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Document 52003DC0329

Bericht der Kommission - Gesamtbericht über die heranführungshilfe (PHARE - ISPA - SAPARD) 2001 [SEC(2003)656]

/* KOM/2003/0329 endg. */

52003DC0329

Bericht der Kommission - Gesamtbericht über die heranführungshilfe (PHARE - ISPA - SAPARD) 2001 [SEC(2003)656] /* KOM/2003/0329 endg. */


BERICHT DER KOMMISSION - GESAMTBERICHT ÜBER DIE HERANFÜHRUNGSHILFE (PHARE - ISPA - SAPARD) 2001 [SEC(2003)656]

INHALTSVERZEICHNIS

ZUSAMMENFASSUNG

1. Hintergrund

2. Zusammenfassung Phare

3. Zusammenfassung ISPA

4. Zusammenfassung SAPARD

5. Allgemeine Beschreibung der Funktionsweise der Heranführungsinstrumente

5.1. Mittelbindungen und Übertragung der Mittel

5.2. Umsetzungsstrukturen in den Bewerberländern

5.3. Dezentrale Umsetzung gemäß Artikel 12 der Koordinierungsverordnung

6. Monitoring und Evaluierung

6.1. Phare

6.2. ISPA

6.3. SAPARD

7. Koordinierung

7.1. Allgemeines

7.2. Koordinierung innerhalb der Kommission

7.3. Koordinierung innerhalb des Bewerberlandes

7.4. Koordinierung mit der EIB und den Internationalen Finanzinstitutionen

ANHANG

ZUSAMMENFASSUNG

Dies ist der zweite Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Heranführungsinstrumente und ihre Koordinierung nach Maßgabe des Artikels 13 der Ratsverordnung zur Koordinierung der Heranführungshilfe [1]. In der Koordinierungsverordnung ist die Arbeitsteilung zwischen den drei Instrumenten der Heranführungshilfe festgelegt:

[1] Verordnung (EG) Nr. 1266/1999 des Rates vom 21. Juni über die Koordinierung der Hilfe für die beitrittswilligen Länder im Rahmen der Heranführungsstrategie und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3906/89 , Abl. L 161, 26. 6. 1999 S. 68.

Phare ist auf die wesentlichen Prioritäten im Zusammenhang mit der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands (Acquis communautaire) ausgerichtet, das heißt auf die Stärkung der Verwaltungskapazitäten oder die Unterstützung der damit verbundenen Investitionen. Dieses Instrument weist auch eine Komponente Wirtschaftlicher und Sozialer Zusammenhalt auf, womit Maßnahmen in den Bereichen Umwelt und Verkehr finanziert werden können, die einen weniger bedeutsamen, jedoch unerlässlichen Bestandteil integrierter Programme zur Regionalentwicklung oder zur Umstrukturierung der Industrie bilden (1.634 Mio. EUR);

ISPA dient der Finanzierung großer Infrastrukturvorhaben in den Bereichen Verkehr und Umwelt (1.109 Mio. EUR);

SAPARD dient der Finanzierung von Maßnahmen zur Unterstützung der Landwirtschaft und der Entwicklung des ländlichen Raums (539,6 Mio. EUR).

Bei SAPARD entspricht das Programmierungskonzept in etwa dem, das die Mitgliedstaaten bei ihren Programmen für die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raums anwenden, während bei ISPA ein Konzept ähnlich dem des Kohäsionsfonds bei Maßnahmen in den Bereichen Umwelt und Verkehr zur Anwendung kommt. Das Phare-Programm ist schwerpunktmäßig auf die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands ausgerichtet und lässt sich nicht direkt mit einem bei den Strukturfonds der Gemeinschaft üblichen Konzept vergleichen. Die Komponente Wirtschaftlicher und Sozialer Zusammenhalt des Phare-Programms dagegen ist auf die finanzielle Unterstützung ähnlicher Projekte wie der im Rahmen des Europäischen Fonds für Regionalentwicklung und des Europäischen Sozialfonds geförderten Vorhaben ausgerichtet. Desgleichen sind die Programme der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ein Spiegelbild des INTERREG-Programms der Gemeinschaft.

Alle drei Instrumente werden auf der Grundlage der Beitrittspartnerschaften und der Nationalen Programme zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands mit den beitrittswilligen Staaten programmiert. Bei SAPARD wird nach einem Mehrjahresprogramm für den Zeitraum 2000 - 2006 vorgegangen, während für ISPA und Phare ein Jahresprogramm aufgestellt wird, das von der Kommission auf Vorschlag der Bewerberländer genehmigt wird. Im Fall von Phare und ISPA werden die Projekte erst von der Kommission (Delegationen oder Zentrale) genehmigt, bevor sie umgesetzt werden.

Alle drei Programme werden von den beitrittswilligen Ländern durchgeführt. Bei Phare und ISPA prüft die Kommission zuvor die Unterlagen im Zusammenhang mit dem Beschaffungswesen und der Auftragsvergabe. Die Kommission beteiligt sich nicht aktiv an der Verwaltung der SAPARD-Maßnahmen in den begünstigten Ländern, sondern beauftragt damit Durchführungsstellen vor Ort, wobei die Ausführung der Projekte lediglich Ex-post-Kontrollen unterliegt. Dieses Vorgehen ist gemäß Artikel 12 der Koordinierungsverordnung zulässig. Auf der gleichen Rechtsgrundlage ist auch bei Phare und ISPA die Einführung eines erweiterten dezentralen Durchführungssystems (EDIS) geplant, wonach die Auftragsvergabe durch die beitrittswilligen Länder lediglich Ex-post-Kontrollen zum Zeitpunkt des Beitritts unterliegt.

Für SAPARD und ISPA war das Jahr 2001 das zweite Einsatzjahr. Sämtliche SAPARD-Programme waren bereits im Jahr 2000 genehmigt worden; eines davon (Lettland) wurde 2001 geändert. Die bilateralen mehrjährigen und jährlichen Finanzierungsabkommen wurden ausgehandelt und zum Abschluss gebracht (mit Ausnahme von Rumänien) und für die jährlichen Zuweisungen für das Jahr 2000 wurde die Mittelbindung vorgenommen. Bei der Einrichtung der SAPARD-Durchführungsstellen wurden beträchtliche Fortschritte erzielt: Fünf beitrittswilligen Ländern ist die Verwaltung ihrer jeweiligen SAPARD-Stelle bereits übertragen worden, so dass ihnen im Jahr 2001 die SAPARD-Mittel direkt übertragen wurden.

Bei Phare wurde die Hilfe für die beitrittswilligen Länder in Einklang mit den 1999 angenommenen überarbeiteten Leitlinien gewährt, wonach der Schwerpunkt des Programms auf die Vorbereitung des Beitritts unter Berücksichtigung der beiden weiteren Heranführungsinstrumente ausgerichtet wurde. Rund 30% der Hilfe dienten dem Aufbau der Institutionen, wobei hauptsächlich auf das Instrument der Verwaltungspartnerschaften (Twinning) zurückgegriffen wurde (Entsendung von Experten aus den Verwaltungen der Mitgliedstaaten in die beitrittswilligen Länder). 70% der Mittel wurden für Investitionen zur Verbesserung des Regulierungsrahmens und des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und damit zur Erleichterung der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands eingesetzt.

Die Koordinierung der drei Instrumente erfolgt im Wege einer klaren Zuweisung von Zuständigkeiten auf die verschiedenen Instrumente, durch eine gemeinsame Programmierungsgrundlage und regelmäßige Kontakte zwischen den verschiedenen Beteiligten. Die Koordinierung zwischen den betroffenen Kommissionsdienststellen wird von einem Koordinierungsausschuss auf Direktorenebene gewährleistet. Dem Phare-Verwaltungsausschuss, der die Kommission bei der Koordinierung der Instrumente unterstützt, wurde ein Gesamtbericht über die Heranführungshilfe (General Assistance Document) zu allen drei Instrumenten vorgelegt. Auf Ebene der Länder hält die Kommission die beitrittswilligen Länder im Einklang mit dem Ziel der Dezentralisierung nachdrücklich zu einer stärkeren ressortübergreifenden Koordinierung an, was eine Grundvoraussetzung für eine zukünftige erfolgreiche Verwaltung der Strukturfonds durch die Beitrittsländer ist.

Des weiteren unterhielt die Kommission regelmäßige Kontakte mit der EIB und anderen Internationalen Finanzinstitutionen im Hinblick auf die Gewährleistung eines Hoechstmaßes an Komplementarität zwischen Projekt- und Programmfinanzierung. Wegen der schwerpunktmäßigen Ausrichtung von ISPA auf die Finanzierung umfangreicher Infrastrukturprojekte bietet gerade dieses Instrument gute Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit mit anderen Finanzierungsquellen.

2001 war das zweite Jahr, in dem die drei Heranführungsinstrumente voll zum Einsatz kamen. Bei der Einrichtung der beiden neuen Instrumente ISPA und SAPARD sind große Fortschritte erzielt worden. Das Phare-Programm musste zur Berücksichtigung der neuen Instrumente angepasst werden, wobei der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt stärker in den Vordergrund rückte. Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Kommissionsdienststellen wurde verstärkt und im Einklang mit der Koordinierungsverordnung weiter ausgebaut. Der Aufbau der Strukturen für die Heranführungsinstrumente in den Bewerberländern war eine umfangreiche Aufgabe im Bereich des institutionellen Aufbaus und bildete den Einstieg in die Vorbereitung der Bewerberländer auf die Teilnahme an den Strukturfonds.

Eine technische Unterlage, die diesem Bericht als Anhang beigefügt ist, vermittelt einen Überblick über die Programmierung und Umsetzung der Heranführungsinstrumente in den einzelnen Empfängerländern.

