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Document 32008R1069

Verordnung (EG) Nr. 1069/2008 der Kommission vom 30. Oktober 2008 zur Genehmigung geringfügiger Änderungen der Spezifikation einer im Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung (Veau d’Aveyron et du Ségala (g.g.A.))

ABl. L 290 vom 31.10.2008, pp. 12–15 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2008/1069/oj

31.10.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 290/12


VERORDNUNG (EG) Nr. 1069/2008 DER KOMMISSION

vom 30. Oktober 2008

zur Genehmigung geringfügiger Änderungen der Spezifikation einer im Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung (Veau d’Aveyron et du Ségala (g.g.A.))

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Unterabsatz 1 und Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 hat die Kommission den Antrag Frankreichs, Änderungen von Angaben in der Spezifikation der mit der Verordnung (EG) Nr. 1107/1996 der Kommission (2) eingetragenen geschützten geografischen Angabe „Veau d’Aveyron et du Ségala“ zu genehmigen, geprüft.

(2)

Der Antrag bezweckt eine Änderung der Spezifikation hinsichtlich einer Anhebung des Höchstgewichts für die Schlachtkörper männlicher Kälber von 250 auf 270 kg und für die Schlachtkörper weiblicher Kälber von 220 auf 250 kg. Mit dieser Änderung soll ein Irrtum bezüglich der Abschätzung des maximalen Schlachtkörpergewichts korrigiert werden, der bei der ursprünglichen Antragtragstellung aufgrund einer falschen Einschätzung der damaligen Schlachtleistung aufgetreten war.

(3)

Die Kommission hat die Änderung geprüft und ist zu dem Schluss gelangt, dass sie gerechtfertigt ist. Da es sich um eine geringfügige Änderung im Sinne von Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 handelt, kann die Kommission sie genehmigen, ohne auf das Verfahren nach Artikel 5, 6 und 7 derselben Verordnung zurückzugreifen.

(4)

Gemäß Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1898/2006 der Kommission (3) und gemäß Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 sollte eine Zusammenfassung der Spezifikation veröffentlicht werden.

(5)

Die Kommission nimmt ebenfalls zur Kenntnis, dass die korrekte Bezeichnung „Veau d’Aveyron et du Ségala“ ist und nicht wie ursprünglich eingetragen „Veau de l’Aveyron et du Ségala“. Die eingetragene Bezeichnung ist daher zu ändern —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Spezifikation der geschützten geografischen Angabe „Veau d’Aveyron et du Ségala“ wird gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Anhang II dieser Verordnung enthält die konsolidierte Zusammenfassung der Spezifikation.

Artikel 3

Im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1107/96 in Teil A auf Seite 4:

anstatt

:

„Veau de l’Aveyron et du Ségala“

muss es heißen

:

„Veau d’Aveyron et du Ségala“.

Artikel 4

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 30. Oktober 2008

Für die Kommission

Mariann FISCHER BOEL

Mitglied der Kommission


(1)   ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12.

(2)   ABl. L 148 vom 21.6.1996, S. 1.

(3)   ABl. L 369 vom 23.12.2006, S. 1.


ANHANG I

In der Spezifikation der geschützten geografischen Angabe „Veau d’Aveyron et du Ségala“ werden folgende Änderungen genehmigt:

Beschreibung

Änderung eines Absatzes:

anstatt

:

„Das ‚Veau d’Aveyron et du Ségala‘ entspricht folgenden Anforderungen:

Schweres Kalb (250 bis 420 kg Lebendgewicht, d. h. 170 bis 250 kg Schlachtkörpergewicht)“,

muss es heißen

:

„Das ‚Veau d’Aveyron et du Ségala‘ entspricht folgenden Anforderungen:

Schweres Kalb: 250 bis 420 kg Lebendgewicht, d. h. 170 bis 270 kg Schlachtkörpergewicht (weibliche Tiere 170 bis 250 kg, männliche Tiere 190 bis 270 kg).“

Herstellungsverfahren

Änderung eines Absatzes:

anstatt

:

„Das Lebensgewicht des Kalbs liegt zwischen 250 und 420 kg. Das Schlachtkörpergewicht liegt bei weiblichen Tieren zwischen 170 und 220 kg und bei männlichen Tieren zwischen 190 und 250 kg, wobei der Unterschied auf den Geschlechtsdimorphismus und die unterschiedliche Wachstumsgeschwindigkeit zurückgeht“

muss es heißen

:

„Das Lebensgewicht des Kalbs liegt zwischen 250 und 420 kg. Das Schlachtkörpergewicht liegt bei weiblichen Tieren zwischen 170 und 250 kg und bei männlichen Tieren zwischen 190 und 270 kg, wobei der Unterschied auf den Geschlechtsdimorphismus und die unterschiedliche Wachstumsgeschwindigkeit zurückgeht.“

Zusammenhang

Änderung eines Absatzes:

anstatt

:

„Bei dem ‚Veau d’Aveyron et du Ségala‘ handelt es sich um ein schweres Kalb. Es wird im Alter von durchschnittlich 8 Monaten geschlachtet, wobei das Schlachtkörpergewicht zwischen 170 und 250 kg liegt (gegenüber 130 kg bei einem normalen Kalb)“

muss es heißen

:

„Bei dem ‚Veau d’Aveyron et du Ségala‘ handelt es sich um ein schweres Kalb. Es wird im Alter von durchschnittlich 8 Monaten geschlachtet, wobei das Schlachtkörpergewicht zwischen 170 und 270 kg liegt (gegenüber 130 kg bei einem normalen Kalb).“


ANHANG II

ZUSAMMENFASSUNG

Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

„VEAU D’AVEYRON ET DU SÉGALA“

EG-Nr.: FR-PGI-0117-0187/27.3.2006

g.U. ( ) g.g.A. (X)

Diese Zusammenfassung enthält zu Informationszwecken die wichtigsten Angaben der Produktspezifikation.

