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Document 32016D0611

Beschluss (EU) 2016/611 der Kommission vom 15. April 2016 über das Referenzdokument über bewährte Praktiken im Umweltmanagement, branchenspezifische einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung und Leistungsrichtwerte für die Tourismusbranche gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2016) 2137) (Text von Bedeutung für den EWR)

C/2016/2137

OJ L 104, 20.4.2016, p. 27–69 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2016/611/oj

20.4.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 104/27


BESCHLUSS (EU) 2016/611 DER KOMMISSION

vom 15. April 2016

über das Referenzdokument über bewährte Praktiken im Umweltmanagement, branchenspezifische einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung und Leistungsrichtwerte für die Tourismusbranche gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS)

(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2016) 2137)

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG (1), insbesondere auf Artikel 46 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 hat die Kommission in Absprache mit den Mitgliedstaaten und anderen Interessenträgern branchenspezifische Referenzdokumente für bestimmte Wirtschaftsbranchen zu erarbeiten. Diese branchenspezifischen Referenzdokumente sind erforderlich, damit die Organisationen sich besser auf die wichtigsten Umweltaspekte in einer bestimmten Branche konzentrieren können und um die Evaluierung und Verbesserung der Umweltleistung der Organisationen sowie die diesbezügliche Berichterstattung zu ermöglichen. Sie müssen bewährte Praktiken im Umweltmanagement, Indikatoren für die Umweltleistung und erforderlichenfalls Leistungsrichtwerte und Systeme zur Bewertung der Umweltleistungsniveaus umfassen.

(2)

Die Mitteilung der Kommission — Erstellung des Arbeitsplans mit einer als Anhaltspunkt dienenden Liste der Branchen für die Ausarbeitung branchenspezifischer und branchenübergreifender Referenzdokumente gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (2) enthält einen Arbeitsplan und eine als Anhaltspunkt dienende Liste der prioritären Branchen für die Annahme branchenspezifischer und branchenübergreifender Referenzdokumente, auf der auch die Tourismusbranche steht.

(3)

Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 49 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 eingesetzten Ausschusses —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das branchenspezifische Referenzdokument über bewährte Praktiken im Umweltmanagement, branchenspezifische einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung und Leistungsrichtwerte für die Tourismusbranche ist im Anhang festgelegt.

Artikel 2

EMAS-registrierte Organisationen in der Tourismusbranche müssen dieses branchenspezifische Referenzdokument berücksichtigen und sollten daher

bei der Ausarbeitung und Anwendung ihres Umweltmanagementsystems im Hinblick auf die Umweltprüfungen die einschlägigen Teile des Dokuments heranziehen,

in ihren Umwelterklärungen belegen, wie die im branchenspezifischen Referenzdokument beschriebenen einschlägigen branchenspezifischen Indikatoren für die Umweltleistung, bewährten Praktiken im Umweltmanagement und Leistungsrichtwerte angewendet wurden, um Maßnahmen und Aktionen zu identifizieren, und möglicherweise Prioritäten für die Verbesserung ihrer Umweltleistung setzen.

Artikel 3

EMAS-registrierte Organisationen sind nicht verpflichtet, die im branchenspezifischen Referenzdokument angegebenen Leistungsrichtwerte zu erfüllen, da die Teilnahme an EMAS freiwillig ist und die Bewertung der Erfüllbarkeit der Richtwerte in Bezug auf Kosten und Nutzen daher den Organisationen selbst obliegt.

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 15. April 2016

Für die Kommission

Karmenu VELLA

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 342 vom 22.12.2009, S. 1.

(2)  ABl. C 358 vom 8.12.2011, S. 2.


ANHANG

INHALTSVERZEICHNIS

1.

Einleitung 30

2.

Geltungsbereich 33

3.

Bewährte Praktiken im Umweltmanagement, branchenspezifische einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung und Leistungsrichtwerte für die Tourismusbranche 36

3.1.

Bereichsübergreifende Themen 36

3.1.1.

Einführung eines Umweltmanagementsystems 36

3.1.2.

Lieferkettenmanagement 36

3.2.

Destinationsmanagement 37

3.2.1.

Strategiepläne für die Destinationsentwicklung 37

3.2.2.

Management und Erhaltung der biologischen Vielfalt 37

3.2.3.

Infrastruktur und Versorgungs-/Entsorgungsleistungen 38

3.3.

Tätigkeiten von Reiseveranstaltern und Reisebüros 38

3.3.1.

Reduzierung und Milderung der Umweltbelastung durch den Verkehr 38

3.3.2.

Förderung der Verbesserung der Umweltleistung von Beherbergungsbetrieben 39

3.3.3.

Förderung der Verbesserung von Destinationen 40

3.3.4.

Entwicklung und Förderung angemessener Tourismuspakete und Ermutigung der Touristen zu einem nachhaltigeren Verhalten 40

3.3.5.

Effiziente Verkaufs- und Büroabläufe 41

3.4.

Minimierung des Wasserverbrauchs in Beherbergungsbetrieben 41

3.4.1.

Überwachung, Wartung und Optimierung des Wassersystems 41

3.4.2.

Wasser sparende Armaturen in Gästebereichen 42

3.4.3.

Effizientes Housekeeping 42

3.4.4.

Optimierte Wäschereileistungen in kleinem Maßstab 43

3.4.5.

Optimierte großmaßstäbliche oder ausgelagerte Wäschereileistungen 43

3.4.6.

Optimiertes Management von Schwimmbädern 44

3.4.7.

Aufbereitung und Nutzung von Grau- und Regenwasser 44

3.5.

Abfall- und Abwassermanagement in Beherbergungsbetrieben 45

3.5.1.

Abfallvermeidung 45

3.5.2.

Abfallsortierung und Zuführung zum Recyclingsystem 45

3.5.3.

Abwasseraufbereitung 45

3.6.

Minimierung des Energieverbrauchs in Beherbergungsbetrieben 46

3.6.1.

Energieüberwachungs- und managementsysteme 46

3.6.2.

Verbesserte Gebäudehülle 46

3.6.3.

Optimierte HLK-Anlagen 47

3.6.4.

Effizienter Einsatz von Wärmepumpen und Erdwärme-Heizung/Kühlung 47

3.6.5.

Effiziente Beleuchtung und elektrische Geräte 48

3.6.6.

Erneuerbare Energiequellen 48

3.7.

Restaurants und Hotelküchen 49

3.7.1.

Umweltorientierter Einkauf von Lebensmitteln und Getränken 49

3.7.2.

Behandlung organischer Abfälle 49

3.7.3.

Optimierte Vorrichtungen für Geschirrspülen, Reinigung und Lebensmittelzubereitung 49

3.7.4.

Optimierte Vorrichtungen für Kochen, Belüftung und Kühlung 50

3.8.

Campingplätze 50

3.8.1.

Umwelterziehung von Gästen 50

3.8.2.

Umweltmanagement von Außenbereichen 51

3.8.3.

Energieeffizienz und erneuerbare Energien auf Campingplätzen 51

3.8.4.

Wassereffizienz auf Campingplätzen 52

3.8.5.

Abfallminimierung auf Campingplätzen 52

3.8.6.

Naturbäder 53

4.

Empfohlene branchenspezifische Schlüsselindikatoren für die Umweltleistung 54

1.   EINLEITUNG

Das vorliegende Dokument ist ein branchenspezifisches Referenzdokument gemäß Artikel 46 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS). (1) Zum besseren Verständnis dieses branchenspezifischen Referenzdokuments werden in der Einleitung der rechtliche Rahmen und die Nutzung des Referenzdokuments umrissen.

Das branchenspezifische Referenzdokument stützt sich auf einen detaillierten Bericht über wissenschaftliche und politische Aspekte (2) (Bericht über bewährte Praktiken). Dieser Bericht wurde vom Institut für technologische Zukunftsforschung (IPTS), einem der sieben Institute der Gemeinsamen Forschungsstelle (Joint Research Centre — JRC) der Europäischen Kommission, erarbeitet.

Maßgeblicher Rechtsrahmen

Das Gemeinschaftssystem für die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) wurde 1993 mit der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates (3) zur freiwilligen Beteiligung von Unternehmen eingeführt. Später wurde die EMAS durch die folgenden Verordnungen zweimal umfassend überarbeitet:

Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates (4);

Verordnung (EG) Nr. 1221/2009.

Ein wichtiges neues Element der letzten, am 11. Januar 2010 in Kraft getretenen überarbeiteten Fassung ist Artikel 46 über die Erarbeitung branchenspezifischer Referenzdokumente. Diese Dokumente müssen bewährte Praktiken im Umweltmanagement, branchenspezifische einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung und erforderlichenfalls Leistungsrichtwerte und Systeme zur Bewertung der Umweltleistungsniveaus enthalten.

Hinweise zum Verständnis und zur Verwendung dieses Dokuments

Die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) ist eine Regelung, an der sich Organisationen freiwillig beteiligen können und in deren Rahmen sie sich zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung verpflichten. In diesem Rahmen bietet das vorliegende branchenspezifische Referenzdokument speziell auf die Tourismusbranche bezogene Leitlinien und erläutert eine Reihe von Möglichkeiten für Verbesserungen sowie bewährte Praktiken.

Das Dokument wurde von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission unter Verwendung von Informationen von Interessenträgern erstellt. Eine aus Experten und Interessenvertretern der Branche bestehende technische Arbeitsgruppe unter der Leitung der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission erörterte und vereinbarte daraufhin die im vorliegenden Dokument beschriebenen bewährten Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifischen einschlägigen Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte; insbesondere diese Richtwerte wurden als repräsentativ für das Umweltleistungsniveau angesehen, das von den leistungsfähigsten Organisationen der Branche erreicht wird.

Das branchenspezifische Referenzdokument soll allen Organisationen, die ihre Umweltleistung verbessern wollen, Hilfestellung und Unterstützung durch Ideen und Inspirationen sowie durch praktische und technische Leitlinien leisten.

Das vorliegende branchenspezifische Referenzdokument ist an erster Stelle für Organisationen bestimmt, die sich bereits für die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) registriert haben. An zweiter Stelle richtet es sich an Organisationen, die eine künftige EMAS-Registrierung in Betracht ziehen, und an dritter Stelle wurde es für Organisationen verfasst, die zur Verbesserung ihrer Umweltleistung mehr über bewährte Praktiken im Umweltmanagement erfahren möchten. Dementsprechend besteht das Ziel des vorliegenden Dokuments darin, alle Organisationen und Akteure in der Tourismusbranche darin zu unterstützen, mittelbare wie auch unmittelbare maßgebliche Umweltaspekte in den Mittelpunkt zu stellen, und ihnen Informationen über bewährte Praktiken und angemessene branchenspezifische Indikatoren zur Messung ihrer Umweltleistung sowie Leistungsrichtwerte an die Hand zu geben.

Wie branchenspezifische Referenzdokumente von EMAS-registrierten Organisationen berücksichtigt werden sollten:

Laut der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 müssen EMAS-registrierte Organisationen branchenspezifische Referenzdokumente auf zwei verschiedenen Ebenen berücksichtigen:

1.

bei der Entwicklung und Einführung eines Umweltmanagementsystems auf Grundlage der Ergebnisse der Umweltprüfungen (Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b);

das bedeutet, dass die Organisationen die einschlägigen Elemente des branchenspezifischen Referenzdokuments einerseits bei der Festlegung und Bewertung ihrer umweltbezogenen Einzelziele und Zielsetzungen entsprechend den in der Umweltprüfung und der Umweltpolitik ermittelten Umweltaspekten berücksichtigen sollten und andererseits bei der Entscheidung über die Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Umweltleistung;

2.

bei der Erstellung der Umwelterklärung (Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 4 Absatz 4).

Dies bedeutet Folgendes:

a)

Organisationen sollten die im branchenspezifischen Referenzdokument genannten einschlägigen branchenspezifischen Umweltleistungsindikatoren bei der Auswahl der Indikatoren (5) berücksichtigen, die sie für die Berichterstattung über die Umweltleistung verwenden.

Bei der Auswahl der Indikatoren für die Berichterstattung sollten sie die im entsprechenden branchenspezifischen Referenzdokument vorgeschlagenen Indikatoren und ihre Relevanz hinsichtlich der in ihrer Umweltprüfung ermittelten bedeutenden Umweltaspekte berücksichtigen. Indikatoren müssen nur berücksichtigt werden, wenn sie für die Umweltaspekte maßgeblich sind, die in der Umweltprüfung als die wichtigsten erachtet wurden.

b)

Organisationen sollten in der Umwelterklärung erläutern, in welcher Weise die einschlägigen bewährten Umweltmanagementpraktiken und, soweit verfügbar, Leistungsrichtwerte berücksichtigt wurden.

Sie sollten beschreiben, wie einschlägige bewährte Umweltmanagementpraktiken und Leistungsrichtwerte (aus denen das von den leistungsfähigsten Organisationen erreichte Umweltleistungsniveau zu entnehmen ist) zur Ermittlung von Maßnahmen und Aktionen sowie möglicherweise zur Prioritätensetzung für die Verbesserung ihrer Umweltleistung genutzt wurden. Die Einführung bewährter Umweltmanagementpraktiken und die Einhaltung ermittelter Leistungsrichtwerte ist jedoch nicht zwingend, da die Teilnahme an der EMAS freiwillig ist und die Bewertung, ob die Richtwerte erfüllbar sind und die bewährten Praktiken unter Kosten/Nutzen-Aspekten umgesetzt werden sollten, den Organisationen selbst obliegt.

Ähnlich wie bei den Umweltleistungsindikatoren sollten die Organisationen auch die Relevanz und Anwendbarkeit der bewährten Umweltmanagementpraktiken und Leistungsrichtwerte unter Berücksichtigung der in der Umweltprüfung ermittelten bedeutenden Umweltaspekte sowie technischer und finanzieller Aspekte bewerten.

Elemente der branchenspezifischen Referenzdokumente (Indikatoren, bewährte Umweltmanagementpraktiken oder Leistungsrichtwerte), die hinsichtlich der von den Organisationen in ihrer Umweltprüfung ermittelten bedeutenden Umweltaspekte nicht als maßgeblich betrachtet werden, sollten in der Umwelterklärung nicht gemeldet oder beschrieben werden.

Die Teilnahme an EMAS ist ein fortlaufender Vorgang. Immer wenn eine Organisation die Verbesserung (und Überprüfung) ihrer Umweltleistung plant, zieht sie demzufolge das branchenspezifische Referenzdokument zu bestimmten Themen zurate, um dort Anregungen dazu zu erhalten, welche Fragen bei einem schrittweisen Ansatz jeweils als Nächstes in Angriff zu nehmen sind.

EMAS-Umweltgutachter überprüfen, ob und wie die Organisation bei der Erstellung ihrer Umwelterklärung das branchenspezifische Referenzdokument berücksichtigt hat (Artikel 18 Absatz 5 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009).

Dies bedeutet, dass akkreditierte Umweltgutachter im Rahmen einer Umweltbetriebsprüfung von der jeweiligen Organisation Nachweise darüber erhalten müssen, wie die einschlägigen Elemente des branchenspezifischen Referenzdokuments anhand der Ergebnisse der Umweltprüfungen ausgewählt und berücksichtigt wurden. Die Gutachter kontrollieren nicht die Konformität mit den beschriebenen Leistungsrichtwerten, sondern überprüfen Nachweise für die Art und Weise, in der das branchenspezifische Referenzdokument als Leitlinie zur Ermittlung von Indikatoren und geeigneten freiwilligen Maßnahmen genutzt wurde, mit deren Hilfe die Organisation ihre Umweltleistung verbessern kann.

Da die Teilnahme an EMAS und die Berücksichtigung des branchenspezifischen Referenzdokuments auf freiwilliger Basis erfolgen, sollte den Organisationen durch die Bereitstellung dieser Nachweise keine unverhältnismäßige Belastung entstehen. Insbesondere dürfen die Gutachter keine individuellen Begründungen für die einzelnen bewährten Praktiken, branchenspezifischen Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte verlangen, die im branchenspezifischen Referenzdokument genannt sind, von der Organisation auf Grundlage ihrer Umweltprüfung jedoch nicht als maßgeblich eingestuft wurden. Sie können allerdings einschlägige zusätzliche Elemente vorschlagen, die die Organisation zukünftig als weiteren Nachweis ihrer Verpflichtung zu einer ständigen Leistungsverbesserung berücksichtigen kann.

