EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 15.7.2016
COM(2016) 471 final
BERICHT DER KOMMISSION
JAHRESBERICHT 2015
ÜBER DIE BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION
UND DEN NATIONALEN PARLAMENTEN
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Document 52016DC0471
REPORT FROM THE COMMISSION ANNUAL REPORT 2015 ON RELATIONS BETWEEN THE EUROPEAN COMMISSION AND NATIONAL PARLIAMENTS
BERICHT DER KOMMISSION JAHRESBERICHT 2015 ÜBER DIE BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION UND DEN NATIONALEN PARLAMENTEN
BERICHT DER KOMMISSION JAHRESBERICHT 2015 ÜBER DIE BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION UND DEN NATIONALEN PARLAMENTEN
COM/2016/0471 final
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 15.7.2016
COM(2016) 471 final
BERICHT DER KOMMISSION
JAHRESBERICHT 2015
ÜBER DIE BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION
UND DEN NATIONALEN PARLAMENTEN
BERICHT DER KOMMISSION
JAHRESBERICHT 2015
ÜBER DIE BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION
UND DEN NATIONALEN PARLAMENTEN
1. Einleitung
Das Jahr 2015 war das erste komplette Amtsjahr der neuen Kommission unter der Präsidentschaft von Jean-Claude Juncker. Bei der Auflistung der politischen Prioritäten für seine Amtszeit hob Präsident Juncker die Bedeutung der Beziehungen der Kommission zu den nationalen Parlamenten hervor, insbesondere bei der Durchsetzung des Subsidiaritätsprinzips. Des Weiteren bekundete er die Absicht, Wege zur Verbesserung der Interaktion der Kommission mit den nationalen Parlamenten „als eine Möglichkeit zur Annäherung der Europäischen Union an ihre Bürgerinnen und Bürger“ zu erkunden. 1
Die Selbstverpflichtung der Kommission zum Aufbau einer neuen Partnerschaft mit den nationalen Parlamenten wurde auch in den Aufgabenbeschreibungen zum Ausdruck gebracht, die Präsident Juncker an die Kommissionsmitglieder sandte und in denen er diese dazu aufrief, den nationalen Parlamenten wichtige Vorschläge oder Initiativen persönlich vorzustellen und zu erläutern. Die erneute Fokussierung auf die Bedeutung direkter persönlicher Kontakte veranlasste die Mitglieder der Kommission dazu, den nationalen Parlamenten im Jahr 2015 mehr als 200 Besuche abzustatten (siehe Abschnitt 4).
Daneben unternahm die Kommission Maßnahmen zur Stärkung ihrer beiden herkömmlichen Kanäle für den schriftlichen Austausch mit den nationalen Parlamenten – des politischen Dialogs und des Subsidiaritätskontrollmechanismus. Die Kommission änderte ihre frühere Praxis, die Antworten auf Stellungnahmen der nationalen Parlamente lediglich von dem für interinstitutionelle Beziehungen zuständigen Vizepräsidenten unterzeichnen zu lassen. Als Mitunterzeichner treten nun der Erste Vizepräsident und der für den jeweiligen Politikbereich zuständige Vizepräsident oder Kommissar auf. Damit möchte die Kommission die politische Bedeutung unterstreichen, die sie diesem Dialog beimisst. Ferner war die Kommission 2015 auch bestrebt, in Ihren Antworten auf Stellungnahmen der nationalen Parlamente zwar wie bisher alle aufgeworfenen technischen Fragen zu beantworten, zugleich aber den politischen Charakter der Antworten stärker zu betonen.
Dieser elfte Jahresbericht über die Beziehungen zwischen der Kommission und den nationalen Parlamenten hat vor allem den politischen Dialog zum Gegenstand, der von der Kommission 2006 angestoßen wurde, um einen Austausch von Informationen und Meinungen zu allen Politikbereichen zu ermöglichen, der sowohl Legislativvorschläge als auch nichtlegislative Initiativen einschließen sollte. Der Subsidiaritätskontrollmechanismus, der den nationalen Parlamenten das Recht verleiht, zu bewerten, ob Legislativvorschläge in Bereichen, die nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Union fallen, mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar sind, wird im Jahresbericht 2015 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit 2 behandelt, der gleichzeitig mit diesem Bericht veröffentlicht wird und als Ergänzung zu diesem zu sehen ist.
2. Schriftliche Stellungnahmen der nationalen Parlamente
a. Allgemeine Anmerkungen
Die politische Verpflichtung der neuen Kommission, sich stärker auf Prioritäten und Ergebnisse zu konzentrieren, fand in ihrem Arbeitsprogramm 2015 darin Ausdruck, dass 23 neue Initiativen aufgeführt waren, die im Verlauf des Jahres angenommen werden sollten. Dies bedeutete einen erheblichen Rückgang gegenüber dem Durchschnitt von über 130 neuen Initiativen, die in den Jahresarbeitsprogrammen der davorliegenden fünf Jahre vorgeschlagen worden waren.
Die Konzentration der Kommission auf eine begrenzte Zahl zentraler Angelegenheiten für die Bürgerinnen und Bürger der EU führte zusammen mit der Verringerung neuer Initiativen dazu, dass aus den nationalen Parlamenten weniger Stellungnahmen (einschließlich begründeter Stellungnahmen) eingingen. Ihre Zahl sank 2015 um mehr als 30 %, von 506 übermittelten Stellungnahmen im Jahr 2014 auf 350 im Jahr 2015 (siehe Anhang 1). 3
b. Beteiligung und Schwerpunkte
Der politische Dialog war wie in den Vorjahren, gemessen an der Zahl der an die Kommission gesandten Stellungnahmen, ungleich auf die nationalen Parlamente verteilt. Auf die zehn aktivsten Kammern entfielen rund 70 % aller Stellungnahmen, allerdings waren es 2014 noch 80 % gewesen.
Die portugiesische Assembleia da República reichte die höchste Zahl an Stellungnahmen ein, nämlich 55 bzw. rund 15 % aller Stellungnahmen. Nichtsdestotrotz übermittelte diese Kammer – sowohl in absoluten Zahlen als auch in Prozent – erneut weniger Stellungnahmen als zuvor (227 Stellungnahmen bzw. 31 % im Jahr 2012, 192 Stellungnahmen bzw. 31 % im Jahr 2013, 118 Stellungnahmen bzw. 23 % im Jahr 2014). Die weiteren nationalen Parlamente oder Kammern, die 2015 mindestens zehn Stellungnahmen sandten, waren die rumänische Camera Deputaţilor (47), der tschechische Senát (25), der italienische Senato della Repubblica (25), die französische Assemblée nationale (23), das britische House of Lords (22), der deutsche Bundesrat (20), der rumänische Senat (14), die beiden spanischen Kammern Congreso de los Diputados und Senado (11), die tschechische Poslanecká snĕmovna (10) und der schwedische Riksdag (10).
Während die Stellungnahmen in den letzten Jahren vornehmlich auf Legislativvorschläge abzielten, beschloss diesmal eine größere Zahl an Kammern, Stellungnahmen zu nichtlegislativen Vorschlägen wie Mitteilungen und Grünbüchern abzugeben. Elf der neunzehn Kommissionsdokumente, die die meisten Stellungnahmen aus den nationalen Parlamenten hervorriefen, befanden sich in dieser Kategorie. Die Kommission hatte die nationalen Parlamente dazu aufgerufen, sich stärker in der prälegislativen Phase einzubringen, weshalb die Kommission diese Interessenbekundungen begrüßt.
c. Schlüsselthemen des politischen Dialogs und politische Ergebnisse
Die besondere Aufmerksamkeit der nationalen Parlamente galt 2015 unter anderem folgenden Kommissionsdokumenten, zu denen mindestens zehn Stellungnahmen eingingen (siehe Anhang 3).
