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Document 52001DC0211

Mitteilung der Kommission zur Konfliktprävention

/* KOM/2001/0211 endg. */

52001DC0211

Mitteilung der Kommission zur Konfliktprävention /* KOM/2001/0211 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION zur Konfliktprävention

INHALTSVERZEICHNIS

Einleitung

1. Stabilität für alle

A. Die EU und die Förderung der Integration

Die Europäische Union und ihre Nachbarn

Verstärkte regionale Zusammenarbeit im weiteren Sinne

Auf- und Ausbau von Handelsbeziehungen

B. Stärkere Einbeziehung der Konfliktprävention in die Kooperationsprogramme

Integrierter Ansatz

Rolle der länderspezifischen Strategiepapiere

Makroökonomische Rahmenbedingungen

Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Zivilgesellschaft

Reform des Sicherheitssektors

Spezifische Konfliktnachsorgemaßnahmen

C. Effizientere Bearbeitung von Querschnittsthemen

Drogen...

Kleinwaffen

Verfügungsgewalt über Naturschätze

Umweltdegradation

Ausbreitung übertragbarer Krankheiten

Bevölkerungsbewegungen und Menschenhandel

Die Rolle des privaten Sektors in instabilen Gebieten

2. Rasches Eingreifen bei entstehenden Konflikten

A. Optimierung der Gemeinschaftsinstrumente

B. Rasches Eingreifen der Gemeinschaft

C. Politische und diplomatische Instrumente

Politischer Dialog

EU-Sonderbeauftragte

D. Verhängung von Sanktionen

E. Anpassung des Krisenmanagementapparats der EU

3. Verstärkte internationale Zusammenarbeit bei der Konfliktprävention

A. Zusammenarbeit mit anderen Ländern

B. Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen

Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen

Zusammenarbeit mit den Bretton-Woods-Institutionen

Zusammenarbeit mit der OSZE und dem Europarat

Zusammenarbeit mit anderen Organisationen

C. Zusammenarbeit mit NRO

Schlussfolgerung

ZUSAMMENFASSUNG

Aufgrund der ständig zunehmenden Zahl von Konfliktursachen ist die Zusammenarbeit der internationalen Gemeinschaft und ein multilaterales Handeln neuer Art erforderlich. Der EU, die selbst als kontinuierlicher Versuch einer Friedensbewahrung zu verstehen ist, kommt eine wichtige Rolle bei dem allgemeinen Bemühen um die Verhütung von Konflikten zu. Hierfür kann sie auf ein vielfältiges lang- und kurzfristig ausgelegtes Aktionsinstrumentarium zurückgreifen.

Bei ihren unmittelbaren Nachbarn wie auch weltweit sucht die EU die Stabilität zu fördern, indem sie der regionalen Integration Vorschub leistet und Handelsbeziehungen auf- und ausbaut. Ihre langjährigen Erfahrungen auf diesen Gebieten kommen ihr hierbei sehr zugute. Die direkte Förderung regionaler Strukturen in Afrika und autonome Handelszugeständnisse für die westlichen Balkanländer sind Beispiele für Instrumente, die auf die Herbeiführung einer langfristigen Stabilität ausgelegt sind.

Entwicklungsprogramme und sonstige Kooperationsprogramme bilden sicherlich die wirkungsvollsten Instrumente, die die Gemeinschaft einsetzen kann, um die Hauptkonfliktursachen an der Wurzel zu packen. Es ist ein integrierter Langzeitansatz vonnöten, um alle Aspekte der strukturellen Stabilität in gefährdeten Ländern anzugehen. Dabei ist für ein abgestimmtes Handeln von Kommission und Mitgliedstaaten zu sorgen. In der Praxis werden die Strategiepapiere, die für jedes EG-Hilfe empfangende Land erstellt werden (Länderstrategiepapiere), ein wichtiges Werkzeug sein, anhand dessen dieses Konzept in die Kooperationsprogramme integriert werden kann. Außerdem werden geeignete Indikatoren herangezogen.

In Ländern mit Konfliktpotential wäre die Drittlandshilfe vielleicht vorrangig für die (Wieder)Herstellung günstiger politischer Rahmenbedingungen einzusetzen (z. B. Förderung von Demokratie, rechtsstaatlicher Ordnung, Zivilgesellschaft, unabhängigen Medien, Gleichstellung von Männern und Frauen usw.). Darüber hinaus wird sich die Gemeinschaft vielleicht auch mehr mit der Reform des Sicherheitssektors befassen müssen. In einem Land, das gerade eine Krise überwunden hat, muss die Gemeinschaft mit Hilfe spezifischer Programme - beispielsweise zum Wiederaufbau - einen Beitrag zur Konsolidierung des Friedens leisten.

Zur stärkeren Einbeziehung der Konfliktprävention könnten auch wirksamere Mittel und Wege sowohl in der Union als auch im weitergefassten internationalen Kontext gefunden werden, um Querschnittsfragen anzugehen, die ebenfalls zu Spannungen und Konflikten beitragen können. Die wichtigsten Probleme sind Drogen, Kleinwaffen, Naturschätze, Degradation der Umwelt, Bevölkerungsbewegungen, Menschenhandel und in gewissem Umfang privatwirtschaftliche Interessen in instabilen Gebieten. Das der Gemeinschaft in diesen Bereichen zur Verfügung stehende Instrumentarium könnte noch mehr ausgebaut werden.

Neben langfristig ausgelegten Präventivmaßnahmen sollte die EU auch eine Verbesserung ihrer Fähigkeit zu rascher Reaktion, wenn sich die Lage in einem bestimmten Land in bedenklicher Weise zuspitzt, ins Auge fassen. Das setzt allerdings ein geeignetes Frühwarnsystem voraus. In solchen Situationen im Vorfeld einer Krise lassen sich viele der Gemeinschaftsinstrumente einsetzen, einschließlich des neuen Krisenreaktions mechanismus. Der EU steht eine Vielzahl von Optionen zu Gebote, die vom politischen Dialog bis hin zu den Sonderbeauftragten reichen und in Zukunft auch nichtmilitärische Krisenmanagementmechanismen einschließen. Das gesamte Instrumentarium ließe sich verbessern, systematischer und flexibler gestalten. Auf jeden Fall müssen sie sich aber auf eine gemeinsame politische Linie aller EU-Mitgliedstaten stützen.

Potentielle Konflikte machen häufig nicht an den Landesgrenzen halt. Deshalb muss nicht nur die internationale Gemeinschaft bei der langfristigen Konfliktvorbeugung zusammenarbeiten, vielmehr ist auch eine Koordinierung der Reaktionen auf Situationen im Vorfeld von Konflikten angesagt. Aus diesem Grunde wir die EU ihre Zusammenarbeit mit den in der Konfliktvorsorge tätigen internationalen Partnern wie den USA, Kanada, Russland, Japan und Norwegen, den wichtigsten internationalen Organisationen wie UNO und OSZE sowie den NRO intensivieren.

Einleitung

Angesichts der ungeheuren Kosten, die gewaltsame Konflikte an Ressourcen und menschlichem Leid verursachen, müssen zur Verhinderung solcher Konflikte große Anstrengungen unternommen werden. Das ist vor allem ein moralisches und politisches Gebot, ist aber auch wirtschaftlich sinnvoll. Es ist weitaus billiger, Konflikte in Dialog und konstruktives Handeln umzulenken, als sich, nachdem sie in gewaltsame Auseinandersetzungen ausgeartet sind, mit ihren Folgen zu befassen. Es steht außer Zweifel, dass die EU aufgrund ihrer internationalen Bedeutung, ihrer Interessen und Ambitionen sowie der umfangreichen Ressourcen, die sie in die Hilfe und Zusammenarbeit investiert hat, ihren Part bei diesen Bemühungen übernehmen muss.

Die EU ist selbst ein Friedensprojekt, und zwar ein überaus erfolgreiches. Sie hat im vergangenen halben Jahrhundert die Aussöhnung und friedliche Entwicklung Westeuropas untermauert, die Demokratie festigen und den Wohlstand sichern helfen. Jetzt ist sie bestrebt, im Rahmen des Erweiterungsprozesses, ihrer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, ihrer Entwicklungszusammenarbeit und ihren Hilfeprogrammen die Stabilität auch über ihre Grenzen hinauszutragen.

Konflikte haben ganz unterschiedliche Ursachen, und Prognosen über ihre künftige Entwicklung sind äußerst schwierig. Der Bedarf an einer gründlicheren gemeinsamen Analyse von Konfliktursachen und von Anzeichen für entstehende Konflikte ist offenkundig. Verschärft werden Konflikte durch Armut, wirtschaftliche Stagnation, ungleiche Verteilung der Ressourcen, unzulängliche soziale Strukturen, undemokratische Staatsführung, systematische Diskriminierung, Missachtung der Rechte von Minderheiten, Destabilisierung durch Flüchtlingsströme, ethnische Gegensätze, religiöse und kulturelle Intoleranz, soziale Ungerechtigkeit und Verbreitung von Massenvernichtungsmitteln und Kleinwaffen. Es reicht nicht, diese Anzeichen nur zu analysieren - es muss auch entsprechend gehandelt werden. Eine Früherkennung von Risikofaktoren erhöht die Aussicht, durch rechtzeitiges und wirksames Vorgehen die eigentlichen Konfliktursachen anzugehen.

Durch die veränderte Weltlage nach dem Ende des Kalten Krieges bieten sich neue Möglichkeiten, derartige Schwierigkeiten zu überwinden und Veränderungen auf friedlichem Wege zu fördern. Das Zusammenspiel von immer freieren und offeneren Märkten, von privatem Unternehmertum und Technologie hat den meisten Ländern und Menschen zu Wohlstand und neuen Möglichkeiten verholfen. Darüber hinaus hat es zur Verbreitung demokratischen Regierens beigetragen. Auf die Regierungen wird dadurch neuer Druck ausgeübt, ihre Bürger gerecht zu behandeln, die Kontrolle durch die Öffentlichkeit zu akzeptieren sowie das Gespräch und die Zusammenarbeit mit ihren internationalen Partnern zu suchen.

Die Globalisierung hat jedoch auch Nachteile. Der internationale Handel vermag die Kluft zwischen denjenigen, die davon profitieren, und den Millionen und aber Millionen, die in Elend und Not gestoßen werden, nicht mehr zu überbrücken. Der Drogenhandel ist heute ein größerer Wirtschaftszweig als Eisen und Stahl oder die Autoindustrie. Das illegale Diamantengeschäft finanziert nicht nur Konflikte, sondern heizt diese auch aktiv an. Die Liste des Grauens ist lang und wird immer länger: Handel mit Menschen und insbesondere mit Frauen, Degradation der Umwelt, grenzübergreifende Kriminalität, Verbreitung von sowohl kleinen als auch großen Waffen, Verbreitung von Aids und anderen Krankheiten. Diese Probleme sind nicht nur eine Bedrohung für den Wohlstand; vielmehr sind sie auch die eigentlichen Ursachen vieler gewaltsamer Konflikte, an denen die Welt leidet.

Einzelne Länder sind nicht fähig, diese Probleme allein oder mit Hilfe des klassischen Instruments der bilateralen Diplomatie zu lösen. Um mit den Nachteilen der Globalisierung fertig zu werden, sind internationale Zusammenarbeit und ein multilaterales Handeln neuer Art angesagt. Die Europäische Union hat die Pflicht, eine Lösung der zahlreichen Querschnittsfragen, durch die Konflikte entfacht oder verstärkt werden, zu suchen. Und kaum jemand wäre dazu besser geeignet als sie. Sie ist dazu verpflichtet, weil sie die weltweite Öffnung und Kooperation mit am meisten fördert, davon aber auch mit am meisten profitiert. Sie befindet sich in einer guten Ausgangsposition, weil sie über die Mittel verfügt und die Kapazität besitzt, um tatsächlich etwas zu bewirken.

Die Liste der EU-Instrumente, die direkt oder indirekt für die Konfliktprävention in Betracht kommen, ist lang: Entwicklungszusammenarbeit und Drittlandshilfe, wirtschaftliche Zusammenarbeit und handelspolitische Instrumente, humanitäre Hilfe, Sozial- und Umweltpolitik, diplomatische Instrumente wie politischer Dialog und Vermittlung sowie wirtschaftliche oder sonstige Sanktionen und schließlich die neuen Instrumente der ESVP (einschließlich Sammeln von Informationsmaterial, um potentielle Konfliktsituationen vorhersehen zu können, und Überwachung internationaler Abkommen). Damit wirkt die EU an der Konfliktprävention bereits in umfangreichem Maße mit. Sie kann und muss ihre Tätigkeit in diesem Bereich aber stärker konzentrieren und wirksamer gestalten. Sie muss in der Lage sein, im Bedarfsfall rechtzeitig und mit einer auf die gegebene Situation zugeschnittenen Kombination aus verschiedenen Instrumenten zu reagieren. Letztendlich ist dies nicht nur eine Frage rationeller Beschlussfassungs- und Managementverfahren, vielmehr geht es um den viel wichtigeren gemeinsamen politischen Willen zum Handeln.

In der vorliegenden Mitteilung wird kurz dargelegt, was die EU diesbezüglich bereits unternimmt und welche Instrumente ihr dafür zu Gebote stehen; für künftige Konfliktvermeidungsmaßnahmen werden weitere Möglichkeiten vorgeschlagen. Diese Mitteilung schließt sich an den "Bericht des Generalsekretärs/Hohen Vertreter und der Kommission mit konkreten Empfehlungen zur Verbesserung der Kohärenz und der Effizienz der Maßnahmen der Europäischen Union im Bereich der Konfliktverhütung" (14088/00) an, der dem Europäischen Rat von Nizza vorgelegt wurde. Er stellt darüber hinaus einen Beitrag zu dem Aktionsprogramm dar, das unter Umständen vom Europäischen Rat in Göteborg genehmigt wird.

Aus Gründen der Klarheit wird in dieser Mitteilung zwischen langfristiger Prävention ("Stabilität für alle") und kurzfristiger Prävention ("rasches Eingreifen bei entstehenden Konflikten") unterschieden. Des Weiteren wird untersucht, wie sich die Koordinierung und Zusammenarbeit bei der Konfliktprävention auf internationaler Ebene verbessern lässt.

