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Document 52019DC0900

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK zu den Übersichten über die Haushaltsplanungen 2020: Gesamtbewertung

COM/2019/900 final

Brüssel, den 20.11.2019

COM(2019) 900 final

ANHÄNGE

der

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK

zu den Übersichten über die Haushaltsplanungen 2020: Gesamtbewertung


ANHANG I: Länderspezifische Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung

Mitgliedstaaten, die der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts unterliegen

Haushaltspläne im Einklang mit den Verpflichtungen des Mitgliedstaats

Die Kommission ist insgesamt der Auffassung, dass die von Deutschland vorgelegte Übersicht über die Haushaltsplanung mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang steht. Die Kommission fordert die Behörden zur Ausführung des Haushaltsplans 2020 auf. Angesichts der günstigen Haushaltslage Deutschlands fordert die Kommission die Behörden dazu auf, im Einklang mit der Empfehlung des Rates im Rahmen des Europäischen Semesters zusätzliche Ausgaben zu tätigen, um bei den öffentlichen und privaten Investitionen vor allem auf regionaler und kommunaler Ebene einen nachhaltigen Aufwärtstrend herbeizuführen, und den Schwerpunkt der investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede auf Bildung, Forschung und Innovation, Digitalisierung und Breitbandnetze mit sehr hoher Kapazität, nachhaltigen Verkehr sowie Energienetze und bezahlbaren Wohnraum zu legen. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Deutschland in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die der Rat in seiner Empfehlung vom 9. Juli 2019 im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben hat, einige Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden zu weiteren Fortschritten auf. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden im Länderbericht 2020 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2020 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.

Die Kommission ist insgesamt der Auffassung, dass die von Irland vorgelegte Übersicht über die Haushaltsplanung mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang steht. Die Kommission fordert die Behörden auf, den Haushaltsplan 2020 auszuführen und jegliche unerwarteten Mehreinnahmen zur weiteren Verringerung der gesamtstaatlichen Schuldenquote zu nutzen. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Irland in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die der Rat in seiner Empfehlung vom 9. Juli 2019 im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben hat, begrenzte Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden daher zu rascheren Fortschritten auf. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden im Länderbericht 2020 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2020 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.

Die Kommission ist insgesamt der Auffassung, dass die von Griechenland vorgelegte Übersicht über die Haushaltsplanung mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang steht. Im Jahr 2020 dürfte Griechenland nicht nur sein mittelfristiges Haushaltsziel, sondern auch das im Rahmen der verstärkten Überwachung angestrebte Ziel eines Primärüberschusses von 3,5 % des BIP erreichen. Die Kommission fordert die Behörden daher zur Ausführung des Haushaltsplans 2020 auf. Im Juli 2019 sprach der Rat die Empfehlung aus, dass Griechenland „im Einklang mit den am 22. Juni 2018 in der Euro-Gruppe für die Zeit nach dem Abschluss des Programms eingegangenen Verpflichtungen seine Reformen weiterführt und vollständig umsetzt, um eine nachhaltige wirtschaftliche Erholung zu erreichen und die übermäßigen makroökonomischen Ungleichgewichte zu beseitigen.“ Die Fortschritte bei der Umsetzung dieser Empfehlung werden im Rahmen der verstärkten Überwachung bewertet.

Die Kommission ist insgesamt der Auffassung, dass die von Zypern vorgelegte Übersicht über die Haushaltsplanung mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang steht. Die Kommission fordert die Behörden zur Ausführung des Haushaltsplans 2020 auf. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Zypern in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die der Rat in seiner Empfehlung vom 9. Juli 2019 im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben hat, begrenzte Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden daher zu rascheren Fortschritten auf. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden in den Länderberichten 2020 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2020 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.

Die Kommission ist insgesamt der Auffassung, dass die von Litauen vorgelegte Übersicht über die Haushaltsplanung mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang steht. Die Kommission fordert die Behörden zur Ausführung des Haushaltsplans 2020 auf. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Litauen in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die der Rat in seiner Empfehlung vom 9. Juli 2019 im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben hat, einige Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden zu weiteren Fortschritten auf. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden in den Länderberichten 2020 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2020 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.

Die Kommission ist insgesamt der Auffassung, dass die von Luxemburg vorgelegte Übersicht über die Haushaltsplanung mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang steht. Die Kommission fordert die Behörden zur Ausführung des Haushaltsplans 2020 auf. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Luxemburg in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlung, die der Rat in seiner Empfehlung vom 9. Juli 2019 im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben hat, begrenzte Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden daher zu rascheren Fortschritten auf. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden in den Länderberichten 2020 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2020 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.

Die Kommission ist insgesamt der Auffassung, dass die von Malta vorgelegte Übersicht über die Haushaltsplanung mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang steht. Die Kommission fordert die Behörden zur Ausführung des Haushaltsplans 2020 auf. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Malta in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die der Rat in seiner Empfehlung vom 9. Juli 2019 im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben hat, begrenzte Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden daher zu rascheren Fortschritten auf. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden im Länderbericht 2020 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2020 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.

Die Kommission ist insgesamt der Auffassung, dass die von den Niederlanden vorgelegte Übersicht über die Haushaltsplanung mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang steht. Die Kommission fordert die Behörden zur Ausführung des Haushaltsplans 2020 auf. Angesichts der günstigen Haushaltslage der Niederlande fordert die Kommission die Behörden dazu auf, im Einklang mit der Empfehlung des Rates im Rahmen des Europäischen Semesters zusätzliche Ausgaben zu tätigen, um einen Aufwärtstrend bei den Investitionen zu fördern, und den Schwerpunkt der investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik auf Forschung und Entwicklung, insbesondere im Privatsektor, auf erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Strategien zur Verringerung der Treibhausgasemissionen sowie auf die Beseitigung von Verkehrsengpässen zu legen. Die Kommission vertritt zudem die Auffassung, dass die Niederlande in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die der Rat in seiner Empfehlung vom 9. Juli 2019 im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben hat, einige Fortschritte erzielt haben, und fordert die Behörden zu weiteren Fortschritten auf. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden in den Länderberichten 2020 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2020 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.

Wenngleich zu bedenken ist, dass bei den Projektionen von einer unveränderten Politik ausgegangen wird, ist die Kommission insgesamt der Auffassung, dass die von Österreich vorgelegte Übersicht über die Haushaltsplanung mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang steht. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Österreich in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die der Rat in seiner Empfehlung vom 9. Juli 2019 im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben hat, begrenzte Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden daher zu rascheren Fortschritten auf. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden im Länderbericht 2020 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2020 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.

Haushaltspläne weitgehend im Einklang mit den Verpflichtungen des Mitgliedstaats

Die Kommission ist insgesamt der Auffassung, dass die von Estland vorgelegte Übersicht über die Haushaltsplanung weitgehend mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang steht. Die Kommission ersucht die Behörden deshalb, sich auf die erforderlichen Maßnahmen vorzubereiten, um im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens zu gewährleisten, dass der Haushalt 2020 die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts erfüllt. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden in den Länderberichten 2020 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2020 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.

Die Kommission ist insgesamt der Auffassung, dass die von Lettland vorgelegte Übersicht über die Haushaltsplanung weitgehend mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang steht. Allerdings steht diese Einschätzung unter dem Vorbehalt, dass Lettland im Einklang mit der aktuellen Prognose der Erreichung seines mittelfristigen Haushaltsziels nahekommt. Sollte sich diese Prognose bei künftigen Bewertungen der Einhaltung der Anforderungen der präventiven Komponente nicht bestätigen, wird bei der Gesamtbewertung berücksichtigt, in welchem Maße von der Vorgabe des Rates abgewichen wurde. Die Kommission ersucht die Behörden, sich auf die erforderlichen Maßnahmen vorzubereiten, um im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens zu gewährleisten, dass der Haushalt 2020 die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts erfüllt. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Lettland in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die der Rat in seiner Empfehlung vom 9. Juli 2019 im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben hat, einige Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden zu weiteren Fortschritten auf. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden im Länderbericht 2020 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2020 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.

Haushaltspläne möglicherweise nicht im Einklang mit den Verpflichtungen des Mitgliedstaats

Wenngleich zu bedenken ist, dass bei den Projektionen von einer unveränderten Politik ausgegangen wird, ist die Kommission insgesamt der Auffassung, dass die von Belgien vorgelegte Übersicht über die Haushaltsplanung möglicherweise nicht mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang steht. Insbesondere sieht die Kommission für die Jahre 2019 und 2020 das Risiko einer erheblichen Abweichung von der erforderlichen Anpassung in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel. Zudem wird Belgien 2019 und 2020 den Richtwert für den Schuldenabbau voraussichtlich verfehlen. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Belgien in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die der Rat in seiner Empfehlung vom 9. Juli 2019 im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben hat, begrenzte Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden daher zu rascheren Fortschritten auf. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden im Länderbericht 2020 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2020 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen. Die Kommission fordert die Behörden auf, im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens zu gewährleisten, dass der Haushalt 2020 die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts erfüllt, und jegliche Mehreinnahmen für eine raschere Verringerung der öffentlichen Schuldenquote zu nutzen.

Wenngleich zu bedenken ist, dass bei den Projektionen von einer unveränderten Politik ausgegangen wird, ist die Kommission insgesamt der Auffassung, dass die von Spanien vorgelegte Übersicht über die Haushaltsplanung möglicherweise nicht mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang steht. Insbesondere sieht die Kommission das Risiko einer erheblichen Abweichung von der erforderlichen Anpassung in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel. Zudem ist nicht davon auszugehen, dass Spanien 2019 und 2020 ausreichende Fortschritte im Hinblick auf die Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau erzielen wird. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Spanien in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die der Rat in seiner Empfehlung vom 9. Juli 2019 im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben hat, begrenzte Fortschritte erzielt hat. Sie fordert die Behörden daher zu rascheren Fortschritten auf. Die bei der Umsetzung dieser Empfehlungen erzielten Fortschritte werden im Länderbericht 2020 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2020 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen. Die Kommission fordert die Behörden auf, im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens zu gewährleisten, dass der Haushalt 2020 die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts erfüllt, und jegliche Mehreinnahmen für eine raschere Verringerung der öffentlichen Schuldenquote zu nutzen.

Die Kommission ist insgesamt der Auffassung, dass die von Frankreich vorgelegte Übersicht über die Haushaltsplanung möglicherweise nicht mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang steht. Insbesondere sieht die Kommission für die Jahre 2019 und 2020 das Risiko einer erheblichen Abweichung von der erforderlichen Anpassung in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel. Außerdem ist davon auszugehen, dass Frankreich weder 2019 noch 2020 ausreichende Fortschritte zur Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau erzielen wird. Die Kommission fordert die Behörden deshalb auf, im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens zu gewährleisten, dass der Haushalt 2020 die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts erfüllt, und jegliche Mehreinnahmen für eine raschere Verringerung der öffentlichen Schuldenquote zu nutzen. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Frankreich in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die der Rat in seiner Empfehlung vom 9. Juli 2019 im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben hat, begrenzte Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden daher zu rascheren Fortschritten auf. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden in den Länderberichten 2020 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2020 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.

Die Kommission ist insgesamt der Auffassung, dass die von Italien vorgelegte Übersicht über die Haushaltsplanung möglicherweise nicht mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang steht. Insbesondere sieht die Kommission für die Jahre 2019 und 2020 das Risiko einer erheblichen Abweichung von der erforderlichen Anpassung in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel. Zudem wird Italien den Richtwert für den Schuldenabbau 2019 und 2020 voraussichtlich nicht einhalten. Die Kommission fordert die Behörden auf, im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens zu gewährleisten, dass der Haushalt 2020 die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts erfüllt, und jegliche Mehreinnahmen für eine raschere Verringerung der öffentlichen Schuldenquote zu nutzen. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Italien in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die der Rat in seiner Empfehlung vom 9. Juli 2019 im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben hat, einige Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden zu weiteren Fortschritten auf. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden im Länderbericht 2020 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2020 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.

Wenngleich zu bedenken ist, dass bei den Projektionen von einer unveränderten Politik ausgegangen wird, ist die Kommission insgesamt der Auffassung, dass die von Portugal vorgelegte Übersicht über die Haushaltsplanung möglicherweise nicht mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang steht. Insbesondere sieht die Kommission sowohl für 2019 als auch für 2020 das Risiko einer erheblichen Abweichung von der erforderlichen Anpassung in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Portugal in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die der Rat in seiner Empfehlung vom 9. Juli 2019 im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben hat, begrenzte Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden daher zu rascheren Fortschritten auf. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden im Länderbericht 2020 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2020 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen. Die Kommission fordert die Behörden auf, im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens zu gewährleisten, dass der Haushalt 2020 die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts erfüllt, und jegliche Mehreinnahmen für eine raschere Verringerung der öffentlichen Schuldenquote zu nutzen.

Die Kommission ist insgesamt der Auffassung, dass die von Slowenien vorgelegte Übersicht über die Haushaltsplanung möglicherweise nicht mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang steht. Für 2020 wird ein Haushaltsüberschuss von 0,5 % des BIP projiziert, und die Schuldenquote soll entsprechend den Anforderungen des Richtwerts für den Schuldenabbau sinken. Während die Kommission für das Jahr 2020 das Risiko einer gewissen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das vom Rat empfohlene mittelfristige Haushaltsziel sieht, besteht für die Jahre 2019 und 2020 zusammengenommen das Risiko einer erheblichen Abweichung. Aufgrund der großen Unsicherheit bezüglich der Schätzungen der Produktionslücke könnte sich Slowenien seinem mittelfristigen Haushaltsziel im Jahr 2020 jedoch weiter annähern, womit die Anforderungen weitgehend erfüllt wären. Falls sich dies nachträglich bestätigt, wird dem Rechnung getragen. Die Kommission ersucht die Behörden, im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens zu gewährleisten, dass der Haushalt 2020 den Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts entspricht. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Slowenien in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die der Rat in seiner Empfehlung vom 9. Juli 2019 im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben hat, begrenzte Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden daher zu rascheren Fortschritten auf. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden im Länderbericht 2020 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2020 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.

Die Kommission ist insgesamt der Auffassung, dass die von der Slowakei vorgelegte Übersicht über die Haushaltsplanung möglicherweise nicht mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang steht. Die öffentliche Schuldenquote liegt deutlich unter 60 % des BIP und ist weiter rückläufig, während beim gesamtstaatlichen Haushaltsaldo eine deutliche Marge zu dem im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % des BIP besteht. Darüber hinaus hat sich die Abweichung vom empfohlenen Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel dank der am 6. November 2019 angekündigten zusätzlichen Maßnahmen verringert, sodass die Abweichung im Jahr 2020 nicht mehr erheblich sein wird. Für die Jahre 2019 und 2020 zusammengenommen besteht – hauptsächlich aufgrund der Überschreitung im Jahr 2019 – allerdings nach wie vor die Gefahr einer erheblichen Abweichung von dem vom Rat empfohlenen Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel. Die Kommission ersucht die Behörden, im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens zu gewährleisten, dass der Haushalt 2020 den Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts entspricht. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass die Slowakei in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die der Rat in seiner Empfehlung vom 9. Juli 2019 im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben hat, begrenzte Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden daher zu rascheren Fortschritten auf. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden im Länderbericht 2020 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2020 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.

