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Document 52013DC0279

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Aktionsplan für eine Meeresstrategie für den Atlantik Schaffung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums

/* COM/2013/0279 final */

52013DC0279

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Aktionsplan für eine Meeresstrategie für den Atlantik Schaffung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums /* COM/2013/0279 final */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Aktionsplan für eine Meeresstrategie für den Atlantik

Schaffung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums

(Text von Bedeutung für den EWR)

1.           Einleitung

Der marine und der maritime Sektor, die gemeinsam die „blaue Wirtschaft“ bilden, haben das Potenzial für die Bereitstellung von 7 Mio. Arbeitsplätzen in Europa bis 2020. Dieser Arbeitsplätze werden nicht nur in neuen Wirtschaftszweigen wie z. B. Offshore-Technologien für erneuerbare Energien geschaffen, sondern auch durch die Wiederbelebung traditioneller maritimer Industrien. Der atlantische Raum kann einen erheblichen Beitrag zu diesem „blauen Wachstum“ leisten. Gleichzeitig muss aber auch die ökologische und ökonomische Stabilität von Europas größtem und bedeutendstem Ökosystem für künftige Generationen gesichert werden.

Dieser Aktionsplan enthält daher Prioritäten für Forschung und Investition, um die blaue Wirtschaft im Atlantikraum voranzubringen. Die fünf Mitgliedstaaten am Atlantik[1] und ihre Regionen können sich auf den Aktionsplan stützen, um in den Küstengebieten nachhaltiges und integratives Wachstum zu schaffen. Der Aktionsplan baut auf der Strategie der Kommission für den atlantischen Raum[2] auf und ist das Ergebnis von Konsultationen, die im Rahmen des Atlantik-Forums durchgeführt wurden. Das Forum hat es den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament, den regionalen und lokalen Behörden, der Zivilgesellschaft und der Industrie ermöglicht, sich an der Entwicklung des Aktionsplans zu beteiligen und zu erwägen, wie Herausforderungen wie der Wachstumsförderung, der Verringerung des CO2-Ausstoßes im Atlantikraum, der Gewährleistung einer nachhaltigen Nutzung der natürlichen Meeresressourcen, der Festlegung wirksamer Reaktionsmaßnahmen bei Bedrohungen und Notfällen und der Umsetzung eines ökosystemorientierten Konzepts im Atlantik begegnet werden kann. Das Forum berücksichtigte ferner Beiträge von Interessenträgern aus einer Reihe von Workshops und einem Online-Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen sowie von den Mitgliedstaaten und regionalen Behörden übermittelte Beiträge.

Die Zeitplanung des Aktionsplans fügt sich bestens in die Entwicklung des Gemeinsamen Strategischen Rahmens (GSR) für den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF)[3] ein. Die thematischen Ziele des GSR haben große Bedeutung für die Strategie für den Atlantikraum, insbesondere

– Förderung des Übergangs zu einer Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß;

– Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten durch allgemeine und berufliche Bildung sowie die Annäherung von Industrie und Forschung;

– Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), z. B. in Bereichen wie Tourismus, Fischerei und Aquakultur, in denen KMU in der EU am meisten vertreten sind.

Der Aktionsplan soll einen starken Impuls für die Regionen und den Privatsektor geben. Sie sollten beginnen zu erwägen, in welchen Bereichen sie zusammenarbeiten könnten – auch grenzübergreifend – um die vereinbarten Prioritäten umzusetzen. Die gemeinsame Ausarbeitung des Aktionsplan mit den fünf Mitgliedstaaten am Atlantik hat Interessenträger, darunter auch Regionen, Hafenstädte und Privatsektor, angeregt zu überlegen, wie sie das Wachstum der blauen Wirtschaft fördern und einen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung im Atlantikraum leisten könnten. Dies dürfte auch dazu beitragen, Investitionen anzuziehen, die blaue Wirtschaft für den Privatsektor attraktiver zu machen und so zur Wiederbelebung der Küstenregionen im Atlantikraum beitragen.

Damit die blaue Wirtschaft im Atlantikraum ihr Potenzial erreichen kann, muss die erfolgreiche Durchführung des Aktionsplans durch eine Kombination von Maßnahmen in drei Bereichen gestützt werden, und zwar durch gezielte Investitionen, den Ausbau der Forschungskapazitäten und höhere Qualifikationen:

