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Document 52012XC1201(08)
Publication of an application pursuant to Article 6(2) of Council Regulation (EC) No 510/2006 on the protection of geographical indications and designations of origin for agricultural products and foodstuffs
Veröffentlichung eines Eintragungsantrags gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Veröffentlichung eines Eintragungsantrags gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
OJ C 372, 1.12.2012, p. 9–12
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
1.12.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 372/9 |
Veröffentlichung eines Eintragungsantrags gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
2012/C 372/13
Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates (1) Einspruch gegen den Antrag einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Monaten ab dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.
EINZIGES DOKUMENT
VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES
„PLÁTANO DE CANARIAS“
EG-Nr.: ES-PGI-0005-0867-11.03.2011
g.g.A. ( X ) g.U. ( )
1. Name:
„Plátano de Canarias“
2. Mitgliedstaat oder Drittland:
Spanien
3. Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels:
3.1 Erzeugnisart:
Klasse 1.6 |
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet |
3.2 Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt:
Die geschützte geografische Angabe (g.g.A.) „Plátano de Canarias“ gilt für die Bananen der Sorte Cavendish, Art Musa acuminata Colla (AAA), die auf den Kanarischen Inseln zum frischen Verzehr angebaut, aufgemacht und verpackt werden.
Die Farbgebung der Bananenschale variiert von Grün zum Zeitpunkt der Ernte bis zu intensivem Gelb zum Zeitpunkt des Verzehrs; die Farbe des Fruchtfleischs geht von Elfenbeinweiß über Cremefarben bis Gelb.
Die Pünktchen auf der Schale der kanarischen Bananen sind für die Verbraucher zu einem echten Erkennungszeichen geworden.
Die Bananen der geschützten geografischen Angabe „Plátano de Canarias“ weisen eine intensive Aktivität der Enzyme Polyphenoloxidase und Peroxidase auf, die die Oxidationsreaktionen katalysieren, welche die bräunliche Verfärbung der Schale bewirken. Dieses Merkmal wird während des Reifeprozesses durch das Auftreten brauner punktförmiger Flecken auf der Schale und durch eine höhere Empfindlichkeit gegenüber Reibungen deutlich. Die kleinen braunen Punkte sind das typische Erkennungsmerkmal der Banane „Plátano de Canarias“.
Die Bananen der geschützten geografischen Angabe „Plátano de Canarias“ sind länglich mit einer deutlichen Krümmung; sie werden zum Staudenansatz hin schmaler.
Bei der obligatorischen Kalibrierung werden die Mindestwerte überprüft (Länge: 14 cm; Durchmesser: 27 mm).
Die Bananen der geschützten geografischen Angabe „Plátano de Canarias“ weisen die folgenden grundlegenden chemischen Eigenschaften auf:
— |
Stärke (Bereich 5 bis 8). |
— |
Gesamtzuckergehalt über 10, vorwiegend Saccharose. |
Sowohl der Stärke- als auch der Gesamtzuckergehalt werden in g pro 100 g reifes Fruchtfleisch angegeben.
Der geringe Stärke- und der hohe Gesamtzuckergehalt sind für das geschützte Erzeugnis typisch.
Zusammenfassend verfügt „Plátano de Canarias“ über folgende besondere Eigenschaften:
— |
Intensiver süßer Geschmack, der sich aus dem hohen Zucker- und dem niedrigen Stärkegehalt ergibt |
— |
Intensives Aroma mit „Geschmackseindruck Banane“ infolge eines hohen Anteils an Isoamylacetat und Hexylbutanoat: Das 3-Methylbutylacetat oder Isoamylacetat ist das Aroma, das den „Geschmackseindruck Banane“ bewirkt. Gemäß den vorliegenden Studien ist die Konzentration dieser Verbindung in den Bananen der geschützten geografischen Angabe „Plátano de Canarias“ deutlich höher als bei Bananen anderer Herkunft. Darüber hinaus enthalten „Plátanos de Canarias“ mit dem Hexylbutanoat eine Verbindung, die ebenfalls mit dem typischen Bananengeschmack assoziiert wird. Diese Verbindung ist jedoch in den Bananen anderer Herkunft überhaupt nicht vorhanden. |
— |
Die braunen Flecken auf der Schale weisen auf eine intensive Aktivität der Polyphenoloxidase und der Peroxidase hin, die die Oxidationsreaktionen katalysieren, die zur bräunlichen Verfärbung der Schale führen. |
3.3 Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse):
—
3.4 Futter (nur für tierische Erzeugnisse):
—
3.5 Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen:
„Plátano de Canarias“ muss innerhalb des geografischen Gebiets angebaut werden, das in der geschützten geografischen Angabe genannt wird.
