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Document 52015XG0121(01)

Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung des Zugangs junger Menschen zu ihren Rechten, um ihre Autonomie und ihre Teilhabe an der Zivilgesellschaft zu begünstigen

OJ C 18, 21.1.2015, p. 1–4 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

21.1.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 18/1


Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung des Zugangs junger Menschen zu ihren Rechten, um ihre Autonomie und ihre Teilhabe an der Zivilgesellschaft zu begünstigen

(2015/C 18/01)

DER RAT —

IN DER ERKENNTNIS, DASS

1.

der Rat im Rahmen des Arbeitsplans der Europäischen Union für die Jugend für die Jahre 2014-2015 (1) das Thema Befähigung der Jugend mit Schwerpunkt auf dem Zugang zu Rechten, Autonomie, politischer Teilhabe und aktiver Bürgerschaft als allgemeine Priorität des Dreiervorsitzes (IT, LV, LU) festgelegt hat;

2.

junge Menschen nach wie vor durch die Wirtschafts- und Sozialkrise, die kennzeichnend für die letzten Jahre war, beeinträchtigt sind. Demografische Veränderungen, Jugendarbeitslosigkeit und prekäre Beschäftigungsverhältnisse haben es ihnen infolgedessen noch mehr erschwert, autonom zu werden und ihre Rechte wirksam auszuüben;

3.

ein hohes Niveau der Jugendarbeitslosigkeit zur Verbreitung von Armut, Marginalisierung, sozialer Ausgrenzung und gesundheitlichen Problemen sowie zum Verlust des Vertrauens in die Zukunft beigetragen hat. Aus Forschungsergebnissen geht ferner hervor, dass in einigen Mitgliedstaaten immer mehr junge Menschen weder Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (im Folgenden „NEET-Jugendliche“ für „NEETs — young people not in employment, education or training“) (2) und ein starker Zusammenhang zwischen dem sozioökonomischen Status und der politischen Teilhabe besteht: Im Vergleich zum Rest der jungen Bevölkerung beteiligen sich NEET-Jugendliche weniger häufig an Wahlen (3), sie haben weniger Vertrauen in politische Organisationen und zeigen weniger bürgerschaftliches Engagement;

4.

junge Menschen jedoch eine wertvolle Ressource für die Gesellschaft darstellen. Ihre Fähigkeiten und Kompetenzen sowie ihre Kreativität und Innovationsfähigkeit sollten bei der Umsetzung von jugendpolitischen Strategien auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene stets berücksichtigt werden;

UNTER HINWEIS

5.

darauf, dass es Anzeichen dafür gibt, dass junge Menschen heute später autonom (4) werden als früher;

6.

darauf, dass der Wirtschaftsabschwung die Ungleichgewichte zwischen den Generationen verschärft hat und lang andauernde Auswirkungen auf den sozialen Zusammenhalt und die Solidarität unserer Gesellschaften haben könnte;

7.

darauf, dass der zunehmenden Jugendmobilität in Europa, die auch auf die Arbeitssuche in anderen Ländern zurückzuführen ist, entsprechende Aufmerksamkeit gewidmet werden muss, damit sie zu einer echten Chance im Hinblick auf die persönliche und berufliche Entwicklung der jungen Menschen wird. In diesem Zusammenhang kann das Programm Erasmus+ eine wichtige Rolle übernehmen, wenn es darum geht, sowohl größere Autonomie und stärkere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für junge Menschen im Wege der Mobilität als auch die Verbesserung der Fähigkeiten und Kompetenzen, die für die Beschäftigungsfähigkeit und das bürgerliche Engagement von Bedeutung sind, zu fördern;

8.

auf die gemeinsamen Schlussfolgerungen (5) der EU-Jugendkonferenz vom 13.-15. Oktober 2014 in Rom (6);

IN ANERKENNUNG FOLGENDER ZENTRALER HERAUSFORDERUNGEN:

9.

Es ist für junge Menschen schwieriger geworden, autonom zu werden, weil infolge der Wirtschafts- und Sozialkrise verschiedene Faktoren zusammenwirken, wie etwa Einkommensverluste, Mangel an Arbeitsplätzen und größere Unsicherheit der Arbeitsplätze (7).

10.