– Investitionen: Investitionen müssen auf Innovation, technologische Fähigkeiten und Strategien zur intelligenten Spezialisierung ausgerichtet sein, wobei KMU besonders wichtig sind. Die wirksame Nutzung des Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) in diesen Bereichen ist von entscheidender Bedeutung, um die übergeordneten Ziele Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zu erreichen. Investitionen in die Infrastruktur können ebenfalls erforderlich sein. Beispielsweise spielen Schiffstechnologie und die marine Infrastruktur wie Häfen und Jachthäfen eine wichtige Rolle bei der Unterstützung der blauen Wirtschaft. Das Atlantik-Forum hat ihr Potenzial für neue Dienstleistungen, z. B. für den zunehmenden Kreuzfahrttourismus, sowie als Montage- und Wartungsstandorte für neue Offshore-Anlagen erkannt. Die EU hat diesen Prozess bereits beträchtlich finanziell unterstützt, u. a. durch die ergänzende Darlehensfinanzierung durch die Europäische Investitionsbank. Der ESIF wird in Zukunft eine größere Kohärenz zwischen den EU-Förderinstrumenten ermöglichen; dennoch werden die Finanzierung von Infrastrukturen oder Investitionen in den Tourismus weiterhin weitgehend aus dem privaten Sektor kommen müssen;

– Forschung: Für die Governance der Meere, die nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung der Meeresressourcen, die Sicherheit auf See, den Schutz der Meeresumwelt (einschließlich der Ausweisung von Meeresschutzgebieten an den Küsten und auf Hoher See) sind nicht nur Daten und ein Verständnis der Funktions- und Interaktionsweise von Ökosystemen erforderlich, sondern auch die Fähigkeit, Modelle, Prognosen und Vorhersagen zu erstellen. Dieser Ansatz erleichtert die Bewertung und Minderung von Risiken. Außerdem werden Investitionen gefördert und die Betriebskosten verringert. Aus diesem Grund sind die Beobachtung und Kartierung der Meere sowie Meeresvorhersagen wesentlich für das nachhaltige Wachstum der wirtschaftlichen Aktivität im atlantischen Raum und für die Förderung unseres Verständnisses der Abläufe im Atlantik, die eine wichtige Rolle für die Entwicklung unseres Klimas spielen. Die weitreichende Bereitstellung dieser Informationen ist von entscheidender Bedeutung. Es gibt immer mehr Belege dafür, dass der Zugang zu Informationen des öffentlichen Sektors einen wichtigen Impuls für Innovationen geben kann;

– höhere Qualifikationen: Der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften für bestimmte Sektoren der maritimen Industrie muss sowohl durch Qualifizierungsmaßnahmen für vorhandene Arbeitskräfte als auch die Gewinnung junger Menschen für den Sektor bewältigt werden, wenn die blaue Wirtschaft ihr Potenzial erreichen soll. Dies gilt insbesondere für neu entstehende Bereiche, wie z. B. erneuerbare Energien, aber auch für eher traditionellen Sektoren wie Schiffbau, Fischerei, Aquakultur und die Verarbeitung von Fisch und Meeresfrüchten; in diesen Bereichen sind Innovation, Spezialisierung und Anpassung an neue Technologien erforderlich, um im Wettbewerb auf dem Weltmarkt zu bestehen.

2.           Aktionsplan

Aus Gesprächen mit den Mitgliedstaaten und Feedback aus dem Atlantik-Forum ist der folgende Aktionsplan entstanden, der bis 2020 umgesetzt werden sollte. Die Aktionsbereiche sind auf die Bewältigung der Herausforderungen der Strategie für den Atlantikraum und auf intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und Beschäftigung ausgerichtet. Dieser Aktionsplan erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er umfasst eine Reihe empfohlener Aktionsbereiche für Forschung und Investitionen zur Bewältigung der gemeinsamen Herausforderungen. Von den betroffenen Mitgliedstaaten wird sowohl individuell als auch gemeinsam bereits viel getan, um die Meeresforschung und die maritime Wirtschaft voranzubringen. Dieser Aktionsplan zeigt daher auf, in welchen Bereichen noch Spielraum für weitere Zusammenarbeit besteht. Durch die Arbeit an diesen Prioritäten können Innovation gefördert, ein Beitrag zum Schutz und zur Verbesserung der Meeres- und Küstenumwelt im atlantischen Raum geleistet, die Konnektivität verbessert und Synergien für ein integratives und nachhaltiges Modell für die regionale Entwicklung geschaffen werden.

Dieser Aktionsplan lädt die Privatwirtschaft, Forscher, regionale und nationale öffentliche Stellen und anderen Akteure dazu ein, Projekte mit Ausrichtung auf diese Prioritäten zu entwerfen.

Priorität 1: Förderung von Unternehmergeist und Innovation

Spezifische Ziele dieser Priorität sind u. a.:

– Wissensaustausch zwischen Hochschulen, Unternehmen und Forschungseinrichtungen

Ausbau der Kapazitäten des Atlantikraums für Innovation durch Forschung und Technologie durch Förderung von

(a) Vernetzung und kooperativer Forschung zwischen Forschungszentren, Hochschulen und Unternehmen in den Mitgliedstaaten;

(b) Transfer von Wissen und Erkenntnissen sowie Kompetenzen zwischen Hochschulen, Unternehmen und Forschung, auch im Rahmen von regionalen, nationalen und grenzübergreifenden maritimen Clustern und Technologieplattformen.

– Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskapazitäten der maritimen Wirtschaft im atlantischen Raum

Verbesserung von Kompetenzen in traditionellen Branchen wie dem Schiffbau, der Aquakultur und der Fischerei sowie in neuen Zweigen der blauen Wirtschaft im atlantischen Raum durch

(a) Einführung von Maßnahmen zur allgemeinen und beruflichen Bildung, einschließlich grenzübergreifender Programme und gegenseitiger Anerkennung der nationalen Bildungs- und Fortbildungsprogramme;

(b) Sensibilisierung für maritime Berufe, junge Menschen für maritime Kultur und Karrieremöglichkeiten begeistern und Beseitigung anderer Hindernisse, die junge Menschen von der Wahl eines maritimen Berufs abhalten[4], z. B. durch Segelkurse, fortgeschrittene Technologiekurse und andere gemeinsame Initiativen im atlantischen Raum.

– Unterstützung bei der Anpassung und Diversifizierung der wirtschaftlichen Tätigkeiten durch Förderung des Potenzials des Atlantikraums

Unterstützung der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik und Wiederbelebung der Aquakultur in der EU durch

(a) Entwicklung verbesserter Mehrarten-Modellierung, Fanggeräte und damit verbundener Techniken und Technologien, um den CO2-Fußabdruck, Schäden am Meeresbodens und Beifänge zu minimieren;

(b) Austausch von Informationen über Instrumente, die das Verständnis sozioökonomischer und ökologischer Auswirkungen von Bewirtschaftungsmaßnahmen der Verantwortlichen in der Fischerei verbessern;

(c) Durchführung von Forschungsarbeiten zur Förderung von Wachstum, Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit und ökologischer Nachhaltigkeit der Aquakultur (einschließlich Offshore-Aquakultur) und der Fähigkeit der Industrie, auf Markterfordernisse zu reagieren;

(d) Verbesserung der Marktposition von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen aus der EU durch bessere Verarbeitung, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Zertifizierung.

Priorität 2: Schutz, Sicherung und Entwicklung des Potenzials der Meeres- und Küstenumwelt im atlantischen Raum

Spezifische Ziele dieser Priorität sind u. a.:

– Verbesserung der Sicherheit und der Gefahrenabwehr auf See

Stärkung der Sicherheit von Seeleuten Küstenanwohnern, Eigentum und Ökosystemen durch

(a) gegebenenfalls Bewertung und Ausweitung bestehender Warnsysteme, Berichterstattungs- und Reaktionsmechanismen für invasive und schädliche Arten von Meereslebewesen und Förderung des Austauschs bewährter Verfahren für den Umgang mit solchen Bedrohungen;

(b) Unterstützung von Initiativen der Mitgliedstaaten im atlantischen Raum, einschließlich Risikoanalysen, koordinierter Reaktionsmechanismen und Investitionen in moderne Ausrüstung, die angemessen zur Verbesserung der gemeinsamen Bereitschaft für und Reaktionsfähigkeit auf Bedrohungen auf See, Naturkatastrophen, Unfälle auf See, Meeresverschmutzungen durch Ölleckagen und gefährliche Stoffe sowie illegalen Handel beitragen[5];

(c) Entwicklung, Erprobung und Einführung neuer Technologien zur Verbesserung der Überwachung von Schiffen sowie der Sicherheit und Gefahrenabwehr in Häfen und in der Schifffahrt durch bessere Integration von Satellitendaten und Daten von Überwachungseinrichtungen in der Luft, auf See oder an Land sowie innovative lokale Instrumente zur Verbesserung der Lageerkennung im maritimen Bereich;

(d) Beitrag zu regionalen Informationsdiensten für Meeresbecken im Rahmen des gemeinsamen Informationsraums (Common Information Sharing Environment – CISE) auf der Grundlage von vereinbarten EU-weit geltenden Standards und Erfahrungen der Mitgliedstaaten im Rahmen von Pilotprojekten.

– Erforschung und Schutz der Meere und Küstengebiete

Entwicklung von Beobachtungs- und Vorhersagemöglichkeiten für den Atlantik in Europa auf Grundlage bestehender Strukturen, Plattformen und Mechanismen, um die Umsetzung der EU-Maßnahmen zu unterstützen, Kosten für Industrie, Behörden und Forschungseinrichtungen zu senken, Innovation anzuregen und Unsicherheiten im Hinblick auf das Verhalten des Atlantischen Ozeans und die Auswirkungen des Klimawandels zu verringern durch

(a) Verwendung bestehender Systeme und Mechanismen zur Entwicklung und Fortführung eines nachhaltigen integrierten Programms für die Überwachung und Beobachtung der Küsten, des Meeresbodens und der Wassersäule in den Gewässern der EU-Mitgliedstaaten, Regionen in äußerster Randlage und der überseeischen Länder und Gebiete von der Küste zur Tiefsee;

(b) Entwicklung neuer Instrumente und Plattformen für die Beobachtung der Meere und Überwachung der Ökosysteme (einschließlich Kartierung des Meeresbodens), mit denen die Zahl der automatisch messbaren Parameter erhöht, die Kosten der Beobachtung gesenkt und die Verbreitung der Daten an die Nutzer beschleunigt werden;

(c) Mitwirkung an einer wirksamen Verwaltung, Katalogisierung und Verbreitung interoperabler Meeresdaten und einer Karte des Meeresbodens mit Mehrfachauflösung durch Beiträge zu einem europäischen maritimen Beobachtungs- und Datennetzwerk;

(d) Aufbau eines Netzes von ozeanografischen Vorhersagesystemen für Küstengebiete (einschließlich Risikobewertungen), das auf dem Kopernikus-Meeresdienst aufbaut.

