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Document 52004DC0373

Mitteilung der Kommission - Europäische Nachbarschaftspolitik - Strategiepapier {SEK(2004) 564, 565, 566, 567, 568, 569, 570}

/* KOM/2004/0373 endg. */

52004DC0373

Mitteilung der Kommission - Europäische Nachbarschaftspolitik - Strategiepapier {SEK(2004) 564, 565, 566, 567, 568, 569, 570} /* KOM/2004/0373 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION - Europäische Nachbarschaftspolitik - STRATEGIEPAPIER {SEK(2004) 564, 565, 566, 567, 568, 569, 570}

Einleitung und Zusammenfassung

Mit ihrer historischen Erweiterung Anfang dieses Monats hat die Europäische Union bei der Förderung von Sicherheit und Wohlstand auf dem europäischen Kontinent einen wichtigen Schritt nach vorne getan. Die EU-Erweiterung bedeutet außerdem, dass sich die Außengrenzen der EU geändert haben. Wir haben neue Nachbarn gewonnen und sind alten Nachbarn näher gekommen. Diese Umstände schaffen Chancen und Herausforderungen. Die Europäische Nachbarschaftspolitik ist als Antwort auf diese neue Lage zu verstehen. Sie wird auch die Anstrengungen zur Umsetzung der Ziele der Europäischen Sicherheitsstrategie unterstützen.

Nach einem gemeinsamen Schreiben des Hohen Vertreters Javier Solana und von Kommissionsmitglied Patten im August 2002 legte die Kommission im März 2003 ihre Mitteilung "Größeres Europa - Nachbarschaft: Ein neuer Rahmen für die Beziehungen der EU zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn" [1] vor.

[1] KOM(2003) 104 endg. vom 11.3.2003.

Im Juni 2003 begrüßte der Rat diese Mitteilung als gute Grundlage für die Entwicklung neuer Strategien gegenüber diesen Ländern, legte Gesamtziele und Prinzipien fest und benannte mögliche Anreize. Bei seiner Tagung im Juni 2003 in Thessaloniki billigte der Europäische Rat die Schlussfolgerungen des Rates und begrüßte, dass der Rat und die Kommission daran arbeiten, die verschiedenen Elemente dieser Strategien zusammenzufügen.

Im Juli 2002 legte die Kommission eine Mitteilung zur "Schaffung der Voraussetzungen für ein neues Nachbarschaftsinstrument" [2] vor und richtete eine Task Force "Größeres Europa" sowie eine dienststellenübergreifende Gruppe "Größeres Europa" ein. Im Oktober 2003 ersuchte der Rat die Kommission, angesichts der Schlussfolgerungen vom Juni gegebenenfalls unter Einbeziehung des Hohen Vertreters Anfang 2004 eingehende Vorschläge für die entsprechenden Aktionspläne vorzulegen, um diese Angelegenheit bis Juni 2004 voranzubringen. Ferner begrüßte der Rat die Mitteilung über das Neue Nachbarschaftsinstrument. Der Europäische Rat begrüßte bei seiner Tagung im Oktober 2003 die im Hinblick auf diese Initiative erzielten Fortschritte und forderte den Rat und die Kommission dringend auf, sie voranzutreiben, um ein umfassendes, ausgewogenes und angemessenes Konzept sowie ein Finanzinstrument zu schaffen.

[2] KOM(2003) 393 endg. vom 1.7.2003.

Auf dieser Grundlage nahm die Kommission eine eingehende Analyse der inhaltlichen und verfahrensbezogenen Elemente vor, die in diese Initiative aufgenommen werden könnten. Im Oktober 2003 und Februar 2004 berichtete die Kommission dem Rat mündlich über die Fortschritte und leistete in eingehenden Gesprächen im Ausschuss der Ständigen Vertreter sowie in den zuständigen Arbeitsgruppen des Rates einen Beitrag im Hinblick darauf, welche Elemente in die Aktionspläne für die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) mit zahlreichen Ländern in Osteuropa und im Mittelmeerraum aufgenommen werden könnten. Jene Teile dieser Aktionspläne, die einen Bezug zur vertieften politischen Zusammenarbeit und zur gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik aufweisen, wurden gemeinsam zwischen den Diensten der Kommission und des Hohen Vertreters ausgearbeitet und akkordiert. Die Kommission hat mit Partnern in Osteuropa und im südlichen Mittelmeerraum [3], mit denen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen oder Assoziationsabkommen bestehen, Sondierungsgespräche geführt. In diesen Gesprächen wurden deren Interesse an der ENP bestätigt sowie deren Standpunkte zu den in die Aktionspläne aufzunehmenden Prioritäten eingeholt. Geplant ist nun die allmähliche Ausweitung dieses Prozesses auf andere Länder, die derzeit unter diese Initiative fallen und deren Abkommen nach der Unterzeichnung ins Stadium der Ratifikation eintreten.

[3] Israel, Jordanien, Moldau, Marokko, Palästinensische Behörde, Tunesien und Ukraine.

Gleichzeitig führte die Kommission eine Bewertung der derzeitigen Lage in diesen Ländern im Hinblick auf deren politische und wirtschaftliche Systeme und ihre Zusammenarbeit mit der Europäischen Union durch. Mit der vorliegenden Mitteilung sollen dem Rat und dem Europäischen Parlament die Ergebnisse dieser Arbeit übermittelt und die nächsten Schritte aufgezeigt werden, um die Europäische Nachbarschaftspolitik voranzubringen.

Seit diese Politik auf den Weg gebracht wurde, hat die EU hervorgehoben, dass sie ein Instrument zur Stärkung der Beziehungen zwischen der EU und Partnerländern darstellt, das sich von den europäischen Ländern nach Artikel 49 desVertrags über die Europäische Union zur Verfügung stehenden Möglichkeiten unterscheidet. Ziel der ENP ist es, die Vorteile der EU-Erweiterung von 2004 mit den Nachbarländern zu teilen, indem Stabilität, Sicherheit und Wohlstand aller Betroffenen gestärkt werden. Diese Politik dient der Vermeidung neuer Trennungslinien zwischen der erweiterten EU und ihren Nachbarn, denen im Wege einer größeren politischen, sicherheitspolitischen, wirtschaftlichen und kulturellen Zusammenarbeit die Chance geboten werden soll, an verschiedenen EU-Aktivitäten teilzunehmen.

Die vorgeschlagene Methode besteht darin, zusammen mit den Partnerländern eine Reihe an Prioritäten festzulegen, deren Erfuellung sie näher an die Europäische Union heranrückt. Diese Prioritäten werden in gemeinsam vereinbarten Aktionspläne aufgenommen und beziehen sich auf besondere Maßnahmen in einigen zentralen Bereichen: politischer Dialog und Reform; Handel und Maßnahmen für die Vorbereitung der Partner auf die allmähliche Teilnahme am EU-Binnenmarkt; Justiz und Inneres, Energie, Verkehr, Informationsgesellschaft, Umwelt, Forschung und Innovation sowie Sozialpolitik und Kontakte der Bevölkerung (,people-to-people").

Die privilegierte Partnerschaft mit den Nachbarn beruht auf einer gegenseitigen Verpflichtung auf gemeinsame Werte in erster Linie in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolles Regieren, Achtung der Menschenrechte einschließlich der Minderheitenrechte, Förderung gutnachbarschaftlicher Beziehungen und die Prinzipien der Marktwirtschaft und der nachhaltigen Entwicklung. Ferner wird ein Engagement für bestimmte wesentliche Aspekte des auswärtigen Handelns der EU angestrebt, darunter insbesondere die Bekämpfung des Terrorismus und der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen sowie die Zuhaltung des Völkerrechts und Anstrengungen zur Konfliktlösung.

Bei den Aktionsplänen wird von einer Reihe gemeinsamer Grundsätzen ausgegangen, dabei jedoch differenziert, um dem Stand der Beziehungen zum jeweiligen Land, dessen Bedürfnissen und Kapazitäten sowie den gemeinsamen Interessen Rechnung zu tragen. Die EU wird in ihrem Ergeiz beim Ausbau der Beziehungen zu ihren Nachbarn berücksichtigen, inwiefern diese Werte tatsächlich geteilt werden.

Die Fortschritte bei der Einhaltung der vereinbarten Prioritäten werden in den durch die Partnerschafts- und Kooperationsabkommen bzw. Assoziationsabkommen eingerichteten Gremien überwacht. Die Kommission wird regelmäßig über die verwirklichten Fortschritte Bericht erstatten. Auf Grundlage dieser Bewertung überprüfen die EU und die Partnerländer den Inhalt der Aktionspläne und beschließen deren Anpassung und Verlängerung. Ferner können auf dieser Grundlage Beschlüsse über den nächsten Schritt der Weiterentwicklung bilateraler Beziehungen und auch über mögliche neue vertragliche Bindungen gefasst werden. Diese könnten die Form Europäischer Nachbarschaftsabkommen annehmen, deren Reichweite nach Maßgabe der Fortschritte bei der Erfuellung der in den Aktionsplänen festgelegten Prioritäten bestimmt werden würde.

Die Aktionspläne werden von der Kommission nach Sondierungsgesprächen mit den betreffenden Ländern und mit dem Beitrag des Hohen Vertreters zu Fragen, die die politische Zusammenarbeit und die GASP betreffen, vorgelegt. Es wird vorgeschlagen, sie in den jeweiligen Kooperations- bzw. Assoziationsräten zu genehmigen. Sind im Zusammenhang mit den vorgeschlagenen Maßnahmen Rechtsakte oder förmliche Verhandlungen erforderlich, legt die Kommission die notwendigen Vorschläge oder Empfehlungen vor.

Die Aktionspläne liefern einen Bezugsrahmen für die Programmierung von Hilfe für die betreffenden Länder. Hilfe aus bestehenden Quellen wird in Zukunft durch die Unterstützung aus dem Europäischen Nachbarschaftsinstrument ergänzt. Mit der vorliegenden Mitteilung wird ein Entwurf für dieses Instrument zur Diskussion gestellt, der sich auf die Mitteilung der Kommission vom Juli 2003 stützt. Inzwischen ist die Entwicklung von Nachbarschaftsprogrammen im Rahmen der bestehenden Unterstützungsmechanismen im Gange. Die Kommission möchte den Nachbarländern zusätzliche Unterstützung durch Instrumente wie technische Hilfe und Twinning (Verwaltungspartnerschaften) anbieten. Ferner führt sie eine Erhebung durch, an welchen Programmen und Einrichtungen der EU eine Teilnahme der Nachbarländer in deren Interesse und in dem der erweiterten EU liegt.

Russland ist ein wichtiger Partner der EU in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft. Zusammen haben Russland und die EU beschlossen, ihre strategische Partnerschaft durch die Schaffung von vier gemeinsamen Räumen weiterzuentwickeln, die beim Gipfel von St. Petersburg im Mai 2003 festgelegt wurden.

Belarus und die EU werden in der Lage sein, vertragliche Beziehungen herauszubilden, wenn Belarus nach freien und fairen Wahlen eine demokratische Regierungsform eingerichtet hat. Dann ist es möglich, alle Vorteile der Europäischen Nachbarschaftspolitik auf Belarus auszudehnen. In der Zwischenzeit prüft die EU Möglichkeiten, verschiedene Formen der Unterstützung der Zivilgesellschaft in der nachstehend beschriebenen Weise zu stärken.

Die EU begrüßt den Eintritt Libyens in den Barcelona-Prozess auf Grundlage der uneingeschränkten Übernahme des Barcelona-Besitzstands durch Libyen und der Lösung offen stehender bilateraler Fragen. Das wird den Weg für die Einrichtung normaler Beziehungen ebnen, so dass Libyen in der Lage ist, in den Genuss der Europäischen Nachbarschaftspolitik zu kommen.

Die vorliegende Mitteilung enthält Empfehlungen im Hinblick auf die allmähliche Einbeziehung der Länder des südlichen Kaukasus in den Geltungsbereich der Europäischen Nachbarschaftspolitik.

Die Europäische Nachbarschaftspolitik wird bestehende Formen regionaler und subregionaler Zusammenarbeit stärken und einen Rahmen für deren Weiterentwicklung bieten. Die ENP stärkt Stabilität und Sicherheit und trägt zu Konfliktlösungsbemühungen bei. Dieses Dokument enthält Empfehlungen zur Entwicklung der regionalen Zusammenarbeit als Mittel zur Lösung bestimmter Probleme, die an den Außengrenzen der erweiterten EU auftreten. Durch Weiterentwicklung verschiedener Formen grenzüberschreitender Zusammenarbeit, Einbeziehung lokaler und regionaler Behörden sowie von Akteuren aus dem Nichtregierungsbereich können die EU und ihre Partner zusammenarbeiten um sicherzustellen, dass die EU-Erweiterung von 2004 den Grenzregionen zugute kommt. Ferner wird die ENP die Teilnehmer im Süden ermutigen, die Vorteile der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft (Barcelona-Prozess) vollständig auszuschöpfen, Infrastrukturzusammenschlüsse und Netze besonders im Energiebereich zu fördern und neue Formen der Zusammenarbeit mit ihren Nachbarn zu entwickeln. Die ENP wird zur weiteren regionalen Integration beitragen und sich dabei besonders im Handelsbereich auf die Errungenschaften der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft stützen. Sie wird die Anstrengungen zur Verwirklichung der Ziele der Europäischen Sicherheitsstrategie im Mittelmeerraum und im Mittleren Osten verstärken.

