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Dokument 52002XC0409(06)

Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

ABl. C 85 vom 9.4.2002, S. 27-28 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

52002XC0409(06)

Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

Amtsblatt Nr. C 085 vom 09/04/2002 S. 0027 - 0028


Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags

Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

(2002/C 85/07)

Datum der Annahme des Beschlusses: 5.3.2002

Mitgliedstaat: Spanien (Murcia)

Beihilfe Nr.: N 52/02

Titel: Beihilfe für Tierhalter und Schlachthöfe zum Ausgleich der Kosten für die Behandlung von spezifiziertem Risikomaterial

Zielsetzung: Ausgleich der den Tierhaltern und Schlachthöfen für Gewinnung oder Beseitigung, Entsorgung, Transport und Vernichtung von spezifiziertem Risikomaterial zwischen 1. Mai und 30. November 2001 unmittelbar entstandenen Kosten

Rechtsgrundlage: Proyecto de Orden de la Consejería de Agricultura, Agua, y Medio Ambiente de la Comunidad Autónoma de Murcia, por la que se establece la convocatoria y el régimen jurídico de la concesión de ayudas compensatorias para ganaderos y mataderos que han asumido los gastos de gestión de material especificado de riesgo tras el sacrificio de animales producidos en la región de Murcia

Haushaltsmittel: 648492,10 EUR (107900000 ESP)

Beihilfeintensität oder -höhe: Variabler und begrenzter Betrag pro Tier (0,15 bis 19,1 EUR)

Laufzeit: 1. Mai bis 30. November 2001

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids

Datum der Annahme des Beschlusses: 5.3.2002

Mitgliedstaat: Frankreich

Beihilfe Nr.: N 523/01

Titel: Beihilfen für den Gemüseanbau in Gewächshäusern

Zielsetzung: Gewährung von Investitionsbeihilfen zum Erhalt und Ausbau von Produktionsanlagen, die höchsten Qualitätsstandards entsprechen

Haushaltsmittel: Für diese Maßnahme sind vorläufig 9 Mio. EUR pro Jahr vorgesehen

Beihilfeintensität oder -höhe: Hoechstens 40 % der entstandenen Ausgaben

Laufzeit: 5 Jahre

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids

Datum der Annahme des Beschlusses: 5.3.2002

Mitgliedstaat: Frankreich

Beihilfe Nr.: N 572/01

Titel: Beihilfen für den Gartenbau in Gewächshäusern

Zielsetzung: Gewährung von Investitionsbeihilfen zum Erhalt und Ausbau von Produktionsanlagen, die höchsten Qualitätsmaßstäben entsprechen

Haushaltsmittel: Für diese Maßnahme sind im Jahr 2001 vorläufig 3,8 Mio. EUR vorgesehen

Beihilfeintensität oder -höhe: Hoechstens 40 % der entstandenen Ausgaben

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids

Datum der Annahme des Beschlusses: 5.3.2002

Mitgliedstaat: Spanien (Kastilien-León)

Beihilfe Nr.: N 654/01

Titel: Beihilfe für Tierhalter (BSE)

Zielsetzung: Teilweiser Ausgleich von BSE-bedingten Einkommensverlusten der Rinder haltenden Betriebe

Rechtsgrundlage: Proyecto de convocatoria por la que se convoca una ayuda excepcional por vaca nodriza en aplicación del Real Decreto Ley 9/2001, de 6 de abril, por el que se adoptan medidas adicionales en el marco de la erradicación de las EEB

Haushaltsmittel: 14,54 Mio. EUR

Beihilfeintensität oder -höhe: 4500 ESP je Mutterkuh

Laufzeit: Einmalig

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids

Datum der Annahme des Beschlusses: 5.3.2002

Mitgliedstaat: Italien (Autonome Provinz Bozen)

Beihilfe Nr.: N 689/01

Titel: Beihilfen für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben und für Investitionen im Zusammenhang mit der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte

Zielsetzung: Verbesserung der Bedingungen in der Landwirtschaft

Rechtsgrundlage: Legge Provinciale 14 dicembre 1998, n. 11 e successive modifiche

Haushaltsmittel: Veranschlagte Kosten pro Jahr: 33 Mio. EUR

Beihilfeintensität oder -höhe: Einzelbetriebe oder Zusammenschlüsse:

- für den Bau, Kauf und Umbau von Sachanlagen: bis zu 50 % der zuschussfähigen Kosten für Betriebe in benachteiligten Gebieten und bis zu 40 % für solche in den übrigen Gebieten; bis zu 30 % für Beihilfen zugunsten von Obst- und Gemüseanbaubetrieben, Baum- und Rebschulen;

- für den Kauf neuer Container bis zu 40 % der zuschussfähigen Kosten;

- für den Kauf neuer Maschinen, Ausrüstung und Anlagen bis zu 30 % der zuschussfähigen Kosten

Genossenschaften für die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte:

- für den Bau, Umbau und Kauf von Sachanlagen und für den Kauf neuer Container bis zu 40 % der zuschussfähigen Kosten;

- für den Kauf neuer Maschinen und Anlagen bis zu 40 % der zuschussfähigen Kosten

Laufzeit: Unbefristet

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http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids

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