Aufbau des branchenspezifischen Referenzdokuments

Das vorliegende Dokument besteht aus vier Kapiteln. Kapitel 1 enthält eine Einführung in den rechtlichen Rahmen der EMAS und beschreibt, wie das Dokument zu nutzen ist. In Kapitel 2 wird dann der Geltungsbereich des branchenspezifischen Referenzdokuments festgelegt. Kapitel 3 enthält eine kurze Beschreibung der verschiedenen bewährten Umweltmanagementpraktiken sowie Informationen über ihre Anwendbarkeit — generell sowie auf KMU-Ebene. Wenn für eine bestimmte bewährte Umweltmanagementpraxis spezifische Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte formuliert werden können, werden diese ebenfalls genannt. Einige der Indikatoren und Richtwerte sind für mehrere bewährte Umweltmanagementpraktiken relevant und werden daher gegebenenfalls mehrfach genannt.

Kapitel 4 enthält schließlich eine umfassende Tabelle mit den maßgeblichsten Umweltleistungsindikatoren, zugehörigen Erläuterungen und verbundenen Leistungsrichtwerten.

2.   GELTUNGSBEREICH

Das vorliegende Dokument befasst sich mit einigen der Tätigkeiten, die in Abschnitt I Ziffern 55 bis 56 „Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie“, Abschnitt N Ziffer 79 „Reisebüros, Reiseveranstalter und Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen“ und Abschnitt O Ziffer 84.11 „Allgemeine öffentliche Verwaltung“ des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) (NACE Rev. 2) aufgelistet sind.

Dieses branchenspezifische Referenzdokument deckt in erster Linie bewährte Umweltmanagementpraktiken in Organisationen ab, die Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung und Gastronomie erbringen oder die Tourismusziele (Destinationen) verwalten oder Reisen, Unterkünfte oder Tourismusaktivitäten anbieten oder entsprechende Reservierungen vornehmen (Reisebüros und Reiseveranstalter). (7) Unternehmen, die Beherbergungsdienste für Touristen und Campingdienste anbieten, werden zudem aufgefordert, die einschlägigen Bestimmungen zum EU-Umweltzeichen (8) zu lesen. Destinationsmanager können sich zudem bei anderen EU-Initiativen zur Förderung von nachhaltigem Tourismusmanagement informieren, zum Beispiel im Europäischen Tourismusindikatorensystem (ETIS) (9).

Die genannten Akteure stehen mit verschiedenen anderen Branchen in Wechselbeziehung, die in der nachstehenden Abbildung der Tourismus-Wertschöpfungskette dargestellt sind. Wenn man den Tourismus als Produkt betrachtet, bilden die Aktivitäten, an denen ein Tourist im Urlaub teilnimmt, ebenfalls einen wichtigen Teil der Tourismus-Wertschöpfungskette und sind potenziell unter ökologischen Aspekten von Interesse. Sie werden in diesem branchenspezifischen Referenzdokument jedoch nur erwähnt, wenn sie von Destinationsmanagern und Reiseveranstaltern beeinflusst werden können.

Image

Die wichtigsten Umweltaspekte und die entsprechenden Umweltbelastungen im Zusammenhang mit Leistungen im Tourismusbereich werden in der nachstehenden Tabelle zusammengefasst. Die dargestellten Umweltaspekte wurden ausgewählt, weil sie für diese Branche am wichtigsten sind. Mit welchen Umweltaspekten sich bestimmte Organisationen befassen müssen, ist jedoch auf Einzelfallbasis zu beurteilen.

Tätigkeiten in Organisationen der Tourismusbranche (Hotels, Campingplätze, Restaurants und Reiseveranstalter) sowie zugehörige Umweltaspekte und belastungen

Leistung/Tätigkeit

Wichtigste Umweltaspekte

Wichtigste Umweltbelastungen

Verwaltung

Büroverwaltung

Kundenempfang

Verbrauch von Energie, Wasser und Material (in erster Linie Papier)

Erzeugung von Siedlungsabfällen (große Mengen an Papier) und gefährlichen Abfällen (z. B. Tonerkartuschen)

Technische Dienste

Warmwasserbereitung und Heizung/Kühlung von Räumen

Beleuchtung

Aufzüge

Schwimmbäder

Grünflächen

Ungeziefer- und Rattenbekämpfung

Reparatur- und Wartungsarbeiten

Energie- und Wasserverbrauch

Verbrauch verschiedener gefährlicher Produkte

In einigen Fällen Einsatz von FCKW- und HFCKW-Kältemitteln (10)

Emissionen in die Luft (Luftschadstoffe, Treibhausgase)

Erzeugung vielfältiger potenziell gefährlicher Abfallarten, z. B. leere Behältern für chemische Stoffe

Abwassererzeugung

Restaurant/Bar

Frühstück, Abendessen, Mittagessen

Getränke und Snacks

Belastungen durch die Lieferkette (siehe „Einkauf“)

Verbrauch von Energie, Wasser und Ausgangserzeugnissen

Erzeugung von Siedlungsabfällen (insbesondere Lebensmittel- und Verpackungsabfälle)

Küche

Haltbarmachung von Lebensmitteln

Lebensmittelzubereitung

Geschirrspülen

Belastungen durch die Lieferkette (siehe „Einkauf“)

Erheblicher Energie- und Wasserverbrauch

Erzeugung von Siedlungsabfällen (insbesondere Lebensmittel- und Verpackungsabfälle)

Erzeugung von Pflanzenölabfällen

Geruchsbildung

Zimmernutzung

Nutzung durch Gäste

Produkte für die Nutzung durch Gäste

Hauswirtschaftliche Tätigkeiten (Housekeeping)

Verbrauch von Energie, Wasser und Ausgangserzeugnissen

Einsatz vielfältiger gefährlicher Produkte

Erzeugung von Verpackungsabfällen und geringen Mengen von Siedlungsabfällen

Abwassererzeugung

Wäscherei

Waschen und Bügeln der Kleidung von Gästen

Waschen und Bügeln von Handtüchern, Bettwäsche usw.

Erheblicher Energie- und Wasserverbrauch

Einsatz gefährlicher Produkte

Abwassererzeugung

Einkauf

Auswahl von Produkten und Lieferanten

Lagerung von Produkten

Belastungen durch die Lieferkette (Flächenverbrauch, Schädigung oder Zerstörung von Ökosystemen, Störung von Wildtieren, Energie- und Wasserverbrauch, Emissionen in die Luft (Luftschadstoffe und Treibhausgase), Emissionen in Wasser, Abfallerzeugung)

Erzeugung von Verpackungsabfällen

Austritt gefährlicher Stoffe

Aktivitäten

Aktivitäten im Innenbereich

Aktivitäten im Freien

Verbrauch von Energie, Wasser und Ausgangserzeugnissen

Lokale Belastung von Ökosystemen

Lärm

Erzeugung von Siedlungsabfällen

Belastungen der Infrastruktur (siehe „Bauleistungen“)

Verkehr

Beförderung von Gästen

Beförderung von Mitarbeitern

Beförderung durch Lieferanten

Verbrauch von Energie (Kraftstoff)

Emissionen in die Luft

Belastungen der Infrastruktur (siehe „Bauleistungen“)

Weitere Leistungen

Medizinische Versorgung, Supermärkte, Souvenirläden, Kur- und Wellnessanwendungen, Friseur usw.

Verbrauch von Energie, Wasser und Ausgangserzeugnissen

Erzeugung von Siedlungsabfällen und einigen spezifischen gefährlichen Abfallarten (z. B. Sanitärabfälle)

Bauleistungen

Errichtung neuer Bereiche oder Dienste

Instandsetzung bestehender Bereiche oder Dienste

Flächenverbrauch

Schädigung oder Zerstörung von Ökosystemen

Störung von Wildtieren

Energie- und Wasserverbrauch

Erheblicher Verbrauch von Ausgangserzeugnissen und gefährlichen Produkten

Erhebliche Erzeugung von Bauabfällen

Erzeugung gefährlicher Abfälle

Die in diesem branchenspezifischen Referenzdokument beschriebenen bewährten Umweltmanagementpraktiken werden wie folgt zu Gruppen zusammengefasst:

bewährte Umweltmanagementpraktiken zur Verbesserung bereichsübergreifender Themen in der Tourismusbranche,

bewährte Umweltmanagementpraktiken zur Verbesserung des Destinationsmanagements (11),

bewährte Umweltmanagementpraktiken zur Verbesserung der Tätigkeiten von Reiseveranstaltern und Reisebüros,

bewährte Umweltmanagementpraktiken zur Minimierung des Wasserverbrauchs in Beherbergungsbetrieben,

bewährte Umweltmanagementpraktiken zur Minimierung des Abfallaufkommens in Beherbergungsbetrieben,

bewährte Umweltmanagementpraktiken zur Minimierung des Energieverbrauchs in Beherbergungsbetrieben,

bewährte Umweltmanagementpraktiken zur Verbesserung von Restaurant- und Hotelküchen,

bewährte Umweltmanagementpraktiken zur Verbesserung von Campingplätzen.

Die bewährten Umweltmanagementpraktiken decken die wichtigsten Umweltaspekte dieser Branche ab.

3.   BEWÄHRTE PRAKTIKEN IM UMWELTMANAGEMENT, BRANCHENSPEZIFISCHE EINSCHLÄGIGE INDIKATOREN FÜR DIE UMWELTLEISTUNG UND LEISTUNGSRICHTWERTE FÜR DIE TOURISMUSBRANCHE

3.1.   Bereichsübergreifende Themen

3.1.1.   Einführung eines Umweltmanagementsystems

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, eine Bewertung der wichtigsten unmittelbaren und mittelbaren mit der Organisation verbundenen Umweltaspekte durchzuführen und einschlägige Leistungsindikatoren anzuwenden und mit einschlägigen Leistungsrichtwerten zu vergleichen.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle Akteure im Tourismusbereich anzuwenden, unter anderem auf Destinationsmanager, Reiseveranstalter, Beherbergungsbetriebe, Lebensmittel- und Getränkeanbieter, Verkehrsbetriebe und Anbieter von Freizeitaktivitäten. Sie ist in vollem Umfang auch auf kleine Unternehmen  (12) anwendbar.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i1)

Einführung eines Umweltmanagementsystems (j/n)

(b1)

Es werden geeignete Indikatoren für die kontinuierliche Überwachung aller maßgeblichen Aspekte der Umweltleistung verwendet, darunter auch schwerer messbare und mittelbare Aspekte wie die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt.

(b2)

Alle Mitarbeiter werden über umweltbezogene Zielsetzungen informiert und hinsichtlich einschlägiger Umweltmanagementmaßnahmen geschult.

(b3)

Bewährte Umweltmanagementpraktiken werden umgesetzt (sofern anwendbar).

3.1.2.   Lieferkettenmanagement

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, die Lieferketten für die von der Organisation genutzten Produkte und Dienstleistungen zu überprüfen, um unter Berücksichtigung der gesamten Wertschöpfungskette ökologische Schwachpunkte und maßgebliche Kontrollpunkte zu ermitteln (z. B. Auswahl und Vermeidung von Produkten, umweltorientierte Beschaffung, Lieferantenkriterien), die zur Minimierung der Umweltbelastung entlang der gesamten Wertschöpfungskette verwendet werden können.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle Akteure im Tourismusbereich anzuwenden, unter anderem auf Destinationsmanager, Reiseveranstalter, Beherbergungsbetriebe, Lebensmittel- und Getränkeanbieter, Verkehrsbetriebe und Anbieter von Freizeitaktivitäten. Sie ist auch in vollem Umfang auf kleine Unternehmen anwendbar.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i2)

Prozentualer Anteil der Produkte und Dienstleistungen, die bestimmte Umweltkriterien erfüllen (%)

(b4)

Die Organisation hat für alle wichtigen Lieferketten ein Lebenszykluskonzept zur Ermittlung von Verbesserungsmöglichkeiten angewandt, die ökologische Schwachpunkte angehen.

(b5)

Mindestens 97 % der chemischen Stoffe (nach Gewicht der aktiven Inhaltsstoffe oder nach Einkaufsvolumen), die auf dem Gelände und in den Räumlichkeiten von Beherbergungsbetrieben und Restaurants eingesetzt werden, sind mit einem Umweltzeichen nach ISO Typ I (13) gekennzeichnet (oder es kann nachgewiesen werden, dass es sich um die umweltverträglichste verfügbare Option handelt).

(b6)

Mindestens 97 % aller von Beherbergungsbetrieben und Restaurants erworbenen Holz-, Papier- und Papperzeugnisse sind Recyclingprodukte oder haben eine Umweltzertifizierung (Umweltzeichen, FSC, PEFC).

3.2.   Destinationsmanagement

3.2.1.   Strategiepläne für die Destinationsentwicklung

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, eine Stelle oder Organisation einzurichten, die für die strategische nachhaltige Entwicklung der Destination verantwortlich ist und die Koordination der zuständigen Abteilungen und Interessenvertreter für die Durchführung bestimmter Maßnahmen im Rahmen eines Destinationsplans übernimmt.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle Destinationen anzuwenden, entweder durch Stellen innerhalb der für das Destinationsmanagement zuständigen Regierungsstrukturen oder durch öffentliche/private Destinationsmanagement-Organisationen. Sie ist auch auf kleine öffentliche Verwaltungen und auf kleine Unternehmen anwendbar, die mit dem Destinationsmanagement befasst sind.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i3)

Umsetzung eines nachhaltigen Destinationsplans (j/n)

(b7)

Umsetzung eines Destinationsplans, der: i) das gesamte Destinationsgebiet abdeckt; ii) die Koordination aller beteiligten staatlichen und privaten Akteure umfasst; und iii) die wichtigsten Umweltherausforderungen in der Destination behandelt.

3.2.2.   Management und Erhaltung der biologischen Vielfalt

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, den Zustand der biologischen Vielfalt in der Destination zu überwachen und einen Plan für die Erhaltung und das Management der biologischen Vielfalt umzusetzen, der — beispielsweise durch Einschränkung von Erschließungstätigkeiten und durch Ausgleichsmaßnahmen — zum Schutz und zur Verbesserung der gesamten Artenvielfalt in der Destination beiträgt.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle Destinationen anzuwenden. Destinationen von hohem Naturwert sollten die biologische Vielfalt erhalten, während Destinationen von geringem Naturwert Maßnahmen zur Verbesserung der biologischen Vielfalt durchführen sollten. Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auch auf kleine Unternehmen anwendbar, die im Destinationsmanagement tätig sind.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i4)

Umsetzung eines Plans für das Management der biologischen Vielfalt (j/n)

(i5)

Artenreichtum im Destinationsgebiet

(i6)

Geschützte Fläche (Hektar oder prozentualer Anteil an der Gesamtfläche der Destination)

(b8)

Jegliche Verdrängung der biologischen Vielfalt durch die Tourismusentwicklung wird minimiert oder ausgeglichen, so dass die biologische Vielfalt auf Destinationsebene in Gebieten mit hohem Naturwert aufrechterhalten oder verbessert und in degradierten Gebieten verbessert wird.

3.2.3.   Infrastruktur und Versorgungs-/Entsorgungsleistungen

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, sicherzustellen, dass die umweltbezogenen Leistungen in der Destination — insbesondere Wasserversorgung, Abwasseraufbereitung, Abfallwirtschaft (besonders Wiederverwertungsmaßnahmen) und öffentlicher Verkehr/Verkehrssteuerung — für die nachhaltige Bewältigung des Spitzenbedarfs in der touristischen Hauptsaison ausreichend sind.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle Destinationen anzuwenden. Sie hängt generell mit einem guten Management durch öffentliche Verwaltungen zusammen, ist jedoch besonders maßgeblich in Gebieten, in denen der Tourismus zu einem großen zusätzlichen und saisonalen Bedarf an Versorgungs- und Entsorgungsdiensten führt. Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auch auf kleine lokale öffentliche Verwaltungen und auf kleine Unternehmen anwendbar, die mit dem Destinationsmanagement oder der Erbringung von in einer Destination benötigten umweltbezogenen Dienstleistungen befasst sind.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i7)

Täglicher Wasserverbrauch pro Gast (l/Gast-Tag)

(i8)

Prozentualer Anteil des Abwassers, der einer sekundären oder tertiären Aufbereitung zugeführt wird (%)

(i9)

Prozentualer Anteil der festen Siedlungsabfälle, der dem Recycling oder einer Verarbeitung durch anaerobe Vergärung zugeführt wird (%)

(i10)

Prozentualer Anteil der Strecken, den die Touristen innerhalb der Destination mit öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Fuß oder per Fahrrad zurücklegen (%)

(i11)

Prozentualer Anteil des Endenergiebedarfs, der durch vor Ort erzeugte erneuerbare Energien gedeckt wird (%)

(b9)

Dienste — einschließlich öffentlicher Verkehr, Wasserversorgung, Abwasseraufbereitung und Abfallrecycling — sind darauf ausgelegt, den Spitzenbedarf zu bewältigen und einen nachhaltigen Tourismus in der Destination zu gewährleisten.

