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Document 52019DC0549

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Tätigkeiten der IFRS-Stiftung, der EFRAG und des PIOB im Jahr 2018 und die Ergebnisse des Unionsprogramms

COM/2019/549 final

Brüssel, den 29.10.2019

COM(2019) 549 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Tätigkeiten der IFRS-Stiftung, der EFRAG und des PIOB im Jahr 2018 und die Ergebnisse des Unionsprogramms


1.Zweck und Umfang des Berichts

Nach der Verordnung Nr. 258/2014 1 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Auflegung eines Unionsprogramms zur Unterstützung spezieller Tätigkeiten im Bereich Rechnungslegung und Abschlussprüfung in der durch die Verordnung 2017/827 2 geänderten Fassung muss die Kommission einen Jahresbericht über die Tätigkeiten der Begünstigten des Programms erstellen.

Ziel dieses Unionsprogramms ist es, die Rahmenbedingungen für einen effizient funktionierenden Binnenmarkt zu verbessern, indem eine transparente und unabhängige Ausarbeitung hochwertiger internationaler Rechnungslegungs- und Abschlussprüfungsstandards unterstützt wird.

Dieser Bericht umfasst die 2018 durchgeführten Tätigkeiten der International Financial Reporting Standards Foundation (IFRS-Stiftung), der Europäischen Beratergruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und des Public Interest Oversight Boards (PIOB). Soweit sie für diesen Bericht als sachdienlich erachtet wurden, werden auch bestimmte Ereignisse aus dem Jahr 2019 aufgeführt.

Im Nachgang zum Stolojan-Bericht 3 und im Einklang mit Erwägungsgrund 9 der Verordnung zur Änderung der Verordnung Nr. 258/2014 enthält der Bericht außerdem eine Beurteilung der Kommission hinsichtlich der Organisationsstruktur dieser drei Stellen, wobei ihr Augenmerk insbesondere der Vermeidung von Interessenkonflikten, der Transparenz, der Vielfalt bei den Sachverständigen, der Vielfalt der Finanzmittel, der öffentlichen Rechenschaftslegung und dem Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten galt.

Und schließlich wird im Einklang mit Artikel 9 Absatz 8 der Verordnung Nr. 258/2014 im Anhang dieses Berichts eine Bewertung der erreichten Leistungen des Förderprogramms für den Zeitraum 2014-2019 dargelegt.

1.1.Aufbau des Berichts

Der Bericht ist wie folgt aufgebaut:

·Abschnitt 2: IFRS-Stiftung – enthält eine Übersicht über die Tätigkeiten der Stiftung und eine Bewertung ihrer Organisationsstruktur im Jahr 2018;

·Abschnitt 3: Europäische Beratergruppe für Rechnungslegung (EFRAG) - enthält eine Übersicht über die Tätigkeiten der EFRAG und eine Bewertung ihrer Organisationsstruktur im Jahr 2018;

·Abschnitt 4: Public Interest Oversight Board (PIOB) – enthält eine Übersicht über die Tätigkeiten des PIOB und eine Bewertung seiner Organisationsstruktur im Jahr 2018;

·Abschnitt 5: Schlussfolgerungen – enthält die Zusammenfassung der Schlussfolgerungen hinsichtlich der Bedeutung des Förderprogramms;

·Anhang: Zwischenbewertung des Programms – enthält eine Bewertung der Kommission bezüglich der Fortschritte des Förderprogramms bei der Erreichung seiner Ziele im Zeitraum 2014-2019.

2.IFRS-Stiftung

2.1.Übersicht über die IFRS-Tätigkeiten

2.1.1.Standardsetzung

Ein Überblick über die Standardsetzungstätigkeiten des International Accounting Standards Board (IASB), einschließlich der Arbeit des IFRS-Interpretationsausschusses (IFRIC,) und über die laufenden Übernahmeverfahren ist Anhang 1 dieses Berichts zu entnehmen.

