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Document 52006DC0140

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Durchführung des Energy-Star-Programms in der Europäischen Gemeinschaft im Zeitraum 2001-2005

/* KOM/2006/0140 endg. */

52006DC0140

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Durchführung des Energy-Star-Programms in der Europäischen Gemeinschaft im Zeitraum 2001-2005 /* KOM/2006/0140 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 27.3.2006

KOM(2006) 140 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

über die Durchführung des Energy-Star-Programms in der Europäischen Gemeinschaft im Zeitraum 2001 - 2005

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

über die Durchführung des Energy-Star-Programms in der Europäischen Gemeinschaft im Zeitraum 2001 - 2005

1. Einleitung

Im Dienstleistungssektor und in Privathaushalten der Europäischen Union entfällt auf Bürogeräte, wie z. B. Computer, Drucker und Kopierer, ein Großteil des Energieverbrauchs. Aufgrund der generell rasanten Verbreitung der Informations- und Kommunikationstechnologie und vor allem der Bürogeräte in allen Bereichen der Gesellschaft und der immer höheren Leistungsfähigkeit dieser Geräte wächst dieser Anteil ständig.

Da Bürogeräte weltweit gehandelt werden, wurde im Dezember 2000 ein „Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte[1]“ unterzeichnet. Ziel war es, die Programme zur Kennzeichnung energiesparender Bürogeräte auf den beiden größten Märkten für diese Produkte abzustimmen. Die Energy-Star-Marke, deren Inhaber das Umweltbundesamt (EPA) der USA ist, wird auch von anderen wichtigen weltweiten Handelspartnern eingesetzt. Das Abkommen soll den internationalen Handel mit Bürogeräten fördern, indem es den Wirtschaftsakteuren die Beteiligung am Energy-Star-Programm erleichtert. Diese Vereinbarung läuft im Juni 2006 aus.

Auf der Grundlage des Abkommens verwalten das Umweltbundesamt der USA (US EPA) und die Europäische Kommission gemeinsam das Energy-Star-Programm für Bürogeräte. In der EU wurde das Programm mit dem „Beschluss des Rates vom 8. April 2003 über den Abschluss, im Namen der Gemeinschaft, des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte (2003/269/EG)[2]“ und durch die „Verordnung (EG) Nr. 2422/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 über ein gemeinschaftliches Kennzeichnungsprogramm für Strom sparende Bürogeräte[3]“ umgesetzt.

Mit dem Energy-Star-Programm werden die Grundlagen zur Förderung energiesparender Bürogeräte geschaffen, indem die Programme zur Kennzeichnung dieser Produkte in den USA und in Europa aufeinander abgestimmt werden. Das Programm bietet den Herstellern von Bürogeräten die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis solche Geräte registrieren zu lassen, die bestimmte Auflagen an die Energieeffizienz, die mit dem Programm festgelegt wurden, erfüllen, und das Emblem und/oder Logo für Werbezwecke zu nutzen. Darüber hinaus werden Instrumente zur Förderung energiesparender Bürogeräte, zur Verbesserung der Markttransparenz und zur Sensibilisierung der Nutzer geschaffen und umgesetzt. Ziel ist es, Käufer und Verbraucher darin zu bestärken und zu unterstützen, energiesparende Geräte zu kaufen und die Geräte effizient einzusetzen.

Für die Durchführung des Programms wurde die Kommission als Verwaltungsorgan bestellt, unterstützt von einem beratenden Gremium, dem Energy-Star-Büro (ECESB – „Beschluss der Kommission vom 11. März 2003 zur Errichtung des Energy-Star-Büros der Europäischen Gemeinschaft“[4]). In Zusammenarbeit mit dem ECESB hat die Kommission Maßnahmen ergriffen, um die technischen Spezifikationen, denen „Energy-Star-Produkte“ genügen müssen, zu überarbeiten, einschlägige Produkte registriert und gefördert und Informationen für die Öffentlichkeit über den energiesparenden Einsatz von Bürogeräten zur Verfügung gestellt. Der nachstehende Bericht gibt einen Überblick über diese Maßnahmen:

- Abschnitt 2 enthält eine Darstellung des aktuellen Stands der Anstrengungen zur Überarbeitung der technischen Spezifikationen.

- Abschnitt 3 enthält einen Überblick über die Maßnahmen zur Förderung des Energy-Star-Programms.