(b10)

Mindestens 95 % des in der Destination erzeugten Abwassers werden mindestens einer sekundären Aufbereitung — oder bei Einleitung in sensible Vorfluter einer tertiären Aufbereitung — zugeführt, auch während der touristischen Hauptsaison.

(b11)

Mindestens 95 % der festen Siedlungsabfälle werden nicht in Deponien entsorgt, sondern dem Recycling oder einer Verarbeitung durch anaerobe Vergärung zugeführt.

(b12)

Der durchschnittliche Wasserverbrauch durch Touristen beträgt höchstens 200 Liter pro Gast und Tag.

(b13)

Mindestens 80 % der Strecken, die Touristen innerhalb städtischer Destinationen zurücklegen, werden in öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Fuß oder per Fahrrad bewältigt.

3.3.   Tätigkeiten von Reiseveranstaltern und Reisebüros

3.3.1.   Reduzierung und Milderung der Umweltbelastung durch den Verkehr

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, die angebotenen Pakete durch eine Angebotssteuerung so zu gestalten, dass unnötige Flüge vermieden werden (d. h. Flüge, die effizient durch Land- oder Wasserverkehrsmittel ersetzt werden können), äußerst energieeffiziente Verkehrsunternehmen ausgewählt werden (Flugzeuge, Linien- und Reisebusse, Fähren, Schiffe, Boote) und alle verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen durch zertifizierte Klimaschutzprogramme kompensiert werden. Für Unternehmen, die eigene Beförderungsdienste anbieten, besteht die bewährte Umweltmanagementpraxis darin, für die (im Besitz des Unternehmens befindliche oder von Dritten bereitgestellte) Verkehrsmittelflotte Energieeffizienzmaßnahmen durchzuführen; diese umfassen eine umweltorientierte Beschaffung der effizientesten und emissionsärmsten Fahrzeuge, die Nachrüstung von Flugzeugen und Reise-/Linienbussen mit Energiesparoptionen (z. B. Winglets bei Flugzeugen) sowie die Optimierung der Betriebsabläufe (beispielsweise die Maximierung der Fahrzeugauslastung).

Anwendbarkeit

Die Angebotssteuerung von Reisepaketen und die Reduzierung der Flugreisen bei allen Reiseveranstaltern und Reisebüros anzuwenden, einschließlich kleiner Unternehmen.

Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Verkehrsmitteln und zur Reduzierung von verkehrsbedingten Emissionen in die Luft sind bei Reiseveranstaltern, die Kontrolle über ihre eigenen Verkehrsmittelflotten haben, unmittelbar anzuwenden und bei Reiseveranstaltern, die Verkehrsdienstleistungen von externen Anbietern beziehen, als Auswahl- und Vertragskriterium anzuwenden. Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist mit gewissen Einschränkungen auch auf kleine Unternehmen anwendbar, da diese Unternehmen normalerweise nur einen geringen Einfluss auf Flugzeuge haben, aber möglicherweise eigene Land-/Wasserverkehrsmittel besitzen oder Kontrolle darüber haben.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i12)

Vermeidung unnötiger Flüge (j/n)

(i13)

Bestimmte verkehrsbedingte Treibhausgasemissionen (kg CO2/Personenkilometer)

(i14)

Prozentualer Anteil der durch zertifizierte CO2-Gutschriften kompensierten verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen (%)

(b14)

Reiseveranstalter bieten keine Flüge für folgende Strecken an: i) Reiseziele, die weniger als 700 km entfernt sind; ii) Reiseziele, die bis zu 2 000  km entfernt sind, für einen Aufenthalt von weniger als acht Tagen; oder iii) Reiseziele, die über 2 000  km entfernt sind, für einen Aufenthalt von weniger als 14 Tagen.

(b15)

Flugzeugflotten der Reiseveranstalter erreichen einen durchschnittlichen spezifischen Treibstoffverbrauch von höchsten 2,7 Litern pro Personenkilometer.

(b16)

Der durchschnittliche Kraftstoffverbrauch der Reisebus- oder Linienbusflotte beträgt höchstens 0,75 Liter pro Personenkilometer, und mindestens 90 % der Flotte sind EURO-V-konform oder verfügen über alternative Kraftstoffsysteme.

(b17)

Verkehrsbedingte Treibhausgasemissionen aufgrund aller verkauften Pakete werden automatisch durch die unmittelbare Investition in Projekte zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen oder durch den Erwerb zertifizierter CO2-Gutschriften kompensiert.

3.3.2.   Förderung der Verbesserung der Umweltleistung von Beherbergungsbetrieben

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, eine Umweltzertifizierung von Beherbergungsbetrieben zu verlangen oder diesen Betrieben eine solche Zertifizierung nahezulegen oder die Erfüllung bestimmter Umweltkriterien zu verlangen oder eine Berichterstattung über die Umweltleistung zu verlangen, die zur Anwendung von Richtwerten verwendet werden kann.

Anwendbarkeit

Alle Reiseveranstalter können diese bewährte Umweltmanagementpraxis anwenden. Für kleinere Reiseveranstalter ist es möglicherweise einfacher, Anbieter auf der Grundlage von Dritten ausgestellter Umweltzertifizierungen auszuwählen, und für größere Reiseveranstalter, ihre eigenen Kriterien und/oder ein eigenes Verfahren für die Anwendung von Richtwerten einzuführen. Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist mit einigen Einschränkungen auf kleine Unternehmen anwendbar, da es für diese schwierig sein kann, Kriterien für Anbieter festzulegen, aber kleine Unternehmen können für die Auswahl von Anbietern bestehende Umweltzertifizierungen verwenden (wobei von Dritten geprüfte Zertifizierungen wie das EU-Umweltzeichen zu bevorzugen sind).

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikator

Leistungsrichtwert

(i15)

Prozentualer Anteil der Beherbergungsbetriebe (nach Übernachtungen oder nach Geschäftswert), der bestimmte Umweltkriterien erfüllt (%)

(b18)

Mindestens 90 % der Beherbergungsbetriebe (nach Geschäftswert oder Übernachtungen) erfüllen bestimmte Umweltanforderungen (vorzugsweise durch Zertifizierung von Dritten anerkannt).

3.3.3.   Förderung der Verbesserung von Destinationen

Die bewährte Umweltmanagementpraxis für die Förderung der Verbesserung touristischer Destinationen besteht darin, einerseits eine verbesserte Umweltleistung von lokalen Anbieterorganisationen und Destinationsmanagement-Organisationen und Behörden zu nutzen und andererseits direkte Verbesserungsprogramme wie die Wiederherstellung von Lebensräumen in wichtigen Destinationen durchzuführen.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf größere Reiseveranstalter unmittelbar anzuwenden. Kleine Unternehmen können Maßnahmen in Clustern, Konsortien oder öffentlich-privaten Partnerschaften mit lokalen/regionalen Behörden koordinieren.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i16)

Prozentualer Anteil der Leistungen in der Destination, dessen Umweltleistung derzeit verbessert wird (%)

(i17)

Beteiligung an Projekten zur Umweltverbesserung in der Destination (j/n)

(b19)

Der Reiseveranstalter fördert die Umweltverbesserung der Destination: i) durch Verbesserung der Leistung der Lieferkette; ii) durch Beeinflussung des Destinationsmanagements; iii) durch direkte Verbesserungsprogramme.

3.3.4.   Entwicklung und Förderung angemessener Tourismuspakete und Ermutigung der Touristen zu einem nachhaltigeren Verhalten

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, Tourismuspakete zu entwickeln und zu fördern, in denen die umweltschädlichsten Optionen ausgeschlossen sind und die ökologisch progressive Verkehrs-, Beherbergungs- und Aktivitätsoptionen umfassen. Zudem sollten Reiseveranstalter und Reisebüros ihre Kunden über die Umweltauswirkungen touristischer Angebotspakete informieren und gezielt positive und inspirierende Nachrichten über nachhaltiges und verantwortliches Handeln weiterleiten, mit dem die Kunden bei der Auswahl ihres Urlaubs und während des Urlaubs zur Minimierung der Umweltbelastung beitragen können.

Anwendbarkeit

Alle Reiseveranstalter, einschließlich kleiner Unternehmen, können Maßnahmen dieser bewährten Umweltmanagementpraxis durchführen.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i18)

Prozentualer Anteil verkaufter ökologisch progressiver nachhaltiger Reisen (z. B. mit Umweltzeichen) (nach Wert) (%)

(b20)

Der Reiseveranstalter wirbt in seinem regulären Werbematerial für nachhaltige Tourismuspakete.

(b21)

Ökologisch progressive nachhaltige Tourismuspakete (z. B. versehen mit dem Österreichischen Umweltzeichen für Reiseangebote) machen einen Verkaufsanteil von mindestens 10 % aus.

(b22)

Der Reiseveranstalter nutzt wirksame Marketing- und Kommunikationstechniken zur Förderung nachhaltigerer Optionen bei der Auswahl von Tourismuspaketen.

(b23)

Der Reiseveranstalter stellt allen seinen Kunden destinationsspezifische Informationen zu Sensibilisierungszwecken bereit, um ein nachhaltiges Verhalten in der Destination zu fördern.

3.3.5.   Effiziente Verkaufs- und Büroabläufe

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, den Verbrauch von Ressourcen, insbesondere Papier und Druckerfarbe, für die Werbung und für Büroabläufe zu minieren, Materialien und Dienstleistungen (z. B. Druckdienste) mit Umweltzertifizierung auszuwählen und bei allen Büro- und Verkaufsabläufen eine hohe Energie- (14) und Wassereffizienz sicherzustellen.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle Reiseveranstalter anzuwenden.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i19)

Papierverbrauch pro Kunde (g/Kunde)

(i20)

Umweltzertifizierung von Papier und Druckdienstleistungen (j/n)

(i21)

Bestimmte CO2-Emissionen aufgrund der Büro- und Verkaufsabläufe (kg CO2/Kunde oder kg CO2/m2-Jahr)

(i22)

Jährlicher Wasserverbrauch in Bürogebäuden pro Mitarbeiter (l/Mitarbeiterjahr)

(b24)

Büroausdrucke und gedrucktes Werbematerial: i) werden weitestmöglich vermieden; ii) verwenden zu 100 % Recyclingpapier oder Papier mit Umweltzertifizierung (z. B. Umweltzeichen, FSC, PEFC); iii) werden von Druckdiensten mit Umweltzertifizierung (z. B. EMAS, ISO 14001) gedruckt.

(b25)

Pläne für das Energiemanagement und das Management von Treibhausgasen werden umgesetzt, und der Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen aufgrund von Verkaufs- und Bürotätigkeiten werden gemeldet (ausgedrückt pro m2 Verkaufs- und Bürofläche und Jahr sowie pro Kunde).

(b26)

Der Wasserverbrauch beträgt höchstens 2,0 m3 pro Mitarbeiter und Jahr.

3.4.   Minimierung des Wasserverbrauchs in Beherbergungsbetrieben

3.4.1.   Überwachung, Wartung und Optimierung des Wassersystems

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, ein Audit des Wasserverbrauchs durchzuführen und den Wasserverbrauch für verschiedene wasserintensive Prozesse und Bereiche zu überwachen (z. B. durch Zwischenzähler), um Möglichkeiten für Effizienzverbesserungen zu ermitteln, sowie durch angemessene regelmäßige Inspektionen (u. a. im Rahmen hauswirtschaftlicher Tätigkeiten (Housekeeping)) sicherzustellen, dass sich sämtliche Einrichtungen in gutem Zustand befinden.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle Arten und Größen von Beherbergungsbetrieben, einschließlich kleiner Unternehmen, anzuwenden. Möglicherweise ist die Nachrüstung von Zwischenzählern in kleinen Betrieben jedoch nicht erforderlich.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i23)

Wasserverbrauch pro Gast und Übernachtung (l/Übernachtung)

(b27)

Umsetzung eines standortspezifischen Wassermanagementplans, der Folgendes umfasst: i) Einsatz von Zwischenzählern und Anwendung von Richtwerten für alle wasserintensiven Prozesse und Bereiche; ii) regelmäßige Inspektion und Wartung der „Leckagestellen“ und Geräte des Wassersystems.

(b28)

Der Gesamtwasserverbrauch beträgt höchstens 140 Liter pro Gast und Übernachtung in Hotels mit Zimmern mit eigenem Bad und höchstens 100 Liter pro Übernachtung in Beherbergungsbetrieben, in denen die meisten Badezimmer gemeinschaftlich benutzt werden (z. B. Jugendherbergen).

3.4.2.   Wasser sparende Armaturen in Gästebereichen

Die bewährte Energiemanagementpraxis besteht darin, Wasser sparende Armaturen — einschließlich Wasser sparender Düsenkopfhähne und Thermostat-Duscharmaturen, Toiletten mit Sparspülung und Zweimengenspülung sowie wasserloser Urinale — zu installieren. Als Zwischenlösung können Strahlregler an vorhandenen Armaturen nachgerüstet werden.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle Arten und Größen von Beherbergungsbetrieben, einschließlich kleiner Unternehmen, anzuwenden. Wenn erst vor Kurzem eine Renovierung durchgeführt wurde, sind Maßnahmen wie die Nachrüstung von Strahlreglern dennoch anwendbar.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i23)

Wasserverbrauch pro Gast und Übernachtung (l/Übernachtung)

(i24)

Energieverbrauch für die Warmwasserbereitung (kWh/Übernachtung)

(i25)

Durchflussrate von Duschen, Badezimmer-Wasserhähnen, Urinalen und Toilettenspülungen (l/min bzw. l/Spülvorgang)

(b29)

Wasserverbrauch und damit verbundener Energieverbrauch für die Warmwasserbereitung: höchstens 100 l bzw. 3,0 kWh pro Übernachtung für zu einzelnen Gästezimmern gehörige Badezimmer.

(b30)

Durchflussrate für Duschköpfe höchstens 7 l/min, für Bad-Wasserhähne höchstens 6 l/min (höchstens 4 l/min bei neuen Wasserhähnen), Wasserverbrauch bei durchschnittlichen effektiven Toilettenspülvorgängen höchstens 4,5 l, Installation von wasserlosen Urinalen.

3.4.3.   Effizientes Housekeeping

Für hauswirtschaftliche Tätigkeiten in Beherbergungsbetrieben (Housekeeping) besteht die bewährte Umweltmanagementpraxis darin, den Wäschebedarf durch umweltorientierten Einkauf von Bettwäsche und Handtüchern (hinsichtlich Größe, Dichte, Farbe und Material) zu minimieren und die Gäste zu bitten oder zu ermutigen, Bettwäsche und Handtücher mehrfach zu verwenden. Des Weiteren besteht die bewährte Umweltmanagementpraxis darin, die Mitarbeiter hinsichtlich Wasser und Reinigungsmittel sparender Reinigungsmethoden zu schulen und für Gästezimmer und Badezimmer Verbrauchsgüter mit Umweltzertifizierung zu erwerben.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle Arten und Größen von Beherbergungsbetrieben, einschließlich kleiner Unternehmen, anzuwenden. Die Minimierung des Wäschereiaufwands durch Auswahl effizienterer Raumtextilien ist universell anwendbar, aber die Minimierung des Wäschereiaufwands durch Ermutigung der Gäste, Wäsche mehrfach zu verwenden, ist bei Beherbergungsbetrieben mit einem hohen Prozentsatz von Gästen mit Einzelübernachtungen eingeschränkt.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i26)

Erzeugte Wäschemenge pro Gast und Übernachtung (kg/Übernachtung)

(i27)

Prozentualer Anteil mehrfach verwendeter Handtücher und Bettwäsche (%)

(i28)

Verbrauch chemischer Produkte für Reinigung und Geschirrspülen, ausgedrückt als Menge der aktiven Inhaltsstoffe pro Gast und Übernachtung (g/Übernachtung)

(i29)

Prozentualer Anteil von chemischen Stoffen und Textilien mit Umweltzeichen nach ISO Typ I (%)

(b31)

Mindestens 80 % der Bettwäsche bestehen aus einem Baumwoll-Polyester-Gemisch (15) oder Leinen.

