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Document 22010D0595

2010/595/EU: Beschluss Nr. 1/2010 des AKP-EU-Ministerrates vom 21. Juni 2010 über den Beitritt der Republik Südafrika zum geänderten AKP-EU-Partnerschaftsabkommen

ABl. L 263 vom 6.10.2010, p. 13–13 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2010/595/oj

6.10.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 263/13


BESCHLUSS Nr. 1/2010 DES AKP-EU-MINISTERRATES

vom 21. Juni 2010

über den Beitritt der Republik Südafrika zum geänderten AKP-EU-Partnerschaftsabkommen

(2010/595/EU)

DER AKP-EU-MINISTERRAT —

gestützt auf das am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnete (1) und am 25. Juni 2005 in Luxemburg geänderte Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (nachstehend „AKP“ genannt) einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (nachstehend „AKP-EU-Partnerschaftsabkommen“ genannt) (2), insbesondere auf Artikel 94 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Das geänderte AKP-EU-Partnerschaftsabkommen ist gemäß seinem Artikel 93 Absatz 3 am 1. Juli 2008 in Kraft getreten.

(2)

Südafrika hat das geänderte AKP-EU-Partnerschaftsabkommen am 25. Juni 2005 unterzeichnet, aber seine Ratifikationsurkunde nicht nach Artikel 93 Absatz 4 bis zum Ablauf der Frist am 30. Juni 2009 hinterlegt.

(3)

Nach Artikel 94 des geänderten AKP-EU-Partnerschaftsabkommens ist der Beitrittsantrag eines Staates dem AKP-EU-Ministerrat vorzulegen, der dem Antrag stattgeben muss.

(4)

Südafrika hat am 23. November 2009 einen Antrag auf Beitritt zum geänderten AKP-EU-Partnerschaftsabkommen gestellt.

(5)

Der mit dem AKP-EU-Partnerschaftsabkommen eingesetzte AKP-EU-Ministerrat kann nach seiner Geschäftsordnung (3) einem Beitrittsantrag im schriftlichen Verfahren stattgeben —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Genehmigung des Beitrittsantrags

Dem Antrag der Republik Südafrika auf Beitritt zu dem am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichneten und am 25. Juni 2005 in Luxemburg geänderten Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits wird stattgegeben.

Artikel 2

Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am Tag nach dem Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Ouagadougou am 21. Juni 2010.

Im Namen des AKP-EU-Ministerrates

Der Präsident

P. BUNDUKU-LATHA


(1)  ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3.

(2)  Abkommen zur Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 (ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 27).

(3)  ABl. L 95 vom 14.4.2005, S. 44.


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