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Document 31999D0852

1999/852/EG: Beschluß des Rates vom 6. Dezember 1999 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Rumänien

ABl. L 335 vom 28.12.1999, pp. 15–21 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1999/852/oj

31999D0852

1999/852/EG: Beschluß des Rates vom 6. Dezember 1999 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Rumänien

Amtsblatt Nr. L 335 vom 28/12/1999 S. 0015 - 0021


BESCHLUSS DES RATES

vom 6. Dezember 1999

über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Rumänien

(1999/852/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 622/98 des Rates vom 16. März 1998 über die Hilfe für die beitrittswilligen Staaten im Rahmen der Heranführungsstrategie, insbesondere über die Gründung von Beitrittspartnerschaften(1), insbesondere auf Artikel 2,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Europäische Rat von Luxemburg erklärte, daß die Beitrittspartnerschaft ein neues Instrument ist und den Schwerpunkt der intensivierten Heranführungsstrategie darstellt.

(2) Nach der Verordnung (EG) Nr. 622/98 beschließt der Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen für jede einzelne Beitrittspartnerschaft, die dem jeweiligen beitrittswilligen Staat unterbreitet werden, sowie über sie betreffende wichtige spätere Anpassungen.

(3) Die Gewährung der Hilfe der Gemeinschaft ist von der Erfuellung wesentlicher Voraussetzungen, insbesondere der Einhaltung der Verpflichtungen aus den Europa-Abkommen und den Fortschritten bei der Erfuellung der Kopenhagener Kriterien, abhängig. Ist eine der wesentlichen Voraussetzungen nicht erfuellt, so kann der Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission entsprechende Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Heranführungshilfe beschließen.

(4) Nach dem Beschluß des Europäischen Rates von Luxemburg werden der Stand der Umsetzung der Beitrittspartnerschaften und die Fortschritte bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Rahmen der in den Europa-Abkommen vorgesehenen Gremien geprüft.

(5) Der regelmäßige Bericht der Kommission des Jahres 1999 enthält eine objektive Analyse der Vorbereitungen Rumäniens auf die Mitgliedschaft und nennt eine Reihe von prioritären Handlungsbereichen.

(6) Im Rahmen der Vorbereitungen auf die Mitgliedschaft muß Rumänien sein Nationales Programm zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes aktualisieren; dieses Programm muß einen Zeitplan für die Verwirklichung der Prioritäten und Zwischenziele der Beitrittspartner enthalten -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Rumänien sind nach Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 im Anhang festgelegt, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Artikel 2

Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird im Rahmen der in den Europa-Abkommen vorgesehenen Gremien und durch die zuständigen Gremien des Rates, denen die Kommission regelmäßig Bericht erstattet, überwacht.

Artikel 3

Dieser Beschluß wird am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften wirksam.

Geschehen zu Brüssel am 6. Dezember 1999.

Im Namen des Rates

Der Präsident

T. HALONEN

(1) ABl. L 85 vom 20.3.1998, S. 1.

ANHANG

RUMÄNIEN: BEITRITTSPARTNERSCHAFT 1999

1. ZIELE

Die Beitrittspartnerschaft setzt den einheitlichen Rahmen für eine Gesamtdarstellung der von der Kommission in ihrem regelmäßigen Bericht des Jahres 1999 über die Fortschritte Rumäniens auf dem Wege zum EU-Beitritt genannten Handlungsprioritäten sowie der Rumänien für die Verwirklichung dieser vorrangigen Ziele zur Verfügung stehenden Finanzmittel, einschließlich der Bedingungen, unter denen sie gewährt werden. Aufgrund der Beitrittspartnerschaft kann eine Reihe von Instrumenten zur Unterstützung der Bewerberländer bei ihrer Vorbereitung auf die Mitgliedschaft eingesetzt werden. Solche Instrumente sind unter anderem das revidierte Nationale Programm zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes, die gemeinsame Bewertung der mittelfristigen wirtschaftspolitischen Prioritäten, der Pakt gegen die organisierte Kriminalität, die innerstaatlichen Entwicklungspläne sowie andere sektorale Pläne, die für eine Inanspruchnahme der Strukturfonds nach erfolgtem Beitritt und für die Umsetzung der Instrumente ISPA und Sapard in der Zeit bis zum Beitritt erforderlich sind. Diese Instrumente sind alle voneinander verschieden und werden jeweils nach eigenen Verfahren vorbereitet und umgesetzt. Sie sind zwar nicht Bestandteil der Beitrittspartnerschaft, doch ihre Prioritäten sind mit denen der Beitrittspartnerschaft vereinbar.

