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Document 52006DC0502

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Kenntnisse in die Praxis umsetzen: Eine breit angelegte Innovationsstrategie für die EU

/* KOM/2006/0502 endg. */

52006DC0502

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Kenntnisse in die Praxis umsetzen: Eine breit angelegte Innovationsstrategie für die EU /* KOM/2006/0502 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 13.9.2006

KOM(2006) 502 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Kenntnisse in die Praxis umsetzen: Eine breit angelegte Innovationsstrategie für die EU

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Kenntnisse in die Praxis umsetzen: Eine breit angelegte Innovationsstrategie für die EU

1. Unsere Zukunft hängt von Innovation ab

Innerhalb einer bemerkenswert kurzen Zeit hat die Globalisierung der Wirtschaft die Weltwirtschaftsordnung verändert, neue Chancen eröffnet und uns vor neue Herausforderungen gestellt. In dieser neuen Wirtschaftsordnung kann sich Europa nur dann behaupten, wenn es erfindungsreicher wird, besser auf Bedürfnisse und Wünsche der Verbraucher reagiert und größere Innovationsfreude zeigt.

Gewichtige Probleme bereiten den europäischen Bürgern Sorgen – sie reichen von der Klimaänderung, der Erschöpfung nicht erneuerbarer Ressourcen und dem demografischen Wandel bis hin zu einem neuen Sicherheitsbedürfnis und verlangen ein gemeinsames Handeln, um die europäische Lebensart, die wirtschaftlichen Wohlstand mit Solidarität verbindet, zu sichern. Diese legitimen Anliegen gilt es in eine Chance zur Verbesserung der globalen Wettbewerbsfähigkeit Europas umzuwandeln. Je schneller reagiert werden kann, desto größer ist die Aussicht auf Erfolg und desto besser sind die Chancen, dass dieser Ansatz zum globalen Modell wird. Sei es der Schutz der Umwelt durch Öko-Innovation oder die Verbesserung der individuellen Lebensqualität durch Bereitstellung intelligenterer Infrastrukturen, die Kommission ist überzeugt, dass Innovation im weiten Sinne eine der wichtigsten Antworten auf die materiellen Zukunftssorgen der Bürger ist.

Die Europäische Union verfügt über ein außerordentlich hohes Innovationspotenzial. Europa kann auf eine lange Tradition bahnbrechender Erfindungen zurückblicken. Es ist reich an kreativen Menschen und kann sich auf seine kulturelle Vielfalt stützen. Es hat die Grundlagen für einen der größten Binnenmärkte der Welt gelegt, auf dem innovative Produkte und Dienstleistungen in großem Maßstab vermarktet werden können. Und es verfügt außerdem über den Vorteil eines traditionell starken und verantwortungsbewussten öffentlichen Sektors, den es nutzen sollte.

Viele umfangreiche Maßnahmen zur Modernisierung der EU-Wirtschaft sind bereits ergriffen worden. Die 2005 auf den Weg gebrachte Strategie von Lissabon für Wachstum und Beschäftigung [1] sieht ein breites Spektrum politischer Maßnahmen und Reformen vor, die darauf abzielen, die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Europa innovationsfreundlicher zu gestalten. Hierzu zählt auch das zentrale Ziel, die Ausgaben für Forschung und Entwicklung bis auf 3 % des BIP zu steigern. Durch die Einigung über den neuen Finanzrahmen, einschließlich der Kohäsionspolitik, des 7. Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung und des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, stehen erhebliche finanzielle Mittel für Innovationsziele zur Verfügung. In der Mitteilung der Kommission „Mehr Forschung und Innovation“[2] vom Oktober 2005 wird ein aus 19 Aktionsbereichen bestehendes Programm sowohl für die Gemeinschaft als auch für die Mitgliedstaaten aufgestellt, das planmäßig umgesetzt wird.

Die Mitgliedstaaten ergreifen innovationsfördernde Maßnahmen im Rahmen der Nationalen Reformprogramme , die auf den Integrierten Leitlinien der neu ausgerichteten Strategie von Lissabon für Wachstum und Beschäftigung aufbauen. Die Europäische „Trend Chart“ zur Innovation[3] hat ein klares Bild von unserer Innovationsleistung gezeichnet und die nationalen Innovationssysteme der EU-Mitgliedstaaten mit ihren Stärken und Schwächen beschrieben. Dadurch können Fortschritte genau überwacht werden.

Trotz dieses bereits hohen politischen Stellenwerts der Innovation wurden die Defizite der EU bislang nicht hinreichend angegangen, und die Wirtschaft ist noch nicht zu der in allen Bereichen innovativen Wirtschaft geworden, die sie sein muss. In dem Bericht „Ein innovatives Europa schaffen“[4] (Aho-Bericht) wurden die wichtigsten Gründe dafür ermittelt, warum dieses Potenzial bislang nicht in vollem Umfang erschlossen ist, und es wurden dringend Maßnahmen angemahnt, „bevor es zu spät ist“. Die Notwendigkeit, das Unternehmensumfeld innovationsfreundlicher zu machen , wurde als eines der wichtigsten Anliegen genannt.

Die Kommission ist überzeugt, dass sogar noch mehr getan werden muss – Europa muss zu einer wirklich wissensbasierten und innovationsfreundlichen Gesellschaft werden, in der Innovation von der Öffentlichkeit nicht gefürchtet, sondern begrüßt, nicht behindert, sondern gefördert wird, in der sie Bestandteil der sozialen Grundwerte ist und ihr Nutzen für alle Bürger allgemein anerkannt wird. Daher hat der Europäische Rat die Kommission auf seinem Frühjahrsgipfel aufgefordert, „eine breit angelegte Innovationsstrategie für Europa vorzulegen, mit der Investitionen in Wissen in Produkte und Dienstleistungen umgesetzt werden“.

In der vorliegenden Rahmenmitteilung wird eine solche Strategie vorgestellt, wobei insbesondere den Empfehlungen des Aho-Berichts entsprochen wird. Sie liefert einen Rahmen für die Innovationsförderung, innerhalb dessen verschiedene innovationsrelevante Politikfelder zusammengeführt werden. Sie soll die politischen Diskussionen zum Thema Innovation auf nationaler und europäischer Ebene orientieren. Hierfür gibt sie eine Aufstellung der wichtigsten geplanten oder bereits eingeleiteten Initiativen, nennt neue Aktionsbereiche und führt vor allem eine zielgenauere Strategie zur Erleichterung der Entwicklung und Vermarktung neuer, innovativer Produkte und Dienstleistungen in vielversprechenden Bereichen – den „Lead Markets“ – ein. Zur Umsetzung dieser umfassenden Agenda sollen dabei keine neuen Strukturen geschaffen werden, vielmehr setzt die Mitteilung auf den vorhandenen rechtlichen und institutionellen Rahmen der erneuerten Partnerschaft von Lissabon für Wachstum und Beschäftigung, aus dem bereits eine politische Plattform für die Partnerschaft zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission hervorgegangen ist.

Europa braucht heute keine neuen Zusagen, es braucht politische Führungsstärke und entschlossenes Handeln . Anstatt althergebrachte Strukturen zu erhalten, die den Anforderungen des 21. Jahrhunderts erwiesenermaßen nicht gewachsen sind, müssen die Mitgliedstaaten bereit sein, in die Antizipierung und Begleitung des strukturellen Wandels zu investieren. Dies erfordert vor allem eine Umverteilung von Mitteln, die verstärkt für Bildung, IKT und Forschung sowie für die Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen und von Wachstum eingesetzt werden müssen. Der neue EU-Finanzrahmen für den Zeitraum 2007-2013 ist ein erster Schritt in diese Richtung. Die gleiche Änderung der Prioritäten muss auf nationaler Ebene erkennbar sein.

Die EU kann nur dann in allen Bereichen innovativ werden, wenn alle Beteiligten einbezogen werden und insbesondere, wenn auch eine Marktnachfrage nach innovativen Produkten besteht. In diese breit angelegte Strategie müssen alle Beteiligten – Unternehmen, öffentlicher Sektor und Verbraucher – einbezogen werden, denn am Innovationsprozess sind nicht nur die Unternehmen beteiligt, sondern auch die Behörden auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene, die Organisationen der Zivilgesellschaft, die Gewerkschaften und Verbraucher. Eine dermaßen breit gefächerte Partnerschaft für Innovation wird zur Entstehung einer so genannten „Engelsspirale“ führen, bei der die Bereitstellung neuer Ideen und die Nachfrage nach neuen Lösungen sowohl „Push“- als auch „Pull“-Effekte auf die Innovation ausüben. Für Innovation ist eine starke Nachfrage von Verbrauchern und Bürgern nach neuen, innovativen Produkten und Dienstleistungen entscheidend. Neben der Schaffung optimaler Rahmenbedingungen und Möglichkeiten zur Innovation muss es daher auch einen innovationsfreundlichen Markt und eine Nachfrage nach den Produkten geben. Dies setzt insbesondere voraus, dass die Verbraucher Vertrauen in die Produkte und Dienstleistungen haben, nicht zuletzt in ihre (nachweisbare) Sicherheit. Das Vertrauen der Verbraucher in unbekannte Produkte und Dienstleistungen gründet zum Teil auf dem Wissen, dass solide Verbraucherschutzsysteme existieren. Außerdem sind Märkte mit hohem Verbrauchervertrauen leichter zugänglich für neue Marktteilnehmer mit innovativen Produkten.