(b32)

Mindestens 80 % der Textilien in den Gästezimmern haben ein Umweltzeichen nach ISO Typ I (z. B. EU-Umweltzeichen) oder stammen aus ökologischer Produktion.

(b33)

Der Verbrauch chemischer Produkte für Reinigung und Geschirrspülen (ausgenommen Waschmittel, Spezialreiniger und Chemikalien für Schwimmbecken) beträgt höchstens 10 Gramm aktiver Inhaltsstoffe pro Gast und Übernachtung.

(b34)

Eine Reduzierung der Wäschemenge wird durch eine Wiederverwendungsquote für Handtücher und Bettwäsche von mindestens 30 % erreicht.

(b35)

Mindestens 80 % (nach Gewicht der aktiven Inhaltsstoffe oder nach Einkaufsvolumen) der im Touristenbeherbergungsbetrieb verwendeten Universalreiniger, Sanitärreiniger, Seifen und Shampoos sind mit einem Umweltzeichen nach ISO Typ I (z. B. EU-Umweltzeichen) versehen.

3.4.4.   Optimierte Wäschereileistungen in kleinem Maßstab

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, die Wäscheschleudern mit dem geringsten Wasserverbrauch (und daher auch mit der höchsten Energieeffizienz) und die energieeffizientesten Wäschetrockner (z. B. Wäschetrockner mit Wärmepumpe) und Bügelmaschinen zu erwerben und das Wasser aus den Spülgängen — sowie in wasserarmen Gebieten das Wasser aus dem Hauptwaschgang — nach Mikrofiltration wiederzuverwenden. Eine weitere bewährte Praxis besteht darin, die Wärmeenergie aus Abwasser und Abluft zurückzugewinnen.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle Arten und Größen von Beherbergungsbetrieben, einschließlich kleiner Unternehmen, anzuwenden, die Wäschereileistungen intern erbringen.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i30)

Wasserverbrauch pro kg Wäsche (l/kg)

(i31)

Energieverbrauch pro kg Wäsche (kWh/kg)

(i32)

Prozentualer Anteil von Waschmitteln mit Umweltzeichen (%)

(b36)

Bei Wäschereileistungen in kleinem Maßstab verfügen alle neuen Haushaltswaschmaschinen über ein EU-Energiekennzeichen der Effizienzklasse A+++, und gewerbliche Waschmaschinen haben einen durchschnittlichen Wasserverbrauch von höchstens 7 l pro kg Wäsche.

(b37)

Der Gesamtenergieverbrauch von internen kleinmaßstäblichen Wäschereileistungen beträgt für die getrockneten und fertiggestellten Wäscheteile höchstens 2,0 kWh pro Kilogramm Textilien.

(b38)

Mindestens 80 % der in kleinem Maßstab verwendeten Waschmittel (nach Gewicht der aktiven Inhaltsstoffe oder nach Einkaufsvolumen) sind mit einem Umweltzeichen nach ISO Typ I (z. B. EU-Umweltzeichen, Nordischer Schwan, Blauer Engel) versehen.

3.4.5.   Optimierte großmaßstäbliche oder ausgelagerte Wäschereileistungen

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, einen effizienten Wäschedienst auszuwählen, der mit einem Umweltzeichen nach ISO Typ I zertifiziert ist oder die Kriterien solcher Umweltzeichen erfüllt, oder sicherzustellen, dass interne Wäschereileistungen in großem Maßstab diese Kriterien erfüllen.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf große Beherbergungsbetriebe mit internen Wäschereileistungen sowie auf gewerbliche Wäschereien anzuwenden. Sie ist auch auf sonstige Beherbergungsbetriebe aller Größen, einschließlich kleiner Unternehmen, anwendbar, sofern die Kriterien für umweltorientierte Beschaffung von Wäschereileistungen anzuwenden sind.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i33)

Wäschedienst mit Umweltzeichen (j/n)

(i30)

Wasserverbrauch pro kg Wäsche (l/kg)

(i31)

Energieverbrauch pro kg Wäsche (kWh/kg)

(i32)

Prozentualer Anteil von Waschmitteln mit Umweltzeichen (%)

(b39)

Alle ausgelagerten Wäschereileistungen werden von einem Wäschedienst durchgeführt, der über ein Umweltzeichen nach ISO Typ I (z. B. Nordischer Schwan) verfügt, und alle internen großmaßstäblichen Wäschereileistungen oder an nicht zertifizierte Anbieter ausgelagerten Wäschereileistungen halten die einschlägigen Richtwerte ein.

(b40)

Der gesamte Wasserverbrauch für den vollständigen Waschzyklus bei großmaßstäblichen Wäschereileistungen beträgt höchstens 5 l pro kg Textilien für Wäsche aus Beherbergungsbetrieben und höchstens 9 l pro kg Textilien für Wäsche aus Restaurants.

(b41)

Der Gesamtenergieverbrauch für die Verarbeitung der getrockneten und fertiggestellten Wäscheteile beträgt bei großmaßstäblichen Wäschereileistungen höchstens 0,90 kWh pro kg Textilien für Wäsche aus Beherbergungsbetrieben und höchstens 1,45 kWh pro kg Textilien für Wäsche aus Restaurants.

(b42)

Bei Wäschereileistungen in großem Maßstab werden ausschließlich für den gewerblichen Einsatz bestimmte Waschmittel verwendet, die mit einem Umweltzeichen nach ISO Typ I (z. B. EU-Umweltzeichen, Nordischer Schwan) versehen sind; diese Waschmittel werden angemessen dosiert.

3.4.6.   Optimiertes Management von Schwimmbädern

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, Häufigkeit und Zeitpunkt der Rückspülung auf Grundlage des Druckabfalls zu optimieren und nicht nach einem festen Zeitplan durchzuführen, eine Ozon- oder UV-Behandlung und eine sorgfältige Dosierungssteuerung zur Minimierung der Chlorierung durchzuführen und Wärme aus dem Abluftstrom zurückzugewinnen.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf Beherbergungsbetriebe, einschließlich kleiner Unternehmen, anzuwenden, die Schwimmbäder auf ihrem Gelände oder in ihren Räumlichkeiten haben.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i34)

Umsetzung eines Umweltmanagementplans für das Schwimmbad (j/n)

(i35)

Anwendung von Ozon- oder UV-Behandlungen (j/n)

(b43)

Umsetzung eines Effizienzplans für Schwimmbad- und Wellnessbereiche, der Folgendes umfasst: i) Anwendung von Richtwerten für den spezifischen Wasser-, Energie- und Chemikalienverbrauch in Schwimmbad- und Wellnessbereichen, ausgedrückt pro m2 Schwimmbecken-Fläche und pro Gast und Übernachtung; ii) Minimierung des Chlorverbrauchs durch optimierte Dosierung und Einsatz ergänzender Desinfektionsverfahren wie Ozon- und UV-Behandlung.

3.4.7.   Aufbereitung und Nutzung von Grau- und Regenwasser

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, ein Grauwasserrückgewinnungssystem, in dem Grauwasser für Anwendungen im Haus (z. B. Toilettenspülung) nach einer Aufbereitung oder für Anwendungen im Außenbereich (z. B. Bewässerung) zurückgewonnen wird, oder ein Regenwassersammelsystem für die Nutzung von Regenwasser im Haus zu installieren.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle Beherbergungsbetriebe anzuwenden. Wasseraufbereitungsanlagen können im Rahmen der Errichtung des Gebäudes oder im Rahmen größerer Renovierungen installiert werden. Die Anwendbarkeit auf kleine Unternehmen kann aufgrund der hohen Investitionskosten eingeschränkt sein.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i36)

Aufbereitung und Nutzung von Grau- oder Regenwasser (j/n)

(b44)

Installation einer Regenwasseraufbereitungsanlage, die einen Wasserbedarf für Innenanwendungen erfüllt, und/oder einer Grauwasseraufbereitungsanlage, die einen Wasserbedarf für Innen- oder Außenanwendungen erfüllt.

3.5.   Abfall- und Abwassermanagement in Beherbergungsbetrieben

3.5.1.   Abfallvermeidung

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, die Erzeugung von Abfällen durch eine umweltorientierte Produktbeschaffung zu vermeiden; dabei sollten die Auswirkungen von Produkten über ihren gesamten Lebenszyklus berücksichtigt werden, zum Beispiel durch Vermeidung von Einmalartikeln (Lebensmittel, Seife, Shampoo) und Einkauf von Reinigungsmitteln in konzentrierter Form und in Großgebinden, und es sollte ein sorgfältiges Management der Einkaufsvolumina erfolgen.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle Arten und Größen von Beherbergungsbetrieben, einschließlich kleiner Unternehmen, anzuwenden.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i37)

Abfallaufkommen pro Gast und Übernachtung (kg/Übernachtung)

(b45)

Gesamte erzeugte Abfallmenge (sortiert und unsortiert): höchstens 0,6 kg pro Übernachtung.

3.5.2.   Abfallsortierung und Zuführung zum Recyclingsystem

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, im gesamten Betrieb getrennte Abfallbehälter aufzustellen, sicherzustellen, dass ein klares Verfahren für die Abfalltrennung besteht, und entsprechende Recyclingdienste für die Entsorgung mindestens der Abfallarten Glas, Papier und Pappe, Kunststoff, Metalle und organische Abfälle zu beauftragen.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle Arten und Größen von Beherbergungsbetrieben, einschließlich kleiner Unternehmen, anzuwenden.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i38)

Prozentualer Anteil der Abfälle, der einer Wiederverwertung oder dem Recycling zugeführt wird (%)

(i39)

Aufkommen unsortierter Abfälle pro Gast und Übernachtung (kg/Übernachtung)

(b46)

Mindestens 84 % der Abfälle (nach Gewicht) werden dem Recycling zugeführt.

(b47)

Die Menge unsortierter Abfälle, die der Abfallentsorgung zugeführt wird, beträgt höchstens 0,16 kg pro Gast und Übernachtung.

3.5.3.   Abwasseraufbereitung

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, eine standortinterne Abwasseraufbereitungsanlage zu installieren, die das Abwasser mindestens einer sekundären, vorzugsweise jedoch einer tertiären Aufbereitung unterzieht und zumindest eine Vorbehandlung zur Aussiebung von Feststoffen und zur Absetzung von Schwebstoffen, gefolgt von einer effizienten biologischen Behandlung (z. B. in einem Sequencing Batch Reactor) zur Entfernung eines großen Anteils von CSB, BSB, Stickstoff und Phosphor aus dem aufbereiteten Ablaufwasser umfasst. Der Klärschlamm wird in umweltverträglicher Weise aufbereitet und entsorgt.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle Arten und Größen von Beherbergungsbetrieben, einschließlich kleiner Unternehmen, anzuwenden, die nicht an ein Kanalisationsnetz angeschlossen sind.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i40)

Wirkungsgrad der standortinternen Abwasseraufbereitung (z. B. % BSB, CSB)

(i41)

Konzentration im Ablauf (mg/l) (z. B. BSB, CSB, Gesamtstickstoff, Phosphor)

(b48)

Wenn eine Zuführung des Abwassers zu einer zentralen Aufbereitung nicht möglich ist, umfasst die standortinterne Abwasseraufbereitung eine Vorbehandlung (Sieb/Rechenrost, Vergleichmäßigung und Sedimentation) gefolgt von einer biologischen Behandlung mit > 95 % BSB5-Entfernung, > 90 % Nitrifikation und (externer) Verarbeitung des Überschussschlamms durch anaerobe Vergärung.

3.6.   Minimierung des Energieverbrauchs in Beherbergungsbetrieben

3.6.1.   Energieüberwachungs- und managementsysteme

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, ein Energieaudit durchzuführen und den Energieverbrauch für verschiedene energieintensive Prozesse und Bereiche zu überwachen (z. B. durch Zwischenzähler), um Möglichkeiten für Effizienzverbesserungen zu ermitteln, und durch angemessene regelmäßige Inspektionen (16) sicherzustellen, dass sich sämtliche Einrichtungen in gutem Zustand befinden.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle Arten und Größen von Beherbergungsbetrieben, einschließlich kleiner Unternehmen, anzuwenden. Umfassende Lösungen für Zwischenzähler und Gebäudemanagementsysteme sind auf kleine Betriebe nicht anwendbar.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i42)

Umsetzung eines standortspezifischen Energiemanagementplans (j/n)

(i43)

Bestimmter Energieverbrauch (kWh/m2-Jahr)

(b49)

Umsetzung eines standortspezifischen Energiemanagementplans, der Folgendes umfasst: i) Einsatz von Zwischenzählern und Anwendung von Richtwerten für alle energieintensiven Prozesse; ii) Berechnung und Meldung des Primärenergieverbrauchs und der energiebezogenen CO2-Emissionen.

(b50)

Für bestehende Gebäude beträgt der Endenergieverbrauch für Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen sowie Warmwasserbereitung höchstens 75 kWh bzw. der gesamte Endenergieverbrauch höchstens 180 kWh pro m2 beheizter bzw. gekühlter Fläche im Jahr.

3.6.2.   Verbesserte Gebäudehülle

Bei neuen Gebäuden besteht die bewährte Umweltmanagementpraxis darin, sicherzustellen, dass diese die höchsten erreichbaren Energieeffizienzstandards (z. B. die Standards für Passivhäuser oder Minergie-P) (17) erfüllen. Bei bestehenden Gebäuden besteht die bewährte Umweltmanagementpraxis darin, durch Nachrüstungen den Energiebedarf für Heizung und Kühlung zu minieren. (18)

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle Arten von Beherbergungsbetrieben während der Errichtung der Gebäude oder während größerer Renovierungen sowie — für Unternehmen, die ihre Räumlichkeiten mieten — bei der Auswahl der Gebäude anzuwenden. Kleine Unternehmen haben aufgrund der hohen Investitionskosten möglicherweise nur eingeschränkte Möglichkeiten, diese bewährte Umweltmanagementpraxis durch Nachrüstung bestehender Gebäude umzusetzen.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i43)

Bestimmter Energieverbrauch (kWh/m2-Jahr)

(b50)

Für bestehende Gebäude beträgt der Endenergieverbrauch für Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen sowie Warmwasserbereitung höchstens 75 kWh bzw. der gesamte Endenergieverbrauch höchstens 180 kWh pro m2 beheizter bzw. gekühlter Fläche im Jahr.

(b51)

Für neue Gebäude entspricht der Energiekennwert dem Passivhaus- oder Minergie-P-Standard oder vergleichbaren Standards.

3.6.3.   Optimierte HLK-Anlagen

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, den Energieverbrauch von HLK-Anlagen (Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen) durch Installation von Produkten mit Energiekennzeichen der besten Effizienzklassen (sofern zutreffend), von Systemen für Temperaturzonenregelung und kontrollierte Belüftung mit Wärmerückgewinnung (idealerweise gesteuert durch CO2-Sensoren) und von energieeffizienten Komponenten (z. B. drehzahlgeregelten Gebläsen) zu minimieren und die HLK-Technik in Bezug auf die Gebäudehülle und Energiequelle zu optimieren.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle Arten und Größen von Beherbergungsbetrieben, einschließlich kleiner Unternehmen, anzuwenden. Eine umfassende Optimierung kann nur im Rahmen der Errichtung der Gebäude oder während größerer Renovierungen erfolgen, aber spezifische Maßnahmen können jederzeit durchgeführt werden.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i43)

Bestimmter Energieverbrauch (kWh/m2-Jahr)

(b50)

Für bestehende Gebäude beträgt der Endenergieverbrauch für Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen sowie Warmwasserbereitung höchstens 75 kWh bzw. der gesamte Endenergieverbrauch höchstens 180 kWh pro m2 beheizter bzw. gekühlter Fläche im Jahr.

(b51)

Für neue Gebäude entspricht der Energiekennwert dem Passivhaus- oder Minergie-P-Standard oder vergleichbaren Standards.