Im Jahr 2018 führte die IFRS-Stiftung umfangreiche Befragungen und Erhebungen zur Förderung und Überwachung der Umsetzung des IFRS 17 Versicherungsverträge durch. Im November 2018 beriet das IASB über eine umfassende Aufstellung von bei der Umsetzung des Standards entstehenden betrieblichen Herausforderungen und beschloss, zur Erleichterung der Anwendung potenzielle Änderungen in Erwägung zu ziehen. Das IASB fasste den vorläufigen Beschluss, den Zeitpunkt des Inkrafttretens des IFRS 17 vom 1. Januar 2021 auf den 1. Januar 2022 zu verschieben und den der Versicherungsbranche gewährten wahlweisen Aufschub für den IFRS 9 zu verlängern. Im Juni 2019 wurde im Hinblick auf die für Mitte 2020 vorgesehene Fertigstellung eines überarbeiteten Standards ein Diskussionspapier (Exposure Draft) veröffentlicht. Inzwischen ist das EU-Übernahmeverfahren für den IFRS 17 ausgesetzt worden.

2.1.2.Forschungsprojekte

Nach der im Jahr 2015 durchgeführten Konsultation zielt der Arbeitsplan 2017–2021 des IASB darauf ab, die bestehenden Standards zu verbessern und zu fördern, für eine bessere Kommunikation zu werben und die Umsetzung voranzubringen. Im Jahr 2018 setzte das IASB im Rahmen seines Projekts „Bessere Kommunikation“ seine Beratungen über mögliche Verbesserungen des Aufbaus und Inhalts primärer Abschlussbestandteile fort, wobei der Schwerpunkt auf der Darstellung des finanziellen Erfolgs lag. Im Rahmen seiner Überprüfung der in den IFRS vorgesehenen Angabepflichten veröffentlichte das IASB mit dem Ziel der Erhöhung der Relevanz mittels Anwendung des Grundsatzes der Wesentlichkeit eine Änderung und führte darüber hinaus zwei neue Initiativen durch, zu denen eine auf Standardebene durchgeführte Überprüfung der in zwei bestehenden Standards vorgesehenen Offenlegungspflicht zählte.

Das IASB schloss die nach der Einführung eines Standards vorgesehene Überprüfung im Falle des IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts mit dem Ergebnis ab, dass der Standard zu einer Verbesserung der Rechnungslegung geführt habe, ohne größere Probleme bei der Umsetzung oder unerwartete Kosten zu verursachen. Der Stellungnahme der EFRAG entsprechend beschloss das IASB jedoch, den IFRS 13 in den Umfang der vorstehend erwähnten Überprüfung der Angabepflicht auf Standardebene aufzunehmen.

2018 leitete das IASB ein neues Projekt zur Prüfung der Implikationen der Reform der Benchmarks für Zinssätze bei der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften ein. Im Mai 2019 veröffentlichte das IASB ein Diskussionspapier, in dem es um die Folgen bestehender Sicherungsbeziehungen für die Bilanzierungsmethoden ging. In einem zweiten Schritt wird man im Rahmen des Projekts die Implikationen einer Ersetzung der Benchmarks für Zinssätze abwägen. Das IASB führte auch ein neues Forschungsprojekt über mineralgewinnende Tätigkeiten durch, das dem Zweck der Prüfung einer möglichen Erweiterung des bestehenden Standards IFRS 6 diente.

Das IASB führte darüber hinaus eine öffentliche Konsultation zu den von ihm zur Klarstellung des Unterschieds zwischen finanziellen Verbindlichkeiten und Eigenkapital (Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital) vorgeschlagenen Verbesserungen am IAS 32 Finanzinstrumente durch. Das IASB beschloss auch, im Rahmen seiner Nachfassarbeit zur nach der Einführung vorgesehenen Überprüfung des IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse mögliche Vereinfachungen an der buchmäßigen Erfassung des Geschäfts- oder Firmenwerts (Goodwill) und gezielte Verbesserungen am Werthaltigkeitstest zu prüfen.

Die IFRS-Stiftung schließlich aktualisierte die IFRS-Taxonomie, so dass sie nun die neuen Standards und Änderungen an Standards widerspiegelt. 4  

2.1.3.Das überarbeitete Rahmenkonzept

Das IASB veröffentlichte im März 2018 das überarbeitete Rahmenkonzept für die Rechnungslegung. Die wichtigsten Änderungen wurden im Jahresbericht der Kommission über die Tätigkeiten der IFRS-Stiftung von 2017 umrissen. Das Rahmenkonzept bietet dem IASB einen unverbindlichen Leitfaden für die Entwicklung von IFRS-Normen und hilft den mit der Vorbereitung und Auditierung befassten Personen bei der Auslegung bestehender Standards. Es wurde von der Europäischen Union nicht übernommen, weil IAS 1 Darstellung des Abschlusses bereits aussagt, dass die Anwendung der internationalen Rechnungslegungsstandards und Auslegungen ..., gegebenenfalls um zusätzliche Angaben ergänzt, annahmegemäß zu Abschlüssen führt, die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln. Dementsprechend gelangte die Europäische Kommission 2003 zu dem Urteil, dass eine Übernahme des Rahmenkonzepts nicht nötig sei.