Beitrag zur Entwicklung von Instrumenten und Strategien zur Bewältigung von Problemen in Verbindung mit dem globalen Klimawandel, einschließlich Klimaschutz- und Anpassungsstrategien durch

(a) Unterstützung einer Bewertung des CO2-Fußabdrucks der blauen Wirtschaft im atlantischen Raum;

(b) Schaffung einer Plattform für den Austausch bewährter Verfahren für Emissionsminderung und Energieeffizienz;

(c) Entwicklung von Kooperationspartnerschaften zur Bestimmung und Überwachung der Auswirkungen des globalen Klimawandels auf Tätigkeiten auf See, marine Ökosysteme und Küstengemeinden im Atlantikraum, einschließlich der Entwicklung besserer Vorhersage- und Risikobewertungsmöglichkeiten.

Unterstützung des Meeresumweltschutzes und der Bemühungen um einen „guten Umweltzustand“ der atlantischen Gewässer bis 2020[6] durch

(a) fortgesetzte Stützung auf nationale Pläne, OSPAR-Verfahren und Natura-2000-Gebiete, um zur Entwicklung eines kohärenten Netzes geschützter Meeresgebiete für Europas Atlantikküste beizutragen durch Einigung auf bewährte Verfahren und gemeinsame Bewertungsverfahren, die auch für Makaronesien und die Regionen in äußerster Randlage in der Karibik von Nutzen sein könnten;

(b) Förderung weiterer Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, u. a. im Rahmen von OSPAR, z. B. bei koordinierten und integrierten Überwachungsprogrammen und gemeinsame Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ökosystemen.

Bewertung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Werts und der Funktionsweise der Ökosysteme und der biologischen Vielfalt im Atlantikraum zur Unterstützung der Entscheidungsprozesse.

Beitrag zur maritimen Raumordnung und zum integrierten Küstenzonenmanagement der Mitgliedstaaten, beispielsweise durch den Austausch bewährter Verfahren und Erleichterung der grenzübergreifenden Koordinierung.

– nachhaltige Nutzung der Meeresressourcen

Entwicklung eines besseren Verständnisses der technischen Durchführbarkeit, wirtschaftlichen Vertretbarkeit und ökologischen Auswirkungen der Mineralienförderung im Atlantik sowie Entwicklung und Erprobung innovativer Gewinnungstechnologien.

Schaffung der Grundlagen für eine nachhaltige europäische Meeresbiotechnologie-Industrie mit hoher Wertschöpfung durch

(a) Erforschung des Meeresbodens und Bewertung seiner genetischen Zusammensetzung, Artenvielfalt und des Potenzials, Material für die Biotechnologie-Industrie zu liefern, unter Berücksichtigung des geltenden Völkerrechts und der Notwendigkeit, die Meeresumwelt zu schützen;

(b) Stärkung der Verbindungen zwischen Forschung und Industrie im Atlantikraum zur Entwicklung von Biobanken und zur Bestimmung von Märkten für innovative marine Bioprodukte (Biomedizin, Gewebezüchtung, Arzneimittel, industriell hergestellte Enzyme) sowie Bündelung der Forschung über die industriellen Verfahren für ihre Herstellung.

– Nutzung des Potenzials der Meeres- und Küstenumwelt im atlantischen Raum für die Erzeugung erneuerbarer Energien

Erwägung von Möglichkeiten zum schnelleren Einsatz nachhaltiger erneuerbarer Offshore-Energie durch

(a) Förderung der Bewertung und Kartierung des Potenzials des europäischen Atlantik als Energiequelle und Bestimmung von Wegen zur Minderung der Auswirkungen des Baus, des Betriebs und der Stilllegung von Anlagen auf Umwelt und Schiffsnavigation im Rahmen der regionalen Strategien zur intelligenten Spezialisierung im Bereich erneuerbare Offshore-Energie;

(b) Mitwirkung an einem europäischen Stromübertragungsnetz, das es ermöglicht, die unterschiedlichen Belastungen zwischen den nationalen Systemen auszugleichen, und das bessere Verbindungen zwischen Offshore- und Onshore-Energie zulässt;

(c) Förderung von Forschung, Entwicklung und Demonstration von Technologien für den Bau und die Instandhaltung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie aus Offshore-Wind, Wellen, Gezeiten und Biomasse, einschließlich Integration von Entsalzungsanlagen und Mehrzweck-Offshore-Plattformen;

(d) Förderung der Nutzung besonderer geologischer, ozeanografischer und meteorologischer Bedingungen der atlantischen Regionen in äußerster Randlage, um diesen zu helfen, energiewirtschaftliche Unabhängigkeit und die Ziele für die Verringerung von CO2-Emissionen zu erreichen.