Die Kommission ist insgesamt der Auffassung, dass die von Finnland vorgelegte Übersicht über die Haushaltsplanung möglicherweise nicht mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang steht. Die öffentliche Schuldenquote dürfte deutlich unter dem im Vertrag festgelegten Referenzwert von 60 % des BIP liegen, und beim gesamtstaatlichen Haushaltsaldo besteht eine deutliche Marge zu dem im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % des BIP. Die Kommission ersucht die Behörden, im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens zu gewährleisten, dass der Haushalt 2020 den Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts entspricht. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Finnland in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die der Rat in seiner Empfehlung vom 9. Juli 2019 im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben hat, begrenzte Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden daher zu rascheren Fortschritten auf. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden in den Länderberichten 2020 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2020 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.



ANHANG II: Der Herbstprognose 2019 der Kommission zugrunde liegende Methoden und Annahmen

Nach Artikel 7 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 werden „[d]ie Methoden … und Annahmen der jüngsten ökonomischen Prognosen der Dienststellen der Kommission für jeden Mitgliedstaat, darunter auch die voraussichtlichen Auswirkungen sämtlicher Haushaltsmaßnahmen auf das Wirtschaftswachstum, … der Gesamtbewertung beigefügt.“ Die der Herbstprognose 2019 der Kommission zugrunde liegenden Annahmen werden im Prognosepapier selbst erläutert. Die Prognose wird von den Kommissionsdienststellen unabhängig erstellt. 1

Die Haushaltsdaten bis 2018 beruhen auf den Daten, die der Kommission von den Mitgliedstaaten bis zum 1. Oktober 2019 übermittelt und von Eurostat am 21. Oktober 2019 validiert wurden. Eurostat hat an den von den Mitgliedstaaten in der Herbstrunde 2019 gemeldeten Daten keine Änderungen vorgenommen. Eurostat zieht seinen Vorbehalt hinsichtlich der Qualität der von Ungarn gemeldeten Daten zur Sektorzuordnung der ungarischen Vereinigung für die Lagerung von Kohlenwasserstoffen und der von der ungarischen Nationalbank gegründeten Stiftungen zurück. Die Stiftungen und alle ihre Tochtergesellschaften sowie die Vereinigung wurden dem Sektor Staat zugeordnet. Vor allem aufgrund der kombinierten Wirkung dieser Neuzuordnungen hat sich die Schuldenquote im Jahr 2017 um 0,4 BIP-Prozentpunkte und in den Jahren 2015, 2016 und 2018 um 0,3 Prozentpunkte erhöht, während das Defizit 2017 um 0,2 BIP-Prozentpunkte und in den Jahren 2015 und 2016 um 0,1 Prozentpunkt zugenommen hat. Eurostat zieht auch den Vorbehalt zur Qualität der von der Slowakei gemeldeten Daten in Bezug auf die Verbuchung bestimmter staatlicher Ausgaben zurück, nachdem die slowakische Statistikbehörde eine Revision vorgenommen hatte, die 2018 zu einem Anstieg des Defizits um 0,2 % des BIP führte.

Für die Prognose wurden Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzwirtschaft gemäß dem Eurostat-Beschluss vom 15. Juli 2009 erfasst. 2 Sofern vom betreffenden Mitgliedstaat nicht anders gemeldet, wurden Kapitalzuführungen, zu denen ausreichende Angaben vorlagen, in der Prognose als Finanztransaktionen, d. h. als Maßnahmen, die die Verschuldung, nicht aber das Defizit erhöhen, erfasst. Staatliche Garantien für Bankverbindlichkeiten und Spareinlagen wurden nicht als Staatsausgaben erfasst, außer wenn sie bei Abschluss der Prognose nachweislich abgerufen worden waren. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass Darlehen, die Banken vom Staat oder Einrichtungen des Sektors Staat gewährt werden, normalerweise den öffentlichen Schuldenstand erhöhen.

Für 2020 wurden die verabschiedeten bzw. den nationalen Parlamenten vorgelegten Haushaltspläne sowie alle anderen Maßnahmen, zu denen ausreichende Angaben vorlagen, berücksichtigt. Insbesondere wurden für die Herbstprognose sämtliche Informationen aus den bis Mitte Oktober eingereichten Übersichten über die Haushaltsplanung herangezogen. Für 2021 werden unter der den Prognosen zugrunde liegenden Annahme einer „unveränderten Politik“ Einnahme- und Ausgabentrends extrapoliert und Maßnahmen einbezogen, zu denen ausreichende Angaben vorliegen.

Die europäischen Aggregate für den gesamtstaatlichen Schuldenstand in den Prognosejahren 2019-2021 werden auf nichtkonsolidierter Basis (d. h. nicht um zwischenstaatliche Darlehen berichtigt) veröffentlicht. Um die Konsistenz der Zeitreihen zu gewährleisten, werden historische Daten auf derselben Grundlage veröffentlicht. In den Projektionen des gesamtstaatlichen Schuldenstands der einzelnen Mitgliedstaaten für die Jahre 2019-2021 sind die Auswirkungen der Garantien für die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität, die bilateralen Darlehen an andere Mitgliedstaaten sowie die zum Stichtag der Prognose geplante Beteiligung am Kapital des Europäischen Stabilitätsmechanismus berücksichtigt. 3

Der Herbstprognose 2019 der Kommission zufolge führen die in den Übersichten über die Haushaltsplanung für 2020 vorgesehenen Maßnahmen insgesamt zu einem geringfügigen Anstieg der Defizite (Auswirkungen von rund 0,05 % des BIP). Dies ist vor allem auf die erwarteten negativen Auswirkungen der ausgabensteigernden Maßnahmen zurückzuführen, während die einnahmenseitigen Maßnahmen voraussichtlich insgesamt neutral ausfallen werden. Kurzfristig dürften die automatischen Auswirkungen auf das BIP-Wachstum insgesamt unerheblich sein.

Bei der Auslegung dieser Schätzung ist eine gewisse Vorsicht geboten:

·Werden Haushaltsungleichgewichte nicht angegangen, könnte dies die Fragilität des Finanzvermögens erhöhen und höhere Schwankungsbreiten und Zinssätze bewirken, was sich negativ auf das Wachstum niederschlägt.

·Ziel der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 ist es, die Wirkung der in den Übersichten über die Haushaltsplanung vorgesehenen Maßnahmen zu beurteilen. Maßnahmen, die vor Erstellung der Übersicht über die Haushaltsplanung getroffen wurden und in Kraft traten, sind daher nicht in die Bewertung eingeflossen (auch wenn sie zusätzliche Auswirkungen auf die Projektionen der öffentlichen Finanzen für 2020 haben können).

·Die Auswirkungen der gemeldeten Maßnahmen werden im Vergleich zu einem Szenario einer unveränderten Politik angegeben. Die haushaltspolitische Ausrichtung dieses Vergleichsszenarios ist nicht unbedingt neutral. So kann beispielsweise der tendenzielle Anstieg bestimmter Ausgabenposten über oder unter dem Potenzialwachstum liegen, frühere Maßnahmen des Vergleichsszenarios könnten zusätzliche Auswirkungen haben und früher eingeführte Maßnahmen könnten 2020 beendet werden. Der expansive Charakter des Vergleichsszenarios ist daraus ersichtlich, dass der aggregierte fiskalische Kurs im Jahr 2020 expansiver ist als die defizitsteigernden Auswirkungen der gemeldeten Maßnahmen.



ANHANG III: Sensitivitätsanalyse

Nach Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 umfasst „[d]ie Gesamtbewertung … Sensitivitätsanalysen, in denen auf die Risiken für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen im Falle ungünstiger Wirtschafts-, Finanz- und Haushaltsentwicklungen hingewiesen wird“. Dieser Anhang enthält daher eine auf Ergebnisse stochastischer Schuldenstandsprojektionen gestützte Sensitivitätsanalyse der Entwicklungen des öffentlichen Schuldenstands im Hinblick auf mögliche makroökonomische Schocks (Sensitivität gegenüber Wachstumsraten, Zinssätzen und dem staatlichen Primärsaldo). Dank dieser Analyse kann gemessen werden, wie die Dynamik der öffentlichen Verschuldung beeinflusst wird durch mögliche Auswirkungen von Abwärts- und Aufwärtsrisiken bezüglich des nominalen BIP-Wachstums, durch Auswirkungen positiver/negativer Entwicklungen auf den Finanzmärkten und damit verbundene höhere/niedrigere Fremdfinanzierungskosten des Staates sowie durch Fiskalschocks, die sich auf die Finanzlage der öffentlichen Hand niederschlagen.

Mit stochastischen Projektionen wird die Ungewissheit hinsichtlich der künftigen makroökonomischen Bedingungen bei der Analyse der Dynamik der öffentlichen Verschuldung nach einem „zentralen“ Szenario für die Schuldenstandsprojektionen dargestellt, das in den beiden Diagrammen der untenstehenden Abbildung mit den Ergebnissen für das Euro-Währungsgebiet einmal dem Prognoseszenario der Herbstprognose 2019 der Kommission und einmal dem Prognoseszenario der Übersichten über die Haushaltsplanung entspricht (in beiden Fällen wird von der üblichen Annahme einer unveränderten Politik über den Prognosezeitraum hinaus ausgegangen). Um den in der untenstehenden Abbildung dargestellten „Kegel“ (die Verteilung) möglicher Schuldenpfade zu erhalten, werden die Auswirkungen möglicher Schocks auf die für das zentrale Szenario angenommenen makroökonomischen Bedingungen (kurz- und langfristige Zinssätze für Staatsanleihen, Wachstumsrate, staatlicher Primärsaldo) simuliert. Der Kegel entspricht einer breiten Palette möglicher zugrunde liegender makroökonomischer Bedingungen, wobei bis zu 2000 Schocks auf Wachstumsraten, Zinssätze und Primärsaldo simuliert wurden. Ausmaß und Korrelation der Schocks spiegeln das historische Verhalten der Variablen wider. Dies bedeutet, dass die Methode die Ungewissheit nicht in Echtzeit erfasst. Die daraus entstandenen Fächerdiagramme in der untenstehenden Abbildung liefern somit unter Berücksichtigung des möglichen Auftretens von Schocks mit Auswirkungen auf Wachstumsraten, Zinssätze und Primärsaldo, die in Ausmaß und Korrelation mit in der Vergangenheit verzeichneten Schocks vergleichbar sind, probabilistische Informationen in Bezug auf die Schuldendynamik im Euro-Währungsgebiet.

Die Fächerdiagramme geben die Projektion des Schuldenpfads nach dem zentralen Szenario (auf das makroökonomische Schocks angewendet werden) als gestrichelte Linie und den Median, d. h. die Kurve der Schuldenstandsprojektion, die alle möglichen sich durch die Simulation der Schocks ergebenden Kurvenverläufe in zwei Hälften teilt, als durchgezogene schwarze Linie in der Mitte des Kegels wieder. Der Kegel selbst umfasst 80 % aller möglichen Schuldenpfade, die sich aus der Simulation der 2000 Schocks auf Wachstumsraten, Zinssätze und Primärsaldo ergeben (die untere und die obere Begrenzungslinie des Kegels stellen das 10. bzw. das 90. Perzentil der Verteilung dar), sodass Schuldenpfade, die sich durch extremere (weniger wahrscheinliche) Schocks oder Ereignisse am Rande der Verteilung („tail events“) ergeben, aus dem eingefärbten Bereich ausgeschlossen sind (insgesamt 20 %). Die unterschiedlich gefärbten Bereiche innerhalb des Kegels stellen verschiedene Anteile an der Gesamtverteilung der möglichen Schuldenpfade dar. Der dunkelblaue Bereich (zwischen dem 40. und dem 60. Perzentil) enthält die 20 % aller möglichen Schuldenpfade, die dem zentralen Szenario am nächsten kommen.

Sowohl im Prognoseszenario der Kommission als auch im Prognoseszenario aus den Übersichten über die Haushaltsplanung ergibt sich für 2020 unter Berücksichtigung von Abwärts- und Aufwärtsrisiken für Primärsaldo, Wachstum und Finanzmarktbedingungen mit einer Wahrscheinlichkeit von 80 % (da in dem Kegel 80 % aller möglichen simulierten Schuldenpfade erfasst sind) für das Euro-Währungsgebiet ein Schuldenstand zwischen 82 % und 88 % des BIP. Die Ober- und Untergrenzen für das Schuldenquotenintervall wären somit 2020 aufgrund eines nur geringfügigen Unterschieds zwischen den jeweiligen zentralen Prognosen, auf die die Schocks angewendet werden, im Szenario der Kommission und im Haushaltsplan-Szenario sehr ähnlich (Schuldenquote von rund 85 % im Szenario der Kommission wie im Haushaltsplan-Szenario).

Für die Zeit nach 2020, also nach Ende des Zeitraums der derzeitigen Übersichten über die Haushaltsplanung, zeigen die Simulationsergebnisse nur begrenzte Unterschiede zwischen der projizierten Schuldenquote unter Schocks im Szenario der Kommission und im Haushaltsplan-Szenario. Am Ende des in den Fächerdiagrammen dargestellten Projektionszeitraums (2024) bestünde die 50%ige Wahrscheinlichkeit einer Schuldenquote von über 79 % des BIP im Haushaltsplan-Szenario bzw. von über 80 % des BIP im Szenario der Kommission. Diese geringe Differenz ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass der strukturelle Primärsaldo im Haushaltsplan-Szenario im Vergleich zum Szenario der Kommission konstant auf einem etwas höheren letzten prognostizierten Überschuss gehalten wird.

Da Ausmaß und Korrelation der Schocks das historische Verhalten der Variablen widerspiegeln, ist zu beachten, dass die Methode die Ungewissheit, die insbesondere in Bezug auf die Bewertung der Produktionslücke bestehen kann, nicht in Echtzeit erfasst. In der Vergangenheit mussten Prognosen der Produktionslücke in erheblichem Maße korrigiert werden, und zwar häufig in Richtung eines niedrigeren Produktionspotenzials als in Echtzeit erwartet; diese Ungewissheit lässt auf eine weitere Risikoquelle bezüglich künftiger Schuldenpfade schließen, die in der vorausgegangenen Analyse nicht berücksichtigt ist.