- Abschnitt 4 enthält eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Gespräche des ECESB und der Erfahrungen mit der Durchführung des Energy-Star-Programms in der EU in den Jahren 2001 – 2005.

- Abschnitt 5 enthält die Schlussfolgerungen der Kommission hinsichtlich einer etwaigen Erneuerung des Abkommens, die sich auf Konsultationen mit dem ECESB und dem US EPA stützen.

2. aktueller Stand der Überarbeitung der technischen Spezifikationen

Mit dem Energy-Star-Programm soll der Energieverbrauch von Bürogeräten optimiert werden. Daher gilt es, die technischen Spezifikationen, denen die Produkte, die sich für das Energy-Star-Emblem qualifizieren, genügen müssen, dynamisch anzupassen, so dass sie mit der rasanten technologischen Entwicklung und den Veränderungen, mit denen der Markt auf das Energy-Star-Programm selbst reagiert, Schritt halten können.

Die in dem Abkommen genannten technischen Spezifikationen konzentrieren sich auf die Anforderungen an den Ruhemodus, d. h. einen Modus mit reduziertem Energieverbrauch, in den das ‚aktivierte’ Gerät nach einer gewissen Zeitspanne der Inaktivität zurückschaltet. Diese weiterhin notwendigen Anforderungen beziehen sich auf nur einen Aspekt des Energieverbrauchs von Bürogeräten. Der Energieverbrauch bei eingeschaltetem Gerät (aktiver Betriebsmodus) wird aufgrund der zunehmenden Leistungsfähigkeit der vermarkteten Geräte immer wichtiger. Ferner kann die verstärkte Nutzung von z. B. Internet- oder Kommunikationsanwendungen dazu führen, dass das Gerät länger eingeschaltet bleibt. Damit kommt dem Betriebsmodus im Hinblick auf den Gesamtenergieverbrauch eine immer größer werdende Bedeutung zu.

Um hinfällige technische Spezifikationen des Abkommens an die jüngsten technologischen Entwicklungen und an veränderte Verbrauchsmuster anzupassen, hat die Kommission mit Unterstützung einiger Mitgliedstaaten und Interessensvertretern aktiv an der Überarbeitung der technischen Spezifikationen für Computerbildschirme, Computer und Bild gebende Geräte mitgewirkt. Hierzu fanden mehrere Sitzungen des ECESB und seiner Gruppe technischer Sachverständiger statt. Die Ergebnisse wurden von den Verwaltungsorganen anerkannt und genutzt. Die Kommission ist der Auffassung, dass die europäischen Sachverständigen einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung konsistenter und anspruchsvoller technischer Spezifikationen leisten.

Computerbildschirme

Die Überarbeitung der technischen Spezifikationen für Computerbildschirme wurde 2004 abgeschlossen. Die europäischen Programmpartner haben konstruktiv an der Überarbeitung mitgewirkt. Die technischen Spezifikationen für Computerbildschirme enthalten, im Gegensatz zu den bislang geltenden technischen Spezifikationen, die damit auch für bereits auf dem Markt befindliche Geräte hinfällig wurden, Bestimmungen für den Energieverbrauch im Betriebsmodus. Die Anforderungen der Stufe 1 gelten seit dem 1. Januar 2005. Die noch strengeren Anforderungen der Stufe 2 gelten seit dem 1. Januar 2006.

Computer

Die Überarbeitung der technischen Spezifikationen für Computer ist noch nicht abgeschlossen. Auf den Sitzungen der technischen Gruppe des ECESB am 15. Februar und 26. Mai 2005 haben die Sachverständigen der Europäischen Kommission und Interessensvertreter die weiteren Schritte zur Überarbeitung der technischen Spezifikationen für Computer erörtert. Die Sachverständigen der Europäischen Kommission haben das EPA darin unterstützt, ein Grundlagendokument auszuarbeiten, in dem der Umfang der neuen technischen Spezifikationen festgelegt wird. In einem nächsten Schritt sollen die Werte für den Energieverbrauch festgelegt werden. Derzeit werden Daten, vor allem zur Definition der Energieverbrauchswerte verschiedener Betriebszustände, erhoben und ausgewertet. Die Überarbeitung der technischen Spezifikationen soll im zweiten Quartal 2006 abgeschlossen sein. Die erste Stufe der neuen technischen Spezifikationen für Computer soll ab dem 1. Januar 2007 zum Einsatz kommen.

