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Document 52005DC0596

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Eine neue Rahmenstrategie für Mehrsprachigkeit

/* KOM/2005/0596 endg. */

52005DC0596

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Eine neue Rahmenstrategie für Mehrsprachigkeit /* KOM/2005/0596 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 22.11.2005

KOM(2005) 596 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Eine neue Rahmenstrategie für Mehrsprachigkeit

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Eine neue Rahmenstrategie für Mehrsprachigkeit

Koľko jazykov vieš, toľkokrát si človekom.

Je mehr Sprachen du sprichst, desto mehr bist du Mensch.

(Slowakisches Sprichwort)

I EINLEITUNG

ZUM ERSTEN MAL GIBT ES EINEN EUROPÄISCHEN KOMMISSAR, DESSEN PORTFOLIO AUSDRÜCKLICH DIE MEHRSPRACHIGKEIT MIT EINSCHLIEßT, UND ZUM ERSTEN MAL BEFASST SICH EINE MITTEILUNG DER KOMMISSION MIT DIESEM POLITIKBEREICH. SIE ERGÄNZT DIE AKTUELLE INITIATIVE SEITENS DER KOMMISSION, DIE KOMMUNIKATION ZWISCHEN DEN EUROPÄISCHEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN UND DEN IN IHREM DIENST STEHENDEN ORGANEN ZU VERBESSERN. DARÜBER HINAUS

- bekräftigt sie das Engagement der Kommission für die Mehrsprachigkeit in der Europäischen Union.

- legt sie die Strategie der Kommission zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der europäischen Gesellschaft, der Wirtschaft und innerhalb der Kommission selbst dar.

- Schlägt sie – ausgehend von diesem strategischen Rahmen – eine Reihe spezifischer Aktionen vor.

I.1 Mehrsprachigkeit und europäische Werte

Das Fundament der Europäischen Union ist die Idee der „Einheit in Vielfalt“: unterschiedliche Kulturen, Sitten und Gebräuche, Überzeugungen – und Sprachen. Neben den 20[1] Amtssprachen der Union gibt es ungefähr 60 weitere indigene Sprachen und Dutzende nichtindigene Sprachen, die von Migrantengemeinschaften gesprochen werden[2].

Es ist diese Vielfalt, die die Europäische Union zu dem macht, was sie ist: kein „Schmelztiegel“, in dem Unterschiede verschmolzen werden, sondern ein Miteinander vielfältiger Unterschiede. Ein Miteinander, das unsere zahlreichen Muttersprachen als Reichtum begreift und als Weg zu mehr Solidarität und gegenseitigem Verständnis.

Sprache ist der unmittelbarste Ausdruck von Kultur. Sie macht uns zu Menschen und ist Teil unserer Identität. In Artikel 22 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union[3] verpflichtet sich die Union, die Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen zu achtet. Artikel 21 listet die Gründe auf, darunter auch die Sprache, für die ein Diskriminierungsverbot gilt. Achtung der Sprachenvielfalt ist ein Grundwerte der Europäischen Union, genau wie Respekt der Person, Offenheit gegenüber anderen Kulturen, Toleranz und Akzeptanz anderer Menschen[4]. Daher wirken sich Maßnahmen, die die Union und die Mitgliedstaaten zur Aufrechterhaltung der Mehrsprachigkeit ergreifen, unmittelbar auf das Leben aller Bürger/innen aus.

I.2 Was bedeutet Mehrsprachigkeit?

Unter Mehrsprachigkeit versteht man sowohl die Fähigkeit einer Person, mehrere Sprachen zu benutzen, als auch die Koexistenz verschiedener Sprachgemeinschaften in einem geografischen Raum. Hier bezeichnet der Begriff die neue politische Strategie der Kommission zur Förderung eines für alle Sprachen günstigen Klimas, in dem sich das Lehren und Lernen zahlreicher Sprachen positiv entwickeln kann.

Die Politik der Kommission im Bereich der Mehrsprachigkeit verfolgt drei Ziele:

- Förderung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt in der Gesellschaft;

- Förderung einer gesunden, multilingualen Wirtschaft;

- Zugang der Bürger/innen zu den Rechtsvorschriften, Verfahren und Informationen der Europäischen Union in ihrer eigenen Sprache.

Weitere Fortschritte hängen überwiegend von den Mitgliedstaaten ab (sei es auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene), die Kommission wird jedoch im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles tun, um die Mehrsprachigkeit stärker ins Blickfeld zu rücken und Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen besser abzustimmen.

II EINE MULTILINGUALE GESELLSCHAFT

II.1 SPRACHENLERNEN

II.1.1 Sprachenkenntnisse

Für die Mehrheit der Weltbevölkerung gehört es bereits heute zum Alltag, mehr als eine Sprache zu verstehen und in mehr als einer Sprache kommunizieren zu können – eine Fähigkeit, die auch für alle europäischen Bürger/innen als erstrebenswert gilt: Sie bewirkt, dass wir uns den Kulturen und Anschauungen[5] anderer Menschen stärker öffnen, sie verbessert die kognitiven Fähigkeiten und die muttersprachliche Kompetenz der Lernenden. Sie gibt den Menschen die Freiheit, in einem anderen Mitgliedstaat zu arbeiten oder zu studieren.

Im März 2002 haben die Staats- bzw. Regierungschefs der Europäischen Union bei ihrem Treffen in Barcelona[6] den Unterricht von mindestens zwei Fremdsprachen ab der frühen Kindheit gefordert. Langfristig verfolgt die Kommission das Ziel, die individuelle Mehrsprachigkeit zu fördern, bis alle Bürger/innen zusätzlich zu ihrer Muttersprache über praktische Kenntnisse in mindestens zwei weiteren Sprachen verfügen.[7]

Laut einer neueren Eurobarometer-Umfrage[8] sagt die Hälfte der EU-Bürger/innen, dass sie ein Gespräch in mindestens einer Fremdsprache führen können. Der Prozentsatz schwankt je nach Land und sozialer Gruppe: 99% der Luxemburger/innen, 93% der Bevölkerung Lettlands und Maltas sowie 90% der Litauer/innen beherrschen mindestens eine Fremdsprache, wohingegen die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung in Ungarn (71%), im Vereinigten Königreich (70%), in Spanien, Italien und Portugal (jeweils 64%) lediglich ihre Muttersprache spricht. Männer, junge Menschen und Stadtbewohner/innen sprechen häufiger Fremdsprachen als Frauen, ältere Menschen und Landbewohner/innen.

Der Prozentsatz der Volks- und Grundschüler/innen, die eine Fremdsprache lernen, steigt.[9]Trotzdem verfehlt die durchschnittliche Zahl der in Sekundarschulen unterrichteten Fremdsprachen noch immer deutlich das in Barcelona formulierte Ziel. Darüber hinaus gibt es eine steigende Tendenz, von „Fremdsprachenlernen“ zu reden und lediglich „Englisch lernen“ zu meinen. Die Kommission hat bereits darauf hingewiesen, dass „Englisch allein nicht genügt“.[10]

II.1.2 Wie unterstützt die Gemeinschaft den Erwerb von Sprachenkenntnissen und die Sprachenvielfalt?

Im Jahr 2003[11] verpflichtete sich die Kommission, 45 neue Aktionen umzusetzen und nationale, regionale und lokale Behörden zu ermutigen, an einer grundsätzlichen Änderung der Förderung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt mitzuarbeiten. Diese Aktionen ergänzen die zahlreichen anderen Formen der Unterstützung, die die Kommission seit vielen Jahren – seit dem bahnbrechenden Programm LINGUA 1990 – leistet. Im Rahmen der Programme SOKRATES und LEONARDO DA VINCI investiert die Kommission jährlich mehr als 30 Millionen Euro in: Stipendien, damit Sprachenlehrkräfte einen Teil ihrer Ausbildung im Ausland absolvieren können; die Vermittlung von Fremdsprachenassistent/innen an Schulen; die Finanzierung von Schüleraustauschen auf Klassenbasis, als Motivation zum Sprachenlernen; die Erstellung neuer Fremdsprachenlehrgänge auf CD und im Internet; und Projekte, die die Vorteile des Sprachenlernens aufzeigen. Die Kommission führt strategische Studien durch und fördert so den Diskurs, die Innovation und den Austausch von Good Practice.[12]Zusätzlich dazu regen die zentralen Aktionen von Gemeinschaftsprogrammen zur Förderung der Mobilität und transnationaler Partnerschaften die Teilnehmer/innen an, Fremdsprachen zu lernen.

