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Document 32015D0365

    Durchführungsbeschluss (EU) 2015/365 der Kommission vom 4. März 2015 zur Gewährung von Ausnahmeregelungen für bestimmte Mitgliedstaaten bezüglich der Übermittlung von Statistiken über die Kosten der Gesundheitsversorgung und ihre Finanzierung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 1377) Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. L 62 vom 6.3.2015, p. 29–34 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2015/365/oj

    6.3.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 62/29


    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/365 DER KOMMISSION

    vom 4. März 2015

    zur Gewährung von Ausnahmeregelungen für bestimmte Mitgliedstaaten bezüglich der Übermittlung von Statistiken über die Kosten der Gesundheitsversorgung und ihre Finanzierung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates

    (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 1377)

    (Nur der niederländische, der englische, der rumänische und der spanische Text sind verbindlich)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Mit der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 wird ein gemeinsamer Rahmen für die systematische Erstellung europäischer Statistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz festgelegt.

    (2)

    Die Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 sieht vor, dass die Mitgliedstaaten Statistiken über die Kosten der Gesundheitsversorgung und ihre Finanzierung gemäß Anhang II dieser Verordnung vorlegen.

    (3)

    Gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 können Ausnahmeregelungen und Übergangszeiten für Mitgliedstaaten verabschiedet werden, sofern sie notwendig und objektiv begründet sind.

    (4)

    Das Königreich Spanien, das Königreich der Niederlande, Rumänien und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland haben Ausnahmeregelungen beantragt, da sie größere Anpassungen an ihren nationalen statistischen Systemen vornehmen müssen, um diese mit der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 in Einklang zu bringen.

    (5)

    Die von diesen Mitgliedstaaten beantragten Ausnahmeregelungen sollten daher genehmigt werden.

    (6)

    Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die im Anhang dargelegten Ausnahmeregelungen werden dem Königreich Spanien, dem Königreich der Niederlande, Rumänien und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland gewährt.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss ist an das Königreich Spanien, das Königreich der Niederlande, Rumänien und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet.

    Brüssel, den 4. März 2015

    Für die Kommission

    Marianne THYSSEN

    Mitglied der Kommission


    (1)  ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 70.


    ANHANG

    AUSNAHMEN VON DER VERORDNUNG (EG) NR. 1338/2008 IN BEZUG AUF STATISTIKEN ÜBER KOSTEN DER GESUNDHEITSVERSORGUNG UND IHRE FINANZIERUNG

    Das Königreich Spanien, das Königreich der Niederlande, Rumänien und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland liefern keine Daten zu den in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Variablen:

    Mitgliedstaat

    Variablen und Aufschlüsselungen

    Ende der Ausnahmeregelung

    Spanien

    1.

    Daten und Metadaten für das Bezugsjahr 2014 werden spätestens bis zum 31. August 2016 übermittelt.

    August 2016

    2.

    Daten und Metadaten für das Bezugsjahr 2015 werden spätestens bis zum 31. August 2017 übermittelt.

    August 2017

    3.

    Daten und Metadaten für das Bezugsjahr 2016 werden spätestens bis zum 31. August 2018 übermittelt.

    August 2018

    Niederlande

    1.

    Die Daten für alle Arten von Finanzierungssystemen (HF.1.1-HF.4) und für die laufenden Gesundheitsausgaben (Summe von HF.1.1 bis HF.4), aufgeschlüsselt nach folgenden Bereichen:

    a)

    Stationäre kurative und rehabilitative Gesundheitsversorgung (HC.1.1; HC.2.1), einschließlich tagesklinischer kurativer und rehabilitativer Gesundheitsversorgung (HC.1.2; HC.2.2)

    b)

    Daten zur tagesklinischen kurativen und rehabilitativen Gesundheitsversorgung (HC.1.2; HC.2.2) werden nicht übermittelt

    c)

    Stationäre Langzeitpflege (Gesundheit) (HC.3.1) schließt auch die Langzeit-Tagespflege (Gesundheit) (HC.3.2) und die ambulante Langzeitpflege (Gesundheit) (HC.3.3) ein

    d)

    Daten zur Langzeit-Tagespflege (Gesundheit) (HC.3.2) werden nicht übermittelt

    e)

    Daten zur ambulanten Langzeitpflege (Gesundheit) (HC.3.3) werden nicht übermittelt

    2.

