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Document 52006DC0840

Bericht der Kommission über das Funktionieren des erleichterten Personentransits zwischen dem Kaliningrader Gebiet und den übrigen Teilen der Russischen Föderation

/* KOM/2006/0840 endg. */

52006DC0840

Bericht der Kommission über das Funktionieren des erleichterten Personentransits zwischen dem Kaliningrader Gebiet und den übrigen Teilen der Russischen Föderation /* KOM/2006/0840 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 22.12.2006

KOM(2006) 840 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION

über das Funktionieren des erleichterten Personentransits zwischen dem Kaliningrader Gebiet und den übrigen Teilen der Russischen Föderation

I EINLEITUNG

Das Kaliningrader Gebiet ist eine geografisch vom russischen Kernland abgetrennte Territorialeinheit, eine russische Enklave in der Europäischen Union. Aufgrund dieses Umstands wurde diesem Gebiet im Rahmen der Erweiterung verstärkt Aufmerksamkeit geschenkt. Die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands durch die neuen Mitgliedstaaten hat sich im Bereich der Visabestimmungen und der Grenzkontrollen auch auf Drittländer ausgewirkt. Die Rechtsfolgen an sich sind für Kaliningrad zwar nicht anders als für das übrige Russland oder andere benachbarte Drittländer, aber es zeigte sich, dass aufgrund der geografischen Lage des Kaliningrader Gebiets hier möglicherweise einschneidendere Auswirkungen für die Bevölkerung zu erwarten sind als in anderen Teilen Russlands.

Unbeschadet der Beitrittsverhandlungen mit Polen oder Litauen wurde in der Mitteilung der Kommission an den Rat vom 17.1.2001[1] vorgeschlagen, die „praktischen Maßnahmen zur Durchführung angemessener und wirksamer Grenzkontrollen fortzuführen, damit der die künftigen Außengrenzen überschreitende Güter- und Personenverkehr erleichtert wird.“

Es wurde empfohlen zu prüfen, ob nach dem gemeinschaftlichen Besitzstand zulässige Sonderregelungen in Anspruch genommen werden können, wobei die im Rahmen der bestehenden Regelungen, einschließlich in den Bewerberländern, gebotenen Möglichkeiten als Beispiele herangezogen werden könnten. Darüber hinaus könnten die „Kosten von Pässen (Zuständigkeit Russlands) und Visa (Zuständigkeit der gegenwärtigen und künftigen Mitgliedstaaten der EU) […] ebenfalls im weiteren Rahmen der gemeinschaftspolitischen Maßnahmen einer Prüfung unterzogen werden. Sowohl die neuen als auch die alten Mitgliedstaaten könnten die Einrichtung von Konsulaten (oder die gemeinsame Benutzung von Einrichtungen zur Senkung der Kosten) im Kaliningrader Gebiet in Erwägung ziehen, um die Ausstellung von Visa zu erleichtern und die Migrationsbewegungen effizient zu kontrollieren“.

Darüber hinaus wurde in der gemeinsamen Erklärung des Gipfeltreffens EU-Russland vom 3. Oktober 2001 gefordert, der besonderen Situation des Kaliningrader Gebiets im Rahmen der Erweiterung Rechnung zu tragen.

Nach den Erörterungen zum Kaliningrader Gebiet auf dem Gipfeltreffen EU-Russland in Moskau ersuchte der Europäische Rat die Kommission auf seiner Tagung in Sevilla am 21./22. Juni 2002, „rechtzeitig vor seiner Tagung in Brüssel eine ergänzende Studie dazu vorzulegen, wie das Problem des Personen- und Warentransits nach und aus der Oblast Kaliningrad unter Wahrung des Besitzstandes und im Einverständnis mit den betreffenden Bewerberländern wirksam und flexibel gelöst werden kann". In der Mitteilung der Kommission an den Rat über den Transitverkehr des Kaliningrader Gebiets[2] vom 18.9.2002 wurden verschiedene Möglichkeiten zur Erleichterung des Transits vorgeschlagen. Eine der Vorbedingungen für eine Lösung war, dass die volle Teilnahme Litauens am Schengen-Besitzstand nicht gefährdet werden dürfte. Schließlich wurden das Dokument für den erleichterten Transit (FTD) und das Dokument für den erleichterten Transit im Eisenbahnverkehr (FRTD) eingeführt.

In der gemeinsamen Erklärung des Gipfels EU-Russland in Brüssel vom 11. November 2002 zur Transitfrage nahm die Russische Föderation die Absicht der Europäischen Union zur Kenntnis, das Funktionieren des FTD-Systems spätestens 2005 zu überprüfen. Ferner sieht Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 693/2003 des Rates eine Berichterstattungspflicht vor: „Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat über das Funktionieren des erleichterten Transits spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten des ersten Beschlusses gemäß Artikel 12 Absatz 1 Bericht.“ Litauen teilte dem Rat und der Kommission seinen Entschluss mit, die FTD-/FRTD-Regelung ab dem 1. Juli 2003 anzuwenden. Die Kommission musste ihren Bericht daher bis spätestens 1. Juli 2006 vorlegen.

Dieser Bericht basiert auf den Angaben, die die Russische Föderation und Litauen in einem Fragebogen der Dienststellen der Kommission gemacht haben; darüber hinaus haben die genannten Dienststellen das Funktionieren der FTD-/FRTD-Regelung vom 22. bis zum 24. März 2006 vor Ort untersucht.

II Die FTD-/FRTD-Regelung gemäss der Verordnung und dem bilateralen Abkommen zwischen Litauen und der Russischen Föderation

Nach den Erörterungen zum Kaliningrader Gebiet auf dem Gipfeltreffen EU-Russland in Moskau vom November 2002[3] nahm der Rat auf der Grundlage der Mitteilung der Kommission „Kaliningrader Gebiet: Transitverkehr“ (KOM(2002) 510 endg.) am 14. April 2003 die folgenden beiden Verordnungen an:

- Verordnung (EG) Nr. 693/2003 des Rates zur Einführung eines Dokuments für den erleichterten Transit (FTD) und eines Dokuments für den erleichterten Transit im Eisenbahnverkehr (FRTD) sowie zur Änderung der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion und des Gemeinsamen Handbuchs und

- Verordnung (EG) Nr. 694/2003 des Rates über einheitliche Formate von Dokumenten für den erleichterten Transit (FTD) und Dokumenten für den erleichterten Transit im Eisenbahnverkehr (FRTD).

Beide Verordnungen gelten nicht nur für das Kaliningrader Gebiet und Litauen, sondern für den besonderen Transit durch Mitgliedstaaten im Allgemeinen. Die Mitgliedstaaten können sich bei Bedarf für eine Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 693/2003 entscheiden.

Wesentliche Elemente:

a) Wie funktioniert die FTD-/FRTD-Regelung?

In der Verordnung (EG) Nr. 693/2003 werden die wichtigsten Elemente der FTD-/FRTD-Regelung dargelegt. Die Einzelheiten sind festgelegt in einem am 20. Juni 2003 zwischen der Russischen Föderation und Litauen geschlossenen bilateralen Abkommen über die Ausstellung von FRTD und in der Verordnung N361 der Russischen Föderation über Maßnahmen zur Erfüllung der Verpflichtungen, die die Russische Föderation mit der gemeinsamen Erklärung der Russischen Föderation und der EU über den Transit zwischen der Oblast Kaliningrad und den übrigen Teilen der Russischen Föderation eingegangen ist.

Das FTD wird russischen Staatsangehörigen erteilt, die häufig auf dem Landweg vom Kaliningrader Gebiet zum russischen Kernland und umgekehrt reisen. Es ermöglicht die Mehrfacheinreise und kann für mehrere Jahre ausgestellt werden. Das Antragsverfahren im Konsulat ist ähnlich (fast identisch) wie bei der Ausstellung von Visa. Das FTD soll im Reisepass des russischen Staatsbürgers angebracht werden. Es kostet 5 EUR.

Das FRTD wurde für Zugreisende eingeführt und gilt nur für eine einfache Hin- und Rückreise (Einreise-Ausreise) im direkten Transit zwischen dem Kaliningrader Gebiet und dem russischen Kernland. Das Ausstellungsverfahren ist beim FRTD, das kostenlos ist, vereinfacht.

Russische Staatsangehörige, die eine einfache Hin- und Rückreise durch das Hoheitsgebiet der Republik Litauen planen, können beim Erwerb der Fahrkarte die verlangten Angaben zur Person machen und erhalten dann ein Dokument für den erleichterten Transit im Eisenbahnverkehr (FRTD). Diese Angaben gehen elektronisch an die litauischen Behörden, die innerhalb von 24 Stunden antworten müssen. Hat die Republik Litauen Einwände gegen den Transit eines russischen Staatsangehörigen durch litauisches Gebiet, so stellen die russischen Behörden dieser Person keine Fahrkarte aus. Die konsularischen Stellen Litauens stellen dem Reisenden an oder vor der litauischen Grenze ein FRTD aus, nachdem die Republik Litauen die Papiere des Reisenden geprüft hat.

Nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 693/2003 erhält ein russischer Staatsbürger, der einen so genannten internationalen Reisepass hat, welcher ihn zur Überschreitung der Außengrenzen berechtigt, und der eine Zugreise antreten will, ein FRTD, das in seinem Reisepass anzubringen ist. Die Inhaber nur für Inlandsreisen gültiger russischer Reisepässe erhalten hingegen ein FRTD, das gemäß der Verordnung (EG) Nr. 333/2002 auf einem getrennten Blatt angebracht ist. Ab dem 1.1.2005 müssen die russischen Staatsangehörigen einen internationalen Reisepass besitzen, auf dem der FRTD-Aufkleber angebracht werden kann. Inhaber eines FRTD dürfen in Litauen nicht aussteigen, und die Transitdauer ist auf je sechs Stunden begrenzt.

b) Finanzielle Unterstützung für die FTD-/FRTD-Regelung[4]

Als eine der politischen Prioritäten für den Beitritt der Republik Litauen zur Europäischen Union im Jahr 2004 beschloss der Europäische Rat, Litauen dabei zu unterstützen, eine Transitlösung mit einer erleichterten Visaregelung zwischen dem russischen Kernland und dem Kaliningrader Gebiet zu finden. Daher ist in Protokoll 5 „Transit von Personen auf dem Landweg zwischen dem Kaliningrader Gebiet und den übrigen Teilen der Russischen Föderation“ des Beitrittsvertrags festgelegt, dass Litauen eine finanzielle Unterstützung erhält, die die durch die FTD-/FRTD-Regelung entstehenden zusätzlichen Kosten abdeckt.

Die EU hat zwei Kaliningrad-Programme eingeführt, um Litauen bei der Einführung der FTD-/FRTD-Regelung zu helfen:

- Im Rahmen des ersten - unter dem PHARE-Programm umgesetzten - Programms wurden für den Zeitraum Dezember 2003 bis April 2006 12 Mio. EUR bereitgestellt.

- Das zweite Programm stellt 40 Mio. EUR für den Zeitraum Mai 2004 bis Dezember 2006 bereit, mit denen entgangene (Visa-)Gebühren und zusätzliche Kosten für Investitionen, Ausbildungsmaßnahmen und Betriebskosten (z. B. Gehälter) abgedeckt werden sollen.

- Für die neue Finanzielle Vorausschau (2007-2013) schlug die Kommission in Artikel 6 des Entwurfes einer Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Außengrenzenfonds für den Zeitraum 2007-2013 innerhalb des Rahmenprogramms „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ eine Sonderregelung („Kaliningrad-Transitregelung“) vor. In Artikel 15 Absatz 9 wurde für den Zeitraum 2007-2013 ein Höchstbetrag von 108 Mio. EUR für entgangene Transitvisagebühren und für zusätzliche Kosten, die mit der Durchführung der FTD-/FRTD-Regelung einhergehen, vorgeschlagen. Über den endgültigen Betrag müssen jetzt der Rat und das Parlament entscheiden.

III Anwendung der FTD-/FRTD-Regelung

Die FTD-/FRTD-Regelung wird aufgrund des bilateralen Abkommens seit 1. Juli 2003 und nach der Gemeinschaftsregelung seit 1. Mai 2004 angewendet.

a) Statistik

Das beliebteste Verkehrsmittel von Kaliningrad zum russischen Kernland und zurück ist die Eisenbahn (70 %), gefolgt vom Pkw (20 %) und vom Flugzeug (10 %). Durchschnittlich 1,5 Millionen Personen reisen jährlich mit verschiedenen Verkehrsmitteln in das Kaliningrader Gebiet oder reisen daraus aus; das ist viel, wenn man bedenkt, dass die Oblast rund eine Million Einwohner hat. Die Zahl der Reisenden ist im Sommer besonders hoch und im Februar und März besonders niedrig. Der folgenden Tabelle sind die Angaben der litauischen Behörden über die Zahl der Reisenden zu entnehmen.

2003 (1.7.-31.12.) | 2004 | 2005 |

Anzahl der Reisenden; 1 078 459 von ihnen verwendeten das FRTD | 293 719 | 613 101 | 412 711 |

Zahl der ausgestellten FTD | 1 836 | 3 095 | 3 149 |

Die FTD werden vor allem von russischen Staatsangehörigen aus dem russischen Kernland verwendet. Die Mehrzahl der russischen Staatsangehörigen aus dem Kaliningrader Gebiet reisen mit FRTD. Es ist für sie jedoch praktischer, ein litauisches Visum zu beantragen, das nicht nur die Möglichkeit bietet, im Transit zu reisen sondern auch, Litauen zu besuchen. Das Verfahren zur Beantragung dieser Visa ist dem zur Beantragung eines FTD sehr ähnlich, aber für das FTD wird eine Gebühr von 5 EUR erhoben, während die litauischen Visa für die Einwohner des Kaliningrader Gebiets gebührenfrei sind. So erklärt sich, warum zwei- bis dreimal so viele litauische Visa für Einwohner des Kaliningrader Gebiets ausgestellt wurden als FTD. Die im April 2005 eingeführte Bedingung, dass bei der Beantragung eines litauischen Visums eine Pflichtkrankenversicherung nachgewiesen werden muss (dies ist für den Erhalt eines FTD nicht erforderlich), wird jedoch zu einer Zunahme der Anträge auf ein FTD führen.

b) Die FTD-/FRTD-Regelung in der Praxis

Wie bereits festgestellt, begann die Anwendung der FTD-/FRTD-Regelung auf nationaler Ebene am 1. Juli 2003 und nach der Gemeinschaftsregelung am 1. Mai 2004.

Bereits bei der ersten Inspektion im Rahmen der Kaliningrad-Fazilität im Juni 2004 sowie beim zweiten Besuch im März 2006 wurde festgestellt, dass die Regelung reibungslos funktioniert und keine größeren Probleme aufgetreten sind. Es wurde festgestellt, dass die FRTD nicht im russischen Reisepass, sondern stets auf einem getrennten Blatt angebracht waren. Bei diesem Verfahren kann das FRTD weggeworfen und immer wieder neu beantragt werden, ohne dass sich der Reisepass füllt. Ein Nachteil besteht darin, dass Fälle, in denen eine Person häufig reist und ein FTD besser geeignet wäre, weniger gut erkennbar sind. Diese Fälle könnten recht häufig auftreten, da das FRTD leichter (am Bahnhof) erhältlich und kostenlos ist, während das für Mehrfachreisen bestimmte FTD beim Konsulat für 5 EUR beantragt werden muss. Auch dadurch erklärt sich, warum so wenige FTD ausgestellt wurden.

Die litauischen Behörden argumentierten, dass es schwierig sei, das FRTD in einem fahrenden Zug in einem Reisepass anzubringen. Daher bereiten sie die Blätter im Voraus vor und händigen sie im Zug lediglich aus, wenn sie die Liste der Fahrgäste und die Reisepässe kontrollieren.

Die zweite gründlichere Inspektion erfolgte vom 22.-24. März 2006. Geplant war eine Evaluierung vor Ort in Zusammenarbeit mit den litauischen und russischen Behörden.

Zur Vorbereitung hatte die Kommission einen Fragebogen zu verschiedenen Aspekten der Einführung der Transitregelung an die litauischen und russischen Behörden geschickt. Die eingegangenen Antworten waren in Bezug auf die FTD-FRTD-Regelung sehr positiv. Sie bestätigten, was bereits vorher zum Ausdruck gebracht worden war: dass die Transitregelung reibungslos funktioniert und keine größeren Änderungen erforderlich sind. Es wurden auch einige Zahlenangaben übermittelt.

IV Allgemeine Anmerkungen

Bereits im Juni 2004 besuchten Experten der Kommission Litauen und wurden über die Verfahren informiert, die sie in den Zügen beobachten konnten. Die Regelung funktionierte anscheinend reibungslos; so gab es nur einen Vorfall in einem Zug, der aber nicht direkt mit der FRTD-Regelung zusammenhing.

Bei beiden Besuchen bestätigte die litauische und die russische Seite das ordnungsgemäße Funktionieren der erleichterten Transitregelung und zeigte sich mit den von ihren jeweiligen Behörden unternommenen Bemühungen zur Anwendung der Regelung zufrieden. Es wurden weder größere Probleme noch Verzögerungen bei der Ausstellung von FRTD und FTD festgestellt. Russland stellte heraus, dass i) die erleichterte Transitregelung und ii) die Visaregelung des am 30. Dezember 2002 zwischen Litauen und Russland geschlossenen Abkommens über den Personenreiseverkehr zwischen den beiden Ländern fortgeführt werden sollten, nachdem Litauen dem Schengen-Raum ohne Binnengrenzen beigetreten sein würde. Die zuständigen Dienststellen Litauens und Russlands arbeiten bei der Anwendung der Transitregelung offensichtlich engagiert zusammen.

Nach Angaben von russischer Seite wurde in Russland seit Inkrafttreten der erleichterten Transitregelung jedoch ein Rückgang der Zahl der Reisenden um rund 30 % festgestellt, was für die nationale Eisenbahngesellschaft einen Verlust von 122 Mio. Rubel bedeutet. Weder die litauischen noch die russischen Behörden haben eindeutige Gründe für diesen Rückgang der Zahl der Zugreisenden genannt. Die Entwicklung könnte mit der Zunahme der per Luft reisenden Personen zusammenhängen (der Luftverkehr wird bezuschusst). Darüber hinaus könnte die Tatsache, dass seit dem 1. Januar 2005 ein internationaler Reisepass verlangt wird, zu einem erheblichen Rückgang der Zahl der Zugreisenden geführt haben, da das im Kaliningrader Gebiet stationierte Militär keine derartigen Reisepässe erhalten kann und daher mit dem Flugzeug reisen muss. Da es sich hierbei um eine innerstaatliche Angelegenheit handelt, kann dies nur von Russland geändert werden.

V Bewertung

Die Transitregelung ist fester Bestandteil des Schengen-Besitzstands und damit in jeder Hinsicht mit Schengen vereinbar. Im Prinzip gibt es keine triftigen Gründe, die FTD-/FRTD-Regelung zu ändern.

Einige Punkte bedurften einer Klarstellung:

- Es scheint Unklarheit über die Gebühren gegeben zu haben; die Gebühren für Schengen-Visa werden steigen, nicht aber für die FRTD/FTD, da diese nicht als Visa betrachtet werden.

- Es wurde klargestellt, dass die Verordnung kein persönliches Erscheinen am Bahnhof vorschreibt; eine Gruppe von Kindern muss also zum Beispiel nicht zum Bahnhof kommen, es reicht aus, dass ihre Reisepässe beim Erwerb der Fahrscheine vorgelegt werden.

Weitere Punkte wurden zur Kenntnis genommen und mit beiden Parteien erörtert.

- Die mögliche Einführung eines Lichtbildes in den FRTD/FTD aus Sicherheitsgründen, wie dies auch bei den übrigen harmonisierten Formaten (Visa, Aufenthaltsgenehmigungen) der Fall ist: Auf russischer Seite besteht diese Möglichkeit nicht, da das gesamte Computersystem „Express“ angepasst werden müsste und der dazu erforderliche Aufwand in keinem Verhältnis zum erzielten Sicherheitsvorteil stünde. Bisher ist kein gefälschtes FRTD entdeckt worden. Während des dreijährigen Berichtszeitraums hat nur ein Reisender versucht, in Litauen den Zug zu verlassen. Die Kommission wird wegen des unverhältnismäßigen Aufwands nicht darauf bestehen, dass ein Lichtbild auf dem FRTD angebracht wird. Beim FTD wäre die Anbringung eines Lichtbildes jedoch möglich, da das Dokument im Konsulat ausgestellt wird, das bereits entsprechend ausgerüstet ist.

- Das Ausfüllen des für Angaben zur Person bestimmten FRTD-Formulars im Zug, wenn der Reisende aus technischen Gründen nicht auf der Liste der Reisenden steht: Beim Erwerb der Fahrkarte ist im „Express-System“ nur eine begrenzte Zahl von 64 Zeichen für die Übermittlung personenbezogener Daten an die litauischen Behörden vorgesehen. Daher wurde das Formular eingeführt, um Litauen weitere Angaben für eine gezielte Suche in bestimmten Fällen an die Hand zu geben. Es wäre nicht sinnvoll, dieses Formular abzuschaffen, da der Reisende durch seine Unterschrift auch bestätigt, dass er alle Transitbedingungen zur Kenntnis genommen hat.

- Eine mögliche Verkürzung der Frist für die Ausstellung der FRTD: Die Antwortzeit für Litauen könnte von 24 Stunden auf rund 10 oder 15 Stunden reduziert werden. Die litauischen Behörden teilten mit, dass dies nicht in allen Fällen möglich sei. Die Antworten würden jedoch so rasch wie möglich übermittelt, so dass die Antwortzeit in der Regel nicht die in der Verordnung als maximale Frist vorgesehenen 24 Stunden sondern weniger beträgt.

- Wie im litauischen Konsulat und im Zug erneut festgestellt wurde, werden die FRTD derzeit (in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 333/2002) auf einem getrennten Blatt angebracht. Das FRTD wird im Konsulat anhand der vom russischen „Express“-System übermittelten Daten ausgedruckt und auf einem getrennten Blatt angebracht, da Litauen es für zu schwierig hält, das FRTD im fahrenden Zug im Reisepass russischer Staatsangehöriger anzubringen. Der Reisepass würde sich schnell mit FRTD füllen, da die FRTD nicht nur für einmalige Hin- und Rückreisen Reisender genutzt werden, sondern auch für häufige Reisen russischer Staatsangehöriger mit dem Zug zwischen dem Kaliningrader Gebiet und dem russischen Kernland. Nach Auffassung der Kommission sollte aber für häufige Reisen das FTD beantragt werden und nicht das FRTD, auch wenn es kostenlos ist. Wenn die FRTD daher gemäß der Verordnung (EG) Nr. 693/2003 im Reisepass angebracht würden, würde deutlicher ersichtlich, ob eine Person häufig reist.

Die folgende Verbesserungsmöglichkeit fällt nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 693/2003.

