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Document 21996A1002(01)

Abkommen in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und des finanziellen Ausgleichs nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Volksrepublik Angola über die Fischerei vor der Küste Angolas für die Zeit vom 3. Mai 1996 bis zum 2. Mai 1999

ABl. L 250 vom 2.10.1996, p. 16–16 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 02/05/1999

Related Council decision

21996A1002(01)

Abkommen in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und des finanziellen Ausgleichs nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Volksrepublik Angola über die Fischerei vor der Küste Angolas für die Zeit vom 3. Mai 1996 bis zum 2. Mai 1999

Amtsblatt Nr. L 250 vom 02/10/1996 S. 0016 - 0016


ABKOMMEN in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und des finanziellen Ausgleichs nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Volksrepublik Angola über die Fischerei vor der Küste Angolas für die Zeit vom 3. Mai 1996 bis zum 2. Mai 1999

A. Schreiben der Regierung Angolas

Brüssel, den . . . . .

Herr . . .,

ich beehre mich, Ihnen unter Bezugnahme auf das am 2. Mai 1996 paraphierte Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und des finanziellen Ausgleichs für die Zeit vom 3. Mai 1996 bis zum 2. Mai 1999 mitzuteilen, daß die Regierung Angolas bereit ist, dieses Protokoll mit Wirkung vom 3. Mai 1996 bis zu seinem Inkrafttreten gemäß Artikel 7 vorläufig anzuwenden, sofern die Europäische Gemeinschaft ebenfalls dazu bereit ist.

In diesem Fall muß die Zahlung der ersten Tranche des finanziellen Ausgleichs gemäß Artikel 2 des Protokolls vor dem 30. September 1996 erfolgen.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Zustimmung der Europäischen Gemeinschaft zu dieser vorläufigen Anwendung bestätigen würden.

Genehmigen Sie, Herr . . ., den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

Für die Regierung der Republik Angola

B. Schreiben der Gemeinschaft

Brüssel, den . . . . .

Herr . . .,

ich beehre mich, Ihnen den Empfang Ihres heutigen Schreibens mit folgendem Wortlaut zu bestätigen:

"Ich beehre mich, Ihnen unter Bezugnahme auf das am 2. Mai 1996 paraphierte Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und des finanziellen Ausgleichs für die Zeit vom 3. Mai 1996 bis zum 2. Mai 1999 mitzuteilen, daß die Regierung Angolas bereit ist, dieses Protokoll mit Wirkung vom 3. Mai 1996 bis zu seinem Inkrafttreten gemäß Artikel 7 vorläufig anzuwenden, sofern die Europäische Gemeinschaft ebenfalls dazu bereit ist.

In diesem Fall muß die Zahlung der ersten Tranche des finanziellen Ausgleichs gemäß Artikel 2 des Protokolls vor dem 30. September 1996 erfolgen.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Zustimmung der Europäischen Gemeinschaft zu dieser vorläufigen Anwendung bestätigen würden."

Ich beehre mich, Ihnen die Zustimmung der Europäischen Gemeinschaft zu dieser vorläufigen Anwendung zu bestätigen.

Genehmigen Sie, Herr . . ., den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

Im Namen des Rates der Europäischen Union

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