Alle Formen der Innovation müssen gefördert werden , denn Innovation gibt es in vielen anderen Formen als nur der rein technischen Innovation, etwa als organisatorische Innovation oder Innovation im Dienstleistungsbereich. In diesem Zusammenhang ist ein verstärkter Wettbewerb zwar das wirksamste Mittel, um zur Innovation anzuregen, aber auch politische Maßnahmen und Mechanismen zur Innovationsförderung können hier eine wichtige Rolle spielen.

Die Bedeutung einer noch umfassenderen Strategie wird durch die Zielvorgabe von 3 % für die FuE-Ausgaben der EU verdeutlicht. Die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft haben bereits weit reichende Schritte unternommen, um das Ziel von 1 % des BIP für die öffentliche Forschungsfinanzierung bis 2010 zu erreichen. Der Beitrag des privaten Sektors hängt nicht nur hiervon ab, sondern auch von günstigen Aussichten auf eine Rentabilität der FuE-Investitionen in Europa. Diese wiederum richtet sich nach der Nachfrage nach innovativen Produkten und Dienstleistungen, der Verfügbarkeit von Menschen mit den notwendigen Qualifikationen und dem Ehrgeiz, diese Produkte und Dienstleistungen auf dem Markt anzubieten, und rechtlichen Rahmenbedingungen, die es ermöglichen, sie rasch auf dem Binnenmarkt in Verkehr zu bringen.

2. Die EU innovationsfreundlicher machen

Einer der Gründe, warum das Innovationspotenzial der EU bisher nicht in vollem Umfang freigesetzt wurde, sind die nach wie vor bestehenden Unzulänglichkeiten der Rahmenbedingungen und die anhaltende Unterschätzung der Innovation als wichtiger Wert in der Gesellschaft. Dies ist ein Gebiet, auf dem die Behörden aller Ebenen sehr rasch reagieren können und sollten. Wenn wir diese Hindernisse überwinden, könnten wie einen entscheidenden Schritt in Richtung auf die Schaffung einen wirklichen europäischen Innovationsraums machen.

2.1. Bildung ist eine Grundvoraussetzung

An vorderster Stelle als zentrale politische Aufgabe ist die Bildungspolitik zu nennen, ohne die die Innovation keinen Rückhalt hätte. Sie muss Begabung und Kreativität von einem frühen Stadium an fördern. In ihrer Mitteilung vom 10. November 2005[5] hat die Kommission bereits die Schlüsselkompetenzen genannt, die für das Leben und die Arbeit in einer modernen, innovationsorientierten Gesellschaft unerlässlich sind. Zu ihnen zählen unternehmerische Fähigkeiten im weiteren Sinne ebenso wie Lesen und Schreiben, wissenschaftliche und mathematische Fähigkeiten, Sprachen, Lernkompetenz und soziale und kulturelle Kompetenzen. Ferner gehört dazu auch die digitale Kompetenz, eine Grundvoraussetzung für den Einsatz von IKT auf breiter Ebene und die Nutzung ihres Innovationspotenzials. Mithilfe der offenen Koordinierungsmethode wird die Kommission dazu beitragen, die Modernisierung und Umstrukturierung der Bildungssysteme zu erleichtern, damit sie diese Schlüsselkompetenzen vermitteln können.

Mangelnde Sachkompetenz insbesondere in den Bereichen Wissenschaft, Technik und IKT, wurde als eine der größten Herausforderungen ermittelt. Nach Eurostat-Daten über Humanressourcen in Wissenschaft und Technik konnte die EU in der letzten Zeit zwar einen Anstieg der absoluten Zahl von Hochschulabsolventen in mathematischen, naturwissenschaftlichen und technischen Fächern verzeichnen[6], der Gesamtanteil der Absolventen im Bereich Wissenschaft und Technik ist jedoch weiterhin rückläufig, was die ungünstige Altersstruktur in diesen Fächern in einigen Ländern noch verschärft und die Gefahr birgt, dass die künftige Innovationskapazität Europas beeinträchtigt wird. Dieses Problem betrifft nicht nur die meisten neuen Mitgliedstaaten, sondern auch ältere Mitgliedstaaten wie Österreich, Deutschland, Italien, die Niederlande und Portugal (obgleich es in den vergangenen Jahren zu einer leichten Verbesserung bei den absoluten Zahlen der Hochschulabsolventen in naturwissenschaftlichen und technischen Fächern gekommen ist).

Die Bildungssysteme der Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass ausreichende Schlüsselkompetenzen zur Unterstützung von Innovation vorhanden sind. Bildung muss stets auf der Höhe der Zeit sein. Wie bereits im Rahmen der Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung vereinbart, werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, in ihre Nationalen Reformprogramme vorrangig ehrgeizige Zielvorgaben für die Beseitigung der Schwächen auf diesen Gebieten aufzunehmen.

Die Mobilität der Forscher , sowohl die geografische als auch die Mobilität zwischen den Sektoren, muss verbessert werden. Unter dem Gesichtspunkt des Erwerbs neuer Kenntnisse und Fertigkeiten und der Entdeckung neuer Anwendungen kommt der grenzüberschreitenden ebenso wie der strukturellen Mobilität zwischen Forschungseinrichtungen und Industrie wesentliche Bedeutung zu. Daher ist die Umsetzung einer von der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten entwickelten europäischen Strategie zur Schaffung eines offenen, gemeinsamen und wettbewerbsfähigen Arbeitsmarktes für Forscher, der attraktive Karrieremöglichkeiten bietet, von äußerster Wichtigkeit. Beide, Gemeinschaft und Mitgliedstaaten, müssen bei der Umsetzung der Strategie ihren Aufgaben gerecht werden, auch um sicherzustellen, dass Forscher, die einen Sektor oder ein Land wegen einer vorübergehend attraktiveren Karriereaussicht verlassen, nicht für immer verloren sind.

2.2. Das Potenzial des Binnenmarktes nutzen

Auf dem Binnenmarkt sind noch immer Hindernisse zu überwinden. Sie stehen nach wie vor der Mobilität im Wege, hindern Unternehmen daran, die für eine Kapitalisierung der Investitionen in Forschung und Entwicklung erforderliche Größenordnung zu erreichen, und blockieren so das Innovationspotenzial der EU. Solche Hindernisse bestehen nicht nur für Waren und Dienstleistungen und für die Verbraucher, die diese erwerben möchten, sondern auch für die Mobilität der Arbeitskräfte und die Verfügbarkeit von Risikokapital. Wenn ein europäischer Innovationsraum geschaffen werden soll, müssen diese Hemmnisse beseitigt werden. Die Folge wäre auch ein höheres Wettbewerbsniveau – der wichtigste Impuls für Innovation.

Die Kommission führt gegenwärtig eine Überprüfung des Binnenmarktes durch mit dem Ziel, konkrete Prioritäten für künftige Politiken zu setzen. Die Überprüfung wird dazu beitragen, den Binnenmarkt innovationsfreundlicher zu gestalten.

Besondere Aufmerksamkeit muss dabei dem Dienstleistungssektor gewidmet werden. Hier liegen beträchtliche und noch unzureichend genutzte Möglichkeiten für Innovation[7]. Auf den Dienstleistungssektor entfallen nicht nur mehr als zwei Drittel des BIP und der Beschäftigung, es gibt auch zahlreiche mögliche Synergien mit der industriellen Innovation. Da die Innovation im Dienstleistungsbereich größtenteils weniger an die Entwicklung neuer Technologien, sondern in erster Linie an das Unternehmensmodell gebunden ist, ist sie oftmals auch für technologisch weniger weit entwickelte Regionen vergleichsweise gut zugänglich. Das Inkrafttreten der Dienstleistungsrichtlinie wird ein wichtiger Schritt hin zur Entstehung eines wirklichen Binnenmarktes für Dienstleistungen sein, durch den die Innovation einen starken zusätzlichen Impuls erhalten wird. Um das Innovationspotenzial des Dienstleistungssektors voll auszuschöpfen, muss dem Zugang kleiner und mittlerer Unternehmen zu Finanzmitteln und zum Innovationsmanagement besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Im Rahmen der Initiative Europe INNOVA wird die Kommission einen proaktiveren Ansatz für die Gründung und Förderung junger innovativer KMU im Dienstleistungssektor entwickeln. Insbesondere wird sie sich für effizientere Verbindungen zwischen Hochschulen, Forschung und Finanzwelt einsetzen, die zur Einrichtung einer gesamteuropäischen Inkubationsplattform in diesem Sektor führen sollen.