1. Stabilität für alle

A. Die EU und die Förderung der Integration

Die Europäische Union und ihre Nachbarn

Vor etwas mehr als fünfzig Jahren waren die Länder, die heute zur EU gehören, in einen verheerenden Krieg verwickelt. 1945 hätte man sich nur schwer die Stabilität und den Wohlstand vorstellen können, die die Europäische Union heute kennt. Dass die früheren kriegführenden Nationen Europas es soweit gebracht haben, ist weitgehend auf die Vision jener Führungspersönlichkeiten zurückzuführen, die erkannten, dass Europa nur vorankommen kann, wenn Hemmnisse abgebaut werden und die zwischenstaatliche Zusammenarbeit auf der Grundlage gemeinsamer Werte und gemeinsamer politischer wie wirtschaftlicher Interessen gefördert wird. Dies ist ein einzigartiger Versuch, der uns Wichtiges in einer Welt lehrt, die verzweifelt bestrebt ist, die Feindseligkeiten zwischen Staaten einzudämmen und die zwischenstaatlichen Beziehungen friedlich zu gestalten.

Stärke und Reiz des EU-Modells werden durch den derzeit laufenden Erweiterungsprozess unter Beweis gestellt. Mit der Eröffnung der Aussicht auf den Beitritt zur EU hat die Union bereits den ostmitteleuropäischen Ländern in ihrem Kampf um stabile demokratische Formen und eine funktionsfähige Marktwirtschaft geholfen. Dies wirkte als treibende Kraft, um Spaltungen zu überwinden und zur Einheit zu finden. Dadurch sind die Grenzstreitigkeiten und nationalistischen Spannungen drastisch zurückgegangen, und gleichzeitig wurden beachtliche Fortschritte bei der Integration von Minderheiten in die Gesellschaft möglich. Die Aussicht auf den Beitritt und die von der Kommission aufgestellten Heranführungs- und Partnerschaftsstrategien haben ebenfalls zur Beschleunigung der wirtschaftlichen Entwicklung in den Bewerberländern beigetragen, was an sich schon der Festigung des allgemeinen Reform prozesses dient.

Ebenso übertragen die fünf westlichen Balkanländer mit Blick auf den Beitritt zur EU im Zuge des 1999 eingeleiteten Stabilisierungs- und Assoziierungspro zesses bereits schrittweise das europäi sche Modell auf ihre eigenen Strukturen.

Die Verflechtung mit der Union auf regionaler Ebene kann ebenfalls einer größeren Zusammenarbeit zwischen den an die EU angrenzenden Ländern Vorschub leisten und als stabilisierender Faktor in und zwischen diesen Ländern wirken. In diesem Sinne wird die regionale Zusammenarbeit von den zwölf Mittelmeerländern mit Hilfe der Partnerschaft Europa-Mittelmeerraum (Prozess von Barcelona) betrieben, in deren Rahmen sie aufgerufen sind, bis zum Jahr 2010 eine immense Freihandelszone einzurichten. Dies dient einem wichtigen Konfliktverhütungsanliegen, sowohl im schwierigen Kontext des Friedensprozesses in Nahost wie auch andernorts in der Region (siehe Kasten).

Verstärkte regionale Zusammenarbeit im weiteren Sinne

Selbst über Europa hinaus kann das EU-Modell als Beispiel für andere Regionen dienen und die Staaten zum Abbau politischer Spannungen, zur Steigerung ihrer wirtschaftlichen Unabhängigkeit und zur Herbeiführung größeren gegenseitigen Vertrauens ermutigen.

Der Mercosur, zu dem sich Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay zusammengeschlossen haben und der seit seiner Gründung im Jahr 1991 Hilfe von der Gemeinschaft erhalten hat, ist ein hervorragendes Beispiel hierfür. Er hat bei der Festigung der Demokratie und der rechtsstaatlichen Ordnung in all seinen Mitgliedstaaten und besonders in Paraguay eine wesentliche Rolle gespielt. Im Rahmen des Mercosur begannen die Mitgliedsländer auch mit vertrauensbildenden Maßnahmen im Verteidigungsbereich. Im Falle des Mercosur wie auch zahlreicher anderer regionaler Organisationen war ein Großteil der Gemeinschaftshilfe für die Stärkung gemeinsamer regionaler Strukturen bestimmt [1].

[1] Die Kommission unterstützt gegenwärtig die Westafrikanische Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA), die Wirtschaftsgemeinschaft westafrikanischer Staaten (ECOWAS), den Gemeinsamen Markt des östlichen und südlichen Afrika (COMESA) und die Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC) sowie das Cariforum und das Pacific Islands Forum. In diesem Jahr wird ein großes Projekt (mit einem Budget von rund 15 Millionen EUR) zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten der SADC eingeleitet. Die Kommission beabsichtigt auch, die Zentralafrikanische Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft (CEMAC), die Zollunion des südlichen Afrika (SACU) und das Südasiatische Bündnis für regionale Zusammenarbeit (SAARC) zu fördern. In Zentralamerika soll außerdem die Einrichtung einer Zollunion zwischen den 6 Ländern der Gruppe von San José von der Kommission unterstützt werden.

Ein wichtiges Anliegen des Abkommens von Cotonou zwischen der EU und den 77 Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) ist die Verbesserung der wirtschaftlichen und handelspolitischen Zusammenarbeit zwischen diesen Ländern auf regionaler Ebene. In ihren Beziehungen zu den 6 Ländern des Kooperationsrates der Arabischen Golfstaaten (GCC) versucht die Gemeinschaft auch, deren Integration durch eine Zollunion zu fördern. Hierbei hofft sie, dass auch Jemen einmal in der Lage sein wird, sich an der Zusammenarbeit im Rahmen des GCC zu beteiligen.

Die Hilfe der Gemeinschaft kann auch gezielt regionalen Einrichtungen mit einer eindeutigen auf die Konfliktvermeidung ausgerichteten Aufgabenstellung gelten. So hat die Kommission den Mechanismus der Organisation für Afrikanische Einheit (OAU) zur Vermeidung, Bewältigung und Lösung von Konflikten, den Konfliktvermeidungsmechanismus der ECOWAS, den Friedensprozess von Lusaka in der Demokratischen Republik Kongo (über die SADC) und die Friedensverhandlungen in Burundi unterstützt. Die Kommission beabsichtigt, in Zukunft für diese Initiativen mehr Mittel bereitzustellen. Vor allem ist sie bereit, die Initiativen der SADC in Bezug auf leichte Waffen und Drogenhandel zu unterstützen.

Darüber hinaus nimmt die Kommission aktiv an verschiedenen regionalen Initiativen teil, die sich in erster Linie mit Stabilitäts- und Sicherheitsbelangen befassen, wie die Nördliche Dimension im Hinblick auf die Länder des Ostseeraums oder das ASEAN-Regionalforum (ARF).

Die Kommission wird der Förderung regionaler Integration und insbesondere regionaler Organisationen mit einem klaren Konfliktvorsorge-Mandat höhere Priorität einräumen.

Auf- und Ausbau von Handelsbeziehungen

Die Handelsintegration ist ein wichtiger Aspekt des EU-Modells und ein wesentlicher Faktor zur Steigerung der Unabhängigkeit auf internationaler Ebene. Die Gemeinschaft fördert die Entwicklungsländer in ihrem Bemühen um Integration in die Weltwirtschaft, indem sie ihre Handels- und Wirtschaftsreformen unterstützt und ihnen einen besseren Zugang zum Gemeinschaftsmarkt eröffnet. Als Antriebskraft für Wirtschaftswachstum und Armutsbekämpfung trägt die Handelspolitik der Gemeinschaft zur Konfliktvermeidung bei.

Die Gemeinschaft räumt den meisten Erzeugnissen der Entwicklungsländer im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) einen präferentiellen Zugang zum europäischen Markt ein (variable Präferenzzollsätze). Dies geht im allgemeinen Hand in Hand mit handelsbezogenen Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten, um den Entwicklungsländern zu helfen, diese Möglichkeiten zu nutzen. Im Rahmen des Abkommens von Cotonou genießen alle AKP-Staaten für die meisten ihrer Erzeugnisse bis 2008 freien Zugang zum Gemeinschaftsmarkt. Den Ländern in Lateinamerika, die gegen die Herstellung von Drogen und den Drogenhandel vorgehen, werden außerdem zusätzliche Präferenzspannen eingeräumt.

Am 26. Februar 2001 dehnte der Rat die vollständige Zollbefreiung ohne mengenmäßige Beschränkungen auf Waren mit Ursprung in den am wenigsten entwickelten Ländern aus; dies gilt für alle Waren mit Ausnahme von Waffen (Initiative ,Alle Waren außer Waffen"). Für Bananen, Zucker und Reis gilt eine anfängliche Übergangszeit. Die EU ist bereits der wichtigste Exportmarkt für die am wenigsten entwickelten Länder. Mit dieser beispiellosen Initiative wird die Gemeinschaft für diese Länder zu dem bei weitem wichtigsten Handelspartner.

Ein gutes Beispiel dafür, dass die Handelspolitik zur dauerhaften Stabilisierung in instabilen Gebieten beiträgt, sind die autonomen Handelszugeständnisse, die die EU nach und nach auf die fünf westlichen Balkanländer ausgedehnt hat, die sich im Gegenzug zu Reformen und regionaler Zusammenarbeit verpflichtet haben. Im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses werden den fünf Ländern äußerst günstige autonome Handelspräferenzen bei der Ausfuhr in die Gemeinschaft gewährt, und über 85 % ihrer Waren werden inzwischen zollfrei in die EU eingeführt.

Die Handelspolitik kann auch mit umgekehrter Zielsetzung eingesetzt werden. So können Präferenzen ausgesetzt werden, wenn vermieden werden soll, dass sich eine alarmierende Lage noch mehr zuspitzt. 1997 setzte der Rat beispielsweise Präferenzen im Rahmen des APS gegenüber Birma/Myanmar aus, nachdem die Kommission Berichten über die Verbreitung von Zwangsarbeit nachgegangen war. Diese Aussetzung befindet sich immer noch in Kraft.

B. Stärkere Einbeziehung der Konfliktprävention in die Kooperationsprogramme

Gewaltsame Konflikte brechen nur selten spontan aus oder kündigen sich kurzfristig an. Wenn Menschen zu den Waffen greifen, ist dies im allgemeinen das Ergebnis einer auf tiefgreifende und häufig wohlbekannte Gründe zurückzuführenden allmählichen Verschlechterung der Lebensbedingungen. Schwierigkeiten mit der erfolgreichen Bewältigung von Problemen wie extreme Armut, unausgewogene Vermögensverteilung, Verknappung und Degradation der natürlichen Ressourcen, Arbeitslosigkeit, mangelnde Bildung, ethnische und glaubensbedingte Spannungen, Grenz- und Regionalstreitigkeiten, Zusammenbruch des Staates oder Fehlen friedlicher Streitbeilegungsverfahren haben schon ganze Gesellschaften in Leid und Chaos gestürzt. Und am Ende ihres Leidensweges sehen sie sich dann einem langwierigen und schwierigen Prozess des Wiederaufbaus gegenüber.

Entwicklungsprogramme und sonstige Kooperationsprogramme [2] bilden sicherlich die wirkungsvollsten Instrumente, die die Gemeinschaft einsetzen kann, um die Hauptkonfliktursachen an der Wurzel zu packen. Für einen möglichst optimalen Einsatz dieser Instrumente müssen wir allerdings einen echten Langzeitansatz entwickeln, mit dem sich die Probleme soweit im Vorfeld wie möglich ermitteln und gezielt in Angriff nehmen lassen. Die Kommission hat sich vor kurzem um eine Neuausrichtung ihrer Entwicklungspolitik auf das Ziel der Armutsminderung und eine Steigerung von Wirkung und Effizienz der Durchführung bemüht [3]. Dieses Konzept beinhaltet außerdem die Arbeitsteilung mit den Mitgliedstaaten und anderen Gebern.

[2] Mit sonstigen Kooperationsprogrammen sind Programme mit Ländern gemeint, die nach der OECD/DAC-Liste nicht als Entwicklungsländer gelten. P.S.: Finanziell belaufen sich die Maßnahmen im Außenbereich in den Jahren 2000-2006 (Rubrik 4 des EU-Haushalts) und die Maßnahmen für die ostmitteleuropäischen Länder auf 36 bzw. 11,8 Milliarden EUR. Der Beitrag des EEF (für die AKP-Länder) beträgt 13,5 Milliarden für den Zeitraum 2000-2007.

[3] Siehe Erklärung des Rates und der Kommission zur Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft vom 10. November 2000.

Die EU ist zwar bereits der größte Hilfegeber in der Welt, doch durch weiter verstärkte Anstrengungen im Bereich der Drittlandshilfe in Übereinstimmung mit internationalen Leitlinien würde gleichzeitig auch die Kapazität der EU zur Vermeidung von Konflikten auf längere Sicht gesteigert.

Integrierter Ansatz

Die Bearbeitung der Hauptursachen eines Konflikts beinhaltet die Herausbildung, Wiederherstellung oder Festigung struktureller Stabilität. Der Ansatz der strukturellen Stabilität wurde von der Kommission in ihrer Mitteilung von 1996 zur Konfliktvermeidung [4] geprägt und vom Entwicklungshilfeausschuss (DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammen arbeit und Entwicklung (OECD) 1997 in seinen diesbezüglichen Leitlinien (Guidelines on Conflict, Peace and Development Cooperation) aufgegriffen. Merkmale struktureller Stabilität sind nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung, Demokratie und Achtung der Menschen rechte, funktionsfähige politische Strukturen, gesunde Sozial- und Umweltbedingungen, die Veränderungen verkraften, ohne dass es zu Konflikten kommt. Bei der Bearbeitung all dieser Aspekte muss auf integrierte Weise vorgegangen werden. Und ganz wichtig ist, dass die Kooperationsprogramme zunehmend auf den eigenen Strategien der Länder aufbauen, da man allgemein zu der Erkenntnis gelangt ist, dass von der Partizipation der Erfolg abhängt und auf diese Weise der spezifischen Lage, Geschichte und Kultur des jeweiligen Landes Rechnung getragen werden kann.

[4] ,Die Europäische Union und das Problem der Konflikte in Afrika: Friedensschaffende Maßnahmen, Konfliktvermeidung und darüber hinausgehende Maßnahmen" (SEK(96)332 endg.)

So schwer eine Beurteilung auch ist, so lassen sich doch einige erfolgreiche Strategien der Konfliktvermeidung finden. Dies gilt für die Gemeinschaft wie auch für andere internationale Akteure. Wenn wir einen prüfenden Blick auf die jüngsten Maßnahmen der Gemeinschaft in gefährdeten und im Wiederaufbau befindlichen Gebieten werfen, so sind einige Fälle zu erkennen, in denen die EG tatsächlich einen wesentlichen Beitrag entweder zur Aufrechterhaltung oder zur Wiederherstellung einer gewissen strukturellen Stabilität leisten konnte.

