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Document 52006DC0635

Bericht der Kommission - Jahresbericht über den Kohäsionsfonds (2005) {SEC(2006)1366}

/* KOM/2006/0635 endg. */

52006DC0635

Bericht der Kommission JAHRESBERICHT ÜBER DEN KOHÄSIONSFONDS (2005) {SEC(2006)1366} /* KOM/2006/0635 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 21.11.2006

KOM(2006) 635 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION

JAHRESBERICHT ÜBER DEN KOHÄSIONSFONDS (2005) {SEC(2006)1366}

INHALTSVERZEICHNIS

1. Ausführung des Haushaltsplans 3

2. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Konditionalität 7

3. Koordinierung mit der Verkehrs- und der Umweltpolitik 8

3.1. Verkehr 8

3.2. Umwelt 9

4. Kontrollen 9

5. Unregelmässigkeiten und Aussetzung der Finanzhilfe 10

6. Bewertung 11

7. Information und Publizität 12

JAHRESBERICHT ÜBER DEN KOHÄSIONSFONDS (2005)

Der vorliegende Bericht wird gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1164/94 zur Errichtung des Kohäsionsfonds vorgelegt. Er bezieht sich auf die Tätigkeit des Kohäsionsfonds im Kalenderjahr 2005.

1. AUSFÜHRUNG DES HAUSHALTSPLANS

Die im Jahr 2005 für Mittelbindungen zur Verfügung stehenden Kohäsionsfondsmittel beliefen sich auf 5 131 932 989 EUR (laufende Preise) für die 13 begünstigten Mitgliedstaaten. Dieser Betrag umfasst auch die Mittel für technische Hilfe (8 100 000 EUR). Der Kohäsionsfonds gilt nun für 13 Mitgliedstaaten, nachdem Irland wegen seines Wirtschaftswachstums seit 1. Januar 2004 nicht mehr förderfähig ist.

Die Verpflichtungsermächtigungen wurden fast vollständig ausgeschöpft (99,99 %), auf das Jahr 2006 wurden keine Mittel übertragen.

Tabelle 1. Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen im Jahr 2005 (in EUR)

Verpflichtungsermächtigungen | Ursprüngliche Mittel | Übertragungen | Endgültige Mittel | Ausgeführte Mittel | Aufgehobene Mittel | Auf 2006 übertragene Mittel |

Haushaltsplan 2005 | 5 131 932 989 | 0 | 5 131 932 989 | 5 131 394 095 | 0 | 0 |

Von 2004 übertragene Mittel | 2 084 326 | 0 | 2 084 326 | 2 084 326 | 0 | 0 |

Wiedereingesetzte Mittel | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |

Erstattungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |

Insgesamt | 5 134 017 315 | 0 | 5 134 017 315 | 5 133 478 421 | 0 | 0 |

Tabelle 2. Inanspruchnahme der Zahlungsermächtigungen im Jahr 2005 (in EUR)

Zahlungsermächtigungen | Ursprüngliche Mittel | Übertragungen | Endgültige Mittel | Ausgeführte Mittel | Aufgehobene Mittel | Auf 2006 übertragene Mittel |

Haushaltsplan 2005 | 3 005 500 000 | - 905 667 578 | 2 099 832 422 | 2 095 501 859 | 4 330 562 | 0 |

Von 2004 übertragene Mittel | 133 138 854 | 0 | 133 138 854 | 133 138 854 | 0 | 0 |

Wiedereingesetzte Mittel | 7 413 307 | 0 | 7 413 307 | 7 352 531 | 0 | 60 775 |

Erstattungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |

Insgesamt | 3 146 052 161 | - 905 667 578 | 2 240 384 583 | 2 235 993 244 | 4 330 562 | 60 775 |

Wegen der verhältnismäßig niedrigen Auszahlungsrate in den ersten neun Monaten des Berichtsjahres wurden insgesamt 905,6 Millionen EUR Zahlungsermächtigungen im Rahmen des globalen Übertragungsverfahrens zwischen den Strukturfonds vom Kohäsionsfonds auf den EFRE übertragen. Nach dieser Übertragung wurden die Zahlungsermächtigungen im Jahr 2005 zu 99,8 % ausgeschöpft.