Entscheidend ist auch die Schaffung der Bedingungen, die den EU-Unternehmen in aller Welt Renditen auf allen Märkten bringen können, auf denen europäische Ausfuhren und Investitionen derzeit noch schlecht positioniert sind, wie etwa in Asien. Offene Märkte weltweit sind daher für die wichtig für die Förderung von Innovation in der EU. Darüber hinaus kann die weltweite Förderung von Normen, Standards und innovativen Initiativen der EU den europäischen Unternehmen einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil im Sinne der nachstehend dargestellten Lead-Market-Initiative verschaffen.

2.3. Verbesserung des Regelungsumfelds und Gewährleistung eines wirksamen Rahmens für den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum

Innovation erfordert ein Regelungsumfeld, das vorhersehbar ist, neue Entwicklungen bei Waren und Dienstleistungen zulässt und sogar unterstützt, geistiges Eigentum schützt und offene, interoperable Standards zur Verfügung stellt. Bei der besseren Rechtsetzung[8] konnten sowohl auf europäischer als auch auf einzelstaatlicher Ebene bereits Fortschritte erzielt werden. Der Abbau der Verwaltungskosten der Regulierung von Unternehmen wird ein wichtiger Beitrag zu innovativen Maßnahmen sein. Gleichzeitig sollte das Regelungsumfeld auch das Vertrauen der Verbraucher verstärken, und zwar indem sichergestellt wird, das bestehende Schutzmaßnahmen auf innovative Produkte genauso wirksam angewandt werden wie auf bereits vorhandene Produkte.

Die Bewertung der Auswirkungen der Regelung auf die Innovation muss verbessert werden. Regelungsmaßnahmen sollten vorhersehbar, flexibel, einfach und effizient sein. Ordnungspolitische Maßnahmen, deren Schwerpunkt auf dem politischen Ziel liegt und nicht auf der technischen Lösung, durch die es erreicht wird, lassen Raum für innovative Lösungen. Die Kommission wird diese Art der Rechtsetzung weiter unterstützen, wie sie es bereits durch ihr „Neues Konzept“ bei der Produktregulierung getan hat. Darüber hinaus wird sie die fristgerechte Verabschiedung ehrgeiziger Normen mit Schwerpunkt auf Leistung anstelle von Technologie fördern.

Die Kommission wird sich um die Verbesserung des institutionellen Rahmens der europäischen Normung bemühen. Insbesondere wird sie versuchen, die Verabschiedung offener, interoperabler Standards zu beschleunigen und KMU und Verbraucher besser in den Normungsprozess einzubeziehen. In Technologiebereichen, die sich schnell entwickeln, wie beispielsweise IKT, können die Spezifikationen von Privatunternehmen ganz schnell de facto zu industriellen Normen werden. In diesem Fall ist es wichtig, dass sie nicht zu einem Hindernis für den Marktzugang werden. Darüber hinaus ist, wie bereits im Bereich des Mobilfunks nachgewiesen, die schnelle Festlegung von offenen, interoperablen Normen ein wesentlicher Faktor für den weltweiten Erfolg europäischer Unternehmen. Die Kommission wird weiter mit den europäischen Normungsgremien und gesellschaftlichen Interessengruppen zusammenarbeiten, um dies zu erreichen. Sie wird sicherstellen, dass die europäische Rechtsetzung die Anwendung solcher Normen erleichtert.

Der Schutz der Rechte an geistigem Eigentum ist eine weitere unabdingbare Voraussetzung für die Innovation. Ohne angemessenen Schutz von Erfindungen und geistigen Schöpfungen besteht keine Motivation für diesbezügliche Investitionen. Darüber hinaus können ihre Urheben daran gehindert werden, sie als Vermögenswerte zu nutzen. Die Einrichtung erschwinglicher Patentverfahren, bei denen Kosten durch Qualität und Rechtssicherheit ausgeglichen werden und die mit fristgerechter, kosteneffizienter und vorhersehbarer Streitbeilegung einhergehen muss Vorrang erhalten, insbesondere für KMU. Die Kommission ist nach wie vor der Überzeugung, dass die Verabschiedung eines „kostenwirksamen” Gemeinschaftspatents der wichtigste Schritt ist. In der Zwischenzeit sollten die Mitgliedstaaten und die Kommission gemeinsam das bestehende Patentsystem durch Ratifizierung des Londoner Protokolls und Fortschritte beim Europäischen Übereinkommen über Patentstreitigkeiten unter Sicherstellung ihrer Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht wirksamer machen, um ein wesentliches Hindernis für die Innovation zu beseitigen.

Anschließend an die Schlussfolgerungen des Rates[9] und die von der Kommission durchgeführte öffentliche Konsultation über die zukünftige Patentstrategie wird die Kommission vor Ende 2006 eine neue Patentstrategie vorlegen. Darüber hinaus wird sie eine umfassendere IPR-Strategie erarbeiten, um die Verbreitung innovativer Ideen zu fördern. Eine solche Strategie muss integriert und erschwinglich sein. Zur Sensibilisierung der Innovationsgemeinschaft auf die praktischen Aspekte des Schutzes der Rechte an geistigem Eigentum sind größere Anstrengungen erforderlich. Derartige Bemühungen sollten insbesondere auf KMU und öffentliche Forschungseinrichtungen ausgerichtet werden.

Die Angemessenheit vorhandener IPR-Mechanismen für den Dienstleistungssektor muss besonders untersucht werden. Eine besondere Herausforderung besteht darin, die Angemessenheit bestehender Mechanismen des „copyright clearance“ für neue digitale Dienstleistungen zu gewährleisten. Die Kommission führt eine umfassende Prüfung des acquis im Bereich Urheberrecht durch, um sicherzustellen, dass sowohl der rechtliche Rahmen als auch seine Anwendung zur Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen und Unternehmensmodelle, die grenzüberschreitend angeboten werden können, und einer durch die Bedürfnisse der Benutzer geprägten Verfeinerung ihrer Anwendung führen können. Die Kommission beabsichtigt insbesondere, vor Ende des Jahres eine Maßnahme in Bezug auf „Urheberrechtsabgaben“ vorzubringen.

Schließlich ist die bessere Durchsetzung von IPR auf ausländischen Märkten wesentlich für den Schutz europäischer Unternehmen, und die Kommission wird ihre Anstrengungen auf eine Reihe besonders wichtiger Länder konzentrieren. Der Unterstützung von Rechteinhabern, insbesondere KMU, und der Unterstützung bei spezifischen IPR-Problemen in Drittländern werden mehr Mittel zugeteilt.

2.4. Förderung der Zusammenarbeit zwischen Beteiligten

Teil eines Clusters zu sein ist ein wichtiger Wettbewerbsvorteil für Unternehmen. Cluster tragen dazu bei, die Lücke zwischen Unternehmen, Forschung und Ressourcen zu schließen und damit Wissen schneller auf den Markt zu bringen. Erfolgreiche Cluster fördern den intensiven Wettbewerb ebenso wie die Kooperation. Sie verbessern die Produktivität, ziehen Investitionen an, unterstützen die Forschung, stärken die industrielle Basis, entwickeln spezifische Produkte oder Dienstleistungen und werden zum Schwerpunkt für die Entwicklung von Fähigkeiten. Cluster von Weltklasse ziehen brillante Köpfe an, die die Grundlage der Innovation schaffen – Silicon Valley ist das bekannteste Beispiel.

Aus diesem Grund ist die „Cluster-Politik” zu einem wichtigen Bestandteil der Innovationspolitik der Mitgliedstaaten geworden, was sich in den nationalen Reformprogrammen widerspiegelt, und aus diesem Grund unterstützen auch die Gemeinschaftsinstrumente Clusterpolitiken. Die neue Generation der europäischen regionalpolischen Programme für 2007-2013 fördert ein Konzept auf der Grundlage regionaler innovativer Cluster, nicht nur in gut entwickelten städtischen Zentren, sondern auch in ärmeren ländlichen Gebieten. Gerade auf der Ebene der Regionen interagieren viele Unternehmen, vor allem KMU, miteinander und mit Bildungs- und Technologiezentren. Damit wird die räumliche Nähe zu einem Schlüsselfaktor des Innovationsprozesses und erhöht die Wirksamkeit der Innovationspolitik, wenn diese auf regionale und lokale Bedürfnisse zugeschnitten wird. Der neue Gemeinschaftsrahmen für staatliche Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen, der vor Ende dieses Jahres von der Kommission verabschiedet werden soll, dürfte es den Mitgliedstaaten ermöglichen, ihre vorhandenen Mittel für Unterstützungsmaßnahmen besser auf die Förderung von u.a. innovativen Programmen auszurichten.

Damit Europa das Potenzial seiner Cluster voll ausschöpfen kann, müssen diese aber auch eine kritische Masse erreichen und eine strategische Ausrichtung durch mehr und bessere grenzüberschreitende europäische Zusammenarbeit über nationale Grenzen hinweg erhalten. Dies verbessert die Aussichten, europäische Cluster von Weltklasse zu schaffen. Zur Unterstützung dieses Prozesses wird die Kommission insbesondere die Stärken nationaler und grenzüberschreitender Cluster aufzeichnen und die praktische Zusammenarbeit zwischen regionalen Verwaltungen und den einschlägigen Wirtschaftsakteuren oder –verbänden fördern und die Zusammenarbeit zwischen Clusterinitiativen unterstützen. Die ersten Ergebnisse dieser Maßnahme sollen im Herbst 2007 bei einer Ministerkonferenz vorgelegt werden, in der Absicht, einen gemeinsamen Cluster-Plan für Europa zu erstellen.