El Salvador und Guatemala sind ausgezeichnete Beispiele für die praktische Anwendung dieses integrierten Konzepts. Die Umsetzung der Friedensabkommen ging in diesen Ländern Hand in Hand mit Kooperationsmaßnahmen, die sich auf alle für die Heranbildung struktureller Stabilität wichtigen Sektoren erstreckten. Generell beruht die gesamte Strategie der EG gegenüber Lateinamerika auf einem integrierten Ansatz.

Ein hervorragendes Beispiel für eine Langzeitprävention durch Wiederaufbau und Friedenskonsolidierung ist die integrierte Strategie, an deren Aufstellung die Gemeinschaft in den Balkanländern gearbeitet hat (siehe KASTEN). Dieses Modell mag zwar nur schwer auf Länder anzuwenden sein, die nicht um Beitritt zur Gemeinschaft nachgesucht haben, doch der allgemeine Ansatz, der auf einem transparenten und klar strukturierten Prozess aufbaut, der konkrete Vorteile im Gegenzug für Bemühungen um Frieden und regionale Stabilität bietet, ließe sich sicherlich auf andere Länder/Regionen ausdehnen.

Die Kommission wird dafür sorgen, dass ihre Entwicklungs- und sonstigen Kooperations programme eindeutiger auf eine integrierte Bearbeitung der eigentlichen Konfliktursachen abzielen.

Rolle der länderspezifischen Strategiepapiere

In der Praxis ist das Instrument, anhand dessen solch ein integrierter Ansatz für die Konfliktprävention sichergestellt werden kann, das Strategiepapier, das für jedes Land, das Hilfe von der Gemeinschaft erhält, erstellt wird (länderspezifisches Strategiepapier). Derartige Strategiepapiere werden zur Zeit für alle Entwicklungsländer in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean, in Asien, in Lateinamerika und im Mittelmeerraum ausgearbeitet. Im Laufe der Zeit wird es auch für alle übrigen Länder, die Hilfe von der Gemeinschaft erhalten, ein länderspezifisches Strategiepapier geben.

Alle Länderstrategiepapiere werden eine Beurteilung potentieller Konfliktsituationen anhand geeigneter diesbezüglicher Indikatoren beinhalten. Hierbei werden Aspekte wie aus gewogenes politisches und wirtschaftliches Mächteverhältnis, Kontrolle der Sicherheitskräfte, ethnische Zusammensetzung der Regierung im Falle ethnisch gespaltener Länder, Anteil der Frauen in den Entscheidungsgremien, potentielle Degradation der ökologischen Ressourcen und ähnliches untersucht. Diese Indikatoren helfen, potentielle Konflikte bereits im Frühstadium zu erkennen. Ein Modell für diese Indikatoren wird gegenwärtig im Auftrag der Kommission vom Konfliktverhütungsnetz [5] (CPN) ausgearbeitet und dürfte bis Ende des ersten Halbjahres 2001 in die länderspezifischen Strategiepapiere eingegangen sein.

[5] CPN ist ein Netzwerk von Hochschuleinrichtungen, NRO und unabhängigen Sachverständigen, die im Bereich der Konfliktprävention tätig sind. Es wurde 1997 auf die Entschließung des Europäischen Parlaments hin eingerichtet und wird finanziell von der Kommission unterstützt. Die Kommission benutzt dieses Netz als eine Forschungsressource für Fragen der Konfliktprävention.

Für diejenigen Länder, bei denen mit der oben erwähnten Analyse Konfliktrisikofaktoren ermittelt wurden (,Länder mit Konfliktpotential"), werden Konfliktverhütungsmaßnahmen als integraler Bestandteil in die allgemeinen Programme der Gemeinschaft aufgenommen. Anhand der Konfliktindikatoren wird es leichter sein, gezielte Präventivmaßnahmen in die einzelnen Sektorprogramme (in so unterschiedlichen Bereichen wie Verkehr, ländliche Entwicklung, Energie, Umwelt, Gesundheitswesen, Forschung und Bildungswesen) einzu beziehen. Als praktisches Programmierungswerkzeug, anhand dessen sich leichter Projekte mit Maßnahmen zur Konfliktvermeidung festlegen lassen, wird die Kommission gegen Ende 2001 ein ,Handbuch der Konfliktprävention" herausgeben, das auf den bereits für den AKP-Bereich durchgeführten Arbeiten aufbaut. Instrumente zur Bewertung der Auswirkungen von Konflikten könnten zusammen mit den Mitgliedstaaten ebenfalls erarbeitet werden.

Und schließlich ist zum Zwecke einer besseren allgemeinen Kohärenz und Effizienz der Anstrengungen der EU zur Vermeidung von Konflikten die Koordinierung zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten zu verbessern. Als kleiner erster Schritt in dieser Richtung sollte eine systematische Weiterleitung der Länderstrategiepapiere an die Mitgliedstaaten bzw. der entsprechenden Unterlagen der Mitgliedstaaten an die Kommission erfolgen. Außerdem ist ein regelmäßigerer Austausch von Informationen (über länderspezifische Analysen, bewährte Praktiken, politische Initiativen u.s.w.) zwischen der Kommission, dem Politischen Stab des Rates und den Sachbearbeitern in den Mitgliedstaaten möglich. Hierfür könnte das frühere DV-Informationsnetz herangezogen werden, das 1998 für die Länder in Afrika eingerichtet worden war. Für die Koordinierung vor Ort gelten die vom Rat ,Allgemeine Angelegenheiten" im Januar 2001 verabschiedeten Leitlinien für eine Verstärkung der operativen Koordinierung.

Im Zusammenhang mit der auf dem informellen Ministertreffen vom September 2000 beschlossenen Initiative, die Effizienz der Maßnahmen der Union im Außenbereich zu steigern (Folgemaßnahmen im Anschluss an das Treffen von Evian), haben die Kommission und die Mitgliedstaaten bei der Erstellung ,länderspezifischer Übersichten" über die Beziehungen zwischen der Union und bestimmten Drittländern eng mit dem Sekretariat des Rates zusammengearbeitet. Diese Unterlagen können ebenfalls sehr hilfreich für sein, um eine bessere Koordinierung und Komplementarität zwischen der Hilfe der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten im Falle von Ländern mit Konfliktpotential zu erreichen [6].

[6] Rat "Allgemeine Angelegenheiten" vom 22. Januar 2001.

Die Kommission wird

- in allen Länderstrategiepapieren geeignete Indikatoren für die Analyse potentieller Konfliktsituationen verwenden;

- praktische Programmierungsinstrumente zur Einbeziehung von Konfliktvorsorge maßnahmen in die Kooperationsprogramme mit gefährdeten Ländern ausarbeiten;

- für die Weiterleitung der Länderstrategiepapiere an die Mitgliedstaaten bzw. der entsprechenden Unterlagen der Mitgliedstaaten an die Kommission sorgen.

- in enger Zusammenarbeit mit dem Politischen Stab des Rates ein Pilotsystem für den regelmäßigen Austausch von Informationen zwischen der Kommission, dem Politischen Stab des Rates und den Sachbearbeitern in den Mitgliedstaaten für zwei instabile Regionen - den Balkan und die Region der Großen Seen - einrichten.

Makroökonomische Rahmenbedingungen

Zu struktureller Stabilität gehört ein gesundes makroökonomisches Umfeld. Die Kommission leistet einen wesentlichen Beitrag zur gesamtwirtschaftlichen Stabilisierung und Förderung von Wirtschaftsreformen, indem sie Budgethilfe bereitstellt und in jüngster Zeit auch ganz wesentlich zu der multilateralen Entschuldungsinitiative zugunsten hochverschuldeter armer Entwicklungsländer (HIPC-Initiative) beiträgt, mit der diesen Ländern bei der Bewältigung ihrer Schuldenlast geholfen werden soll. 1999 hat die Gemeinschaft aus dem EEF 1 Milliarde EUR für die AKP-Staaten und 54 Millionen EUR für die Länder in Lateinamerika und Südostasien bereitgestellt.

Momentan sind auch für Bulgarien, Albanien, Bosnien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Kosovo, Montenegro, Moldawien, Tadschikistan und die Ukraine EG-Maßnahmen zur makroökonomischen Unterstützung im Gange oder stehen in Aussicht. Durch eine Stabilisierung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in diesen Ländern dient diese Hilfe ganz eindeutig dem Gesamtziel der Konfliktvermeidung.

Die Gemeinschaft unterstützt ebenfalls aktiv die Initiative von Weltbank und IWF, mit der die Aufstellung von Armutsbekämpfungsstrategien für bestimmte Länder, die Hilfe erhalten, und die Schaffung neuer Finanzierungsinstrumente wie die Fazilität für Armutsbekämpfung und Wachstum gefördert werden soll (siehe auch in Kapitel 3 Zusammenarbeit mit den Institutionen von Bretton Woods).

In diesem Zusammenhang galt das besondere Augenmerk auch den in einen Konflikt verwickelten hochverschuldeten armen Ländern. Um diesen Ländern die Möglichkeit zu eröffnen, einen Entschuldungsprozess im Rahmen der HIPC-Initiative einzuleiten, haben Weltbank und IWF vor kurzem eine Verlängerung der ,Sunset-Klausel" bis Ende 2002 beschlossen. Sobald diese Länder im Rahmen ihrer Armutsbekämpfungsstrategien Programme einleiten, die Unterstützung von Weltbank und IWF erhalten, nimmt man sich ihrer Schuldenprobleme im Rahmen der erweiterten HIPC-Initiative von Fall zu Fall an.

Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass Armutsminderung als ein entscheidender Faktor bei der Herabsetzung des Konfliktpotentials nur zu erreichen ist, wenn die Wirtschaft wächst. Dementsprechend müssen Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut von Maßnahmen flankiert werden, die auf Wirtschaftswachstum abzielen.

Die Kommission zieht einen Finanzbeitrag zu den Finanzierungsinstrumenten von Weltbank und IWF in Erwägung, mit denen zur Umsetzung der Armutsbekämpfungsstrategien in den AKP-Staaten beigetragen werden soll.

Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Zivilgesellschaft

In Ländern mit Konfliktpotential ist im allgemeinen der Demokratisierungsprozess am wenig sten fortgeschritten, und hier ist die Abwicklung der externen Hilfe selbstverständlich auch am schwie rigsten. Unter solchen Umständen sollte mit der Gemeinschaftshilfe über gezielte Maßnahmen versucht werden, den Weg für günstigere demokratische Rahmenbedingun gen zu bereiten. Hierbei könnten die diesbezüglichen Erfahrungen der Kommission, vor allem auf grund der von ihr durchgeführten bilateralen, regionalen oder hori zontalen Kooperationsprogramme [7], von Nutzen sein.

[7] Bilaterale oder regionale Programme, die im Rahmen der Verordnungen PHARE (mit den ostmitteleuropäischen Ländern), TACIS (mit den neuen unabhängigen Staaten), CARDS (mit den Balkanländern), MEDA (mit den Mittelmeerländern), ALA (mit den Ländern in Asien und Lateinamerika) sowie vom EEF mit den AKP-Staaten finanziert werden. Seit 1994 werden mit der Europäischen Initiative zur Förderung von Demokratie und Menschenrechten nach thematischen Gesichtspunkten weltweit in diesen Bereichen tätige NRO und internationale Organisationen unterstützt (im Jahr 2000 belief sich der Beitrag auf 100 Millionen EUR).

Die Kommission ist besonders aktiv im Bereich Übergang zur Demokratie und Wahlen, und zwar mit Hilfe von Projekten zur Aufklärung der Wähler oder mit Schulungslehrgängen für Wahlbeobachter. Südafrika im Jahr 1994 und Westjordanland/Gazastreifen im Jahr 1996 sind sehr anschauliche Beispiele: hier erwies sich die von der Kommission geleistete Unterstützung bei der Wahlbeobachtung und Wahlhilfe als ein erfolgreicher Beitrag zum Abbau des Konflikts. Zur Unterstützung des parlamentarischen Wirkens hat die Kommission Maßnahmen gefördert, mit denen die Parlamentarier in die Lage versetzt werden sollten, ihre demokratische Funktion auszuüben, wie beispielsweise 1998 in Äthiopien. Was Bürgerrechte und politische Rechte anbelangt, so wurde im Rahmen der Gemeinschaftshilfe den Opfern von Menschenrechtsverletzungen rechtlicher Beistand gewährt - zum Beispiel in Armenien, wo die EG 1998 ein Rechtshilfeprogramm der Internationalen Vereinigung für Menschenrechte unterstützt haben. Im Bereich Meinungsfreiheit und unabhängige Medien galt der Finanzbeitrag der Gemeinschaft der Förderung einer unabhängigen Presse und eines unabhängigen Rundfunks, u.a. durch die Anhebung der beruflichen Qualifizierung. In der Bundesrepublik Jugoslawien trug die von der Kommission und den Mitgliedstaaten geleistete Unterstützung dazu bei, die Öffentlichkeit davon zu überzeugen, das es tatsächlich eine tragbare Alternative zu Milosevic gab. Auf dem Gebiet der verantwortungsvollen Staatsführung unterstützt die EG das Programm ,Partnerschaft für die Regierungsreform in Indonesien" (siehe KASTEN).

Zur Förderung der Zivilgesellschaft hat die Kommission umfangreiche Unterstützung für Initiativen von oder für Frauen im Rahmen des in Beijing im Gefolge der Weltfrauenkonferenz von 1995 eingeleiteten Prozesses gewährt. Beispiele sind u. a. Förderung des europäisch-arabischen Frauendialogs, Einrichtung eines Frauenzentrums in Gaza und von Frauen in Zypern auf den Weg gebrachte zwischengemeindliche Initiativen. In einer Entschließung des Europäischen Rates [8] wird betont, dass der Gleichstellungsperspektive bei Soforthilfemaßnahmen und der Krisenvorsorge Vorrang eingeräumt werden muss. In einem Bericht vom vergangenen Oktober [9] ruft das Europäische Parlament die Mitgliedstaaten dringend auf, die Beteiligung der Frauen an offiziellen Konfliktbeilegungsprozessen systematisch zu fördern. Die Kommission bereitet zur Zeit eine Mitteilung über die Gleichstellung der Geschlechter in der Entwicklungszusammenarbeit vor, in der bestimmte Bereiche festgelegt werden, in denen spezifische Maßnahmen erforderlich sind.

[8] Entschließung des Europäischen Rates über die Berücksichtigung geschlechterspezifischer Fragen in der Entwicklungszusammenarbeit (20. Dezember 1995).

[9] Bericht des EP über die Beteiligung der Frauen an der friedlichen Beilegung von Konflikten (Oktober 2000).

Für Länder mit Konfliktpotential werden gegebenenfalls gezieltere Maßnahmen durchgeführt, um den Weg für günstigere demokratische Rahmenbedingungen zu ebnen. Vor allem wird größeres Gewicht auf die Unterstützung von Wahlprozessen, der parlamentarischen Arbeit und der Justizverwaltung gelegt.

