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Document 32001D0677

2001/677/EG: Entscheidung der Kommission vom 10. August 2001 über einen Musterbericht zum Ausfüllen durch die Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 1999/94/EG Artikel 9 (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 1883)

ABl. L 237 vom 6.9.2001, p. 5–15 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL, BG, RO, HR)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2001/677/oj

32001D0677

2001/677/EG: Entscheidung der Kommission vom 10. August 2001 über einen Musterbericht zum Ausfüllen durch die Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 1999/94/EG Artikel 9 (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 1883)

Amtsblatt Nr. L 237 vom 06/09/2001 S. 0005 - 0015


Entscheidung der Kommission

vom 10. August 2001

über einen Musterbericht zum Ausfuellen durch die Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 1999/94/EG Artikel 9

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 1883)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2001/677/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 1999/94/EG des Europäischen Parlaments und de Rates vom 13. Dezember 1999 über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen(1), insbesondere auf Artikel 9,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission bis zum 31. Dezember 2003 einen Bericht über die Wirksamkeit der Bestimmungen der Richtlinie 1999/94/EG für den Zeitraum vom 18. Januar 2001 bis 31. Dezember 2002 übermitteln.

(2) Das Format dieses Berichts ist spätestens am 18. Januar 2001 festzulegen.

(3) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des in Artikel 10 der Richtlinie 1999/94/EG eingesetzten Ausschusses.

(4) Die Antworten auf die Fragen im Musterbericht sollen im Musterbericht auf national gesammelten Daten und Informationen basieren, unter Anwendung geeigneter nationaler Methoden, und so umfassend wie möglich sein -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission ihre gemäß Artikel 9 der Richtlinie 1999/94/EG erstellten Berichte nach dem im Anhang beschriebenen Format.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 10. August 2001

Für die Kommission

Margot Wallström

Mitglied der Kommission

(1) ABl. L 12 vom 18.1.2000, S. 16.

ANHANG

Musterbericht zum Ausfuellen durch die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 9 der Richtlinie 1999/94/EG

GLOSSAR

Die folgenden Begriffsbestimmungen sind als Auslegungshilfe ausschließlich für die Zwecke dieses Berichts zu verstehen.

Fahrzeugsystematik: Ein System zur Klassifizierung von Fahrzeugen z. B. nach Typ oder Klasse (etwa Familienfahrzeug, Mini, Compact, Limousine, Sportwagen oder sonstige Merkmale);

Gewerblicher Verbraucher: Eine gewerbliche Einrichtung oder eine Privatperson, die ein Fahrzeug kauft oder least, das im Wesentlichen für geschäftliche Zwecke eingesetzt werden soll;

Verkäufer: Eine Person, die den Händler vertritt, über den der Verbraucher das Fahrzeug kauft oder least;

Händler: Die gewerbliche Einrichtung, von der der Verbraucher das Fahrzeug kauft oder least;

Vertragshändler mehrerer Hersteller: Ein Händler, der als Vertragshändler mehrerer Hersteller auftritt (d. h. der mehrere Fahrzeugfabrikate anbietet);

Verkaufsort: Ein Ort wie z. B. der Ausstellungsraum oder ein Vorhof, wo neue Personenkraftwagen ausgestellt oder potenziellen Kunden zum Kauf oder Leasing angeboten werden; der Begriff schließt Handelsmessen ein, auf denen neue Personenkraftwagen der Öffentlichkeit vorgestellt werden;

Privater Verbraucher: Eine Privatperson, die ein Fahrzeug kauft oder least, das nicht für geschäftliche Zwecke eingesetzt werden soll;

Vertragshändler eines einzelnen Herstellers: Ein Händler, der als Vertragshändler eines einzelnen Herstellers auftritt (d. h. der ein einziges Fahrzeugfabrikat anbietet).

Abkürzungen:

(O) Obligatorisch

(F) Fakultativ

A. DETAILLIERTE ANGABEN ZUR EINRICHTUNG (ZU DEN EINRICHTUNGEN), DIE DIESEN BERICHT VORLEGT (VORLEGEN)(1)

ALLE OBLIGATORISCH

1. Name der ausfuellenden Person:

2. Offizieller Titel der ausfuellenden Person:

3. Name der Organisation oder Abteilung:

4. Art der Organisation:

5. Anschrift:

6. Telefon (mit Auslandsvorwahl):

7. Telefax (mit Auslandsvorwahl):

8. E-Mail:

9. Wurde diese Einrichtung gemäß Artikel 8 der Richtlinie benannt?

B. HINTERGRUND DER UMSETZUNG

1. Beschreiben Sie eingehend die getroffenen Regulierungsmaßnahmen bzw. auf dem Markt vereinbarte Regelungen, die sich auf die Entscheidung für einen neuen Personenkraftwagen auswirken oder die in sonstiger Weise die Reaktion auf die in der Richtlinie genannten Informationen beeinflussen. (O)

1.1. Fassen Sie bitte kurz alle wirtschaftspolitischen Maßnahmen in Verbindung mit Personenkraftwagen oder dem Kraftstoffverbrauch zusammen, die in Ihrem Mitgliedstaat getroffen wurden. Beschreiben Sie diese Maßnahmen jeweils detailliert und erläutern Sie, wie diese Maßnahmen umgesetzt werden. Erklären Sie deutlich, ob und wie sich diese wirtschaftspolitischen Maßnahmen auf gewerbliche Einrichtungen und private Verbraucher auswirken, die einen oder mehrere neue Personenkraftwagen leasen oder kaufen (z. B. Steuererleichterungen für Firmenwagen). (O)

1.2. Beziehen sich die in Frage 1.1 genannten wirtschaftspolitischen Maßnahmen auf den Hinweis, den Leitfaden oder den Aushang? Wenn ja, in welcher Form? (O)

1.3. Sind Ihnen über die genannten Regelungen hinaus weitere staatlich veranlasste Regelungen oder Marktvereinbarungen bekannt, die sich auf die Entscheidung für einen neuen Personenkraftwagen auswirken oder in sonstiger Weise die Reaktion auf die in der Richtlinie genannten Informationen beeinflussen könnten? Wenn ja, geben Sie bitte Einzelheiten an. (O)