Die wissensbasierte Wirtschaft beruht auf dem Wissenstransfer von denen, die das Wissen schaffen, zu denen, die es nutzen und darauf aufbauen können. Der Wissenstransfer zwischen öffentlichen Forschungseinrichtungen und Dritten (darunter die Industrie und Organisationen der Zivilgesellschaft) muss verbessert werden, und die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, dies bei ihrer Innovationspolitik zu berücksichtigen. Dadurch entstehen neue Möglichkeiten, aufbauend auf der Forschung Marktmöglichkeiten zu schaffen. Öffentliche Forschungseinrichtungen, die etwa ein Drittel der gesamten FuE-Tätigkeit in Europa ausmachen, haben dabei eine besonders wichtige Rolle zu spielen. Alle Formen des Wissenstransfers - Auftragsforschung, Kooperationsforschung, Genehmigungen, Veröffentlichungen und der Austausch qualifizierter Wissenschaftler zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor – müssen weiter entwickelt und besser gehandhabt werden.

Die Kommission wird eine Mitteilung über die Verbesserung des Wissenstransfers zwischen der öffentlichen Forschung und der Industrie in ganz Europa vorlegen. Damit werden Leitlinien dafür bereitgestellt, wie öffentliche Verwaltungen gegen die wichtigsten derzeit vorhandenen Hemmnisse vorgehen können und wie die Eigentumsrechte und die Nutzung von FuE-Ergebnissen und damit verbundenen Rechten an geistigem Eigentum am besten mit den grundlegenden Aufträgen der öffentlichen Forschungseinrichtungen kombiniert werden können.

Darüber hinaus wird die Kommission ihre Unterstützungs- und Informationsnetzwerke für Unternehmen vereinfachen. Dies wird die Akzeptanz neuer Ideen und ihre Umsetzung in marktfähige Produkte und Dienstleistungen, insbesondere durch KMU, fördern und erleichtern. Insbesondere trägt dies dazu bei, sicherzustellen, dass die Innovation Relay Centres und die Euro Info Centres den KMU erstklassige Unternehmensdienstleistungen bieten.

In der Mitteilung „Das Modernisierungsprogramm für Universitäten umsetzen“[10] wurde bereits auf eine Reihe wichtiger Schritte hingewiesen, die es den europäischen Universitäten ermöglichen könnten, ihre Leistungen zu verbessern, unter anderem indem sie immer wirksamere Beiträge zum Innovationsprozess leisten. Den Schlüssel dazu bildet eine ausreichende Autonomie der Universitäten, damit diese ihre eigenen Strategien entwickeln können. Strukturierte und strategische Partnerschaften zwischen Unternehmen und Universitäten müssen verstärkt werden. Dies erfordert mehr Möglichkeiten zum Austausch von Personal, zur Lehre und zur Förderung des Unternehmertums an der Universität und zur Errichtung von Wissenschaftsparks im Umfeld von Universitäten sowie angemessene Finanzmittel, um Forschungsergebnisse zu unterstützen. Dies wird dazu beitragen, die kulturelle Lücke zu überbrücken, die die Hochschulforschung allzu oft von den Bedürfnissen der Unternehmen trennt. Die Entwicklung von Beziehungen zwischen Universitäten und der lokalen Zivilgesellschaft würde ferner zu einer besseren Akzeptanz der Innovation auf lokaler und regionaler Ebene beitragen.

Die Kommission beabsichtigt, im Oktober diesen Jahres einen Vorschlag zur Errichtung eines Europäischen Technologie-Instituts (EIT)[11] vorzulegen, bei dem es sich um eine integrierte Partnerschaft von Wissenschaft, Unternehmen und Bildung handeln soll, die in all ihren Maßnahmen Exzellenz verkörpert. Das Institut soll ein wichtiger Motor und ein neues Modell für Innovation in strategisch wichtigen interdisziplinären Bereichen sein, die über ein Potenzial für innovative Lösungen und wirtschaftliche Vorteile mit weit reichenden Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit Europas verfügen. Dort werden die besten Studenten und Wissenschaftler Europas gemeinsam mit führenden Unternehmen an der Entwicklung und Nutzung von Wissen und Forschung arbeiten und Forschungs- und Innovationsmanagementfähigkeiten verbessern. Die Unternehmen werden voll in das EIT integriert sein, von der Mitgliedschaft im Verwaltungsrat bis zur Beteiligung an allen Aspekten von Forschung und Bildung, von der Festsetzung und Umsetzung von Schulungsmaßnahmen bis zur aktiven Teilnahme an Forschungsmaßnahmen.

2.5. Aufstockung der Finanzmittel für Forschung und Innovation

Innovation erfordert Spitzenforschung, die in Form einer interaktiven Kommunikation zwischen Forschern und Unternehmen geplant und durchgeführt wird. Die europäischen Forschungstätigkeiten sind durch die Europäischen Technologie-Plattformen bereits stärker auf ein Ziel ausgerichtet geworden; die Plattformen bringen unter Führung der Industrie Interessengruppen zusammen, darunter auch die Forschungsgemeinschaft und die Finanzwelt. Obwohl es sich nicht um ein Instrument des Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung handelt, wurde die große Mehrheit der von den Plattformen festgelegten Forschungspläne bei der Ausarbeitung der Kommissionsvorschläge für das Siebte Rahmenprogramm berücksichtigt. Außerdem legten alle Mitgliedstaaten beim Europäischen Rat im März 2006 nationale Forschungsziele fest, die bei Verwirklichung die Höhe der FuE-Investitionen in der Europäischen Union bis 2010 von 1,9% des BIP auf 2,6% anheben würden. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber die größte Herausforderung liegt jetzt in der Schaffung eines Umfeldes, das private Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation fördert.

Im Siebten Rahmenprogramm werden die Finanzmittel für Kooperationsforschung in Europa für den Zeitraum 2007-2013 aufgestockt; die Verteilung soll über eine Mischung aus vorhandenen und neuen Programmen erfolgen. Die Einrichtung des Europäischen Forschungsrates wird eine Prämie auf den Wettbewerb um Spitzenleistungen aussetzen, indem Finanzmittel auf EU-Ebene für die beste Pionierforschung reserviert wird.

Das Programm „Gemeinsame Technologieinitiativen“ , ein neues Finanzierungsprogramm im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms, wird einen neuen Rahmen für die Umsetzung besonders ehrgeiziger Forschungs- und Technologiepläne bieten. Es wird sich um Initiativen handeln, die hohe öffentliche und private Investitionen erfordern, deren Umfang und Ausmaß vorhandene Finanzierungsprogramme als für die Erreichung der angestrebten Ziele unzureichend erscheinen lassen. Die gemeinsamen Technologieinitiativen, die Interessengruppen im Rahmen von gemeinsam vereinbarten, auf die Industrie zugeschnittenen Forschungsplänen zusammenführen, werden die Erlangung neuen Wissens beschleunigen, die Übernahme der Forschungsergebnisse in strategische Technologien verbessern und die erforderliche Spezialisierung in Sektoren der Spitzentechnologie unterstützen, die die zukünftige industrielle Wettbewerbsfähigkeit der EU bestimmen. In sechs Bereichen wurden potenzielle gemeinsame Technologieinitiativen ermittelt, die ein beachtliches Potenzial für die Ankurbelung der Innovationskapazität Europas bieten. Weitere Bereiche könnten abhängig von den gemachten Erfahrungen in der Zukunft vorgeschlagen werden.

Die Mitgliedstaaten haben beschlossen, dass in den neuen kohäsionspolitischen Programmen für den Zeitraum 2007-2013 versucht werden sollte, einen großen Teil des Gesamtbetrags von 308 Mrd. Euro für Investitionen in Wissen und Innovation zu „reservieren“. Alle Mitgliedstaaten und Regionen wurden aufgefordert, auf diesem Gebiet ehrgeizige Ziele festzulegen. Dies steht auch im Einklang mit den Strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Kohäsionspolitik 2007-2013, in denen die Mitgliedstaaten und Regionen aufgefordert werden, basierend auf nationalen und regionalen Innovationsstrategien Mittel ausdrücklich für Versuche und Investitionen in Innovation vorzusehen. Dadurch werden die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt, europaweit starke Forschungs- und Innovationssysteme aufzubauen, darunter Systeme, die Innovationen auf regionaler Ebene unterstützen. Innovative Maßnahmen werden ferner aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums kofinanziert, um neue qualitativ hochwertige Produkte mit Mehrwert zu schaffen und die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen zu fördern. Bessere Synergien zwischen den nationalen und den gemeinschaftlichen Bemühungen zur Unterstützung der Innovation und allen verfügbaren Gemeinschaftsinstrumenten sollten voll ausgeschöpft werden, um die nationalen innovationspolitischen Pläne voranzutreiben.

