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Document 31999D0622

1999/622/EG, Euratom: Entscheidung der Kommission vom 8. September 1999 über die Behandlung von Mehrwertsteuer-Rückzahlungen an nichtsteuerpflichtige Einheiten und an steuerpflichtige Einheiten mit Bezug auf deren steuerbefreite Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung der Richtlinie 89/130/EWG, Euratom des Rates zur Harmonisierung der Erfassung des Bruttosozialprodukts zu Marktpreisen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 2533) (Text von Bedeutung für den EWR)

OJ L 245, 17.9.1999, p. 51–51 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Special edition in Czech: Chapter 09 Volume 001 P. 329 - 329
Special edition in Estonian: Chapter 09 Volume 001 P. 329 - 329
Special edition in Latvian: Chapter 09 Volume 001 P. 329 - 329
Special edition in Lithuanian: Chapter 09 Volume 001 P. 329 - 329
Special edition in Hungarian Chapter 09 Volume 001 P. 329 - 329
Special edition in Maltese: Chapter 09 Volume 001 P. 329 - 329
Special edition in Polish: Chapter 09 Volume 001 P. 329 - 329
Special edition in Slovak: Chapter 09 Volume 001 P. 329 - 329
Special edition in Slovene: Chapter 09 Volume 001 P. 329 - 329
Special edition in Bulgarian: Chapter 09 Volume 002 P. 42 - 42
Special edition in Romanian: Chapter 09 Volume 002 P. 42 - 42
Special edition in Croatian: Chapter 09 Volume 001 P. 64 - 64

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 30/11/2021; Aufgehoben durch 32021R1948

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1999/622/oj

31999D0622

1999/622/EG, Euratom: Entscheidung der Kommission vom 8. September 1999 über die Behandlung von Mehrwertsteuer-Rückzahlungen an nichtsteuerpflichtige Einheiten und an steuerpflichtige Einheiten mit Bezug auf deren steuerbefreite Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung der Richtlinie 89/130/EWG, Euratom des Rates zur Harmonisierung der Erfassung des Bruttosozialprodukts zu Marktpreisen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 2533) (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtsblatt Nr. L 245 vom 17/09/1999 S. 0051 - 0051


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 8. September 1999

über die Behandlung von Mehrwertsteuer-Rückzahlungen an nichtsteuerpflichtige Einheiten und an steuerpflichtige Einheiten mit Bezug auf deren steuerbefreite Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung der Richtlinie 89/130/EWG, Euratom des Rates zur Harmonisierung der Erfassung des Bruttosozialprodukts zu Marktpreisen

(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 2533)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(1999/622/EG, Euratom)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 89/130/EWG, Euratom des Rates vom 13. Februar 1989 zur Harmonisierung der Erfassung des Bruttosozialprodukts zu Marktpreisen(1), insbesondere auf Artikel 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG, 2. Auflage) klärt nicht explizit die Behandlung von Mehrwertsteuerrückzahlungen an nichtmehrwertsteuerpflichtige Einheiten und an steuerpflichtige Einheiten im Hinblick auf deren steuerbefreite Tätigkeiten.

(2) Zur Berechnung des Bruttosozialprodukts zu Marktpreisen (BSPm) gemäß Artikel 1 der Richtlinie 89/130/EWG, Euratom ist es erforderlich, die Behandlung von Mehrwertsteuerrückzahlungen an nichtmehrwertsteuerpflichtige Einheiten und an steuerpflichtige Einheiten im Hinblick auf deren steuerbefreite Tätigkeiten im Rahmen des ESVG, 2. Auflage, klarzustellen.

(3) Die Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage(2), zuletzt geändert durch die Richtlinie 1999/59/EG(3), spezifiziert die Begriffe "Steuerpflichtiger", "Nichtsteuerpflichtiger" und "steuerbefreite Tätigkeiten".

(4) Die in der vorliegenden Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 6 der Richtlinie 89/130/EWG, Euratom eingesetzten Ausschusses -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Bei der Berechnung von Aggregaten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zum Zweck der Anwendung der Richtlinie 89/130/EWG, Euratom werden Rückzahlungen der bei ihren Käufen entrichteten Mehrwertsteuer an

- nichtmehrwertsteuerpflichtige Einheiten,

- an mehrwertsteuerpflichtige Einheiten im Hinblick auf ihre steuerbefreiten Tätigkeiten

im Rahmen des ESVG, 2. Auflage, als laufende Übertragungen (im Einkommensverteilungskonto - C3) oder Vermögenstransfers (im Vermögensveränderungskonto - C5) behandelt, und nicht so, als wären sie abzugsfähige Mehrwertsteuer.

Zum Zweck einer harmonisierten Anwendung dieser Entscheidung sind die nichtmehrwertsteuerpflichtigen Einheiten gemäß Artikel 4 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG definiert, und es handelt sich bei den in Rede stehenden steuerbefreiten Tätigkeiten um die in Artikel 13 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG aufgelisteten Tätigkeiten.

Artikel 2

Die Bestimmungen des Artikels 1 sollen für die im Rahmen der Richtlinie 89/130/EWG, Euratom für die Jahre ab 1988 übermittelten BSP-Daten gelten.

Artikel 3

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 8. September 1999

Für die Kommission

Yves-Thibault DE SILGUY

Mitglied der Kommission

(1) ABl. L 49 vom 21.2.1989, S. 26.

(2) ABl. L 145 vom 13.6.1977, S. 1.

(3) ABl. L 162 vom 26.6.1999, S. 63.

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