Bild gebende Geräte

Die Überarbeitung der technischen Spezifikationen für Bild gebende Geräte (Kopierer, Drucker, Multifunktionsgeräte usw.) macht Fortschritte. Die technische Gruppe des ECESB traf sich am 15. Februar und am 26. Mai 2005. Die Sachverständigen der Europäischen Kommission unterstützten das EPA bei der Festlegung der Prüfverfahren für den „Betriebsmodus“ und den „typischen Energieverbrauch“, die für die Bestimmung des Energieverbrauchs eines bestimmten Geräts benötigt werden. Die Ausarbeitung der Prüfbedingungen ist abgeschlossen. Derzeit werden Daten erhoben und ausgewertet, um die Kriterien für den Energieverbrauch unter Berücksichtigung der neuen Prüfbedingungen festzulegen. Die Überarbeitung der technischen Spezifikationen soll im zweiten Quartal 2006 abgeschlossen sein. Die überarbeiteten technischen Spezifikationen für Bild gebende Geräte sollen ab dem 1. Januar 2007 einsatzbereit sein.

3. PRODUKTWERBUNG UND -REGISTRIERUNG

Die Kommission hat das Internetportal www.eu-energystar.org eingerichtet, das seit Herbst 2003 online ist. Die Website erleichtert den Zugang zu einschlägigen Informationen für die jeweiligen Akteure, wie zum Beispiel Leitlinien für die Teilnahme am Programm für Hersteller, eine Suchmaschine für die Energy-Star-Datenbank, die auf dem EU-Markt erhältliche registrierte Produkte enthält (siehe unten), Informationen zu neuen Entwicklungen beim Energy-Star-Programm, Hilfen für sinnvolle Konfigurationen und Energiesparmaßnahmen, Testfälle für profitable Energieeinsparungen, einen Energiesparrechner, technische Informationen zum jeweiligen Verhalten und Betrieb von Energiesparfunktionen unterschiedlicher Betriebssysteme.

Das Portal ist darüber hinaus das wichtigste Instrument für den Zugang der Öffentlichkeit, um Transparenz bei den im Rahmen des Programms ergriffenen Maßnahmen herzustellen, und es enthält Informationen zu den Tätigkeiten des ECESB, den überarbeiteten technischen Spezifikationen sowie regelmäßige Aktualisierungen des jährlichen Arbeitsplans.

Das Portal wird ständig gepflegt und weiterentwickelt. Einige Teile des Portals, das pro Tag etwa 10.000 Hits und 600 Besucher registriert (zweites Quartal 2005), sind in allen 11 Amtssprachen der Gemeinschaft abrufbar.

Mit Blick auf die Berichterstattungspflichten über die Marktdurchdringung der Produkte mit dem Energy-Star-Logo hat die EICTA folgende Daten von fünf Unternehmen bereitgestellt:

Daten 1. Prozentualer Anteil der registrierten Modelle im Verhältnis zur Zahl der Modelle auf dem Markt, einschließlich USA

Daten 2. Prozentualer Anteil der registrierten Modelle auf dem EU-Markt im Verhältnis zur Zahl der Modelle auf dem EU-Markt

Daten 3. Prozentualer Anteil der in der EU registrierten Modelle im Verhältnis zur Zahl sämtlicher registrierter Modelle

Daten 4. Auslieferung von Geräten (Gesamtzahl an Geräten, die die Kriterien erfüllen)/prozentualen Anteil der Gesamtzahl der Geräte, die die Kriterien erfüllen

Untenehmen | Daten 1 | Daten 2 | Daten 3 | Daten 4 |

1 | 98,20% | 100% | 96,30% | 127288 |

2 | 100% | 100% | 100% | /100% |

3 | 96% | 96% | 0 | 5488253/100% |

4 | 99,50% | 99,50% | 881764/ |

5 | 60% | 60% | /80% |

(Stand: Juni 2005)

Die vorliegenden Daten lassen darauf schließen, dass die technischen Spezifikationen des Programms Energy-Star derzeit von nahezu allen Modellen dieser Unternehmen, die Daten vorgelegt haben, erfüllt werden. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, die technischen Spezifikationen rasch zu erneuern. Andererseits darf davon ausgegangen werden, dass nach einer gewissen Zeit auch die anspruchsvollen neuen technischen Spezifikationen von einem überwiegenden Teil des Marktes erfüllt werden. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Erfüllung der technischen Spezifikationen des Energy-Star-Programms ein Kriterium des öffentlichen Beschaffungswesens der USA ist. Daher dürfte die Festlegung von anspruchsvollen technischen Spezifikationen zu erheblichen Energieeinsparungen führen.

