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Document 52005DC0204

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Beschleunigung des Übergangs vom analogen zum digitalen Rundfunk {SEK(2005)661}

/* KOM/2005/0204 endg. */

52005DC0204

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Beschleunigung des Übergangs vom analogen zum digitalen Rundfunk {SEK(2005)661} /* KOM/2005/0204 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 24.05.2005

KOM(2005) 204 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

über die Beschleunigung des Übergangs vom analogen zum digitalen Rundfunk {SEK(2005)661}

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

über die Beschleunigung des Übergangs vom analogen zum digitalen Rundfunk

(Text von Bedeutung für den EWR)

INHALTSVERZEICHNIS

1. Zusammenfassung 3

2. Einleitung 3

3. Der Übergangsprozess in den Mitgliedstaaten 3

4. Realisierung der Vorteile des Übergangs 3

5. Die europäische Dimension 3

6. SCHLUSSFOLGERUNG 3

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Mitteilung stützt sich auf die Mitteilung über den Übergang vom analogen zum digitalen Rundfunk (digitaler Übergang und Analogabschaltung) aus dem Jahr 2003[1]; unter Berücksichtigung der im Rahmen des Aktionsplans „eEurope“ veröffentlichten Übergangspläne[2] der Mitgliedstaaten sowie einer vor kurzem von der Gruppe für Frequenzpolitik ( Radio Spectrum Policy Group - RSPG) vorgelegten Stellungnahme[3] wird ein letzter Termin für die Abschaltung des analogen terrestrischen Rundfunks in der EU vorgeschlagen.

Der Übergang wird Innovation und Wachstum des Endgerätemarktes fördern und zu den Zielen der überarbeiteten Lissabon-Agenda beitragen. Für die Konsumenten ist digitaler Rundfunk[4] u.a. mit folgenden Vorteilen verbunden: bessere Bild- und Tonqualität, besserer Empfang mit tragbaren und mobilen Geräten, mehr Fernseh- und Hörfunkprogramme sowie bessere Informationsdienste[5]. Ein weiterer erheblicher ökonomischer Vorteil besteht in der zusätzlichen Frequenzkapazität, die im Zuge der Abschaltung des analogen terrestrischen Fernsehens frei wird, da die Frequenznutzung beim digitalen Fernsehen weitaus effizienter ist als beim analogen Fernsehen. Damit ergibt sich eine einmalige Gelegenheit für die Wiederverwendung hochwertiger Frequenzspektren zur Bereitstellung „konvergenter“ Dienste, die Mobiltelefonie und terrestrischen Rundfunk verbinden, sowie für neue grenzüberschreitende und europaweite elektronische Kommunikationsdienste. Je früher der Übergang vom analogen zum digitalen Rundfunk auf nationaler Ebene beginnt, und je kürzer der Übergangszeitraum ist, desto eher können die Vorteile erreicht werden.

Eine Koordinierung der einzelstaatlichen Übergangspläne findet bisher kaum oder gar nicht statt. Von den Mitgliedstaaten, die ein Datum für die Analogabschaltung angegeben haben, plant eine Gruppe die Abschaltung bis spätestens 2010, während eine weitere Gruppe das Jahr 2012 ins Auge fasst. Der wirtschaftliche und soziale Nutzen für die EU insgesamt wird sich erst dann voll entfalten, wenn alle Mitgliedstaaten die Analogabschaltung vollzogen haben. Daher schlägt die Kommission vor, dass Anfang 2012 als letzter Termin für die Analogabschaltung in allen Mitgliedstaaten vereinbart wird. Die Mitgliedstaaten, die noch kein Datum für die Analogabschaltung angegeben haben, sollten bis Ende 2005 ihre Pläne für die rechtzeitige Abschaltung bis zu diesem letzten Termin vorlegen.

In Bezug auf die Frequenzbereiche, die durch die Abschaltung des analogen terrestrischen Fernsehens frei werden, sollten die Frequenznutzungspläne der Mitgliedstaaten hinreichend flexibel sein, um die Einführung anderer elektronischer Kommunikationsdienste neben dem digitalen Rundfunk zu ermöglichen. Ein Teil des Kapazitätszugewinns sollte für europaweite Dienste verfügbar gemacht werden; dies sollte angesichts technologischer, regulatorischer und kommerzieller Entwicklungen überprüft werden. Die Mitgliedstaaten müssen diesbezüglich bei den laufenden internationalen Verhandlungen über die Frequenznutzung ausreichende Flexibilität wahren.

