EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52004DC0261

Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten im Binnenmarkt

Rechtlicher Status des Dokuments Diese Zusammenfassung wurde archiviert und wird nicht mehr aktualisiert, weil das zusammengefasste Dokument nicht mehr in Kraft ist oder nicht mehr die derzeitige Situation widerspiegelt.

Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten im Binnenmarkt

Die Kommission behandelt Fragen der kollektiven und individuellen Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten im Binnenmarkt. Sie strebt einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die kollektive Wahrnehmung der Rechte und insbesondere die „Good Governance" der Verwertungsgesellschaften an.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 16. April 2004 - Die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten im Binnenmarkt [KOM(2004) 261 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Mitteilung behandelt die Systeme zur Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (d. h. Lizenzierung, Übertragung und Vergütung). Sie schließt einen 1995 in Gang gesetzten Konsultationsprozess ab.

Die Kommission prüft, ob die gegenwärtigen Formen der Rechtewahrnehmung, die im Wesentlichen unter einzelstaatliches Recht fallen, das Funktionieren des Binnenmarktes beeinträchtigen. Der Handel mit Waren und Dienstleistungen, die auf Urheberrechten oder verwandten Schutzrechten basieren, vollzieht sich zunehmend auf Gemeinschaftsebene. Deshalb muss der Rechtsrahmen für den Schutz dieser Rechte angepasst werden.

Die Kommission prüft, ob man es dem Markt überlassen sollte, für gemeinschaftsweite Lizenzen zu sorgen, oder ob gesetzgeberische Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene vorzuziehen sind. Sie stellt die in Frage kommenden Optionen vor:

  • Eine Regelung, nach der jede Lizenz für die öffentliche Wiedergabe oder Zugänglichmachung per definitionem Nutzungshandlungen in der gesamten Gemeinschaft erlaubt;
  • Übernahme des Modells für den Satellitenrundfunk gemäß Richtlinie 93/83/EWG In diesem Fall würde davon ausgegangen, dass die entsprechende Handlung der öffentlichen Zugänglichmachung nur in dem Mitgliedstaat stattfindet, in dem die programmtragenden Signale in eine ununterbrochene Kommunikationskette eingegeben werden, die zum Satelliten und zurück zur Erde führt. Die Kommission macht gegen diese Option Vorbehalte geltend, insbesondere den, dass das Modell nicht unbedingt das Ergebnis bringt, das mit der Vergabe von Multiterritoriallizenzen angestrebt wird;
  • Beschränkung des ausschließlichen Rechts der öffentlichen Wiedergabe oder Zugänglichmachung auf einen Vergütungsanspruch, der von einer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden muss;
  • innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes freie Wahl der Verwertungsgesellschaft, die die benötigte Nutzungslizenz erteilt, durch den Rechteinhaber;
  • Auftrag an die Verwertungsgesellschaften, gemeinschaftsweite Lizenzen zu erteilen;
  • Konzentration ausschließlich auf die Modalitäten der kollektiven Rechtewahrnehmung durch spezialisierte Gesellschaften.

Eine weitere zentrale Frage ist die der digitalen Rechteverwaltung (Digital Rights Management - DRM). DRM-Systeme ermöglichen die Beschränkung der Verbreitung digitaler Inhalte für die einzelne Kopie und schützen und verwalten die Rechte des Urhebers. Soll der Binnenmarkt in diesem Bereich vollendet werden, muss eine weltweite interoperable technische Infrastruktur aufgebaut werden, die sich auf einen Konsens aller Betroffenen, auch der Verbraucher, stützt.

Die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten kann kollektiv oder individuell erfolgen. Die Kommission hat beide Formen der Rechtewahrnehmung untersucht.

Individuelle Rechtewahrnehmung

Hierbei handelt es sich um die Verwertung der Rechte durch die einzelnen Inhaber mittels einer ausschließlichen oder nicht ausschließlichen Vertragslizenz für die gewerbliche Nutzung.

Die Kommission hat festgestellt, dass die in den einzelnen Mitgliedstaaten hierfür geltenden Regelungen einen ausreichenden Grad an Gemeinsamkeit aufweisen. Es besteht daher kein unmittelbarer Handlungsbedarf auf Gemeinschaftsebene.

Kollektive Rechtewahrnehmung

Mit diesem Ausdruck wird das System bezeichnet, bei dem eine Verwertungsgesellschaft für Rechnung mehrerer Schutzberechtigter Rechte gemeinsam wahrnimmt und überwacht und die Nutzungsgebühren einzieht und verteilt.

Hier hat die Kommission betont, dass ein gemeinsamer Rechtsrahmen benötigt wird, er sich auf die Grundsätze des Urheberrechts und die Erfordernisse des Binnenmarktes stützt. Geregelt werden sollten in einem solchen Rechtsrahmen Fragen, die die Errichtung und den Status von Verwertungsgesellschaften betreffen. Eine solche Rechtsvorschrift würde gemeinschaftsweite Nutzungslizenzen fördern und zu einem echten Binnenmarkt führen.

Die Kommission hatte eine weitere Konsultation in Gang gesetzt, die in eine Empfehlung mündete für die länderübergreifende Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, die für legale Online-Musikdienste benötigt werden. Sie will ferner einen Rechtsakt vorschlagen über bestimmte Aspekte der kollektiven Rechtewahrnehmung und der „Governance" von Verwertungsgesellschaften, der für mehr Effizienz, Rechtssicherheit und Transparenz sorgen soll.

Letzte Änderung: 04.01.2006

nach oben