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Document 31989D0416

ENTSCHEIDUNG DES RATES vom 20. Juni 1989 zur Annahme eines Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft auf dem Gebiet des Strahlenschutzes (1990-1991) (89/416/Euratom)

ABl. L 200 vom 13.7.1989, p. 50–56 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 01/01/1992

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1989/416/oj

31989D0416

ENTSCHEIDUNG DES RATES vom 20. Juni 1989 zur Annahme eines Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft auf dem Gebiet des Strahlenschutzes (1990-1991) (89/416/Euratom) -

Amtsblatt Nr. L 200 vom 13/07/1989 S. 0050 - 0056


ENTSCHEIDUNG DES RATES vom 20 . Juni 1989 zur Annahme eines Forschungs - und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft auf dem Gebiet des Strahlenschutzes ( 1990-1991 ) ( 89/416/Euratom )

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 7,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments ( 1 ),

nach Stellungnahme des Wirtschafts - und Sozialausschusses ( 2 ),

in Erwägung nachstehender Gründe :

Durch seine Entscheidung 87/516/Euratom, EWG ( 3 ),

geändert durch die Entscheidung 88/193/EWG, Euratom ( 4 ), hat der Rat ein gemeinschaftliches Rahmenprogramm im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung ( 1987-1991 ) angenommen, in dem unter anderem Aktivitäten auf dem Gebiet des Strahlenschutzes vorgesehen sind .

Der Ausschuß für Wissenschaft und Technik hat eine befürwortende Stellungnahme zu dem Programmvorschlag 1990-1991 der Kommission abgegeben .

Es liegt im Interesse der Gemeinschaft, das Wissen und die wissenschaftlichen Kenntnisse, die für eine objektive Untersuchung der Exposition des Menschen durch Strahlen und Radioaktivität, der Folgen von Strahlenexposition für den Menschen und für die Abschätzung und Bewältigung ihrer Risiken erforderlich sind, wie es in dem Bericht "Forschungsbedürfnisse der Gemeinschaft auf dem Gebiet des Strahlenschutzes für den Zeitraum 1990-1994" beschrieben worden ist, zu ergänzen und zu erweitern .

Wissenschaftliche Ausbildung, wissenschaftliche Zusammenarbeit und Austausch von Wissenschaftlern sowie wissenschaftliche Informationen sind für den Strahlenschutz von entscheidender Bedeutung .

Die in dieser Entscheidung genannte Forschung ist ein geeignetes Mittel, solche Vorhaben zu verfolgen -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN :

Artikel 1 Für einen am 1 . Januar 1990 beginnenden Zeitraum von zwei Jahren wird ein Forschungs - und Ausbildungsprogramm für die Europäische Atomgemeinschaft auf dem Gebiet des Strahlenschutzes, wie in Anhang I definiert, festgelegt .

Artikel 2 Die zur Ausführung des Programms erforderlichen Mittel werden einschließlich der Kosten für 28 Bedienstete auf

21,2 Millionen ECU veranschlagt .

Eine erste Aufteilung dieser Mittel ist in Anhang I wiedergegeben .

Artikel 3 Detaillierte Regeln zur Durchführung des Programms sowie der Umfang der finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft werden in Anhang II festgelegt .

Artikel 4 ( 1 ) Nach Ablauf des Programms soll eine Bewertung der erzielten Ergebnisse von der Kommission vorgenommen werden, die darüber dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht erstattet .

( 2 ) Der Bericht nach Absatz 1 wird im Hinblick auf die in Anhang III dargelegten Zielsetzungen und Kriterien und in Übereinstimmung mit Artikel 2 Absatz 2 des Beschlusses 87/516/Euratom, EWG erstellt .

Artikel 5 ( 1 ) Die Kommission ist für die Durchführung des Programms zuständig . Sie wird bei ihrer Aufgabe von dem Beratenden Verwaltungs - und Koordinierungsausschuß ( BVKA ) "Strahlenschutz" unterstützt, der mit dem Beschluß 84/338/Euratom, EGKS, EWG ( 5 ) eingesetzt worden ist .

