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Document 52005DC0299

Mitteilung der Kommission - Die Kohäsionspolitik im Dienste von Wachstum und Beschäftigung Strategische - Leitlinien der Gemeinschaft für den Zeitraum 2007-2013 {SEK(2004) 904}

/* KOM/2005/0299 endg. */

52005DC0299

Mitteilung der Kommission - Die Kohäsionspolitik im Dienste von Wachstum und Beschäftigung - Strategische Leitlinien der Gemeinschaft für den Zeitraum 2007-2013 {SEK(2004) 904} /* KOM/2005/0299 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 5.7.2005

KOM(2005) 299 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION

Die Kohäsionspolitik im Dienste von Wachstum und BeschäftigungStrategische Leitlinien der Gemeinschaft für den Zeitraum 2007-2013

{SEK(2004) 904}

INHALT

1. EINLEITUNG 4

2. ZUSAMMENHALT, WACHSTUM, BESCHÄFTIGUNG 6

2.1. Die überarbeitete Lissabon-Agenda 6

2.2. Der Beitrag der Kohäsionspolitik zu Wachstum und Beschäftigung 7

3. DER RAHMEN FÜR DIE KOHÄSIONSPOLITIK IM ZEITRAUM 2007-2013 8

3.1. Konzeentration 9

3.2. Konvergenz 10

3.3. Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung 11

3.4. Europäische territoriale Zusammenarbeit 11

3.5. Governance 11

4. LEITLINIEN FÜR DIE KOHÄSIONSPOLITIK IM ZEITRAUM 2007-2013 13

4.1. Leitlinie: Stärkung der Anziehungskraft Europas und seiner Regionen für Investoren und Arbeitskräfte 14

4.1.1. Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur 14

4.1.2. Steigerung des Beitrags von Umweltmaßnahmen zu Wachstum und Beschäftigung 18

4.1.3. Eine Lösung für Europas intensiven Einsatz traditioneller Energiequellen 19

4.2. LEITLINIE: Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum 19

4.2.1. Mehr und gezieltere Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung 21

4.2.2. Innovation erleichtern und unternehmerische Initiative fördern 22

4.2.3. Förderung der Informationsgesellschaft für alle 24

4.2.4. Besserer Zugang zu Finanzmitteln 26

4.3. LEITLINIE: Mehr und bessere Arbeitsplätze 27

4.3.1. Mehr Menschen an das Erwerbsleben heranführen und die Sozialschutzsysteme modernisieren 28

4.3.2. Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern 29

4.3.3. Die Investitionen in Humankapital steigern durch Verbesserung von Bildung und Qualifizierung 30

4.3.4. Verwaltungskapazitäten 32

4.3.5. Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte 33

5. BERÜCKSICHTIGUNG DES TERRITORIALEN ASPEKTS DER KOHÄSIONSPOLITIK 34

5.1. Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung 34

5.2. Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums 35

5.3. Zusammenarbeit 36

5.4. Grenzübergreifende Zusammenarbeit 36

5.5. Transnationale Zusammenarbeit 37

5.6. Interregionale Zusammenarbeit 38

6. DIE NÄCHSTEN SCHRITTE 38

ANHANG 39

MITTEILUNG DER KOMMISSION

Die Kohäsionspolitik im Dienste von Wachstum und BeschäftigungStrategische Leitlinien der Gemeinschaft für den Zeitraum 2007-2013

„Europa muss die Grundlagen seiner Wettbewerbsfähigkeit erneuern, sein Wachstumspotenzial sowie seine Produktivität erhöhen und den sozialen Zusammenhalt stärken, indem es vor allem auf Wissen, Innovation und Aufwertung des Humankapitals setzt.

Um diese Ziele zu erreichen, muss die Union verstärkt alle geeigneten einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Mittel – einschließlich der Kohäsionspolitik – in den drei Dimensionen der Strategie (Wirtschaft, Soziales und Umwelt) mobilisieren , um deren Synergiepotenzial im Gesamtkontext nachhaltiger Entwicklung besser zu nutzen“ [1] .

1. EINLEITUNG

Die Unterschiede innerhalb der EU sind durch die kürzliche Erweiterung auf 25 Mitgliedstaaten erheblich gestiegen, wobei die Beitritte Rumäniens und Bulgariens zur Union im Jahre 2007 noch bevorstehen.

Im kürzlich veröffentlichten dritten Zwischenbericht über den Zusammenhalt wird bestätigt, dass die Erweiterung der Union auf 25 (und späterhin auf 27 oder mehr) Mitgliedstaaten für die Wettbewerbsfähigkeit und den inneren Zusammenhalt der Union eine beispiellose Herausforderung darstellt. Zugleich wird festgestellt, dass einige der ärmsten Teile der neuen Mitgliedstaaten mit die höchsten Wachstumsraten in der Union zu verzeichnen haben (siehe Karte im Anhang).

Im Hinblick auf die im Vertrag[2] verankerten Ziele und insbesondere mit Blick auf das Ziel der Förderung von realer Konvergenz müssen die Maßnahmen, die aus den für die Kohäsionspolitik verfügbaren, begrenzten Mitteln unterstützt werden, vornehmlich zur Förderung der in der überarbeiteten Lissabon-Strategie festgelegten Prioritäten nachhaltiges Wachstum[3], Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung eingesetzt werden. Es ist deutlich, dass makroökonomische Stabilität und strukturelle Reformen eine Voraussetzung sind für den Erfolg der Kohäsionspolitik, neben einer Reihe anderer investitionsfördernder Bedingungen (einschliesslich der wirksamen Durchsetzung des Binnenmarktes, Verwaltungsreformen, einer guten Governance, eines unternehmensfreundlichen Umfeldes und der Verfügbarkeit von hoch qualifizierten Arbeitskräften)[4].

Diese Prinzipien liegen den Vorschlägen zur Reform der Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2007-2013 zugrunde, die von der Kommission im dritten Kohäsionsbericht vom Februar 2004 und im Juli 2004 in Form eines Haushaltsrahmens und von Rechtsvorschriften unterbreitet wurden.

Mit den Vorschlägen der Kommission werden Verbesserungen in zwei wichtigen Bereichen angestrebt. Zum einen wird die strategische Dimension der Kohäsionspolitik verstärkt, um eine bessere Einbeziehung der gemeinschaftlichen Prioritäten in die nationalen und regionalen Entwicklungsprogramme zu gewährleisten. Zum zweiten werden Anstrengungen unternommen, um zu erreichen, dass sich die Akteure vor Ort die Kohäsionspolitik stärker zu Eigen machen. Dieses Bemühen äußert sich in einem verstärkten Dialog im Rahmen der Partnerschaft zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und den Regionen sowie in einer klareren und stärker dezentralen Verteilung der Zuständigkeiten in Bereichen wie z.B. Finanzmanagement und –kontrolle. Außerdem sorgen die Vorschläge für eine klarere Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und dem Parlament.

Gemäß Artikel 23 des Entwurfs einer Verordnung (EG) des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF) und den Kohäsionsfonds[5] legt der Rat nach dem Erlass der Verordnungen auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission die strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Kohäsionspolitik fest, mit denen „d ie Prioritäten der Gemeinschaft zur Förderung einer ausgewogenen, harmonischen und nachhaltigen Entwicklung “[6] festgeschrieben werden.

Die in dieser Mitteilung skizzierten strategischen Leitlinien der Gemeinschaft haben folgende wesentliche Merkmale:

- Als Finanzinstrumente stehen für die Kohäsionspolitik die Strukturfonds (EFRE und ESF) sowie der Kohäsionsfonds zur Verfügung. In den nachfolgenden Leitlinien wurde es bewusst vermieden, die Untersuchung nach Fonds zu gliedern. Welches Instrument für welches Kapitel das geeignetste ist, muss in der Programmplanungsphase entschieden werden, da dies von der Art der geplanten Ausgaben (für Infrastruktur, produktive Investitionen, die Erschließung der Humanressourcen usw.) abhängt.

- Der Zweck der Leitlinien besteht vor allem darin, die gemeinschaftlichen Prioritäten zu ermitteln, die im Rahmen der Kohäsionspolitik gefördert werden sollen, um die Synergien mit der in den integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung definierten Lissabon-Strategie zu stärken und zu deren Umsetzung beizutragen.

- Die Leitlinien betreffen nur den aus den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds kofinanzierten Teil der nationalen und regionalen Investitionen.

- Die Leitlinien sind im Zusammenhang mit den Rechtsvorschlägen zu betrachten. Letztere legen den Zweck und den Anwendungsbereich der Unterstützung aus den einzelnen Fonds fest, während mit den strategischen Leitlinien der Gemeinschaft innerhalb des jeweiligen Anwendungsbereichs diejenigen Bereiche ermittelt werden sollen, in denen die Kohäsionspolitik am wirksamsten zur Verwirklichung der gemeinschaftlichen Prioritäten und insbesondere der Prioritäten im Rahmen der überarbeiteten Lissabon-Strategie beitragen kann.

- Diese Leitlinien spiegeln die ersten Erörterungen mit den Mitgliedstaaten und in den einzelnen Kommissionsdienststellen wider.

Nach der Verabschiedung durch den Rat werden die Leitlinien die Grundlage bilden, auf der die einzelstaatlichen strategischen Rahmenpläne und die daraus resultierenden operationellen Programme ausgearbeitet werden.

2. ZUSAMMENHALT, WACHSTUM, BESCHÄFTIGUNG

2.1. Die überarbeitete Lissabon-Agenda

In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Lissabon[7] von März 2000 – dem Basistext für die Lissabon-Strategie – wurden eine Strategie und eine breite Palette von Zielen und politischen Instrumenten festgelegt, mit denen die Dynamik und Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union gestärkt werden soll. Der Europäische Rat in Göteborg im Jahre 2001 hat die Umweltdimension in diese Ziele integriert.

Die Halbzeitbewertung des Lissabon-Prozesses ergab bislang eine uneinheitliche Bilanz. Nach ersten, viel versprechenden Ergebnissen im Jahr 2000 brach das Beschäftigungswachstum plötzlich ein, während die Produktivitätszuwächse durchweg enttäuschend waren, was zum Teil auf das Unvermögen zurückzuführen ist, das volle Potenzial der wissensbasierten Wirtschaft und der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) auszuschöpfen. Obwohl die schwache Wirtschaftsleistung teilweise das Ergebnis des weltwirtschaftlichen Abschwungs war, muss doch mehr getan werden, um in Europa das Wirtschaftspotenzial zu stärken und mehr Beschäftigung zu erreichen.

Im Februar 2005 hat die Kommission für den Europäischen Ratsgipfel vom März 2005 eine neue Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung[8] vorgeschlagen. Der Rat hat deren Ziele bestätigt und die Notwendigkeit unterstrichen, die Lissabon-Strategie neu zu beleben.

Im Zuge dieser erneuerten Anstrengung muss die Union „ alle geeigneten einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Mittel – einschließlich der Kohäsionspolitik – mobilisieren “[9]. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass sich die Beteiligten vor Ort unter Einbeziehung der regionalen und lokalen Akteure sowie der Sozialpartner die Lissabon-Ziele stärker zu Eigen machen müssen. Besonders wichtig ist dies in Bereichen, in denen die räumliche Nähe von Bedeutung ist, wie z.B. Innovation und wissensbasierte Wirtschaft, Beschäftigung, Humankapital, Unternehmergeist, Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) oder Zugang zu Risikokapital. Außerdem sollten auch die einzelstaatlichen Politiken konsequent auf dieselben strategischen Ziele ausgerichtet werden, damit möglichst umfassende Ressourcen mobilisiert werden und die konkreten Aktionen nicht im Widerspruch zueinander stehen.

Seit dem Gipfel des Europäischen Rates vom März 2005 hat die Kommission integrierte Leitlinien für die Wachstums- und Beschäftigungsagenda angenommen[10], um die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung ihrer nationalen Reformprogramme zu unterstützen. Parallel dazu wird die Kommission ein Lissabon-Programm der Gemeinschaft ausarbeiten.

2.2. Der Beitrag der Kohäsionspolitik zu Wachstum und Beschäftigung

Die Kohäsionspolitik leistet bereits einen Beitrag zur Lissabon-Strategie. Unabhängigen Bewertungen zufolge hat sie namentlich in den weniger entwickelten Mitgliedstaaten und Regionen beträchtliche makroökonomische Auswirkungen und wirkt für die EU insgesamt als Multiplikator[11]. Durch Mobilisierung des in allen Regionen vorhandenen Wachstumspotenzials bewirkt die Kohäsionspolitik eine geografisch ausgewogenere Wirtschaftsentwicklung und somit eine Anhebung der potenziellen Wachstumsrate der EU als Ganzes. Die EU kann die Lissabon-Ziele nur dann erreichen, wenn alle Regionen und besonders diejenigen mit dem höchsten Potenzial für mehr Produktivität und Beschäftigung ihren Beitrag leisten.

Darüber hinaus trägt die Kohäsionspolitik beispielsweise durch den Ausbau der Infrastrukturnetze und die Verbesserung des Zugangs zu Diensten der Daseinsvorsorge, die Anhebung des Qualifikationsniveaus der EU-Bürger, die Verbesserung der Anbindung der abgelegenen Regionen und die Förderung der Zusammenarbeit zur Stärkung der wirtschaftlichen und politischen Integration bei.

Die Kohäsionspolitik kann auf verschiedene Weise auch weiterhin einen signifikanten Beitrag zu den Lissabon-Prioritäten leisten:

- Investitionen in Bereiche mit hohem Wachstumspotenzial. Hohe Erträge lassen sich durch Investitionen in Regionen erzielen, die das Potenzial haben, rasch zur übrigen EU aufzuschließen, in denen jedoch die intern vorhandenen Mittel möglicherweise nicht ausreichen, um alle sich bietenden Chancen zu ergreifen.

- Investitionen in Wachstums- und Beschäftigungsmotoren. Im Mittelpunkt der Kohäsionspolitik stehen Investitionen in Human- und Sachkapital, das maßgeblich ist für das Wachstums- und Beschäftigungspotenzial. Hierzu gehören physische und IKT-Infrastruktur, Forschungs- und Innovationskapazitäten sowie Schul- und Berufsbildung und Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte.

- Förderung der Durchführung von kohärenten Strategien über einen mittleren bis längeren Zeitraum. Die Kohäsionspolitik ist die einzige Politik, die einen stabilen siebenjährigen Rahmen für Investitionen bietet.

- Entwicklung von Synergien und Ergänzungen mit anderen Gemeinschaftspolitiken. Die Kohäsionspolitik übt eine signifikante Hebelwirkung auf die Durchführung anderer Gemeinschaftspolitiken aus. So bewirken die Projekte im Rahmen der transeuropäischen Netze, die in den Kohäsionsländern direkt aus dem Kohäsionsfonds finanziert werden, eine erhebliche Verbesserung der Anbindung an das restliche Europa; die Einhaltung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Umweltbereich sowie der umfassenderen Ziele einer nachhaltigen Entwicklung wird durch die Kohäsionspolitik maßgeblich gefördert; die FtE-Politik - und in diesem Zusammenhang insbesondere die Forschungsinfrastrukturen und die Entwicklung der Humanressourcen - werden im Rahmen der Kohäsionspolitik ebenfalls genauso unterstützt wie die Gemeinschaftspolitik zur Förderung von Innovation und KMU.

