EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52005DC0184

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Das Haager Programm: Zehn Prioritäten für die nächsten fünf Jahre Die Partnerschaft zur Erneuerung Europas im Bereich der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

/* KOM/2005/0184 endg. */

52005PC0184

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Das Haager Programm: Zehn Prioritäten für die nächsten fünf Jahre Die Partnerschaft zur Erneuerung Europas im Bereich der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts /* KOM/2005/0184 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 10.5.2005

KOM(2005) 184 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

Das Haager Programm: Zehn Prioritäten für die nächsten fünf Jahre Die Partnerschaft zur Erneuerung Europas im Bereich der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT Das Haager Programm: Zehn Prioritäten für die nächsten fünf Jahre Die Partnerschaft zur Erneuerung Europas im Bereich der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts INHALTSVERZEICHNIS

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

INHALTSVERZEICHNIS

1. Einführung 2

2. Aktionsplan zur Umsetzung des Haager Programms: Konkretisierung der politischen Prioritäten und Kontrolle der Umsetzung 3

2.1. Der politische Auftrag des Haager Programms 3

2.2. Das Haager Programm und die Verfassung 4

2.3. Zehn Prioritäten für die nächsten fünf Jahre: eine Partnerschaft für die Erneuerung Europas 4

2.4. Umsetzung, Evaluierung und Flexibilität 11

3. Konkrete Maßnahmen 12

ANHANG DAS HAAGER PROGRAMM: ZEHN PRIORITÄTEN FÜR DIE NÄCHSTEN FÜNF JAHRE LISTE DER VORHABEN MIT ZEITPLAN 13

EINFÜHRUNG

Das mehrjährige Haager Programm zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der Europäischen Union wurde vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 4./5. November 2004 angenommen.

Mit dem Haager Programm soll das vom Europäischen Rat am 15./16. Oktober 1999 beschlossene Tampere-Programm fortgeführt werden. Es war das erste Mehrjahresprogramm, das Prioritäten für den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts setzte. Nach fünf Jahren Laufzeit des Programms wurden die Ergebnisse in einer Mitteilung der Kommission vom 2. Juni 2004[1] einer Bewertung unterzogen.

Mit dem Haager Programm geht ein Zyklus zu Ende und ein neuer beginnt. Es ist deshalb nicht weiter überraschend, dass sich dieses zweite Mehrjahresprogramm auf die positiven Erfahrungen der vergangenen fünf Jahre stützt. Die Kommission war vom Europäischen Rat aufgefordert worden, dem Rat auf der Grundlage des Haager Programms einen Aktionsplan vorzulegen, mit dem die Ziele und Prioritäten des Programms in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden. Der Plan sollte einen Zeitplan für die Annahme und Durchführung aller Maßnahmen enthalten.

Der vorliegende Aktionsplan besteht deshalb aus zwei Teilen: Der erste Teil (Kapitel 2) gibt einen Überblick über die Problemstellung und die wichtigsten Aspekte des Programms. Aus den Programmvorgaben wurden zehn Schwerpunkte ausgewählt, auf die sich die Arbeiten nach Auffassung der Kommission in den nächsten fünf Jahren konzentrieren sollten. Der zweite Teil (Kapitel 3) besteht aus einem Anhang, in dem konkrete Maßnahmen und Aktionen für die nächsten fünf Jahre aufgelistet sind. Diese Liste folgt der Gliederung des Haager Programms.

Wichtig ist auch, dass der Aktionsplan in Verbindung mit anderen Vorhaben und Strategiepapieren zu bestimmten Politikfeldern aus dem Bereich Freiheit, Sicherheit und Rechts zu sehen ist. Aufgabe der Kommission ist es, für eine Abstimmung zwischen diesen Arbeiten zu sorgen. Einige dieser Strategiepapiere wurden von der Kommission unlängst vorgestellt oder stehen kurz vor ihrer Vollendung (Drogenaktionsplan der EU vom 14. Februar 2005[2] im Anschluss an die neue Europäische Drogenstrategie 2005-2012, Mitteilung zur gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen und zur Stärkung des Vertrauens, Mitteilung über ein strategisches Konzept zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität).

Der Aktionsplan soll – so sieht es das Haager Programm vor - zum 1. November 2006 einer Halbzeitbewertung unterzogen werden. Die Kommission wird daher rechtzeitig einen Bericht über die Fortschritte und eventuell erforderlichen Anpassungen des Programms vorlegen.

AKTIONSPLAN ZUR UMSETZUNG DES HAAGER PROGRAMMS: KONKRETISIERUNG DER POLITISCHEN PRIORITÄTEN UND KONTROLLE DER UMSETZUNG

Der politische Auftrag des Haager Programms

Der Aufbau eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts wird im Haager Programm erneut als eine der obersten Prioritäten der Europäischen Union bestätigt, nicht nur weil dieser Raum zu den grundlegenden Zielen der Union gehört, sondern weil die Bürger ein vitales Interesse daran haben.

Das Programm gibt den Rahmen und die wesentlichen Ziele für die nächsten fünf Jahre vor. Es ist bestrebt, den Erwartungen der Bürger gerecht zu werden, und deckt alle einschlägigen politischen Bereiche ab. Behandelt werden sowohl allgemeine Vorhaben (Schutz der Grundrechte, Umsetzung des EU-Rechts und Evaluierung) als auch Vorhaben in bestimmten Bereichen mit den Schwerpunkten (i) Stärkung der Freiheit[3], (ii) Stärkung der Sicherheit, (iii) Stärkung des Rechts und (iv) Außenbeziehungen. Die vom Europäischen Rat im Dezember 2004 angenommene Europäische Drogenstrategie ist ebenfalls Bestandteil des Haager Programms.

Die Kommission wird im Programm ersucht, in enger Zusammenarbeit mit dem Generalsekretär des Rates/Hohen Vertreters eine Strategie vorzulegen, die alle externen Aspekte der Unionspolitik für Freiheit, Sicherheit und Recht umfasst. Diese Strategie sollte die besonderen Beziehungen der Union zu Drittländern, Gruppen von Ländern und Regionen widerspiegeln und den Schwerpunkt auf die spezifischen Bedürfnisse für eine Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres legen. Als ersten Schritt wird die Kommission in Ergänzung zu dem vorliegenden Aktionsplan eine Mitteilung zur Vorbereitung der Strategie vorlegen.

Dabei sind, wie der Europäische Rat feststellte, „die finanziellen Auswirkungen des mehrjährigen Programms für den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts entsprechend zu berücksichtigen“. Es liegt auf der Hand, dass sich die politischen Ziele nur dann verwirklichen lassen, wenn hierfür ausreichende finanzielle Mittel bereitgestellt werden. Am 6. April 2005 hat die Kommission drei Rahmenprogramme zu i) Solidarität und Steuerung der Migrationsströme, ii) Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte und iii) Grundrechte und Justiz vorgelegt[4]. Die drei Vorschläge stehen voll und ganz im Einklang mit den strategischen Prioritäten des Haager Programms.

Die Bewertung des Tampere-Programms durch die Kommission vom 2. Juni 2004[5] und die Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 14. Oktober 2004[6] wurden im Haager Programm berücksichtigt, insbesondere durch Einführung des Mitentscheidungsverfahrens nach Artikel 251 EG-Vertrag für Bereiche des Titels IV. Aufgrund des politischen Rückenwindes durch den Europäischen Rat vom 22. Dezember 2004 konnte der Rat einen Beschluss erlassen, wonach über alle Maßnahmen des Titels IV mit Ausnahme der legalen Zuwanderung ab 1. Januar 2005 im Mitentscheidungsverfahren mit qualifizierter Mehrheit entschieden wird[7]. Dies ist das erste Ergebnis, das dem Haager Programm zuzuschreiben ist. Die stärkere Einbeziehung des Europäischen Parlaments erhöht nicht nur die demokratische Legitimität. Die Aufgabe des Einstimmigkeitserfordernisses dürfte gleichzeitig bewirken, dass ein größerer Teil der Arbeiten zum Abschluss gebracht werden kann.

Im Ratsbeschluss vom 22. Dezember 2004 sind allerdings entgegen Artikel 67 EG-Vertrag keine Bestimmungen über die Zuständigkeit des Gerichtshofs enthalten. Die Kommission hält an ihrer Auffassung fest, dass in diesem Bereich, der so stark auf die Rechte des Einzelnen einwirkt, ein größerer Rechtsschutz durch den Gerichtshof geboten ist. Ein umfassenderer Rechtsschutz durch den Gerichtshof im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens bedarf einer sorgfältigen Prüfung, insbesondere angesichts der Notwendigkeit, diese Verfahren zügig zu erledigen, wie in Artikel III-369 letzter Absatz und im Haager Programm gefordert.

Das Haager Programm und die Verfassung

Das Haager Programm spiegelt die in der Verfassung artikulierten Ambitionen wider . Die Verfassung, die vorbehaltlich des Ausgangs der Ratifizierungsverfahren in den einzelnen Mitgliedstaaten zum 1. November 2006 in Kraft treten soll, wird weitreichende Änderungen der geltenden Bestimmungen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht mit sich bringen. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist Teil der Verfassung. Die Neuerungen, die sich aus der Verfassung ergeben, sind jedoch erst nach Abschluss der Ratifizierung in allen Mitgliedstaaten anwendbar. Die Kommission hat sich dementsprechend verpflichtet, alle notwendigen Vorarbeiten zu unternehmen, damit sofort nach Inkrafttreten der Verfassung Maßnahmen getroffen werden können.

Zehn Prioritäten für die nächsten fünf Jahre: eine Partnerschaft für die Erneuerung Europas

Zur Ausarbeitung des Aktionsplans, mit dem das Haager Programm umgesetzt werden soll, hat die Kommission eine Liste der Maßnahmen zusammengestellt, die im Haager Programm vorgesehen sind. Der Rat, das Europäische Parlament und die Kommission sollten sich im Rahmen einer soliden, effizienten Partnerschaft gemeinsam für die Verwirklichung der ehrgeizigen Programmziele einsetzen.