Dieselbe Wirkung haben Jugendaustausche, Städtepartnerschaftsprojekte und der Europäische Freiwilligendienst. Über das Programm KULTUR wurden seit 1997 Übersetzungen von rund 2000 literarischen Werken aus und in europäische Sprachen finanziert.

Die neuen Programmvorschläge (KULTUR 2007, JUGEND IN AKTION und Lebenslanges Lernen), die ab 2007 umgesetzt werden sollen, setzen diese Form der Unterstützung fort und bauen sie weiter aus.

Darüber hinaus stellt die Gemeinschaft den größten Teil der Finanzmittel für das Europäische Büro für Sprachminderheiten[13] (eine Nichtregierungsorganisation, die die Interessen von mehr als 40 Millionen Bürgerinnen und Bürgern vertritt, die einer Regional- oder Minderheitensprachgemeinschaft angehören) und für die Mercator Netze[14] von Universitäten zur Verfügung, die Forschung zu weniger verbreiteten Sprachen betreiben. Auf Aufforderung des Europäischen Parlaments führte die Kommission im Jahr 2004 eine Machbarkeitsstudie für die Schaffung einer Europäischen Agentur für Sprachenvielfalt und Sprachenlernen durch. Die Studie[15] kommt zum Ergebnis, dass in diesem Bereich ein entsprechender Bedarf gegeben ist, und unterbreitet folgende zwei Vorschläge: Schaffung einer Agentur oder Einrichtung eines europäischen Netzwerkes von „Sprachenvielfalt-Zentren“. Nach Ansicht der Kommission wäre der geeignetste nächste Schritt die Einrichtung eines Netzwerkes, das möglichst auf bestehenden Strukturen aufbaut. Die Kommission wird die Möglichkeit der Finanzierung auf Mehrjahresbasis über das vorgeschlagene Programm Lebenslanges Lernen prüfen.

II.1.3 Schlüsselbereiche für das Aktivwerden in den Bildungssystemen und der Bildungspraxis

Im Jahr 2000 kamen die Mitgliedstaaten in Lissabon überein, den Binnenmarkt zu stärken, Forschung und Innovation voranzutreiben und das Bildungswesen zu verbessern, um Europa bis 2010 zum „dynamischsten und wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt“ zu machen. Diese Zielsetzung wurde in der Mitteilung der Kommission „Zusammenarbeit für Wachstum und Arbeitsplätze – Ein Neubeginn für die Strategie von Lissabon“[16] und in den Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2005 – 2008)[17] erneut bekräftigt. Dazu wurde der Prozess „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ eingerichtet: Die Mitgliedstaaten arbeiten auf gemeinsam vereinbarte Ziele hin, sie legen Indikatoren und Benchmarks fest, tauschen sich über bewährte Verfahren aus und führen Peer Reviews durch. Dabei erhielt u. a. die Verbesserung der Fremdsprachenkenntnisse Priorität. Eine Gruppe nationaler Expertinnen und Experten für Sprachen[18] hat Empfehlungen an die Mitgliedstaaten[19] ausgearbeitet, auf denen einige der folgenden Vorschläge für zentrale Aktionen aufbauen.

Nationale Strategien

Laut Expertinnen und Experten müssen die nationalen Pläne die Kohärenz und Ausrichtung von Aktionen gewährleisten, die die Mehrsprachigkeit jeder/jedes Einzelnen und der Gesellschaft als Ganzes fördern . Diese Pläne müssen klare Ziele für den Fremdsprachenunterricht in allen Bildungsstufen festlegen. Gleichzeitig gilt es, die Bedeutung der Sprachenvielfalt nachhaltig bewusst zu machen. Der Unterricht von Regional- und Minderheitensprachen sollte ebenfalls in geeigneter Form berücksichtigt werden sowie Angebote für Migrantinnen und Migranten, um die Sprache ihres Gastlandes zu erlernen (und für den Unterricht von Migrantensprachen).

Bessere Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften

Die Lehrpläne und Strukturen für die Ausbildung von Fremdsprachenlehrkräften müssen auf sich ändernde Anforderungen an die Fremdsprachenkompetenzen von Schülerinnen/Schülern und Studierenden reagieren. Die Kommission hat eine neue, unabhängige Studie zu Good Practice in ganz Europa[20] finanziert, die gemeinsame Kernkompetenzen und Grundwerte für Fremdsprachenlehrkräfte in Europa vorschlägt. Die Kommission wird zu diesem Thema eine Diskussion anregen, die in eine Empfehlung münden soll.

Früher Fremdsprachenerwerb

In den meisten Ländern lernt heute mindestens die Hälfte aller Volks- bzw. Grundschüler/innen eine Fremdsprache.[21]Die Kommission hat jedoch bereits in der Vergangenheit darauf hingewiesen[22], dass der frühe Fremdsprachenerwerb nur dann Vorteile bringt, wenn die Lehrkräfte eigens für den Unterricht für sehr kleine Kinder ausgebildet sind, die Klassengrößen klein genug sind, entsprechendes Unterrichtsmaterial zur Verfügung steht und für den Sprachunterricht eine ausreichende Stundenzahl vorgesehen ist.

Fremdsprache als Arbeitssprache

Eine vor kurzem von der Luxemburgischen Ratspräsidentschaft organisierte Konferenz diskutierte die Entwicklungen im Bereich Fremdsprache als Arbeitssprache (CLIL) – ein Ansatz, bei dem die Schüler/innen ein Sachfach in der Fremdsprache lernen. Dieser Ansatz erfreut sich in ganz Europa steigender Beliebtheit und bietet mehr Möglichkeiten, die Lernenden im Rahmen des Lehrplans einem fremdsprachlichen Umfeld auszusetzen.

Fremdsprachen im tertiären Bildungsbereich

Hochschuleinrichtungen könnten die Mehrsprachigkeit ihrer Studierenden und ihres Personals, aber auch der örtlichen Bevölkerung insgesamt aktiver fördern. Der Trend, in nicht englischsprachigen Ländern den Unterricht in englischer Sprache anstatt in der nationalen oder regionalen Sprache abzuhalten, könnte ungeahnte Folgen für die Vitalität dieser Sprachen haben – auch diesem Umstand ist Rechnung zu tragen. Die Kommission plant, dieses Phänomen in nächster Zukunft eingehender zu untersuchen.

Mehrsprachigkeit als Forschungsgebiet

In den letzten Jahren haben zahlreiche Universitäten Lehrstühle für Studien in den Bereichen Multilingualismus und Interkulturalismus in der europäischen Gesellschaft eingerichtet. Die derzeitige Unterstützung der Kommission für Forschung im Bereich der Sprachenvielfalt könnte durch die Vernetzung solcher Lehrstühle, ähnlich der erfolgreichen Jean-Monnet-Aktion, ergänzt werden.

Europäischer Indikator für Sprachenkompetenz

Die Arbeit am Europäischen Indikator für Sprachenkompetenz – Gegenstand einer vor kurzem veröffentlichten Mitteilung[23] – ist bereits weit fortgeschritten. Dieser Indikator wird zuverlässige Daten zu den tatsächlichen Fremdsprachenkenntnissen junger Menschen und wertvolle Informationen für Entscheidungsträger/innen liefern.

II.2 Forschung und Entwicklung im Bereich der Mehrsprachigkeit

Die Forschungsprogramme der EU befassen sich mit der Mehrsprachigkeit vor allem in zwei Bereichen, in die pro Jahr rund 20 Millionen Euro fließen. Das Programm Technologien für die Informationsgesellschaft beinhaltet u. a. Forschungsprojekte mit dem Ziel, Sprachbarrieren durch neue Informations- und Kommunikationstechnologien wie z. B. die folgenden zu überwinden:

- Produktivitätstools für Übersetzer/innen (Übersetzungsspeicher, Online-Wörterbücher und –Thesauren);

- interaktive halbautomatische Übersetzungssysteme für die schnelle, qualitativ hochwertige Übersetzung von Texten in bestimmten Bereichen;

- vollautomatische Systeme für Übersetzungen niedriger bis mittlerer Qualität; und

- automatische Spracherkennung und Synthese, Dialog- und Übersetzungssysteme.