Haushaltsvollzug je Mitgliedstaat im Jahr 2005

Tabelle 3. Verpflichtungsermächtigungen 2005

Mitgliedstaat | Umwelt | Verkehr | Technische Hilfe | Insgesamt |

Betrag in EUR | Anteil in % | Betrag in EUR | Anteil in % | Betrag in EUR | Betrag in EUR | Anteil in % |

Spanien | 852 915 773 | 47.2 | 955 633 794 | 52.8 | - | 1 808 549 567 | 35.2 |

Griechenland | 108 808 087 | 25.3 | 321 689 418 | 74.7 | - | 430 497 505 | 8.5 |

Portugal | 289 926 872 | 59.2 | 199 774 911 | 40.8 | - | 489 701 783 | 9.5 |

Zypern | 13 122 653 | 86.9 | 1 976 824 | 13.1 | - | 15 099 477 | 0.3 |

Tschechische Republik | 125 984 675 | 49.1 | 130 826 766 | 50.9 | - | 256 811 441 | 5.0 |

Estland | 33 779 915 | 38.5 | 53 970 504 | 61.5 | - | 87 750 419 | 1.8 |

Ungarn | 157 491 180 | 50.7 | 153 050 527 | 49.3 | - | 310 541 707 | 6.0 |

Lettland | 78 180 693 | 50.6 | 76 219 129 | 49.4 | - | 154 399 822 | 3.0 |

Litauen | 117 185 363 | 68.3 | 54 376 851 | 31.7 | - | 171 562 214 | 3.3 |

Malta | 0 | 0 | 5 347 620 | 100 | - | 5 347 620 | 0.1 |

Polen | 673 535 292 | 57.8 | 491 996 252 | 42.2 | - | 1 165 531 544 | 22.7 |

Slowakei | 79 538 582 | 51.0 | 76 448 510 | 49.0 | - | 155 987 092 | 3.0 |

Slowenien | 47 140 815 | 90.9 | 4 694 914 | 9.1 | - | 51 835 729 | 1.0 |

Technische Hilfe | 0 | 0 | 0 | 0 | 29 862 501 | 29 862 501 | 0.6 |

Insgesamt | 2 577 609 900 | 50.2 | 2 526 006 020 | 49.8 | 29 862 501 | 5 133 478 421 | 100 % |

Tabelle 4. Zahlungsermächtigungen 2005 (in EUR)

Die Zahlen für die neuen Mitgliedstaaten beziehen sich nur auf Zahlungen für Vorhaben, die ab 1. Mai 2004 im Rahmen des Kohäsionsfonds genehmigt wurden (d.h. ohne die Heranführungshilfe für ISPA-Vorhaben). Die Tabelle 5 zeigt die Zahlungen, die im Jahr 2005 für vor dem Beitritt genehmigte ISPA-Vorhaben getätigt wurden.

Mitgliedstaat | Umwelt | Verkehr | Technische Hilfe | Insgesamt |

Betrag in EUR | Anteil in % | Betrag in EUR | Anteil in % | Betrag in EUR | Betrag in EUR | Anteil in % |

Spanien | 654 401 989 | 47.2 | 732 303 612 | 52.8 | - | 1 386 705 601 | 62.0 |

Griechenland | 156 508 198 | 49.9 | 157 306 438 | 50.1 | - | 313 814 636 | 14.0 |