Aus den strategischen Zielen zur Stärkung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, auf die sich der Europäische Rat im Haager Programm verständigt hat und die in Abschnitt 3 (Anhang) unter Beibehaltung der Gliederung des Haager Programms in konkrete Maßnahmen umgesetzt sind, hat die Kommission zehn Schwerpunkte ausgewählt, auf die sich die gemeinsamen Anstrengungen ihrer Auffassung nach in den nächsten fünf Jahren vor allem konzentrieren sollten. Die zehn Schwerpunkte haben alle denselben hohen Stellenwert und decken das gesamte Spektrum der Haager Ziele ab. Auf diese Weise wird eine zu breite Streuung der Ressourcen vermieden und gleichzeitig sichergestellt, dass die Programmziele erreicht werden. Die Kommission hält es überdies für unerlässlich, jede legislative und nicht legislative Maßnahme zugunsten des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts auf ihren europäischen Mehrwert hin zu prüfen, und zwar durch uneingeschränkte Anwendung des Subsidiaritätsprinzips, durch Nutzung besserer Rechtsetzungsverfahren und durch Vornahme einer Folgenabschätzung bei den wichtigsten Vorschlägen.

Die Strategischen Ziele 2005-2009 [8] beziehen sich ausdrücklich auf eine Partnerschaft zur Stärkung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Die zehn Prioritäten, die die Kommission innerhalb der Ziele i) Stärkung der Freiheit, ii) Stärkung der Sicherheit und iii) Stärkung des Rechts ausgemacht hat, lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Grundrechte und Unionsbürgerschaft: Entwicklung umfassender politischer Strategien Die Strategien zur Kontrolle und Förderung des Anspruchs aller Bürger auf Wahrung der Grundrechte und zur Stärkung der Unionsbürgerschaft müssen voll zum Tragen kommen. Bekämpfung des Terrorismus: Ausarbeitung eines globalen Konzepts Prävention und Krisenmanagement sind wesentliche Aspekte, um die Kapazitäten der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung des Terrorismus zu stärken und erforderlichenfalls zu ergänzen. Hier gilt das Hauptaugenmerk dem Personalbedarf, der Risikoanalyse, dem Schutz wichtiger Infrastuktureinrichtungen und der Folgenbewältigung. Ein gemeinsamer Asylraum: Einführung eines effizienten, einheitlichen Verfahrens im Einklang mit den Werten und der humanitären Tradition der EU Am Ende der Arbeiten sollte die Errichtung eines gemeinsamen Asylraums unter Berücksichtigung der humanitären Tradition und der internationalen Verpflichtungen der Union sowie des Effizienzgewinns durch ein harmonisiertes Verfahren stehen. Steuerung der Migrationsströme: Erarbeitung einer ausgewogenen Herangehensweise Für die Steuerung der Migrationsströme muss ein ausgewogenes Konzept formuliert werden. Hierzu bedarf es einer gemeinsamen Politik zur Regelung der legalen Zuwanderung. Gleichzeitig muss entschiedener gegen die illegale Zuwanderung und gegen Menschenhandel, insbesondere mit Frauen und Kindern, vorgegangen werden. Integration: Maximierung der positiven Auswirkungen der Migration auf unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft Um die positiven Auswirkungen der Zuwanderung auf unsere Gesellschaft und Wirtschaft zu maximieren und die Isolation und soziale Ausgrenzung von Einwanderergruppen zu verhindern, müssen die Mitgliedstaaten darin bestärkt und unterstützt werden, eine bessere Integrationspolitik zu verfolgen. Damit wird – ausgehend von den Grundwerten der Union - ein Beitrag zu gegenseitigem Verständnis und zum Dialog zwischen den Religionen und Kulturen geleistet. Binnengrenzen, Außengrenzen und Visa: Einführung eines integrierten Schutzes an den Außengrenzen für mehr Sicherheit in der EU Es bedarf eines integrierten Grenzschutzsystems für die Außengrenzen und der Weiterentwicklung einer gemeinsamen Visapolitik bei gleichzeitiger Gewährleistung der Freizügigkeit. Datenschutz und Sicherheit beim Informationsaustausch: das richtige Verhältnis finden Beim Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungs- und Justizbehörden muss das richtige Verhältnis zwischen Datenschutz und Sicherheit gefunden werden. Alle Beteiligten müssen darin bestärkt werden, einen konstruktiven Dialog zu führen, um ausgewogene Lösungen zu finden, die sowohl das Grundrecht auf Datenschutz und Schutz der Privatsphäre in vollem Umfang respektieren als auch den Grundsatz der Verfügbarkeit von Informationen, wie er im Haager Programm ausgeführt ist. Organisierte Kriminalität: Ausarbeitung eines strategischen Konzepts Zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität auf EU-Ebene muss ein strategisches Konzept ausgearbeitet und umgesetzt werden. Das Potenzial von Europol und Eurojust muss voll ausgeschöpft werden. Zivil- und Strafjustiz: Gewährleistung eines leistungsfähigen europäischen Rechtsraums für alle Es muss ein europäischer Rechtsraum geschaffen werden, in dem ein effektiver Rechtsschutz für alle und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen gewährleistet ist. Der Annäherungsprozess muss fortgesetzt werden, insbesondere im Wege von Rechtsvorschriften, die ein hohes Schutzniveau für den Einzelnen garantieren, um auf diese Weise Vertrauen zu schaffen und die gegenseitige Anerkennung voranzubringen, die nach wie vor den Eckstein der justiziellen Zusammenarbeit bildet. Zu verbessern ist auch das materielle Vertragsrecht der EU. Freiheit, Sicherheit und Recht: Verantwortung und Solidarität gemeinsam ausüben Die Begriffe ‚geteilte Verantwortung’ und ‚Solidarität unter den Mitgliedstaaten’ müssen mit Inhalt gefüllt werden. Hierzu müssen entsprechende Finanzmittel bereitgestellt werden, mit denen sich die Ziele des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts möglichst effizient verwirklichen lassen. |

10. (1) Grundrechte und Unionsbürgerschaft: Entwicklung umfassender politischer Strategien

Die Grundrechte gehören zum Kernbestand der Werte der Union. Es muss dafür gesorgt werden, dass die Strategien zur Kontrolle und Förderung des Anspruchs aller Bürger auf den Schutz der Grundrechte und zur Stärkung der Unionsbürgerschaft voll zum Tragen kommen.

Mit Aufnahme der Grundrechtscharta in die Verfassung sowie einer Bestimmung, die den Beitritt der EU zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vorsieht, wird das Individuum in den Mittelpunkt des Europäischen Aufbauwerks gerückt.

Darüber hinaus benötigen die Verantwortlichen korrekte, zuverlässige Daten über die Einhaltung der Grundrechte in der Europäischen Union. Die Umwandlung der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in eine voll funktionstüchtige Agentur für Grundrechte wird einen weiteren wichtigen Beitrag zur Förderung und zum Schutz der Grundrechte leisten.

Das besondere Augenmerk der Kommission gilt dabei den Rechten des Kindes, da Kinder zu den schutzbedürftigsten Gruppen in der Gesellschaft gehören. In der Verfassung sind die Förderung und der Schutz der Rechte des Kindes ausdrücklich unter den Zielen der Europäischen Union aufgeführt.

Die Kommission wird außerdem in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ihre Bemühungen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und zur Unterstützung der Opfer von Gewalttaten fortsetzen.

Sie wird sich weiter für die Bekämpfung von Diskriminierung in jeder Form einsetzen. Hierzu zählt auch die effektive Umsetzung und Durchsetzung der Antidiskriminierungsvorschriften der EU.

Besondere Aufmerksamkeit verdient der Schutz der personenbezogenen Daten, der sowohl in der Grundrechtscharta als auch in der Verfassung als eigenständiges Grundrecht neben dem Schutz der Privatsphäre anerkannt ist.

Mit der Unionsbürgerschaft sind eine Reihe grundlegender Rechte verbunden wie das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU, diplomatischer und konsularischer Schutz, das Europawahlrecht und das Recht zur Teilnahme an den Kommunalwahlen. In all diesen Bereichen sind Maßnahmen geplant, mit denen den EU-Bürgern die Ausübung ihrer aus der Unionsbürgerschaft erwachsenden Rechte erleichtert werden soll.

(2) Bekämpfung des Terrorismus: Ausarbeitung eines globalen Konzepts

Terrorismus lässt sich nur mit einer globalen Strategie bekämpfen. Die Erwartungen, die die Bürger an die EU stellen, dürfen nicht ignoriert werden. Ebenso wenig kann die Union es sich leisten, diesen Erwartungen nicht zu entsprechen.

Prävention und Krisenmanagement sind wesentliche Aspekte, um die Kapazitäten der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung des Terrorismus zu stärken und erforderlichenfalls zu ergänzen. Hier gilt das Hauptaugenmerk dem Personalbedarf, der Risikoanalyse, dem Schutz wichtiger Infrastuktureinrichtungen und der Folgenbewältigung.

Der Kampf gegen den Terrorismus erfordert ein integriertes, kohärentes Vorgehen in einem breiten Aktionsspektrum, das im Haager Programm aufgezeigt wurde. Ein wesentlicher Bereich, in dem die Union tätig werden muss, ist die Zusammenarbeit zwischen den jeweils zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, insbesondere der Austausch von Informationen , die für die Verfolgung terroristischer Aktivitäten relevant sind.

Es ist von größter Bedeutung, das komplexe Phänomen des Terrorismus in Europa zu verstehen, d. h. Indoktrinierung und Rekrutierung sowie die Art des Umfelds, in dem radikales Gedankengut und terroristische Bewegungen gedeihen. Es müssen weiter alle Anstrengungen unternommen werden, um die Finanzquellen des Terrorismus zum Versiegen zu bringen.

Der Einsatz der Mitgliedstaaten und der EU im Kampf gegen den Terrorismus muss durch externe Kooperation mit Drittstaaten ergänzt werden. Diese müssen durch Bereitstellung von Finanzmitteln für die Terrorismusbekämpfung und den Aufbau von Kapazitäten sowie bei der Ursachenbekämpfung unterstützt werden.