Abbildung III.1: Fächerdiagramme der stochastischen Projektionen des öffentlichen Schuldenstands nach dem Prognoseszenario der Kommission (KOM) und dem Prognoseszenario der Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP)



ANHANG IV: Abbildungen und Tabellen

Tabelle IV.1: Reales BIP-Wachstum (%) laut Stabilitätsprogrammen (SP), Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) und Herbstprognose 2019 der Kommission (KOM)



Tabelle IV.2: Zielwerte für den Gesamtsaldo (% des BIP) laut Stabilitätsprogrammen (SP), Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) und Herbstprognose 2019 der Kommission (KOM)



Abbildung IV.1: Vergleich des in der Herbstprognose 2019 der Kommission (KOM) und in den Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) für 2020 prognostizierten Gesamtsaldos des Staates (% des BIP)

Hinweis: Zypern, für das im Jahr 2020 ein Überschuss von mehr als 2 % des BIP prognostiziert wird, ist in dieser Abbildung nicht aufgeführt, damit sie besser lesbar ist.

Abbildung IV.2: Aufschlüsselung der Abweichung zwischen dem in der Herbstprognose 2019 der Kommission und in den Übersichten über die Haushaltsplanung prognostizierten Gesamtsaldo des Staates (% des BIP) für 2020

Tabelle IV.3: Zielwerte für den Gesamtprimärsaldo (% des BIP) laut Stabilitätsprogrammen (SP), Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) und Herbstprognose 2019 der Kommission (KOM)



Tabelle IV.4: Veränderung des strukturellen Saldos (Prozentpunkte des potenziellen BIP) laut Stabilitätsprogrammen (SP), Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) und Herbstprognose 2019 der Kommission (KOM)

 



Tabelle IV.5: Veränderung des strukturellen Primärsaldos (Prozentpunkte des potenziellen BIP) laut Stabilitätsprogrammen (SP), Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) und Herbstprognose 2019 der Kommission (KOM)

 



Abbildung IV.3: Veränderung des strukturellen Saldos 2020 (Prozentpunkte des potenziellen BIP): Übersichten über die Haushaltplanung (DBP) im Vergleich zur Herbstprognose 2019 der Kommission (KOM)

Hinweis: Griechenland und Zypern, für die im Jahr 2020 eine Veränderung des strukturellen Saldos von mehr als -1 % des potenziellen BIP prognostiziert wird, sind in dieser Abbildung nicht aufgeführt, damit diese besser lesbar ist.

Abbildung IV.4: Konsolidierungsanstrengungen im Jahr 2020 nach der Ausgabenrichtwert-Methode (Prozentpunkte des potenziellen BIP): Übersichten über die Haushaltplanung (DBP) im Vergleich zur Herbstprognose 2019 der Kommission (KOM)

 

Hinweis: Die Konsolidierungsanstrengungen werden anhand des durchschnittlichen Wachstums des potenziellen BIP über einen Zeitraum von 10 Jahren gemessen; sie tragen nicht dem haushaltspolitischen Spielraum von Mitgliedstaaten Rechnung, die ihre mittelfristigen Haushaltsziele übertroffen haben.

Abbildung IV.5a: Veränderung des strukturellen Saldos 2019 (Prozentpunkte des pot. BIP) im Vergleich zur Produktionslücke laut der Herbstprognose 2019 der Kommission (KOM)

Abbildung IV.5b: Veränderung des strukturellen Saldos 2020 (Prozentpunkte des pot. BIP) im Vergleich zur Produktionslücke laut der Herbstprognose 2019 der Kommission (KOM)

Hinweis: Im Zusammenhang mit einer positiven Produktionslücke geben die Begriffe „prozyklisch“ bzw. „antizyklisch“ in diesen Abbildungen an, ob die Änderung der Haushaltspolitik (im Vergleich zum Vorjahr) die Konjunktur ankurbelt oder bremst. Griechenland ist in diesen beiden Abbildungen nicht aufgeführt, damit sie besser lesbar sind.

Abbildung IV.6a: Szenarios für den fiskalischen Kurs – struktureller Saldo (Herbstprognose 2019 der Kommission)

Abbildung IV.6b: Szenarios für den fiskalischen Kurs – Erhöhung der Nettoprimärausgaben (%) (Herbstprognose 2019 der Kommission (KOM))

Hinweis: Die in diesen Abbildungen dargestellten Szenarios beziehen sich auf den aggregierten fiskalischen Kurs des Euro-Währungsgebiets, gemessen an der Veränderung des aggregierten strukturellen Saldos und der Wachstumsrate der Nettoprimärausgaben. Die Nettoprimärausgaben sind die Gesamtausgaben abzüglich Zinsen, zyklischer Ausgaben, diskretionärer einnahmenseitiger Maßnahmen und einmaliger Maßnahmen. Beim Szenario „Einhaltung der SWP-Vorgaben“ wird davon ausgegangen, dass die Mitgliedstaaten, die ihr mittelfristiges Haushaltsziel noch nicht erreicht haben, die in den länderspezifischen Empfehlungen 2019 empfohlene Haushaltsanpassung in vollem Umfang umsetzen. Beim Szenario „Einhaltung des SWP und Nutzung von haushaltspolitischem Spielraum (KOM-Prognose)“ wird davon ausgegangen, dass die Niederlande und Deutschland im Einklang mit der Herbstprognose 2019 der Kommission ihren haushaltspolitischen Spielraum im Jahr 2020 teilweise nutzen (und den strukturellen Saldo um 0,6 % bzw. 0,4 % des BIP erhöhen).

Abbildung IV.6c: Fiskalischer Kurs – struktureller Saldo, struktureller Primärsaldo und Konsolidierungsanstrengungen nach der Ausgabenrichtwert-Methode (Herbstprognose 2019 der Kommission)

Tabelle IV.6: In den Stabilitätsprogrammen 2019 genannte mittelfristige Haushaltsziele (MTO) und Mindestrichtwerte (MB) für 2020



Abbildung IV.7a: Lage der Mitgliedstaaten in Bezug auf ihre MTO für 2020 laut Herbstprognose 2019 der Kommission (Prozentpunkte des potenziellen BIP) 4

Abbildung IV.7b: Lage der Mitgliedstaaten in Bezug auf ihre MTO für 2020 laut ihren Haushaltplänen für 2020 (Prozentpunkte des potenziellen BIP)


Tabelle IV.7: Schuldenquote (% des BIP) laut Stabilitätsprogrammen (SP), Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) und Herbstprognose 2019 der Kommission (KOM)

Abbildung IV.8: Entwicklung des öffentlichen Schuldenstands in ausgewählten Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2020 laut Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) und Herbstprognose 2019 der Kommission (KOM)

 
Abbildung IV.9: Ursachen für die Veränderung des Bruttoschuldenstands von 2019 auf 2020 (Prozentpunkte des BIP) laut Übersichten über die Haushaltsplanung

Abbildung IV.10: Bruttoschuldenstand (% des BIP) im Vergleich zur Veränderung des strukturellen Saldos (Prozentpunkte des potenziellen BIP) im Jahr 2020 laut Herbstprognose 2019 der Kommission

Hinweis: Die Größe der Kugeln spiegelt die Höhe des nominalen BIP der Mitgliedstaaten wider.

Abbildung IV.11: Leistungsbilanzsaldo (% des BIP) im Vergleich zur Veränderung des strukturellen Saldos (Prozentpunkte des potenziellen BIP) im Jahr 2020

Hinweis: Bei fiskalischer Lockerung (Konsolidierung) befindet sich der Punkt oberhalb (unterhalb) der horizontalen Abszissenachse. Die Farbe des Punktes gibt Aufschluss über die Abweichung vom mittelfristigen Haushaltsziel im Jahr 2020: Bei einem roten Punkt liegt die Veränderung mehr als 50 Basispunkte unter dem mittelfristigen Haushaltsziel; bei einem gelben Punkt liegt die Veränderung weniger als 50 Basispunkte unter dem mittelfristigen Haushaltsziel; bei einem grünen Punkt liegt die Veränderung über dem mittelfristigen Haushaltsziel. Zypern ist in diesen beiden Abbildungen nicht aufgeführt, damit sie besser lesbar sind.

Tabelle IV.8: Zusammensetzung der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen 2019 und 2020 laut Stabilitätsprogrammen (SP), Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) und Herbstprognose 2019 der Kommission (KOM)

 

Abbildung IV.12: Prognostizierte Veränderungen der konjunkturbereinigten Ausgabenquoten laut Übersichten über die Haushaltsplanung 2020 (DBP) und Herbstprognose 2019 der Kommission (KOM)



Abbildung IV.13: Für 2020 prognostizierte Veränderungen bei den wichtigsten Ausgabenarten (Prozentpunkte des BIP): Übersichten über die Haushaltplanung (DBP) im Vergleich zur Herbstprognose 2019 der Kommission (KOM)

Hinweis: Die Abbildung zeigt die Anteile der wichtigsten Ausgabenposten an der Entwicklung der Ausgabenquoten.


Abbildung IV.14: Diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen und andere Veränderungen der Einnahmenquote (Prozentpunkte des BIP) im Jahr 2020: Übersichten über die Haushaltplanung (DBP) im Vergleich zur Herbstprognose 2019 der Kommission (KOM)

Abbildung IV.15: Für 2020 prognostizierte Veränderungen bei den wichtigsten Einnahmen aus Steuern und Abgaben (Prozentpunkte des BIP): Übersichten über die Haushaltplanung (DBP) im Vergleich zur Herbstprognose 2019 der Kommission (KOM)

Hinweis: Die Abbildung zeigt die Anteile der wichtigsten Einnahmenposten an den prognostizierten Veränderungen der Einnahmenquoten.

Tabelle IV.9: Den Einnahmenprognosen für 2020 zugrunde liegende kurzfristige Elastizitäten: Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) im Vergleich zur Herbstprognose 2019 der Kommission (KOM) und OECD

Hinweis: Ein Vergleich der Elastizitäten aus den Übersichten über die Haushaltsplanung und der Prognose der Kommission einerseits mit den Elastizitäten der OECD andererseits ist nur bedingt möglich. Während die ersten beiden Nettoelastizitäten zum BIP-Wachstum sind, errechnen sich letztere streng genommen in Bezug auf die Produktionslücke. Die Unterschiede sind jedoch im Allgemeinen gering. 



Tabelle IV.10: Tragfähigkeitsindikatoren auf der Grundlage der Herbstprognose 2019 der Kommission

Hinweis: Die Tabelle beruht grundsätzlich auf der Methode, die im Bericht der Europäischen Kommission über die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen 2018 und im Debt Sustainability Monitor 2017 angewendet wird. Im Vergleich zu früheren Berichten wurde lediglich die Zinssatzannahme geändert, wobei zur Bestimmung der T+10-Zielwerte die Markterwartungen herangezogen wurden. Diese aktualisierten Ergebnisse, die auf der Herbstprognose 2019 der Europäischen Kommission beruhen, werden im Debt Sustainability Monitor 2019 vorgelegt. In Anbetracht der einzigartigen Zusammensetzung der öffentlichen Schulden Griechenlands und der von der Euro-Gruppe im Juni 2018 angenommenen Entschuldungsmaßnahmen stützt sich die Analyse der öffentlichen Schulden Griechenlands und der Tragfähigkeit seiner öffentlichen Finanzen auf länderspezifische Annahmen (Einzelheiten sind dem Bericht über die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen 2018, Kasten 3.3, zu entnehmen). Aus diesem Grund werden die Ergebnisse in dieser horizontalen Bewertungstabelle, die auf gemeinsamen Annahmen und Methoden beruht, nicht berücksichtigt.



Abbildung IV.16: Entwicklung der Zins-Wachstums-Differenziale

Quelle: „Autumn 2019 AMECO“ für die Daten 1999-2019 (Balken); „Escolano et al. (2017)“ für die Daten 1966-2010 (Geraden).

Hinweis: Das Diagramm zeigt die Differenz zwischen dem durchschnittlichen nominalen Zinssatz der Staatanleihen und der nominalen BIP-Wachstumsrate. Ein ähnliches Diagramm findet sich im ECB Economic Bulletin (Wirtschaftsbericht der EZB), Ausgabe 2/2019.

(1)

     Die der Herbstprognose 2019 der Kommission zugrunde liegenden Methoden und Annahmen sind abrufbar unter: http://ec.europa.eu/economy_finance/publications/eeip/forecasts_en.htm .

(2)

     Abrufbar unter: http://ec.europa.eu/eurostat/documents/1015035/2041337/FT-Eurostat-Decision-9-July-2009-3--final-.pdf .

(3)

     Gemäß dem Eurostat-Beschluss vom 27. Januar 2011 über die statistische Erfassung von Maßnahmen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), abrufbar unter: http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/5034386/2-27012011-AP-EN.PDF .

(4)

Diese Abbildungen weisen die Abweichung des erwarteten strukturellen Saldos von den mittelfristigen Haushaltszielen der einzelnen Mitgliedstaaten aus. Etwaige im Rahmen der Flexibilität anwendbare Zugeständnisse werden hier nicht berücksichtigt.

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Brüssel, den 20.11.2019

COM(2019) 900 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK

zu den Übersichten über die Haushaltsplanungen 2020: Gesamtbewertung













Zusammenfassung

Diese Mitteilung gibt einen Überblick über die von der Kommission durchgeführte Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung 2020, die die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets vorgelegt haben. Die Übersichten von Österreich, Portugal und Spanien, wo zwischen Ende September und Mitte November nationale Wahlen abgehalten wurden, sowie die Übersicht Belgiens, wo derzeit eine neue Regierung gebildet wird, basieren auf der Annahme einer unveränderten Politik. Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 hat die Kommission sowohl sämtliche Übersichten über die Haushaltsplanung als auch die Gesamthaushaltslage und die Aussichten im Euro-Währungsgebiet insgesamt bewertet. Wie in der Vergangenheit hat sie dabei auch den aggregierten fiskalischen Kurs für das Euro-Währungsgebiet betrachtet.

Die Gesamtbewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung 2020 und der fiskalische Kurs für das Euro-Währungsgebiet insgesamt lassen sich wie folgt zusammenfassen:

1.Die europäische Wirtschaft und die Weltwirtschaft haben sich im vergangenen Jahr abgekühlt. In Europa beginnen die starke Verlangsamung der Auslandsnachfrage und der Abschwung im verarbeitenden Gewerbe auf andere Teile der Wirtschaft durchzuschlagen. Zwar konnte der solide Arbeitsmarkt den privaten Verbrauch und die Binnennachfrage stützen, doch ist nicht mit einer raschen Erholung des BIP-Wachstums zu rechnen. Da zahlreiche Faktoren der allgemeinen Konjunkturabschwächung nach aktueller Bewertung weiter bestehen werden, wird in deutlicher Abweichung von früheren Prognosen mittlerweile nicht mehr erwartet, dass das Wachstum in den nächsten zwei Jahren deutlich anziehen wird.