1. Hintergrund

Auf dem Gipfel von Luxemburg im Dezember 1998 befürwortete der Europäische Rat eine neue Strategie für die Vorbereitung der beitrittswilligen Länder auf die Erweiterung. Dabei stellte er umfassende zusätzliche finanzielle Mittel zur Förderung des Beitritts bereit. Am 26. März 1999 trafen die Staats- und Regierungschefs auf dem Europäischen Rat von Berlin eine politische Vereinbarung über die Agenda 2000. Die Ziele der Agenda 2000 bestanden in der Stärkung der Gemeinschaftspolitiken und der Schaffung eines neuen Finanzierungsrahmens für die Europäische Union für den Zeitraum 2000 - 2006 im Hinblick auf die anstehende Erweiterung.

Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Berlin hat die Gemeinschaft ihre Heranführungshilfe für die beitrittswilligen Länder in Mittel- und Osteuropa seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt. Wie von der Europäischen Kommission in der Agenda 2000 vorgeschlagen, wurden für den Zeitraum 2000 bis 2006 3,174 Mrd. EUR (in Zahlen von 2001) über das Phare-Programm und die beiden anderen im Jahr 2000 eingeführten Heranführungsinstrumente ISPA und SAPARD bereitgestellt. Im Jahr 2001 schlüsselte sich die Heranführungshilfe der Gemeinschaft wie folgt auf: 1,634 Mrd. EUR für Phare, 1,109 Mrd. EUR für ISPA and 539,6 Mio. EUR für SAPARD.

Nach dem Gipfel von Nizza und der daraufhin ausgelösten Beschleunigung des Prozesses der Beitrittsverhandlungen kommt es entscheidend auf eine optimale Nutzung der Heranführungshilfe an, um den beitrittswilligen Ländern bei ihren eigenen Anstrengungen zur Übernahme des gesamten gemeinschaftlichen Besitzstands in den wenigen noch verbleibenden Jahren zu helfen. Angesichts des Umfangs der anstehenden Aufgaben muss vor allem gewährleistet werden, dass die Hilfe der Gemeinschaft so wirksam wie möglich zum Einsatz kommt. Die Koordinierung zwischen den drei Instrumenten ist dabei ohne Frage ein entscheidendes Element.

Im Jahr 2001 wurden mit den ersten zwölf Ländern Beitrittsverhandlungen geführt, und das auf dem Europäischen Rat von Göteborg bestätigte Ziel bestand darin, diese bis Ende 2002 zum Abschluss zu bringen, damit diejenigen Ländern, die dazu bereit sind, 2004 als Mitglieder an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen können. Der Europäische Rat von Laeken bekräftigte die Entschlossenheit der Union, "die Beitrittsverhandlungen mit den Ländern, die für den Beitritt bereit sind, bis Ende 2002 abzuschließen, damit diese 2004 als Mitgliedstaaten an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen können."

Dieser Bericht erstreckt sich auf das Kalenderjahr 2001, in dem die beiden Instrumente ISPA und SAPARD zum zweiten Mal voll im Einsatz waren. Er gibt Aufschluss über die Mittelzuweisungen für jedes Land und die einzelnen Instrumente und ihre Umsetzungsmechanismen. Schließlich befasst er sich schwerpunktmäßig mit der Koordinierung zwischen den drei Heranführungsinstrumenten, wobei eine ausführliche Beschreibung der einzelnen Heranführungsinstrumente den jeweiligen Jahresberichten zu entnehmen ist [2]. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Bericht mit seinen Anhängen als nützliche Unterlage zur Verdeutlichung der wichtigen Rolle der Heranführungshilfe bei der Vorbereitung der beitrittswilligen Länder auf ihre Mitgliedschaft in der Gemeinschaft dienen kann.

[2] Phare Jahresbericht: KOM( ), ISPA Jahresbericht: KOM(2002) 596 endg., SAPARD Jahresbericht:

2. Zusammenfassung Phare

Phare wurde 1989 zur Unterstützung Polens und Ungarns und später weiterer Länder Mittel- und Osteuropas eingerichtet und 1997 als Reaktion auf den Start des derzeitigen Erweiterungsprozesses auf dem Europäischen Rat von Luxemburg ausschließlich auf die "Heranführung" ausgerichtet. 1998 wurde die generelle Ausrichtung von Phare nochmals angepasst, um der Einsatzbereitschaft von SAPARD für die Bereiche Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und von ISPA für die Bereiche Verkehrs- und Umweltinfrastrukturen Rechnung zu tragen.

Die Phare-Mittelbindungen für 2001 beliefen sich auf insgesamt 1,634 Mrd. EUR und wurden zur Finanzierung folgender Maßnahmen eingesetzt:

- Länderprogramme: 1,091 Mrd. EUR, davon:

- Bulgarien : 83 Mio. EUR

- Tschechische Republik: 65 Mio. EUR

- Estland : 26 Mio. EUR

- Ungarn : 90 Mio. EUR

- Lettland : 31 Mio. EUR

- Litauen : 46 Mio. EUR

- Polen : 411 Mio. EUR

- Rumänien : 274 Mio. EUR

- Slowakei : 44 Mio. EUR

- Slowenien : 21 Mio. EUR

- Nukleare Sicherheit (Stilllegung von Kernkraftanlagen) 168 Mio. EUR

- Grenzüberschreitende Zusammenarbeit : 163 Mio. EUR

- Regionale und horizontale Programme : 212 Mio. EUR

Die Europäische Kommission hat die Zuständigkeit für das Management und die Umsetzung der Phare-Programme in zunehmendem Maße auf die Behörden in den Bewerberländern übertragen. Dies ist Teil eines Prozesses zur Unterstützung dieser Länder bei ihren Vorbereitungen auf den Beitritt zur Europäischen Union und der daraufhin einsetzenden eigenverantwortlichen Verwaltung der Kohäsions- und Strukturfonds.

In dem Maße, wie die früheren Phare-Programme zum Abschluss gebracht und neue Programme in Angriff genommen wurden, ging man bei der Durchführung der Projekte im Jahr 2001 zunehmend zu einem beitrittsorientierten Ansatz über, wie er in den neuen Phare-Leitlinien von 1998 festgelegt worden war [3]. Sie werden in jedem Land über einen Nationalen Fonds und eine begrenzte Anzahl von Durchführungsstellen verwaltet. Eine Schlüsselfunktion kommt dabei der Zentralen Finanzierungs- und Auftragsvergabestelle (CFCU) zu, die sämtliche Programme zum Aufbau der Institutionen (sowie einige von Phare finanzierte Investitionsmaßnahmen) verwaltet. Die anderen Durchführungsstellen sollen zu Verwaltungsstrukturen ausgebaut werden, die nach dem Beitritt zur Umsetzung der Strukturfonds erforderlich sind.

[3] Die Leitlinien für die Umsetzung der Phare-Programme 1998-1999 in den Bewerberländern wurden im Juni 1998 angenommen und erstrecken sich auf die Phare-Haushalte 1998 und 1999 [SEK (1998) 1012].

Im neuen Umsetzungsmechanismus spiegeln sich die Lehren wider, die aus der Umsetzung der Phare-Programme in den vorangegangenen Jahren gezogen werden konnten, insbesondere die Notwendigkeit, dass die Zuständigkeit für die Verwaltung der EU-Mittel auf eine begrenzte Anzahl von ,Kompetenzzentren" begrenzt bleiben sollte. Dies ist eine entscheidende Voraussetzung für die Übertragung der Zuständigkeit für die Ausschreibung und Auftragsvergabe von der Kommission auf die Bewerberländer (erweiterte Dezentralisierung).

Die den neuen Phare-Leitlinien zugrundeliegende beitrittsorientierte Ausrichtung bedeutet zwangsläufig, dass der Schwerpunkt zunehmend auf die Länderprogramme verlagert wird, mit denen die spezifischen Schwächen angegangen werden sollen, die in den von der Kommission für jedes Bewerberland verfassten Regelmäßigen Berichten festgestellt werden. Demzufolge verlieren die Mehrländerprogramme an Bedeutung. Diese hatten sich zuvor als äußerst nützlich erwiesen, als es darum ging, ein gewisses Bewusstsein für die - vor allem Acquis-bezogenen - Fragen von gemeinsamem Interesse für mehrere Bewerberländer zu wecken. Die Phase der Bewusstseinsbildung liegt mittlerweile hinter uns, und nun geht es in erster Linie darum, den einzelnen Ländern bei der Schaffung der Voraussetzungen für die Umsetzung des Acquis zu helfen.

Die Programmierung während des Jahres 2001 erfolgte auf der Grundlage der überarbeiteten Phare-Leitlinien, die die Kommission 1999 genehmigt hatte [4]. Diese Leitlinien basieren auf den 1998 beschlossenen Veränderungen, wobei den neuen ISPA- und SAPARD-Verordnungen Rechnung getragen wird, die seit 2000 in Kraft sind. Zudem wird hier die Notwendigkeit betont, die Phare-Programme zur Unterstützung der Beitrittsländer bei ihren Vorbereitungen auf die Nutzung der Strukturfonds in der Zeit nach ihrem Beitritt (wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt) einzusetzen). In den Leitlinien ist vorgesehen, dass rund 30% der Hilfe für den Aufbau der Institutionen verwendet werden. Für das Jahr 2001 lag dieser Anteil bei etwa 40%, wobei hauptsächlich auf das Instrument der Verwaltungspartnerschaften ,Twinning" (Entsendung von Experten aus den Regierungs- und Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten in die beitrittswilligen Länder zur Unterstützung des Aufbaus von Kapazitäten für die Umsetzung eines spezifischen Aspekts des Acquis) oder ,Twinning light" (eine 2001 infolge einer Empfehlung der Phare-Überprüfung von 2000 [5] eingeführte kürzer angelegte Variante des Twinning) zurückgegriffen wurde. Die verbleibenden Mittel wurden für Investitionen zur Verbesserung des Regulierungsrahmens und damit zur Erleichterung der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands sowie zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts eingesetzt.