Das Forschungsprogramm für die Sozial- und Geisteswissenschaften unterstützt Forschung zu sozialer Integration und sozialer Ausgrenzung, Identität, politischer Teilhabe, kultureller Vielfalt und interkulturellem Verstehen unter dem Aspekt von Sprache. Das schließt Fragen zur Sprachenvielfalt, zu Minderheiten- und Regionalsprachen und zu sprachenbezogenen Problemen von Migrantinnen/Migranten und ethnischen Minderheiten ein.

II.3 Maßnahmen

Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten den Europäischen Indikator für Sprachenkompetenz implementieren. die Diskussion fördern und eine Empfehlung ausarbeiten, wie die Aus- und Weiterbildung von Sprachenlehrkräften auf den neuesten Stand gebracht werden kann. 2006 eine Studie zu Best Practice beim frühen Fremdsprachenerwerb veröffentlichen. im Rahmen des vorgeschlagenen Programms Lebenslanges Lernen Studien zur Situation der Mehrsprachigkeit in der tertiären Bildung und zur Einrichtung von Lehrstühlen für Multilingualismus und Interkulturalismus unterstützen. weiterhin das Lehren und Lernen von Fremdsprachen im Rahmen der Kooperationsprogramme im Bereich Allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Zivilgesellschaft und Kultur unterstützen. Möglichkeiten der Unterstützung von Sprachenvielfalt-Netzwerken über das neue integrierte Programm Lebenslanges Lernen prüfen. und im 7. Rahmenforschungsprogramm die Forschungs- und technischen Entwicklungsaktivitäten zu sprachenbezogenen Technologien der Informationsgesellschaft verstärken – mit einem Schwerpunkt auf neuen Technologien für die maschinelle Übersetzung – und untersuchen, wie die Europäische Union die Zusammenarbeit bei neuen Übersetzungs- und Dolmetschtechnologien noch zusätzlich fördern könnte. Im selben Rahmen werden Sprachenfragen integraler Bestandteil der im Bereich der Sozial- und Geisteswissenschaften unterstützten Aktivitäten sein. |

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, nationale Pläne auszuarbeiten, die Aktionen zugunsten der Mehrsprachigkeit eine Struktur geben, ihre Kohärenz sichern und ihnen die Richtung vorgeben; dazu gehören auch Aktionen, die die Verwendung und die Präsenz zahlreicher Sprachen im täglichen Leben[24] verstärken. ihre derzeitigen Vorgaben und Rahmenbedingungen für die Aus- und Weiterbildung von Fremdsprachenlehrkräften im Lichte der Ergebnisse der Studie „Europäisches Profil für die Aus- und Weiterbildung von Fremdsprachenlehrkräften“[25] zu überprüfen. ihre derzeitigen Vorgaben und Rahmenbedingungen für den frühen Fremdsprachenerwerb im Lichte von Best Practice aus ganz Europa zu überprüfen. und die Schlussfolgerungen der luxemburgischen Ratspräsidentschaft zum Thema Fremdsprache als Arbeitssprache (CLIL) umzusetzen. Dazu gehören auch das Aufzeigen der Vorteile dieses Ansatzes, der Austausch von Informationen und wissenschaftlichem Datenmaterial zu erprobter CLIL-Praxis und eine eigene CLIL-Ausbildung für Lehrkräfte. |

- III DIE MULTILINGUALE WIRTSCHAFT

III.1 SPRACHENKENNTNISSEN UND DIE WETTBEWERBSFÄHIGKEIT DER EU-WIRTSCHAFT

Die Europäische Union ist im Begriff, sich zu einem hoch kompetitiven Wirtschaftsraum zu entwickeln. Für globale Marketing- und Verkaufsstrategien gewinnen interkulturelle Kommunikationskompetenzen zunehmend an Bedeutung. Für den Handel mit Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten benötigen europäische Unternehmen Kompetenzen in den Sprachen der Europäischen Union wie auch in den Sprachen unserer Handelspartner weltweit. Dies gilt ganz besonders für Unternehmen mittlerer Größe, die rasch wachsen, Arbeitsplätze schaffen und der Motor für Innovation, Beschäftigung sowie soziale und lokale Integration in der Union sind. Es gibt jedoch Hinweise, dass europäische Unternehmen Geschäftschancen verlieren, weil sie die Sprachen ihrer Kundinnen und Kunden nicht beherrschen.[26]

Für einen gut funktionierenden Binnenmarkt braucht die Union mobilere Arbeitskräfte. Kenntnisse in mehreren Sprachen verbessern die Chancen am Arbeitsmarkt und geben den Menschen die Freiheit, in einem anderen Mitgliedstaat zu arbeiten oder zu studieren. Daher plant die Kommission ein intensives Follow-up zu ihrem Aktionsplan für Qualifikation und Mobilität (2002)[27] Sprachenkenntnisse sind auch eines der Themen des Europäischen Jahres der Arbeitskräftemobilität 2006.

III.2 Mehrsprachigkeit und Verbraucher/innen

Am Binnenmarkt können Kundinnen und Kunden aus einer Vielzahl von Produkten aus allen Mitgliedstaaten auszuwählen und kommen so mit Produkten anderer Sprachgemeinschaften in Berührung. Um die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten zu schützen, gibt es Vorschriften betreffend die auf der Verpackung dieser Produkte verwendeten Sprachen. Die Etikettierung muss für die Konsumentinnen und Konsumenten klare und genaue Informationen in leicht verständlicher Sprache bieten und darf nicht irreführend sein.[28] Die vor kurzem verabschiedete Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken[29] enthält verschärfte Klauseln betreffend die Sprache, die bei der Erbringung von Leistungen nach dem Kauf zu verwenden ist.

III.3 Mehrsprachigkeit und die Informationsgesellschaft

Die Sprachenvielfalt ist ein Faktum der europäischen Informationsgesellschaft. Europäische Unternehmen und Bürger/innen müssen mit Internet-Fernsehen, Online-Musik und Filmen am Mobiltelefon leben: Sie zeigen, wie wichtig es ist, in mehreren Sprachen auf Informationen zugreifen und sie nutzen zu können.

Die Kommission versucht, die Mehrsprachigkeit über ihre Initiative i2010 zu fördern, um in der Informationsgesellschaft und den Medienindustrien höheres Wachstum und mehr Beschäftigung zu erreichen. Die erste Aufgabe besteht in der Schaffung eines Europäischen Informationsraumes, der wertvolle und vielfältige Inhalte und digitale Dienste bietet. Mehrere Programme der Europäischen Union[30] unterstützen die Erstellung und Verbreitung multilingualer europäischer Inhalte und europäischen Wissens.

Eine multilinguale Informationsgesellschaft erfordert den Einsatz standardisierter und interoperabler Sprachenressourcen (Wörterbücher, Terminologie, Text-Korpora usw.) und Anwendungen für alle Sprachen, auch die weniger verbreiteten Sprachen der Union. Verschiedene Programme der Europäischen Kommission haben Expertennetzwerke und Plattformen unterstützt und damit auch die entsprechenden Koordinierungs- und Standardisierungsbemühungen in diesem Bereich. Die Kommission hat ein Wissenschafts- und Technologieforum zur Mehrsprachigkeit eingerichtet mit Expertinnen und Experten aus Industrie, Wissenschaft und politischen Entscheidungsgremien.

III.4 Sprachenberufe und -industrien

Obwohl es Hinweise gibt, dass die europäischen Sprachenindustrien und ihr Beschäftigungspotenzial wachsen, gibt es bis jetzt keine Organisation, die in der Lage wäre, Standards für diesen Sektor auszuarbeiten oder verlässliche Daten über seine Größe zu liefern.[31]

Zu den Sprachenindustrien zählen Übersetzung, redaktionelle Bearbeitung, Korrekturlesen, Schreiben von Zusammenfassungen, Dolmetschen, Terminologie, Sprachtechnologien (Sprachverarbeitung, Stimmerkennung und Synthese), Sprachtraining, Sprachunterricht, Sprachzertifizierung und –prüfung sowie Sprachforschung. Diese Industrien machen derzeit in den meisten europäischen Ländern eine rasante Entwicklung durch. Darüber hinaus verschwimmen die Grenzen zwischen den einzelnen Berufen im Sprachenbereich immer stärker: Linguistinnen/Linguisten, Übersetzer/innen oder Dolmetscher/innen werden für eine Reihe komplexer Aufgaben herangezogen, die Sprachexpertise voraussetzen. Einige Universitäten bieten inzwischen spezialisierte Lehrveranstaltungen zu „Sprachenindustrien“ an. Auch für die Bereiche Verkauf, Logistik, Untertitelung, Öffentlichkeitsarbeit, Marketing, Kommunikation, Film, Werbung, Journalismus, Bankenwesen, Tourismus und Verlagswesen sind solide Fremdsprachenkenntnisse erforderlich. Ausbildungsprogramme im Hochschulbereich und anderswo müssen laufend aktualisiert werden, damit den Studierenden die richtigen Kompetenzen vermittelt, die richtigen Instrumente angeboten werden und sie Einblick in reale Arbeitsbedingungen erhalten.