- Mobilisierung zusätzlicher Mittel. Die im Rahmen der Kohäsionspolitik kofinanzierten Tätigkeiten gewährleisten ein hohes Maß an Zusätzlichkeit der EU-Mittel, insbesondere indem die Investitionsmittel in Bereiche gelenkt werden, in denen die Ausgaben die größte Wirkung und den größten Mehrwert erzielen können. Sie bewirken, dass zusätzliche Mittel aus nationalen öffentlichen und privaten Quellen für kohärente nationale und regionale Entwicklungsstrategien mobilisiert werden. Jeder Euro, der auf EU-Ebene im Rahmen der Kohäsionspolitik ausgegeben wird, zieht weitere Ausgaben nach sich, die sich in den weniger entwickelten Regionen (derzeitiges Ziel 1) im Schnitt auf 0,9 EUR und in den in einem Umstrukturierungsprozess befindlichen Regionen (derzeitiges Ziel 2) auf 3 EUR belaufen.

- Verbesserte Governance. Das besondere, für Kohäsionsprogramme geltende Durchführungssystem fördert Verbesserungen der institutionellen Kapazitäten für die Politikgestaltung und -umsetzung, die Verbreitung einer Bewertungskultur, öffentlich-private Partnerschaften, Transparenz, regionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Praktiken. Außerdem trägt es zu einer besseren Governance auf allen Ebenen bei, indem die Mitverantwortung für die Lissabon-Strategie auf subnationaler Ebene gestärkt wird und die Akteure sich diese stärker zu Eigen machen.

- Förderung eines integrierten Konzepts für den territorialen Zusammenhalt. Indem im Wege integrierter Strategien für die Erneuerung, Wiederbelebung und Entwicklung städtischer und ländlicher Gebiete auf wirtschaftliche, soziale und ökologische Belange eingegangen wird, kann die Kohäsionspolitik zur Schaffung nachhaltiger Gemeinschaften beitragen.

Angesichts der unterschiedlichen Formen, die der Beitrag der Kohäsionspolitik zur Lissabon-Agenda annehmen kann, sind in den nachfolgenden Abschnitten die wichtigsten Aspekte des neuen kohäsionspolitischen Rahmens für 2007-2013 dargelegt.

3. DER RAHMEN FÜR DIE KOHÄSIONSPOLITIK IM ZEITRAUM 2007-2013

3.1. Konzentration

In diesem Abschnitt wird der neue Rahmen der Kohäsionspolitik erörtert hinsichtlich der notwendigen thematischen und geografischen Konzentration. Da die Konzentration von Ressourcen auch eine Verfahrensfrage ist, wird ausserdem das Thema „Governance“ aufgegriffen.

Wirtschaftswachstum enthält im Wesentlichen zwei Triebfedern: Beschäftigungswachstum und Produktivitätswachstum. Beide sind eng miteinander verknüpft und müssen gleichzeitig gefördert werden, um eine maximale Wirkung zu erzielen. Zur Förderung eines nachhaltigen Entwicklungspfads und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in der wissensbasierten Wirtschaft unter den nationalen und regionalen Entwicklungsprogrammen für den Zeitraum 2007 bis 2013 ist es unerlässlich, die Ressourcen zu konzentrieren auf Basisinfrastrukturen, Humankapital sowie auf Forschung und Innovation – einschließlich des Zugangs zu und der strategischen Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Es werden materielle wie auch immaterielle Wirtschaftsgüter benötigt.

Der Policy-Mix, den ein Mitgliedstaat oder eine Region benötigt, um eine geeignete Kombination von Investitionen zur Förderung des Wachstums zu erreichen, hängt ab von den besonderen Gegebenheiten, von der Struktur der Wirtschaftstätigkeit sowie von der Art und dem Ausmaß der strukturellen Defizite und den Bereichen mit einem potenziellen Wettbewerbsvorteil. Der Policy-Mix entwickelt sich mit der Zeit zwangsläufig weiter, wodurch sich die Art der eingesetzten Politiken und Instrumente ändert. Alle Mitgliedstaaten und Regionen müssen unter Berücksichtigung ihrer besonderen wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen, kulturellen und institutionellen Bedingungen den richtigen Policy-Mix für ihren eigenen Entwicklungspfad finden.

Während jedoch der Mix je nach Kontext unterschiedlich ausfallen kann, wird die Konzentration auf der Ebene der Programme und Projekte dadurch sichergestellt, dass diejenigen Elemente aufgenommen werden, die zu Wachstum und Beschäftigung beitragen. Dies wird für die Kommission das Leitprinzip sein, wenn die unterschiedlichen nationalen und regionalen Programme verhandelt werden.

In Mitgliedstaaten, in denen die Transferzahlungen der EU makroökonomische Dimensionen annehmen, ist außerdem die Wahl des richtigen Zeitpunkts ein wichtiges Thema für die Kohäsionspolitik. Diese Transferleistungen heizen beispielsweise im Bausektor kurzfristig die Inflation an, während die Leistungsbilanz und der Haushalt - aufgrund der Einfuhr von Investitionsgütern usw. bzw. aufgrund der Kofinanzierungsregeln - zusätzlich unter Druck gesetzt werden. Deswegen müssen die Mitgliedstaaten und Regionen bei der Aufstellung ihrer Investitionsprogramme dafür sorgen, dass Engpässe auf der Angebotsseite beseitigt werden und die Produktivität steigt, um den Nachfragedruck auf die nominale Wirtschaft auszugleichen.

Dabei sind auch andere gemeinschaftspolitische Prioritäten zu berücksichtigen, weil sie erstens einen Beitrag zu Wachstum und Beschäftigung im Rahmen der kohäsionspolitischen Programme leisten und zweitens Synergien mit anderen Bereichen der EU-Politik vor Ort fördern können.

3.2. Konvergenz

Für die Regionen und Mitgliedstaaten, die im Rahmen der Kohäsionspolitik unter dem neuen Ziel „Konvergenz“ förderfähig sind, wird das Hauptziel darin bestehen, das Wachstumspotenzial zu stimulieren , um hohe Wachstumsraten zu erreichen und zu erhalten. Dieses Ziel ist im Lichte der beispiellosen Zunahme der Disparitäten in der erweiterten Union, der langfristigen Anstrengungen, die zu deren Abbau unternommen werden müssen, und des Beitrags zur Wettbewerbsfähigkeit der gesamten EU zu sehen.

Ihre Strategien werden sich daher auf Investitionen und kollektive Dienste konzentrieren, die erforderlich sind, um die Wettbewerbsfähigkeit, die Schaffung von Arbeitsplätzen und eine nachhaltige Entwicklung langfristig zu fördern. Die Basisinfrastrukturen und -dienste müssen eingerichtet, modernisiert und ausgeweitet werden, um die regionale und lokale Wirtschaft anzubinden, einen geeigneten Rahmen für die Wirtschaftsförderung zu schaffen und die vom Binnenmarkt gebotenen Möglichkeiten zu nutzen. Darüber hinaus bedarf es erheblicher Anstrengungen, um die Investitionen in das Humankapital zu steigern, den Zugang zur Beschäftigung zu verbessern, die soziale Eingliederung zu verstärken und Reformen der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung einzuführen und umzusetzen.

Zusätzlich zu den Anstrengungen im Bereich der Basisinfrastruktur muss die produktive Kapazität der Regionen modernisiert und umstrukturiert werden, indem den Unternehmen und namentlich den KMU Dienste zur Verfügung gestellt, der Zugang zu Finanzierungsmitteln verbessert, FtE und Innovation gefördert, die Humanressourcen entwickelt und die Marktdurchdringung, Verbreitung und Nutzung von IKT gefördert werden.

Die Stärkung der institutionellen Kapazitäten und der institutionellen Ordnung sind für die Gestaltung und Umsetzung effizienter Politiken unerlässlich.

3.3. Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

Die Notwendigkeit einer Konzentration auf wenige Hauptprioritäten (insbesondere auf Innovationen, Zugang und die Schaffung von Arbeitsplätzen) ist im Rahmen dieses Zieles besonders zwingend, um einen optimalen Einsatz der begrenzten Finanzmittel zu gewährleisten.

Das neue Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ dient der Vorwegnahme und Förderung des wirtschaftlichen Wandels durch Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der Regionen in der EU durch Investitionen in die wissensbasierte Wirtschaft, Unternehmerschaft, Forschung, Kooperationsnetzwerken zwischen Hochschulen und Unternehmen, und Innovation, Zugänglichkeit von Verkehrs- und Telekommunikationsinfrastruktur, Energie und Einrichtungen des Gesundheitswesens, Umweltschutz und Risikoprävention, Steigerung der Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen, Verstärkung der Beteiligung am Arbeitsmarkt, Förderung der sozialen Eingliederung und nachhaltige Gemeinschaften.

Industrieregionen weisen unterschiedliche Formen auf. Viele sind durch die Präsenz großer Industrieunternehmen, eine hohe Bevölkerungsdichte und hohe Wirtschaftswachstumsraten gekennzeichnet, während in anderen Regionen eine moderne Industrie, vor allem KMU, einem relativ rasch wachsenden Dienstleistungssektor gegenüberstehen. Beide Arten von Regionen können jedoch Gebiete aufweisen, in denen städtische Verwahrlosung und Armut tief verwurzelt und die mit Ballungseffekten, Umweltbelastung und Gesundheitsproblemen konfrontiert sind, und sich den Herausforderungen der Globalisierung und der Notwendigkeit stellen müssen, sich an den beschleunigten wirtschaftlichen Wandel anzupassen. Am anderen Ende des Spektrums beginnen viele Industrieregionen erst damit, sich an den Wandel anzupassen, und das Wegbrechen der industriellen Grundlage wurde noch nicht in ausreichendem Maße durch neue Tätigkeiten aufgefangen.

Währenddessen sind in den Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte häufig kleine Unternehmen die Triebfeder der wirtschaftlichen Entwicklung; doch sehen sich auch diese Gebiete ähnlichen Herausforderungen gegenüber. Aufgrund der geringen Bevölkerungsdichte ist es noch schwieriger, diese Herausforderungen zu bewältigen, weswegen sich die sozioökonomische Lage in den vergangenen zehn Jahren nicht geändert hat.

Die wirtschaftliche Situation der ländlichen Gebiete ist höchst unterschiedlich. Einige dieser Gebiete haben gute Verbindungen zu den städtischen Zentren und durchlaufen - bei einer weiterhin bedeutenden Rolle der Landwirtschaft - eine zunehmende Diversifizierung der Wirtschaft und einen Anstieg der Aktivitäten im Dienstleistungssektor (z.B. Fremdenverkehr). Andere, weiter abgelegene ländliche Gebiete müssen mit einer stark verstreuten und alternden Bevölkerung, schlechten technischen und sozialen Infrastrukturen, unzureichenden Dienstleistungen und einer schwachen Anbindung an den Rest der Wirtschaft zurechtkommen.

Diese vielfältigen Probleme zu lösen und den Regionen bei der Umstrukturierung und der Schaffung neuer Tätigkeiten zu helfen, die mit der überarbeiteten Lissabon-Agenda in Einklang stehen, ist die Herausforderung, der sich die neue Generation von Programmen zur Förderung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung stellen müssen.

3.4. Europäische territoriale Zusammenarbeit

Das neue Ziel der Zusammenarbeit dient einer stärkeren Integration des Gebiets der Union unter sämtlichen Aspekten. In diesem Zusammenhang fördert die Kohäsionspolitik eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung des EU-Gebiets auf Ebene ihrer Makroregionen und verringert die „Schrankeneffekte“ durch grenzübergreifende Zusammenarbeit und den Austausch von bewährten Praktiken.

Diese Aktionen basieren auf gemeinsamen Entwicklungsstrategien der betreffenden Gebiete (auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene) sowie auf der Vernetzung der maßgeblichen Beteiligten. Als solche haben sie einen unbestrittenen europäischen Mehrwert, der mit einer erweiterten und stärker diversifizierten Union noch weiter steigt.

3.5. Governance

Im Kontext der Kohäsionspolitik hat die Frage der Governance verschiedene Aspekte.

Der erste Aspekt betrifft eine Reihe von Merkmalen öffentlicher Einrichtungen im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit und den Erfolg öffentlicher Politik . Die Qualität und Produktivität des öffentlichen Sektors sind für alle Länder und Regionen, vor allem aber für diejenigen, die unter das Ziel „Konvergenz“ fallen, von wesentlicher Bedeutung, um namentlich in den Bereichen Wirtschaft, Beschäftigung, Soziales, Bildung, Umwelt und Rechtswesen Reformen und gute Governance in Angriff zu nehmen. Dies trägt nicht nur zu einer besseren Umsetzung der EU-Kohäsionspolitik sondern auch zur Steigerung der Wirtschaftsleistung insgesamt bei.

Die Stärkung der institutionellen Kapazitäten und der Governance, soweit diese als mangelhaft angesehen werden, sollte in Regionen mit Entwicklungsrückstand weit im Vordergrund stehen. Wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und eine stärkere Zivilgesellschaft hängen nicht nur von wirksamen Infrastrukturnetzen ab, sondern auch von einer nicht diskriminierenden, berechenbaren und transparenten Durchsetzung des Rechts, der Zuerkennung und Durchsetzung von handelbaren Eigentumsrechten, einschließlich der Rechte am geistigen Eigentum, einem offenen öffentlichen Beschaffungswesen und einer öffentlichen Verwaltung, die den Verwaltungsaufwand für Wirtschaftsteilnehmer auf ein Minimum reduziert.

Bei der Ausarbeitung ihrer nationalen Strategien sollten die Mitgliedstaaten daher systematisch prüfen, in wieweit eine effizientere, rechenschaftspflichtige und transparente öffentliche Verwaltung zur Steigerung des Produktivitätsniveaus beitragen kann. Der Ausbau der Kapazitäten in den öffentlichen Verwaltungen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zwecks Verbesserung des administrativen Rahmens für die Wirtschaftstätigkeit, eine effiziente Politikgestaltung und -umsetzung (mit einer besseren Rechtssetzung sowie der Bewertung von und Folgenabschätzungen zu Politikvorschlägen) sowie die regelmäßige Überprüfung der Durchführungsmechanismen sollten daher aus den Strukturfonds unterstützt werden.

Der zweite Aspekt betrifft die Maßnahmen und Aktionen, die benötigt werden, um speziell die Kapazitäten der Mitgliedstaaten für die Verwaltung und Durchführung der Kohäsionspolitik zu verbessern. Eine wirtschaftliche, effiziente Fondsverwaltung erfordert angemessene, wirksame und transparente Strukturen in den zentralen und regionalen Behörden, die in der Lage sind, die mit der Durchführung der Fonds verbundenen Aufgaben zu erfüllen (z.B. öffentliches Beschaffungswesen, Finanzkontrolle, Begleitung, Bewertung sowie Prävention und Bekämpfung von Betrug und Korruption). Der effiziente Einsatz der Fonds hängt auch davon ab, wieweit die Projektträger in der Lage sind, Projekte von hoher Qualität auszuarbeiten und durchzuführen. Die Sichtbarkeit von Ressourcen, die effizient und transparent eingesetzt werden, gibt als solche bereits Impulse für Privatunternehmen und Sozialpartner und schafft den Rahmen, innerhalb dessen erstere ihre Investitionsentscheidungen treffen. Infolgedessen sind auch in diesem Bereich Maßnahmen erforderlich, die durch technische Hilfe unterstützt werden sollten.

Ein verwandter, wesentlicher, die Wirksamkeit der Kohäsionspolitik bestimmender Faktor ist die Qualität der Partnerschaft zwischen sämtlichen maßgeblichen Beteiligten - einschließlich derjenigen auf regionaler und lokaler Ebene - bei der Ausarbeitung und Durchführung der Programme. Darüber hinaus ist eine starke Partnerschaft zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten die Grundlage, auf der die Kohäsionsstrategie festgelegt und anschließend über die operationellen Programme umgesetzt wird.