Irland | 12 004 179 | 73.2 | 4 391 663 | 26.8 | - | 16 395 842 | 0.7 |

Portugal | 124 050 708 | 45.1 | 150 776 339 | 54.9 | - | 274 827 047 | 12.3 |

Zypern | 0 | 0 | 5 058 456 | 100 | - | 5 058 456 | 0.3 |

Tschechische Republik | 0 | 0 | 15 326 716 | 100 | - | 15 326 716 | 0.7 |

Estland | 2 543 159 | 66.8 | 1 264 006 | 33.2 | - | 3 807 166 | 0.2 |

Ungarn | 3 190 375 | 4.0 | 74 988 467 | 96.0 | - | 78 178 843 | 3.5 |

Lettland | 0 | 0 | 20 441 701 | 100 | - | 20 441 701 | 0.9 |

Litauen | 0 | 0 | 48 866 247 | 100 | - | 48 866 247 | 2.2 |

Malta | 0 | 0 | 0 | 0 | - | 0 | 0 |

Polen | 0 | 0 | 17 411 326 | 100 | - | 17 411 326 | 0.8 |

Slowakei | 2 664 822 | 61.3 | 40 784 213 | 38.7 | - | 43 449 035 | 1.9 |

Slowenien | 0 | 0 | 8 542 556 | 100 | - | 8 542 556 | 0.4 |

Technische Hilfe | 0 | 0 | 0 | 0 | 3 168 067 | 3 168 067 | 0.1 |

Insgesamt | 955 363 431 | 42.8 | 1 277 461 745 | 57.2 | 3 168 067 | 2 235 993 244 | 100 % |

Für das vierte Jahr in Folge lag der Schwerpunkt der Zahlungen wieder mehr auf Verkehrsvorhaben, wobei die Verteilung zwischen Verkehr und Umwelt unter den Mitgliedstaaten jedoch erheblich schwankt.

Tabelle 5. Neue Mitgliedstaaten – im Jahr 2005 getätigte Zahlungen für ehemalige ISPA-Vorhaben

Mitgliedstaat | Umwelt | Verkehr | Insgesamt |

Betrag in EUR | Anteil in % | Betrag in EUR | Anteil in % | Betrag in EUR | Anteil in % |

Tschechische Republik | 37.842.669,97 | 64,2% | 21.083.316,98 | 35,8% | 58.925.986,95 | 11,4% |

Estland | 16.146.155,41 | 56,6% | 12.363.826,57 | 43,4% | 28.509.981,98 | 5,5% |

Ungarn | 28.224.506,00 | 39,8% | 42.706.981,30 | 60,2% | 70.931.487,30 | 13,7% |

Lettland | 24.905.962,19 | 41,6% | 34.943.875,20 | 58,4% | 59.849.837,39 | 11,5% |

Litauen | 12.859.292,90 | 38,6% | 20.464.144,41 | 61,4% | 33.323.437,31 | 6,4% |

Polen | 85.207.452,51 | 40,3% | 26.464.614,43 | 59,7% | 211.672.066,94 | 40,8% |

Slowakei | 20.033.296,36 | 43,4% | 26.147.266,92 | 56,6% | 46.180.563,28 | 8,9% |

Slowenien | 1.009.431,70 | 11,0% | 8.137.626,12 | 89,0% | 9.147.057,82 | 1,8% |

Insgesamt | 226.228.767,04 | 41,9% | 292.311.651,93 | 58,1% | 518.540.418,97 | 100,0% |

Tabelle 6. Abwicklung der Mittelbindungen für 1993 -1999 im Jahr 2005 (in EUR)

Mitgliedstaat | Altlasten zum Jahresbeginn | Aufhebung von Mittelbindungen | Zahlungen | Altlasten zum Jahresende |

Spanien | 305 739 244 | 30 456 151 | 70 983 944 | 204 299 149 |

Griechenland | 171 283 818 | 59 732 167 | 29 386 156 | 82 165 494 |

Irland | 33 705 504 | 4 067 959 | 29 637 545 |

Portugal | 31 638 853 | 2 124 257 | 29 514 596 |

Insgesamt | 542 367 419 | 90 188 318 | 106 562 316 | 345 616 784 |

NB: Die ursprünglichen Altlasten zu Beginn des Jahres 2005 entsprechen nicht den im Jahresbericht 2004 genannten Endbeträgen, da diese ungenau waren und korrigiert werden mussten.

Bei den im Rahmen des Kohäsionsfonds gebundenen Mitteln handelt es sich um getrennte Mittel, d. h. die Zahlungen folgen den ursprünglichen Mittelbindungen. Wenn die Vorhaben gemäß den entsprechenden Entscheidungen ausgeführt werden, ergibt sich aus der Zeitspanne zwischen dem Zeitpunkt der Entscheidung und dem Termin der Zahlung des Restbetrags (in der Regel 4-5 Jahre) eine „automatische“ Altlast.