    Die Daten für alle Arten von Leistungserbringern (HP.1-HP.9) und für die laufenden Gesundheitsausgaben (Summe von HP.1 bis HP.9), aufgeschlüsselt nach folgenden Bereichen:

    a)

    Stationäre kurative und rehabilitative Gesundheitsversorgung (HC.1.1; HC.2.1), einschließlich tagesklinischer kurativer und rehabilitativer Gesundheitsversorgung (HC.1.2; HC.2.2)

    b)

    Daten zur tagesklinischen kurativen und rehabilitativen Gesundheitsversorgung (HC.1.2; HC.2.2) werden nicht übermittelt

    c)

    Stationäre Langzeitpflege (Gesundheit) (HC.3.1) schließt auch die Langzeit-Tagespflege (Gesundheit) (HC.3.2) und die ambulante Langzeitpflege (Gesundheit) (HC.3.3) ein

    d)

    Daten zur Langzeit-Tagespflege (Gesundheit) (HC.3.2) werden nicht übermittelt

    e)

    Daten zur ambulanten Langzeitpflege (Gesundheit) (HC.3.3) werden nicht übermittelt

    3.

    Die Daten für alle Arten von Funktionen der Gesundheitsversorgung (HC.1.1; HC.2.1-HC.9), aufgeschlüsselt nach folgenden Bereichen:

    a)

    Obligatorische beitragspflichtige Krankenversicherung und obligatorische Sparkonten für Gesundheitsleistungen (MSA) (HF.1.2; HF.1.3) umfassen teilweise auch Selbstzahlungen der Haushalte (HF.3)

    b)

    Freiwillige Krankenversicherungen (HF.2.1) umfassen teilweise auch Selbstzahlungen der Haushalte (HF.3)

    c)

    Daten zu Selbstzahlungen der Haushalte (HF.3) werden nicht übermittelt

    4.

    Die Daten für alle Arten von Leistungserbringern (HP.1-HP.9), aufgeschlüsselt nach folgenden Bereichen:

    a)

    Obligatorische beitragspflichtige Krankenversicherung und obligatorische Sparkonten für Gesundheitsleistungen (MSA) (HF.1.2; HF.1.3) umfassen teilweise auch Selbstzahlungen der Haushalte (HF.3)

    b)

    Freiwillige Krankenversicherungen (HF.2.1) umfassen teilweise auch Selbstzahlungen der Haushalte (HF.3)

    c)

    Daten zu Selbstzahlungen der Haushalte (HF.3) werden nicht übermittelt

    März 2018

    Rumänien

    1.

    Für die Tabelle zu Funktionen der Gesundheitsversorgung und Leistungserbringern:

    a)

    Alle Daten über Krankenhäuser (HP.1), aufgeschlüsselt nach allen Funktionsarten der Gesundheitsversorgung (HC1.1; HC2.1-HC.9), ausgenommen stationäre kurative und rehabilitative Gesundheitsversorgung (HC.1.1; HC.2.1) und Prävention (HC.6)

    b)

    Alle Daten über Pflegeheime (HP.2), aufgeschlüsselt nach allen Funktionsarten der Gesundheitsversorgung (HC1.1; HC2.1-HC.9), ausgenommen stationäre kurative und rehabilitative Gesundheitsversorgung (HC.1.1; HC.2.1) und stationäre Langzeitpflege (Gesundheit) (HC.3.1)

    c)

