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Document C2014/425/05

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EACEA/33/2014 im Rahmen des Programms Erasmus+ — Leitaktion 3: Unterstützung politischer Reformen — Zukunftsweisende Initiativen — Europäische zukunftsweisende Kooperationsprojekte in der allgemeinen und beruflichen Bildung und im Jugendbereich

OJ C 425, 27.11.2014, p. 4–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

27.11.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 425/4


AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA/33/2014

im Rahmen des Programms Erasmus+

Leitaktion 3: Unterstützung politischer Reformen — Zukunftsweisende Initiativen

Europäische zukunftsweisende Kooperationsprojekte in der allgemeinen und beruflichen Bildung und im Jugendbereich

2014/C 425/05

1.   Beschreibung, Ziele und Prioritäten

Zukunftsweisende Kooperationsprojekte sind Kooperationsprojekte, die von einer aus wichtigen Interessengruppen bestehenden Partnerschaft vorgeschlagen und verwaltet werden und auf die Ermittlung, Prüfung, Entwicklung und Bewertung neuer innovativer Ansätze in der allgemeinen und beruflichen Bildung und im Jugendbereich abzielen, die das Potenzial aufweisen, sich zu etablieren und einen Beitrag zur Verbesserung der Bildungs- und Jugendpolitik zu leisten.

Im Mittelpunkt der Projekte sollten Innovationen in der Praxis und bei Strategien in der allgemeinen und beruflichen Bildung und im Jugendbereich stehen. Das Ziel dieser Aktivitäten besteht darin, detaillierte Kenntnisse über Zielgruppen, Lernen, Unterricht, Ausbildung oder Umstände in der Jugendarbeit aufzuweisen sowie wirksame Methoden und Instrumente zu ermitteln, die zur Entwicklung von Strategien sowie von Schlussfolgerungen beitragen, die für politische Entscheidungsträger in der allgemeinen und beruflichen Bildung und im Jugendbereich auf allen Ebenen von Belang sind.

Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zielt darauf ab:

innovative Lösungen für aktuelle oder künftige Herausforderungen in der allgemeinen und beruflichen Bildung und im Jugendbereich vorzuschlagen und in der Praxis zu erproben, die das Potenzial aufweisen, Strategien und Verfahren zu verbessern und/oder zu verändern, und die eine nachhaltige und systemische Wirkung auf die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und im Jugendbereich in Europa zeigen können;

neue innovative Ansätze in der allgemeinen und beruflichen Bildung oder im Jugendbereich zu ermitteln, zu testen, zu entwickeln und zu bewerten, die das Potenzial aufweisen, sich zu etablieren;

die transnationale Zusammenarbeit und das gegenseitige Lernen bei zukunftsweisenden Fragen zwischen wichtigen Interessengruppen zu fördern, um Lösungen für aktuelle Herausforderungen in der allgemeinen und beruflichen Bildung und im Jugendbereich mit Relevanz für die Konzipierung neuer Strategien in diesen Bereichen bereitzustellen;

die Erhebung und Analyse stichhaltiger Belege zu erleichtern, die es den verantwortlichen Behörden ermöglichen, neue, innovative und wirksame Strategien und Verfahren in der allgemeinen und beruflichen Bildung und im Jugendbereich zu entwickeln sowie konkrete Methoden für ihre praktische Umsetzung in der Zukunft zu erarbeiten;

detaillierte Kenntnisse über Zielgruppen, das Lernen, das Lehren, die Ausbildung oder Umstände in der Jugendarbeit sowie wirksame Methoden und Instrumente bereitzustellen, die zur Entwicklung von Strategien sowie von Schlussfolgerungen beitragen, die für politische Entscheidungsträger in der allgemeinen und beruflichen Bildung und im Jugendbereich auf allen Ebenen von Belang sind;

eine erhöhte Aufmerksamkeit für politische Innovationen in der allgemeinen und beruflichen Bildung und im Jugendbereich zu fördern.

Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen werden Projekte in zwei Bereichen gefördert.

Es wurden folgende Prioritäten festgelegt:

Bereich 1 — Allgemeine und berufliche Bildung

1.

Verringerung von Unterschieden bei den Lernergebnissen, die Lernende aus benachteiligten Verhältnissen betreffen

2.

Steigerung der Qualität der Bildung durch den Einsatz von technischer Analyse und Semantik

3.

Förderung von innovativen kooperativen Unterrichts- und Lernformen

4.