In dem zur Mitteilung gehörenden Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen werden "beste Praxis" hinsichtlich der Information von Verbrauchern, Finanzierungsaspekte, Kapazitätsaspekte in Netzen mit Übertragungsverpflichtungen und die Situation des digitalen Hörfunks behandelt.

EINLEITUNG

Im September 2003 legte die Kommission eine Mitteilung über den Übergang vom analogen zum digitalen Rundfunk (digitaler Übergang und Analogabschaltung)[6] vor; darin wurden die Vorteile eines Übergangs zum digitalen Fernsehen dargelegt, verschiedene politische Orientierungen erörtert und eine Diskussion angestoßen über die Ausrichtung der Gemeinschaftspolitik in Bezug auf Umfang und künftige Nutzung von Frequenzspektren, die im Zuge der Abschaltung des analogen terrestrischen Rundfunks in der EU potenziell verfügbar werden[7]. Im November legte die Gruppe für Frequenzpolitik (RSPG) eine Stellungnahme[8] zu den Implikationen des Übergangs zum digitalen terrestrischen Rundfunk vor.

In der vorliegenden Mitteilung wird gestützt auf eine Analyse der im Rahmen des Aktionsplans „eEurope“[9] veröffentlichten einzelstaatlichen Übergangspläne sowie der Stellungnahme der RSPG ein Standpunkt erarbeitet. Daneben stützt sich die Mitteilung auf die Ergebnisse von Studien, die in den Bereichen Funkfrequenzhandel und -liberalisierung[10] sowie zur Frequenzverwaltung im Rundfunk[11] im Auftrag der Kommissionsdienststellen durchgeführt worden sind.

Zusammen mit dieser Mitteilung wird ein Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen vorgelegt (SEK[2005]661), das weitere Einzelheiten zu den Übergangsplänen der Mitgliedstaaten und zu den Implikationen für die Frequenzplanung, die Finanzierung und den digitalen Hörfunk enthält.

Die Anbieter von Rundfunkübertragungsdiensten sind entweder schon zur digitalen Signalübertragung übergegangen oder neigen dazu, diesen Schritt in naher Zukunft zu vollziehen[12]. Auf der Nachfrageseite ziehen die Verbraucher, sofern sie die Wahl haben, die Digitaltechnik zunehmend der Analogtechnik vor. Als Ergebnis dieser Tendenzen auf der Angebots- und Nachfrageseite hat der digitale Rundfunk in Großbritannien bereits einen Marktanteil von 57% erreicht und es kann davon ausgegangen werden, dass Europa Anfang 2010 überwiegend digitale Rundfunktechnik nutzen wird, und die analoge Übertragung dann nur noch eine untergeordnete und sich stetig vermindernde Rolle spielen wird.

Der Übergangsprozess in den Mitgliedstaaten

Nach den Ergebnissen der von der RSPG durchgeführten Anhörung liegen die wesentlichen Hindernisse für einen raschen Übergang vorwiegend in folgendem:

- Auf politischer Ebene fehlt es an Entscheidungen, z. B. zur Analogabschaltung auf einzelstaatlicher Ebene und zur Festlegung entsprechender Termine; ferner fehlt ein europäisches politisches Konzept.

- Auf Ebene des Marktes wird eine breite Basis von Empfangsgeräten benötigt. Die Nachfrage ist wegen fehlender Anreize zum Umstieg (Verbraucher sieht keinen konkreten Zusatznutzen, Kosten der Empfangsgeräte usw.) schwach. Ferner sind die Betreiber angesichts finanzieller Risiken zögerlich mit Investitionen.