1.4. Sind Ihnen über die genannten Regelungen hinaus weitere Marktvereinbarungen bekannt, die nicht vom Staat veranlasst wurden und die sich auf die Entscheidung für einen neuen Personenkraftwagen auswirken oder in sonstiger Weise die Reaktion auf die in der Richtlinie genannten Informationen beeinflussen könnten? Wenn ja, geben Sie bitte Einzelheiten an. (O)

2. Beschreiben Sie parallele oder frühere Initiativen zur Sensibilisierung für Fragen des Kraftstoffverbrauchs von Kraftfahrzeugen. (O)

2.1. Fassen Sie bitte kurz alle Initiativen oder Programme zusammen, die vor Umsetzung der Richtlinie in Ihrem Mitgliedstaat eingeführt wurden, um Kraftfahrer für Fragen der Kraftstoffeinsparung zu sensibilisieren (z. B. Hinweise zum Kraftstoffverbrauch oder Kampagnen in Radio und Fernsehen). (O)

2.1.1. Benennen Sie für die eingeführten Programme bitte den Zeitraum, über den diese Initiativen oder Programme aufrechterhalten wurden. (O)

2.1.2. Erklären Sie für die Programme bitte jeweils kurz, ob die betreffenden Initiativen im Nachhinein als wirksam beurteilt wurden und beschreiben Sie die Schlussfolgerungen hinsichtlich der Ursachen, denen die Wirksamkeit bzw. die mangelnde Wirksamkeit dieser Initiativen zugemessen wurde (siehe oben). Alternativ können auch sonstige bewertende Berichte vorgelegt werden, aus denen die geforderten Informationen hervorgehen. (O)

2.2. Wurden zur Erfuellung der Anforderungen gemäß Richtlinie 1999/94/EG weitere Instrumente zur Verbraucherinformation eingesetzt (z. B. Kampagnen in Fernsehen, Radio oder Presse, Informationstage oder Konferenzen)? Geben Sie für die eingesetzten Instrumente bitte jeweils das genutzte Medium, die Dauer der Aufrechterhaltung, eine Kostenschätzung und die ungefähre Anzahl der erreichten Personen an. (O)

3. Beschreiben Sie kurz die Struktur des Marktes für Personenkraftwagen. (O)

3.1. Anzahl der in Ihrem Mitgliedstaat registrierten Händler. (O)

3.2. Prozentanteil der freien Händler (d. h. der Händler, die nicht als Vertragshändler auftreten) und der vertragsgebundenen Händler (d. h. der Händler, die als Vertragshändler auftreten). (O)

3.3. Prozentanteil der Händler, die als Vertragshändler eines einzelnen Herstellers auftreten und Prozentanteil der Händler, die als Vertragshändler mehrerer Hersteller auftreten. (O)

3.4. Prozentanteil der Neufahrzeuge, die von privaten Verbrauchern zugelassen (gekauft oder geleast) werden. (F)

3.5. Prozentanteil der Neufahrzeuge, die von gewerblichen Verbrauchern zugelassen (gekauft oder geleast) werden. (F)

C. BEWERTUNG DER WIRKSAMKEIT DER BESTIMMUNGEN DER RICHTLINIE UND DER UMSETZUNG DIESER BESTIMMUNGEN

1. Haben Sie Studien hinsichtlich der Wirksamkeit der Richtlinie 1999/94/EG in Bezug auf eine Reduzierung sämtlicher CO2-Emissionen oder der spezifischen CO2-Emissionen von Personenkraftwagen durchgeführt? Erläutern Sie bitte die Ergebnisse sowie den genauen Inhalt der Studien. (F)

2. Haben Sie Studien hinsichtlich der Kosten und des Nutzens der Umsetzung dieser Richtlinie (z. B. für Verkäufer, für den Staat oder für Fahrzeughersteller) in Relation zur Produktion und zur Verbreitung des Leitfadens, des Hinweises und des Aushangs durchgeführt? (F)

2.1. Stellen Sie bitte die Ergebnisse der Kostenschätzungen oder die Kosten/Nutzen-Analysen dar und beschreiben Sie eindeutig die jeweiligen Annahmen und die verwendeten Methoden. Gegenstand der Kostenschätzung sind ausschließlich die Kosten, die zusätzlich zu den Kosten entstehen, die sich ergeben würden, wenn die Richtlinie nicht bestuende. (F)

2.2. Halten alle Beteiligten die Kosten für annehmbar? Wenn nein, erläutern Sie Ihre Angaben bitte näher. (F)

2.3. Wenn eine Kostensenkung vorstellbar wäre, wie könnten die Kosten gesenkt werden? (F)

3. Bewertung der Wirksamkeit der Richtlinie zu Aufklärung und Lenkung der Verbraucher (O)

Bewertungsmethoden

3.1. Hat Ihr Mitgliedstaat vor Umsetzung der Richtlinie Untersuchungen zum Verbraucherbewusstsein für Fragen des Kraftstoffverbrauchs durchgeführt? Wenn ja, stellen Sie bitte die Ergebnisse, die Schlussfolgerungen und die Bewertungsmethoden sowie die geschätzte Zuverlässigkeit dar. Wenn Erhebungen ausgeführt wurden, geben Sie bitte genau an, wie viele Befragungen durchgeführt wurden sowie wie hoch die Zuverlässigkeit und die Repräsentativität eingeschätzt werden. Geben Sie bitte den Zeitraum an, in dem die Bewertungen vorgenommen wurden. (O)

3.2. Haben Sie unterschiedliche Formen des Leitfadens, des Hinweises oder des Aushangs in der Praxis getestet? Wenn ja, beschreiben Sie bitte die Testmethoden und die jeweiligen Umstände sowie die Testergebnisse. (O)

3.3. Hat Ihr Mitgliedstaat die Wirksamkeit der Bestimmungen der Richtlinie (d. h. des Hinweises, des Leitfadens oder des Aushangs und des Werbematerials) dahingehend untersucht, ob dem Verbraucher eine fundierte Entscheidung ermöglicht wird? Hat Ihr Mitgliedstaat untersucht, wie die Verbraucher die gemäß der Richtlinie angebotenen Informationen zum Kraftstoffverbrauch wahrnehmen und wie die Verbraucher sich verhalten? Wenn ja, stellen Sie bitte die durchgeführten Untersuchungen, die Bewertungsmethoden und die geschätzte Zuverlässigkeit dar. Wenn Erhebungen ausgeführt wurden, geben Sie bitte genau an, wie viele Befragungen durchgeführt wurden sowie wie hoch die Zuverlässigkeit und die Repräsentativität eingeschätzt werden. Geben Sie bitte den Zeitraum an, in dem die Bewertungen vorgenommen wurden. (O)