Um übermäßige Fristen zwischen Mittelbindungen und Zahlungen zu vermeiden, wurden weitere Anstrengungen zur Absorption der seit 2000 ausstehenden Altlasten unternommen. Rund 36,2 % der zu Jahresbeginn noch offenen Mittelbindungen wurden im Jahresverlauf entweder ausgezahlt oder aufgehoben. Ende 2005 waren die noch offenen Mittelbindungen auf 6,7 % des Jahreshaushalts des Kohäsionsfonds zurückgegangen (gegenüber mehr als 50 % Ende 2002 und 39 % Ende 2003). Diese Anstrengungen werden auch im Jahr 2006 in Partnerschaft mit den nationalen Behörden, die für die Durchführung der Vorhaben und die Auszahlungsanträge zuständig sind, fortgesetzt.

Einzelheiten der von den Mitgliedstaaten im Jahr 2005 verabschiedeten Vorhaben sind dem Anhang dieses Berichts zu entnehmen.

2. WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN UND KONDITIONALITÄT

Die Verordnung des Rates über den Kohäsionsfonds[1] knüpft dessen Einsatz an makroökonomische Bedingungen: „Aus dem Fonds werden keine neuen Vorhaben oder, im Fall bedeutender Vorhaben, keine neuen Vorhabenphasen in einem Mitgliedstaat finanziert, wenn der Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Empfehlung der Kommission feststellt, dass der Mitgliedstaat sein Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramm nicht derart durchgeführt hat, dass ein übermäßiges öffentliches Defizit vermieden wird.“ Dies entspricht der Funktion des Kohäsionsfonds als Instrument der Haushaltsunterstützung für die Mitgliedstaaten zur Wahrung der volkswirtschaftlichen Disziplin.

Im Jahr 2005 wurden vom Rat keine Entscheidungen hinsichtlich einer Aussetzung der Finanzierung für Empfängerländer durch den Kohäsionsfonds getroffen. Im Berichtsjahr hat sich ein übermäßiges Defizit bei sechs der zuletzt beigetretenen Mitgliedstaaten –Malta, Polen, Slowakei, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern –bestätigt. Nachdem die Kommission im Dezember 2004 festgestellt hatte, dass außer Ungarn alle betroffenen Mitgliedstaaten auf die entsprechenden Empfehlungen des Rates hin effektive Maßnahmen ergriffen haben, wurden aufgrund der Haushaltsentwicklungen im Jahr 2005 keine weiteren Schritte für notwendig erachtet. Zypern konnte sein Defizit korrigieren, während die Konvergenzprogramme der anderen Länder (außer Polens) den Empfehlungen des Rates nachkommen: die Defizite Maltas, der Slowakei und der Tschechischen Republik sollen bis 2006, 2007 bzw. 2008 abgebaut sein. Das Konvergenzprogramm Polens sieht nach der Aktualisierung von 2005 vor, das öffentliche Gesamtdefizit bis 2009 auf unter 3 % zu reduzieren. Nach Auffassung des Rates widerspricht dies seinen Empfehlungen vom Juli 2004, die eine effektive Korrektur des Defizits bis 2007 verlangen. Die Kommission beabsichtigt, weitere Schritte im Rahmen des Defizitverfahrens nach dem Stabilitäts- und Wachstumspakt vorzuschlagen.

Im Jahr 2005 waren bei drei Mitgliedstaaten (Griechenland, Ungarn und Portugal) zusätzliche Maßnahmen im Rahmen des Defizitverfahrens erforderlich.

Für Portugal wurde das 2002 eingeleitete Defizitverfahren nach der Aussetzung vom Jahr 2004 wieder aufgenommen. Nachdem das Defizit 2004 auf 2,9 % zurückgegangen war, hat der Rat wegen der erwarteten 6,2 % für 2005 das Verfahren wieder eröffnet und empfohlen, die Situation spätestens bis Ende 2008 zu bereinigen. In seiner Stellungnahme zur Aktualisierung 2005 des portugiesischen Stabilitätsprogramms stellte der Rat fest, dass das Programm die geforderte Korrektur bis 2008 ermöglicht.