(3) Ein gemeinsamer Asylraum: Einführung eines effizienten, einheitlichen Verfahrens im Einklang mit den Werten und der humanitären Tradition der EU

Die Einführung einer Gemeinsamen Europäischen Asylregelung ist eine weitere Priorität. In den kommenden Jahren werden sich die Arbeiten an einer gemeinsamen Asylpolitik in erster Linie darauf konzentrieren, bis spätestens 2007 die Evaluierung der Instrumente der ersten Phase abzuschließen und Instrumente und Maßnahmen für die zweite Phase mit dem Ziel zu unterbreiten, bis 2010 ein gemeinsames Asylverfahren und einen einheitlichen Status für Personen einzuführen, die Anspruch auf Asyl oder subsidiären Schutz haben.

Die administrative Zusammenarbeit zwischen den Dienststellen der Mitgliedstaaten muss verstärkt und es müssen Mittel bereitgestellt werden, um die Mitgliedstaaten bei der Antragsbearbeitung und der Aufnahme von Drittstaatsangehörigen zu unterstützen. Im Haager Programm wird auch auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Möglichkeit einer gemeinsamen Bearbeitung von Asylanträgen zu prüfen.

Die Ausarbeitung von EU-Programmen zum Schutz der Regionen und zur Neuansiedlung wird von der Kommission derzeit in die Wege geleitet.

(4) Steuerung der Migrationsströme: Formulierung eines ausgewogenen Konzepts

Auf EU-Ebene muss ein neues ausgewogenes Konzept zur Steuerung der Migrationsströme formuliert werden, das sich sowohl mit der legalen als auch der illegalen Zuwanderung befasst. Es bedarf einer gemeinsamen EU-Einwanderungspolitik zur Regelung der Situation der legalen Zuwanderer, während gleichzeitig entschiedener gegen illegale Zuwanderung, Schleusertum und gegen Menschenhandel, insbesondere mit Frauen und Kindern, vorgegangen werden muss.

Zwar bleibt es weiterhin Sache der Mitgliedstaaten, wie viele Migranten sie aus Drittländern, die eine Arbeit als abhängig oder selbständig Beschäftigte suchen, aufnehmen, doch verlangt ein Raum der Freizügigkeit wie die EU eine gemeinsame Einwanderungspolitik , die auch die Zulassungskriterien und –verfahren regelt und denjenigen, denen die Einwanderung gestattet wird, eine klare Rechtsstellung und eine Reihe garantierter Rechte gewährt, um ihre Integration zu erleichtern. Die Einwanderung wirkt sich nicht zuletzt auf die Volkswirtschaften und Gesellschaften sowohl der Mitgliedstaaten als auch der Herkunfts- und Transitländer aus, so dass ein gemeinsames Konzept ausgehend von einer vernünftigen Nutzung der Arbeitskraft der Migranten gerechtfertigt ist.

Die humanen, sozialen und ökonomischen Kosten der illegalen Zuwanderung sind nicht nur für die Aufnahme-, sondern auch für die Transit- und Herkunftsländer außerordentlich hoch. Nötig sind daher eine Rückkehrregelung, der zügige Abschluss von Rückübernahmeabkommen und eine weitergehende Koordinierung, um Schleusertum und Menschenhandel zu unterbinden. Die Achtung der Würde und der Rechte von Drittstaatsangehörigen - auch derjenigen, die sich nicht regulär in der Union aufhalten - muss jedoch das Leitprinzip der EU-Politik bleiben. Bei der Behandlung von Personen, die in die EU oder von einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht werden, sind die Menschenrechte zu achten und der besonderen Situation dieser Personen Rechnung zu tragen.

Eine gemeinsame Einwanderungspolitik darf sich nicht auf die Regelung von Zulassungs- und Rückführungsverfahren beschränken. Eine erfolgreiche Steuerung der Migrationsströme muss im Interesse von Drittländern und Union mit einer entschlossenen Investition in die Beziehungen mit Drittstaaten – Herkunfts- wie Transitländern – einhergehen, insbesondere im Wege von Unterstützungsleistungen und Kooperation.

(5) Integration: Maximierung der positiven Auswirkungen der Migration auf unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft

Um die positiven Auswirkungen der Zuwanderung auf unsere Gesellschaft und Wirtschaft zu maximieren und insbesondere Isolation und sozialer Ausgrenzung von Einwanderergruppen vorzubeugen, müssen die Mitgliedstaaten darin bestärkt werden, eine bessere Integrationspolitik zu verfolgen. Eine erfolgreiche Integrationspolitik muss zum gegenseitigen Verständnis und zum Dialog zwischen den Religionen und Kulturen beitragen.

Die Integration von Drittstaatsangehörigen erfordert eine einheitliche Linie in verschiedenen Politikbereichen, z.B. in den Bereichen Bildung und Beschäftigung.

Zwischen den einzelstaatlichen Behörden ist ein intensiverer Kontakt erforderlich, um integrationsrelevante Erfahrungen und Informationen austauschen zu können.

Aufbauend auf den vom Europäischen Rat angenommenen gemeinsamen Prinzipien muss daher ein europäischer Rahmen für die Integration ausgearbeitet werden, der die Achtung der Grundwerte der EU und die Gleichbehandlung sicherstellt.

(6) Binnengrenzen, Außengrenzen und Visa: Einführung eines integrierten Schutzes an den Außengrenzen für mehr Sicherheit in der EU

Für einen Raum, in dem die Freizügigkeit in vollem Umfang gewährleistet ist, sind weitere Anstrengungen erforderlich, die eine integrierte Kontrolle des Zugangs zum Gebiet der Europäischen Union zum Ziel haben. Grundlage einer solchen Kontrolle sind ein integriertes Grenzschutzsystem für die Außengrenzen, eine gemeinsame Visapolitik und der Einsatz neuer Technologien einschließlich der Verwendung biometrischer Identifikatoren.

Nach der letzten Erweiterung der EU hat die Herstellung der Freizügigkeit innerhalb der EU und die Abschaffung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen Vorrang. Um den Weg für die neuen Mitgliedstaaten zu ebnen, muss – wie in den Beitrittsverträgen vorgesehen - das Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II) eingeführt und für eine regelmäßige Evaluierung gesorgt werden.

Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem integrierten Grenzschutzsystem für die Außengrenzen ist die Einrichtung einer Grenzschutzagentur, die die Grenzüberwachung und –kontrolle der Mitgliedstaaten koordiniert und unterstützt.

Die Einführung des Visa-Informationssystems wird die Formulierung einer effizienten Visapolitik erleichtern. Die Mitgliedstaaten müssen hierzu stärker zusammenarbeiten und gemeinsame Antragsbearbeitungsstellen für Visa einrichten. Diese könnten den Ausgangspunkt für die Entwicklung eines Europäischen Auswärtigen Dienstes darstellen.

Ein weiteres wichtiges Element ist die Aufnahme biometrischer Identifikatoren in Reise- und Ausweispapieren. Auf diese Weise wird die Dokumentensicherheit erhöht, ohne die Grundrechte in irgendeiner Weise zu beschneiden. Potenzielle Synergien zwischen Informationssystemen der Mitgliedstaaten und der EU sollten durch Sicherstellung ihrer Interoperabilität voll ausgeschöpft werden.

(7) Datenschutz und Sicherheit beim Informationsaustausch: Das richtige Verhältnis finden

In einem Raum, in dem Freizügigkeit herrscht, kann es nicht angehen, dass die effektive Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung und die Verfolgung grenzübergreifender Kriminalität durch aufwändige Verfahren für den Informationsaustausch behindert werden.

Die Europäische Union muss alle Beteiligten darin bestärken, einen konstruktiven Dialog zu führen, um ausgewogene Lösungen zu finden, die sowohl das Grundrecht auf Datenschutz und Schutz der Privatsphäre in vollem Umfang respektieren als auch den Grundsatz der Verfügbarkeit von Informationen.

Das Verfügbarkeitsprinzip, so wie es im Haager Programm erläutert wird, besagt, dass Informationen, die die Behörden eines Mitgliedstaats zu Strafverfolgungszwecken benötigen, unter bestimmten Voraussetzungen von den Behörden eines anderen Mitgliedstaats bereitgestellt werden. Die Kommission wird entsprechende Vorschläge ausarbeiten, die auch die Möglichkeit einer gegenseitigen Abfrage einzelstaatlicher Datenbanken einschließen.

Beim Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungs- und Justizbehörden gilt es, das richtige Verhältnis zwischen Datenschutz und Sicherheit finden.

Auch beim Austausch von Fluggastdaten für Sicherheits- und Terrorabwehrzwecke ist das Verhältnis zwischen Datenschutz und Sicherheitsbedürfnis sorgfältig zu prüfen.

(8) Organisierte Kriminalität: Ausarbeitung eines strategischen Konzepts

Zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität auf EU-Ebene ist die Ausarbeitung und Umsetzung eines strategischen Konzepts vorgesehen. Die Kommission wird daher in Kürze eine Mitteilung über ein strategisches Konzept zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität vorlegen. Vorgesehen sind Maßnahmen, die ein besseres Verständnis dieses Phänomens ermöglichen und die Prävention, Strafverfolgung und Zusammenarbeit innerhalb der EU stärken sollen. Im Rahmen dieser Strategie muss auch eine intensivere Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen als vorrangig betrachtet werden.

Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität erfordert eine bessere Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden (Polizei-, Justiz- und Zollbehörden) sowie eine volle Inanspruchnahme der Leistungen von Europol und Eurojust und deren weiteren Ausbau. Die Erarbeitung eines Modells für kriminalpolizeiliche Verfahren gehört zu den primären Aufgaben in diesem Bereich und verlangt eine gemeinsame Anstrengung der Mitgliedstaaten, sowie der EU-Institutionen und Einrichtungen.