1.Mitteilung über das Arbeitsprogramm der Kommission 2015: Ein neuer Start 4
2.Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung eines Umsiedlungsmechanismus für Krisensituationen und zur Änderung geltender Rechtsvorschriften über die Bearbeitung von Anträgen auf internationalen Schutz, die von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen gestellt werden, durch die Mitgliedstaaten 5
3.Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung geltender Rechtsvorschriften hinsichtlich der Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, die Verwendung genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen 6
4.Vorschlag für eine Verordnung über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen 7
5.Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung geltender Rechtsvorschriften bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung 8
Zu drei dieser Dokumente wurden auch begründete Stellungnahmen aus einer oder mehreren Kammern übermittelt. Eine nähere Beschreibung der betreffenden Subsidiaritätsaspekte findet sich im Jahresbericht über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit.
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über das Arbeitsprogramm der Kommission 2015: Ein neuer Start
Das erste Arbeitsprogramm der Juncker-Kommission markierte einen klaren Bruch mit der Vergangenheit. Sein zentrales Anliegen war es, die Bemühungen und Ressourcen der Kommission auf Vorschläge zu fokussieren, die aller Wahrscheinlichkeit nach die größten Auswirkungen auf Beschäftigung und Wachstum haben. So enthielt es auch nur eine relativ begrenzte Zahl neuer Vorschläge, die auf die zehn Prioritäten der politischen Leitlinien von Präsident Juncker konzentriert waren. Ferner wurde die Rücknahme von rund 80 anhängigen Gesetzgebungsinitiativen vorgeschlagen, die von vorherigen Kommissionen auf den Weg gebracht worden waren. Sie ruhten oder waren von den Ereignissen überholt bzw. in Verhandlungen dermaßen abgeschwächt worden, dass sie ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr erfüllen konnten. 9 Des Weiteren wurde im Arbeitsprogramm 2015 die Verpflichtung abgegeben, 79 geltende Rechtsakte auf ihre weitere Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen.
Das Arbeitsprogramm 2015 wurde am 16. Dezember 2014 angenommen und vom Ersten Vizepräsidenten Frans Timmermans an die Vorsitzenden der Ausschüsse für europäische Angelegenheiten in allen nationalen Parlamenten übermittelt. Zu dem Programm gingen 26 Stellungnahmen ein, wodurch es zum meistkommentierten Kommissionsdokument im Jahr 2015 wurde. Dabei handelt es sich um individuelle Stellungnahmen zu dem Arbeitsprogramm von 12 Kammern 10 sowie eine gemeinsame Stellungnahme von 14 Kammern 11 , in der jede Kammer ihre eigenen Prioritäten in Bezug auf die von der Kommission vorgeschlagenen Initiativen darlegte. Die gemeinsame Stellungnahme wurde nach einer informellen Sitzung über die Rolle der nationalen Parlamente eingereicht, die von der niederländischen Tweede Kamer am 19. Januar 2015 in Brüssel einberufen worden war. Auf dieser Sitzung wurden außerdem Möglichkeiten zur Verbesserung des Verfahrens der begründeten Stellungnahme („Gelbe Karte)“ erörtert (siehe Abschnitt 3). Die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt wurde von allen Kammern, die die gemeinsame Stellungnahme unterzeichneten, als Priorität eingestuft. Weitere Initiativen, die von fast allen Kammern als Priorität angesehen wurden, waren der strategische Rahmen für die Energieunion, das Maßnahmenpaket für die Mobilität der Arbeitskräfte, die Handels- und Investitionsstrategie für Beschäftigung und Wachstum sowie die europäische Migrationsagenda.
In ihren Antworten auf die eingegangenen Stellungnahmen begrüßte die Kommission das Interesse, das die nationalen Parlamente ihrem Arbeitsprogramm entgegenbrachten, und die breite Unterstützung für die Fokussierung auf eine niedrigere Zahl von Initiativen, die einen europäischen Mehrwert bieten. Ferner begrüßte sie die durch das Arbeitsprogramm geschaffene Möglichkeit, sich frühzeitig mit den nationalen Parlamenten über die Prioritäten auszutauschen.
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Umsiedlungsmechanismus für Krisensituationen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist
Der aufgrund der Flüchtlingskrise vorgelegte Kommissionsvorschlag für einen Umsiedlungsmechanismus für Krisensituationen zielt im Einklang mit der Europäischen Migrationsagenda 12 darauf ab, einen strukturierten Solidaritätsmechanismus einzurichten. Die Kommission kann diesen Mechanismus jederzeit aktivieren, um einen Mitgliedstaat zu unterstützen, der sich in einer Krisensituation befindet und dessen Asylsystem durch einen unverhältnismäßig großen Zustrom von Drittstaatsangehörigen extrem unter Druck steht. Es ist vorgesehen, dass die Kommission derartige künftige Krisensituationen definiert und die Umverteilung von Drittstaatsangehörigen anhand objektiver und nachprüfbarer Kriterien festlegt. Der Vorschlag ist Teil eines Vorschlagspakets, das die Umsiedlung von 120 000 Flüchtlingen aus Griechenland, Ungarn und Italien sowie eine gemeinsame europäische Liste sicherer Herkunftsstaaten und eine effektivere Rückführungspolitik vorsieht.
Der Vorschlag veranlasste die nationalen Parlamente 2015 zur Übermittlung von zwölf Stellungnahmen, einschließlich fünf begründeter Stellungnahmen, 13 in denen argumentiert wurde, dass
die EU nicht befugt sei, einen dauerhaften, von der Kommission zu aktivierenden Umsiedlungsmechanismus einzurichten,
die vorgeschlagene Verordnung keinen echten Mehrwert gegenüber den bestehenden Handlungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten darstelle,
der Verordnungsentwurf über das zum Erreichen des Ziels notwendige Maß hinausgehe und dadurch gegen die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit verstoße.
In ihren Antworten wies die Kommission darauf hin, dass der Vorschlag Teil eines größeren Pakets weitreichender – bereits vorgeschlagener oder noch vorzuschlagender – Maßnahmen sei, die dazu dienten, auf die aktuelle Flüchtlingskrise zu reagieren. Mit Blick auf die Rechtsgrundlage betonte die Kommission, dass der Vorschlag auf derselben Rechtsgrundlage basieren werde wie die zu ersetzende Verordnung (EU) Nr. 604/2013. Die Kommission erinnerte daran, dass die Flüchtlingskrise die Asylsysteme in den Mitgliedstaaten extrem unter Druck gesetzt habe, was die Anwendung der Dublin-Bestimmungen gefährden könne. Das derzeitige System enthalte keinerlei Ausnahmen von den Zuständigkeitskriterien, was Ungleichgewichte schaffe und die Krise bisweilen verschärfe.
Die Kommission argumentierte weiter, dass die EU mit Hilfe eines Krisenmechanismus für die Umsiedlung von Asylbewerbern auf eine Krisensituation reagieren und die betroffenen Mitgliedstaaten unterstützen könne, ohne dass jedes Mal ein langwieriger Annahmeprozess durchlaufen werden müsse. Die Kommission betonte, dass Maßnahmen einzelner Mitgliedstaaten nicht ausreichen würden, um derartige Situationen zu bewältigen. Der Einsatz unkoordinierter Maßnahmen könne weder für eine umfassende Lösung im Fall eines unverhältnismäßigen Zustroms von Menschen sorgen, noch eine gerechte Aufteilung der Verantwortung unter den Mitgliedstaaten bieten.
Die Kommission hält es daher für offenkundig, dass die Maßnahmen einzelner Mitgliedstaaten den gemeinsamen Herausforderungen, mit denen alle Mitgliedstaaten diesbezüglich konfrontiert sind, nicht zufriedenstellend begegnen können.