Im Januar 2005 stellte der Rat fest, dass Griechenland und Ungarn keine effektiven Maßnahmen getroffen haben, um seinen Empfehlungen vom Juli 2004 nachzukommen. Bei Griechenland kam die Kommission jedoch im April 2005 zu dem Schluss, dass nach der Aufforderung des Rates vom Februar 2005 effektive Maßnahmen getroffen worden sind, um das Haushaltsdefizit 2006 unter 3 % zu senken. Der Rat hatte die Frist für die Korrektur bis 2006 verlängert. Dies ist in der Aktualisierung von 2005 zum Stabilitätsprogramm Griechenlands im Hinblick auf die Korrektur des Defizits berücksichtigt.

Ungarn wurde vom Rat in einer neuen Empfehlung vom März 2005 aufgefordert, bis Juli 2005 zusätzliche Haushaltsmaßnahmen zu treffen und sein Defizit bis 2008 abzubauen. In einer Mitteilung an den Rat im Juli 2005 stellte die Kommission fest, dass die ungarischen Behörden effektive Maßnahmen zum Abbau des Haushaltsdefizits von 2005 getroffen haben; allerdings seien möglicherweise noch weitere Maßnahmen mit bedeutenden und einschneidenden Anpassungen erforderlich, um die Defizitvorgabe für 2006 zu erreichen. Im Oktober 2005 prüfte die Kommission die Haushaltslage Ungarns erneut und schlug dem Rat vor festzustellen, dass Ungarn im Jahr 2005 zum zweiten Mal keine effektiven Korrekturmaßnahmen ergriffen hat. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Haushaltsziele für 2005 und 2006 erheblich verfehlt werden und die Erfüllung der Frist von 2008 für den Abbau des Defizits fraglich erscheint. Aufgrund dieser Sachlage richtete der Rat an Ungarn eine zweite Entscheidung nach Artikel 104 Absatz 8. Die Aktualisierung des Konvergenzprogramms wurde von Ungarn im Dezember 2005 vorgelegt, zusammen mit einem Plan zum Abbau des Defizits bis 2008. In seiner Stellungnahme erschien dies dem Rat mit erheblichem Risiko verbunden, da den vorgesehenen Ausgabenkürzungen keine klar bestimmten und quantifizierten Maßnahmen zugrunde lagen. Demnach forderte der Rat Ungarn auf, bis 1. September 2006 eine überarbeitete Aktualisierung seines Konvergenzprogramms vorzulegen.

Die Bestimmungen zur Konditionalität werden auch nach 2007 gültig bleiben. In der vorgeschlagenen neuen Verordnung über den Kohäsionsfonds für den nächsten Programmplanungszeitraum[2] wird die Anwendung der Konditionalitätsklausel weiter präzisiert. So kann der Rat entscheiden, die finanzielle Unterstützung durch den Fonds für die betreffenden Mitgliedsstaaten ab 1. Januar des auf die Entscheidung folgenden Jahres ganz oder teilweise auszusetzen. Diese Aussetzung gilt für neue Mittelbindungen.

3. KOORDINIERUNG MIT DER VERKEHRS- UND DER UMWELTPOLITIK

3.1. Verkehr

2005 entfielen knapp die Hälfte (49,8 %) der Mittelbindungen des Kohäsionsfonds auf den Verkehrssektor. Wie bereits in den Vorjahren forderte die Kommission die Mitgliedstaaten auf, Bahnprojekten Vorrang einzuräumen, um mehr Ausgewogenheit zwischen Verkehrsträgern zu erreichen. Die im Berichtsjahr von den Mitgliedstaaten verabschiedeten Vorhaben sind im Anhang aufgeführt.

Die Gemeinschaftsförderung im Verkehrssektor erfolgt koordiniert durch verschiedene Instrumente: Kohäsionsfonds, ISPA, EFRE, TEN-Programme, EIB-Darlehen. Die Finanzmittel aus diesen Instrumenten werden überwiegend für die transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-T) eingesetzt.

In der Entscheidung 1692/96/EG über gemeinschaftliche Leitlinein für den Aufbau des TEN-T (geändert durch die Entscheidung 884/2004/EG) sind 30 vorrangige Projekte von europäischem Interesse festgelegt, darunter die 14 überarbeiteten „Essen-Vorhaben“. Gemäß der Entscheidung sollen die Mitgliedstaaten diesen Projekten Vorrang einräumen.

Nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1164/94 (geändert durch VO 1264/1999) kann der Kohäsionsfonds Verkehrsinfrastrukturprojekte von gemeinsamem Interesse fördern, die im Rahmen der TEN-T-Leitlinien bestimmt und von den Mitgliedstaaten finanziert werden.

3.2. Umwelt

Auf den Umweltsektor entfielen im Berichtsjahr etwas mehr als die Hälfte (50,2 %) der Mittelbindungen des Kohäsionsfonds. Die vom Kohäsionsfonds geförderten Vorhaben haben insgesamt zur Verwirklichung der umweltpolitischen Ziele für eine nachhaltige Entwicklung beigetragen, insbesondere in den Schwerpunktbereichen des Sechsten Aktionsprogramms, wie Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, Abfallwirtschaft und Investitionen zur Begrenzung von Klimaauswirkungen. Die im Jahr 2005 von den Mitgliedstaaten verabschiedeten Vorhaben sind im Anhang dieses Berichts aufgeführt.

Der Kohäsionsfonds trug weiter zur Durchführung des Umweltrechts bei, indem er nicht nur Infrastrukturen direkt finanziert, sondern auch die Anwendung bestimmter Richtlinien gefördert hat. Dies gilt für thematische Projekte mit raumpolitischer Dimension wie in den Bereichen Naturschutz, Abfallwirtschaft und Abwässer oder für die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).

Die neuen Mitgliedstaaten haben die Wasserwirtschaft und die Abfallbehandlung als wichtige Ausgabenprioritäten festgelegt. In den meisten Fällen besteht weiterhin ein hoher Investitions- und Infrastrukturbedarf, um wichtige Richtlinien in diesen Bereichen (insbesondere Behandlung von Siedlungsabwässern) umzusetzen, aber auch in Bezug auf Luftqualität und Reduzierung der industriellen Verschmutzung. Die Förderung der Umweltinfrastruktur im Rahmen des Kohäsionsfonds ist für die neuen Mitgliedstaaten daher von großer Bedeutung.

4. KONTROLLEN

Die Prüfungsarbeit betreffend die EU-4 (Griechenland, Irland, Portugal, Spanien) konzentrierte sich auf noch ausstehende Fragen beim wirksamen Betrieb der Verwaltungs- und Kontrollsysteme in drei Mitgliedstaaten. Die mit den Mitgliedstaaten (Griechenland, Portugal und Spanien auf zentraler Ebene) vereinbarten Aktionspläne wurden weiter geprüft, so dass die nötigen Anpassungen vorgenommen werden konnten.

Die Prüfungen umfassten sowohl Zuverlässigkeitstests für die Systeme insgesamt als auch eine eingehende Kontrolle der Projektausgaben mit folgenden Schwerpunkten: effektive Durchführung der Überprüfungen auf Verwaltungsebene, Einhaltung der Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge, förderfähige Ausgaben und Publizität im Hinblick auf die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Zahlungsanträge. Ferner begann im Jahr 2005 eine getrennte Untersuchung abgeschlossener Projekte, bei der die von den Abwicklungsstellen durchgeführten Kontrollen vor Abgabe einer entsprechenden Stellungnahme geprüft wurden. In Spanien und Portugal wurde ein Prüfungsbesuch im Verkehrssektor durchgeführt.

Im Berichtsjahr wurden zwanzig durch den Kohäsionsfonds geförderte Vorhaben hauptsächlich in Spanien und Portugal eingehend geprüft, während sich die Arbeit in Griechenland auf Zuverlässigkeitsprüfungen konzentrierte.

Die festgestellten Mängel auf Systemebene betrafen unzulängliche Vorabkontrollen (Verwaltungs- oder Projektkontrollen) und die unbefriedigende Anwendung von Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1386/2002 der Kommission bezüglich Stichprobenkontrollen. Bei den Vorhaben bezogen sich die Mängel hauptsächlich auf die Verfahren zur öffentlichen Auftragsvergabe. Die festgestellten Unregelmäßigkeiten sind Gegenstand kontradiktorischer Verfahren mit den betreffenden Mitgliedstaaten, bei denen es um finanzielle Berichtigungen und deren etwaige Höhe geht.

