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Document 52005DC0544

Bericht der Kommission - Jahresbericht über den Kohäsionsfonds (2004) {SEC(2005)1396}

/* KOM/2005/0544 endg. */

52005DC0544

Bericht der Kommission - Jahresbericht über den Kohäsionsfonds (2004) {SEC(2005)1396} /* KOM/2005/0544 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 7.11.2005

KOM(2005) 544 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION

JAHRESBERICHT ÜBER DEN KOHÄSIONSFONDS (2004) {SEC(2005)1396}

INHALT

BERICHT DER KOMMISSION - JAHRESBERICHT ÜBER DEN KOHÄSIONSFONDS (2004) 3

1. Ausführung des Haushaltsplans 3

2. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Konditionalität 7

3. Beitritt der Bewerberländer 8

4. Koordinierung mit der Verkehrs- und der Umweltpolitik 9

4.1. Verkehr 9

4.2. Umwelt 10

5. Kontrollen und deren Ergebnisse 10

6. Unregelmässigkeiten und Aussetzung der Finanzhilfe 11

7. Bewertung 11

8. Information und Publizität 12

BERICHT DER KOMMISSION

JAHRESBERICHT ÜBER DEN KOHÄSIONSFONDS (2004)

Der vorliegende Bericht wird gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1164/94 zur Errichtung des Kohäsionsfonds vorgelegt. Er bezieht sich auf die Tätigkeit des Kohäsionsfonds im Kalenderjahr 2004.

1. AUSFÜHRUNG DES HAUSHALTSPLANS

Die im Jahr 2004 für Mittelbindungen zur Verfügung stehenden Kohäsionsfondsmittel beliefen sich auf 2 723 606 000 EUR (Preise von 1999) für die drei Mitgliedstaaten der EU-15 (Portugal, Spanien und Griechenland) und auf 2 897 000 000 EUR (Preise von 1999) für die zehn neuen Mitgliedstaaten. Aufgrund des Wachstums seines Pro-Kopf-Bruttonationaleinkommens ist Irland mit Wirkung vom 1. Januar 2004 im Rahmen des Kohäsionsfonds nicht mehr förderfähig. Die obigen Beträge umfassen auch die Mittel für technische Hilfe (1 001 118 EUR für die drei „alten“ und 1 500 000 EUR für die zehn neuen Mitgliedstaaten).

Die Verpflichtungsermächtigungen wurden fast vollständig ausgeschöpft (99,96%). Lediglich 2 084 326 EUR wurden auf das Jahr 2005 übertragen.

Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen im Jahr 2004 (in EUR)

Verpflichtungsermächtigungen | Ursprüngliche Mittel | Übertragungen | Endgültige Mittel | Ausgeführte Mittel | Aufgehobene Mittel | Auf 2005 übertragene Mittel |

Haushaltsplan 2004 | 2 784 500 000 | 2 835 258 341 | 5 619 758 341 | 5 619 403 018 | 355 322 | 2 084 326 |

Von 2003 übertragene Mittel | 3 377 996 | 0 | 3 377 996 | 3 377 996 | 0 | 0 |

Wiedereingesetzte Mittel | 7 413 307 | 0 | 7 413 307 | 7 413 307 | 0 | 0 |

Erstattungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |

Insgesamt | 2 795 291 303 | 2 835 258 341 | 5 630 549 644 | 5 630 194 321 | 355 322 | 2 084 326 |

Insgesamt wurden Zahlungsermächtigungen in Höhe von 134,8 Mio. EUR auf den Kohäsionsfonds übertragen. Diese Übertragung mitgerechnet, wurden die Zahlungsermächtigungen im Jahr 2004 zu 95,16% ausgeschöpft.

Inanspruchnahme der Zahlungsermächtigungen im Jahr 2004 (in EUR)

Zahlungsermächtigungen | Ursprüngliche Mittel | Übertragungen | Endgültige Mittel | Ausgeführte Mittel | Aufgehobene Mittel | Auf 2005 übertragene Mittel |

Haushaltsplan 2004 | 2 641 600 000 | 134 811 585 | 2 776 411 585 | 2 642 101 718 | 134 309 867 | 0 |

Von 2003 übertragene Mittel | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |

Wiedereingesetzte Mittel | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |

Erstattungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |

Insgesamt | 2 641 600 000 | 134 811 585 | 2 776 411 585 | 2 642 101 718 | 134 309 867 | 0 |