3.6.4.   Effizienter Einsatz von Wärmepumpen und Erdwärme-Heizung/Kühlung

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, effiziente Wärmepumpen (z. B. Produkte mit Umweltzeichen bzw. mit Energiekennzeichen der besten Effizienzklassen) für die Heizung und Kühlung oder, sofern möglich, Grundwasserkühlung zu installieren.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle Arten von Beherbergungsbetrieben anzuwenden. In städtischen Gebieten ist die Installation von Grundwasserkühlungssystemen eventuell nur im Rahmen der Errichtung des Gebäudes oder im Rahmen größerer Renovierungen möglich. Luftwärmepumpen sind einfach nachrüstbar, für Regionen mit sehr kaltem Klima aber möglicherweise nicht geeignet. Die Anwendbarkeit dieser bewährten Umweltmanagementpraxis auf kleine Unternehmen kann aufgrund der hohen Investitionskosten eingeschränkt sein.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i43)

Bestimmter Energieverbrauch (kWh/m2-Jahr)

(b52)

Anstelle herkömmlicher Heizungs- und Kühlungssysteme werden Wasserwärmepumpen und/oder Erdwärmeanlagen zum Heizen/Kühlen eingesetzt, soweit möglich, und die Wärmepumpen erfüllen die Kriterien des EU-Umweltzeichens und der Energiekennzeichen der besten Effizienzklassen.

3.6.5.   Effiziente Beleuchtung und elektrische Geräte

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, lichtzonengerechte und angemessen dimensionierte Kompakt-Leuchtstofflampen und LED-Lampen mit einer intelligenten Steuerung auf Basis von Bewegungen, Tageslicht und Uhrzeit zu installieren. Des Weiteren besteht die bewährte Umweltmanagementpraxis darin, die Gebäudegestaltung und die Innenraumaufteilung hinsichtlich der Tagelichtnutzung zu optimieren, wobei die energetischen Auswirkungen großer Glasflächen auf Heizung und Kühlung zu berücksichtigen sind. Was sonstige elektrische Geräte (z. B. Elektro-Haushaltsgeräte und Unterhaltungselektronik) angeht, sollten weitestmöglich Produkte mit EU-Umweltzeichen oder mit Energiekennzeichen der besten Effizienzklassen gewählt werden.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle Arten und Größen von Beherbergungsbetrieben, einschließlich kleiner Unternehmen, anzuwenden. Glüh- und Halogenlampen können häufig direkt durch Kompakt-Leuchtstofflampen und LED-Lampen ersetzt werden. Die Möglichkeit einer Änderung der Gebäudegestaltung zur Optimierung der Tageslichtnutzung ist auf die Errichtung der Gebäude und auf Renovierungen beschränkt.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i44)

Stromaufnahme der installierten Beleuchtung (W/m2)

(i45)

Beleuchtungsspezifischer Energieverbrauch (kWh/m2-Jahr)

(i46)

Gesamter Stromverbrauch (kWh/m2-Jahr)

(b53)

Stromaufnahme der installierten Beleuchtung: höchstens 10 W pro m2.

(b54)

Beleuchtungsspezifischer Stromverbrauch: höchstens 25 kWh pro m2 beheizter bzw. gekühlter Bodenfläche im Jahr.

(b55)

Gesamter Stromverbrauch: höchstens 80 kWh pro m2 beheizter bzw. gekühlter Bodenfläche im Jahr.

3.6.6.   Erneuerbare Energiequellen

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, auf dem Betriebsgelände Anlagen zur Erzeugung von Erdwärme-, Solar- oder Windenergie zu installieren, sofern angemessen, und Strom von einem Anbieter von tatsächlich (d. h. nachweislich zusätzlich) aus erneuerbaren Energiequellen erzeugtem Strom zu beziehen.

Anwendbarkeit

Das Potenzial für die Nutzung einer spezifischen Technologie für die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen auf dem Betriebsgelände hängt von verschiedenen geografischen und standortspezifischen Faktoren wie Klima, Licht-/Schattenverhältnissen, verfügbarem Platz usw. ab. Investitionen in standortexterne Programme für erneuerbare Energien können von allen Organisationen getätigt werden. Die Anwendbarkeit dieser bewährten Umweltmanagementpraxis auf kleine Unternehmen kann in Fällen langer Amortisationszeiträume eingeschränkt sein.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i11)

Prozentualer Anteil des Endenergieverbrauchs, der durch vor Ort erzeugte erneuerbare Energien gedeckt wird (%)

(i47)

Einsatz zertifizierter Gutschriften für erneuerbare Energien (j/n)

(b56)

Die Entsprechung von 50 % des Jahresenergieverbrauchs des Beherbergungsbetriebs wird auf dem Betriebsgelände aus erneuerbaren Energiequellen oder standortextern aus nachweislich zusätzlichen erneuerbaren Energiequellen erzeugt.

(b57)

100 % des Stromverbrauchs stammen aus rückverfolgbaren erneuerbaren Energiequellen, die nicht bereits von einer anderen Organisation angerechnet oder im Durchschnitt des nationalen Energieträgermixes für die Stromerzeugung berücksichtigt wurden oder die weniger als zwei Jahre alt sind.

3.7.   Restaurants und Hotelküchen

3.7.1.   Umweltorientierter Einkauf von Lebensmitteln und Getränken

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, die Lieferketten für Lebensmittel und Getränke zu bewerten, um ökologische Schwachpunkte und wichtige Kontrollpunkte zu ermitteln; dies umfasst die Auswahl von Produkten mit Umweltzertifizierung und die Gestaltung der Speisekarten im Hinblick auf die Vermeidung besonders schädlicher Zutaten (z. B. gefährdete Fischarten und einige Obstsorten außerhalb der Saison) ebenso wie angemessene Portionsgrößen für Fleisch- und Milchprodukte und die Verfügbarkeit vegetarischer Gerichte.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle Küchen anzuwenden. Küchen in ländlichen Gebieten können möglicherweise lokal erzeugte Lebensmittel einkaufen. Größere Küchen haben eventuell einen größeren Einfluss auf Zulieferer. Kleine Unternehmen können diese bewährte Umweltmanagementpraxis ebenfalls in vollem Umfang umsetzen.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i48)

Prozentualer Anteil von Zutaten mit Umweltzertifizierung (nach Wert) (%)

(b58)

Die Organisation kann für alle Hauptzutaten dokumentierte Informationen vorlegen, aus denen zumindest das Herkunftsland hervorgeht.

(b59)

Mindestens 60 % aller Lebensmittel und Getränke (nach Einkaufswert) verfügen über eine Umweltzertifizierung (z. B. für ökologische Produktion).

3.7.2.   Behandlung organischer Abfälle

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, durch eine sorgfältige Erarbeitung der Speisekarte und durch die Festlegung der Portionsgrößen vermeidbare Lebensmittelabfälle zu minimieren und sicherzustellen, dass sämtliche organischen Abfälle getrennt werden und einer Verarbeitung durch anaerobe Vergärung (z. B. in Biogasanlagen), sofern verfügbar, oder alternativ einer Verbrennung mit Energierückgewinnung oder einer lokalen oder auf dem Betriebsgelände durchgeführten Kompostierung zugeführt werden.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle Küchen anzuwenden. Die bevorzugte Option der Abfallverwertung durch anaerobe Vergärung ist möglicherweise in einigen Gebieten nicht verfügbar; in diesem Fall können die Abfälle einer Verbrennung mit Energierückgewinnung oder einer Kompostierung zugeführt werden. Kleine Unternehmen können diese bewährte Umweltmanagementpraxis ebenfalls in vollem Umfang umsetzen.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i49)

Aufkommen organischer Abfälle (kg pro Restaurantgast)

(i50)

Prozentuale Anteile der organischen Abfälle, die einer anaeroben Vergärung, einer alternativen Energierückgewinnung, einer Kompostierung auf dem Betriebsgelände oder einer externen Kompostierung zugeführt werden (%)

(b60)

Mindestens 95 % der organischen Abfälle werden getrennt und nicht in Deponien entsorgt, sondern anderweitig verwertet, sofern möglich durch anaerobe Vergärung.

(b61)

Das Gesamtaufkommen organischer Abfälle beträgt höchstens 0,25 kg pro Restaurantgast und das Aufkommen vermeidbarer Abfälle höchstens 0,18 kg pro Restaurantgast.

3.7.3.   Optimierte Vorrichtungen für Geschirrspülen, Reinigung und Lebensmittelzubereitung

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, effiziente Vorrichtungen für die Geschirrreinigung und Lebensmittelzubereitung auszuwählen — darunter Wasser sparende Geschirrspülbrausen mit Bedienhebel am Handgriff, effiziente Geschirrspüler und Dampfgarer ohne Wasseranschluss — und den Wasserverbrauch in den Küchen-/Restaurantbereichen zu überwachen und entsprechende Richtwerte anzuwenden.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle Küchen anzuwenden. Die Installation effizienterer Geschirrspülmaschinen ist möglicherweise nur wirtschaftlich sinnvoll, wenn die bestehenden Geschirrspüler das Ende ihrer Nutzungsdauer erreichen oder Reparaturen erfordern. Kleine Unternehmen können diese bewährte Umweltmanagementpraxis ebenfalls in vollem Umfang umsetzen.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i51)

Wasserverbrauch in der Küche pro Restaurantgast (l/Restaurantgast)

(i52)

Prozentualer Anteil von Geschirrspülmitteln und Küchenreinigungsmitteln mit Umweltzeichen (%)

(i53)

Umweltorientierte Beschaffung effizienter Küchengeräte (j/n)

(b62)

Umsetzung eines Küchen-Wassermanagementplans, der die Überwachung und Meldung des gesamten Wasserverbrauchs in der Küche (ausgedrückt als Wasserverbrauch pro Restaurantgast) sowie die Ermittlung vorrangiger Maßnahmen zur Reduzierung des Wasserverbrauchs umfasst.

(b63)

Mindestens 70 % des Einkaufsvolumens chemischer Reinigungsmittel zum Geschirrspülen und zur allgemeinen Reinigung (ausgenommen Backofenreiniger) sind mit einem Umweltkennzeichen (z. B. dem EU-Umweltzeichen) versehen.

3.7.4.   Optimierte Vorrichtungen für Kochen, Belüftung und Kühlung

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, effiziente Kochvorrichtungen, darunter Induktionsherde oder Gaskochmulden mit Topfsensor, und effiziente Kühlvorrichtungen mit natürlichen Kältemitteln wie Ammoniak oder Kohlendioxid auszuwählen und die Belüftung bedarfsgerecht zu steuern.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle Küchen anzuwenden. Die Installation effizienterer Koch- und Kühlvorrichtungen ist möglicherweise nur wirtschaftlich sinnvoll, wenn die bestehenden Vorrichtungen das Ende ihrer Nutzungsdauer erreichen. Kleine Unternehmen können diese bewährte Umweltmanagementpraxis ebenfalls in vollem Umfang umsetzen.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikator

Leistungsrichtwert

(i54)

Bestimmter Energieverbrauch pro Restaurantgast (kWh/Restaurantgast)

(b64)

Umsetzung eines Küchen-Energiemanagementplans, der die Überwachung und Meldung des gesamten Energieverbrauchs in der Küche (ausgedrückt als Energieverbrauch pro Restaurantgast) sowie die Ermittlung vorrangiger Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs umfasst.

3.8.   Campingplätze

3.8.1.   Umwelterziehung von Gästen

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, den Gästen auf dem Campingplatz interaktiv Informationen über Umweltthemen zu vermitteln (z. B durch Kurse oder Naturlehrpfade) oder Ausrüstung wie CO2-emissionsarme Verkehrsmittel (Fahrräder, E-Bikes) bereitzustellen.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle Campingplätze und auf sonstige (insbesondere ländliche) Arten von Beherbergungsbetrieben anzuwenden. Die Anwendbarkeit dieser bewährten Umweltmanagementpraxis ist für kleine Unternehmen mit geringen Ressourcen möglicherweise eingeschränkt.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i55)

Umweltbezogene Informationen/Bildungsangebote für Gäste verfügbar (j/n)

(i56)

CO2-emissionsarme Verkehrsmittel (z. B. Fahrräder) für Gäste verfügbar (j/n)

(b65)

Der Beherbergungsbetrieb bietet Anregungen und Unterstützung für ein ökologisch verantwortliches Verhalten und entsprechende Aktivitäten und stellt den Gästen ein umweltbezogenes Bildungsangebot durch Aktivitäten und Kurse vor Ort bereit.

3.8.2.   Umweltmanagement von Außenbereichen

Eine bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, die biologische Vielfalt am Standort durch Anpflanzung einheimischer Arten und Installation begrünter oder spontan begrünter Dächer und Wände zu maximieren. Ferner besteht eine bewährte Umweltmanagementpraxis in der Minimierung des Wasserverbrauchs für die Bewässerung und in der Nutzung von Grau- oder Regenwasser. Eine weitere bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, die Lichtbelastung aufgrund der Außenbeleuchtung zu minimieren (z. B. durch den Einsatz korrekt ausgerichteter Natriumdampf-Niederdrucklampen) und die Lärmbelastung aufgrund von Veranstaltungen im Freien durch Installation von Lärmschutzwänden und strikte Durchsetzung von Regeln für Nachtruhezeiten bei solchen Veranstaltungen zu reduzieren.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle Campingplätze und auf sonstige (insbesondere ländliche) Arten von Beherbergungsbetrieben, einschließlich kleiner Unternehmen, anzuwenden.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i4)

Umsetzung eines Plans für das Management der biologischen Vielfalt (j/n)

(b66)

Die biologische Vielfalt am Standort wird durch Anpflanzung einheimischer Arten, durch Schaffung von Rückzugsräumen für einheimische Tierarten und durch Installation begrünter oder spontan begrünter Dächer, sofern möglich, erhalten oder verbessert, ebenso durch Minimierung von chemischen Einträgen sowie von Licht- und Lärmbelastung.

(b67)

Die Lichtbelastung und die Störung von Wildtieren wird durch Installation von zeituhr- oder sensorgesteuerten, effizienten und angemessen ausgerichteten Leuchten minimiert, so dass die Außenbeleuchtung kein Licht nach oben abgibt.

(b68)

Der Wasserverbrauch wird durch Anpflanzung einheimischer Arten und durch Mulchen sowie durch Installation gesteuerter, mit Grauwasser gespeister Bewässerungssysteme (soweit möglich) minimiert.

3.8.3.   Energieeffizienz und erneuerbare Energien auf Campingplätzen

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, den Energieverbrauch für die Warmwasserbereitung, für Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen sowie für die Beleuchtung durch Installation von Wasser sparenden Armaturen, einer guten Gebäudedämmung sowie Leuchtstoff- und LED-Lampen zu minimieren und zudem auf dem Betriebsgelände Kapazitäten für die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen (z. B. Warmwasserbereitung mit Solarenergie) zu installieren. Darüber hinaus kann mithilfe einer Wärmepumpe die Wärme aus dem Grauwasser aus den Sanitärräumen zurückgewonnen werden.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle Campingplätze anzuwenden. Die Installation spezifischer erneuerbarer Energietechnologien ist von standortspezifischen Gegebenheiten abhängig. Kleine Unternehmen können diese bewährte Umweltmanagementpraxis in vollem Umfang umsetzen.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i57)

Bestimmter Energieverbrauch pro Gast und Übernachtung (kWh/Übernachtung)

(i11)

Prozentualer Anteil des Endenergieverbrauchs, der durch vor Ort erzeugte erneuerbare Energien gedeckt wird (%)

(i47)

Einsatz zertifizierter Gutschriften für erneuerbare Energien (j/n)

(b69)

Der spezifische Endenergieverbrauch (ausgenommen die auf dem Betriebsgelände erzeugte erneuerbare Energie) beträgt höchstens 2,0 kWh pro Übernachtung.

(b70)

100 % des Stromverbrauchs stammen aus rückverfolgbaren erneuerbaren Energiequellen, die nicht bereits von einer anderen Organisation angerechnet oder im Durchschnitt des nationalen Energieträgermixes für die Stromerzeugung berücksichtigt wurden oder die weniger als zwei Jahre alt sind.

3.8.4.   Wassereffizienz auf Campingplätzen

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, den Wasserverbrauch durch die Installation von Wasser sparenden Wasserhähnen und Duschköpfen, Zeitsteuerungen für die Duschen, Toiletten mit Sparspülung und Zweimengenspülung sowie wasserlosen Urinalen zu minimieren.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle Campingplätze anzuwenden. Kleine Unternehmen können diese bewährte Umweltmanagementpraxis in vollem Umfang umsetzen.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i23)

Wasserverbrauch pro Gast und Übernachtung (l/Übernachtung)

(i25)

Durchflussrate von Duschen, Badezimmer-Wasserhähnen, Urinalen und Toilettenspülungen (l/min bzw. l/Spülvorgang)

(b71)

Der Gesamtwasserverbrauch auf 4- und 5-Sterne-Campingplätzen mit vollem Leistungsumfang beträgt höchstens 94 Liter pro Gast und Übernachtung und der Wasserverbrauch auf allen anderen Campingplätzen höchstens 58 Liter pro Gast und Übernachtung.