2. GRUNDSÄTZE

Die als prioritär ausgewiesenen Bereiche beziehen sich auf die Fähigkeit der einzelnen Bewerberländer, die Kopenhagener Beitrittskriterien zu erfuellen:

- institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten;

- die Existenz einer funktionsfähigen Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten;

- die Fähigkeit, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen zu machen.

Der Europäische Rat von Madrid wies mit Nachdruck darauf hin, daß die Bewerberländer ihre Verwaltungen anpassen müssen, damit die Gemeinschaftspolitiken nach erfolgtem Beitritt reibungslos durchgeführt werden können; in Luxemburg betonte er, daß die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in innerstaatliches Recht zwar notwendig, aber an sich nicht ausreichend ist; es muß auch eine effektive Anwendung gewährleistet sein.

3. PRIORITÄTEN UND ZWISCHENZIELE

Die regelmäßigen Kommissionsberichte haben deutlich gemacht, welch große Anstrengungen die Bewerberländer in bestimmten Bereichen bis zum Beitritt noch unternehmen müssen. Diese Situation erfordert es, in den prioritären Bereichen im Einvernehmen mit dem jeweiligen Land genau definierte Zwischenziele festzulegen; die Verwirklichung dieser Ziele, die in Zusammenarbeit mit den betroffenen Ländern erarbeitet werden, bedingt den Umfang der Unterstützung und entscheidet darüber, inwieweit die laufenden Beitrittsverhandlungen mit einigen Ländern vorangetrieben bzw. entsprechende Verhandlungen mit anderen Ländern aufgenommen werden können. In der revidierten Fassung der Beitrittspartnerschaften wird wiederum zwischen kurz- und mittelfristigen Zielen unterschieden. Als kurzfristig werden Ziele eingestuft, von denen realistischerweise anzunehmen ist, daß Rumänien in der Lage ist, sie bis Ende 2000 zu erreichen bzw. sich ihnen erheblich anzunähern. Bei den mittelfristigen prioritären Zielen wird davon ausgegangen, daß ihre Verwirklichung mehr als ein Jahr in Anspruch nimmt; sie sollten aber, soweit möglich, bereits im Jahr 2000 in Angriff genommen werden. Im regelmäßigen Bericht 1999 wird der Fortschritt bewertet, der bei der Umsetzung der Beitrittspartnerschaft 1998 erreicht wurde. Diese Bewertung wurde bei der Ausarbeitung der Prioritäten der revidierten Partnerschaft berücksichtigt.

Rumänien hat am 14. Juni 1999 eine revidierte Fassung seines Nationalen Programms zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes vorgelegt. Darin ist ein Zeitplan für die Verwirklichung der kurz- und mittelfristigen Ziele in den prioritären Bereichen enthalten, der sich auf die erste Beitrittspartnerschaft stützt; ferner ist darin der Verwaltungs- und Finanzbedarf ausgewiesen.