2.2.Allgemeine Grundsätze, nach denen neue Standards entwickelt wurden

2.2.1.Allgemeine Grundsätze

Die Anforderungen des IASB an ordnungsgemäße Verfahren (Due Process) werden im Due Process Handbook dargelegt. Die praktische Umsetzung wird von einem speziellen Treuhänderausschuss, dem Ausschuss für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee – DPOC), überwacht. Im Jahr 2018 blieben die Anforderungen an den „Due Process“ unverändert. Im November 2017 dagegen unternahm das Due Process Oversight Committee eine Überprüfung des Due Process Handbook, deren Abschluss für 2020 erwartet wird. Ein Bestandteil der Überprüfung sind auch die Entwicklungen im Prozess der Auswirkungsanalyse. Im April 2019 wurde ein Diskussionspapier (Exposure Draft – ED) veröffentlicht, das der Konsultation über die vorgeschlagenen Änderungen dienen soll. Ein im Diskussionspapier enthaltener Änderungsvorschlag beinhaltet, dass der IASB die Möglichkeit erhalten sollte, zur Klärung von im Zusammenhang mit einem veröffentlichten Standard – vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens – entstehenden Fragen Erläuterungen herauszugeben. Hiermit wird der Zweck verfolgt, bereits vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens eine kohärente Anwendung zu fördern.

2.2.2.Due Process, Wirkungsanalyse und besondere Erwägungen zu Geschäftsmodellen, Auswirkungen auf wirtschaftliche Transaktionen, Komplexität, Kurzfristigkeit und Volatilität

Im Jahr 2018 wurde kein wichtiger Standard herausgegeben, der die Veröffentlichung einer separaten Wirkungsanalyse erfordert hätte. In dem erwähnten Diskussionspapier zum Due Process Handbook 2019 wird jedoch vorgeschlagen, das Due Process Handbook der Stiftung zu ändern und hervorzuheben, dass der Schwerpunkt der Wirkungsanalyse des IASB auf den Verbesserungen der Rechnungslegung liegen sollte, wobei die Durchführungskosten zu berücksichtigen sind, gleichzeitig aber auch bedacht werden sollte, in welcher Weise eine stärkere Transparenz die Finanzstabilität beeinträchtigen könnte. Im Diskussionspapier wird auch vorgeschlagen, die Wirkungsanalyse durchgängig in den gesamten Standardsetzungsprozess einzubetten. Was die weiterreichenden wirtschaftliche Auswirkungen neuer Berichtspflichten angeht, so wird in den Änderungsvorschlägen hervorgehoben, dass quantitative Auswertungen im Allgemeinen nicht praktikabel sind, dass das Board aber besondere wirtschaftliche Auswirkungen bewerten kann, soweit dies von Belang ist. Dieser Änderungsentwurf erfüllt die von der Europäischen Kommission in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Monitoring Boards zum Ausdruck gebrachten Erwartungen nicht vollständig, denn er kann wahrscheinlich die Lücke zwischen dem begrenzten Umfang der vom IASB durchgeführten Wirkungsabschätzung und den in der Verordnung über internationale Rechnungslegungsstandards (IAS) aufgeführten Übernahmekriterien des europäischen öffentlichen Interesses nicht hinreichend überbrücken.

2.3.Organisationsstruktur, Integrität und Rechenschaftspflicht

2.3.1.Übersicht

Die IFRS-Stiftung ist eine gemeinnützige Organisation nach dem allgemeinen Gesellschaftsgesetz des Bundesstaates Delaware (Vereinigte Staaten) und ist im Vereinigten Königreich als ausländische Gesellschaft tätig. Der Wahl eines Rechtsträgers in den Vereinigten Staaten lagen steuerliche Erwägungen in einer Zeit zugrunde, als ein wesentlicher Teil der Finanz- und Fördermittel von Interessenträgern in den Vereinigten Staaten stammte. Im Rahmen dieser Rechtsstellung kann sich die Stiftung jedem Hoheitsgebiet in der Welt räumlich zuordnen, gleichzeitig aber die Vorteile eines gemeinnützigen Status in den Vereinigten Staaten und die Vorteile der Steuerabkommen der USA mit mehreren Hoheitsgebieten genießen.