[4] SEK (1999)1596

[5] C (2000) 3103/2

Darüber hinaus hat die Kommission die internen Vorkehrungen bei den Delegationen zur Beaufsichtigung der von den Behörden der Beitrittsländer durchzuführenden Ausschreibungen und Auftragsvergabeverfahren verstärkt. Damit brauchte die Kommission den von der jeweiligen Delegation in den Phare-Ländern abgewickelten Ausschreibungen und der Auftragsvergabe nur noch zuzustimmen (die somit nicht erst zur Genehmigung nach Brüssel geleitet werden müssen). Die Delegationen überwachen im übrigen auch die Fortschritte bei der Projektdurchführung in den Beitrittsländern.

In ihrem Strategiepapier 2001 stellte die Europäische Kommission fest, dass die Bewerberländer angemessene Justiz- und Verwaltungskapazitäten für die Durchsetzung des gemeinsamen Besitzstands benötigen. Aus diesem Grund hat die Kommission die Aufstellung eines Aktionsplans vorgeschlagen, der darauf abstellt, mit jedem einzelnen Bewerberland zu untersuchen, wie es seine Prioritäten in die Praxis umsetzen und, wenn nötig, seine Anstrengungen zum Aufbau der notwendigen Institutionen verstärken will.

3. Zusammenfassung ISPA

Das strukturpolitische Heranführungsinstrument (ISPA - Instrument for Structural Policies for Pre-Accession) ist das Finanzierungsinstrument der Europäischen Gemeinschaft zur Unterstützung der zehn begünstigten Länder in Mittel- und Osteuropa bei der Erfuellung der Anforderungen des gemeinschaftlichen Besitzstands in den Bereichen Umwelt und Verkehr.

ISPA stützt sich auf die Beitrittspartnerschaften und die Nationalen Programme zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands, wobei bei Maßnahmen in den Bereichen Umwelt und Verkehr nach einem Ansatz ähnlich wie beim Kohäsionsfonds vorgegangen wird.

Wichtigste Erfolge im Jahr 2001

Umsetzung der Umweltpolitik der Gemeinschaft und Ausbau der europäischen Verkehrsverbindungen

2001 wurden die ISPA-Verpflichtungsermächtigungen aus der Haushaltslinie B7-020 im wesentlichen für 94 neue ISPA-Projekte sowie die zweiten Tranchen [6] verschiedener im Jahr 2000 beschlossener Projekte eingesetzt (1.109 Mio. EUR). Davon wurden 2,7 Millionen für technische Hilfe zur Einrichtung des EDIS und 26,1 Millionen für die Projektvorbereitung gebunden. Die Kommission genehmigte insgesamt 94 neue Projekte im Gesamtwert von 2,3 Mrd. EUR. Für diese neuen Projekte werden Gemeinschaftsmittel im Betrag von über 1,1 Mrd. EUR bereitgestellt. Der Restbetrag wird von den begünstigten Ländern (aus nationalen Quellen auf zentraler, regionaler und kommunaler Ebene) und internationalen Finanzinstitutionen (IFI) kofinanziert. Der durchschnittliche Zuschussbeitrag der Gemeinschaft lag 2001 bei 64% der Projektkosten.

[6] Die ISPA-Projekte werden in jährlichen Tranchen gebunden, d.h. die Mittelbindungen erstrecken sich über mindestens zwei Jahre. Demzufolge umfassen die Mittelbindungen für das Haushaltsjahr 2001 auch zweite Tranchen für verschiedene Projekte, die bereits im Jahr 2000 beschlossen wurden.

Auf dem Gebiet der Umwelt soll im Wege der Unterstützung aus ISPA-Mitteln ein Beitrag zur Umsetzung der Umweltpolitik der Gemeinschaft geleistet werden. Damit die Gemeinschaftshilfe bei der Erreichung der Ziele der Umweltgesetzgebung eine maximale Wirkung erzielt, konzentriert sich ISPA in erster Linie auf die stark auf Investitionen ausgerichteten Umweltrichtlinien, d.h. die Richtlinien, deren Umsetzung mit den höchsten Kosten verbunden ist. Davon sind die folgenden vier Sektoren betroffen:

- Trinkwasserversorgung;

- Abwasserbehandlung;

- Behandlung fester und gefährlicher Abfälle und

- Verbesserung der Luftqualität.

51,92 % des ISPA-Haushalts flossen im Jahr 2001 in Umweltprojekte, und davon wiederum über die Hälfte in Abwasseraufbereitungsprojekte. Dabei bildeten Arbeiten zum Ausbau, Ersatz und zur Instandsetzung bestehender Kanalisationsanlagen in den begünstigten Ländern den Schwerpunkt. Annähernd 26% der Mittel wurden Trinkwasserprojekten zugewiesen, die überwiegend mit Abwasseraufbereitungsprojekten gekoppelt waren. Rund 15% der für diesen Bereich bereitgestellten Mittel wurden für die Bewirtschaftung fester Abfälle aufgewendet, wobei es sich im wesentlichen um Deponien handelte.

Mit der Komponente Verkehr im Rahmen von ISPA soll das zukünftige Transeuropäische Verkehrsnetz (Beschluss Nr. 1692/96 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996) aufgebaut werden, wie es im TINA-Bericht (TINA - Transport Infrastructure Needs Assessment) zur Bedarfseinschätzung bei den Verkehrsinfrastrukturen in den begünstigten Ländern Mitteleuropas festgelegt wurde. Neben dem TINA-Netz sollte auch der integrierte Ausbau der 10 Paneuropäischen Verkehrskorridore Vorrang erhalten, die auf der dritten Paneuropäischen Verkehrskonferenz von Helsinki im Juni 1997 befürwortet worden waren.

Im Verkehrsbereich wurden die ISPA-Mittel 2001 schwerpunktmäßig für den weiteren Ausbau des TINA-Netzes (Transport Infrastructure Needs Assessment) eingesetzt. 57,5% dieser Mittel wurden Straßenbauprojekten zugewiesen, die sowohl den Neubau als auch den Ausbau von Straßeninfrastrukturen umfassten, um die EU-Kapazitäts- und Sicherheitsnormen erfuellen zu können. Rund 40% der Mittel wurden für Projekte zur Sanierung und Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur bereitgestellt, um auch hier den Anschluss an die EU-Standards voranzutreiben.

Im Wege von ISPA leistet die Gemeinschaft finanzielle Hilfe für Umweltprojekte, die mit besonders umfangreichen Infrastrukturinvestitionen verbunden sind, namentlich in den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserbehandlung sowie Abfallwirtschaft. Überdies hat sich ISPA als wirksames Instrument zur Unterstützung der Bewerberländer bei der Stärkung ihres Verständnisses und ihrer Verwaltungskapazitäten zur Umsetzung der wichtigsten Umweltgesetze erwiesen.

2001 leistete ISPA den Bewerberländern im Wege von Schulungsmaßnahmen technische Hilfe im Hinblick auf die Verbesserung ihrer Kapazitäten zur Umsetzung der horizontalen Umweltgesetzgebung, insbesondere der Richtlinien über die Umweltverträglichkeitsprüfung (85/337/EWG und 97/11/EG). Dadurch, dass die Kommission für die ISPA-Projekte eine Bewertung der möglichen Auswirkungen auf ökologisch anfällige Gebiete verlangt, hat sie in den Bewerberländern das Bewusstsein um die Rechtsvorschriften zum Schutz wild lebender Vogelarten und natürlicher Lebensräume gestärkt. Zudem wurden die Bewerberländer dahingehend beraten, dass irreversible Schäden in Gebieten vermieden werden sollten, die möglicherweise in das Netz ,Natura 2000" übernommen werden sollen.

Im Verkehrsbereich leitete ISPA einen Beitrag zum Aufbau des künftigen transeuropäischen Verkehrsnetzes und zur Förderung des Verbunds und der Interoperabilität innerhalb der nationalen Netze und zwischen diesen und dem EU-Netz.

Stärkung der Verwaltungskapazitäten im Bereich Projektmanagement

Alle Projekte, die mit ISPA-Mitteln finanziert werden, müssen mit den Gemeinschaftspolitiken vereinbar sein und den Regeln für Wettbewerb und öffentliche Auftragsvergabe gerecht werden. Allerdings hat die Erfuellung dieser hohen Standards für Ausschreibungs- und Auftragsvergabeverfahren den Bewerberländern Schwierigkeiten bereitet, was Verzögerungen bei der Projektdurchführung zur Folge hatte. Zur Behebung dieser Mängel hat die Kommission 2001 verschiedene Schulungsseminare und sonstige Initiativen in die Wege geleitet, um die Kapazitäten der Bewerberländer in Bezug auf Ausschreibungs- und Auftragsvergabeverfahren zu verbessern und die Einhaltung der EU-Vorschriften zu gewährleisten. Diese Maßnahmen werden 2002 fortgesetzt.

Des weiteren hat die Kommission Technische-Hilfe-Maßnahmen beschlossen, die die Bereitstellung von Mitteln für die Vorbereitung von Projekten von besonders hoher Qualität vorsehen. Im Rahmen von Finanzierungsbeschlüssen aus den Jahren 2000 und 2001 wurden insgesamt 59,9 Mio. EUR für 30 Technische-Hilfe-Maßnahmen zur Stärkung der Projektpipeline für 2002 und darüber hinaus zugewiesen. Diese Maßnahmen umfassen auch Hilfestellung bei der Vorbereitung von Projekten, die nach dem Beitritt aus dem Kohäsionsfonds finanziert werden sollen.