Die Aufstellung innovativer Projekte auf partnerschaftlicher Grundlage, die Förderung der Bürgerbeteiligung an der Formulierung und Ausführung von öffentlicher Politik sowie die Interaktion zwischen den und innerhalb der Gemeinschaften können zur Schaffung von Human- und Sozialkapital beitragen und eine nachhaltige Entwicklung, Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und sozialen Zusammenhalt bewirken. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass die maßgeblich Beteiligten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene geschlossen hinter der Reformagenda stehen damit die Ressourcen tatsächlich konzentriert werden auf Wachstum und Beschäftigung, und die hierfür erforderlichen Partnerschaftsnetze aufgebaut werden.

Den Regionen wird empfohlen, Strategien für eine nachhaltige Regionalentwicklung auszuarbeiten und dabei durch einen regelmäßigen, systematischen Dialog mit den maßgeblich Beteiligten einen Konsens über die zu verwirklichenden Ziele zu erreichen. Die Partnerschaft ist für die Ausarbeitung und Umsetzung von Entwicklungsstrategien unerlässlich und beruht auf der Konsultation und Beteiligung der Akteure wie z.B. der zuständigen Behörden, der Wirtschafts- und Sozialpartner und von Vertretern der Zivilgesellschaft einschließlich Nichtregierungsorganisationen. Die Partnerschaft bildet die Grundlage für Offenheit und Transparenz bei der Ausarbeitung und Durchführung der Programme.

Öffentlich-private Partnerschaften

Öffentlich-private Partnerschaften (PPP) können ein geeignetes Finanzierungsinstrument für Investitionen sein, wenn hinreichend Spielraum für die Beteiligung des Privatsektors besteht. Dies gilt besonders in Bereichen, in denen es nicht möglich oder nicht empfehlenswert ist, auf öffentlichen Besitz oder die Marktversorgung durch den öffentlichen Sektor zu verzichten. Abgesehen vom finanziellen Leverage-Effekt verbessert eine öffentlich-private Partnerschaft auf Projektebene auch die Qualität der Projektdurchführung und -verwaltung. Den Mitgliedstaaten wird daher angeraten, soweit möglich derartige Partnerschaften anzustreben. Die wichtigsten Vorteile solcher PPP bestehen darin, dass

• der öffentliche Sektor Zugang zu zahlreichen privatwirtschaftlichen Fertigkeiten erhält, die es ihm ermöglichen dürften, effizientere und kostenwirksamere Dienste anzubieten;

• der Privatsektor Risiken übernimmt, die nach dem herkömmlichen öffentlichen Beschaffungsansatz vom öffentlichen Sektor getragen würden;

• effizienter vorgegangen wird, wenn Konzeption, Errichtung, Verwaltung und Finanzierung ein Gesamtpaket bilden, für das ein einziger Partner zuständig ist.

Bei der Erwägung, ob bestimmte Projekte im Rahmen einer PPP durchgeführt werden sollen, müssen einige Vorbedingungen gegeben sein, bevor Privatunternehmen mit der Lieferung von Waren und Dienstleistungen betraut werden. Hierzu gehört insbesondere die Schaffung eines geeigneten Rechtsrahmens.

Öffentlich-private Partnerschaften funktionieren dann am besten, wenn die ausdrückliche politische Verpflichtung der Staatsregierungen besteht, den Privatsektor an Projekten des öffentlichen Sektors zu beteiligen. Für die öffentlich-privaten Partnerschaften in unterschiedlichen Politikbereichen muss jeweils ein klarer, spezifischer Rahmen aufgestellt werden, der - beispielsweise in Abhängigkeit davon, wie schnell Kosten durch Benutzergebühren amortisiert werden, oder in welchem Umfang soziale Ziele verfolgt werden - unterschiedlich ausgestaltet wird.

Die EU fördert die PPP, indem sie aus den Strukturfonds oder dem Kohäsionsfonds Mittel für die Projekte bereitstellt, die alle notwendigen Kriterien erfüllen. Für grössere Projekte wird die Kommission die Mitgliedstaaten ermuntern, zu prüfen, ob es sich für eine öffentlich-private Partnerschaft eignet. Die EIB und der EIF könnten in dieser Hinsicht einen wertvollen Beitrag leisten.

4. LEITLINIEN FÜR DIE KOHÄSIONSPOLITIK IM ZEITRAUM 2007-2013

Im Lichte der obigen Ausführungen und entsprechend der erneuerten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung sollten bei den im Rahmen der Kohäsionspolitik kofinanzierten Programmen die Mittel gezielt für die folgenden drei Prioritäten[12] eingesetzt werden:

- Verbesserung der Attraktivität der Mitgliedstaaten sowie ihrer Regionen und Städte durch Verbesserung der Anbindung, Gewährleistung einer angemessenen Dienstleistungsqualität und eines angemessenen Dienstleistungsniveaus sowie durch Erhaltung des Umweltpotenzials;

- Förderung von Innovation und Unternehmergeist sowie des Wachstums der wissensbasierten Wirtschaft durch Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten, auch unter Nutzung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien; und

- Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen , indem mehr Menschen in ein Beschäftigungsverhältnis oder eine unternehmerische Tätigkeit geführt, die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessert und die Investitionen in das Humankapital gesteigert werden.

In den folgenden Abschnitten werden die wichtigsten Aspekte jedes dieser weit gefassten Bereiche in jedem Kapitel anhand spezieller Leitlinien untersucht. Selbstverständlich sind nicht alle der näher ausgeführten Leitlinien für alle Regionen relevant. Welcher Investitionsmix am besten geeignet ist, hängt letztlich von den Stärken und Schwächen des einzelnen Mitgliedstaats oder der einzelnen Region ab. Die Leitlinien bilden vielmehr einen einheitlichen Rahmen, auf den die Mitgliedstaaten und Regionen bei der Ausarbeitung ihrer nationalen und regionalen Programme zurückgreifen sollten, um insbesondere ihren Beitrag zu den Zielen der Union in Bezug auf Zusammenhalt, Wachstum und Beschäftigung abschätzen zu können. Die Leitlinien bilden eine notwendige, aber nicht die einzige Voraussetzung dafür, dass der richtige Grad an Konzentration auf die Hauptprioritäten der einzelnen Mitgliedstaaten und Regionen im Einklang mit der überarbeiteten Lissabon-Agenda erreicht wird.

Entsprechend der Neulancierung der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung sollte sich die Kohäsionspolitik stärker auf Wissen, Forschung und Innovation sowie auf das Humankapital konzentrieren. Die gesamten finanziellen Anstrengungen zugunsten dieser Aktionsbereiche müssen daher erheblich gesteigert werden. Außerdem sollten sich die Mitgliedstaaten von bewährten Praktiken leiten lassen, wenn diese deutlich positive Ergebnisse in Bezug auf Wachstum und Beschäftigung gezeitigt haben.

Die Mitgliedstaaten und Regionen sollten das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Phasen der Ausarbeitung und Durchführung von Programmen und Projekten verfolgen. Dies kann durch spezielle Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung oder zur Bekämpfung von Diskriminierung geschehen. Eine andere Möglichkeit wäre, sorgfältig zu prüfen, wie sich andere Projekte und die Fondsverwaltung auf Frauen und Männer auswirken.

4.1. LEITLINIE: Stärkung der Anziehungskraft Europas und seiner Regionen für Investoren und Arbeitskräfte

Eine wesentliche Voraussetzung für Wachstum und Arbeitsplätze ist, dass die Unternehmen Zugang zur notwendigen Infrastruktur (Verkehr, Umwelt, Energie) haben. Eine moderne Infrastruktur ist für die Leistungsfähigkeit vieler Unternehmen ein wichtiger Faktor, der die wirtschaftliche und soziale Attraktivität eines Standortes mitbestimmt. In Regionen mit Entwicklungsrückstand, und besonders in den neuen Mitgliedstaaten geben Infrastrukturinvestitionen Impulse für Wachstum und somit für eine verstärke Konvergenz mit der übrigen Union. Die Finanzierung sollte nicht nur über Zuschüsse, sondern auch über Darlehen beispielsweise der Europäischen Investitionsbank (EIB) erfolgen. Den Mitgliedstaaten wird die Möglichkeit geboten, bei der Aufstellung von Projekten, die für Zuschüsse aus Gemeinschaftsmitteln in Betracht kommen, vermehrt auf das Fachwissen der EIB zurückzugreifen.

4.1.1. Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur

Die Bereitstellung einer effizienten, flexiblen und sicheren Verkehrsinfrastruktur kann als unverzichtbare Voraussetzung für die Wirtschaftsentwicklung angesehen werden, da dies die Produktivität steigert und – aufgrund des einfacheren Personen- und Warentransports - die Entwicklungsaussichten der betreffenden Regionen verbessert. Verkehrsnetze schaffen zusätzliche Chancen für den Handel und steigern gleichzeitig die Effizienz. Darüber hinaus ist vor allem in einer erweiterten Union der Ausbau der transeuropäischen Verkehrsnetze (namentlich der betreffenden Abschnitte der dreißig prioritären Projekte im Rahmen der transeuropäischen Verkehrsnetze) - mit Gewicht besonders auf grenzüberschreitenden Projekten - wesentlich, um eine bessere Integration der einzelstaatlichen Märkte zu erreichen.

Infrastrukturinvestitionen müssen auf den speziellen Bedarf und den Stand der wirtschaftlichen Entwicklung der jeweiligen Regionen und Länder zugeschnitten sein. Typisch für Infrastrukturinvestitionen (wie auch für andere Investitionen) sind rückläufige Rentabilitätsquoten, sobald die Mittelausstattung ein bestimmtes Niveau überschritten hat. Der Wirtschaftsertrag solcher Investitionen ist dann hoch, wenn die Infrastrukturausstattung schlecht und Basisnetze noch nicht vollständig sind. Ab Erreichen eines bestimmten Niveaus ist jedoch mit geringeren Erträgen zu rechnen.

Deswegen ist dem Stand der regionalen Wirtschaftsentwicklung und einer etwa vorhandenen guten Infrastrukturausstattung Rechnung zu tragen. In den am wenigsten entwickelten Regionen und Ländern können internationale und interregionale Verbindungen langfristig höhere Erträge in Form einer höheren Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen bringen und gleichzeitig die Mobilität der Arbeitskräfte erleichtern. In Regionen mit einer weit gestreuten, kleinteiligen Wirtschaftsgrundlage und einer durch Kleinstädte geprägten Siedlungsstruktur hingegen kann es sinnvoller sein, regionale Verkehrsinfrastrukturen zu errichten. In Konvergenzregionen mit unzureichenden Straßennetzen sollten Fördermittel auch für wirtschaftlich unverzichtbare Straßenverbindungen bereitgestellt werden. Die gilt in geringerem Maße auch für Regionen, die unter die Übergangsregelung fallen.

Um maximalen Gewinn aus den Verkehrsinvestitionen zu ziehen, müssen bei der Unterstützung aus den Fonds mehrere Prinzipien beachtet werden.

Als Erstes sollten Niveau und Art der zu fördernden Infrastrukturinvestition anhand objektiver Kriterien bestimmt werden. So sollten beispielsweise die potenziellen wirtschaftlichen Erträge anhand des Stands der wirtschaftlichen Entwicklung und der Art der Wirtschaftstätigkeiten der betreffenden Regionen, die vorliegende Infrastrukturdichte oder das Ausmaß der Infrastrukturüberlastung ermittelt werden. Bei der Ermittlung der sozialen Erträge sind auch die Umwelt- und Sozialfolgen vorgesehener Infrastrukturprojekte zu berücksichtigen.

Als Zweites sollte der Grundsatz der ökologischen Nachhaltigkeit im Einklang mit dem Weißbuch[13] so weit wie möglich beachtet werden. Im Mittelpunkt sollten die Bemühungen stehen, als Gegengewicht zur Dominanz des Straßenverkehrs in Europa alternative und kombinierte Verkehrsträger zu fördern.

Als Drittes ist in den Konvergenzregionen besonderes Augenmerk auf die Modernisierung des Eisenbahnnetzes zu legen, indem die vorrangigen Streckenabschnitte sorgfältig so ausgewählt werden, dass die Interoperabilität innerhalb des europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS) gewährleistet ist.

Als Viertes sollte nicht nur in die Verkehrsinfrastruktur investiert, sondern auch für ein geordnetes Verkehrsmanagement gesorgt werden, dessen Akzent auf der Sicherheit gemäß einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Standards liegt. Nationale oder regionale Strategien sollten der Notwendigkeit einer ausgewogenen (und umweltfreundlichen) Verkehrsverteilung Rechnung tragen, die wirtschaftlichen und Umweltbelangen gerecht wird. Die Strategien sollten beispielsweise intelligente Verkehrssysteme, multimodale Plattformen und ganz besonders die Technologie einschließen, die bei ERTMS und SESAME (einheitliches Flugverkehrsmanagementsystem in Europa) zum Einsatz kommt.

Aus den vorstehenden Grundsätzen ergeben sich folgende Aktionsleitlinien:

- Die Mitgliedstaaten sollten den 30 Projekten von europäischem Interesse in den unter das Ziel „Konvergenz“[14] fallenden Mitgliedstaaten und Regionen Vorrang einräumen. Andere TEN-Projekte sind dann zu fördern, wenn von ihnen ein wesentlicher Beitrag zu Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit erwartet wird. Innerhalb dieser Gruppe von Projekten sind grenzüberschreitende Verbindungen und Projekte, die von speziell benannten europäischen Koordinatoren in den Mitgliedstaaten überwacht werden, in den Vordergrund zu stellen. Die Mitgliedstaaten sollten sich dieser Koordinatoren bedienen, um die Frist zwischen dem Entwurf der Netzpläne und der materiellen Errichtung zu verkürzen.

- Im Kontext einer integrierten regionalen Verkehrs- und Kommunikationsstrategie für städtische und ländliche Gebiete sind außerdem ergänzende Investitionen in Nebenverbindungen wichtig, damit die Regionen die von den großen Verkehrsnetzen gebotenen Chancen nutzen können.

- Bei der Förderung von Eisenbahninfrastruktur ist für breitere Zugangsrechte zu sorgen. Fahrwegentgelte sollen unabhängigen Betreibern den Zugang erleichtern und die Errichtung eines EU-weiten, interoperablen Netzes fördern. Die Beachtung und Anwendung der Interoperabilität und die Installation des ERTMS-Systems in Fahrzeugen und an Gleisen sollte Teil aller finanzierten Projekte sein.

- Es gilt, ökologisch nachhaltige Verkehrsnetze zu fördern. Dies schließt Einrichtungen für den öffentlichen Nahverkehr (einschließlich Park-and-Ride-Einrichtungen), Mobilitätspläne, Ringstraßen, Verbesserung der Sicherheit an Kreuzungen und sanften Verkehr (Radwege, Fußwege) ein. Außerdem fallen hierunter Maßnahmen, mit denen öffentliche Verkehrsdienste für bestimmte Zielgruppen (Senioren, Behinderte) besser zugänglich gemacht und Netze für den Vertrieb alternativer Treibstoffe geschaffen werden.

- Damit die Verkehrsinfrastruktur möglichst effizient zur Förderung der Regionalentwicklung beiträgt, ist die Anbindung isolierter Gebiete an das transeuropäische Verkehrsnetz (TEVN) zu verbessern (siehe Karte im Anhang). In dieser Hinsicht ist mit besonderem Augenmerk auf Intermodalität und nachhaltigen Verkehr die Errichtung von Nebenstrecken zu fördern. So müssen besonders Häfen und Flughäfen an ihr Hinterland angebunden werden.