( 2 ) Die von der Kommission abgeschlossenen Verträge regeln die Rechte und Pflichten jeder Partei, insbesondere die Vereinbarungen über die Verbreitung, den Schutz und die Nutzung der Forschungsergebnisse .

Artikel 6 Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet .

Geschehen zu Luxemburg am 20 . Juni 1989 .

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. SOLANA MADARIAGA

( 1 ) ABl . Nr . C 158 vom 26 . 6 . 1989 .

( 2 ) ABl . Nr . C 159 vom 26 . 6 . 1989 .

( 3 ) ABl . Nr . L 302 vom 24 . 10. 1987, S . 1 .

( 4 ) ABl . Nr . L 89 vom 6 . 4 . 1988, S . 35 .

( 5 ) ABl . Nr . L 177 vom 4 . 7 . 1984, S . 25 . ANHANG I PROGRAMMINHALT UND ERSTE INTERNE AUFTEILUNG DER MITTEL Erste Aufteilung

der Mittel

einschließlich

Personal - und

Verwaltungskosten

( Millionen Ecu )

A .

STRAHLEN - UND RADIOAKTIVITÄTSEXPOSITION DES MENSCHEN

7,4

1 .

Messungen der Strahlendosis und ihre Interpretation

1.1 .

Entwicklung und Anwendung von Standards und Verfahren, die mit den Konzepten von Äquivalentdosen für externe und interne Strahlenexposition zusammenhängen

1.2 .

Strahlenmessungen und Instrumente zur Personen - und Gebietsdosimetrie

1.3 .

Ableitung von Organdosen und effektiven Äquivalentdosen

1.4 .

Abschätzung der internen Strahlenexposition

2 .

Transfer und Verhalten von Radionukliden in der Umwelt

2.1 .

Umweltverhalten von Radionukliden in Situationen, die im Zusammenhang mit den langfristigen Verhalten oder den Bedingungen nach einem Unfall von besonderem Interesse sind

2.2 .

Natürliche Radioaktivität in der Umwelt und ihre Übertragungswege zum Menschen

2.3 .

Einfluß von Speziation, chemischer Veränderung, Veränderung der physikalisch-chemischen Eigenschaften sowie biologische Umwandlung, insbesondere im Hinblick auf :

- langlebige Spalt - und Korrosionsprodukte,

- Actinide, Tritium, z . B . Reduktion des Wasserstoffgases und Transformation von anorganischem in organisch gebundenes Tritium,

- Abwässer der Radiopharmazeutik und der Nuklearmedizin .

2.4 .

Das Verhalten unfallbedingt freigesetzter Radionuklide, Abschätzung der Zuverlässigkeit von Transferparametern und experimentelle Untersuchungen

2.5 .

Die Rolle der Retention und Freisetzung von Radionukliden in natürlichen Ökosystemen, wie Wäldern, Mooren, Sümpfen, Feuchtgebieten, Gewässern und landwirtschaftlichen Randzonen

2.6 .

Entwicklung von Gegenmaßnahmen zur Reduzierung der Kontamination der Umwelt und zur Verhinderung des Transfers zum Menschen

Erste Aufteilung

der Mittel

einschließlich

Personal - und

Verwaltungskosten

( Millionen Ecu )

B .

FOLGEN DER STRAHLENEXPOSITION DES MENSCHEN; IHRE ABSCHÄTZUNG, VERHÜTUNG UND BEHANDLUNG

7,4

1 .

Stochastische Wirkungen von Strahlen

1.1 .

Interpretation der Wirkungen niedriger Dosen und niedriger Dosisleistungen mit Hilfe der Mikrodosimetrie

1.2 .

Reparatur und Modifikation genetischer Schäden sowie individuelle Radiosensibilität

1.3 .