Um die Innovation zu unterstützen bringt das Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) Maßnahmen zur Förderung der Innovation auch im Bereich Energie, Öko-Innovation und IKT in engen Zusammenhang mit dem 7. Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung. Das CIP sieht insbesondere vor, die Finanzierungsinstrumente zur Unterstützung von unternehmerischer Initiative und Innovation um 60% zu erhöhen. Die jüngste Mitteilung „Die Finanzierung des Wachstums von KMU“ verwies auf weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln, die bis 2013 zur Verdreifachung der EU-Investitionen in Frühphasenfinanzierung und Risikokapital führen könnten.

Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit der EIB eine Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis ( RSFF ) einführen, die Investitionen in Forschungs-, technologische Entwicklungs- und Demonstrationsprojekte von hohem Risikograd durch Darlehen und Garantien unterstützen wird. Die Gemeinschaft wird einen Beitrag von bis zu einer Milliarde € aus ausgewählten Themenbereichen und Aktivitäten des 7. Rahmenprogramms an RSFF leisten, mit einem entsprechenden Anteil der EIB von bis zu einer Milliarde €. Durch Verstärkung der Finanzierungskapazität der EIB im Forschungsbereich wird die Gemeinschaft eine große Zahl von europäischen Banken und Finanzinstituten im Hinblick auf Forschung und Innovation mobilisieren und damit die privaten Investitionen und Finanzmittel in diesem Bereich erhöhen.

Als weiteren Schritt zur Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln für die Entwicklung von Unternehmen, auch im Dienstleistungsbereich, haben die Kommission und der Europäische Investitionsfonds eine innovative Initiative lanciert, in deren Rahmen Strukturfonds genutzt werden, um kleinen Unternehmen Zugang zu Finanzmitteln zu verschaffen. Diese so genannte JEREMIE („Joint European Resources for Micro-to-Medium Enterprises“)-Initiative wird im Rahmen der kohäsionspolitischen Programme die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung sorgfältig konzipierter Finanzierungsinstrumente für KMU zu unterstützen, wobei der EIF bereit ist, Programmmanagern bei der schwierigen Aufgabe behilflich zu sein, die Bereitstellung verschiedener Arten von Risikokapital gemäß den regionalen Bedürfnissen und Prioritäten zu entwickeln. Die Mitgliedstaaten werden als zusätzliche Quelle von Kapital und Fachwissen aufgefordert, diese Initiative umfassend zu nutzen.

Die Kommission hat vor kurzem neue Leitlinien für staatliche Beihilfen für Risikokapital[12] verabschiedet. Ein neuer Rahmen für staatliche Beilhilfen in Forschung, Entwicklung und Innovation wird vor Ende des Jahres von der Kommission verabschiedet werden. Zusammen werden diese Papiere es den Mitgliedstaaten ermöglichen, staatliche Beihilfen stärker auf Fälle von Marktversagen auszurichten, die die Bereitstellung von Risikokapital und ausreichenden Finanzmitteln für Forschungs- und Innovationsmaßnahmen verhindern. Innerhalb des Rahmens für Forschung, Entwicklung und Innovation will die Kommission erweiterte FuE- und Innovationskategorien berücksichtigen und erwägt die Einbeziehung einer Reihe gezielter Maßnahmen zur Förderung der Innovation, beispielsweise Beihilfen für junge innovative Neugründungen, Beratungs- und Unterstützungsdienste, die leihweise Bereitstellung erfahrenen Personals, Verfahrens- und organisatorische Innovation und Innovationscluster. Die Mitgliedstaaten sollten ihre Haushaltsmittel für staatliche Beihilfen unter voller Berücksichtigung ihrer Verpflichtung zu „weniger und gezielteren Beihilfen“ neu auf diese Maßnahmen ausrichten.

Steueranreize sind ebenfalls ein potenziell wichtiges Politikinstrument, das die Mitgliedstaaten benutzen können, um Unternehmensforschung, -innovation und private Investitionen unter Berücksichtigung des Gemeinschaftsrechts stärker zu fördern. Viele Mitgliedstaaten haben vor kurzem neue Anreize eingeführt oder bestehende verstärkt. Die Mitgliedstaaten sollten ferner bewährte Verfahren zur Verbesserung der Wirksamkeit von allgemeinen Steueranreizen zugunsten von FuE berücksichtigen und ihre Nutzung optimieren. Die Kommission wird im Spätjahr 2006 eine Mitteilung mit ausführlichen Leitlinien zu diesen Fragen vorlegen, die für die Konzipierung und Bewertung allgemein gültiger Steueranreize für FuE relevant sind.

2.6. Die Vorreiterrolle des Staates

Der Staat muss eine Führungsrolle übernehmen und in seiner Verwaltung innovative Konzepte einführen und neue Techniken und Verfahren einsetzen. So kann er den Bedürfnissen seiner Bürger besser entsprechen und die Qualität und Produktivität öffentlicher Dienste steigern.

Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) werden in der EU im Allgemeinen und im öffentlichen Sektor im Besonderen viel zu wenig genutzt. Sie sind aber unerlässlich, um die öffentlichen Dienste leistungsfähiger zu machen. Ihr verstärkter Einsatz, etwa im Gesundheitswesen, würde nicht nur die Produktivität des öffentlichen Sektors steigern, sondern auch große Märkte für IKT-Produkte und –Dienstleistungen eröffnen.

Verbesserungen im öffentlichen Auftragswesen können helfen, den Markt für innovative Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und die Qualität von Produkten und Dienstleistungen zu verbessern, für die der öffentliche Sektor ein wichtiger Abnehmer ist. Die öffentlichen Auftraggeber können das erreichen, indem sie die von ihnen benötigten Leistungen allgemein und funktionsorientiert beschreiben, sodass eine Vielfalt von Lösungen für das jeweilige Problem angeboten werden kann. Sie müssen „intelligente Kunden“ werden, die sich genau überlegen, was sie beschaffen, wie sie dabei vorgehen und wer die Entscheidung trifft. Wie im Aho-Bericht vorgeschlagen wird, sollten sie ihren Kaufentscheidungen die Kosten zugrunde legen, die während der gesamten Nutzungsdauer eines Produkts oder einer Dienstleistung anfallen, und nicht nur den zum Zeitpunkt der Beschaffung zu zahlenden Preis. Öffentliche Auftraggeber könnten sich auch zusammentun, um Erfahrung und Ideen auszutauschen und um eine kritische Masse zu erreichen. Das würde die Nachfrage nach innovativen Lösungen erhöhen, und staatliche Stellen bekämen bessere Produkte und Dienstleistungen.

Die Möglichkeit der vorkommerziellen Innovationsförderung im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge wird in Europa bisher nicht genutzt. In den USA dagegen spielt sie eine wichtige Rolle, nicht nur in den Bereichen Verteidigung, Raumfahrt und Sicherheit, sondern auch in anderen Zuständigkeitsbereichen des Staates wie Verkehr, Gesundheit, Energieversorgung und IKT. Wo keine fertigen Lösungen auf dem Markt angeboten werden, können staatliche Stellen durch vorkommerzielle Förderung die Entwicklung innovativer Lösungen herbeiführen, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dabei macht der Auftraggeber keine technischen Vorgaben, sondern er fordert dazu auf, für eine bestimmtes im öffentlichen Interesse zu lösendes Problem Lösungen zu erarbeiten.

Information der Anbieter über die langfristige Planung der öffentlichen Auftraggeber und ein technischer Dialog zwischen Anbietern und Abnehmern können die Entwicklung innovativer Lösungen fördern. Die im Jahr 2004 verabschiedeten Richtlinien zum öffentlichen Auftragswesen[13] bieten die Möglichkeit der innovationsorientierten Auftragsvergabe. Sie enthalten auch Bestimmungen, die KMU den Zugang zum Markt für öffentliche Aufträge erleichtern. Öffentliche Auftraggeber sollten diese Möglichkeiten nutzen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, Forschung und Innovation konkret dadurch zu fördern, dass sie die Verbesserung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge in ihre nationalen Reformprogramme im Rahmen der Lissabon-Strategie aufnehmen, wie es in den Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung vorgeschlagen wird.

Ein Handbuch, das Auskunft gibt über die von den Vergaberichtlinien gebotenen Möglichkeiten der innovationsorientierten kommerziellen und vorkommerziellen Auftragsvergabe ist bei der Kommission in Arbeit und soll noch in diesem Jahr veröffentlicht werden. Das ist ein wichtiger Schritt hin zur besseren Information der öffentlichen Auftraggeber über ihre Möglichkeiten der Innovationsförderung.