Energy-Star-Datenbank

Die Kommission hat fortlaufend die auf dem europäischen Markt (EWR) verkauften Produkte, die die Energy-Star-Kriterien erfüllen, registriert. Dies gehört zum Verantwortungsbereich der Kommission als „Verwaltungsorgan“ für die EG, dessen Ausweitung auf den EWR die EFTA-Länder und das US-EPA zugestimmt haben. Die Datenbank der registrierten Produkte und Hersteller ist über die Website abrufbar. Neben den in der EG registrierten Produkten sind in der Datenbank auch die Produkte erfasst, die vom EPA für den Verkauf auf dem EG-Markt registriert wurden. Hierzu werden die Daten über die vom EPA registrierten Modelle weitergeleitet, geprüft und – sofern die Modelle in der EG verkauft werden - auf der EG-Website veröffentlicht. Die Datenbank der EG-Energy-Star-Website und die Liste der registrierten Unternehmen und Produkte werden ständig aktualisiert.

Derzeit sind etwa 10.000 Modelle erfasst. Die Datenbank wurde vom ECESB als ein wertvolles Instrument zur Förderung der Markttransparenz anerkannt. Da die Daten öffentlich zugänglich sind, können die Mitgliedstaaten die Energy-Star-Datenbank als Grundlage für Instrumente nutzen, mit denen besonders energieeffiziente Produkte ermittelt werden können.

4. ERFAHRUNGEN AUS DEM ZEITRAUM 2001 BIS 2005

Vereinbarungsgemäß richtete die Kommission das Energy-Star-Büro (ECESB) der EG ein, was es ihr ermöglicht, regelmäßig die Meinungen von Vertretern der Mitgliedstaaten und Interessenvertretern, etwa von Bürogeräteherstellern, Verbänden, Sachverständigen (wie Energieagenturen der Mitgliedstaaten), Umwelt-NRO (wie WWF) und Verbraucherorganisationen (ANEC) einholen zu können. Das ECESB hat auch aktiv an der Überarbeitung der technischen Spezifikationen mitgewirkt (siehe oben). Die Kommission veranstaltete im April 2004 in Frankfurt/Main einen Workshop, der sich speziell mit den allgemeinen Grundlagen des Energy-Star-Programms für Bürogeräte befasste und an dem die weltweit größten Interessensvertreter teilnahmen. Daraus ergaben sich im Kern die folgenden Ergebnisse:

- Die Interessensvertreter befürworten eine neue Energy-Star-Vereinbarung mit den USA, sofern das Programm in der EU wirksamer umgesetzt wird. Insbesondere das Verfahren zur Aktualisierung der technischen Spezifikationen sollte verkürzt werden. Angesichts des äußerst innovativen Charakters und der schnellen Produktentwicklungszyklen bei Bürogeräten ist dies besonders wichtig.

- Bei der Anhörung der Interessensvertreter zur Prüfung der neuen Spezifikationen sollte die Koordinierung zwischen dem US-EPA und der EG-Kommission verbessert werden. Für die Abwicklung des Prüfverfahrens wird mehr Personal benötigt.

- Wirksamkeit und Glaubwürdigkeit des Programms hängen weitestgehend davon ab, wie ehrgeizig die technischen Spezifikationen sind, die für die Energy-Star-Produkte festgelegt werden. Daher sind die Interessensvertreter der Auffassung, dass grundsätzlich solche technischen Spezifikationen festgelegt werden sollten, denen zum Zeitpunkt der Festlegung der Kriterien nur etwa 25 % der auf dem Markt erhältlichen Modelle genügen.