In der Beitrittspartnerschaft sind die Bereiche aufgeführt, in denen Rumänien seine Vorbereitungen auf den Beitritt vorrangig vorantreiben muß. Rumänien wird jedoch auf allen Gebieten tätig werden müssen, für die der regelmäßige Bericht Handlungsbedarf anmahnt. Wichtig ist ferner, daß Rumänien seinen Verpflichtungen nachkommt, die es mit dem Europa-Abkommen, anläßlich des Screenings bzw. in den Verhandlungen mit Blick auf die Rechtsangleichung und die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in innerstaatliches Recht eingegangen ist. Es sei daran erinnert, daß es mit der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes allein noch nicht getan ist; es muß darüber hinaus sichergestellt sein, daß das übernommene Gemeinschaftsrecht entsprechend den in der Union geltenden Kriterien tatsächlich angewandt wird. In allen im folgenden genannten Bereichen muß eine glaubwürdige und effektive Umsetzung und Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes gewährleistet sein.

Aufgrund der Analyse des regelmäßigen Berichts wurden für Rumänien folgende kurz- und mittelfristigen Ziele in den prioritären Bereichen ermittelt.

3.1. Kurzfristige Prioritäten für das Jahr 2000

Politische Kriterien

- Bereitstellung ausreichender Haushaltsmittel für die Unterstützung von Heimkindern und umfassende Reform des Kinderbetreuungssystems und der Bestimmungen für die Behandlung von Kindern und Erwachsenen mit chronischen Krankheiten und Behinderungen;

- Intensivierung des Dialogs zwischen der Regierung und der Volksgruppe der Roma mit dem Ziel, eine Strategie zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen der Roma auszuarbeiten und umzusetzen, Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel für Programme zur Förderung von Minderheiten.

Wirtschaftliche Kriterien

- Wiederherstellung der makro-ökonomischen Stabilität, insbesondere durch die Umsetzung der Strukturreform und die Festlegung einer mittelfristigen Strategie; Verständigung mit der Kommission über eine gemeinsame Einschätzung;

- entschlossene Umsetzung der mit dem IWF, der Weltbank und der Europäischen Union getroffenen Vereinbarungent;

- Fortsetzung der Sanierung der öffentlichen Finanzen;

- Maßnahmen für den Aufbau eines funktionsfähigen Grundstückmarktes, Einrichtung eines landesweiten Katasters;

- Förderung der Wettbewerbsfähigkeit durch marktorientierte Unternehmensumstrukturierung (einschließlich KMU), Förderung in- und ausländischer Investitionen, insbesondere durch die Vereinfachung der Rechts- und Verwaltungsstrukturen und Festlegung eindeutiger Bestimmungen für die Privatisierung und die Geschäftstätigkeit; Anwendung der neuen Konkursverfahren;

- Annahme eines Plans für die Umstrukturierung des Stahlsektors gemäß den Anforderungen des Gemeinschaftsrechts.

Binnenmarkt

- Öffentliches Auftragswesen: Umsetzung der Rechtsvorschriften über das öffentliche Auftragswesen;

- Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum: Angleichung an die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über das Markenrecht, das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte und tatsächliche Anwendung der einschlägigen Bestimmungen; Ausbau der Verwaltungskapazitäten und verstärkte Bekämpfung der betrügerischen Nachahmung, insbesondere durch verstärkte Grenzkontrollen;

- Datenschutz: Verabschiedung innerstaatlicher Rechtsvorschriften, einschließlich der Schaffung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde;

- freier Warenverkehr: Verabschiedung eines Rechtsrahmens für die Übernahme der Grundsätze des Neuen Gesamtkonzepts und Schaffung einer kompatiblen administrativen Infrastruktur; Verabschiedung von Rahmengesetzen über chemische Erzeugnisse und Nahrungsmittel; weitere Umsetzung der technischen Vorschriften für den Automobilsektor in innerstaatliches Recht;

- freier Dienstleistungsverkehr: Verabschiedung der Rechtsvorschriften zur Umsetzung: i) der Richtlinie über Versicherungsgesellschaften und Versicherungsaufsicht, ii) der Richtlinien über Wertpapiermärkte und regulierte Kapitalmärkte, iii) der Richtlinien über gemeinsame Anlagen in Wertpapieren; Stärkung der Kapazitäten der Aufsichtsbehörden des Finanzsektors;