Finanzmanagement und Kontrollsysteme

Im Jahr 2001 nahm die Kommission Systemprüfungen vor, um zu bewerten, in welchem Maße die Bewerberländer Verwaltungs- und Kontrollsysteme eingeführt haben, die die in der ISPA-Verordnung [7] festgelegten Anforderungen erfuellen. Bei diesen Prüfungen stellte sich heraus, dass die Bewerberländer beträchtliche Anstrengungen zur Einführung dieser Verwaltungs- und Kontrollsysteme unternommen haben, dass jedoch in einigen zentralen Bereichen noch weitere Schritte erforderlich sind. Die Bewerberländer befassen sich nun mit den Bemerkungen und Empfehlungen, die in den betreffenden Prüfberichten formuliert wurden. Im Jahr 2002 werden die Audit-Dienststellen der Kommission die einschlägigen Folgemaßnahmen weiter im Auge behalten.

[7] EG Nr. 1267/1999 wie geändert

Des weiteren wurde technische Hilfe bereitgestellt, um die Bewerberländer auf das erweiterte dezentrale Durchführungssystem (EDIS) vorzubereiten. Den Schwerpunkt bildete dabei die Angleichung der Finanzmanagement- und Kontrollsysteme an die geltenden Standards sowie die Einführung angemessener Ausschreibungs- und Auftragsvergabeverfahren.

4. Zusammenfassung SAPARD

SAPARD wird während des Zeitraums 2000 bis 2006 aus dem Gemeinschaftshaushalt mit über einer halben Milliarde Euro pro Jahr ausgestattet und hat, wie in der SAPARD-Verordnung [8] festgelegt, im wesentlichen den Auftrag, zur Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik und der damit verbundenen Politikbereiche und zur Lösung vorrangiger und spezifischer Probleme bei der nachhaltigen Anpassung des Agrarsektors und der ländlichen Gebiete der Bewerberländer beizutragen. Neben der landwirtschaftlichen Primärerzeugung können auch Projekte zur Verbesserung der Verarbeitung, der Vermarktung und der Qualität sowie mehr allgemeine Maßnahmen der Entwicklung des ländlichen Raums finanziell unterstützt werden.

[8] Verordnung (EG) Nr. 1268/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 über die gemeinschaftliche Förderung für Maânahmen in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums zur Vorbereitung des Beitritts der Bewerberländer in Mittel- und Osteuropa während des Heranführungszeitraums (ABl. L 161 vom 26. Juni 1999, S. 87)

Die im Rahmen von SAPARD gewährte Unterstützung erfolgt auf der Grundlage eines einheitlichen Entwicklungsprogramms für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum je Beitrittsland für die Zeit von 2000 - 2006. Der Inhalt jedes Programms hat die Prioritäten zum Ausdruck zu bringen, die die nationalen Behörden je nach den besonderen Umständen und Bedürfnissen ihres Landes innerhalb der durch die SAPARD-Verordnung vorgegebenen Grenzen aufgestellt haben.

SAPARD-Programme sind weitgehend vergleichbar mit den Programmen der Mitgliedstaaten für die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raums. Die Programmierung war für die Verwaltungen der beitrittswilligen Staaten, die diese Programme aufzustellen hatten, etwas völlig Neues. Dennoch waren bis zum Herbst 2000 die Programme für alle 10 Länder abgeschlossen und von der Kommission genehmigt. Eines von ihnen (Lettland) wurde 2001 geändert, um den Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Übertragung der Programmverwaltung auf die SAPARD-Stelle Rechnung zu tragen.

Der im Rahmen von SAPARD befolgte Programmansatz hat des weiteren zur Folge, dass im Gegensatz zu den anderen Heranführungsinstrumenten Phare und ISPA, wo zumindest einige Kernelemente von der Kommission verwaltet werden, die Kommission bei SAPARD nicht in das Management des Programms einbezogen ist, nicht einmal bei der Auswahl der Projekte. Für SAPARD wurde ein alternatives Konzept gewählt, wonach die nationalen Behörden in den Beitrittsländern die gesamte Verantwortung im Wege eines vollständig ,dezentralen" Managements selbst tragen. Dies geschah in der Absicht, die dem SAPARD-Instrument zugrunde liegenden Ziele erreichen zu können. Eines dieser Ziele besteht in der Umsetzung zahlreicher Kleinprojekte, die sich über die ländlichen Gebiete eines jeden Landes verteilen, und das andere in der Schaffung von Strukturen, die in der Lage sein sollen, unmittelbar mit dem Beitritt den gesamten gemeinschaftlichen Besitzstand zu übernehmen und anzuwenden. Bei diesem Ansatz mussten jedoch zwei umfangreiche Aufgaben erledigt sein, bevor die Hilfe gewährt werden konnte.

Die erste Aufgabe betraf im wesentlichen regulatorische Aspekte. Da das Instrument selbst neu war, mussten neue gemeinschaftliche Rechtsvorschriften eingeführt werden. Außerdem musste mit den beitrittswilligen Ländern eine angemessene Serie von Bestimmungen zu allen relevanten Aspekten des ordnungsgemäßen Einsatzes, der Kontrolle und der Rechenschaftspflicht bezüglich der Mittel ausgehandelt werden, die in mehrjährigen Finanzierungsvereinbarungen mit jedem dieser Länder festgelegt wurden. Bis Ende 2001 waren diese Verhandlungen abgeschlossen, und sämtliche ein- und mehrjährigen Finanzierungsvereinbarungen (außer mit Rumänien) waren ausgehandelt und unterzeichnet und die jährlichen Mittelzuweisungen für das Jahr 2000 gebunden.

Bei der anderen Aufgabe ging es um die Einrichtung einer Stelle in jedem Bewerberland, die in der Lage sein muss, SAPARD in Einklang mit den Rechtsvorschriften in den mehrjährigen Finanzierungsabkommen umzusetzen. Bis Ende 2001 waren die Bewerberländer bei der Einrichtung ihrer SAPARD-Stellen ein beachtliches Stück weitergekommen, und für 5 der 10 Länder hat die Kommission die Übertragung der Programmverwaltung auf die nationalen Behörden beschlossen. Daher wurden diesen Ländern bis zu diesem Zeitpunkt rund 30,5 Mio. EUR übertragen: 30,47 Mio. EUR als Vorauszahlung und 21.570 EUR als Interimszahlung (Rückvergütung) an Estland für das dritte Quartal 2001 [9].

[9] Die Rückvergütung für Bulgarien (411.153 EUR erfolgte im Februar 2002 nach Eingang der von der Kommission angeforderten Informationen im Zusammenhang mit den personellen Veränderungen bei der SAPARD-Stelle.

5. Allgemeine Beschreibung der Funktionsweise der Heranführungsinstrumente

5.1. Mittelbindungen und Übertragung der Mittel

Bevor die Mittel für alle drei Instrumente tatsächlich auf die Länder übertragen werden können, bedarf es

- eines Beschlusses der Kommission zur Mittelbindung im Haushalt,

- eines Rahmenabkommens (die derzeitigen Phare-Rahmenabkommen für Phare, erweitert auf ISPA und eines neuen Mehrjahres- Finanzierungsabkommens für SAPARD), und

- eines jährlichen bilateralen Finanzierungsabkommens oder eines Memorandums zur Festlegung der finanziellen Verpflichtungen der Gemeinschaft für die betroffene Maßnahme gegenüber dem Empfängerland, d.h. Festlegung von Rechten und Pflichten beider Parteien.

Die Verfahren der Entscheidungsfindung und der Mittelbindung sind jedoch bei jedem Instrument anders und lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Phare

Unterzeichnung eines Rahmenabkommens zwischen der Kommission und jedem Land (existiert für jedes Land bereits seit mehreren Jahren)

Jährliche Programmplanung anhand der Prioritäten, die in den Regelmäßigen Berichten und in der Beitrittspartnerschaft festgelegt wurden

Beitrittsländer erarbeiten Programmentwürfe und Projektbögen zur Begutachtung und endgültigen Entscheidung durch die Kommission

Finanzierungsvorschläge für die jährlichen Länderprogramme werden von der GD Erweiterung ausgearbeitet; Konsultationen mit den anderen betroffenen Dienststellen der Kommission und Vorlage gegenüber dem Phare-Verwaltungsausschuss zur Stellungnahme

Beschluss der Kommission

Mittelbindung

Unterzeichnung der jährlichen Finanzierungsvereinbarung durch das Bewerberland und die Kommission; Schriftwechsel zu den einzelnen Projektbögen

Erste Übertragung von Mitteln (Vorschusszahlung von 20%) auf Anfrage vonseiten des Nationalen Fonds.i

ISPA

Die bestehenden Rahmenabkommen für Phare werden auf ISPA ausgeweitet

Die nationalen ISPA-Strategien für Verkehr und Umwelt werden von den Ländern ausgearbeitet, andere Dienststellen der Kommission werden konsultiert und die Strategien dann von der Kommission genehmigt

Ermittlung und Vorbereitung von Projekten durch die betroffenen Länder

Projektantrag auf Standardformular, Entgegennahme (d.h. Überprüfung des Antrags auf Vollständigkeit) und Bewertung

Finanzierungsvorschlag für jedes Projekt von der GD Regionalpolitik ausgearbeitet, Eingabe in die dienststellenübergreifende Konsultation und Vorlage beim ISPA-Verwaltungsausschuss zur Stellungnahme

Beschluss der Kommission (zu jedem einzelnen Projekt)

Mittelbindung (dabei kann ein Projekt Mittelbindungen aus verschiedenen Jahren erhalten, z.B. aus den ISPA-Programmen 2000 und 2001)

Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung (für jedes einzelne Projekt)

Erste Mittelübertragung (10%)

Im Jahr 2001 wurden die ISPA-Verpflichtungsermächtigungen aus der Haushaltslinie B7-020 im wesentlichen für die 94 neuen ISPA-Projekte sowie die zweiten Tranchen verschiedener im Jahr 2000 beschlossener Projekte eingesetzt (1,109 Mrd. EUR). Die aus der Haushaltlinie B7-020 des Haushaltsplans 2001 gebundenen Mittel wurden in etwa zu gleichen Teilen auf Umwelt- (52%) und Verkehrsprojekte (48%) aufgeteilt.