2.Zum ersten Mal seit 2002 befindet sich derzeit kein Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets in einem Defizitverfahren. Lediglich in Frankreich dürfte das Defizit im Jahr 2019 den Referenzwert von 3 % überschreiten, allerdings nur vorübergehend. Zudem bewegt sich das Defizit in der Nähe des Schwellenwerts und ist die Überschreitung allein auf die einmalige Auswirkung einer einzigen Maßnahme zurückzuführen. Im Jahr 2020 wird in verschiedenen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets ein Defizit erwartet, das in vier Ländern über 2 % des BIP liegen dürfte. Neun Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets werden 2020 voraussichtlich einen Überschuss erzielen.

3.In ihrer Herbstprognose 2019 geht die Kommission aufgrund der deutlichen Verlangsamung der Wirtschaftstätigkeit davon aus, dass das aggregierte Gesamtdefizit im Euro-Währungsgebiet von 0,5 % im Jahr 2018 auf 0,8 % des BIP 2019 und 0,9 % des BIP 2020 ansteigen und sich der rückläufige Trend der vergangenen Jahre damit umkehren wird. Die aggregierten Defizitziele der Übersichten über die Haushaltsplanung weisen bezüglich des Gesamtdefizits in die gleiche Richtung.

4.Laut Herbstprognose 2019 der Kommission wird die Zahl der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, die ihre mittelfristigen Haushaltsziele erreichen oder übertreffen werden, zwischen 2019 und 2020 voraussichtlich von sechs auf neun steigen; Irland und Litauen werden ihre mittelfristigen Haushaltsziele und Griechenland sein neu festgelegtes mittelfristiges Haushaltsziel im Jahr 2020 erreichen. Belgien, Spanien, Frankreich und Italien dürften ihre mittelfristigen Haushaltsziele im Jahr 2020 dagegen aller Voraussicht nach deutlich unterschreiten. Von den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, die ihre mittelfristigen Haushaltsziele 2020 nicht erreichen dürften, werden Estland und Lettland voraussichtlich einige strukturelle Anpassungen zur Erreichung ihrer Ziele vornehmen. Italien wird laut Prognose der Kommission im Jahr 2020 dagegen noch weiter von seinem mittelfristigen Haushaltsziel abweichen. Gleiches gilt für Finnland und die Slowakei, wenn auch in geringerem Umfang; zudem wird die Schuldenquote dieser beiden Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets voraussichtlich unter 60 % bleiben. Auch Belgien und Spanien, die ihre Übersichten über die Haushaltsplanung unter Annahme einer unveränderten Politik vorgelegt haben, gehen davon aus, dass der strukturelle Saldo sich im Jahr 2020 weiter von ihrem mittelfristigen Ziel entfernen wird, während sich der strukturelle Saldo Portugals im Jahr 2020 aufgrund der ab 2020 geltenden Abwärtskorrektur des mittelfristigen Haushaltsziels diesem annähert.

5.Die Kommission erwartet für das Jahr 2020 einen Anstieg des aggregierten strukturellen Defizits des Euro-Währungsgebiets um 0,2 % des potenziellen BIP und damit einen weitgehend neutralen finanzpolitischen Kurs. Dieser Anstieg des strukturellen Defizits ist insbesondere auf die erwartete expansive Fiskalpolitik in Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets mit haushaltspolitischem Spielraum (vor allem die Niederlande und in geringerem Maße Deutschland mit Maßnahmen im Umfang von 0,6 % bzw. 0,4 % des potenziellen BIP) und auf den projizierten Anstieg des strukturellen Defizits Italiens (0,3 % des potenziellen BIP) zurückzuführen. Die erwartete Veränderung für das Euro-Währungsgebiet als Ganzes stimmt im Großen und Ganzen mit der Veränderung des (neu berechneten) strukturellen Saldos in den Übersichten über die Haushaltsplanung überein.

6.Der aggregierte strukturelle Primärsaldo des Euro-Währungsgebiets – d. h. der strukturelle Saldo ohne Zinszahlungen – weist nach wie vor einen Überschuss auf, dürfte im Jahr 2020 aber um 0,4 % des potenziellen BIP sinken, was auf einen leicht expansiven Kurs hindeutet. Dieser Indikator für die Konsolidierungsanstrengungen ist ein wichtiger Maßstab für diskretionäre finanzpolitische Entscheidungen, da er nicht durch laufende Einsparungen bei den Zinsausgaben beeinflusst ist.

7.In Bezug auf die Zusammensetzung der Haushaltsanpassung des Euro-Währungsgebiets geht die Kommission für das Jahr 2020 aufgrund eines Rückgangs der konjunkturbereinigten Einnahmenquote von einem Anstieg des strukturellen Defizits aus. Diese Erwartung stimmt weitgehend mit den Angaben in den Übersichten über die Haushaltsplanung überein und spiegelt die Auswirkungen der gemeldeten expansiven einnahmenseitigen Maßnahmen wider. Auch die konjunkturbereinigte Ausgabenquote wird sowohl laut der Herbstprognose 2019 der Kommission als auch laut den Übersichten über die Haushaltsplanung im Jahr 2020 voraussichtlich sinken; die Zinsausgaben dürften zwischen 2019 und 2020 erneut, wenn auch nur geringfügig, zurückgehen. Hier sei noch einmal daran erinnert, dass Mitgliedstaaten mit hohem öffentlichen Schuldenstand unerwartete Entlastungen aufgrund niedrigerer Zinsausgaben für einen rascheren Schuldenabbau nutzen sollten.

8.Die Kommission rechnet damit, dass die Schuldenquote des Euro-Währungsgebiets den rückläufigen Pfad der letzten Jahre fortsetzen und von rund 86 % im Jahr 2019 auf etwa 85 % im Jahr 2020 sinken wird. Diese Werte sind deutlich niedriger als in den USA und Japan (rund 114 % bzw. 237 % im Jahr 2020). Dies ist vor allem dem anhaltend niedrigen Zinsniveau und den geplanten Primärüberschüssen geschuldet. In den Übersichten über die Haushaltsplanung wird mit einer ähnlichen Verringerung der Schuldenquote des Euro-Währungsgebiets gerechnet. In neun Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets wird die Schuldenquote im Jahr 2020 voraussichtlich über 60 % liegen; in Italien dürften 2019 und 2020 starke Abweichungen vom Richtwert für den Schuldenabbau zu verzeichnen sein. Auch Belgien wird den Prognosen zufolge den Richtwert für den Schuldenabbau in beiden Jahren nicht einhalten, wenn auch in geringerem Umfang. Frankreich und Spanien unterliegen seit der Korrektur ihres übermäßigen Defizits in den Jahren 2017 bzw. 2018 der Übergangsregelung für den Schuldenabbau, die sie 2019 bzw. 2020 voraussichtlich nicht einhalten werden. Portugal dürfte die Übergangsregelung für den Schuldenabbau im Jahr 2019 und den Richtwert für den Schuldenabbau im Jahr 2020 einhalten.

9.Im Hinblick auf die Herausforderungen bezüglich Schuldenstand und Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sind bei der Haushaltslage der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets nach wie vor große Unterschiede festzustellen. Die kurzfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen Italiens könnte durch einen Anstieg der Kosten im Zusammenhang mit der Ausgabe neuer Staatsanleihen zusätzlich belastet werden. Bei einigen hoch verschuldeten Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets lassen Faktoren wie aktueller Schuldenstand, aktueller Primärsaldo und geschätzte Kosten aufgrund der Bevölkerungsalterung weiterhin auf hohe mittelfristige Risiken schließen.

10.In seiner jüngsten Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets, die auf der Tagung des Europäischen Rates vom 21./22. März 2019 gebilligt und am 9. April 2019 vom Rat angenommen wurde, hat der Rat empfohlen, dass die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets im Zeitraum 2019-2020 unter uneingeschränkter Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts bei der Verfolgung ihrer Politik öffentliche und private Investitionen fördern und die Qualität und Zusammensetzung der öffentlichen Finanzen verbessern. Zudem sollen insbesondere Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets mit hoher öffentlicher Verschuldung erneut Haushaltspuffer aufbauen.

11.Die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets mit haushaltspolitischem Spielraum haben auf diese Aufforderung reagiert und führen nun eine expansivere und investitionsfreundlichere Fiskalpolitik. So haben insbesondere Deutschland und die Niederlande ihre Investitionsausgaben 2019 gesteigert und planen expansive finanzpolitische Maßnahmen für das Jahr 2020. Allerdings bleibt laut Herbstprognose 2019 der Kommission ein Teil des haushaltspolitischen Spielraums noch ungenutzt. Angesichts dessen Umfangs sollten diese Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets zu weiteren Maßnahmen bereit sein.

12.Einige der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, die über keinen haushaltspolitischen Spielraum verfügen, planen für 2020 dagegen keine substanziellen Haushaltsanpassungen oder expansive Finanzpolitik. Griechenland, Zypern und Portugal erzielen weiter hohe Primärüberschüsse, weisen hohe strukturelle Überschüsse (oder im Falle Portugals eine nahezu ausgeglichene Haushaltsposition) auf und verringern ihre Schulden rasch; sie sind diesbezüglich jedoch eher die Ausnahme. Laut Herbstprognose 2019 der Kommission ist der Primärsaldo Belgiens, Spaniens, Frankreichs und Italiens rückläufig oder sogar negativ, während die Verschuldung nur geringfügig oder gar nicht sinkt. Diese Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets tragen ihren hohen strukturellen Defiziten und historisch hohen Schuldenständen nicht in ausreichendem Umfang Rechnung. Zudem nutzen sie den jüngsten Rückgang der Zinsausgaben nicht in ausreichendem Maße, um ihre Schuldenquoten zu verringern. Wenn der öffentliche Schuldenstand nicht abgebaut wird, könnte sich das Risiko, dass der Marktdruck auf Mitgliedstaaten mit hoher Staatsverschuldung in Zukunft steigt, erhöhen, was wiederum negative Ausstrahlungseffekte auf die Märkte für öffentliche Schuldtitel anderer Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets haben könnte.

13.Einige der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets mit den größten Herausforderungen in Bezug auf die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen haben aufgrund der jüngsten oder bevorstehender Parlamentswahlen Übersichten über die Haushaltsplanung vorgelegt, die auf der Annahme einer unveränderten Politik basieren (Belgien, Spanien und in weitaus geringerem Maße Portugal). Diese Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets müssen die nötigen zusätzlichen Maßnahmen in die aktualisierte Übersicht über die Haushaltsplanung aufnehmen und darlegen, wie die Überschreitungen vor dem Hintergrund der hohen Schuldenstände korrigiert werden sollen. Die aktualisierten Übersichten über die Haushaltsplanung sollten der Kommission und der Euro-Gruppe nach abgeschlossener Regierungsbildung umgehend vorgelegt werden.

14.Die Fiskalpolitik ist weiterhin nicht ausreichend differenziert. Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets mit haushaltspolitischem Spielraum führen eine expansive Fiskalpolitik und sollten bereit sein, ihren Spielraum weiter auszuschöpfen. Die mangelnde Konsolidierung in Ländern mit hohem Schuldenstand und Nachhaltigkeitsproblemen gibt dagegen weiterhin Anlass zur Sorge. Die Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts durch Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, die ihre mittelfristigen Haushaltsziele nicht erfüllen, würde in Kombination mit einer stärker expansiven Fiskalpolitik von Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets mit haushaltspolitischem Spielraum zu einer besseren Differenzierung zwischen den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets führen.

15.Vor dem Hintergrund der Verlangsamung des Wirtschaftswachstums im Euro-Währungsgebiet und einer bereits stark akkommodierenden Geldpolitik bekräftigte die Euro-Gruppe im Oktober 2019 ihre Bereitschaft, im Falle des Eintretens von Abwärtsrisiken koordinierte Maßnahmen zu ergreifen und prozyklische fiskalische Maßnahmen zu vermeiden. Die Euro-Gruppe hat Mitgliedstaaten mit haushaltspolitischem Spielraum ersucht, die Förderung hochwertiger Investitionen in Erwägung zu ziehen. Bei der Politik für das Jahr 2020 sollten Reformen sowie Investitionen in Forschung und Entwicklung und die Bekämpfung des Klimawandels stärker in den Mittelpunkt gerückt werden. Gleichzeitig bekräftigte die Euro-Gruppe, dass Mitgliedstaaten mit hohem öffentlichen Schuldenstand eine umsichtige Finanzpolitik führen müssen.

Zusammenfassend ergibt die Bewertung der Haushaltsplanungen der einzelnen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets durch die Kommission folgendes Bild:

In keiner Übersicht über die Haushaltsplanung für 2020 wurden schwerwiegende Verstöße gegen die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts festgestellt. In einigen Fällen sieht die Kommission allerdings die Gefahr, dass die geplante Haushaltsanpassung nicht ausreicht, um die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu erfüllen.

Da derzeit kein Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets der korrektiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts unterliegt, werden die Compliance-Bewertungen 2020 für alle Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets entsprechend den Anforderungen der präventiven Komponente, insbesondere den Empfehlungen des Rates vom 9. Juli 2019, durchgeführt.

In Bezug auf die Mitgliedstaaten, die der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts unterliegen:

– Bei neun Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets (Deutschland, Irland, Griechenland, Zypern, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden und Österreich) stehen die Übersichten über die Haushaltplanung im Einklang mit den Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts für das Jahr 2020. Angesichts der günstigen Haushaltslage Deutschlands und der Niederlande ersucht die Kommission die dortigen Behörden, durch zusätzliche Ausgaben den Aufwärtstrend bei den Investitionen zu stärken und die vom Rat im Rahmen des Europäischen Semesters empfohlenen Bereiche in den Mittelpunkt ihrer investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik zu stellen.

- Bei zwei Mitgliedstaaten (Lettland und Estland) stehen die Übersichten über die Haushaltsplanung weitgehend im Einklang mit den Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Jahr 2020. Die Planung könnte in Lettland zu einer gewissen Abweichung vom mittelfristigen Haushaltsziel und in Estland vom Anpassungspfad in Richtung auf dieses Ziel führen. Sollten künftige Bewertungen ergeben, dass der strukturelle Saldo Lettlands letztlich doch nicht in der Nähe des mittelfristigen Haushaltsziels liegt, so muss bei der Gesamtbewertung das Ausmaß der Abweichung von der vom Rat festgelegten Anforderung berücksichtigt werden.

