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Document 52022DC0504

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Tätigkeiten der IFRS-Stiftung, der EFRAG und des PIOB im Jahr 2021

COM/2022/504 final

Brüssel, den 6.10.2022

COM(2022) 504 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Tätigkeiten der IFRS-Stiftung, der EFRAG und des PIOB im Jahr 2021


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Tätigkeiten der IFRS-Stiftung, der EFRAG und des PIOB im Jahr 2021

1.Zweck und Umfang des Berichts

Am 28. April 2021 nahm die Europäische Union das Binnenmarktprogramm an. 1 Hierbei handelt es sich um ein integriertes Maßnahmenpaket zur Unterstützung und Stärkung der Binnenmarkt-Governance, das für den Zeitraum 2021 bis 2027 mit 4,21 Mrd. EUR ausgestattet ist. In der Verordnung über das Binnenmarktprogramm ist eine Mittelausstattung von 220,5 Mio. EUR für Normungsverfahren vorgesehen; davon werden 61 Mio. EUR für die Entwicklung qualitativ hochwertiger internationaler Standards für die Rechnungslegung, die nichtfinanzielle Berichterstattung und die Abschlussprüfung sowie für die Erleichterung von deren Eingliederung in das Unionsrecht bereitgestellt.

Im Rahmen des Binnenmarktprogramms gewährt die Kommission drei im Bereich Rechnungslegung und Abschlussprüfung tätigen Organisationen weiterhin jährliche Betriebskostenzuschüsse 2 , und zwar der International Financial Reporting Standards Foundation (IFRS-Stiftung) im Hinblick auf die Entwicklung internationaler Rechnungslegungsstandards sowie, im Allgemeinen, der Europäischen Beratergruppe für Rechnungslegung (EFRAG) und dem Public Interest Oversight Board (PIOB). Diese drei Organisationen spielen eine wichtige Rolle für die Gewährleistung der Qualität, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit von öffentlichen Informationen über Unternehmen sowie Finanz-, aber auch Nichtfinanzdaten in Unternehmensberichten. Diese Informationen dienen der Förderung effizienter Kapitalmärkte, dem Schutz der Interessen von Gesellschaftern, Anlegern und anderen Kapitalgebern von Unternehmen sowie der Förderung der sozialen Verantwortung der Unternehmen und der Nachhaltigkeit.

Gemäß der Verordnung (EU) 2021/690 zur Aufstellung eines Programms für den Binnenmarkt 3 erstellt die Kommission einen jährlichen Bericht über die Tätigkeit der IFRS-Stiftung zur Entwicklung Internationaler Rechnungslegungsstandards sowie die Tätigkeit des PIOB und der EFRAG im Allgemeinen. Dieser Bericht ist dem Europäischen Parlament und dem Rat zu übermitteln. Mit dem vorliegenden Bericht, in dem die Tätigkeiten dieser drei Organisationen im Jahr 2021 zusammengefasst sind, wird diese Verpflichtung erfüllt.

2.IFRS-Stiftung

2.1Organisationsstruktur

Die IFRS-Stiftung ist eine gemeinnützige Organisation nach dem allgemeinen Gesellschaftsgesetz des Bundesstaates Delaware (Vereinigte Staaten) mit Sitz in London (Vereinigtes Königreich), die gegründet wurde, um einen einzigen Satz qualitativ hochwertiger, verständlicher, durchsetzbarer und weltweit anerkannter Rechnungslegungsstandards zu entwickeln, zu fördern und deren Anwendung zu erleichtern.

Die IFRS-Stiftung ist Sitz des International Accounting Standards Board (IASB), das für die Entwicklung der Internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards — IFRS) zuständig ist. Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1606/2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards 4 (im Folgenden die „IAS-Verordnung“) kann die Kommission nach einer Übernahmeempfehlung der EFRAG neue oder geänderte IFRS übernehmen.

Im November 2021 passte die IFRS-Stiftung ihre Satzung an und richtete das International Sustainability Standards Board (ISSB) ein, das für die Entwicklung von Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zuständig ist. Die Kommission leistet der IFRS-Stiftung finanzielle Unterstützung für die Entwicklung von IFRS.

Die IFRS-Stiftung wird von einem Ausschuss von 22 Treuhändern geleitet, die gemeinsam für die allgemeine Aufsicht und für Bestellungen in das IASB und das ISSB verantwortlich sind. Die Ernennung der Treuhänder erfolgt nach geografischen Kriterien und unterliegt der Genehmigung durch das Monitoring Board 5 , dem auch die Kommission angehört und das eine Verbindung zu Behörden sicherstellen soll.