(9) Zivil- und Strafjustiz: Gewährleistung eines leistungsfähigen europäischen Rechtsraums für alle

Ein europäischer Rechtsraum ist mehr als ein Raum, in dem die in einem Mitgliedstaat ergangenen Urteile in anderen Mitgliedstaaten anerkannt und vollstreckt werden. Es ist ein Raum, in dem effektiver Rechtsschutz gewährleistet wird, um gerichtliche Entscheidungen zu erwirken und vollstrecken zu lassen . Hierzu muss die Europäische Union nicht nur eine Regelung der gerichtlichen Zuständigkeit, der gegenseitigen Anerkennung und der Kollisionsnormen, sondern auch vertrauensbildende Maßnahmen ins Auge fassen, die prozessuale Mindeststandards und hohe Qualitätsnormen für das Justizwesen, insbesondere im Hinblick auf Fairness und Achtung der Verteidigungsrechte, gewährleisten. Das Verständnis für einander wird im Wege der im Haager Programm geforderten schrittweisen Schaffung einer „europäischen Rechtskultur“ mit Hilfe von Netzwerken und Ausbildungsprogrammen weiter vertieft werden. Des Weiteren bedarf es einer kohärenten Strategie für die Beziehungen der EU zu Drittländern und internationalen Organisationen.

Im Bereich der Ziviljustiz hat die Vollendung des Programms zur Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen Vorrang. Damit einher geht die Annahme von Legislativvorschlägen, die von der Kommission bereits vorgelegt worden sind oder in Kürze vorgelegt werden, sowie die Einleitung von Konsultationen zur Vorbereitung neuer Regelungen für Bereiche, in denen der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung noch nicht greift (z. B. vermögensrechtliche Ansprüche innerhalb der Familie, Erb- und Testamentssachen). Ein anderer regelungsbedürftiger Bereich ist die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen sowie die gegenseitige Anerkennung öffentlicher und privater Urkunden. Was das materielle EU-Vertragsrecht anbelangt, so soll 2009 ein Gemeinsamer Referenzrahmen verabschiedet werden, mit dessen Hilfe die Kohärenz und Qualität des EU-Rechts verbessert werden soll.

Für die Schaffung gegenseitigen Vertrauens und die Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung im Bereich der Strafjustiz spielt die Annäherung gewisser prozessrechtlicher Vorschriften und die Einführung von Mindeststandards ( ne bis in idem , Beweiserhebung, Abwesenheitsurteile) eine wesentliche Rolle. Im Bereich der gegenseitigen Anerkennung müssen diverse Maßnahmen vorangebracht werden, um ein effizientes, rechtzeitiges Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden sicherzustellen (z. B. gegenseitige Anerkennung von Überwachungsmaßnahmen ohne Freiheitsentzug im Ermittlungsverfahren, Anerkennung und Vollstreckung von Freiheitsstrafen). Generell sollten die herkömmlichen Rechtshilfeinstrumente durch neue Regelungen auf der Grundlage der gegenseitigen Anerkennung ersetzt werden. Eurojust sollte maßgebend an der Entwicklung der europäischen justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen mitwirken. Die Einrichtung sollte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt und ihr Potenzial sollte anhand der gewonnenen Erfahrungen und im Hinblick auf künftige Entwicklungen voll ausgeschöpft werden. In diesem Zusammenhang wird die Kommission auch weiterhin für einen besseren Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union eintreten und zu diesem Zweck die ihr von der Verfassung eingeräumten Möglichkeiten nutzen.

(10) Verantwortung und Solidarität gemeinsam ausüben

Politische Ziele lassen sich ohne ausreichende finanzielle Mittel nicht verwirklichen. Dieser Zusammenhang wird im Haager Programm unmissverständlich zum Ausdruck gebracht. Im April 2005 hat die Kommission drei Rahmenprogramme vorgelegt, die der Vorstellung von der geteilten Verantwortung und Solidarität der Mitgliedstaaten untereinander Gestalt verleihen. In diesen Rahmenprogrammen werden die politischen und finanziellen Instrumente aufgezeigt, mit denen sich der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts am effizientesten verwirklichen lässt.

Umsetzung, Evaluierung und Flexibilität

Die Kommission weiß um die Bedeutung, die das Haager Programm dem Aspekt der Umsetzung beimisst. Hierzu gehört auch die Notwendigkeit, Verfahren zu entwicklen, mit denen sich die Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht angemessen prüfen und bewerten lässt.

In Artikel III-260 des Verfassungsvertrags ist der Erlass von Maßnahmen vorgesehen, die die Kommission und die Mitgliedstaaten dazu befähigen sollen, eine objektive und unparteiische Bewertung der Unionspolitik in diesem Bereich vorzunehmen. Die Kommission wird Anfang 2006 eine Mitteilung vorlegen, in der die wesentlichen Ziele des künftigen Evaluierungsmechanismus dargelegt werden. Diesbezügliche Vorschläge werden kurz nach Inkrafttreten der Verfassung folgen.

In der Zwischenzeit hat der Europäische Rat die Kommission aufgefordert, jedes Jahr einen Bericht über die Umsetzung von EU-Maßnahmen (Sachstandsanzeiger) zur Vorlage an das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente zu erstellen.

Auf diese Weise ist eine vollständigere Übersicht über die politische Lage im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht sowie über die effektive Umsetzung der erlassenen Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten gewährleistet. Der erste Sachstandsanzeiger wird im Dezember 2005 vorgelegt. Hierzu ist die aktive Mitarbeit der Mitgliedstaaten erforderlich, die aufgefordert werden, regelmäßig über ihre Fortschritte bei der Umsetzung von EU-Maßnahmen zu berichten.

Darüber hinaus ist der Rat vom Europäischen Rat nachdrücklich aufgefordert worden, für alle Politikfelder praktische Methoden zur Erleichterung der fristgerechten Umsetzung von Maßnahmen zu entwickeln. Hierzu sind auf nationaler Ebene eigene Umsetzungspläne zu erstellen, die eine angemessene Umsetzungsdauer gewährleisten, und die regelmäßigen Fortschrittsberichte der Kommission zu prüfen.

Angesichts der allgemeinen politischen Bedingungen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht ist damit zu rechnen, dass infolge unvorhersehbarer Ereignisse, die häufig internationaler Prägung und Größenordnung sind, neue politische Prioritäten auf den Plan treten. Der Aktionsplan muss deshalb, insbesondere auf längere Sicht, flexibel und anpassungsfähig sein, um neue Prioritäten, die sich in den kommenden Jahren herausbilden könnten, berücksichtigen zu können. Die Verfassung wird eine spürbare Rationalisierung der rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen ermöglichen. Auch hier hielt der Europäische Rat eine gewisse Flexibilität für geboten und traf daher Vorkehrungen für eine Revision des Haager Programms.

KONKRETE MAßNAHMEN

Dem Haager Programm zufolge ist es Aufgabe der Kommission, die Haager Zielvorgaben in konkrete Maßnahmen umzusetzen. Der Anhang zu dieser Mitteilung ist deshalb als Aktionsplan konzipiert, in dem die wichtigsten Vorhaben für die nächsten fünf Jahre mit einem Zeitplan für ihre Vorlage an den Rat und das Europäische Parlament aufgeführt sind.

Nach seinen Schlussfolgerungen von Tampere 1999 und dem Haager Programm 2004 sollte der Europäische Rat seine führende Rolle bei der Definition strategischer Leitlinien und der Planung künftiger Vorhaben im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht beibehalten. Die Kommission ersucht den Rat, diese Mitteilung und den beigefügten Aktionsplan mit Blick auf deren Bestätigung durch den Europäischen Rat im Juni 2005 zu erörtern.

ANHANG DAS HAAGER PROGRAMM: ZEHN PRIORITÄTEN FÜR DIE NÄCHSTEN FÜNF JAHRE LISTE DER VORHABEN MIT ZEITPLAN

11. ALLGEMEINE VORHABEN

12. Einführung eines Systems für die objektive, unparteiische Bewertung der Umsetzung von EU-Maßnahmen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht

13. Mitteilung und Vorschlag zur Einführung eines Evaluierungsmechanismus gemäß Artikel III-260 Verfassungsvertrag ( 2006 )

14. Achtung und aktive Förderung der Grundrechte

15. Rahmenprogramm „Grundrechte und Justiz“ innerhalb der neuen Finanziellen Vorausschau ( 2005 )

16. Einzelprogramm „Grundrechte und Unionsbürgerschaft“ ( 2007 )

17. Einzelprogramm „Bekämpfung von Gewalt (DAPHNE) sowie Drogenprävention und –aufklärung“ ( 2007 )

18. Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten ( Aufnahme informeller Gespräche 2005 )

19. Verschlag zur Ausweitung des Mandats der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Richtung auf eine Agentur für Grundrechte ( Vorschlag 2005 )

20. Programm DAPHNE II: Arbeitsprogramm 2006 ( 2005 )

21. Studie über präventive Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (2006)

22. Mitteilung zum Schutz der Rechte des Kindes (2005)

23. Europäische Drogenstrategie

24. EU-Drogenaktionsplan 2005-2008 ( 2005 ) und 2009-2012 (2009)

25. Kontinuierliche Bewertung des EU-Drogenaktionsplans 2005-2008 ( jährlich )

26. Grünbuch über die Rolle der Zivilgesellschaft bei der Formulierung einer Drogenpolitik ( 2005 )

27. Bericht über die Umsetzung und Funktionsweise des Rahmenbeschlusses über den Drogenhandel ( 2007 )

28. Fortschrittsbericht und Folgenabschätzung zum EU-Drogenaktionsplan 2005-2008 ( 2008 )

29. Mitteilung zum EU-Drogenaktionsplan 2009-2012 ( 2009 )

30. STÄRKUNG DER FREIHEIT

31. Unionsbürgerschaft

32. Berichte über die Anwendung der Richtlinien 90/364, 90/365 und 93/96 über das Aufenthaltsrecht von Ruhegehaltsempfängern, Studenten und aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen Arbeitnehmern sowie der

33. Richtlinie 93/109/EG über das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen zum EP unter Einschluss der neuen Mitgliedstaaten, gegebenenfalls mit Änderungsvorschlägen ( 2005/2006 )

34. Vorschlag zur Erleichterung des diplomatischen und konsularischen Schutzes (2006)

35. Vorschlag über die Ausgestaltung eines Initiativrechts für EU-Bürger ( 2007)

36. Prüfung möglicher Maßnahmen zur Stärkung und Erweiterung der Rechte, die sich aus den Vertragsbestimmungen zur Unionsbürgerschaft ergeben (Artikel 22 EGV) ( 2008 )