Die Vision der Europäischen Nachbarschaftspolitik ist ein Ring aus Ländern, die die grundlegenden Werte und Ziele der EU teilen und in eine zunehmend engere Beziehung eingebunden werden, die über die Zusammenarbeit hinaus ein erhebliches Maß an wirtschaftlicher und politischer Integration beinhaltet. Das wird allen Beteiligten in Bezug auf Stabilität, Sicherheit und Wohlstand enorme Vorteile bringen. Die auf Grundlage der in dieser Mitteilung festgelegten Prinzipien zu entwickelnden Aktionspläne sind ein erster großer Schritt hin zur Verwirklichung dieser Vision. In den Aktionsplänen ist festgelegt, wie es in den nächsten drei bis fünf Jahren weitergehen soll. Der nächste Schritt könnte die Aushandlung Europäischer Nachbarschaftsabkommen sein, um, die bilateralen Abkommen der jetzigen Generation zu ersetzen, wenn die Prioritäten der Aktionspläne erfuellt sind. Die diesbezüglich erzielten Fortschritte erlauben es der EU und ihren Partnern, für die Weiterentwicklung der Beziehungen in den kommenden Jahren langfristigere Ziele zu vereinbaren.

Die Kommission lädt den Rat ein, das in der vorliegenden Mitteilung vorgestellte Konzept zu prüfen und Schlussfolgerungen zu ziehen, wie diese Initiative vorangebracht werden kann, indem der Inhalt möglicher Aktionspläne und die Länder, mit denen sie formuliert werden sollen, unter Berücksichtigung des Bekenntnisses zu gemeinsamen Werten festgelegt werden. Auf dieser Grundlage ist die Kommission unter Beteiligung von Vertretern der Präsidentschaft und des Hohen Vertreters bereit, mit den genannten Ländern Sondierungsgespräche zu führen und Entwürfe für Aktionspläne vorzulegen. Sie schlägt vor, dass diese Aktionspläne von den jeweiligen Kooperations- bzw. Assoziationsräten gebilligt werden. Ferner ist sie bereit, mit bestimmten in dieser Mitteilung genannten anderen Ländern, auf die sich diese Initiative bezieht, Vorbereitungen zu treffen.

Grundsätze und Reichweite

Eine Nachbarschaftspolitik für ein schlüssiges und wirksames Handeln der Europäischen Union in der Welt

Eine umfassende Nachbarschaftspolitik, die Komponenten aller drei ,Säulen" der gegenwärtigen Struktur der EU einbezieht, wird es den Nachbarländern ermöglichen, die Vorteile der EU-Erweiterung in Bezug auf Stabilität, Sicherheit und Wohlstand mitzunutzen. Das spiegelte sich in den Vorarbeiten für die Annahme des Verfassungsvertrags der Europäischen Union wider. Die Bedeutung einer Nachbarschaftspolitik wird ferner in der Europäischen Sicherheitsstrategie hervorgehoben, die der Europäische Rat im Dezember 2003 gebilligt hat. Darin heißt es, dass die EU die Aufgabe hat, in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft einen besonderen Beitrag zu Stabilität und verantwortungsvollem Regieren zu leisten und darauf hinzuarbeiten, dass östlich der Europäischen Union und an den Mittelmeergrenzen ein Ring verantwortungsvoll regierter Staaten entsteht, mit denen wir enge, auf Zusammenarbeit gegründete Beziehungen pflegen können.

Die ENP wurde konzipiert, um der Zusammenarbeit mit den EU-Nachbarländern nach der Erweiterung neuen Schwung zu verleihen. Sie bereichert die Beziehungen zu den Partnerländern und knüpft dabei gegebenenfalls an die Erfahrungen mit der Unterstützung des Prozesses der politischen und wirtschaftlichen Transformation sowie an die wirtschaftliche Entwicklung und Modernisierung in den neuen Mitgliedstaaten und Kandidatenländern an.

Die ENP soll den Beitrag der EU zur Förderung der Beilegung regionaler Konflikte stärken. Ferner kann die ENP den Zielen der EU im Bereich Justiz und Inneres dienen, insbesondere der Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption, der Geldwäsche und unrechtmäßigen Handels aller Art sowie im Zusammenhang mit Einwanderungsfragen. Wichtig ist es, dass die EU und ihre Partner in den verschiedenen Bereichen ihrer Zusammenarbeit das größtmögliche Maß an Komplementarität und Synergie anstreben.

Russland und die Europäische Union haben beschlossen, ihre strategische Partnerschaft wie beim Gipfel im Mai 2003 in St. Petersburg [4] festgelegt durch die Einrichtung von vier gemeinsamen Räumen auszubauen. Russland und die Europäische Union sind Nachbarn. Es liegt in unserem gemeinsamen Interesse, an Elemente der Europäischen Nachbarschaftspolitik anzuknüpfen, um die Arbeit an den gemeinsamen Räumen besonders in den Bereichen der grenzüberschreitenden und subregionalen Zusammenarbeit zu bereichern. Die EU und Russland müssen als Nachbarn in gemeinsamen Belangen zusammenarbeiten. Die Kommission empfiehlt, Russland zusätzlich zu bestehenden Formen der Unterstützung für die entsprechenden Teile der strategischen Partnerschaft eine Unterstützung durch das vorgeschlagene Europäische Nachbarschaftsinstrument anzubieten.

[4] Dies sind: ein gemeinsamer Wirtschaftsraum (mit besonderer Betonung der Bereiche Umwelt und Energie), ein gemeinsamer Raum der Freiheit, Sicherheit und Justiz, ein Raum der Zusammenarbeit im Bereich externe Sicherheit sowie ein Raum der Forschung und Bildung einschließlich kultureller Aspekte. Der Energiedialog zwischen der EU und Russland ist ein zentrales Element der Gesamtbeziehungen.

Was die Mittelmeerländer betrifft, wird die ENP zur Ereichung der Ziele der Strategischen Partnerschaft für den Mittelmeerraum und den Nahen Osten beitragen. Die Umsetzung der Strategischen Partnerschaft für die Mittelmeerstaaten soll durch die Implementierung der ENP bereichert werden. Die ENP als solche wird durch den Barcelona-Prozess und die Assoziationsabkommen mit jedem Partnerstaat umgesetzt werden.

Bei der Umsetzung der ENP ist es äußerst wichtig, dass die Institutionen und die Mitgliedstaaten schlüssig und kohärent vorgehen.

Geographischer Geltungsbereich

Die ENP richtet sich an die bestehenden Nachbarn der EU und an diejenigen, die infolge der Erweiterung näher an die EU herangerückt sind. In Europa gilt dies für Russland, die Ukraine, Belarus und Moldau. Die EU und Russland haben beschlossen, ihre strategische Partnerschaft wie beim Gipfel von St. Petersburg 2003 festgelegt durch die Errichtung von vier gemeinsamen Räumen weiter auszubauen [5]. In der Mittelmeerregion gilt die ENP für alle nicht der EU angehörenden Teilnehmer an der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft/ Barcelona-Prozess) mit Ausnahme der Türkei [6], die ihre Beziehungen zur EU im Rahmen einer Heranführungspolitik pflegt. Ferner empfiehlt die Kommission, Armenien, Aserbaidschan und Georgien in die ENP einzubeziehen. [7]

[5] Vgl. die aktuelle Mitteilung der Kommission über die Beziehungen zu Russland, KOM(2004) 106 vom 9. Februar 2004 sowie die Schlussfolgerungen des Rates vom 24. Februar 2004.

[6] Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien sowie die Palästinensische Behörde.

[7] Siehe Abschnitt 3.

Mit den Partnern, die über geltende Partnerschafts- und Kooperationsabkommen oder Assoziationsabkommen verfügen [8], wurden Sondierungsgespräche eingeleitet, um zu bestimmen, welche Elemente in etwaige Aktionspläne aufgenommen werden sollen. In Anlage zu dieser Mitteilung finden sich Berichte über die derzeitige Lage in diesen Ländern und ihre Zusammenarbeit mit der EU.

[8] Israel, Jordanien, Moldau, Marokko, Palästinensische Behörde, Tunesien und Ukraine.

Die Ausarbeitung von Aktionsplänen mit anderen Nachbarn sollte beginnen, sobald die derzeit in Vorbereitung befindlichen Pläne vorgestellt sind. Die Kommission schlägt vor, im zweiten Halbjahr 2004 zu beginnen, die Möglichkeit der Ausarbeitung von Aktionsplänen mit Mittelmeerländern zu prüfen, die selbst ein Assoziierungsabkommen ratifiziert haben, d.h. Ägypten und Libanon. Sondierungsgespräche mit anderen Ländern in dieser Region können aufgenommen werden, sobald deren künftige vertragliche Beziehungen zur EU ein ähnliches Stadium erreicht haben. Die Präsidentschaft und das Sekretariat werden voll in diesen Prozess eingebunden und die Mitgliedstaaten werden zu Zeitplan und Inhalten möglicher zusätzlicher Aktionspläne konsultiert.

Die ENP und bestehende Instrumente

Die Beziehungen zwischen der EU und den meisten an der ENP teilnehmenden Ländern sind bereits weit entwickelt. In Osteuropa liefern die Partnerschafts- und Kooperations abkommen die Grundlage für vertragliche Beziehungen. Im Mittelmeerraum ist die Europa-Mittelmeer-Partnerschaft (der "Barcelona-Prozess") ein regionaler Rahmen für Zusammenarbeit, der durch ein Netz an Assoziationsabkommen ergänzt wird.

Diese Abkommen ermöglichen den Ausbau der Zusammenarbeit und der wirtschaftlichen Integration auf zahlreichen Gebieten. Das volle Potenzial dieser Abkommen wurde noch nicht ausgeschöpft. Die ENP zeigt den Weg zu einer verstärkten Zusammenarbeit in einigen genau festgelegten Gebieten, um zunächst die EU und ihre Partner in die Lage zu versetzen, vollständigen Nutzen aus den vorhandenen Strukturen zu ziehen. Zu diesem Zweck werden in den Aktionsplänen zentrale Prioritäten festgelegt, die in den kommenden Jahren angegangen werden sollen, Die Fortschritte werden in den im Rahmen der Abkommen eingerichteten Ausschüssen und Unterausschüssen im Rahmen der angebrachten Dialogstrukturen sorgfältig überwacht. Die Festlegung und Verwirklichung dieser Prioritäten bilden wichtige Schritte hin zu den in der Mitteilung der Kommission vom März 2003 dargelegten Zielen.

Gemeinsame Verantwortung

Die ENP ist ein Angebot der EU an ihre Partner, auf das diese mit erheblichem Interesse und Engagement reagiert haben. Die auf das Bewusstsein um gemeinsame Werte und Interessen gestützte gemeinsame Verantwortung für den Prozess ist von wesentlicher Bedeutung. Die EU will ihren Partnern keine Prioritäten oder Bedingungen diktieren. Der Erfolg der Aktionspläne hängt an der eindeutigen Anerkennung gegenseitiger Interessen bei der Lösung einiger vorrangiger Fragen. Keinesfalls sollen die Partnerländer aufgefordert werden, ein vorgefertigtes Prioritätenpaket zu akzeptieren. Diese werden vielmehr im gemeinsamen Einvernehmen festgelegt und somit von Land zu Land unterschiedlich sein. Die Unterstützung dieser Pläne durch die höchsten Gremien der geltenden Abkommen wird den vereinbarten Handlungsprioritäten zusätzliches Gewicht verleihen.

Wie weit und wie schnell sich die Beziehungen der EU zu den einzelnen Partnerländern entwickeln, hängt davon ab, inwiefern diese sich zu den gemeinsamen Werten bekennen und in der Lage sind, die vereinbarten Prioritäten umzusetzen.

Differenzierung

Ausgangspunkt der Aktionspläne ist ein gemeinsames Paket an Fragen, die den Zielen der ENP entsprechen. Diese werden in Abschnitt 4 genannt. Die Formulierung eines Aktionsplans und der mit jedem Partner vereinbarten Prioritäten jedoch hängt von dessen besonderen Bedingungen ab. Diese unterscheiden sich je nach Geografie, politischer und wirtschaftlicher Lage, Beziehungen zur Europäischen Union und zu den Nachbarländern, gegebenenfalls Reformprogrammen, Bedarf und Kapazitäten sowie den im Zusammenhang mit der ENP wahrgenommenen Interessen. Daher werden die Aktionspläne von Partner zu Partner unterschiedlich sein.

Zugleich sollte sich die Differenzierung auf ein eindeutiges Bekenntnis zu den gemeinsamen Werten stützen und besonders dort, wo mehr regionale Zusammenarbeit eindeutige Vorteile bringen kann, mit einem schlüssigen Regionalkonzept vereinbar sein.

Zusätzlicher Nutzen

Die ENP bringt den Partnerländern wie auch der EU einen zusätzlichen Nutzen, der über die bestehende Zusammenarbeit hinausreicht. Dieser zusätzliche Nutzen gestaltet sich folgendermaßen:

1. Die ENP ist ein Instrument für ein verstärktes und zielgerichtetes nachbarschaftspolitisches Konzept der EU, das die wichtigsten der EU und den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehenden Instrumente zusammenführt. Sie wird dazu beitragen, die außenpolitischen Ziele der EU weiter voranzubringen und zu unterstützen.

2. Mit der Umsetzung der ENP selbst geht langfristig die Perspektive einher, über die Zusammenarbeit hinaus zu einem erheblichen Grad an Integration zu gelangen; dies geht aus der Mitteilung vom März 2003 hervor. In diesem Zusammenhang könnten die Partnerländer auch am Binnenmarkt der EU teilnehmen. Ferner wird der Eindruck der Ausgrenzung vermieden, der sonst im Zuge der Erweiterung hätte entstehen können, und eine Gelegenheit zur gemeinsamen Nutzung ihrer Vorteile geboten. Die ENP legt Mittel und Wege fest, durch die die Partnerländer allmählich an zentralen Aspekten der Politiken und Programme der EU teilnehmen können.

3. Mit der ENP werden die Reichweite und die Intensität der politischen Zusammenarbeit mit den Partnerländern ausgeweitet und diese selbst wirksamer gemacht..

4. Die ENP wird Reformen ermutigen, die der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung zugute kommen. Die Konvergenz des Wirtschaftsrechts, die Öffnung der Partnerwirtschaften füreinander und der fortgesetzte Abbau von Handelsschranken werden Investitionen ankurbeln und die Arbeitslosigkeit senken.