Das IASB hat 14 Mitglieder, die unter Berücksichtigung des geografischen Gleichgewichts ernannt werden. Das Mandat der IASB-Mitglieder beträgt fünf Jahre und kann einmal verlängert werden. Aufgabe des IASB ist die Standardsetzung. Im Juli 2021 wurde Prof. Dr. Andreas Barckow Nachfolger von Hans Hoogervorst als Vorsitzender des IASB.

Das ISSB wird aus 14 Mitgliedern aus der ganzen Welt bestehen und verschiedene fachliche Perspektiven widerspiegeln, wobei sowohl Anleger als auch Ersteller vertreten sind. Das Mandat der ISSB-Mitglieder beträgt ebenfalls fünf Jahre und kann einmal verlängert werden. Das ISSB ist für die Entwicklung von Standards zuständig, die zum Nutzen der Anleger und der Kapitalmärkte als globale Vergleichsgrundlage für qualitativ hochwertige Angaben zur Nachhaltigkeit dienen können. Im Dezember 2021 gaben die Treuhänder die Ernennung von Emmanuel Faber bekannt, der zum 1. Januar 2022 den Vorsitz des ISSB übernimmt.

Die Treuhänder ernennen außerdem die 14 Mitglieder des IFRS-Interpretationsausschusses (International Financial Reporting Interpretations Committee – IFRIC), der die Aufgabe hat, die Anwendung der IFRS-Standards auszulegen und Leitlinien zu Fragen bezüglich der Rechnungslegung auszugeben, sowie die Mitglieder des IFRS-Beirats.

2.2Tätigkeiten

2.2.1Standardsetzung

Seit dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie im März 2020 unterstützt das IASB Interessenträger bei COVID-19-bezogenen Fragen zur Anwendung der IFRS-Standards und hat weniger kritische Konsultationen sowie den Geltungsbeginn einiger kürzlich beschlossener Änderungen verschoben.

Im Februar 2021 nahm das IASB Änderungen am International Accounting Standard (IAS) 1 Darstellung des Abschlusses und an IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler vor, um die Unterschiede zwischen Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen zu klären und eine weiterhin kohärente Anwendung und Vergleichbarkeit zu gewährleisten.

Im März 2021 veröffentlichte das IASB ein Auskunftsersuchen zu seiner dritten Konsultation zu seiner Agenda zur Festlegung von Prioritäten für die Standardsetzung für die Jahre 2022 bis 2026. Eine erste Feedback-Analyse zeigte die Befürwortung der Setzung von Standards für klimabezogene Risiken und immaterielle Vermögenswerte. Das IASB wird die Rückmeldungen prüfen und den künftigen Arbeitsplan im ersten Halbjahr 2022 festlegen.

Am 28. März 2020 veröffentlichte das IASB eine Änderung zu IFRS 16 Leasingverhältnisse: Covid-19-bezogene Mietkonzessionen. Aufgrund des Fortbestehens der COVID-19-Pandemie hat das IASB am 31. März 2021 eine weitere Änderung an IFRS 16 Leasingverhältnisse: Covid-19-bezogene Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021, vorgenommen, wodurch die bestehende Entlastungsmöglichkeit für Leasingnehmer bei Leasingverträgen mit Zahlungsentlastungen und Zahlungen um ein weiteres Jahr verlängert wird.

Im Mai 2021 veröffentlichte das IASB Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern, um zu klären, wie Unternehmen latente Steuern auf Transaktionen wie Leasingverhältnisse und Entsorgungsverpflichtungen zu bilanzieren haben, und um die Vielfalt bei der Meldung latenter Steueransprüche und Steuerschulden bei Leasingverhältnissen und Entsorgungsverpflichtungen zu verringern.

Im Juli 2021 veröffentlichte das IASB den Entwurf Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben, zu dem bis Januar 2022 Stellung genommen werden konnte. Der Entwurf enthält die Vorschläge des IASB für einen neuen IFRS-Rechnungslegungsstandard, der es infrage kommenden Tochterunternehmen ermöglichen würde, in ihren Abschlüssen IFRS-Rechnungslegungsstandards mit verringerten Offenlegungspflichten anzuwenden.

Im Dezember 2021 veröffentlichte das IASB eine Änderung der Übergangsvorschriften in IFRS 17 Versicherungsverträge, die es Unternehmen ermöglicht, bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 Finanzinstrumente mit einmaligen Unterschieden bei der Klassifizierung von Vergleichsinformationen aus der vorangegangenen Berichtsperiode umzugehen.

Im Jahr 2021 hat das IASB weiter über die Rückmeldungen zu seinem Auskunftsersuchen zur zweiten umfassenden Überarbeitung des IFRS für KMU beraten, der an den Korpus der IFRS-Standards angeglichen werden soll, ohne dass dies für KMU mit unnötigen Kosten und unnötigem Aufwand verbunden ist.