Priorität 3: Verbesserung von Zugang und Anbindung

Spezifische Ziele dieser Priorität sind u. a.:

– Förderung der Zusammenarbeit zwischen Häfen

Erleichterung der Entwicklung von Häfen als Drehkreuze der blauen Wirtschaft durch

(a) Erleichterung des Ausbaus von Infrastrukturen zur Verbesserung der Anbindung an das Hinterland, Förderung des intermodalen Verkehrs und des schnellen Schiffsumschlags durch Maßnahmen wie die Bereitstellung einer landseitigen Stromversorgung, Ausstattung der Häfen mit Tankstellen für Flüssigerdgas und Beseitigung von Verwaltungsengpässen;

(b) Möglichkeiten für Häfen zur Diversifizierung durch die Aufnahme neuer Geschäftstätigkeiten wie die Instandhaltung von Offshore-Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie oder Tourismus;

(c) Analyse und Förderung von Hafennetzen und Kurzstreckenseeverkehr zwischen europäischen Häfen innerhalb der Inselgruppen und zur Küste Afrikas durch Initiativen wie Meeresautobahnen, um den Seeverkehr zu erhöhen.

Priorität 4: Schaffung eines integrativen und nachhaltigen Modells für die regionale Entwicklung

Spezifische Ziele dieser Priorität sind u. a.:

– Förderung einer besseren Kenntnis der gesellschaftlichen Herausforderungen im Atlantikraum

Austausch bewährter Verfahren zur Verbesserung der Gesundheit, sozialen Eingliederung und des Wohlergehens der Küstenanwohner und Entwicklung angemessener und geeigneter sozioökonomischer Indikatoren für die Meeresregion, um Entwicklungstrends der blauen Wirtschaft zu messen, zu vergleichen und zu verfolgen.

– Bewahrung und Förderung des kulturellen Erbes im Atlantikraum

Bekämpfung der Saisonabhängigkeit und Verbesserung der Aussichten für KMU durch Diversifizierung der Produkte im Meeres- und Küstentourismus und Entwicklung von Nischenmärkten durch Investitionen in

(a) Wassersport, Jachthäfen und nautische Freizeitaktivitäten;

(b) Hafendienste, einschließlich derjenigen für Kreuzfahrtpassagiere;

(c) Ermittlung und Förderung von Kultur- und Naturattraktionen der Atlantikküste wie der handwerklichen Fischerei, der ortstypischen Küche und des maritimen Erbes;

(d) Schutz und Wiederherstellung touristischer Attraktionen, einschließlich Küstenattraktionen und unter Wasser liegende kulturell und geschichtlich relevante Stätten von archäologischem, ökologischem oder historischem Wert[7].

3.           UMSETZUNG

3.1.        Finanzierungskanäle

Der zeitliche Ablauf dieses Aktionsplans wird es den Mitgliedstaaten ermöglichen, den in ihren Partnerschaftsvereinbarungen mit der Kommission festgelegten Prioritäten, die vor Ende des Jahres 2013 ausgehandelt werden sollen, Rechnung zu tragen.

– Die Partnerschaftsvereinbarungen 2014-2020 für den ESIF stellen einen wichtigen Finanzierungskanal dar, den die Mitgliedstaaten gegebenenfalls zur Umsetzung der Prioritäten des Aktionsplans nutzen können. Die Partnerschaftsvereinbarungen sollten bei der Festlegung von prioritären Bereichen für die Zusammenarbeit die Strategien für die relevanten Meeresgebiete berücksichtigen, wie z. B. die Strategie für den Atlantik. Sie bieten eine Möglichkeit, die wichtigsten Entwicklungsziele und ‑möglichkeiten der blauen Wirtschaft in den Mitgliedstaaten am Atlantik und ihren Küstenregionen zu bestimmen. Sie ermöglichen außerdem den Mitgliedstaaten dafür zur sorgen, dass eine Koordinierung zwischen ESIF und anderen Finanzierungsquellen stattfindet. Den nationalen Behörden in den Mitgliedstaaten, die für die Aushandlung der Partnerschaftsvereinbarungen verantwortlich sind, sowie die für die Erstellung operationeller Programme zuständigen Stellen spielen somit bei der Umsetzung des Aktionsplans in den kommenden Monaten eine wichtige Rolle. Der Aktionsplan kann je nach den Erfordernissen des Programmbereichs auch eine Quelle der Inspiration für die Verfasser von operationellen Programmen auf nationaler und regionaler Ebene sein.