- Wettbewerb: Annahme sekundärrechtlicher Vorschriften zur weiteren Angleichung der Rechtsgrundlage für Wettbewerb und staatliche Beihilfen, Stärkung des Rates für Wettbewerb und des Amts für Wettbewerb, weiterhin Erstellung von vollständigen Jahresberichten über staatlichen Beihilfen; Fertigstellung des Verzeichnisses der vorhandenen staatlichen Beihilfen;

- audiovisueller Bereich: vollständige Angleichung der Gesetzgebung;

- Steuer: Harmonisierung der Mehrwertsteuer- und Verbrauchsteuervorschriften insbesondere zur Beseitigung der ungleichen Behandlung von importierten und einheimischen Zigaretten, Gewährleistung der Übereinstimmung der neuen Steuerregelungen mit dem Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung;

- Zoll: Maßnahmen zur Bekämpfung von Betrug und Korruption.

Landwirtschaft

- Weitere Angleichung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Veterinärrecht und Pflanzenschutz und Verbesserung der einschlägigen Kontrollen, insbesondere an den künftigen Außengrenzen der EU;

- weitere Maßnahmen zur Einführung eines landesweiten Systems zur Kennzeichnung von Tieren;

- Verabschiedung eines Gesetzes über die Kontrolle von Pestiziden in der Landwirtschaft und Einführung eines Systems zur Kontrolle von Pestizidrückständen in landwirtschaftlichen Erzeugnissen;

- Einführung eines Weinbauregisters und Stärkung von Management- und Überwachungsverfahren im Weinsektor.

Verkehr

- Übernahme der maritimen Sicherheitsstandards.

Beschäftigung und Soziales

- Unterstützung der Sozialpartner beim Aufbau der nötigen Kapazitäten zur Entfaltung und Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands, insbesondere im Wege des sozialen Dialogs zwischen den beiden Parteien;

- Ausarbeitung einer nationalen Beschäftigungsstrategie auf der Grundlage der gemeinsamen Überprüfung der Beschäftigungslage und in Hinblick auf die spätere Teilnahme an der Europäischen Beschäftigungsstrategie.

Umwelt

- Ausarbeitung detaillierter Programme zur Übernahme und Umsetzung der einzelnen Richtlinien;

- Umsetzung der Rechtsvorschriften für den Zugang zu Informationen, Naturschutz und Strahlenschutz in innerstaatliches Recht;

- Ausarbeitung von Entwürfen für Rahmengesetze in den Bereichen Luftqualität, Abfallwirtschaft und Wasserqualität, Verschmutzung durch Industrieanlagen (IPPC, Großfeuerungsanlagen, Seveso II);

- Stärkung der umweltpolitischen Verwaltungsstrukturen auf nationaler und regionaler Ebene;

- Ausarbeitung eines Finanzierungsplans für (richtlinienspezifische) Investitionen auf der Grundlage der geschätzten Angleichungskosten und realistischer Finanzierungsmöglichkeiten auf staatlicher und privater Seite auf Jahresbasis;

- vollständige Umsetzung und Anwendung der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung in innerstaatliches Recht und tatsächliche Anwendung dieser Bestimmungen.