Schließlich aktualisierte die IFRS-Stiftung die IFRS-Taxonomie, sodass sie nun die neuen Standards und Änderungen an Standards widerspiegelt. 6

Eine vollständige Übersicht über die Standardsetzungstätigkeiten, einschließlich der Arbeit des IFRS-Interpretationsausschusses (IFRIC), ist auf der Website der IFRS-Stiftung verfügbar 7 .

2.2.2Forschungsprojekte

Im September 2021 veröffentlichte das IASB ein Auskunftsersuchen zu der nach der Einführung vorgesehenen Überprüfung von IFRS 9 Finanzinstrumente, bei der es um die darin enthaltenen Klassifizierungs- und Bewertungsanforderungen ging. Eine Stellungnahme war bis Januar 2022 möglich.

Im Laufe des Jahres 2021 beriet das IASB über die Rückmeldungen zum Diskussionspapier Unternehmenszusammenschlüsse – Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung und beschloss die vorrangige Durchführung weiterer Arbeiten mit dem Ziel, vorläufige Entscheidungen über das Paket der Angaben zu Unternehmenszusammenschlüssen zu treffen und spezifische Aspekte der Rückmeldungen zur Folgebilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts zu analysieren.

Eine vollständige Übersicht über die Forschungsprojekte ist auf der Website der IFRS-Stiftung verfügbar. 8

2.3.Transparenz und Rechenschaftspflicht

2.3.1Transparenzregeln

Sämtliche Sitzungen des IASB und des IFRS-Interpretationsausschusses sind öffentlich. Die Tagesordnungen der Sitzungen werden im Voraus veröffentlicht, die Sitzungen selbst können online verfolgt werden. Darüber hinaus listet das IASB auf seiner Website 9 die vierteljährlichen Sitzungen mit Interessenträgern auf.

2.3.2Vertretung von Interessenträgern

Die Satzung der IFRS-Stiftung schreibt die Bestellung von je sechs Treuhändern aus Europa, Amerika und Asien-Ozeanien zuzüglich eines Treuhänders aus Afrika und drei Treuhändern aus beliebigen Gebieten vor, wobei ein allgemeines geografisches Gleichgewicht gewahrt bleiben muss. In ähnlicher Weise verlangen die Kriterien für die Bestellung der Mitglieder des IASB je vier Mitglieder aus den drei Regionen, ein Mitglied aus Afrika und ein Mitglied aus einem beliebigen Gebiet.

Am 31. Dezember 2021 bestand der IFRS-Beirat aus 51 Organisationen, darunter die Europäische Zentralbank (EZB) und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA). Die Europäische Kommission nimmt als Beobachterin teil.

2.3.3.Vermeidung von Interessenkonflikten

Das Mandat der Treuhänder der IFRS-Stiftung beträgt drei Jahre und kann einmal verlängert werden. Die Treuhänder müssen sich dazu verpflichten, im öffentlichen Interesse zu handeln. Grundsätzlich dürfen Treuhänder und Mitglieder des Monitoring Boards nicht in derselben Einrichtung tätig sein.

Mit einer Ausnahme sind alle Mitglieder des IASB hauptamtliche Mitglieder. Sie müssen alle Beschäftigungsverhältnisse auflösen, die sich auf ihre Unabhängigkeit auswirken könnten. Es sind weder Abordnungen durch Arbeitgeber noch Ansprüche auf Rückkehr zum ehemaligen Arbeitgeber zulässig.

2.3.4Aufschlüsselung der Finanzmittel

Im Jahr 2021 erhielt die IFRS-Stiftung von der Kommission für die Entwicklung von IFRS einen Zuschuss in Höhe von 4,5 Mio. EUR, der 22,1 % der insgesamt erhaltenen Finanzmittel ausmacht. Die Kommission ist nach wie vor der größte Beitragszahler. Der relative Anteil der Beiträge aus dem Kommissionshaushalt und der Beiträge der Mitgliedstaaten ist im Vergleich zu 2020 (von 42,8 % auf 36,5 %) gesunken, da das Vereinigte Königreich nicht mehr EU-Mitgliedstaat ist.

Eine Aufschlüsselung der Finanzmittel nach den wichtigsten geografischen Gebieten und internationalen Rechnungslegungsnetzen zeigt, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten 36,5 % der Gesamtbeiträge leisteten, Asien-Ozeanien 32,6 %, internationale Prüfnetze 12,7 %, Amerika 5,7 %, Afrika 0 % und sonstige 12,4 %.