Haushaltsvollzug je Mitgliedstaat im Jahr 2004

Verpflichtungsermächtigungen 2004

Mitgliedstaat | Umwelt | Verkehr | Gemischt | Insgesamt |

Betrag in EUR | Anteil in % | Betrag in EUR | Anteil in % | Betrag in EUR | Betrag in EUR | % |

Spanien | 724 068 354 | 42,6 | 977 541 835 | 57,4 | 1 101 600 | 1 702 711 789 | 30,3% |

Griechenland | 296 658 028 | 55,4 | 239 009 533 | 44,6 | - | 535 667 561 | 9,5% |

Portugal | 261 887 832 | 54,6 | 217 955 247 | 45,4 | - | 479 843 079 | 8,5% |

Zypern | - | 0 | 18 257 000 | 100 | - | 18 257 000 | 0,3% |

Tschech. Republik | 171 710 713 | 54,2 | 144 816 038 | 45,8 | 371 280 | 316 898 031 | 5,6% |

Estland | 65 595 930 | 62,1 | 31 561 105 | 37,9 | 8 539 200 | 105 696 235 | 1,9% |

Ungarn | 188 216 500 | 50,0 | 188 216 500 | 50,0 | - | 376 433 000 | 6,7% |

Lettland | 80 196 588 | 42,2 | 102 876 822 | 57,8 | 6 892 365 | 189 965 775 | 3,4% |

Litauen | 45 991 729 | 21,9 | 148 920 771 | 78,1 | 14 659 500 | 209 572 000 | 3,7% |

Malta | 7 418 000 | 100 | - | 0 | - | 7 418 000 | 0,1% |

Polen | 698 528 072 | 49,4 | 707 162 832 | 50,6 | 8 947 500 | 1 414 368 404 | 25,2% |

Slowakei | 125 556 724 | 65,1 | 67 417 276 | 34,9 | - | 192 974 000 | 3,4% |

Slowenien | 19 295 525 | 29,7 | 45 605 942 | 69,3 | 45 000 | 64 946 467 | 1,2% |

Technische Hilfe | - | - | - | - | 4 381 678 | 4 381 678 | 0,1% |

Insgesamt | 2 685 123 995 | 48,2* | 2 889 340 901 | 51,8* | 44 938 123 | 5 619 403 018 | 100% |

* gemischte Beträge nicht mitberücksichtigt

Zahlungsermächtigungen 2004 (in EUR)

Die Zahlen für die neuen Mitgliedstaaten beziehen sich nur auf Zahlungen für Vorhaben, die ab 1. Mai 2004 im Rahmen des Kohäsionsfonds genehmigt wurden (d.h. ohne die Heranführungshilfe für ISPA-Vorhaben). Die zweite der nachstehenden Tabellen gibt Aufschluss über die Zahlungen, die im Jahr 2004 für vor dem Beitritt genehmigte ISPA-Vorhaben getätigt wurden.

Mitgliedstaat | Umwelt | Verkehr | Gemischt | Insgesamt |

Betrag in EUR | Anteil in % | Betrag in EUR | Anteil in % | Betrag in EUR | Betrag in EUR | % |

Spanien | 1 052 792 007 | 54,3 | 886 931 978 | 45,7 | 3 084 | 1 939 727 070 | 73,4% |

Griechenland | 85 219 745 | 24,3 | 265 538 804 | 75,7 | 1100 | 350 759 649 | 13,3% |

Irland | 8 179 679 | 31,6 | 17 669 517 | 68,4 | 0 | 25 849 196 | 1,0% |

Portugal | 123 130 259 | 38,9 | 193 354 445 | 61,1 | 0 | 316 484 704 | 12,0% |

Zypern | 0 | - | 0 | - | 0 | 0 | - |

Tschech. Republik | 0 | - | 0 | - | 0 | 0 | - |

Estland | 0 | - | 0 | - | 0 | 0 | - |

Ungarn | 0 | - | 0 | - | 0 | 0 | - |

Lettland | 0 | - | 0 | - | 0 | 0 | - |

Litauen | 0 | - | 3 719 306 | 100 | 0 | 3 719 306 | 0,1% |

Malta | 0 | - | 0 | - | 0 | 0 | - |

Polen | 0 | - | 2 486 700 | 100 | 0 | 2 486 700 | 0,1% |

Slowakei | 244 720 | 15,5 | 1 335 490 | 84,5 | 0 | 1 580 210 | 0,1% |

Slowenien | 0 | - | 0 | - | 0 | 0 | - |

Technische Hilfe | 0 | - | 0 | - | 1 494 883 | 1 494 883 | 0,1% |

Insgesamt | 1 269 566 410 | 48,1* | 1 371 036 240 | 51,9* | 1 499 067 | 2 642 101 718 | 100% |