Im Rahmen ihrer Analyse der einzelstaatlichen Übergangspläne hat die Kommission eine Reihe von Faktoren ermittelt, die zu einer erfolgreichen Übergangsstrategie beitragen:

1) Der Übergang sollte ein von Marktkräften getriebener Prozess sein, gleichzeitig ist aber eine Koordinierung der Sender notwendig, damit der Übergang unter technischen und betrieblichen Gesichtspunkten reibungslos verläuft (z. B. abgestimmte Zeitpläne). Mitgliedstaaten, die sich nicht nur auf ein marktorientiertes Konzept stützen, sondern auch eine klare politische Strategie zur Koordinierung der Sendeanstalten verfolgen, vollziehen den Übergang tendenziell rascher. Ein wichtiger Aspekt der Koordinierung ist die Vereinbarung eines Zeitplans für die einzelnen Phasen. Dies verschafft den Anbietern digitaler Produkte und Dienste größere Planungssicherheit und ermutigt sie zur Stimulation der Nachfrage. Eine gut abgestimmte Koordinierung aller Beteiligten kommt daher dem Übergangsprozess in den einzelnen Mitgliedstaaten zugute. Ein rascher Übergang ist unmittelbar mit Nutzen auf Ebene der Mitgliedstaaten verbunden.

2) Ein weiterer zentraler Faktor für den Erfolg des Übergangs auf nationaler Ebene ist das Bestehen einer wirksamen Strategie zur Information der Verbraucher über die Verfügbarkeit von Programmen auf digitalen Plattformen sowie entsprechenden Empfangsgeräten. Der Übergang kann potenziell auch dazu beitragen, die spezifischen Anforderungen Behinderter besser zu erfüllen; deshalb sollte besonders darauf geachtet werden, dass den Erfordernissen der Zugänglichkeit an der Nutzerschnittstelle (z. B. elektronische Programmführer [EPGs] und Empfangsgeräte) Rechnung getragen wird.

"Beste Praxis" in Bezug auf die Information der Verbraucher, die die Kommission den einzelstaatlichen Übergangsplänen entnommen hat, werden in Kapitel B.1 des Arbeitspapiers der Kommissionsdienststellen vorgestellt; Implikationen für die Frequenzplanung werden in Kapitel B.2 erläutert, Kapitel B.3 enthält eine Analyse bestimmter Finanzierungsaspekte des Übergangs, und die Kapitel B.4 und B.5 behandeln Kapazitätsaspekte in Netzen mit Übertragungsverpflichtungen sowie die Situation des digitalen Hörfunks.

Derzeit konzentrieren die Übergangspläne sich vorwiegend auf terrestrische Plattformen. Der im Regelungsrahmen der EU festgeschriebene Grundsatz der Technologieneutralität bedeutet, dass bei der Regulierung die Nutzung einer bestimmten Technologie weder vorgeschrieben noch diskriminiert werden sollte; er hindert einen Mitgliedstaat aber nicht daran, im Interesse einer effizienteren Frequenznutzung angemessene Schritte zur Förderung spezifischer Technologien für die Übertragung digitaler Programmsignale zu unternehmen[13]. Die Kommission möchte allerdings daran erinnern, dass der Übergang zum digitalen Fernsehen ein Prozess ist, der verschiedene Netze, Geschäftsmodelle und Dienste einbezieht[14]; jeder Unterschied in der Behandlung von Marktakteuren oder Plattformen muss daher begründet sein.

Realisierung der Vorteile des Übergangs

Für den Verbraucher bringt das digitale Fernsehen gegenüber dem Analogfernsehen folgende Vorteile mit sich: größere Auswahl infolge des breiteren Fernseh- und Hörfunkprogrammangebots, eindrucksvolleres und realistischeres Fernseherlebnis dank besserer Bild- und Tonqualität, größere Flexibilität dank besseren Empfangs auf tragbaren und mobilen Geräten sowie umfassendere Informationsdienste mit größeren Beteiligungsmöglichkeiten dank Interaktivität. Diese Vorteile ergeben sich vorwiegend aus der Möglichkeit der Verarbeitung und Komprimierung digitaler Daten, wodurch sich die Netzkapazität weit effizienter nutzen lässt als dies bei analogen Signalen der Fall ist.

