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Document 52013XC0723(03)
Staatliche Beihilfen: EU-Leitlinien für Regionalbeihilfen für 2014 bis 2020
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Staatliche Beihilfen: EU-Leitlinien für Regionalbeihilfen für 2014 bis 2020
Im Juli 2014 treten Leitlinien für die Investitionsbeihilfen in Kraft, die die Mitgliedstaaten Unternehmen im Zeitraum 2014-2020 gewähren können, um die Entwicklung benachteiligter Gebiete Europas zu fördern.
RECHTSAKT
Leitlinien für Regionalbeihilfen 2014-2020 (ABl. C 209 vom 23.7.2013).
ZUSAMMENFASSUNG
Die Europäische Kommission hat Leitlinien für die Investitionsbeihilfen erstellt, die die EU-Mitgliedstaaten Unternehmen im Zeitraum 2014 bis 2020 gewähren können, um die Entwicklung benachteiligter Gebiete in Europa zu fördern.
Die überarbeiteten Richtlinien sollen wirtschaftliches Wachstum fördern, indem Investitionen in Vorhaben unterstützt werden, die mit einem echten zusätzlichen Nutzen für die regionale Entwicklung - vor allem in den am stärksten benachteiligten Gebieten Europas - verbunden sind.
Insbesondere enthalten die Leitlinien für Regionalbeihilfen Vorschriften, nach denen die EU-Mitgliedstaaten Unternehmen Beihilfen gewähren können, um Investitionen in neue Produktionskapazitäten in benachteiligten Gebieten Europas oder den Ausbau oder die Modernisierung bestehender Kapazitäten zu unterstützen.
Die Regionalbeihilfeleitlinien enthalten auch Vorschriften, nach denen die EU-Mitgliedstaaten Fördergebietskarten aufstellen können, um die Gebiete auszuweisen, in denen Unternehmen Regionalbeihilfen erhalten können, und um festzulegen, in welcher Höhe diese Beihilfen gewährt werden dürfen.
Zu den Kernpunkten der neuen Regionalbeihilfeleitlinien zählen:
BEZUG
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
1.7.2014 |
- |
ABl. C 209 vom 23.7.2013 |
Letzte Änderung: 27.02.2014