Verbraucherbewusstsein und Verständnis für Fragen der Kraftstoffeinsparung

3.4. Wie stark sind das Verbraucherbewusstsein und das Verständnis für Fragen der Kraftstoffeinsparung entwickelt? (F)

3.4.1. Wie bewerten private und gewerbliche Verbraucher die verschiedenen potenziell maßgeblichen Faktoren einschließlich des Kraftstoffverbrauchs bei der Entscheidung über das Leasing oder den Kauf eines neuen Fahrzeugs? (F)

3.4.2. Wie groß können die Unterschiede im Kraftstoffverbrauch zwischen Fahrzeugen gleicher Größe nach Ansicht privater und gewerblicher Verbraucher sein? (F)

3.4.3. Wie stark schwankt die Bedeutung, die gewerbliche Verbraucher der Kraftstoffersparnis beimessen, je nach beabsichtigtem Einsatzzweck des Fahrzeugs sowie je nach Fahrer, wirtschaftlichen Faktoren (über die Kraftstoffkosten hinaus), der Umweltschutzpolitik der betreffenden Organisation oder sonstigen wichtigen Faktoren? (F)

3.4.4. In welchem Umfang sind privaten und gewerblichen Verbrauchern Fragen der weltweiten Erwärmung und der Klimaveränderung sowie die jeweiligen Zusammenhänge mit dem Kraftstoffverbrauch (dem Verbrauch an fossilen Brennstoffen) bewusst? (F)

3.4.5. Inwieweit schwankt das Verbraucherbewusstsein und das Verständnis für Fragen der Kraftstoffeinsparung je nach sozioökonomischer Zugehörigkeit, nach Alter und Geschlecht der Verbraucher sowie nach der Bedeutung, die die Verbraucher den Kraftstoffkosten und den Fahrzeugsteuern oder sonstigen als maßgeblich betrachteten Faktoren beimessen? (F)

3.4.6. Welche Bedeutung messen private und gewerbliche Verbraucher nach Ansicht der Verkäufer einem geringen Kraftstoffverbrauch bei? (F)

3.4.7. Wie häufig erkundigen sich private und gewerbliche Verbraucher nach Auskunft der Verkäufer nach dem Kraftstoffverbrauch? (F)

Haltung der Verbraucher gegenüber Informationsquellen zum Kraftstoffverbrauch

3.5. Wie bewerten private und gewerbliche Verbraucher Informationsquellen zum Kraftstoffverbrauch? (F)

3.5.1. Welche Informationsquellen halten private und gewerbliche Verbraucher bei der Entscheidung über Kauf oder Leasing eines neuen Personenkraftwagens für wichtig (einschließlich der Informationsquellen zur Senkung des Kraftstoffverbrauchs gemäß der Richtlinie)? (F)

3.5.2. Wie gut waren privaten und gewerblichen Verbrauchern Daten zum Kraftstoffverbrauch zugänglich und wie leicht waren die Verbrauchswerte der verschiedenen Fahrzeuge für die Verbraucher zu vergleichen? (F)

3.5.3. Wie gut waren privaten und gewerblichen Verbrauchern Daten zu umweltrelevanten Auswirkungen zugänglich und wie leicht waren Daten zu umweltrelevanten Auswirkungen der verschiedenen Fahrzeuge für die Verbraucher zu vergleichen? (F)

Wirksamkeit der Bestimmungen der Richtlinie im Allgemeinen

3.6. Wie wirksam sind die Bestimmungen der Richtlinie (d. h. Hinweis, Leitfaden, Aushang und Werbematerial) insgesamt im Hinblick darauf, dass den Verbrauchern informiertere Entscheidungen ermöglicht werden sollen? (O)

3.6.1. Für wie informativ halten private und gewerbliche Verbraucher (und Verkäufer) die Maßnahmen zur Aufklärung über den Kraftstoffverbrauch (Hinweis, Leitfaden, Aushang und Werbematerial) insgesamt? Inwieweit hängt dies vom Verbraucherbewusstsein für Fragen der Kraftstoffeinsparung sowie von der sozioökonomischen Zugehörigkeit, von Alter und Geschlecht der Verbraucher und von der Bedeutung ab, die die Verbraucher den Kraftstoffkosten und den Fahrzeugsteuern oder sonstigen als maßgeblich betrachteten Faktoren beimessen? (F)

3.7. Welche Auswirkungen haben die Bestimmungen der Richtlinie insgesamt auf das Verbraucherverhalten? (O)

3.7.1. Wie weit wirken sich die Maßnahmen zur Aufklärung über den Kraftstoffverbrauch (Hinweis, Leitfaden, Aushang und Werbeschriften) insgesamt nach Ansicht privater und gewerblicher Verbraucher (und der Verkäufer) auf die Entscheidungsfindung aus? Inwieweit schwankt das Verhalten der Verbraucher abhängig vom Verbraucherbewusstsein für Fragen der Kraftstoffeinsparung sowie je nach sozioökonomischer Zugehörigkeit, nach Alter und Geschlecht der Verbraucher und nach der Bedeutung, die die Verbraucher den Kraftstoffkosten und den Fahrzeugsteuern oder sonstigen als maßgeblich betrachteten Faktoren beimessen? (F)

3.7.2. Wie ändern private Verbraucher ihr Verhalten bei der Entscheidung für ein Fahrzeug infolge der Maßnahmen zur Aufklärung über den Kraftstoffverbrauch gemäß den Bestimmungen der Richtlinie? Inwieweit hängt das Verhalten der Verbraucher vom Bewusstsein der Verbraucher für Fragen des Kraftstoffverbrauchs sowie davon ab, welche Bedeutung den Bestimmungen der Richtlinie für die Entscheidung der Verbraucher zukommt, welcher sozioökonomischen Klasse, welcher Altersgruppe und welchem Geschlecht der Verbraucher angehört und welche Bedeutung die Verbraucher den Kraftstoffkosten, den Fahrzeugsteuern und sonstigen Faktoren beimessen, die in diesem Zusammenhang für maßgeblich betrachtet werden? (F)