Die IFRS-Stiftung wird von einem Ausschuss von 22 Treuhändern geleitet, die gemeinsam für die allgemeine Aufsicht und für Bestellungen in das IASB verantwortlich sind. Die Treuhänder kamen 2018 dreimal zusammen. Die Ernennung der Treuhänder unterliegt der Aufteilung nach geografischer Herkunft und der vorherigen Genehmigung durch das Monitoring Board, wodurch eine Verbindung zu den Behörden geschaffen werden soll. Die Europäische Kommission ist Mitglied des Monitoring Boards. Das Monitoring Board kam 2018 zweimal zusammen. Das IASB hat 14 Mitglieder, die von den Treuhändern unter Beachtung der Anforderungen der geografischen Parität ernannt werden. Das Mandat der IASB-Mitglieder beträgt fünf Jahre und kann einmal verlängert werden. Das IASB ist für die Standardsetzung zuständig und hielt im Jahr 2018 elf Sitzungen ab. Die Treuhänder ernennen außerdem die 14 Mitglieder des IFRS-Interpretationsausschusses (IFRIC), der zur Aufgabe hat, die Anwendung der IFRS-Standards zu interpretieren und Leitlinien zu Fragen bezüglich der Rechnungslegung bereitzustellen. Darüber hinaus bietet der IFRS-Beirat ein Forum für die Beteiligung von Organisationen und Einzelpersonen. Seine Mitglieder werden von den Treuhändern ernannt und werden vom IASB bei Entscheidungen, die große Projekte betreffen, konsultiert.

2.3.2.Transparenzregeln

Die Sitzungen des IASB und des Auslegungsausschusses sind öffentlich, die Tagesordnungen werden veröffentlicht und die Sitzungen können mittels Webcast verfolgt werden.

Was Transparenzregister betrifft, wird die IFRS-Stiftung ab Dezember 2019 vierteljährlich ein Register über das Engagement von Interessenträgern veröffentlichen. In dem Register werden alle persönlichen, internetbasierten und telefonischen Kontakte von Board-Mitgliedern des IASB mit externen Parteien erfasst, die länger als 30 Minuten dauerten.

2.3.3.Vertretung von Interessenträgern

Nach dem „Trustees‘ Review of Structure and Effectiveness“ (Überprüfung der Struktur und Effektivität durch die Treuhänder) von 2015 sollte die geografische Verteilung der Treuhänder repräsentativ für die Kapitalmärkte der Welt sein und den Anforderungen des geografischen Gleichgewichts unterliegen, um eine paritätische Vertretung von Asien-Ozeanien, Europa und Amerika zu gewährleisten.

Die Satzung der IFRS-Stiftung schreibt die Bestellung von je sechs Treuhändern aus den drei Regionen zuzüglich eines Treuhänders aus Afrika und drei Treuhändern aus beliebigen Gebieten vor, unter dem Vorbehalt, dass ein allgemeines geografisches Gleichgewicht aufrechterhalten wird. In ähnlicher Weise verlangen die Kriterien für die Bestellung von Board-Mitgliedern des IASB je vier Mitglieder aus den Regionen, ein Mitglied aus Afrika und ein Mitglied aus einem beliebigen Gebiet.

Am 31. Dezember 2018 bestand der IFRS-Beirat aus 46 Organisationen mit 48 einzelnen Mitgliedern. Die Europäische Kommission nimmt als Beobachterin teil.

Im Oktober 2018 wurde Herr Erkki Liikanen zum Vorsitzenden der IFRS-Stiftung ernannt.

2.3.4.Rechenschaftspflicht gegenüber dem Europäischen Parlament

Laut der Verordnung 2017/827 5 ist dem Europäischen Parlament umfassend Bericht über die Ausarbeitung der IFRS zu erstatten. Der jährliche Gedankenaustausch zwischen dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments und Herrn Hoogervorst, dem Vorsitzenden des IASB, sowie Herrn Prada, dem Vorsitzenden der Treuhänder der IFRS-Stiftung, fand am 19. und 20. März 2018 statt. Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) führte ferner am 26. Februar 2019 einen jährlichen Gedankenaustausch durch, bei dem die Herren Hoogervorst und Liikanen über die laufenden Änderungen am IFRS 17 Versicherungsverträge und die Beteiligung der IFRS-Stiftung an der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Steuertransparenz berichteten.