Der bereits in den Vorjahren festzustellende Abwärtstrend bei den Beiträgen zur IFRS-Stiftung hat sich 2021 fortgesetzt. Die gemeldeten Beiträge gingen insgesamt um 4,2 % (768 000 GBP) zurück, jedoch mit erheblichen Unterschieden zwischen den einzelnen Beitragszahlern.

Die Gewinnrücklagen beliefen sich zum 31. Dezember 2021 auf insgesamt 40,7 Mio. GBP.

3.Die EFRAG

3.1Organisationsstruktur

Die EFRAG ist eine öffentlich und privat finanzierte Organisation, die im europäischen öffentlichen Interesse arbeitet. Sie hat die Rechtsform einer AISBL (internationale Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht nach belgischem Recht). Zu den Mitgliedsorganisationen der EFRAG zählen acht europäische Interessenverbände, hauptsächlich Branchen- und Anlegerverbände, sowie neun nationale Gremien für die Setzung von Rechnungslegungsstandards.

Die EFRAG hat die Aufgabe, dem europäischen öffentlichen Interesse zu dienen, indem sie europäische Standpunkte im Bereich der Rechnungslegung entwickelt und fördert und dafür sorgt, dass diese Standpunkte beim Standardsetzungsverfahren des IASB und bei den damit verbundenen internationalen Debatten angemessen berücksichtigt werden. Die EFRAG berät die Kommission auf der Grundlage der Kriterien der IAS-Verordnung 10 , einschließlich des Grundsatzes des „den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes“, in der Frage, ob neue (oder überarbeitete) IFRS-Standards von der EU übernommen werden sollten und ob sie dem europäischen öffentlichen Interesse dienlich wären. Daneben führt die EFRAG auch proaktive Forschungsarbeiten im Bereich der Bilanzierung durch.

2021 war für die EFRAG ein sehr intensives Jahr. Neben der Fortführung ihrer Beratungstätigkeiten im Bereich der Rechnungslegung entwickelte die EFRAG die Säule der Nachhaltigkeitsberichterstattung (siehe Abschnitt 3.2.2).

3.2Tätigkeiten

3.2.1.Übernahme- und Forschungstätigkeiten

Auch im Jahr 2021 wurde die Arbeit der EFRAG im Bereich der Rechnungslegung weitgehend durch das Arbeitsprogramm des IASB, des IFRIC und der IFRS-Stiftung bestimmt. 2021 organisierte die EFRAG 146 Sitzungen und Konferenzen, darunter 16 Sitzungen des EFRAG-Boards und 17 Sitzungen des Technischen Ausschusses der EFRAG (EFRAG-TEG). Ganz konkret gab die EFRAG fünf abschließende Übernahmeempfehlungen (und fünf entsprechende Entwürfe) sowie neun abschließende Stellungnahmen ab und veröffentlichte im August 2021 ein Forschungspapier.

Am 31. März 2021 legte die EFRAG ihre bedeutendste Übernahmeempfehlung zu dem wichtigen neuen Standard IFRS 17 Versicherungsverträge vor. Die Kommission schlug unter Berücksichtigung dieser Empfehlung vor, IFRS 17 mit einer optionalen Ausnahme in Bezug auf Offenlegungspflichten und einer Überprüfungsklausel zu übernehmen. Weitere Übernahmeempfehlungen, die der Kommission im Jahr 2021 von der EFRAG vorgelegt wurden, umfassen: Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 – Vergleichsinformationen und Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (IAS 1 und IAS 8) sowie Covid-19-bezogene Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021 für Leasingverhältnisse (IFRS 16) 11 .

Vor Abgabe endgültiger Übernahmeempfehlungen zu einem vom IASB herausgegebenen Standard veröffentlicht die EFRAG (Entwürfe von) Stellungnahmen an das IASB und Entwürfe für Übernahmeempfehlungen. Dank eines soliden Konsultationsprozesses können die Interessenträger zu den Standpunkten der EFRAG Stellung nehmen. Die EFRAG veröffentlichte neun abschließende Stellungnahmen, u. a. zu Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung, Fehlende Umtauschbarkeit (IAS 21), Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-Leaseback-Transaktion (IFRS 16), Regulatorische Vermögenswerte und Schulden. Die EFRAG betonte in ihrer Stellungnahme zu der nach der Einführung vorgesehenen Überprüfung von IFRS 9 zu Klassifizierung und Bewertung die Bedeutung des Recyclings für Eigenkapitalinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis bewertet werden. Eine weitere sehr wichtige Stellungnahme gab die EFRAG zur dritten Konsultation zur Agenda des IASB ab, mit der die Agenda des IASB für die Standardsetzung im Zeitraum 2022-2026 festgelegt werden soll. Die EFRAG hob die folgenden Prioritäten für das IASB hervor: Klimarisiken, Verbindlichkeiten und Verbindlichkeiten in Krypto-Vermögenswerten.