Der Übergang zur Digitaltechnik kann durch die Bereitstellung von Hilfsdiensten wie besserer Untertitelung sowie Tonkommentar und Zeichensprache potenziell auch dazu beitragen, die spezifischen Anforderungen Älterer und Behinderter besser zu erfüllen. Deshalb sollte darauf geachtet werden, dass den Erfordernissen der Zugänglichkeit an der Nutzerschnittstelle, z. B. durch elektronische Programmführer (EPGs) und Empfangsgeräte, Rechnung getragen wird.

Daneben bedeutet der Übergang zur Digitaltechnik eine Verringerung künftiger Übertragungskosten für die Betreiber von Rundfunknetzen. Sie ermöglicht auch eine Steigerung des Absatzes digitaler Empfangsgeräte und erleichtert die Speicherung und die Verarbeitung von Inhalten. Der Markt für digitale Fernsehempfänger (entweder Set-top-Box-Empfänger oder in Fernsehgeräte integriert) in Europa wird auf bis zu 20 Millionen Einheiten jährlich geschätzt. Diese Faktoren können erheblich zu Wachstum und Beschäftigung auf den IKT-Märkten beitragen.

Ein weiterer wichtiger Vorteil des Übergangs zur Digitaltechnik besteht in der zusätzlichen Frequenzkapazität , die insbesondere im Zuge der Einstellung des analogen terrestrischen Fernsehens frei wird. Den Angaben der Mitgliedstaaten in ihren einzelstaatlichen Übergangsplänen zufolge ist die Frequenznutzung beim digitalen terrestrischen Fernsehen drei- bis sechsmal effizienter als beim analogen Fernsehen[15]. Dadurch werden erhebliche Möglichkeiten für die Wiederverwendung eines hochwertigen Teils des Funkfrequenzspektrums eröffnet[16]. Einige Beispiele:

- neue oder bessere Rundfunkdienste , z. B. zusätzliche Programme, programmspezifische Zusatzinformationen, bessere Bildqualität (Breitbild, hochauflösendes Fernsehen), bessere Tonqualität, Datendienste und interaktive Dienste, personalisiertes und mobiles Fernsehen. Derartige Dienste können sowohl zum Erreichen von Zielen im allgemeinen Interesse als auch zu kultureller Vielfalt und Medienpluralismus beitragen. Daneben können neue Dienste die Zugänglichkeit für Behinderte verbessern;

- „konvergente“ Dienste - Kombination der Funktionen von Mobiltelefonie und terrestrischem Rundfunk , z. B. im Datenrundfunk („Datacasting“). In einer mobilen Gesellschaft besteht eine stetig wachsende Nachfrage nach jederzeit und überall verfügbaren Informationen sowie nach Zugang zu den verschiedensten Medien und Diensten. Es ist fraglich, ob dieser Bedarf allein durch mobile Kommunikationsdienste gedeckt werden kann, und eine Kombination von Mobilkommunikation und Rundfunk wäre ein möglicher Lösungsansatz[17]. Durch die Entwicklung und das Testen solcher Dienste in den durch die Analogabschaltung freiwerdenden Frequenzbereichen wird ein erhebliches Innovationspotenzial erschlossen[18]. Außerdem sind die Anbieter konventioneller Mobilkommunikationsdienste mit Blick auf eine vollständige geografische Abdeckung bei angemessenem Investitionsvolumen an Frequenzressourcen unterhalb der derzeit genutzten Frequenzbänder interessiert;

- andere neue elektronische Kommunikationsdienste , die sich von den heutigen Festnetz- und Mobilanwendungen unterscheiden, z. B. drahtlose LANs und drahtlose Stadtnetze. Der Erfolg drahtloser LANs auf lizenzfreien Frequenzbändern dürfte dazu führen, dass die Nachfrage nach weiteren lizenzfreien Frequenzspektren ansteigt. Die Freigabe solcher Frequenzspektren könnte Innovationen stimulieren und dazu beitragen, dass neue bahnbrechende Technologien mit bestehenden Diensten in Wettbewerb treten.

Das potenzielle Auftreten neuer Marktakteure in all diesen Bereichen auf verschiedenen Ebenen der Wertschöpfungskette wird zur Intensivierung des Wettbewerbs und mithin zur Förderung von Innovation beitragen, z.B. durch neue Rundfunkveranstalter oder Entwickler von interaktiven Anwendungen, oder durch stärkeren Wettbewerb zwischen den Betreibern alternativer elektronischer Kommunikationsnetze.