- Den „Meeresautobahnen“ und dem Kurzstreckenseeverkehr sollte als rentable Alternative zum Langstreckentransport auf Straße und Schiene mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden.

In den Mitgliedstaaten, die sowohl aus dem Kohäsionsfonds als auch aus den Strukturfonds gefördert werden, sollten in den Programmen die Aktionen nach den Fonds gegliedert werden, aus denen sie finanziert werden, wobei der wichtigste Beitrag zur Förderung der transeuropäischen Verkehrsnetze aus dem Kohäsionsfonds kommen sollte.

Die Strukturfondsmittel wiederum sollten generell auf den Ausbau von Infrastruktur konzentriert werden, die mit Maßnahmen zur Stimulierung des Wirtschaftswachstums zusammenhängt (wie Förderung des Fremdenverkehrs, Verbesserungen zur Steigerung der Attraktivität von Industriestandorten usw.). Hinsichtlich der Straßeninfrastruktur, sollten Investitionen auch dem allgemeinen Ziel der Verkehrssicherheit entsprechen.

Die Kofinanzierung aus dem Kohäsionsfonds und den Strukturfonds sollte die Zuschüsse aus den Mitteln für transeuropäische Netze ergänzen. Die Mitgliedstaaten müssen vorab entscheiden, welches Finanzinstrument sich am besten für die geplanten Projekte eignet. Die Finanzierung im Rahmen der Kohäsionspolitik kann mit den im Rahmen der TEN-Finanzierung gewährten Darlehensbürgschaften kombiniert werden.

4.1.2. Steigerung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum

Umweltinvestitionen können in dreierlei Form zur Wirtschaftsleistung beitragen: Sie können die langfristige Nachhaltigkeit des Wirtschaftswachstum gewährleisten, sie vermindern externe Umweltkosten für die Wirtschaft (z.B. Ausgaben für Gesundheitsfürsorge, Sanierungskosten oder Schadensbehebung, und sie stimulieren Innovation und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Künftige Kohäsionsprogramme sollten die potenziellen Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum stärken. Dem Angebot von Umweltdiensten wie Abfall- und Abwasserbehandlungsanlagen, Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, Dekontamination von Böden zwecks Ansiedlung neuer Wirtschaftstätigkeiten und Schutz vor bestimmten Umweltrisiken sollte in diesem Zusammenhang besonderer Vorrang eingeräumt werden.

Zwecks maximalen wirtschaftlichen Nutzens und minimaler Kosten sollte Umweltverschmutzung vor allem an der Quelle bekämpft werden. Im Sektor Abfallwirtschaft bedeut dies, vorrangig die Entstehung von Abfall zu vermeiden und Abfälle zu recyceln und biologisch abzubauen, was billiger ist und mehr Arbeitsplätze bietet als die ungünstigsten Entsorgungslösungen Deponielagerung und Verbrennung.

Die Entwicklungsstrategien sollten sich auf eine Vorabeinschätzung des Bedarfs und der besonderen Probleme der Regionen stützen, die möglichst anhand geeigneter Indikatoren vorgenommen wird. Die Internalisierung externer Umweltkosten und die Einführung marktbasierter Instrumente (vgl. z.B. die im Aktionsplan „Umwelttechnologien“ vorgeschlagenen Mechanismen) sind nach Möglichkeit zu fördern.

Deswegen werden folgende Aktionsleitlinien empfohlen:

- Deckung des beträchtlichen Bedarfs an Infrastrukturinvestitionen besonders in den Konvergenzregionen und in den neuen Mitgliedstaaten, um dem Umweltrecht in den Bereichen Wasser, Abfälle, Luft Natur- und Artenschutz zu genügen.

- Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen für Unternehmen und deren hoch qualifiziertes Personal . Dies lässt sich erreichen, indem zur Eindämmung des Wildwuchses von Städten die Aufstellung von Flächennutzungsplänen gefördert und die physische Umwelt einschließlich des natürlichen und kulturellen Erbes saniert wird. Einschlägige Investitionen sollten eindeutig mit der Ansiedlung und Expansion von innovativen, Arbeitsplätze schaffenden Unternehmen an den betreffenden Standorten in Zusammenhang stehen.

- Förderung von Investitionen, die zur Verwirklichung der Kyoto-Verpflichtungen der EU beitragen, zusätzlich zu Investitionen in nachhaltige Energie und nachhaltigen Verkehr im Rahmen anderer Strategien.

- Maßnahmen zur Risikoverhütung durch bessere Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, gezieltere Forschung und den besseren Einsatz der IKT sowie eine innovativere Politik für die öffentliche Verwaltung (siehe Karte im Anhang).

In den Mitgliedstaaten, die sowohl aus dem Kohäsionsfonds als auch aus den Strukturfonds gefördert werden, müssen die Aktionen in den Programmen nach den finanzierenden Fonds aufgeschlüsselt werden. Der Kohäsionsfonds sollte sich im Allgemeinen auf Infrastrukturinvestitionen in den Bereichen Wasser-, Abfall- und Luftverschmutzung konzentrieren, während sich die Strukturfonds generell auf die Förderung von Umweltmanagementsystemen, die Verbreitung sauberer Technologien in KMU und die Sanierung von kontaminierten Standorten konzentrieren sollten.

4.1.3. Eine Lösung für Europas intensiven Einsatz traditioneller Energiequellen

Eine verwandte Priorität ist die Notwendigkeit, durch Steigerung der Energieeffizienz und die bessere Ausschöpfung von erneuerbaren Energien die Abhängigkeit von herkömmlichen Energieträgern zu verringern. Einschlägige Investitionen tragen dazu bei, eine gesicherte Energieversorgung für langfristiges Wachstum zu sichern, wirken gleichzeitig als Innovationsquelle und eröffnen Exportchancen.

Aber auch in herkömmliche Energiequellen muss investiert werden, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. In den Fällen, in denen der Markt nachweislich versagt hat und die Marktliberalisierung nicht behindert wird, sollten Finanzmittel besonders auf die Fertigstellung von Netzverbindungen konzentriert werden. Die Herstellung von Verbindungen (mit den TEN als besonderem Schwerpunkt), die Verbesserung der Stromverbundnetze und die Vervollständigung und Verbesserung der Gasfernleitungen und der Gasverteilungsnetze sollten dabei im Mittelpunkt stehen.

Aktionsleitlinien für dieses Kapitel:

- Förderung von Projekten zur Verbesserung der Energieeffizienz und Verbreitung von wenig energieintensiven Entwicklungsmodellen.

- Förderung der Entwicklung von erneuerbaren und alternativen Technologien (Wind, Sonne, Biomasse), in denen die EU eine Führungsposition einnehmen und somit ihre Wettbewerbsstellung stärken kann. Solche Investitionen tragen zudem zu dem Ziel der Lissabon-Strategie bei, demzufolge bis 2010 Strom zu 21 % aus erneuerbaren Quellen gewonnen werden soll.

- Konzentration von Investitionen in herkömmliche Energiequellen, um die Netze in den Fällen auszubauen, in denen der Markt eindeutig versagt hat. Diese Investitionen betreffen hauptsächlich die Konvergenzregionen.

4.2. LEITLINIE: Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum

Die Wachstums- und Beschäftigungsziele der Union können nur erreicht werden, wenn die Wirtschaftsstrukturen auf wissensbasierte Tätigkeiten ausgerichtet werden. Dies setzt Maßnahmen in mehreren Bereichen voraus: Anhebung der geringen Ausgaben für Forschung und technologische Entwicklung (FtE) vor allem im Privatsektor; Förderung von Innovation in Form neuer oder besserer Produkte, Verfahren und Dienste, die im internationalen Wettbewerb mithalten können; Steigerung der regionalen Fähigkeit, neue Technologien (und besonders IKT) hervorzubringen und zu absorbieren; mehr Unterstützung für Risikobereitschaft.

Die FtE-Ausgaben - ausgedrückt in Prozent des BIP - sind zwar angestiegen, aber nur sehr geringfügig. Mit 1,9 % des BIP liegen sie deutlich unter dem Lissabon-Ziel von 3%[15]. Eine Erhöhung des Anteils von FtE-Ausgaben von 1,9 % auf 3% des BIP (um das Lissabon-Ziel bis 2010 zu erreichen) hat schätzungsweise eine Steigerung des BIP um 1,7 % bis 2010 zur Folge[16]. Nicht nur der Rückstand der privaten FtE-Investitionen ist und bleibt signifikant, es deutet einiges darauf hin, dass auch die einschlägigen öffentlichen Investitionen unter Druck geraten. Die Kluft, die innerhalb und zwischen einzelnen Ländern in Bezug auf FtE und Innovation und besonders bei den FtE-Ausgaben der Unternehmen besteht, ist deutlich größer als die Unterschiede bei den Einkommen. Zwar wurden einschlägige nationale und gemeinschaftliche Initiativen getroffen und miteinander kombiniert, doch sind weitere Maßnahmen erforderlich, um dem Unternehmensbedarf entsprechende FtE-Erkenntnisse aus öffentlichen und privaten FtE-Einrichtungen liefern zu können.

Europa kommt bei der Innovation immer mehr ins Hintertreffen: Dem europäischen Innovationsanzeiger (European Innovation Scoreboard) zufolge liegt Europa bei neun von elf Innovationsindikatoren hinter den USA[17]. Auch innerhalb Europas bleibt die Innovationskluft bestehen, da es der EU häufig nicht gelingt, technologische Neuentwicklung in marktgängige Produkte und gewerbliche Verfahren umzusetzen. Die Kohäsionspolitik kann dazu beitragen, die Hauptursachen der mangelnden Innovationsleistung der EU zu beseitigen, wie unwirksame Innovationssysteme, mangelnde Dynamik seitens der Unternehmer oder schleppende Nutzung von IKT durch die Unternehmen.

In diesem Zusammenhang müssen die nationalen und regionalen FtE-Kapazitäten gestärkt, Investitionen in IT-Infrastruktur gefördert sowie Technologie und Wissen über geeignete Instrumente für Technologietransfers und Wissensaustausch verbreitet werden. Durch regionale Zukunftsforschung und andere regionale strategische Planungsmethoden, die regelmäßige, systematische Kontakte mit den wichtigsten Beteiligten umfassen, ließe sich eine bessere Nutzung des bestehenden FtE-Potenzials erreichen. Eine weitere wichtige Aufgabe besteht darin, die Fähigkeit von Unternehmen und besonders KMU, FTE zu assimilieren, zu steigern, Anreize zu geben, damit der europäische Bestand an hoch qualifizierten Forschern wächst und zum Einsatz kommt, die privaten und öffentlichen Innovationen in FtE und Innovation anzuheben sowie Impulse zur Gründung von FtE-Partnerschaften über verschiedene EU-Regionen hinweg zu geben.

Direktzuschüsse bleiben zwar vor allem in Konvergenzregionen wichtig, doch ist es notwendig, sich auf die Bereitstellung kollektiver Unternehmens- und Technologiedienste für Unternehmensgruppen zu konzentrieren, um diesen bei der Verbesserung ihrer Innovationstätigkeit zu helfen. Direktzuschüsse für einzelne Firmen sollten gezielt der Verbesserung der FtE- und Innovationsfähigkeit der Firma dienen, und nicht eine vorübergehende Senkung ihrer Produktionskosten bewirken, die erhebliche Mitnahmeeffekte zur Folge haben kann. Besonders wichtig ist dies in traditionellen Sektoren - besonders denjenigen, die sich dem globalen Wettbewerb stellen und deshalb zusätzliche Anstrengungen unternehmen müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben, - und in KMU, die auf regionaler Ebene häufig die meisten Arbeitsplätze bereitstellen. Wesentlich ist aber auch, dass diese Politik auf die jeweiligen Rahmenbedingungen jeder Region und besonders an den Bedarf der KMU angepasst wird. Nationalen und regionalen Strategien muss eine umfassende Untersuchung der Möglichkeiten für FtE-Investitionen zugrunde liegen.

Wissen und Innovation stehen im Mittelpunkt der Maßnahmen, die die EU unternimmt, um schnelleres Wachstum und mehr Beschäftigung zu fördern. Auf EU-Ebene werden zwei miteinander verwandte Rahmenprogramme vorgeschlagen: das siebte Rahmenprogramm für FtE und das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation. Die Synergie zwischen der Kohäsionspolitik und diesen Instrumenten ist unverzichtbar; deswegen muss in den nationalen und regionalen Entwicklungsstrategien klar festgehalten sein, wie diese Synergie erzielt werden soll. Im Rahmen der Kohäsionspolitik kann allen Regionen beim Aufbau von Forschungs- und Innovationskapazitäten geholfen und so dazu beigetragen werden, dass diese Regionen tatsächlich am europäischen Forschungsraum sowie generell der Forschungs- und Innovationstätigkeit der EU beteiligt sind. Die Kohäsionspolitik hat besonders zwei wichtige Aufgaben wahrzunehmen. Die erste besteht darin, die Regionen bei der Durchführung regionaler Innovationsstrategien und Aktionspläne zu unterstützen, die auf regionaler Ebene und auf der Ebene der EU als Ganzes die Wettbewerbsfähigkeit wesentlich beeinflussen können. Als zweite Aufgabe ist ein Beitrag dazu zu leisten, die Forschungs- und Innovationskapazität in der Region auf ein Niveau zu heben, das es der Region gestattet, an transnationalen Forschungsprojekten teilzunehmen.

Die regionalen Strategien müssen deswegen die Mittel auf Investitionen in FtE, Innovation und Unternehmertum konzentrieren, dem Wirtschaftsentwicklungsbedarf der jeweiligen Region entsprechende Investitionen und deren Umwandlung in Produkt-, Verfahrens- und Dienstleistungsinnovation gewährleisten, den Technologietransfer und Wissensaustausch steigern; die Entwicklung, Verbreitung und Nutzung von IKT in Unternehmen steigern und gewährleisten, dass Unternehmen, die in solche Waren und Dienstleistungen mit hohem Mehrwert investieren wollen, Zugang zu Finanzmitteln haben.

4.2.1. Mehr und gezieltere Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung

Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft hängt wesentlich von ihrer Fähigkeit ab, neues Wissen so schnell wie möglich marktfähig zu machen. Diese Fähigkeit wird durch öffentliche FtE-Unterstützung gestärkt. Die schliesst eine Unterstützung für Unternehmen ein, wo dies durch die wirtschaftlichen und Marktbedingungen rechtfertigen. Außerdem lässt sich die staatliche Unterstützung von FtE mit Fragen des Eigentums an Forschungsergebnissen und der Notwendigkeit, in bestimmten Forschungsbereichen die kritische Masse zu erreichen, begründen.

Dem besonderen Charakter der FtE muss bei der Umsetzung der Regionalpolitik Rechnung getragen werden. So setzt FtE eine besonders enge Zusammenarbeit der Beteiligten voraus, um die Entstehung von Kompetenzzentren zu fördern, die erforderlich sind, um die kritische Masse zu erreichen. Die geografische Nähe aufgrund des Vorliegens von KMU-Clustern und Innovationszentren im Umfeld öffentlicher Forschungsinstitute muss eine Schlüsselrolle spielen. Infolgedessen müssen FtE-Tätigkeiten notwendigerweise räumlich konzentriert werden, während gleichzeitig die Absorptionsfähigkeit der wenig FtE-intensiven Gebiete gesteigert werden muss.