Hierbei wird die Kommission vor allem die Gleichberechtigung von Männern und Frauen in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik fördern.

Reform des Sicherheitssektors

Der Sicherheitssektor gehört nicht zu den traditionellen Schwerpunktbereichen der Kooperationsmaßnahmen der Gemeinschaft. In vielen Ländern wird es indessen zur Herbeiführung struktureller Stabilität erforderlich sein, den staatlichen Sicherheitssektor von Grund auf zu überholen (d.h. Polizei, Streitkräfte und demokratische Kontrolle der Sicherheitskräfte insgesamt). 1998 unterstützte die Gemeinschaft in El Salvador und in Guatemala die Polizeikräfte, um ihnen zu helfen, zu einem im internationalen Vergleich professionelleren und neutraleren Dienst zu werden. In diesen Fällen wurden mit Haushaltsmitteln der Gemeinschaft die Lieferung von Ausrüstung, aber auch Ausbildungsprogramme zu Themen wie Menschenrechte und ethnische Fragen finanziert.

Im Falle von Ländern mit offensichtlichem Konfliktpotential sollte systematisch eine Analyse des Sicherheitssektors vorgenommen werden. Die Kommission sollte sich auf den Sektor verlegen, in dem mit dem Beitrag der Gemeinschaft eine Wertschöpfung erzielt werden kann. Dort wo die Mitgliedstaaten besser helfen können (beispielsweise bei der Reform der Streitkräfte), sollten sie bei der Erörterung der Länderstrategiepapiere ermutigt werden, einer solchen Hilfe Priorität einzuräumen. Auf diese Weise könnte die Kommission sicherstellen, dass ihr Beitrag zum Sicherheitssektor die Maßnahmen anderer Partner ergänzt. Die Gemeinschaft könnte zum Beispiel die Umorientierung militärischer Ressourcen für den zivilen Einsatz und sonstige Strukturreformen im Sicherheitssektor fördern. Ein entsprechender Fall waren die über das Internationale Wissenschafts- und Technologiezentrum in Moskau unternommenen Anstrengungen, mit denen sichergestellt werden sollte, dass Kernwaffenspezialisten der ehemaligen Sowjetunion ihr Wissen nicht an andere Länder weitergeben.

Im Rahmen ihrer Zuständigkeiten will die Kommission eine immer aktivere Rolle im Sicherheitsbereich spielen. Dies wird in Form von Maßnahmen zur Verbesserung der Polizeikräfte, zur Förderung der Umorientierung und Außerdienststellung von Massenvernichtungswaffen und konventionellen Waffen geschehen. Sie könnte auch eine Fortbildung für den gesamten Sicherheitsbereich in Sachen Menschenrechte fördern.

Spezifische Konfliktnachsorgemaßnahmen

In Situationen nach einem Konflikt - oder bei denen der Konflikt 'eingefroren' wurde wie heute in Transkaukasien - ist im allgemeinen die gezielte Unterstützung von Wiederaufbauprogrammen geboten. Abchasien/Südossetien (Georgien) ist ein Beispiel für einen derartigen Beitrag der Gemeinschaft. Hier konnte die Kommission anhand einer Vereinbarung mit den am Konflikt beteiligten Parteien Wiederaufbauprojekte in Sektoren wie Wasser-, Gas- und Stromversorgung, Neubau von Schulen, landwirtschaftliche Entwicklung und Eisenbahnen finanzieren.

Um ein sicheres Umfeld für die Wiederaufbauarbeit zu schaffen, wurde Minenräumaktionen bei der Konfliktnachsorge Vorrang eingeräumt (z. B. in Bosnien). In einem Vorschlag für eine Verordnung über Antipersonenminen, der dem Rat zur Genehmigung vorliegt, sind die Entschärfung von Landminen und spezifische Rehabilitationsprogramme für die betroffenen Menschen und Gemeinden vorgesehen. Die Kommission hofft, dass der Rat diese Verordnung noch vor Ablauf des ersten Halbjahres 2001 genehmigt.

Ein weiterer wichtiger Aspekt - nicht zuletzt wegen seiner Verknüpfung mit der Stabilisierung der Sicherheitslage - ist die Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung. Die internationale Gemeinschaft hat in der Vergangenheit zu häufig den spezifischen Belangen der ehemaligen Soldaten in Ländern, die einen Konflikt überwunden haben, außer Acht gelassen. Dabei wurde von der Annahme ausgegangen, dass die Kämpfer nach der Unterzeichnung eines Friedensabkommens wieder ruhig nach Hause zurückkehren. Glücklicherweise hat die internationale Gemeinschaft schließlich erkannt, wie wichtig angemessene Vorkehrungen für die Wiedereingliederung der ehemaligen Soldaten sind, und dass diese Vorkehrungen auch in die Aushandlung und Umsetzung der Friedensvereinbarungen eingehen müssen.

Die Gemeinschaft kann in diesem Bereich einen wertvollen Beitrag leisten. Zusammen mit verschiedenen anderen Gebern will die Kommission den Demobilisierungsprozess in Kambodscha unterstützen. Dies würde sich in den Rahmen einer Reihe vor allem im Nordwesten des Landes bereits geplanter Aktionen einfügen, da sich die demobilisierten Soldaten voraussichtlich dort niederlassen werden. Sobald das Friedensabkommen in Burundi umgesetzt wird, ist die Kommission bereit, dort ein Wiederaufbauprogramm zu finanzieren. Und sobald es der zur Zeit laufende Friedensprozess in Eritrea zulässt, ist die Kommission auch hier bereit, das in Zusammenarbeit mit der Weltbank aufgestellte Programm zur Demobilisierung und Wiedereingliederung von rund 200.000 Soldaten zu unterstützen. Außerdem arbeitet die Kommission an der Aufstellung eines Wiederaufbauprogramms für die Demokratische Republik Kongo, um etwaige Fortschritte im Friedensprozess zu unterstützen.

Ein wichtiger Bereich, in dem häufig ein Eingreifen angesagt ist, um dem Wiederaufflammen von Auseinandersetzungen in empfindlichen Situationen im Anschluss an Konflikte zuvorzukommen, sind die durch bewaffnete Auseinandersetzungen beeinträchtigten Kinder. In Zeiten des Krieges kann der normale Lernprozess der Kinder unter Umständen durch Vertreibung und allgemeine Unsicherheit unterbrochen werden. So verbringen die Kinder als direkte Folge von Krisen oft lange Zeit in Flüchtlingslagern, in denen kein Unterricht erteilt wird und es andere Werte vermittelnde Aktivitäten nicht gibt, was wiederum dazu führt, dass den Kindern nach dem Konflikt oft nichts anderes übrig bleibt, als sich einer Rebellengruppe anzuschließen oder an kriminellen Aktivitäten zu beteiligen. Deshalb sind Notbildungsprogramme und Rehabilitationsmaßnahmen für Kinder ganz besonders wichtig, damit Kinder und Jugendliche nicht zu destabilisierenden Elementen nach einer Krise werden. Kinder sind aus diesem Grunde eine horizontale Priorität für die humanitäre Hilfe der Gemeinschaft, und die Kommission finanziert deshalb Notbildungsprogramme für kriegsgeschädigte Kinder in Ländern wie die Demokratische Republik Kongo, Sierra Leone, Kosovo, Mazedonien und Montenegro. Sie fördert außerdem direkt alle internationalen Bemühungen um eine bessere Verfügbarkeit von Kerndaten über kriegsgeschädigte Kinder.

Darüber hinaus sollte nicht vergessen werden, wie wichtig Aussöhnungsprozesse sind. Die allgemein anerkannte Unterstützung der EU für die südafrikanische Wahrheits- und Aussöhnungskommission ist hierfür ein gutes Beispiel.

Die Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung (SRE) ist das Kernstück der Konfliktprävention. In einer entsprechenden Mitteilung, die die Kommission demnächst vorlegen wird, sind eine Reihe von Maßnahmen aufgeführt, mit denen die Gemeinschaft einen besseren Beitrag zu den internationalen Bemühungen um eine Bewältigung der Lage im Anschluss an eine Kreise leisten könnte. Dazu gehören eine bessere Einbeziehung der Langzeitperspektive in die Soforthilfemaßnahmen, die Anpassung der Entwicklungsprogramme und -instrumente, damit eine raschere und wirksamere Ablösung der Soforthilfe möglich ist, sowie eine bessere Koordinierung der Geber.

In Nachkriegssituationen wird die Hilfe der Gemeinschaft in erster Linie zur Konsolidierung des Friedens und der Vorbeugung künftiger Konflikte eingesetzt, wozu insbesondere auf Wiederaufbauprogramme, Rehabilitationsmaßnahmen für Kinder, Entwaffnungs-, Demobilisierungs- und Rehabilitationsprogramme sowie Programme zur Förderung des Aussöhnungsprozesses zurückgegriffen wird.

C. Effizientere Bearbeitung von Querschnittsthemen

Die größte Herausforderung bei der Konfliktvermeidung besteht darin, die Ursachen von Spannungen und gewaltsamen Auseinandersetzungen wirksam und in angemessener Weise anzugehen. Jede Situation und jeder Konflikt ist an sich einzigartig. Dennoch sind immer einige Faktoren im Spiel, bei denen es sich um Querschnittsthemen handelt und die als solche untersucht werden müssen. Dies gilt besonders für Drogen, Kleinwaffen, Verfügungsgewalt über Naturschätze, Umweltdegradation, übertragbare Krankheiten, massive Bevölkerungsbewegungen, Menschenhandel und Interessen in instabilen Gebieten. Die Liste ist bei weitem nicht erschöpfend, ist aber ein Ansatzpunkt, um die Diskussion innerhalb der Union zu intensivieren und so möglicherweise eine breitere internationale Debatte anzustoßen. Zu all diesen Themen will die Kommission konkrete Vorschläge vorlegen, um sie in den zuständigen internationalen Gremien (wie UNO, G8 und OECD) prüfen zu lassen.

Drogen

Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen Drogen und Kriminalität. In der Drogenherstellung und im Drogenhandel tätige kriminelle Organisationen haben bestimmte Teile der Welt erfolgreich zu "verbotene Zonen" gemacht. Die ungeheuren Geldsummen, die bei Drogen und Geldwäsche im Spiel sind, haben auch bis zu einem gewissen Grade terroristische Bewegungen und paramilitärische Organisationen angelockt, die Geld für ihre Waffenkäufe brauchen. Im allgemeinen haben es die Drogenkartelle auf Gebiete abgesehen, in denen das soziale Gefüge infolge von Armut bzw. politischer Instabilität schon zuvor auseinandergebrochen war. So sind denn auch die Gebiete entlang den beiden wichtigsten Drogenrouten nach Europa, der Kokainroute von Lateinamerika und der Heroinstraße, die in Afghanistan ihren Anfang nimmt, ständig durch gewaltsame Auseinandersetzungen bedroht.

Die externen Maßnahmen der EU sind Bestandteil des vom Europäischen Rat in Feira verabschiedeten EU-Aktionsplans 2000-2004, der eine Verringerung von Nachfrage und Angebot mit internationaler Zusammenarbeit (namentlich mit der UNO) kombiniert.

Die 29 Länder und Gebietseinheiten im karibischen Raum werden seit 1996 mit einem umfassenden Aktionsprogramm unterstützt. Dank dieser Initiative wurden sowohl die eigenen Kapazitäten der Länder als auch die Zusammenarbeit mit der Union gestärkt. Im Mittelpunkt der Programme, die in Lateinamerika umgesetzt wurden, standen Entwicklungsmaßnahmen (wie alternative Entwicklungsprojekte, Institutionenaufbau und Rehabilitation von Drogenkonsumenten). In Kolumbien finanziert die Kommission demnächst ein Projekt, bei dem zur Ortung verbotener Anbaukulturen Satellitenbilder ausgewertet werden. Gleichzeitig ist die EG bestrebt, entlang der afghanischen Heroinstraße "Filter" einzubauen, und unterstützt zu diesem Zweck Programme in Iran, in Zentralasien, in Südkaukasien und bald auch in der Ukraine, in Moldawien und in Weißrussland. In den Balkanländern hat das Phare-Programm, das bald in seine zweite Phase eintritt, bereits bemerkenswerte Ergebnisse erzielt.

Die Kommission wird ihre Kooperations- bzw. Drogenbekämpfungsmaßnahmen auf die beiden Hauptrouten, über die die Drogen nach Europa gelangen, konzentrieren, d. h. die über die Balkanländer und von Lateinamerika und dem karibischen Raum. Dabei wird sie sich weiterhin auf das Fachwissen der Mitgliedstaaten stützen.

Kleinwaffen

Kleinwaffen sind die "Massenvernichtungsmittel" der Armen. Auf ihr Konto gehen mehr Tote und Verletzte als auf das jeder anderen Waffenkategorie, und ihr destruktiver Einfluss auf politische und soziale Strukturen ist ungleich größer. Leicht finden sie den Weg in Gebiete, die Konflikten am stärksten ausgesetzt und durch ihre Auswirkungen am meisten gefährdet sind. Dort ist auch ihre gesetzliche Überwachung am unwahrscheinlichsten. Nach dem Ausbruch gewaltsamer Auseinandersetzungen oder dem Zusammenbruch staatlicher Strukturen (wie etwa 1997 in Albanien, als aus dem zentralen Munitionslager des Landes 700.000 leichte Waffen gestohlen wurden) können die Wiederherstellung einer rechtsstaatlichen Ordnung durch die Allgegenwart von Kleinwaffen unschwer verhindert und gleichzeitig Bedingungen geschaffen werden, unter denen gewaltsame Auseinandersetzungen leicht neu entfacht werden können. Außerdem können diese Waffen leicht befördert werden, um anderswo Konflikte zu schüren.

Zusätzlich zu den EU-Maßnahmen zur Überwachung der Ausfuhr konventioneller Waffen [10] hat die Kommission auf der Grundlage einer Gemeinsamen Aktion aus dem Jahre 1998 eine finanzielle und technische Unterstützung für Projekte gegen die Ansammlung und Verbreitung von Kleinwaffen gewährt (z. B. in Kambodscha, Südafrika, Mosambik und Georgien bzw. Südossetien). Momentan wird ein Projekt zur Einsammlung von Kleinwaffen für die Salomonen geprüft. Bisher waren derartige Maßnahmen in ihrem Umfang begrenzt. Die Kommission ist aber davon überzeugt, dass es für die EU auf diesem Gebiet noch viel zu tun geben wird. Momentan arbeitet die Kommission aktiv an der Vorbereitung der UN-Konferenz über den illegalen Handel mit Leicht- und Kleinwaffen, die im Sommer 2001 stattfinden soll.