III.5 Übersetzungsdienstleistungen

Die Märkte für Übersetzungsdienstleistungen in den Mitgliedstaaten sind groß und bedienen internationale Organisationen, Regierungen, öffentliche Einrichtungen, Gerichte, den Unternehmenssektor, Verlage, die Medien und die Werbe- und Unterhaltungsindustrie.

Im Bereich der Übersetzungstechnologien gibt es zahlreiche Entwicklungen, wie z. B. Übersetzungsspeicher und maschinengestützte Übersetzung, Sprachverarbeitung, multilinguale Dokumentenverwaltung und die Lokalisierung von Internet-Inhalten. Die Zahl multilingualer Websites nimmt laufend zu und ihr Angebot umfasst u. a. Online-Übersetzungen, E-Mail-Übersetzungen, Wörterbücher und Datenbanken für Sonderzeichen. Große Suchmaschinen bieten kostenlose Übersetzungen von Webinformationen und verbuchen täglich mehrere Millionen übersetzte Seiten. Alle wichtigen Internet-Portale investieren in die Verbesserung ihrer multilingualen Dienste.

Die steigende Einsatz von Online-Maschinenübersetzungen zeigt, dass eine im Wesentlichen mechanische Funktion dieser Art, den intellektuellen Prozess, den eine Übersetzerin/ein Übersetzer leistet, nicht ersetzen kann, und unterstreicht damit die Bedeutung der Übersetzungsqualität. Entwicklungen wie der „European Standard for Translation Services[32]“ sollen den Kundinnen und Kunden größere Qualitätssicherheit und Rückverfolgbarkeit bieten.

III.6 Dolmetschdienstleistungen

Expandiert der Markt, steigt die Nachfrage nach ausgebildeten Dolmetscherinnen und Dolmetschern.[33]Supranationale Einrichtungen wie die EU und die UN verwenden internationales Benchmarking und beschäftigen eine große Zahl von festangestellten und freiberuflich tätigen Konferenzdolmetscherinnen und -dolmetschern mit Universitätsabschluss. Auch die Institutionen multilingualer Gesellschaften funktionieren nicht ohne Dolmetscher/innen. Dolmetscher/innen unterstützen Immigrantinnen und Immigranten bei Gericht und bei der Polizei, im Krankenhaus und bei der Einwanderungsbehörde. Wenn sie über eine entsprechende Ausbildung verfügen, trägt ihre Arbeit zum Schutz der demokratischen Rechte und der Menschenrechte bei.

III.7 Fremdsprachen(kenntnisse): Unterrichten, Überprüfen, Zertifizieren

Obwohl die Situation in jedem Land anders ist, sind Sprachunterricht und Sprachentraining – und damit auch das Überprüfen und Zertifizieren von Sprachenkenntnissen – in vielen Mitgliedstaaten Wachstumsbranchen. Das Budget des British Council für das Jahr 2005 beträgt zum Beispiel 750 Millionen Euro. Die Alliance Française erzielte im Jahr 2004 etwa 110 Millionen Euro Umsatz mit Sprachunterricht. Für Berlitz waren es mehr als 279 Millionen.

Das Angebot bei Zertifizierungen von Sprachenkenntnissen boomt in einem Ausmaß, das es den Konsumentinnen und Konsumenten schwer macht, die für sie am besten geeigneten Kurse und Zertifikate auszuwählen. Die Kommission möchte einen Beitrag zur Transparenz dieses Angebotes leisten, indem sie ein Verzeichnis der derzeit verfügbaren Systeme im Internet veröffentlicht.

III.8 Maßnahmen

Die Kommission wird 2006 eine Studie zu den Auswirkungen fehlender Sprachenkenntnisse auf die europäische Wirtschaft veröffentlichen. 2006 ein Verzeichnis der in der Europäischen Union verwendeten Sprachzertifizierungssysteme im Internet veröffentlichen. eine Studie starten, um – im Sinne der Förderung des Sprachenlernens – das Potenzial für die häufigere Verwendung von Untertiteln bei Filmen und Fernsehprogrammen auszuloten. die interinstitutionelle mehrsprachige Datenbank IATE (Inter-Agency Terminology Exchange) publik machen – als Serviceleistung für alle, die validierte Begriffe aus EU-Kontexten benötigen. 2006 eine Konferenz zur universitären Ausbildung von Übersetzerinnen und Übersetzern veranstalten. im Rahmen von i2010 eine Pilotinitiative zu digitalen Bibliotheken starten, die die Nutzung multimedialer Quellen einfacher und interessanter machen soll und auf dem reichen multikulturellen und multilingualen Erbe Europas aufbaut.[34] die Arbeit europäischer Forschungsteams zu Humansprachen-Technologien, maschineller Übersetzung, Erstellung von Sprachenressourcen wie Wörterbüchern und Thesauren sowie zu festgelegten technischen Herausforderungen, wie sie sich speziell im europäischen Kontext stellen (z. B. die Qualität mehrsprachiger Anwendungen und maschineller Übersetzungssysteme), zusammenführen und koordinieren. |

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, zu überprüfen, ob ihre universitären Aus- und Weiterbildungsprogramme den Studierenden mit einem Berufswunsch im Sprachenbereich die richtigen Fähigkeiten und Fertigkeiten für sich rasant verändernde Arbeitsbedingungen vermitteln. |

- IV MEHRSPRACHIGKEIT UND DIE BEZIEHUNGEN KOMMISSION – BÜRGER/INNEN

IV.1 ZUGANG UND TRANSPARENZ

Die Europäische Union verabschiedet Rechtsvorschriften, die für ihre Bürger/innen unmittelbar gelten. Die demokratische Legitimität und die Transparenz der Union beruhen darauf, dass die Bürger/innen mit ihren Organen kommunizieren, die EU-Gesetze in ihrer eigenen Sprache lesen und ohne Sprachbarrieren am europäischen Projekt mitarbeiten können müssen. Daher ist die Europäische Gemeinschaft laut der allerersten vom Rat[35] verabschiedeten Verordnung eine multilinguale Einheit mit der Verpflichtung, ihre Rechtsvorschriften in allen Amtssprachen zu veröffentlichten. Darüber hinaus sind ihre Organe verpflichtet, im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern die von diesen gewählten Amtssprachen zu verwenden. Aus Gründen der Gleichbehandlung und der Transparenz unterhält die Union einen umfangreichen Online-Dienst, EUR-Lex, der der Öffentlichkeit Zugang zu den Rechtsvorschriften und der Rechtsprechung der Union gibt. Dieser Dienst ist durchgängig multilingual in allen 20 Amtssprachen[36] .

IV.2 Mehrsprachigkeit – eine Besonderheit der EU

Spezialisiertes Übersetzungs- und Dolmetschpersonal sorgt für kosteneffiziente Kommunikation und macht den Entscheidungsfindungsprozess demokratisch und transparent. Delegierte können auf Dolmetscher/innen zurückgreifen und die Interessen ihres Landes in ihrer Muttersprache vertreten bzw. mit anderen Delegierten kommunizieren. Die Bürger/innen können sich deshalb von ihren besten Fachleuten vertreten lassen, die u. U. keine besondere Begabung für Fremdsprachen haben. Weiters sorgen die Übersetzungs- und Dolmetschdienste dafür, dass die europäischen und nationalen Organe ihre demokratischen Kontrollrechte wirksam ausüben können. Übersetzer/innen und Dolmetscher/innen garantieren, dass die Bürger/innen in ihrer Muttersprache mit den Organen kommunizieren können und Zugang zu Entscheidungen und Beschlüssen in der bzw. den jeweiligen Landessprache(n) haben.