- Bei acht Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets (Belgien, Spanien, Frankreich, Italien, Portugal, Slowenien, der Slowakei und Finnland) besteht bei den Übersichten über die Haushaltsplanung die Gefahr der Nichterfüllung der Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts für 2020. Im Falle BelgiensSpaniensFrankreichs und Italiens betrifft dies sowohl die unzureichende Senkung des hohen öffentlichen Schuldenstands als auch die projizierte erhebliche Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel. PortugalSlowenien‚ die Slowakei und Finnland haben entweder den öffentlichen Schuldenstand unter den im Vertrag festgelegten Referenzwert von 60 % des BIP zurückgeführt oder befinden sich auf gutem Weg dahin. Diese Mitgliedstaaten können zudem ein haushaltspolitisches Gleichgewicht vorweisen, das eine beträchtliche Marge zu dem im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % des BIP bietet. Dennoch könnte die Umsetzung der Übersichten über die Haushaltsplanung dieser Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets zu einer erheblichen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel führen.

 

I. Einleitung

Zur besseren Koordinierung der Finanzpolitik in der Wirtschafts- und Währungsunion müssen die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets der Kommission nach dem EU-Recht alljährlich bis zum 15. Oktober eine Übersicht über ihre Haushaltsplanung für das Folgejahr vorlegen 1 . 

Darin werden die Haushaltsentwürfe, die die Regierungen den nationalen Parlamenten vorlegen, inhaltlich zusammengefasst. Die Kommission gibt zu jeder Übersicht eine Stellungnahme ab und prüft, ob sie mit den Verpflichtungen des Mitgliedstaats des Euro-Währungsgebiets im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts vereinbar ist.

Darüber hinaus muss die Kommission eine Gesamtbewertung der Haushaltslage und der Haushaltsaussichten im Euro-Währungsgebiet insgesamt vornehmen.

Im Einklang mit den Bestimmungen des Two-Pack-Verhaltenskodex 2 haben Österreich, Portugal und Spanien aufgrund der nationalen Wahlen zwischen Ende September und Mitte November Übersichten über die Haushaltsplanung vorgelegt, die auf der Annahme einer unveränderten Politik beruhen. Auch Belgien, wo der Prozess der Regierungsbildung noch im Gange ist, hat eine Übersicht auf der Grundlage einer unveränderten Politik vorgelegt. Von diesen Regierungen wird erwartet, dass sie so bald wie möglich vollständige Übersichten über die Haushaltsplanung nachreichen.

Die Stellungnahmen der Kommission greifen nicht in die Haushaltskompetenz der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets ein. Sie enthalten objektive, konkrete Empfehlungen, die insbesondere an die Regierungen und Parlamente gerichtet sind und diesen die Bewertung der Vereinbarkeit ihrer Haushaltsentwürfe mit den haushaltspolitischen Vorgaben der EU erleichtern sollen. Die Wirtschafts- und Haushaltspolitik ist im Euro-Währungsgebiet eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse.

Im November 2018 hatte die Kommission eine Empfehlung zur Wirtschaftspolitik im Euro-Währungsgebiet vorgeschlagen, die vom Europäischen Rat auf der Tagung am 21./22. März 2019 gebilligt und am 9. April 2019 vom Rat angenommen wurde 3 . Diese Empfehlung ist der Eckpfeiler für die Bewertung durch die Kommission.

Die vorliegende Mitteilung verfolgt zwei Ziele: Erstens vermittelt sie ausgehend von einer horizontalen Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung ein Gesamtbild der Haushaltspolitik auf Ebene des Euro-Währungsgebiets. Diese Bewertung lehnt sich an die im Frühjahr vorgenommene horizontale Bewertung der Stabilitätsprogramme an, wobei der Schwerpunkt nun stärker auf dem Folgejahr als auf den mittelfristigen Haushaltsplanungen liegt. Zweitens gibt die Mitteilung einen Überblick über die Haushaltsplanung der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und legt den Ansatz der Kommission zur Bewertung ihrer Übereinstimmung mit den Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts dar. Bei dieser Bewertung wird den Vorgaben hinsichtlich Schuldenstand und Schuldendynamik sowie den wirtschaftlichen Aussichten des Euro-Währungsgebiets Rechnung getragen.



II. Wichtigste Ergebnisse für das Euro-Währungsgebiet

Die Wirtschaftsprognosen der Haushaltsübersichten der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und die Prognose der Kommission im Vergleich

Die Wachstumsaussichten für das Euro-Währungsgebiet bewegen sich zwar nach wie vor im positiven Bereich, haben sich seit der Bewertungsrunde im Frühjahr aber eingetrübt und dürften sich nicht allzu schnell wieder aufhellen. Laut Herbstprognose 2019 der Kommission dürfte sich das aggregierte reale BIP-Wachstum im Euro-Währungsgebiet von 1,9 % im Jahr 2018 auf 1,1 % im Jahr 2019 verlangsamen und im Jahr 2020 nur leicht auf 1,2 % beschleunigen. Dies entspricht weitgehend den in den Übersichten über die Haushaltsplanung enthaltenen makroökonomischen Annahmen (siehe Tabelle 1). Die Prognose für 2019 wurde gegenüber der Frühjahrsprognose 2019 der Kommission um 0,1 Prozentpunkt und gegenüber den Stabilitätsprogrammen um 0,2 Prozentpunkte gesenkt. In beiden Prognosen wurden die Aussichten für 2020 gegenüber dem Frühjahr um 0,3 Prozentpunkte nach unten korrigiert. Die in den Übersichten über die Haushaltsplanung skizzierten makroökonomischen Szenarios decken sich in der Regel stark mit den Prognosen der Kommission für die einzelnen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets. Dies liegt zum Teil daran, dass alle Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets verpflichtet sind, sich bei der Aufstellung der Haushaltsplanentwürfe auf von unabhängigen Einrichtungen erstellte oder gebilligte makroökonomische Prognosen zu stützen. Die Kommission prognostiziert ein deutlich geringeres Wachstum als die Übersichten Deutschlands und Griechenlands und ein signifikant höheres Wachstum für Irland, dessen Übersicht über die Haushaltsplanung auf dem Szenario eines ungeordneten Brexit basiert (siehe Anhang IV Tabelle 1).

Vor dem Hintergrund der erwarteten Abschwächung des Wirtschaftswachstums dürfte sich die aggregierte positive Produktionslücke des Euro-Währungsgebiets im Jahr 2019 verengt haben und sich 2020 weiter verengen. Die aggregierte positive Produktionslücke wird sich sowohl laut der Herbstprognose 2019 der Kommission als auch laut den (neu berechneten) Übersichten über die Haushaltsplanung 2019 und 2020 voraussichtlich verringern 4 . So dürften 2020 neben Griechenland und Italien auch Belgien und Deutschland negative Produktionslücken aufweisen.

Das reale BIP-Wachstum wird im Jahr 2020 insgesamt gedämpft bleiben, während die Prognose nach wie vor hohen Unsicherheiten und Risiken unterliegt. Zwar konnte der solide Arbeitsmarkt den privaten Verbrauch und die Binnennachfrage stützen, doch ist nicht mit einer raschen Erholung des BIP-Wachstums zu rechnen. Der Wachstumsbeitrag der Binnennachfrage wird vor allem infolge des abgeschwächten Investitionswachstums voraussichtlich abnehmen. Gleichzeitig ist die Wirtschaft des Euro-Währungsgebiets einem hohen Maß an Unsicherheit ausgesetzt. Die Abwärtsrisiken des zentralen Szenarios sind nach wie vor sehr präsent. Zudem könnten die starken Verflechtungen dazu führen, dass sich bei Eintreten der Risiken die Auswirkungen auf die Wirtschaft noch verstärken. Eine weitere Eskalation der Handelsstreitigkeiten und geopolitischen Spannungen und ein unerwartet starker Konjunktureinbruch in China könnten die weltweite Wirtschaftstätigkeit bremsen und negativ auf das Euro-Währungsgebiet durchschlagen. Darüber hinaus könnte die Schwäche des verarbeitenden Gewerbes aufgrund von Ausstrahlungseffekten das Wachstum weiter dämpfen; auch von einem ungeordneten Brexit gehen Gefahren für die Wirtschaftstätigkeit in der EU aus.

Tabelle 1: Übersicht über die aggregierten Wirtschafts- und Haushaltsdaten (EA-19) im Zeitraum 2019-2020

Quelle: Stabilitätsprogramme 2019, Übersichten über die Haushaltsplanung 2020, Herbstprognose 2019 der Kommission.

Die Haushaltsprognosen der Haushaltsübersichten und der Herbstprognose 2019 der Kommission im Vergleich

Das aggregierte Gesamtdefizit des Euro-Währungsgebiets dürfte seinen jüngsten Abwärtstrend im Jahr 2019 umkehren und 2020 weiter ansteigen. Der Herbstprognose 2019 der Kommission zufolge dürfte das Gesamtdefizit des Euro-Währungsgebiets im Jahr 2019 auf 0,8 % des BIP ansteigen (siehe Tabelle 1). Dieser Wert liegt zwar unter dem in der Frühjahrsprognose 2019 der Kommission und den Stabilitätsprogrammen 2019 prognostizierten Wert, aber über den Werten der Übersichten über die Haushaltsplanung. Die Entwicklungen in den einzelnen Ländern sind unterschiedlich: Während in Belgien, der Slowakei und Finnland (im Vergleich zur Frühjahrsprognose 2019 der Kommission) höhere Defizite erwartet werden, wird für Deutschland, Irland, Griechenland, Zypern, Luxemburg, Malta, die Niederlande und Österreich mit höheren Überschüssen gerechnet (siehe Anhang IV Tabelle 2). Das aggregierte Gesamtdefizit des Euro-Währungsgebiets dürfte laut Herbstprognose 2019 der Kommission im Jahr 2020 auf 0,9 % des BIP ansteigen. Das im Vergleich zu den Übersichten über die Haushaltsplanung leicht höhere Defizit spiegelt insbesondere die etwas vorsichtigere Wachstumsannahme der Herbstprognose 2019 der Kommission wider (Anhang IV Abbildung 2). Dieser Wert entspricht der Frühjahrsprognose 2019 der Kommission, stellt im Vergleich zu den Stabilitätsprogrammen 2019 (+0,4 % des BIP) aber einen Anstieg dar und ist auf die voraussichtlich höheren Defizite in Belgien, Spanien, Frankreich, Italien, Lettland, der Slowakei und Finnland sowie die voraussichtlich geringeren Überschüsse in Deutschland, Irland, Griechenland, Litauen, den Niederlanden, Portugal und Slowenien zurückführen. Dies wäre seit 2009 der zweite Anstieg des aggregierten Gesamtdefizits des Euro-Währungsgebiets.

Zurzeit befindet sich zum ersten Mal seit vielen Jahren kein Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets in einem Defizitverfahren. Nur Frankreich wird 2019 voraussichtlich ein Defizit aufweisen, das über dem im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % liegt, wobei die Überschreitung aber gering ausfällt und vorübergehender Natur ist, weil sie lediglich auf die einmalige Auswirkung einer bestimmten Maßnahme zurückzuführen ist. Spanien hat sein übermäßiges Defizit im Jahr 2018 korrigiert, wobei das Gesamtdefizit gemäß der Herbstprognose 2019 der Kommission (siehe Anhang IV Tabelle 2) auf 2,5 % gesunken ist und voraussichtlich noch weiter zurückgehen wird. Belgien, Spanien, Frankreich und Italien dürften ein Defizit von mehr als 2 % des BIP aufweisen. Bei neun Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets wird für die Jahre 2019 und 2020 mit einem Überschuss gerechnet, wobei Litauen und Portugal eine ausgeglichene Haushaltslage aufweisen. Insgesamt gibt es nur geringfügige Unterschiede zwischen den von den Mitgliedstaaten in den Übersichten über die Haushaltsplanung prognostizierten Haushaltssalden für 2020 und den Salden in der Herbstprognose 2019 der Kommission (siehe Anhang IV Abbildungen 1 und 2), wobei die Kommission insbesondere bei der Slowakei, Spanien, Slowenien und Malta einen deutlich pessimistischeren Standpunkt vertritt.

Der aggregierte Primärsaldo des Euro-Währungsgebiets, zu dessen Berechnung die Zinsausgaben vom Gesamthaushaltssaldo abgezogen werden, dürfte 2019 und 2020 zurückgehen, aber weiterhin im Plus liegen. Nach der Herbstprognose 2019 der Kommission und den Übersichten über die Haushaltsplanung dürfte der aggregierte Primärsaldo des Euro-Währungsgebiets von 1 % des BIP im Jahr 2018 auf 0,9 % des BIP im Jahr 2019 zurückgehen, wie auch in den Stabilitätsprogrammen 2019 erwartet (siehe Tabelle 1). Lediglich in Estland, Spanien, Frankreich und Finnland wird im Jahr 2019 mit negativen Primärsalden gerechnet (siehe Anhang IV Tabelle 3). Nach der Herbstprognose 2019 der Kommission und weitgehend im Einklang mit den Übersichten über die Haushaltsplanung dürfte der aggregierte Primärsaldo des Euro-Währungsgebiets im Jahr 2020 auf 0,6 % des BIP zurückgehen. In Belgien, Deutschland, Griechenland, Zypern, Luxemburg und den Niederlanden werden die Primärsalden im Jahr 2020 der Prognose zufolge besonders stark schrumpfen. Estland, Spanien, Frankreich und Finnland dürften 2020 nach wie vor negative Primärsalden aufweisen, ebenso wie dann auch Belgien. Für beide Jahre unterscheiden sich die Prognosen der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und der Kommission insgesamt nur geringfügig, wobei die Kommission davon ausgeht, dass die Primärsalden Spaniens, Zyperns, Sloweniens und der Slowakei im Jahr 2020 um mehr als 0,4 % des BIP niedriger liegen werden, als in den Übersichten über die Haushaltsplanung angegeben.

Die Veränderung des strukturellen Primärsaldos deutet laut den Übersichten über die Haushaltsplanung und der Kommissionsprognose auf einen leicht expansiven fiskalischen Kurs des Euro-Währungsgebiets in den Jahren 2019 und 2020 hin 5 . Im Jahr 2019 dürfte sich der strukturelle Primärsaldo gemäß der Herbstprognose 2019 der Kommission um 0,3 Prozentpunkte des potenziellen BIP verschlechtern. Diese Prognose entspricht der aus den Übersichten über die Haushaltsplanung. Nach der Herbstprognose 2019 der Kommission und den Übersichten über die Haushaltsplanung dürfte sich der strukturelle Primärsaldo im Jahr 2020 um weitere 0,4 Prozentpunkte des potenziellen BIP verschlechtern (siehe Anhang IV Tabelle 5) 6 . Die Übersichten über die Haushaltsplanung weisen eine erhebliche Veränderung gegenüber den Stabilitätsprogrammen 2019 aus, in denen für 2020 mit einer Stabilisierung des aggregierten strukturellen Primärsaldo des Euro-Währungsgebiets gerechnet worden war. In den Übersichten über die Haushaltsplanung wird davon ausgegangen, dass die strukturellen Primärsalden Belgiens, Spaniens, Italiens, Zyperns, Luxemburgs, der Niederlande und Finnlands um mehr als 0,5 Prozentpunkte des potenziellen BIP niedriger ausfallen werden, als in den Stabilitätsprogrammen 2019 veranschlagt.