5. Die ENP liefert Anreize zur Lösung offener Fragen, die in den bilateralen Beziehungen aufgetreten sind. Dies betrifft von Land zu Land unterschiedliche Fragen.

6. Die Aktionspläne werden Prioritäten festlegen und eine Richtschnur für die Umsetzung bestehender Abkommen bieten. Sie enthalten in verschiedenen, von den Abkommen erfassten Bereichen Zielvorgaben, die für die EU und das betreffende Land wichtig sind.

7. Die Kommission wird für 2007 die Einführung des Europäischen Nachbarschafts instruments als neues Finanzinstrument vorschlagen, das sich spezifischen Bereichen der Zusammenarbeit, insbesondere der grenzüberschreitenden, widmet, und zwar zusätzlich zu jenen Bereichen, die durch vorhandene Instrumente oder deren Nachfolger abgedeckt werden. Alle ENP-Partner kommen für die Unterstützung durch dieses Instrument in Frage. In der Zwischenzeit werden Nachbarschaftsprogramme von 2004-2006 die grenzüberschreitende, transnationale und regionale Zusammenarbeit aufwerten.

8. In Einklang mit der Priorität, die die EU der ENP beimisst, hat die Kommission vorgeschlagen, die bestehenden Fonds oder deren Nachfolger im Rahmen der neuen finanziellen Vorausschau erheblich aufzustocken.

9. Die Kommission prüft derzeit die Möglichkeiten einer allmählichen Öffnung bestimmter Gemeinschaftsprogramme zur Förderung von Beziehungen in den Bereichen Kultur, Bildung, Umwelt Technik und Wissenschaft.

10. Die ENP liefert Partnern, die EU-Normen und -Standards einhalten wollen, Unterstützung, die technische Hilfe und Twinning umfasst.

11. In Form der Europäischen Nachbarschaftsabkommen entstehen neue vertragliche Bindungen, deren Reichweite nach Maßgabe einer Bewertung bestimmt wird, die die Kommission hinsichtlich der Fortschritte bei der Einhaltung der in den Aktionsplänen festgelegten Prioritäten vornimmt.

Zusammengenommen bieten diese Anreize den teilnehmenden Länder einen erheblichen zusätzlichen Nutzen. Zeigen sich während des Monitoring erhebliche Fortschritte bei der Erfuellung der festgelegten Prioritäten, können diese Anreize im Hinblick auf das Ergreifen weiterer Maßnahmen auf dem Weg einer stärkeren Integration in den Binnenmarkt und andere zentrale EU-Politiken überprüft werden. Dabei handelt es sich um einen dynamischen Prozess, für den die Aktionspläne einen wichtigen ersten Schritt darstellen.

Handlungsprioritäten

Gegenstand der Aktionspläne sind zwei umfassende Bereiche: Zum ersten Verpflichtungen auf spezifische Aktionen, die das Bekenntnis zu gemeinsamen Werten und zu bestimmten Zielen im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik bekräftigen oder verstärken; zum zweiten Verpflichtungen auf Aktionen, die die Partnerländer in einigen prioritären Bereichen näher an die EU heranbringen. Diese Handlungsprioritäten werden je nach Frage, um die es geht, so präzise wie möglich sein und so Benchmarks bilden, die überwacht und bewertet werden können. So können beispielsweise die Partner in Richtung freier Warenverkehr gehen, indem sie Maßnahmen zum Abbau spezifischer technischer Hindernisse ergreifen, die in den Aktionsplänen benannt werden.

In den Aktionsplänen werden in einer begrenzten Anzahl an Bereichen zentrale Aktionen, die mit besonders hoher Priorität zu behandeln sind, sowie Aktionen in einem breiteren neuen Spektrum, das der Reichweite der geltenden bilateralen Abkommen entspricht, festgelegt. Für die Behandlung dieser verschiedenen Prioritäten wird ein klarer Zeithorizont vorgegeben.

Monitoring

Monitoring findet in den im Rahmen der Partnerschafts- und Kooperationsabkommen bzw. Assoziationsabkommen eingerichteten Gremien statt. Deren Vorteil ist es, Vertreter der Partnerländer, der Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission und des Ratssekretariats zusammenzubringen. Ein Monitoring in dieser Konstellation dürfte die gemeinsame Verantwortung stärken. Die Partnerländer werden ersucht, als Grundlage für dieses gemeinsame Monitoring eingehende Informationen zu liefern. Die auf spezifische Fragen ausgerichteten Unterausschüsse und die wirtschaftlichen Dialoge werden für Monitoring-Aufgaben von besonderem Nutzen sein.

Die Kommission verfasst regelmäßige Berichte über die Fortschritte und über die Bereiche, in denen weitere Anstrengungen erforderlich sind, und berücksichtigt dabei die Bewertungen der Behörden des Partnerlandes. Die Aktionspläne werden überprüft und können nach Maßgabe der auf dem Weg zur Verwirklichung der Handlungsprioritäten erzielten Fortschritte angepasst werden. Es wird vorgeschlagen, dass die Kommission mit Beiträgen des Hohen Vertreters zu Fragen der politischen Zusammenarbeit und des GASP, binnen zwei Jahren nach Genehmigung eines Aktionsplans einen "Halbzeitbericht" und binnen drei Jahren einen weiteren Bericht ausarbeitet. Diese Berichte können als Grundlage für Beschlüsse des Rates über den nächsten Schritt in den vertraglichen Beziehungen mit jedem Partnerland dienen. Sie können die Form eines europäischen Nachbarschaftsabkommens annehmen, dessen Reichweite nach Maßgabe der auf dem Weg zur Verwirklichung der in den Aktionsplänen festgelegten Prioritäten erzielten Fortschritte bestimmt würde.

Die Teilnahme anderer Nachbarländer

In diesem Abschnitt untersucht die Kommission die Lage im Hinblick auf bestimmte andere Länder im Nahbereich der erweiterten EU.

Südlicher Kaukasus

Die Europäische Union hat ein starkes Interesse an der Stabilität und Entwicklung des südlichen Kaukasus. In der vom Europäischen Rat im Dezember 2003 angenommenen Europäischen Sicherheitsstrategie wird der südliche Kaukasus eindeutig als eine der Regionen benannt, in denen die EU "ein stärkeres und aktiveres Interesse" an den Tag legen sollte.

Im Benehmen mit dem Hohen Vertreter und unter Berücksichtigung der Vorschläge des EU-Sonderbeauftragten sowie des Standpunkts des Europäischen Parlaments [9] empfiehlt die Kommission dem Rat einen Beschluss zu fassen, um Armenien, Aserbaidschan und Georgien in die Europäische Nachbarschaftspolitik einzubeziehen. Jedem Land sollte die gleiche Chance eingeräumt werden, seine Verbindungen zur EU innerhalb dieses Rahmens auszubauen. Die EU sollte auf Grundlage der Verdienste jedes einzelnen Landes für die Zukunft die Möglichkeit der Entwicklung von Aktionsplänen mit diesen Ländern prüfen. Vor diesem Hintergrund erstattet die Kommission dem Rat Bericht über die Fortschritte jedes einzelnen Landes im Hinblick auf die Stärkung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte.

[9] Vgl. Entschließung des Parlaments vom 26. Februar 2002 über die "EU-Politik gegenüber dem südlichen Kaukasus".

Die EU wünscht sich ein nachdrückliches, glaubhaftes und nachhaltiges Engagement für Demokratie, Achtung der Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und die Entwicklung einer Marktwirtschaft. Diese gemeinsamen Werte sind ebenfalls Grundlage der Mitgliedschaft Armeniens, Aserbaidschans und Georgiens im Europarat und in der OSZE. Verstärkte Anstrengungen sind nötig, um die Beilegung von Konflikten in der Region zu fördern und gutnachbarschaftliche Beziehungen aufzubauen. Jedes dieser drei Länder muss konkrete Schritte einleiten, um weitere Fortschritte bei der Umsetzung seiner Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zu machen und insbesondere, um die Rechtsstaatlichkeit zu stärken und Konfliktlösung zu fördern. Die ENP soll den Beitrag der EU zur Förderung dieser Maßnahmen stärken.

Um Armenien, Aserbaidschan Georgien bei der Vorbereitung einer noch engeren Zusammenarbeit mit der EU zu helfen, ist die EU bereit, glaubhafte, konkrete und nachhaltige Reformanstrengungen besonders in den oben genannten prioritären Bereichen durch zusätzliche Hilfsmittel zu unterstützen. Außerdem sollte die Zusammenarbeit im Energiebereich ausgebaut werden, denn der südliche Kaukasus ist für die Energieproduktion (Kaspisches Becken) und als Transitregion für Energie sehr wichtig.

Belarus

In ihrer Mitteilung "Größeres Europa" vom März 2003 stellt die Kommission fest, dass es Ziel der EU sein sollte, "Belarus auf einen messbaren, allmählichen Prozess zu verpflichten, der sich auf die Schaffung der Voraussetzungen für freie und faire Wahlen und, sobald dies erreicht ist, auf die Einbeziehung von Belarus in die Nachbarschaftspolitik konzentriert, ohne das Eintreten der EU für die gemeinsamen demokratischen Werte zu kompromittieren".

Langfristiges Ziel der EU ist es, dass Belarus ein demokratischer, stabiler, verlässlicher und zunehmend wohlhabender Partner wird, mit dem die erweiterte EU nicht nur gemeinsame Grenzen teilt sondern auch eine von gemeinsamen Werten vorangetriebene gemeinsame Agenda.

Durch die ENP wird die EU ihr seit langem bestehendes Engagement für die Unterstützung einer demokratischen Entwicklung in Belarus stärken. Wenn es zu grundlegenden politischen und wirtschaftlichen Reformen kommt, kann Belarus die ENP uneingeschränkt nutzen.

Derzeit jedoch regierte in Belarus ein autoritäres System. Seit 1996 ist es in Wahlen nicht gelungen, internationale demokratische Standards einzuhalten und es fehlt an demokratischen Strukturen. Unter diesen Umständen ist es noch nicht möglich, Belarus alle Vorteile der ENP anzubieten.

Die EU unterstützt im engen Benehmen mit der OSZE und dem Europarat demokratische Parlamentswahlen im Herbst sowie die Schaffung eines Bewusstseins für die EU-Politiken und -Hilfe zu Gunsten belarussischer Bürger. Ferner wird sie die Aussicht auf engere Beziehungen auch im Rahmen der ENP bekräftigen, sofern grundlegende Reformen durchgeführt werden. Dies wird der Bevölkerung von Belarus ein sichtbares Signal geben und deutlich machen, welche Vergünstigungen verfügbar sind, um die Zivilgesellschaft und die Demokratisierung, die regionale und humanitäre Zusammenarbeit, Nachbarschaftsprogramme und die Reiseerleichterung in Grenzregionen zu unterstützen.

Wenn es bei der Demokratisierung in Belarus zu erheblichen positiven Entwicklungen kommt, besteht auf politischer Ebene Spielraum für ein aktiveres Engagement gegenüber den Behörden von Belarus. Die Kontakte zwischen den Beamten auf Arbeitsebene sollten intensiviert und die Zusammenkünfte auf der Ebene hoher Beamter, etwa der Troika der Regionaldirektoren, wieder aufgenommen werden. Reiseerleichterung für belarussische Bürger sollten im Zusammenhang mit durch die Hilfemechanismen der EU geförderten Kontakten der Bevölkerung (,people-to-people") geprüft werden.

Ferner schlägt die Kommission vor, die EU-Hilfe für Belarus mit einem eindeutigen Schwerpunkt auf die Zivilgesellschaft auszubauen. In den vom Rat in seinen Schlussfolgerungen 1997 bekräftigten Bereichen kann insbesondere zur Unterstützung der Zivilgesellschaft, der Demokratisierung, unabhängiger Medien, der Problemlinderung in von der Tschernobyl-Katastrophe betroffenen Gebieten, der humanitären Hilfe sowie der regionalen Zusammenarbeit mehr getan werden.

Belarus kann bereits an drei Nachbarschaftsprogrammen teilnehmen (Ostseeprogramme, Lettland-Litauen-Belarus, Polen-Ukraine-Belarus). Ferner wird Belarus im Rahmen des neuen Europäischen Nachbarschaftsinstruments (ENI) förderfähig sein .

Libyen

In der Mitteilung der Kommission vom März 2003 heißt es, die EU solle prüfen, wie sie Libyen in die Nachbarschaftspolitik einbeziehen kann. Die EU unterhält derzeit keine vertraglichen Beziehungen zu Libyen [10]. Im April 1999 erhielt Libyen nach Aufhebung der UN-Sanktionen Beobachterstatus im Barcelona-Prozess und wurde eingeladen, Vollmitglied zu werden, sobald die Sanktionen des UN-Sicherheitsrats endgültig aufgehoben sind und Libyen den "Besitzstand" von Barcelona vollständig angenommen hat.

[10] Ein Verhandlungsmandat zum Abschluss eines Fischereiabkommens zwischen der EU und Libyen wird zurzeit im Rat erörtert

Libyen hat unlängst seine Bereitschaft angekündigt, in Richtung Vollmitgliedschaft im Barcelona-Prozess zu gehen. Dieser positive Schritt muss von Libyen förmlich bekräftigt und Schritte hin zur Übernahme des Barcelona-Besitzstands nach sich ziehen. Ohne die Lösung der offenen bilateralen Fragen mit EU-Mitgliedstaaten sind Fortschritte in Richtung Vollmitgliedschaft im Barcelona-Prozess über das Sondierungsstadium hinaus nicht möglich.

Die volle Einbindung in den Barcelona-Prozess ist der erste Schritt hin zu neuen Beziehungen zur EU, die die Aushandlung eines Assoziationsabkommens beinhalten. Sobald dies vollzogen ist und vertragliche Beziehungen zur EU bestehen, wird die ENP mit Libyen die Weiterentwicklung der Beziehungen zur EU genauso erlauben wie mit allen anderen Ländern des Barcelona-Prozesses.