    Alle Daten über Anbieter ambulanter Gesundheitsversorgung (HP.3), aufgeschlüsselt nach allen Funktionsarten der Gesundheitsversorgung (HC1.1; HC2.1-HC.9), ausgenommen ambulante kurative und rehabilitative Gesundheitsversorgung (HC.1.3; HC.2.3) und häusliche Langzeitpflege (Gesundheit) (HC.3.4)

    d)

    Alle Daten über Anbieter von Hilfsleistungen (HP.4), aufgeschlüsselt nach allen Funktionsarten der Gesundheitsversorgung (HC1.1; HC2.1-HC.9), ausgenommen ambulante kurative und rehabilitative Gesundheitsversorgung (HC.1.3; HC.2.3), Hilfsleistungen (nicht nach Funktion spezifiziert) (HC.4) und Prävention (HC.6)

    e)

    Alle Daten über Einzelhändler und sonstige Anbieter medizinischer Güter (HP.5), aufgeschlüsselt nach allen Funktionsarten der Gesundheitsversorgung (HC1.1; HC2.1-HC.9), ausgenommen Arzneimittel und andere medizinische Verbrauchsgüter (HC.5.1) und therapeutische Hilfsmittel und sonstige medizinische Güter (HC.5.2)

    f)

    Alle Daten über Anbieter von Präventivmaßnahmen (HP.6), aufgeschlüsselt nach allen Funktionsarten der Gesundheitsversorgung (HC1.1; HC2.1-HC.9), ausgenommen Prävention (HC.6)

    g)

    Alle Daten über Verwalter und Finanziers des Gesundheitssystems (HP.7), aufgeschlüsselt nach allen Funktionsarten der Gesundheitsversorgung (HC1.1; HC2.1-HC.9), ausgenommen Governance sowie Verwaltung des Gesundheitssystems und seiner Finanzierung (HC.7)

    h)

    Alle Daten über sonstige Wirtschaftszweige (HP.8), aufgeschlüsselt nach allen Funktionsarten der Gesundheitsversorgung (HC1.1; HC2.1-HC.9), ausgenommen häusliche Langzeitpflege (Gesundheit) (HC.3.4) und Prävention (HC.6)

    i)

    Alle Daten über ausländische Anbieter (HP.9), aufgeschlüsselt nach allen Funktionsarten der Gesundheitsversorgung (HC1.1; HC2.1-HC.9), ausgenommen stationäre kurative und rehabilitative Gesundheitsversorgung (HC.1.1; HC.2.1), ambulante kurative und rehabilitative Gesundheitsversorgung (HC.1.3;HC.2.3) und Hilfsleistungen (nicht nach Funktion spezifiziert) (HC.4)

    März 2017

    2.

    Für die Tabelle zu Funktionen der Gesundheitsversorgung und Finanzierungssystemen:

    a)

    Daten über staatliche Programme (HF.1.1), aufgeschlüsselt nach tagesklinischer kurativer und rehabilitativer Gesundheitsversorgung (HC.1.2; HC.2.2), häuslicher kurativer und rehabilitativer Gesundheitsversorgung (HC.1.4; HC.2.4), Langzeit-Tagespflege (Gesundheit) (HC.3.2), ambulanter Langzeitpflege (Gesundheit) (HC.3.3), therapeutischen Hilfsmitteln und sonstigen medizinischen Gütern (HC.5.2) und sonstigen Gesundheitsleistungen, die nicht anderweitig erfasst sind (HC.9)

    b)

    Daten über obligatorische beitragspflichtige Krankenversicherung und obligatorische Sparkonten für Gesundheitsleistungen (MSA) (HF.1.2; HF.1.3), aufgeschlüsselt nach tagesklinischer kurativer und rehabilitativer Gesundheitsversorgung (HC.1.2; HC.2.2), häuslicher kurativer und rehabilitativer Gesundheitsversorgung (HC.1.4; HC.2.4), stationärer Langzeitpflege (Gesundheit) (HC.3.1), Langzeit-Tagespflege (Gesundheit) (HC.3.2), ambulanter Langzeitpflege (Gesundheit) (HC.3.3) und Prävention (HC.6)

    c)