SAPARD

Bis spätestens Ende 1999 hatte jedes Land der Kommission einen Planentwurf für die Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums für 2000 - 2006 vorzulegen.

Dienststellenübergreifende Konsultationen innerhalb der Kommission und Konsultationen mit jedem einzelnen Land.

Einigung mit dem Land über den Entwicklungsplan.

Abschließende dienststellenübergreifende Konsultationen bei der Kommission.

Vorlage des Plans beim STAR- (Verwaltungs-)Ausschuss zur Stellungnahme.

Formelle Annahme eines Programms für die Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums durch die Kommission.

Kommissionsbeschluss zur Genehmigung der Unterzeichnung der mehrjährigen und der jährlichen Finanzierungsvereinbarung.

Unterzeichnung der mehrjährigen Finanzierungsvereinbarung und der jährlichen Finanzierungsvereinbarung.

Mittelbindung für die jährliche SAPARD-Zuweisung.

Abschluss der mehrjährigen Finanzierungsvereinbarung und der jährlichen Finanzierungsvereinbarung.

Formeller Beschluss der Kommission zur Übertragung der Verwaltung der Hilfe auf die Durchführungsstellen.

Erste Mittelauszahlung an das Land (maximal 49% der ersten jährlichen Zuweisung).

Um einen wirksamen Schutz der finanziellen Interessen zu gewährleisten und Betrug und andere Unregelmäßigkeiten zu bekämpfen, sehen die Finanzierungsbeschlüsse, Vereinbarungen und Verträge im Rahmen sämtlicher Heranführungsinstrumente eine Überwachung und Finanzkontrolle seitens der Kommission und des Rechnungshofes vor, die gegebenenfalls an Ort und Stelle durchgeführt werden.

5.2. Umsetzungsstrukturen in den Bewerberländern

Die Mittel aus den drei Heranführungsinstrumenten werden über den Nationalen Fonds geleitet, der in jedem Land beim Finanzministerium eingerichtet wird und dem nationalen Anweisungsbefugten untersteht.

Die konkrete Umsetzung von Phare und ISPA erfolgt über Durchführungsstellen (wie die Zentrale Finanzierungs- und Auftragsvergabestelle - Central Finance and Contracts Unit, CFCU), die die Mittel vom Nationalen Fonds erhalten (es sei denn, der Nationale Fonds fungiert selbst als Zahlstelle). Für die Genehmigung der Ausschreibungsunterlagen vor der Einleitung einer Ausschreibung oder der Unterzeichnung von Aufträgen sind die Delegationen der Kommission zuständig. Bei den über ISPA finanzierten Projekten handelt es sich um umfangreiche Infrastrukturvorhaben mit einer Laufzeit von mehreren Jahren. Wie bei allen großen öffentlichen Infrastrukturinvestitionen erfordert die eigentliche Projektumsetzung eine äußerst gründliche Vorbereitung einschließlich der Ausschreibungsunterlagen und -verfahren (wobei eine strikte Einhaltung der Gemeinschaftsvorschriften für das öffentliche Auftragswesen gewährleistet sein muss). Die ersten nennenswerten Zahlungen wurden 2001 geleistet und beliefen sich in diesem Jahr insgesamt auf rund 200 Mio. EUR, da die ersten ISPA-Projekte erst gegen Ende 2000 beschlossen wurden. In diesen Zahlungen sind 21% der im Jahr 2000 gebundenen Mittel enthalten. Gegenwärtig müssen die Verfahren zur Verwaltung der aus ISPA- und Phare-Mitteln finanzierten Maßnahmen einer Ex-ante-Kontrolle unterzogen werden, d.h. die Entscheidungen im Zusammenhang mit der Ausschreibung und Auftragsvergabe werden von dem betreffenden öffentlichen Auftraggeber getroffen und an die EG-Delegation in dem begünstigten Land zur Genehmigung weitergeleitet.

Im Gegensatz zu Phare und ISPA, wo so weit wie möglich von den bestehenden Vereinbarungen und Strukturen im Rahmen des Dezentralen Durchführungssystems (DIS) von Phare Gebrauch gemacht wird, wird SAPARD von Anfang an vollständig dezentral durchgeführt, sofern dafür alle Voraussetzungen erfuellt sind.

Eine derartige Delegierung der Zuständigkeit für das Management erfordert von jedem einzelnen Bewerberland die Einrichtung der entsprechenden Management- und Kontrollsysteme, die auf nationaler Ebene vom nationalen Anweisungsbefugten zu genehmigen sind. Sobald diese Voraussetzungen erfuellt sind, überprüfen die Dienststellen der Kommission die Einhaltung der einschlägigen Bedingungen, bevor die Kommission die Entscheidung zur Übertragung des Finanzmanagements vornimmt. Die Verordnung 2222/2000 [10] der Kommission wie geändert durch die Verordnung 2252/2001 [11] enthält ausführliche finanzielle Durchführungsbestimmungen für diese Übertragung der Verwaltung der Finanzhilfe. Derzeit sind alle Länder mit der Vorbereitung der erforderlichen institutionellen Strukturen für die Verwaltung von SAPARD befasst. Fünf Bewerberländer sind dabei bereits so weit fortgeschritten, dass bis Ende 2001 die Entscheidung zur Übertragung der Verwaltung der Mittel vorlag. Allerdings decken diese Entscheidungen noch nicht den gesamten Anwendungsbereich der im Rahmen der SAPARD-Programme durchgeführten Maßnahmen ab, und an der Vervollständigung dieses Prozesses wird weiter gearbeitet.

[10] Verordnung (EG) Nr. 2222/2000 der Kommission vom 7. Juni 2000 mit finanziellen Durchführungsbestimmungen für die Verordnung (EG) Nr. 1268/1999 des Rates über eine gemeinschaftliche Förderung für Maßnahmen in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums zur Vorbereitung des Beitritts der Bewerberländer in Mittel- und Osteuropa während eines Heranführungszeitraums

[11] Verordnung (EG) Nr. 2252/2001 der Kommission vom 20. November 2001 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2222/2000 der Kommission vom 7. Juni 2000 mit finanziellen Durchführungsbestimmungen für die Verordnung (EG) Nr. 1268/1999 des Rates über eine gemeinschaftliche Förderung für Maßnahmen in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes zur Vorbereitung des Beitritts der Bewerberländer in Mittel- und Osteuropa während eines Heranführungszeitraums

5.3. Dezentrale Umsetzung gemäß Artikel 12 der Koordinierungsverordnung

Im Jahr 2001 wurden Phare und ISPA noch im Wege des Dezentralen Durchführungssystems (DIS) umgesetzt, das 1990 für Phare eingeführt und 1998 überarbeitet worden war. Im Lichte der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Nizza werden die Kommission und die Bewerberländer ihre Anstrengungen zur zunehmenden Übertragung von Managementzuständigkeiten auf die Bewerberländer weiter verstärken. Dabei verfolgt die Kommission das Ziel, dass die Bewerberländer, die der EU voraussichtlich 2004 beitreten werden, im Verlauf des Jahres 2003 zur abschließenden Phase des Erweiterten Dezentralen Durchführungssystems (EDIS) übergehen.

Daher sieht die Koordinierungsverordnung eine Rechtsgrundlage zum "Verzicht auf die vorherige Genehmigung der Projektauswahl durch die Kommission und für die Ausschreibungen und Vertragsvergabe durch die Bewerberländer" vor (Artikel 12). Die Situation nach dem Verzicht auf die vorherige Genehmigung durch die Kommission wird nachstehend als Erweitertes Dezentrales Durchführungssystem (auch EDIS genannt) bezeichnet. Die Fortschritte beim Übergang zum EDIS sind in einem Dokument mit dem Titel "Vorbereitung der Programme Phare und ISPA auf das Erweiterte Dezentrale Durchführungssystem" aufgezeichnet, das den Beitrittsländern im Dezember 2000 zugeleitet wurden, sowie im ,EDIS-Fahrplan für ISPA und Phare", der den Beitrittsländern im Oktober 2001 übermittelt wurde. In diesem Fahrplan sind vier Verfahrensstufen genannt, die sie durchlaufen müssen, um die EDIS-Zulassung zu erhalten. Die Stufen I, II und III fallen in die Zuständigkeit der Bewerberländer und umfassen Defizitbeurteilung, Defizitbehebung und Beurteilung der Einhaltung der Bedingungen. Die vierte Stufe besteht in der Vorbereitung des Kommissionsbeschlusses und fällt daher in die Zuständigkeit der Kommission. Während des Jahres 2001 haben die Bewerberländer vorbereitende Maßnahmen getroffen, und mehrere Länder haben bereits die erste Stufe eingeleitet.

6. Monitoring und Evaluierung

6.1. Phare

Ex-ante-Bewertung

Da der Phare-Programmierungszyklus 2003 der letzte für die Bewerberländer der "Laeken-Gruppe" ist, wird er einen Schrittwechsel in der Abwicklung der Phare-Programme einleiten und eine Anpassung der Phare-Mechanismen an neue Bedarfsstrukturen erfordern.