Daher ist es nun erforderlich, geeignete Maßnahmen und Strategien zu entwickeln, um die Autonomie junger Menschen und ihren Übergang ins Erwachsenenleben zu fördern. Dies erfordert nicht nur Maßnahmen, mit denen der Übergang von der Ausbildung ins Berufsleben für junge Menschen erleichtert wird, sondern auch Maßnahmen in damit zusammenhängenden Bereichen wie etwa Zugang zu finanziellen Mitteln, Gesundheit und Wohlbefinden, politisches Engagement und Bürgerbeteiligung, damit die notwendigen Instrumente bereitgestellt werden, um jungen Menschen dabei zu helfen, autonom zu werden und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

11.

Um zu gewährleisten, dass junge Menschen Zugang zu ihren Rechten haben, muss sich die EU unter anderem auf die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, die Förderung aktiver Bürgerschaft sowie die Verringerung des Missverhältnisses zwischen den Fähigkeiten und Kompetenzen, die junge Menschen erwerben, und den Qualifikationsanforderungen auf dem Arbeitsmarkt konzentrieren und sie muss es den jungen Menschen gleichzeitig ermöglichen, zur nachhaltigen Schaffung von neuen Arbeitsplätzen beizutragen, indem hochwertige Bildung gefördert wird und die Arbeitgeber über Fähigkeiten und Kompetenzen der Hochschulabsolventen besser informiert werden;

IST IN DIESEM ZUSAMMENHANG DER ANSICHT, DASS

12.

die EU und die Mitgliedstaaten im Rahmen der bereichsübergreifenden jugendpolitischen Zusammenarbeit und ihrer jeweiligen Zuständigkeitsbereiche sowie unter gebührender Beachtung des Subsidiaritätsprinzips, ggf. Maßnahmen zu folgenden Themen fördern könnten:

Unterstützung der Autonomie und des Wohlbefindens junger Menschen und Bekämpfung und Prävention aller Formen von Diskriminierung, denen viele junge Menschen ausgesetzt sind;

Investitionen in die Sensibilisierung von jungen Menschen für ihre Rechte und die Möglichkeiten diese Rechte wahrzunehmen;

Förderung der Einbeziehung junger Menschen in die Entscheidungsprozesse auf allen Ebenen durch die Anerkennung von Jugendorganisationen als wichtiger Kanal für die Teilhabe und die Entwicklung einer aktiven Bürgerschaft;

Fortsetzung des eingeschlagenen Wegs in Richtung Anerkennung der Jugendarbeit als Instrument zur Förderung der Teilhabe und des Erwerbs von Fähigkeiten und Kompetenzen, die eine wichtige Voraussetzung für Autonomie sind;

Steigerung der Teilhabemöglichkeiten und des Beitrags zum Gemeinschaftsleben, auch mit Hilfe der Medien und der Informationstechnologie, insbesondere in Bezug auf Entscheidungen, die junge Menschen direkt betreffen;

Unterstützung der Bildung im Bereich der digitalen Kompetenz und der Medienkompetenz als Mittel, um den kritischen Geist der jungen Menschen und ihre aktive Bürgerschaft zu fördern;

Förderung der Anerkennung und Validierung der durch informelles und nicht formales Lernen, wie etwa Freiwilligentätigkeiten, erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen und die Förderung der Teilhabe junger Menschen am staatsbürgerlichen, gesellschaftlichen und politischen Leben;

ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN, UNTER GEBÜHRENDER ACHTUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS

13.

auf Fortschritte bei der Ermittlung von Hindernissen für die Teilhabe junger Menschen am gesellschaftlichen und politischen Leben hinzuwirken und dabei die mögliche Einführung von Maßnahmen zum Abbau dieser Hindernisse zu prüfen;

14.

sich darum zu bemühen, dass junge Menschen Zugang zu hochwertiger Beschäftigung mit gerechter Entlohnung und sozialem Schutz haben, so dass ihnen ermöglicht wird, autonom zu sein und ein sicheres und menschenwürdiges Leben zu führen;

15.

Chancengleichheit von jungen Menschen und die Gleichstellung von jungen Frauen und Männern zu fördern, einschließlich in den Bereichen des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Lebens. Es sollten Maßnahmen in Erwägung gezogen werden, die gewährleisten, dass die jungen Menschen Arbeit und Privatleben in Einklang bringen können;

16.

in Präventions- und Interventionsmaßnahmen zur Senkung der Schulabbrecherquote zu investieren, insbesondere durch die Konzipierung von Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, einen gleichberechtigten Zugang zu hochwertiger Bildung sicherzustellen und gezielte Unterstützung zur Verbesserung des schulischen Umfelds zu leisten. Außerdem sollte darauf geachtet werden, die Hindernisse zu beseitigen, die jungen Menschen bei der vollen Entfaltung ihres Potenzials im Bereich der allgemeinen Bildung entgegenstehen;

17.