Die Zahl der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, die ihre mittelfristigen Haushaltsziele erreichen oder übertreffen, dürfte im Jahr 2020 gegenüber 2019 ansteigen. Nach der Herbstprognose 2019 der Kommission dürften sieben Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets (Deutschland, Griechenland, Zypern, Luxemburg, Malta, die Niederlande und Österreich) ihre mittelfristigen Haushaltsziele im Jahr 2019 übertreffen (siehe Anhang IV Tabelle 6). Auch 2020 werden all diese Mitgliedstaaten ihre mittelfristigen Haushaltsziele voraussichtlich erfüllen oder übertreffen, wenngleich Deutschland, Zypern, Luxemburg und die Niederlande einen Teil ihres haushaltspolitischen Spielraums nutzen wollen (siehe Anhang IV Abbildungen 7a und 7b). Zudem werden Irland und Litauen ihre mittelfristigen Haushaltsziele im Jahr 2020 aller Voraussicht nach erreichen. Einige Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets werden hingegen laut der Herbstprognose 2019 der Kommission im Jahr 2020 deutlich hinter ihrem mittelfristigen Haushaltsziel zurückbleiben, namentlich Spanien (-3,2 Prozentpunkte), Italien (-3 Prozentpunkte), Belgien (-2,4 Prozentpunkte) und Frankreich (-2,2 Prozentpunkte) (siehe Anhang IV Tabelle 6 und Abbildungen 7a/7b). Von den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, die ihr mittelfristiges Haushaltsziel noch nicht erreicht haben, werden sich Belgien, Spanien, Italien, Finnland und die Slowakei laut der Kommissionsprognose im Jahr 2020 noch weiter davon entfernen 7 . Im Gegensatz dazu wird erwartet, dass Estland und Lettland im Jahr 2020 einige Anpassungen in Richtung auf ihre mittelfristigen Haushaltsziele vornehmen werden, während die Haushaltslage von Frankreich, Portugal und Slowenien unverändert bleiben dürfte.

Die öffentliche Schuldenquote des Euro-Währungsgebiets dürfte ihren Abwärtstrend in den Jahren 2019 und 2020 fortsetzen. Die Schuldenquote ist seit 2014, als sie mit 94,5 % ihren Höchststand erreichte, rückläufig. Der Herbstprognose 2019 der Kommission zufolge wird sie 2020 voraussichtlich auf etwa 85 % sinken. Damit wäre die Quote deutlich niedriger als in den USA und in Japan (im Jahr 2020 rund 114 % bzw. 237 %). Der anhaltende Rückgang der aggregierten Schuldenquote des Euro-Währungsgebiets ist in erster Linie auf einen positiven „Schneeballeffekt“ zurückzuführen, der daraus resultiert, dass die nominalen Zinssätze den Prognosen zufolge weiterhin niedriger sein werden als das nominale BIP-Wachstum. Die für 2019 und 2020 erwarteten Primärüberschüsse dürften ebenfalls eine schuldensenkende Wirkung haben (siehe Anhang IV Abbildung 8). Im Gegensatz dazu dürften Bestandsanpassungen 8 im Jahr 2020 moderaten Aufwärtsdruck auf die aggregierte Schuldenquote ausüben. In den Übersichten über die Haushaltsplanung wird mit einer ähnlichen Verringerung der Schuldenquote des Euro-Währungsgebiets gerechnet. Für 2019 und 2020 liegen die geplanten Schuldenquoten über den Angaben aus den Stabilitätsprogrammen 2019, wobei Belgien, Griechenland, Italien und Zypern für beide Jahre große Aufwärtskorrekturen aufweisen (siehe Anhang IV Tabelle 7) 9 .

Es wird davon ausgegangen, dass im Jahr 2020 mit Ausnahme von Belgien, Frankreich, Italien und Finnland alle Mitgliedstaaten ihre Schuldenquote gegenüber 2019 verringern werden 10 . Abgesehen von Italien werden im Jahr 2020 alle Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets von einem schuldensenkenden Schneeballeffekt profitieren, und auch die positiven Primärsalden dürften in allen Mitgliedstaaten außer Belgien, Estland, Frankreich und Finnland zur Senkung der Schuldenlast beitragen (siehe Anhang IV Abbildung 9). Die Herbstprognose 2019 der Kommission und die Prognosen in den Übersichten über die Haushaltsplanung unterscheiden sich zwar deutlich, aber die Unterschiede gleichen sich unter dem Strich weitgehend aus, weil die Kommission für Griechenland, Spanien, Italien und Slowenien etwas höhere und für Belgien, Deutschland, Irland, Zypern und Lettland etwas niedrigere Schuldenquoten erwartet (siehe Anhang IV Abbildung 8).

Der Kommissionsprognose zufolge werden im Jahr 2020 die Schuldenquoten von neun Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets bei über 60 % liegen. Dies ist seit 2008 die höchste Zahl von Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, die die Obergrenze von 60 % einhalten. Griechenland und Italien werden voraussichtlich Schuldenquoten von über 130 % aufweisen. Portugal wird seine Schuldenquote wahrscheinlich weiter auf unter 120 % senken, während Belgien seine Schuldenquote bei knapp unter 100 % stabilisieren dürfte. Die Schuldenquoten von Frankreich und Spanien dürften im Jahr 2020 nach wie vor bei knapp unter 100 % liegen. Einige hochverschuldete Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets werden laut der Herbstprognose 2019 der Kommission im Jahr 2020 vernachlässigbar geringe strukturelle Anstrengungen unternehmen (Frankreich und Portugal) bzw. sogar expansive Maßnahmen ergreifen (Belgien, Griechenland, Spanien, Italien und Zypern). Griechenland 11 ‚ Zypern und Portugal haben allerdings nach wie vor einen hohen Primärüberschuss (siehe Anhang IV Tabelle 3) sowie hohe strukturelle Überschüsse (bzw. im Falle Portugals einen nahezu ausgeglichenen Gesamtsaldo), sodass ihre Verschuldung rasch sinkt. Belgien, Spanien, Frankreich und Italien hingegen weisen gemäß der Herbstprognose 2019 der Kommission rückläufige oder sogar negative Primärsalden auf, was darauf hindeutet, dass sie Spielraum für einen rascheren Schuldenabbau haben (siehe Anhang IV, Abbildung 10). In Italien ist für 2019 und 2020 mit einer Abweichung vom Richtwert für den Schuldenabbau zu rechnen, während die Schuldenquote des Landes weiter auf fast 137 % steigen dürfte. Auch Belgien wird den Prognosen zufolge den Richtwert für den Schuldenabbau in beiden Jahren nicht einhalten, wenn auch in geringerem Umfang. Frankreich und Spanien unterliegen seit der Einstellung ihrer Verfahren bei einem übermäßigen Defizit im Jahr 2017 bzw. 2018 der Übergangsregelung für den Schuldenabbau, die sie voraussichtlich in keinem der Jahre einhalten werden. Griechenland und Portugal hingegen werden die Übergangsregelung für den Schuldenabbau im Jahr 2019 und den Richtwert für den Schuldenabbau im Jahr 2020 voraussichtlich einhalten. Auch Zypern wird den Richtwert für den Schuldenabbau in den Jahren 2019 und 2020 voraussichtlich problemlos einhalten.

Zusammensetzung der Haushaltsanpassung

Der erwartete Anstieg des aggregierten strukturellen Defizits des Euro-Währungsgebiets im Jahr 2020 ist in erster Linie auf einen Rückgang der konjunkturbereinigten Einnahmenquote zurückzuführen. Während die gesamtstaatlichen Einnahmen (laut Herbstprognose 2019 der Kommission) im Jahr 2020 voraussichtlich um 2,4 % steigen werden, dürfte die konjunkturbereinigte Einnahmenquote nach 46,3 % des potenziellen BIP im Jahr 2019 mit 46,2 % des potenziellen BIP im Jahr 2020 nahezu unverändert bleiben (siehe Tabelle 1 und Anhang IV Tabelle 8). Während alle Einnahmearten langsamer steigen dürften als das nominale BIP, tragen die direkten Steuern und sonstige Einnahmen am stärksten zum prognostizierten geringfügigen Rückgang der konjunkturbereinigten Einnahmenquote bei (siehe Anhang IV Abbildung 15). Ein weiterer Grund sind die Auswirkungen der gemeldeten einnahmenseitigen Maßnahmen, die das Gesamtdefizit im Jahr 2020 um 0,1 % des BIP erhöhen dürften (siehe Anhang IV Tabelle 14). 12 In den Übersichten über die Haushaltsplanung ist ein ähnlicher Rückgang der Einnahmenquote für das Jahr 2020 vorgesehen, wobei danach die Einnahmen mit 2,6 % etwas schneller steigen sollen.

Die konjunkturbereinigte Ausgabenquote wird der Herbstprognose 2019 der Kommission zufolge im Jahr 2020 gegenüber 2019 sinken, was einem Anstieg der Gesamtausgaben um 2,7 % entspricht. Während die konjunkturbereinigte Ausgabenquote zwischen 2018 und 2020 nahezu unverändert bleiben soll, dürfte sie 2020 bei 47,3 % des potenziellen BIP liegen (siehe Tabelle 1). Die Übersichten über die Haushaltsplanung deuten auf einen ähnlichen Rückgang der konjunkturbereinigten Ausgabenquote im Jahr 2020 gegenüber 2019 hin, wobei die Gesamtausgaben im Einklang mit der Prognose der Kommission voraussichtlich steigen werden. Die konjunkturbereinigte Primärausgabenquote dürfte sowohl gemäß der Herbstprognose 2019 der Kommission als auch laut den Übersichten über die Haushaltsplanung weitgehend unverändert bleiben (siehe Anhang IV Tabelle 8), wobei der Gesamtwert gewisse Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets verschleiert (siehe Anhang IV Abbildung 12). So wird davon ausgegangen, dass eine Reihe von Mitgliedstaaten im Jahr 2020 einen recht starken Anstieg ihrer konjunkturbereinigten Primärausgabenquoten verzeichnen werden (Griechenland, Italien, Zypern, Luxemburg und die Niederlande), während andere Mitgliedstaaten starke Rückgänge erwarten (Estland, Frankreich und Lettland). Der jüngste Abwärtstrend der Zinsausgaben im Verhältnis zum BIP dürfte sich fortsetzen; so wird in der Herbstprognose 2019 der Kommission für das Jahr 2020 mit einem Rückgang um 0,1 Prozentpunkt gegenüber 2019 gerechnet. Der der Kommissionsprognose zugrunde liegende implizite Zinssatz dürfte im Jahr 2020 auf 1,8 % fallen und damit etwas stärker zurückgehen, als in den Prognosen der Übersichten über die Haushaltsplanung vorgesehen.

Bewertung des Kurses der Finanzpolitik im Euro-Währungsgebiet

Der fiskalische Kurs sollte dem geldpolitischen Kurs, der die Wirtschaft weiter stützen dürfte, gebührend Rechnung tragen. Im September 2019 kündigte die Europäische Zentralbank ein neues Paket akkommodierender geldpolitischer Maßnahmen an, das eine weitere Senkung des Einlagesatzes auf -0,50 % und eine unbefristete Wiederaufnahme des Nettoankaufs von Wertpapieren umfasst. In Verbindung mit der Forward Guidance des Rates der Europäischen Zentralbank 13 wird daher davon ausgegangen‚ dass die Geldpolitik im Jahr 2020 und darüber hinaus sehr akkommodierend bleiben wird. Gleichzeitig ist die Geldpolitik, die in den vergangenen Jahren ganz im Zeichen der Wiederankurbelung stand, jedoch mit wachsenden negativen Nebenwirkungen konfrontiert, wie z. B. Verzerrungen bei den Wertpapierkursen und Besorgnis hinsichtlich der finanziellen Gesundheit bestimmter Segmente des Finanzsektors. Was die fiskalische Seite betrifft, so geht die Kommission, wie bereits oben dargelegt, in ihrer Herbstprognose 2019 für 2020 von einem geringfügig expansiven fiskalischen Kurs aus. In Abbildung 1 wird die Entwicklung der Finanzierungsbedingungen (der reale langfristige Zinssatz) einem Maß für die Konsolidierungsanstrengungen (auf Basis der Veränderung des strukturellen Primärsaldos) gegenübergestellt; daraus lässt sich die gemeinsame Ausrichtung der Geld- und Finanzpolitik ablesen.

Die Haushaltslage in den einzelnen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets fällt, was die Herausforderungen im Zusammenhang mit den Schulden und der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen angeht, sehr unterschiedlich aus. Auf der Grundlage der Herbstprognose 2019 der Kommission wurde eine aktualisierte Bewertung der Tragfähigkeitsrisiken vorgenommen (siehe Anhang IV Tabelle 10). Bei dieser Bewertung werden unter anderem die aktuellen Schuldenstände, der aktuelle Primärsaldo und die geschätzten Kosten der Bevölkerungsalterung berücksichtigt. Während bei keinem Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets kurzfristig die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen bedroht ist, könnte die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen Italiens durch einen Anstieg der Kosten im Zusammenhang mit der Ausgabe neuer Staatsanleihen kurzfristig zusätzlich belastet werden. Auch bei Frankreich und Spanien sind kurzfristige fiskalische Schwachstellen festzustellen. Diese Risiken werden insbesondere durch einen Wert des fiskalischen S0-Teilindizes erfasst, der über dem kritischen Schwellenwert liegt. Dem S1-Indikator zufolge scheinen Belgien, Spanien, Frankreich und Italien hohen mittelfristigen Risiken ausgesetzt zu sein. Auch unter Berücksichtigung zusätzlicher Ergebnisse einer Analyse der Tragfähigkeit der Schulden erscheinen all diese Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets als mit hohen Risiken behaftet. Dieser Analyse zufolge bestehen auch für Portugal hohe Risiken. Bei Finnland hat sich die mittelfristige Risikobewertung verschlechtert, was auf einen geringeren fiskalischen Spielraum als im Vorjahr hindeutet. Während der fiskalische Handlungsspielraum Zyperns im Vergleich zum vergangenen Jahr offenbar gewachsen ist, bestehen diesbezüglich nach wie vor erhebliche Risiken im Zusammenhang mit Eventualverbindlichkeiten.