Der Reifeprozess und das Verpacken der durch die g.g.A. „Plátano de Canarias“ geschützten Bananen können jedoch auch außerhalb des begrenzten geografischen Gebiets stattfinden.
3.6 Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw.:
Für die Bananen der geschützten geografischen Angabe „Plátano de Canarias“ bestehen keine besonderen Vorschriften.
3.7 Besondere Vorschriften für die Etikettierung:
Auf den Verpackungen müssen deutlich sichtbar der Name und das Logo der geschützten geografischen Angabe „Plátano de Canarias“, das Bildzeichen der Europäischen Union sowie die Daten aufgedruckt werden, die nach den geltenden Rechtsvorschriften allgemein vorgeschrieben sind.
Das Emblem der g.g.A. „Plátano de Canarias“ setzt sich wie folgt zusammen:
— |
Pantone 295 (blau) für den Hintergrund des Ovals. |
— |
Pantone 347 (grün) für den Rand der Banane und die Blätter der Bananenstaude. |
— |
Pantone 109 (gelb) für die Banane. |
4. Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets:
Das geografische Gebiet, in dem die durch die g.g.A. „Plátano de Canarias“ geschützten Bananen angebaut werden, entspricht dem Archipel der Kanarischen Inseln und besteht aus sämtlichen Anbauflächen bis 500 m über dem Meeresspiegel.
5. Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet:
5.1 Besonderheit des geografischen Gebiets:
Das Kanarische Archipel liegt vor der nordwestafrikanischen Küste zwischen 27° 37′ und 29° 25′ nördlicher Breite. Diese Lage, die Passatwinde und der kühle Kanarenstrom sorgen für ein feuchtes subtropisches Klima mit milden Temperaturen und geringen Niederschlägen.
Auf den Kanaren sind über das Jahr relativ gleichbleibende Durchschnittstemperaturen zu verzeichnen. An den Küsten herrscht eine Durchschnittstemperatur von 20 °C, mit steigender Höhe sinken die Temperaturen jedoch, und es kommt zu größeren Tagesschwankungen.
Die milden Temperaturen und die feuchten Winde, die auf die Inseln treffen, sind für das langsame Wachstum der Pflanzen und die längere Reifezeit der Früchte verantwortlich. Sie haben somit einen großen Einfluss auf die Alleinstellungsmerkmale der Bananen der g.g.A. „Plátano de Canarias“.
5.2 Besonderheit des Erzeugnisses:
Die Bananen der geschützten geografischen Angabe „Plátano de Canarias“ sind länglich, weisen eine deutliche Krümmung auf, sind mindestens 14 cm lang und 27 mm dick und haben einen intensiven süßen Geschmack sowie eine Schale mit kleinen braunen Flecken.
Diese kleinen braunen Flecken sind typisch für die Bananen der g.g.A. „Plátano de Canarias“ und gleichzeitig ein Erkennungsmerkmal für die Verbraucher.
Sie entstehen durch die Aktivität bestimmter Enzyme, wobei die Polyphenoloxidase und die Peroxidase besonders entscheidend sind.
In der Untersuchung, mit der der Antrag auf Anerkennung der geschützten geografischen Angabe „Plátano de Canarias“ begründet wird, werden die Parameter der „Plátanos de Canarias“ mit denen anderer Bananen verglichen. Dabei wird deutlich, dass die Enzyme Peroxidase und Polyphenoloxidase in den Bananen der g.g.A. „Plátano de Canarias“ weitaus aktiver als in anderen Bananen und für die Entstehung der kleinen braunen Flecken auf der Schale, dem Erkennungszeichen der „Plátano de Canarias“, verantwortlich sind.
In dieser Untersuchung zum Antrag auf Anerkennung der geschützten geografischen Angabe „Plátano de Canarias“ wird die Besonderheit des Erzeugnisses aus ernährungswissenschaftlicher Sicht untersucht. Nach einer Gesamtanalyse der in den Bananen der g.g.A. „Plátano de Canarias“ enthaltenen Nährstoffe im Vergleich zu Bananen anderer Herkunft ergibt sich folgendes Bild: „Plátano de Canarias" enthält weniger Stärke und mehr löslichen Zucker, wodurch sie süßer schmecken. Darüber hinaus enthalten sie im Vergleich zu anderen Bananen zwar mehr Kalium und Phosphor, aber weniger Natrium und Kalzium. Diese wichtigen Unterschiede belegen die Tatsache, dass sich die kanarischen Bananen von Bananen unterscheiden, die in anderen Weltregionen angebaut werden (Forster et al. 2002)
5.3 Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g.U.) bzw. einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle einer g.g.A.):
Der Antrag auf Anerkennung der geschützten geografischen Angabe „Plátano de Canarias“ wird mit der Qualität, dem Ruf und dem Bekanntheitsgrad der Marke begründet. Der charakteristische Anbau der kanarischen Bananen ist jedoch das Ergebnis historischer, natürlicher und menschlicher Faktoren.