* gemischte Beträge nicht mitberücksichtigt

Für das dritte Jahr in Folge lag der Schwerpunkt mehr auf Verkehrsvorhaben, wenn auch weniger stark ausgeprägt als in den beiden vorangegangenen Jahren.

Neue Mitgliedstaaten – Im Jahr 2004 getätigte Zahlungen für ehemalige ISPA-Vorhaben

Mitgliedstaat | Umwelt | Verkehr | Insgesamt |

Betrag in EUR | Anteil in % | Betrag in EUR | Anteil in % | Betrag in EUR |

Tschechische Republik | 17 801 156 | 26,5 | 49 355 929 | 73,5 | 67 157 085 |

Estland | 10 196 374 | 42,7 | 13 675 285 | 57,3 | 23 871 659 |

Lettland | 9 844 972 | 42,2 | 13 490 711 | 57,8 | 23 335 683 |

Litauen | 3 948 533 | 27,5 | 10 395 195 | 72,4 | 14 343 728 |

Ungarn | 25 960 588 | 71,9 | 10 122 098 | 28,1 | 36 082 686 |

Polen | 80 792 048 | 36,6 | 139 872 597 | 63,4 | 220 664 645 |

Slowenien | 6 024 627 | 78,9 | 1 611 175 | 21,1 | 7 635 802 |

Slowakei | 17 390 376 | 46,6 | 19 933 084 | 53,4 | 37 323 460 |

Technische Hilfe | 68 076 |

INSGESAMT | 171 958 668 | 40,0 | 258 456 071 | 60,0 | 430 482 824 |

Die erheblichen Anstrengungen zur Abwicklung der Mittelbindungen für vor dem Jahr 2000 eingeleitete Maßnahmen gingen weiter, und 2004 wurden insgesamt 50 Vorhaben abgeschlossen. Rund 33,4% der zu Jahresbeginn noch offenen Mittelbindungen wurden im Jahresverlauf entweder ausgezahlt oder aufgehoben. Ende 2004 waren die noch offenen Mittelbindungen auf nur 15% des Jahreshaushalts des Kohäsionsfonds zurückgegangen (gegenüber mehr als 50% Ende 2002 und 39% Ende 2003). Die Anstrengungen zum Abbau der noch offenen Mittelbindungen werden 2005 in Partnerschaft mit den nationalen Behörden, die für die Durchführung der Vorhaben und die entsprechenden Auszahlungsanträge zuständig sind, fortgesetzt.

Abwicklung der Mittelbindungen für 1993-1999 im Jahr 2004 (in EUR)

Mitgliedstaat | Ursprüngliche Altlasten | Aufhebung von Mittelbindungen | Zahlungen | Endgültige Altlasten |

Spanien | 650 933 534 | 4 952 169 | 268 409 585 | 377 571 780 |

Griechenland | 424 708 187 | 86 288 597 | 29 744 454 | 308 675 136 |

Irland | 51 096 704 | 0 | 4 037 714 | 47 058 990 |

Portugal | 139 854 914 | 5 852 657 | 23 728 888 | 110 273 369 |

Insgesamt | 1 266 593 339 | 97 093 423 | 325 920 642 | 843 579 275 |

2. WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN UND KONDITIONALITÄT

In der Verordnung des Rates über den Kohäsionsfonds[1] sind an das makroökonomische Management geknüpfte Bedingungen für die Unterstützung durch den Fonds festgelegt. Dies bedeutet, dass keine neuen Vorhaben oder, im Fall umfangreicher Vorhaben, keine neuen Vorhabensphasen finanziert werden dürfen, wenn der Rat feststellt, dass der betreffende Mitgliedstaat sein Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramm nicht derart durchgeführt hat, dass ein übermäßiges öffentliches Defizit vermieden wird.

Im Jahr 2004 wurde bei sieben aus dem Kohäsionsfonds unterstützten Mitgliedstaaten (darunter sechs neue Mitgliedstaaten) ein übermäßiges Defizit festgestellt.