37. Herstellung der Freizügigkeit von EU-Bürgern und ihren Familienangehörigen zu gleichen Bedingungen wie für Inländer, die sich in ihrem Heimatmitgliedstaat frei bewegen und ihren Wohnsitz nach Belieben wechseln können

38. Kontrolle der Umsetzung, Einhaltung und korrekten Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG über das Recht auf Freizügigkeit und Aufenthalt ( 2006 )

39. Bericht über die Anwendung der Richtlinien 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG über das Recht auf Freizügigkeit und Aufenthalt ( 2006 )

40. Bericht über die Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG über das Recht auf Freizügigkeit und Aufenthalt, gegebenenfalls mit Änderungsvorschlägen ( 2008 )

41. Asyl, Einwanderung und Außengrenzen

42. Rahmenprogramm „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ innerhalb der neuen Finanziellen Vorausschau ( 2005 )

43. Einrichtung eines Außengrenzen-Fonds (2007)

44. Einrichtung eines Integrationsfonds ( 2007)[9]

45. Einrichtung eines Rückkehr-Fonds (2007)

46. Anpassung des Europäischen Flüchtlingsfonds ( 2007)

47. Gemeinsame Analyse des Migrationsphänomens in all seinen Aspekten (Erhebung, Bereitstellung, Austausch und effiziente Nutzung aktueller Informationen und Daten)

48. Jährliche Berichte zu Migrations- und Asylstatistiken ( bereits begonnen )

49. Annahme einer EU-Rahmenregelung zur Erhebung von Migrations- und Asylstatistiken ( 2005 )

50. Grünbuch über die Zukunft des Europäischen Migrationsnetzes ( 2005 )

51. Vorschlag zur Errichtung einer Europäischen Beobachtungsstelle für Migration (2006)

52. Gemeinsame Europäische Asylregelung

53. Erlass der Asylverfahrensrichtlinie ( 2005 )

54. Evaluierung der Rechtsinstrumente der ersten Phase

55. Kontrolle der Umsetzung und Durchführung von Instrumenten der ersten Phase ( 2005-2007 )

56. Entwicklung einer gemeinsamen Asylpolitik, Einführung eines gemeinsamen Asylverfahrens und eines einheitlichen Status für Personen, denen Asyl oder subsidiärer Schutz gewährt wurde – Zweite Phase

57. Vorschlag zur Einführung einer Daueraufenthaltsberechtigung für Flüchtlinge (2005)

58. Instrumente und Maßnahmen der zweiten Phase – Vorlage an den Rat und das Europäische Parlament ( Erlass bis Ende 2010)

59. Strukturelle Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Asylbehörden der Mitgliedstaaten ( Mitteilung - 2005 )

60. Studien zu Fragen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Bearbeitung von Asylanträgen

61. Studie zur gemeinsamen Bearbeitung von Asylanträgen innerhalb der EU ( 2006 )

62. Studie in enger Abstimmung mit dem UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) zur gemeinsamen Bearbeitung von Asylanträgen außerhalb der EU ( 2006 )

63. Errichtung einer europäische Unterstützungsagentur für alle Formen der Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten im Rahmen der gemeinsamen europäischen Asylregelung (nach Einführung eines gemeinsamen Asylverfahrens und nach Evaluierung)

64. Einrichtung eines Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) 2005-2013 zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bearbeitung von Asylanträgen und zur Aufnahme bestimmter Kategorien von Drittstaatsangehörigen

65. Abschlussbericht zum Europäischen Flüchtlingsfonds ( 2005 )

66. Vorschlag zur Änderung der Entscheidung über den Europäischen Flüchtlingsfonds im Hinblick auf die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Aufnahme bestimmter Kategorien von Drittstaatsangehörigen (2005)

67. Genehmigung der nationalen Mehrjahresprogramme im Rahmen des Europäischen Flüchtlingsfonds ( 2005, 2008 und 2011 )

68. Anpassung des Europäischen Flüchtlingsfonds ( 2007 )

69. Legale Zuwanderung einschließlich Zulassungsverfahren

70. Entwicklung einer Politik der legalen Zuwanderung

71. Bewertung und Kontrolle der Umsetzung und Durchführung der Richtlinien zur legalen Zuwanderung – erste Phase - ( 2005-2011 )

72. Diskussion des Grünbuchs zur wirtschaftlichen Migration ( 2005 )

73. Vorlage politischer Leitlinien für die legale Zuwanderung und für Zulassungsverfahren auf der Grundlage der Konsultationsergebnisse zum Grünbuch ‚Wirtschaftliche Migration’ ( 2005 )

74. Integration von Drittstaatsangehörigen

75. Einführung einer kohärenten europäischen Integrationsstrategie

76. Mitteilung zu einer europäischen Integrationsstrategie ( 2005 )

77. Förderung des Erfahrungs- und Informationsaustauschs zu Fragen der Integration im Wege struktureller Maßnahmen[10]

78. Management der vorbereitenden Maßnahmen (INTI) ( 2005-2006 )

79. Jährliche Berichte zu Migrations- und Integrationsstatistiken ( 2005 bereits begonnen )

80. Handbuch zu Fragen der Integration ( zweite Auflage 2006, bereits begonnen )

81. Einrichtung einer Internet-Homepage ( 2006 )

82. Einrichtung eines Integrationsfonds ( 2007 )

83. Bekämpfung der illegalen Zuwanderung

84. Beitrag zum Management von Verbindungsnetzen für Einwanderungsfragen in entsprechenden Drittländern ( 2005, bereits begonnen )

85. Jährlicher Bericht über die gemeinsame Politik im Bereich der illegalen Zuwanderung ( 2005, bereits begonnen )

86. Erlass einer Entscheidung zur Einrichtung eines sicheren web-gestützten Informations- und Koordinierungsnetzes für die Migrationsbehörden der Mitgliedstaaten (ICONET) ( 2005 )

87. Vorschlag für den Abschluss und die Unterzeichnung des Europarats-Übereinkommens über Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels (CAHTEH) (2005)

88. Formulierung einer wirksamen Rückkehr- und Rückübernahmepolitik auf der Grundlage gemeinsamer Normen, einer engeren Zusammenarbeit und gegenseitigen technischen Unterstützung

89. Vorschlag zu Rückkehrverfahren (2005 )

90. Start der vorbereitenden Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung des Rückkehrmanagements ( 2005 )

91. Ernennung eines Sonderbeauftragten für eine gemeinsame Rückübernahmepolitik durch die Kommission ( 2005 )

92. Abschluss von Rückübernahmeabkommen der Gemeinschaft und Verwaltung bestehender Abkommen (zu gegebener Zeit)

93. Einrichtung eines Rückkehr-Fonds ( 2007)

94. Asyl und Einwanderung – externe Dimension

95. Kooperation mit Drittländern in Einwanderungs- und Asylangelegenheiten

96. Mitteilung zu Migration und Entwicklung ( 2005 )

97. Überarbeitete Fassung des Arbeitsdokuments 2006 für das Programm AENEAS 2004-2006 ( 2005 )

98. Aufnahme der Migrationsproblematik in die Länder- oder Regionalstrategiepapiere für alle relevanten Drittländer ( 2005 )

99. Ausarbeitung Regionaler Schutzprogramme der EU

100. Aktionsplan für ein Regionales Schutzprogramm und ein Neuansiedlungsprogramm der EU ( 2005 )

101. Start von Pilotschutzprogrammen ( 2005 )

102. Engere Zusammenarbeit mit Transitländern, um diese Länder in die Lage zu versetzen, besser mit der Migrationsproblematik fertig zu werden und Flüchtlingen angemessenen Schutz zu bieten

103. Bericht über Fortschritte und Ergebnisse im Bereich Asyl und Einwanderung vor dem Hintergrund der europäischen Nachbarschaftspolitik ( 2005 )

104. Grenzschutz, biometrische Daten, Informationssysteme und Visapolitik

105. Abbau der Personenkontrolle an Binnengrenzen

106. Vorschlag für Rechtsinstrumente SIS II (2005)

107. Beginn der Evaluierung der Umsetzung der nicht SIS-II-bezogenen Bestimmungen in den neuen Mitgliedstaaten ( 2006 )

108. Evaluierung der Umsetzung der SIS-II-bezogenen Bestimmungen in den neuen Mitgliedstaaten ( nach Inbetriebnahme von SIS II - 2007 )

109. Erlass einer Entscheidung des Rates zur Aufhebung der Kontrollen an den Grenzen zu neuen und zwischen neuen Mitgliedstaaten ( 2007 )

110. Vorschlag zur Ersetzung des Schengener Evaluierungsmechanismus durch einen Überwachungsmechanismus (sobald die Personenkontrollen an den Binnengrenzen in den neuen Mitgliedstaaten vollständig aufgehoben sind) (2007-2008)

111. Einführung eines integrierten Schutzes an den Außengrenzen

112. Vorschlag über die Einsetzung nationaler Expertenteams zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Kontrolle und Überwachung der Außengrenzen im Rahmen der Grenzschutzagentur (2005)

113. „Handbuch für Grenzschutzbeamte“ ( nach Annahme des Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen )

114. Vorschlag betreffend die Vollzugsaufgaben der an den Außengrenzen eines anderen Mitgliedstaats tätigen Beamten (2006)

115. Bericht zur Evaluierung der Grenzschutzagentur mit einer Überprüfung ihrer Aufgaben und einer Prüfung, ob der Agentur andere Tätigkeiten im Bereich des Grenzschutzes übertragen werden sollten (einschließlich der Bewertung der nationalen Expertenteams und der Durchführbarkeit eines Systems mit europäischen Grenzschutzbeamten) ( 2007 )

116. Einrichtung eines Außengrenzen-Fonds (2007)

117. Teilweise Anwendung des Schengen-Besitzstands

118. Erlass der Ratsentscheidung über die teilweise Umsetzung des Schengen-Besitzstands durch Irland ( 2005 )

119. Erlass der Ratsentscheidung über die teilweise Umsetzung des Schengen-Besitzstands (SIS) durch das Vereinigte Königreich ( 2005 )

120. Kohärentes Vorgehen und harmonisierte Lösungen für biometrische Identifikatoren und Daten in der EU

121. Vorschlag zur Änderung der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion betreffend die Normen und Verfahren zur Erhebung biometrischer Daten einschließlich der Pflicht zur Bereitstellung dieser Daten unter Angabe der Ausnahmen von dieser Pflicht (2005)