In den Mitgliedstaaten und Regionen mit dem größten Entwicklungsrückstand sollte die FtE im Umfeld bestehender Kompetenzzentren entwickelt und gleichzeitig die übermäßige räumliche Streuung von Ressourcen vermieden werden. Die Investitionen sollten auch den im siebten Rahmenprogramm niedergelegten europäischen Prioritäten zugute kommen und die Ziele der überarbeiteten Lissabon-Agenda unterstützen. Der Entwicklung von neuen, marktfähigen Produkten, Dienstleistungen und Fertigkeiten sollte Vorrang eingeräumt werden.

Maßnahmen im FtE-Bereich sollten auf die gemeinschaftliche FtE-Politik und den Bedarf der betreffenden Regionen abgestimmt werden. Das methodische Konzept sollte sich auf eine solide Analyse (z.B. Zukunftsforschung), aber auch auf Indikatoren wie die Zahl der Patentanmeldungen, die in der FtE tätigen Humanressourcen, den Standort privater und öffentlicher Forschungseinrichtungen und das Vorhandensein von Clustern innovativer Unternehmen stützen.

Aktionsleitlinien für den FtE-Bereich:

- Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und öffentlichen Forschungsinstituten durch Förderung der Schaffung von regionalen und transregionalen Spitzentechnologie- Clustern .

- Förderung der FtE-Tätigkeit in KMU und Sicherstellung des Zugangs von KMU zu FtE-Diensten in öffentlich finanzierten Forschungsinstituten.

- Förderung regionaler grenzüberschreitender und transnationaler Initiativen, die der Stärkung der Forschungszusammenarbeit und dem Aufbau von Kapazitäten in prioritären Bereichen der EU-Forschungspolitik dienen.

- Stärkung des Aufbaus von FtE-Kapazität auch in Form von IKT, Forschungsinfrastruktur und Humankapital in Bereichen mit hohem Wachstumspotenzial.

In den Regionen, die unter das Ziel „Konvergenz“ fallen, können Programme dazu beitragen, die FtE- und Bildungsinfrastruktur (einschließlich regionaler Hochgeschwindigkeits-Datennetze zwischen und innerhalb von Forschungseinrichtungen) ebenso zu verbessern wie die Geräte- und Instrumentenausstattung von aus öffentlichen Mitteln finanzierten Forschungsinstituten und von Privatunternehmen, sofern diese Investitionen direkt an die Ziele der regionalen Wirtschaftsentwicklung gekoppelt sind. Dies kann Forschungsinfrastruktur umfassen, für die unter früheren Rahmenprogrammen Machbarkeitsstudien finanziert worden sind. Zur Unterstützung der Prioritäten des siebten Rahmenprogramms sollten Bemühungen unternommen werden, das volle Potenzial der be- und entstehenden Kompetenzzentren auszuschöpfen, und es sollte stärker in das Humankapital investiert werden, indem vor allem Forscher auf nationaler Ebene ausgebildet und Bedingungen geschaffen werden, die für im Ausland ausgebildete Forscher interessant sind.

4.2.2. Innovation erleichtern und unternehmerische Initiative fördern

Innovation ist die Frucht komplexer, interaktiver Abläufe und schließt auch die Fähigkeit von Unternehmen ein, komplementäres Wissen von anderen Marktbeteiligten, Organisationen und Einrichtungen zu erschließen.

Investitionen in Innovation sind EU-weit die alles überragende Priorität der Kohäsionspolitik. In den Regionen, die unter das neue Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ fallen und in denen relativ geringe Finanzmittel konzentriert werden müssen, um die kritische Masse zu erreichen und eine Hebelwirkung zu erzielen, sollte die Kofinanzierung solcher Investitionen der wesentliche Schwerpunkt sein.

Hauptziel sollte es sein, ein Wirtschaftsklima zu fördern, das Unternehmen dazu motiviert, neues Wissen hervorzubringen, zu verbreiten und einzusetzen. Der Aufbau effizienter regionaler Innovationssysteme ist nur möglich, wenn die wirtschaftlichen, sozialen und politischen Akteure in Kontakt stehen mit den weltweit - nicht nur auf nationaler oder lokaler Ebene - führenden Verfahren in Technologie und Wirtschaft. In diesem Zusammenhang sollte auch die Zusammenarbeit gesucht werden mit den Innovation-Relay-Zentren und den Euro-Info-Zentren, die unter dem CIP-Programm finanziert werden, insbesondere in dem Bereich der transnationalen Technologie und der Verbreitung von Informationen.

Existenzgründungen, vor allem im Bereich FtE, müssen gefördert werden, damit langfristig ausgelegte, eindeutig marktorientierte Partnerschaften mit Forschungsinstituten entstehen. Die Kohäsionspolitik sollte darauf ausgerichtet sein, einen Ausgleich für die Unzulänglichkeiten des Marktes zu bieten, die Innovation und unternehmerische Initiative behindern. Die Maßnahmen sollten darauf ausgerichtet sein, bestehende wirtschaftliche Zentren zu nutzen, um das regionale FtE-Potenzial auszuschöpfen und die Vernetzung und technologische Zusammenarbeit in und zwischen den Regionen zu fördern.

Die öffentlichen Behörden sollten dafür sorgen, dass Forschungsinstitute, der Privatsektor und der öffentliche Sektor das Potenzial für Synergien zwischen ihnen voll ausschöpfen.

Was die Verfahren anbelangt, so können Strategien zur Wirtschaftsentwicklung durch Daten über bestehende innovative Maßnahmen in den betreffenden Regionen bereichert werden, die beispielsweise Patentanmeldungen durch Einzelpersonen oder die Art, die Reichweite und das Entwicklungspotenzial bestehender Cluster innovativer Tätigkeiten betreffen, einschließlich solcher, an denen private und öffentliche Forschungsinstitute beteiligt sind. Auch die gemeinschaftlichen Innovationserhebungen und der Europäische Innovationsanzeiger können in diesem Zusammenhang hilfreich sein.

Aktionsleitlinien für dieses Kapitel:

- Effizienteres FtE-, Innovations- und Bildungsangebot in den Regionen und besserer Zugang der Unternehmen, vor allem KMU, dazu, beispielsweise durch Einrichtung von Kompetenzzentren , räumliche Konzentration von im Spitzentechnologiebereich tätigen KMU im Umfeld von Forschungs- und Technologieeinrichtungen oder durch die Schaffung und den Ausbau von regionalen Clustern im Umfeld von Großunternehmen.

- Bereitstellung von Unternehmensdiensten , damit Unternehmen und vor allem KMU ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern und auf internationalen Märkten präsent sein können, indem sie namentlich die Chancen nutzen, die der Binnenmarkt bietet. Unternehmensdienste sollten die Nutzung von Synergien (z.B. Technologietransfer, Wissenschaftsparks, IKT-Zentren, Gründerzentren und verwandte Dienste, Zusammenarbeit mit Clustern) in den Mittelpunkt stellen und in den Bereichen Management, Marketing, technische Unterstützung, Personaleinstellung sowie anderen fachlichen und wirtschaftlichen Diensten traditionelle Unterstützung leisten.

- Gewährleistung der vollen Ausschöpfung europäischer Stärken im Bereich der Öko-Innovationen . Öko-Innovationen sollten zusammen mit den in KMU eingesetzten Verfahren durch die Einführung von Umweltmanagementsystemen gefördert werden. Wenn die EU-Wirtschaft heute in diesen Bereich investiert, wird sie später eine starke Wettbewerbsstellung innehaben, wenn andere Regionen die Notwendigkeit solcher Technologien erst erkennen. Dieser Bereich steht eindeutig mit dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation im Zusammenhang.

- Förderung von unternehmerischer Initiative , Erleichterung der Gründung von neuen Firmen und deren Expansion und Förderung von Spin-out- und Spin-off-Unternehmen von Forschungseinrichtungen oder Firmen in unterschiedlicher Weise (z.B. Sensibilisierung, Schaffung von Prototypen, Tutoring und Bereitstellung von Verwaltungs- und Technologieunterstützung für künftige Unternehmer).

Es ist dafür zu sorgen, dass Unternehmen, einschließlich KMU, Forschungsergebnisse kommerziell nutzen können.

Unternehmensdienste sollten vorzugsweise vom Privatsektor oder von gemischten öffentlich-privaten Einrichtungen erbracht werden. Die Dienste sollten von höchster Qualität, sofort verfügbar, einfach zugänglich und auf den Bedarf von KMU zugeschnitten sein. Für die Qualität der Dienste sind Vorgaben zu machen, deren Einhaltung überprüft wird, und die Kohärenz zwischen den einzelnen Anbietern ist beispielsweise durch Errichtung öffentlich-privater Partnerschaften oder zentraler Anlaufstellen zu garantieren.

Die Verwaltungsverfahren sind häufig zu komplex. Ein Netz zentraler Anlaufstellen, die als Schnittstelle zwischen dem öffentlichen Sektor und dem Antragsteller dienen, sollte Auskünfte und erste Unterstützung auch in Bezug auf die Aktionen anbieten, die im Rahmen der Kohäsionspolitik kofinanziert werden. Diese Anlaufstellen sollten unabhängig von nationalen oder regionalen Zuständigkeiten für das gesamte Spektrum staatlicher Beihilfen zuständig sein und Zielvorgaben für die Effizienz ihrer Tätigkeit erhalten haben, die regelmäßig überprüft werden.

Sobald die Umstände dies gestatten, sollten bestimmten Kategorien von Unternehmen (Existenzgründungen oder neu niedergelassene Unternehmen) oder Unternehmern (junge Menschen, Frauen, ältere Arbeitnehmer oder Angehörige ethnischer Minderheiten) maßgeschneiderte Unterstützung erhalten. Außerdem sollten die Schulen dazu angehalten werden, unternehmerische Kompetenz in die Bildungsinhalte aufzunehmen.

4.2.3. Förderung der Informationsgesellschaft für alle

Der Einsatz der IKT in der gesamten EU-Wirtschaft ist ein wichtiger Hebel zur Verbesserung der Produktivitätsquoten und der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen. Die IKT geben außerdem Anstöße dafür, Produktionsverfahren neu zu gestalten, und bewirken, dass sich neue Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen herausbilden. Die effiziente und wirksame Bereitstellung von öffentlichen Diensten - besonders im Bereich der elektronischen Behördendienste (E-Government) und des Online-Gesundheitswesens - bietet beträchtliches Potenzial für wirtschaftliches Wachstum und die Entstehung neuer Dienstleistungen. Technologiedurchdringung kann zur Regionalentwicklung beitragen, indem sie die Schaffung und das Wachstum von Kompetenzzentren in IKT-Sparten fördert und für die Vernetzung von Unternehmen und besonders von KMU sorgt. Die Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen muss Impulse erhalten, um private Investitionen in IKT zu erleichtern und zu stimulieren und gleichzeitig den Wettbewerb im IKT-Sektor zu gewährleisten.

Schwerpunkt der politischen Maßnahmen sollte es daher sein, die Innovationsunterstützung für KMU und besonders den Technologietransfer zwischen Forschungsinstituten und Unternehmen zu verbessern. Die Kohäsionspolitik sollte dafür eingesetzt werden, die in der wissensbasierten Wirtschaft verlangten Fertigkeiten zu entwickeln sowie Inhalte durch Anwendungen und Dienste (wie elektronische Behördendienste, elektronischer Geschäftsverkehr, technologiegestütztes Lernen, Online-Gesundheitswesen) zu entwickeln, die eine interessante Alternative zu anderen, häufig kostspieligeren Dienstleistungsmodellen sind. In abgelegenen und dünn besiedelten Gebieten ist dies besonders wichtig. Es ist offensichtlich, dass der Einsatz und die Entwicklung von Produkten und inhaltsgestützten Diensten nur funktionieren kann, wenn die geeignete Infrastruktur vorhanden und in der Lage ist, Breitbanddienste zu unterstützen. Deswegen muss in der ganzen Union die geeignete Infrastruktur für Breitbandkommunikation zu erschwinglichen Kosten verfügbar sein.

Investitionen in die IKT-Infrastruktur sollten generell der rasanten technologischen Entwicklung Rechnung tragen und die Grundsätze der Technologieneutralität und des offenen Zugangs beachten. Wesentlich ist außerdem die Beachtung des Wettbewerbsrechts und des Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation.

Die Aktionen müssen gestützt sein auf Kontextindikatoren mit Bezug auf die bestehende Wirtschaftsstruktur (u.a. Spezialisierung der Industrie, Niveau der wirtschaftlichen Entwicklung, Qualität der Anbindung an IKT und potenzielle Synergien zwischen regionalen Wirtschaftszentren). Bei der Ermittlung des regionalen Bedarfs sind die bestehenden EU-Initiativen zur Förderung der IKT und besonders i2010 – die europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung - zu berücksichtigen[18].

Da die IKT alle Bereiche von Wirtschaft und Gesellschaft berühren, müssen die Mitgliedstaaten und Regionen unbedingt kompatible Strategien für die Informationsgesellschaft entwickeln, die für Kohärenz zwischen den einzelnen Sektoren und deren Integration sorgen. Zu diesem Zweck sollten sie auf der Grundlage des lokalen Bedarfs, der Mitwirkung der Entscheidungsträger und einer starken öffentlichen politischen Unterstützung nachfrage- und angebotsgestützte Maßnahmen ausgewogen miteinander kombinieren.

Aktionsleitlinien:

- Gewährleistung der Nutzung von IKT durch Unternehmen und Haushalte sowie Förderung der Entwicklung durch ausgewogene Unterstützung von Nachfrage nach und Angebot an IKT-Produkten und sowohl öffentlichen als auch privaten Diensten , sowie durch höhere Investitionen in das Humankapitel. Diese Maßnahmen dürften eine Produktivitätssteigerung bewirken sowie eine offene und wettbewerbsfähige digitale Wirtschaft (z.B. durch besseren Zugang für Behinderte und Senioren) und somit Wachstum und Beschäftigung fördern.

- Gewährleistung der Verfügbarkeit von IKT-Infrastruktur in den Fällen, in denen der Markt diese nicht zu tragbaren Kosten und auf dem Niveau hergibt, das erforderlich ist, um die verlangten Dienste zu unterstützen. Dies gilt vor allem für abgelegene und ländliche Gebiete sowie in den neuen Mitgliedstaaten.

4.2.4. Besserer Zugang zu Finanzmitteln

Ein weiterer wichtiger Faktor für die Förderung von Wissen und Innovation ist der einfachere Zugang zu Finanzmitteln. Um Wachstum und Beschäftigung zu fördern, muss es für Unternehmer und Unternehmen wieder lohnender gemacht werden, in die Entwicklung und Herstellung von Waren und Dienstleistungen zu investieren anstatt sich beispielsweise auf Tätigkeiten zu konzentrieren, die Spekulationsgewinne abwerfen.

Oft ist es in diesem Kontext schwierig, Zugang zu Finanzmitteln zu erhalten, was dem Wachstum und der Schaffung von Arbeitsplätzen im Wege steht. Ein besserer Zugang zu Kapital ist sowohl für FtE-Tätigkeiten als auch für Existenzgründer wichtig.

Solche Programme könnten in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) durchgeführt werden, um in den Fällen finanzielle Ressourcen zu erschließen, in denen der Markt angesichts der mit FtE-Tätigkeiten verbundenen hohen Risiken unergiebig bleibt, wodurch unternehmerische Initiativen verhindert werden. Dabei ist zu prüfen, wie sich die Förderung von Unternehmensgründungen durch die öffentliche Hand auswirkt, um zu vermeiden, dass private Investitionen völlig verdrängt und wettbewerbsverzerrende Maßnahmen getroffen werden.