Auf dieser Grundlage wurden 2001 die ersten Schritte zur Vorbereitung einer Ex-ante-Bewertung der Programmierungsmechanismen für Phare im Jahr 2004 und darüber hinaus eingeleitet, die 2002 in Angriff genommen werden soll. Bei dieser Evaluierung geht es um eine Bewertung der aus der gegenwärtigen Methode der Phare-Programmierung gezogenen Lehren und eine Untersuchung der Programmierungsmechanismen vergleichbarer Interventionen, die als Grundlage für die künftige Programmierung dienen sollen.

Eine wesentliche Vorleistung für diese Evaluierung bildet ein Bericht des Beratungsunternehmens, das in der Zeit von 1996 bis 2001 mit der Abfassung der Monitoring- und Evaluierungsberichte zu den während des Zeitraums 1990-1999 finanzierten Projekten beauftragt war. Dieser Bericht aus dem Jahr 2001 befasst sich mit dem Thema Programmierung und Projektplanung. Dabei kam der Verfasser zu dem Schluss, dass die betreffenden Projekte vielfach durch schlecht definierte Ziele, eine technisch schwache Projektplanung (logframe) und unzulängliche Indikatoren geprägt waren.

Daher werden 2002 Abhilfemaßnahmen einschließlich der systematischen Überprüfung dieser Aspekte eingeführt.

Monitoring and Zwischenevaluierung

Nach der Neuausrichtung von Phare auf die Heranführungsstrategie und der Dezentralisierung der Zuständigkeiten für die Umsetzung wurde das zuvor zentralisierte Phare Monitoring- und Bewertungssystem im September 2000 durch ein Dezentrales Monitoring-System und ein überarbeitetes Zwischenevaluierungssystem ersetzt. Dieses überarbeitete System sieht vor, dass die Bewerberländer die Verantwortung für die Überwachung der Fortschritte der Phare-Maßnahmen übernehmen, während die Kommission die Zuständigkeit für die Fortschrittsbewertung im Wege regelmäßiger Zwischenevaluierungen behält, die von unabhängigen Evaluatoren durchgeführt werden.

In allen Bewerberländern sind mittlerweile neue Managementstrukturen - ein Gemeinsamer Monitoring-Ausschuss (JMC) und mehrere Sektorale Monitoring-Unterausschüsse (SMSC) eingerichtet worden. Dabei fungiert der Phare-Monitoring-Ausschuss auch als Gemeinsamer Monitoring-Ausschuss für die drei Beitrittsinstrumente. Die Jahresberichte der Monitoring-Ausschüsse der einzelnen Instrumente werden diesem Gemeinsamen Monitoring-Ausschuss zur Kenntnisnahme übermittelt.

Seit Juli 2001 werden die Zwischenevaluierungen von einem neuen Beraterunternehmen wahrgenommen und über Niederlassungen in der Tschechischen Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, der Slowakischen Republik und Slowenien abgewickelt, in denen EU-Evaluatoren und Ortskräfte beschäftigt sind. Die Zentrale in Brüssel ist zudem für Monitoring und Evaluierung der Mehrländer- und Mehrempfängerprogramme zuständig.

Das Phare Monitoring- und Zwischenevaluierungssystem bietet den an der Programmverwaltung beteiligten Parteien eine regelmäßige, zuverlässige Beurteilung der Durchführung aller laufenden Maßnahmen, die auf zwei Pfeilern beruht: erstens über die von den Durchführungsstellen entworfenen Monitoring-Berichte, die die Ansichten der Betroffenen widerspiegeln, und zweitens über die Zwischenevaluierungsberichte, in denen der unabhängige Eindruck der Evaluatoren zum Ausdruck kommt.

Während des Jahres 2001 wurden 42 Monitoring- und Bewertungsberichte nach dem alten Monitoring- und Bewertungssystem erstellt, die sich auf alle Bereiche der Phare-Hilfe erstreckten. Zudem wurden 25 sektorielle Zwischenevaluierungsberichte verfasst, die auf den sektoriellen Monitoring-Berichten der Durchführungsstellen sowie von den Evaluatoren erhobenen Daten und von ihnen geführten Interviews basierten.

Dabei wurde die Erkenntnis gewonnen, das die Phare-Programmierung insgesamt Projekte hervorbringt, deren Prioritäten mit denen der Beitrittspartnerschaften in Einklang stehen, und die den Regelmäßigen Berichten und den Aktionsplänen Rechnung tragen.

Allerdings ist eine ansehnliche Zahl dieser Projekte schlecht geplant oder vorbereitet und zeichnet sich durch vage Ziele, ungenaue Indikatoren, eine unzulängliche Einbindung bereits gewonnener Erfahrungen und das Fehlen von Durchführbarkeitsstudien aus. Die Evaluatoren sind der Ansicht, dass die Erfolge von Phare eher auf die Fähigkeiten derer zurückzuführen sind, die das Programm durchführen und dabei konkret etwas bewirken wollen, als auf eine gute Konzeption der Projekte. Die Evaluatoren stellen weiter fest, dass zwar bei den Verwaltungskapazitäten der Projekte Verbesserungen eingetreten sind, das finanzielle und zeitliche Management jedoch nach wie vor schwach ist und Spezialisten schwer einzustellen bzw. zu halten sind.

Die Zwischenevaluierung als solche wird von fast allen Begünstigten in den Bewerberländern als fester Bestandteil des Projektmanagementzyklus anerkannt. Den Berichten wird die gebührende Aufmerksamkeit gewidmet, sie lösen eine nützliche Diskussion zwischen den Betroffenen aus, und die darin enthaltenen Empfehlungen werden ernsthaft in Erwägung gezogen. Durch die Befolgung der Evaluierungsergebnisse und der einschlägigen Empfehlungen wurde geradezu eine Welle positiver Wirkungen ausgelöst. Dazu zählen institutionelle Veränderungen bei den Durchführungsstellen, eine bessere Koordinierung innerhalb der Ministerien und zwischen diesen und den Gebern, Verbesserungen bei der Projektkonzeption, Umwidmung von Mitteln, die Erschließung zusätzlicher Kofinanzierungsquellen und mehr Entschlossenheit zur Aufrechterhaltung der Ergebnisse nach Abschluss der Projekte. Die Befolgung der Empfehlungen führt überdies zur Verbreitung einer Evaluierungskultur, die die Rechenschaftspflicht fördert und damit der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zugute kommt, zu Verbesserungen im Monitoring und damit in der Managementkapazität und zur Entwicklung eines echten partizipativen Evaluierungskonzepts seitens der Betroffenen. In dieser Hinsicht hat die starke Einbindung der Delegationen wesentliche Auswirkungen auf die Qualität der Ergebnisse der Zwischenevaluierungen.

Das System der Zwischenevaluierungen wird 2002 weiter angepasst, um zur Gewährleistung einer wirtschaftlichen Haushaltsführung bei den Phare-Maßnahmen beizutragen. Mitte 2002 wird ein neuer Leitfaden für die Zwischenbewertung herausgegeben. Im Laufe des Jahres 2002 wird das Zwischenevaluierungsteam voraussichtlich etwa 70 Berichte über die Phare-Hilfe in den 10 im Rahmen von Phare unterstützten Bewerberländern veröffentlichen. Das Evaluierungsteam wird überdies bei der Einrichtung von Evaluierungssystemen für die drei übrigen Bewerberländer Zypern, Malta und Türkei Hilfestellung leisten.

Ex-post-Bewertung

In der zweiten Hälfte des Jahres 2001 wurde eine Ex-post-Bewertung einer Stichprobe der Phare-Hilfe im Wert von 1 Mio. EUR in die Wege geleitet, wobei die DG Erweiterung die Vorbereitung und Durchführung des Ausschreibungsverfahrens übernahm und die Evaluierung auf den Weg brachte. Der Vertrag soll im Januar 2002 in Kraft treten. Die für die Evaluierung ausgewählte Stichprobe umfasst die für Ende 2001 zum Abschluss anstehende Phare-Unterstützung zugunsten der Bewerberländer der ,Laeken-Gruppe", d.h. die 1997/1998 eingeleiteten Länderprogramme für Bulgarien, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, die Slowakische Republik und Slowenien.

Diese Evaluierung unterscheidet sich insofern von früheren (von EuropeAid durchgeführten) Ex-post-Bewertungen, als sie sektorübergreifend und auf Länderebene durchgeführt wird. Das heißt, es handelt sich im Grunde um zehn einzelne Ex-post-Evaluierungen auf Länderebene, für die es einen gemeinsamen finanziellen Rahmen gibt.

Zu den organisatorischen Aspekten zählten die offizielle Benennung eines Landesevaluators durch den Nationalen Hilfekoordinator, die Genehmigung der Auftragsbeschreibung für jedes Land durch seinen nationalen Evaluierungsvertreter, die Benennung örtlicher "externer" Evaluatoren in jedem Land, die unter der Aufsicht der ausgewählten Evaluierungsstelle die Evaluierungsberichterstattung auf Landesebene übernehmen. Darunter fällt auch eine Komponente zum Aufbau örtlicher Evaluierungskapazitäten auf der Grundlage des "learning-by-doing"-Prinzips, wobei auch Schulungsworkshops und ein ,e-learning"-Paket zum Einsatz kommen.

6.2. ISPA

Sämtliche ISPA-Projekte unterliegen hinsichtlich Monitoring und Evaluierung den Bestimmungen der ISPA-Verordnung und der für jede ISPA-Maßnahme getroffenen Finanzierungsvereinbarung. Die Fortschritte bei der Durchführung werden von den Kommissionsdienststellen systematisch und regelmäßig überprüft, insbesondere über die Monitoring-Ausschüsse, die zweimal pro Jahr von den nationalen Behörden abgehalten werden.

Statistische Daten zur Überwachung der materiellen und finanziellen Fortschritte dienen als nützliche Indikatoren für die Bewertung der Effizienz der Programmdurchführung und bieten zudem eine Bewertung der weiter gefassten wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen von ISPA. Für die Organisation der Monitoring-Ausschüsse ist der Nationale ISPA-Koordinator (NIC) zuständig.