1.   Zuständige Stelle des Mitgliedstaats

Name:

Institut National des Appellations d’Origine (I.N.A.O.)

Anschrift:

51, rue d’Anjou, F-75008 Paris

Telefon:

(33-1) 53 89 80 00

Fax

(33-1) 42 25 57 97

E-Mail:

info@inao.gouv.fr

2.   Vereinigung

Name:

Interprofession Régionale du Veau d’Aveyron et du Ségala (IRVA)

Anschrift:

Carrefour de l’Agriculture, F-12026 Rodez cedex 9

Telefon:

05 65 73 78 04

Fax

05 65 73 77 16

E-Mail:

irva@wanadoo.fr

Zusammensetzung:

Erzeuger/Verarbeiter (x) Andere ( )

3.   Art des Erzeugnisses

Klasse 1.1. —

Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse, frisch

4.   Spezifikation

(Zusammenfassung der Anforderungen nach Artikel 4 Absatz 2)

4.1.   Name

„Veau d’Aveyron et du Ségala“

4.2.   Beschreibung

Schlachtkörper von schweren Kälbern (von der Mutter aufgezogen) (170 bis 270 kg), geschlachtet im Alter von höchstens 10 Monaten, deren Fleisch rosafarben, zart und geschmackvoll ist.

4.3.   Geografisches Gebiet

Die Kälber wurden in einem der 75 Kantone der Départements Aveyron, Tarn, Lot, Tarn-et-Garonne und Cantal geboren und aufgezogen:

 

Aveyron: Aubin, Baraqueville, Belmont sur Rance, Bozouls, Capdenac Gare, Cassagnes Begonhes, Conques, Decazeville, Entraygues, Espalion, Estaing, Laissac, La Salvetat Peyrales, Marcillac, Montbazens, Mur de Barrez, Najac, Naucelle, Pont de Salars, Requista, Rieupeyroux, Rignac, Rodez Est, Rodez Ouest, Saint-Affrique, Saint-Amans-des-Cots, Saint-Beauzely, Saint-Rome-de-Tarn, Saint-Sernin-sur-Rance, Salles Curan, Vezins de Levezou, Villefranche de Rouergue, Villeneuve d’Aveyron.

 

Cantal: Maurs, Montsalvy, Saint-Mamet-La-Salvetat.

 

Lot: Bretenoux, Cajarc, Figeac Est, Figeac Ouest, Lacapelle Marival, Latronquiere, Limogne, Livernon, Sousceyrac, Saint Cere, Vayrac.

 

Tarn: Alban, Albi Centre, Albi Nord, Albi Sud, Brassac, Castelnau de Montmiral, Cadalen, Carmaux Nord, Carmaux Sud, Castres, Cordes, Gaillac, Graulhet, Lacaune, Lautrec, Lisle-sur-Tarn, Monesties, Montredon Labessonnie, Pampelone, Realmont, Roquecourbe, Vabre, Valderies, Valence d’Albi, Vaour, Villefranche d’Albi,

 

Tarn-et-Garonne: Caylus, Saint Antonin-Noble-Val.

4.4.   Ursprungsnachweis

Die Geburten werden registriert und die Kälber werden durch zwei Ringe identifiziert, die eine individuelle Nummer und die Marke „Veau d’Aveyron et du Ségala“ tragen.

Beim Schlachthof wird der Schlachtkörper mit einem Etikett gekennzeichnet, das den Namen des Züchters trägt.

Eintragungen während des gesamten Erzeugungszeitraums ergänzen diese Bestimmungen.

4.5.   Herstellungsverfahren

Die Kälber entstehen durch die Kreuzung eines männlichen Rindes einer Fleischrasse mit einer Mutterkuh einer traditionellen Milchrasse. Sie werden von der Mutter aufgezogen und erhalten zusätzlich zur Muttermilch ein Ergänzungsfutter auf der Grundlage von Getreide, zu dem sie ab der Geburt freien Zugang haben.

4.6.   Zusammenhang

Historischer Zusammenhang: Die Erzeugung der schweren Kälber wird ermöglicht durch die Kombination zwischen der Präsenz eines Rinderbestandes und der Getreideerzeugung mit langer Tradition in der Region. Insbesondere der Roggen („seigle“) hat der Region ihren Namen gegeben: Ségala.

Zusammenhang mit dem Gebiet: Der Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet basiert auf einer Besonderheit, nämlich der Aufzucht durch das Muttertier, zusammen mit der Beigabe von Getreide als Futter ab der Geburt, was die Aufzucht von schweren Kälbern ermöglicht.

Außerdem genießt das Erzeugnis seit dem 19. Jahrhundert im Südosten Frankreichs und in der Pariser Region und seit der Mitte des 20. Jahrhunderts auch bei den Verbrauchern in Italien und Spanien den Ruf, von hervorragender Qualität zu sein.

4.7.   Kontrollstelle

Name:

QUALISUD

Anschrift:

15, avenue de Bayonne, F-40 500 Saint Sever

Telefon:

05 58 06 15 21

Fax

05 58 75 13 36

E-Mail:

Qualisud@wanadoo.fr

4.8.   Etikettierung

Veau d’Aveyron et du Ségala.


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