Privates Beteiligungskapital und Risikokapital sowie Darlehensfonds für die Gründung innovativer Unternehmen sollten als Motor für unternehmerische Initiative, Innovation und die Schaffung von Arbeitsplätzen eine wesentliche Rolle spielen. Öffentliche Einrichtungen sind nicht immer am besten geeignet, um Risiken einzugehen. Der Schwerpunkt sollte darauf gelegt werden, im Falle eines Marktversagens spezialisierte Anbieter von Risikokapital und Bankbürgschaften einzurichten oder zu erweitern. Erfahrungsgemäß sind diese wirkungsvoller, wenn sie ein Unterstützungs-Gesamtpaket anbieten, das bereits eine der Unternehmensgründung oder -expansion vorangestellte Schulung einschließt.

Aktionsleitlinien:

- Förderung von zuschussfreien Finanzinstrumenten wie Darlehen, Finanzierung von nachrangigen Krediten über gesichertes Fremdkapital, wandelbare Instrumente (Mezzanine-Finanzierung) und Risikokapital (d.h. Startkapital und Risikokapital). Zuschüsse sollten dem Bau und der Erhaltung von Infrastrukturen, die den Zugang zu Finanzmitteln vereinfachen (d.h. Technologietransferbüros, Gründerzentren, Business-Angels-Netze, Investitionsförderungsprogramme), vorbehalten sein. Bürgschaftsmechanismen und Kreditgarantiegemeinschaften sind zu fördern, um insbesondere den KMU den Zugang zu Mikrokrediten zu erleichtern. Die EIB und der EIF können in dieser Hinsicht einen wertvollen Beitrag leisten.

- Erreichen bestimmter Gruppen , wie junge Unternehmer, Unternehmerinnen oder solche aus benachteiligten Bevölkerungsgruppen einschließlich ethnischer Minderheiten.

Angesichts des über Jahre hinweg entstandenen Fachwissens des EIF ist die enge Zusammenarbeit mit ihm besonders wichtig, um den KMU die nötige Unterstützung zu leisten und gleichzeitig den europäischen Risikokapitalmarkt auszubauen.

4.3. LEITLINIE: Mehr und bessere Arbeitsplätze

Mit der Neulancierung der Lissabon-Strategie hat der Europäische Rat ein einziges Leitlinienbündel beschlossen, in dem die Grundzüge der Wirtschaftspolitik und die Leitlinien für die europäische Beschäftigungsstrategie[19] vereint und somit makroökonomische, mikroökonomische und beschäftigungspolitische Strategien für Wachstum und Beschäftigung integriert werden. Den Verordnungsentwürfen[20] zufolge decken sich die Schwerpunkte der strategischen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft in den Bereichen Beschäftigung und Humanressourcen mit denjenigen der europäischen Beschäftigungsstrategie[21]. Außerdem legen die beschäftigungspolitischen Empfehlungen der EU großes Gewicht auf die länderspezifischen Herausforderungen und Prioritäten.

Die Offensive für Vollbeschäftigung und höhere Produktivität hängt von einer breiten Palette von Maßnahmen ab, darunter auch die bereits erörterten. Investitionen in die Entwicklung von Infrastruktur, Unternehmen und Forschung schaffen dank der Wirkung in der Anlaufphase kurzfristig Beschäftigungschancen, greifen aufgrund der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit aber auch langfristig. Damit diese Investitionen die maximale Beschäftigungswirkung erzielen, muss das Humankapital weiter entwickelt und gestärkt werden.

In Bezug auf die Entwicklung des Humankapitals heben die beschäftigungspolitischen Leitlinien drei Aktionsschwerpunkte für die politischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten hervor:

- Mehr Menschen an das Erwerbsleben heranführen und die Sozialschutzsysteme modernisieren;

- die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern;

- die Investitionen in Humankapital steigern durch Verbesserung von Bildung und Qualifizierung.

Im Einklang mit diesen Schwerpunkten sollten Investitionen hinreichend Beachtung finden, mit denen die Effizienz der öffentlichen Verwaltung, aber auch der Bildungs- und Gesundheitsinfrastruktur gesteigert werden sollen.

Die Kohäsionspolitik sollte sich darauf konzentrieren, die speziellen Probleme, mit denen die europäische Beschäftigungsstrategie in jedem Mitgliedstaat konfrontiert wird, zu lösen, indem sie die Aktionen unterstützt, die unter die Ziele „Konvergenz“ sowie „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ fallen. Für das erstgenannte Ziel steht ein breiteres Spektrum von Aktionen und Finanzmitteln zur Verfügung. Für das letztgenannte Ziel müssen die EU-Mittel deutlich stärker konzentriert werden, um eine signifikante Wirkung zu erzielen.

Die beschäftigungspolitischen Empfehlungen heben besonders die länderspezifischen Herausforderungen und Prioritäten hervor, die auf nationaler oder regionaler Ebene gehandhabt werden können. Namentlich in den Programmen, die der Arbeitsplatzschaffung und der Entwicklung der Humanressourcen dienen, sind diese Herausforderungen und Prioritäten zu berücksichtigen. Um regionale Disparitäten wirksam zu beseitigen, sollten - wenn keine speziellen Regionalprogramme durchgeführt werden - nationale Programme eine regionale Dimension aufweisen.

4.3.1. Mehr Menschen an das Erwerbsleben heranführen und die Sozialschutzsysteme modernisieren

Nur durch die Verbreiterung der Wirtschaftsbasis, die Anhebung des Beschäftigungsniveaus und die Verringerung der Arbeitslosigkeit kann es gelingen, Wirtschaftswachstum und eine Gesellschaft ohne soziale Ausgrenzung zu fördern und Armut zu bekämpfen. Allein schon angesichts des erwarteten Rückgangs der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter ist eine stärkere Erwerbsbeteiligung unverzichtbar. Im Rahmen der beschäftigungspolitischen Leitlinien werden die Mitgliedstaaten aufgefordert,

- ihre Beschäftigungspolitik auszurichten auf Vollbeschäftigung, Steigerung der Arbeitsplatzqualität und Arbeitsproduktivität sowie Stärkung des sozialen und territorialen Zusammenhalts;

- einen lebenszyklusorientierten Ansatz in der Beschäftigungspolitik zu fördern;

- für Arbeitsmärkte ohne Ausgrenzung zu sorgen, die Attraktivität der Erwerbstätigkeit zu steigern, Arbeit lohnend zu machen für Arbeitsuchende, einschließlich Behinderte und Nichterwerbstätige;

- den Arbeitsmarkterfordernissen besser gerecht zu werden.

Den Aktionen muss die vorherige Bedarfsermittlung beispielsweise anhand einschlägiger nationaler und/oder regionaler Indikatoren wie Arbeitslosen- und Beschäftigungsquote, Anteil der Langzeitarbeitslosen, Anteil der von Armut bedrohten Menschen und Einkommensniveau zugrunde gelegt werden.

Zur Unterstützung von Arbeitsmarktdiensten für Arbeitsuchende, Arbeitslose und Benachteiligte müssen effiziente, wirksame Arbeitsmarkteinrichtungen, vor allem Arbeitsvermittlungsdienste vorhanden sein, die auf die Herausforderungen des rapiden wirtschaftlichen und sozialen Wandels und der Alterung der Bevölkerung reagieren können; diese können aus den Strukturfonds gefördert werden. Diese Einrichtungen spielen eine zentrale Rolle, indem sie aktive Arbeitsmarktstrategien umsetzen und individuell zugeschnittene Dienste mit dem Ziel anbieten, die berufliche und geografische Mobilität zu fördern und - auch auf lokaler Ebene - das Angebot an Arbeitsplätzen mit der Nachfrage danach abzustimmen. Sie sollten dazu beitragen, Defizite und Engpässe auf dem Arbeitsmarkt sowie den Bedarf an Kompetenzen und Qualifikationen besser zu antizipieren. Dadurch würde auch eine bessere Bewältigung von Wirtschaftsmigration unterstützt. Deshalb ist es sehr wichtig, dass die angebotenen Dienste einfach zugänglich und transparent sind. Das EURES-Netz ist ein wichtiges Instrument zur Steigerung der beruflichen und geografischen Mobilität auf europäischer und auf nationaler Ebene.

Großes Gewicht sollte auf die Stärkung aktiver und präventiver Arbeitsmarktmaßnahmen gelegt werden, die es Arbeitsuchenden, Arbeitslosen, Nichterwerbstätigen, älteren Beschäftigten und von Arbeitslosigkeit Bedrohten gestatten, Probleme beim Eintritt in das Erwerbsleben oder beim Verbleib darin zu überwinden. Im Mittelpunkt der Maßnahmen sollten personenbezogene Dienste stehen, die Hilfe bei der Stellensuche, Schulungen und Arbeitsvermittlung einschließen. Dabei sind das Potenzial für Selbstständigkeit und Unternehmensgründung, IKT-Kenntnisse und die Fähigkeit zum Umgang mit digitalen Medien in vollem Umfang zu berücksichtigen. Folgende Punkte sind besonders wichtig:

- Umsetzung des Europäischen Paktes für die Jugend , indem Jugendlichen der Zugang zur Beschäftigung und der Übergang von der Schule in den Beruf erleichtert wird. Dies kann auch durch Berufsberatung, Hilfestellung bei der Vervollständigung der Bildung oder beim Zugang zu geeigneten Schulungs- und Ausbildungsgängen geschehen;

- besondere Maßnahmen, um die Frauenerwerbsbeteiligung zu steigern, die berufliche Geschlechtersegregation abzubauen sowie die unterschiedliche Bezahlung von Frauen und Männern und geschlechtsspezifische Stereotype zu beseitigen, ein familienfreundlicheres Arbeitsumfeld zu schaffen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern; ein einfacherer Zugang zu Kinderbetreuungseinrichtungen und zu Betreuungseinrichtungen für Pflegebedürftige ist ebenso wichtig wie das Gender Mainstreaming im Rahmen politischer Strategien und Maßnahmen, Bewusstseinsbildung und der Dialog zwischen Entscheidungsträgern;

- spezielle Maßnahmen, um Migranten in stärkerem Maße Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewähren und deren soziale Integration zu erleichtern. Dies könnte folgendes umfassen: Schulungen und Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen, individuelle Beratung, Sprachkurse, geeignete Unterstützung für unternehmerische Initiative, Sensibilisierung von Arbeitgebern und zugewanderten Arbeitskräften für ihre Rechte und Pflichten sowie striktere Durchsetzung des Diskriminierungsverbots.

Eine weitere wichtige Priorität sollte darin bestehen, benachteiligte oder von sozialer Ausgrenzung bedrohte Menschen wie Schulabbrecher, Langzeitarbeitslose, Minderheiten und Behinderte besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dies setzt eine noch breitere Vielfalt von Unterstützungsmaßnahmen voraus, die Integrationswege schaffen und die Diskriminierung bekämpfen. Dabei ist Folgendes anzustreben:

- Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Betroffenen durch eine höhere Beteiligung an Berufserstausbildung und Fortbildung, Umschulung, geeignete Anreize und besondere Arbeitsregelungen aber auch durch das Angebot der notwendigen sozialen Hilfs- und Betreuungsdienste, einschließlich durch Entwicklung der Sozialwirtschaft;

- Bekämpfung von Diskriminierung und Förderung der Akzeptanz von Vielfalt am Arbeitsplatz durch Schulung in Sachen Vielfalt und Sensibilisierungskampagnen, in die auch lokale Gemeinschaften und Unternehmen in vollem Umfang einbezogen werden sollten.

4.3.2. Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern

Angesichts des steigenden Globalisierungsdrucks, einschliesslich plötzlicher und unerwarteter Handelsschocks, und der ständigen Einführung neuer Technologien muss Europa wirtschaftliche und soziale Veränderungen besser antizipieren, auslösen und assimilieren können. Im Rahmen der beschäftigungspolitischen Leitlinien werden die Mitgliedstaaten aufgefordert,

- Flexibilität, kombiniert mit Beschäftigungssicherheit zu fördern und unter Berücksichtigung der Rolle der Sozialpartner die Segmentierung der Arbeitsmärkte zu verringern;

- die Entwicklung der Lohnkosten und die Mechanismen für den Abschluss von Tarifverträgen beschäftigungsfreundlich gestalten.

Der Schwerpunkt sollte auf die Förderung von Investitionen der Unternehmen und vor allem der KMU in die Humanressourcen und Arbeitskräfte gelegt werden, indem Strategien und Systeme für lebenslanges Lernen entwickelt werden, die Beschäftigten, vor allem minderqualifizierten und älteren Arbeitnehmern, die Fertigkeiten vermitteln, die erforderlich sind, um in der wissensbasierten Wirtschaft mithalten und das Erwerbsleben verlängern zu können. Besonderes Augenmerk ist zu richten auf

- die Entwicklung von Strategien und Systemen für lebenslanges Lernen einschließlich Instrumente wie regionale und sektorale Fonds, um die betrieblichen Investitionen in und die Teilnahme aller Beschäftigten an Fortbildungsmaßnahmen anzuheben;

- die Durchführung dieser Strategien durch Finanzbeiträge zu den Programmen und Fortbildungsmaßnahmen. Besonderen Vorrang sollten KMU erhalten, denen u.a. der Zugang zu externer Fachkompetenz und externen Schulungsangeboten - mit besonderem Gewicht auf IKT- und Managementkompetenzen - erleichtert werden sollte. Ein weiterer Schwerpunkt bestünde darin, mehr minderqualifizierte und ältere Arbeitnehmer zur Teilnahme an Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen zu bewegen.

Besondere Bedeutung kommt der besseren Antizipierung und Bewältigung des Strukturwandels und besonders der durch die Öffnung des Handels induzierten Veränderungen zu. Es wäre zu prüfen, ob unter Mitwirkung der Sozialpartner, Unternehmen und lokalen Gemeinschaften Beobachtungssysteme eingerichtet werden sollten, um sozioökonomische Veränderungen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene genau zu untersuchen und künftige Wirtschafts- und Arbeitsmarkttrends zu prognostizieren. Für Programme, deren Ziel darin besteht, die Arbeitsmärkte zu modernisieren und die allmähliche Entwicklung von Sektoren wie Landwirtschaft, Textil oder Automobilbau innerhalb der EU zu prognostizieren, sind Fördermittel bereitzustellen; außerdem sind aktive Maßnahmen zur Konsolidierung des wirtschaftlichen Wohlstands der Regionen zu treffen. Bedarf besteht auch an speziellen Beschäftigungs-, Fortbildungs- und Unterstützungsdiensten für Beschäftigte im Zusammenhang mit der Umstrukturierung von Unternehmen und Sektoren. Dazu gehören u.a. Möglichkeiten, rasch Massenentlassungen zu reagieren.

Beachtung sollte auch der Entwicklung und Verbreitung von Wissen über innovative und anpassungsfähige Formen der Arbeitsorganisation geschenkt werden, um neue Technologien zu nutzen. Dies betrifft u.a. Telearbeit, die Förderung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die Produktivitätssteigerung und die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Hierunter könnten auch Maßnahmen fallen, die dazu dienen, Unternehmen für ihre soziale Verantwortung zu sensibilisieren und Schwarzarbeit in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis umzuwandeln.