Für die EU-Organe selbst gilt es, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen der Mehrsprachigkeit zu finden. Die Kosten für die Übersetzungs- und Dolmetschdienste aller Organe zusammengenommen belaufen sich auf 1,05% des Gesamtbudgets der EU für 2004 oder 2,28 € pro Bürger/in pro Jahr. Für diesen Betrag erhalten alle Bürger/innen uneingeschränkten Zugang zur gesamten Rechtsetzung der EU sowie das Recht zu kommunizieren, beizutragen und sich zu informieren.

Das System, mit dessen Hilfe die Mehrsprachigkeit in der Europäischen Union funktioniert, verursacht natürlich auch Kosten. Ohne dieses System wäre eine demokratische und transparente Europäische Union jedoch nicht möglich.

Entsprechende Weitsicht, Planung und die erforderlichen Ressourcen vorausgesetzt, könnte die die EU in der Zukunft – z. B. mit Unterstützung neuer Technologien und unter optimaler Nutzung von Größenvorteilen – sogar in noch mehr Amtssprachen arbeiten.

IV.3 Maßnahmen

In den letzten zehn Jahren hat die Kommission mehrere multilinguale Initiativen entwickelt ( Bürger Europas/Daheim in Europa, Dialog mit Bürgern, Europa für Sie – Dialog mit Bürgern und den Bürger-Wegweiserdienst ), damit die Bürger/innen die Auswirkungen europäischer Rechtsvorschriften auf ihr Leben besser verstehen, ihre Rechte kennen, wenn sie sich in einem anderen Land niederlassen, und wissen wie sie ihre Rechte in Anspruch nehmen können.[37]

Die Kommission schlägt vor, eine pro-aktive, mehrsprachige Kommunikationspolitik zu entwickeln, die auf den genannten Initiativen aufbaut. Sie soll die breiter angelegte Initiative der Kommission zur Verbesserung der Kommunikation mit den europäischen Bürgerinnen und Bürgern sowie bestimmten Interessengruppen (z. B. Journalistinnen/Journalisten, Sprachenindustrie, Schulen und Universitäten) durch praktische Maßnahmen ergänzen. Die Kommission wird ihr Online-Informationsangebot in den Amtssprachen weiter ausbauen und den multilingualen Charakter ihrer zahlreichen Websites verbessern. Mit der Entwicklung von Technologien für die Verwaltung von Internet-Inhalten eröffnen sich auch neue Möglichkeiten für deren multilinguale Veröffentlichung. Die Kommission plant auch die Einrichtung eines internen Netzwerks, um die innere Konsistenz in Fragen der Mehrsprachigkeit zu gewährleisten.

Die Kommission wird durch ein internes Netzwerk dafür sorgen, dass alle Abteilungen die Politik der Mehrsprachigkeit einheitlich anwenden. auch in Zukunft die Mehrsprachigkeit ihres Internetportals (EUROPA) und ihrer Veröffentlichungen fördern. ein Portal „Sprachen“ auf dem Europa-Server einrichten, das Informationen zur Mehrsprachigkeit in der Europäischen Union bietet und neue Portale für Sprachenlernende und Sprachenlehrkräfte umfasst. die Außenstellen der GDT in den Mitgliedstaaten verstärkt in die Förderung der Mehrsprachigkeit einbinden, vor allem, wenn es darum geht, die Botschaften der Kommission an die Sprache des lokalen Zielpublikums anzupassen. in den Mitgliedstaaten hochrangige Seminare zum Thema Mehrsprachigkeit für JournalistInnen und andere Meinungsmacher/innen abhalten. Universitäten auch in Zukunft Zuschüsse und fachdidaktische Unterstützung im Bereich des Konferenzdolmetschens gewähren, die Entwicklung von Tools für die Fernlehre fördern sowie Stipendien und Praktika für Studierende finanzieren. im Rahmen des Kommissionsprojektes „Interoperable Erbringung europaweiter elektronischer Behördendienste (eGovernment-Dienste) für öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bürger“ (Interoperable Delivery of European eGovernment Services to public Administrations, Businesses and Citizens, IDABC)[38] weiter an der Entwicklung kostengünstiger multilingualer Konferenz- und Kommunikationstools arbeiten. die Studiengänge European Master’s in Conference Interpreting und European Master’s in Conference Management unterstützen, um so die Zusammenarbeit zu stärken, Fachwissen zu bündeln und für die Verbreitung von Best Practice in diesen Bereichen zu sorgen. auch in Zukunft intensiv beim International Annual Meeting on Language Arrangements, Documentation and Publication mitarbeiten – einem Gremium, das neue Berufs- und Qualifikationsanforderungen diskutiert. Universitäten auch in Zukunft einen Modell-Studienplan für einen Magister- bzw. Master-Abschluss in Übersetzung vorlegen und Gastübersetzer/innen bereitstellen, die an der Ausbildung von Studierenden mitwirken. und einen internationalen Übersetzungswettbewerb zwischen Schulen in den Mitgliedstaaten organisieren, um die Fremdsprachenkenntnisse und die Sprachenberufe zu fördern. |

- V SCHLUSSFOLGERUNGEN

OHNE MEHRSPRACHIGKEIT KANN DIE EUROPÄISCHE UNION NICHT SO FUNKTIONIEREN, WIE SIE SOLLTE. GENAUSO WICHTIG FÜR DIE ERREICHUNG DER ZIELE DER EUROPÄISCHEN POLITIK IST DIE FÖRDERUNG DER SPRACHENKENNTNISSE DER BÜRGER/INNEN – VOR ALLEM ANGESICHTS DES STEIGENDEN WELTWEITEN WETTBEWERBSDRUCKS UND DER HERAUSFORDERUNG, EUROPAS POTENZIAL FÜR NACHHALTIGES WACHSTUM UND MEHR UND BESSERE JOBS VOLL AUSZUSCHÖPFEN. Die Kommission ist sich ihrer Verantwortung und der der anderen Organe bewusst. Sie ist überzeugt, dass die Situation verbessert werden kann und muss, und fordert daher die Mitgliedstaaten dringend auf, zusätzliche Maßnahmen zugunsten der individuellen Mehrsprachigkeit zu setzen und eine Gesellschaft zu fördern, die die sprachliche Identität aller Bürger/innen respektiert.

Die Kommission hat die Mitgliedstaaten bereits aufgefordert, 2007 über die Maßnahmen zu berichten, die sie zur Erreichung der Ziele des Aktionsplans „Förderung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt“ durchgeführt haben. Die vorliegende Mitteilung verweist auf weitere Schritte, die zur Erreichung der von den Mitgliedstaaten selbst festgelegten Ziele nötig sind. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, im Jahr 2007 auch über Maßnahmen in den Schlüsselbereichen zu berichten, die in dieser Mitteilung dargelegt sind.

Die Kommission wird zum Thema Mehrsprachigkeit eine hochrangige Gruppe unabhängiger Expertinnen und Experten einrichten. Diese Gruppe soll der Kommission bei der Analyse der von den Mitgliedstaaten erzielten Fortschritte helfen, sie bei der Entwicklung von Initiativen beraten und unterstützen, für neuen Schwung und Ideen sorgen. Bei einer Ministerkonferenz zur Mehrsprachigkeit soll den Mitgliedstaaten Gelegenheit geboten werden, sich über die von ihnen bis dato erzielten Fortschritte auszutauschen und die weiteren Arbeiten zu planen. Die Kommission wird dem Parlament und dem Rat eine weitere Mitteilung mit dem Vorschlag für einen ganzheitlichen Ansatz für die Mehrsprachigkeit in der Europäischen Union vorlegen, der auf den Berichten der Mitgliedstaaten und den Ratschlägen der hochrangigen Expertengruppe aufbaut. |

- Anhang[39]

Die in der Europäischen Union am weitesten verbreiteten Sprachen %.