Diese Nutzeffekte ergeben sich allerdings erst in der letzten Stufe des erfolgreichen Übergangs zur Digitaltechnik, das heißt dem endgültigen Ausstieg aus dem analogen Rundfunk. Durch die parallele Analog- und Digitalübertragung könnte der Übergang den Kapazitätsmangel (und insbesondere die Frequenzknappheit) in der Zwischenzeit sogar vorübergehend noch verschlimmern. Dies ist vor allem in den ohnehin bereits überlasteten Frequenzbändern ein großes Problem. Andererseits gibt es Bereiche, in denen derzeit die Frequenzen nicht planmäßig in vollem Umfang genutzt werden.

Sowohl das Timing als auch die Dauer des Übergangszeitraums sind kritische Faktoren. Je früher der Übergangsprozess auf nationaler Ebene beginnt, desto eher können die oben beschriebenen Vorteile realisiert werden. Die Akzeptanz und das Verständnis der Vorteile des digitalen Fernsehens in der Öffentlichkeit sind für die Beschleunigung des Übergangsprozesses ebenso bedeutsam wie die Vermittlung des zusätzlichen Nutzens, der nach dem Ausstieg aus dem analogen terrestrischen Fernsehen und der vollständigen Umstellung der Kabelnetze erzielt werden kann[19]. Die Preise digitaler Set-top-Box-Empfänger sind seit der ersten Mitteilung der Kommission zum Digitalübergang zurückgegangen. Integrierte Fernsehempfänger wurden ebenfalls billiger. Digitale Fernsehgeräte sind daher für die meisten Bürger durchaus nicht unerschwinglich.

Angesichts des Kapazitätspotenzials der Frequenzbänder, die durch die Einstellung des analogen terrestrischen Fernsehens für neue und innovative Dienste frei werden, ist es wichtig, dass deren Wiederverwendung nicht in unangemessener Weise behindert wird. Die Frequenznutzungspläne der Mitgliedstaaten sollten hinreichend flexibel sein, um die künftige Aufnahme anderer elektronischer Kommunikationsdienste neben dem digitalen Rundfunk zu ermöglichen. Eine zentrale Maßgabe der EU und ihrer Mitgliedstaaten im Rahmen der regionalen Funkkonferenz 2006 (RRC06) und der Weltfunkkonferenz 2007 (WRC07) ist die Wahrung der Möglichkeit zur flexiblen Nutzung der ehemals durch das analoge Fernsehen genutzten Frequenzbänder. Zwar ist bei der Zuweisung von Frequenzen Flexibilität erforderlich, doch muss noch nicht zum jetzigen Zeitpunkt entschieden würden, wie die durch Kapazitätsgewinne freiwerdenden Frequenzen einzelnen Nutzern zugeteilt werden. Weitere Einzelheiten zu den Implikationen des Übergangs für die Frequenzplanung enthält Abschnitt B.2 des Arbeitspapiers der Kommissionsdienststellen, das diese Mitteilung begleitet.

Der Erfolg des Übergangs zur Digitaltechnik wird auch durch wirksamen Wettbewerb bei digitalen Rundfunkübertragungsdiensten ergänzt. Damit sich für die Nutzer maximale Vorteile aus dem Übergang zur Digitaltechnik ergeben, müssen die nationalen Regulierungsstellen sicherstellen, dass Unternehmen mit erheblicher Marktmacht im Bereich der digitalen Rundfunkübertragung[20] gemäß Artikel 16 der Rahmenrichtlinie angemessene Verpflichtungen auferlegt werden.

DIE EUROPÄISCHE DIMENSION

Über die Vorteile auf einzelstaatlicher Ebene hinaus könnte die Beschleunigung des Übergangsprozesses Lerneffekte steigern und zur Verbreitung beispielhafter Vorgehensweisen in den Mitgliedstaaten beitragen. Bei vielen neuen Technologien und Diensten kommt es darauf an, eine kritische Masse an Nutzern auf europäischer Ebene zu erreichen und mit einer breiteren Basis installierter Geräte in Europa attraktiver zu werden .

