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Document 31991L0287

Richtlinie 91/287/EWG des Rates vom 3. Juni 1991 über das Frequenzband, das für die koordinierte Einführung europäischer schnurloser Digital-Kommunikation (DECT) in der Gemeinschaft vorzusehen ist

OJ L 144, 8.6.1991, p. 45–46 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)
Special edition in Finnish: Chapter 13 Volume 020 P. 116 - 117
Special edition in Swedish: Chapter 13 Volume 020 P. 116 - 117
Special edition in Czech: Chapter 13 Volume 010 P. 276 - 277
Special edition in Estonian: Chapter 13 Volume 010 P. 276 - 277
Special edition in Latvian: Chapter 13 Volume 010 P. 276 - 277
Special edition in Lithuanian: Chapter 13 Volume 010 P. 276 - 277
Special edition in Hungarian Chapter 13 Volume 010 P. 276 - 277
Special edition in Maltese: Chapter 13 Volume 010 P. 276 - 277
Special edition in Polish: Chapter 13 Volume 010 P. 276 - 277
Special edition in Slovak: Chapter 13 Volume 010 P. 276 - 277
Special edition in Slovene: Chapter 13 Volume 010 P. 276 - 277
Special edition in Bulgarian: Chapter 13 Volume 010 P. 92 - 93
Special edition in Romanian: Chapter 13 Volume 010 P. 92 - 93
Special edition in Croatian: Chapter 13 Volume 035 P. 34 - 35

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/1991/287/oj

31991L0287

Richtlinie 91/287/EWG des Rates vom 3. Juni 1991 über das Frequenzband, das für die koordinierte Einführung europäischer schnurloser Digital-Kommunikation (DECT) in der Gemeinschaft vorzusehen ist

Amtsblatt Nr. L 144 vom 08/06/1991 S. 0045 - 0046
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 20 S. 0116
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 20 S. 0116


RICHTLINIE DES RATES vom 3 . Juni 1991 über das Frequenzband, das für die koordinierte Einführung europäischer schnurloser Digital-Kommunikation ( DECT ) in der Gemeinschaft vorzusehen ist ( 91/287/EWG )

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 100a,

auf Vorschlag der Kommission ( 1 ),

in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament ( 2 ),

nach Stellungnahme des Wirtschafts - und Sozialausschusses ( 3 ),

in Erwägung nachstehender Gründe :

Die Empfehlung 84/549/EWG ( 4 ) sieht die Einführung von Diensten auf der Basis eines gemeinsamen harmonisierten Ansatzes im Bereich der Telekommunikation vor .

Die Entschließung des Rates vom 30 . Juni 1988 über die Entwicklung des gemeinsamen Marktes für Telekommunikationsdienste und -geräte ( 5 ) sieht die Förderung europaweiter Dienste gemäß den Markterfordernissen vor .

Die Ressourcen moderner Telekommunikationsnetze sollten zugunsten der wirtschaftlichen Entwicklung der Gemeinschaft voll ausgeschöpft werden .

Die Richtlinie 89/336/EWG des Rates vom 3 . Mai 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit ( 6 ) ist zu beachten; insbesondere sind unerwünschte elektromagnetische Störungen zu vermeiden .

Die derzeit in der Gemeinschaft üblichen schnurlosen Telefonsysteme und die Frequenzbänder, in denen sie arbeiten, weichen stark voneinander ab und können weder die Vorteile europaweiter Dienste bieten, noch ermöglichen sie mengenbedingte Rationalisierungseffekte, wie sie bei einem echten europaweiten Markt erzielt werden könnten .

Das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen ( ETSI ) entwickelt derzeit die Europäische Telekommunikationsnorm ( ETS ) für europäische schnurlose Digital-Kommunikation ( DECT ).

Bei der Entwicklung der ETS sind die Sicherheit der Benutzer und der Bedarf an europaweiter Kommunikationsfähigkeit zu berücksichtigen . Den Benutzern eines Mitgliedstaats, in dem Dienste auf der Basis der DECT-Technologie in Betrieb sind, muß gegebenenfalls der Zugang zu diesem Dienst in einen anderen Mitgliedstaat ermöglicht werden .

Die Implementierung von DECT bietet eine wichtige Gelegenheit zur Einführung wirklich europaweiter schnurloser Digitaltelefonsysteme .

Schätzungen des ETSI zufolge wird DECT in Gebieten mit hoher Geprächsdichte 20 MHz erfordern .