– Des Weiteren wird der Aktionsplan als Richtschnur für die Kommission selbst bei der Ausführung direkt verwalteter Mittel, einschließlich „Horizont 2020“, LIFE+, COSME und der direkt verwalteten Teile des Europäischen Meeres- und Fischereifonds, dienen. Das Programm Horizont 2020 wird in der Tat eine wichtige Stützung für die Umsetzung des Aktionsplans darstellen; das „blaue Wachstum“ ist bereits als einer der Schwerpunktbereiche für Forschung in den kommenden Jahren in das Programm aufgenommen. Mit dem Programm kann die Agenda für blaues Wachstum unterstützt werden, wenn es um die Prüfung und bestmögliche Nutzung des Potenzials der Vielfalt des Lebens in den Meeren, den nachhaltigen Abbau der Ressourcen der Tiefsee und die Entwicklung neuer Technologien für die Meeresbeobachtung geht. Dies wird helfen, die marine und maritime Wirtschaft anzukurbeln und die Meeresumwelt zu stärken, indem die Übertragung von Forschungsergebnissen und Innovation in die Wirtschaft beschleunigt wird.

– Gezielte öffentliche Investitionen können und sollten private Investitionen und unternehmerische Initiativen anregen. Die Mitgliedstaaten können möglicherweise auch mit dem Privatsektor in Kontakt treten, um größeres Engagement und zusätzliche Mittel zu prüfen.

– Darüber hinaus steht die EIB-Gruppe[8] bereit, um Finanzierungsinstrumente und Fachwissen zur Unterstützung geeigneter Projekte zu mobilisieren und die im Aktionsplan genannten Prioritäten zu fördern. Die EIB kann auch in Form von Darlehen, Mischfinanzierungen[9] und fachlicher Beratung Unterstützung sowohl für den öffentlichen als auch den privaten Sektor gewähren. Sie bietet eine breite Palette von Finanzierungsinstrumenten, angefangen bei Investitionskrediten sowohl für die direkte als auch die indirekte Finanzierung bis hin zu Beteiligungsfonds durch den EIF, um Aktivitäten verschiedenen Ausmaßes zu unterstützen.

Im Zusammenhang mit der Haushaltsdisziplin und der Tatsache, dass die Behörden im Atlantikraum einer Reihe von Entwicklungsprioritäten berücksichtigen müssen, sollte betont werden, dass das Verfahren zur Umsetzung des Aktionsplans freigestellt bleibt; es sollte jedoch im Einklang mit den im Rahmen der Partnerschaftsabkommen der fünf betroffenen Mitgliedstaaten festgelegten Prioritäten stehen. Alle bei den zuständigen Behörden im Rahmen des Aktionsplans eingereichten Projekte müssen den Kriterien in den einschlägigen Finanzierungsregeln entsprechen. Im Rahmen der gemeinsamen Verwaltung der EU-Mittel wird die Entscheidung für oder gegen die Aufnahme eines spezifischen Projekts von der zuständigen Verwaltungsbehörde getroffen.

3.2.        Intelligente Zusammenarbeit

Im Aktionsplan werden Bereiche bestimmt, in denen Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten, regionalen und lokalen Behörden sowie EU-Institutionen erforderlich ist, um die Herausforderung eines nachhaltigen Wachstums zu bewältigen. Aber diese gemeinsame Arbeit ist natürlich nicht der einzige Weg für die Umsetzung des Aktionsplans. Auch spezifische Maßnahmen und Projekte auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene können dabei eine wichtige Rolle spielen. Gegebenenfalls sollte die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen länderspezifischen Programmen gefördert werden.

Eine gezielte Zusammenarbeit kann eine Reihe von zusätzlichen Nutzen bringen, nicht zuletzt den Austausch von Informationen, Kostenteilung, den Austausch von Ergebnissen und bewährten Verfahren sowie die Entwicklung von Konzepten für weitere Bereiche der Zusammenarbeit. Genauer gesagt, können Mitgliedstaaten und Regionen mit Unterstützung aus verschiedenen Finanzierungsquellen zusammenarbeiten, um gemeinsame Projekte oder andere Ansätze zu entwickeln.

Das Programm „Horizont 2020“ sowie andere EU-Programme und Finanzierungsinstrumente können die Zusammenarbeit in der Forschung unterstützen, indem sie von Konsortien aus öffentlichen und privaten Einrichtungen vorgeschlagene Projekte unterstützen. Diese Projekte können beispielsweise unterschiedliche Lösungen für gemeinsame Probleme untersuchen oder die Leistung verschiedener Technologien vergleichen. Frankreich, Irland, Portugal, Spanien und das Vereinigten Königreich beteiligen sich bereits an einer Reihe von gemeinsamen Projekten, Forschungsnetzen, Technologieplattformen und einer gemeinsamen Planungsinitiative für den gesunden Zustand der Meere und Ozeane. Diese Mechanismen bieten den Mitgliedstaaten Möglichkeiten für die Zusammenarbeit, die durch das Horizont-2020-Programm verstärkt werden können. Des Weiteren könnte eine innereuropäische Koordinierung und Zusammenarbeit das Fundament für eine verstärkte transatlantische Forschungszusammenarbeit bilden.