Die Marktakteure befürchten, dass die Entwicklung neuer Dienste durch jeweils unterschiedliche länderspezifische Umsetzung in Europa behindert werden könnte. Sie fordern insbesondere Rechtssicherheit in Bezug auf die eventuell verfügbar gemachten terrestrischen Frequenzen und eine Minimierung der durch Staatsgrenzen errichteten Hindernisse.

Die Beschleunigung des Übergangsprozesses auf Ebene der Mitgliedstaaten und ein gemeinsames Konzept für den Übergangszeitraum und das Datum der Analogabschaltung wären einem raschen Übergang in Europa förderlich. Die RSPG schlägt vor, eine begrenzte Anzahl von Zeitplänen zu erstellen und diese den Mitgliedstaaten zur Prüfung der Möglichkeit einer gemeinsamen Beendigung des Übergangsprozesses vorzulegen[21].

Frequenzen für europaweite Dienste und viele grenzüberschreitende Dienste wie z. B. Verkehrsinformationen und Flottenmanagement, Mobilkommunikation und Datenfunk werden auf europäischer Ebene erst nach der Analogabschaltung in allen Mitgliedstaaten verfügbar sein. Grenzüberschreitende Anwendungen könnten allerdings in den Mitgliedstaaten, die die Analogabschaltung bereits vollzogen haben, schon vorher in Betrieb genommen werden. Es gibt also gute Gründe dafür, die Beschleunigung des Übergangsprozesses auf Ebene der Mitgliedstaaten voranzutreiben und eine Einigung auf ein Datum anzustreben, zu dem analoger Rundfunk in allen Mitgliedstaaten abgeschaltet ist. Diese Beschleunigung und ein letzter Termin für den unionsweiten Abschluss des Übergangsprozesses werden dazu beitragen, die derzeitige Fragmentierung des europäischen Marktes für Digitalfernsehen zu überwinden. So wird es den europäischen Unternehmen ermöglicht, mit anderen weltweit tätigen Marktakteuren in allen Teilen der Wertschöpfungskette des digitalen Fernsehens in Wettbewerb zu treten. Das würde sich wirtschaftlich positiv auswirken[22] (Ausfuhren, Lizenzeinnahmen, stärkere Position beim Schutz geistigen Eigentums und digitaler Urheberrechte, Wettbewerbsfähigkeit der Inhalte usw.).

Das Tempo, in dem Europa insgesamt Fortschritte erzielen kann, hängt zum einen von der Geschwindigkeit der einzelstaatlichen Übergangsprozesse und zum anderen von den Fortschritten des langsamsten Mitgliedstaats ab. Die hohe Leistungsabgabe analoger Fernsehsender und die Interferenzempfindlichkeit analoger Heimempfangsgeräte bedeuten, dass selbst die begrenzte Fortführung analoger Dienste in nur wenigen Mitgliedstaaten die Einführung neuer Dienste behindert. Deshalb werden Kapazitätszzugewinne auf einzelstaatlicher Ebene maßgeblich von der Zahl der Nachbarstaaten abhängen, die die Analogabschaltung bereits vollzogen haben, und sie werden auf europäischer Ebene erst bei der vollständigen Einstellung des analogen Rundfunks in der EU und den benachbarten Staaten umfassend zum Tragen kommen können [23] .

Die US-amerikanische Regulierungsbehörde FCC plant derzeit die Einstellung des analogen terrestrischen Fernsehens und die Neuzuweisung der freiwerdenden Frequenzen zum 1. Januar 2009. Eine verbindliche Entscheidung über den Termin für den Übergang zum Digitalfernsehen wurde kürzlich für den Lauf des Jahres 2005 angekündigt[24]. Die Einstellung des analogen terrestrischen Rundfunks wurde von Korea für 2010, von Japan für 2011 angekündigt.

Auf Grundlage der den den Kommissionsdienststellen zur Verfügung gestellten Informationen kann folgende Tabelle für die Abschaffung des analogen terrestrischen Fernsehens in den Mitgliedstaaten erstellt werden:

Gruppe | Mitgliedstaaten |

A (Analogabschaltung Ende 2010 oder früher) | AU, DE, ES, FI, IT, MT, SE |

B (Analogabschaltung Ende 2012 oder früher) | BE[25], EL, SI, SK, UK, HU |

Die nicht aufgeführten Mitgliedstaaten haben entweder keine Pläne übermittelt oder noch kein Abschaltungsdatum genannt.