Die IFRS-Stiftung konsultierte das Monitoring Board zur länderspezifischen Berichterstattung (Country by Country Reporting – CBCR) über Steuern und gelangte zu dem Schluss, dass keine hinreichend breite politische Unterstützung für die Einführung zusätzlicher zwingender Angabepflichten zur Steuertransparenz bestehe. Das IASB ist jedoch bereit, Angaben zu Steuerstrategien als Teil des laufenden Vorhabens zur Überarbeitung und Aktualisierung der unverbindlichen Erklärung zur Vorgehensweise beim Lagebericht in Erwägung zu ziehen; diese Stellungnahmen liefern den Kontext zur Interpretation von Jahresabschlüssen.

Diesbezüglich nahm die Kommission im April 2016 einen ehrgeizigeren Gesetzgebungsvorschlag 6 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragssteuerinformationen durch bestimmte multinationale Unternehmen an, die auch als länderspezifische Berichterstattung über steuerliche Informationen bezeichnet wird. Mit dem Vorschlag wird das Ziel verfolgt, sicherzustellen, dass große multinationale Unternehmen (mit Erträgen über 750 Mio. EUR) ihre Körperschaftssteuerzahlungen nach Ländern aufgeschlüsselt veröffentlichen. Das Europäische Parlament billigte seinen anfänglichen Standpunkt am 27. März 2019. Der Europäische Rat hat jedoch noch keinen Standpunkt angenommen.

In ähnlicher Weise berichtete Herr Hoogervorst im Rahmen der Gedankenaustausche, dass die nachhaltigkeitspolitischen Ziele einen breiteren Fokus hätten als die Rechnungslegung und mithilfe finanzieller Anreize oder Besteuerung besser verwirklicht werden könnten als durch Angaben gegenüber der Öffentlichkeit. Er hob jedoch auch hervor, dass die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsfragen auf die künftigen Erträge von Unternehmen auch als Teil der unverbindlichen Erklärung zur Vorgehensweise beim Lagebericht berücksichtigt würden.

Die Kommission wird prüfen, ob alternative Maßnahmen zur Standardsetzung in Betracht gezogen werden sollten. Die Kommission verpflichtete sich insbesondere im Rahmen ihres Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums, die Robustheit der in den Leitlinien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen 7 eingebetteten Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Zusammenhang mit ihrer Eignungsprüfung (Fitness Check) der EU-Rechtsvorschriften zur öffentlichen Unternehmensberichterstattung zu bewerten. Je nach den Ergebnissen dieser Bewertung kann die Kommission neue Initiativen zur Erhöhung der Transparenz von Unternehmen im Hinblick auf Fragen der Nachhaltigkeit und der langfristigen Wertschöpfung in Erwägung ziehen. Darüber hinaus ergänzte die Kommission 2019 die unverbindlichen Leitlinien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen 8 um die Leitlinien für die Berichterstattung über klimabezogene Informationen 9 , um auf diese Weise die Empfehlungen der Taskforce des Finanzstabilitätsrats zu klimabezogenen Finanzinformationen in die Leitlinien zu integrieren.

2.3.5.Vermeidung von Interessenkonflikten

Das Mandat der Treuhänder der IFRS-Stiftung beträgt drei Jahre und kann einmal verlängert werden. Die Treuhänder müssen sich dazu verpflichten, im öffentlichen Interesse zu handeln. Auf Ersuchen des Monitoring Boards wurde 2018 eine überarbeitete Strategie zur Vermeidung von Interessenkonflikten angenommen. Sie führt den Grundsatz ein, dass Treuhänder und Mitglieder des Monitoring Boards nicht im gleichen Unternehmen angestellt sein dürfen. Die Strategie bevollmächtigt den Vorsitzenden der Treuhänder allerdings auch, unter außergewöhnlichen Umständen von diesem Grundsatz abzuweichen.