[10] Siehe den EU-Verhaltenskodex für den Waffenexport von 1998.

In Ländern, die ein Konfliktpotential aufweisen, kommt dem Zoll wegen seiner Rolle bei der Verhütung jeglichen illegalen Handels - u. a. auch des Umlaufs von Kleinwaffen - große Bedeutung zu; er verdient daher besondere Aufmerksamkeit. In vielen Ländern hat die Gemeinschaft in diesem Sinne Hilfe geleistet, besonders in der AKP-Gruppe. Eines der wirksamsten Gemeinschaftsprogramme in Bosnien war das CAFAO-Programm (Customs and Fiscal Administration Office - Zoll- und Steuerverwaltung).

Schließlich sei darauf hingewiesen, dass all die Aktionen, die zur Zeit im EU- oder Gemeinschaftsrahmen zur Verhütung einer Weiterverbreitung nuklearer, chemischer und biologischer Waffen, von Waffen mit doppeltem Verwendungszweck und von konventionellen Waffen oder zur Förderung der Sicherheit in den einschlägigen zivilen Sektoren durchgeführt werden, ebenfalls als Beitrag zur Konfliktvermeidung zu sehen sind.

Die Kommission wird ihrer Hilfe bei der Überwachung der Verbreitung von Kleinwaffen höhere Priorität einräumen. Im Hinblick auf die bevorstehende UN-Konferenz über den illegalen Handel mit Leicht- und Kleinwaffen wird sie an der Ausarbeitung eines ehrgeizigen Standpunkts der Union mitwirken. Bei der Umsetzung von Kleinwaffenprogrammen wird sie jeweils die Situation im Zollbereich genauestens untersuchen.

Verfügungsgewalt über Naturschätze

Häufig ist der Konkurrenzkampf um Naturschätze die eigentliche Ursache für Spannungen. Dies kann sowohl auf lokaler oder nationaler Ebene innerhalb einzelner Länder als auch im regionalen Kontext der Fall sein. Bei den Konfliktursachen kann es sich um Wasser- und geologische Ressourcen (Öl, Gas, Edelsteine, Mineralien) oder um biologische Ressourcen (Fischereigründe, Wald) handeln.

Konflikte um geologische Ressourcen sind besonders augenfällig in vielen Teilen Afrikas (Liberia, Kongo-Brazzaville, Sudan usw.). Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang der illegale Diamantenhandel, mit dessen Profiten Konflikte geschürt werden. In vielen Fällen führt auch die Kontrolle über diese Einnahmequelle zu Konflikten. Die Kommission begrüßt es, dass sich die in dem Sektor tätigen großen Firmen inzwischen um die Einführung eines Zertifizierungssystems für Rohdiamanten bemühen. Sie selbst wirkt aktiv am Kimberley-Prozess mit, mit dem entsprechend der UN-Resolution 55/56 ein solches System entwickelt werden soll. Hätte ein solches System schon früher bestanden, so hätten die UN-Sanktionen gegen "Konfliktdiamanten" wirksamer sein können.

Eine der verbreitetsten und komplexesten Ursachen für politische Spannungen sind gemeinsame Wasserressourcen in wasserarmen Gebieten. Derartige Situationen haben wir heute am Horn von Afrika, im Niltal, im Aralsee-Becken und im Fergana-Becken sowie im Nahen Osten. Zuweilen werden die Wasserkonflikte noch verschärft durch Streitigkeiten um Schifffahrtsrechte und Gebietsgrenzen. Die Kommission hat eine Reihe von Initiativen zur Bewältigung von Wasserkonflikten unterstützt, u. a. im Aralseegebiet, im südlichen Afrika und in Ostafrika sowie im Nahen Osten.

Ein besonders zweckdienliches Projekt im Zusammenhang mit dem Nahost-Friedensprozess war zum Beispiel die Schaffung von EXACT, einer aus MEDA-Mitteln finanzierten "institutionellen Regionalstruktur und Datenbank für die Wasserwirtschaft" durch ein israelisch-jordanisch-palästinensisches Aktionsteam. Dieses Projekt hat zu einer fortlaufenden technischen Zusammenarbeit zwischen Israel, der Palästinensischen Autonomiebehörde und Jordanien geführt - trotz der turbulenten politischen Lage.

Kurzfristig muss es darum gehen, Mechanismen zu entwickeln, die die Einhaltung der nationalen und internationalen Übereinkünfte gewährleisten, durch die Wassernutzungsrechte gemeinhin geregelt werden. Die Nichteinhaltung solcher Übereinkünfte führt unweigerlich zum Bürgerkrieg bzw. zu zwischenstaatlichen Konflikten. Auf längere Sicht muss sich die Vermeidung von Wasserkonflikten auf eine Zusammenarbeit stützen, in der es hauptsächlich auf eine redliche Bewirtschaftung gemeinsamer Wasserressourcen ankommt.

- Die Kommission wird in der Kimberley-Task-Force für die Erarbeitung des Zertifizierungssystems für Rohdiamanten aktiv mitarbeiten und dem Rat noch vor Jahresende ein Strategiepapier mit den diesbezüglichen Optionen vorlegen.

- Dort wo ein Engagement für regionale Zusammenarbeit erkennbar ist, wird die Kommission regionale Maßnahmen unterstützen, die auf eine redliche Bewirtschaftung gemeinsamer Wasserressourcen abzielen.

Umweltdegradation

Umweltdegradation steht häufig mit Ressourcenproblemen wie Zugang zu Wasser in direktem Zusammenhang und kann sowohl zu Unsicherheit und Konflikten beitragen als auch ein Ergebnis davon sein. So können sich etwa Landdegradation oder Klimaveränderungen durch den Rückgang an landwirtschaftlich nutzbarem Land, Verringerung der Einkommensmöglichkeiten und Abwanderung auf viele Regionen destabilisierend auswirken.

Klimaveränderungen sind vielleicht von allen Umweltproblemen das schwierigste. Der zu erwartende raschere Anstieg des Meeresspiegels und die Zunahme extremer Wetterverhältnisse und ihre Auswirkungen auf die Produktivität von Boden und marinen Ressourcen stellen für viele Menschen eine erhebliche Bedrohung dar, namentlich in vielen kleinen Entwicklungsinselstaaten. 60 % der Weltbevölkerung leben in Küstengebieten, die am stärksten gefährdet sind. In vielen Regionen ist mit Verlusten an Erwerbsgrundlagen und mit Abwanderung zu rechnen.

Ein weiteres Beispiel für Sicherheitsrisiken infolge von Umweltdegradation ist der Verlust an Wald. Abgesehen von den globalen Folgen - Wälder sind wichtig für die Abschwächung von Klimaveränderungen - kann der Verlust an Wald Konflikte zwischen lokalen Gruppen, Regierungen und in der Privatwirtschaft auslösen.

In dieser Situation können Umwelt-Kooperationsprogramme durch Schaffung von Vertrauen zwischen verschiedenen Gemeinschaften und durch Stärkung einer grenzübergreifenden Zusammenarbeit eine wichtige Rolle spielen.

Die Kommission wird durch ihre bilateralen und regionalen Programme die Probleme in Bezug auf natürliche Ressourcen und Umweltdegradation angehen und die Unterstützung der Partnerländer bei der Umsetzung multilateraler Umweltübereinkommen ausweiten. Auch Umweltsanierungsprojekten im Rahmen von Konfliktnachsorgeprogrammen wird eine hohe Priorität eingeräumt.

Ausbreitung übertragbarer Krankheiten

Es gibt kaum eine Herausforderung, die sich auf die soziale und wirtschaftliche Entwicklung und damit letztlich auf die politische Stabilität so durch und durch schädlich auswirkt und so weitreichende Folgen hat, wie die Verbreitung von übertragbaren Krankheiten, vor allem HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose. 1999 waren weltweit schätzungsweise über 33 Millionen Menschen mit HIV/AIDS infiziert, 95 % davon in Entwicklungsländern. Malaria und Tuberkulose treten in Gebieten, in denen sie zuvor unter Kontrolle waren, erneut auf, und mit zunehmender Resistenz gegen Arzneimittel sind sie auf der ganzen Welt wieder im Vormarsch. Die Verwüstungen, die AIDS, Malaria und Tuberkulose in den am stärksten betroffenen Ländern anrichten, werfen diese in der Entwicklung um Jahrzehnte zurück, lassen die Lebenserwartung zurückgehen, verändern die Produktionsstrukturen und schaffen schwerwiegende soziale und wirtschaftliche Probleme.

Die Kommission hat kürzlich ein Aktionsprogramm für den Kampf gegen die Ausbreitung dieser Krankheiten in den kommenden fünf Jahren vorgelegt. Das Programm basiert auf der Gemeinschaftsstrategie für übertragbare Krankheiten, die im Zusammenhang mit dem bei der Drittlandshilfe verfolgten Ziel der Armutsminderung formuliert wurde, und unterstreicht die Notwendigkeit, den Zugang zu Behandlung und Arzneimitteln zu verbessern - vor allem durch die Entwicklung eines global gestaffelten (oder Differenzial-) Preissystems -, die Zölle und sonstigen Kosten für Pharmazeutika zu senken und in den Entwicklungsländern die Produktionskapazitäten im pharmazeutischen Sektor zu stärken und eine entsprechende Politik zu formulieren.

Die Aussicht, diese Ziele zu erreichen, wird durch ein konzertiertes internationales Vorgehen von UNO, Weltbank, Weltgesundheitsorganisation und NRO sowie der G8-Partnerländer und der Industrie verbessert. Auf dem EU/US-Gipfel im Dezember 2000 wurde die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet zum Schwerpunktbereich der transatlantischen Zusammenarbeit erklärt.

Bevölkerungsbewegungen und Menschenhandel

Wiewohl umfangreiche Menschenströme (Aus- bzw. Einwanderer, Asylsuchende, Binnen- und grenzüberschreitende Flüchtlinge) gemeinhin eher als Folge denn als Ursache eines Konflikts gesehen werden, können sie sich doch auch destabilisierend auswirken und zur Ausweitung und Verschärfung von Konflikten beitragen. Solche Zuströme mit ihren Nebenwirkungen für die eingesessene oder benachbarte Bevölkerung zu bewältigen, ist für Entwicklungsländer besonders schwierig.

Die Arbeit der im Dezember 1998 vom Rat für Allgemeine Angelegenheiten eingesetzten Arbeitsgruppe auf höchster Ebene für Asyl und Migration ist ein erster Versuch, eine EU-Asyl- und Migrationspolitik zu formulieren, wobei von den verschiedenen Maßnahmen, die aus dem Vertrag hergeleitet werden können, Gebrauch gemacht wird: Außenpolitik, Entwicklungs- und Wirtschaftshilfe, Migration und Asyl, Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund etwa des Geschlechts und Kampf gegen illegale Einwanderung. Zur Zeit werden für Sri Lanka, Somalia, Albanien, Afghanistan, Irak und Marokko Aktionspläne umgesetzt. Allesamt zielen sie darauf ab, die Ursachen von Vertreibung im Ursprungsland umfassend anzugehen und so die potentiell schädlichen Folgen großer Menschenströme für die Nachbarländer und die EU zu begrenzen. Bislang war jedoch das Vorgehen der EU meist reaktiv.

Migrationsströme können auch durch kriminelle Organisationen angetrieben werden. Der Kampf gegen den Menschenhandel, vor allem den Handel mit Frauen und Kindern, ist Teil der Kooperationsprogramme der EG. So soll beispielsweise in nächster Zukunft ein EU-US-Projekt zur Bekämpfung des Frauenhandels in Russland anlaufen.

Die Kommission wird sich bemühen, ihren Dialog mit spezialisierten Organisationen, u. a. der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) zu vertiefen, um destabilisierende Bevölkerungsbewegungen früher zu erkennen.

Die Rolle des privaten Sektors in instabilen Gebieten

Ausländische privatwirtschaftliche Unternehmen spielen bei der sozioökonomischen Entwicklung vieler Länder eine wichtige Rolle. Teilweise können sie aber auch für das Fortbestehen oder gar die Entstehung struktureller Konfliktursachen verantwortlich sein. Ein solcher Fall tritt ein, wenn Firmen ihre Aktivitäten (etwa im Bereich der Naturschätze) zu Lasten einer ökologisch und sozial nachhaltigen Entwicklung betreiben.

Zusammen mit den Mitgliedstaaten wirkt die EG in der OECD aktiv an der Implementierung der Leitlinien für multinationale Unternehmen (revidierte Fassung vom Juni 2000) mit. Diese Leitlinien sollen die Unternehmen bei ihrer Arbeit im Ausland - besonders in Entwicklungsländern - zu verantwortungsvollem Verhalten ermahnen. Dazu gehören die Achtung der Menschenrechte der einheimischen Bevölkerung und die Nichteinmischung in die Politik des Gastlandes.

Zusammen mit den Sozialpartnern und anderen Organisationen der zivilen Gesellschaft ist die EG auch aktiv an Maßnahmen beteiligt, mit denen Fragen wie Freihandel und freiwillige Verhaltenskodizes für im Ausland investierende Unternehmen angegangen werden. In solchen Fällen übernimmt sie hauptsächlich die Rolle eines Mittlers, der die Beteiligten zu Gesprächen zusammenzubringen hilft. Im Laufe des Jahres 2001 wird die Kommission ein Grünbuch über die Soziale Verantwortung der Unternehmen (Corporate Social Responsibility, CSR) vorlegen, mit dem die Frage der Konfliktvermeidung und die Rolle, die die Unternehmen in diesem Bereich spielen können, behandelt werden.

Die Kommission ist eine engagierte Verfechterin der OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen, die die Unternehmen bei ihrer Arbeit im Ausland - besonders in Entwicklungsländern - zu verantwortungsvollem Verhalten anhalten sollen.

2. Rasches Eingreifen bei entstehenden Konflikten

Neben einer Langzeitstrategie zur Konfliktvermeidung braucht die EU in zunehmendem Maße die Fähigkeit zu raschem Eingreifen, wenn sich in einem bestimmten Land die Lage in bedenklicher Weise zuspitzt. Je rascher die EU in Fällen von verbreiteten Menschenrechts verletzungen, wiederholten Ausbrüchen von Gewalt, Wahlunruhen, Zusammenbruch des Regierungsapparats oder ethnischer Marginalisierung handeln kann, desto größer dürfte die Wirkung sein.

Die Fähigkeit zum Krisenmanagement hängt entscheidend vom Vorhandensein eines geeigneten EU-Frühwarnmechanismus ab - nicht nur zu dem Zweck, Entscheidungs- und Handlungszentren der EU von drohenden Krisen in Kenntnis zu setzen, sondern auch um deren Ursachen und voraussichtlichen Konsequenzen untersuchen und möglichst angemessen auf sie reagieren zu können. Um aber diese Mechanismen voll zu nutzen und ihre Glaubwürdigkeit zu wahren, muss die EU die politische Entschlossenheit, alles zu tun, um einen offenen Konflikt zu vermeiden, unter Beweis stellen.