Wirksamkeit des Leitfadens

3.8. Inwieweit kann der Leitfaden die Verbraucher in die Lage versetzen, sachkundige Entscheidungen zu treffen? (O)

3.8.1. Welchem Prozentanteil privater und gewerblicher Verbraucher ist der Leitfaden bekannt und wie wurden diese Verbraucher auf den Leitfaden aufmerksam gemacht? (F)

3.8.2. Wie erhalten private und gewerbliche Verbraucher ihren Leitfaden? Warum erhalten private und gewerbliche Verbraucher den Leitfaden nicht, obwohl sie von dem Leitfaden wissen? Welcher Prozentanteil privater und gewerblicher Verbraucher erklärt, dass er trotz Nachfrage am Verkaufsort den Leitfaden nicht erhalten hat? (F)

3.8.3. Welcher Prozentanteil privater und gewerblicher Verbraucher beachtet Informationen aus dem Leitfaden? (F)

3.8.4. Als wie klar und verständlich bewerten private und gewerbliche Verbraucher (und Verkäufer) den Leitfaden? (F)

3.8.5. Halten private und gewerbliche Verbraucher (und Verkäufer) den Leitfaden für hilfreich? (F)

3.8.6. Halten private und gewerbliche Verbraucher (und Verkäufer) den Leitfaden für verbesserungsfähig? Welche Verbesserungen werden empfohlen? (F)

3.9. Welcher Einfluss wird dem Leitfaden beigemessen? (O)

3.9.1. Inwieweit fördert der Leitfaden nach Ansicht privater und gewerblicher Verbraucher (und der Verkäufer) den Absatz kraftstoffsparender Fahrzeuge? (F)

Wirksamkeit des Hinweises

3.10. Inwieweit kann der Hinweis die Verbraucher in die Lage versetzen, sachkundige Entscheidungen zu treffen? (O)

3.10.1. Welcher Prozentanteil privater und gewerblicher Verbraucher nimmt den Hinweis auf oder an den Fahrzeugen wahr? (F)

3.10.2. Welcher Prozentanteil privater und gewerblicher Verbraucher erklärt, dass der Verkäufer auf den Hinweis aufmerksam gemacht hat? Welcher Prozentanteil privater und gewerblicher Verbraucher erklärt, dass der Verkäufer ihnen den Hinweis erläutert hat? Welcher Prozentanteil dieser Verbraucher hat den Verkäufer gebeten, den Hinweis zu erläutern? (F)

3.10.3. Welcher Prozentanteil privater und gewerblicher Verbraucher liest den Hinweis auf oder an den Fahrzeugen? (F)

3.10.4. Als wie klar und verständlich bewerten private und gewerbliche Verbraucher (und Verkäufer) den Hinweis? (F)

3.10.5. Für wie hilfreich halten private und gewerbliche Verbraucher (und Verkäufer) den Hinweis? (F)

3.10.6. Wünschen sich private und gewerbliche Verbraucher auf dem Hinweis einen Vergleich des Kraftstoffverbrauchs mit dem Kraftstoffverbrauch anderer Fahrzeuge? In welcher Form würden die Verbraucher diesen Vergleich bevorzugen? (F)

3.10.7. Kennen private Verbraucher die europäische Energieverbrauchskennzeichnung für Haushaltsgeräte? Bevorzugen private Verbraucher die Form der europäischen Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Haushaltsgeräten gegenüber der Gestaltung des Hinweises auf den Kraftstoffverbrauch? Sollten die Hinweise auf allen energieverbrauchenden Produkten nach Ansicht der Verbraucher ähnlich gestaltet sein? (F)

3.10.8. Halten private und gewerbliche Verbraucher (und Verkäufer) den Hinweis für verbesserungsfähig? Welche Verbesserungen werden empfohlen? (F)

3.11. Welcher Einfluss wird dem Hinweis beigemessen? (O)

3.11.1. Inwieweit fördert der Hinweis nach Ansicht privater und gewerblicher Verbraucher (und der Verkäufer) den Absatz kraftstoffsparender Fahrzeuge? (F)

Wirksamkeit des Aushangs (der Schautafel)

3.12. Inwieweit kann der Aushang (die Schautafel) die Verbraucher in die Lage versetzen, sachkundige Entscheidungen zu treffen? (O)

3.12.1. Welcher Prozentanteil privater und gewerblicher Verbraucher nimmt den Aushang (die Schautafel) wahr? (F)

3.12.2. Was entnehmen private und gewerbliche Verbraucher dem Aushang (der Schautafel)? (F)

3.12.3. Als wie klar und verständlich bewerten private und gewerbliche Verbraucher (und Verkäufer) den Aushang (die Schautafel)? (F)

3.12.4. Für wie hilfreich halten private und gewerbliche Verbraucher (und Verkäufer) den Aushang (die Schautafel)? (F)

3.12.5. Halten private und gewerbliche Verbraucher (und Verkäufer) den Aushang (die Schautafel) für verbesserungsfähig? Welche Verbesserungen werden empfohlen? (F)

3.13. Welcher Einfluss wird dem Aushang (der Schautafel) beigemessen? (O)

3.13.1. Inwieweit fördert der Aushang (die Schautafel) nach Ansicht privater und gewerblicher Verbraucher (und der Verkäufer) den Absatz kraftstoffsparender Fahrzeuge? (F)

Wirksamkeit sonstiger Werbeschriften

3.14. Inwieweit können die Bestimmungen der Richtlinie für sonstige Werbeschriften die Verbraucher in die Lage versetzen, sachkundige Entscheidungen zu treffen? (O)

3.14.1. In welchem Umfang nehmen private und gewerbliche Verbraucher Informationen zur Senkung des Kraftstoffverbrauchs in sonstigen Werbeschriften wahr? (F)

3.14.2. Für wie hilfreich halten private und gewerbliche Verbraucher klare Angaben zum Kraftstoffverbrauch in allen Werbeschriften? (F)

3.15. Welcher Einfluss kommt den Bestimmungen der Richtlinie im Hinblick auf sonstige Werbeschriften zu? (O)

3.15.1. Inwieweit fördern die Bestimmungen der Richtlinie für sonstige Werbeschriften nach Ansicht privater und gewerblicher Verbraucher (und der Verkäufer) den Absatz kraftstoffsparender Fahrzeuge? (F)

3.16. Legen Sie bitte die Schlussfolgerungen hinsichtlich der Wirksamkeit der Richtlinie in Bezug auf die Aufklärung und die Lenkung der Verbraucher dar. (O)