Über ihr wissenschaftliches Forum und ihr wissenschaftliches Netz verstärkte die EFRAG ihre Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern.

3.2.2Nachhaltigkeitsberichterstattung

Im Jahr 2021 arbeitete die EFRAG nach Erteilung zwei entsprechender Aufträge durch Exekutiv-Vizepräsident Dombrovskis am 25. Juni 2020 intensiv an der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Am 8. März 2021 veröffentlichte die EFRAG in Reaktion auf die beiden Aufträge zwei Berichte auf ihrer Website 12 .

Mit dem ersten Auftrag wurde die EFRAG aufgefordert, im Zuge der Überprüfung der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen (jetzt: Entwurf der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen – CSRD) vorbereitende Arbeiten für mögliche EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) durchzuführen. Die EFRAG richtete eine Stakeholder-Projekt-Taskforce „Vorbereitende Arbeiten für die Ausarbeitung möglicher EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung“ (PTF-NFRS) ein, in der Patrick de Cambourg, Präsident der französischen Autorité des Normes Comptables, den Vorsitz führt. Der Bericht der Taskforce enthielt einen Fahrplan und 54 Empfehlungen für die Entwicklung umfassender ESRS. 

Mit dem zweiten Auftrag wurde der Präsident des EFRAG-Boards, Jean-Paul Gauzès, ad personam aufgefordert, Empfehlungen darüber abzugeben, welche Änderungen an der Organisationsstruktur und Finanzierung der EFRAG erforderlich wären, falls die EFRAG – wie von der Kommission in der CSRD vorgeschlagen – mit der Ausarbeitung von ESRS beauftragt würde. Herr Gauzès hat in seinem Bericht Reformen der Organisations- und Finanzierungsstruktur der EFRAG vorgeschlagen 13 .

Am 21. April 2021 nahm die Kommission einen Legislativvorschlag für eine Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen an, um die Bestimmungen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen zu überarbeiten und zu stärken 14 . Der Vorschlag war ein zentrales Element der EU-Agenda für ein nachhaltiges Finanzwesen und eine wichtige Voraussetzung für die Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals. Er sah gemäß der politischen Einigung zwischen Europäischem Parlament und Rat vom 21. Juni 2022 delegierte Rechtsakte der Europäischen Kommission zur Annahme europäischer Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor, die von der EFRAG in einem einwandfreien Verfahren mit angemessener öffentlicher Aufsicht und Transparenz und mithilfe des Fachwissens einschlägiger Interessenträger entwickelt werden.

Auf Ersuchen von Kommissionsmitglied McGuinness vom Mai 2021 15 änderte die EFRAG auf der Grundlage der Empfehlungen von Herrn Gauzès ihre Organisationsstruktur und unterstützte die PTF-NFRS bei der Ausarbeitung erster ESRS-Entwürfe.

Die EFRAG nahm umfassende Reformen zur Umsetzung der von ihrem Vorsitzenden vorgeschlagenen Reformen ihrer Organisationsstruktur vor, schuf zu diesem Zweck eine Säule für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und erweiterte ihre Mitgliederbasis um 14 im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung tätige Organisationen (darunter 12 Organisationen der Zivilgesellschaft). Nach öffentlichen Aufforderungen zur Einreichung von Bewerbungen und einem transparenten Auswahlverfahren richtete die EFRAG am 13. April 2022 das Board für Nachhaltigkeitsberichterstattung (Sustainability Reporting, SR-Board) und am 25. April 2022 den EFRAG SR-TEG ein.

Um die im CSRD-Vorschlag enthaltenen Fristen einzuhalten, begann die PTF-NFRS parallel zu den legislativen Verhandlungen über den Kommissionsvorschlag für die CSRD mit der Ausarbeitung erster ESRS-Entwürfe. Am 28. April 2022 legte das EFRAG SR-Board ein erstes Paket von 13 ESRS-Entwürfen zur öffentlichen Konsultation vor 16 .

3.3.Transparenz und Rechenschaftspflicht

3.3.1Transparenzregeln

Die EFRAG hat einen transparenten öffentlichen Konsultationsprozess geschaffen. Dieser Prozess ermöglicht es allen europäischen Mitgliedern, ihre Auffassungen vorzubringen, damit sie von der EFRAG berücksichtigt werden können. Dadurch wird sichergestellt, dass bei der Festlegung der Standpunkte der EFRAG, insbesondere im Hinblick auf die Übernahme von IFRS-Standards, die Vielfalt an Bilanzierungs- und Wirtschaftsmodellen sowie Auffassungen in Europa berücksichtigt wird. Im Jahr 2021 hat die EFRAG den Konsultationsprozess weiterentwickelt, um dem ESRS-Standardsetzungsverfahren Rechnung zu tragen.