3. Förderung der Entwicklung innovationsbasierter Pilotmärkte

Wirksamere und stärker wettbewerbsorientierte Rahmenbedingungen sind Voraussetzung für die erfolgreiche Übernahme von Innovationen in der EU, sie allein reichen aber nicht aus, um das dauerhafte Innovationsdefizit der EU gegenüber ihren Hauptkonkurrenten wettzumachen. Wie im Aho-Bericht ganz richtig festgestellt wird, muss Europa versuchen, gezielt innovationsfreundliche Märkte zu entwickeln, indem es dort Bedingungen schafft, die die Umsetzung von Innovationen technischer und nicht technischer Art in marktfähige Produkte begünstigen.

Es wird deshalb vorgeschlagen, eine neue Pilotmarkt-Initiative zu starten, mit der die Schaffung neuer, innovativer Produkte und Dienstleistungen in Erfolg versprechenden Bereichen gefördert werden soll. Das sind Bereiche, in denen die Beseitigung von Hemmnissen den Wettbewerb stärken würde und neue Märkte entstehen ließe. Dafür wäre es im Wesentlichen erforderlich, Maßnahmen auf der Angebotsseite wie die kommende Forschungsförderung des 7. Rahmenprogramms mit Maßnahmen zu koordinieren, deren Ziel es ist, die Nachfrage wettbewerbsorientierter Märkte nach innovation Produkten und Leistungen besser zu erkennen und zu fördern. Die Politik kann beispielsweise den Regulierungsrahmen und die Normung überprüfen, die von den Vergaberichtlinien gebotenen Möglichkeiten besser nutzen und die allgemeinen Marktbedingungen verbessern, um eine innovationsfreundlicheres Umfeld zu schaffen. Indem man ein positives Umfeld für Pioniere schafft, ohne bestimmte Wirtschaftsteilnehmer oder Technologien zu favorisieren, kann man erreichen, dass Nachfrage und Innovation sich wechselseitig stimulieren.

Konkret: die zur Verfügung stehenden politischen Instrumente sollten systematisch und zukunftsorientiert auf ihre Eignung zur Erreichung dieses Ziels geprüft und so kombiniert werden, dass rechtzeitig günstige, wettbewerbsorientierte Marktbedingungen entstehen, die dem Einsatz neuer Technologien förderlich sind. Das erfordert eine Konzertierung zwischen den Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft, bei der auch nationale Initiativen mit gleicher Zielrichtung zu berücksichtigen sind.

Bei der Bestimmung der vorrangigen Bereiche sollte marktorientiert vorgegangen und ein freier und fairer Wettbewerb gewahrt werden. Auch wenn kein Bereich von vornherein ausgeschlossen werden soll, so besteht doch ein eindeutiges öffentliches Interesse an der Förderung innovativer Lösungen, mit denen Bürgerwünschen entsprochen werden kann. In Frage kommen folglich Bereiche, in denen staatlichen Stellen eine wesentliche Rolle bei der Beseitigung von Hemmnissen für den Einsatz von Innovationen zukommt. Die Förderung darf aber nicht auf Kosten der Innovationsförderung in traditionellen Bereichen gehen.

Wenn es gelingt zu demonstrieren, dass mithilfe von Innovation den Belangen der Bürger besser Rechnung getragen werden kann, kann eine solche Initiative nach Auffassung der Kommission zu einem innovationsfreundlicheren gesellschaftlichen Klima beitragen, weil die Bürger dann den Nutzen von Innovation erkennen.

In der Praxis kann die Kommission hierbei auf die Technologieplattformen und die Europe INNOVA-Innovationspanels[14] zurückgreifen, wo man in der Lage ist, die Hemmnisse und Chancen in bestimmten Technologiebereichen und Wirtschaftssektoren zu beurteilen. Vor allem die langfristige Forschungsplanung der Technologieplattformen ist eine gute Basis, auf der sich die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen beurteilen lässt.

Öko-Innovation hat das Potenzial, einen innovationsbasierten Pilotmarkt hervorzubringen. Ihre Schubkraft kann durch die Umweltpolitik verstärkt werden, insbesondere durch sinnvoll gestaltete Regelungen und durch die Entwicklung marktorientierter politischer Instrumente. So wäre eine Regelung denkbar, wonach in einem Produktbereich die Produkte mit der besten Ökobilanz innerhalb einer bestimmten Frist zum Standard werden, der auch von anderen Herstellern erreicht werden sollte. Die Öko-Innovation kann auch durch Zusammenarbeit von Forschung und Industrie in Erfolg versprechenden Bereichen wie Bauwesen, Wasserwirtschaft, Biotechnik, Kohlendioxidabscheidung und –speicherung und Recycling gefördert werden.

Die Festlegung von Zielen für die Verbesserung der Energieeffizienz im Rahmen der Öko-Innovation kann als Modell für andere Bereiche der Energiepolitik dienen. Der Aktionsplan, der demnächst hierzu verabschiedet wird, ist ein Schritt in diese Richtung. Er ist im größeren Zusammenhang des kürzlich veröffentlichten Grünbuchs[15] über eine europäische Strategie für eine nachhaltige, wettbewerbsorientierte und sichere Energieversorgung und der demnächst stattfindenden Überprüfung der Energiestrategie der EU zu sehen.

Ein potenzieller innovationsbasierter Pilotmarkt: intelligente Niedrigenergiehäuser

Ein Pilotmarkt für intelligente Niedrigenergiehäuser würde neue Geschäftsfelder eröffnen, indem er etwa Nachfrage nach hochwertigen Dienstleistungen, Gebäudeeinheiten, Gebäudekomponenten und Baustoffen und neuen Energieversorgungssystemen schafft, die Abhängigkeit Europas von fossilen Energieträgern würde deutlich vermindert, und die Emissionen von Treibhausgasen und Schadstoffen würden sinken.

Das Konzept eines „intelligenten Niedrigenergiehauses“ könnte einen völlig neuen, technologieintensiven europäischen Markt mit Potenzial für weltweiten Export entstehen lassen. Die Europäische Plattform für Bautechnologie (ECTP) hat bereits unter Führung der Industrie eine Vielfalt von Interessengruppen zusammengebracht (wie Kunden- und Nutzerorganisationen, Energieversorgungsunternehmen, kommunale und regionale Behörden, Baustoffhersteller, Hersteller von Gebäudeausrüstung, Architekten, Ingenieure und Fachleute für Schlüsseltechnologien), um einen strategischen Forschungsplan zu erarbeiten. Sie macht sich auch Gedanken über Maßnahmen auf der Nachfrageseite, die geeignet sind, die Nachfrage nach innovativen Technologien und Dienstleistungen zu stimulieren, wie Initiativen zur Verbesserung der Energieeffizienz im öffentlichen Sektor, verbesserte Verfahren der Vergabe öffentlicher Aufträge und Änderungen in der Handhabung gewerblicher Schutzrechte[16].

Eine europäische politische Agenda wird benötigt für die Beseitigung der noch bestehenden Hemmnisse, für die Verbreitung und Anwendung von geeigneten Methoden und Kriterien der Leistungsbeurteilung und für die konsequente Integration der bestehenden Regelungen und Initiativen wie der Richtlinien zum Bauwesen und zur Energieeffizienz, der EU-Aktionspläne, der nationalen Regelungen, des Grünbuchs Energie und der in Kyoto eingegangenen Verpflichtungen zur Senkung der Emissionen.

Andere mögliche Bereiche, in denen der öffentliche Sektor eine bedeutende Rolle spielt, sind innere Sicherheit und Verteidigung , wo weltweit Handlungsbedarf besteht und wo innovative Konzepte für die Sicherheit öffentlicher Verkehrsmittel, die Überwachung des öffentlichen Raumes und den Schutz der Grenzen denkbar sind; Raumfahrt , wo sehr gute Aussichten für Hochtechnologieinnovationen bestehen. Insbesondere müssen die staatlichen Stellen, die in die Systeme Galileo[17] und GMES (globale Überwachung von Umwelt und Sicherheit) investieren, die beiden herausragenden Raumfahrtprogramme der Kommission, ihr Wissen über diese Systeme und ihre Leistungsfähigkeit an potenzielle nachgeschaltete Anwender in der Raumfahrtindustrie und in anderen Bereichen weitergeben, damit diese mögliche weltraumbasierte Lösungen erkennen können; Verkeh r, wo der Bedarf nach gesteigerter Energieeffzienz große Chancen eröffnet; Meerestechnik und Produkte zur Nutzung neuer maritimer Ressourcen wie Tiefseebohrtechnik, Meeresbiotechnik, Offshore-Marikultur, erneuerbare Energien und Technik zur Überwachung der Meere aus dem Weltraum; Gesundheit , ein Bereich, der für innovative Produkte und Dienstleistungen ein riesiges Wachstumspotenzial bietet (insbesondere für Online-Gesundheitsfürsorge, individuelle Lösungen, die es älteren Menschen ermöglichen, weiterhin selbstständig zu leben, und Arzneimittel und Medizinprodukte, wo Innovation den Patienten unmittelbar zugute kommt und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft verbessert); und Freizeit und Kultur (wie die Dienste zur Bereitstellung kreativer Inhalte, die mit dem Aufbau von Breitbandnetzen eine neue Dimension gewinnen und Bürgen und Unternehmen daheim und unterwegs Zugang zu kreativen Inhalten aller Art verschaffen).