D. GESTALTUNG UND VERWENDUNG DER AUFKLÄRUNGSINSTRUMENTE

Gestaltung des Hinweises

1. Wie ist der Hinweis in Ihrem Mitgliedstaat gestaltet? Legen Sie bitte entsprechende Muster vor. (O)

1.1. Wird auf dem Hinweis der Kraftstoffverbrauch des betreffenden Fahrzeugs mit dem Verbrauch anderer Fahrzeuge verglichen? Wenn ja, erläutern Sie, wie der Vergleich erfolgt (z. B. Vergleich aufgrund des Normverbrauchs oder Klassifizierung der Fahrzeuge nach einer Systematik, die einen Vergleich der Fahrzeuge mit anderen Fahrzeugen jeweils derselben Klasse ermöglicht)? (O)

1.2. Wenn die Fahrzeuge nach ihrem Kraftstoffverbrauch eingestuft werden, erläutern Sie, wie das betreffende Bewertungssystem auf die lieferbaren Modelle angewendet wird. Wie häufig werden die Einstufungen aktualisiert? Wie wird der mittlere Kraftstoffverbrauch einer Modellpalette eingestuft? (O)

1.3. Wenn auf dem Hinweis auch die Kraftstoffkosten genannt werden, geben Sie die jeweilige Berechnungsgrundlage an (d. h. angenommene Strecke und Kraftstoffpreis pro Liter oder Gallone der verschiedenen Kraftstofftypen, Anzahl der Jahre usw.). (O)

1.4. Wenn auf dem Hinweis ein "Umwelt-Index" oder eine "Umweltklasse" genannt wird, mit dem bzw. mit der das Fahrzeug in Relation zur Umweltbelastung durch sonstige Fahrzeuge gesetzt wird, erläutern Sie bitte, wie die Daten ermittelt und dargestellt werden. (O)

1.5. Wenn auf dem Hinweis ein Geräuschpegel genannt wird, erläutern Sie bitte, wie die Daten ermittelt und dargestellt werden. Wenn der Geräuschpegel mit dem Geräuschpegel anderer Fahrzeuge verglichen wird, beschreiben Sie bitte, wie der Vergleich erfolgt. (O)

1.6. Wenn auf dem Hinweis Schadstoffemissionen genannt werden, erläutern Sie bitte, wie die Daten ermittelt und dargestellt werden. Wenn die betreffenden Daten mit den Daten anderer Fahrzeuge verglichen werden, beschreiben Sie bitte, wie der Vergleich erfolgt. (O)

1.7. Wurde eine Systematik zur Einstufung von Personenkraftwagen in bestimmte Klassen entwickelt, die auf dem Hinweis genannt werden? Wenn ja, beschreiben Sie diese Systematik bitte. (O)

1.8. Enthält der Hinweis Informationen zu wirtschaftlichen Vor- und Nachteilen der Fahrzeuge (z. B. Steuern), die bei der Entscheidung für ein Fahrzeug berücksichtigt werden und sich entsprechend auf den Kraftstoffverbrauch auswirken könnten? Erläutern Sie bitte, wie diese Informationen dargestellt werden. (O)

1.9. Enthält der in Ihrem Mitgliedstaat verwendete Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch über die genannten Informationen hinaus weitere Informationen, die die in Richtlinie 1999/94/EG in Anhang I genannten Mindestanforderungen überschreiten? Erläutern Sie, wie die betreffenden Daten ermittelt werden. Begründen Sie, warum der Hinweis in dieser Form gestaltet wurde. (O)

1.10. Sind Änderungen hinsichtlich der Gestaltung des Hinweises geplant? Wenn ja, nennen Sie die betreffenden Termine, und geben Sie an, wie die aufzunehmenden Daten ermittelt werden; erläutern Sie die Begründung für die geplanten Änderungen. (O)

Gestaltung des Leitfadens

2. Wie ist der Leitfaden in Ihrem Mitgliedstaat gestaltet? Legen Sie bitte mindestens ein Muster vor. (O)

2.1. Wird der Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch in Ihrem Mitgliedstaat ausschließlich in einer einzigen Fassung verwendet (abgesehen von Übersetzungen in verschiedene Sprachen)? (O)

2.2. Wenn im Leitfaden auch die Kraftstoffkosten genannt werden, geben Sie bitte die jeweilige Berechnungsgrundlage an (d. h. angenommene Strecke und Kraftstoffpreis pro Liter oder Gallone der verschiedenen Kraftstofftypen, Anzahl der Jahre usw.). (Wird die gleiche Berechnungsgrundlage verwendet wie beim Hinweis?) (O)

2.3. Wenn ein "Umwelt-Index" oder eine "Umweltklasse" genannt wird, mit dem bzw. mit der das Fahrzeug in Relation zur Umweltbelastung durch sonstige Fahrzeuge gesetzt wird, erläutern Sie bitte, wie die Daten ermittelt werden. (Geben Sie bitte an, ob der gleiche "Umwelt-Index" bzw. die gleiche "Umweltklasse" verwendet wird wie beim Hinweis.) (O)

2.4. Wenn im Leitfaden ein Geräuschpegel genannt wird, erläutern Sie bitte, wie die Daten ermittelt und dargestellt werden. Wenn diese Daten mit den Daten anderer Fahrzeuge verglichen werden, geben Sie bitte an, wie der Vergleich vorgenommen wird. (Erfolgt der Vergleich auf die gleiche Weise wie beim Hinweis?) (O)

2.5. Wenn im Leitfaden Schadstoffemissionen genannt werden, erläutern Sie bitte, wie die Daten ermittelt und dargestellt werden. Wenn die betreffenden Daten mit den Daten anderer Fahrzeuge verglichen werden, beschreiben Sie bitte, wie der Vergleich erfolgt. (O)

2.6. Wurde eine Systematik zur Einstufung von Personenkraftwagen in bestimmte Klassen entwickelt, die im Leitfaden genannt werden? Wenn ja, beschreiben Sie diese Systematik bitte. (Geben Sie an, ob die gleiche Systematik verwendet wird wie auf dem Hinweis.) (O)

2.7. Enthält der Leitfaden Informationen zu wirtschaftlichen Vor- und Nachteilen der Fahrzeuge (z. B. Steuern), die bei der Entscheidung für ein Fahrzeug berücksichtigt werden und sich entsprechend auf den Kraftstoffverbrauch auswirken könnten? Erläutern Sie bitte, wie diese Informationen dargestellt werden. (O)