Im Rahmen dieses Prozesses veröffentlicht die EFRAG Entwürfe von Standpunkten für die Konsultation, führt Feldversuche und andere Formen von Folgenabschätzungen durch, organisiert öffentliche Veranstaltungen (z. T. gezielte Veranstaltungen für Nutzer) und führt Erhebungen durch, gibt die Ergebnisse in Stellungnahmen zu den eingegangenen Antworten heraus und veröffentlicht anschließend ihre endgültigen Standpunkte. Durch quantitative Untersuchungen, die Informationen für die Diskussion über die schriftlichen Stellungnahmen und Übernahmeempfehlungen der EFRAG liefern und als Bestandteil der Forschungsarbeit der EFRAG zunehmend an Bedeutung gewinnen, trägt die EFRAG zur evidenzbasierten Standardsetzung bei.

Die Sitzungen des EFRAG-Boards für die Rechnungslegung (Financial Reporting, FR-Board), des EFRAG SR-Boards, des EFRAG FR-TEG, des EFRAG SR-TEG und des Beratenden Forums der Standardsetzer der EFRAG (EFRAG-CFSS) sind öffentlich. Die Tagesordnungen, begleitenden Unterlagen und Zusammenfassungen der Sitzungen werden auf der Website der EFRAG veröffentlicht. Seit März 2018 können die Sitzungen auch online verfolgt werden; die Aufzeichnungen bleiben mehrere Monate lang online verfügbar.

Die EFRAG führt ein öffentliches Transparenzregister mit allen Sitzungen, an denen der EFRAG-Board-Präsident, die EFRAG-TEG-Vorsitzende und der Hauptgeschäftsführer der EFRAG teilgenommen haben.

3.3.2Vertretung und Rechenschaftspflicht

Die EFRAG strebt im FR-Board, im SR-Board, in den entsprechenden Technischen Ausschüssen, in ihren Arbeitsgruppen und Beratergremien sowie in der Lenkungsgruppe des Europäischen Labors und in dessen Projektarbeitsgruppen ein angemessenes Gleichgewicht des geografischen und beruflichen Hintergrundes und der Geschlechter an. Im FR-Board und SR-Board und in den TEGs ist nur eine begrenzte Anzahl von Mitgliedern mit derselben Staatsangehörigkeit zugelassen; weitere Vorschriften regeln das angemessene Gleichgewicht des beruflichen Hintergrunds und die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern.

Die Mitglieder des EFRAG-Boards werden von den Mitgliedsorganisationen der EFRAG ernannt. Hinsichtlich des Gleichgewichts zwischen Frauen und Männern und des Gleichgewichts des geografischen Hintergrunds konnten im Jahr 2021 im FR-Board, im SR-Board und in den TEGs deutliche Verbesserungen erzielt werden.

3.3.3VERMEIDUNG VON INTERESSENKONFLIKTEN

Die EFRAG verfügt über Grundsätze zur Vermeidung von Interessenkonflikten, um ihr Mandat im öffentlichen Interesse zu untermauern. Sie werden auf der Website der EFRAG veröffentlicht 17 . Die Mitglieder des EFRAG-Boards und die Mitarbeiter der EFRAG bestätigen jährlich ihre Unabhängigkeit durch Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung.

3.3.4Kontakte zum Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten

Die EFRAG nimmt regelmäßig an den Sitzungen des Regelungsausschusses für Rechnungslegung teil, um mit Sachverständigen der Mitgliedstaaten offene Fragen zu erörtern, insbesondere in Bezug auf die Übernahme von IFRS-Standards.

Die EFRAG hat gelegentlich Kontakt zu Mitgliedern des Europäischen Parlaments. Das Europäische Parlament hat ein Team für die Nachhaltigkeitsberichterstattung eingesetzt, das regelmäßig mit der EFRAG zusammenarbeitet.

3.4Diversifizierung und Haushalt

Die Kommission finanziert maximal 60 % der förderfähigen Kosten der EFRAG. Im Jahr 2021 beantragte die EFRAG bei der Kommission einen Zuschuss von 2,9 Mio. EUR. Weitere finanzielle Beiträge wurden von europäischen Interessenverbänden (625 000 EUR) und nationalen Interessenverbänden (d. h. aus Frankreich, Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Italien, den Niederlanden, Dänemark, Spanien, Schweden und Luxemburg) (1,5 Mio. EUR) geleistet.

