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Document C2015/347/06

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2016 — EAC/A04/2015 — Programm Erasmus+

OJ C 347, 20.10.2015, p. 7–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

20.10.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 347/7


Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2016 — EAC/A04/2015

Programm Erasmus+

(2015/C 347/06)

1.   Einleitung und Beschreibung der Ziele

Grundlage für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind die Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) zur Einrichtung von „Erasmus+“, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, sowie das Jahresarbeitsprogramme 2015 und 2016 für Erasmus+. Das Programm Erasmus+ erstreckt sich auf den Zeitraum 2014-2020. Die allgemeinen und spezifischen Ziele des Programms sind in den Artikeln 4, 5, 11 und 16 der Verordnung beschrieben.

2.   Maßnahmen

Diese Aufforderung betrifft folgende Maßnahmen des Programms Erasmus+:

Leitaktion 1 — Lernmobilität von Einzelpersonen

Mobilität von Einzelpersonen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend

Gemeinsame Masterabschlüsse im Rahmen von Erasmus Mundus

Großveranstaltungen im Rahmen des Europäischen Freiwilligendienstes

Leitaktion 2 — Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren

Strategische Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend

Wissensallianzen

Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten

Kapazitätsaufbau im Bereich Hochschulbildung

Kapazitätsaufbau im Bereich Jugend

Leitaktion 3 — Unterstützung politischer Reformen

Strukturierter Dialog: Treffen von jungen Menschen und Entscheidungsträgern des Bereichs Jugend

Jean-Monnet-Aktivitäten

Jean-Monnet-Lehrstühle

Jean-Monnet-Module

Jean-Monnet-Spitzenforschungszentren

Jean-Monnet-Förderung für Vereine

Jean-Monnet-Netze

Jean-Monnet-Projekte

Sport

Kooperationspartnerschaften

Kleine Kooperationspartnerschaften

Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen

3.   Förderfähigkeit

Alle öffentlichen und privaten Einrichtungen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport tätig sind, können im Rahmen des Programms Erasmus+ Finanzierungsanträge stellen. Auch Gruppen junger Menschen, die in der Jugendarbeit, aber nicht unbedingt im Rahmen einer Jugendorganisation tätig sind, können Mittel für die Lernmobilität von jungen Menschen und Jugendbetreuern sowie für strategische Partnerschaften im Bereich Jugend beantragen.

Das Programm Erasmus+ steht folgenden Ländern zur Teilnahme offen (2):

Die folgenden Programmländer können in vollem Umfang an allen Maßnahmen des Programms Erasmus+ teilnehmen:

die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union,

die EFTA-/EWR-Länder: Island, Liechtenstein und Norwegen,

die EU-Kandidatenländer: Türkei und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien.

Bestimmte Maßnahmen des Programms Erasmus+ stehen zudem Organisationen aus Partnerländern offen.

Nähere Angaben zu den Teilnahmemodalitäten sind dem Erasmus+-Programmleitfaden zu entnehmen.

4.   Budget und Projektlaufzeit

Das für diese Aufforderung vorgesehene Gesamtbudget beträgt rund 1 871,1 Mio. EUR:

Allgemeine und berufliche Bildung

:

1 645,6 Mio. EUR (3)

Jugend

:

186,7 Mio. EUR

Jean Monnet

:

11,4 Mio. EUR

Sport

:

27,4 Mio. EUR

Der für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vorgesehene Gesamtetat und seine Aufteilung sind vorläufig und können durch eine Änderung der Jahresarbeitsprogramme für Erasmus+ geändert werden. Potenzielle Antragstellerinnen und Antragsteller werden gebeten, die Jahresarbeitsprogramme für Erasmus+ und ihre Änderungen regelmäßig aufzurufen (http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/more_info/awp/index_en.htm), um zu sehen, wie viele Mittel für die einzelnen von der Aufforderung betroffenen Maßnahmen zur Verfügung stehen.

Die Höhe der gewährten Finanzhilfen und die Laufzeit der Projekte variieren; maßgeblich sind Faktoren wie die Art des Projekts und die Anzahl der beteiligten Partner.

5.   Frist für die Einreichung von Anträgen

Alle unten angegebenen Fristen enden um 12.00 Uhr (mittags) Brüsseler Ortszeit.

Leitaktion 1

Mobilität von Einzelpersonen im Bereich Jugend

2. Februar 2016

Mobilität von Einzelpersonen im Bereich allgemeine und berufliche Bildung

2. Februar 2016

Mobilität von Einzelpersonen im Bereich Jugend

26. April 2016

Mobilität von Einzelpersonen im Bereich Jugend

4. Oktober 2016

Gemeinsame Masterabschlüsse im Rahmen von Erasmus Mundus

18. Februar 2016

Großveranstaltungen Europäischer Freiwilligendienst

1. April 2016

Leitaktion 2

Strategische Partnerschaften im Bereich Jugend

2. Februar 2016

Strategische Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend

26. April 2016

Strategische Partnerschaften im Bereich Jugend

4. Oktober 2016

Wissensallianzen, Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten

26. Februar 2016

Kapazitätsaufbau im Bereich Hochschulbildung

10. Februar 2016

Kapazitätsaufbau im Bereich Jugend

2. Februar 2016

1. Juli 2016

Leitaktion 3

Treffen von jungen Menschen und Entscheidungsträgern des Bereichs Jugend

2. Februar 2016

26. April 2016

4. Oktober 2016

Jean-Monnet-Aktionen

Lehrstühle, Module, Spitzenforschungszentren, Unterstützung von Vereinen, Netze, Projekte

25. Februar 2016

Sport

Kooperationspartnerschaften mit Bezug zur Europäischen Woche des Sports 2016

21. Januar 2016

Kooperationspartnerschaften ohne Bezug zur Europäischen Woche des Sports 2016

12. Mai 2016

Kleine Kooperationspartnerschaften

12. Mai 2016

Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen mit Bezug zur Europäischen Woche des Sports 2016

21. Januar 2016

Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen ohne Bezug zur Europäischen Woche des Sports 2016

12. Mai 2016

Nähere Angaben zur Einreichung der Anträge sind dem Programmleitfaden zu entnehmen.

6.   Ausführliche Informationen

Die genauen Bestimmungen für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, einschließlich der Prioritäten, sind dem Programmleitfaden zu entnehmen, abrufbar unter:

http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/more_info/awp/index_en.htm

Der Programmleitfaden ist fester Bestandteil dieser Aufforderung, und die darin enthaltenen Teilnahme- und Finanzierungsbestimmungen sind uneingeschränkt auf diese Aufforderung anwendbar.


(1)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 50.

(2)  Ausnahme: Für Jean-Monnet-Aktivitäten können sich Einrichtungen aus der ganzen Welt bewerben.

(3)  Dieser Betrag umfasst die Mittel für die Internationale Dimension der Hochschulbildung (insgesamt 276,5 Mio. EUR).


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