In Bezug auf die Systeme, die von den zehn neuen Mitgliedstaaten errichtet wurden, um den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1386/2002 zu genügen, nahm die Kommission von Januar bis März 2005 Aktenprüfungen vor, um sich vom Aufbau der Systeme zu überzeugen. Im weiteren Jahresverlauf wurde durch Systemprüfungen kontrolliert, ob die Systeme der Beschreibung entsprechen und effektiv arbeiten. Außerdem wurde anhand einer Stichprobe vor dem Beitritt geschlossener Verträge untersucht, ob die Verfahren zur öffentlichen Auftragsvergabe ordnungsgemäß angewandt werden.

5. UNREGELMÄSSIGKEITEN UND AUSSETZUNG DER FINANZHILFE

Im Jahr 2005 leitete das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) fünf Prüfverfahren zu Vorgängen im Rahmen des Kohäsionsfonds ein. Zwei Fälle führten zu externen Untersuchungen, in einem Fall wurde das Verfahren bereits eingestellt. Die zwei übrigen Fälle werden nach Abschluss einer näheren Beurteilung im Jahr 2006 weiter geprüft. Im Zusammenhang mit der Verordnung (EG) Nr. 2185/96[3] wurden keine Kontrollbesuche durchgeführt.

Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/94[4] betreffend Unregelmäßigkeiten und die Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge sowie die Einrichtung eines einschlägigen Informationssystems haben acht der begünstigten Mitgliedstaaten 204 Fälle von Unregelmäßigkeiten betreffend Gemeinschaftsmittel in Höhe von insgesamt 129 250 528 EUR gemeldet. Zu diesen Fällen wurden erste amtliche oder gerichtliche Untersuchungen eingeleitet.

Die meisten der Fälle (192) betrafen die EU-4. Der größte Anteil (152) entfiel auf Griechenland mit 91 653 202 EUR Gemeinschaftsmitteln, wovon 24 872 456 EUR noch wiedereinzuziehen sind. Irland meldete 18 Fälle mit insgesamt 21 714 607 EUR, die vor Einreichung des abschließenden Zahlungsantrags bei der Kommission abgezogen wurden. Bei den 16 Fällen aus Portugal mit 6 205 143 EUR und 6 Fällen aus Spanein mit 8 668 985 EUR stehen Rückforderungen in Höhe von 4 131 494 bzw. 8 378 744 EUR noch aus.

Von den neuen Mitgliedstaaten haben die Tschechische Republik, Estland, Ungarn und Litauen 6, 2, 1 bzw. 3 Fälle von Unregelmäßigkeiten mit niedrigeren Beträgen gemeldet. In fast allen Fällen wurden die betreffenden Summen vor Einreichung der Zahlungsanträge bei der Kommission abgezogen.

Die anderen neuen Mitgliedstaaten haben der Kommission mitgeteilt, im Berichtsjahr seien keine Unregelmäßigkeiten festgestellt worden. Allerdings sind die Mitgliedstaaten darauf aufmerksam zu machen, dass eine Anzahl von Fällen, die bei nationalen und/oder Gemeinschaftskontrollen festgestellt wurden, nicht zu einer Meldung nach der einschlägigen Verordnung geführt haben.

Die meisten gemeldeten Unregelmäßigkeiten bezogen sich auf die Anwendung der Regeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge, während die übrigen Fälle nicht förderfähige Ausgaben betrafen.

Die Verordnung (EG) Nr. 1831/94 wurde im Jahr 2005 geändert (VO 2168/2005[5]). Die Änderungen betreffen die Definition von Unregelmäßigkeiten nach Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2988/95 des Rates, die Definition des Betrugsverdachts, die Klärung des Zeitpunkts für die Meldung eines Falles, die Definition von Konkurs und dessen Ausschluss von der Meldepflicht - außer in bestimmten Fällen wie Betrugsverdacht, die elektronische Meldung von Unregelmäßigkeiten, die Anhebung der Meldeschwelle von 4 000 auf 10 000 EUR und die Neufestlegung der Ziele mit besonderem Nachdruck auf der Risikoanalyse.

6. BEWERTUNG

Nach Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 1164/94 vom 16. Mai 1994 müssen die Kommission und die Mitgliedstaaten bei der Durchführung der vom Kohäsionsfonds kofinanzierten Vorhaben die Wirksamkeit der Gemeinschaftsförderung gewährleisten, indem sie eine Begleitung und Bewertung vornehmen, deren Ergebnisse eine Anpassung der Vorhaben erlauben.