Die EFRAG hat im Jahr 2021 ihre Mitgliederbasis mit dem Ziel der Abdeckung aller EU-Mitgliedstaaten verbreitert und begrüßte die Unterstützung der Kommission, des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten, um weitere nationale Organisationen zum Beitritt zu bewegen. Im Jahr 2021 begrüßte die EFRAG neue Beiträge einer österreichischen Organisation und von Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

Im März 2021 billigte die Generalversammlung der EFRAG eine neue Finanz- und Organisationsstruktur, um mehr Transparenz, Logik und Fairness in das System der finanziellen Beiträge der EFRAG zu bringen. Die Finanzierung der beiden Kapitel, die für die private Finanzierung der EFRAG zuständig sind (d. h. die europäischen Interessenverbände und die nationalen Organisationen), wurde geändert. Die Finanzbeiträge des Kapitels „Nationale Organisationen“ basieren auf einem BIP-Kriterium. Die Finanzbeiträge des Kapitels „Europäische Interessenverbände“ basieren auf einem Sektorenmodell (Sektor der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Bankensektor, Unternehmenssektor, Versicherungssektor, KMU/KMP 18 -Sektor) mit einem Finanzbeitrag von 150 000 EUR pro Sektor. Für den Sektor der Anwender gilt eine Ausnahme.

Neben finanziellen Beiträgen erhält die EFRAG von den Mitgliedern der EFRAG-TEGs, der EFRAG-Boards, der Arbeitsgruppen und Beratergremien auch Beiträge in Form von Sachleistungen, beispielsweise in Form zeitlich begrenzter Abordnungen.

4. Das PIOB

4.1.Organisationsstruktur

Das PIOB ist das internationale unabhängige Aufsichtsgremium zur Überwachung des von den internationalen Standardsetzungsgremien formulierten Prozesses für die Setzung internationaler Standards in den Bereichen Abschlussprüfung, Prüfungssicherheit und Ethik. Diese Gremien sind das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) und das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA). Die Hauptaufgabe des PIOB besteht darin dafür zu sorgen, dass IAASB und IESBA bei der Entwicklung von Standards und Strategien im Einklang mit dem öffentlichen Interesse einwandfreie Verfahren befolgen. Das PIOB hat seinen Sitz in Madrid. Die Aufsicht erfolgt durch kontinuierliche Beobachtungen und Folgemaßnahmen des PIOB-Boards und des Aufsichtspersonals in Bezug auf die von den beiden Gremien entwickelten Standards. 

Die Monitoring-Gruppe, der die Kommission angehört, überwacht die Art und Weise, wie das PIOB die Aufsicht über das Standardsetzungsverfahren durchführt, und ernennt die zehn Mitglieder des PIOB (einschließlich des Vorsitzenden).

4.2 Tätigkeiten

Im Anschluss an die Empfehlungen der Monitoring-Gruppe zur Reform des Standardsetzungssystems 19 richtete das PIOB im November 2021 einen Ernennungsausschuss für die Auswahl künftiger Mitglieder des IAASB und des IESBA ein und ersetzte damit den IFAC-Ernennungsausschuss. Dadurch soll die Unabhängigkeit von der Branche gestärkt und gleichzeitig sichergestellt werden, dass in den Boards die erforderliche Kompetenz und Vielfältigkeit gegeben sind und dass sie sich aus unterschiedlichen Interessenträgern zusammensetzen. Zu den neuen Zuständigkeiten des PIOB gehören auch Governance und Aufsicht in Bezug auf eine neue Einrichtung, in der IAASB und IESBA angesiedelt sein werden und die 2022 als gemeinnützige Einrichtung in den Vereinigten Staaten von Amerika gegründet werden soll. 

Im Jahr 2021 setzte das PIOB seine Zusammenarbeit mit IAASB und IESBA bei einigen wichtigen Projekten fort, beispielsweise in Bezug auf Konzernabschlussprüfungen, Abschlussprüfungen weniger komplexer Unternehmen, Unternehmensfortführung, Betrug, Prüfungsnachweise, Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und Technologie. So hat das PIOB angesichts der in der Vergangenheit aufgetretenen Unternehmensskandale und Prüfungsmängel sowie des zusätzlichen Betrugsrisikos, dem Unternehmen aufgrund der COVID-19-Pandemie ausgesetzt sind, den IAASB aufgefordert, die Verantwortlichkeiten der Prüfer in Bezug auf die Ermittlung und Meldung von Betrug bei der Abschlussprüfung weiter zu stärken und strengere Anforderungen an die kritische Grundhaltung und das professionelle Urteilsvermögen zu formulieren. Am 22. Juli 2022 veröffentlichte das PIOB seinen 17. öffentlichen Bericht, der einen vollständigen Überblick über die Tätigkeiten des PIOB gibt. 20  