Justiz und Inneres

- Umsetzung des Gesetzes über die Überwachung der rumänischen Staatsgrenzen einschließlich Zusammenlegung von Grenzschutz und Grenzpolizei; Beschleunigung der Entmilitarisierung der dem Innenministerium unterstellten Einheiten; Verstärkung der Grenzüberwachung zur Verhinderung der illegalen Einwanderung und zur vollberechtigten Teilnahme am Schengener Informationssystem;

- Stärkung der Leistungsfähigkeit der Vollzugsbehörden und der Justiz im Kampf gegen die organisierte Kriminalität, den Drogenhandel und die Korruption; Gewährleistung einer besseren Koordination zwischen den polizeilichen Behörden;

- Verabschiedung eines Gesetzes über die Verhinderung und die Bekämpfung von Korruption und den Aufbau einer unabhängigen Abteilung für die Korruptionsbekämpfung, Ausbau der Kapazitäten zur Bekämpfung der Geldwäsche; Ratifizierung des Europäischen Geldwäscheübereinkommens und des Europäischen Strafrechtsübereinkommens zur Bekämpfung der Korruption, Unterzeichnung des OECD-Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung;

- Verabschiedung des Ausländergesetzes und des Flüchtlingsgesetzes; Erhöhung der Transparenz und Beschleunigung des Asylverfahrens.

Steigerung der Leistungsfähigkeit der Verwaltungs- und Justizbehörden einschließlich der Fähigkeit zur Verwaltung und Kontrolle der EU-Finanzmittel

- Verabschiedung und Umsetzung des Gesetzes über den öffentlichen Dienst;

- Phare(1), ISPA(2) und Sapard(3): weitere Ausarbeitung des Plans für die nationale Entwicklung sowie des Plans für die Entwicklung des ländlichen Raums; Verabschiedung der rechtlichen, administrativen und finanztechnischen Rahmenvorschriften (Prüfungshandbuch und Prüfungsweg) für die Programmierung und Verwaltung von ISPA und Sapard sowie Einführung der Umweltverträglichkeitsprüfung und den EU-Vorschriften entsprechender Bestimmungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Rahmen von Projekten, die aus Gemeinschaftsmitteln kofinanziert werden; Einrichtung einer funktionsfähigen Sapard-Zahlstelle;

- Verbesserung der Arbeitsweise der Justiz einschließlich: i) Verabschiedung eines neuen Strafrechts, ii) Verabschiedung eines Strafprozeßrechts, iii) Begrenzung der Untersuchungshaft, iv) Vereinfachung des Zugangs zu Rechtsberatung und -vertretung, v) Ausweitung des Gerichtsinformationssystems auf alle Gerichte, vi) effizientere Durchsetzung zivilgerichtlicher Urteile;

- Einführung eines programmorientierten Haushaltsplans, der mehrjährige Mittelbindungen ermöglicht, effizientere Ausführung des Haushaltsplans, Steigerung der Steuereinnahmen und der Wirksamkeit der Steuererhebung; Unterstützung der Abteilung für das öffentliche Auftragswesen des Finanzministeriums;

- Vervollständigung des rechtlichen Rahmens für interne und externe Finanzkontrollen; Stärkung der zentralen Organisationsverfahren innerhalb des Finanzministeriums mit dem Ziel der Harmonisierung der internen Rechnungsprüfung/Kontrolle in der Ausgabenverwaltung und Einführung der "funktionalen Unabhängigkeit" für die nationalen internen Rechnungsprüfer/Wirtschaftsprüfer auf zentraler und dezentraler Ebene sowie Einführung einer Ex-ante-Finanzkontrolle;

- Vorbereitung der Einführung einer Leistungskontrolle und eines Rechnungsprüfungsverfahrens durch den Rechnungshof;

- Fortbildung der für die Durchsetzung der Rechtsvorschriften zuständigen Beamten in den Bereichen Wettbewerb, geistiges und gewerbliches Eigentum und Verbraucherschutz.

3.2. Mittelfristige Prioritäten

Politische Kriterien

- Konsolidierung der Reform und Verbesserung der Bedingungen für Heimkinder;

- Fortsetzung der Strategie zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen der Roma; Umsetzung der Maßnahmen gegen Diskriminierung (auch innerhalb der öffentlichen Verwaltung); Erweiterung des Angebots an Arbeitsplätzen und leichterer Zugang zu Bildung;

- Fortführung der Entmilitarisierung der Polizei und der dem Innenministerium unterstellten Behörden.