122. Vorbereitungen für die Ausarbeitung von Mindestnormen für nationale Personalausweise ( ab 2005)

123. Vorbereitungen für die Ausarbeitung von Mindestnormen für Personalausweise bestimmter Berufsgruppen, sofern erforderlich ( ab 2005)

124. Aufnahme biometrischer Identifikatoren in Reisedokumente, Visa, Aufenthaltserlaubnisse, EU-Reisepässe und Informationssysteme ( 2006 )

125. Mitteilung über größere Synergien zwischen SIS II, VIS und Eurodac ( 2006 )

126. Visapolitik und Entwicklung des Visa-Informationssystems (VIS)

127. Zusammenkünfte mit Drittländern der Positivliste, um Visafreiheit für die Angehörigen der Mitgliedstaaten zu erwirken ( bereits begonnen, in Verbindung mit einer Revision der Visaliste )

128. Vorschläge zu notwendigen Änderungen, um die Visapolitik und die Einrichtung gemeinsamer Antragsbearbeitungsstellen für Visa weiter voranzubringen (2005)

129. Regelmäßige Revision der Visaliste (Verordnung (EG) Nr. 539/2001) ( regelmäßig )

130. Vorschlag zur Erleichterung der Visaerteilung an Mitglieder der olympischen Familie – Turin 2006 (2005)

131. Bericht über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1295/2003 zur Erleichterung der Visaverfahren für die Mitglieder der olympischen Familie – Athen 2004 ( 2005 )

132. Vorschlag zur Änderung der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion betreffend Visagebühren (2005)

133. Arbeitsprogramm ARGO ( 2005 und 2006 )

134. Vorschläge zum Transit: einseitige Anerkennung der Schengen-Dokumente durch die neuen Mitgliedstaaten/Anerkennung der schweizerischen Aufenthaltstitel durch die Mitgliedstaaten (2005)

135. Empfehlung für Verhandlungsdirektiven für den Abschluss von Abkommen über Visabefreiung zwischen der EG und Drittländern, in denen geregelt wird, unter welchen Voraussetzung innerhalb der Union für einen Zeitraum zwischen drei und sechs Monaten Freizügigkeit gewährt wird ( 2005 )

136. Annahme eines Vorschlags zur Einführung einer Regelung für den Kleinen Grenzverkehr ( 2005 )

137. Bericht über die Kaliningrader Transitregelung ( 2005 )

138. Kaliningrad-Fazilität[11] ( 2005-2006 )

139. Schengen-Fazilität für sieben Mitgliedstaaten ( 2005 und 2006 )

140. Spezielle Empfehlungen für Direktiven zur Aushandlung von Visaerleichterungen mit Drittländern im Rahmen der EG-Rückübernahmepolitik - soweit möglich und auf der Grundlage der Gegenseitigkeit im Hinblick auf den Aufbau einer echten Partnerschaft in Migrationsfragen ( 2005-2009 )

141. Vorschlag zur Änderung der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion betreffend die konsularische Zusammenarbeit auf lokaler Ebene (2006)

142. Vorschlag zur Revision der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion (2006)

143. Technische Realisierung des VIS: angefangen bei der Funktionsweise für die Verarbeitung alphanumerischer Daten und Lichtbilder ( 2006 ), anschließend für biometrische Daten ( 2006 )

144. Vorschlag zur Einrichtung gemeinsamer Konsularbehörden (2007)

145. STÄRKUNG DER SICHERHEIT

146. Rahmenprogramm „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“ innerhalb der neuen Finanziellen Vorausschau ( 2005 )

147. Einzelprogramm „Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung“ (2007)

148. Einzelprogramm „Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten“ (2007)

149. Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungs- und Justizbehörden unter angemessener Berücksichtigung von Datenschutz- und Sicherheitsinteressen

150. Vorschlag betreffend die Zurückhaltung von im Zusammenhang mit der Bereitstellung öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste verarbeiteten Daten für Zwecke der Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Straftaten (2005)

151. Angemessene Schutzmaßnahmen und wirksamer Rechtsschutz in Bezug auf den Transfer personenbezogener Daten im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen

152. Anwendung des Verfügbarkeitsgrundsatzes beim Austausch strafverfolgungsrelevanter Informationen

153. Vorschlag zur Einführung des Verfügbarkeitsgrundsatzes in Bezug auf strafverfolgungsrelevante Informationen (2005)

154. Vorschlag für angemessene Schutzmaßnahmen in Bezug auf den Transfer personenbezogener Daten für Zwecke der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen ( 2005)

155. Vorschlag für ein gemeinsames EU-Konzept für die Nutzung der Daten von Reisenden für die Sicherheit der Grenzen und der Luftfahrt sowie zu anderen Strafverfolgungszwecken ( 2005)

156. Vorschlag betreffend den Zugang der Strafverfolgungsbehörden zum VIS ( 2005)

157. Herstellung einer Verbindung zwischen SIS II und dem Europol-Informationssystem ( 2007)

158. Gemeinsame Revision des Fluggastdaten-Abkommens mit den USA (2005)

159. Abschluss der Verhandlungen über die Fluggastdaten-Abkommen mit Kanada und Australien (2005) sowie gegebenenfalls mit anderen Ländern

160. Definition internationaler Leitlinien zur Gewährleistung eines hohen Datenschutzniveaus beim Zugang zu Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) im Rahmen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO)

161. Vorschlag betreffend die Abfrage von DNA-Datenbanken auf der Grundlage der Gegenseitigkeit (2005)

162. Vorschlag betreffend die Abfrage von Fingerabdruck-Datenbanken auf der Grundlage der Gegenseitigkeit ( 2007)

163. Vorschlag für eine allgemeine EU-Architektur für forensische/polizeiliche Datenbanken ( 2008)

164. Terrorismusbekämpfung

165. Formulierung eines kohärenten Gesamtkonzepts für die Terrorismusbekämpfung

166. Follow-up zum Pilotprojekt zugunsten der Opfer von Terroranschlägen (2006)

167. Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den für die Terrorismusbekämpfung zuständigen Strafverfolgungsbehörden durch die Benennung einer nationalen Kontaktstelle in jedem Mitgliedstaat, die Zugang zu allen Informationen und nachrichtendienstlichen Erkenntnissen mit Bezug zu terroristischen Aktivitäten hat, an denen Personen, Vereinigungen oder Körperschaften beteiligt sind, die im Anhang zum Gemeinsamen Standpunkt 2001/931/GASP aufgeführt sind ( 2005 )

168. Einrichtung eines Europäischen Strafverfolgungsnetzes (LEN) für die Terrorismusbekämpfung (2005)

169. Mitteilung über die Gewährleistung größerer Sicherheit beim Umgang mit Explosivstoffen, Geräten zur Bombenherstellung und Feuerwaffen (2005)

170. Zweiter Terrorismus-Bericht ( 2005 )

171. Mitteilung über gewaltbereite Radikalisierung (2005) und gegebenenfalls Folgemaßnahmen (2007)

172. Vorschlag zur Verhütung des Missbrauchs karitativer Organisationen für die Terrorismusfinanzierung (2006)

173. Mitteilung zu den Ergebnissen des Terrorismus-Begutachtungsmechanismus in den 25 Mitgliedstaaten (2006/2007)

174. Feststellung des Bedarfs und des Umfangs von Rechtsinstrumenten, mit denen sichergestellt wird, dass alle Mitgliedstaaten Vermögensgegenstände bestimmter Personen im Einklang mit den besonderen Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Finanzielle Maßnahmen gegen die Geldwäsche“ (FATF) zu Präventivzwecken einfrieren können ( 2007 )

175. Beitrag zu den laufenden Arbeiten zur Unterbindung der Produktion und Verbreitung chemischer, nuklearer und biologischer Waffen (2007)

176. Auflegung des Einzelprogramms „Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten“ (2007)

177. Überarbeitung und Anpassung des Gemeinschaftsrechts parallel zu den zu erlassenden Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung

178. Zweiter Bericht auf der Grundlage von Artikel 11 des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13.6.2002 zur Terrorismusbekämpfung ( 2005 )

179. Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität

180. Mitteilung über die Entwicklung eines strategischen Konzepts zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität ( 2005 )

181. Auflegung des Einzelprogramms „Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung“ (2007)

182. Verbesserung der Kenntnisse über die organisierte Kriminalität und konsequentere Sammlung und Auswertung von Informationen

183. Mitteilung zu einem Aktionsplan – EU-Kriminalitätsstatistik ( 2005 )

184. Arbeitspapier der Kommission zu einer Strafverfolgung auf kriminaltechnischer Grundlage ( 2005 )

185. Empfehlungen für eine Standardmethode zur Feststellung von Schwachstellen in der Kriminalprävention (2007)

186. Vorlage eines Berichts über die Kriminalität in Europa ( 2007 )

187. Stärkung der Prävention im Bereich der organisierten Kriminalität

188. Abfassung von Rechtstexten und Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen in einer Weise, dass sie weniger anfällig für kriminellen Missbrauch sind ( 2005 )

189. Bericht über die Ergebnisse einer Studie im Anschluss an die Entschließung des Rates von 2001 über den Beitrag der Zivilgesellschaft bei der Suche nach vermissten oder sexuell ausgebeuteten Kindern ( 2005 )

190. Aktionsplan zu Partnerschaften zwischen dem Privatsektor und dem öffentlichen Sektor zum Schutz von öffentlichen Einrichtungen und Privatunternehmen vor organisierter Kriminalität ( 2006 )

191. Verbesserung der Koordination und Kooperation auf EU-Ebene zwischen den auf High-tech-Kriminalität spezialisierten Fahndungsdiensten der Mitgliedstaaten und dem Privatsektor (Informationsnetz ‚Cyberkriminalität’) und Ausarbeitung eines europäischen Handbuchs zur Cyberkriminalität ( 2006 )