    Daten über freiwillige Krankenversicherungen (HF.2.1), aufgeschlüsselt nach tagesklinischer kurativer und rehabilitativer Gesundheitsversorgung (HC.1.2; HC.2.2), häuslicher kurativer und rehabilitativer Gesundheitsversorgung (HC.1.4; HC.2.4), stationärer Langzeitpflege (Gesundheit) (HC.3.1), Langzeit-Tagespflege (Gesundheit) (HC.3.2), ambulanter Langzeitpflege (Gesundheit) (HC.3.3), häuslicher Langzeitpflege (Gesundheit) (HC.3.4), Arzneimitteln und sonstigen medizinischen Verbrauchsgütern (HC.5.1), therapeutischen Hilfsmitteln und sonstigen medizinischen Gütern (HC.5.2) und Prävention (HC.6)

    d)

    Daten über Finanzierungssysteme von Einrichtungen ohne Erwerbszweck (HF.2.2), aufgeschlüsselt nach stationärer Langzeitpflege (Gesundheit) (HC.3.1), Langzeit-Tagespflege (Gesundheit) (HC.3.2), ambulanter Langzeitpflege (Gesundheit) (HC.3.3), Hilfsleistungen (nicht nach Funktion spezifiziert) (HC.4), Arzneimitteln und sonstigen medizinischen Verbrauchsgütern (HC.5.1), therapeutischen Hilfsmitteln und sonstigen medizinischen Gütern (HC.5.2) und Governance sowie Verwaltung des Gesundheitssystems und seiner Finanzierung (HC.7)

    e)

    Daten über Finanzierungssysteme von Unternehmen (HF.2.3), aufgeschlüsselt nach allen Funktionsarten der Gesundheitsversorgung (HC.1.1; HC.2.1-HC.9)

    f)

    Daten über Selbstzahlungen der Haushalte (HF.3), aufgeschlüsselt nach tagesklinischer kurativer und rehabilitativer Gesundheitsversorgung (HC.1.2; HC.2.2), häuslicher kurativer und rehabilitativer Gesundheitsversorgung (HC.1.4; HC.2.4), stationärer Langzeitpflege (Gesundheit) (HC.3.1), Langzeit-Tagespflege (Gesundheit) (HC.3.2), ambulanter Langzeitpflege (Gesundheit) (HC.3.3), häuslicher Langzeitpflege (Gesundheit) (HC.3.4), Prävention (HC.6), Governance sowie Verwaltung des Gesundheitssystems und seiner Finanzierung (HC.7) und sonstigen Gesundheitsleistungen, die nicht anderweitig erfasst sind (HC.9)

    g)

    Daten über ausländische Finanzierungssysteme (nicht ansässig) (HF.4), aufgeschlüsselt nach allen Funktionsarten der Gesundheitsversorgung (HC.1.1; HC.2.1-HC.9)

    3.

    Für die Tabelle zu Leistungserbringern und Finanzierungssystemen der Gesundheitsversorgung:

    a)

    Daten über staatliche Systeme (HF.1.1) nach ausländischen Anbietern (HP.9)

    b)

    Daten über obligatorische beitragspflichtige Krankenversicherung und obligatorische Sparkonten für Gesundheitsleistungen (MSA) (HF.1.2; HF.1.3), aufgeschlüsselt nach Pflegeheimen (HP.2) und Anbietern von Präventivmaßnahmen (HP.6)

    c)

    Daten über freiwillige Krankenversicherungen (HF2.1), aufgeschlüsselt nach Pflegeheimen (HP.2), Einzelhändlern und sonstigen Anbietern medizinischer Güter (HP.5), Anbietern von Präventivmaßnahmen (HP.6) und sonstigen Wirtschaftszweigen (HP.8)

    d)