Abbildung 1: Realer langfristiger Zinssatz (in %) und Veränderung des strukturellen Primärsaldos (Prozentpunkte des potenziellen BIP) für das Euro-Währungsgebiet

Der fiskalische Kurs des Euro-Währungsgebiets dürfte im Jahr 2020 leicht expansiv sein (siehe Abbildung 1). 2020 wird der strukturelle Primärsaldo voraussichtlich um 0,4 Prozentpunkte des potenziellen BIP sinken, was als leicht expansiver fiskalischer Kurs gilt. Dies wird durch die Konsolidierungsanstrengung nach der Ausgabenrichtwert-Methode bestätigt, die auf einen expansiveren fiskalischen Kurs von rund 0,5 Basispunkten des potenziellen BIP hindeutet (siehe Anhang IV, Abbildung 6c) 14 .

Einige Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets mit umfangreichem haushaltspolitischem Spielraum und hohen Leistungsbilanzüberschüssen wollen einen Teil dieses Spielraums nutzen. Im Einklang mit früheren Empfehlungen des Rates wollen die Niederlande und in geringerem Maße auch Deutschland im Jahr 2020 expansive haushaltspolitische Maßnahmen ergreifen (siehe Anhang IV Abbildung 11). Ein Teil ihres haushaltspolitischen Spielraums wird der Herbstprognose 2019 der Kommission zufolge jedoch ungenutzt bleiben. Angesichts des Umfangs des haushaltspolitischen Spielraums sollten die betreffenden Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets bereit sein, ihren Spielraum weiter auszuschöpfen.

Dahingegen planen einige derjenigen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, die mit den größten Problemen hinsichtlich der Tragfähigkeit konfrontiert sind, für das Jahr 2020 entweder keine nennenswerte Haushaltsanpassung (Frankreich) oder sogar eine expansive Finanzpolitik (Belgien, Spanien und Italien) 15 (siehe Anhang IV Abbildung 10). Die von Belgien, Spanien, Frankreich und Italien geplanten haushaltspolitischen Maßnahmen tragen nicht in ausreichendem Maße deren strukturellen Defiziten und der ausgesprochen akkommodierenden Geldpolitik Rechnung. Gemäß der Herbstprognose 2019 der Kommission haben die genannten Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets rückläufige oder sogar negative Primärsalden, wobei die Verschuldung nur geringfügig oder überhaupt nicht zurückgeht. Obwohl aufgrund des außergewöhnlich niedrigen Zins-Wachstums-Differenzials (siehe Anhang IV Abbildung 16) einige Einsparungen erzielt werden, beabsichtigen die genannten Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets nicht, diese Einsparungen zu nutzen, um die historisch hohen Schuldenstände zu verringern. All dies steht im Widerspruch zu der Empfehlung, Haushaltspuffer aufzubauen. Besonders auffällig sind die geringfügige Erosion des Primärüberschusses in Italien – vor dem Hintergrund eines Schuldenstands, der sich von dem der übrigen Länder des Euro-Währungsgebiets abhebt, und des rückläufigen „Schneeballeffekts“ – sowie der anhaltend negative Primärsaldo Frankreichs (siehe Abbildung 2). Eine umsichtige Haushaltspolitik seitens der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets mit hohem öffentlichen Schuldenstand würde deren Schuldenquote auf einen Abwärtspfad bringen, die Anfälligkeit für Schocks verringern und das Funktionieren automatischer Stabilisatoren im Falle eines Wirtschaftsabschwungs ermöglichen. Wird der öffentliche Schuldenstand nicht abgebaut, könnte sich das Risiko erhöhen, dass der Marktdruck auf Mitgliedstaaten mit hoher Staatsverschuldung in Zukunft steigt, was sich wiederum auf die Märkte für öffentliche Schuldtitel anderer Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets negativ auswirken könnte.

Insgesamt sind die haushaltspolitischen Maßnahmen nach wie vor unzureichend differenziert; dies gilt insbesondere für die hochverschuldeten Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets. Bei vollständiger Umsetzung der Übersichten über die Haushaltsplanung würde sich für das Euro-Währungsgebiet als Ganzes ein weitgehend neutraler bis geringfügig expansiver fiskalischer Kurs ergeben. Die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, die über haushaltspolitischen Spielraum verfügen, nutzen diesen. Angesichts des Umfangs ihres Spielraums sollten sie bereit sein, ihn weiter auszuschöpfen. Die mangelnde Konsolidierung in Ländern mit Tragfähigkeitsrisiken gibt trotz der Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts weiterhin Anlass zur Sorge. Die Erfüllung der Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts durch die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, die ihre mittelfristigen Haushaltsziele nicht erreicht haben, würde in Verbindung mit einer expansiveren Finanzpolitik in den dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten mit haushaltspolitischem Spielraum (siehe Anhang IV, Abbildungen 6a und 6b) zu einer ausgewogeneren Gestaltung des allgemeinen Policy-Mix im Euro-Währungsgebiet beitragen und gleichzeitig eine bessere Differenzierung zwischen den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets nach deren jeweils vorhandenem haushaltspolitischen Spielraum ermöglichen.

Abbildung 2: Ursachen für die Veränderung des Bruttoschuldenstands zwischen 1999 und 2018 (in % des BIP), Beitrag des Primärsaldos und des Schneeballeffekts für ausgewählte Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets

 

 



III. Übersichten über die Haushaltsplanung – ein Überblick

Im Rahmen ihrer Stellungnahmen zu den Übersichten über die Haushaltsplanung bewertet die Kommission insbesondere die Erfüllung der Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts und der einschlägigen Empfehlungen. Da alle Mitgliedstaten derzeit der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts unterliegen, prüft die Kommission in ihren Stellungnahmen, ob die länderspezifischen mittelfristigen Haushaltsziele eingehalten wurden bzw. welche Fortschritte bei deren Erreichung erzielt wurden, und ob die Schuldenregel eingehalten wurde; so soll festgestellt werden, ob die Übersichten über die Haushaltsplanung die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts und der länderspezifischen Empfehlungen für die Haushaltspolitik, die in den Empfehlungen des Rates vom 9. Juli 2019 enthalten sind, erfüllen.

Alle Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets haben ihre Übersichten über die Haushaltsplanung im Einklang mit Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 rechtzeitig vorgelegt – mit Ausnahme Italiens, das seine Übersicht einen Tag nach Fristende (d. h. am 16. Oktober) übermittelt hat. Im Einklang mit dem Two-Pack-Verhaltenskodex haben vier Länder eine Übersicht über die Haushaltsplanung vorgelegt, die auf der Annahme einer unveränderten Politik basiert. Österreich, Portugal und Spanien haben eine solche Übersicht vorgelegt, da für die Zeit zwischen Ende September und Mitte November 2019 Parlamentswahlen angesetzt waren. Belgien legte eine solche Übersicht angesichts der laufenden Regierungsbildung vor. Nach Amtsantritt der neuen Regierungen und in der Regel mindestens einen Monat, bevor der Entwurf des Haushaltsplans vom nationalen Parlament verabschiedet werden soll, werden die Behörden aufgefordert, der Kommission und der Euro-Gruppe eine aktualisierte Übersicht über die Haushaltsplanung vorzulegen.

Die Kommission hat bei keiner Übersicht über die Haushaltsplanung einen „besonders schwerwiegenden Verstoß“ gegen den Stabilitäts- und Wachstumspakt im Sinne des Artikels 7 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 festgestellt. Einige der Übersichten gaben jedoch Anlass zu Bedenken. Insbesondere richtete die Kommission am 14. Oktober 2019 ein Schreiben an Finnland und am 22. Oktober 2019 Schreiben an Belgien, Frankreich, Italien, Spanien und Portugal, in denen sie um weitere Angaben ersuchte, eine Reihe vorläufiger Anmerkungen zu deren Übersichten über die Haushaltsplanung machte und – im Falle Belgiens, Spaniens und Portugals – hervorhob, wie wichtig die Vorlage aktualisierter Übersichten über die Haushaltsplanung ist. Finnland antwortete am 16. Oktober, Frankreich und Italien am 23. Oktober 2019. Bei ihrer Bewertung der haushaltspolitischen Entwicklungen und Risiken hat die Kommission den in den Antworten enthaltenen Informationen Rechnung getragen.

In Tabelle 2 sind die in den Stellungnahmen der Kommission vom 20. November 2019 vorgenommenen Bewertungen der Übersichten über die Haushaltsplanung der einzelnen Mitgliedstaaten und die Bewertung der Fortschritte bei den haushaltspolitischen Strukturreformen zusammengefasst. Die Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung beruht auf der Herbstprognose 2019 der Kommission. Um den Vergleich zu erleichtern, wurden die Übersichten in drei Kategorien eingeteilt: Da derzeit kein Mitgliedstaat Gegenstand eines Defizitverfahrens ist, werden die Compliance-Bewertungen 2020 für alle Mitgliedstaaten entsprechend den Anforderungen der präventiven Komponente, insbesondere den Empfehlungen des Rates vom 9. Juli 2019, durchgeführt:

·Erfüllt: Laut der Herbstprognose 2019 der Kommission muss die Haushaltsplanung im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens nicht angepasst werden, um zu gewährleisten, dass der Haushalt 2020 den Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts entspricht.

·Weitgehend erfüllt: Laut Kommissionsprognose für das Jahr 2020 ist damit zu rechnen, dass die Übersicht über die Haushaltungsplanung eine weitgehende Einhaltung der Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts sicherstellen wird.

Die Kommission geht in ihrer Prognose für 2020 davon aus, dass sich diese Mitgliedstaaten in der Nähe ihres mittelfristigen Haushaltsziels befinden oder eine gewisse Abweichung vom erforderlichen Anpassungspfad aufweisen werden. Wenn ein Mitgliedstaat in der Nähe des mittelfristigen Haushaltsziels liegt, der Ausgabenrichtwert aber derzeit auf das Risiko einer erheblichen Abweichung von den Vorgaben hindeutet, muss dies bei künftigen Bewertungen berücksichtigt werden, wenn sich der strukturelle Saldo unter Berücksichtigung etwaiger Zugeständnisse voraussichtlich nicht mehr in der Nähe des mittelfristigen Haushaltsziels befinden wird. Bei diesen Mitgliedstaaten wird beurteilt, ob sie das Schuldenstandskriterium einhalten.

·Risiko der Nichterfüllung: Laut Kommissionsprognose für das Jahr 2020 ist nicht damit zu rechnen, dass die Übersicht über die Haushaltungsplanung eine Erfüllung der Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts sicherstellen wird.

Gemäß der Kommissionsprognose für das Jahr 2020 ist mit einer erheblichen Abweichung vom mittelfristigen Haushaltsziel oder vom geforderten Anpassungspfad in Richtung auf dieses Ziel und/oder mit der Nichterfüllung des Richtwerts für den Schuldenabbau (soweit zutreffend) zu rechnen.

Für das Jahr 2020 hat kein Mitgliedstaat für Investitionen und Strukturreformen zusätzliche Flexibilität im Sinne des vom Rat am 12. Februar 2016 gebilligten „Gemeinsam vereinbarten Standpunkts zur Flexibilität im Stabilitäts- und Wachstumspakt“ beantragt.

Italien hat in seiner Übersicht über die Haushaltsplanung 2020 darauf hingewiesen, dass die Auswirkungen des Präventionsplans zur Begrenzung der hydrogeologischen Risiken auf den Haushalt 2020 erheblich sein würden und die Auswirkungen als sich der Kontrolle der Regierung entziehendes außergewöhnliches Ereignis im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 und des Artikels 6 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 betrachtet werden sollten. In diesem Zusammenhang beantragte Italien eine vorübergehende Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel in Höhe von 0,2 % des BIP 2020. Im Frühjahr 2021 wird die Kommission auf der Grundlage der von den Behörden übermittelten erhobenen Daten eine abschließende Bewertung vornehmen, in der sie sich auch zu den anzuerkennenden Beträgen äußern wird.

Die Kommission hat in Absprache mit den Mitgliedstaaten weiterhin das Instrument zur Prüfung der Plausibilität eingesetzt, um Fälle zu ermitteln, in denen die auf der gemeinsamen Methodik beruhenden Schätzungen der Produktionslücke so ausgelegt werden könnten, dass sie mit einem hohen Maß an Unsicherheit behaftet sind. Die Kommission verfolgt dabei denselben Ansatz wie in früheren Überwachungsrunden. Bei Zugrundelegung dieses Instruments sind die für 2019 erwarteten Produktionslücken von fünf Mitgliedstaaten (Zypern, Litauen, Luxemburg, Slowenien und Spanien) unter Umständen mit einem hohen Maß an Unsicherheit behaftet. Da Zypern und Luxemburg über ihrem mittelfristigen Ziel bleiben dürften, wurde davon ausgegangen, dass die Unsicherheit in Bezug auf die Schätzung ihrer Produktionslücke keinen Einfluss auf die Bewertung der Einhaltung der Anforderungen der präventiven Komponente haben dürfte, sodass keine weitere Bewertung vorgenommen wurde. Wenn bei Litauen die Unsicherheit in Bezug auf die Schätzung seiner Produktionslücke für 2019 im Frühjahr 2020 immer noch so hoch ist, wird in der Bewertung der Kommission für 2019 eine eingehende Analyse durchgeführt. Bei Slowenien und Spanien wurde bereits im Frühjahr 2019 eine Bewertung der Unsicherheit in Bezug auf die Schätzungen der Produktionslücke vorgenommen, die ergab, dass die auf der gemeinsamen Methodik beruhenden einschlägigen Schätzungen mit hoher Unsicherheit behaftet waren. Auf dieser Grundlage wurde im Falle Spaniens im Zusammenhang mit den Empfehlungen des Rates vom 9. Juli 2019 die niedrigere Vorgabe einer maximalen Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben von 0,9 % festgelegt, was einer jährlichen strukturellen Anpassung von 0,65 % des BIP im Jahr 2020 entspricht. Im Falle Sloweniens wurde an der Anforderung für das Jahr 2020, die in der Erreichung des mittelfristigen Haushaltsziels besteht, keine Änderung vorgenommen. Die Herbstbewertungen 2019 bestätigen das hohe Maß an Unsicherheit im Zusammenhang mit den Schätzungen der Produktionslücke Sloweniens und Spaniens. Bei Slowenien würde die vom Plausibilitätsinstrument angezeigte Produktionslücke für das Jahr 2020 ein geringeres strukturelles Defizit bedeuten, sodass eine größere Annäherung an das mittelfristige Haushaltsziel erreicht würde. Dies würde auf eine weitgehende Einhaltung der Vorgaben hindeuten. Angesichts der hohen Volatilität der einschlägigen Schätzungen wird dies, sollte es sich bestätigen, jedoch nur bei der Ex-post-Bewertung der Einhaltung der Anforderungen der präventiven Komponente im Frühjahr 2021 berücksichtigt.