Die Kommission unterstützt daher uneingeschränkt den Vorschlag, dass der Rat regelmäßige Überprüfungen auf Regionalbasis vornimmt, um potentielle Konfliktzonen festzustellen und zu überwachen. Sie wird in Zusammenarbeit mit dem Generalsekretär bzw. Hohen Vertreter ein geeignetes Verfahren festlegen und u. a. Frühwarnmechanismen einrichten (Indikatoren, Netze, Sammeln von Informationsmaterial [11], Einschaltung von NRO usw.). Das weltweite Netz der Kommissionsdelegationen bietet ausreichende Möglichkeiten zur Überwachung instabiler Gebiete. Um die Konfliktanalyse-Kapazitäten der EU zu erhöhen, werden die Informationen systematisch an den Politischen Stab des Rates weitergegeben. Die Kommission arbeitet an einer Verbesserung ihres Kommunikationsinstrumentariums, um sicherzustellen, dass die Delegationen in der Lage sind, rechtzeitig relevante Nachrichten zu übermitteln, nicht zuletzt in Zeiten der Instabilität oder in Krisensituationen.

[11] Auch im Kontext der jüngsten Initiative über ein System der globalen Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES) als Teil einer europäischen Raumfahrtstrategie (KOM(2000)597).

In Zusammenarbeit mit dem Generalsekretär bzw. Hohen Vertreter wird die Kommission potentielle Konfliktzonen überprüfen und u. a. Frühwarnmechanismen zu diesem Zweck einrichten.

A. Optimierung der Gemeinschaftsinstrumente

Angesichts einer sich zuspitzenden Situation stehen der EU eine Reihe von traditionellen (Gemeinschafts-) Instrumenten zur Verfügung. So kann die Kommission beispielsweise Wahl beobachterteams entsenden (wie in Simbabwe) oder wirtschaftliche Soforthilfe leisten. Ein einschlägiges Beispiel ist die Kosovo-Krise, in der durch massiven Zustrom von Flücht lingen und Vertriebenen gefährdete Nachbarländer kurzfristig finanzielle Hilfe erhielten, um einer Destabilisie rung der gesamten Region vorzu beugen (siehe Kasten). Ein weiteres Beispiel dafür, wie eine vorgegebene politi sche Strategie durch rasche Hilfe programme unterstützt werden kann, ist Montenegro (siehe Kasten). Im Januar 2001, als Israel der Palästinensischen Autonomiebehörde die ihr zustehenden Steuereinnahmen vorenthielt, intervenierte die Kommission, um einem wirtschaftlichen Kollaps der autonomen Gebiete vorzubeugen, mit einer Soforthilfe von 30 Millionen EUR in bar, die von der Bargeldfazilität rasch freigegeben wurden. In der Folge wurde weitere Hilfe geleistet.

Die Kommission setzt die Maßnahmen fort, die sie in ihrer Mitteilung über Wahlhilfe- und Wahlbeobachtungsmaßnahmen der EU [12] dargelegt hat, um den raschen Einsatz von ausgebildeten Wahlbeobachtern zu ermöglichen.

[12] KOM(2000)191 endg.

Auch mit humanitärer Hilfe kann indirekt aber wirksam zur Konfliktvermeidung beigetragen werden, indem dadurch potentiell destabilisierende Flüchtlingsströme eingedämmt oder ihre destabilisierende Wirkung auf Nachbarländer gemildert wird (z. B. ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Albanien, Kenia, Tansania).

In der Entwicklungszusammenarbeit werden mit der Programmierungsreform rollende Programmierungsmechanismen eingeführt, um flexibler auf Bedürfnisse und Leistungskraft der Partnerländer eingehen zu können. Dabei kann sowohl positive Ermutigung als auch eine Einschränkung der Zusammenarbeit das Ziel sein. In kritischen Situationen kann die Gemeinschaft durch negative Maßnahmen wie vollständige oder teilweise Aussetzung der Kooperationsprogramme Druck ausüben.

B. Rasches Eingreifen der Gemeinschaft

Der am 26. Februar vom Rat gebilligte Krisenreaktionsmechanis mus (RRM) ermöglicht es der Kommission, mit Hilfe einer einzigen Rechts- und Finanzstruktur kurzfristige Maßnahmen unterschiedlichster Art durchzuführen, die andernfalls ein mühsames Beschlussfassungsverfahren erfordern würden. So kann sie etwa in einer Krisensituation kurzfristige Maßnahmen wie gezielte Hilfe (z. B. das Programm "Energie für Demokratie" von 1999 in Serbien), Untersuchungsmissionen, Ver mittlung oder Entsendung von Beobachtern umsetzen. In Fällen, in denen es zunächst auf Schnelligkeit ankommt, die Maßnahmen aber vielleicht über einen längeren Zeitraum fortgesetzt werden müssen, ermöglicht der RRM ein rasches Vorgehen im Hinblick auf die Schaffung von Frieden, auf Wiederauf bau und Entwicklung und den Grundstein für längerfristige Maßnahmen legen, für die die traditionellen Gemeinschaftsinstrumente eingesetzt werden.

C. Politische und diplomatische Instrumente

Wenn sich die Situation in einem bestimmten Land oder einer bestimmten Region dramatisch zuzuspitzen droht, stehen der EU verschiedene politische und diplomatische Optionen zu Gebote. Dazu gehören die formale Erklärung oder diplomatische Demarchen, der politische Dialog, die Entsendung einer Untersuchungsmission oder eines Teams von EU-Beobachtern und die Ernennung eines Sonderbeauftragten. In diesem Zusammenhang gebührt dem politischen Dialog und der Rolle der Sonderbeauftragten besondere Aufmerksamkeit.

Generell ist einmal mehr zu bekräftigen, dass die EU, will sie als glaubwürdiger Akteur wahrgenommen werden, ihre Fähigkeit unter Beweis stellen muss, sich in brisanten Fragen auf eine gemeinsame politische Linie zu einigen. Dies war allzu oft nicht der Fall.

Politischer Dialog

Die EU führt mit allen Ländern, zu denen sie Beziehungen unterhält, einen mehr oder weniger formalen politischen Dialog. Ein Langzeitdialog über politische Fragen einschließlich Menschenrechten und Demokratisierung kann, wenn dabei Probleme zur Sprache kommen, die in Zukunft zu gewaltsam ausgetragenen Konflikten führen könnten, eine Frühwarn funktion erfuellen und gleichzeitig zu einer raschen Lösung der Probleme beitragen. Besonders wichtig ist er aber auch, wenn eine angespannte Situation außer Kontrolle zu geraten droht.

Soll der politische Dialog in derlei Situationen seinen Zweck erfuellen, so muss er sich stärker als bisher auf Schwerpunktbereiche konzentrieren, zeitlich flexibler werden und weniger beeinflussbar sein. Um dies zu erreichen, muss die EU jedoch in der Lage sein, über ihre Politik und Position rechtzeitig zu einer Einigung auf höchster Ebene zu kommen; dabei sind die Lage vor Ort, die gehegten Erwartungen und Befürchtungen sowie die voraussichtliche Entschlossenheit der einzelnen Parteien und nicht zuletzt die Frage nach der eigenen Entschlossenheit der EU zur Einflussnahme gebührend zu berücksichtigen. Das bedeutet wiederum, dass sich die Mitgliedstaaten, wenn sie nicht eine gemeinsame Strategie ausarbeiten, doch zumindest auf eine gemeinsame politische Linie einigen müssen.

Die Grundsätze des Artikels 11 des Cotonou-Abkommens und der politische Dialog gemäß Artikel 8 bieten Möglichkeiten zur Konfliktvermeidung in den AKP-Ländern. Nach Auffassung der Kommission besteht ein wichtiges Ziel des politischen Dialogs darin, nach Möglichkeit zu verhindern, dass von politischen Schwierigkeiten oder Spannungen geprägte Situationen in bewaffnete Konflikte ausarten. Der Dialog muss also einen Gedankenaustausch über Krisen- und Konfliktsituationen sowie Vermittlungs- und Verhandlungsbemühungen und die Förderung von Friedensprozessen einschließen. Ist ein solcher politischer Dialog gemäß Artikel 8 erfolgreich, so verringert sich die Gefahr einer Verschlimmerung der Situation, die die EU veranlassen würde, die andere Partei um Konsultationen gemäß Artikel 96 zu ersuchen.

Wenn wegen schwerer Verstöße gegen die "wesentlichen Elemente" (Menschenrechte, demokratische Grundsätze und rechtsstaatliche Ordnung) Artikel 96 dennoch zur Anwendung kommt, erlaubt das Konsultationsverfahren der EU, deutliche politische Aussagen zu machen und nach annehmbaren Lösungen zu suchen. Ein Lehrstück bietet der Fall Côte d'Ivoire; das Verfahren wurde bis in den Februar 2001 hinein verlängert, und es wurde ein Ausschuss eingesetzt, der es der EU ermöglichte, gemeinsam mit den ivorischen Stellen jede Beschluss fassung zu beobachten; auf diese Weise sollte ein kooperativer Ansatz gefördert werden.

Die Kommission ist der Auffassung, dass im Falle sich anbahnender Krisen systematischer vom politischen Dialog Gebrauch gemacht werden sollte; dem muss eine klare politische Linie zugrunde liegen. Auch muss sich der Dialog stärker als bisher auf Schwerpunktbereiche konzentrieren, zeitlich flexibler werden und weniger beeinflussbar sein. Die Kommission ist bereit, in Zusammenarbeit mit dem Generalsekretär bzw. Hohen Vertreter konkrete Vorschläge hierfür auszuarbeiten.

EU-Sonderbeauftragte

Auch die EU-Sonderbeauftragten können bei der Entschärfung potentieller Krisen hilfreich sein. Bislang wurden sie im allgemeinen bei offenen Konflikten eingesetzt (im Gebiet der Großen Seen in Afrika, im Nahen Osten und am Horn von Afrika); sie könnten aber auch präventive Diplomatie betreiben. Die Leitlinien des Rates vom 30. März 2000 enthalten Genaueres zur Ernennung und Führung von EU-Sonderbeauftragten.

Um ihre Effektivität und Glaubwürdigkeit zu erhöhen, muss den Sonderbeauftragten jedoch die Rolle eines mit allen Vollmachten ausgestatteten Vermittlers im Namen der Union sowie ein klarer Auftrag vom Rat hinsichtlich der zu vertretenden politischen Standpunkte zugewiesen werden.

Die Kommission ist der Auffassung, dass die Sonderbeauftragten häufiger als Vermittler eingesetzt und ermächtigt werden sollten, in der Situation, auf die sich ihr Auftrag bezieht, einen festen Standpunkt einzunehmen; auch bei Kurzzeitmissionen (z.B. sechs Monate) könnten sie eingesetzt werden. Die Kommission ist bereit, in Zusammenarbeit mit dem Generalsekretär bzw. Hohen Vertreter konkrete Vorschläge hierfür auszuarbeiten.

D. Verhängung von Sanktionen

Sanktionen werden im allgemeinen nach dem Ausbruch von Konflikten verhängt mit dem Ziel, den Betroffenen (Land, Partei oder Entität) den Zugang zu den Mitteln zur Verlängerung oder Eskalierung der Gewalt zu versperren; normalerweise geht es dabei um Waffen und sonstiges Kriegsmaterial, Exporterlöse, ausländisches Kapital oder eingeführte Waren und Technologie sowie Reisemöglichkeiten. Andere Arten von Sanktionen wie Visumsperre oder Abbau der diplomatischen Vertretung sind im allgemeinen als ein klares politisches Signal gedacht. Es gibt aber auch gute Gründe dafür zu prüfen, wie Sanktionen vorbeugend angewandt werden können, um potentiellen Kriegsparteien nicht die Mittel an die Hand zu geben, einen Konflikt vom Zaun zu brechen. Tatsächlich sind viele Ausfuhrkontroll regelungen (für Atomenergie, Marschflugkörper, chemische Produktion, Kleinwaffen usw.) eine Form von Präventivsanktionen.

Bislang war die Wirkung von Sanktionen eher enttäuschend; infolge unzureichender Planung und Durchsetzung fiel das Ergebnis im Allgemeinen mager aus oder kam zu spät. Hätten beispielsweise die 1998-2000 gegen die Regierung der Bundesrepublik Jugoslawien verhängten finanziellen Sanktionen diese effektiv von einem Eingreifen in Kosovo abhalten sollen, so hätten die Maßnahmen früher getroffen werden und eindeutig auf einzelne Entscheidungsträger zielen müssen.

Um Präventivsanktionen zielgerichtet anzuwenden ("smart sanctions") und die Nachteile für die Zivilbevölkerung auf ein Mindestmaß zu beschränken, bedarf es einer sorgsamen vorherigen Analyse. In diesem Zusammenhang wären die "Indikatoren für potentielle Konflikte" (siehe oben) nützlich, weil mit ihrer Hilfe die Parteien, die voraussichtlich einen Konflikt vom Zaun brechen, ausfindig gemacht werden können und ihre vorhandene oder potentielle Machtbasis analysiert werden kann. Dabei würde sich zeigen, inwieweit die internationale Gemeinschaft den Aufbau oder die Konsolidierung dieser Machtbasis tatsächlich verhindern könnte, indem sie die betreffenden Parteien von den Waren-, Kapital-, Technologie- und sonstigen Märkten für materielle oder immaterielle Güter abschneidet. Da Sanktionen oft schwerwiegende wirtschaftliche Verzerrungen verursachen, sind vor ihrer Verhängung etwaige politische Vorteile gegen den effektiven wirtschaftlichen Schaden, den sie anrichten können, abzuwägen.

Als legitime Gegenmaßnahmen nach schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen oder Verstößen gegen humanitäres Recht mögen präventive Sanktionen gerechtfertigt sein. In der Regel müssen sie aber mit internationalen Verpflichtungen (z. B. WTO-Regeln, Cotonou-Abkommen und verschiedene bilaterale Abkommen) vereinbar sein [13].

[13] Werden sie zuerst von der UNO verhängt, so werden damit andere Verpflichtungen außer Kraft gesetzt und so die Kompatibilität gewährleistet.

Die Kommission wird im Rat die Frage erörtern, wie die EU zur Planung und Umsetzung präventiver Sanktionen ermächtigt werden kann.

