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Document 52013XC0723(03)

Staatliche Beihilfen: EU-Leitlinien für Regionalbeihilfen für 2014 bis 2020

Rechtlicher Status des Dokuments Diese Zusammenfassung wurde archiviert und wird nicht mehr aktualisiert, weil das zusammengefasste Dokument nicht mehr in Kraft ist oder nicht mehr die derzeitige Situation widerspiegelt.

Staatliche Beihilfen: EU-Leitlinien für Regionalbeihilfen für 2014 bis 2020

Im Juli 2014 treten Leitlinien für die Investitionsbeihilfen in Kraft, die die Mitgliedstaaten Unternehmen im Zeitraum 2014-2020 gewähren können, um die Entwicklung benachteiligter Gebiete Europas zu fördern.

RECHTSAKT

Leitlinien für Regionalbeihilfen 2014-2020 (ABl. C 209 vom 23.7.2013).

ZUSAMMENFASSUNG

Die Europäische Kommission hat Leitlinien für die Investitionsbeihilfen erstellt, die die EU-Mitgliedstaaten Unternehmen im Zeitraum 2014 bis 2020 gewähren können, um die Entwicklung benachteiligter Gebiete in Europa zu fördern.

Die überarbeiteten Richtlinien sollen wirtschaftliches Wachstum fördern, indem Investitionen in Vorhaben unterstützt werden, die mit einem echten zusätzlichen Nutzen für die regionale Entwicklung - vor allem in den am stärksten benachteiligten Gebieten Europas - verbunden sind.

Insbesondere enthalten die Leitlinien für Regionalbeihilfen Vorschriften, nach denen die EU-Mitgliedstaaten Unternehmen Beihilfen gewähren können, um Investitionen in neue Produktionskapazitäten in benachteiligten Gebieten Europas oder den Ausbau oder die Modernisierung bestehender Kapazitäten zu unterstützen.

Die Regionalbeihilfeleitlinien enthalten auch Vorschriften, nach denen die EU-Mitgliedstaaten Fördergebietskarten aufstellen können, um die Gebiete auszuweisen, in denen Unternehmen Regionalbeihilfen erhalten können, und um festzulegen, in welcher Höhe diese Beihilfen gewährt werden dürfen.

Zu den Kernpunkten der neuen Regionalbeihilfeleitlinien zählen:

  • Der Gesamtanteil der Gebiete, die für Regionalbeihilfen in Frage kommen, wird auf 47 % der EU-Bevölkerung erhöht. Zurzeit lebt einer von vier Europäern in weniger entwickelten Regionen (d. h. in einer Region mit einem Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt (BIP) von weniger als 75 % des Unionsdurchschnitts). Zum Zeitpunkt der Annahme der Leitlinien 2007-2013 lebte einer von drei Europäern in weniger entwickelten Regionen. Somit hat sich zwar das Entwicklungsgefälle verringert, doch die wirtschaftliche Krise hat ihre Spuren hinterlassen. Um diese Auswirkungen zu berücksichtigen, hat die Kommission den Bevölkerungsanteil der Fördergebiete erhöht.
  • Die Leitlinien sehen ein strengeres Vorgehen bei Beihilfen für Investitionen großer Unternehmen in Fördergebieten mit geringerem Entwicklungsrückstand vor. Beihilfen für große Unternehmen in diesen Fördergebieten werden nur für Investitionen in neue Wirtschaftstätigkeiten, für Erstinvestitionen in die Diversifizierung bestehender Betriebsstätten durch Hinzunahme neuer Produkte und für Prozessinnovation genehmigt, da es wahrscheinlicher ist, dass diese Investitionen durch die Förderung veranlasst werden. In den ärmsten Gebieten (d. h. Regionen mit einem Pro-Kopf-BIP von weniger als 75 % des EU-Durchschnitts) sind nach den Leitlinien weiterhin auch Beihilfen für andere Investitionen großer Unternehmen zulässig.
  • Für mehr Transparenz und eine größere Rechenschaftspflicht müssen die Mitgliedstaaten Informationen über die Beträge und Empfänger der von ihnen gewährten Regionalbeihilfe im Internet veröffentlichen.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Leitlinien für Regionalbeihilfen 2014-2020

1.7.2014

-

ABl. C 209 vom 23.7.2013

Letzte Änderung: 27.02.2014

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