Gemeinsame Projekte und Maßnahmen sind nicht nur auf die Forschung beschränkt. Die Europäische territoriale Zusammenarbeit (beispielsweise im Rahmen des Programms für den atlantischen Raum), wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert werden und ist ein Mechanismus, über den benachbarte Regionen und Städten aus unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten und durch Projekte voneinander lernen sollen, in denen Möglichkeiten für die Zusammenarbeit zur Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen untersucht werden. Das Programm „Erasmus für alle“ wird Möglichkeiten für Partnerschaften im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung bieten.

Die Zusammenarbeit kann auch Kooperationsmaßnahmen für den Austausch von Informationen und bewährten Praktiken umfassen. Initiativen wie Kopernikus[10] oder „Meereskenntnisse 2020“[11] können hierfür den Rahmen bieten. Beispielsweise kann das Verständnis, wie benachbarte Länder oder Regionen mit ähnlichen ozeanografischen oder meteorologischen Verhältnissen die Küstenerosion bekämpfen, dazu beitragen, die betriebliche Effizienz zu erhöhen. Das Wissen, was andernorts funktioniert hat und was nicht, kann verhindern, dass es zweimal zum gleichen Fehler kommt. Bewährte Verfahren können im Rahmen von Workshops, durch den Austausch von Personal oder in Internetforen untereinander weitergegeben werden.

3.3.        Unterstützung

Damit der Aktionsplan erfolgreich auf nationaler und regionaler Ebene umgesetzt wird, könnten durch einen angemessenen Umsetzungsmechanismus das Engagement der nationalen, regionalen und lokalen Akteure gestärkt und die Fortschritte überwacht werden. Das Atlantik-Forum hat lehrreiche Erkenntnisse hinsichtlich der Organisation des Dialogs und der Koordinierung gebracht. Um die Umsetzung voranzubringen, ist es wichtig, dass der Dialog mit den Mitgliedstaaten und Regionen, einschließlich dem Privatsektor, fortgeführt wird. Die Umsetzung des Aktionsplans wird nicht nur vom öffentlichen Sektor abhängen, sondern auch davon, inwieweit der Privatsektor sich beteiligt.

Jeder Umsetzungsmechanismus sollte einfach und eng fokussiert sein. Des Weiteren sollte er auf bewährte Verfahren zurückgreifen, die in anderen Strategien für Meeresgebiete erfolgreich waren. Der Mechanismus sollte

– eine politische Verpflichtung und Überwachung beinhalten;

– auf den Aktionsplan und dessen Ziele aufmerksam machen;

– die Beteiligung des Privatsektors fördern;

– eine Evaluierung und Bewertung der Fortschritte umfassen.

Er könnte auch

– Akteuren und potenziellen Projektträgern als Leitfaden dienen;

– Zusammenarbeit im gesamten Atlantikraum ermöglichen;

– Verbindungen zu Verwaltungsbehörden der EU-Finanzierungsprogramme herstellen;

– mögliche Partner zusammenzuführen, um Projekte zu entwickeln, die den Prioritäten des Aktionsplans entsprechen;

– potenzielle Finanzierungsquellen für Projekte sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene identifizieren.

Der Umsetzungsmechanismus für den Aktionsplan sollte in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und den Beteiligten vor Ende 2013 festgelegt werden. Um die Vernetzung und den Austausch bewährter Praktiken bei der Entwicklung und Durchführung der Projekte zusätzlich zu fördern, kann die Kommission Konferenzen für die Akteure im atlantischen Raum organisieren.

4.           Bestandsaufnahme der Fortschritte

Um die Dynamik über den Zeitraum 2014-2020 hinweg zu erhalten, ist es wichtig zu verstehen, wie die Umsetzung des Aktionsplans zur Verwirklichung der übergeordneten Ziele der EU für Beschäftigung, Wachstum und Nachhaltigkeit beiträgt. Wir wollen beispielsweise nachvollziehen können, ob es uns tatsächlich gelungen ist, eine Vorhersage der großen Risiken und Änderungen in Bezug auf die Dynamik des Nordatlantikkreislaufs zu ermöglichen, in welchem Umfang die wichtigen Gebiete des atlantischen Meeresbodens kartiert worden sind, ob der Aktionsplan die Entwicklung einer Reihe neuer und innovativer Produkte und Dienstleistungen gefördert und das Betriebsumfeld sowie das Risikomanagement für die Offshore-Industrie verbessert hat. Außerdem möchten wir wissen, inwieweit ein integratives Wachstum erreicht, dem Qualifikationsbedarf Rechnung getragen und ein ökosystemgestütztes Bewirtschaftungskonzept im Atlantikraum umgesetzt wurde. Und dann möchten wir in der Lage sein, daraus auf andere Meeresgebiete anwendbare Lehren zu ziehen.