Öffnung der (virtuellen oder physischen) Infrastruktur von Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen für die Erwachsenenbildung und Bereitstellung modularer zertifizierter Lernangebote

5.

Verbesserung der Qualität und Steigerung der Exzellenz in der beruflichen Bildung und Weiterbildung

6.

Reformen der Hochschulbildung, um diese diversifizierter, flexibler und wettbewerbsorientierter zu gestalten

Bereich 2 — Jugend

7.

Nutzung von e-Partizipation als Instrument, um die Beteiligung und aktive Mitwirkung junger Menschen am demokratischen Leben zu fördern

Im Rahmen von Bereich 1 können bei den Vorschlägen eine oder mehrere Prioritäten berücksichtigt werden. Sofern der Antragsteller mehrere Prioritäten einbezieht, ist eine Priorität als „Hauptpriorität“ auszuwählen und in zufriedenstellender Weise zu behandeln (1). Anträge, welche die „Hauptpriorität“ nicht zufriedenstellend abdecken, werden nicht für eine Finanzierung in Betracht gezogen.

2.   Förderfähige Antragsteller

Der Begriff „Antragsteller“ bezeichnet alle Organisationen und Einrichtungen, die einen Antrag einreichen, unabhängig von ihrer Rolle innerhalb des Projekts.

Förderfähige Antragssteller sind öffentliche oder private Einrichtungen, die in der allgemeinen und beruflichen Bildung und im Jugendbereich oder anderen sozioökonomischen Bereichen tätig sind, oder Organisationen, die sektorübergreifende Aktivitäten durchführen.

Folgende Antragsteller gelten im Sinne dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen als förderfähig:

für die Politik in der allgemeinen und beruflichen Bildung und im Jugendbereich zuständige Behörden auf nationaler/regionaler/lokaler Ebene,

private oder öffentliche Organisationen ohne Erwerbszweck (NRO),

Forschungszentren,

Universitäten,

Handelskammern,

Netzwerke,

Anerkennungszentren,

Bewertungseinrichtungen,

Berufsverbände und Sozialpartner,

Schulen oder andere Bildungseinrichtungen,

Zivilgesellschaft und kulturelle Organisationen,

Unternehmen,

internationale Organisationen.

Förderfähig sind nur Anträge von juristischen Personen, die ihren Sitz in den nachstehenden förderfähigen Ländern haben:

die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union,

die EFTA/EWR-Länder: Island, Liechtenstein und Norwegen,

Bewerberländer: Türkei, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien.

Bei dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen muss sich die Partnerschaft aus mindestens drei Organisationen zusammensetzen, aus drei verschiedenen förderfähigen Ländern.

3.   Förderfähige Aktivitäten und Projektdauer

Die Aktivitäten müssen zwischen 1. November 2015 und 1. Januar 2016 beginnen und die Projektdauer muss zwischen 24 und 36 Monaten betragen. Sollte nach Unterzeichnung der Vereinbarung und Beginn des Projekts der Begünstigte jedoch feststellen, dass es — aus hinreichend nachgewiesenen und nicht von ihm zu verantwortenden Gründen — unmöglich geworden ist, das Projekt in der vorgesehenen Laufzeit abzuschließen, kann eine Verlängerung des Förderzeitraums gewährt werden. Eine solche Verlängerung um höchstens sechs Monate kann gewährt werden, wenn dies vor Ablauf der in der Finanzhilfevereinbarung genannten Frist beantragt wird. Die maximale Laufzeit beträgt in diesem Fall 42 Monate.

Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen können folgende Aktivitäten gefördert werden (nicht erschöpfende Aufstellung):

Bedarfsanalysen, Studien, Bestandsaufnahmen,

Forschungstätigkeiten,

Ausbildungsmaßnahmen,

Erarbeitung von Berichten, Projektschlussfolgerungen, Empfehlungen für die Politik,

Workshop(s),

Konferenzen/Seminare,

Austausch/Mobilität,

konkrete Tests und Bewertungen innovativer Ansätze an der Basis,

Maßnahmen zur Sensibilisierung und Verbreitung,

Maßnahmen, die auf die Schaffung und Verbesserung von Netzwerken und den Austausch bewährter Verfahren zielen,

Entwicklung von IKT-Tools (Software, Plattformen, Apps usw.) oder Lernressourcen,

Entwicklung sonstiger intellektueller Ergebnisse.