Die wichtigsten Zuständigkeitsbereiche des Ausschusses umfassen:

- Überwachung der generellen Durchführung der ISPA-Projekte im Lande;

- Überwachung der Durchführung der einzelnen ISPA-Projekte in dem begünstigten Land - diese Überwachung ist anhand finanzieller und materieller Indikatoren durchzuführen;

- Prüfung der Fortschrittsberichte und Genehmigung der Jahresberichte;

- Vorschläge zu etwaigen Anpassungen der Beträge und Bedingungen, die sich anhand der Monitoring-Ergebnisse als notwendig erweisen (der Kommission vorzulegen);

- Vorbehaltlich der Zustimmung der Kommission Entscheidung über zusätzliche Zuständigkeiten des Ausschusses.

In allen Bewerberländern wurden 2001 die ersten beiden Runden der Monitoring-Ausschüsse veranstaltet. Zusammenfassungen dieser Sitzungen werden dem ISPA-Verwaltungsausschuss übermittelt.

Die Anforderungen für die Ex-post-Kontrolle sind in Abschnitt XIII des Anhangs zur Finanzierungsvereinbarung aufgeführt, die für jedes Projekt zwischen der Kommission und dem begünstigten ISPA-Land abgeschlossen wird. In diesem Abschnitt heißt es, dass nach dem Abschluss eines jeden Projekts von der Kommission und den begünstigten Ländern eine Bewertung der Art und Weise vorgenommen wird, wie das Projekt durchgeführt wurde, einschließlich des effizienten und wirksamen Einsatzes der Ressourcen. Diese Evaluierung erstreckt sich auch auf die tatsächlichen Auswirkungen der Projektdurchführung, um so zu bewerten, ob die ursprünglichen Ziele erreicht worden sind. So geht es unter anderem um den Beitrag, der mit den Maßnahmen zur Umsetzung der Gemeinschaftspolitiken im Umweltbereich geleistet wurde, oder um ihren Beitrag zu den erweiterten transeuropäischen Netzen oder zur gemeinsamen Verkehrspolitik. Dabei wird auch die Umweltverträglichkeit der Maßnahmen beurteilt.

Die Ex-post-Untersuchung sollte in der Regel nicht unmittelbar nach Abschluss eines Investitionsvorhabens stattfinden, da vor einer umfassenden technischen und wirtschaftlichen Ex-post-Analyse eine hinreichend lange Anlauf-, Test- und Betriebsphase erforderlich ist. Die Kommission geht davon aus, dass ein angemessener Zeitpunkt für die Durchführung einer umfassenden Ex-post-Analyse zwischen zwei und vier Jahren nach dem vorläufigen Abschluss der Bautätigkeiten liegt. Da sich die ISPA-Projekte erst in einer frühen Phase der Umsetzung befinden, sind bislang noch keine Ex-post-Evaluierungen eingeleitet worden.

6.3. SAPARD

Die Umsetzung von SAPARD-Programmen unterliegt im Hinblick auf Monitoring und Evaluierung den Bestimmungen der mehrjährigen Finanzierungsvereinbarung. Gemäß diesen Bestimmungen ist für jedes SAPARD-Programm ein Monitoring-Ausschuss eingesetzt worden, und jeder dieser Monitoring-Ausschüsse ist 2001 mindestens einmal, einige sogar zweimal zusammengekommen. In der Anfangsphase ihrer Tätigkeit haben die Ausschüsse sich mit den in Artikel 7 Abschnitt B der mehrjährigen Finanzierungsvereinbarung vorgesehen Themen wie Verfahrensregelen, Auswahl- und Rangordnungskriterien, Monitoring-Indikatoren, Vorbereitung der Halbzeitevaluierung und Änderungen an den Programmen befasst und einschlägige Entscheidungen gefällt.

Außerdem haben die Kommissionsdienststellen bei der Vorbereitung der Monitoring- und Evaluierungssysteme eng mit den begünstigten Ländern zusammengearbeitet. Es wurde ein Seminar abgehalten, auf dem diese Länder in den von den Mitgliedstaaten angewendeten Monitoring-Techniken geschult wurden, und die Kommission hat eine Serie von Mindest-Monitoring-Indikatoren aufgestellt und den SAPARD-Empfängerländern deren Anwendung nahegelegt. Auf dieser Grundlage haben alle Länder ihre Monitoring-Vorkehrungen getroffen, die von den Monitoring-Ausschüssen erörtert und genehmigt worden sind. Zu diesen Vorkehrungen gehört eine Serie von Monitoring-Indikatoren, die in den Programmen beschrieben werden, und eine Reihe von Monitoring-Tabellen, die im Vorfeld der Sitzungen des Monitoring-Ausschusses ausgefuellt und aktualisiert werden sollen.

Nach dem gleichen Muster wurden zwei Seminare zur Evaluierung der SAPARD-Programme abgehalten, an denen jeweils Vertreter von fünf Bewerberländern teilnahmen.

7. Koordinierung

7.1. Allgemeines

Nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1266/99 des Rates sorgt die Kommission für eine enge Koordinierung zwischen den drei Heranführungsinstrumenten. In der Verordnung wird genau abgegrenzt, welches Instrument für welches Gebiet als Hilfestellung gedacht ist, so dass die Gefahr von Überschneidungen zwischen den verschiedenen Instrumente so gering wie möglich gehalten werden kann.

- Phare ist auf die wesentlichen Prioritäten im Zusammenhang mit der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands ausgerichtet, d.h. auf die Stärkung der Verwaltungskapazitäten oder die Unterstützung der damit verbundenen Investitionen. Dieses Instrument weist auch eine Komponente Wirtschaftlicher und Sozialer Zusammenhalt auf. Ferner können Maßnahmen in den Bereichen Umwelt und Verkehr finanziert werden, die einen weniger bedeutsamen, jedoch unerlässlichen Bestandteil integrierter Programme zur Regionalentwicklung oder zur Umstrukturierung der Industrie ausmachen.

- ISPA dient der Finanzierung großer Infrastrukturvorhaben in den Bereichen Verkehr und Umwelt;

- SAPARD dient der Finanzierung von Maßnahmen zur Unterstützung der Landwirtschaft und der Entwicklung des ländlichen Raums.

Bei der allgemeinen Koordinierung spielt der Phare-Verwaltungsausschuss eine wichtige Rolle. Gemäß Artikel 9 der Koordinierungsverordnung unterstützt der Ausschuss die Kommission bei der Koordinierung der Interventionen im Rahmen der drei genannten Instrumente, und die Kommission unterrichtet den Ausschuss über die indikativen Mittelzuweisungen pro Land und Heranführungsinstrument sowie über die von ihr ergriffenen Maßnahmen zur Koordinierung mit der EIB, anderen Finanzinstrumenten der Gemeinschaft und den Internationalen Finanzinstitutionen. Diese Informationen werden dem Ausschuss in Form eines Gesamtberichts über die Heranführungshilfe 2001 vorgelegt. Darüber hinaus wird der Ausschuss über die Beschlüsse informiert, wonach die Kommission die Verwaltung der Hilfe im Wege der Dezentralisierung gemäß Artikel 12 der Koordinierungsverordnung an Durchführungsstellen in den Bewerberländern überträgt.

Auf der Programmierungsebene bleiben die Beitrittspartnerschaften - eine für jedes der zehn Bewerberländer - in der vom Rat am 13. November 2001 angenommenen Form der allgemeine Bezugsrahmen für die Hilfe im Rahmen der drei Heranführungsinstrumente. Im Fall von Phare werden sie durch die Nationalen Entwicklungspläne ergänzt, und im Fall von ISPA durch die nationalen Strategien für Umwelt und Verkehr. SAPARD-Projekte werden auf der Grundlage von Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum für 2000 - 2006 ausgewählt, die auf der Grundlage von Plänen der Bewerberländer erstellt wurden und für jedes dieser Länder von der Kommission im Jahr 2000 genehmigt wurden.

Zur Vermeidung eventueller Überschneidungen zwischen Interventionen, die im Rahmen von SAPARD oder Phare unterstützt werden (insbesondere Phare ESC und Phare CBC, wofür ein stärker pragmatischer Ansatz gewählt wird einschließlich der Aufstellung von ,Schemata") werden die entsprechenden Bestimmungen in die einschlägigen Dokumente und Vereinbarungen integriert:

- Für Phare sieht jeder Finanzierungsbeschluss und Finanzierungsvorschlag ab 2001 vor, dass der ,Nationale Hilfekoordinator und der Nationale Anweisungsbefugte gemeinsam für die Koordinierung zwischen Phare (einschließlich Phare grenzüberschreitende Zusammenarbeit (CBC), ISPA und SAPARD" zuständig sind.

- Für SAPARD gilt, dass die mit allen 10 Bewerberländern unterzeichneten mehrjährigen Finanzierungsvereinbarungen unter Abschnitt C Artikel 1 vorsehen, dass die Kommission und [das Beitrittsland] für die Koordinierung der Hilfe zwischen SAPARD, ISPA, Phare und der Hilfe vonseiten der EIB und anderer internationaler Finanzierungsinstrumente sorgen; dabei hat das Land insbesondere dafür zu sorgen, dass für den Fall, dass ein SAPARD-Projekt aufgrund seiner Beschaffenheit ganz oder teilweise ebenfalls für Hilfe aus den anderen vorstehend genannten Instrumenten in Frage käme, die Gefahr der mehrfachen Unterstützung (insbesondere durch reines Abstempeln von Rechnungen) vermieden wird.