Die Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation ( CEPT ) hat für DECT das gemeinsame europäische Frequenzband 1880-1900 MHz vorgesehen und erklärt, daß je nach den Systementwicklungen im Bereich von DECT zusätzliches Frequenzspektrum erforderlich sein könnte .

Dies sollte bei der Vorbereitung für die Weltweite Verwaltungskonferenz für Radiokommunikation ( WARC ) 1992 berücksichtigt werden .

Nach der Festlegung des DECT-Frequenzbandes können bestehende Dienste in diesem Band weiterbetrieben werden, sofern sie die entsprechend der Marktnachfrage eventuell eingerichteten DECT-Systeme nicht beeinträchtigen .

Die Umsetzung der Empfehlung 91/288/EWG des Rates vom 3 . Juni 1991 zur koordinierten Einführung europäischer schnurloser Digital-Kommunikation in der Gemeinschaft ( 7 ) wird die Einführung der DECT bis spätestens 31. Dezember 1992 gewährleisten .

Die Richtlinie 91/263/EWG des Rates vom 29 . April 1991 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Telekommunikationsendeinrichtungen einschließlich der gegenseitigen Anerkennung ihrer Konformität ( 8) ermöglicht die rasche Festlegung gemeinsamer Konformitäts-Spezifikationen für DECT .

Die Einführung von DECT erfordert die Zuweisung und Verfügbarkeit eines Frequenzbands für Übertragung und Empfang zwischen ortsfesten Basisstationen und Mobilstationen .

Eine gewisse Flexibilität ist notwendig, um dem unterschiedlichen Frequenzbedarf verschiedener Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen; dabei ist jedoch sicherzustellen, daß es aufgrund dieser Flexibilität nicht zu Verzögerungen bei der Einführung der DECT-Technologie entsprechend der Marktnachfrage in der Gemeinschaft kommt .

Die stufenweise Bereitstellung des gesamten obengenannten Frequenzbands ist für die europaweite Einführung von DECT unerläßlich -

HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN : Artikel 1

Im Sinne dieser Richtlinie ist unter europäischer schnurloser Digital-Kommunikation ( DECT ) eine Technologie zu verstehen, die der in der Empfehlung 91/288/EWG genannten europäischen Telekommunikationsnorm ( ETS ) für schnurlose Digital-Kommunikation entspricht; DECT umfasst sowohl öffentliche als auch private Kommunikationssysteme, die sich dieser Technologie unmittelbar bedienen . Artikel 2

Die Mitgliedstaaten sehen in Übereinstimmung mit der Empfehlung T/R 22-02 der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post - und Telekommunikation ( CEPT ) spätestens ab 1 . Januar 1992 das Frequenzband 1880-1900 MHz für europäische schnurlose Digital-Kommunikation vor .

Entsprechend der CEPT-Empfehlung hat DECT Priorität gegenüber anderen Diensten im gleichen Frequenzband und ist in dem genannten Frequenzband zu schützen . Artikel 3

( 1 ) Die Mitgliedstaaten erlassen die erforderlichen Rechts - und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie bis spätestens 31 . Dezember 1991 ( 1 ) nachzukommen . Sie setzen die Kommission unverzueglich davon in Kenntnis .

( 2 ) Wenn die Mitgliedstaaten diese Vorschriften erlassen, nehmen diese Vorschriften selbst auf die vorliegende Richtlinie Bezug oder werden sie bei ihrer amtlichen Veröffentlichung um eine entsprechende Bezugnahme begleitet . Die Einzelheiten dieser Bezugnahme regeln die Mitgliedstaaten . Artikel 4

Die Kommission erstattet dem Rat bis spätestens Ende 1995 über die Umsetzung dieser Richtlinie Bericht . Artikel 5

Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet . Geschehen zu Luxemburg am 3 . Juni 1991 . Im Namen des Rates

Der Präsident

A . BODRY ( 1 ) ABl . Nr . C 187 vom 27 . 7 . 1990, S . 5 . ( 2 ) ABl . Nr . C 19 vom 28 . 1 . 1991, S . 97, und ABl . Nr . C 106 vom 22 . 4 . 1991, S . 78 . ( 3 ) ABl . Nr . C 332 vom 31 . 12 . 1990, S . 172 . ( 4 ) ABl . Nr . L 298 vom 16 . 11 . 1984, S . 49 . ( 5 ) ABl . Nr . C 257 vom 4 . 10 . 1988, S . 1 . ( 6 ) ABl . Nr . L 139 vom 23 . 5 . 1989, S . 19 . ( 7 ) Siehe Seite 47 dieses Amtsblatts . ( 8 ) ABl . Nr . L 128 vom 23 . 5 . 1991, S . 1 .

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