E. Anpassung des Krisenmanagementapparats der EU

Das neue Instrumentarium für ziviles und militärisches Krisenmanagement, das zur Zeit im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) entwickelt wird, könnte auch beim Umgang mit den allerersten Stadien entstehender Konflikte eingesetzt werden. Obwohl ursprünglich für ein Krisenmanagement konzipiert, könnte es in einer präventiven "Vorkrisen"-Funktion ebenso wirksam sein. Auf der militärischen Seite müssen die Modalitäten zur Umsetzung der Petersberger Aufgaben einschließlich der Zusammenarbeit mit Drittländern und anderen Organisationen wie der NATO im Rahmen der ESVP noch weiter ausgearbeitet werden.

Auf der zivilen Seite arbeitet die Kommission in einigen vom Europäischen Rat von Feira festgelegten Bereichen - Polizei, rechtsstaatliche Ordnung, zivile Verwaltung und Zivilschutz - mit den Mitgliedstaaten zusammen und hilft bei der Festlegung spezifischer Ziele. Sie hat bereits einen Vorschlag für den Entwurf eines Beschlusses über Maßnahmen zur Koordinierung der Zivilschutzmaßnahmen aller Mitgliedstaaten unter besonderer Bezugnahme auf die Ausbildung und den Einsatz von Bewertungsteams vorgelegt. Dieser Vorschlag dürfte in Kürze angenommen werden.

Was die Bereiche rechtsstaatliche Ordnung und Zivilverwaltung angeht, so steht die Union vor dem großen Problem eines Mangels an entsprechend qualifiziertem und für den Einsatz bei internationalen Missionen verfügbarem Personal. Dieses Problem haben aber auch die UNO, die OSZE und andere an internationalen Friedensmissionen beteiligte Organisationen. Die beste Möglichkeit, die Kapazität der Union in diesem Bereich auszubauen, sieht die Kommission in der Erarbeitung gemeinsamer Ausbildungsprogramme und in abgesprochenen Mechanismen für eine rasche Verfügbarkeit von Personal. Das Einsatzpersonal müsste auch für geschlechterspezifische Fragen sensibilisiert werden.

Was die Ausbildung des bei internationalen Missionen einzusetzenden Personals in den Bereichen rechtsstaatliche Ordnung und Zivilverwaltung betrifft, so ermutigt die Kommission die Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit untereinander sowie mit der UNO und der OSZE. Sie ist bereit, solche Ausbildungsprogramme mit Gemeinschaftsmitteln zu unterstützen.

Eines ist indessen klar: der Aufbau eines zivilen Krisenmanagementapparats und sein Einsatz zu präventiven Zwecken sind kein Ersatz dafür, die Kapazität instabiler Länder oder Regionen zu stärken und diese zu befähigen, ihre Konflikte auf friedlichem Wege selbst auszutragen.

3. Verstärkte internationale Zusammenarbeit bei der Konflikt prävention

Dass ein zusammenhängendes internationales Vorgehen schwer zu organisieren ist, solange die Situation in einem potentiellen Krisengebiet noch unklar ist, liegt auf der Hand. Darum muss jedwede Form internationaler Zusammenarbeit darauf angelegt sein, potentielle Konfliktausbrüche in einem möglichst frühen Stadium zu erkennen und für eine Koordinierung etwaiger präventiver Maßnahmen zu sorgen. Ebenso wichtig ist eine internationale Zusammenarbeit, wenn es gilt, aufkeimenden Konflikten durch ein kohärentes Vorgehen zu begegnen.

A. Zusammenarbeit mit anderen Ländern

Die Konfliktprävention gehört als fester Bestandteil zum politischen Dialog der EU mit vielen Partnern unter den Industrieländern wie USA, Kanada, Japan, Russland und Norwegen. So unterschiedlich die jeweiligen Konzepte auch sein mögen, so stehen doch internationale Sicherheit und Stabilität als gemeinsame politische Ziele fest. Der Dialog mit diesen Partnern sollte genutzt werden, um den Austausch von Informationen und die Koordinierung der Aktivitäten, u. a. auch der Demarchen in internationalen Foren zu verbessern. Auch gemeinsame Konfliktindikatoren sollten in seinem Rahmen entwickelt werden. In dieser Hinsicht kann die EU von Ländern wie Kanada und Norwegen lernen, die in der Entwicklung von Konfliktindikatoren und Frühwarnsystemen für die Anwendung in der Entwicklungszusammenarbeit weit fortgeschritten sind.

Ein brauchbares Netz für eine Koordinierung unter den internationalen (und multinationalen) Gebern ist nach wie vor das Conflict Prevention and Resolution (CPR) Network (Netz für Konfliktvermeidung und Konfliktlösung), in dem USAID, CIDA (Kanada), die Weltbank und einige Mitgliedstaaten besonders aktiv mitwirken.

Auch in Nachkriegssituationen ist eine Koordinierung von grundlegender Bedeutung. Eine vielversprechende Möglichkeit zur Koordinierung der Konfliktnachsorge mit anderen Ländern (und internationalen Organisationen) ist das "Friends-of"-Konzept. Es besteht darin, dass so viele internationale Geber wie möglich ihre Maßnahmen in einem bestimmten Land koordinieren.

Die Kommission schlägt vor, Gespräche über Frühwarnsysteme und die regelmäßige Beobachtung potentieller Konfliktzonen systematisch in den politischen Dialog mit den Partnerländern einzubeziehen.

In Nachkriegssituationen will sich die Kommission stärker im "Friends-of"-Konzept engagieren und sich für einen Informationsaustausch zwischen den Gebern einsetzen.

B. Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen

Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen

Aufgrund ihres Gesamtauftrags zur Erhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit spielen die Vereinten Nationen als Partner bei der Konfliktprävention eine Schlüs selrolle. Häufig arbeiten EU und UNO im Rahmen von friedens sichernden Maßnahmen gemeinsam daran, ein Wiederaufflammen von Konflikten zu verhindern. Bei zwei erst kurz zurückliegenden Operationen, bei denen sich die EU politisch stark engagierte (Kosovo und Timor) gelang den beiden Organisationen eine Arbeitsteilung, die mit ihrem jeweiligen Zuständig keitsbereich im Einklang stand. Im Falle Osttimors bot ein von der Weltbank verwalteter Treuhand fonds ein wirksames Mittel für die Nutzung der Geberbeiträge (siehe Kasten über Osttimor). Im Falle Kosovos hat die Kommission durch die Erfahrungen mit dem Pfeiler "wirtschaftlicher Wiederaufbau und Entwicklung" der UNMIK erste Erfahrungen gesammelt. Der Grund satz der Komplementarität zwischen maßgeblichen Akteuren wurde unlängst in der Diskussion über eine Zusammenarbeit bei der Friedensschaffung anlässlich des 4. Treffens zwischen den Vereinten Nationen und Regionalen Organisationen auf hoher Ebene im Februar 2001 in New York bekräftigt.

Die Kommission verfolgt aufmerksam die Umsetzung des Brahimi-Berichts [14] (Bericht der UNO-Sondergruppe für Friedensmaßnahmen vom 21. August 2000) und billigt uneingeschränkt das darin skizzierte Friedensschaffungskonzept. Bei ihrem Vorschlag für einen Kriseneinsatzmechanismus (Rapid Reaction Mechanism, siehe oben) hatte sie sich von den Vorschlägen des UNO-Generalsekretärs zur Erstellung von rasch wirkenden Projekten für Länder, die erst kürzlich eine Krise überwunden haben, leiten lassen.

[14] Bericht der UNO-Sondergruppe für Friedensmaßnahmen vom 21. August 2000.

Dennoch gibt es auf operativer wie auch auf politischer Ebene durchaus noch Spielraum für einen stärker strukturierten Dialog zwischen den beiden Parteien über das gemeinsame Ziel der Konfliktvermeidung.

Seit dem Rahmenabkommen zwischen der EG und der UNO von 1999 ist die Kommission eher in der Lage, bei Kofinanzierungsaktivitäten mit der UNO zusammenzuarbeiten. Der Vorschlag der Kommission für eine neue EG-Finanzregelung sieht bei der Finanzierung von UNO-Aktivitäten eine größere Flexibilität vor, vor allem durch die Finanzierung von Programmen und durch Beiträge ohne Zweckbestimmung. Die Kommission prüft zur Zeit die Möglichkeit einer Unterstützung des Treuhandfonds für Präventivmaßnahmen. Dieser Fonds wurde 1996 zwecks Stärkung der Präventionskapazität des UNO-Generalsekretärs sowie seiner Frühwarnfunktion in Krisensituationen geschaffen.

In der multilateralen Zusammenarbeit bezüglich Umweltfragen, die mit Konfliktsituationen verknüpft sind, spielt das System der Vereinten Nationen eine entscheidende Rolle. Ein rechtlicher Rahmen für die Zusammenarbeit und den Kapazitätenaufbau zur Entschärfung globaler, regionaler oder gemeinsamer Umweltprobleme ist durch zahlreiche multilaterale Umweltübereinkommen gegeben.

Konfliktprävention sollte in dem erweiterten strukturierten Dialog, der zur Zeit zwischen der Union und dem UNO-Generalsekretär eingerichtet wird, einen wichtigen Platz einnehmen. Die Kommission, die ihrerseits bereits mit dem UNHCR und dem WEP einen Programmierungsdialog entwickelt hat, gedenkt, mit anderen Organisationen, Fonds und Programmen der UNO einen ähnlichen Dialog aufzunehmen.

Auf operativer Ebene ist die Kommission bereit, ihre Länderstrategiepapiere gegen die Common Country Assessments der Vereinten Nationen auszutauschen. Sie beabsichtigt, mit den UNO-Organisationen einen Dialog über dieses Thema aufzunehmen. Außerdem prüft sie zur Zeit die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung des Treuhandfonds für Präventivmaßnahmen.

Im Umweltbereich beabsichtigt die Kommission, bei den Vorbereitungen für die Zehnjahresbilanz des Rio-Folgeprozesses, des Weltgipfels über nachhaltige Entwicklung in Johannesburg im Jahre 2002, auf den Zusammenhang zwischen Abnahme der natürlichen Ressourcen und Sicherheit hinzuweisen.

Zusammenarbeit mit den Bretton-Woods-Institutionen

Die Koordinierung mit der Weltbank und dem Internationalen Währungsfonds (IWF) wird im Zusammenhang mit den Strategiepapieren für die Armutsbekämpfung (PRSP), welche von einigen Ländern erstellt werden, die von diesen Institutionen Hilfe erhalten [15], einen bedeutenden Schritt vorankommen. Liegt ein solches PRSP vor, so bildet es die Grundlage für die Unterstützung durch WB und IWF und für das Länderstrategiepapier der Kommission. Die EG erörtert die demnächst zu erstellenden Papiere sowohl mit den betreffenden Ländern als auch mit den Bretton-Woods-Institutionen.

[15] Für IDA-Hilfe oder Unterstützung aus der Armutsminderungs- und Wachstumsfazilität des Fonds in Betracht kommende Länder. Eine Reihe von PRSP wurden bereits erstellt, so z.B. für Albanien, Bosnien, Mauritanien und Tansania.

In Nachkriegssituationen sollte der Bedarf an Haushaltszuschüssen nicht außer Acht gelassen werden. Hierbei ist in enger Koordinierung mit den Bretton-Woods-Institutionen je nach Lage des Falls vorzugehen.

Zusammenarbeit mit der OSZE und dem Europarat

Die Kommission setzt ihren ständigen Dialog mit dem OSZE-Vorsitz (zur Zeit Rumänien) und dem OSZE-Sekretariat fort. Sie nimmt außerdem an gemeinsamen Programmen und Projekten teil (Menschenrechte, Einsammlung von Kleinwaffen usw.). Mit dem Konfliktverhütungszentrum der OSZE werden detaillierte Gespräche geführt, bei denen es um einen Informationsaustausch über den Fortgang von Konfliktvermeidungsaktivitäten, um das REACT-System (Teams für rasche Expertenhilfe und Kooperation) der OSZE und um den Ausbildungsbereich geht.

Mit dem Europarat hat die Kommission bei gemeinsamen Programmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit der Todesstrafe in Russland, der Türkei, Albanien und der Ukraine zusammengearbeitet. Im vorigen Jahr hat sie ihre Zusammenarbeit erweitert, so dass jetzt auch das Problem der Roma in Südosteuropa, die demokratische Stabilität im Nordkaukasus und die Unterstützung der Rechtsreform in Moldawien einbezogen sind.

Die Kommission wird ihre Zusammenarbeit mit der OSZE und dem Europarat im Bereich der Konfliktprävention fortsetzen, namentlich durch die Entwicklung gemeinsamer Module bzw. Programme für die Ausbildung des Personals für Einsätze vor Ort (vgl. REACT-System der OSZE).

Zusammenarbeit mit anderen Organisationen

Innerhalb der OECD gehört die Kommission der Task Force für Konflikte, Frieden und Entwicklungszusammenarbeit des Entwicklungshilfeausschusses (DAC) an, wo sie in Zukunft eine aktivere Rolle spielen will. Die Task Force bildet ein geeignetes Forum für den Ausbau der Kapazitäten zur Konfliktvermeidung in Geber- und Nehmerländern.

Das offizielle Konfliktpräventionstreffen der G8 (CPOM) wurde im vergangenen Jahr unter dem G8-Vorsitz Japans eingeführt. Nach den Schlussfolgerungen des G8-Außenministertreffens von Miyazaki waren die Schwerpunktbereiche zunächst Kleinwaffen, Konflikte und Entwicklung, illegaler Diamantenhandel, Kinder in bewaffneten Konflikten und internationale Zivilpolizei. Unter dem diesjährigen italienischen G8-Vorsitz wird die Liste um die Themen 'Rolle der Frauen' und 'soziale Verantwortung der Unternehmen' erweitert.

Über verschiedene humanitäre Maßnahmen hinaus will die Kommission ihren Dialog auf höchster Ebene mit dem IKRK ausbauen und gleichzeitig den derzeitigen Informationsaustausch auf Arbeitsebene fortsetzen. Auch wird sie stärker darauf achten, das IKRK bei seinem Schutzmandat als internationaler Garant der Genfer Konventionen zu unterstützen.

Im G8-Rahmen will die Kommission das CPOM dazu nutzen, die Position der EU zu diesen Themen zu vertreten und die Beziehungen zu anderen internationalen Foren, in denen dieselben Fragen behandelt werden, zu pflegen.

C. Zusammenarbeit mit NRO

Aufgrund ihrer Förderung der zivilen Gesellschaft und der Demokratie spielen die NRO bei der langfristigen Konfliktprävention eine Schlüsselrolle. Oft sind sie gerade dort präsent, wo offizielle staatliche Strukturen fehlen. Auch können sie bei fehlender internationaler Präsenz an der Basis als Vermittler und als zuverlässige, neutrale Beobachter fungieren. Die Vermittlungsbemühungen spezialisierter NRO haben schon in mancher Krise die entscheidende Wende herbeigeführt.