Wirtschaftliche Kriterien

- Konsolidierung der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen für die Wiederankurbelung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums und Vollendung des Privatisierungsprozesses;

- Festlegung eines Verfahrens zur jährlichen Finanzkontrolle, um das Berichtswesen, die Überwachung und die Kontrolle der öffentlichen Finanzen, insbesondere der fiskalischen Positionen, an die EU-Verfahren anzugleichen;

- Fortsetzung der Anstrengungen zur Verbesserung der Voraussetzungen für die Gründung und Entwicklung von Privatunternehmen, vorrangig von KMU;

- Durchführung des Programms zur Umstrukturierung des Stahlsektors.

Binnenmarkt

- Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum: Vollständige Angleichung und Stärkung der Durchführungsstrukturen;

- freier Warenverkehr: Inangriffnahme der Umsetzung der zum "neuen Konzept" gehörenden Richtlinien, Annahme neuer Rechtsvorschriften für Arzneimittel, allmähliche Angleichung der noch verbleibenden technischen Vorschriften aus früheren Zeiten, Einrichtung eines Marktüberwachungssystems;

- Freizügigkeit: vollständige Angleichung der Rechtsvorschriften über die gegenseitige Anerkennung von akademischen Abschlüssen;

- Wettbewerb: Gewährleistung der Übereinstimmung der Preiskontrollverfahren mit den Wettbewerbsregeln der EU, Stärkung der Behörden zur Überwachung von Kartellbildung und staatlichen Beihilfen;

- Verbraucherschutz: Fortsetzung der Angleichung und Stärkung der Marktüberwachungs- und Durchführungsorgane;

- Telekommunikation: Gewährleistung der Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde und Ausbau ihrer Kapazitäten;

- Steuern: vollständige Angleichung von Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer; Überprüfung der geltenden Gesetze und Gewährleistung der Übereinstimmung mit dem Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung; Stärkung der Verwaltungszusammenarbeit und Amtshilfe, Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Steuerverwaltung (Organisation, Personal, EDV-Ausstattung);

- Zoll: Anwendung vereinfachter Verfahren; Ausbau der administrativen und operationellen Kapazitäten einschließlich der Grenzüberwachung, Vervollständigung des integrierten Zolltarifs.

Landwirtschaft

- Stärkung der Verwaltungsmechanismen und -strukturen der gemeinsamen Agrarpolitik (Überwachung der Agrarmärkte und Durchführung von Strukturmaßnahmen sowie von Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums, Schaffung von Gremien und Kontrollmechanismen);

- Stärkung der Behörden für die Lebensmittelüberwachung und weitere Modernisierung des Agro-Lebensmittelsektors, damit die EU-Normen hinsichtlich Hygiene und öffentlicher Gesundheit eingehalten werden;

- Vervollständigung des Systems für die Kennzeichnung von Tieren, Einführung eines Qualitätskontrollsystems (Risikoanalyse und kritische Kontrollpunkte - HACCP), Behandlung von Tierabfällen, Modernisierung der fleisch- und milchverarbeitenden Betriebe, Programme zur Kontrolle der Rückstandswerte und zur Zoonosebekämpfung, Vervollständigung der Kontrollsysteme an den künftigen Außengrenzen.

Fischerei

- Aufbau der Kapazitäten zur Umsetzung und Durchsetzung der gemeinsamen Fischereipolitik.

Energie

- Vorbereitung auf den Energiebinnenmarkt, insbesondere durch die Umsetzung der Richtlinien für Gas und Elektrizität in innerstaatliches Recht;

- Anpassung der Energietarife, der Energieeffizienz und der Normen für die Brennstoffqualität, Erfuellung der Anforderungen des Besitzstandes in bezug auf Erdöl-Pflichtvorräte;

- weiterhin Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus im Kernkraftwerk Cernovoda;

- Stärkung der Strukturen für die Überwachung der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes.