Für die sechs betroffenen neuen Mitgliedstaaten ( Tschechische Republik, Zypern, Ungarn, Malta, Polen und die Slowakei) stellte der Rat am 5. Juli 2004 das Vorliegen eines übermäßigen Defizits fest und empfahl, dieses bis 2005 (Zypern), 2006 (Malta), 2007 (Polen und die Slowakei) bzw. 2008 (Tschechische Republik und Ungarn) abzubauen. Am 22. Dezember 2004 kam die Kommission zu dem Schluss, dass alle Länder mit Ausnahme von Ungarn effektive Maßnahmen getroffen haben, um den Empfehlungen des Rates nachzukommen, so dass zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Schritte im Rahmen des bei einem übermäßigen Defizit angewendeten Verfahrens erforderlich waren. Im Januar 2005 kam der Rat zu demselben Schluss. In Bezug auf Ungarn stellte der Rat am 18. Januar 2005 fest, dass dieses Land keine effektiven Maßnahmen auf seine Empfehlungen hin getroffen hat. Am 8. März gab er eine neue Empfehlung ab, in der Ungarn aufgefordert wurde, bis zum 8. Juli 2005 effektive zusätzliche Maßnahmen zu treffen, um die Defizitvorgabe für 2005 zu erreichen.

Am 5. Juli 2005 stellte der Rat das Vorliegen eines übermäßigen Defizits in Griechenland fest und empfahl, dieses bis 2005 abzubauen. Am 18. Januar 2005 stellte der Rat fest, dass Griechenland keine effektiven Maßnahmen auf seine Empfehlungen hin getroffen hat, und am 17. Februar erließ er eine Entscheidung, in der Griechenland aufgefordert wurde, Abhilfemaßnahmen zu treffen. Der Rat empfahl einen strikten Haushaltsvollzug für 2005 sowie eine zusätzliche Anpassung um mindestens 0,6% des BIP im Jahr 2006, forderte eine am 21. März 2005 vorzulegende Aktualisierung des griechischen Stabilitätsprogramms und setzte den 21. März als Frist für die zu treffenden zusätzlichen Maßnahmen fest. Am 12. April 2005 beurteilte der Rat die Situation in Griechenland auf der Grundlage der Mitteilung der Kommission vom 12. April erneut. Er kam zu dem Schluss, dass die griechische Regierung effektive Maßnahmen auf seine Aufforderung hin trifft.

3. BEITRITT DER BEWERBERLÄNDER

Zum Zeitpunkt des Beitritts am 1. Mai 2004 erfüllten alle acht neuen Mitgliedstaaten, die zuvor aus dem ISPA unterstützt worden waren, sowie Zypern und Malta die Kriterien für eine Förderung aus dem Kohäsionsfonds.

Die zuvor im Rahmen des Finanzinstruments ISPA genehmigten Vorhaben wurden automatisch zu Kohäsionsfondsvorhaben und unterliegen seitdem den für den Kohäsionsfonds geltenden Bestimmungen.

Für den Zeitraum 2004-2006 wurden Mittel in Höhe von 24 Mrd. EUR (laufende Preise) für die Strukturförderung in den zehn neuen Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt, von denen mehr als ein Drittel (8,5 Mrd. EUR) dem Kohäsionsfonds zugewiesen wurden.

Tabelle : Mittelzuweisungen aus dem Kohäsionsfonds für die beitretenden Länder (2004-2006)

Land | Mittelwert der Zuweisungen (in Mio. EUR – Preise von 2004) |

Zypern | 53,94* |

Tschechische Republik | 936,05 |

Estland | 309,03 |

Ungarn | 1 112,67 |

Lettland | 515,43 |

Litauen | 608,17 |

Malta | 21,94 |

Polen | 4 178,60 |

Slowakei | 570,50 |

Slowenien | 188,71 |

Insgesamt | 8 495,04 |

* Mit dem Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF)

4. KOORDINIERUNG MIT DER VERKEHRS- UND DER UMWELTPOLITIK

4.1. Verkehr

Im Berichtsjahr entfielen etwas mehr als die Hälfte (51,8%) der insgesamt gebundenen Kohäsionsfondsmittel auf den Verkehrssektor. Wie bereits in den Vorjahren hat die Kommission die Mitgliedstaaten aufgefordert, dem Bahnsektor Vorrang einzuräumen. Die im Jahr 2004 von den Mitgliedstaaten verabschiedeten Vorhaben sind im Anhang dargestellt.