Jugendarbeit — unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Studie über den Wert von Jugendarbeit (8) — als wesentliches Instrument zu fördern, um jungen Menschen Gelegenheit zu geben, ihre eigenen Initiativen zu entwickeln, und um sie beim Übergang ins Erwachsenenleben zu unterstützen;

18.

die Förderung der Entwicklung von Programmen des sozialen Wohnungsbaus (9), die sich insbesondere an junge Menschen mit geringem Einkommen, wie Studierende, Praktikanten und arbeitslose Jugendliche richten, in Erwägung zu ziehen;

19.

zu prüfen, wie die Einführung von Programmen zur Unterstützung unternehmerischer Vorhaben von jungen Menschen gefördert werden kann;

20.

die Entwicklung von jugendfreundlichen Informationsdiensten zu unterstützen, die zur Aufklärung junger Menschen über ihren Zugang zu Rechten beitragen können;

21.

den Zugang junger Menschen zum kulturellen Leben zu fördern, um sie dabei zu unterstützen, zum Aufbau einer von stärkerem Zusammenhalt geprägten Gesellschaft beizutragen;

ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN SOWIE UNTER GEBÜHRENDER ACHTUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS UND UNTER WAHRUNG DER VERANTWORTUNG DER MITGLIEDSTAATEN FÜR DIE JUGENDPOLITIK

22.

weiterhin durch die Entwicklung und Förderung der Jugendpolitik und der Jugendarbeit und ggf. durch angemessene Unterstützung und Finanzierung von unabhängigen jugendgeführten Organisationen bzw. Jugendorganisationen in die Förderung der Autonomie junger Menschen zu investieren;

23.

das Prinzip zu unterstützen, dass Autonomie und Teilhabe junger Menschen als wichtige Aspekte betrachtet werden, die bei der Entwicklung sozial- und wirtschaftspolitischer Strategien in der EU berücksichtigt werden müssen;

24.

Kampagnen und Bildungsprogramme zur Sensibilisierung für die Menschenrechte (einschließlich der staatsbürgerlichen und politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte) und dafür, wie junge Menschen diese Rechte in vollem Umfang wahrnehmen können, auch unter Nutzung bestehender Netze, zu unterstützen. Jungen Menschen mit geringeren Chancen sollte besondere Aufmerksamkeit gelten;

25.

die Nutzung der vorhandenen Möglichkeiten im Rahmen des Programms Erasmus+, einschließlich der Schulungen für Lehrkräfte und Jugendbetreuer zum Thema Menschenrechte (einschließlich der staatsbürgerlichen und politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte) zu fördern, so dass diese als Multiplikatoren in den jeweiligen Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen dienen können;

26.

sicherzustellen, dass der EU-Arbeitsplan für die Jugend umgehend durch eine echte bereichsübergreifende Zusammenarbeit umgesetzt wird;

27.

die Jugendgarantie als ein Instrument zur Förderung der Strukturreform in den Mitgliedstaaten und des Austauschs bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten zu nutzen, insbesondere hinsichtlich der Überwachung ihrer Umsetzung im Hinblick auf den Übergang junger Menschen von der Ausbildung ins Berufsleben;

28.

einen Austausch der bewährten Verfahren im Rahmen der vorhandenen Strukturen zu schaffen, um die Lage junger Menschen in Bezug auf ihre Autonomie, ihre Teilhabe an der Zivilgesellschaft und ihr Wohlergehen zu analysieren und zu erörtern sowie die notwendigen Verbesserungen auf allen Ebenen zu entwickeln;

FORDERT DIE JUGENDORGANISATIONEN UND INTERESSENTRÄGER AUF,

29.

die Möglichkeiten im Rahmen des Programms Erasmus+ umfassend zu nutzen und dieses Programm zu fördern, um jungen Menschen die entsprechenden Fähigkeiten und Kompetenzen zu vermitteln, die ihre Autonomie unterstützen und sie ermutigen, sich aktiv an der Gesellschaft zu beteiligen;

30.

junge Menschen über ihren Zugang zu Rechten im Allgemeinen und insbesondere im Rahmen ihrer Tätigkeiten aufzuklären und konkrete Initiativen, wie beispielsweise Informationsdienste, einzuführen, um sie für Fragen im Zusammenhang mit ihrer Autonomie und ihrem Zugang zu Rechten zu sensibilisieren;