Verkehr

- Übernahme des Besitzstandes insbesondere im Seeverkehr, Luftverkehr (insbesondere Flugsicherheit und Flugverkehrsmanagement), Schienen- und Straßengüterverkehr (Vorschriften für Gefahrgut, Sicherheitsvorschriften und Besteuerung) und in der Binnenschiffahrt (technische Anforderungen für Schiffe).

Beschäftigung und Soziales

- Umsetzung des EU-Rechts in innerstaatliches Recht und Anwendung dieser Rechtsvorschriften in den Bereichen Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz (einschließlich der Rahmenrichtlinie), Arbeitsrecht, Gleichberechtigung von Frau und Mann und öffentliche Gesundheit; Stärkung der entsprechenden Verwaltungsstrukturen sowie der für die Koordinierung der sozialen Sicherheit notwendigen Strukturen;

- Einrichtung eines eigenständigen Fonds zum Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers.

Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

- Entwicklung einer nationalen Politik zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts; Vorbereitung der Umsetzung von Regionalentwicklungsprogrammen und Gemeinschaftsinitiativen; Verbesserung der interministeriellen Koordinierung für die Strukturfonds und Einführung eines Haushaltssystems und von Haushaltsverfahren, die mehrjährige Mittelbindungen ermöglichen, und Verwaltung dieses Haushaltssystems entsprechend den für die Strukturfonds geltenden Regeln, einschließlich Prüfung und Evaluierung.

Umwelt

- Weitere Umsetzung der Angleichungsprogramme, insbesondere vollständige Umsetzung der Luft-, Wasser- und Abfallwirtschaftsvorschriften in innerstaatliches Recht, und Vervollständigung der Umsetzung der Vorschriften über Lärmschutz, chemische Erzeugnisse und genetisch veränderte Organismen in innerstaatliches Recht;

- Einbeziehung der Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung bei der Festlegung und Durchführung der Politik auch in allen anderen Bereichen;

- Stärkung der Kontroll- und Durchführungskapazitäten, insbesondere durch die Dezentralisierung der Umweltschutzagenturen.

Justiz und Inneres

- Weitere fortschreitende Angleichung der Visabestimmungen und der Visapraxis an die der EU;

- Übernahme und Anwendung internationaler Instrumente zur Bekämpfung des Drogenhandels, insbesondere des Übereinkommens über den unerlaubten Verkehr auf See zur Durchführung des Artikels 17 des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen;

- Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz, Einführung objektiver Kriterien für die Einstellung und Beförderung von Mitarbeitern;

- Weiterführung der Bekämpfung des Frauen- und Kinderhandels.

Steigerung der Leistungsfähigkeit der Verwaltungsbehörden und der Gerichte, einschließlich der Fähigkeit zur Verwaltung und Kontrolle der EU-Finanzmittel

- Durchführung eines umfassenden Reformprogramms für die öffentliche Verwaltung, um deren Fähigkeit zur Anwendung und Verwaltung des gemeinschaftlichen Besitzstandes zu stärken;

- Fortbildung von Staatsanwälten, Richtern und Rechtsanwälten im Bereich des EU-Rechts;

- Stärkung der Funktionen der öffentlichen Finanzkontrolle durch die Bereitstellung von geeignetem Personal, Fortbildungsmaßnahmen und Ausstattung;

- Stärkung des statistischen Systems in Rumänien, um eine Angleichung an die EU-Normen und -Standards zu erreichen.