[pic]

Fähigkeit, eine Unterhaltung in einer Fremdsprache zu führen

[pic]

FINANZBOGEN

1. BEZEICHNUNG DES VORGESCHLAGENEN RECHTSAKTSMitteilung der Kommission „Eine neue Rahmenstrategie für Mehrsprachigkeit“

2. ABM/ABB-RAHMEN

Dieser Vorschlag betrifft mehrere Politikbereiche und damit verbundene Aktivitäten:

GD EAC: Kultur und Sprachen

GD SCIC: Dolmetschung und damit verbundene Tätigkeiten

DGT: Verwaltung der Kommission: Verwaltungsausgaben des Politikbereichs „Verwaltung der Kommission“

GD INFSO: FTE zu den Politikbereichen „Informationsgesellschaft“ und „eEurope“

3. HAUSHALTSLINIEN

3.1 Haushaltslinien (operative Linien sowie Linien für entsprechende technische und administrative Unterstützung (vormalige BA-Linien)), mit der Bezeichnung:

GD EAC

15.02.02.02 Sokrates

15.03.01.02 Leonardo da Vinci

Ab 2007 die Haushaltslinie für das Programm Lebenslanges Lernen, für das die Kommission im Juli 2004 Vorschläge verabschiedet hat.

DGT

26.010211. Sonstige Verwaltungsausgaben des Politikbereichs “Verwaltung der Kommission“

26.010700 Interinstitutionelle Zusammenarbeit im Sprachenbereich

GD SCIC

XX01021107: Aus- und Fortbildung von Konferenzdolmetschern

XX01021102: Ausgaben für Konferenzen und Sitzungen

GD INFSO:

09.04 Forschung und technologische Entwicklung für den Politikbereich “Informationsgesellschaft”

09.03 “eEurope”

3.2 Dauer der Maßnahme und ihrer finanziellen Auswirkungen:

2005 und die Jahre danach: Die Maßnahmen beginnen zu unterschiedlichen Zeiten und dauern unterschiedlich lange. Einige, wie der vorgeschlagene Europäische Indikator für Sprachenkompetenz, sind auf Dauer angelegt und daher als zeitlich unbegrenzt zu sehen. Andere, wie Studien und Konferenzen oder im Rahmen von Kooperationsprogrammen finanzierte Projekte, sind von vornherein auf höchstens drei Jahre ausgelegt.

4. RESSOURCEN IM ÜBERBLICK

4.1 Finanzielle Ressourcen

4.1.1 Überblick über die erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen (VE) und Zahlungsermächtigungen (ZE)

in Mio. EUR (auf 3 Dezimalstellen)

Art der Ausgaben | Abschnitt | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 und Folgejahre | Insgesamt |

Operative Ausgaben[40] |

Verpflichtungsermächtigungen (VE) |

Förderung der Diskussion und Vorlage einer Empfehlung, wie die Aus- und Weiterbildung von Sprachenlehrkräften auf den neuesten Stand gebracht werden kann | Siehe (**) |

2006: Publikation eines Verzeichnisses der in der Europäischen Union verwendeten Sprachzertifizierungssysteme im Internet | 0.2 | 0.2 Siehe (**) |

weiterhin das Lehren und Lernen von Fremdsprachen im Rahmen der Kooperationsprogramme im Bereich Allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Zivilgesellschaft und Kultur unterstützen. | Siehe (**) |

Prüfung, wie Sprachenvielfalt-Netzwerke über das neue integrierte Programm Lebenslanges Lernen unterstützt werden können | Siehe (**) |

Ministerkonferenz | 0.15 | 0.15 Siehe (**) |

Sicherstellung, dass alle Abteilungen die Politik der Mehrsprachigkeit anwenden (internes Netzwerk) schrittweise Einführung einer eigenen Politik der Mehrsprachigkeit für das Internet-Portal Europa und für Veröffentlichungen |

Verpflichtungsermächtigungen (VE) | a | 0.4 | 0 | 0.19 | 0.08 | 0.12 | 0.16 | 0.95 |

Zahlungsermächtigungen (ZE) | b | 0.4 | 0 | 0.19 | 0.08 | 0.12 | 0.16 | 0.95 |

Im Referenzbetrag enthaltene Verwaltungsausgaben[41] |

Technische und administrative Unterstützung (NGM) |

Reihe von Expertenseminaren in den Mitgliedstaaten zum Thema Mehrsprachigkeit; Zielgruppe: Journalist/innen und andere Meinungsmacher/innen | 0.003 | 0.003 Siehe (**) |

internationaler Übersetzungswettbewerb zwischen Schulen in den Mitgliedstaaten | 0.04 | 0.04 Siehe (**) |

Einrichtung einer hochrangigen Reflexionsgruppe zur Mehrsprachigkeit | 0.04 | 0.04 | 0.04 | 0.04 | 0.04 | 0.2 Siehe (**) |

Bereitstellung eines Modell-Studienplans für einen Magister- bzw. Master-Abschluss in Übersetzung für Universitäten | 0.207 | 0.207 | 0.207 | 0.207 | 0.207 | 0.207 | 1.242 Siehe (**) Siehe (****) |

c | 0.568 | 0.913 | 0.556 | 0.412 | 0.412 | 0.412 | 3.273 |

REFERENZBETRAG INSGESAMT |

Verpflichtungsermächtigungen | a+c | 0.968 | 0.913 | 0.746 | 0.492 | 0.424 | 0.428 | 4.223 |

Zahlungsermächtigungen | b+c | 0.968 | 0.913 | 0.746 | 0.492 | 0.424 | 0.428 | 4.223 |

Im Referenzbetrag nicht enthaltene Verwaltungsausgaben[42] |

Personal- und Nebenkosten (NGM) | 8.2.5 | d |

Sonstige im Referenzbetrag nicht enthaltene Verwaltungskosten, außer Personal- und Nebenkosten (NGM) | 8.2.6 | e |

GESCHÄTZTE GESAMTKOSTEN FÜR DIE FINANZIERUNG DER MAßNAHME

(*) Die Einführung des Indikators zieht keine zusätzlichen operativen Ausgaben zulasten des Haushaltes der Union nach sich: Die entsprechenden Ausgaben werden von den Programmen SOKRATES und LEONARDO DA VINCI (später Lebenslanges Lernen) ohne Erhöhung der Gesamtdotierung dieser Programme übernommen; daher die Kennzeichnung mit "*". Zur Information: Der jährliche Beitrag dieser Programme zur Finanzierung des Indikators sollte sich in der Größenordnung von 2,5 Millionen Euro bewegen.

(**) Die Umsetzung dieses Punktes ist mit keinen zusätzlichen operativen Ausgaben zulasten des Haushaltes der Union verbunden. Die entsprechenden Kosten werden aus derzeitigen Programmen oder deren Nachfolgeprogrammen ohne Erhöhung der Gesamtzuweisung für diese Programme bestritten.

(***) Die Umsetzung dieses Punktes ist mit keinen zusätzlichen operativen Ausgaben zulasten des Haushaltes der Union verbunden. Die entsprechenden Kosten werden aus derzeitigen Forschungsprogrammen oder deren Nachfolgeprogrammen (das Programm eContent plus / vorgeschlagene spezifische Programme 2007-2013 zur Umsetzung des 7. RP) ohne Erhöhung der Gesamtzuweisung für diese Programme bestritten.

(****)Die Kosten von 207 000 Euro pro Jahr zulasten des Dienstreisebudgets beziehen sich ausschließlich auf das Projekt Gastübersetzer/innen (bei dem Übersetzer/innen der DGT für einen Monat an eine Universität entsandt werden).

(°) Dieser Ausgabenposten für 2005 und 2006 bezieht sich auf die Unterstützung von IT-SpezialistInnen bei der technischen Gestaltung und Entwicklung des Web-Portals. Der Inhalt des Portals wird von Kommissionsbediensteten verwaltet.

VE insgesamt, einschließlich Personalkosten | a+c+d+e |

ZE GESAMT, einschließlich Personalkosten | b+c+d+e |

Angaben zur Kofinanzierung

Keine. Die vorgeschlagenen Aktionen werden nicht kofinanziert.

4.1.2 Vereinbarkeit mit der Finanzplanung

( Der Vorschlag ist mit der derzeitigen Finanzplanung vereinbar.

Die Mittelzuteilungen für den Haushalt 2007 und nachfolgende Haushalte erfolgen vorbehaltlich der Zustimmung zur Finanziellen Vorausschau für 2007-2013 und der daraus resultierenden mehrjährigen Finanzplanung.

( Der Vorschlag erfordert eine Anpassung der betreffenden Rubrik der Finanziellen Vorausschau.

( Der Vorschlag erfordert möglicherweise eine Anwendung der Interinstitutionellen Vereinbarung[43] (z. B. Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments oder Änderung der Finanziellen Vorausschau).

