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Dokuments 22006A0824(01)
Agreement in the form of an Exchange of Letters between the European Community and the Republic of Chile concerning amendment of Appendices I, II, III and IV of the Agreement on Trade in Wines of the Association Agreement between the European Community and its Member States, of the one part, and the Republic of Chile, of the other part
Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Chile zur Änderung der Anlagen I, II, III und IV des Abkommens über den Handel mit Wein im Rahmen des Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits
Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Chile zur Änderung der Anlagen I, II, III und IV des Abkommens über den Handel mit Wein im Rahmen des Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits
ABl. L 231 vom 24.8.2006., 2.–134. lpp.
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(BG, RO, HR)
ABl. L 118M vom 8.5.2007., 1123.–1255. lpp.
(MT)
Spēkā
ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2006/567/oj
Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Chile zur Änderung der Anlagen I, II, III und IV des Abkommens über den Handel mit Wein im Rahmen des Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits
Amtsblatt Nr. L 231 vom 24/08/2006 S. 0002 - 0134
Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Chile zur Änderung der Anlagen I, II, III und IV des Abkommens über den Handel mit Wein im Rahmen des Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits SCHREIBEN Nr. 1 Schreiben der Europäischen Gemeinschaft Brüssel, den 24. April 2006 Sehr geehrter Herr, ich beziehe mich auf die Sitzungen im Hinblick auf technische Anpassungen, die gemäß Artikel 29 Absatz 2 des Abkommens über den Handel mit Wein im Rahmen des Assoziationsabkommens vom 18. November 2002 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits abgehalten wurden, dem zufolge die Vertragsparteien im gegenseitigen Einvernehmen die Anlagen des Weinhandelsabkommens ändern können. Angesichts der Erweiterung der Europäischen Gemeinschaft am 1. Mai 2004 und aufgrund der Schlussfolgerungen in der ersten Sitzung des Gemischten Ausschusses des Abkommens EU-Chile über den Handel mit Wein, die am 8. Januar 2004 in Santiago de Chile stattfand, der Schlussfolgerungen in der Sitzung des Assoziationsausschusses EU-Chile, die im Dezember 2004 in Santiago de Chile abgehalten wurde, sowie der Schlussfolgerungen in der zweiten Sitzung des Gemischten Ausschusses des Abkommens über den Handel mit Wein und in der ersten Sitzung des Gemischten Ausschusses des Abkommens über den Handel mit Spirituosen und aromatisierten Getränken im Rahmen des Assoziationsabkommens EU-Chile, die beide am 13.- 14. Juni 2005 in Madrid stattfanden, ist es erforderlich, technische Anpassungen an Anlage I (Geografische Angaben für Weine mit Ursprung in der Europäischen Gemeinschaft), Anlage II (Geografische Angaben für Weine mit Ursprung in Chile), Anlage III (Liste der traditionellen Begriffe der Gemeinschaft) und Anlage IV (Ergänzende Qualitätsangaben Chiles) des Abkommens über den Handel mit Wein vorzunehmen. Daher beehre ich mich vorzuschlagen, die Anlagen I, II, III und IV des Abkommens über den Handel mit Wein ab dem heutigen Tag durch die beigefügten Anlagen zu ersetzen. Ich wäre Ihnen verbunden, wenn Sie die Zustimmung Ihrer Regierung zum Inhalt dieses Schreibens bestätigen wollten. Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung. Im Namen der Europäischen Gemeinschaft Mariann Fischer Boel SCHREIBEN Nr. 2 Schreiben Chiles Brüssel, den 24. April 2006 Sehr geehrte Dame, Ich beehre mich, den Eingang Ihres heutigen Schreibens mit folgendem Wortlaut zu bestätigen: "Ich beziehe mich auf die Sitzungen im Hinblick auf technische Anpassungen, die gemäß Artikel 29 Absatz 2 des Abkommens über den Handel mit Wein im Rahmen des Assoziationsabkommens vom 18. November 2002 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits abgehalten wurden, dem zufolge die Vertragsparteien im gegenseitigen Einvernehmen die Anlagen des Weinhandelsabkommens ändern können. Angesichts der Erweiterung der Europäischen Gemeinschaft am 1. Mai 2004 und aufgrund der Schlussfolgerungen in der ersten Sitzung des Gemischten Ausschusses des Abkommens EU-Chile über den Handel mit Wein, die am 8. Januar 2004 in Santiago de Chile stattfand, der Schlussfolgerungen in der Sitzung des Assoziationsausschusses EU-Chile, die im Dezember 2004 in Santiago de Chile abgehalten wurde, sowie der Schlussfolgerungen in der zweiten Sitzung des Gemischten Ausschusses des Abkommens über den Handel mit Wein und in der ersten Sitzung des Gemischten Ausschusses des Abkommens über den Handel mit Spirituosen und aromatisierten Getränken im Rahmen des Assoziationsabkommens EU-Chile, die beide am 13.- 14. Juni 2005 in Madrid stattfanden, ist es erforderlich, technische Anpassungen an Anlage I (Geografische Angaben für Weine mit Ursprung in der Europäischen Gemeinschaft), Anlage II (Geografische Angaben für Weine mit Ursprung in Chile), Anlage III (Liste der traditionellen Begriffe der Gemeinschaft) und Anlage IV (Ergänzende Qualitätsangaben Chiles) des Abkommens über den Handel mit Wein vorzunehmen. Daher beehre ich mich vorzuschlagen, die Anlagen I, II, III und IV des Abkommens über den Handel mit Wein ab dem heutigen Tag durch die beigefügten Anlagen zu ersetzen. Ich wäre Ihnen verbunden, wenn Sie die Zustimmung Ihrer Regierung zum Inhalt dieses Schreibens bestätigen wollten." Ich beehre mich Ihnen mitzuteilen, dass die Republik Chile dem Inhalt dieses Schreibens zustimmt. Genehmigen Sie, sehr geehrte Dame, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung. Im Namen der Republik Chile Oscar Alcamán Riffo --------------------------------------------------