Untersuchungen an Zellen, Molekülen und Tieren zur Bestimmung der Risiken stochastischer somatischer Strahlenwirkungen im Hinblick auf niedrige Dosen, niedrige Dosisleistungen und Strahlenqualität

1.4 .

Abschätzung der genetischen Risiken für den Menschen

1.5 .

Aktivität von Radionukliden in Targetzellen bezueglich Metabolismus von Radionukliden sowie Untersuchungen über biologische Modelle für radionuklidbedingten Krebs, insbesondere in Lunge, Knochen, Leber

2 .

Nicht stochastische Wirkungen von Strahlen

2.1 .

Strahlensyndrome und ihre Behandlung nach Bestrahlung grosser Teile des Körpers

2.2 .

Bestrahlung und Folgeexposition durch inkorporierte Radionuklide

2.3 .

Strahlensyndrome und ihre Behandlung nach örtlicher Bestrahlung der Haut und subkutaner Gewebe

2.4 .

Strahlenschäden der Linsen, Schilddrüsen und anderer Gewebe von Bedeutung im Strahlenschutz

3 .

Strahlenwirkungen auf den sich entwickelnden Organismus

Erste Aufteilung

der Mittel

einschließlich

Personal - und

Verwaltungskosten

( Millionen Ecu )

C .

RISIKEN DER STRAHLENEXPOSITION UND IHRE BEWÄLTIGUNG

6,4

1 .

Abschätzung der Strahlenexposition des Menschen und ihrer Risiken

1.1 .

Bewertung und Statistik verschiedener Arten von Strahlungsexposition des Menschen

1.2 .

Strahlenexposition durch natürliche Radioaktivität und Bewertung der die Risiken beeinflussenden Parameter

1.3 .

Vergleichende Abschätzung von Strahlenexposition und Risiken

1.4 .

Epidemiologische Untersuchungen in menschlichen Populationen

2 .

Optimierung und Durchführung des Strahlenschutzes

2.1 .

Optimierung des Strahlenschutzes

2.2 .

Verringerung der Strahlenexposition von Patienten in der medizinisch-diagnostischen Radiologie

2.3 .

Duchführung des radiologischen Schutzes in normalen und Unfallsituationen

2.4 .

Probabilistische Risikoabschätzung und Echtzeitmodelle zur Abschätzung der Folgen unfallbedingter Freisetzungen von Radioaktivität und zur Beurteilung der Wirksamkeit und Duchführbarkeit von Gegenmaßnahmen

INSGESAMT

(¹) 21,2 (¹)

(¹) Davon werden ca . 5,87 Millionen ECU für Personal - und Verwaltungskosten veranschlagt .

ANHANG II DURCHFÜHRUNG DES PROGRAMMS UND UMFANG DER FINANZIELLEN BETEILIGUNG DER GEMEINSCHAFT Das Programm besteht aus Aktionen, die im Rahmen von Vorträgen auf Kostenteilungsbasis mit zuständigen öffentlichen oder privaten Forschungsstellen mit Sitz in den Mitgliedstaaten durchgeführt werden .

Neben Forschungsverträgen auf Kostenteilungsbasis kann das Programm auch mittels Studienverträgen und Koordinierungsprojekten durchgeführt werden . Auf Ausbildungs - und Mobilitätsstipendien wird besonderes Gewicht gelegt . Solche Verträge und Stipendien sind gegebenenfalls im Anschluß an ein Auswahlverfahren zu vergeben, das auf der Grundlage von im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften zu veröffentlichenden Aufrufen zur Abgabe von Vorschlägen durchgeführt wird .