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 hinsichtlich der Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, die Verwendung genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen
In seiner Bewerbungsrede vor dem Europäischen Parlament kündigte Jean-Claude Juncker als Präsidentschaftskandidat der Europäischen Kommission an, die Rechtsvorschriften für die Zulassung gentechnisch veränderter Organismen zu überprüfen. Beim derzeitigen System wurde noch in keinem Fall eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten für oder gegen eine Zulassung erreicht, so dass die endgültigen Beschlüsse über eine Zulassung letztlich von der Kommission gefasst werden mussten. In der vorgeschlagenen Neufassung wird der endgültige Beschluss über eine Beschränkung oder ein Verbot der Verwendung genetisch veränderter Lebens- oder Futtermittel auf die nationale Ebene übertragen, nachdem die Mitgliedstaaten auf europäischer Ebene entsprechend befugt wurden. Die Beschlüsse unterliegen der Bedingung, dass die nationalen Opt-out-Regelungen mit dem Unionsrecht vereinbar sind und keine gesundheits- und umweltrelevanten Gründe angeführt werden, da diese für die gesamte Europäische Union von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit bewertet werden.
Bei der Kommission gingen 12 Stellungnahmen hierzu ein, darunter zwei begründete Stellungnahmen, die im Jahresbericht 2015 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit ausführlicher beschrieben sind. 14 Zu den Kritikpunkten zählten die unvorhersehbaren Kosten für Erzeuger und Importeure sowie mögliche Störungen auf dem Binnenmarkt. Ferner wurde angeführt, dass gentechnisch veränderte Kulturen aus politischen statt wissenschaftlichen Gründen verboten werden könnten. Mehrere nationale Parlamente waren der Ansicht, dass der Vorschlag der Sicherheit genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel in der EU entgegenwirke, allerdings gab es keine Einigkeit über ein geeignetes Verfahren zur Risikobewertung. Die irischen Houses of the Oireachtas etwa meinten, dass auf europäischer Ebene allein die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit für die Bewertung der Sicherheit genetisch veränderter Organismen zuständig sein sollte. Der deutsche Bundesrat plädierte dagegen für eine komplette Überarbeitung des Risikobewertungsverfahrens.
Das Europäische Parlament verwarf den Vorschlag in seiner ersten Lesung am 28. Oktober 2015 aufgrund von Zweifeln über seine Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt und seine Realisierbarkeit. Eine Stellungnahme des Rates zu dem Vorschlag steht noch aus. Für die Kommission ist der Vorschlag indessen eine der Initiativen, zu der sie zusammen mit ihren Mitgesetzgebern (Europäisches Parlament und Rat) schnelle Fortschritte erzielen möchte. 15
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013
Die erste Priorität in den von Präsident Juncker entworfenen politischen Leitlinien für die neue Kommission gilt der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas und der Belebung der Investitionstätigkeit, um Arbeitsplätze zu schaffen. Im Januar 2015 legte die Kommission in enger Partnerschaft mit der Europäischen Investitionsbank einen Vorschlag zur Einrichtung eines Europäischen Fonds für strategische Investitionen vor. Dahinter stand das Ziel, die derzeitige Investitionslücke in der Europäischen Union durch die Mobilisierung privater Gelder für strategische Investitionen zu schließen, die der Markt nicht alleine finanzieren kann. Der Fonds ist auf strategische Investitionen in Infrastruktur und Innovation sowie auf Risikofinanzierungen für kleine und mittlere sowie für Midcap-Unternehmen in ganz Europa ausgerichtet.
Zu dieser wichtigen politischen Initiative gingen 11 Stellungnahmen im Rahmen des politischen Dialogs ein. 16 Im Allgemeinen begrüßten die nationalen Parlamente den Vorschlag zur Schaffung eines Mechanismus, der strategische Investitionen auf europäischer Ebene unterstützen soll. Sie plädierten für seine schnelle Umsetzung und forderten ein transparentes Auswahlverfahren für die Projekte, die finanziell unterstützt werden sollen.
Gleichzeitig fürchteten mehrere nationale Parlamente, dass die im Rahmen des Programms „Horizont 2020“ vorgesehenen Gelder für Wissenschaft, Forschung und Innovation gekürzt werden könnten, um den Europäischen Fonds für strategische Investitionen finanziell auszustatten. Mehrere Kammern forderten, die Mittel des Fonds auf Investitionen zu konzentrieren, die der Forschung und Innovation in Europa dienen. Der österreichische Bundesrat und der deutsche Bundesrat sprachen sich gegen die Verwendung der vorgeschlagenen Mittel zur Finanzierung von Kernenergieprojekten aus. Eine Reihe von Kammern, darunter der italienische Senato della Repubblica, die rumänische Camera Deputaţilor, der rumänische Senat und die slowakische Národná Rada, forderten eine ausgewogene Verteilung der Mittel über ganz Europa, um regionale Ungleichgewichte zu verringern.
Die Verordnung zur Einrichtung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen trat nach ihrer Verabschiedung im Europäischen Parlament und im Rat am 25. Juni 2015 in Kraft. Der zeitliche Ablauf entsprach damit dem in der Mitteilung „Eine Investitionsoffensive für Europa“ 17 ausgegebenen ehrgeizigen Ziel, den Fonds bis spätestens Juni 2015 einsatzbereit zu machen. In der Verordnung einigten sich die Mitgesetzgeber darauf, die vorgesehene Kürzung der dem Programm „Horizont 2020“ zugeteilten Mittel um 500 Mio. EUR zu verringern. Bei der Fazilität „Connecting Europe“ wurde die vorgeschlagene Kürzung um 3,3 Mrd. EUR auf 2,8 Mrd. EUR gesenkt. Bezüglich der Transparenz der europäischen Projekt-Pipeline ist in Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung festgelegt, dass die Kommission mit Unterstützung der Europäischen Investitionsbank ein Portal einrichten wird, das als öffentlich zugängliche, benutzerfreundliche Vorhabendatenbank dient, die relevante Informationen über die einzelnen Vorhaben liefert.
Was die Projektauswahl angeht, haben die Mitgesetzgeber einen Artikel zu den Förderkriterien für den Einsatz der EU-Garantie aufgenommen. Darin heißt es, dass aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen Vorhaben zu fördern sind, die
I.wirtschaftlich tragfähig sind,
II.mit der Unionspolitik vereinbar sind, unter anderem mit dem Ziel des territorialen Zusammenhalts,
III.die in Artikel 5 der Verordnung definierte Zusätzlichkeit bieten,
IV.soweit möglich die Mobilisierung von Kapital des privaten Sektors maximieren und
V.technisch durchführbar sind.
Die Bestimmung über die Vereinbarkeit mit der Unionspolitik und dem Ziel des territorialen Zusammenhalts wurde eindeutig als Folge der Forderungen nach Sicherstellung eines regionalen Gleichgewichts aufgenommen.
Seit dem Inkrafttreten der Verordnung hat die Europäische Investitionsbank-Gruppe Mittel aus dem Fonds für ein breites Spektrum an Vorhaben genehmigt. Die Europäische Investitionsbank schätzt, dass bis Mai 2016 durch den Fonds rund 100 Mrd. EUR an Investitionen in Europa mobilisiert wurden. 18
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung
In ihrem Arbeitsprogramm 2015 gab die Kommission eine klare Verpflichtung dazu ab, den Kampf gegen Steuerumgehung und Steuerbetrug zu verstärken. Im Lauf des Jahres nahm die Kommission mehrere Vorschläge an, mit denen öffentliche Forderungen nach Fairness und Transparenz im Steuerwesen aufgegriffen wurden und die darüber hinaus gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen im Binnenmarkt sicherstellen sollen. Die vorgeschlagene Richtlinie ist Teil eines umfangreichen Pakets zur Steuertransparenz, das am 18. März 2015 angenommen wurde. Auch die Arbeiten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und der G20-Länder zur Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung gingen in den Vorschlag ein, der dazu dient, den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission systematischer und verbindlicher zu gestalten. Er behandelt alle künftigen grenzüberschreitenden Steuervorbescheide sowie alle in den davorliegenden zehn Jahren erteilten Vorbescheide, die am Tag des Inkrafttretens der vorgeschlagenen Richtlinie weiter gültig sind. 19
Die Kommission erhielt zehn Stellungnahmen zu dem Vorschlag, darunter eine begründete Stellungnahme des schwedischen Riksdag, in der die Vereinbarkeit mit dem Subsidiaritätsprinzip angezweifelt wurde. 20 Die vom schwedischen Riksdag vorgebrachten Argumente sind zusammen mit den Antworten der Kommission ausführlich im Jahresbericht 2015 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit dargelegt.