4.3.3. Die Investitionen in Humankapital steigern durch Verbesserung von Bildung und Qualifizierung

Europa muss mehr in sein Humankapital investieren. Zu viele Menschen gelangen nicht auf den Arbeitsmarkt oder werden von diesem ausgeschlossen, weil ihre Qualifikationen unzureichend oder nicht gefragt sind. Um allen Altersklassen den Zugang zur Beschäftigung zu erleichtern und das Produktivitätsniveau und die Arbeitsplatzqualität zu verbessern, muss zum Nutzen des Einzelnen, der Unternehmen, der Wirtschaft und der Gesellschaft auf nationaler Ebene mehr in Humankapital und die Entwicklung und Durchsetzung von Systemen für wirksames lebenslanges Lernen investiert werden. Im Rahmen der beschäftigungspolitischen Leitlinien werden die Mitgliedstaaten aufgefordert,

- die Investitionen in das Humankapital zu steigern und zu optimieren,

- die Aus- und Weiterbildungssysteme auf neue Qualifikationsanforderungen auszurichten.

Reformen in Bezug auf eine arbeitsmarktorientierte Ausbildung sind erforderlich, um mehr Menschen an das Erwerbsleben heranzuführen und die Anpassungsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen zu steigern. Parallel dazu sind - soweit möglich anhand europäischer Standards und Grundsätze - Reformen der Schul- und Berufsbildungssysteme durchzuführen. In den vorherigen Programmplanungszeiträumen haben die Strukturfonds in großem Umfang in die Schul- und Berufsbildungssysteme investiert. Im kommenden Planungszeitraum müssen die Investitionen in das Humankapital verstärkt werden, indem die Lissabon-Ziele im Einklang mit den integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung in den Mittelpunkt gestellt werden. Die folgenden allgemeinen Prioritäten sind zu beachten:

- Mehr und bessere Investitionen in das Humankapital einschließlich geeigneter Anreize und Mechanismen zur Kostenaufteilung für Unternehmen, öffentliche Behörden und Privatpersonen;

- Förderung kohärenter, umfassender Strategien für lebenslanges Lernen mit besonderem Augenmerk auf die von der Wissensökonomie nachgefragten Fähigkeiten, einschließlich der Förderung der Gründung von Partnerschaften zwischen Regionen und Städten im Bereich Schul- und Berufsbildung, um den Austausch von Erfahrung und bewährten Verfahren zu erleichtern. Besondere Aufmerksamkeit ist auf die Belange benachteiligter Gruppen zu richten;

- Förderung der Ausarbeitung und Umsetzung von Reformen der Schul- und Berufsbildungssysteme, denen soweit möglich europäische Standards und Grundsätze zugrunde liegen;

- Stärkung der Verbindungen zwischen Hochschulen, Forschungs- und Technologiezentren und Unternehmen, namentlich durch die Arbeit in Netzwerken und gemeinsame Maßnahmen.

Im Rahmen des Ziels „Konvergenz“ müssen sich viele Mitgliedstaaten und Regionen beträchtlichen Herausforderungen im Schul- und Berufsbildungsbereich stellen. Außerdem sollten die Finanzmittel für die Umsetzung von Reformen eingesetzt werden, mit denen die folgenden speziellen Grundsätze verwirklicht werden:

- Gewährleistung eines angemessenen Angebots an attraktiver, zugänglicher und hochwertiger Schul- und Berufsbildung auf allen Ebenen, einschließlich flexibler Bildungswege, deutlicher Rückgang der Zahl der Schulabbrüche und Anhebung der Zahl der Abschlüsse der Sekundarstufe II;

- Förderung der Modernisierung der höheren Bildung und Erschließung des Humanpotenzials in Forschung und Innovation, durch Aufbaustudiengänge, die weitere Fortbildung von Forschern und durch die Anziehung von mehr jungen Menschen in wissenschaftliche und technische Studiengänge;

- Förderung von Qualität und Attraktivität der beruflichen Ausbildung, einschließlich der betrieblichen Ausbildung und der Ausbildung in unternehmerischer Kompetenz;

- Sicherstellung von gegebenenfalls mehr Mobilität auf regionaler, nationaler und transnationaler Ebene, und Förderung von Rahmenbedingungen und Systemen, innerhalb deren hinsichtlich von Qualifikationen Transparenz herrscht und diese anerkannt werden und nichtformales und informelles Lernen validiert wird;

- Investitionen in die Schul- und Berufsbildungsinfrastruktur einschließlich in IKT, sofern solche Investitionen nötig sind, um Reformen durchzuziehen, und/oder sofern sie wesentlich dazu beitragen können, die Qualität und Wirksamkeit der Schul- und Berufsbildungssysteme zu steigern.

4.3.4. Verwaltungskapazitäten

In den vorangegangenen Programmplanungszeiträumen haben die Fonds im Rahmen der technischen Hilfe die Verwaltungskapazitäten der Mitgliedstaaten und Verwaltungsbehörden in Bezug auf die Anwendung der einschlägigen Verordnungen gestärkt. Dies wird auch im Zeitraum 2007-2013 der Fall sein.

Abgesehen von der Fondsverwaltung ist die vorhandene Verwaltungskapazität der öffentlichen Verwaltungen und Dienste, d.h. eine intelligente Verwaltung, eine wesentliche Voraussetzung für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung. Dies steht mit der überarbeiteten Lissabon-Strategie im Einklang, in der eine bessere Rechtssetzung, Politikgestaltung und -umsetzung gefordert werden, um die Bedingungen für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung zu schaffen. Die Fonds werden daher Investitionen in das Humankapital der Verwaltungs- und öffentlichen Dienste auf allen territorialen Ebenen fördern.

Für die unter das Ziel „Konvergenz“ fallenden Länder und Regionen ist es äußerst wichtig, die Produktivität und Qualität am Arbeitsplatz im öffentlichen Sektor, namentlich in den Bereichen Wirtschaft, Beschäftigung, Soziales, Bildung, Gesundheitswesen, Umwelt und Rechtswesen zu verbessern, um Reformen durchzusetzen und zu beschleunigen, die Produktivität und das Wachstum der Wirtschaft als Ganzes zu steigern und den sozialen und territorialen Zusammenhalt sowie eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Die Strukturfonds können eine wichtige Rolle übernehmen, indem sie in vielen Bereichen eine wirksame Politikgestaltung und -umsetzung mit Beteiligung aller maßgeblich Beteiligten fördern.

Deswegen sind die unter das Ziel „Konvergenz“ fallenden Mitgliedstaaten aufgefordert, öffentliche Verwaltungen und öffentliche Dienste auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene aufzubauen. Die einschlägigen Maßnahmen sollten der besonderen Situation jedes Mitgliedstaats Rechnung tragen. Im Einklang mit dem Grundsatz der Mittelkonzentration werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, eine umfassende Analyse vorzunehmen, in der die Politikbereiche ermittelt werden, in denen die Verwaltungskapazität am förderbedürftigsten ist. Die Investitionen sollten auf die Politikbereiche, in denen die Hindernisse für die sozioökonomische Entwicklung am größten sind, und die wichtigsten Aspekte der Verwaltungsreformen konzentriert werden.

Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass dem Erfordernis, die Effizienz und Transparenz der öffentlichen Verwaltungen zu steigern und den öffentlichen Dienst zu modernisieren, in gebührenden Umfang nachgekommen wird. Sie sollten insbesondere Maßnahmen mit folgender Zielsetzung erwägen:

- Förderung einer korrekten Konzeption , Begleitung, Evaluierung und Folgenabschätzung der Politiken und Programme auf der Grundlage von Studien, Statistiken und Gutachten, Vorausschauen, Förderung der bereichsübergreifenden Koordinierung und des Dialogs zwischen den betreffenden öffentlichen und privaten Einrichtungen;

- Förderung des Aufbaus von Kapazitäten für die Durchführung der Politiken und Programme - u.a. in Bezug auf Kriminalitätsprüfung, Rechtsdurchsetzung - insbesondere durch die Erfassung des Fortbildungsbedarfs, Beurteilung der Laufbahnentwicklung, Bewertung, Sozialaudits, Verwirklichung der Grundsätze der transparenten Führung, Management- und Personalfortbildung und spezifische Unterstützung der wesentlichen Dienste, der Aufsichtsbehörden und der sozioökonomischen Akteure.

4.3.5. Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte

Angesichts der demografischen Struktur der EU, der alternden Bevölkerung und des zu erwartenden Arbeitskräfterückgangs muss die Europäische Union Maßnahmen ergreifen, damit ihre Arbeitskräfte länger bei guter Gesundheit berufstätig sein können. Investitionen in die Gesundheitsfürsorge und die Krankheitsvorsorge sorgen dafür, dass möglichst viele Arbeitskräfte länger aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, so dass sie weiterhin zur Wirtschaft beitragen und die Abhängigkeitsquote sinkt. Dies wirkt sich direkt auf die Produktivität und die Wettbewerbsfähigkeit aus.

In den europäischen Regionen sind beträchtliche Disparitäten in Bezug auf den Gesundheitsstatus und den Zugang zur Gesundheitsfürsorge zu beobachten. Deswegen müssen im Rahmen der Kohäsionspolitik Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge unterstützt werden, um dafür zu sorgen, dass die Menschen länger bei guter Gesundheit arbeitsfähig sind. Eine gemeinschaftliche Verbesserung des Gesundheitsstatus und Vorsorgemaßnahmen spielen eine wichtige Rolle beim Abbau von Ungleichheiten im Gesundheitswesen. Eine gute Gesundheitsfürsorge führt zu einer höheren Beteiligung am Arbeitsmarkt, einem längerem Arbeitsleben, höherer Produktivität und niedrigeren Gesundheits- und Sozialkosten.

Die Kohäsionspolitik muss jedoch auch vor allem in Regionen mit Entwicklungsrückstand dazu beitragen, dass Langzeitpflegeeinrichtungen verbessert werden und Investitionen in die Verbesserung der Gesundheitsinfrastruktur erfolgen, insbesondere wenn deren Fehlen oder unzureichende Entwicklung ein grösseres Hemmnis für die wirtschaftliche Entwicklung darstellt. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die notwendige Steigerung der Effizienz von Gesundheitsfürsorgesystemen durch Investitionen in IKT, Wissen und Innovation erreicht wird. Die Mitgliedstaaten müssen dabei vor allem auf Folgendes achten:

- Verhütung von Gesundheitsrisiken durch allgemeine Gesundheitsinformationskampagnen, durch einen Know-how- und Technologietransfer und durch Sicherstellung, dass Gesundheitsdienste mit den notwendigen Fertigkeiten, Produkten und Geräten ausgestattet sind, um Risiken zu verhüten und die möglichen Schäden zu minimieren;

- Lücken in der Gesundheitsinfrastruktur schließen und effiziente Dienstleistungen fördern, wo deren Mangel die wirtschaftliche Entwicklung von unter das Ziel „Konvergenz“ fallenden Regionen behindert. Dies setzt voraus, dass zuvor das optimale Niveau der Versorgung mit Dienstleistungen und geeigneter Technik wie Telemedizin und dem Kosten einsparenden Potenzial von Online-Gesundheitsdiensten sorgfältig geprüft wird.

5. BERÜCKSICHTIGUNG DES TERRITORIALEN ASPEKTS DER KOHÄSIONSPOLITIK

Anders als die sektorbezogene Politik ist die Kohäsionspolitik dadurch gekennzeichnet, dass sie an die speziellen Bedürfnisse und Eigenheiten spezieller geografischer Probleme und Chancen angepasst werden kann. Deswegen sollten die Mitgliedstaaten und Regionen, wenn sie ihre Programme ausarbeiten und die Mittel auf die vorstehend dargelegten Prioritäten konzentrieren, besonders auf diese Eigenheiten achten, um zu verhindern, dass eine ungleiche Regionalentwicklung das Wachstumspotenzial einengt.

Der territoriale Aspekt ist besonders wichtig für städtische und ländliche Gebiete. Kohäsionspolitik kann eine zentrale Rolle spielen um die Situation von Grenzgebieten und weiteren transnational Gebieten sowie von Regionen zu verbessern, die unter Nachteilen leiden aufgrund deren Insellage, Entfernung (wie z.B. die äußeren oder arktischen Regionen), geringe Bevölkerungsdichte oder Gebirgslage. Dies kann erfolgen durch einen besseren Zugang, insbesondere im Bereich der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, durch nachhaltige ökonomische Aktivität und die Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung auf der Basis der endogenen Kapazitäten und der natürlichen Ausstattung.

Das Konzept des territorialen Zusammenhalts geht über den Begriff des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts hinaus. Sein Ziel besteht darin, eine ausgewogenere Entwicklung zu erreichen, in städtischen und ländlichen Gebieten nachhaltige Gemeinschaften aufzubauen und für eine bessere Abstimmung mit anderen sektorbezogenen Politikbereichen mit räumlicher Wirkung zu sorgen. Hierzu gehören auch eine bessere territoriale Integration und das Hinwirken auf die Zusammenarbeit zwischen den und innerhalb der Regionen.

Zwei Faktoren sind für einen besseren territorialen Zusammenhalt ausschlaggebend: der methodische Ansatz – Entscheidung für ein multidisziplinäres oder ein integriertes Konzepts - und die Feststellung der besonderen Probleme, die bei unterschiedlichen geografischen Gegebenheiten auftreten. Der territoriale Zusammenhalt kann deswegen nur durch eine umfassende Strategie erfolgreich verwirklicht werden, die einen Rahmen absteckt, innerhalb dessen spezielle Ziele und Maßnahmen verfolgt werden.

5.1. Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung

In städtischen Gebieten sollte eine höhere Wettbewerbsfähigkeit (durch Cluster und Netzwerke) und eine ausgewogenere Entwicklung zwischen den wirtschaftlich stärksten Städten und dem Rest des Städtenetzes das Hauptziel sein.

Dabei ist städtespezifischen Problemen Rechnung zu tragen wie der sozialen Ausgrenzung, der hohen und weiter steigenden Kriminalität sowie der allgemeinen Verschlechterung der Lebensqualität in verarmten städtischen Gebieten. Die Unterstützung sollte sich generell auf die Entwicklung partizipativer, integrierter Strategien konzentrieren, mit denen der starken Konzentration von wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Problemen in den städtischen Ballungsgebieten begegnet werden soll.

Gefördert wird u.a. Maßnahmen zur Förderung von unternehmerischer Initiative , lokaler Beschäftigung und kommunaler Entwicklung sowie die Dienstleistungsversorgung der Bevölkerung unter Berücksichtigung sich wandelnder demografischer Strukturen. Die Attraktivität für hoch qualifizierte Arbeitskräfte ist ebenfalls wichtig. Diese lässt sich durch Maßnahmen in den Bereichen Verkehrsanbindung, hochwertige Bildung, kulturelles Angebot und Chancen für FtE und Innovation erreichen.

Wichtig sind auch die Sanierung der physischen Umwelt, die Wiedererschließung von Industriebrachen und die Erhaltung und Erschließung des historischen und kulturellen Erbes. Die Sanierung von öffentlichen Räumen und Industriestandorten kann wesentlich dazu beitragen, die Infrastruktur zu schaffen, die für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung erforderlich ist.

Angesichts der oft tief verwurzelten Probleme des sozialen Zusammenhalts sind Maßnahmen gefragt, um die Sicherheit zu verbessern, die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Integration der am stärksten Benachteiligten zu fördern, Diskriminierung zu bekämpfen und die Versorgung mit wesentlichen Dienstleistungen sowie den Zugang dazu zu verbessern.

Den maßgeblichen Partnern in den Städten und lokalen Behörden fällt bei der Verwirklichung dieser Ziele eine wesentliche Rolle zu. Erfolge werden in der Regel nur dann erzielt, wenn ein mittel- bis langfristiger Entwicklungsplan für städtische Erneuerung aufgestellt wird, der die Kohärenz und die Umweltqualität von Investitionen gewährleistet. Dadurch kann auch das Engagement des Privatsektors und dessen Beteiligung an der Stadtentwicklung sichergestellt werden.