192. Mitteilung zu Cyberkriminalität und Cyber-Sicherheitspolitik ( 2006 )

193. Korruptionsbekämpfung

194. Ausarbeitung eines Verhaltenskodex für den öffentlichen Dienst ( 2007 )

195. Vorschlag zur Einführung einer Meldepflicht für Beamte bei Bestechungsversuchen sowie einer Offenlegungspflicht im Hinblick auf Vermögensgegenstände und Unternehmensanteile (2008)

196. Stärkung des Instrumentariums im Hinblick auf die finanziellen Aspekte der organisierten Kriminalität

197. Initiativen zur Förderung des Einsatzes finanztechnischer Ermittlungen als Strafverfolgungsmethode und zur Einführung gemeinsamer Mindeststandards für die Ausbildung ( 2005-2007 ) :

198. Gemeinsame Ausbildungsstandards für finanztechnische Ermittlungen ( 2005 )

199. Empfehlung für eine Vereinbarung über Rückmeldungen der Finanzermittlungsstellen über verdächtige Transaktionen an die Meldestellen (2006)

200. Empfehlung und/oder Vorschlag zur Erhöhung der Transparenz juristischer Personen, um ihre Missbrauchsanfälligkeit zu reduzieren (2006)

201. Unterstützung der Einrichtung von Ermittlungsstellen für Vermögensgegenstände aus Straftaten in den EU-Mitgliedstaaten (bereits begonnen)

202. Prüfung der Bestimmungen für die Herausgabe beschlagnahmter oder eingezogener Vermögensgegenstände als Ersatz oder Wiedergutmachung zugunsten bestimmbarer Opfer von Straftaten oder an karitative Organisationen ( 2008 )

203. Verbesserung des Rechts und gegebenenfalls Revision geltender Rechtsinstrumente

204. Legislativpaket zur Fälschungsbekämpfung (2005)

205. Mitteilung zum Menschenhandel ( 2005 )

206. Überarbeitung und gegebenenfalls Erweiterung der geltenden Rechtsvorschriften über den Menschenhandel, z. B. zur Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Stellen sowie der Koordination auf EU-Ebene und Einbeziehung von Europol (2006)

207. Überarbeitung und gegebenenfalls Erweiterung der geltenden Rechtsvorschriften zur Verhinderung und Bekämpfung des Handels mit menschlichen Organen, Geweben und Zellen (2006)

208. Überarbeitung und strengere Fassung der geltenden Rechtsvorschriften über die Einziehung von Erträgen aus Straftaten – unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung ( 2007)

209. Vergleichende Studie zur Ermittlung des Bedarfs an Instrumenten zur Bekämpfung des Steuerbetrugs im Rahmen der Organisierten Kriminalität in den EU-Mitgliedstaaten, den Beitrittsstaaten und Bewerberländern ( 2005 )

210. Vorschlag zur Rechtsangleichung in Strafsachen, unter anderem in Bezug auf Tatbestandsmerkmale und Strafen bei Steuerbetrug sowie Normen und bewährte Verfahren mit dem Ziel, die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung des organisierten Steuerbetrugs zu verbessern (2007)

211. Vorschlag zu Identitätsdiebstahl und Identitätsmanagement einschließlich Aufbau einer Datenbank für Identitätsdokumente ( 2007)

212. Studien- und Forschungsarbeiten in Richtung auf eine weitere Rechtsangleichung z. B. in den Bereichen illegaler Waffenhandel, Erpressung und Schutzgelderpressung ( 2008 )

213. Bessere Kontrolle und Bewertung

214. Zweiter Bericht auf der Grundlage von Artikel 6 des Rahmenbeschlusses des Rates vom 26. Juni 2001 über Geldwäsche sowie Ermittlung, Einfrieren, Beschlagnahme und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten ( 2005 )

215. Zweiter Bericht auf der Grundlage von Artikel 14 des Rahmenbeschlusses des Rates vom 28. Mai 2001 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln ( 2005 )

216. Bericht über die Umsetzung des Rahmenbeschlusses „Bestechung im privaten Sektor“ ( 2005 )

217. Bericht über die Umsetzung des Rahmenbeschlusses vom 27.1.2003 über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht ( 2005 )

218. Bericht über die Umsetzung des Rahmenbeschlusses über die Einziehung von Erträgen, Tatwerkzeugen und Vermögensgegenständen aus Straftaten ( 2007 )

219. Bewertung der Anwendung des Übereinkommens Neapel II durch die Mitgliedstaaten (zollbehördliche Zusammenarbeit) ( 2008 )

220. Bewertung der Politik der Mitgliedstaaten im Bereich der Korruptionsbekämpfung ( 2009 )

221. Bewertung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Finanzkriminalität ( 2010 )

222. Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden

223. Umsetzung des Arbeitsprogramms im Bereich der zollbehördlichen Zusammenarbeit; angenommen vom Rat ‚Justiz und Inneres’ am 30.3.2004 im Anschluss an die Entschließung des Rates vom 2.10.2003 über eine Strategie für die Zusammenarbeit im Zollwesen ( 2004-2006 )

224. Mitteilung über die Bekämpfung des grenzüberschreitenden Handels mit verbotenen oder beschränkt handelbaren Waren ( 2007 )

225. Vorschlag zu Europol sowie zur Rolle des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente bei der Überprüfung der Tätigkeit von Europol (spätestens zum 1. Januar 2008)

226. Regelung des Verhältnisses zwischen Europol und Eurojust ( bis spätestens 2008 )

227. Definition der Rolle des Sicherheitsausschusses (COSI) ( spätestens zum 1. Januar 2008 )

228. Verbesserung der Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden und

229. Entwicklung des Schengen-Besitzstands in Bezug auf die grenzüberschreitende operative polizeiliche Zusammenarbeit

230. Vorschlag zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung, insbesondere an den Binnengrenzen zwischen den Mitgliedstaaten (2005)

231. Mitteilung und Vorschlag für eine Richtlinie zur Steigerung der Verkehrssicherheit durch Einbeziehung der Transeuropäischen Verkehrsnetze in die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit ( 2005 )

232. Aktualisierung des SIRENE-Handbuchs (2005)

233. Vorschlag betreffend den Zugang der Strafverfolgungsbehörden zum VIS ( 2005)

234. Herstellung einer Verbindung zwischen SIS II und dem Europol-Informationssystem ( 2007)

235. Gemeinsame Qualitätsnormen für die Polizei (Polizeiethik, Kontrollprogramme) ( 2008 )

236. Harmonisierung der Qualitätsnormen für forensische Laboratorien ( 2008 )

237. Systematischer Beamtenaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden

238. Annahme des Vorschlags zur Errichtung der Europäischen Polizeiakademie (EPA) als Einrichtung der Europäischen Union (2005)

239. Verbesserung der operativen Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten

240. Organisation kurzer gemeinsamer Zoll- und Polizeieinsätze und/oder gemeinsamer multidisziplinärer Teams (bereits begonnen)

241. Ausarbeitung von Mindestnormen für den Einsatz von Ermittlungstechniken in verschiedenen Rechtsordnungen (2006)

242. Best-Practice-Leitfaden zur Förderung und weiteren Nutzung spezieller Kooperationsformen für Zollverwaltungen auf der Grundlage des Übereinkommens Neapel II ( 2007 )

243. Verbesserung der europaweiten Zusammenarbeit zwischen den für die Korruptionsbekämpfung zuständigen Stellen durch EU- und länderweite Vernetzung der betreffenden Behörden (Polizei, Gericht, Staatsanwaltschaft und Zoll) ( 2008 )

244. Krisenmanagement innerhalb der Europäischen Union

245. Entscheidung der Kommission zum Aufbau eines sicheren allgemeinen Frühwarnsystems (ARGUS) sowie eines Krisenzentrums der Kommission zur Koordinierung der bestehenden Warnsysteme ( 2005 )

246. Vorschlag zur Einrichtung eines Warn- und Informationsnetzes für wichtige Infrastrukturen (CIWIN) (2005)

247. Plan zum Schutz wichtiger Infrastrukturen ( 2005 )

248. Vereinbarungen über ein integriertes EU-Krisenmanagement ( Anwendung spätestens zum 1. Juli 2006 )

249. Allgemeine Kriminalprävention

250. Ausbau des Europäischen Netzes für Kriminalprävention ( 2005 )

251. STÄRKUNG DES RECHTS

252. Siehe auch das Rahmenprogramm „Grundrechte und Justiz“ innerhalb der neuen Finanziellen Vorausschau ( 2005 )

253. Einzelprogramm „Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen“ (2007)

254. Einzelprogramm „Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen“ ( 2007)

255. Vertrauensbildende Maßnahmen

256. Intensivierung der Zusammenarbeit

257. EU-Unterstützung für Netzwerke von Justizbehörden und -verbänden ( bereits begonnen )

258. Weitere Entwicklung der Website des Europäischen Justiziellen Netzes und der Rechtsprechungsdatenbanken zu EU-Rechtsakten ( bereits begonnen )

259. Laufende Aktualisierung und Verbesserung des Europäischen Gerichtsatlas ( bereits begonnen )

260. Jährliche Feier anlässlich des Europäischen Tags der Ziviljustiz ( bereits begonnen )

261. Begründung einer „Europäischen Rechtskultur“

262. Bewertung der Qualität des Justizwesens ( Mitteilung - 2006 )

263. Mitteilung der Kommission zur Juristenausbildung in der EU ( 2005 ), Fortsetzung des Pilotprojekts „Richteraustausch“ ( 2005 ) und vorbereitende Maßnahme ( 2006 )

264. Einrichtung eines effizienten europäischen Justizausbildungsnetzes für Zivil- und Strafsachen auf der Grundlage der bestehenden Strukturen (2007)

265. Aufbau eines Netzwerks der Justizbehörden und -verbände

266. Bericht über die Funktionsweise des Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen ( 2005 ), gegebenenfalls mit Änderungsvorschlägen ( 2006 )

267. EU-Workshops zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Angehörigen der Rechtsberufe und zur Einführung bewährter Praktiken ( 2006 )

268. Bessere Kohärenz und Qualität des EU-Rechts

269. Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (2005)

270. Bericht über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 über die Beweisaufnahme, gegebenenfalls mit Änderungsvorschlägen ( 2007 )