4.3.Diversifizierung der Finanzierungsmittel

Die Finanzierung des PIOB ist so ausgelegt, dass seine Unabhängigkeit von Wirtschaftsprüfern nicht nur dem Anschein nach, sondern auch tatsächlich gewährleistet ist. Seit dem Jahr 2010 ist die Kommission der zweitgrößte Geber. Im Jahr 2021 beliefen sich die Einnahmen des PIOB (Geld- und Sachleistungen) auf 1 937 836 EUR. Der EU-Beitrag belief sich auf 345 000 EUR (bzw. 17,80 %), während die Internationale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants – IFAC) 1 109 587 EUR (bzw. 57,26 %) beitrug, was unter der nach Artikel 12 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/690 zulässigen Obergrenze von zwei Dritteln liegt. Weitere Beiträge kamen von der Internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO), der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), dem Internationalen Forum unabhängiger Prüfungsaufsichtsbehörden (IFIAR), dem Financial Reporting Council, der schweizerischen Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde und der Financial Supervisory Commission Taiwans, während die spanische Regierung das Büro in Madrid kostenlos zur Verfügung stellt (etwa 189 318 EUR im Jahr 2021). Eine weitere Diversifizierung der Finanzierungsmittel ist nach wie vor notwendig. Im Rahmen ihrer Reform strebt die Monitoring-Gruppe an, die IFAC-Finanzierung des PIOB auf unter 50 % zu senken.

5.Schlussfolgerungen

Die EU-Finanzierung war für die drei Begünstigten (IFRS-Stiftung, EFRAG und PIOB) unverzichtbar. Durch die EU-Finanzierung war es möglich, dass der IASB hochwertige internationale Rechnungslegungsstandards entwickelt, dass die EFRAG dem europäischen öffentlichen Interesse dient, indem sie europäische Standpunkte im Bereich der Rechnungslegung entwickelt und fördert und dafür sorgt, dass diese Standpunkte vom IASB angemessen berücksichtigt werden, und dass das PIOB bei der Festlegung internationaler Rechnungslegungsstandards das öffentliche Interesse wahrt. Die EFRAG hat 2021 wichtige Schritte unternommen, um im Einklang mit dem CSRD-Vorschlag ihre Struktur mit Blick auf die Entwicklung europäischer Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung anzupassen.

(1)

 Verordnung (EU) 2021/690 zur Aufstellung eines Programms für den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen (ABl. L 153 vom 3.5.2021, S. 1).

(2)

 In der Vergangenheit wurden Zuschüsse gemäß der Verordnung (EU) Nr. 258/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 105 vom 8.4.2014, S. 1), geändert durch die Verordnung (EU) 2017/827 (ABl. L 129 vom 19.5.2017, S. 24), gewährt.

(3)

Artikel 18 Absatz 3.

(4)

 ABl. L 243 vom 11.9.2002, S. 1.

(5)

Im Monitoring Board, dem auch die Kommission angehört, sind Behörden vertreten, die für die Festlegung von Form und Inhalt der Rechnungslegung zuständig sind.

(6)

 Mit den von der Europäischen Union bereitgestellten Mitteln wird auch die zeitnahe Aktualisierung der IFRS-Taxonomie gefördert, die ihrerseits in das europäische einheitliche elektronische Format (European Single Electronic Format) einfließt.

(7)

 Arbeitsprogramm der IFRS-Stiftung: https://www.ifrs.org/projects/work-plan/ ; abgeschlossene Projekte: https://www.ifrs.org/projects/completed-projects/ .

(8)

  https://www.ifrs.org/projects/work-plan/#research-and-standard-setting .  

(9)

  https://www.ifrs.org/groups/international-accounting-standards-board/stakeholder-engagement-register/ .

(10)

 Siehe Fußnote 4.

(11)

  https://efrag.org/Endorsement .

(12)

  https://efrag.org/Activities/2010051123028442/Non-financial-reporting-standard .

(13)

  https://www.efrag.org/Activities/2010051124018235/Ad-personam-governance-mandate# .

(14)

 Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU, der Richtlinie 2004/109/EG, der Richtlinie 2006/43/EG und der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (COM/2021/189 final).

(15)

https://www.efrag.org/Assets/Download?assetUrl=/sites/webpublishing/SiteAssets/210512%2520Commissioner%2520McGuinness%2520to%2520EFRAG%2520on%2520sustainability.pdf  

(16)

  https://efrag.org/lab3  

(17)

  www.efrag.org .

(18)

 Kleine und mittlere Wirtschaftsprüfungsbüros.

(19)

  https://www.iosco.org/about/monitoring_group/pdf/2020-07-MG-Paper-Strengthening-The-International-Audit-And-Ethics-Standard-Setting-System.pdf .  

(20)

  https://ipiob.org/  

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