Etliche andere Kammern, die Stellungnahmen abgaben, sprachen sich dafür aus, auf europäischer Ebene Maßnahmen geben eine aggressive Steuerplanung zu ergreifen, allerdings äußerten mehrere Kammern auch Bedenken über spezifische Teile des Vorschlags. Einige Kammern stellten insbesondere die in dem Vorschlag enthaltene Bestimmung in Frage, Mitgliedstaaten zum Austausch von Informationen über alle – weiterhin gültige – Steuervorbescheide zu verpflichten, die in den zehn Jahren vor dem Datum des voraussichtlichen Inkrafttretens der vorgeschlagenen Richtlinie (1. Januar 2016) erteilt wurden. Zwei Kammern waren gegen jedwede Rückwirkung. 21 Mehrere Kammern sorgten sich über den Verwaltungsaufwand, den die vorgeschlagene Richtlinie mit sich bringen würde, sowie die Umsetzbarkeit ihrer Anwendung ab 1. Januar 2016. 22 Die slowakische Národná Rada betonte, die Art der auszutauschenden Informationen müssten ebenso wie die Pflichten der Mitgliedstaaten klar definiert werden, um den Austausch irrelevanter Informationen zu vermeiden. Der deutsche Bundesrat erklärte, dass nur die direkt von einem Steuervorbescheid betroffenen Mitgliedstaaten Informationen austauschen sollten.
Die vorgeschlagene Richtlinie wurde nach Erörterungen im Europäischen Parlament und im Rat am 8. Dezember 2015 erlassen, nur neun Monate nach Vorlage des ursprünglichen Kommissionsvorschlags. 23 Die Richtlinie enthält die wichtigsten von der Kommission vorgeschlagenen Grundsätze, unterscheidet sich jedoch gleichzeitig in mehreren Punkten vom ursprünglichen Vorschlag. Erstens haben die Mitgliedstaaten bis Ende 2016 Zeit, die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen, so dass die Richtlinie nun erst am 1. Januar 2017 in Kraft treten wird, also ein Jahr später, als ursprünglich geplant. Zweitens wurde der Zeitraum, der für den Informationsaustausch über vor dem Inkrafttreten der Richtlinie erteilte Steuervorbescheide vorgesehen war, von zehn auf fünf Jahre verringert, wobei eine zusätzliche Bestimmung für 2012 oder 2013 erteilte, geänderte oder erneuerte Steuervorbescheide eingeführt wurde. 24 Drittens ist in der Richtlinie ausführlicher definiert, welche Informationen unter den Mitgliedstaaten auszutauschen und welche – begrenzten – Basisinformationen auch an die Kommission zu übermitteln sind. Diese Informationen sollen es der Kommission ermöglichen, die effektive Anwendung des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs über grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung jederzeit zu verfolgen und zu bewerten.
3. Der weitergefasste Kontext
Die nationalen Parlamente setzten ihre fortlaufenden Erörterungen über ihre Rolle im europäischen Entscheidungsprozess im Jahr 2015 fort, und zwar gestützt auf Berichte, die 2014 von drei Kammern veröffentlicht worden waren. 25
Im Januar 2015 traf sich eine von mehreren Parlamentskammern eingesetzte informelle Arbeitsgruppe in Brüssel, um das von der Kommission vorgelegte Arbeitsprogramm 2015 zu erörtern. Die Gruppe diskutierte auch darüber, wie das Verfahren der begründeten Stellungnahme („Gelbe Karte“) verbessert werden könnte, das im Protokoll Nr. 2 zu den Verträgen über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit beschrieben ist. Der letztgenannte Punkt wurde zusammen mit der möglichen Einführung eines erweiterten politischen Dialogs – auch als „Greencard“ bezeichnet 26 – anschließend bei einem zweiten informellen Treffen der Arbeitsgruppe im Mai in Warschau weitergehend erörtert. Die Ergebnisse wurden auf der LIII. Tagung der COSAC (Konferenz der Ausschüsse für Unionsangelegenheiten der Parlamente der Europäischen Union) vorgestellt. Die mit der Stärkung des politischen Dialogs und der Verbesserung des Verfahrens der begründeten Stellungnahme befasste Arbeitsgruppe trat erneut im Oktober während des luxemburgischen COSAC-Vorsitzes zusammen. 27
Auf der Tagung der COSAC-Vorsitzenden im Juli erkannte der Erste Vizepräsident Timmermans an, dass die nationalen Parlamente nach Wegen suchten, die europäischen Angelegenheiten positiver und proaktiver mitzugestalten, zum Beispiel durch die Verwendung einer „Greencard“. Trotz seines Verweises auf das ausschließliche Initiativrecht der Kommission deutete er an, dass die Kommission alle Initiativen, die in den nationalen Parlamenten breite Unterstützung fänden, konstruktiv prüfen werde. Gleichzeitig unterstrich er, dass die Kommission verpflichtet sei, im Einklang mit den geltenden Verträgen zu handeln, was bedeute, dass die nationalen Parlamente die im Protokoll festgelegte achtwöchige Frist für die Übermittlung begründeter Stellungnahmen zum Entwurf eines Rechtsakts einhalten müssten.
Kurz nach der Tagung der COSAC-Vorsitzenden kamen auf Initiative des britischen House of Lords Vertreter aus 16 Parlamentskammern zusammen, um gemeinsam ein „Greencard“-Pilotvorhaben zu unterzeichnen. Sie forderten die Kommission dazu auf, bei der Überarbeitung des Pakets zur Kreislaufwirtschaft ein strategisches Konzept zur Verringerung der Lebensmittelabfälle in der Europäischen Union zu entwickeln. 28 Diese Initiative zum Thema Lebensmittelverschwendung wurde von zwei weiteren nationalen Parlamenten und einer Kammer unterstützt. 29 In ihrer Antwort dankte die Kommission den Kammern für ihre Vorschläge, die sie als klaren Beleg für die Bereitschaft der Kammern ansah, auf proaktive und konstruktive Weise zur politischen Debatte auf europäischer Ebene beizutragen. Einige der Vorschläge zu Lebensmittelspenden, zur Datenerhebung und zur Überwachung fanden Eingang in das im Dezember angenommene Paket zur Kreislaufwirtschaft. 30
Gemäß Artikel 12 des Vertrags über die Europäische Union haben die nationalen Parlamente zudem eine besondere Rolle im Bereich der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts inne, indem sie sich an den Mechanismen zur Bewertung der Durchführung der Unionspolitiken in diesem Bereich beteiligen und in die politische Kontrolle von Europol und die Bewertung der Tätigkeit von Eurojust einbezogen werden. In diesem Zusammenhang legte die Kommission 2013 einen Vorschlag für eine Europol-Verordnung 31 vor, um die Agentur an den Vertrag von Lissabon anzupassen. Sie schlug unter anderem vor, einen Mechanismus einzuführen, der es dem Europäischen Parlament erlauben würde, gemeinsam mit den nationalen Parlamenten die Tätigkeiten von Europol zu kontrollieren. Nach fast dreijährigen Verhandlungen auf interinstitutioneller Ebene erzielten die Mitgesetzgeber eine Einigung. Der abschließende Kompromiss sieht die Einrichtung eines gemeinsamen parlamentarischen Kontrollausschusses vor, der vom zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments und den nationalen Parlamenten einzusetzen ist.
4. Bilaterale Kontakte und Besuche
Die Kommissionsmitglieder folgten dem Aufruf von Präsident Juncker, „eine neue Partnerschaft mit den nationalen Parlamenten aufzubauen“, indem sie den nationalen Parlamenten im Jahr 2015 mehr als 200 Besuche abstatteten. Präsident Juncker sowie die Vizepräsidenten oder sonstigen Kommissionsmitglieder besuchten fast alle 28 nationalen Parlamente, zahlreiche Kammern davon mehrfach. Darüber hinaus entsandten einige nationale Parlamente Delegationen nach Brüssel oder setzten Ausschusssitzungen dort an und nutzten dabei die Gelegenheit, sich mit Mitgliedern der Kommission zu treffen.