- Die Kommission hat nach Wegen gesucht, das Verfahren für die Überarbeitung und Annahme von technischen Spezifikationen zu vereinfachen bzw. zu verkürzen. Aus prinzipiellen Gründen müssen die Übersetzung der technischen Spezifikationen in die Amtssprachen und deren Veröffentlichung im Amtsblatt beibehalten werden. Der wichtigste Vorschlag zur Vereinfachung zielt darauf, den Sonderausschuss des Rates "133" nicht mit der Aktualisierung der technischen Spezifikationen zu befassen, da die Delegationen der Mitgliedstaaten bereits über das ECESB gehört werden und in der Praxis der Sonderausschuss „133“ lediglich die Ansichten ihrer Vertreter im Energy-Star-Büro bestätigen. Ferner wird vorgeschlagen, verschiedene Berichterstattungspflichten, die derzeit vorgeschrieben sind und als unverhältnismäßig angesehen werden, zu streichen.

- Um den Mitgliedstaaten zusichern zu können, dass nur anspruchsvolle technische Spezifikationen festgelegt werden, könnte in eine etwaige neue Vereinbarung die Bestimmung aufgenommen werden, mit der beide Verwaltungsorgane (Kommission und EPA) verpflichtet werden, nur solche technischen Spezifikationen festzulegen, denen zum Zeitpunkt der Festlegung der Kriterien nur etwa 25 % der auf dem Markt erhältlichen Produkte genügen. Mit der Aufnahme einer solchen Bestimmung würde der Rat der Kommission einen klaren Auftrag erteilen, die technischen Spezifikationen zu überarbeiten, was wiederum die Anhörungspflicht des Sonderausschusses „133“ aufheben würde.

- Vorgeschlagen wird, von den Mitgliedstaaten keine Werbemaßnahmen für Geräte mit dem Energy-Star-Emblem zu verlangen. Der Grund dafür ist, dass das Energy-Star-Emblem ein Werbeinstrument für die Hersteller ist. Daher sollten Werbemaßnahmen für dieses Emblem von den Herstellern durchgeführt und bezahlt werden.

- Die öffentliche Energy-Star-Datenbank könnte Verbraucher und Behörden, insbesondere bei öffentlichen Beschaffungsmaßnahmen, darin unterstützen, die optimale Energiebilanz für die gewünschte Funktion festzulegen.

5. Schlussfolgerung: Vorschläge für die Erneuerung der Vereinbarung

Die laufende Vereinbarung endet im Juni 2006. Der Abschluss einer Vereinbarung mit den USA ist heute noch wichtiger als Ende der 90er Jahre. Angesichts der im ersten Umsetzungszeitraum des Energy-Star-Programms in der EU gesammelten Erfahrungen wird vorgeschlagen, die Beteiligung der EU am Energy-Star-Programm um weitere fünf Jahre aus folgenden Gründen zu verlängern:

- Der effiziente Einsatz von Energie ist einer der Hauptpfeiler für eine nachhaltige Energieversorgung der Gemeinschaft. In ihrem Grünbuch zur Energieeffizienz hebt die Kommission die folgenden Gründe für einen effizienten Energieeinsatz besonders hervor: Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie aufgrund geringerer Ausgaben für Energie, Umweltschutz durch Rückgang der Kohlendioxidemissionen aus dem Energieverbrauch, Sicherheit der Energieversorgung durch Rückgang der Nachfrage und damit Verringerung der Abhängigkeit von Energieimporten.

- Auf den Energieverbrauch von Bürogeräten entfällt ein erheblicher Teil des Stromverbrauchs in der EG. Dieser Anteil dürfte durch Funktions- und Leistungsverbesserungen (wie Verarbeitungsgeschwindigkeit von Computern) und aufgrund der wachsenden Bestände für die private und geschäftliche Nutzung noch steigen. Daher gilt es, die Energiebilanz von Bürogeräten noch weiter zu optimieren.

- Das EG-Energy-Star-Programm bietet die Grundlagen für die Koordinierung der Anstrengungen der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft, die Energieeffizienz von Bürogeräten zu verbessern. Um die Belastungen für Industrie und Handel möglichst gering zu halten, da unkoordinierte nationale Auflagen nur Mehrkosten für Hersteller, Handel und folglich auch für Käufer und Nutzer von Bürogeräten bedeuten würden, bedarf es einer koordinierten Vorgehensweise.