Aktionspläne

Bekenntnis zu gemeinsamen Werten

Die Union beruht auf den Werten Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte. Diese Werte sind den Mitgliedsstaaten in einer Gesellschaft, in der Pluralismus, Toleranz, Justiz, Solidarität und keine Diskriminierung herrscht, gemeinsam. Ziel der Union ist es, den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehens ihrer Bürger zu fördern. In ihren Beziehungen zur übrigen Welt strebt sie die Aufrechterhaltung und Förderung dieser Werte an.

Die Nachbarn der Union haben durch den Beitritt zu zahlreichen multilateralen Abkommen sowie durch ihre bilateralen Abkommen mit der EU ein Bekenntnis zu den grundlegenden Menschenrechten und Grundfreiheiten abgelegt. Alle EU-Nachbarn haben die UN-Menschenrechtskonventionen unterzeichnet. Einige sind Mitglieder des Europarats [11] und der OSZE und haben die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ratifiziert und sich verpflichtet, den entsprechenden Übereinkommen und Gremien, die hohe demokratische und Menschenrechtsstandards festlegen, beizutreten und starke sowie rechtsverbindliche Mechanismen zu akzeptieren, um zu gewährleisten, dass sie den Menschenrechtsverpflichtungen nachkommen. Die Unterzeichner der Barcelona-Erklärung haben unter anderem die Grundsatzerklärung akzeptiert, derzufolge sie in Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen und der Universellen Erklärung der Menschenrechte arbeiten, in ihren politischen Systemen Rechtsstaatlichkeit und Demokratie entwickeln, Menschenrechte und Grundfreiheiten achten und die tatsächliche rechtmäßige Wahrnehmung dieser Rechte und Freiheiten gewährleisten.

[11] Moldau, Russland, Ukraine.

Die Nachbarländer verpflichten sich als Vertragsparteien der einschlägigen ILO-Übereinkommen zur Einhaltung der Kernarbeitsnormen und zur Förderung der grundlegenden sozialen Rechte; ferner engagieren sie sich, wie beim Weltgipfel in Johannesburg festgelegt, für einen nachhaltigen Entwicklungsmodus.

Die Europäische Nachbarschaftspolitik versucht, das Bekenntnis zu den gemeinsamen Werten zu fördern. Die Nachbarländer setzen diese Verpflichtungen in der Praxis in unterschiedlichem Maße um und deshalb besteht erheblicher Spielraum für Verbesserungen. Die tatsächliche Umsetzung dieser Verpflichtungen ist ein wesentliches Element der Beziehungen der EU zu den Partnern.

Die EU wird in ihrem Ergeiz beim Ausbau der Verbindungen zu jedem Partnerland durch die ENP berücksichtigen, inwiefern die gemeinsamen Werte tatsächlich geteilt werden. Die Aktionspläne enthalten zahlreiche Prioritäten zur Stärkung des Engagements für diese Werte: Stärkung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit, Reform der Justiz und Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität; Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, darunter Medien- und Meinungsfreiheit, Rechte von Minderheiten und Kindern, Gleichberechtigung der Geschlechter, Gewerkschafts rechte und andere Kernarbeitsnormen sowie Bekämpfung der Folterpraxis und Verhütung von Misshandlung; Unterstützung der Entwicklung der Zivilgesellschaft sowie Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof. Ferner wird ein Engagement für bestimmte wesentliche Aspekte des externen Handels der EU angestrebt, darunter insbesondere die Bekämpfung des Terrorismus und der Verbreitung von Massen vernichtungswaffen sowie die Einhaltung des Völkerrechts und Anstrengungen zur Konfliktlösung.

Ein wirksamerer politischer Dialog

Durch die ENP werden die Parteien ihren politischen Dialog stärken und wirksamer gestalten. Das umfasst Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik einschließlich regionale und internationale Fragen, Konfliktprävention und Krisenbewältigung sowie gemeinsame Sicherheits bedrohungen (z. B. Terrorismus und seine Ursachen, Verbreitung von Massen vernichtungswaffen und illegale Waffenausfuhren).

Die Bereiche für den verstärkten Dialog mit jedem Land werden in den Aktionsplänen festgelegt. Außerdem sollten die EU und die Partnerländer im Hinblick auf einen wirksamen Multilateralismus zusammenarbeiten, um so die globale Governance und die Koordinierung bei der Bekämpfung von Sicherheitsbedrohungen zu stärken und damit zusammenhängende Entwicklungsfragen zu lösen. Geprüft werden sollten eine verbesserte Koordinierung im Rahmen der bestehenden Formate des politischen Dialogs ebenso wie die mögliche Einbeziehung von Partnerländern in Aspekte der GASP und der ESVP, Konfliktprävention, Krisenbewältigung, Informationsaustausch, gemeinsame Schulungen und Übungen und die mögliche Teilnahme an EU-geführten Krisen bewältigungseinsätzen. Eine weitere wichtige Priorität ist die Weiterentwicklung einer gemeinsamen Verantwortung der EU und der Partner für Sicherheit und Stabilität in der Nachbarschaftsregion.

Wirtschaftspolitik und Politik der sozialen Entwicklung

Das mit der ENP vorgeschlagene Konzept birgt wichtige wirtschaftliche Auswirkungen, denn es sieht verstärkte präferenzielle Handelsbeziehungen und mehr finanzielle und technische Hilfe vor. Außerdem bietet es den Nachbarländern die Aussicht auf eine Teilnahme am EU-Binnenmarkt nach Maßgabe der Annäherung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften, auf Teilnahme an zahlreichen EU-Programmen und auf eine bessere Anbindung sowie bessere materielle Verbindungen zur EU.

Dieser Prozess wird voraussichtlich erhebliche wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen, die unmittelbar und mittelbar zunehmen werden. Unmittelbar soll der Abbau der Zollschranken und der nichttarifären Hindernisse Effizienzgewinne abwerfen und den Wohlstand durch verstärkte Marktintegration verbessern. Die mittelbaren Auswirkungen sind insbesondere für die Partnerländer sogar noch größer. Durch die Heranführung der Partnerländer an das Wirtschaftsmodell der EU sowie die Übernahme bester internationaler Praktiken verbessert die ENP und besonders die vorgeschlagene Ausweitung des Binnenmarkts das Investitionsklima in den Partnerländern. Sie schafft ein transparenteres, stabileres und günstigeres Umfeld für ein vom Privatsektor angetriebenes Wachstum. Infolge des günstigeren politischen Umfelds, fallender Handels- und Transaktionskosten, relativ attraktiver Lohnkosten und geringerer Risiken wird eine positive Auswirkung auf den Zufluss ausländischer Direktinvestitionen erwartet.

Die ENP besitzt das Potenzial zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen in der Nachbarschaft der EU. Damit sich diese Gewinne jedoch tatsächlich einstellen, müssen die vereinbarten Maßnahmen sowie geeignete Begleitstrategien tatsächlich umgesetzt werden. Eine verstärkte Wirtschaftsintegration mit der EU kann insbesondere in Bezug auf die Liberalisierung des Kapitalverkehrs die makro ökonomische und finanzielle Volatilität unter besonderen Umständen erhöhen. Die Umsetzung der ENP ist daher in geeigneter Weise zu staffeln, auf die besondere Lage jedes Landes zuzuschneiden und durch eine solide Wirtschafts-, Sozial- und Strukturpolitik zu flankieren.

Inwiefern die ENP als Vorteil wahrgenommen wird, hängt von ihren Auswirkungen auf den Lebensstandard ab. Die Teilnahme am ENP-Projekt sollte durch eine aktive Politik zur Bekämpfung von Armut und Ungleichheit begleitet werden.

Die wirtschaftliche und soziale Komponente der Aktionspläne muss mit den eigenen Strategien der Partnerländer in Einklang stehen. Dazu bedarf es eines verstärkten Dialogs in den zuständigen Unterausschüssen und eines stärkeren wirtschaftlichen Dialogs. Ferner ist es wichtig, für eine angemessene Koordinierung mit den internationalen Finanzinstitutionen zu sorgen, die wertvolle Beratung leisten und Finanzmittel beisteuern können.

Der verstärkte politische Dialog und die Zusammenarbeit bei der sozialen Dimension beziehen sich insbesondere auf die sozioökonomische Entwicklung, Beschäftigung, Sozialpolitik und Strukturreformen. Die EU wird die Anstrengungen der Partner regierungen zur Bekämpfung der Armut, Schaffung von Arbeitsplätzen, Förderung der Kernarbeitsnormen und des sozialen Dialogs, Verringerung der sozialen Disparitäten, Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Stärkung der Wirksamkeit der Sozialversorgung und Reform der nationalen Wohlfahrtssysteme fördern. Dahinter steckt die Idee, einen Dialog über Beschäftigung und Sozialpolitik einzuleiten, um eine Analyse und eine Bewertung der Lage vornehmen, zentrale Herausforderungen benennen und politische Antworten vorantreiben zu können.

Fragen im Zusammenhang mit der Freizügigkeit von Arbeitnehmern und insbesondere in Bezug auf Gleichbehandlung oder Lebens- und Arbeitsbedingungen von Wanderarbeitnehmern und mit der Koordinierung der Sozialversicherung werden weiterhin im Rahmen der Assoziations- und Kooperationsabkommen aufgegriffen.

Handel und Binnenmarkt

In den Aktionsplänen werden Mittel und Wege festgelegt um sicherzustellen, dass die EU und ihre Partner aus den Handelsbestimmungen der bestehenden Partnerschafts- und Kooperations- bzw. Assoziationsabkommen vollen Nutzen ziehen. Ferner werden Initiativen auf regionaler Ebene gebührend berücksichtigt.

Die Annäherung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften wird auf Grundlage gemeinsam vereinbarter Prioritäten verfolgt, die sich auf die für das Vorantreiben der handelspolitischen und wirtschaftlichen Integration relevantesten Elemente des Besitzstands konzentrieren und die Wirtschaftsstruktur des Partnerlandes sowie den derzeitigen Stand der Angleichung an das EU-Recht berücksichtigen. Sowohl die Partnerschafts- und Kooperationsabkommen als auch die Assoziationsabkommen enthalten Bestimmungen über die Rechtsangleichung auf umfangreichen Gebieten.

Darüber hinaus sieht die ENP eine größere Marktöffnung gemäß den Prinzipien der WTO vor. Im Zusammenhang mit dem Barcelona-Prozess wurde eine Freihandelszone für Waren vereinbart und eine asymmetrische Liberalisierung eingeleitet. Die ENP liefert Mittel und Wege zur Vertiefung der Handelsliberalisierung und der regionalen Integration in Einklang mit der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft. Für die östlichen Nachbarn bleibt die vollständige Umsetzung der handelsbezogenen Bestimmungen der Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, der WTO-Beitritt (im Fall der Ukraine) bzw. die vollständige Umsetzung des WTO-Beitrittsabkommens (im Falle Moldaus) neben der Fortführung der wirtschaftlichen Reform vorrangig. Dann wird wie in den Partnerschafts- und Kooperationsabkommen vorgesehen eine stärkere Integration der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen in Erwägung gezogen.

In den Aktionsplänen werden konkrete Maßnahmen zur vollständigen Ausschöpfung der sich in diesem Rahmen eröffnenden Möglichkeiten festgelegt. Diese Maßnahmen werden vom Bedarf, den Kapazitäten und den wirtschaftspolitischen Prioritäten jedes Partners abhängen. Die nachfolgend erörterten Maßnahmen werden allmählich und in einer auf den jeweiligen Partner zugeschnittenen Weise eingeführt.

Was den Warenhandel betrifft, sollen Maßnahmen getroffen werden, um die Verwaltungszusammenarbeit zu verbessern und den allmählichen Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse und den Aufbau einer geeigneten Infrastruktur sicherzustellen. Der Warenverkehr bei Industrieprodukten kann durch Konvergenz mit dem Regelwerk der Union und mit ihren aufsichtsrechtlichen Strukturen erleichtert werden. Ergänzend hierzu könnten Abkommen über die Konformitätsbewertung und Anerkennung gewerblicher Produkte (PECA) zwischen der Gemeinschaft und einzelnen Partnern geschlossen werden, die auf die Erfahrung mit der laufenden Initiative gegenüber den Mittelmeer-Nachbarländern aufbauen. Ferner wird die Rechtsangleichung im Zollbereich neben Kapazitätenaufbau- und Modernisierungsmaßnahmen wie EDV-Einführung zur Handelserleichterung beitragen. Für die Mittelmeer-Partner stehen diese Maßnahmen in Einklang mit den Empfehlungen von Palermo. Außerdem werden Aktionen zur Betrugsbekämpfung im Zollbereich und zur Einrichtung Risiko gestützter Zollkontrollen sowie Maßnahmen der Gewährleistung der Sicherheit von Waren in die Aktionspläne aufgenommen.

Bei den landwirtschaftlichen Erzeugnissen wird die Konvergenz mit den EU-Normen für tier- und pflanzengesundheitliche Kontrollen den gegenseitigen Handel zwischen den Partnerländern und der EU stark beleben. Vorrangig sind der Informationsaustausch und die enge Zusammenarbeit in für die Kontrolle von Tier- und Pflanzenkrankheiten zuständigen internationalen Organisationen sowie verbesserte Gesundheitsbedingungen zum Zweck des Verbraucherschutzes. Außerdem müssen die meisten Länder ihre Verwaltungskapazitäten verbessern, um Lebensmittelsicherheit auf einem Niveau zu gewährleisten, das ihnen den Zugang zum EU-Markt ermöglicht.