    Daten über Finanzierungssysteme von Einrichtungen ohne Erwerbszweck (HF.2.2), aufgeschlüsselt nach Anbietern von Hilfsleistungen (HP.4), Einzelhändlern und sonstigen Anbietern medizinischer Güter (HP.5), Anbietern von Präventivmaßnahmen (HP.6), Verwaltern und Finanziers des Gesundheitssystems (HP.7), sonstigen Wirtschaftszweigen (HP.8) und ausländischen Anbietern (HP.9)

    e)

    Daten über Finanzierungssysteme von Unternehmen (HF.2.3), aufgeschlüsselt nach allen Arten von Leistungserbringern (HP.1-HP.9)

    f)

    Daten über Selbstzahlungen der Haushalte (HF.3), aufgeschlüsselt nach Pflegeheimen (HP.2), Anbietern von Präventivmaßnahmen (HP.6), Verwaltern und Finanziers des Gesundheitssystems (HP.7), sonstigen Wirtschaftszweigen (HP.8) und ausländischen Anbietern (HP.9)

    g)

    gDaten über ausländische Finanzierungssysteme (nicht ansässig) (HF.4), aufgeschlüsselt nach allen Arten von Leistungserbringern (HP.1-HP.9)Daten über Selbstzahlungen der Haushalte (HF.3), aufgeschlüsselt nach Pflegeheimen (HP.2), Anbietern von Präventivmaßnahmen (HP.6), Verwaltern und Finanziers des Gesundheitssystems (HP.7), sonstigen Wirtschaftszweigen (HP.8) und ausländischen Anbietern (HP.9)

    März 2017

    Vereinigtes Königreich

    1.

    Die Daten über stationäre Langzeitpflege (Gesundheit) (HC 3.1), aufgeschlüsselt nach folgenden Bereichen:

    a)

    Staatliche Systeme (HF.1.1)

    b)

    Freiwillige Krankenversicherungen (HF.2.1)

    c)

    Finanzierungssysteme von Einrichtungen ohne Erwerbszweck (HF.2.2)

    d)

    Selbstzahlungen der Haushalte (HF.3)

    März 2018

    2.

    Die Daten über Langzeit-Tagespflege (Gesundheit) (HC.3.2), aufgeschlüsselt nach folgenden Bereichen:

    a)

    Staatliche Systeme (HF1.1)

    b)

    Freiwillige Krankenversicherungen (HF.2.1)

    c)

    Finanzierungssysteme von Einrichtungen ohne Erwerbszweck (HF.2.2)

    d)

    Selbstzahlungen der Haushalte (HF.3)

    März 2018

    3.

    Die Daten über ambulante Langzeitpflege (Gesundheit) (HC.3.3), aufgeschlüsselt nach folgenden Bereichen:

    a)

    Staatliche Systeme (HF1.1)

    b)

    Freiwillige Krankenversicherungen (HF.2.1)

    c)

    Finanzierungssysteme von Einrichtungen ohne Erwerbszweck (HF.2.2)

    d)

    Selbstzahlungen der Haushalte (HF.3)

    März 2018

    4.

    Die Daten über häusliche Langzeitpflege (Gesundheit) (HC.3.4), aufgeschlüsselt nach folgenden Bereichen:

    a)

    Staatliche Systeme (HF1.1)

    b)

    Freiwillige Krankenversicherungen (HF.2.1)

    c)

    Finanzierungssysteme von Einrichtungen ohne Erwerbszweck (HF.2.2)

    d)

    Selbstzahlungen der Haushalte (HF.3)

    März 2018

    5.