Und schließlich hat die Kommission vorläufig bewertet, in welchem Umfang bei der Umsetzung der in den Empfehlungen des Rates vom 9. Juli 2019 dargelegten haushaltspolitischen Strukturreformen Fortschritte erzielt wurden. Hierbei wurden die Übersichten über die Haushaltsplanung in die folgenden fünf Kategorien eingeteilt: keine Fortschritte, begrenzte Fortschritte, einige Fortschritte, substanzielle Fortschritte und vollständig umgesetzt. Da seit der Annahme der Empfehlungen des Rates im Juli 2019 nur wenige Monate vergangen sind, haben die meisten Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets in Bezug auf den strukturellen Teil der an sie gerichteten haushaltspolitischen Empfehlungen „begrenzte Fortschritte“ erzielt. Deutschland, Italien, Lettland, Litauen und die Niederlande hingegen haben bei der Umsetzung des haushaltspolitisch-strukturellen Teils der länderspezifischen Empfehlungen 2019 „einige Fortschritte“ erzielt. Die von Deutschland und den Niederlanden ergriffenen Maßnahmen bezogen sich hauptsächlich auf Investitionen, während die Maßnahmen Italiens, Lettlands und Litauens vor allem steuerlicher Art waren. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden in den Länderberichten 2020 ausführlich beschrieben und im Rahmen der länderspezifischen Empfehlungen 2020, die der Rat im Jahr 2020 annehmen wird, bewertet.

Tabelle 2: Überblick über die Stellungnahmen der Kommission zu den einzelnen Übersichten über die Haushaltsplanung

Mitglied-staat

Erfüllt die Übersicht über die Haushaltsplanung die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts?

Welche Fortschritte wurden bei der Umsetzung des haushaltspolitisch-strukturellen Teils der länderspezifischen Empfehlungen 2019 erzielt?

Auf der Herbstprognose 2019 der Kommission basierende Schlussfolgerung zur Erfüllung der Vorgaben

Erfüllung der Vorgaben der präventiven Komponente 2019 und 2020

BE1,2

Risiko der Nichterfüllung

2019: Risiko einer erheblichen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel, auf den ersten Blick Nichteinhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau;

2020: Risiko einer erheblichen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel, auf den ersten Blick Nichteinhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau.

Begrenzte Fortschritte

ES2,3

Risiko der Nichterfüllung

2019: Risiko einer erheblichen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel, auf den ersten Blick Nichteinhaltung des Übergangsrichtwerts für den Schuldenabbau;

2020: Risiko einer erheblichen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel, auf den ersten Blick Nichteinhaltung des Übergangsrichtwerts für den Schuldenabbau.

Begrenzte Fortschritte

FR4

Risiko der Nichterfüllung

2019: Risiko einer erheblichen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel, auf den ersten Blick Nichteinhaltung des Übergangsrichtwerts für den Schuldenabbau;

2020: Risiko einer erheblichen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel, auf den ersten Blick Nichteinhaltung des Übergangsrichtwerts für den Schuldenabbau.

Begrenzte Fortschritte

IT5

Risiko der Nichterfüllung

2019: Risiko einer erheblichen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel, auf den ersten Blick Nichteinhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau;

2020: Risiko einer erheblichen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel, auf den ersten Blick Nichteinhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau.

Einige Fortschritte

PT2

Risiko der Nichterfüllung

2019: Risiko einer erheblichen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel, Einhaltung des Übergangsrichtwerts für den Schuldenabbau;

2020: Risiko einer erheblichen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel, Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau.

Begrenzte Fortschritte

SI

Risiko der Nichterfüllung

2019: Risiko einer erheblichen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel, Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau;

2020: Risiko einer gewissen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel 2020; Risiko einer erheblichen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel bei Zugrundelegung der Jahre 2019 und 2020 zusammengenommen, Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau.

Begrenzte Fortschritte

SK

Risiko der Nichterfüllung

2019: Risiko einer erheblichen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel;

2020: Risiko einer gewissen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel 2020; Risiko einer erheblichen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel bei Zugrundelegung der Jahre 2019 und 2020 zusammengenommen.

Begrenzte Fortschritte

FI

Risiko der Nichterfüllung

2019: Risiko einer gewissen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel;

2020: Risiko einer erheblichen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel.

Begrenzte Fortschritte

EE

Weitgehend erfüllt

2019: Risiko einer gewissen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel;
2020: Risiko einer gewissen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel.

Entfällt

LV

Weitgehend erfüllt

2019: nah am mittelfristigen Haushaltsziel, korrigiert um eine zugestandene vorübergehende Abweichung, aber bei Zugrundelegung der Jahre 2018 und 2019 zusammengenommen Risiko einer erheblichen Abweichung vom Ausgabenrichtwert;
2020: nah am mittelfristigen Haushaltsziel, aber Risiko einer erheblichen Abweichung vom Ausgabenrichtwert.

Einige Fortschritte

DE

Erfüllt

2019: mittelfristiges Haushaltsziel erreicht;

2020: mittelfristiges Haushaltsziel erreicht.

Einige Fortschritte

IE

Erfüllt

2019: Einhaltung des Anpassungspfads in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel, Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau;

2020: mittelfristiges Haushaltsziel erreicht.

Begrenzte Fortschritte

EL6

Erfüllt

2019: Übergangsrichtwert für den Schuldenabbau eingehalten;

2020: mittelfristiges Haushaltsziel erreicht, Richtwert für den Schuldenabbau eingehalten.

Entfällt 7

CY8

Erfüllt

2019: mittelfristiges Haushaltsziel erreicht, Richtwert für den Schuldenabbau eingehalten;

2020: mittelfristiges Haushaltsziel erreicht, Richtwert für den Schuldenabbau eingehalten.

Begrenzte Fortschritte

LT

Erfüllt

2019: nah am mittelfristigen Haushaltsziel, korrigiert um eine zugestandene vorübergehende Abweichung, aber Risiko einer erheblichen Abweichung vom Ausgabenrichtwert;

2020: mittelfristiges Haushaltsziel erreicht.

Einige Fortschritte

LU

Erfüllt

2019: mittelfristiges Haushaltsziel erreicht;

2020: mittelfristiges Haushaltsziel erreicht.

Begrenzte Fortschritte

MT

Erfüllt

2019: mittelfristiges Haushaltsziel erreicht;

2020: mittelfristiges Haushaltsziel erreicht.

Begrenzte Fortschritte

NL

Erfüllt

2019: mittelfristiges Haushaltsziel erreicht;

2020: mittelfristiges Haushaltsziel erreicht.

Einige Fortschritte

AT2

Erfüllt

2019: mittelfristiges Haushaltsziel erreicht, Richtwert für den Schuldenabbau eingehalten;

2020: mittelfristiges Haushaltsziel erreicht, Richtwert für den Schuldenabbau eingehalten.

Begrenzte Fortschritte

1    Am 5. Juni 2019 legte die Kommission gemäß Artikel 126 Absatz 3 AEUV einen Bericht vor, in dem sie zu dem Schluss kam, dass die Analyse keine endgültige Schlussfolgerung zu der Frage zulässt, ob das Schuldenkriterium eingehalten wurde oder nicht.

2    Die Übersicht über die Haushaltsplanung wurde unter Annahme einer unveränderten Politik vorgelegt.

3    Das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit für Spanien wurde am 14. Juni 2019 eingestellt, da das Defizit 2018 unter 3 % des BIP zurückgeführt worden war und in den Jahren 2019 und 2020 voraussichtlich unter 3 % bleiben wird. Spanien unterliegt daher der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts.

4    Am 5. Juni 2019 legte die Kommission gemäß Artikel 126 Absatz 3 AEUV einen Bericht vor, in dem sie zu dem Schluss kam, dass die im AEUV verankerten Kriterien für das Haushaltsdefizit und den Schuldenstand als erfüllt angesehen werden sollten.

5    Am 5. Juni 2019 legte die Kommission gemäß Artikel 126 Absatz 3 AEUV einen Bericht vor, in dem sie zu dem Schluss kam, dass das Schuldenstandskriterium als nicht erfüllt angesehen werden sollte. Infolge der Überarbeitung der Haushaltspläne Italiens am 1. Juli 2019, die eine Haushaltskorrektur für das Jahr 2019 beinhaltete, veröffentlichte die Kommission im Juli 2019 eine Mitteilung und richtete ein Schreiben an die italienischen Behörden, worin sie feststellte, dass dank des verabschiedeten Maßnahmenpakets für Italien in Bezug auf die Nichteinhaltung des Schuldenstandkriteriums im Jahr 2018 gegenwärtig kein Verfahren bei einem übermäßigen Defizit eingeleitet werden muss.

6    Seit der Einstellung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit am 19. September 2017 und dem Abschluss des Hilfsprogramms aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) am 20. August 2018 unterliegt Griechenland der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts und sollte auch weiterhin für eine solide Haushaltslage sorgen, die für 2018 und mittelfristig die Einhaltung des im Beschluss (EU) 2017/1226 vom 30. Juni 2017 festgelegten Primärüberschussziels von 3,5 % des BIP sicherstellt. Da Griechenland im Rahmen des Programms nicht zur Vorlage von Stabilitätsprogrammen verpflichtet war, haben die griechischen Behörden kein mittelfristiges Haushaltsziel für 2018 und 2019 festgelegt. Griechenland hat im Stabilitätsprogramm 2019 ein mittelfristiges Ziel von 0,25 % des BIP für den Zeitraum 2020-2022 festgelegt.

7    Die bei der Umsetzung des haushaltspolitisch-strukturellen Teils der länderspezifischen Empfehlungen 2019 erzielten Fortschritte werden im Rahmen der verstärkten Überwachung verfolgt.

8    Am 5. Juni 2019 legte die Kommission gemäß Artikel 126 Absatz 3 AEUV einen Bericht vor, in dem sie zu dem Schluss kam, dass keine weiteren Schritte mit Blick auf den Erlass eines Beschlusses über das Bestehen eines übermäßigen Defizits unternommen werden müssen.

(1)

     Siehe Verordnung (EU) Nr. 473/2013 über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet.

(2)

     Siehe Two-Pack-Verhaltenskodex:

http://ec.europa.eu/economy_finance/economic_governance/sgp/pdf/coc/2014-11-07_two_pack_coc_amended_en.pdf  

(3)

     Empfehlung des Rates vom 9. April 2019 (ABl. C 136 vom 12.4.2019, S. 1):

(4)

Die in den Übersichten aufgeführte Produktionslücke wird von der Kommission anhand der Angaben in den Haushaltsplanungen mittels der gemeinsam vereinbarten Methodik neu berechnet.

(5)

Beim strukturellen Primärsaldo handelt es sich um den strukturellen Saldo ohne Anrechnung von Zinsausgaben. Die jährliche Veränderung dieses Indikators ist die einfachste und gängigste Methode zur Ermittlung des fiskalischen Kurses.

(6)

Der fiskalische Kurs kann auch anhand der beiden Indikatoren gemessen werden, die im Rahmen der haushaltspolitischen Überwachung verwendet werden. Gemessen an der Veränderung des strukturellen Saldos, der positive Effekte der niedrigeren Zinsausgaben berücksichtigt, wird in der Herbstprognose 2019 der Kommission für das Jahr 2020 ein weitgehend neutraler fiskalischer Kurs von etwa 0,2 Prozentpunkten des potenziellen BIP für das Euro-Währungsgebiet prognostiziert. Der aus der Veränderung des strukturellen Primärsaldos abzulesende leicht expansive fiskalische Kurs wird durch die nach der Ausgabenrichtwert-Methodik gemessenen Konsolidierungsanstrengungen bestätigt, die durch niedrigere Zinsausgaben (und unerwartete Mehreinnahmen) nicht verzerrt werden. Demnach ist auf der Grundlage der Herbstprognose 2019 der Kommission für das Jahr 2020 ein leichter Anstieg um rund 0,5 Prozentpunkte des potenziellen BIP zu erwarten.

(7)

Finnland und die Slowakei werden ihre Schuldenquote voraussichtlich unter 60 % halten.

(8)

Durch die Bestandsanpassungen wird die Nettokreditaufnahme mit der Veränderung des Bruttoschuldenstands abgeglichen und in Einklang gebracht. Dies umfasst Vermögensbildung, Wertveränderungen bei auf Fremdwährung lautenden Schuldtiteln und weitere statistische Anpassungen.

(9)

In einigen Fällen sind die höheren Schuldenquoten auf Korrekturen früherer Daten zurückzuführen.

(10)

Finnland wird seine Schuldenquote voraussichtlich unter 60 % halten.

(11)

Griechenland hat sich verpflichtet, eine solide Haushaltslage zu wahren, durch die die Einhaltung des durch den Beschluss (EU) 2017/1226 vom 30. Juni 2017 festgelegten Primärüberschussziels von 3,5 % des BIP für 2018 und mittelfristig sichergestellt wird. Die Einhaltung dieses Ziels wird von der Kommission vierteljährlich im Rahmen der Berichte über die verstärkte Überwachung verfolgt.

(12)

 Sowohl in der Herbstprognose 2019 der Kommission als auch in den Haushaltsplanungen wird die Elastizität der auf das BIP bezogenen Gesamteinnahmenquote mit rund 0,9 veranschlagt, während die Standardelastizität der Einnahmen im Verhältnis zur Produktionslücke 1 beträgt.

(13)

Der EZB-Rat geht zurzeit davon aus, dass die wichtigsten Leitzinsen so lange auf ihrem derzeitigen oder einem niedrigeren Niveau bleiben werden, bis sich die Inflationsaussichten für den Prognosezeitraum auf einem Niveau knapp unter 2 % eingependelt haben und sich dies auch entsprechend in der zugrunde liegenden Inflationsdynamik widerspiegelt. Darüber hinaus wird erwartet, dass der Nettoankauf von Wertpapieren kurz vor der ersten Leitzinserhöhung beendet wird.

(14)

Die Veränderung des strukturellen Haushaltssaldos (dieser Indikator wird im Rahmen der haushaltspolitischen Überwachung neben dem Ausgabenrichtwert verwendet) lässt hingegen lediglich auf einen weitgehend neutralen fiskalischen Kurs von rund 0,2 Prozentpunkten des potenziellen BIP schließen. Diese geringere Schätzung ist auf das günstige Zinsumfeld zurückzuführen, das die Veränderung des strukturellen Haushaltssaldos automatisch verbessert. Deshalb scheinen die Konsolidierungsanstrengungen auf der Grundlage des strukturellen Primärsaldos ein wichtiger Maßstab für die Beurteilung der haushaltspolitischen diskretionären Entscheidungen der Regierungen zu sein, da sie im Gegensatz zum strukturellen Haushaltssaldo nicht durch die laufenden Einsparungen bei den Zinsausgaben beeinflusst werden.

(15)

Die Haushaltsplanung Belgiens und Spaniens beruht auf einer Übersicht über die Haushaltsplanung, die auf der Annahme einer unveränderten Politik basiert.

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