271. Bericht über die Anwendung der Verordnung „Brüssel I“ ( 2007 ), gegebenenfalls mit Änderungsvorschlägen ( 2009 )

272. Abschließender Forschungsbericht mit Entwurf eines Gemeinsamen Referenzrahmens ( 2007 )

273. Annahme des Gemeinsamen Referenzrahmens für das EU-Vertragsrecht (2009)

274. Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen

275. Auflegung des Einzelprogramms „Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen“ (2007)

276. Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung:

277. Mitteilung zur gegenseitigen Anerkennung von Entscheidungen in Strafsachen und Stärkung des Vertrauens unter den Mitgliedstaaten ( 2005 )

278. Weißbuch betreffend den Austausch von Informationen über strafrechtliche Verurteilungen und deren Wirkung innerhalb der EU ( 2005 )

279. Vorschlag zur Berücksichtigung der in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ergangenen Verurteilungen in einem neuen Strafverfahren (2005)

280. Vorschlag betreffend die Übermittlung von Informationen über strafrechtliche Verurteilungen an den Mitgliedstaat der Staatsangehörigkeit und deren Aufbewahrung in diesem Mitgliedstaat ( 2005)

281. Mitteilung über die Einrichtung einer Vorbestraftenkartei, in der Drittstaatsangehörige erfasst werden, die in einem EU-Mitgliedstaat verurteilt worden sind ( 2005 )

282. Initiative zum europäischen Vollstreckungstitel und zur Überstellung verurteilter Personen innerhalb der EU (2005)

283. Vorschlag zur gegenseitigen Anerkennung von Überwachungsmaßnahmen ohne Freiheitsentzug im Ermittlungsverfahren ( 2005)

284. Mitteilung zu Rechtsverlusten ( 2005 )

285. Bericht über die Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten ( 2005 )

286. Initiative betreffend die Anerkennung und Vollstreckung von Berufsverboten in der Europäischen Union aufgrund von Verurteilungen wegen Sexualstraftaten gegen Kinder (2005)

287. Vorschlag betreffend den Entzug der Fahrerlaubnis (Neufassung des Übereinkommens von 1998) ( 2006)

288. Bericht über die Umsetzung des Rahmenbeschlusses vom 22.7.2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der EU ( 2006 )

289. Bericht über die Umsetzung des Rahmenbeschlusses betreffend die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen ( 2006 )

290. Vorschlag betreffend die Anerkennung und Vollstreckung alternativer Sanktionen und Bewährungsstrafen (2007)

291. Vorschlag zur Ergänzung der Europäischen Beweisanordnung ( 2008)

292. Annäherung von Vorschriften

293. Grünbuch zu Kompetenzkonflikten und ne bis in idem ( 2005 )

294. Grünbuch zur Unschuldsvermutung ( 2005 )

295. Zweiter Bericht über die Umsetzung des Rahmenbeschlusses vom 15.3.2001 über die Stellung des Opfers im Strafverfahren ( 2005 )

296. Dritter Bericht über den Rahmenbeschluss vom 15.3.2001 über die Stellung des Opfers im Strafverfahren ( 2006 )

297. Vorschlag zu Kompetenzkonflikten und zum Grundsatz ne bis in idem ( 2006 )

298. Grünbuch zum Umgang mit Beweismitteln ( 2006 )

299. Grünbuch über Abwesenheitsurteile ( 2006 )

300. Vorschlag zu Mindestnormen für die Beweiserhebung (2007)

301. Vorschlag zu Abwesenheitsurteilen ( 2007)

302. Vorschlag zur Annäherung strafrechtlicher Sanktionen ( bis spätestens 2007)

303. Sonstige Instrumente im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen:

304. Empfehlung zu Mindestnormen für die Sammlung und den Austausch elektronischer Beweismittel ( 2006 )

305. Vorschlag betreffend die vorsätzliche Vernichtung schriftlicher Beweismittel (2007)

306. Vorschlag zum Schutz von Zeugen und Informanten ( 2007)

307. Studie über die Verwertung strafverfolgungsrelevanter Erkenntnisse als Beweismittel in anderen Mitgliedstaaten ( 2008 )

308. Bewertung der Effizienz gerichtlicher Instanzen, die auf Rechtssachen im Bereich der organisierten Kriminalität spezialisiert sind (2009)

309. Eurojust

310. Zweiter Bericht über die Umsetzung der Entscheidung des Rates vom 28.2.2002 zur Errichtung von Eurojust in innerstaatliches Recht ( 2005 )

311. Vorschlag zu Eurojust ( spätestens zum 1. Januar 2008 )

312. Weißbuch zur Förderung des Schutzes der finanziellen Interessen der Union ( bis spätestens 2009 )

313. Stärkung der Leistungsfähigkeit der Justiz, bessere Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung und wirksamer Rechtsschutz in Zivilsachen

314. Grünbuch zum Erbrecht ( 2005 )

315. Grünbuch zu Normenkollisionen und Kompetenzkonflikten in Scheidungssachen (Rom III) ( 2005 )

316. Vorschlag zu den Kollisionsnormen im Bereich der vertraglichen Schuldverhältnisse (Rom I) (2005)

317. Vorschlag zu geringfügigen Forderungen ( 2005)

318. Vorschlag zur Unterhaltspflicht ( 2005)

319. Annahme des Vorschlags „Rom II“ zu den Kollisionsnormen im Bereich der außervertraglichen Schuldverhältnisse ( 2006 )

320. Erlass der Verordnung über den Europäischen Zahlungsbefehl ( 2006 )

321. Erlass einer Richtlinie über alternative Verfahren der Streitbeilegung (ADR) - Mediation ( 2006 )

322. Grünbuch über die vermögensrechtlichen Konsequenzen von Eheverhältnissen und eheähnlichen Lebensgemeinschaften ( 2006 )

323. Grünbuch/Grünbücher betreffend die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen ( 2006-2007 )

324. Grünbuch über die Aufhebung/Reduzierung legislativer und administrativer Maßnahmen im Interesse des freien Verkehrs von Dokumenten ( 2007 )

325. Grünbuch über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung in Personenstandssachen ( 2008 )

326. Grünbuch über prozessuale Mindeststandards ( 2008 )

327. Prüfung der Möglichkeit, das Exequaturverfahren abzuschaffen, und gegebenenfalls Vorlage von Legislativvorschlägen (2008-2010)

328. Auflegung des Einzelprogramms „Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen“ ( 2007)

329. Internationale Rechtsordnung

330. Abschluss der Verhandlungen über das Gerichtsstandsübereinkommen ( 2005 )

331. Vorschlag für den Abschluss so genannter Parallelabkommen mit Dänemark zu „Brüssel I“ und zur Zustellung von Schriftstücken (2005)

332. Aushandlung des Terrorismus-Übereinkommens im Europarat ( 2005 )

333. Aktive Teilnahme an den Arbeiten des Europarats und anderer internationaler Organisationen und Foren (G8, UN, OECD, OSCE, FATF) im Bereich des Strafrechts ( 2005-2009 )

334. Prüfung des Abschlusses bilateraler Auslieferungsabkommen zwischen der EU und Drittländern ( 2005-2009 )

335. Prüfung des Abschlusses bilateraler Rechtshilfeabkommen zwischen der EU und Drittländern ( 2005-2009 )

336. Vorschlag für den Abschluss und die Unterzeichnung des Europaratsübereinkommens über Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Namen der EG (2005/2006)

337. Beitritt der Gemeinschaft zur Haager Konferenz für Internationales Privatrecht ( 2006 )

338. Vorschlag für den Abschluss eines neuen Lugano-Übereinkommens (2006)

339. Im Zuge der geplanten Überprüfung der bestehenden Instrumente der Außenhilfe Aufnahme von Bestimmungen, die eine Unterstützung bei der Bekämpfung des Terrorismus ermöglichen ( 2006 )

340. Vorschlag zum Abschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption im Namen der EG (2006)

341. Abschluss der Verhandlungen betreffend das Übereinkommen über Unterhaltspflichten ( 2007 )

342. Vorschlag zum Abschluss des UN-Protokolls gegen die illegale Herstellung von Feuerwaffen, ihren Teilen und Bestandteilen sowie ihrer Munition und den illegalen Handel damit im Namen der EG (2007)

343. AUSSENBEZIEHUNGEN

344. Strategie in Bezug auf alle externen Aspekte der EU-Politik im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht auf der Grundlage des Haager Programms ( 2005 )

345. Mitteilung zu sämtlichen externen Aspekte der EU-Politik im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht ( Mitte 2005 – Beitrag zum Strategieentwurf ).

[1] KOM(2004) 401 endg. vom 2. Juni 2004, „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts : Bilanz des Tampere-Programms und Perspektiven“.

[2] KOM(2005) 45 vom 14.02.05.

[3] Der Freiheitsaspekt zieht sich durch den gesamten Aktionsplan. Der Begriff „Stärkung der Freiheit“ wird in dieser Mitteilung allerdings im Sinne des Haager Programms verwendet.

[4] KOM(2005) 122, 123 und 124 vom 6. April 2005.

[5] KOM(2004) 401 endg. vom 2. Juni 2004, „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts : Bilanz des Tampere-Programms und Perspektiven“.

[6] Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat und den Europäischen Rat zur Zukunft des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sowie zu den Bedingungen für die Stärkung seiner Legitimität und Effizienz, P6_TA(2004) 0022, 14. Oktober 2004.

[7] Beschluss des Rates 2004/927/EG vom 22. Dezember 2004 über die Anwendung des Verfahrens des Artikels 251 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft auf bestimmte Bereiche, die unter Titel IV des Dritten Teils dieses Vertrags fallen (ABl. L 396 vom 31.12.2004, S. 45).

[8] KOM(2005) 12 endg., 26. Januar 2005, „Strategische Ziele 2005-2009, Europa 2010: Eine Partnerschaft für die Erneuerung Europas“.

[9] Dieser Fonds wird ergänzend zum Europäischen Sozialfonds eingerichtet.

[10] Ergänzend hierzu werden Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Beschäftigungsstrategie und des Prozesses der sozialen Eingliederung getroffen.

[11] Die Kaliningrad-Fazilität wird ersetzt durch besondere Bestimmungen innerhalb des geplanten Außengrenzen-Fonds als Teil des Rahmenprogramms „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ (2007 – 2013).

Top