Verträge auf Kostenteilungsbasis können mit öffentlichen oder privaten Forschungsstellen, einschließlich Hochschulen, geschlossen werden, die ihren Sitz in der Gemeinschaft haben . Von jedem Vertragspartner wird erwartet, daß er einen bedeutenden Beitrag zu den Vorhaben leistet . Von dem Vertragspartner wird erwartet, daß er einen substantiellen Anteil der Kosten übernimmt; 50 % der Kosten werden in der Regel von der Gemeinschaft getragen . Werden Vorhaben von Hochschulen oder ähnlichen Einrichtungen durchgeführt, so kann die Gemeinschaft bis zu 100 % der zusätzlichen Kosten übernehmen .

Forschungsvorhaben auf Kostenteilungsbasis sollten in der Regel von Teilnehmern aus mehr als einem Mitgliedstaat durchgeführt werden .

Die Kommission verteilt zusammen mit der Aufforderung zur Teilnahme Informationsmaterial in allen Gemeinschaftssprachen, um Chancengleichheit für Unternehmen, Hochschulen und Forschungszentren in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten .

Die bei der Durchführung der Aktionen auf Kostenteilungsbasis gesammelten Informationen sind allen Mitgliedstaaten in gleicher Weise zugänglich zu machen . Für im Rahmen des Programms erworbene Lizenzen und/oder sonstige Rechte gelten die Gemeinschaftsbestimmungen unter Berücksichtigung der vertraglichen Vereinbarungen .

ANHANG III ZIELSETZUNG DES PROGRAMMS UND BEWERTUNGSKRITERIEN Das Strahlenschutzprogramm 1990-1991 stellt einen Teil der Forschungsbedürfnisse der Gemeinschaft auf dem Gebiet des Strahlenschutzes für den Zeitraum 1990-1994 dar, wie sie in der Mitteilung der Kommission

[Dok . KOM(88 ) 789 endg .] dargelegt sind und zielt darauf ab, mit Hilfe gemeinsamer europäischer Forschungsanstrengungen die Voraussetzungen zu schaffen für :

- die wissenschaftliche Grundlage für eine fortwährende Anpassung der "Grundnormen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte gegen die Gefahren ionisierender Strahlungen" und die Stimulation für eine ständige Weiterentwicklung von Strahlenschutzphilosophie und -konzepten in allen Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der einschlägigen Erfahrungen in den Mitgliedstaaten;

- die wissenschaftlichen Kenntnisse, die zur Abschätzung der karzinogenen und genetischen Risiken erforderlich sind, die für Arbeitskräfte bzw . die Bevölkerung entstehen, wenn sie Strahlungen niedriger Dosis und niedrigen Dosisleistungen von Strahlen verschiedener Qualität, wie sie sich aus der natürlichen Strahlung, der medizinisch-diagnostischen Radiologie und der Kernenergieerzeugung ergeben, ausgesetzt sind;

- Methoden zur Abschätzung der sich aus Strahlenunfällen ergebenden Risiken sowie Entwicklung von Grundsätzen und Techniken für die Durchführung von Gegenmaßnahmen;

- die erforderlichen Informationen zur Erweiterung von Konzepten und Praktiken des Strahlenschutzes an die Anforderungen, wie sie zum Beispiel durch innovative Anwendungen von Strahlen in Medizin und Industrie entstehen;

- das objektive wissenschaftliche Grundlagenwissen, das den zuständigen nationalen Stellen bei der rationalen Entscheidungsfindung über den Betrieb kerntechnischer Anlagen, die Entwicklung von Umweltkriterien für Radioaktivität und bei der Bewältigung seltener Notfallsituationen hilft und eine objektive Information der Bevölkerung über Risiken und Vorteile ermöglicht;

- Anreiz zu und Unterstützung von Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftlern und Forschungsinstitutionen aus verschiedenen Mitgliedstaaten sowie die zur Aufrechterhaltung der Fachkompetenz in der Gemeinschaft notwendigen Ausbildungseinrichtungen, einschließlich verbesserter und umfassender Ausbildung junger Wissenschaftler im Bereich des Strahlenschutzes;

- effiziente Nutzung und Dokumentierung des Wissens, das im Rahmen dieses Programms und im Rahmen früherer Strahlenschutzprogramme der Gemeinschaft gesammelt wurde und das zu einem besseren gemeinsamen Verständnis der wissenschaftlichen Streitfälle beitragen und zu einer besseren Information der Öffentlichkeit über diese Fragen führen könnte .