3.8.5.   Abfallminimierung auf Campingplätzen

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, das Restmüllaufkommen durch Maßnahmen zur Abfallvermeidung, durch Bereitstellung gut zugänglicher Abfalltrennungsvorrichtungen auf dem Campingplatz und durch Beauftragung externer Abfallrecyclingdienste zu minimieren.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle Campingplätze anzuwenden. Im Vergleich mit anderen Beherbergungsformen sind die Möglichkeiten zur Abfallvermeidung stärker eingeschränkt, da der überwiegende Anteil der Abfälle auf Einkäufe der Gäste zurückzuführen ist. Kleine Unternehmen können diese bewährte Umweltmanagementpraxis in vollem Umfang umsetzen.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i39)

Aufkommen unsortierter Abfälle pro Gast und Übernachtung (kg/Übernachtung)

(b72)

Das gesamte Restmüllaufkommen, das der Abfallentsorgung zugeführt wird, beträgt höchstens 0,2 kg pro Gast und Übernachtung.

3.8.6.   Naturbäder

Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, ein Naturbad zu errichten oder ein bestehendes Schwimmbad in ein Naturbad umzuwandeln.

Anwendbarkeit

Diese bewährte Umweltmanagementpraxis kann auf allen Campingplätzen und in sonstigen (insbesondere ländlichen) Arten von Beherbergungsbetrieben umgesetzt werden. Kleine Unternehmen können diese bewährte Umweltmanagementpraxis in vollem Umfang umsetzen.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte

Umweltleistungsindikatoren

Leistungsrichtwerte

(i58)

Errichtung eines Naturbades (j/n)

(b73)

Das Schwimmbad bzw. die Schwimmbäder auf dem Campingplatz umfasst bzw. umfassen Filtersysteme auf Grundlage natürlicher Pflanzen für die Wasserreinigung auf den erforderlichen Hygienestandard.

4.   EMPFOHLENE BRANCHENSPEZIFISCHE SCHLÜSSELINDIKATOREN FÜR DIE UMWELTLEISTUNG

Die nachstehende Tabelle enthält eine Auswahl wichtiger Umweltleistungsindikatoren für Organisationen in der Tourismusbranche. Dabei handelt es sich um eine Teilmenge aller in Kapitel 3 genannten Indikatoren. Die Tabelle ist in sechs Abschnitte unterteilt; der erste enthält Indikatoren, die für alle Akteure der Branche gelten (bereichsübergreifend), während die folgenden Abschnitte jeweils für die einzelnen im vorliegenden branchenspezifischen Referenzdokument angesprochenen Hauptakteure gelten (Destinationsmanager, Reiseveranstalter und Reisebüros, Beherbergungsbetriebe, Restaurant- und Hotelküchen sowie Campingplätze).

Indikator

Übliche Maßeinheit

Kurze Beschreibung

Empfohlenes Mindestüberwachungsniveau

Verbundener Kernindikator

nach Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (Abschnitt C Nummer 2)

Leistungsrichtwert

und damit verbundene bewährte Umweltmanagementpraxis

BEREICHSÜBERGREIFEND

1.

Einführung eines Umweltmanagementsystems

(j/n)

Dieser Indikator gibt an, ob in der Organisation ein Umweltmanagementsystem eingerichtet ist. Der Indikator kann von allen Akteuren in der Tourismusbranche angewandt werden (d. h. von Destinationsmanagern, Reiseveranstaltern, Beherbergungsbetrieben, Lebensmittel- und Getränkeanbietern, Verkehrsbetrieben und Anbietern von Freizeitaktivitäten).

Pro Standort

(kann auf Organisationsebene aggregiert werden)

Alle

Geeignete Indikatoren werden für die kontinuierliche Überwachung aller einschlägigen Aspekte der Umweltleistung verwendet, einschließlich schwer messbarer und mittelbarer Aspekte wie Auswirkungen auf die biologische Vielfalt. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.1.1)

Alle Mitarbeiter werden über umweltbezogene Zielsetzungen informiert und hinsichtlich einschlägiger Umweltmanagementmaßnahmen geschult. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.1.1)

Bewährte Umweltmanagementpraktiken werden umgesetzt (sofern anwendbar). (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.1.1)

2.

Prozentualer Anteil der Produkte und Dienstleistungen, der bestimmte Umweltkriterien erfüllt

%

Dieser Indikator bezieht sich auf die Bewertung der Lieferkette auf Grundlage der Auswahl von Produkten und Dienstleistungen, die bestimmte Umweltkriterien erfüllen und Umweltzertifizierungen (z. B. das EU-Umweltzeichen) aufweisen.

Pro Standort

(kann auf Organisationsebene aggregiert werden)

Alle

Die Organisation hat für alle wichtigen Lieferketten ein Lebenszykluskonzept zur Ermittlung von Verbesserungsmöglichkeiten angewandt, die ökologische Schwachpunkte angehen. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.1.2)

Mindestens 97 % der chemischen Stoffe (nach Gewicht der aktiven Inhaltsstoffe oder nach Einkaufsvolumen), die auf dem Gelände und in den Räumlichkeiten von Beherbergungsbetrieben und Restaurants eingesetzt werden, sind mit einem Umweltzeichen nach ISO Typ I gekennzeichnet (oder es kann nachgewiesen werden, dass es sich um die umweltverträglichste verfügbare Option handelt). (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.1.2)

Mindestens 97 % aller von Beherbergungsbetrieben und Restaurants erworbenen Holz-, Papier- und Papperzeugnisse sind Recyclingprodukte oder haben eine Umweltzertifizierung (Umweltzeichen, FSC, PEFC). (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.1.2)

DESTINATIONSMANAGER

1.

Umsetzung eines nachhaltigen Destinationsplans

(j/n)

Dieser Indikator gibt an, ob der Destinationsmanager einen nachhaltigen Destinationsplan umsetzt, der die wichtigsten Umweltherausforderungen in der Destination behandelt, das gesamte Destinationsgebiet abdeckt und die Koordination aller beteiligten Akteure umfasst.

Destination

Alle

Umsetzung eines Destinationsplans, der i) das gesamte Destinationsgebiet abdeckt; ii) die Koordination aller beteiligten staatlichen und privaten Akteure umfasst; und iii) die wichtigsten Umweltherausforderungen in der Destination behandelt. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.2.1)

2.

Umsetzung eines Plans für das Management der biologischen Vielfalt

(j/n)

Dieser Indikator bezieht sich auf die Umsetzung eines Plans für das Management der biologischen Vielfalt in der Destination.

Destination

Biologische Vielfalt

Jegliche Verdrängung der biologischen Vielfalt durch die Tourismusentwicklung wird minimiert oder ausgeglichen, so dass die biologische Vielfalt auf Destinationsebene in Gebieten mit hohem Naturwert aufrechterhalten oder verbessert und in degradierten Gebieten verbessert wird. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.2.2)

3.

Täglicher Wasserverbrauch pro Gast

l/Gast-Tag

Durchschnittliche Wassermenge, die ein Gast in der Destination verbraucht.

Destination

Wasser

Durchschnittlicher Wasserverbrauch durch Touristen: höchstens 200 Liter pro Gast und Tag. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.2.3)

4.

Prozentualer Anteil des Abwassers, der einer sekundären oder tertiären Aufbereitung zugeführt wird

%

Prozentualer Anteil des in der Destination während der Hauptsaison erzeugten Abwassers, der eine sekundäre oder tertiäre Aufbereitung durchläuft.

Destination

Wasser

Dienste — einschließlich öffentlicher Verkehr, Wasserversorgung, Abwasseraufbereitung und Abfallrecycling — sind darauf ausgelegt, den Spitzenbedarf zu bewältigen und einen nachhaltigen Tourismus in der Destination zu gewährleisten. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.2.3)

Mindestens 95 % des in der Destination erzeugten Abwassers werden mindestens einer sekundären Aufbereitung — oder bei Einleitung in sensible Vorfluter einer tertiären Aufbereitung — zugeführt, auch während der touristischen Hauptsaison. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.2.3)

5.

Prozentualer Anteil der festen Siedlungsabfälle, der dem Recycling oder einer Verarbeitung durch anaerobe Vergärung zugeführt wird

%

Prozentualer Anteil der in der Destination gesammelten festen Siedlungsabfälle, der dem Recycling oder einer Verarbeitung durch anaerobe Vergärung (z. B. in Biogasanlagen) zugeführt wird.

Destination

Abfall

Mindestens 95 % der festen Siedlungsabfälle werden nicht in Deponien entsorgt, sondern dem Recycling oder einer Verarbeitung durch anaerobe Vergärung zugeführt. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.2.3)

6.

Prozentualer Anteil der Strecken, den die Touristen innerhalb der Destination mit öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Fuß oder per Fahrrad zurücklegen

%

Prozentualer Anteil der Strecken, den die Touristen innerhalb einer Destination mit öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Fuß oder per Fahrrad zurücklegen.

Destination

Emissionen

Dienste — einschließlich öffentlicher Verkehr, Wasserversorgung, Abwasseraufbereitung und Abfallrecycling — sind darauf ausgelegt, den Spitzenbedarf zu bewältigen und einen nachhaltigen Tourismus in der Destination zu gewährleisten. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.2.3)

Mindestens 80 % der Strecken, die Touristen innerhalb städtischer Destinationen zurücklegen, werden in öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Fuß oder per Fahrrad bewältigt. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.2.3)

7.

Prozentualer Anteil des Endenergiebedarfs, der durch vor Ort erzeugte erneuerbare Energien gedeckt wird

%

Verhältnis zwischen der auf dem Betriebsgelände in der Destination erzeugten Energie aus erneuerbaren Quellen und dem gesamten Endenergiebedarf der Destination.

Destination

Emissionen

(Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.2.3)

REISEVERANSTALTER UND REISEBÜROS

1.

Bestimmte verkehrsbedingte Treibhausgasemissionen

kg CO2/Personenkilometer

Der Kraftstoff-/Energieverbrauch von unter Kontrolle der Reiseveranstalter stehenden Flugzeugen, Linien- und Reisebussen sowie Eisenbahnen wird überwacht, und von Erbringern extern vergebener Verkehrsdienstleistungen werden die entsprechenden Daten angefordert.

Organisation Flugzeug-/Fahrzeugflotte

Energieeffizienz

Materialeffizienz

Emissionen

Reiseveranstalter bieten keine Flüge für folgende Strecken an: i) Reiseziele, die weniger als 700 km entfernt sind; ii) Reiseziele, die bis zu 2 000  km entfernt sind, für einen Aufenthalt von weniger als acht Tagen; oder iii) Reiseziele, die über 2 000  km entfernt sind, für einen Aufenthalt von weniger als 14 Tagen. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.3.1)

Flugzeugflotten der Reiseveranstalter erreichen einen durchschnittlichen spezifischen Treibstoffverbrauch von höchsten 2,7 Litern pro Personenkilometer.

Der durchschnittliche Kraftstoffverbrauch der Reisebus- oder Linienbusflotte beträgt höchstens 0,75 Liter pro Personenkilometer, und mindestens 90 % der Flotte sind EURO-V-konform oder verfügen über alternative Kraftstoffsysteme. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.3.1)

2.

Prozentualer Anteil der durch zertifizierte CO2-Gutschriften kompensierten verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen

%

Prozentualer Anteil der CO2-Emissionen, der durch den Erwerb zertifizierter CO2-Gutschriften kompensiert wurde. Für den Ausgleich luftverkehrsbedingter Emissionen sollte ein angemessener RFI-Faktor (Radiative Forcing Index = Strahlungswirkungsindex) angesetzt werden.

Organisation Flugzeug-/Fahrzeugflotte

Energieeffizienz

Materialeffizienz

Emissionen

Verkehrsbedingte Treibhausgasemissionen aufgrund aller verkauften Pakete werden automatisch durch die unmittelbare Investition in Projekte zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen oder durch den Erwerb zertifizierter CO2-Gutschriften kompensiert. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.3.1)

3.

Prozentualer Anteil der Beherbergungsbetriebe (nach Übernachtungen oder nach Geschäftswert), der bestimmte Umweltkriterien erfüllt

%

Bei diesem Indikator werden Umweltzertifizierungsstandards von Dritten (z. B. EU-Umweltzeichen, Nordischer Schwan) sowie die Einhaltung bestimmter Anforderungen berücksichtigt.

Organisation

Alle

Mindestens 90 % der Beherbergungsbetriebe (nach Geschäftswert oder Übernachtungen) erfüllen bestimmte Umweltanforderungen (vorzugsweise durch Zertifizierung von Dritten anerkannt). (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.3.2)

4.

Prozentualer Anteil der Leistungen in der Destination, dessen Umweltleistung derzeit verbessert wird

%

Dieser Indikator bezieht sich auf den Anteil der Leistungen, zu deren Verbesserung der Reiseveranstalter in allen seinen wichtigen Destinationen beigetragen hat.

Destination und Organisation

Alle

Der Reiseveranstalter fördert die Umweltverbesserung: i) durch Verbesserung der Leistung der Lieferkette; ii) durch Beeinflussung des Destinationsmanagements; iii) durch direkte Verbesserungsprogramme. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.3.3)

5.

Prozentualer Anteil verkaufter ökologisch progressiver nachhaltiger Reisen (z. B. mit Umweltzeichen) (nach Wert)

%

Prozentualer Anteil der verkauften ökologisch progressiven nachhaltigen Reisen (z. B. ausgezeichnet durch das Österreichische Umweltzeichen für Reiseangebote) an den gesamten vom Reiseveranstalter verkauften Reisen (nach Wert).

Organisation

Alle

Der Reiseveranstalter wirbt in seinem regulären Werbematerial für nachhaltige Tourismuspakete. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.3.4)

Ökologisch progressive nachhaltige Tourismuspakete (z. B. versehen mit dem Österreichischen Umweltzeichen für Reiseangebote) machen einen Verkaufsanteil von mindestens 10 % aus. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.3.4)

Der Reiseveranstalter nutzt wirksame Marketing- und Kommunikationstechniken zur Förderung nachhaltigerer Optionen bei der Auswahl von Tourismuspaketen. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.3.4)

Der Reiseveranstalter stellt allen seinen Kunden destinationsspezifische Informationen zu Sensibilisierungszwecken bereit, um ein nachhaltiges Verhalten in der Destination zu fördern. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.3.4)

6.

Papierverbrauch pro Kunde

g/Kunde

Die verbrauchte Papiermenge pro Kunde.

Organisation

Materialeffizienz

Abfall

Emissionen

Büroausdrucke und gedrucktes Werbematerial: i) werden weitestmöglich vermieden; ii) verwenden zu 100 % Recyclingpapier oder Papier mit Umweltzertifizierung (z. B. Umweltzeichen, FSC, PEFC); iii) werden von Druckdiensten mit Umweltzertifizierung (z. B. EMAS, ISO 14001) gedruckt. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.3.5)

7.

Umweltzertifizierung von Papier und Druckdienstleistungen

(j/n)

Dieser Indikator gibt an, ob Papier umweltzertifiziert ist (z. B. mit EU-Umweltzeichen, FSC) und von Druckdiensten mit Umweltzertifizierung bedruckt wurde.

Organisation

Materialeffizienz

Abfall

Büroausdrucke und gedrucktes Werbematerial: i) werden weitestmöglich vermieden; ii) verwenden zu 100 % Recyclingpapier oder Papier mit Umweltzertifizierung (z. B. Umweltzeichen, FSC, PEFC); iii) werden von Druckdiensten mit Umweltzertifizierung (z. B. EMAS, ISO 14001) gedruckt. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.3.5)

8.

Bestimmte CO2-Emissionen aufgrund der Büro- und Verkaufsabläufe

kg CO2/Kunde

kg CO2/m2-Jahr

Dieser Indikator misst die Menge der CO2-Emissionen aufgrund von Verkaufs- und Bürotätigkeiten. Dieser Wert kann als Emissionen pro Kunde oder Emissionen pro Verkaufs- und Bürofläche und Jahr ausgedrückt werden.

Organisation

Emissionen

Pläne für das Energiemanagement und das Management von Treibhausgasen werden umgesetzt, und der Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen aufgrund von Verkaufs- und Bürotätigkeiten werden gemeldet (ausgedrückt pro m2 Verkaufs- und Bürofläche und Jahr sowie pro Kunde). (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.3.5)

9.