Das Ziel des freien Dienstleistungsverkehrs mit und zwischen den Partnerländern wird auch eine weitere Rechtsangleichung in Bereichen wie Gesellschaftsrecht, Rechnungs legung und Rechnungsprüfungsvorschriften erfordern. Ein umfassendes aufsichtsrechtliches Rahmenwerk, verbunden mit effizienten und unabhängigen Aufsichtsbehörden, ist im Bereich der Finanzdienstleistungen besonders wichtig. Zentrale Voraussetzung für die Gründung von Unternehmen und die Förderung von Investitionen ist, dass diese Länder ihren Unternehmen gleiche Ausgangsbedingungen sichern. In Verbindung mit den obgenannten Maßnahmen dürfte der Zugang zu den europäischen Finanzmärkten im Laufe der Zeit die Finanzmärkte der Partner stabiler machen und helfen, deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit insgesamt zu stärken. Die weitere Liberalisierung des Kapitalverkehrs wird neue Chancen eröffnen.

Das Ziel, u.a. durch Gewährleistung von Transparenz, Vorhersehbarkeit und Vereinfachung des Rechtsrahmens dieser Länder das Investitionsklima zu verbessern, wird helfen, Investitionen in beide Richtungen zu erleichtern und zu erhöhen. Maßnahmen zur Intensivierung eines systematischen Dialogs über alle investitionsbezogenen Fragen und die Konsultation der Interessenträger werden eine zentrale Voraussetzung für die Verbesserung der bilateralen Investitionsbedingungen und den Abbau der Verwaltungshürden für die Unternehmensentwicklung sein. Ferner wird die Stärkung der Funktionsweise des Justizsystems zu einem besseren Investitionsklima beitragen.

Die Konvergenz der Rechtsvorschriften in zentralen handelsbezogenen Disziplinen wird sowohl durch Reformen in den Partnerländern, als auch durch ein besseres Investitionsklima wirtschaftliche Gewinne abwerfen. Insbesondere ist davon auszugehen, dass ein höheres Schutzniveau bei geistigen und gewerblichen Eigentumsrechten samt einer effektiven Durchsetzung solcher Rechte neben der rahmenrechtlichen Konvergenz und einem verbesserten Marktzugang im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens erhebliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung und auf das Ausmaß von Investitionen haben wird. Außerdem könnten Maßnahmen getroffen werden, um die Statistiksysteme stärker zu harmonisieren und ihre Nachhaltigkeit zu verbessern.

Darüber hinaus sollten die Partner ermuntert werden, Wettbewerbsdisziplin durch unabhängige Wettbewerbsbehörden mit angemessenen Zuständigkeiten und Ressourcen sowie ordentlich ausgebildetem Personal durchzusetzen. Konvergenz hin auf vergleichbare Konzepte und Definitionen, eine Angleichung des Kartellrechts sowie der Vorschriften über staatliche Beihilfen werden am Ende notwendig sein, damit die Partner auf dem Weg zur Teilnahme am Binnenmarkt voranschreiten können. Diese Maßnahmen werden auch den einheimischen Märkten zugute kommen und den Handel erleichtern.

Maßnahmen zur Modernisierung und Erhöhung der Transparenz des Steuersystems einschließlich der Konvergenz mit dem Verhaltenskodex für Unternehmensbesteuerung der Europäischen Union gemäß den WTO-Anforderungen sowie die Annahme von Übereinkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung würden das Geschäftsklima verbessern. Die Stärkung und bessere Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen würde funktionierende Marktwirtschaften ebenfalls fördern.

Justiz und Inneres

Ziel der ENP ist es, neue Trennlinien an den Grenzen der erweiterten Union zu vermeiden. Die Verbesserung der Arbeitsweise öffentlicher Institutionen im Hinblick auf die Gewährleistung hoher Standards einer wirksamen Verwaltung liegt im gegenseitigen Interesse der EU und der Partnerländer. Die Partner stehen vor wachsenden Herausforderungen im Bereich Justiz und Inneres wie etwa Einwanderungsdruck aus Drittländern, Menschenhandel und Terrorismus. Die Zusammenarbeit auf diesen Gebieten liegt im gemeinsamen Interesse. Die Festlegung der Prioritäten im jeweiligen Aktionsplan hängt von den besonderen Fragen ab, die für den betreffenden Partner und für die EU am wichtigsten sind.

Die Grenzverwaltung ist wahrscheinlich in allen Aktionsplänen eine Priorität, da die EU und ihre Nachbarn nur durch Zusammenarbeit die gemeinsamen Grenzen wirksamer verwalten können, um rechtmäßige Grenzübertritte zu erleichtern. Daher sollten die Aktionspläne Maßnahmen zur Verbesserung der Wirksamkeit der Grenzverwaltung wie die Unterstützung der Einrichtung und Ausbildung eines professionellen nichtmilitärischen Grenzschutzkorps und Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit von Reisedokumenten umfassen. Ziel sollte es sein, den Personenverkehr zu erleichtern und zugleich das Sicherheitsniveau zu verbessern oder hoch zu halten.

Darüber hinaus wird im Rat derzeit über einen Vorschlag der Kommission für Verordnungen über die Errichtung einer lokalen Grenzverkehrsregelung vorgeschlagen, die es wenn sie angenommen wird der Bevölkerung in Grenzgebieten ermöglichen soll, ohne mit übertriebenen Verwaltungshürden konfrontiert zu werden traditionelle Kontakte zu pflegen. Die Europäische Union könnte auch Möglichkeiten der Visumserleichterung prüfen. Gewährt eine Seite Erleichterungen, muss die andere im Gegenzug wirksame Maßnahmen ergreifen.

Die Prioritäten der Aktionspläne können ferner die Zusammenarbeit in den Bereichen Einwanderung, Asyl- und Visumspolitik, Maßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus, organisierter Kriminalität, Drogen- und Waffenhandel, Geldwäsche sowie Finanz- und Wirtschaftskriminalität umfassen. In den Aktionsplänen werden konkrete Schritte zur Stärkung der Justiz und zur Intensivierung der Zusammenarbeit von Polizei und Justiz festgelegt, auch im Bereich des Familienrechts sowie der Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Europäischen Union wie EUROPOL und EUROJUST. Die einschlägigen internationalen Übereinkommen müssen ratifiziert und umgesetzt werden. Die Aktionspläne sollten außerdem dem Interesse der EU am Abschluss von Rückübernahmeabkommen mit den Partnerländern Rechnung tragen.

Die Nachbarn miteinander verbinden

Energie

Die Stärkung unserer strategischen Energiepartnerschaft mit den Nachbarländern ist ein wichtiges Element der Europäischen Nachbarschaftspolitik. Sie umfasst die Sicherheit der Energieversorgung sowie Sicherheit und Gefahrenabwehr im Energiebereich. Die Europäische Union importiert weltweit am meisten Energie (Öl und Gas), steht beim Verbrauch an zweiter Stelle und ist von den wichtigsten Öl- und Erdgasreserven der Welt (Russland und das Kaspische Becken, Mittlerer Osten und Nordafrika) umgeben. Sie wird zunehmend von Einfuhren abhängen, deren Anteil nach heutigen Vorhersagen von derzeit 50 % auf 70 % im Jahr 2030 ansteigen wird. Nachbarländer können bei der Sicherung der Energieversorgung der EU eine entscheidende Rolle spielen. Viele Länder, seien es derzeitige oder künftige Lieferanten (z.B. Russland, Algerien, Ägypten, Libyen) oder Transitländer (Ukraine, Belarus, Marokko, Tunesien), streben einen besseren Zugang zum EU-Energiemarkt an. Auch die südlichen Kaukasusländer sind wichtig, was die Energieversorgung der EU aus der Region des Kaspischen Meers und Zentralasien angeht. Die Verbesserung der Energienetzverbindungen zwischen der EU und ihren Partnern sowie die Konvergenz der Rechts- und Verwaltungsvorschriften bilden somit ein starkes gegenseitiges Interesse. Darüber hinaus schafft eine verstärkte Energiezusammenarbeit auf beiden Seiten Geschäftsmöglichkeiten und kann auch zur sozioökonomischen Entwicklung und zur Verbesserung der Umwelt beitragen.

Die Aktionspläne werden konkrete Maßnahmen zur Verstärkung des Energiedialogs und der Zusammenarbeit und zur Förderung einer weiteren allmählichen Konvergenz der Energiepolitiken sowie der Rechts- und Verwaltungsvorschriften enthalten. In diesem Rahmen wird es Strategien zur Förderung verstärkter Energieeffizienz und Energieeinsparungen sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien und Zusammenarbeit bei Energietechnologien wie sauberer Kohle geben. Möglichkeiten für die Teilnahme der Partner und den Programmen für intelligente Energie und für ihre allmähliche Einbeziehung in die Rechtsetzungstätigkeiten und Gremien der Europäischen Union (z. B. die europäischen Regulierungsgremien für Gas und Elektrizität) werden geprüft.

Zur Gewährleistung der Sicherheit und Gefahrenabwehr bei der Energieversorgung und zur Ausweitung des Energiebinnenmarkts auf die Partnerländer ist die Stärkung der Netzwerke und der Zusammenschaltung erforderlich. Die Aktionspläne stützen sich auf bestehende bilaterale oder regionale Initiativen wie den Energiedialog zwischen der EU und Russland, das von Tacis finanzierte Programm Inogate für das Kaspische Becken (Öl- und Gaspipelinesysteme), die Energiezusammenarbeit im Rahmen der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft (insbesondere die Schaffung eines europäisch-maghrebinischen Strommarktes, die durch einen Gasmarkt ergänzt werden könnte, sowie die im Europa-Mittelmeer-Rahmen vereinbarten Energie-Vernetzungen), verstärkte Energiezusammenarbeit zwischen Israel und der Palästinensischen Behörde, verstärkte Gaszusammenarbeit in der Maschrekregion (alles im Europa-Mittelmeer-Kontext) sowie Moldaus Beobachterstatus in der Initiative für den südosteuropäischen regionalen Energiemarkt.

Verkehr

Die Intensivierung von Handel und Tourismus zwischen der Union und ihren Nachbarn erfordert wirksame, multimodale und nachhaltige Verkehrssysteme. Nur wenn die Partnerländer im Verkehrsektor die Komplexität der heutigen Verkehrsströme in den Griff bekommen, können sie aus den engeren Beziehungen und dem verbesserten Marktzugang vollen Nutzen ziehen.

Operative Änderungen an der Struktur des Verkehrssektors (z. B. Einführung von Wettbewerb bei den Hafendiensten und im Luftverkehr, ein moderner Rechtsrahmen, ein effizienterer Straßengüterverkehr, Interoperabilität der Eisenbahnsysteme usw.) können große Auswirkungen auf die Effizienz des Verkehrs haben. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Intensivierung der Luftfahrtbeziehungen zu den Partnerländern mit dem Ziel, die Märkte zu öffnen und in Fragen der Sicherheit und Gefahrenabwehr zusammenzuarbeiten. Die Aktionspläne werden spezifische Bestimmungen zu diesen Fragen enthalten.

Wichtig ist die Verbesserung der materiellen Verkehrsnetze, die die Europäische Union mit den Nachbarländern verbinden. Aus Kostengründen ist es von wesentlicher Bedeutung, dass die Formulierung von Investitionsplänen für diese Netze eng koordiniert wird. Bestehende Initiativen wie das Konzept des Europäischen Verkehrsnetzes, verschiedene europäische Verkehrskonferenzen oder die Vorschläge der Kommission vom Juni 2003 für ein Europa-Mittelmeer-Verkehrsnetz liefern eine solide Grundlage für weitere Schritte. Wichtig ist, dass die EIB Projekte auf Grundlage hauptsächlich mittelfristiger Aktionen, die in den Aktionsplänen vereinbart werden, finanziert. Der konkrete Bedarf wird fallweise geprüft.

Ferner werden die Aktionspläne besondere Bestimmungen enthalten, um der Anfälligkeit von Verkehrsnetzen und Dienstleistungen für Terroranschläge zu begegnen. Hoechste Aufmerksamkeit wird der Verstärkung der Sicherheit des Luft- und Seeverkehrs beigemessen.

Umwelt

Umweltverschmutzung kennt keine Grenzen und lässt sich daher am besten durch Maßnahmen sowohl auf internationaler, als auch auf regionaler und nationaler Ebene bekämpfen. Ein verstärkter Umweltschutz nutzt den Bürgern und Unternehmen in der Union und in den Partnerländern. Er kann helfen, Konflikte über knappe Ressourcen wie etwa Wasser zu vermeiden. Während der Nutzen eines besseren Umweltmanagements auf der Hand liegt, muss bei der Planung und Finanzierung die Tatsache berücksichtigt werden, dass es den öffentlichen und privaten Sektor kurz- und mittelfristig häufig finanziell stark belastet.

Die Aktionsprogramme fördern eine verantwortungsvolle Umweltpolitik in den Partnerländern zur Verhinderung von Umweltzerstörung und -verschmutzung, zum Schutz der menschlichen Gesundheit und zur Verwirklichung eines vernünftigeren Umgangs mit natürlichen Ressourcen. Die Prioritäten werden in zentralen Bereichen wie Wasserqualität, Abfallbewirtschaftung, Luftverschmutzung und Bekämpfung der Desertifikation gesetzt. Die regionale Zusammenarbeit zwischen den Partnerländern muss weiter ausgebaut und die Ratifikation und Umsetzung internationaler Abkommen gefördert werden.

Informationsgesellschaft

Die Informations- und Kommunikationstechnologie ist für die Entwicklung moderner Wirtschaftsordnungen und Gesellschaften von besonderer Bedeutung. Daher ist es besonders wichtig, die Partner in ihren Bemühungen, Vorteile aus der Informationsgesellschaft zu ziehen, zu unterstützen, um so eine Technologiekluft zu vermeiden. In einigen südlichen Mittelmeerpartnerländern und insbesondere dort, wo die Liberalisierung der Mobilfunkmarkts bereits weit fortgeschritten ist, bildet sich eine Informationsgesellschaft bereits heraus.