7.2. Koordinierung innerhalb der Kommission

Das Phare-Programm fällt in die Zuständigkeit der Generaldirektion Erweiterung, die - unterstützt durch den Phare-Verwaltungsausschuss - auch für die allgemeine Koordinierung zwischen den drei Instrumenten zuständig ist. Das ISPA-Programm fällt in die Zuständigkeit der Generaldirektion Regionalpolitik und das SAPARD-Programm untersteht der Generaldirektion Landwirtschaft.

In der Praxis erfolgt die Koordinierung der Programmierung im Wege von erweiterten dienststellenübergreifenden Konsultationen. Darüber hinaus wurde in den verschiedenen betroffenen Abteilungen der Kommission ein Koordinierungsausschuss für die Heranführungsinstrumente eingerichtet. Dieser Ausschuss achtet ganz besonders auf die Vorbereitung der erweiterten Dezentralisierung (EDIS) von Phare und ISPA.

Die Koordinierung des Projektmonitoring erfolgt in Form des Gemeinsamen Monitoringausschusses (JMC), gegebenenfalls unterstützt durch den ISPA-Monitoringausschuss und die einschlägigen Phare-Unterausschüsse.

Zur Vermeidung von Doppelarbeit hat die Kommission unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Koordinierungsverordnung die Schnittstelle zwischen Phare und SAPARD genau festgelegt. Dies war insbesondere für Investitionen im Veterinärbereich erforderlich. Die Abgrenzung besteht nun darin, dass aus Phare-Mitteln Investitionen unterstützt werden können, wenn es sich dabei um öffentliche Arbeiten handelt, die von nationalen Behörden oder anderen öffentlichen Behörden durchgeführt werden, an die die nationalen Behörden die entsprechenden Zuständigkeiten abgetreten haben. Investitionen können aus SAPARD-Mitteln finanziert werden, wenn sie private Maßnahmen betreffen (zum Beispiel hauseigene Labors für Verarbeitungsbetriebe oder die Modernisierung der Ausstattung mit landwirtschaftlichem Gerät). Aus den SAPARD-Programmen können auch Investitionen zur Verbesserung kleiner lokaler öffentlicher Strukturen für Qualitäts-, Veterinär- und Pflanzenschutzkontrollen, für die Nahrungsmittelqualität und den Verbraucherschutz finanziell unterstützt werden. Außerdem wird aus Phare-Mitteln weiterhin Unterstützung zur institutionellen Stärkung insbesondere für SAPARD-Stellen bereitgestellt.

Bei ISPA ist zu beachten, dass für Projekte im Jahr 2000, dem ersten Jahr der Anwendung dieses Instruments, die Durchführbarkeitsstudien und die vorläufigen Konzeptstudien aus Phare-Mitteln der Jahre 1998 und 1999 finanziert wurden. Des weiteren wird die Umsetzung von Phare und ISPA von den Delegationen in den Bewerberländern überwacht.

7.3. Koordinierung innerhalb des Bewerberlandes

In Einklang mit den Zielen der Dezentralisierung ermutigt die Kommission die Bewerberländer mit Nachdruck, die landesweite ressortübergreifende Koordinierung zu verstärken, da sie eine Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches zukünftiges Management der Strukturfonds und auf kürzere Sicht für die Umsetzung von Phare ESC durch die Beitrittsländer ist. Diese ressortübergreifende Koordinierung bedarf in mehreren Ländern noch weiterer Verbesserungen.

Da (bei SAPARD) von Anfang an ein dezentrales Management vorgesehen ist oder sich (bei Phare und ISPA) allmählich immer stärker durchsetzt, muss auch die Kompetenz der Bewerberländer bei der ordnungsgemäßen Koordinierung der aus den Heranführungsinstrumenten geförderten Interventionen sowie bei der Vermeidung von Überschneidungen entsprechend gestärkt werden. Angesichts der dezentralen Umsetzung von SAPARD können nur die Bewerberländer selbst für die vollständige Komplementarität auf Projektebene sorgen.

Daher hat die Kommission von den Bewerberländern verlangt, dass diese die erforderlichen Maßnahmen für eine wirksame und effiziente Koordinierung ergreifen.

7.4. Koordinierung mit der EIB und den Internationalen Finanzinstitutionen

Die Heranführungshilfe kann erst dann ihr ganzes Potential entfalten, wenn es gelingt, Mittel vonseiten der Internationalen Finanzinstitutionen (IFI) zu mobilisieren. In diesem Sinne unterzeichnete die Europäische Kommission am 2. März 1998 eine Absichtserklärung (Memorandum of Understanding) mit der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) und der Weltbank zur Stärkung der Zusammenarbeit und zur Erleichterung der Kofinanzierung im Rahmen des Phare-Programms. Im Oktober 1998 schlossen sich vier neue Partner dieser Vereinbarung an: die Nordische Umweltfinanzierungsgesellschaft (NEFCO), die Nordische Investitionsbank (NIB), die Internationale Finanz-Corporation (IFC) und die Entwicklungsbank des Europarats. Im Jahr 2000 wurde das Memorandum of Understanding auf die beiden anderen Heranführungsinstrumente - ISPA und SAPARD - ausgeweitet. Die EIB hat das Memorandum zwar nicht unterzeichnet, arbeitet jedoch eng mit der Europäischen Kommission bei der Erreichung der Ziele der Gemeinschaftspolitik und mit den anderen IFI im Geiste des Memorandum of Understanding zusammen.

Seit 2000 ist das neue Heranführungsinstrument ISPA für die Bereiche Verkehr und Umwelt das Hauptinstrument zur Kofinanzierung von Infrastrukturprojekten mit der EIB und anderen IFI. Wichtigstes Kofinanzierungsinstrument bei Phare bleibt die KMU-Fazilität, wo die Kommission mit der EBWE, der Entwicklungsbank des Europarats und der Kreditanstalt für Wiederaufbau zusammenarbeitet. Des weiteren hat die Kommission mit der EIB Gespräche über die Einrichtung einer Anleihefazilität für Kommunen in den Grenzgebieten aufgenommen, wie dies in der Mitteilung der Kommission zu den Grenzregionen angeregt wird. [12]

[12] KOM(2001) 437 endg. vom 25. Juli 2001.

Die Dienststellen der Kommission halten mit der EIB und der EBWE in regelmäßigen Abständen Sitzungen zur Koordinierung von Fragen im Zusammenhang mit der Programmierung und Umsetzung sowie zu Verfahrensaspekten ab. Gegebenfalls werden auch gemeinsame Missionen in die Bewerberländer in Betracht gezogen, was als wichtiges Element zur Gewährleistung der Zusammenarbeit auf Projektebene zum Nutzen der Bewerberländer erachtet wird.

Im Fall von ISPA wurde am 19. Januar 2000 ein Kooperationsabkommen zwischen der Kommission und der EIB über Strukturhilfe der Gemeinschaft einschließlich ISPA für den Zeitraum 2000-2006 unterzeichnet. Hauptziel dieser Vereinbarung ist die Maximierung der Hebelwirkung der EG-Zuschüsse und die Beschränkung der EG-Haushaltshilfe auf das unbedingt notwendige Maß.

Die Ergebnisse der ersten beiden Jahre der Zusammenarbeit zwischen ISPA und der EIB sind äußerst positiv. Während dieser ersten beiden Einsatzjahre von ISPA wurden mehrere Koordinierungssitzungen zur Festlegung eines Arbeitsrahmens und zur operationellen Ausgestaltung des Kooperationsabkommens abgehalten. Dabei bestand das wesentlichste Ziel darin, die Hebelwirkung der EG-Zuschüsse zu maximieren und die Haushaltsmittel der Kommission gezielt in die Projekte zu leiten, die einen größeren Beitrag in Form von Zuschüssen benötigen.

Auf der Projektebene wurden bereits in einem sehr frühen Stadium der Projektvorbereitung im Wege eines Informationsaustauschs für eine Kofinanzierung in Frage kommende Vorschläge ermittelt. Die Zusammenarbeit mit der EIB führte im Jahr 2001 zur gemeinsamen Kofinanzierung mehrerer Projekte.

Außerdem hat die Kommission ihr gutes Arbeitsverhältnis mit der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) und der Nordischen Investitionsbank sowie der Nordischen Umweltfinanzierungsgesellschaft (NEFCO) fortgesetzt und mehrere Kofinanzierungsprojekte gemeinsam mit diesen IFI ermittelt.

Die Kommission hielt mit der EBWE regelmäßig Sitzungen zum Informationsaustausch und zur Koordinierung ab, bei denen auch die weitere Angleichung der Konzepte zur Projektprüfung sowie methodologische Fragen eingehend erörtert wurden. Seit 2000 ist der Kommission bewusst, dass die ISPA-Verordnung einer Änderung in dem Sinne bedurfte, dass auch Finanzierungen der EWBE zur ergänzenden Deckung der Ausgaben in Betracht kommen können. Diese Änderung wurde im Dezember 2001 zum Abschluss gebracht, so dass nunmehr Projektfinanzierungen in Form einer Kombination aus ISPA-Mitteln und EBWE-Darlehen zulässig sind.

Bei SAPARD erfolgte die Zusammenarbeit mit den IFI angesichts der vollständig dezentralen Umsetzung durch die Bewerberländer im wesentlichen in Form allgemeiner Konsultationen und eines Informationsaustauschs. Diese Gespräche fanden sowohl bei der Zentrale in Brüssel als auch anlässlich der Monitoring-Ausschüsse in den Bewerberländern statt, um auch in dieser Hinsicht die Zusammenarbeit zu vertiefen.

Auch die Delegationen spielen bei der Koordinierung der Heranführungsinstrumente mit den IFI und den bilateralen Gebern eine wichtige Rolle, da sie von Zeit zu Zeit Gebersitzungen vor Ort zum Austausch von Informationen über geplante oder laufende Projekte organisieren.

ANHANG

Mittelzuweisungen pro Land für Phare, ISPA und SAPARD im Jahr 2001

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