Jährlicher Wasserverbrauch in Bürogebäuden pro Mitarbeiter

l/Mitarbeiterjahr

Dieser Indikator bezieht sich auf den Jahreswasserverbrauch in Bürogebäuden geteilt durch die Zahl der Mitarbeiter, die in diesen Gebäuden arbeiten.

Organisation

Wasser

Der Wasserverbrauch beträgt höchstens 2,0 m3 pro Mitarbeiter und Jahr. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.3.5)

BEHERBERGUNGSBETRIEBE

1.

Wasserverbrauch pro Gast und Übernachtung

l/Übernachtung

Der Wasserverbrauch auf dem Gelände und in den Räumlichkeiten des Beherbergungsbetriebs wird über ein Jahr gemessen und durch die Zahl der Übernachtungen geteilt.

Der Wasserverbrauch großer Schwimmbäder oder Restaurants, bei denen ein großer Anteil der Nutzer keine Übernachtungsgäste sind, kann für die Anwendung von Beherbergungsrichtwerten aus dem Indikator ausgenommen werden.

Pro Hotel oder vergleichbarer Beherbergungseinrichtung

(kann auf Organisationsebene aggregiert werden)

Einsatz von Zwischenzählern für verschiedene Bereiche von Beherbergungsbetrieben

Wasser

Umsetzung eines standortspezifischen Wassermanagementplans, der Folgendes umfasst: i) Einsatz von Zwischenzählern und Anwendung von Richtwerten für alle wasserintensiven Prozesse und Bereiche; ii) regelmäßige Inspektion und Wartung der „Leckagestellen“ und Geräte des Wassersystems. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.4.1)

Der Gesamtwasserverbrauch beträgt höchstens 140 Liter pro Gast und Übernachtung in Hotels mit Zimmern mit eigenem Bad und höchstens 100 Liter pro Übernachtung in Beherbergungsbetrieben, in denen die meisten Badezimmer für mehrere Zimmer gemeinschaftlich benutzt werden (z. B. Jugendherbergen). (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.4.1)

2.

Erzeugte Wäschemenge pro Gast und Übernachtung

kg Wäsche/Übernachtung

Gesamte erzeugte Wäschemenge pro Gast und Übernachtung. Dieser Indikator wird durch die Wiederverwendungsquote sowie die Menge, Größe und Dichte der Textilien beeinflusst.

Pro Standort

Wasser

Energieeffizienz

Eine Reduzierung der Wäschemenge wird durch eine Wiederverwendungsquote für Handtücher und Bettwäsche von mindestens 30 % erreicht. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.4.3)

3.

Verbrauch chemischer Produkte für Reinigung und Geschirrspülen, ausgedrückt als Menge der aktiven Inhaltsstoffe pro Gast und Übernachtung

g/Übernachtung

Dieser Indikator umfasst alle chemischen Produkte für Reinigung und Geschirrspülen (ausgenommen Waschmittel, Spezialreiniger und Chemikalien für Schwimmbecken). Zu melden ist die Menge der aktiven Inhaltsstoffe.

Pro Standort

Abfall

Der Verbrauch chemischer Produkte für Reinigung und Geschirrspülen (ausgenommen Waschmittel, Spezialreiniger und Chemikalien für Schwimmbecken) beträgt höchstens 10 Gramm aktiver Inhaltsstoffe pro Gast und Übernachtung. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.4.3)

4.

Prozentualer Anteil von chemischen Stoffen und Textilien mit Umweltzeichen nach ISO Typ I

%

Prozentualer Anteil verwendeter chemischer Stoffe (Reinigungsmittel, Seifen, Shampoos usw.) und Textilien mit Umweltzeichen nach ISO Typ I.

Pro Standort

Abfall

Mindestens 80 % (nach Gewicht der aktiven Inhaltsstoffe oder nach Einkaufsvolumen) der im Touristenbeherbergungsbetrieb verwendeten Universalreiniger, Sanitärreiniger, Seifen und Shampoos sind mit einem Umweltzeichen nach ISO Typ I (z. B. EU-Umweltzeichen) versehen. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.4.3)

5.

Wasserverbrauch pro kg Wäsche

l/kg Wäsche

Dieser Indikator misst den Wasserverbrauch für einen vollständigen Waschzyklus pro Kilogramm Wäsche.

Pro vom Beherbergungsbetrieb genutzten Wäschedienst

Wasser

Bei Wäschereileistungen in kleinem Maßstab verfügen alle neuen Haushaltswaschmaschinen über ein EU-Energiekennzeichen der Effizienzklasse A+++, und gewerbliche Waschmaschinen weisen einen durchschnittlichen Wasserverbrauch von höchstens 7 l pro kg Wäsche auf.

Der gesamte Wasserverbrauch für den vollständigen Waschzyklus bei großmaßstäblichen Wäschereileistungen beträgt höchstens 5 l pro kg Textilien für Wäsche aus Beherbergungsbetrieben und höchstens 9 l pro kg Textilien für Wäsche aus Restaurants. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.4.5)

6.

Energieverbrauch pro kg Wäsche

kWh/kg Wäsche

Dieser Indikator misst den Energieverbrauch für einen vollständigen Waschzyklus pro Kilogramm Wäsche.

Pro vom Beherbergungsbetrieb genutzten Wäschedienst

Energieeffizienz

Der Gesamtenergieverbrauch von internen kleinmaßstäblichen Wäschereileistungen beträgt für die getrockneten und fertiggestellten Wäscheteile höchstens 2,0 kWh pro kg Textilien. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.4.4)

Der Gesamtenergieverbrauch für die Verarbeitung der getrockneten und fertiggestellten Wäscheteile beträgt bei großmaßstäblichen Wäschereileistungen höchstens 0,90 kWh pro kg Textilien für Wäsche aus Beherbergungsbetrieben und höchstens 1,45 kWh pro kg Textilien für Wäsche aus Restaurants. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.4.5)

7.

Prozentualer Anteil von Waschmitteln mit Umweltzeichen

%

Prozentualer Anteil der eingesetzten Waschmittel, die mit Umweltzeichen versehen sind.

Pro vom Beherbergungsbetrieb genutzten Wäschedienst

Abfall

Mindestens 80 % der in kleinem Maßstab verwendeten Waschmittel (nach Gewicht der aktiven Inhaltsstoffe oder nach Einkaufsvolumen) sind mit einem Umweltzeichen nach ISO Typ I (z. B. Nordischer Schwan, Blauer Engel, EU-Umweltzeichen) versehen. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.4.4)

Bei Wäschereileistungen in großem Maßstab werden ausschließlich für den gewerblichen Einsatz bestimmte Waschmittel verwendet, die mit einem Umweltzeichen nach ISO Typ I (z. B. EU-Umweltzeichen, Nordischer Schwan) versehen sind, und diese werden angemessen dosiert. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.4.5)

8.

Wäschedienst mit Umweltzeichen

(j/n)

Dieser Indikator bezieht sich auf die Vergabe von Wäschereileistungen an externe Wäschedienste, die über ein Umweltzeichen nach ISO Typ I verfügen.

Pro vom Beherbergungsbetrieb beauftragten externen Wäschedienst

Wasser

Energieeffizienz

Sämtliche ausgelagerten Wäschereileistungen werden von einem Wäschedienst durchgeführt, der über ein Umweltzeichen nach ISO Typ I (z. B. Nordischer Schwan) verfügt, und alle internen großmaßstäblichen Wäschereileistungen oder an nicht zertifizierte Anbieter ausgelagerten Wäschereileistungen halten die einschlägigen Richtwerte ein. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.4.5)

9.

Umsetzung eines Umweltmanagementplans für das Schwimmbad

(j/n)

Die Umsetzung eines Umweltmanagementplans für das Schwimmbad umfasst die Überwachung des Wasser-, Energie- und Chemikalienverbrauchs.

Pro Standort

Wasser

Energieeffizienz

Materialeffizienz

Umsetzung eines Effizienzplans für Schwimmbad- und Wellnessbereiche, der Folgendes umfasst: i) Anwendung von Richtwerten für den spezifischen Wasser-, Energie- und Chemikalienverbrauch in Schwimmbad- und Wellnessbereichen, ausgedrückt pro m2 Schwimmbecken-Fläche und pro Gast und Übernachtung; ii) Minimierung des Chlorverbrauchs durch optimierte Dosierung und Einsatz ergänzender Desinfektionsverfahren wie Ozon- und UV-Behandlung. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.4.6)

10.

Aufbereitung und Nutzung von Grau- oder Regenwasser

(j/n)

Dieser Indikator gibt an, ob ein System installiert wurde und eingesetzt wird, um Grauwasser für Anwendungen im Haus oder im Außenbereich (z. B. Bewässerung) oder Regenwasser für Anwendungen im Haus (z. B. Toilettenspülung) zu nutzen.

Pro Standort

Auf Organisationsebene: % der Standorte

Wasser

Installation einer Regenwasseraufbereitungsanlage, die einen Wasserbedarf für Innenanwendungen erfüllt, und/oder einer Grauwasseraufbereitungsanlage, die einen Wasserbedarf für Innen- oder Außenanwendungen erfüllt. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.4.7)

11.

Abfallaufkommen pro Gast und Übernachtung

kg/Übernachtung

Dieser Indikator bezieht sich auf die gesamte erzeugte Abfallmenge (sortiert und unsortiert).

Der Zweck des Indikators besteht darin, die Wirksamkeit der Abfallvermeidungsmaßnahmen (z. B. durch Wiederverwendung) zu beurteilen.

Mindestens pro Hotel oder vergleichbarer Beherbergungseinrichtung (kann auf Organisationsebene aggregiert werden)

Pro Abfallquelle (z. B. Küche, Housekeeping)

Abfall

Materialeffizienz

Gesamte erzeugte Abfallmenge (sortiert und unsortiert): höchstens 0,6 kg pro Übernachtung. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.5.1)

12.

Prozentualer Anteil der Abfälle, der dem Recycling zugeführt wird

%

Dieser Indikator bezeichnet die Abfallmenge (nach Gewicht), die getrennt gesammelt und dem Recycling zugeführt wird.

Pro Hotel oder vergleichbarer Beherbergungseinrichtung

(kann auf Organisationsebene aggregiert werden)

Abfall

Materialeffizienz

Mindestens 84 % der Abfälle (nach Gewicht) werden dem Recycling zugeführt. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.5.2)

13.

Aufkommen unsortierter Abfälle pro Gast und Übernachtung

kg/Übernachtung

Dieser Indikator misst die Menge der erzeugten unsortierten Abfälle (die nicht dem Recycling zugeführt werden).

Pro Hotel oder vergleichbarer Beherbergungseinrichtung

(kann auf Organisationsebene aggregiert werden)

Abfall

Materialeffizienz

Die Menge unsortierter Abfälle, die der Abfallentsorgung zugeführt wird, beträgt höchstens 0,16 kg pro Gast und Übernachtung. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.5.2)

14.

Wirkungsgrad der standortinternen Abwasseraufbereitung

% BSB5-, CSB-, Gesamtstickstoff- und Gesamtphosphor-Entfernung

BSB5-, CSB-, Gesamtstickstoff-, Gesamtphosphor-Konzentration im Ablauf (mg/l)

Dieser Indikator bezeichnet die Leistung der standortinternen Abwasseraufbereitungsanlagen (soweit vorhanden).

Pro Hotel oder vergleichbarer Beherbergungseinrichtung

Abfall

Wasser

Wenn eine Zuführung des Abwassers zu einer zentralen Aufbereitung nicht möglich ist, umfasst die standortinterne Abwasseraufbereitung eine Vorbehandlung (Sieb/Rechenrost, Vergleichmäßigung und Sedimentation), gefolgt von einer biologischen Behandlung mit > 95 % BSB5-Entfernung, > 90 % Nitrifikation und (externer) Verarbeitung des Überschussschlamms durch anaerobe Vergärung. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.5.3)

15.

Umsetzung eines standortspezifischen Energiemanagementplans

(j/n)

Dieser Indikator gibt an, ob ein standortspezifischer Energiemanagementplan umgesetzt wird, der den Einsatz von Zwischenzählern für alle energieintensiven Prozesse umfasst, und ob der Primärenergieverbrauch und die energiebezogenen CO2-Emissionen berechnet und gemeldet werden.

Pro Hotel oder vergleichbarer Beherbergungseinrichtung und auf Organisationsebene (aggregierter Wert)

Energieeffizienz

Umsetzung eines standortspezifischen Energiemanagementplans, der Folgendes umfasst: i) Einsatz von Zwischenzählern und Anwendung von Richtwerten für alle energieintensiven Prozesse; ii) Berechnung und Meldung des Primärenergieverbrauchs und der energiebezogenen CO2-Emissionen. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.6.1)

16.

Bestimmter Energieverbrauch

kWh/m2-Jahr

Gesamter Endenergieverbrauch pro Flächeneinheit und pro Jahr.

Die auf dem Betriebsgelände erzeugte Energie aus erneuerbaren Quellen sollte nicht abgezogen werden.

Wenn die für Heizung und Kühlung aufgewandte Energie von der für sonstige Prozesse aufgewandten Energie getrennt werden kann, wird empfohlen, diese Werte separat zu melden.

Pro Hotel oder vergleichbarer Beherbergungseinrichtung und auf Organisationsebene (aggregierter Wert)

Energieeffizienz

Für bestehende Gebäude beträgt der Endenergieverbrauch für Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen sowie Warmwasserbereitung höchstens 75 kWh bzw. der gesamte Endenergieverbrauch höchstens 180 kWh pro m2 beheizter bzw. gekühlter Fläche im Jahr. (Bewährte Umweltmanagementpraktiken 3.6.1, 3.6.2 und 3.6.3)

Für neue Gebäude entspricht der Energiekennwert dem Passivhaus- oder Minergie-P-Standard oder vergleichbaren Standards. (Bewährte Umweltmanagementpraktiken 3.6.2 und 3.6.3)

Anstelle herkömmlicher Heizungs- und Kühlungssysteme werden Wasserwärmepumpen und/oder Erdwärmeanlagen zum Heizen/Kühlen eingesetzt, soweit möglich, und die Wärmepumpen erfüllen die Kriterien des EU-Umweltzeichens. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.6.4)

Der gesamte Stromverbrauch beträgt höchstens 80 kWh pro m2 beheizter bzw. gekühlter Bodenfläche im Jahr. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.6.5)

17.

Stromaufnahme der installierten Beleuchtung

W/m2

Stromverbrauch der installierten Leuchten zur Erfüllung des Beleuchtungsbedarfs pro Flächeneinheit.

Ein guter alternativer technischer Indikator ist Lumen/m2, aber die Umweltleistung ist stärker mit der Stromaufnahme der installierten Beleuchtungseinrichtungen verbunden, die in W/m2 gemessen wird.

Pro Hotel oder vergleichbarer Beherbergungseinrichtung

Energieeffizienz

Stromaufnahme der installierten Beleuchtung: höchstens 10 W pro m2. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.6.5)

Der Stromverbrauch für die Beleuchtung beträgt höchstens 25 kWh pro m2 beheizter bzw. gekühlter Bodenfläche im Jahr. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.6.5)

Der gesamte Stromverbrauch beträgt höchstens 80 kWh pro m2 beheizter bzw. gekühlter Bodenfläche im Jahr. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.6.5)

18.

Prozentualer Anteil des Endenergieverbrauchs, der durch vor Ort erzeugte erneuerbare Energien gedeckt wird

%

Verhältnis zwischen der auf dem Betriebsgelände der Beherbergungseinrichtung erzeugten Energie aus erneuerbaren Quellen und dem gesamten Endenergieverbrauch der Beherbergungseinrichtung.

Pro Hotel oder vergleichbarer Beherbergungseinrichtung und auf Organisationsebene (aggregierter Wert)

Energieeffizienz

Die Entsprechung von 50 % des Jahresenergieverbrauchs des Beherbergungsbetriebs wird auf dem Betriebsgelände aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.6.6)

19.

Einsatz zertifizierter Gutschriften für erneuerbare Energien

(j/n)

Dieser Indikator gibt an, ob der Beherbergungsbetrieb extern erzeugte zertifizierte Energie aus erneuerbaren Quellen (z. B. Strom aus erneuerbaren Energieträgern) erwirbt.

Die Zertifizierung muss gewährleisten, dass die erworbene Energie aus erneuerbaren Quellen nicht bereits von einer anderen Organisation angerechnet oder im Durchschnitt des nationalen Energieträgermixes für die Stromerzeugung berücksichtigt wurde.