Ausgehend von der Tatsache, dass eine erfolgreiche Reform der Politik und die Leistungsfähigkeit einzelner Sektoren zusammenhängen, fördern die Aktionspläne politische Maßnahmen wie die institutionelle Trennung der Regulierungstätigkeit von operativen Aufgaben durch Unterstützung bei der Einrichtung unabhängiger Regulierungsbehörden. Ferner werden im Rahmen dieser Politik Regierungen unterstützt, die bereit sind, die Kommerzialisierung der etablierten Betreiber zu fördern. Im Rahmen der Reform dieses Sektors spielen Maßnahmen wie die Öffnung des Markts für Festnetzdienste und andere moderne Dienste wie das Internet, die Ausschreibung zusätzlicher Mobilfunklizenzen und die Liberalisierung von Diensten mit hohem Mehrwert eine wichtige Rolle bei der Entwicklung der Informationsgesellschaft. In den Aktionsplänen werden Maßnahmen zur Förderung neuer Technologien und elektronischer Kommunikationsdienste für Wirtschaft, Verwaltung und Bürger benannt.

Forschung und Innovation

Die Öffnung des Europäischen Forschungsraums für die Partnerländer der EU ist eine wichtiges Ziel des 6. EG-Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung und zugleich ein wesentlicher Faktor bei der Integration der Forschungsgemeinschaften der Nachbarländer. Diese Länder beteiligen sich bereits an Programmen in Schwerpunktbereichen wie Biowissenschaften, Energie, Verkehr, Umwelt, Informationsgesellschaft, Lebensmittelsicherheit und gesellschaftliche Fragen in einer wissensbasierten Gesellschaft sowie an gezielten Maßnahmen der internationalen Zusammenarbeit, die auf den Bedarf und das Potenzial dieser Länder auf regionaler Ebene ausgerichtet sind.

Um die Beteiligung dieser Länder an den FTE-Programmen der Gemeinschaft weiter auszubauen und den Beitrag der nationalen Forschung zu Wachstum und Wohlstand zu stärken, müssen Maßnahmen zum Aufbau struktureller und institutioneller Kapazitäten unterstützt werden. Diese Maßnahmen werden im Rahmen der Aktionspläne ermittelt und umgesetzt werden.

Kontakte der Bevölkerungen untereinander ("people-to-people"), Programme und Einrichtungen

Ein wirksames Mittel zur Verwirklichung der Hauptziele der ENP ist es, die Bürger der Union und ihrer Nachbarn zusammenzubringen, um das gegenseitige Verständnis für die Kultur, Geschichte, Einstellungen und Werte des anderen auszubauen und verzerrte Wahrnehmungen auszumerzen. Daher wird die ENP neben Kontakten zwischen öffentlichen Einrichtungen oder Unternehmen kulturelle, bildungsbezogene und allgemein gesellschaftliche Verbindungen zwischen der Union und ihrer Nachbarschaft fördern.

Die Entwicklung des Humankapitals ist ein wesentlicher Faktor bei der Erreichung wichtiger Ziele wie erhöhter Wettbewerbsfähigkeit, sozialer Integration und aktiver Staatsbürgerschaft. Wie aus den Schlussfolgerungen des Berichts über die menschliche Entwicklung in der arabischen Welt 2003 hervorgeht, muss das Defizit auf dem Gebiet der Wissensgesellschaft dringend behoben werden, um den entwicklungspolitischen Herausforderungen in bestimmten Partnerländern und vor allem im Mittelmeerraum zu begegnen.

Die ENP zielt auch darauf ab, durch Förderung von Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit den allgemeinen Gesundheitsstand der Bevölkerung zu verbessern und bestimmte Gesundheitsprobleme wie z.B. übertragbare Krankheiten in Angriff zu nehmen.

Die ENP sieht die allmähliche Öffnung einzelner Gemeinschaftsprogramme auf der Grundlage gemeinsamer Interessen und verfügbarer Ressourcen vor. Programme in Bereichen wie allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Forschung, Umwelt, Kultur und audiovisuelle Medien sollen im Hinblick auf eine solche Öffnung geprüft werden. Das Programm "JUGEND", in dessen Rahmen direkte Kontakte zwischen den Bevölkerungen ("people-to-people") und die Zusammenarbeit zivilgesellschaftlicher Akteure im Jugendbereich bereits gefördert werden, sollte weiter gestärkt werden. Programme wie Tempus Plus und Erasmus Mundus bieten Möglichkeiten zur Stärkung der Kontakte zwischen Studierenden und Lehrenden. Die konkreten Möglichkeiten der Partnerländer zur Teilnahme an diesen Programme werden in den Aktionsplänen dargelegt werden.

Da die Teilnahme an Programmen, die für die EU-Mitgliedstaaten konzipiert wurden, Drittländer vor praktische Probleme stellt, sollte auch die Möglichkeit geprüft werden, eigenständige und auf die Bedürfnisse der Partnerländer zugeschnittene Programme aufzulegen. So hat die Kommission z.B. vorgeschlagen, ein Programm "Tempus Plus" ins Leben zu rufen, das ganz auf den Bildungs- und Ausbildungsbedarf der von der ENP erfassten Länder abgestellt wäre [12]. Die Reform und Modernisierung der Bildungssysteme sind eine unverzichtbare Voraussetzung für die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und die soziale und politische Stabilität der Partnerländer - hier könnte das Programm "Tempus Plus" eine wichtige Rolle spielen.

[12] Mitteilung der Kommission - Die neue Generation von Programmen im Bereich Allgemeine und berufliche Bildung nach 2006, KOM(2004) 156 endg. vom 9. März 2004.

Mehrere Partner zeigten Interesse, eventuell als Beobachter an bestimmten Gemeinschaftsgremien der Zusammenarbeit oder Regulierung teilzunehmen. In den Aktionsplänen werden unter Berücksichtung der rechtlichen und administrativen Lage entsprechende Möglichkeiten benannt.

Regionale Zusammenarbeit

Wie bereits erwähnt, wird bei der Umsetzung der ENP zwischen den einzelnen Ländern differenziert. Dennoch ist es wichtig, eine enge Zusammenarbeit über die Außengrenzen der EU hinweg und zwischen den Nachbarn der EU selbst zu fördern, besonders zwischen denen, die einander geografisch nahe liegen. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass in der Nachbarschaft der EU unterschiedliche Bedingungen herrschen und sich auch die Geschichte unserer Beziehungen zu den jeweiligen Nachbarn unterscheidet.

Die Maßnahmen der EU zur Förderung der regionalen Zusammenarbeit im Osten und im Süden wie auch die konkreten Projekte in diesen beiden Region werden aus Mitteln der bestehenden EU-Programme (Tacis, Meda, Phare) bzw. deren Nachfolgeprogramme sowie aus Mitteln der Nachbarschaftsprogramme und - künftig - des Europäischen Nachbarschaftsinstruments finanziert werden.

Regionale Zusammenarbeit an den östlichen Grenzen der EU

Eine verstärkte regionale Zusammenarbeit in Osteuropa bringt wesentliche Vorteile. Auch die Teilnahme der Russischen Föderation an regionalen Kooperationsprojekten auf Grundlage wechselseitiger Interessen und eines gemeinsamen Willens sollte gefördert werden.

Die einzelnen Initiativen sollten sich hauptsächlich auf gemeinsame Anliegen konzentrieren, denen ein multilaterales Herangehen zugute kommen würde. Wie die Erfahrung in anderen geografischen Zusammenhängen lehrt (etwa in der Region der Nördlichen Dimension), können regionale Gremien gegenüber bilateralen Anstrengungen in vielen Fällen einen erheblichen zusätzlichen Nutzen bringen. Folgende Sektoren der Zusammenarbeit genießen Priorität:

- Verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Beschäftigungs- und Sozialpolitik, Unternehmen, Handel und Infrastruktur, darunter die Übernahme europäischer und internationaler Normen, wirksame Umsetzung von WTO-Normen und -Regeln sowie Unterstützung von KMU zur Förderung einer nachhaltigen sozioökonomischen Entwicklung in den Ländern der Region, einschließlich der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Ferner sollten gemeinsamen Infrastruktur- und Sicherheitsprojekte von regionaler Bedeutung in den Sektoren Energie und Verkehr (einschließlich Grenzübergänge) als in hohem Maße relevante Prioritäten betrachtet werden.

- Umwelt, nukleare Sicherheit und natürliche Ressourcen. Umweltprobleme sind von ihrer Natur her grenzüberschreitend und lassen sich am besten auf regionaler Ebene lösen. Wasser- und Luftverschmutzung, die Entsorgung abgebrannten Nuklearmaterials, die allmähliche Harmonisierung der EU-Umweltstandards und -vorschriften sind nur einige ausgewählte Bereiche, auf die sich die regionale Zusammenarbeit kurz- und mittelfristig konzentrieren sollte.

- Justiz und Inneres und insbesondere die regionale Zusammenarbeit bei Grenzverwaltung, Einwanderung und Asyl, Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Menschenhandels, der illegalen Einwanderung, des Terrorismus, der Geldwäsche und der Drogen sowie die Zusammenarbeit von Polizei und Justiz. Regionale Zusammenarbeit und Netzwerkbildung bei solchen Fragen könnte auf bisherige Erfahrungen aufbauen, die unter anderem im Rahmen des "Söderköping-Prozesses" gesammelt wurden, der Belarus, Moldau und die Ukraine und auf EU-Seite Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, die Slowakei und Schweden verbindet.

- Kontakte zwischen den Bevölkerungen untereinander ("people-to-people"), darunter auch die Entwicklung der Zivilgesellschaft, Aktivitäten in den Bereichen Medien und Journalistenaustausch, Förderung verantwortungsvollen Regierens und der Achtung der Menschenrechte, fachspezifische und akademische Austauschmaßnahmen sowie Jugendaustausch, Besuchsprojekte, Zusammenarbeit in den Sektoren Bildung, Ausbildung, Wissenschaft und Kultur, Partnerschaften ("Twinning") zwischen lokalen und regionalen Verwaltungen sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen. Gebührende Aufmerksamkeit sollte Fragen der öffentlichen Gesundheit und der wirksamen Bekämpfung der Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten wie HIV/AIDS und Tuberkulose beigemessen werden.

Der Europarat, der Ostseerat, die Initiative Zentraleuropa (CEI),die Schwarzmeer-Wirtschaftskooperation (BSEC) und der Stabilitätspakt haben zusammen mit den Euroregionen und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf lokaler Ebene eine wichtige Rolle zu spielen.

Im Rahmen der Euroregionen arbeiten regionale und kommunale Behörden beiderseits der Grenze konkret zusammen, was im Laufe der Zeit über die Grenzen hinweg substanzielle und wirksame Verbindungen schaffen kann. Diese können gemeinsame Interessen fördern und so die Zivilgesellschaft und die lokale Demokratie stärken sowie die lokale Wirtschaft positiv beeinflussen.

Es geht der Europäischen Union nicht darum, neue Gremien oder Organisationen zu schaffen, sondern vielmehr um die Unterstützung bestehender Einrichtungen und die Förderung ihrer Weiterentwicklung; die Bedeutung der lokalen Eigenverantwortung ist eine der wichtigsten Lehren, die sich aus der Nördlichen Dimension ziehen lassen.

Mittelmeerraum

Die regionale und subregionale Zusammenarbeit im Mittelmeerraum im Zusammenhang mit der Europäischen Nachbarschaftspolitik stützt sich auf den "Besitzstand" der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft, indem sie ein auf jedes Land bzw. jede Ländergruppe maßgeschneidertes Konzept vollständig in sich aufnimmt.

Die Europa-Mittelmeer-Partnerschaft umfasst zwei ergänzende Stränge - die bilaterale und die regionale Agenda.

Die regionale Agenda, die sich aus den Leitlinien und Schlussfolgerungen der Europa-Mittelmeer-Konferenzen der Außenminister und der Fachminister in Bereichen wie Handel, Wirtschaft und Finanzen, Energie, Industrie und Umwelt speist, wird über MEDA durch die Nationalen Richtprogramme für jeden Partner und das Regionale Richtprogramm unterstützt.

Die Kommission wird die regionale Dimension der Partnerschaft mit erheblichen finanziellen Mitteln weiter fördern. In Einklang mit den bei den Europa-Mittelmeer-Ministerkonferenzen in Valencia und Neapel festgelegten politischen Leitlinien sollte die regionale Zusammenarbeit im Mittelmeerraum folgende strategische Prioritäten verfolgen: Süd-Süd-Integration; subregionale Zusammenarbeit und Harmonisierung des Rahmens der Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Mögliche Bereiche für eine weitere subregionale Zusammenarbeit werden in den bilateralen Aktionsplänen festgelegt, die sich ebenfalls auf die Europa-Mittelmeer-Ministerkonferenzen stützen und die Reform der Justiz, die Unabhängigkeit der Medien und die Meinungsfreiheit oder die Förderung der Chancengleichheit für Frauen beinhalten können. Vorschläge für diese Zusammenarbeit würden auf Grundlage der in den Aktionsplänen festgelegten gemeinsamen Ziele formuliert und könnten von zwei oder mehr Nachbarländern oder einer Ländergruppe, die in bestimmten Politikfeldern voranschreiten will, vorgelegt werden.