    Die Daten über ausländische Finanzierungssysteme (HF.4) und über laufende Gesundheitsausgaben (Summe von HF.1.1 bis HF.4), aufgeschlüsselt nach folgenden Bereichen:

    a)

    Stationäre kurative und rehabilitative Gesundheitsversorgung (HC.1.1; HC.2.1)

    b)

    Tagesklinische kurative und rehabilitative Gesundheitsversorgung (HC.1.2; HC.2.2)

    c)

    Ambulante kurative und rehabilitative Gesundheitsversorgung (HC.1.3; HC.2.3)

    d)

    Häusliche kurative und rehabilitative Gesundheitsversorgung (HC.1.4; HC.2.4)

    e)

    Stationäre Langzeitpflege (Gesundheit) (HC.3.1)

    f)

    Langzeit-Tagespflege (Gesundheit) (HC.3.2)

    g)

    Ambulante Langzeitpflege (Gesundheit) (HC.3.3)

    h)

    Häusliche Langzeitpflege (Gesundheit) (HC.3.4)

    i)

    Hilfsleistungen (nicht nach Funktion spezifiziert) (HC.4)

    j)

    Arzneimittel und sonstige medizinische Verbrauchsgüter (HC.5.1)

    k)

    Therapeutische Hilfsmittel und sonstige medizinische Güter (HC.5.2)

    l)

    Prävention (HC.6)

    m)

    Governance sowie Verwaltung des Gesundheitssystems und seiner Finanzierung (HC.7)

    n)

    Sonstige Gesundheitsleistungen, die nicht anderweitig erfasst sind (HC.9)

    März 2018

    6.

    Die Daten über alle Arten von Leistungserbringern (HP.1-HP.9), aufgeschlüsselt nach folgenden Bereichen:

    a)

    Stationäre Langzeitpflege (Gesundheit) (HC.3.1)

    b)

    Langzeit-Tagespflege (Gesundheit) (HC.3.2)

    c)

    Ambulante Langzeitpflege (Gesundheit) (HC.3.3)

    d)

    Häusliche Langzeitpflege (Gesundheit) (HC.3.4)

    e)

    Freiwillige Krankenversicherungen (HF.2.1)

    f)

    Finanzierungssysteme von Einrichtungen ohne Erwerbszweck (HF.2.2)

    g)

    Selbstzahlungen der Haushalte (HF.3)

    h)

    Ausländische Finanzierungssysteme (HF.4)

    i)

    Laufende Gesundheitsausgaben (Summe von HF.1.1 bis HF.4)

    März 2019

    7.

    Die Daten über sonstige Wirtschaftszweige (HP.8), ausländische Anbieter (HP.9) und laufende Gesundheitskosten (Summe von HP.1 bis HP.9), aufgeschlüsselt nach folgenden Bereichen:

    a)

    Stationäre kurative und rehabilitative Gesundheitsversorgung (HC.1.1; HC.2.1)

    b)

    Tagesklinische kurative und rehabilitative Gesundheitsversorgung (HC.1.2; HC.2.2)

    c)

    Ambulante kurative und rehabilitative Gesundheitsversorgung (HC.1.3; HC.2.3)

    d)

    Häusliche kurative und rehabilitative Gesundheitsversorgung (HC.1.4; HC.2.4)

    e)

    Stationäre Langzeitpflege (Gesundheit) (HC.3.1)

    f)

    Langzeit-Tagespflege (Gesundheit) (HC.3.2)

    g)

    Ambulante Langzeitpflege (Gesundheit) (HC.3.3)

    h)

    Häusliche Langzeitpflege (Gesundheit) (HC.3.4)

    i)

    Hilfsleistungen (nicht nach Funktion spezifiziert) (HC.4)

    j)

    Arzneimittel und sonstige medizinische Verbrauchsgüter (HC.5.1)

    k)

    Therapeutische Hilfsmittel und sonstige medizinische Güter (HC.5.2)

    l)

    Prävention (HC.6)

    m)

    Governance sowie Verwaltung des Gesundheitssystems und seiner Finanzierung (HC.7)

    n)

    Sonstige Gesundheitsleistungen, die nicht anderweitig erfasst sind (HC.9)

    März 2019

    8.

    Die Daten über alle Arten von Leistungserbringern (HP.1-HP.9), aufgeschlüsselt nach allen Funktionsarten der Gesundheitsversorgung, bestehen aus Finanzdaten der staatlichen Systeme (HF.1.1)

    März 2019


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