Pro Hotel oder vergleichbarer Beherbergungseinrichtung und auf Organisationsebene (aggregierter Wert)

Energieeffizienz

100 % des Stromverbrauchs stammen aus rückverfolgbaren erneuerbaren Energiequellen, die nicht bereits von einer anderen Organisation angerechnet oder im Durchschnitt des nationalen Energieträgermixes für die Stromerzeugung berücksichtigt wurden oder die weniger als zwei Jahre alt sind. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.6.6)

RESTAURANTS UND HOTELKÜCHEN

1.

Prozentualer Anteil von Zutaten mit Umweltzertifizierung (nach Wert)

%

Dieser Indikator bezieht sich auf Zutaten, die nach einschlägigen Umweltstandards (z. B. für ökologische Produktion oder MSC-Siegel) zertifiziert sind.

Pro erworbener Hauptzutat (kann auf Organisationsebene aggregiert werden)

Alle

Die Organisation kann für alle Hauptzutaten dokumentierte Informationen vorlegen, aus denen zumindest das Herkunftsland hervorgeht. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.7.1)

Mindestens 60 % aller Lebensmittel und Getränke (nach Einkaufswert) verfügen über eine Umweltzertifizierung (z. B. für ökologische Produktion). (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.7.1)

2.

Aufkommen organischer Abfälle pro Restaurantgast

kg/Restaurantgast

Gesamte erzeugte Menge organischer Abfälle geteilt durch die Zahl der servierten Gedecke (Restaurantgäste).

Pro Küche oder Hotel (kann auf Organisationsebene aggregiert werden)

Abfall

Materialeffizienz

Das Gesamtaufkommen organischer Abfälle beträgt höchstens 0,25 kg pro Restaurantgast und das Aufkommen vermeidbarer Abfälle höchstens 0,18 kg pro Restaurantgast. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.7.2)

3.

Prozentuale Anteile der organischen Abfälle, die einer anaeroben Vergärung, einer alternativen Energierückgewinnung, einer Kompostierung auf dem Betriebsgelände oder einer externen Kompostierung zugeführt werden

%

Restaurants und Hotelküchen sollten die Mengen organischer Abfälle, die einer anaeroben Vergärung, einer alternativen Energierückgewinnung, einer Kompostierung auf dem Betriebsgelände oder einer externen Kompostierung zugeführt werden, separat als prozentuale Anteile am Gesamtaufkommen organischer Abfälle melden.

Pro Küche oder Hotel (kann auf Organisationsebene aggregiert werden)

Abfall

Materialeffizienz

Mindestens 95 % der organischen Abfälle werden getrennt und nicht in Deponien entsorgt, sondern anderweitig verwertet, sofern möglich durch anaerobe Vergärung oder eine alternative Energierückgewinnung. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.7.2)

4.

Wasserverbrauch in der Küche pro Restaurantgast

l/Restaurantgast

Gesamter Wasserverbrauch in der Küche geteilt durch die Zahl der servierten Gedecke (Restaurantgäste).

Zahlreiche Prozesse tragen zum Wasserverbrauch bei, und die Überwachung sollte idealerweise auf Prozessebene (Geschirrspülen, Wasserhähne, Dampfgarer usw.) erfolgen.

Mindestens pro Küche oder Hotel (kann auf Organisationsebene aggregiert werden)

Pro Prozess

Wasser

Energieeffizienz

Umsetzung eines Küchen-Wassermanagementplans, der die Überwachung und Meldung des gesamten Wasserverbrauchs in der Küche (ausgedrückt als Wasserverbrauch pro Restaurantgast) sowie die Ermittlung vorrangiger Maßnahmen zur Reduzierung des Wasserverbrauchs umfasst. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 0)

5.

Prozentualer Anteil von Geschirrspülmitteln und Küchenreinigungsmitteln mit Umweltzeichen

%

Dieser Indikator bezeichnet den prozentualen Anteil der chemischen Produkte für Geschirrspülen und Küchenreinigung, die mit Umweltzeichen nach ISO Typ I versehen sind.

Pro Standort

Abfall

Mindestens 70 % des Einkaufsvolumens chemischer Reinigungsmittel zum Geschirrspülen und zur allgemeinen Reinigung (ausgenommen Backofenreiniger) sind mit einem Umweltkennzeichen (z. B. dem EU-Umweltzeichen) versehen. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 0)

6.

Bestimmter Energieverbrauch pro Restaurantgast

kWh/Restaurantgast

Gesamtenergieverbrauch der Küche geteilt durch die Zahl servierter Gedecke.

Dieser Indikator umfasst alle Energiequellen (z. B. Strom, Erdgas, Flüssiggas).

Zahlreiche Prozesse tragen zum Energieverbrauch bei, und die Überwachung sollte idealerweise auf Prozessebene (Kochen, Lebensmittelkühlung, Geschirrspülen usw.) erfolgen.

Mindestens pro Küche oder Hotel (kann auf Organisationsebene aggregiert werden)

Pro Prozess

Energieeffizienz

Umsetzung eines Küchen-Energiemanagementplans, der die Überwachung und Meldung des gesamten Energieverbrauchs in der Küche (ausgedrückt als Energieverbrauch pro Restaurantgast) sowie die Ermittlung vorrangiger Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs umfasst. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.7.3)

CAMPINGPLÄTZE

1.

Umweltbezogene Informationen/Bildungsangebote für Gäste verfügbar

(j/n)

Dieser Indikator bezieht sich auf die Verfügbarkeit von Informationen, beispielsweise über umweltverträgliche Beförderungsoptionen (z. B. Fahrräder, öffentliche Verkehrsmittel, Elektrofahrzeuge), und auf das Angebot von Kursen über Umweltthemen oder von Naturwanderungen.

Pro Campingplatz

Alle

Der Beherbergungsbetrieb bietet Anregungen und Unterstützung für ein ökologisch verantwortliches Verhalten und entsprechende Aktivitäten und stellt den Gästen ein umweltbezogenes Bildungsangebot durch Aktivitäten und Kurse vor Ort bereit. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.8.1)

2.

Umsetzung eines Plans für das Management der biologischen Vielfalt

(j/n)

Dieser Indikator bezieht sich auf die Umsetzung eines Plans für das Management der biologischen Vielfalt auf dem Campingplatz.

Pro Campingplatz

Biologische Vielfalt

Die biologische Vielfalt am Standort wird durch Anpflanzung einheimischer Arten, durch Schaffung von Rückzugsräumen für einheimische Tierarten und durch Installation begrünter oder spontan begrünter Dächer, sofern möglich, erhalten oder verbessert, ebenso durch Minimierung von chemischen Einträgen sowie von Licht- und Lärmbelastung. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.8.2)

Die Lichtbelastung und die Störung von Wildtieren wird durch Installation von zeituhr- oder sensorgesteuerten, effizienten und angemessen ausgerichteten Leuchten so minimiert, dass die Außenbeleuchtung kein Licht nach oben abgibt. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.8.2)

Der Wasserverbrauch wird durch Anpflanzung einheimischer Arten und durch Mulchen sowie durch Installation gesteuerter, mit Grauwasser gespeister Bewässerungssysteme (soweit möglich) minimiert. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.8.2)

3.

Bestimmter Energieverbrauch pro Gast und Übernachtung

kWh/Übernachtung

Gesamter Endenergieverbrauch auf dem Campingplatz pro Gast und Übernachtung.

Es muss klar angegeben werden, ob Energie, die auf dem Betriebsgelände aus erneuerbaren Quellen erzeugt wurde, in dem Wert enthalten ist oder nicht; dieser Energiewert kann auch separat angegeben werden.

Die in Gebäuden und Küchen verbrauchte Energie kann ebenfalls separat angegeben werden (ausgedrückt als kWh/m2-Jahr und kWh/Restaurantgast).

Pro Campingplatz (kann auf Organisationsebene aggregiert werden)

Pro Prozess

Energieeffizienz

Der spezifische Endenergieverbrauch (ausgenommen die auf dem Betriebsgelände erzeugte erneuerbare Energie) beträgt höchstens 2,0 kWh pro Übernachtung. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.8.3)

4.

Prozentualer Anteil des Endenergieverbrauchs, der durch vor Ort erzeugte erneuerbare Energien gedeckt wird

%

Dieser Indikator wird als prozentualer Anteil des Endenergieverbrauchs berechnet, der durch vor Ort (auf dem Betriebsgelände) aus erneuerbaren Quellen erzeugte Energie gedeckt wird.

Pro Campingplatz (kann auf Organisationsebene aggregiert werden)

Pro Prozess

Energieeffizienz

(Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.8.3)

5.

Einsatz zertifizierter Gutschriften für erneuerbare Energien

(j/n)

Dieser Indikator gibt an, ob der Beherbergungsbetrieb extern erzeugte zertifizierte Energie aus erneuerbaren Quellen (z. B. Strom aus erneuerbaren Energieträgern) erwirbt.

Die Zertifizierung muss gewährleisten, dass die erworbene Energie aus erneuerbaren Quellen nicht bereits von einer anderen Organisation angerechnet oder im Durchschnitt des nationalen Energieträgermixes für die Stromerzeugung berücksichtigt wurde.

Pro Campingplatz (kann auf Organisationsebene aggregiert werden)

Pro Prozess

Energieeffizienz

100 % des Stromverbrauchs stammen aus rückverfolgbaren erneuerbaren Energiequellen, die nicht bereits von einer anderen Organisation angerechnet oder im Durchschnitt des nationalen Energieträgermixes für die Stromerzeugung berücksichtigt wurden oder die weniger als zwei Jahre alt sind. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.8.3)

6.

Wasserverbrauch pro Gast und Übernachtung

l/Übernachtung

Der Wasserverbrauch auf dem Gelände und in den Räumlichkeiten des Campingplatzes wird über ein Jahr gemessen und durch die Zahl der Übernachtungen geteilt.

Der Wasserverbrauch großer Schwimmbäder oder Restaurants, bei denen ein großer Anteil der Nutzer keine Übernachtungsgäste sind, kann für die Anwendung von Beherbergungsrichtwerten aus diesem Indikator ausgenommen werden.

Pro Campingplatz (kann auf Organisationsebene aggregiert werden)

Wasser

Der Gesamtwasserverbrauch auf 4- und 5-Sterne-Campingplätzen mit vollem Leistungsumfang beträgt höchstens 94 Liter pro Gast und Übernachtung und der Wasserverbrauch auf allen anderen Campingplätzen höchstens 58 Liter pro Gast und Übernachtung. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.8.4)

7.

Aufkommen unsortierter Abfälle pro Gast und Übernachtung

kg/Übernachtung

Dieser Indikator misst die Menge der erzeugten unsortierten Abfälle.

Mindestens pro Campingplatz oder vergleichbarer Beherbergungseinrichtung

(kann auf Organisationsebene aggregiert werden)

Abfall

Materialeffizienz

Das gesamte Restmüllaufkommen, das der Abfallentsorgung zugeführt wird, beträgt höchstens 0,2 kg pro Gast und Übernachtung. (Bewährte Umweltmanagementpraxis 3.8.5)


(1)  ABl. L 342 vom 22.12.2009, S. 1.

(2)  Der Bericht über wissenschaftliche und politische Aspekte ist auf der Website des JRC und des IPTS unter folgender Adresse öffentlich zugänglich: http://susproc.jrc.ec.europa.eu/activities/emas/documents/TourismBEMP.pdf. Die im vorliegenden branchenspezifischen Referenzdokument enthaltenen Schlussfolgerungen zu bewährten Praktiken im Umweltmanagement und deren Anwendbarkeit, den ermittelten branchenspezifischen Indikatoren für die Umweltleistung sowie zu den Leistungsrichtwerten beruhen auf den im Bericht über die wissenschaftlichen und politischen Aspekte dokumentierten Feststellungen. Sämtliche Hintergrundinformationen und technischen Einzelheiten sind ebenfalls in diesem Bericht zu finden.

(3)  Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (ABl. L 168 vom 10.7.1993, S. 1).

(4)  Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (ABl. L 114 vom 24.4.2001, S. 1).

(5)  Laut Anhang IV Abschnitt B Buchstabe e der EMAS-Verordnung muss die Umwelterklärung Folgendes enthalten: eine „Zusammenfassung der verfügbaren Daten über die Umweltleistung, gemessen an den Umweltzielsetzungen und einzelzielen der Organisation und bezogen auf ihre bedeutenden Umweltauswirkungen. Die Informationen beziehen sich auf die Kernindikatoren und andere bereits vorhandene einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung gemäß Abschnitt C“. Anhang IV Abschnitt C besagt: „Jede Organisation erstattet zudem alljährlich Bericht über ihre Leistung in Bezug auf die spezifischeren der in ihrer Umwelterklärung genannten Umweltaspekte, wobei sie — soweit verfügbar — die branchenspezifischen Referenzdokumente gemäß Artikel 46 berücksichtigt.“

(6)  Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1).

(7)  Das vorliegende Dokument befasst sich nicht unmittelbar mit der Kreuzfahrtbranche. Mehrere der beschriebenen bewährten Umweltmanagementpraktiken können jedoch in einem gewissen Ausmaß auch auf Kreuzfahrten anwendbar sein.

(8)  http://ec.europa.eu/environment/ecolabel/products-groups-and-criteria.html.

(9)  ETIS ist ein Management- und Informations-Toolkit, das Destinationen dabei unterstützen soll, ihre Leistung im Bereich des nachhaltigen Tourismus anhand ihrer eigenen Zielsetzungen zu überwachen und zu messen. Weitere Informationen sind unter der folgenden Adresse verfügbar: http://ec.europa.eu/growth/sectors/tourism/offer/sustainable/indicators/index_en.htm.

(10)  „FCKW“ und „HFCKW“ stehen für Fluorchlorkohlenwasserstoffe bzw. teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe.

(11)  Das Destinationsmanagement ist die Koordinierung aller beteiligten staatlichen und privaten Akteure, üblicherweise durch eine öffentliche Stelle mit oder ohne privatwirtschaftliche Beteiligung, mit dem Ziel, die Entwicklung des Tourismus in einer Destination (d. h. einem Reiseziel) durch strategische Entscheidungen, politische Maßnahmen, Erhaltung und Förderung von Kultur- und Naturerbestätten und Attraktionen, Koordinierung von Veranstaltungen/Festivals, Bereitstellung von Geldmitteln für Tourismusprojekte, Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Bereitstellung von Infrastruktur und Diensten usw. zu fördern.

(12)  Ein kleines Unternehmen ist definiert als Unternehmen, das weniger als 50 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Mio. EUR nicht übersteigt (Empfehlung 2003/361/EG der Kommission).

(13)  Als Teil der Umweltnormen-Reihe ISO 14000 hat die Internationale Organisation für Normung (ISO) eine Unterreihe (ISO 14020) speziell für Umweltkennzeichen erstellt, die drei Arten von Kennzeichnungskonzepten behandeln. In diesem Zusammenhang ist ein Ökozeichen vom „Typ I“ ein von Dritten entwickeltes Mehrkriterien-Kennzeichen. Beispiele sind das „EU-Umweltzeichen“ auf EU-Ebene sowie der „Blaue Engel“, das „Österreichische Umweltzeichen“ und der „Nordische Schwan“ auf nationaler oder multilateraler Ebene.

(14)  Dies kann im Rahmen der Einführung eines Energiemanagementsystems gemäß ISO 50001 erreicht werden.

(15)  Bettwäsche aus einem Baumwoll-Polyester-Gemisch ist länger haltbar und erfordert bei der Wäsche weniger Energie als Bettwäsche aus reiner Baumwolle.

(16)  Dies kann im Rahmen der Einführung eines Energiemanagementsystems gemäß ISO 50001 erreicht werden.

(17)  Passivhäuser und Minergie-P sind zwei Beispiele für sehr ambitionierte Standards für die Energieleistung von Gebäuden. Die jeweiligen Anforderungen sind unter den folgenden Adressen abrufbar: http://www.passiv.de/de/02_informationen/02_qualitaetsanforderungen/02_qualitaetsanforderungen.htm und http://www.minergie.ch/standard_minergie.html.

(18)  Spezifischere bewährte Umweltmanagementpraktiken für die Verbesserung der Gebäudehülle sowie für die generelle Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit von Gebäuden werden in dem branchenspezifischen EMAS-Referenzdokument für das Baugewerbe beschrieben, das in Kürze herausgegeben wird.


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