5.2. Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums

Die Kohäsionspolitik kann bei der Förderung der wirtschaftlichen Wiederbelebung ländlicher Gebiete ebenfalls eine zentrale Rolle spielen, indem sie die Maßnahmen ergänzt, die aus dem neuen Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) finanziert werden.

Synergien zwischen der Struktur- und der Beschäftigungspolitik sowie der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums sind zu fördern. In diesem Zusammenhang sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die Maßnahmen, die aus dem EFRE, dem Kohäsionsfonds, dem ESF, dem EFF und dem ELER in einem gegebenen Gebiet und einem gegebenen Sektor finanziert werden, sich gegenseitig ergänzen und kohärent sind. Die wesentlichen Leitlinien für die Abgrenzung der aus verschiedenen Fonds finanzierten Maßnahmen und deren Koordinierung sind auf Ebene der einzelstaatlichen strategischen Rahmenpläne bzw. des einzelstaatlichen Strategieplans aufzustellen.

Maßnahmen, die im Rahmen der Kohäsionspolitik zugunsten des ländlichen Raums getroffen werden, sollten dazu beitragen, eine Mindestversorgung mit Leistungen der Daseinsvorsorge zu sichern, um die Lebensbedingungen im ländlichen Raum zu verbessern. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass dieser für Unternehmen und qualifizierte Arbeitskräfte attraktiv ist und die Abwanderung gestoppt werden kann. Notwendig ist außerdem die Anbindung an die wichtigsten nationalen und europäischen Netze. Darüber hinaus sollte im Rahmen der Kohäsionspolitik die endogene Kapazität ländlicher Gebiete gestärkt werden, indem beispielsweise die Produktvermarktung auf nationalen oder globalen Märkte oder die Verfahrens- und Produktinnovation in vorhandenen Sektoren gefördert werden.

Viele ländliche Gebiete sind stark vom Fremdenverkehr abhängig. Für diese Regionen ist ein qualitätsorientiertes, integriertes Konzept auf Basis der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung unverzichtbar, das die Kundenzufriedenheit in den Mittelpunkt stellt. Die Maßnahmen sollten das natürliche und kulturelle Erbe nutzen und zu erhalten suchen. Dies kann wichtige positive Nebenwirkungen zeitigen, indem Lebensräume geschützt werden und die Artenvielfalt gefördert wird. Dieses integrierte Konzept sollte sich möglichst positiv auf den Fremdenverkehrssektor, die lokale Wirtschaft, die Beschäftigten der Tourismusbranche, Besucher, die Einheimischen sowie das natürliche und kulturelle Erbe auswirken.

Wichtig ist es aber auch, die potenziellen Probleme eines integrierten Konzepts zu erkennen. Ein besonderes Problem besteht darin, die kritische Masse zu erreichen, die für eine effiziente Leistungserbringung erforderlich ist. Dies gilt auch für die vorstehend erwähnten Leistungen zur Gesundheiterhaltung der Arbeitskräfte. Die allgemeine Versorgung mit allen Dienstleistungen lässt sich vor allem in sehr dünn besiedelten Gebieten durch Investitionen in Entwicklungszentren in ländlichen Gebieten (beispielsweise in Klein- und Mittelstädten), durch die Entwicklung von wirtschaftlichen Clustern , die auf die örtlichen Vorteile aufbauen, und durch den Einsatz neuer Informationstechnologien erreichen.

5.3. Zusammenarbeit

Die drei vorgenannten Prioritäten könnten durch Maßnahmen zur Förderung der grenzübergreifenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit ergänzt werden. Dies könnte bewirken, dass sich infolge der engeren Zusammenarbeit der EU-Regionen die Wirtschaftsentwicklung beschleunigt und höhere Wachstumsraten erzielt werden. Staatsgrenzen stehen der Entwicklung des gesamten EU-Gebiets oft im Wege, wodurch das volle Wettbewerbspotenzial der EU beschnitten wird. Verkehr, Wasserwirtschaft und Umweltschutz sind leuchtende Beispiele dafür, dass grenzübergreifende und transnationale Herausforderungen eine konzentrierte, integrierte Handlungsweise erforderlich machen, die über die Staatsgrenzen hinausreicht.

5.4. Grenzübergreifende Zusammenarbeit

Endziel der grenzübergreifenden Zusammenarbeit in Europa ist die Integration der von Staatsgrenzen zerschnittenen Gebiete, die mit gemeinsamen Problemen konfrontiert sind, für die gemeinsame Lösungen gefunden werden müssen. Alle Grenzregionen der EU werden mit solchen Problemen konfrontiert, die in der Regel dadurch verursacht werden, dass Märkte, Arbeitskräfteangebot, Investitionstätigkeit, Infrastruktur, Haushaltsmittel, Institutionen und Dienste der Daseinsvorsorge zersplittert sind.

Zwar sollten Kooperationsprogramme auf die besondere Situation jeder Grenzregion zugeschnitten sein, doch muss die Unterstützung auf die wichtigsten Prioritäten bei der Förderung von Wachstum und Beschäftigungszuwachs konzentriert werden.

Allgemeingültige Empfehlungen für die künftige grenzübergreifende Zusammenarbeit sind angesichts der enormen Vielfalt der Ausgangssituationen oft nicht sachdienlich. Angesichts der Hindernisse, die von Grenzen aufgeworfen werden, bestünde ein sinnvoller erster Schritt darin, die vorhandene Verkehrs- und Kommunikationsinfrastruktur zu verbessern und erforderlichenfalls neue Verbindungen aufzubauen, denn dies sind die Grundvoraussetzungen für die Einrichtung oder den Ausbau von grenzübergreifenden Kontakten.

Die grenzübergreifende Zusammenarbeit sollte auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Grenzregionen ausgerichtet sein. Außerdem dürfte sie besonders dann zur wirtschaftlichen und sozialen Integration beitragen, wenn die Gebiete beiderseits der Grenze durch beträchtliche wirtschaftliche Disparitäten gekennzeichnet sind. Denkbar sind u.a. folgende Aktionen: Förderung des Transfers von Wissen und Know-how, Entwicklung grenzübergreifender Wirtschaftstätigkeit, grenzübergreifende Schul- und Berufsbildungs- sowie Gesundheitsfürsorgepotenziale und Integration des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes sowie gemeinsames Umweltmanagement und gemeinsames Reagieren auf gemeinsame Risiken. Sind die Grundvoraussetzungen für die grenzübergreifende Zusammenarbeit bereits vorhanden, sollten die Finanzmittel im Rahmen der Kohäsionspolitik vorrangig auf Maßnahmen konzentrieren werden, die einen Mehrwert für die grenzübergreifende Tätigkeit bedeuten, wie Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Grenzgebieten durch Innovation, Forschung und Entwicklung, sowie die Verbindung immaterieller (Dienstleistungs-) oder materieller (Verkehrs-)Netze zwecks Stärkung einer grenzüberschreitenden Identität im Rahmen der Europabürgerschaft; die Förderung eines integrierten grenzübergreifenden Arbeitsmarktes und schließlich eine grenzübergreifende Wasserwirtschaft und grenzübergreifenden Hochwasserschutz.

5.5. Transnationale Zusammenarbeit

Transnationale Räume sind Makroregionen, in denen die wirtschaftliche und soziale Integration und der Zusammenhalt gestärkt werden müssen. Mit transnationalen Kooperationsprogrammen soll die mitgliedstaatenübergreifende Zusammenarbeit in strategisch wichtigen Bereichen verstärkt werden.

Gefördert werden sollten daher Maßnahmen, die die physische und die immaterielle Interkonnektion von Gebieten verbessern sollen, was im ersten Fall durch Investitionen in nachhaltigen Verkehr und im zweiten Fall durch Netzwerke oder den Austausch zwischen Regionen und den Beteiligten erreicht werden könnte.

Die in Betracht kommenden Maßnahmen umfassen die Verwirklichung der europäischen Verkehrskorridore (und besonders der grenzüberschreitenden Abschnitte), Vorbeugungsmaßnahmen gegen Naturgefahren, Wasserwirtschaft auf Ebene des Einzugsgebiets, integrierte Zusammenarbeit auf See und FuE-/Innovationsnetze.

Die Gliederung der derzeitigen Räume der transnationalen Zusammenarbeit muss überprüft werden. Die Abgrenzung der künftigen Makroregionen muss sicherstellen, dass sie für die Abwicklung grundlegender Strukturprojekte geeignet sind. Sie muss somit unter Berücksichtigung der territorialen Kohärenz und anhand funktioneller Kriterien mit geografischem Bezug vorgenommen werden, wie Zugehörigkeit zu ein und demselben Wassereinzugs-, Küsten- oder Berggebiet oder die Lage an ein und demselben Hauptverkehrskorridor. Sinnvoll sind auch andere Kriterien wie Geschichte, institutionelle Strukturen, bestehende Zusammenarbeit oder Übereinkünfte.

Schließlich wird die erfolgreiche Gemeinschaftsinitiative EQUAL, die eine Gesellschaft ohne Ausgrenzung fördern und Diskriminierung und Ausgrenzung bekämpfen soll, in alle Aktionen einbezogen, um vermehrt auf Partnerschaft, Selbstbemächtigung, Innovation und transnationale Zusammenarbeit aufzubauen, damit die Mitgliedstaaten bewährte Verfahren kennen lernen und übernehmen sowie neue Wege zur Lösung der in den genannten Räumen auftretenden Probleme finden können.

5.6. Interregionale Zusammenarbeit

Im Mittelpunkt der Programme für interregionale Zusammenarbeit sollte die Wachstums- und Beschäftigungsagenda mit folgenden Ansprüchen stehen: Stärkung von Innovation, KMU und Unternehmertum, Umweltschutz und Risikoprävention. Gefördert werden außerdem der Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren im Bereich der Stadtentwicklung, die Modernisierung des öffentlichen Dienstes (wie Einsatz von IKT im Gesundheitswesen und auf Regierungsebene) und die Durchführung von Kooperationsprogrammen sowie Studien und Datenerhebungen. Außerdem wird die interregionale Zusammenarbeit durch Programme im Rahmen der Ziele „Konvergenz“ und „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ gefördert. Gefördert werden außerdem der Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren in den Bereichen Stadtentwicklung, soziale Eingliederung, Beziehungen zwischen Stadt und Land sowie die Durchführung von Kooperationsprogrammen.

6. DIE NÄCHSTEN SCHRITTE

Sobald eine Einigung über die Finanzielle Vorausschau (2007-2013) erzielt worden ist, müssen die Verhandlungen über die die Strukturfonds und den Kohäsionsfonds betreffenden Verordnungen so zügig wie möglich abgeschlossen werden, um hinreichend Zeit für die Ausarbeitung der neuen Programme zu bieten. Dann wird die Kommission gemäß Artikel 24 des Entwurfs der allgemeinen Verordnung die endgültige Fassung der strategischen Kohäsionsleitlinien dem Rat zur Genehmigung unterbreiten.

Die strategischen Leitlinien bilden die Grundlage für die einzelstaatlichen strategischen Rahmenpläne, die ihrerseits gemäß Artikel 25 des Entwurfs der allgemeinen Verordnung die Prioritäten der operationellen Programme vorgeben.

Deswegen ist es von großer Bedeutung, dass der Zeitplan für die Verabschiedung der die Strukturfonds und den Kohäsionsfonds betreffenden Verordnungen für den Zeitraum 2007-2013 eingehalten wird, um hinreichend Zeit für die Programmplanungsphase im Jahr 2006 zu lassen.

Schließlich wird die Kommission bei Verabschiedung dieses Papiers eine öffentliche Anhörung zwecks Ausarbeitung der endgültigen Fassung der strategischen Leitlinien einleiten.

Die Anhörung beabsichtigt unter Berücksichtigung der begrenzten, für die Programme der Kohäsionspolitik in den Mitgliedstaaten bereitstehenden Ressourcen, eine Antwort auf folgende Fragen zu finden:

- In welchem Ausmass sollte Kohäsionspolitik die Wachstums- und Beschäftigungsagenda sowie den Lissabonprozess unterstützen ?

- Welche neuen Elemente könnten aufgenommen werden um dieser Agenda zu entsprechen ?

- Welche Aspekte werden als weniger wichtig für diese Agenda erachtet ?

Die Ergebnisse dieser Anhörung werden dabei helfen, die abschliessende Fassung der Leitlinien zu erstellen, die von der Kommission an den Rat übermittelt wird. Die Kommission lädt daher alle Betroffenen ein, sich an dieser Anhörung zu beteiligen und würde Anmerkungen bis zum 30 September 2005 begrüssen. Anmerkungen können übermittelt werden unter:

http://europa.eu.int/comm/regional_policy/consultation/index_de.htm

ANHANG

Liste der Karten

Karte 1 BIP-Wachstum, 1995--2002

Karte 2 Thematische regionale Klassifizierung Europas - Wettbewerbsfähigkeit

Karte 3 Potenzial für multimodale Verkehrsanbindung, 2001

Karte 4 Thematische regionale Klassifizierung Europas: Risiken

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[1] Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Europäischer Rat, März 2005.

[2] Gemäß Artikel 158 des Vertrags setzt sich die Gemeinschaft im Hinblick auf die Stärkung ihres wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts das Ziel, die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen und den Rückstand der am stärksten benachteiligten Gebiete oder Inseln, einschließlich der ländlichen Gebiete, zu verringern.

[3] In Übereinstimmung mit der Göteborg Strategie, die vom Europäischen Rat im Jahre 2001 angenommen wurde.

[4] „Die Wirtschaft der EU: Bilanz 2004“ - KOM(2004) 723 vom 26.10.2004.

[5] KOM(2004) 492 vom 14..7.2004. Im dieser Mitteilung wird der Begriff „Fonds“ für alle drei genannten Fonds, der Begriff „Strukturfonds“ nur für den EFRE und den ESF verwendet.

[6] KOM(2004) 492, Artikel 23.

[7] Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Europäischer Rat von Lissabon, 23. und 24. März 2000.

[8] Mitteilung für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates – „Zusammenarbeit für Wachstum und Arbeitsplätze - Ein Neubeginn für die Strategie von Lissabon“ - KOM(2005) 24 vom 2.2.2005.

[9] Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Europäischer Rat, März 2005.

[10] KOM(2005) 141.

[11] Siehe Dritter Kohäsionsbericht, S. 149.

[12] Mitteilung für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates – „Zusammenarbeit für Wachstum und Arbeitsplätze - Ein Neubeginn für die Strategie von Lissabon“ - KOM(2005) 24 vom 2.2.2005.

[13] „Die Europäische Verkehrspolitik bis 2010: Weichenstellungen für die Zukunft“ - KOM(2001) 370.

[14] Entscheidung Nr. 884/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004.

[15] „In die Forschung investieren: Aktionsplan für Europa“ - KOM(2003) 226 vom 30.4.2003.

[16] „The economic costs of non-Lisbon” - SEK(2005) 385 vom 15.3.2005.

[17] SEK(2003) 1475.

[18] KOM(2005) 229.

[19] Grundzüge für die Wirtschaftspolitik: Artikel 99 EG-Vertrag, beschäftigungspolitische Leitlinien: Artikel 128 EG-Vertrag.

[20] Artikel 23 des Entwurfs einer Verordnung (EG) des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF) und den Kohäsionsfonds.

[21] KOM(2005) 141 vom 12.4.2005.

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