Inwieweit das Programm diese Zielsetzungen erreicht, wird von unabhängigen Sachverständigen in Übereinstimmung mit dem gemeinschaftlichen Aktionsplan betreffend die Bewertung von Forschungs - und Entwicklungstätigkeiten beurteilt .

Hauptkriterien für die Bewertung des Programms sind :

- der wissenschaftliche und technologische Beitrag zu der Strahlenschutzpolitik der Gemeinschaft;

- Relevanz der im Rahmen des Programms erzielten Forschungsergebnisse für die fortwährende Anpassung der "Grundnormen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte gegen die Gefahren ionisierender Strahlungen" und für die theoretische Grundlage des Strahlenschutzes und seine praktischen Anwendungen;

- die wissenschaftliche Originalität der Arbeiten, ihre Bedeutung für die Abschätzung von Risiken, die den Menschen entstehen, wenn sie gering dosierten Strahlungen oder niedrigen Dosisleistungen von Strahlen aus natürlichen, medizinischen oder vom Menschen gefertigten Quellen ausgesetzt sind, und der Beitrag dieser Arbeiten zu der Abschätzung des Risikos von Strahlenunfällen und zur Bewältigung dieser Risiken;

- die Möglichkeiten, wie die durch das Programm gewonnene Information mit Konzepten und Praktiken für den Schutz den Bedürfnissen Rechnung trägt, die durch neue Anwendungen der Strahlung geschaffen werden, und wie diese Information den betreffenden einzelstaatlichen Behörden geholfen hat, zweckmässige Entscheidungen über Strahlenschutz in normalen und in Notsituationen zu treffen;

- seine Rolle bei der Verbreitung der Kenntnisse;

- der Umfang, in dem das Programm zur Zusammenarbeit zwischen den Laboratorien der Mitgliedstaaten beigetragen, bei der Ausbildung der Wissenschaftler geholfen und die Verbreitung der wissenschaftlichen Kenntnisse über den Strahlenschutz gefördert hat;

- die Effizienz der Programmdurchführung .

Ausserdem sollten die Kriterien, die für die Revision des Programms (¹) für den Zeitraum 1988-1989 aufgestellt worden sind, berücksichtigt werden :

- ob ein signifikanter Beitrag zur Entwicklung kostenwirksamerer Techniken zur Verhütung und Bekämpfung schädlicher Strahlenwirkungen, insbesondere solcher, die sich aus hypothetischen Unfällen - unter Berücksichtigung der Tschernobyl-Situation - ergeben, geleistet worden ist . Und insbesondere ob :

- die Zuverlässigkeit von atmosphärischen Transportmodellen über weite Entfernungen verbessert worden ist,

- Daten und Modelle über den Transfer von Radionukliden in der Nahrungskette ermittelt worden sind,

- die Durchführbarkeit von epidemiologischen Studien über Gesundheitseffekte in der Bevölkerung nachgewiesen oder verworfen worden ist,

- die radiologischen Aspekte von Szenarien nuklearer Unfälle besser verstanden werden,

- die wissenschaftliche Voraussetzung der grundlegenden Daten für abgeleitete Notfall-Bezugswerte geschaffen worden ist,

- praktische Gegenmaßnahmen im Hinblick auf die landwirtschaftliche Umwelt und Gewässer, die städtische Umwelt und die vorbeugende Medikation verbessert worden sind,

- bessere Methoden für den Nachweis und die Überwachung in Unfallsituationen gefunden worden sind,

- die Erforschung von Behandlungsmethodologien bestrahlter Personen Fortschritte gemacht hat .

(¹) ABl . Nr . L 16 vom 21 . 1 . 1988, S. 44 .

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