2.8. Enthält der Leitfaden Einstufungen zum Kraftstoffverbrauch? Erläutern Sie bitte, wie die entsprechenden Informationen dargestellt werden. (O)

2.9. Enthält der in Ihrem Mitgliedstaat verwendete Leitfaden über die genannten Informationen hinaus weitere Informationen, die die in Richtlinie 1999/94/EG in Anhang II genannten Mindestanforderungen überschreiten? Wenn ja, beschreiben Sie bitte, in welcher Form der Leitfaden über die Anforderungen der Richtlinie hinausgeht und erläutern Sie die entsprechende Begründung. (O)

2.10. Existiert eine elektronische Fassung des Leitfadens? Geben Sie bitte die Internetadresse, den Zeitraum, seit dem die betreffende Website bereits besteht und die Anzahl der bislang erfolgten Zugriffe an. Sind Sortier- und Suchfunktionen verfügbar? Wie oft wird der elektronische Leitfaden aktualisiert? Beschreiben Sie bitte kurz Inhalt und Gestaltung des elektronischen Leitfadens. (O)

2.11. Sind Änderungen hinsichtlich der Gestaltung des gedruckten oder im Internet bereitgestellten Leitfadens geplant? Wenn ja, nennen Sie die betreffenden Termine, und geben Sie an, wie die aufzunehmenden Daten ermittelt werden; erläutern Sie die Begründung für die geplanten Änderungen. (O)

Gestaltung des Aushangs (der Schautafel)

3. Wie ist der Aushang (die Schautafel) in Ihrem Mitgliedstaat gestaltet? Legen Sie bitte entsprechende Muster vor. (O)

3.1. Bestehen in Ihrem Mitgliedstaat Bestimmungen, die über die Bestimmungen der Richtlinie 1999/94/EG für den Aushang (die Schautafel) zum Kraftstoffverbrauch hinausgehen? Wenn ja, beschreiben Sie diese zusätzlichen rechtsverbindlichen Bestimmungen bzw. die getroffenen Maßnahmen und erläutern Sie die Begründung dieser zusätzlichen Bestimmungen bzw. Maßnahmen. (O)

3.2. Sind Änderungen hinsichtlich der Gestaltung des Aushangs (der Schautafel) geplant? Wenn ja, nennen Sie die betreffenden Termine, und geben Sie an, wie die aufzunehmenden Daten ermittelt werden; erläutern Sie die Begründung für die geplanten Änderungen. (O)

Gestaltung der Werbeschriften

4. Wie sind die Werbeschriften gestaltet? (O)

4.1. Bestehen in Ihrem Mitgliedstaat Bestimmungen, die über die Bestimmungen der Richtlinie 1999/94/EG für "sonstige Werbeschriften" hinausgehen? Wenn ja, beschreiben Sie diese zusätzlichen rechtsverbindlichen Bestimmungen bzw. die getroffenen Maßnahmen und erläutern Sie die Begründung dieser zusätzlichen Bestimmungen bzw. Maßnahmen. (O)

4.2. Bestehen in Ihrem Mitgliedstaat Bestimmungen für nicht gedrucktes Werbematerial (z. B. im Internet, im Fernsehen oder im Radio)? Wenn ja, erläutern Sie diese Bestimmungen bitte. (O)

4.3. Sind Änderungen der bestehenden Bestimmungen für Werbeschriften oder nicht gedrucktes Werbematerial geplant? Wenn ja, nennen Sie die betreffenden Termine, und geben Sie an, wie die aufzunehmenden Daten ermittelt werden; erläutern Sie die Begründung für die geplanten Änderungen. (O)

Änderungen der Gestaltung seit Einführung der Richtlinie

5. Wurden in Ihrem Mitgliedstaat eingeführte Bestimmungen der Richtlinie (z. B. die Einführung des Aushangs, Leitfadens oder Hinweises) während des Bewertungszeitraums (d. h. seit der ursprünglichen Einführung der Bestimmung in Ihrem Land) geändert? (O)

5.1. Geben Sie bitte an, welche der seit 18. Januar 2001 eingeführten Bestimmungen der Richtlinie 1999/94/EG inzwischen modifiziert wurden. Legen Sie möglichst entsprechende Muster vor (z. B. für den Hinweis oder den Leitfaden). (O)

5.2. Erläutern Sie bitte die Begründung für die verschiedenen Änderungen. (O)

E. FRAGEN DER UMSETZUNG

Allgemeines

1. Wie sind die Zuständigkeiten zwischen Staat, Verkäufern, Herstellern und Importeuren aufgeteilt? (O)

1.1. Wer beaufsichtigt Konzeption, Produktion und Verbreitung des Leitfadens? (O)

1.2. Wer beaufsichtigt Konzeption, Produktion und Verbreitung des Hinweises? (O)

1.3. Wer finanziert Konzeption, Produktion und Verbreitung des Leitfadens, des Hinweises und des Aushangs? (O)

2. Welche Systeme wurden zur Produktion, zur Handhabung und zur Verbreitung des Informationsmaterials eingerichtet? (O)

2.1. In welcher Auflage wird der Leitfaden jährlich gedruckt? Wie und an wen wird der Leitfaden verbreitet? (O)

2.2. Wie erhalten die Verkäufer die Hinweise? (O)

2.3. Wie erhalten die Verkäufer den Aushang? (O)

2.4. Welche Vorschläge haben die Händler für eine effizientere Bereitstellung von Hinweis, Leitfaden und Aushang (Schautafel) und welche Hindernisse stehen nach Ansicht der Händler der Einführung dieser zu empfehlenden Systeme entgegen? (F)

3. Sollen die bestehenden Produktions- und Vertriebssysteme für Leitfaden, Hinweis und Aushang aufrechterhalten werden? Wenn nicht, erläutern Sie bitte eingehend die Begründungen für die beabsichtigten Änderungen und geben Sie an, wann die Änderungen eingeführt werden sollen. (O)

4. Zu welchem Zeitpunkt sind die Bestimmungen der Richtlinie 1999/94/EG in Ihrem Mitgliedstaat in Kraft getreten? Wenn einzelne Bestimmungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft getreten sind, geben Sie dies bitte an. (O)