Die Beurteilung und Bewertung aller kofinanzierten Vorhaben (2005: 11 Vorhaben) wird von der Kommission und den Mitgliedstaaten gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank durchgeführt.

Während der Durchführung und nach Abschluss der Vorhaben prüfen die Kommission und die Mitgliedstaaten deren Ausführung, die Einhaltung ihrer Ziele und die Auswirkungen ihrer Durchführung. Was die Methodik anbelangt, so ist jedem Förderantrag eine Kosten-Nutzen-Analyse beizufügen. Diese muss zeigen, dass der mittelfristige sozio-ökonomische Nutzen im angemessenen Verhältnis zu den bereitgestellten Finanzmitteln steht. Die Kommission prüft diese Bewertung nach den Grundsätzen der 2003 veröffentlichten Anleitung zur Kosten-Nutzen-Analyse[6], die von den Projektträgern wie von der Kommission benutzt wird.

Auf dieser Basis leistete die Kommission im Berichtsjahr wichtige methodische Hilfe und unterstützte die Mitgliedstaaten durch kapazitätsbildende Maßnahmen zur Verbesserung der Kohärenz der finanziellen und wirtschaftlichen Ex-ante-Analyse der Vorhaben. Dazu wurde eine entsprechende Software entwickelt, die nach der Testphase jetzt voll einsatzfähig ist. Sie wird der Kommission und den begünstigten Mitgliedstaaten die Durchführung der Kosten-Nutzen-Analysen der vom Kohäsionsfonds geförderten Vorhaben erleichtern.

Ferner gab es im Berichtsjahr wichtige Folgearbeiten zu der im Jahr 2004 durchgeführten Ex-post-Bewertung einer Auswahl von 200 Vorhaben, die vom Kohäsionsfonds im Zeitraum 1993-2002 kofinanziert wurden. Eine spezielle Arbeitsgruppe soll die Empfehlungen aus dem Bewertungsbericht neu formulieren und entsprechende Prioritäten festlegen.

7. INFORMATION UND PUBLIZITÄT

Am 9. März 2005 übersandte die Kommission den Mitgliedstaaten eine Reihe von Referenzunterlagen, in denen auf einige Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1164/94 hingewiesen wird und Regeln zur Einhaltung des Grundsatzes der wirtschaftlichen Haushaltsführung festgelegt sind: Verfahren für die 20%-Vorauszahlung, für deren volle oder teilweise Rückzahlung („M+12-Regel“) und für die Anwendung von Anhang II Art. C 5 der VO 1164/94 („M+24-Regel“), Leitlinien für Änderungen der Entscheidungen über Kohäsionsfonds-Vorhaben, Regelung für den Übergang von ISPA auf den Kohäsionsfonds.

Am 20. April und 15. Dezember fanden in Brüssel zwei Informationssitzungen mit allen 25 Mitgliedstaaten statt. Auf der ersten Sitzung präsentierte die Kommission die Folgearbeiten zu der Ex-post-Bewertung von 200 Kohäsionsfonds-Vorhaben, deren Schlussfolgerungen auf der vorangegangenen Sitzung im November 2004 erörtert worden waren. Auf der Sitzung vom Dezember wurden bewährte Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung ausgetauscht.

Nach Erlass der Verordnung (EG) Nr. 621/2004 der Kommission über Informations- und Publizitätsmaßnahmen am 1. April 2004 hat die Generaldirektion Regionalpolitik auf der Website Inforegio ein Informationsblatt veröffentlich und die Website des Kohäsionsfonds aktualisiert.

[1] Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1164/94 des Rates, kodifizierte Fassung nach der Vorlage der Kommission.

[2] Artikel 4 im Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates zur Errichtung des Kohäsionsfonds, KOM(2004) 494 endg., 2004/0166(CNS).

[3] ABl. L 292 vom 15.11.1996, S. 2.

[4] ABl. L 191 vom 29.7.1994, S. 1.

[5] ABl. L 345 vom 21.12.2005, S. 15.

[6] http://europa.eu.int/comm/regional_policy/sources/docgener/guides/cost/guide02_de.pdf

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