Die Kommission will bei ihren Kontakten mit NRO (Menschenrechtsorganisationen und sonstigen) die Konfliktprävention besonders hervorheben und versuchen, diejenigen unter ihnen ausfindig zu machen, die bei der Konfliktvermeidung eine gewichtige Rolle spielen könnten.

Die Kommission wird im Rahmen der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte Maßnahmen, die zur Vermeidung von Konflikten und zur Bewältigung ihrer Folgen beitragen, höhere Priorität einräumen.

Schlussfolgerung

Die Vorzüge eines langfristig angelegten Vorgehens bei der Krisenprävention dürften inzwischen unstrittig sein. Hinzu kommt, dass ein solches an sich gemäßigtes und kooperatives Vorgehen dem Empfänger akzeptabler erscheinen muss als eine friedensichernde Maßnahme, die durchaus mit Gewaltanwendung verbunden sein kann. Durch internationale Zusammenarbeit und Koordinierung kann dafür gesorgt werden, dass sich präventive Maßnahmen gegenseitig ergänzen.

Die Kommission ist entschlossen, die Gemeinschaftsinstrumente wirkungsvoller einzusetzen und zu koordinieren, um die Bemühungen um Konfliktvermeidung zu unterstützen, von den ersten Anfängen bis hin zu den letzten Phasen eines Konflikts, der sich zu Konfrontation oder Krise entwickelt. Dazu gehören:

* sichtbarere Einbeziehung der Ziele Frieden, Demokratie und politische und soziale Stabilität in unsere Hilfeprogramme. Dies muss in unserem generellen Vorgehen wie auch zum Beispiel durch verstärkte Unterstützung beim Aufbau dauerhafter Institutionen und einer rechtsstaatlichen Ordnung (einschließlich der Überwachung und Verwaltung der Justiz) zum Ausdruck kommen;

* Sicherstellung, dass die Indikatoren für politische Ausschließung, ethnische, soziale oder regionale Marginalisierung, Umweltdegradation oder sonstige Faktoren, die, wenn ihnen nicht entgegengewirkt wird, zivilen Unfrieden oder gewaltsame Auseinandersetzungen heraufbeschwören könnten, in unseren Hilfeprogrammen berücksichtigt werden;

* Unterstützung internationaler Initiativen bei Querschnittsthemen, die zu Spannungen und Konflikten beitragen können, wie grenzübergreifende Kriminalität, Verbreitung von Kleinwaffen, Diamantenhandel, Drogenhandel und Kindersoldaten;

* Einsatz anderer Mittel wie handelspolitische Instrumente und Handels- und Kooperationsabkommen, oder aus Politikfeldern wie Justiz und Inneres, Migration, Soziales oder Umwelt hergeleitete Instrumente;

* Entwicklung neuer Konzepte und Instrumente zur Bewältigung von Konflikt- und Krisensituationen. Ein Beispiel ist der Kriseneinsatzmechanismus (RRM) für eine raschere Mobilisierung der Gemeinschaftsinstrumente. Weitere Einsatzmittel werden in einer zur Vorlage anstehenden Mitteilung über die Verknüpfung von Nothilfe und Rehabilitation mit Entwicklung vorgestellt.

Von den verfügbaren Instrumenten ist die EG-Drittlandshilfe zweifellos das wirkungsvollste. Es wurde beispielsweise mit einigem Erfolg in El Salvador und Guatemala bei der Wiederherstellung einer gewissen strukturellen Stabilität eingesetzt. Gegenwärtig wird beim Wiederaufbau- und Konsolidierungsprozess in den westlichen Balkanländern in vollem Umfang von ihm Gebrauch gemacht. Die in dieser Mitteilung enthaltenen praktischen Vorschläge werden dazu beitragen, die Konfliktprävention noch weiter in die normale Drittlandshilfe einzubeziehen.

Kommt es aber in einem gegebenen Land plötzlich zu einer Zuspitzung der Lage, so ist anstelle der langfristig ausgerichteten Arbeit ein rasches Eingreifen geboten, das sich auf eine klare und kohärente Politik stützen muss. Wie in dieser Mitteilung dargelegt, gibt es vielerlei Möglichkeiten, unsere Reaktion und vor allem den Einsatz von Gemeinschafts- oder GASP-Instrumenten qualitativ zu verbessern. Auch der Gemeinsame Bericht des Generalsekretärs bzw. Hohen Vertreters und der Kommission an den Europäischen Rat von Nizza über Konfliktprävention enthält wichtige Empfehlungen. Zu ihrer Umsetzung wird die Kommission mit den zuständigen Ratsstellen, vor allem dem Generalsekretär bzw. Hohen Vertreter und dem Sekretariat bzw. Politischen Stab eng zusammenarbeiten.

Letztendlich hängt unsere Fähigkeit, Konflikten zu begegnen, von drei Faktoren ab: einer klaren Definition der Ziele der Union, ihrer Handlungsfähigkeit und ihrem politischen Willen zum Handeln. Wie wirksam das Vorgehen der Union sein wird, hängt vor allem davon ab, inwieweit sich ihre Mitgliedstaaten auf einen gemeinsamen politischen Ansatz einigen. Momentan stehen raschen Entscheidungen noch allzu oft Interessenskonflikte im Wege. Die Umsetzung gemeinsamer Werte und Interessen in klare gemeinsame Prioritäten und Ziele im Zusammenhang mit brisanten Fragen bildet den wahren Prüfstein für unsere Fähigkeit, zur Konfliktprävention beizutragen.

Anhang

Liste der in der Mitteilung enthaltenen Empfehlungen

Die Kommission

Langfristige Konfliktprävention

* wird der Förderung regionaler Integration und insbesondere regionaler Organisationen mit einem klaren Konfliktvorsorge-Mandat höhere Priorität einräumen;

* wird dafür sorgen, dass ihre Entwicklungs- und sonstigen Kooperationsprogramme eindeutiger auf eine integrierte Bearbeitung der eigentlichen Konfliktursachen abzielen;

* wird in allen Länderstrategiepapieren geeignete Indikatoren für die Analyse potentieller Konfliktsituationen verwenden;

* wird praktische Programmierungsinstrumente zur Einbeziehung von Konfliktvorsorge maßnahmen in die Kooperationsprogramme mit gefährdeten Ländern ausarbeiten;

* wird für die Weiterleitung der Länderstrategiepapiere an die Mitgliedstaaten bzw. der entsprechenden Unterlagen der Mitgliedstaaten an die Kommission sorgen;

* wird in enger Zusammenarbeit mit dem Politischen Stab des Rates ein Pilotsystem für den regelmäßigen Austausch von Informationen zwischen der Kommission, dem Politischen Stab des Rates und den Sachbearbeitern in den Mitgliedstaaten für zwei instabile Regionen - den Balkan und die Region der Großen Seen - einrichten;

* zieht einen Finanzbeitrag zu den Finanzierungsinstrumenten von Weltbank und IWF in Erwägung, mit denen zur Umsetzung der Armutsbekämpfungsstrategien in den AKP-Staaten beigetragen werden soll;

* wird für Länder mit Konfliktpotential gegebenenfalls gezieltere Maßnahmen durchführen, um den Weg für günstigere demokratische Rahmenbedingungen zu ebnen. Vor allem wird größeres Gewicht auf die Unterstützung von Wahlprozessen, der parlamentarischen Arbeit und der Justizverwaltung gelegt. Hierbei wird die Kommission vor allem die Gleichberechtigung von Männern und Frauen in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik fördern;

* will im Rahmen ihrer Zuständigkeiten eine immer aktivere Rolle im Sicherheitsbereich spielen. Dies wird in Form von Maßnahmen zur Verbesserung der Polizeikräfte, zur Förderung der Umorientierung und Außerdienststellung von militärischen Ressourcen, Abrüstung und Nichtweiterver breitung von Massenvernichtungswaffen wie auch von konventionellen Waffen geschehen. Sie könnte auch eine Fortbildung für den gesamten Sicherheitsbereich in Sachen Menschenrechte fördern;

* wird in Nachkriegssituationen die Hilfe der Gemeinschaft in erster Linie zur Konsolidierung des Friedens und zur Vorbeugung künftiger Konflikte einsetzen, wozu insbesondere auf Wiederaufbauprogramme, Rehabilitationsmaßnahmen für Kinder, Entwaffnungs-, Demobilisierungs- und Rehabilitationsprogramme sowie Programme zur Förderung des Aussöhnungsprozesses zurückgegriffen wird;

* wird ihre Kooperations- bzw. Drogenbekämpfungsmaßnahmen auf die beiden Hauptrouten, über die die Drogen nach Europa gelangen, konzentrieren, d. h. die über die Balkanländer und von Lateinamerika und dem karibischen Raum. Dabei wird sie sich weiterhin auf das Fachwissen der Mitgliedstaaten stützen;

* wird ihrer Hilfe bei der Überwachung der Verbreitung von Kleinwaffen höhere Priorität einräumen. Im Hinblick auf die bevorstehende UN-Konferenz über den illegalen Handel mit Leicht- und Kleinwaffen wird sie an der Ausarbeitung eines ehrgeizigen Standpunkts der Union mitwirken. Bei der Umsetzung von Kleinwaffenprogrammen wird sie jeweils die Situation im Zollbereich genauestens untersuchen;

* wird in der Kimberley-Task-Force für die Erarbeitung des Zertifizierungssystems für Rohdiamanten aktiv mitarbeiten und dem Rat noch vor Jahresende ein Strategiepapier mit den diesbezüglichen Optionen vorlegen;

* wird dort, wo ein Engagement für regionale Zusammenarbeit erkennbar ist, regionale Maßnahmen unterstützen, die auf eine redliche Bewirtschaftung gemeinsamer Wasser ressourcen abzielen;

* wird durch ihre bilateralen und regionalen Programme die Probleme in Bezug auf natürliche Ressourcen und Umweltdegradation angehen und die Unterstützung der Partnerländer bei der Umsetzung multilateraler Umweltübereinkommen ausweiten. Auch Umweltsanierungsprojekten im Rahmen von Konfliktnachsorgeprogrammen wird eine hohe Priorität eingeräumt;

* wird sich bemühen, ihren Dialog mit spezialisierten Organisationen, u. a. der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) zu vertiefen, um destabilisierende Bevölkerungsbewegungen früher zu erkennen;

* ist eine engagierte Verfechterin der OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen, die die Unternehmen bei ihrer Arbeit im Ausland - besonders in Entwicklungsländern - zu verantwortungsvollem Verhalten anhalten sollen;

Kurzfristige Konfliktprävention

* wird in Zusammenarbeit mit dem Generalsekretär bzw. Hohen Vertreter potentielle Konfliktzonen überprüfen und u. a. Frühwarnmechanismen zu diesem Zweck einrichten;

* wird im Rat die Frage erörtern, wie die EU zur Planung und Umsetzung präventiver Sanktionen ermächtigt werden kann;

* ist der Auffassung, dass im Falle sich anbahnender Krisen systematischer vom politischen Dialog Gebrauch gemacht werden sollte; dem muss eine klare politische Linie zugrunde liegen. Auch muss sich der Dialog stärker als bisher auf Schwerpunktbereiche konzentrieren, zeitlich flexibler sein und weniger beeinflussbar sein. Die Kommission ist bereit, in Zusammenarbeit mit dem Generalsekretär bzw. Hohen Vertreter konkrete Vorschläge hierfür auszuarbeiten;

* ist der Auffassung, dass die Sonderbeauftragten häufiger als Vermittler eingesetzt und ermächtigt werden sollten, in der Situation, auf die sich ihr Auftrag bezieht, einen festen Standpunkt einzunehmen; auch bei Kurzzeitmissionen (z.B. sechs Monate) könnten sie eingesetzt werden. Die Kommission ist bereit, in Zusammenarbeit mit dem Generalsekretär bzw. Hohen Vertreter konkrete Vorschläge hierfür auszuarbeiten;

* ermutigt die Mitgliedstaaten, hinsichtlich der Ausbildung des bei internationalen Missionen einzusetzenden Personals in den Bereichen rechtsstaatliche Ordnung und Zivilverwaltung zur Zusammenarbeit untereinander sowie mit der UNO und der OSZE. Sie ist bereit, solche Ausbildungsprogramme mit Gemeinschaftsmitteln zu unterstützen;

Internationale Zusammenarbeit

* schlägt vor, Gespräche über Frühwarnsysteme und die regelmäßige Beobachtung potentieller Konfliktzonen systematisch in den politischen Dialog mit den Partnerländern einzubeziehen; in Nachkriegssituationen will sie sich stärker im "Friends-of"-Konzept engagieren und sich für einen Informationsaustausch zwischen den Gebern einsetzen;

* ist der Auffassung, dass Konfliktprävention in dem erweiterten strukturierten Dialog, der zur Zeit zwischen der Union und dem UNO-Generalsekretär eingerichtet wird, einen wichtigen Platz einnehmen sollte. Sie hat ihrerseits bereits mit dem UNHCR und dem WEP einen Programmierungsdialog entwickelt und gedenkt, mit anderen Organisationen, Fonds und Programmen der UNO einen ähnlichen Dialog aufzunehmen;

* ist auf operativer Ebene bereit, ihre Länderstrategiepapiere gegen die Common Country Assessments der Vereinten Nationen auszutauschen. Sie beabsichtigt, mit den UNO-Organisationen einen Dialog über dieses Thema aufzunehmen; außerdem prüft sie zur Zeit die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung des Treuhandfonds für Präventivmaßnahmen;

* beabsichtigt, bei den Vorbereitungen für die Zehnjahresbilanz des Rio-Folgeprozesses, des Weltgipfels über nachhaltige Entwicklung in Johannesburg im Jahre 2002, auf den Zusammenhang zwischen Abnahme der natürlichen Ressourcen und Sicherheit hinzuweisen;

* wird ihre Zusammenarbeit mit der OSZE und dem Europarat im Bereich der Konfliktprävention fortsetzen, namentlich durch die Entwicklung gemeinsamer Module bzw. Programme für die Ausbildung des Personals für Einsätze vor Ort (vgl. REACT-System der OSZE);

* will das CPOM dazu nutzen, die Position der EU zu den Themen leichte und Kleinwaffen, Konflikte und Entwicklung, illegaler Diamantenhandel, Kinder in bewaffneten Konflikten, internationale Zivilpolizei, Rolle der Frauen und soziale Verantwortung der Unternehmen zu vertreten und die Beziehungen zu anderen internationalen Foren, in denen dieselben Fragen behandelt werden, zu pflegen;

* wird im Rahmen der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte Maßnahmen, die zur Vermeidung von Konflikten und zur Bewältigung ihrer Folgen beitragen, höhere Priorität einräumen.

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