Besonders hervorzuheben sind die Besuche, die Kommissionsmitglieder unternahmen, um Interessenträgern und Bürgern in den Mitgliedstaaten wichtige Initiativen vorzustellen. So wurde die Investitionsoffensive für Europa, eine der wichtigsten Prioritäten der Kommission in ihrem ersten Amtsjahr, von Vizepräsident Jyrki Katainen bei einer Roadshow präsentiert, die durch fast alle Mitgliedstaaten führte und auch Besuche bei nationalen Parlamenten mit einbezog. Auf ähnliche Weise nutzte Vizepräsident Maroš Šefčovič seine ausgedehnte Tour zum Thema Energieunion dazu, nationalen Parlamentariern in fast allen Mitgliedstaaten die Vorteile dieser neuen Kommissionsstrategie zu erläutern. 32 Angesichts des starken öffentlichen Interesses an Handelsfragen besuchte Kommissarin Cecilia Malmström zudem zahlreiche nationale Parlamente, um verschiedene Themen zu erörtern, darunter die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft, die derzeit von der Europäischen Union mit den Vereinigten Staaten verhandelt wird.
Aus Sicht der Kommission sind diese Direktkontakte mit nationalen Parlamentariern unentbehrlich, um die Unionspolitik besser verständlich zu machen und um Unterstützung zu werben. Dieser Punkt wurde vom Ersten Vizepräsidenten Timmermans in seinen Äußerungen auf der Tagung der COSAC-Vorsitzenden im Juli 2015 in Luxemburg besonders herausgestellt (siehe Abschnitt 5).
Wie in den Vorjahren nahmen Beamte der Kommission an verschiedenen Sitzungen von Ausschüssen der nationalen Parlamente teil. Darüber hinaus wurden Kommissionsbeamte regelmäßig dazu eingeladen, auf Sitzungen der in Brüssel angesiedelten Ständigen Vertreter der nationalen Parlamente wichtige Initiativen vorzustellen. Die Beauftragten für das Europäische Semester in den Vertretungen der Kommission in den Mitgliedstaaten hielten ihre Kontakte mit den nationalen Parlamenten aufrecht, etwa um sich über das Europäische Semester und andere Wirtschaftsfragen auszutauschen.
5. Wichtigste Zusammenkünfte und Konferenzen
Die Interaktion der Kommission mit den nationalen Parlamenten wurde im gesamten Jahresverlauf 2015 mit der Teilnahme an zahlreichen wichtigen interparlamentarischen Zusammenkünften und Konferenzen fortgesetzt.
COSAC
Die Konferenz der Ausschüsse für Unionsangelegenheiten der Parlamente der Europäischen Union (COSAC) behielt ihren regelmäßigen Zyklus von zwei Tagungen pro Semester bei. Eine der beiden Tagungen dient dem Treffen der Vorsitzenden der Parlamentsausschüsse, die zweite Tagung ist eine Plenartagung. Vertreter des Europäischen Parlaments nahmen als COSAC-Mitglieder an allen Tagungen teil. Auch die Kommission, die bei COSAC-Sitzungen Beobachterstatus hat, war bei allen Tagungen zugegen. Die Kommission verfasste wie üblich eine schriftliche Antwort zu den Beiträgen, die von der COSAC auf ihren beiden jährlichen Plenartagungen angenommen wurden.
Bei der Tagung der COSAC-Vorsitzenden im Februar erörterten die Delegierten in Anwesenheit des Ersten Vizepräsidenten Timmermans die Prioritäten der lettischen Ratspräsidentschaft und der Östlichen Partnerschaft im Vorfeld des Gipfeltreffens zur Östlichen Partnerschaft in Riga, das im Mai stattfand. Auf der vom 31. Mai bis 2. Juni abgehaltenen LIII. Plenartagung des COSAC wurde eine Vielzahl von Themen diskutiert, darunter die Energie- und Handelspolitik der Union unter Beteiligung von Vizepräsident Šefčovič bzw. Kommissarin Malmström. Die parlamentarische Kontrolle von Angelegenheiten der Europäischen Union war ein weiterer wichtiger Tagesordnungspunkt. 33
Bei der Tagung der COSAC-Vorsitzenden während der luxemburgischen Ratspräsidentschaft erörterten die Delegierten in Anwesenheit des Ersten Vizepräsidenten Timmermans, wie der politische Dialog gestärkt werden könnte (siehe Abschnitt 3). Die vom 30. November bis 2. Dezember in Luxemburg abgehaltene LIV. Tagung der COSAC bot ein Forum für die Erörterung der Europäischen Migrationsagenda, der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt – Vizepräsident Andrus Ansip hielt eine Grundsatzrede hierzu – sowie der Erweiterungspolitik. 34
Europäische parlamentarische Woche und Konferenzen nach Artikel 13
Die dritte Europäische parlamentarische Woche fand vom 3. bis 4. Februar 2015 im Europäischen Parlament statt. Zu der Veranstaltung kamen Parlamentarier aus ganz Europa, um wirtschaftliche, haushaltspolitische und soziale Fragen zu diskutieren. Präsident Juncker trat bei der ersten Veranstaltung der Woche – der interparlamentarischen Zusammenkunft zu den Zyklen des Europäischen Semesters 2014 und 2015 – als Redner auf, Vizepräsident Katainen und Kommissarin Marianne Thyssen hielten weitere Grundsatzreden. Die zweite Veranstaltung – die interparlamentarische Konferenz gemäß Artikel 13 des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (auch als „Fiskalpakt“ bezeichnet) – wurde gemeinsam von der lettischen Saeima und vom Europäischen Parlament organisiert und geleitet. Nachdem die grundlegenden Prinzipien auf der Konferenz der Präsidenten der Parlamente der Europäischen Union im April 2015 in Rom gebilligt worden waren, kam es auf der Tagung am 9./10. November 2015 der interparlamentarischen Konferenz in Luxemburg zur Verabschiedung der Geschäftsordnung.
Konferenzen zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik
Die Interparlamentarische Konferenz zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik war ein weiteres wichtiges Forum für den Austausch zwischen den nationalen Parlamenten und den Organen der Europäischen Union. Die sechste Sitzung der Konferenz wurde im März von der lettischen Saeima ausgerichtet, gefolgt von der siebten Sitzung im September 2015, die von der luxemburgischen Chambre des députés organisiert wurde. Federica Mogherini, die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission, nahm an beiden Konferenzen teil, auf denen die Prioritäten und Strategien der Union in beiden Politikbereichen erörtert wurden.
6. Fazit und Ausblick
Im ersten kompletten Jahr ihrer Amtszeit unter Jean-Claude Juncker als Präsident erzielte die neue Kommission beachtliche Fortschritte bei der Umsetzung ihrer Zusage, eine neue Partnerschaft mit den nationalen Parlamenten aufzubauen. Die Zahl der im Rahmen des politischen Dialogs und des Subsidiaritätskontrollmechanismus eingegangenen Stellungnahmen war geringer, da sich die neue Kommission auf eine begrenzte Zahl an wichtigen Initiativen konzentrierte. Dennoch gelang es den Kommissionsmitgliedern durch zahlreiche Besuche in den Mitgliedstaaten und die Teilnahme an interparlamentarischen Zusammenkünften und anderen Veranstaltungen, ein hohes Maß an persönlichen Kontakten mit nationalen Parlamentariern zu gewährleisten.
Die Kommission ist sich der wichtigen Funktion der nationalen Parlamente – der Vertretungen der europäischen Bürgerinnen und Bürger auf nationaler Ebene – als Mittler zwischen den europäischen Organen und der Öffentlichkeit bewusst. Eingedenk ihres Initiativrechts wahrt die Kommission auch weiterhin das Gleichgewicht zwischen den auf europäischer Ebene tätigen Organen. Gleichzeitig hat sie bewiesen, dass sie bereit ist, Vorschläge aus den nationalen Parlamenten zu prüfen – ein Beispiel ist die gemeinsame Initiative der nationalen Parlamente gegen Lebensmittelverschwendung –, in denen dargelegt wird, wie das Handeln auf europäischer Ebene einen Mehrwert generieren kann.