4.   Vergabekriterien

Die förderfähigen Anträge werden anhand der Ausschluss-, Auswahl- und der Vergabekriterien bewertet (2).

Folgende Vergabekriterien werden für die Finanzierung eines Antrags zugrunde gelegt:

1.

Relevanz (30 %),

2.

Qualität der Projektkonzeption und -umsetzung (30 %),

3.

Qualität der Partnerschafts- und Kooperationsvereinbarungen (20 %),

4.

Wirkung, Verbreitung und Nachhaltigkeit (20 %).

Nur Vorschläge, die die folgenden Mindestschwellenwerte für die Qualität erreichen, werden für eine Finanzhilfe in Betracht gezogen:

mindestens den Schwellenwert von 50 % für jedes Kriterium (d. h. mindestens 15 Punkte für „Relevanz“ bzw. „Qualität der Projektkonzeption und -umsetzung“; mindestens 10 Punkte für „Qualität der Partnerschafts- und Kooperationsvereinbarungen“ bzw. „Wirkung, Verbreitung und Nachhaltigkeit“), und

mindestens den Schwellenwert von 70 % bei der Gesamtpunktzahl (d. h. Gesamtpunktzahl der vier Vergabekriterien).

Anträge, die diese Schwellenwerte nicht erreichen, werden abgelehnt.

5.   Mittelausstattung

Insgesamt stehen für die Kofinanzierung von Projekten im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 17 000 000 EUR zur Verfügung, die folgendermaßen aufgeteilt werden:

Bereich 1 — Allgemeine und berufliche Bildung: 15 000 000 EUR,

Bereich 2 — Jugend: 2 000 000 EUR.

Der Finanzbeitrag der Europäischen Union ist auf höchstens 75 % der förderfähigen Gesamtkosten des Projekts beschränkt.

Die Finanzhilfe für ein Projekt beläuft sich auf höchstens 500 000 EUR.

Die Agentur behält sich vor, nicht alle verfügbaren Mittel für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu vergeben.

6.   Einreichungsverfahren und Frist

Vor der Einsendung eines elektronischen Antrags müssen die Antragsteller ihre Organisation im Teilnehmerportal Bildung, Audiovisuelles, Kultur, Bürgerschaft und Freiwilligenarbeit (Participant Portal) registrieren und erhalten einen Teilnehmeridentifikationscode (Participant Identification Code, PIC). Der PIC ist im Antragsformular anzugeben.

Das Teilnehmerportal dient der Verwaltung aller rechtlichen und finanziellen Informationen über die Organisationen. Informationen zur Registrierung finden sich auf dem Portal unter folgender Adresse: http://ec.europa.eu/education/participants/portal

Das Antragsformular kann unter folgender Internet-Adresse heruntergeladen werden: https://eacea.ec.europa.eu/PPMT/. Bitte achten Sie auf die Verwendung des korrekten Antragsformulars.

Die Antragsteller werden gebeten, alle unter der folgenden Internet-Adresse abrufbaren Informationen über die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und das Einreichungsverfahren sorgfältig zu lesen und die dort abrufbaren Dokumente, die Bestandteil des Antrags sind (Antragspaket), zu verwenden: https://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/actions/key-action-3-support-for-policy-reform/prospective-initiatives/forward-looking-cooperation-projects-2014_en

Das vollständige Antragspaket ist elektronisch mit dem korrekten und ordnungsgemäß ausgefüllten elektronischen Formular (eForm), das alle einschlägigen und relevanten Anhänge und Belegunterlagen enthält, einzureichen.

Antragsformulare, die nicht sämtliche erforderlichen Informationen beinhalten oder nicht fristgerecht elektronisch eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.

Anträge auf Finanzhilfe sind in einer der Amtssprachen der EU abzufassen.

Einreichungsfrist: 24. Februar 2015, 12.00 Uhr (MEZ)

7.   Ergänzende Informationen

Weitere Informationen enthalten die Leitlinien für Antragsteller.

Die Leitlinien für die Aufforderung und das Antragspaket stehen auf folgender Website zur Verfügung:

https://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/actions/key-action-3-support-for-policy-reform/prospective-initiatives/forward-looking-cooperation-projects-2014_en

E-Mail-Kontakt: EACEA-Policy-Support@ec.europa.eu


(1)  Die Zahl der angegebenen Prioritäten hat keinen Einfluss auf die Punktzahl beim Kriterium Relevanz.

(2)  Siehe Leitlinien für Antragsteller, Abschnitte 7, 8 und 9.


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