Die Kommission wird Information aus unterschiedlichen Quellen einholen, eine öffentliche Konsultation veranstalten und dann eine eingehende Analyse vornehmen, um Bereiche zu ermitteln, in denen mit einer Kombination von angebots- und nachfrageseitigen Maßnahmen die Entstehung innovationsbasierter Pilotmärkte gefördert werden kann. Mit einer informellen Konsultation der Europäischen Technologieplattformen und der Europe INNOVA-Innovationspanels zu dieser Frage wurde bereits begonnen. Auf der Grundlage der Ergebnisse beider Konsultationen und anderer sachdienlicher Information (etwa von den im Rahmen der künftigen Initiative „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ aufgebauten regionalen Innovationsnetzen) sowie einer Analyse des Bedarfs an Maßnahmen zur Förderung solcher Pilotmärkte und zu ihren Auswirkungen auf die Wirtschaft wird die Kommission eine umfassende Strategie vorschlagen. Dabei wird sie auf die zu erwartenden günstigen Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung verweisen. Diese Strategie soll im Jahr 2007 probeweise in einer begrenzten Zahl von Bereichen umgesetzt werden.

Die Kommission beabsichtigt, diese Initiative zur Förderung innovationsbasierter Pilotmärkte innerhalb des bestehenden rechtlichen und institutionellen Rahmens durchzuführen. Die entscheidende Voraussetzung ist dabei die uneingeschränkte politische Unterstützung durch alle betroffenen Stellen bei der Ermittlung und Beseitigung der Hemmnisse, die der Entstehung innovationsbasierter Märkte bisher entgegenstehen. Die Kommission wird diesen Prozess lenken und die Zusammenarbeit in der Ausarbeitung einer gemeinsamen Agenda fördern.

4. BESSERE EUROPÄISCHE GOVERNANCE FÜR INNOVATION

Um die Innovationsleistung der EU zu steigern, wird eine langfristige Festlegung auf einen breiten politischen Rahmen erforderlich sein. Eine Einzelaktion oder Einzelperson wird dieses Ziel nicht erreichen und auch nicht die dadurch möglichen höheren Zuwachsraten erzielen. Nur durch die gemeinsamen Anstrengungen aller öffentlichen und privaten Akteure, die zusammenarbeiten, wo dies notwendig ist, und miteinander im Wettbewerb stehen, wo dies angebracht ist, wird die Gesellschaft so innovativ wie sie sein soll.

Der politischen Führung kommt eine besondere Bedeutung zu, um den Strukturwandel erfolgreich zu bewältigen, der mit einer wissensbasierten und innovationsfreudigen Gesellschaft, so wie sie durch diese Mitteilung gefördert werden soll, untrennbar verbunden ist. Auch die Wirtschaft muss ihren Teil beitragen und kollektive soziale Verantwortung bei der Förderung der Akzeptanz innovativer Lösungen zeigen. Verstärkte Investitionen in Forschung und Innovation sind das beste Mittel zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Gleichzeitig gehört zum sozial verantwortlichen Handeln, dass sich die Wirtschaft bewusst ist, dass der rasche technologische Wandel bei den Bürgern Besorgnis erregen kann. Wenn den Bürgern geholfen wird, mit dieser Besorgnis fertig zu werden, steigt ihr Vertrauen in die Innovation. Die Innovation muss so organisiert werden, dass nicht nur der Wandel akzeptiert wird, sondern auch Möglichkeiten im Personalwesen geschaffen werden, die zu Produktivitätssteigerungen führen.

Auf der politischen Eben muss die Innovation auch weiterhin von den Mitgliedstaaten als Schlüsselpriorität innerhalb der bestehenden Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung anerkannt und ständig gefördert werden. Auf den Frühjahrstagungen 2005 und 2006 des Europäischen Rates wurde dieses Konzept gutgeheißen, aber es muss mehr getan werden, damit die Innovation im Blickfeld bleibt und ihre vorrangige Rolle in der aktuellen europäischen Politik behält. Die Kommission begrüßt die Absicht des Vorsitzes, auf dem informellen Treffen der Staats- und Regierungschefs am 20. Oktober 2006 im Lahti über Innovation zu diskutieren. Die Kommission hofft, dass infolge des Gipfels von Lahti Unterstützungserklärungen für die Innovation von den Mitgliedstaaten in konkrete Taten umgesetzt werden.

Um die von dieser Mitteilung vorgegebenen politischen Ausrichtungen umzusetzen, ist eine bessere Struktur für Innovationsgovernance erforderlich. Dabei sollte die Innovation auf allen Ebenen einbezogen sein. Am wichtigsten ist es, in allen Mitgliedstaaten starke Innovationssysteme einzurichten, die sich auf alle in dieser Mitteilung beschriebenen treibenden Kräfte für die Innovation stützen, einschließlich Bildung, Forschung, Wissensweitergabe, unternehmerisches Denken und Finanzierung. Dazu wird vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten die im Rahmen des Lissabon-Prozesses eingerichteten nationalen Koordinierungsmechanismen nutzen, um die tatsächliche Umsetzung ihrer Innovationsstrategien zu überwachen.

Die Governance-Struktur der erneuerten Lissabon-Strategie bietet im Rahmen der vertragsgemäßen multilateralen Überwachung ein Forum für politische Diskussionen und den Austausch auf EU-Ebene von bewährten Verfahren für Innovation. Die thematischen Diskussionen über Innovation in den verschiedenen Ratszusammensetzungen im Herbst 2006 bieten die Gelegenheit, dem jährlichen Fortschrittsbericht 2007 der Kommission und weiteren Ratsbesprechungen 2007 Gestalt zu geben. Insbesondere wird die Kommission bei der Beurteilung der bis 15. Oktober fälligen Fortschrittsberichte über die Durchführung der Nationalen Reformprogramme die auf das Innovationssystem abzielenden Reformen und politischen Strategien der Mitgliedstaaten sorgfältig prüfen und darüber im jährlichen Fortschrittsbericht berichten. In diesem Zusammenhang wird der Rat Wettbewerbsfähigkeit ersucht, regelmäßig zu prüfen, wie sich die nationalen Wettbewerbspolitiken auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirken.

Im Governance-Zyklus der erneuerten Lissabon-Strategie ist die Verabschiedung Integrierter Leitlinien vorgesehen, die den Prozess über einen Dreijahreszeitraum steuern. Die Überarbeitung der Integrierten Leitlinien für weitere drei Jahre im Jahr 2008 bietet die Gelegenheit, die im Governance-Zyklus 2005-2008 mit den Nationalen Reformprogrammen gewonnenen Erfahrungen ebenso einzubeziehen wie die in dieser Mitteilung dargelegten neuen politischen Ausrichtungen. In der Folgenabschätzung für einen Gemeinschaftsrechtsakt sind bereits die Auswirkungen auf die Innovation ausdrücklich zu berücksichtigen: diese Bestimmungen werden im Rahmen der allgemeinen Überarbeitung der Leitlinien der Kommission für die Folgenabschätzung geprüft, um sie eventuell zu stärken.

Oft lässt sich die Innovation am besten auf regionaler Ebene fördern. Daher sollten die Regionen in die Ausarbeitung und Durchführung der Nationalen Reformprogramme einbezogen werden, auch mit der Entwicklung ihrer eigenen regionalen Innovationsstrategien. Zudem sind weitere Anstrengungen notwendig, um leichter über die Grenzen hinweg von der Politik der anderen zu lernen und bewährte Verfahren auszutauschen. Dafür wird Pro INNO Europa eine Plattform bieten, auf der regionale und nationale Politiker zusammenkommen, um die transnationale Zusammenarbeit in Bereichen von gemeinsamem Interesse zu erleichtern. Industriecluster sind ein hervorragendes Beispiel dafür. Als flankierende Maßnahme wird die Kommission den Mitgliedstaaten Vorschläge für eine Initiative „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ im Rahmen der neuen Kohäsionspolitikprogramme vorlegen. Diese Initiative wird Regionen vernetzen, um in Schlüsselbereichen wie Forschung und Innovation vorbildliche Verfahren zu entwickeln und zur Weitergabe neuer Ideen an Projekte zu ermutigen, die im Rahmen der Programme gefördert werden.

Schließlich spielen auch private Beteiligte eine unverzichtbare Rolle in einem wirksamen Innovationssystem, weshalb sie bei der Festlegung der politischen Prioritäten vollständig einzubeziehen sind. Die Mitgliedstaaten werden gebeten, wo es angebracht ist, Partnerschaften zwischen öffentlichen und privaten Akteuren zu fördern, um den Privatsektor besser in Bildungs-, Forschungs- und Finanzierungstätigkeiten einzubeziehen.

5. Ein Plan für ein innovativeres Europa

Die Mängel des Innovationssystems der EU lassen sich zusammenfassen als Unzulänglichkeiten bei den Ressourcen und Fähigkeiten für Innovation, bei den Anreizen zur Innovation und bei der Interaktion zwischen den Akteuren der Innovation.