Die Kommission hat vor, auf den Grundlagen aufzubauen, die im ersten vollen Jahr ihrer Amtszeit im Bereich des Aufbaus engerer Beziehungen zu den nationalen Parlamenten gelegt wurden. In ihrem Arbeitsprogramm 2016 hat die Kommission ihre Absicht bekundet, zu erforschen, durch welche weiteren Schritte sichergestellt werden kann, dass die nationalen Parlamente bei der Politikgestaltung in Europa klar und deutlich gehört werden. Die Kommission sieht den positiven Beiträgen der nationalen Parlamente zu dieser wichtigen Debatte mit Vorfreude entgegen.
Ein neuer Start für Europa: Meine Agenda für Jobs, Wachstum, Fairness und demokratischen Wandel – Politische Leitlinien für die nächste Europäische Kommission ( http://ec.europa.eu/priorities/docs/pg_de.pdf ).
COM(2016) 469 final.
Darunter befanden sich acht begründete Stellungnahmen, die im Rahmen des Subsidiaritätskontrollmechanismus eingingen.
COM(2014) 910 final vom 16. Dezember 2014.
COM(2015) 450 final vom 9. September 2015.
COM(2015) 177 final vom 22. April 2015.
COM(2015) 10 final vom 13. Januar 2015.
COM(2015) 135 final vom 18. März 2015.
Nach Erörterungen mit den anderen Organen bestätigte die Kommission die Rücknahme von 73 anhängigen Legislativvorschlägen (ABl. C 80 vom 7.3.2015, S. 17).
Vom kroatischen Hrvatski Sabor, vom tschechischen Senát, von der französischen Assemblée nationale, vom französischen Sénat, vom deutschen Bundesrat, von der ungarischen Országgyűlés, vom italienischen Senato della Repubblica, vom litauischen Seimas, vom polnischen Senat, von der portugiesischen Assembleia da República, vom schwedischen Riksdag und vom britischen House of Lords.
Ein Schreiben der niederländischen Tweede Kamer, mitunterzeichnet vom kroatischen Hrvatski Sabor, vom zyprischen Vouli ton Antiprosopon, von der tschechischen Poslanecká sněmovna, vom tschechischen Senát, von der niederländischen Eerste Kamer, von der ungarischen Országgyűlés, vom italienischen Senato della Repubblica, vom litauischen Seimas, vom polnischen Senat, von der portugiesischen Assembleia da República, von der rumänischen Camera Deputaților, von der slowakischen Národná Rada und vom britischen House of Lords, das als 14 Stellungnahmen gewertet wurde.
COM(2015) 240 final vom 13. Mai 2015.
Von der tschechischen Poslanecká sněmovna (begründete Stellungnahme), vom tschechischen Senát (zwei Stellungnahmen, eine davon begründet), vom deutschen Bundesrat, von der ungarischen Országgyűlés (begründete Stellungnahme), von der italienischen Camera dei Deputati, vom italienischen Senato della Repubblica, vom polnischen Senat, von der rumänischen Camera Deputaților (zwei Stellungnahmen, eine davon begründet), von der slowakischen Národná Rada (begründete Stellungnahme) und vom spanischen Congreso de los Diputados und Senado. 2016 ging eine weitere Stellungnahme vom zyprischen Vouli ton Antiprosopon ein.
Die begründeten Stellungnahmen wurden von der niederländischen Tweede Kamer und den beiden spanischen Kammern Congreso de los Diputados und Senado vorgelegt. Eine weitere Stellungnahme, in der die Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem Subsidiaritätsprinzip angezweifelt wurde, kam von der belgischen Chambre des Représentants / Belgische Kamer van volksvertegenwoordigers. Diese ging jedoch erst nach Ablauf der im Protokoll Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit festgelegten achtwöchigen Frist ein. Die restlichen neun Stellungnahmen stammten vom österreichischen Bundesrat, vom bulgarischen Narodno Sabranie, vom kroatischen Hrvatski Sabor, vom zyprischen Vouli ton Antiprosopon, vom tschechischen Senát, vom deutschen Bundesrat, von den irischen Houses of the Oireachtas, von der portugiesischen Assembleia da República und vom rumänischen Senat.
Siehe Anhang III zum Arbeitsprogramm der Kommission 2016: Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual.
Vom österreichischen Bundesrat, vom tschechischen Senát, vom deutschen Bundesrat, von der französischen Assemblée nationale, vom italienischen Senato della Repubblica, von der italienischen Camera dei Deputati, von der portugiesischen Assembleia da República, von der rumänischen Camera Deputaților, vom rumänischen Senat, von der slowakischen Národná Rada und vom spanischen Congreso de los Diputados und Senado.
COM(2014) 903 final vom 26. November 2014.
https://ec.europa.eu/priorities/sites/beta-political/files/201606_eu_wide_en.pdf
Ein Steuervorbescheid ist eine von den Steuerbehörden an einen Steuerpflichtigen ausgegebene Erklärung dazu, wie dessen Steuer zu berechnen ist. Diese Bescheide werden häufig von Unternehmen angefragt, bevor sie umfangreiche oder komplexe Handelsstrukturen aufbauen.
Die restlichen neun Stellungnahmen kamen von der belgischen Chambre des Représentants, der französischen Assemblée nationale, dem deutschen Bundesrat, dem italienischen Senato della Repubblica, der portugiesischen Assembleia da República, der rumänischen Camera Deputaţilor, dem rumänischen Senat, dem slowakischen Národná Rada und dem spanischen Congreso de los Diputados und Senado.
Der deutsche Bundesrat und die rumänische Camera Deputaților.
Der deutsche Bundesrat, der italienische Senato della Repubblica und der rumänische Senat.
Richtlinie 2015/2376/EU des Rates vom 8. Dezember 2015 (ABl. L 332 vom 18.12.2015, S. 1).
Informationen über grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung, die zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 31. Dezember 2013 erteilt bzw. getroffen, geändert oder erneuert wurden, müssen nur dann übermittelt werden, wenn sie am 1. Januar 2014 weiterhin Gültigkeit besitzen. Informationen über Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung, die zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2016 erteilt bzw. getroffen wurden, müssen unabhängig von ihrer Gültigkeit übermittelt werden.
Die drei Berichte stammten vom dänischen Folketing („Twenty-three recommendations to strengthen the role of national parliaments in a changing European governance“ – Dreiundzwanzig Empfehlungen zur Stärkung der Rolle der nationalen Parlamente bei der Veränderung des Regierens in Europa), vom britischen House of Lords („The Role of National Parliaments in the European Union“ – Die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union) und von der niederländischen Tweede Kamer („Ahead in Europe – on the role of the Tweede Kamer and national parliaments in the European Union“ – Europa voranbringen – Bericht über die Rolle der Tweede Kamer und der nationalen Parlamente in der Europäischen Union). Der Inhalt der drei Berichte ist im Jahresbericht 2014 der Kommission über die Beziehungen zu den nationalen Parlamenten ausführlicher beschrieben.
Die Idee einer „Greencard“ wurde im Bericht des britischen House of Lords über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union als Möglichkeit genannt, einer Gruppe von nationalen Parlamenten die Vorlage konstruktiver strategischer oder legislativer Vorschläge zu ermöglichen.
http://www.cosac.eu/54-luxembourg-2015/cosac-working-group-30-october-2015/
Unterzeichner dieser gemeinsamen Stellungnahme waren die bulgarische Narodno Sabranie, der kroatische Hrvatski Sabor, das zyprische Vouli ton Antiprosopon, die tschechische Poslanecká sněmovna, die niederländische Tweede Kamer, die französische Assemblée nationale und der französische Sénat, die ungarische Országgyűlés, der italienische Senato della Repubblica, die lettische Saeima, der litauische Seimas, die luxemburgische Chambre des députés, die maltesische Kamra tad-Deputati, die portugiesische Assembleia da República, die slowakische Národná Rada und das britische House of Lords.