Richtschnur für die regionale und subregionale Zusammenarbeit bilden bilaterale Aktionspläne, die ebenfalls an die Ergebnisse der Europa-Mittelmeer-Ministerkonferenzen anknüpfen. Die Maßnahmen könnten auf regionaler Ebene durchgeführt werden, aber auch grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen einem oder mehreren Nachbarländern und sogar eine Zusammenarbeit zwischen Ländern, die keine gemeinsame Grenze haben, aber ein gemeinsames Interesse verfolgen, ist möglich. Die Zusammenarbeit sollte folgende Prioritätsbereiche umfassen:

Projekte zur Verknüpfung der Infrastruktur: Hilfe könnte bei der Planung von Netzen gewährt werden, um den Handel und den Zugang zum EU-Markt zu erleichtern. Möglich wären unter anderem neue Gasnetze und Gasverbindungsprojekte zwischen Nordafrika und Europa sowie die Zusammenschaltung der Stromnetze und eine Zusammenarbeit im Stromsektor zwischen Marokko, Algerien und Tunesien; eine Gaspipeline von Ägypten durch Jordanien, Libanon, Syrien in die Türkei und die EU; die Zusammenschaltung der Stromnetze zwischen Israel und den palästinensischen Gebieten; die Entwicklung eines Plans für subregionale multimodale Verkehrsnetze im Maghreb und Nahen Osten einschließlich der Eisenbahn- und Straßeninfrastrukturverbindungen und des Seeverkehrs; Verbesserungen an den Grenzübergängen sowie Herstellung von Verbindungen zwischen Häfen und deren Hinterland. Darüber hinaus könnte die Durchführung von Projekten im Sicherheitsbereich unterstützt werden.

Umwelt: Eine weitere Zusammenarbeit wäre in umweltpolitischen Fragen möglich und es könnten Maßnahmen zur Lösung spezifischer Probleme wie etwa Meereserschmutzung, Bewirtschaftung der Wasserressourcen, Abfallvermeidung oder Desertifikation ergriffen werden, die besser auf regionaler oder subregionaler Ebene gelöst werden.

Justiz und Inneres: Es ist wichtig, die Grenzverwaltung einschließlich die Kontrolle kurzer Seeverbindungen zu verbessern; Zusammenarbeit der Vollzugsstellen und -einrichtungen; Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten und grenzüberschreitenden Kriminalität sowie in zivil- und handelsrechtlichen Sachen; Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung und Steuerung der legalen Einwanderung sowie Umsetzung von Einwanderungsplänen (etwa mit den drei Maghreb-Ländern, Libyen und Ägypten); Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Drogenhandels, Verringerung der Drogenlieferungen und Umsetzung nationaler Drogenbekämpfungsstrategien; Zusammenarbeit zwischen Nachbarländern bei der wirksamen Kontrolle der Grenzen durch spezialisiertes und ausgebildetes Personal; justitielle und polizeiliche Zusammenarbeit.

Handel, regulatorische Konvergenz und sozioökonomische Entwicklung: Die Zusammenarbeit sollte die regionale Wirtschaftsintegration zwischen Nachbarländern oder Ländern fördern, die im Hinblick auf die Vollendung der Europa-Mittelmeer-Freihandelszone und die allmähliche Teilhabe der weiter fortgeschrittenen Länder am EU-Binnenmarkt in Wirtschaftsfragen enger zusammenarbeiten wollen. Der regionale Handel und Investitionen sollen durch gemeinsame Ursprungsregeln, Liberalisierung der Dienstleistungen, Rechtsangleichung und Instrumente zur Handelserleichterung sowie weitere Unterstützung des Agadir-Prozesses Anreize erhalten. Die Aktionspläne sollten auch die Aushandlung von Freihandelsabkommen im Waren- und Dienstleistungssektor zwischen den Mittelmeerländern untereinander unterstützen. Dabei sollte auch die regulatorische Konvergenz zwischen den Partnerländern gefördert werden. Ferner sollten nachhaltige Entwicklungsmethoden und Umweltvorschriften sowie die Ausarbeitung von Strategien in diesem Bereich einbezogen werden. Der beschäftigungs- und sozialpolitische Dialog sollte verstärkt werden, um die wichtigsten Defizite zu ermitteln und politische Gegenmaßnahmen zu formulieren. Möglich wäre eine Zusammenarbeit bei den Normen, Tierschutzfragen, öffentlicher Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, um Vorarbeiten für künftige Verhandlungen über die Liberalisierung des Agrarsektors zu leisten; einschlägige Aspekte wie der Umgang mit übertragbaren Krankheiten würden subregional angegangen.

Projekte, die die Bevölkerungen zusammenbringen ("people-to-people") werden gefördert. Ziel dabei ist es, zivilgesellschaftliche Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte und der Demokratisierung sowie Jugendorganisationen zu unterstützen und den interkulturellen Dialog im Rahmen von Bildungs- und Jugendaustauschmaßnahmen sowie die Mobilität des Humankapitals und die Transparenz der Bildungs- und Berufsabschlüsse zu fördern.

Förderung der Europäischen Nachbarschaftspolitik

Derzeitige finanzielle Unterstützung der ENP-Länder

In den letzten Jahren hat die EU den von der Europäischen Nachbarschaftspolitik erfassten Ländern umfangreiche finanzielle Unterstützung gewährt. Russland und die westlichen NUS erhalten Zuschüsse hauptsächlich über das Programm Tacis und die Mittelmeerländer über das Programm MEDA. Die über diese Instrumente im Zeitraum 2000-2003 abgewickelte Hilfe belief sich auf 3,7161 Mrd. EUR (ein Überblick über die einzelnen Länder befindet sich im Anhang). Die Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR), deren Ziel die Förderung der Grundsätze Freiheit, Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in Drittländern ist, stellt hauptsächlich in Partnerschaft mit NRO und internationalen Organisationen Mittel für diese Aktivitäten bereit. Zwischen 2000 und 2003 wurden 19,3 Mio. EUR für Projekte in Russland und in den westlichen NUS und 41,4 Mio. EUR für Projekte in den Mittelmeerländern bereitgestellt.

Die Europäische Investitionsbank (EIB) hat den Mittelmeerländern Darlehen gewährt (3,445 Mrd. EUR im Zeitraum 2000-2003). Seit 2002 wurde die Darlehensvergabe mit finanzieller Unterstützung durch die EU ausgeweitet und umfasst nun eine auf den Privatsektor ausgerichtete Fazilität für die Europa-Mittelmeer-Partnerschaft (FEMIP). Im Zusammenhang mit der Nördlichen Dimension können Russland seit 2001 im Rahmen eines spezifischen Mandats Darlehen mit einer Obergrenze von 100 Mio. EUR für Umweltprojekte im Nordwesten des Landes gewährt werden.

Makrofinanzhilfe wird Drittländern gewährt, die einen außergewöhnlichen Finanzierungsbedarf zum Ausgleich ihrer Zahlungsbilanz aufwiesen. Unter den an der Europäischen Nachbarschaftspolitik teilnehmenden Ländern wurden 2002 Mittel für die Ukraine (110 Mio. EUR) und Moldau (15 Mio. EUR) genehmigt, jedoch noch nicht ausbezahlt.

Ferner hat die Europäische Union im Zeitraum 2000-2003 humanitäre Hilfe in Höhe von 277 Mio. EUR bereitgestellt, um ENP-Ländern in Notsituationen zu helfen, und 103,5 Mio. EUR für Nahrungsmittelhilfe zur Verfügung gestellt.

Verknüpfung der bestehenden Instrumenten mit der Strategie

Die Ambitionen der Europäischen Nachbarschaftspolitik erfordern eine angemessene finanzielle und technische Unterstützung. Das geht aus dem Vorschlag der Kommission für die nächste finanzielle Vorausschau hervor [13], in dem dieser Politik hohe Priorität beigemessen wird. Die Kommission hat vorgeschlagen, die Hilfe für Drittländer, einschließlich derer, die derzeit durch Tacis und MEDA gefördert werden, mit einem neuen Paket aufeinander abgestimmter Instrumente zu stützen. Diese Instrumente werden so konzipiert, dass sie die Unterstützung der Umsetzung der ENP gewährleisten. Zu diesem Zweck werden auch ausreichende Finanzmittel bereitgestellt werden.

[13] KOM(2004) 101 vom 11. Februar 2004 "Unsere gemeinsame Zukunft aufbauen: Politische Herausforderungen und Haushaltsmittel der erweiterten Union - 2007-2013".

Ein Europäisches Nachbarschaftsinstrument wurde erstmals in der Mitteilung der Kommission vom März 2003 vorgesehen und wurde in der Mitteilung vom Juli 2003 ,Paving the Way for a New Neighbourhood Instrument" [14] weiter entwickelt. Im Hinblick auf eine Reihe noch zu lösender Rechts- und Haushaltsfragen ging die Mitteilung von einem zweistufigen Ansatz aus. Unter diesem Ansatz sind für den Zeitraum 2004-2006 Nachbarschaftsprogramme eingeführt worden, die auf einer vertieften Koordinierung bestehender Instrumente aufbauen, während für die Zeit über 2006 hinaus ein neues Nachbarschaftsinstrument erstellt wird.

[14] KOM(2003) 393, 1. Juli 2003.

Nach der Mitteilung vom Juli 2003 wurden im Rahmen der bestehenden Finanzinstrumente Mittel für die Nachbarschaftsprogramme bereitgestellt. Für den Zeitraum 2004-2006 bemisst sich der Gesamtumfang der Finanzierung aus externen Finanzhilfeinstrumenten auf EUR 255 Millionen (EUR 75 Millionen aus TACIS, EUR 90 Millionen aus PHARE, EUR 45 Millionen aus CARDS und EUR 45 Millionen aus MEDA). Ca. EUR 700 Millionen werden aus INTERREG für die entsprechenden internen EU-Grenzgebiete zur Verfügung gestellt.

Die PHARE-Richtlinie zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit wurde im Oktober 2003 novelliert, um die Außengrenzen von Rumänien und Bulgarien einzuschließen. Das TACIS-Richtprogramm zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, das die Grenzen zwischen der erweiterten EU und Russland, Ukraine, Belarus und Moldau abdeckt, wurde im November 2003 von der Kommission angenommen. Die Arbeit zur Harmonisierung der jeweiligen Verfahren wird demnächst fertig gestellt. Die Programmierung ist hinsichtlich aller befassten Grenzen gut fortgeschritten und sollte bis Juni 2004 abgeschlossen sein. Gemeinsame Management-Strukuren wurden erstellt. Die ersten Anbotseinladungen werden im Juli 2004 ausgesandt werden.

Bis 2007 bleiben Tacis und MEDA die wichtigsten Finanzhilfeinstrumente für die Partnerländer. Sie unterstützen die Europäische Nachbarschaftspolitik und insbesondere die Umsetzung der Aktionspläne. Die entsprechenden Nationalen Richtprogramme für 2005-2006 werden derzeit den ENP-Prioritäten angepasst. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Institutionenaufbau. ,Twinning" und technische Hilfe nach dem Muster des Informationsaustauschbüros der EU zur technischen Hilfe (TAIEX) werden auf Partnerstaaten ausgedehnt werden. Die regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit wird weiterhin gezielte Gemeinschaftshilfe erhalten. Die Regionalen Richtprogramme von MEDA und Tacis für 2005-2006 unterstützen die regionale Dimension der ENP.

Ab 2007 wird das Europäische Nachbarschaftsinstrument die grenzüberschreitende Zusammenarbeit sowie regionale Kooperationsprogramme unter Beteiligung von EU-Mitgliedstaaten und Partnerländern unterstützen. Darüber hinaus wird das in der Mitteilung der Kommission über die nächste finanzielle Vorausschau vorgeschlagene Instrument für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Partnerländern abdecken.

Außerdem wurde die Darlehensvergabekapazität der EIB gestärkt. Im November 2003 stimmte der Rat im Zusammenhang mit der Halbzeitüberprüfung des EIB-Mandats für eine Darlehenstätigkeit in Drittländern dem Kommissionsvorschlag für eine Anhebung der Darlehensobergrenze für die Mittelmeerländer um 2,18 Mrd. EUR zu. Darüber hinaus wurde eine an bestimmte Bedingungen geknüpfte Ausweitung dieses Mandats der EIB auf Russland und die westlichen NUS beschlossen. Damit wird die EIB bis Ende 2006 Darlehen in Höhe von bis zu 500 Mio. EUR ohne sektorale Einschränkungen vergeben können. Die zur Umsetzung dieses Beschlusses erforderliche Rechtsgrundlage wird zurzeit erarbeitet. Derzeit laufen Konsultationen mit der EIB, um sicherzustellen, dass die Notwendigkeit, die ENP-Länder zu unterstützen, in der nächsten Generation der Darlehensmandate entsprechend berücksichtigt wird.

Die Europäische Nachbarschaftspolitik im Allgemeinen und die Aktionspläne im Besonderen sind ein Rahmen, der eine Richtschnur für andere Finanzhilfeinstrumente bietet. Wenn in Zukunft makrofinanzielle Hilfemaßnahmen und andere Vorhaben mit makroökonomischen Zielsetzungen mit den ENP-Partnerländern ausgehandelt werden, ist die Kommission der Auffassung, dass sich das Konditionalitätselement auf die Prioritäten und Maßnahmen jedes Aktionsplans stützen und damit sichergestellt werden sollte, dass diese Art von Hilfe einen zusätzlichen Anreiz für politische und wirtschaftliche Reformen schafft.

Auch die Programmierung der EIDHR wird mit den politischen Zielen in Einklang stehen, wenn die Zivilgesellschaft in Bereichen wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Grundfreiheiten unterstützt wird. Derzeit wird untersucht, ob ab 2005 eine Unterstützung auf regionaler Basis möglich ist.

Ferner laufen mit der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und anderen internationalen Finanzinstitutionen Konsultationen, um eine bessere Koordinierung der Programme sicherzustellen.

Das Europäische Nachbarschaftsinstrument

In ihre Vorschläge für die Finanzperspektive 2007-2013 hat die Kommission das neue Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENI) als eines der sechs Finanzinstrumente aufgenommen, die im Bereich der auswärtigen Beziehungen nach 2006 zum Einsatz kommen sollen.