In den letzten Jahren wurden auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene Anstrengungen unternommen, um diesen Unzulänglichkeiten beizukommen. Der 3 %-Aktionsplan[18] und die Mitteilung der Kommission „Mehr Forschung und Innovation“ vom Oktober 2005 waren dabei wichtige Meilensteine.

Mit der vorliegenden Mitteilung werden diese Anstrengungen in einen breiteren Kontext eingebunden. Mit ihr soll das Angebot an und die Nachfrage nach Innovation stimuliert werden. Dies entspricht den Empfehlungen des Aho-Berichts. Mit ihr wird das Fundament für die vom Frühjahrsrat geforderte breit angelegte Innovationsstrategie gelegt. Die Ziele einer solchen Strategie können nur durch eine breit angelegte Umsetzung auf Ebene der Gemeinschaft, ihrer Mitgliedstaaten und deren Regionen erreicht werden. Gleichzeitig besteht nicht nur für die Behörden Handlungsbedarf, sondern auch für die Wirtschaft und die Zivilgesellschaft.

Die folgenden zehn Maßnahme n haben als Teil der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung eine besonders hohe politische Priorität.

Maßnahme 1: Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, deutlich mehr öffentliche Ausgaben für Bildung aufzuwenden und die Hürden in ihrem Bildungssystem zu ermitteln und abzubauen, die der Förderung einer innovationsfreudigen Gesellschaft im Wege stehen. Insbesondere sollten sie den Empfehlungen der Mitteilung „das Modernisierungsprogramm für Universitäten umsetzen“[19] nachkommen, die auf bessere Bildung und Innovationsfertigkeiten abzielen.

Maßnahme 2: Es sollte ein Europäisches Technologie-Institut eingerichtet werden, um die Innovationskapazität und die Innovationsleistung Europas zu steigern. Die Kommission will im Oktober 2006 einen entsprechenden Vorschlag vorlegen und das ETI sollte 2009 seine Tätigkeit aufnehmen.

Maßnahme 3: Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten sollten auch weiterhin eine Strategie zur Schaffung eines offenen, einheitlichen und wettbewerbsfähigen europäischen Arbeitsmarktes für Forscher ausarbeiten und umsetzen, der attraktive Karrieremöglichkeiten und Anreize für Mobilität bietet.

Maßnahme 4: Um der unzureichenden Übernahme von Forschungsergebnissen entgegenzuwirken, wird die Kommission 2006 eine Mitteilung - einschließlich freiwilliger Leitlinien und Maßnahmen der Mitgliedstaaten und sonstigen Betroffenen – annehmen, mit der der Wissenstransfer zwischen Universitäten und anderen öffentlichen Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft gefördert wird.

Maßnahme 5: Die Kohäsionspolitik der EU für 2007-2013 wird zur Förderung regionaler Innovationen mobilisiert. Alle Mitgliedstaaten sollten sich bemühen, einen ansehnlichen Teil der zur Verfügung stehenden 308 Mrd. Euro für Investitionen in Wissen und Innovation vorzusehen.

Maßnahme 6: Die Kommission wird noch 2006 einen neuen Rahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation annehmen, um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, staatliche Beihilfen besser auf Marktversagen, die Forschungs- und Innovationstätigkeiten verhindern, auszurichten. Die Mitgliedstaaten sollten ihre Haushaltsmittel für staatliche Beihilfen unter vollständiger Beachtung ihrer Verpflichtung zu „weniger und gezielteren Beihilfen“ neu strukturieren, um diese Ziele besser abzudecken. Die Kommission wird zudem zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr 2006 eine Mitteilung mit genauen Anleitungen für die Konzeption und Bewertung allgemein anwendbarer Steueranreize für FuE vorlegen.

Maßnahme 7: Gestützt auf die kürzlich stattgefundene öffentliche Anhörung wird die Kommission noch 2006 eine neue Patentstrategie vorlegen und 2007 eine umfassendere Strategie für den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum ausarbeiten, die unter anderem die Verbreitung innovativer Lösungen erleichtert.

Maßnahme 8: Ausgehend von ihrer Überprüfung der gemeinschaftlichen Urheberrechtsvorschriften wird die Kommission ihre Arbeiten fortsetzen, um sicherzustellen, dass der Rechtsrahmen und seine Anwendung der Entwicklung von neuen digitalen Erzeugnissen, Dienstleistungen und Unternehmensmodellen förderlich ist. Insbesondere wird sie noch 2006 eine Initiative über Urheberrechtsabgaben in die Wege leiten.

Maßnahme 9: Die Kommission wird 2007 eine Strategie zur Förderung der Entstehung innovationsfreundlicher „Lead Markets“ erproben. Dabei wird sie nach einer öffentlichen Anhörung, die insbesondere die Technologieplattformen und die Europe-INNOVA-Innovationspanels einbezieht, genau analysieren, welche Hemmnisse die Übernahme neuer Technologien in einigen Bereichen behindern können. Parallel dazu wird die Kommission auf diesen Erfahrungen aufbauend eine umfassende Lead-Market-Strategie ausarbeiten.

Maßnahme 10: Die Kommission wird gegen Ende 2006 ein Handbuch darüber veröffentlichen und verbreiten, wie vorkommerzielle und kommerzielle öffentliche Aufträge die Innovation anregen können, um den Mitgliedstaaten zu helfen, die Möglichkeiten zu nutzen, die die neuen Richtlinien über das öffentliche Auftragswesen bieten.

Den Rahmen für die Umsetzung dieser Maßnahmen bildet die erneuerte Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung. Dies erfordert das Engagement aller Seiten und insbesondere der Mitgliedstaaten, um die Strukturreformen zur Förderung der Innovation in die Praxis umzusetzen. Die Kommission wird im Rahmen des Lissabon-Prozesses die Durchführung des Plans überwachen. In dem im Dezember 2006 fälligen jährlichen Fortschrittsbericht und in der Bewertung der Nationalen Reformprogramme wird diesen Bereichen besondere Aufmerksamkeit gewidmet.

[1] „Gemeinsame Maßnahmen für Wachstum und Beschäftigung: Das Lissabon-Programm der Gemeinschaft” - KOM(2005) 330 vom 20.7.2005.

[2] „Mehr Forschung und Innovation – In Wachstum und Beschäftigung investieren: Ein gemeinsames Konzept“ - KOM(2005) 488 vom 12.10.2005.

[3] Synoptische Übersicht der Innovationsleistung und -politik in Europa (Trend Chart on Innovation in Europe) – siehe http://trendchart.cordis.lu/

[4] „Ein innovatives Europa schaffen“: Bericht der im Anschluss an den Gipfel von Hampton Court eingesetzten unabhängigen Sachverständigengruppe für FuE und Innovation unter der Leitung von Esko Aho.

[5] Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen, Europäische Kommission - KOM(2005) 548.

[6] Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen SEK(2006) 639, S. 19.http://ec.europa.eu/education/policies/2010/doc/progressreport06.pdf

[7] Eine Arbeitsunterlage über „Innovation im Dienstleistungsbereich“ wird im November 2006 vorgelegt.

[8] Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen “Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Eine Strategie zur Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds“ - KOM(2005) 535 vom 19.10.2005.

[9] Rat “Wettberwebsfähigkeit”(Binnenmarkt, Industrie und Forschung), 29.-30. Mai 2006, Schlussfolgerungen 9334/06 (vorläufige Fassung).

[10] Das Modernisierungsprogramm der Universitäten umsetzen – Bildung, Forschung und Innovation - Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament KOM(2006) 208 vom 10.5.2006.

[11] Das Europäische Technologieinstitut: Die nächsten Schritte - Mitteilung der Kommission an den Europäischen Rat KOM(2006) 276 vom 8.6.2006.

[12] Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikokapitalinvestitionen in kleine und mittlere Unternehmen vom 19.7.2006http://ec.europa.eu/comm/competition/state_aid/others/risk_capital_guidelines_de.pdf

[13] Richtlinien 2004/18/EG und 2004/17/EG.

[14] Siehe die Europe INNOVA-Innovationspanels auf http://www.europe-innova.org/index.jsp

[15] Grünbuch über Energieeffizienz - KOM(2005) 265 vom 22.6.2005.

[16] Die Bauwirtschaft macht derzeit relativ wenig Gebrauch von den Möglichkeiten des förmlichen Schutzes geistiger Eigentumsrechte wie Patentierung.

[17] Damit das System möglichst weiten Kreisen nützt, sollte geprüft werden, ob nicht ein EU-weiter Wettbewerb für junge Erfinder zur Entwicklung künftiger Anwendungen von Galileo veranstaltet werden kann, der mit bereits bestehenden Wettbewerben zu koordinieren wäre.

[18] Mitteilung der Kommission: „In die Forschung investieren: Aktionsplan für Europa“ - KOM(2003) 226 endg./2 vom 4.6.2003.

[19] Das Modernisierungsprogramm für Universitäten umsetzen: Bildung, Forschung und Innovation - KOM(2006) 208 vom 10.5.2006.

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