4. PROGRAMMIERUNG DER FINANZMITTEL

Rumänien wurden für den Zeitraum 1995-1999 Phare-Mittel in Höhe von insgesamt 649 Mio. EUR zugewiesen. Aufgrund der Vereinbarung des Europäischen Rates vom 24. und 25. März 1999 in Berlin umfaßt die Finanzhilfe für die Bewerberländer im Zeitraum 2000-2006 zur Unterstützung der Beitrittsverordnung auch das Instrument Sapard (Verordnung (EG) Nr. 1268/1999, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 87) für die Bereiche Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums und das strukturpolitische Instrument ISPA (Verordnung (EG) Nr. 1267/1999, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 73), mit dem in der Zeit bis zum Beitritt vorrangig ähnliche Maßnahmen finanziert werden wie im Rahmen des Kohäsionsfonds. Aus diesen nationalen Zuweisungen kann Rumänien auch zum Teil seine Mitwirkung an Gemeinschaftsprogrammen einschließlich des Fünften Rahmenprogramms über Forschung und technologische Entwicklung (ABl. L 26 vom 1.2.1999, S. 1) finanzieren. Außerdem hat Rumänien Zugang zu Finanzmitteln aus Mehrländerprogrammen mit direktem Bezug zum gemeinschaftlichen Besitzstand. Sämtliche Investitionsprojekte sind grundsätzlich auch von den Bewerberländern mitzufinanzieren. Seit 1998 bemüht sich die Kommission bei der EIB und den internationalen Finanzinstitutionen, vor allem der EBWE und der Weltbank, um Kofinanzierungen im Bereich der Beitrittsprioritäten.

5. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

Die Gemeinschaft macht die Finanzierung von Projekten zur Vorbereitung auf den Beitritt aus Mitteln der Instrumente Phare, ISPA und Sapard davon abhängig, daß Rumänien seinen Verpflichtungen aus dem Europa-Abkommen nachkommt, weitere Anstrengungen zur Erfuellung der Kriterien von Kopenhagen unternimmt und im Jahr 2000 vor allem Fortschritte bei der Verwirklichung der spezifischen prioritären Ziele dieser Beitrittspartnerschaft im Jahr 2000 erzielt. Bei Nichterfuellung dieser allgemeinen Bedingungen könnte der Rat die Aussetzung der Finanzhilfe aufgrund von Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 beschließen.

6. ÜBERWACHUNG

Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft unterliegt der Überwachung im Rahmen des Europa-Abkommens. Wie der Europäische Rat von Luxemburg betonte, kommt es wesentlich darauf an, daß die Organe des Europa-Abkommens auch weiterhin der Rahmen sind, in dem die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes stets nach den gleichen Modalitäten überprüft werden kann, unabhängig davon, ob Beitrittsverhandlungen bereits eingeleitet wurden oder nicht. Die einzelnen Kapitel der Beitrittspartnerschaft werden in den jeweiligen Unterausschüssen behandelt. Der Assoziationsausschuß erörtert die allgemeine Entwicklung und die Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Verwirklichung der Ziele und Zwischenziele in den prioritären Bereichen wie auch spezifische Fragen, die die Unterausschüsse an ihn verweisen.

Der Phare-Verwaltungsausschuß sorgt gemäß der Verordnung zur Koordinierung der Hilfe für die Bewerberländer (Verordnung (EG) Nr. 1266/1999; ABl. L 161 vom 26.6.1999 S. 68) dafür, daß die Finanzierungsbeschlüsse im Rahmen der drei Instrumente zur Vorbereitung auf den Beitritt - Phare, ISPA und Sapar - untereinander ebenso wie mit den Beitrittspartnerschaften vereinbar sind.

Im Einklang mit Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 wird die Beitrittspartnerschaft gegebenenfalls erneut geändert.

(1) Phare: Action plan for coordinated aid to Poland and Hungary (Aktionsplan für eine koordinierte Hilfe für Polen und Ungarn).

(2) ISPA: Instrument for Structural Policies for Pre-Accession (Strukturpolitisches Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt).

(3) Sapard: Special Accession Programme for Agriculture and Rural Development (Sonderprogramm für die Vorbereitung auf den Beitritt in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung).

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