Der Kohäsionsfonds stellt Mittel speziell für Verkehrsinfrastrukturnetze im Zusammenhang mit den transeuropäischen Netzen zur Verfügung. Eine gute Koordinierung zwischen den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds ist unabdingbar, um die zentralen Regionen der Gemeinschaft und diejenigen Regionen, die aufgrund ihrer Insellage, eingeschlossenen Lage oder Randlage strukturell benachteiligt sind, zusammenzuführen.

Die überarbeitete Entscheidung über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes wurde vom Europäischen Parlament und dem Rat am 29. April 2004 erlassen. In der Entscheidung sind 30 vorrangige Vorhaben von europäischem Interesse mit Kosten von rund 225 Mrd. EUR aufgeführt. Gemäß der Entscheidung sollen die Mitgliedstaaten diesen Vorhaben Vorrang einräumen. Die betreffenden Mitgliedstaaten werden aufgefordert, diesen Vorhaben im Rahmen des Kohäsionsfonds und - allgemeiner - der Strukturfonds besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Nach dem Beitritt der neuen Mitgliedstaaten am 1. Mai 2004 hat die Kommission die Infrastruktursituation in Bezug auf das transeuropäische Netz - insbesondere die Kosten der 30 vorrangigen Vorhaben und von Vorhaben wie z.B. ERTMS und SESAME[2] sowie deren Finanzierung - untersucht. [In der finanziellen Vorausschau für den Zeitraum 2007-2013 hat die Kommission im Anschluss an die im Juli 2004 erfolgte Veröffentlichung ihrer eingehenden Überprüfung des TEN-Finanzrahmens ((KOM)2004 475) eine Anhebung des Kofinanzierungshöchstsatzes vorgeschlagen.]

4.2. Umwelt

2004 war für die Umweltvorhaben, auf die knapp die Hälfte (48,2%) der insgesamt gebundenen Kohäsionsfondsmittel entfielen, ein wichtiges Jahr. Schwerpunkte in diesem Bereich bilden weiterhin die Trinkwasserversorgung, die Behandlung von Abwässern und die Behandlung fester Siedlungsabfälle. Der Kohäsionsfonds trägt zur Verwirklichung der gemeinschaftlichen Ziele im Bereich der nachhaltigen Entwicklung bei, insbesondere was die Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, Abfälle und Klimaveränderungen anbelangt. Die im Jahr 2004 von den Mitgliedstaaten verabschiedeten Vorhaben und Maßnahmen sind im Anhang dargestellt.

Der Kohäsionsfonds hat zu einer umfassenderen Anwendung des Umweltrechts beigetragen, indem er nicht nur Infrastrukturen direktfinanziert, sondern auch für die Anwendung bestimmter Richtlinien als Vorbedingung für eine Kofinanzierung gesorgt hat. Dies gilt sowohl für thematische Interventionen wie z.B. in den Bereichen Abfallwirtschaft und Abwässer als auch für die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).

Die neuen Mitgliedstaaten haben die Wasserwirtschaft und die Behandlung von festen Abfällen als wichtige Ausgabenprioritäten festgelegt. In den meisten Fällen besteht weiterhin ein hoher Investitions- und Infrastrukturbedarf in Bereichen wie feste Abfälle und Wasserwirtschaft (insbesondere was die Behandlung von festen Siedlungsabfällen anbelangt), aber auch in Bezug auf die Luftqualität und die Anstrengungen zur Reduzierung der industriellen Verschmutzung. Die Förderung der Umweltinfrastruktur im Rahmen des Kohäsionsfonds ist für die neuen Mitgliedstaaten daher von großer Bedeutung.

5. KONTROLLEN UND DEREN ERGEBNISSE

In Irland, Spanien, Griechenland und Portugal fanden zehn Prüfungen von Vorhaben und sechs Prüfungen der Verwaltungs- und Kontrollsysteme statt.

Die Hauptmängel bei den Vorhaben betrafen die Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge, auch wenn die Sachlage von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich ist. In Bezug auf die Systeme, die von den Mitgliedstaaten errichtet wurden, um den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1386/2002 der Kommission über die Verwaltungs- und Kontrollsysteme Genüge zu tun, wurden im Berichtsjahr Fortschritte erzielt, obwohl im Jahr 2003 in Griechenland, Spanien und Portugal Probleme festgestellt und den nationalen Behörden im Rahmen der Partnerschaft mitgeteilt worden waren.