Angesichts der Vielfalt der Konzepte und des unterschiedlichen Entwicklungsstands der Mitgliedstaaten räumt die Kommission ein, dass ein verbindliches, allen Mitgliedstaaten gemeinsames Datum für die europaweite Analogabschaltung nicht realistisch ist. Angesichts der Vorteile eines koordinierten europäischen Vorgehens beim Übergang empfiehlt die Kommission allerdings die Vereinbarung eines gemeinsamen Zeitrahmens für den Übergang zum digitalen terrestrischen Fernsehen und für die Abschaltung des analogen terrestrischen Fernsehens . Die meisten Mitgliedstaaten, die bereits eine Entscheidung über das Datum der Abschaltung getroffen haben, sehen als Termin das Jahr 2010 (oder früher) vor. Sechs Mitgliedstaaten möchten die Analogabschaltung spätestens 2012 vollziehen. Die Kommission geht auf dieser Grundlage davon aus, dass bis Anfang 2010 der Übergangsprozess in der EU insgesamt schon weit fortgeschritten sein wird und schlägt vor, den Termin für den Abschluss der Analogabschaltung in allen Mitgliedstaaten der EU auf Anfang 2012 festzulegen .

SCHLUSSFOLGERUNG

Der Übergang zur Digitaltechnik bietet den Verbrauchern nicht nur bessere Rundfunkdienste, sondern auch viele neue Dienste, die über den herkömmlichen Rundfunk hinausgehen. Er kann auch dazu beitragen, die spezifischen Anforderungen Behinderter besser zu erfüllen. Der Übergang ist auf Ebene der Mitgliedstaaten mit unmittelbaren Vorteilen verbunden. Die Beschleunigung der einzelstaatlichen Übergangsprozesse kann Vorteile auf Unionsebene nach sich ziehen.

In einigen geographischen Gebieten ist der terrestrische Übergangsprozess bereits abgeschlossen und der terrestrische analoge Rundfunk abgeschaltet worden. Einige Mitgliedsstaaten planen, den terrestrischen Übergangsprozess in ihrem Land in den nächsten Jahren abzuschließen. Die Kommission geht daher davon aus, dass der Übergangsprozess in der EU insgesamt bis Anfang 2010 schon weit fortgeschritten sein wird und schlägt vor, den letzten Termin für den Abschluss der Analogabschaltung in allen Mitgliedstaaten der EU auf Anfang 2012 festzulegen . Um zu gewährleisten, dass die derzeit für analogen terrestrischen Rundfunk genutzten Frequenzen in einer Weise wiederverwendet werden, die den Nutzen für Wirtschaft und Gesellschaft optimiert, ist Flexibilität notwendig. Alle Anwendungen, die für die Nutzung dieser Frequenzen in Frage kommen, sollten in Betracht gezogen werden, und die Verfahren der Zuweisung und Zuteilung von Frequenzen müssen fairen Zugang für alle potenziellen Nutzer gewährleisten. Die Verfügbarkeit eines Teils der freiwerdenden Frequenzen auf EU-Ebene würde die Einführung neuer europaweiter Dienste und Anwendungen erleichtern; die Kommission wird prüfen, inwiefern dabei nach einem koordinierten Konzept vorgegangen werden kann.

[1] KOM(2003) 541, s.http://europa.eu.int/information_society/topics/ecomm/doc/useful_information/library/communic_reports/switchover/acte_de_vf.pdf .

[2] Informationen zu den nationalen Übergangsplänen finden sich auf folgender Website:http://europa.eu.int/information_society/topics/ecomm/highlights/current_spotlights/switchover/national_swo_plans/index_en.htm .

[3] Siehe http://rspg.groups.eu.int/doc/documents/meeting/rspg5/rspg04_55_opinion_digit_switchover.pdf .

[4] In diesem Dokument wird die Übermittlung digitaler Rundfunksignale über sämtliche Netze (terrestrisch, Kabel, Satellit, DSL) unter dem Begriff „digitaler Rundfunk“ subsumiert.

