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Dokument 52002XC0409(06)
Authorisation for State aid pursuant to Articles 87 and 88 of the EC Treaty — Cases where the Commission raises no objections
Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden
Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden
ABl. C 85 vom 9.4.2002, S. 27-28
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden
Amtsblatt Nr. C 085 vom 09/04/2002 S. 0027 - 0028
Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (2002/C 85/07) Datum der Annahme des Beschlusses: 5.3.2002 Mitgliedstaat: Spanien (Murcia) Beihilfe Nr.: N 52/02 Titel: Beihilfe für Tierhalter und Schlachthöfe zum Ausgleich der Kosten für die Behandlung von spezifiziertem Risikomaterial Zielsetzung: Ausgleich der den Tierhaltern und Schlachthöfen für Gewinnung oder Beseitigung, Entsorgung, Transport und Vernichtung von spezifiziertem Risikomaterial zwischen 1. Mai und 30. November 2001 unmittelbar entstandenen Kosten Rechtsgrundlage: Proyecto de Orden de la Consejería de Agricultura, Agua, y Medio Ambiente de la Comunidad Autónoma de Murcia, por la que se establece la convocatoria y el régimen jurídico de la concesión de ayudas compensatorias para ganaderos y mataderos que han asumido los gastos de gestión de material especificado de riesgo tras el sacrificio de animales producidos en la región de Murcia Haushaltsmittel: 648492,10 EUR (107900000 ESP) Beihilfeintensität oder -höhe: Variabler und begrenzter Betrag pro Tier (0,15 bis 19,1 EUR) Laufzeit: 1. Mai bis 30. November 2001 Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 5.3.2002 Mitgliedstaat: Frankreich Beihilfe Nr.: N 523/01 Titel: Beihilfen für den Gemüseanbau in Gewächshäusern Zielsetzung: Gewährung von Investitionsbeihilfen zum Erhalt und Ausbau von Produktionsanlagen, die höchsten Qualitätsstandards entsprechen Haushaltsmittel: Für diese Maßnahme sind vorläufig 9 Mio. EUR pro Jahr vorgesehen Beihilfeintensität oder -höhe: Hoechstens 40 % der entstandenen Ausgaben Laufzeit: 5 Jahre Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 5.3.2002 Mitgliedstaat: Frankreich Beihilfe Nr.: N 572/01 Titel: Beihilfen für den Gartenbau in Gewächshäusern Zielsetzung: Gewährung von Investitionsbeihilfen zum Erhalt und Ausbau von Produktionsanlagen, die höchsten Qualitätsmaßstäben entsprechen Haushaltsmittel: Für diese Maßnahme sind im Jahr 2001 vorläufig 3,8 Mio. EUR vorgesehen Beihilfeintensität oder -höhe: Hoechstens 40 % der entstandenen Ausgaben Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 5.3.2002 Mitgliedstaat: Spanien (Kastilien-León) Beihilfe Nr.: N 654/01 Titel: Beihilfe für Tierhalter (BSE) Zielsetzung: Teilweiser Ausgleich von BSE-bedingten Einkommensverlusten der Rinder haltenden Betriebe Rechtsgrundlage: Proyecto de convocatoria por la que se convoca una ayuda excepcional por vaca nodriza en aplicación del Real Decreto Ley 9/2001, de 6 de abril, por el que se adoptan medidas adicionales en el marco de la erradicación de las EEB Haushaltsmittel: 14,54 Mio. EUR Beihilfeintensität oder -höhe: 4500 ESP je Mutterkuh Laufzeit: Einmalig Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 5.3.2002 Mitgliedstaat: Italien (Autonome Provinz Bozen) Beihilfe Nr.: N 689/01 Titel: Beihilfen für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben und für Investitionen im Zusammenhang mit der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte Zielsetzung: Verbesserung der Bedingungen in der Landwirtschaft Rechtsgrundlage: Legge Provinciale 14 dicembre 1998, n. 11 e successive modifiche Haushaltsmittel: Veranschlagte Kosten pro Jahr: 33 Mio. EUR Beihilfeintensität oder -höhe: Einzelbetriebe oder Zusammenschlüsse: - für den Bau, Kauf und Umbau von Sachanlagen: bis zu 50 % der zuschussfähigen Kosten für Betriebe in benachteiligten Gebieten und bis zu 40 % für solche in den übrigen Gebieten; bis zu 30 % für Beihilfen zugunsten von Obst- und Gemüseanbaubetrieben, Baum- und Rebschulen; - für den Kauf neuer Container bis zu 40 % der zuschussfähigen Kosten; - für den Kauf neuer Maschinen, Ausrüstung und Anlagen bis zu 30 % der zuschussfähigen Kosten Genossenschaften für die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte: - für den Bau, Umbau und Kauf von Sachanlagen und für den Kauf neuer Container bis zu 40 % der zuschussfähigen Kosten; - für den Kauf neuer Maschinen und Anlagen bis zu 40 % der zuschussfähigen Kosten Laufzeit: Unbefristet Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids