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Document 52006DC0835

Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Durchführung des Beschlusses 1999/784/EG des Rates vom 22. November 1999, geändert durch den Beschluss 2239/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, über die Beteiligung der Gemeinschaft an der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle {SEK(2006) 1806}

/* KOM/2006/0835 endg. */

52006DC0835

Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Durchführung des Beschlusses 1999/784/EG des Rates vom 22. November 1999, geändert durch den Beschluß 2239/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, über die Beteiligung der Gemeinschaft an der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle {SEK(2006) 1806} /* KOM/2006/0835 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, 10.1.2007

KOM(2006) 835 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

über die Durchführung des Beschlusses 1999/784/EG des Rates vom 22. November 1999, geändert durch den Beschluss 2239/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, über die Beteiligung der Gemeinschaft an der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle {SEK(2006) 1806}

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

über die Durchführung des Beschlusses 1999/784/EG des Rates vom 22. November 1999, geändert durch den Beschluss 2239/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, über die Beteiligung der Gemeinschaft an der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle

INHALT

Vorwort 3

I. Einführung 4

II. Beteiligung der Gemeinschaft 4

III. Durchführung des Ratsbeschlusses 5

3.1 Bestätigung der Teilnahme 5

3.2 Finanzbeitrag der Gemeinschaft 6

IV. Tätigkeit der Informationsstelle 7

4.1 Markt- und Finanzbereich 7

4.2 Rechtsbereich 7

4.3 EPRA: European Platform of Regulatory Authorities (Zusammenschluss der europäischen Medienaufsichtsbehörden) 8

V Verbreitung der Arbeiten der Informationsstelle 8

5.1 Markt- und Finanzbereich 8

5.2 Rechtsbereich 9

5.3 Internet 9

5.4 Sonstige Verbreitungstätigkeiten und Konferenzen 10

VI. Schlussfolgerungen 10

VORWORT

1. Dieser Bericht enthält Informationen über die Durchführung des Beschlusses 1999/784/EG[1] des Rates, geändert durch den Beschluss 2239/2004/EG[2] des Europäischen Parlaments und des Rates, über die Beteiligung der Gemeinschaft an der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle. Es handelt sich hierbei um den Abschlussbericht gemäß Artikel 4 des Ratsbeschlusses. In diesem Bericht werden die bilateralen Beziehungen zwischen der Kommission und der Informationsstelle sowie die wesentlichen, von der Informationsstelle durchgeführten Aktivitäten seit 1999 dargelegt.

2. Kapitel II enthält Hintergrundinformationen über die Beteiligung der Gemeinschaft an der Informationsstelle.

3. In Kapitel III des Berichts sind die wichtigsten Rechtsakte im Hinblick auf die Mitgliedschaft der Gemeinschaft zusammengefasst. Ferner ist ein kurzer Finanzbericht enthalten.

4. Kapitel IV gibt einen Gesamtüberblick über die Aktivitäten der Informationsstelle seit Ende 1999 bis Mitte 2006. Hier werden die Hauptbereiche Markt/Finanzen und Recht näher untersucht.

5. Kapitel V enthält eine Bewertung hinsichtlich der Verbreitung der von der Informationsstelle in den wichtigsten Branchen erhobenen und analysierten Informationen.

6. Kapitel VI enthält eine Gesamtbewertung der Gemeinschaftsbeteiligung anhand der Ziele von 1999 sowie der Umsetzung der bilateralen Beziehungen zwischen Kommission und Informationsstelle.

I. Einführung

Dieser Bericht bezieht sich auf die Durchführung des Beschlusses 1999/784/EG des Rates über die Beteiligung der Gemeinschaft an der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle. Er beschäftigt sich sowohl mit den bilateralen Beziehungen zwischen der Kommission und der Informationsstelle als auch mit den Hauptaktivitäten der Informationsstelle als Reaktion auf die Anforderungen von Industrie und öffentlichen Behörden im Hinblick auf den Erhalt relevanter Informationen. Der Bericht bezieht sich auf den Zeitraum von Ende 1999 (dem Zeitpunkt der Annahme des Ratsbeschlusses) bis November 2006.

II. Beteiligung der Gemeinschaft

Im Dezember 1992 errichtete der Europarat die Informationsstelle für eine Anlaufzeit von drei Jahren[3]; im März 1997 wurde der Fortbestand der Informationsstelle auf unbegrenzte Dauer[4] bestätigt.

Rechtsgrundlage für die Beteiligung der Gemeinschaft an der Informationsstelle ist Artikel 157 Absatz 3 EG-Vertrag (Ex-Artikel 130). In diesem Artikel geht es um Gemeinschaftstätigkeiten, mit denen die Anpassung der Industriesektoren an strukturelle Änderungen unterstützt, die Entwicklung von Unternehmen (insbesondere KMU) und die Zusammenarbeit von Unternehmen gefördert und eine verbesserte Umsetzung der Strategien in den Bereichen Forschung und Entwicklung (FuE) sowie Innovation gewährleistet werden soll.

Entsprechend diesen Zielsetzungen trägt der Beschluss der Gemeinschaft, Vollmitglied der Informationsstelle zu werden, dazu bei, den europäischen audiovisuellen Sektor mit wichtigen detaillierten Informationen über Marketing, Finanzen, Rechtsvorschriften und die praktische Vorgehensweise zu versorgen.

Die Informationsstelle hat sich als äußerst effizient bei der raschen Zusammenstellung solcher Informationen und deren Verbreitung in der Öffentlichkeit erwiesen, insbesondere auch bei Anfragen von kleinen und mittleren Unternehmen.

Darüber hinaus ist die Arbeit der Informationsstelle für die EU-Industrie von großem Wert, da sie eine Vielzahl von Ländern, einschl. Beitrittsländer, sowie den EWR und die meisten anderen europäischen Staaten abdeckt. Mitte 2006 hatte die Informationsstelle 37 Mitglieder: 36 Länder[5] und die Gemeinschaft.

Der weite Erfassungsbereich der von der Informationsstelle bereitgestellten Informationen und ihre Fähigkeit, „maßgeschneiderte“ Forschungsarbeiten durchzuführen, sind nicht nur für die Industrie von großem Interesse, sondern auch für die politischen Entscheidungsträger – sowohl auf nationaler als auch auf Gemeinschaftsebene.

Die Informationsstelle ist nicht die einzige Quelle für statistische Informationen über den audiovisuellen Sektor. Seit 1999[6] trägt Eurostat auf EU-Ebene statistische Informationen zusammen. Die Sachverständigen der Informationsstelle und die Sachverständigen von Eurostat hielten zwei Mal jährlich regelmäßige Koordinierungssitzungen ab, um Doppelarbeit in Bereichen zu vermeiden, die in die Zuständigkeit beider Institutionen fallen, insbesondere im Zusammenhang mit Marktstatistiken.

III. DURCHFÜHRUNG DES RATSBESCHLUSSES

Gemäß Artikel 1 des Ratsbeschlusses wird die Gemeinschaft Mitglied der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle, die durch ein Teilübereinkommen des Europarates errichtet wurde. Gemäß Artikel 2 des Beschlusses vertritt die Kommission die Gemeinschaft in ihren Beziehungen zur Informationsstelle. In Artikel 5 wurde zunächst eine Teilnahme der Gemeinschaft bis Ende 2004 festgelegt. Die Dauer der Beteiligung wurde jedoch mit dem Beschluss 2239/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates bis Ende 2006 verlängert.

3.1 Bestätigung der Teilnahme

Anfang 2000 ist die Kommission zwecks Durchführung des Ratsbeschlusses in Verhandlungen mit dem Europarat und der Informationsstelle eingetreten. Bei den Diskussionen stand vor allem die Festlegung der Modalitäten für die Beteiligung der Gemeinschaft an der Informationsstelle im Vordergrund. Hierbei mussten zwei Fragen geklärt werden: Erstens ist die Gemeinschaft im Gegensatz zu den anderen beteiligten Ländern kein Mitglied des Audiovisuellen EUREKA. Zweitens erfordert die Mitgliedschaft, dass speziellen Finanzvorschriften der Kommission Rechnung getragen wird, die sich insbesondere auf die Verwendung nicht ausgeschöpfter Mittel und die Verpflichtungen im Falle eines Ausscheidens aus der Informationsstelle beziehen.

Um den Finanzvorschriften der Kommission Rechnung zu tragen, überarbeitete der Europarat im September 2000 die Satzung und Haushaltsordnung der Informationsstelle.[7]

Nach der Entschließung des Europarates hat die Kommission das für audiovisuelle Politik zuständige Kommissionsmitglied, Frau Viviane Reding, ermächtigt[8], die Beteiligung der Gemeinschaft an der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle als Abkommen in Form eines Briefwechsels mit dem Generalsekretariat des Europarates förmlich zu bestätigen.

Der Briefwechsel von November 2000 enthielt eine Überprüfungsklausel für den Zeitraum nach 2004, da der Beschluss 1999/784/EG des Rates nur bis zum 31. Dezember 2004 Gültigkeit hatte. Um die Jahre 2005 und 2006 abzudecken, ermächtigte die Kommission erneut[9] Frau Reding, die Beteiligung der Gemeinschaft an der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle für weitere zwei Jahre förmlich zu verlängern. Dieses Abkommen wurde in Form eines weiteren Briefwechsels mit dem Europarat im Juli und September 2005 umgesetzt. Für den Zeitraum nach Ablauf der Gültigkeit des Beschlusses 2239/2004/EG (also den 31. Dezember 2006), wurde eine weitere Überprüfungsklausel eingebunden.

Eine entsprechende Vereinbarung war beiden Briefwechseln im Anhang beigefügt. Hierin wurden die jährlichen finanziellen Verpflichtungen der Kommission aufgeführt. Die beiden nachfolgenden Versionen des Dokuments werden jedes Jahr aktualisiert und von der Kommission und der Informationsstelle genehmigt.

3.2 Finanzbeitrag der Gemeinschaft

Im Finanzbogen, der dem Entwurf des Ratsbeschlusses 1999/784/EG beigefügt war, waren die Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen auf insgesamt 1,325 Mio. EUR über einen Zeitraum von sechs Jahren hinweg angesetzt; der Höchstbetrag für das Jahr 2004 betrug 235 000 EUR. Mit dem Finanzbogen zum Beschluss 2239/2004/EG wurde die Obergrenze von 2004 für die Jahre 2005 und 2006 heraufgesetzt.

Wegen langwieriger Verhandlungen wurde die Mitgliedschaft der Gemeinschaft erst im November 2000, also ein Jahr nach der Annahme des Ratsbeschlusses, bestätigt. Um die Zusammenarbeit mit der Informationsstelle in diesem Zeitraum sicherzustellen, unterzeichnete die Kommission am 31. Januar 2000 einen Zuschussvertrag mit der Informationsstelle. Dieser Zuschussvertrag bezog sich auf eine Summe, die dem theoretischen satzungsgemäßen Beitrag entsprach und die den Betrag, der im Finanzbogen im Anhang zu dem Entwurf des Ratsbeschlusses für das Jahr 1999 angesetzt war, nicht überstieg.

Die Bestimmungen dieses Zuschussvertrags standen im Einklang mit den Vorschriften der Kommission über die Gewährung von Zuschüssen. Dieser Ansatz unterscheidet sich von den Bestimmungen der Vereinbarung insofern, als die Höhe des jährlichen Finanzbeitrags gemäß der Vereinbarung nicht direkt an die tatsächlichen Kosten desselben Jahres geknüpft, sondern von vornherein festgelegt ist, wobei überschüssige Zahlungen vom Beitrag des nächsten Jahres abgezogen werden.

In Anwendung des Finanzierungsmechanismus des Zuschussvertrags wurde ein Beitrag geleistet, der um 8 528 EUR unter dem vorgesehenen Maximalbetrag lag. Die Informationsstelle forderte die Kommission auf, den fälligen Betrag in voller Höhe zu begleichen. Die Kommission widersprach dieser Aufforderung mit der Begründung, dass sie im Rahmen des Zuschussvertrags allen finanziellen Verpflichtungen nachgekommen sei. Im Anschluss an eine von einem Expertengremium im November 2002 durchgeführten Analyse beschloss der Exekutivrat der Informationsstelle einstimmig, auf die Forderungen gegen die Kommission zu verzichten.

Aufgrund der zusätzlichen Einnahmen der Informationsstelle und der Beiträge der Mitglieder waren die Verpflichtungen und Zahlungen in den Jahren 1999 bis 2006 sowohl nominal als auch prozentual durchgängig geringer als die in den Entwürfen der Kommission für die Ratsbeschlüsse von 1999 und 2004 vorgesehenen Beträge.

Werte in € |1999 |2000 |2001 |2002 |2003 |2004 |2005 |2006 | |Höchstbetrag der Verpflichtungen |200 000 |215 000 |220 000 |225 000 |230 000 |235 000 |235 000 |235 000 | |Tatsächliche Verpflichtungen |198 184 |200 000 |219 945 |219 822 |220 080 |221 154 |232 150 |234 999 | |Tatsächliche Zahlungen |189 656 |200 000 |219 945 |219 822 |220 079 |221 154 |232 150 |234 999 | |Höchstbetrag der Beteiligung |12,25 % |12,25 % |12,25 % |12,25 % |12,25 % |12,25 % |12,25 % |12,25 % | |Tatsächliche Beteiligung |9,68 % |10,04 % |10,89 % |9,66 % |9,81 % |9,68 % |8,96 % |9,52 % | | IV. TÄTIGKEIT DER INFORMATIONSSTELLE

Gemäß der Satzung der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle „besteht ihr Ziel darin, den Informationsfluss innerhalb der audiovisuellen Industrie zu verbessern und den Überblick über den Markt sowie dessen Transparenz zu fördern. Bei der Verwirklichung dieses Ziels achtet die Informationsstelle insbesondere darauf, die Zuverlässigkeit, die Kompatibilität und die Vergleichbarkeit der Informationen sicherzustellen“.

Um diesem Auftrag gerecht zu werden, konzentriert sich die Informationsstelle bei ihrer Tätigkeit auf zwei Schwerpunkte: die Veröffentlichung von jährlichen Statistiken über die audiovisuellen Märkte und die Veröffentlichung eines regelmäßigen Newsletters zu Rechtsfragen. Ferner werden Ad-hoc -Studien und Veröffentlichungen zu verschiedenen Anlässen erstellt.

4.1 Markt- und Finanzbereich

Die Informationsstelle konzentriert sich auf die Erhebung und Analyse von statistischen und wirtschaftlichen Informationen im Hinblick auf die verschiedenen Segmente des audiovisuellen Markts, die Finanzlage von Unternehmen, die an Aktivitäten im audiovisuellen Bereich mitwirken, und staatliche Zuschüsse für Filme und audiovisuelle Arbeiten. Ein besonderes Augenmerk liegt auf den Herausforderungen, die sich im Zusammenhang mit neuen Technologien ergeben, sowie auf der Notwendigkeit, die Transparenz auf den audiovisuellen Märkten in Europa zu erhöhen.

Veröffentlichungen wie das Jahrbuch, FOCUS und verschiedene Ad-hoc -Berichte liefern eine Fülle von Informationen im Hinblick auf die Unterstützung zahlreicher Akteure, Branchen und öffentlicher Verwaltungen. Darüber hinaus wurden kostenlose Online-Dienste eingerichtet, um insbesondere KMU nützliche Informationen zur Verfügung stellen zu können: die Datenbank LUMIERE für Kinobesucherzahlen, die Datenbank KORDA zu öffentlichen Förderprogrammen sowie das Verzeichnis PERSKY, das systematisch aufgeschlüsselte Listen mit Links zu den Websites Tausender Fernsehsender und Informationsquellen zu den nationalen Fernsehmärkten umfasst.

Zur Durchführung dieser Aufgaben arbeitet die Informationsstelle mit verschiedenen speziellen Netzen von „Anbietern von Daten“ zusammen, einschließlich nationalen Filmagenturen, Fach- und Berufsverbänden, nationalen statistischen Ämtern, Branchenzeitschriften und Marktforschungsinstituten.

4.2 Rechtsbereich

Zu den von der Informationsstelle behandelten Themen gehören die Digitalisierung der Medien und die elektronische Kommunikation, die Konvergenz und Globalisierung sowie die Art und Weise, wie sich diese auf verschiedene Bereiche wie die Menschenrechte und die wirtschaftliche Freiheit, Kulturgüter und das kulturelle Erbe, das Urheberrecht, das Strafrecht und das Handelsrecht, sowie auf die Werbung, den Verbraucherschutz, den freien Zugang zu Informationen, die staatliche Unterstützung und auf EU-Hilfsprogramme, Steuerregelungen, Transparenz, Bildung usw. auswirken.

Um die audiovisuelle Industrie, die Gesetzgeber und die öffentlichen Verwaltungen in den Mitgliedstaaten mit umfassenden und aktuellen Informationen und Analysen zu versorgen, hat die Informationsstelle ein weites Netz nationaler Korrespondenten und akademischer Einrichtungen geschaffen. Darüber hinaus stand die Informationsstelle in regelmäßigem Kontakt mit den Gesetzgebern, den Regulierungsbehörden und weiteren überstaatlichen Organisationen. Besondere Aufmerksamkeit galt der Einrichtung eines externen Netzes, mit dem eine angemessene Übersetzungsleistung (einschließlich der Ausbildung von Korrektoren) gewährleistet werden soll. Die Rechtsvorschriften im audiovisuellen Bereich sind angesichts der unterschiedlichen Kulturen und Sprachen ein äußerst wichtiges und komplexes Problem.

4.3 EPRA: European Platform of Regulatory Authorities (Zusammenschluss der europäischen Medienaufsichtsbehörden)

Seit Anfang 2006 stellt die Informationsstelle das EPRA-Sekretariat. Im Anschluss an die Genehmigung durch den Exekutivrat der Informationsstelle im Juni 2005 wurde am 30. November 2005 ein spezieller Vertrag mit EPRA unterzeichnet. Die Ausgaben für das EPRA-Sekretariat sind im Haushalt der Informationsstelle verzeichnet, werden jedoch in voller Höhe von EPRA getragen.

V Verbreitung der Arbeiten der Informationsstelle

Die drei folgenden Gruppen sind die wichtigsten Zielgruppen für die Produkte und Dienste der Informationsstelle:

- die wesentlichen Industriebereiche (Film, Rundfunk, Video/DVD und Multimedia) sowie damit zusammenhängende Branchen (z. B. Telekommunikation),

- der Dienstleistungssektor der wesentlichen Industriebereiche (Berater, Rechtsanwälte, Finanzdienstleistungen, Fachpresse usw.),

- die politischen Entscheidungsträger und Behörden auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene sowie der öffentliche Dienstleistungssektor im Allgemeinen (Ministerien, Rundfunkbehörden, öffentliche Fördereinrichtungen, internationale Organisationen usw.).

Die Informationsstelle ist aufgrund ihrer Satzung dazu verpflichtet, für ihre Dienste Gebühren zu erheben. Als öffentliche Dienstleistungseinrichtung muss sie ihren Mitgliedern und den Zielgruppen jedoch auch umfassende kostenlose Dienste zur Verfügung stellen (weitere Einzelheiten sind in Anhang 1 zu finden).

5.1 Markt- und Finanzbereich

Das Jahrbuch ist die wichtigste statistische Veröffentlichung der Informationsstelle und wird seit 1994 jedes Jahr herausgegeben. Im Zeitraum von 2002 bis 2005 bestand das Jahrbuch aus insgesamt fünf Bänden: (1. Die Wirtschaftslage des audiovisuellen Sektors in Europa; 2. Audiovisuelle Ausstattung der Haushalte – Übertragungswege – Fernsehreichweiten; 3. Film- und Videoindustrie; 4. Multimedia und neue Technologien; 5. Fernsehsender – Programmproduktion und -handel). 2006 erschien das Jahrbuch in drei Bänden (1. Fernsehen in 36 europäischen Staaten; 2. Trends im europäischen Fernsehen; 3. Film und Video).

Das J ahrbuch ist auch als Abonnement in elektronischer Form verfügbar. Auf diese Weise können die Benutzer auf die Informationen zugreifen, bevor die Druckausgabe des Jahrbuches erschienen ist. Außerdem haben sie die Möglichkeit, sich die Informationen als Excel-Datei anzeigen zu lassen.

FOCUS – Trends of the World Film Market wird jedes Jahr im Mai anlässlich von Cannes Film Market herausgegeben. Diese Veröffentlichung enthält eine aktuelle Analyse der Entwicklungen in Europa, wie auch in anderen Teilen der Welt. FOCUS ist als zuverlässiges und benutzerfreundliches Informationswerkzeug allgemein anerkannt.

Darüber hinaus veröffentlicht die Informationsstelle zu bestimmten Themen Ad-hoc -Berichte, die entweder in gedruckter Form oder online zur Verfügung gestellt werden. Sie werden zum Teil direkt von den Sachverständigen und Analytikern der Informationsstelle verfasst, zum Teil aber auch von externen Sachverständigen bereitgestellt.

5.2 Rechtsbereich

Seit 1999 nimmt der Umfang der von der Informationsstelle unter dem Begriff „IRIS“ zusammengestellten, verarbeiteten und verbreiteten rechtlichen Informationen kontinuierlich zu.

Der „IRIS-Newsletter“ wurde 1995 eingeführt und wird seitdem zehnmal pro Jahr herausgegeben. IRIS ist ebenfalls als Online-Publikation erhältlich. In den vergangenen Jahren wurden mehr als 3 600 Artikel zu Gesetzen, Urteilen, administrativen Entscheidungen und politischen Dokumenten veröffentlicht. Im Newsletter werden Aktivitäten aus 56 verschiedenen Ländern und allen großen überstaatlichen Organisationen behandelt.

„IRIS Plus“ wurde erstmals 2001 veröffentlicht. Hierbei handelt es sich um eine thematische Beilage, die an jede zweite Ausgabe des „IRIS-Newsletter“ angehängt ist. „IRIS Plus“ behandelt Fragen von internationaler Bedeutung und analysiert, wie diese Fragen unter der Gesetzgebung der verschiedenen Länder gehandhabt werden. Die in „IRIS Plus“ abgedeckten Themen erstrecken sich von Fragen des Urheberrechts über die staatliche Finanzierung von Filmen, die Konvergenz und den traditionellen Rundfunk bis hin zu den neuen Medien und Menschenrechten.

Bei „IRIS Specials“ handelt es sich um größere Sonderveröffentlichungen mit einem Umfang von 50 bis 150 Seiten. Sie bieten ausführliche Informationen über die gültigen Rechtsrahmen (europäische und nationale Gesetzgebung) und enthalten Beispiele für Regulierungsmodelle. Zu vielen Gelegenheiten enthalten die IRIS-Sonderausgaben zu Vergleichszwecken auch Informationen zu den Regulierungsstrukturen der Vereinigten Staaten. „IRIS Specials“ wurde erstmals 1999 als Leitfaden für rechtliche Fragen zu audiovisuellen Medien in Europa herausgegeben. Seitdem wurden acht weitere Sonderausgaben veröffentlicht. Die Ende 2006 erschienene IRIS-Sonderausgabe enthielt einen Beitrag zur Umsetzung der Gesetzgebung zu grenzüberschreitenden audiovisuellen Mediendiensten („Implementing the Regulation of Transfrontier Audiovisual Media Services“) .

5.3 Internet

Die Informationsstelle unterhält zwei Datenbanken zu Wirtschafts- und Finanzfragen und ein Online-Verzeichnis, das kostenlos auf der Website der Informationsstelle zur Verfügung steht.

Die seit 1996 bestehende Datenbank LUMIERE enthält ausführliche Informationen zu den jährlichen Kinobesucherzahlen für alle Filme, die in einem der 27 abgedeckten europäischen Länder kommerziell veröffentlicht wurden. LUMIERE enthält mehr als 15 000 Filme. Diese Datenbank bietet leistungsstarke Werkzeuge für die statistische Analyse (Marktanteile, Analyse nach Genre usw.) und ist somit eine nützliche Informationsquelle für Experten.

Die Datenbank KORDA enthält umfassende Informationen zu rund 600 Unterstützungsprogrammen von über 200 europäischen Stellen für die öffentliche Förderung. Über eine Suchfunktion erhält der Benutzer die Möglichkeit, spezielle Unterstützungsprogramme nach Land, Genre und Produktionszeitraum gegliedert zu suchen.

Das Verzeichnis PERSKY enthält eine systematische Auflistung der Links zu den Internetseiten aller Fernsehsender in den 36 Mitgliedstaaten der Informationsstelle sowie Links zu den Rundfunk-Regulierungsbehörden, Informationsquellen und nationalen Berichten.

Seit 2003 bietet die Informationsstelle einen kostenlosen Zugang zur Rechtsdatenbank „IRIS Merlin“. Diese Datenbank enthält rund 4 000 Artikel und mehr als 4 200 Referenzdokumente (Gesetze, Verfügungen, Gerichtsurteile usw.). Mit der speziellen Such- und Filterfunktion in „IRIS Merlin“ können Sie nicht nur nach Artikeln aus dem „IRIS-Newsletter“ suchen, sondern auch nach Artikeln, die speziell für diese Datenbank verfasst wurden (z. B. eine 2005 veröffentlichte Zusammenstellung der Verträge über Koproduktionen).

Im Web-Portal der Informationsstelle sind außerdem zahlreiche Artikel zu rechtlichen Fragen verfügbar, darunter Länderberichte (z. B. zu Russland, der Türkei und der Schweiz) und Berichte zu weiteren speziellen Themen sowie Übersichtstabellen zum aktuellen Stand im Hinblick auf die Unterzeichnung und Ratifikation relevanter europäischer Übereinkommen und sonstiger internationaler Verträge und nationale Listen über Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung.

5.4 Sonstige Verbreitungstätigkeiten und Konferenzen

Die Informationsstelle hat in den vergangenen sieben Jahren bei der Organisation von elf Workshops im Rechtsbereich mitgewirkt. Der letztere Workshop, der im November 2006 stattfand, hat sich mit der „Zukunft der Breitbandübertragung audiovisueller Inhalte“ beschäftigt. Jeder Workshop deckte ein Thema ab, das in einer IRIS-Veröffentlichung behandelt wurde. Ferner wirkt die Informationsstelle regelmäßig an Konferenzen, Workshops und ähnlichen Veranstaltungen mit, die von anderen Institutionen, den EU-Mitgliedstaaten und Cannes Film Market organisiert werden.

2003 richtete die Informationsstelle die Kontaktdatenbank „Oriel“ ein, mit deren Hilfe sie die Mitglieder der verschiedenen Netze, die internationale Presse sowie aktuelle und potenzielle Kunden erreichen kann.

VI. Schlussfolgerungen

Die positive Bewertung der Beziehungen zwischen der Gemeinschaft und der Informationsstelle im Halbzeitbericht 2002 der Kommission[10] über die Beteiligung der Gemeinschaft an der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle kann erneut bestätigt werden. Durch den Erfolg der Veröffentlichungen und der Datenbanken, z. B. das Jahrbuch, IRIS und Lumière, gilt die Informationsstelle nun sowohl bei den Akteuren in den verschiedenen Bereichen der audiovisuellen Industrie als auch bei öffentlichen Behörden auf nationaler und Gemeinschaftsebene als wichtige Quelle für Informationen zu wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen.

Zusätzlich zu den regelmäßigen Veröffentlichungen und den Online-Datenbanken konnte die Informationsstelle genaue Analysen herausgeben, die normalerweise nur sehr schwer zu so günstigen Preisen bereitgestellt werden könnten – sei es für die Industrie oder, im Hinblick auf den Mitgliedsbeitrag, für die teilnehmenden öffentlichen Einrichtungen.

Die Informationsstelle zeichnet sich besonders durch ihre Kapazitäten hinsichtlich der Einrichtung und Unterhaltung leistungsfähiger Netzwerke wissenschaftlicher Partner aus. Diese Fähigkeit ist seit Jahren ein wesentlicher Faktor für eine kontinuierliche Bereitstellung der vielfältigen Beiträge zu den wirtschaftlichen und rechtlichen Analysen der Informationsstelle. Im Gegenzug stellt die Informationsstelle dem audiovisuellen Sektor und insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen umfangreiche Werkzeuge zur Verfügung, mit deren Hilfe ein besserer Überblick über die Märkte und den Rechts- und Regulierungsrahmen ermöglicht wird.

Für die weitere Unterstützung der Aktivitäten der Informationsstelle hat die Kommission beantragt, die Teilnahme der Gemeinschaft an der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle innerhalb des Rahmens des neuen Programms MEDIA 2007[11] bis 2013 weiterzuführen.

[1] ABl. L 307 vom 2.12.1999, S. 61.

[2] ABl. L 390 vom 31.12.2004, S. 1.

[3] Entschließung (92) 70 des Ministerkomitees, angenommen am 15. Dezember 1992.

[4] Entschließung (97) 4 des Ministerkomitees, angenommen am 20. März 1997.

[5] Zu den Mitgliedern der Informationsstelle gehören die 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft sowie Albanien, Bulgarien, Kroatien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Rumänien, die Russische Föderation, die Schweiz, die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien und die Türkei.

[6] Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über Audiovisuelle Statistiken. KOM(2004) 504 endg. vom 16.7.2004.

[7] Entschließung (2000) 7 des Ministerkomitees, angenommen am 21. September 2000.

[8] Beschluss K(2000) 3308, 15.11.2000, nicht veröffentlicht.

[9] Beschluss K(2005) 1989, 5.7.2005, nicht veröffentlicht.

[10] KOM(2002) 619 endg.

[11] KOM(2004) 470 endg.

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