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Document 32013R0577R(01)

Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 der Kommission vom 28. Juni 2013 zu den Muster-Identifizierungsdokumenten für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen zu anderen als Handelszwecken, zur Erstellung der Listen der Gebiete und Drittländer sowie zur Festlegung der Anforderungen an Format, Layout und Sprache der Erklärungen zur Bestätigung der Einhaltung bestimmter Bedingungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates ( ABl. L 178 vom 28.6.2013 )

OJ L 16, 21.1.2014, p. 70–70 (DE)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2013/577/corrigendum/2014-01-21/oj

21.1.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 16/70


Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 der Kommission vom 28. Juni 2013 zu den Muster-Identifizierungsdokumenten für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen zu anderen als Handelszwecken, zur Erstellung der Listen der Gebiete und Drittländer sowie zur Festlegung der Anforderungen an Format, Layout und Sprache der Erklärungen zur Bestätigung der Einhaltung bestimmter Bedingungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates

( Amtsblatt der Europäischen Union L 178 vom 28. Juni 2013 )

Auf Seite 144, in Anhang IV, Teil I, Nummer II.1:

anstatt:

„Durch die beiliegende und durch entsprechende Nachweise (3) belegte Erklärung (2) des Besitzers oder der natürlichen Person, die schriftlich vom Besitzer ermächtigt ist, in seinem Auftrag die Verbringung der Heimtiere zu anderen als Handelszwecken vorzunehmen, wird bestätigt, dass die in Feld I.28 bezeichneten Tiere vom Besitzer oder von der natürlichen Person, die schriftlich vom Besitzer ermächtigt ist, in seinem Auftrag die Verbringung der Heimtiere zu anderen als Handelszwecken vorzunehmen, für höchstens fünf Tage mitgeführt werden und nicht Gegenstand einer Verbringung sind, die auf den Verkauf oder eine Übereignung der Tiere abzielt, und die Tiere bleiben während der Verbringung zu anderen als Handelszwecken in der Verantwortung …“

muss es heißen:

„Durch die beiliegende und durch entsprechende Nachweise (3) belegte Erklärung (2) des Besitzers oder der natürlichen Person, die schriftlich vom Besitzer ermächtigt ist, in seinem Auftrag die Verbringung der Heimtiere zu anderen als Handelszwecken vorzunehmen, wird bestätigt, dass die in Feld I.28 bezeichneten Tiere vom Besitzer oder von der natürlichen Person, die schriftlich vom Besitzer ermächtigt ist, in seinem Auftrag die Verbringung der Heimtiere zu anderen als Handelszwecken vorzunehmen, in einem Zeitraum von höchstens fünf Tagen vor oder nach dessen/ihrer Reise mitgeführt werden, nicht Gegenstand einer Verbringung sind, die auf den Verkauf oder eine Übereignung der Tiere abzielt, und während der Verbringung zu anderen als Handelszwecken in der Verantwortung bleiben …“;

auf Seite 148, in Anhang IV, Teil 3, Abschnitt A:

anstatt:

„… erkläre hiermit, dass die nachstehend genannten Heimtiere nicht Gegenstand einer Verbringung sind, die auf den Verkauf oder eine Übereignung der Tiere abzielt, und vom Besitzer oder der natürlichen Person, die schriftlich vom Besitzer ermächtigt ist, in seinem Auftrag die Verbringung zu anderen als Handelszwecken durchzuführen (1) während seiner/ihrer Reise höchstens fünf Tage lang mitgeführt werden.“

muss es heißen:

„… erkläre hiermit, dass die nachstehend genannten Heimtiere nicht Gegenstand einer Verbringung sind, die auf den Verkauf oder eine Übereignung der Tiere abzielt, und vom Besitzer oder der natürlichen Person, die schriftlich vom Besitzer ermächtigt ist, in seinem Auftrag die Verbringung zu anderen als Handelszwecken durchzuführen (1), in einem Zeitraum von höchstens fünf Tagen vor oder nach dessen/ihrer Reise mitgeführt werden.“


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