ERSUCHT DIE KOMMISSION,

31.

die Situation und die Hindernisse für junge Menschen beim Zugang zu ihren Rechten im Rahmen der Instrumente des erneuerten Rahmens zu analysieren, gestützt auf freiwillige Beiträge der Mitgliedstaaten und auch unter Einbeziehung von Experten, politischen Entscheidungsträgern, Vertretern von Jugendorganisationen und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft. Zudem sollte diese Analyse regelmäßig überprüft werden, so dass sie auch den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten fördern würde;

32.

den sektorenübergreifenden Ansatz für die Jugendpolitik zu stärken und dafür zu sorgen, dass die Kommission den Zugang junger Menschen zu ihren Rechten gegebenenfalls bei der Entwicklung von Maßnahmen und Programmen berücksichtigt;

33.

über das Europäische Jugendportal das Bewusstsein für Fragen im Zusammenhang mit der Teilhabe junger Menschen, einschließlich ihrer Autonomie und ihres Zugangs zu Rechten, zu schärfen;

34.

geeignete Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben in Europa vorzuschlagen. In diesem Zusammenhang sollten die vom Europarat und im Rahmen der Partnerschaft zwischen der Europäischen Kommission und dem Europarat im Bereich der Jugendpolitik realisierten Arbeiten berücksichtigt werden;

35.

den laufenden Arbeiten über die soziale Inklusion — mit Schwerpunkt auf Öffentlichkeitsarbeit, Zugang zu sozialen Rechten und Bekämpfung neuer Formen der Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung — im vereinbarten Rahmen für die Partnerschaft zwischen der Europäischen Kommission und dem Europarat im Bereich der Jugendpolitik Rechnung zu tragen.


(1)  Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu einem Arbeitsplan der Europäischen Union für die Jugend (2014/C 183/02).

(2)  Studie von EUROFOUND — „NEETs — Young people not in employment, education or training: Characteristics, costs and policy responses in Europe“ http://www.eurofound.europa.eu/publications/htmlfiles/ef1254.htm

(3)  „Aus beschreibenden Statistiken über Personen im Alter von 15-29 Jahren geht hervor, dass sich NEET-Jugendliche erheblich weniger an der Politik beteiligen als der Rest der jungen Bevölkerung“ (Studie von EUROFOUND „NEETS — Young people not in employment, education or training: Characteristics, costs and policy responses in Europe“, S. 95 http://www.eurofound.europa.eu/publications/htmlfiles/ef1254.htm

(4)  Junge Menschen können nur dann autonom werden, wenn sie die notwendige Unterstützung und die erforderlichen Ressourcen und Möglichkeiten haben, um sich für ein unabhängiges Leben zu entscheiden, ihr eigenes Leben zu leben, sich umfassend in allen Bereichen des Alltagslebens sozial und politisch zu engagieren und unabhängige Entscheidungen treffen zu können. Die Fähigkeit junger Menschen, autonom zu werden, findet ihren konkreten Ausdruck nicht nur im Arbeitsumfeld, sondern sie umfasst auch ihre Fähigkeit, ihr Potenzial zu entfalten, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen und unabhängig zu leben und dabei über die Instrumente zu verfügen, um sich kritisch und aktiv am sozialen, politischen und wirtschaftlichen Leben ihrer Gemeinschaften zu beteiligen.

(5)  Dok. 14429/14.

(6)  Diese gemeinsamen Schlussfolgerungen wurden auf der EU-Jugendkonferenz in Rom angenommen; die EU-Jugendkonferenz findet regelmäßig statt und wird als informelle Veranstaltung vom Team der Länder des Ratsvorsitzes mit Unterstützung der Europäischen Kommission als ein integraler Bestandteil des strukturierten Dialogs ausgerichtet, entsprechend der Entschließung des Rates über einen erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2009/C 311/01) und der Entschließung des Rates zum Überblick über den strukturierten Dialog einschließlich der sozialen Inklusion junger Menschen (2014/C 183/01).

(7)  http://www.eurofound.europa.eu/publications/htmlfiles/ef1404.htm

(8)  „Working with young people: the value of youth work in the EU“ (Europäische Kommission, 2014, http://ec.europa.eu/youth/library/study/youth-work-report_en.pdf).

(9)  Von der lokalen Gebietskörperschaft zur Verfügung gestellte Wohnmöglichkeiten, die für einen geringen Geldbetrag gemietet werden können.


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