5. Wurde die Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie bewertet? Wenn ja, erläutern Sie bitte die betreffenden Bewertungsmethoden und geben Sie die geschätzte Zuverlässigkeit an. Beschreiben Sie bitte eindeutig, ob für Hinweis, Leitfaden und Werbeschriften unterschiedliche Bewertungskriterien verwendet werden. Wenn Erhebungen ausgeführt wurden, geben Sie bitte genau an, wie viele Befragungen durchgeführt wurden sowie wie hoch die Zuverlässigkeit und die Repräsentativität eingeschätzt werden. Geben Sie bitte den Zeitraum an, in dem die Bewertungen vorgenommen wurden. (O)

6. In welchem Umfang wurden die Bestimmungen der Richtlinie eingehalten? (O)

Einhaltung der Bestimmungen zum Hinweis

6.1. Werden die Bestimmungen gemäß der Richtlinie zu Inhalt und Gestaltung des Hinweises eingehalten, und wird der Hinweis gemäß den Bestimmungen der Richtlinie angebracht? (O)

6.1.1. Entsprechen die Hinweise einem vorgegebenen Muster, und sind die Hinweise für die Verbraucher daher leichter erkennbar? (O)

6.1.2. Haben die Hinweise A4-Größe (d. h. 297 mm × 210 mm)? (O)

6.1.3. Enthalten die Hinweise Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen gemäß Anhang I der Richtlinie? (O)

6.1.4. Enthalten die Hinweise die in der Richtlinie in Anhang I genannten Hinweise hinsichtlich der Verfügbarkeit des Leitfadens und der CO2-Emissionen? (O)

6.1.5. Welcher Prozentanteil der Fahrzeuge wird mit einem Hinweis ausgeliefert, der sämtliche Anforderungen der Richtlinie erfuellt? (F)

6.1.6. Bei welchem Prozentanteil der Fahrzeuge ist ein Hinweis am Fahrzeug angebracht? (F)

6.1.7. Bei welchem Prozentanteil der Fahrzeuge ist ein Hinweis in angemessener Nähe zum Fahrzeug angebracht? (F)

6.1.8. Bei welchem Prozentanteil der Fahrzeuge ist der Hinweis weder am Fahrzeug noch in der Nähe des Fahrzeugs angebracht? Welche Gründe geben die Händler dafür an, dass Hinweise nicht an den Fahrzeugen bzw. in der Nähe der Fahrzeuge angebracht werden? (F)

6.1.9. Bei welchem Prozentanteil der Fahrzeuge ist der Hinweis verdeckt? (F)

6.1.10. Bei welchem Prozentanteil der Fahrzeuge ist der Hinweis beschädigt? (F)

6.1.11. Bei welchem Prozentanteil der Fahrzeuge entspricht der Hinweis nicht vollständig dem jeweiligen Fahrzeug? (F)

6.1.12. Bei welchem Prozentanteil der Fahrzeuge erfuellt der Inhalt des Hinweises die Anforderungen der Richtlinie nicht? Wenn der Inhalt des Hinweises die Anforderungen der Richtlinie nicht erfuellt, beschreiben Sie bitte, warum der Inhalt die Anforderungen nicht erfuellt. (F)

6.1.13. Bei welchem Prozentanteil der Fahrzeuge erfuellt die Gestaltung des Hinweises die Anforderungen der Richtlinie nicht? Wenn die Gestaltung des Hinweises die Anforderungen der Richtlinie nicht erfuellt, beschreiben Sie bitte, warum die Gestaltung die Anforderungen nicht erfuellt. (F)

6.1.14. Beschreiben Sie bitte eingehend die Fälle, in denen Hinweise irreführende Zeichen, Symbole oder Angaben hinsichtlich des Kraftstoffverbrauchs oder der CO2-Emissionen aufweisen, welche die Anforderungen der Richtlinie nicht erfuellen. (O)

6.1.15. Wurden sonstige Hinweise mit Informationen zum Kraftstoffverbrauch auf Fahrzeugen angebracht, die im Widerspruch zu den Informationen auf dem offiziellen Hinweis stehen? Wenn ja, beschreiben Sie die betreffenden Fälle bitte näher. (F)

6.2. Erläutern Sie bitte die Schlussfolgerungen hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie zum vorgesehenen Hinweis. (O)

Einhaltung der Bestimmungen zum Leitfaden

6.3. Werden die Bestimmungen gemäß der Richtlinie zu Inhalt und Gestaltung des Leitfadens eingehalten, und wird der Leitfaden gemäß den Bestimmungen der Richtlinie verbreitet? (O)

6.3.1. Welche Größe hat der Leitfaden, und wie viele Seiten umfasst der Leitfaden? (O)

6.3.2. Werden die Fahrzeugmodelle sortiert nach Fabrikat und in alphabetischer Reihenfolge dargestellt? (O)

6.3.3. Werden die Fahrzeuge über die alphabetische Sortierung hinaus nach sonstigen Kriterien sortiert? Beschreiben Sie bitte die angenommenen Kriterien. (O)

6.3.4. Wie oft wird der Leitfaden aktualisiert? (O)

6.3.5. Enthält der Leitfaden nach einer Neuauflage eine Übersicht sämtlicher neuer Personenkraftwagen, die zum Zeitpunkt der Neuauflage verfügbar sind? (O)

6.3.6. Werden für die genannten Modelle jeweils der Kraftstofftyp sowie die gemäß den Bestimmungen der Richtlinie ordnungsgemäß ermittelten Werte für den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen angegeben? (O)

6.3.7. Werden für die verzeichneten Modelle über die in der Richtlinie genannten Daten hinaus weitere Informationen angegeben? Wenn ja, erläutern Sie diese Informationen und stellen Sie dar, aus welchen Gründen diese Informationen in den Leitfaden aufgenommen wurden. (O)

6.3.8. Wurden in dem Leitfaden sonstige irreführende Zeichen, Symbole oder Angaben in Verbindung mit dem Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen verwendet, welche die Bestimmungen der Richtlinie nicht erfuellen? Wenn ja, beschreiben Sie diese Zeichen, Symbole oder Beschriftungen bitte detaillierter. (O)

6.3.9. Wurden sonstige Leitfäden mit Informationen zum Kraftstoffverbrauch auf Fahrzeugen angebracht, die im Widerspruch zu den Informationen auf dem offiziellen Leitfaden stehen? Wenn ja, beschreiben Sie die betreffenden Fälle bitte näher. (F)