- Da Bürogeräte weltweit gehandelt werden, sollten Maßnahmen zur Optimierung der Energieeffizienz mit global agierenden Partnern und Entscheidungsträgern gemeinsam umgesetzt werden. Das Energy-Star-Programm bietet einen Rahmen für die Koordinierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Bürogeräten in den USA, Japan, Korea und auf anderen wichtigen Märkten.

- Das Energy-Star-Programm wird in breitem Umfang von den Herstellern anerkannt. Ferner spielt es eine große Rolle bei öffentlichen Beschaffungsmaßnahmen in den USA, da hier die Einhaltung der technischen Spezifikationen zur Auflage gemacht wird und somit das Programm noch stärker zum Tragen kommt. Würden Behörden in der Gemeinschaft verpflichtet, bei ihren Beschaffungsmaßnahmen nur Geräte zu ordern, die zumindest die in den technischen Spezifikationen des Energy-Star-Programms festgelegte Energieeffizienz erfüllen, dürfte dies zu einer weiteren Dynamik auf dem Markt für energiesparende Geräte führen. Im Idealfall hätte dies zur Folge, dass die technischen Spezifikationen des Energy-Star-Programms nach einer gewissen Zeit von einem Großteil der auf dem Markt erhältlichen Geräte erfüllt würden. Damit könnten deutliche Energieeinsparungen erzielt werden, sofern anspruchsvolle technische Spezifikationen festgelegt werden (etwa solchen, denen 25 % der zum Zeitpunkt der Festlegung der Kriterien auf dem Markt erhältlichen Geräte genügen).

- Die Kommission ist der Auffassung, dass die europäischen Sachverständigen einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung konsistenter und anspruchsvoller technischer Spezifikationen leisten. Da anzunehmen ist, dass nach einer gewissen Frist ein Großteil des Marktes den technischen Spezifikationen des Energy-Star-Programms genügt, wird sich mit der Festlegung anspruchsvoller Anforderungen der Energieverbrauch im Bürogerätesektor deutlich verringern.

- Wenngleich schwer zu quantifizieren, so hat nach Auffassung der Kommissionsdienststellen das Energy-Star-Programm bereits zu einer Verbesserung der Energieeffizienz von Bürogeräten geführt. Andererseits besteht nach wie vor ein großes Potenzial, die Energiebilanz von Bürogeräten auf kosteneffiziente Art und Weise noch zu steigern.

- Hohe Innovationsgeschwindigkeiten und schnelle Produktentwicklungszyklen erfordern äußerst flexible Instrumente, wie freiwillige Kennzeichnungsprogramme, die leicht an Marktentwicklungen anzupassen sind, um so die Energieeffizienz von Bürogeräten zu erhöhen. Das Energy-Star-Programm gilt als das für die Gemeinschaft am besten geeignete Instrument, das Potenzial für Energieeinsparungen auch auszuschöpfen, anders als mit der obligatorischen Kennzeichnung auf der Grundlage der Richtlinie 92/75/EG. Es ergänzt darüber hinaus die Richtlinie 2005/32/EG über die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Produkten.

- Das Energy-Star-Programm, insbesondere die von der Kommission und dem EPA verwaltete Datenbank, können als Grundlage für Maßnahmen der nationalen, regionalen und lokalen Behörden genutzt werden, um besonders energiesparende Bürogeräte zu fördern. Das Programm stärkt die Markttransparenz im Bürogerätesektor vor allem im Hinblick auf die Energiebilanz von Bürogeräten. Dies ist eine Voraussetzung für Maßnahmen, mit denen Verbraucher, Dienstleister und öffentliche Beschaffungsstellen motiviert werden sollen, in ihre Kaufentscheidung die Energiebilanz und die Gesamtkosten, also auch die Kosten für den Energieverbrauch, einzubeziehen.

Auf ihrer Sitzung am 2. Dezember 2005 haben die im ECESB vertretenen Parteien diese Einschätzung unterstützt und sich grundsätzlich dafür ausgesprochen, dass mit den USA eine weitere Vereinbarung abgeschlossen wird, die die im ersten Vertragszeitraum gemachten Erfahrungen berücksichtigt.

[1] ABl. L 172 vom 26.06.2001, S.3.

[2] ABl. L 99 vom 17.04.2003, S.47.

[3] ABl. L 332 vom 15.12.2001, S.1.

[4] ABl. L 67 vom 12.03.2003, S.22.

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