Vom dänischen Folketing, den irischen Houses of the Oireachtas und dem tschechischen Senát.
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 2.12.2015: Den Kreislauf schließen – Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft, COM(2015) 614 final.
COM(2013) 173 final.
http://www.cosac.eu/54-luxembourg-2015/
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 15.7.2016
COM(2016) 471 final
ANHÄNGE
zu dem
BERICHT DER KOMMISSION
Jahresbericht 2015
über die Beziehungen zwischen der Europäischen Kommission und den nationalen Parlamenten
Anhang 1
Zahl der im Jahr 2015 bei der Kommission (im Rahmen des politischen Dialogs und des Subsidiaritätskontrollmechanismus) eingegangenen Stellungnahmen, aufgeschlüsselt nach nationalem Parlament/Kammer
Mitgliedstaat |
Kammer |
Gesamtzahl der Stellungnahmen 1 |
Davon begründete Stellungnahmen (Protokoll Nr. 2) 2 |
Portugal |
Assembleia da República |
55 |
0 |
Rumänien |
Camera Deputaților |
47 |
1 |
Tschechische Republik |
Senát |
25 |
1 |
Italien |
Senato della Repubblica |
25 |
0 |
Frankreich |
Assemblée nationale |
23 |
0 |
Vereinigtes Königreich |
House of Lords |
22 |
0 |
Deutschland |
Bundesrat |
20 |
0 |
Rumänien |
Senat |
14 |
0 |
Spanien |
Congreso de los Diputados und Senado (beide Kammern) |
11 3 |
1 4 |
Tschechische Republik |
Poslanecká sněmovna |
10 |
1 |
Schweden |
Riksdag |
10 |
1 |
Irland |
Dáil Éireann und Seanad Éireann (beide Kammern) |
9 5 |
0 |
Frankreich |
Sénat |
8 |
0 |
Vereinigtes Königreich |
House of Commons |
8 |
0 |
Österreich |
Bundesrat |
7 |
0 |
Italien |
Camera dei Deputati |
7 |
0 |
Slowakei |
Národná Rada |
7 |
1 |
Niederlande |
Tweede Kamer |
6 |
1 |
Kroatien |
Hrvatski Sabor |
5 |
0 |
Ungarn |
Országgyűlés |
5 |
1 |
Litauen |
Seimas |
4 |
0 |
Zypern |
Vouli ton Antiprosopon |
4 |
0 |
Polen |
Senat |
3 |
0 |
Belgien |
Chambre des Représentants / Belgische Kamer van volksvertegenwoordigers |
2 |
0 6 |
Bulgarien |
Narodno Sabranie |
2 |
0 |
Dänemark |
Folketing |
2 |
0 |
Deutschland |
Bundestag |
2 |
0 |
Luxemburg |
Chambre des Députés |
2 |
0 |
Niederlande |
Eerste Kamer |
2 |
0 |
Finnland |
Eduskunta |
1 |
0 |
Lettland |
Saeima |
1 |
0 |
Malta |
Kamra tad-Deputati |
1 |
0 |
Österreich |
Nationalrat |
0 |
0 |
Belgien |
Sénat de Belgique / Senaat |
0 |
0 |
Estland |
Riigikogu |
0 |
0 |
Griechenland |
Vouli ton Ellinon |
0 |
0 |
Polen |
Sejm |
0 |
0 |
Slowenien |
Državni zbor |
0 |
0 |
Slowenien |
Državni svet |
0 |
0 |
GESAMT |
350 |
8 |
Anhang 2
Kommissionsdokumente, zu denen die Kommission im Jahr 2015 (im Rahmen des politischen Dialogs und des Subsidiaritätskontrollmechanismus) die meisten Stellungnahmen 7 erhielt
Kommissions-dokument |
Titel |
Gesamt-zahl der Stellung-nahmen 8 |
Davon begründete Stellung-nahmen (Protokoll Nr. 2) 9 |
|
1 |
COM(2014) 910 |
Mitteilung über das Arbeitsprogramm der Kommission 2015: Ein neuer Start |
26 10 |
0 |
2 |
COM(2015) 450 11 |
Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung eines Umsiedlungsmechanismus für Krisensituationen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist |
12 12 |
5 |
3 |
COM(2015) 177 |
Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 hinsichtlich der Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, die Verwendung genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen |
12 13 |
2 |
4 |
COM(2015) 10 14 |
Vorschlag für eine Verordnung über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 |
11 15 |
0 |
5 |
COM(2015) 135 16 |
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung |
10 17 |
1 |
6 |
COM(2015) 80 18 |
Mitteilung der Kommission über eine Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie |
9 |
0 |
7 |
COM(2015) 452 19 |
Vorschlag für eine Verordnung zur Erstellung einer gemeinsamen EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten für die Zwecke der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes und zur Änderung der Richtlinie 2013/32/EU |
8 20 |
0 |
8 |
COM(2015) 63 |
Grünbuch – Schaffung einer Kapitalmarktunion |
7 |
0 |
9 |
COM(2015) 46 |
Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds hinsichtlich einer Erhöhung des ersten Vorschussbetrags für durch die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geförderte operationelle Programme |
7 21 |
0 |
10 |
COM(2015) 216 22 |
Mitteilung zum Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung |
7 |
0 |
11 |
COM(2015) 82 23 |
Mitteilung zur Erreichung des Stromverbundziels von 10 % – Vorbereitung des europäischen Stromnetzes auf 2020 |
7 |
0 |
12 |
COM(2014) 903 |
Mitteilung über eine Investitionsoffensive für Europa |
6 24 |
0 |
13 |
COM(2015) 240 |
Mitteilung über eine Europäische Migrationsagenda |
6 |
0 |
14 |
COM(2015) 192 |
Mitteilung über eine Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa |
6 |
0 |
15 |
COM(2015) 451 25 |
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien, Griechenland und Ungarn |
5 |
0 |
16 |
COM(2015) 453 26 |
Mitteilung über einen EU-Aktionsplan für die Rückkehr |
5 |
0 |
17 |
COM(2015) 337 27 |
Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Verbesserung der Kosteneffizienz von Emissionsminderungsmaßnahmen und zur Förderung von Investitionen in CO2-effiziente Technologien |
5 28 |
0 |
18 |
COM(2015) 81 29 |
Mitteilung über das Paris-Protokoll – Ein Blueprint zur Bekämpfung des globalen Klimawandels nach 2020 |
5 |
0 |
19 |
COM(2015) 340 30 |
Mitteilung über die Einleitung des Prozesses der öffentlichen Konsultation zur Umgestaltung des Energiemarkts |
5 |
0 |
Anhang 3
Zahl der im Jahr 2015 bei der Kommission (im Rahmen des politischen Dialogs und des Subsidiaritätskontrollmechanismus) eingegangenen Stellungnahmen, aufgeschlüsselt nach federführender Kommissionsdienststelle
Federführende Kommissionsdienststelle |
Gesamtzahl der Stellungnahmen 31 |
GD Migration und Inneres |
63 |
Generalsekretariat |
58 |
GD Wirtschaft und Finanzen |
29 |
GD Umwelt |
28 |
GD Energie |
25 |
GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit |
18 |
GD Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion |
14 |
GD Steuern und Zollunion |
13 |
GD Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU |
10 |
GD Maritime Angelegenheiten und Fischerei |
10 |
GD Beschäftigung, Soziales und Integration |
9 |
GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung |
8 |
Europäischer Auswärtiger Dienst 32 |
8 |
GD Justiz und Verbraucher |
8 |
GD Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen |
8 |
GD Handel |
8 |
GD Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien |
7 |
GD Klimapolitik |
5 |
GD Mobilität und Verkehr |
5 |
GD Bildung und Kultur |
4 |
GD Regionalpolitik und Stadtentwicklung |
4 |
GD Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung |
2 |
Dienst für außenpolitische Instrumente |
2 |
Juristischer Dienst |
2 |
GD Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz |
1 |
Eurostat |
1 |
GESAMT |
350 |
Summe der von den nationalen Parlamenten übermittelten Stellungnahmen und begründeten Stellungnahmen.