[5] Die meisten, aber nicht alle genannten Vorteile gehen mit der Digitalisierung aller Netze einher.

[6] Siehe Fußnote 1.

[7] Sofern nicht anders angegeben, bezeichnet der Begriff „Abschaltung“ in dieser Mitteilung generell die Beendigung der terrestrischen Übertragung analogen Fernsehens. Als „Übergang“ wird dagegen der Umstieg von der Analog- zur Digitaltechnik in allen Übertragungsnetzen (terrestrisch, Kabel, Satellit, DSL) bezeichnet.

[8] Siehe Fußnote 3.

[9] Siehe Fußnote 2.

[10] Studie über die Bedingungen und Möglichkeiten für die Einführung des Funkfrequenzhandels in der Europäischen Gemeinschaft:

http://europa.eu.int/information_society/topics/radio_spectrum/useful_info/studies/secondtrad_study/index_en.htm

[11] Studie zur Frequenzverwaltung im Rundfunkbereich:

http://europa.eu.int/information_society/topics/ecomm/doc/useful_information/library/studies_ext_consult/spectrum_mgmt_bc_dswo/final_report_v3.pdf

[12] Seit den 80er Jahren sind im europäischen Markt keine Neueinsteiger aufgetreten, die bei der Rundfunkübertragung mit Analogtechnik arbeiten. Die neuen Marktakteure, z. B. Satelliten- und DSL-Anbieter, nutzen ausschließlich Digitalübertragung.

[13] Siehe Erwägungsgrund 18 und Fußnote 16 der Rahmenrichtlinie.

[14] Siehe Fußnote 1.

[15] Einzelheiten zum Kapazitätszugewinn - siehe Fußnote 3. Bei der Kabel- und Satellitenübertragung ist der Effizienzgewinn beim Übergang zur Digitaltechnik sogar noch größer.

[16] Aufgrund der Ausbreitungseigenschaften in dem derzeit vom terrestrischen Rundfunk genutzten Frequenzbereich können diese Frequenzen für eine Reihe drahtloser und mobiler Dienste genutzt werden, z. B. individuelle Kommunikation (Sprache, Ton, bewegte Bilder). Dies resultiert aus der Gebäudegängigkeit des Signals und daraus, dass es auch in Bewegung und ohne Sichtverbindung zwischen Sender und Empfänger empfangen werden kann. Für die Signalübertragung im derzeit dem Satellitenrundfunk zugewiesenen Frequenzbereich ist hingegen eine Sichtverbindung notwendig, und das Signal kann Gebäudewände nicht durchdringen. Die Anzahl möglicher alternativer Anwendungen im betreffenden Frequenzbereich wird dadurch erheblich eingeschränkt.

[17] Derzeit wird von verschiedener Seite betont, dass digitaler Rundfunk bei der Übermittlung bestimmter Inhalte an ein breites Publikum effizienter ist als mobile Kommunikation.

[18] Die frühen Entwicklungsstadien bieten die Gelegenheit, Technologien und Dienste so zu gestalten, dass keine Zugangsbarrieren für Behinderte entstehen.

[19] Beim Satellitensehen ist der Übergang von der Analog- zur Digitaltechnik schon weit fortgeschritten, und der Kapazitätsgewinn in den genutzten Frequenzbändern hat sich bereits eingestellt.

[20] Siehe Markt Nr. 18 im Anhang der Empfehlung der Kommission vom 11. Februar 2003 über relevante Produkt- und Dienstmärkte des elektronischen Kommunikationssektors,

http://europa.eu.int/information_society/topics/ecomm/doc/useful_information/library/recomm_guidelines/relevant_markets/i_11420030508de00450049.pdf .

[21] Siehe Fußnote 3.

[22] und damit zum Erreichen von Zielen der Lissaboner Strategie - Wettbewerb und Wachstum - beitragen. Siehe: http://ue.eu.int/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/de/ec/00100-r1.d0.htm.

[23] Siehe hierzu auch Fußnote 3.

[24] In einer Rede des Vorsitzenden der FCC, Michael Powell, bei der Las Vegas Consumer Electronics Show am 6.1.2005.

[25] Flandern.

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