6.3.10. Bei welchem Prozentanteil der Händler ist der Leitfaden kostenlos am Verkaufsort verfügbar, und bei welchem Prozentanteil der Händler ist der Leitfaden nicht verfügbar? Aus welchen Gründen ist der Leitfaden nicht kostenlos am Verkaufsort verfügbar? (F)

6.3.11. Berichten die Händler von Problemen bei der Lieferung des Leitfadens? (F)

6.3.12. Liegt der Leitfaden am Verkaufsort aus? Warum legen die Händler den Leitfaden nicht aus? (F)

6.4. Erläutern Sie bitte die Schlussfolgerungen hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie zum vorgesehenen Leitfaden. (O)

Einhaltung der Bestimmungen zum Aushang (zur Schautafel)

6.5. Werden die Bestimmungen gemäß der Richtlinie zu Inhalt und Gestaltung des Aushangs (der Schautafel) eingehalten, und wird der Aushang (die Schautafel) gemäß den Bestimmungen der Richtlinie angebracht? (O)

6.5.1. Bei welchem Prozentanteil der Händler wird der Aushang (die Schautafel) nicht am Verkaufsort angebracht? (F)

6.5.2. Bei welchem Prozentanteil der Händler wird der Aushang (die Schautafel) gut sichtbar am Verkaufsort angebracht? (F)

6.5.3. In welcher Hinsicht erfuellt der am Verkaufsort angebrachte Aushang (die Schautafel) die Bestimmungen der Richtlinie nicht? (F)

6.5.4. Welche Gründe geben die Händler dafür an, dass kein Aushang (keine Schautafel) mit Informationen zum Kraftstoffverbrauch angebracht wird? (F)

6.5.5. Welche Gründe geben die Händler dafür an, dass der Aushang (die Schautafel) mit Informationen zum Kraftstoffverbrauch nicht gut sichtbar angebracht werden? (F)

6.5.6. Welche Gründe geben die Händler in Fällen an, in denen Gestaltung oder Inhalt des Aushangs (der Schautafel) die Anforderungen der Richtlinie nicht erfuellen? (F)

6.6. Erläutern Sie bitte die Schlussfolgerungen hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie zum Aushang (zur Schautafel). (O)

Einhaltung der Bestimmungen zu sonstigen Werbeschriften

6.7. Erfuellen die Werbeschriften die Bestimmungen der Richtlinie? (O)

6.8. Stellen Sie bitte Beispiele dar bzw. legen Sie Muster für Fälle vor, in denen Werbeschriften die Bestimmungen der Richtlinie nicht erfuellten. (O)

6.9. Erläutern Sie bitte die Schlussfolgerungen hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie zu Werbeschriften. (O)

Bewertung der allgemeinen Einhaltung der Bestimmungen

6.10. Inwieweit hängt die Einhaltung der Bestimmungen durch die Händler (hinsichtlich der Anbringung des Hinweises und des Aushangs sowie in Bezug auf die Verbreitung des Leitfadens gemäß den Bestimmungen der Richtlinie) von der jeweiligen Region und vom Händlertyp ab (d. h. davon, ob ein Händler als freier Händler oder als Vertragshändler bzw. als Vertragshändler eines einzelnen Herstellers oder mehrerer Hersteller auftritt; bestehen Unterschiede je nach Hersteller?). (F)

6.11. Inwieweit hängt die Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie durch die Händler (hinsichtlich der Anbringung des Hinweises und des Aushangs und in Bezug auf die Verbreitung des Leitfadens) von den für das Verkaufspersonal zu Grunde gelegten Bonussystemen (Provisionssystemen) ab? (F)

6.12. Inwieweit hängt die Einhaltung der Richtlinie in Ihrem Mitgliedstaat vom Bewusstsein der Verbraucher hinsichtlich des Kraftstoffverbrauchs und vom geschätzten Einfluss der Richtlinie auf das Verbraucherverhalten ab? (F)

Sanktionen

6.13. Welche Sanktionen wurden in Ihrem Mitgliedstaat für Verstöße gegen die in Ihrem Mitgliedstaat angenommenen Bestimmungen der Richtlinie festgelegt? (O)

6.13.1. Sind in Ihrem Mitgliedstaat bestimmte Sanktionen für Verletzungen der in Ihrem Mitgliedstaat angenommenen Bestimmungen der Richtlinie vorgesehen? (O)

6.13.2. Beschreiben Sie die Sanktionen näher. (O)

6.13.3. Wurden bereits Sanktionen verhängt? Wenn ja, gegen wen wurden Sanktionen verhängt und in welcher Form wurden die Sanktionen verhängt? (O)

Zusammenfassung mehrerer Varianten und/oder Versionen

7. In Artikel 2 (Punkte 5 und 6) der Richtlinie heißt es, dass in einem Modell Versionen und Varianten des Fahrzeugtyps zusammengefasst werden können. Wurde diese Möglichkeit wahrgenommen? Geben Sie bitte an, auf welcher Basis die Zusammenfassung erfolgte. Bitte geben Sie an, wie das System auf die Bestimmungen der Richtlinie angewendet wurde. (F)

F. AUSWEITUNG AUF ANDERE MEDIEN

1. Haben Sie das Informationssystem ausgeweitet und/oder beabsichtigen Sie eine Ausweitung (z. B. auf andere Medien)? Wenn ja, in welcher Form und zu welchem Zweck? (F)

2. Haben Sie alternative Medien in der Praxis erprobt? Wenn ja, beschreiben Sie bitte die Testmethoden und die jeweiligen Umstände sowie die Testergebnisse. (F)

3. Haben Sie rechtliche und institutionelle Hindernisse vorgefunden, die einer Ausdehnung der Bestimmungen hinsichtlich des Werbematerials auf andere Medien entgegenstehen? Wenn ja, beschreiben Sie diese Hindernisse bitte detaillierter. (F)

G. GESAMTBEWERTUNG

1. Beschreiben Sie bitte Ihre wichtigsten Erfahrungen bei der Umsetzung der Richtlinie (und Ihrer jeweiligen nationalen Bestimmungen). (F)

2. Benennen Sie bitte die Maßnahmen, die Ihnen für eine Verbesserung der Wirksamkeit der Richtlinie in Ihrem Mitgliedstaat und innerhalb der EU am dringlichsten erscheinen. (F)

(1) Wenn das Formular von mehreren Personen (bzw. Organisationen/Abteilungen) ausgefuellt wurde, bitte jeweils die genannten Informationen angeben.

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