Alle zehn neuen Mitgliedstaaten haben der Kommission die Beschreibung ihrer Verwaltungs- und Kontrollsysteme übermittelt, die nach Ansicht der Kommission mit den in den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften geforderten Normen im Einklang stehen. Diese positiven Stellungnahmen lassen erkennen, dass die Errichtung von geeigneten Durchführungssystemen, die von der Kommission in den kommenden Jahren weiteren Kontrollen unterzogen werden, einen guten Anfang genommen hat. So werden im Jahr 2005 gemäß der Prüfstrategie der Generaldirektion Regionalpolitik Vor-Ort-Kontrollen sowie Konformitätsprüfungen an einer Zufallsprobe von Vorhaben vorgenommen. Diese Prüfungen werden in allen zehn neuen Mitgliedstaaten durchgeführt.

In Lettland, Ungarn, Estland, Polen, der Tschechischen Republik, der Slowakei und Slowenien fanden zehn Besuche zur Prüfung von Vorhaben statt. Diese Prüfungen betrafen in der Hauptsache die Finanzierungsströme für die Vorhaben sowie die Einhaltung der Regeln für die Zuschussfähigkeit der Ausgaben.

6. UNREGELMÄSSIGKEITEN UND AUSSETZUNG DER FINANZHILFE

Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/94 der Kommission betreffend Unregelmäßigkeiten und die Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge im Rahmen der Finanzierung des Kohäsionsfonds sowie die Einrichtung eines einschlägigen Informationssystems[3] sind die begünstigten Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission die Unregelmäßigkeiten zu melden, die Gegenstand einer ersten amtlichen oder gerichtlichen Feststellung gewesen sind.

Für 2004[4] haben drei der vier alten Mitgliedstaaten (Griechenland, Spanien und Portugal) der Kommission insgesamt 275 Fälle von Unregelmäßigkeiten mitgeteilt (262, 1 bzw. 12). Irland teilte der Kommission im Rahmen der oben genannten Verordnung mit, dass 2004 keine Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden. Die von den griechischen Behörden gemeldeten Fälle betreffen Gemeinschaftsmittel in Höhe von insgesamt 126 058 589 EUR. Bei den meisten Unregelmäßigkeiten handelt es sich um Verstöße gegen die Regeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge, während die restlichen Fälle nicht zuschussfähige Ausgaben betreffen. Bei dem von den spanischen Behörden gemeldeten Fall geht es um Gemeinschaftsmittel in Höhe von 384 407 EUR; die 12 von den portugiesischen Behörden mitgeteilten Fälle betreffen einen Betrag von 22 234 344 EUR. Darüber hinaus haben zwei der neuen Mitgliedstaaten (Polen und Lettland) der Kommission insgesamt sechs Fälle von Unregelmäßigkeiten mitgeteilt (5 bzw. 1). Die von den polnischen Behörden gemeldeten Fälle betreffen Gemeinschaftsmittel in Höhe von 802 426 EUR; bei dem von den litauischen Behörden mitgeteilten Fall geht es um einen Betrag von 1273 EUR. Die festgestellten Unregelmäßigkeiten sind von derselben Art wie die oben genannten.

7. BEWERTUNG

Im Spätjahr 2004 leitete die GD Regionalpolitik mit allen aus dem Kohäsionsfonds geförderten Mitgliedstaaten einen Dialog über die „Qualitätssicherungskapazität“ ein. Die Kommission lieferte in enger Anlehnung an die Bestimmungen der Verordnung eine Beschreibung der Aufgaben, die auszuführen sind, bevor der Kommission ein Antrag vorgelegt wird. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, eine Selbstbeurteilung der Leistungsfähigkeit der vorhandenen Mechanismen in ihrem Verwaltungsapparat vorzunehmen, um mögliche Hindernisse für die Vorbereitung der Vorhaben zu ermitteln. Auf der Grundlage dieser Selbstbeurteilung könnten vor Ende des Programmplanungszeitraums 2000-2006 entsprechende Vorschläge für technische Hilfe eingereicht werden.