Das Europäische Nachbarschaftsinstrument wird die auf der Grundlage der bereits bestehenden Finanzierungsinstrumente geleistete Unterstützung ergänzen und ausschließlich die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und verwandte Maßnahmen zum Gegenstand haben. Die Kommission beabsichtigt, einen Richtlinienentwurf als Teil ihres Paketes an Vorschlägen für die Finanzinstrumente vorzulegen, die in der nächsten Finanzperspektive zur Anwendung gelangen werden. In ihrer Mitteilung vom Juli 2003 stellte die Kommission drei Optionen für die Entwicklung des neuen Nachbarschaftsinstruments vor:

A) Ausdehnung des inhaltlichen und geographischen Anwendungsbereichs eines bereits bestehenden Kooperationsinstruments;

B) Erlass einer neuen einheitlichen Verordnung als Rechtsgrundlage eines zur Finanzierung von Maßnahmen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Union bestimmten Nachbarschaftsinstruments

C) Konzentration auf die verstärkte Koordinierung der bereits bestehenden Instrumente.

Nach Prüfung dieser Alternativlösungen gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die Option A nicht mit dem Ziel im Einklang steht, ein Finanzierungsinstrument zu schaffen, mit dem eine Verbindung zwischen der Außenhilfe und der Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts innerhalb der Union hergestellt wird. Sie war ferner der Ansicht, dass der verstärkten Koordinierung unterschiedlicher Finanzierungsinstrumente (Option C) Grenzen gesetzt sind.

Die Option B trägt damit dem Charakter des geplanten neuen Instruments am besten Rechnung und ermöglicht durch Überwindung der bestehenden Koordinierungsprobleme eine effiziente Durchführung der einzelnen Maßnahmen. Obwohl das Europäische Nachbarschaftsinstrument sowohl interne als auch externe Maßnahmen abdecken wird, schlägt die Kommission vor, dass alle Maßnahmen zu Lasten eines einzigen Haushaltskapitels finanziert werden, das sich auf die Hauptabschnitte der Kohäsions- und auswärtigen Politikbereiche der vorgeschlagenen neuen Finanzperspektive stützt . Das Instrument wird mit einem einheitlichen Managementmechanismus und einheitlichen Verfahrensregeln operieren.

Rechtsgrundlage

Für ein Instrument mit doppeltem Charakter, das die beiden Bereiche Außenbeziehungen und sozialer und wirtschaftlicher Zusammenhalt innerhalb der EU abdecken und in gleicher Weise auf beiden Seiten des EU-Außengrenzen zum Einsatz gelangen soll, gibt es keine rechtliche Präzedenzfälle. Nach Auffassung der Kommission wäre Artikel 181a des EG-Vertrags die angemessene Rechtsgrundlage für das neue Nachbarschaftsinstrument, da dieses als wichtiges Instrument der EU-Politik gegenüber den Nachbarländern dienen wird. Da dieser Artikel die Zusammenarbeit mit Drittländern betrifft, dürfte danach auch die Finanzierung von Maßnahmen möglich sein, die einen gemeinsamen Charakter haben und an denen sich Begünstigte aus den Mitgliedstaaten wie auch aus den Partnerländern beteiligen. Der Nutzen dieser Maßnahmen kommt in den jeweiligen förderfähigen Gebieten zum Tragen, unabhängig davon, ob sich diese innerhalb oder außerhalb der Grenzen der EU befinden. Das Instrument wird auf denselben Grundsätzen beruhen wie die bestehenden grenzüberschreitenden Programme, d.h. Partnerschaft, Mehrjahresprogrammierung und Kofinanzierung.

Geographischer Anwendungsbereich

Entsprechend der Mitteilung vom Juli 2003 wird das ENI alle Grenzen zwischen den EU-Mitgliedstaaten einerseits und den von der Europäischen Nachbarschaftspolitik erfassten Ländern andererseits abdecken. Es wird auch die transnationale Zusammenarbeit zwischen Begünstigten in mindestens einem Mitgliedstaat und einem Partnerland unterstützen und die bestehenden internen und externen grenzüberschreitenden Programme in den Mitgliedstaaten und den an der künftigen EU-Außengrenze gelegenen Regionen der Partnerländer ersetzen.

Da es beim ENI um ein Instrument handeln wird, das auf die Besonderheiten der Zusammenarbeit über die Außengrenzen der EU hinweg zugeschnitten ist, kann zu dem Zeitpunkt, zu dem die entsprechende Verordnung ausgearbeitet wird, die Ausdehnung seines geographischen Anwendungsbereichs auf die Kandidatenländer und angehenden Kandidatenländer in Erwährung gezogen werden.

Wesentliche Elemente des neuen Nachbarschaftsinstruments

Das ENI wird auf den Erfahrungen bei der Einführung der Nachbarschaftsprogramme für den Zeitraum 2004-2006 aufbauen. Schwerpunkt werden die vier übergeordneten Ziele sein, die in der Mitteilung vom Juli 2003 genannt wurden:

- Förderung einer nachhaltigen Entwicklung in Regionen auf beiden Seiten der gemeinsamen Grenzen;

- Zusammenarbeit bei der Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen in Bereichen wie Umwelt, öffentlicher Gesundheit und der Verhütung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität;

- Zusammenarbeit bei der wirksamen Sicherung der gemeinsamen Grenzen;

- Förderung grenzüberschreitender Kontakte zwischen den Bevölkerungen ("people-to-people").

Innerhalb dieses Rahmens muss gewährleistet werden, dass den Prioritäten der Partnerländer in partnerschaftlicher Weise gebührend Rechnung getragen werden. Dies gilt insbesondere für den Mittelmeerraum; hier muss bei der Prioritätensetzung der strategische Rahmen berücksichtigt werden, der sich auf der Grundlage der Assoziationsabkommen und der Euromed-Ministertagungen im Rahmen des Prozesses von Barcelona herausgebildet hat.

Zu diesem Zweck werden aus Mitteln des Europäischen Nachbarschaftsinstruments gemeinsame Projekte finanziert werden, die von Akteuren in den EU-Mitgliedstaaten und den Partnerländern vorgeschlagen werden und ihnen zugute kommen. Damit wird das ENI die internen und externen Finanzierungsinstrumente ergänzen, die jeweils nur auf einer Seite der EU-Außengrenzen eingesetzt werden können.

Beim ENI werden zwei getrennte Finanzierungsmechanismen zum Einsatz kommen:

Finanzierungsmechanismus 1 wird zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit dienen. Förderfähig werden die Gebiete an allen betreffenden Land- und Meeresgrenzen sein. [15] Hierbei wird es sich in erster Linie um bilaterale Programme handeln. Dort, wo aufgrund einer langen Seeverbindung oder anderer Faktoren keine effiziente bilaterale grenzüberschreitende Zusammenarbeit möglich ist, werden jedoch auch multilaterale Programme über einzelne Grenzen oder Gruppen von Grenzen hinweg durchgeführt werden können. Für die einzelnen Grenzen bzw. Gruppen von Grenzen werden die einschlägigen Partner in den begünstigten Ländern auf beiden Seiten der Grenze mehrjährige Programme ausarbeiten. Die Kommission wird die Programmverwaltung auf eine Verwaltungsstelle übertragen, die im Rahmen einer gemeinsamen Verwaltungsregelung bzw. einer anderen geeigneten Regelung tätig wird. Projektauswahl und Programmdurchführung werden im Rahmen gemeinsamer Strukturen unter Beteiligung nationaler, regionaler und kommunaler Behörden in den EU-Mitgliedstaaten und den Partnerländern erfolgen.

[15] Die Zusammenarbeit auf der Grundlage des Finanzierungsmechanismus 1 erfolgt in der Regel auf der Gebietsebene NUTS-III. Ausnahme sind multilaterale Programme über Meeresgrenzen hinweg - hier ist eine Zusammenarbeit auf der Gebietsebene NUTS-II zulässig.

Finanzierungsmechanismus 2 wird zur flexiblen Förderung einer breiter angelegten transnationalen Zusammenarbeit dienen, an der sich Akteure und Begünstigte aus den Mitgliedstaaten und den Partnerländern beteiligen. Schwerpunkte der Zusammenarbeit werden die spezifischen Themen sein, die - ausgehend von einer Bewertung der gemeinsamen Herausforderungen in Bereichen Umwelt, Integration in den Energie-, Telekommunikations- und Verkehrsnetze, öffentliche Gesundheit und Verhütung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität - in der Verordnung genannt werden. Die Kommission wird auch die Möglichkeit haben, Projekte, die aus technischer oder politischer Sicht besonders wichtig sind, auszuwählen und für eine Finanzierung vorzuschlagen. Förderfähig werden das gesamte Gebiet der EU-Mitgliedstaaten sowie die entsprechenden Gebietsteile der Partnerländer sein. Die Programmierung wird zentral von den Kommissionsdienststellen vorgenommen werden. Auch die Durchführung wird zentral erfolgen, obwohl auch eine Übertragung der Projektverwaltung an externe Stellen wie z.B. die Exekutivbehörden in den teilnehmenden Ländern in Betracht gezogen werden kann.

Budget

Die Kommission beabsichtigt vorzuschlagen, dass die jährliche Mittelzuweisung für das neue Instrument gegenüber den für den Zeitraum 2004-2006 vorgesehenen Zuweisungen an die Nachbarschaftsprogramme erheblich aufgestockt wird.

Über die Aufteilung der Mittel zwischen den beiden Finanzierungsmechanismen wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Dabei werden u.a. folgende Faktoren berücksichtigt werden: die relative Bedeutung der beiden Kooperationsformen, die besonderen Merkmale der einzelnen Grenzen, das Erfordernis einer ausgewogenen Verteilung der Mittel zwischen den geförderten Gebieten sowie die Notwendigkeit zur Begrenzung der direkten Beteiligung der Kommission an der Programmverwaltung und -durchführung. Um Hemmnisse für die Inanspruchnahme der Mittel zu beseitigen und gute Leistungen zu belohnen, wird es möglich sein, Mittel zwischen den beiden Finanzierungsmechanismen sowie zwischen den Projekten und Programmen innerhalb der beiden Finanzierungsmechanismen umzuschichten.

Die Mittelzuweisungen im Rahmen des Finanzierungsmechanismus 1 werden je nach Programm für eine einzelne Grenze bzw. Gruppe von Grenzen nach objektiven Kriterien festgelegt werden. Dabei werden auch die besondere Merkmale der Grenzen und die voraussichtliche Aufnahmefähigkeit berücksichtigt werden.

Schlussfolgerungen

Die Kommission ersucht den Rat, die in der vorliegenden Mitteilung dargelegten Orientierungspunkte für die weitere Entwicklung der Europäischen Nachbarschaftspolitik zu billigen und Schlussfolgerungen über die Weiterverfolgung dieser Initiative mit Anmerkungen zum Inhalt der potentiellen Aktionspläne und zu den Länder, mit denen sie erstellt werden sollen, unter Berücksichtigung des Bekenntnisses zu gemeinsamen Werten zu ziehen.

Auf dieser Grundlage nimmt die Kommission gemeinsam mit der Präsidentschaft und dem Hohen Vertreter Kontakt mit den betreffenden Partnerländern auf, damit bis Juli 2004 in Absprache mit ihnen Aktionspläne erstellt werden können. Die Mitgliedstaaten werden laufend und vollständig über den Verlauf dieser Konsultationen informiert.

Die Kommission empfiehlt, die jeweiligen Assoziations- und Kooperationsräte aufzufordern, diese Aktionspläne zu billigen.

Die Umsetzung der Aktionspläne wird durch die Institutionen der jeweiligen Assoziations- bzw. Partnerschafts- und Kooperationsabkommen überwacht.

Aufgrund ihrer Bewertung der Ergebnisse dieser Überwachung und der von den Partnern zur Verfügung gestellten Informationen legt die Kommission mit Beiträgen des Hohen Vertreters zu Fragen der politischen Zusammenarbeit und des GASP innerhalb von zwei Jahren einen Halbzeitbericht über die bis dahin erzielten Forschritte vor und nimmt innerhalb von drei Jahren nach förmlicher Genehmigung der einzelnen Aktionspläne eine weitere Überprüfung vor.

Die Kommission empfiehlt, dass jeder Beschluss über die weitere Entwicklung der vertraglichen Beziehungen zu den einzelnen Partnerländern erst auf der Grundlage dieser Berichte gefasst wird.

Die Kommission legt dem Rat den Vorschlag vor, der für die Einrichtung des in dieser Mitteilung genannten Europäischen Nachbarschaftsinstruments erforderlich ist. Bis zum Inkrafttreten dieses Instruments werden die Nachbarschaftsprogramme in Zusammenarbeit zwischen der EU und den Partnerländern auf der Grundlage der bestehenden Finanzierungsinstrumente weiterentwickelt.

Die Kommission fördert die regionale und subregionale Zusammenarbeit der Partnerländer auf der Grundlage der in dieser Mitteilung enthaltenen Orientierungspunkte.

Anhang

Unterstützung für die ENP-Partnerländer im Rahmen der Programme MEDA und Tacis über den Zeitraum 2000-2003

Land // Betrag 2000-2003

Mio. EUR

Tacis-Länder //

Russland // 599,6

Ukraine // 435,6

Moldau // 46

Belarus // 10

Mehrländerprogramme // 241

Gesamtbetrag Tacis // 1332,2

MEDA-Länder //

Algerien // 181,8

Ägypten // 194,5

Jordanien // 169,4

Libanon // 55,7

Marokko // 525,3

Syrien // 82,7

Tunesien // 306,6

Westjordanland und Gazastreifen // 277,8

Regionale Programme // 590,1

Gesamtbetrag MEDA // 2383,9

ENP-Partnerländer insgesamt // 3716,1

Wichtigste Wirtschaftindikatoren 2002

auf der Grundlage von Statistiken der Weltbank

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Quelle: Daten der Weltbank unter: , wenn nicht anderes angegeben.

* Die Angaben zu Verbraucherpreisinflation, Leistungsbilanzsaldo und gesamtstaatlichem Haushaltssaldo beruhen auf Daten der EBRD für das Jahr 2002.

INTERNATIONALE ÜBEREINKOMMEN: STAND DER RATIFIZIERUNG

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