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Document 32010R0420
Commission Regulation (EU) No 420/2010 of 12 May 2010 fixing the maximum reduction in the duty on maize imported under the invitation to tender issued in Regulation (EC) No 677/2009
Verordnung (EU) Nr. 420/2010 der Kommission vom 12. Mai 2010 zur Festsetzung des Höchstsatzes für die Ermäßigung des Zolls bei der Einfuhr von Mais im Rahmen der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 677/2009
Verordnung (EU) Nr. 420/2010 der Kommission vom 12. Mai 2010 zur Festsetzung des Höchstsatzes für die Ermäßigung des Zolls bei der Einfuhr von Mais im Rahmen der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 677/2009
ABl. L 119 vom 13.5.2010, p. 21–21
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
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13.5.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 119/21 |
VERORDNUNG (EU) Nr. 420/2010 DER KOMMISSION
vom 12. Mai 2010
zur Festsetzung des Höchstsatzes für die Ermäßigung des Zolls bei der Einfuhr von Mais im Rahmen der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 677/2009
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (1), insbesondere auf Artikel 144 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Mit der Verordnung (EG) Nr. 677/2009 der Kommission (2) ist eine Ausschreibung zur Höchstermäßigung des Zolls bei der Einfuhr von Mais nach Portugal aus Drittländern eröffnet worden. |
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(2) |
Nach Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1296/2008 der Kommission vom 18. Dezember 2008 mit Durchführungsvorschriften hinsichtlich der Zollkontingente für die Einfuhr von Mais und Sorghum nach Spanien und von Mais nach Portugal (3) kann die Kommission nach dem in Artikel 195 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 genannten Verfahren beschließen, einen Höchstsatz für die Ermäßigung des Einfuhrzolls festzusetzen. Dabei ist insbesondere den in den Artikeln 7 und 8 der Verordnung (EG) Nr. 1296/2008 genannten Kriterien Rechnung zu tragen. |
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(3) |
Der Zuschlag wird dem Bieter erteilt, dessen Angebot dem Höchstsatz für die Ermäßigung des Einfuhrzolls entspricht oder darunter liegt. |
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(4) |
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Der Höchstsatz für die Ermäßigung des Zolls bei der Einfuhr von Mais für die vom vom 30. April bis zum 12. Mai 2010 im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 677/2009 eingereichten Angebote wird auf 10,17 EUR/t festgesetzt und gilt für eine Gesamthöchstmenge von 33 000 Tonnen.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 13. Mai 2010 in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 12. Mai 2010
Für die Kommission, im Namen des Präsidenten,
Jean-Luc DEMARTY
Generaldirektor für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
(1) ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1.