- Die Verkürzung der für die Grenzkontrollformalitäten erforderlichen Zeit und damit die Haltezeit der Züge an der Grenze zwischen Russland und Litauen und an der Grenze zwischen Litauen und Belarus oder mindestens an einer dieser Grenzen: Zur Zeit gibt es vier Grenzkontrollen - zwei an jeder Seite der Grenzen, die auf russischer Seite 50 Minuten und auf litauischer Seite 40 Minuten dauern. Insgesamt macht dies rund 2 Stunden und 45 Minuten aus (bei einer Fahrzeit von rund 22 Stunden von Kaliningrad nach Moskau). Diese Zeit könnte erheblich reduziert werden, wenn die Grenzkontrollen während der Fahrt und vor dem Halten des Zugs an den Grenzübergängen erfolgen würden. Eine andere Möglichkeit wäre, dass die Grenzschutzdienste der beiden jeweils betroffenen Länder ihre Grenzkontrollen an einer gemeinsamen Haltestelle durchführen. Diesen Punkt müssen jedoch die Behörden von Litauen, Russland und Belarus auf bilateraler Ebene klären.

VI Schlussfolgerungen

Die Kommission begrüßt, dass die erleichterte Transitregelung drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten reibungslos funktioniert und beide Partner mit der Anwendung zufrieden sind. Wie bei den Inspektionsbesuchen festgestellt, könnten kleinere Punkte verbessert werden, die jedoch vorrangig auf bilateraler Ebene zwischen Litauen und Russland zu regeln wären. Die FTD-/FRTD-Regelung scheint auch die Anforderungen des Schengen-Besitzstands zu erfüllen, da im Rahmen dieser Regelung keine illegale Einwanderung festgestellt wurde.

Daher sieht die Kommission keinen Grund für eine Änderung der Regelung. Langfristig hängt die erleichterte Transitregelung von den künftigen Visaregelungen zwischen der EU und Russland ab.

Die Kommission wird die Transitregelung mit dem Außengrenzenfonds finanziell weiter unterstützen.

Zwei Punkte müssen noch eingehender untersucht werden. Sie haben jedoch keinen Einfluss auf die Effizienz der FTD-/FRTD-Regelung als Instrument zur Kontrolle des Kaliningrad-Transits.

1. Das FRTD wird auf einem getrennten Blatt und nicht - wie in der Verordnung (EG) Nr. 693/2003 verlangt - im Reisepass des Reisenden angebracht. Daher kann nicht festgestellt werden, ob das FRTD für eine einfache Hin- und Rückreise oder für häufige Fahrten verwendet wird. Die ordnungsgemäße Anwendung würde auch die Zahl der Anträge auf FTD erhöhen, die für häufige Reisen für 5 EUR erhältlich sind (Vielreisende).

2. Die Verkürzung der Grenzkontrollformalitäten könnte auf bilateraler Basis weiter erörtert werden, wenn die Behörden von Litauen, Russland und Belarus daran interessiert sind. Dies wäre ohne eine Wiederaufnahme der Diskussion über die Transitregelung oder eine Änderung der Verordnung möglich. Zwei Möglichkeiten wären denkbar: Erstens könnte an jeder Grenze anstelle von zwei Stopps (auf jeder Seite der Grenze) nur einer vorgesehen werden. Die Grenzbehörden beider Länder könnten ihre Kontrollen dann gleichzeitig durchführen. Zweitens könnte vereinbart werden, dass beide Seiten ihre Kontrollen während der Fahrt des Zuges durchführen.[pic][pic][pic]

[1] MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT – Die Europäische Union und das Kaliningrader Gebiet [KOM (2001) 26 endg.].

[2] MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, „Kaliningrader Gebiet: Transitverkehr“, KOM (2002) 510 endg.

[3] Gemeinsame Erklärung der Europäischen Union und der Russischen Föderation über den Transit zwischen dem Kaliningrader Gebiet und den übrigen Teilen der Russischen Föderation vom 11. November 2002.

[4] Dieser Punkt ist nicht Gegenstand der Evaluierung und dient nur der Information.

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