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Document 21998A1211(01)
Exchange of letters between the European Community and the Republic of Hungary on certain import arrangements for agricultural products
Briefwechsel zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Ungarn über Einfuhrbestimmungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse
Briefwechsel zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Ungarn über Einfuhrbestimmungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse
ABl. L 336 vom 11.12.1998, pp. 3–4
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
In force
ELI: http://data.europa.eu/eli/exch_let/1998/2658/oj
Briefwechsel zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Ungarn über Einfuhrbestimmungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse
Amtsblatt Nr. L 336 vom 11/12/1998 S. 0003 - 0004
BRIEFWECHSEL zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Ungarn über Einfuhrbestimmungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse A. Schreiben der Gemeinschaft Brüssel, den 20. Oktober 1998 Herr . . ., Ich beziehe mich auf die Beratungen zwischen der Regierung von Ungarn und der Europäischen Gemeinschaft über die ungarischen Ausfuhrsubventionen für landwirtschaftliche Erzeugnisse. Da Ungarn (am 8. September 1997) eine WTO-Ausnahme beantragt hat, der zufolge Ungarn die Möglichkeit hätte, zusätzliche Ausfuhrsubventionen für seine landwirtschaftlichen Erzeugnisse zu gewähren, wurde zur Prüfung etwaiger Auswirkungen dieser Ausnahme auf den Gemeinschaftsmarkt zwischen beiden Vertragsparteien folgende Eilverfahrens-Schutzklausel vereinbart: Bei ernsten Störungen des Gemeinschaftsmarkts durch Einfuhren von Erzeugnissen, für die Ungarn Ausfuhrsubventionen aufgrund einer WTO-Ausnahme gewährt, nehmen die Vertragsparteien sofortige Beratungen auf, um eine geeignete Lösung herbeizuführen. Im Vorgriff auf diese Beratungen und bis zu einer solchen Lösung kann die Europäische Gemeinschaft die ihr geeignet erscheinenden Maßnahmen treffen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Zustimmung Ihrer Regierung zu dem Inhalt dieses Schreibens bestätigen würden. Genehmigen Sie, Herr . . ., den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung. Im Namen des Rates der Europäischen Union DAVID ROBERTS B. Schreiben Ungarns Brüssel, den 20. Oktober 1998 Herr . . ., Ich beehre mich, den Eingang Ihres heutigen Schreibens mit folgendem Wortlaut zu bestätigen: "Ich beziehe mich auf die Beratungen zwischen der Regierung von Ungarn und der Europäischen Gemeinschaft über die ungarischen Ausfuhrsubventionen für landwirtschaftliche Erzeugnisse. Da Ungarn (am 8. September 1997) eine WTO-Ausnahme beantragt hat, der zufolge Ungarn die Möglichkeit hätte, zusätzliche Ausfuhrsubventionen für seine landwirtschaftlichen Erzeugnisse zu gewähren, wurde zur Prüfung etwaiger Auswirkungen dieser Ausnahme auf den Gemeinschaftsmarkt zwischen beiden Vertragsparteien folgende Eilverfahrens-Schutzklausel vereinbart: Bei ernsten Störungen des Gemeinschaftsmarkts durch Einfuhren von Erzeugnissen, für die Ungarn Ausfuhrsubventionen aufgrund einer WTO-Ausnahme gewährt, nehmen die Vertragsparteien sofortige Beratungen auf, um eine geeignete Lösung herbeizuführen. Im Vorgriff auf diese Beratungen und bis zu einer solchen Lösung kann die Europäische Gemeinschaft die ihr geeignet erscheinenden Maßnahmen treffen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Zustimmung Ihrer Regierung zu dem Inhalt dieses Schreibens bestätigen würden." Ich darf Ihnen die Zustimmung meiner Regierung zum Inhalt Ihres Schreibens bestätigen. Genehmigen Sie, Herr . . ., den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung. Für die Regierung der Republik Ungarn PETER PALAS