Gemäß Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 1164/94 müssen die Kommission und die Mitgliedstaaten bei der Durchführung der aus dem Kohäsionsfonds kofinanzierten Vorhaben die Wirksamkeit der Gemeinschaftsunterstützung gewährleisten, indem sie eine Begleitung und Bewertung vornehmen. Die Kommission und die Mitgliedstaaten können die Beurteilung und Bewertung der Vorhaben gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank durchführen.

Was die Methodik anbelangt, so liegt jedem Vorhabensantrag eine Kosten-Nutzen-Analyse bei. Diese sollte zeigen, dass die ermittelten mittelfristigen sozioökonomischen Nutzen in einem angemessenen Verhältnis zu der bereitgestellten finanziellen Unterstützung steht. Die Kommission prüft diese Bewertung anhand der 2003 veröffentlichten „Anleitung zur Kosten-Nutzen-Analyse“[5], die sowohl von den Vorhabensträgern als auch von der Kommission selbst als gemeinsames Referenzdokument verwendet wird.

Im Januar 2004 leitete die GD Regionalpolitik die Ex-post-Bewertung einer Stichprobe von 200 Vorhaben ein, die im Zeitraum 1993-2002 in Griechenland, Spanien, Irland und Portugal aus dem Kohäsionsfonds kofinanziert wurden. Der zusammenfassende Bericht und die vier länderspezifischen Studien wurden im Januar 2005 nach enger Zusammenarbeit mit den direkt betroffenen Kommissionsdienststellen abgeschlossen. Die wichtigsten Ergebnisse sind im Anhang dargestellt (Punkt 5.4).

8. Information UND PUBLIZITÄT

Am 24. Juni und 24. November 2004 fanden in Brüssel zwei Informationssitzungen unter Beteiligung aller 25 Mitgliedstaaten statt. In der Sitzung vom November 2003 forderten mehrere Delegationen eine Änderung der von den Kommissionsdienststellen überarbeiteten Entscheidung 96/455/EWG der Kommission vom 25. Juni 1996 über die Informations- und Publizitätsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Kohäsionsfonds. Nach Ansicht der Delegationen hatten sich einige Maßnahmen als zu komplex erwiesen und konnten deshalb nicht durchgeführt werden, während andere Maßnahmen mit der Verordnung (EG) Nr. 1164/94 in der Überarbeitung von 1999 nicht im Einklang standen. Im April 2004 wurde eine Verordnung der Kommission[6] erlassen, die die Entscheidung der Kommission von 1996 ersetzt.

Um die Anwendung der neuen Verordnung zu erleichtern, wurde auf der Website Inforegio der GD Regionalpolitik eine erläuternde Darstellung veröffentlicht (http://europa.eu.int/comm/regional_policy/sources/docoffic/official/regulation/regpub_de.htm). Zum selben Zweck wurde die Verordnung auch in der Zeitschrift Inforegio Panorama der GD Regionalpolitik dargestellt (Nr. 14 von September 2004), die eine ganze Reihe von Artikeln über den Kohäsionsfonds enthielt.

Um der breiten Öffentlichkeit darüber hinaus grundlegende Informationen über den Kohäsionsfonds zur Verfügung zu stellen, hat die Regionalpolitik die Referenz-Website ( http://europa.eu.int/comm/regional_policy/funds/procf/cf_de.htm ) des Kohäsionsfonds aktualisiert. Die seit Frühjahr 2005 bestehende Website enthält nun Links zu Rechtstexten, Finanzdaten, Karten und Beispiele von Vorhaben in 19 Gemeinschaftssprachen sowie auf Bulgarisch und Rumänisch.

[1] Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1164/94 des Rates in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1264/1999 des Rates.

[2] ERTMS: European Rail Trafic Management System (europäisches Eisenbahnverkehrsleitsystem). SESAME: Single European Sky Air Trafic Management Modernisation Programme (Modernisierung des Luftverkehrsleitsystems für den einheitlichen europäischen Luftraum).

[3] ABl. L 191 vom 27.7.1994, S. 9.

[4] Stand: 14.3.2005. Diese Zahlen umfassen noch nicht die Mitteilungen vom vierten Halbjahr 2004.

[5] http://europa.eu.int/comm/regional_policy/sources/docgener/guides/cost/guide02_de.pdf

[6] Verordnung (EG) Nr. 621/2004 der Kommission vom 1. April 2004 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1164/94 des Rates hinsichtlich der Informations- und Publizitätsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Kohäsionsfonds.

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