4.1.3. Finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen

( Der Vorschlag hat keine finanziellen Auswirkungen auf die Einnahmen.

( Folgende finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen sind zu erwarten:

NB: Einzelheiten und Anmerkungen zur Berechnungsmethode sind diesem Finanzbogen als Anhang beizufügen.

4.2. Personalbedarf – Vollzeitäquivalent (Beamte, Zeitbedienstete und externes Personal) – Einzelheiten hierzu siehe Ziffer 8.2.1.

Jährlicher Bedarf Humanressourcen insgesamt | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 und Folgejahre |

EAC | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 siehe (i) |

DGT | 22.6 | 80.2 | 80 | 80 | 80 | 80 siehe (ii) |

SCIC |

INFSO |

Insgesamt | 22.6 | 81.2 | 81 | 81 | 81 | 81 |

Anmerkungen:

(i) Diese Vorschläge erfordern 1 zusätzliches Vollzeitäquivalent der Besoldungsgruppe A* [wie in KOM(2005) 365 dargelegt].

(ii) Das gesamte übrige in der Tabelle angeführte Personal stammt aus internen Umschichtungen im Rahmen der bestehenden Personalressourcen.

5. MERKMALE UND ZIELE

Einzelheiten zum Kontext des Vorschlags sind in der Begründung darzulegen. Dieser Abschnitt des Finanzbogens sollte folgende ergänzenden Detailinformationen enthalten:

5.1. Kurz- oder längerfristig zu deckender Bedarf

Die Mitteilung zeigt zahlreiche im Bereich der Mehrsprachigkeit in der Gesellschaft, der Wirtschaft und den Organen der Europäischen Union bestehende Bedürfnisse auf.

5.2. Durch die Gemeinschaftsintervention bedingter Mehrwert, Kohärenz des Vorschlags mit anderen Finanzinstrumenten sowie mögliche Synergien

Der Mehrwert besteht darin, dass die Kommission feststellt, in welchen Bereichen Maßnahmen notwendig sind, und Maßnahmen seitens der Mitgliedstaaten oder der Kommission zur Erreichung von Zielen vorschlägt, von denen die Union als Ganzes profitiert.

5.3. Ziele, erwartete Ergebnisse und entsprechende Indikatoren im Rahmen der ABM-Methodik

Die Hauptziele des Programms lauten: Förderung der Mehrsprachigkeit der Bürger/innen; eine klarere Vorstellung davon, welche Rolle die Mehrsprachigkeit in der Wirtschaft der Europäischen Union spielt, und kohärenterer Ansatz für die Mehrsprachigkeit in den Beziehungen Kommission – Bürger/innen.

Für 2007 ist eine Überprüfung der Forschritte bei der Erreichung dieser Ziele geplant.

5.4 Durchführungsmodalitäten (indikative Angaben)

Nachstehend ist darzulegen, welche Methode(n)[44] für die praktische Durchführung der Maßnahme gewählt wurde(n):

( Zentrale Verwaltung

aaaaaa( direkt durch die Kommission

aaaaaa( indirekt durch Befugnisübertragung an:

aaaaaaaaaaaa(aaaaaaExekutivagenturen

aaaaaaaaaaaa(aaaaaaDiedie von den Gemeinschaften geschaffenen Einrichtungen im Sinne von Artikel 185 der aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaHaushaltsordnung

aaaaaaaaaaaa(aaaaaanationale Einrichtungen des öffentlichen Sektors/Einrichtungen, die im öffentlichen Auftrag tätig werden

( Geteilte oder dezentrale Verwaltung

aaaaaa(aaaaamit den Mitgliedstaaten

aaaaaa(aaaaamit Drittländern

( Gemeinsame Verwaltung mit internationalen Organisationen (bitte auflisten)

Ergänzende Bemerkungen:

6. BEGLEITENDE KONTROLLE UND EVALUIERUNG

6.1. System der begleitenden Kontrolle

Die begleitende Kontrolle der in dieser Mitteilung erwähnten Aktionen erfolgt im Rahmen der für die entsprechenden Programme und Haushaltslinien bereits eingerichteten und angewendeten Systeme.

6.2. Bewertung

6.2.1. Ex-ante-Evaluierung

Eine Ex-ante-Evaluierung hat nicht stattgefunden. Die Mitteilung ist, von ihrem Charakter her, eine Bewertung der derzeitigen Situation in Bezug auf Schlüsselaspekte der Mehrsprachigkeit.

6.2.2. Maßnahmen im Anschluss an Zwischen-/Ex-post-Evaluierungen (unter Zugrundelegung früherer Erfahrungen)

-

6.2.3. Modalitäten und Periodizität der vorgesehenen Bewertungen:

Siehe 6.1.

7. Betrugsbekämpfungsmassnahmen

Für die in dieser Mitteilung erwähnten Aktionen gelten dieselben Betrugsbekämpfungsmaßnahmen, die für die entsprechenden Programme und Haushaltslinien bereits zur Anwendung kommen.

8. RESSOURCEN IM DETAIL

8.1. Kosten des Vorschlags nach Zielen aufgeschlüsselt

Verpflichtungsermächtigungen, in Mio. EUR (auf 3 Dezimalstellen)

2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 und Folgejahre |

Beamte oder Bedienstete auf Zeit[46] (XX 01 01) | A*/AD | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 siehe (i) |

B*, C*/AST | 22.6 | 79.7 | 79.5 | 79.5 | 79.5 | 79.5 siehe (ii) |

aus Artikel XX 01 02 finanziertes Personal[47] |

sonstiges, aus Artikel XX 01 04/05 finanziertes Personal[48] |

GESAMT | 22.6 | 81.2 | 81 | 81 | 81 | 81 |

Anmerkungen:

Der Bedarf an Human- und Verwaltungsressourcen wird aus den Mitteln der zuständigen Generaldirektion im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung gedeckt.

(i) Diese Vorschläge erfordern 1 zusätzliches Vollzeitäquivalent [wie in KOM(2005) 365 dargelegt].

(ii) Das gesamte übrige in der Tabelle angeführte Personal stammt aus internen Umschichtungen im Rahmen der bestehenden Personalressourcen. Eine Option für die Personalausstattung des vorgeschlagenen Mehrsprachigkeit-Netzwerks wäre der Transfer von 23 A* Bediensteten der DGT zu anderen Generaldirektionen. Die betreffenden Personen würden den anderen Generaldirektionen zugewiesen, ihre Stellen verblieben jedoch bei der DGT. Diese Transfers sind in der Tabelle enthalten.

8.2.2. Beschreibung der aus der Aktion folgenden Aufgaben

8.2.3. Zuordnung der Humanressourcen (Statutspersonal)

(Bei mehreren Angaben bitte die jeweilige Zahl der Stellen anführen.)

( derzeit für die Verwaltung des Programms, das ersetzt oder verlängert werden soll, zugewiesene Stellen

( im Rahmen des JSP/HVE-Verfahrens für das Jahr n vorab zugewiesene Stellen

( im Rahmen des anstehenden neuen JSP/HVE-Verfahrens anzufordernde Stellen

( innerhalb des für die Verwaltung zuständigen Dienstes neu zu verteilende vorhandene Stellen (interner Personaltransfer)

( für das Jahr n erforderliche, jedoch im Rahmen des JSP/HVE-Verfahrens für dieses Jahr nicht vorgesehene neue Stellen

8.2.4. Sonstige im Referenzbetrag enthaltene Verwaltungsausgaben (XX 01 04/05 – Verwaltungsausgaben)

in Mio. EUR (auf 3 Dezimalstellen)

Haushaltslinie (Nummer und Bezeichnung) | Jahr n | Jahr n+1 | Jahr n+2 | Jahr n+3 | Jahr n+4 | Jahr n+5 und Folgejahre | GESAMT |

Sonstige technische und administrative Unterstützung |

– intern |

– extern |

Technische und administrative Unterstützung insgesamt |

8.2.5. Im Referenzbetrag nicht enthaltene Personal- und Nebenkosten

in Mio. EUR (auf 3 Dezimalstellen)

Art der Humanressourcen | Jahr n | Jahr n+1 | Jahr n+2 | Jahr n+3 | Jahr n+4 | Jahr n+5 und Folgejahre |

Beamte und Bedienstete auf Zeit (XX 01 01) |

aus Artikel XX 01 02 finanziertes Personal (Hilfskräfte, ANS, Vertragspersonal usw.) (Haushaltslinie anführen) |

Personal- und Nebenkosten insgesamt (NICHT im Referenzbetrag enthalten) |

Berechnung – Beamtinnen/Beamte und Bedienstete auf Zeit

Falls zutreffend ist hier auf Abschnitt 8.2.1 Bezug zu nehmen.