Die Überwachung der Fortschritte sollte nicht zu neuen Anforderungen in Bezug auf die Berichterstattung führen. Stattdessen würden vorliegende Basisinformationen verwendet, um sich ein Bild davon zu machen, wie sich der atlantische Raum infolge der Umsetzung des Aktionsplans und sonstiger Faktoren verändert. Die Kommission wird gemeinsam mit den fünf Mitgliedstaaten am Atlantik rasch beginnen, eine Methodik für die Erstellung dieser Bestandsaufnahme zu bestimmen und vereinbaren.

Im Zuge von Innovation und technologischem Fortschritt muss der Aktionsplan unter Umständen angepasst und weiterentwickelt werden. Die Kommission wird die Umsetzung des Aktionsplans genau beobachten, Lehren daraus ziehen und die erzielten Fortschritte bewerten. Sie wird bis Ende 2017 eine Halbzeitbewertung der Umsetzung des Aktionsplans ausarbeiten. Eine unabhängige Bewertung einer Stichprobe abgeschlossener Projekte wird ebenfalls in diese Überprüfung einfließen, die mit den Mitgliedstaaten und anderen Akteuren diskutiert werden wird.

5.           Internationalisierung der Atlantikstrategie

Der Atlantische Ozean ist nicht auf Europa begrenzt. Er ist eine gemeinsame Ressource und ein einheitliches System, das Europa mit Afrika und Amerika verbindet. Alle Küstenstaaten haben ein gemeinsames Interesse und die gemeinsame Verantwortung, eine gute Governance der Meere sicherzustellen, , u. a. im Rahmen des SRÜ der Vereinten Nationen[12], der IMO[13] und der Internationalen Meeresbodenbehörde.

Der wirtschaftliche Wert des Atlantischen Ozeans ist enorm für die Länder entlang seiner Küsten. Die Kommission ist der Auffassung, dass der Aktionsplan im Laufe der Zeit ein solides Fundament für die Zusammenarbeit mit anderen Nationen schaffen könnte. Das Potenzial für gemeinsame Arbeiten zum Beispiel in der Meeresforschung und –beobachtung ist ganz eindeutig. Es gibt bereits die Aussicht auf ein echtes Engagement der USA und Kanadas für die Schaffung eines transatlantischen Forschungsbündnisses, um unser gemeinsames Verständnis des atlantischen Ökosystems und seines Potenzial zur Unterstützung der blauen Wirtschaft zu vertiefen. Nach einer Bestandsaufnahme und der Einigung auf die vielversprechendsten Bereiche für die Zusammenarbeit würde die Entwicklung dieses transatlantischen Forschungsbündnisses schrittweise erfolgen. Es ist möglich, dass weitere atlantische Nationen ebenfalls bereit wären, ihr Engagement in der Forschung oder anderen Problembereichen zu erörtern. Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten gemeinsam überlegen, welche Schritte unternommen werden können, um die internationalen Partner an der schrittweisen Entwicklung der Atlantik-Strategie zu beteiligen.

6.           Schlussfolgerung

Die Kommission ersucht das Europäische Parlament und den Rat, den Aktionsplan und die in dieser Mitteilung erläuterte Ausrichtung zu billigen.

[1]               Frankreich, Irland, Portugal, Spanien und das Vereinigte Königreich,

[2]               KOM(2011) 782 vom 21. November 2011.

[3]               Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Europäischer Sozialfonds (ESF), Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF).

[4]               Eine Reihe von Empfehlungen zu diesem Thema wurden der Kommission am 9. Juni 2011 von der Task Force für Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit im Seeverkehr vorgelegt.

[5]               Bestehende Initiativen umfassen das Operationszentrum für den Kampf gegen den Drogenhandel im Atlantik (Maritime Analysis and Operations Centre Narcotics – MAOC-N)) und des europäische Grenzüberwachungssystems (European Border Surveillance System – EUROSUR), koordiniert durch die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der EU (Frontex).

[6]               Gemäß der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (2008/56/EG).

[7]               Gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Grundsätze der UNESCO-Konvention zum Schutz des Kulturerbes unter Wasser (UNESCO Convention on the Protection of the Underwater Cultural Heritage) aus dem Jahr 2001.

[8]               Europäische Investitionsbank (EIB) und Europäischer Investitionsfonds (EIF).

[9]               Mischfinanzierung: EIB-Darlehen zur Ergänzung der Zuschüsse von der EU oder aus anderen öffentlichen Quellen.

[10]             Kopernikus, ehemals die Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES), ist ein europäisches Satellitensystem zur Überwachung der Erde (http://copernicus.eu).

[11]             Meereskenntnisse 2020 ist ein EU-Projekt, das Meeresdaten aus verschiedenen Quellen vereint, um die Industrie, öffentliche Behörden und Forscher dabei zu unterstützen, geeignete Daten zu finden und diese effektiver für die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen zu nutzen und unser Verständnis des Verhaltens der Meere zu erweitern (http://ec.europa.eu/maritimeaffairs/policy/marine_knowledge_2020/index_de.htm).

[12]             Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen.

[13]             Die Internationale Seeschifffahrtsorganisation.

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