Um eine begründete Stellungnahme im Sinne des Protokolls Nr. 2 handelt es sich, wenn darin ein Verstoß gegen die Subsidiarität festgestellt wird und sie innerhalb von acht Wochen nach der Übermittlung des Vorschlags an die nationalen Parlamente an die Kommission übermittelt wird.
Gewertet als elf Stellungnahmen beider Kammern.
Gewertet als eine begründete Stellungnahme beider Kammern.
Gewertet als neun Stellungnahmen beider Kammern.
Die Chambre des Représentants / Belgische Kamer van volksvertegenwoordigers übermittelte eine Stellungnahme, in der ein Verstoß gegen die Subsidiarität festgestellt wurde. Allerdings wurde die Stellungnahme mehr als acht Wochen nach Übermittlung des Legislativvorschlags an die nationalen Parlamente durch die Kommission abgeschickt.
In der Tabelle sind alle Kommissionsdokumente berücksichtigt, die mindestens fünf Stellungnahmen der nationalen Parlamente hervorriefen.
Summe der von den nationalen Parlamenten übermittelten Stellungnahmen und begründeten Stellungnahmen.
Um eine begründete Stellungnahme im Sinne des Protokolls Nr. 2 handelt es sich, wenn darin ein Verstoß gegen die Subsidiarität festgestellt wird und sie innerhalb von acht Wochen nach der Übermittlung des Vorschlags an die nationalen Parlamente an die Kommission übermittelt wird.
Vierzehn davon gehen auf ein Schreiben der niederländischen Tweede Kamer im eigenen Namen, des zyprischen Vouli ton Antiprosopon, der tschechischen Poslanecká sněmovna, des tschechischen Senát, des kroatischen Hrvatski sabor, der ungarischen Országgyűlés, des litauischen Seimas, des italienischen Senato della Repubblica, der niederländischen Eerste Kamer, des polnischen Senat, der portugiesischen Assembleia da República, der rumänischen Camera Deputaților, der slowakischen Národná Rada und des britischen House of Lords zurück.
Eine der Stellungnahmen zu diesem Kommissionsdokument – die des tschechischen Senát – betraf auch die Mitteilungen COM(2015) 451, COM(2015) 452, COM(2015) 453 und JOIN(2015) 40. Eine Stellungnahme – die der italienischen Camera dei Deputati – betraf auch die Mitteilungen COM(2015) 451 und COM(2015) 452.
Eine davon wurde gemeinsam von den beiden Kammern des spanischen Parlaments übermittelt, eine weitere gemeinsam von den beiden Kammern der irischen Houses of the Oireachtas; in beiden Fällen wurde dies als eine Stellungnahme beider Kammern gewertet.
Eine davon wurde gemeinsam von den beiden Kammern des spanischen Parlaments übermittelt und als eine Stellungnahme beider Kammern gewertet.
Eine der Stellungnahmen zu diesem Kommissionsdokument – die der französischen Assemblée nationale – betraf auch die Mitteilungen COM(2015) 11, COM(2015) 12. Eine Stellungnahme – die der italienischen Camera dei Deputati – betraf auch die Mitteilung COM(2014) 903, und eine Stellungnahme – die der portugiesischen Assembleia da República – betraf auch die Mitteilung COM(2015) 11.
Eine davon wurde gemeinsam von den beiden Kammern des spanischen Parlaments übermittelt und als eine Stellungnahme beider Kammern gewertet.
Eine der Stellungnahmen zu diesem Kommissionsdokument – die des italienischen Senato della Repubblica – betraf auch die Mitteilung COM(2015) 129.
Eine davon wurde gemeinsam von den beiden Kammern des spanischen Parlaments übermittelt und als eine Stellungnahme beider Kammern gewertet.
Eine der Stellungnahmen zu diesem Kommissionsdokument – die des tschechischen Senát – betraf auch die Mitteilung COM(2015) 82, ebenso wie die Stellungnahme der tschechischen Poslanecká sněmovna. Eine Stellungnahme – die des italienischen Senato della Repubblica – betraf auch die Mitteilungen COM(2015) 81 und COM(2015) 82, ebenso wie die Stellungnahme der italienischen Camera dei Deputati und die Stellungnahme des rumänischen Senat, die beide ebenfalls die Mitteilungen COM(2015) 81 und COM(2015) 82 betrafen.
Eine der Stellungnahmen zu diesem Kommissionsdokument – die des tschechischen Senát – betraf auch die Mitteilungen COM(2015) 450, COM(2015) 451, COM(2015) 453 und JOIN(2015) 40. Eine zweite Stellungnahme des tschechischen Senát betraf auch die Mitteilungen COM(2015) 453 und JOIN(2015) 40. Eine Stellungnahme – die der italienischen Camera dei Deputati – betraf auch die Mitteilungen COM(2015) 450 und COM(2015) 451.
Eine davon wurde gemeinsam von den beiden Kammern des spanischen Parlaments übermittelt und als eine Stellungnahme beider Kammern gewertet.
Eine davon wurde gemeinsam von den beiden Kammern des spanischen Parlaments übermittelt und als eine Stellungnahme beider Kammern gewertet.
Eine der Stellungnahmen zu diesem Kommissionsdokument – die des tschechischen Senát – betraf auch die Mitteilung COM(2015) 215, ebenso wie die Stellungnahme des französischen Sénat, die Stellungnahme der französischen Assemblée nationale , die Stellungnahme des britischen House of Lords und die Stellungnahme des italienischen Senato della Repubblica, die alle ebenfalls die Mitteilung COM(2015) 215 betrafen.
Eine der Stellungnahmen zu diesem Kommissionsdokument – die des tschechischen Senát – betraf auch die Mitteilung COM(2015) 80, ebenso wie die Stellungnahme der tschechischen Poslanecká sněmovna. Eine Stellungnahme – die des italienischen Senato della Repubblica – betraf auch die Mitteilungen COM(2015) 80 und COM(2015) 81, ebenso wie die Stellungnahme der italienischen Camera dei Deputati und die Stellungnahme des rumänischen Senat.
Eine weitere Stellungnahme des französischen Sénat zu diesem Kommissionsdokument war bereits im Jahr 2014 eingegangen.
Eine der Stellungnahmen zu diesem Kommissionsdokument – die des tschechischen Senát – betraf auch die Mitteilungen COM(2015) 450, COM(2015) 452, COM(2015) 453 und JOIN(2015) 40. Eine Stellungnahme – die der italienischen Camera dei Deputati – betraf auch die Mitteilungen COM(2015) 450 und COM(2015) 452.
Zwei der Stellungnahmen zu diesem Kommissionsdokument wurden vom tschechischen Senát übermittelt. Die erste betraf auch die Mitteilungen COM(2015) 450, COM(2015) 451, COM(2015) 452 und JOIN(2015) 40, die zweite betraf auch die Mitteilungen COM(2015) 452 und JOIN(2015) 40.
Eine der Stellungnahmen zu diesem Kommissionsdokument – die des tschechischen Senát – betraf auch die Mitteilungen COM(2015) 339, COM(2015) 340 und COM(2015) 341.
Eine davon wurde gemeinsam von den beiden spanischen Kammern eingereicht und als eine Stellungnahme von zwei Kammern gewertet.
Eine der Stellungnahmen zu diesem Kommissionsdokument – die des italienischen Senato della Repubblica – betraf auch die Mitteilungen COM(2015) 80 und COM(2015) 82.
Eine der Stellungnahmen zu diesem Kommissionsdokument – die des tschechischen Senát – betraf auch die Mitteilungen COM(2015) 337, COM(2015) 339 und COM(2015) 341. Eine Stellungnahme – die der italienischen Camera dei Deputati – betraf auch die Mitteilung COM(2015) 339.
Summe der von den nationalen Parlamenten übermittelten Stellungnahmen und begründeten Stellungnahmen.
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