Das Kanarische Archipel liegt vor der nordwestafrikanischen Küste zwischen 27° 37′ und 29° 25′ nördlicher Breite. Für diese Lage ist ein feuchtes, subtropisches Klima mit milden Temperaturen und seltenen Niederschlägen typisch.
Die Lage der Kanarischen Inseln im Atlantik auf Höhe der Subtropen und westlich des afrikanischen Kontinents bestimmt ihr spezifisches Klima. Das Klima in dem Gebiet, in dem sich der Archipel befindet, wird durch zwei Faktoren auf unterschiedlichen Ebenen beeinflusst, nämlich zum einen die für subtropische Breiten typische atmosphärische Dynamik und zum anderen die Tatsache, dass die meisten Inseln steil aufragen, einer kalten Meeresströmung ausgesetzt sind und sich nahe bei einem Kontinent befinden.
Die Kanaren befinden sich daher an der geografischen, aber auch an der klimatischen Grenze für den Anbau von Bananen, da diese Pflanze warme Temperaturen von 25 °C bis 27 °C benötigt, sich bei 16 °C nicht optimal entwickelt und unter 14 °C nicht mehr wächst.
Die Entwicklung des Wachstumszyklus der Bananenstauden wird durch die kumulativen Tagestemperaturen von über 14 °C beeinflusst. Im Vergleich zu tropischen Anbaugebieten verläuft das Wachstum der Pflanze recht langsam, wofür die milden Temperaturen und die feuchten Winde, die auf die Insel treffen, verantwortlich sind.
Das langsamere Wachstum und Reifen der Frucht (an der Staude bis zu drei Monate länger) führen zu den Erkennungsmerkmalen der kanarischen Bananen (geringer Stärke- und hoher Zuckergehalt, vor allem Saccharose).
Diese Bedingungen sind auch für die Aktivität der Enzyme bestimmend, die als Katalysatoren die braune Färbung der Schale bewirken. Sie wird in Form von kleinen braunen Punkten sichtbar, die das typische Erkennungsmerkmal der Bananen der g.g.A. „Plátano de Canarias“ sind.
Die Eigenschaften dieser Banane werden stark von Umweltfaktoren wie Licht, Temperatur, Wasser, Boden, relative Feuchtigkeit, Wind usw. beeinflusst. Diese Faktoren beeinflussen in ihrer Gesamtheit die physiologische Entwicklung der Pflanze und hierdurch ihre bereits erwähnten Besonderheiten.
Durch die geografische Lage der Kanarischen Inseln in Bezug auf die Märkte in Europa sind die Transportwege im Vergleich zu anderen Anbauregionen von Bananen sehr kurz. Deshalb können die Bananen in einem reiferen Zustand geerntet werden und weisen daher bessere organoleptische Eigenschaften auf. Außerdem erhalten die Verbraucher ein qualitativ höherwertiges Erzeugnis.
Der Ruf und der Bekanntheitsgrad der „Plátano de Canarias“ werden durch zahlreiche historische Quellen in Presse, Literatur usw. belegt. Als Beispiel sollen hier einige Zeitungsausschnitte zitiert werden:
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„La Vanguardia“ vom Mittwoch, dem 25. Mai 1921, Seite 11 „… Die Regierung wird gebeten, ihren Einfluss auf die deutsche Regierung geltend zu machen, damit das vor Monaten verhängte Importverbot für kanarische Bananen wieder aufgehoben wird …“ |
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„La Vanguardia“ vom Dienstag, dem 24. Juni 1930, Seite 32 „Herr Mateos, dem die Bedeutung des Anbaus von Bananen auf den Kanarischen Inseln bekannt ist, versprach, dass er und sein Ministerium alles Erforderliche für dieses berechtigte Bestreben tun werden.“ |
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„La Vanguardia“ vom Samstag, dem 21. November 1970, Seite 8 „Die Werbekampagnen für „Plátano de Canarias“ haben wieder begonnen.“ |
Als Beispiel für den Ruf und den Bekanntheitsgrad der Bananen mit der g.g.A. „Plátano de Canarias“ sollen auch die Schlussfolgerungen der im Jahr 2002 im Auftrag des spanischen Ministeriums für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung durchgeführten Untersuchung über den Markt für Bananen in Spanien und Portugal („Estudio del Mercado del Plátano en España y Portugal“) dienen, in denen kategorisch bekräftigt wird, dass Bananen allen Verbrauchern unabhängig von Geschlecht, Alter, sozialer Stellung und Wohnort schmecken und dass diese sie spontan mit den Kanaren in Verbindung bringen.
Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation:
(Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006)
http://www.gobiernodecanarias.org/boc/2011/025/005.html
(1) ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12.