Berechnung - Aus Artikel XX 01 02 finanziertes Personal

Falls zutreffend ist hier auf Abschnitt 8.2.1 Bezug zu nehmen.

8.2.6. Sonstige nicht im Höchstbetrag enthaltene Verwaltungsausgaben

in Mio. EUR (auf 3 Dezimalstellen) |

2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010und Folgejahre | GESAMT |

XX 01 02 11 01 – Dienstreisen |

XX 01 02 11 02 – Sitzungen & Konferenzen weitere intensive Mitarbeit am International Annual Meeting on Language Arrangements, Documentation and Publication | 0.01 | 0.01 | 0.01 | 0.01 | 0.01 | 0.01 | 0.06 |

XX 01 02 11 03 – Ausschüsse[49] |

XX 01 02 11 04 – Studien & Konsultationen |

XX 01 02 11 05 – Informationssysteme |

XX01021107 Aus- und Fortbildung von Konferenzdolmetschern |

Zuschüsse an Universitäten sowie fachdidaktische Unterstützung im Bereich des Konferenzdolmetschens; Förderung der Entwicklung von Tools für die Fernlehre und Finanzierung von Stipendien und Praktika für Studierende | 0.935 | 0.935 | 0.935 | 0.935 | 0.935 | 0.935 | 5.61 |

Unterstützung für den European Master’s in Conference Interpreting and Conference Management | 0.082 | 0.082 | 0.082 | 0.082 | 0.082 | 0.082 | 4.92 |

2 Gesamtbetrag der sonstigen Managementausgaben (XX 01 02 11) | 1.027 | 1.027 | 1.027 | 1.027 | 1.027 | 1.027 | 10.59 |

3 Sonstige Ausgaben administrativer Art (Angabe mit Hinweis auf die betreffende Haushaltslinie) |

Gesamtbetrag der Verwaltungsausgaben ausgenommen Personal- und Nebenkosten (NICHT im Referenzbetrag enthalten) |

Berechnung - Sonstige im Referenzbetrag nicht enthaltene Verwaltungsausgaben

[1] 21 mit Irisch (ab 2007), 23, wenn Bulgarisch und Rumänisch dazu kommen.

[2] Vgl. die Euromosaik- Studie:http://europa.eu.int/comm/education/policies/lang/languages/langmin/euromosaic/index_de.html

[3] Amtsblatt C 364 vom 18.12.2000, S. 1.

[4] Siehe auch den Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Jahr der Sprachen 2001 (1934/2000) vom 17/07/2000.

[5] Das Verstehen anderer Kulturen wurzelt im Erlernen der entsprechenden Sprachen, die Ausdruck dieser Kulturen sind. Daher fördert die Kommission die Verwendung künstlicher Sprachen nicht, die per definitionem keine kulturellen Bezüge haben.

[6] Europäischer Rat (Barcelona), 15. und 16. März 2002, Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Teil I, 43.1.

[7] KOM (2003)449: Förderung des Sprachenlernes und der Sprachenvielfalt: Aktionsplan 2004 – 2006. KOM (1995)590: Weißbuch „Lehren und Lernen“.

[8] Eurobarometer 63.4.

[9] Schlüsselzahlen zum Sprachenlernen an den Schulen in Europa, EURYDICE; Ausgabe 2005; ISBN 92 894 8680-5.

[10] KOM(2003) 449.

[11] KOM(2003) 449.

[12] http://europa.eu.int/comm/education/policies/lang/key/studies_en.html

[13] http://www.eblul.org

[14] http://www.mercator-central.org/

[15] Feasibility Study concerning the Creation of a European Agency for Linguistic Diversity and Language Learning, Final Report, May 2005;http://europa.eu.int/comm/education/policies/lang/doc/linguistic_diversity_study_en.pdf.

[16] KOM (2005) 24 vom 2.2.2005.

[17] http://europa.eu.int/growthandjobs/pdf/integrated_guidelines_de.pdf

[18] Die Expertengruppe „Sprachen“ wurde im Rahmen des Prozesses Allgemeine und berufliche Bildung 2010 eingerichtet und umfasst je eine Expertin/einen Experten, die/den die meisten Mitgliedstaaten nominiert haben.

[19] Der neueste Bericht ist abrufbar unter:http://europa.eu.int/comm/education/policies/2010/doc/lang2004.pdf

[20] Europäisches Profil für die Aus- und Weiterbildung von Fremdsprachenlehrkräften: ein Referenzrahmen, von Michael Kelly, Michael Grenfell et al., Southampton University, Vereinigtes Königreich.

[21] Schlüsselzahlen zum Sprachenlernen an den Schulen in Europa , Op. cit.

[22] KOM(2003) 449.

[23] KOM(2005) 356.

[24] Diese Pläne sollten auf der Integrierten Leitlinie Nr. 23 aufbauen und Bestandteil der nationalen Pläne sein, die die Mitgliedstaaten im Kontext des Lissabonner Aktionsplans für Wachstum und Beschäftigung erstellen. (http://europa.eu.int/growthandjobs/pdf/integrated_guidelines_de.pdf).

[25] Europäisches Profil für die Aus- und Weiterbildung von Sprachenlehrkräften: ein Referenzrahmen http://europa.eu.int/comm/education/policies/lang/doc/profile_de.pdf

[26] Z. B.: die 2005 veröffentlichte Studie des CILT, The National Centre for Languages, Vereinigtes Königreich: http://www.cilt.org.uk/key/talkingworldclass.pdf

[27] KOM(2002) 72 endgültig.

[28] Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür, ABl. L 109 vom 6.5.2000, S. 29. Mitteilung vom 10. November 1993 betreffend den Sprachengebrauch für die Information der Verbraucher in der Gemeinschaft: KOM(1993) 456 endg.

[29] 2005/29/EG.

[30] eContent, eContent plus, MEDIA und eLearning.

[31] Es gibt allerdings Schätzungen, dass die 20 weltweit führenden Unternehmen für Übersetzungsdienstleistungen mehr als 10 000 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von mehr als 1,2 Milliarden Euro erwirtschaften. Man nimmt an, dass rund zwei Fünftel dieser Tätigkeit auf die Europäische Union entfallen.(Vgl. http://www.commonsenseadvisory.com/en/research/top_20.htm).

[32] Translation services — Service requirements, (Übersetzungs-Dienstleistungen – Dienstleistungsanforderungen) Dokument WI CSA07001, ausgearbeitet von der CEN-Taskforce BTTF 138.

[33] „The International Association of Conference Interpreters“ hat rund 3000 Einzelmitglieder, die Hälfte davon in der Europäischen Union.

[34] KOM (2005) 229 und 465.

[35] Verordnung Nr. 1 von 1958 legt fest, welche Sprachen die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft zu verwenden hat.

[36] http://europa.eu.int/eur-lex/lex.

[37] http://europa.eu.int/youreuropehttp://europa.eu.int/ citizensrights/signpost

[38] http://europa.eu.int/idabc/

[39] Eurobarometer-Umfrage 63.4. http://europa.eu.int/comm/public_opinion/archives/eb/eb63/eb63_en.htm

[40] Ausgaben, die nicht unter Kapitel xx 01 des betreffenden Titels xx fallen.

[41] Ausgaben, die unter Artikel xx 01 04 des Titels xx fallen.

[42] Ausgaben, die unter Kapitel xx 01 fallen, mit Ausnahme der Artikel xx 01 04 oder xx 01 05.

[43] Siehe Ziffern 19 und 24 der Interinstitutionellen Vereinbarung.

[44] Bei Angabe mehrerer Methoden ist dies in diesem Abschnitt unter „Bemerkungen“ zu erläutern.

[45] Wie in Abschnitt 5.3 beschrieben.

[46] Die Kosten hierfür sind NICHT im Referenzbetrag enthalten.

[47] Die Kosten hierfür sind NICHT im Referenzbetrag enthalten.

[48] Die Kosten hierfür sind im Referenzbetrag enthalten.

[49] Angabe des jeweiligen Ausschusses sowie der Gruppe, der dieser angehört.

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