Nur drei Mitglieder des IASB dürfen nebenamtliche Mitglieder sein. Hauptamtliche Mitglieder des IASB müssen laut Satzung der IFRS-Stiftung alle Beschäftigungsverhältnisse auflösen, die sich auf ihre Unabhängigkeit auswirken könnten. Es sind weder Abordnungen durch Arbeitgeber noch Ansprüche auf Wiedereingliederung beim ehemaligen Arbeitgeber zulässig.

2.3.6.Aufschlüsselung der Finanzmittel

Im Jahr 2018 erhielt die IFRS-Stiftung von der Europäischen Union eine Finanzhilfe in Höhe von 4,7 Mio. EUR, die 18,5 % der insgesamt erhaltenen Finanzmittel ausmacht.

Die gemeldeten Beiträge sanken 2018 um 10,6 % (oder 9,7 % nach Berücksichtigung der Auswirkungen von Währungskursschwankungen). Ursächlich für die wichtigsten Veränderungen waren Entwicklungen bei den internationalen Prüfungsnetzen (-32 %), in China (+25 %) und in den Vereinigten Staaten 10 (-13 %). Eine Aufschlüsselung der Finanzmittel nach geografischen Gebieten ist Anhang 2 zu entnehmen. In ihr wird insbesondere hervorgehoben, dass das Gebiet „Nord-, Mittel- und Südamerika“ trotz einer paritätischen Vertretung der EU und der USA im Treuhänderausschuss (Board of Trustees) (je sechs Treuhänder) und im IASB (je vier Boardmitglieder) nur bis zu 6 % der Finanzmittel der Stiftung trägt, während Europa und Asien-Ozeanien 35,7 % bzw. 32,7 % der gesamten Beiträge leisteten. Der relative Anteil des EU-Haushalts und der Mitgliedstaaten stieg im Vergleich zu 2017 (von 32,4 % auf 35,7 %). Der Rückgang bei den gemeldeten Beiträgen internationaler Prüfnetze wurde durch eine wirtschaftliche Vereinbarung, die zu höheren Lizenzeinnahmen führte, teilweise ausgeglichen.

Die IFRS-Stiftung meldete einen Überschuss von netto 2,9 Mio. GBP. Die Gewinnrücklagen beliefen sich zum 31. Dezember 2018 auf insgesamt 34,4 Mio. GBP.

3.Die Europäische Beratergruppe für Rechnungslegung (EFRAG)

3.1.Übersicht über die Tätigkeiten der EFRAG

3.1.1.Tätigkeiten im Zusammenhang mit Anerkennung und Befürwortung

Die wichtigste Funktion der EFRAG ist die Beratung der Europäischen Kommission hinsichtlich dessen, ob neue oder überarbeitete IFRS-Standards die Übernahmekriterien erfüllen, die in der IAS-Verordnung betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards festgelegt worden sind. Zu diesen Kriterien zählen die Einhaltung der Anforderung der „Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes“ und die Berücksichtigung des europäischen öffentlichen Interesses. Feldtests, Folgenabschätzungen und Tätigkeiten im Rahmen von Befragungen und Erhebungen bilden einen wichtigen Teil der Arbeit der EFRAG zur Beurteilung dessen, ob ein Standard dem europäischen öffentlichen Interesse dient.

Im Jahr 2018 war die EFRAG aktiv mit der Übernahmeempfehlung zum IFRS 17 Versicherungsverträge befasst. Sie führte eine große Wirkungsanalyse für den IFRS 17 durch, die aus einer umfassenden Fallstudie mit 11 Versicherungsunternehmen, einer vereinfachten Fallstudie mit 49 Versicherungsunternehmen sowie ausführlichen Nutzerbefragungen bestand.

Die EFRAG gab darüber hinaus eine Wirtschaftsstudie in Auftrag, um eine wirtschaftliche Analyse auf Gebieten wie Branchentrends, potenzielle Auswirkungen auf den Wettbewerb um Kapital und Kunden sowie mögliche Auswirkungen auf das Angebot von Produkten und Dienstleistungen durch Versicherungsunternehmen zu erhalten. Diese Studie fließt in die Wirkungsanalyse der EFRAG ein. Im Oktober 2018 nahm das Europäische Parlament einen Entschließungsantrag zum IFRS 17 an, in dem Bedenken zu den weiterreichenden Auswirkungen des IFRS 17 auf die finanzielle Stabilität, langfristige Investitionen und den europäischen Versicherungsmarkt erhoben und technische Spezialfragen zur Berücksichtigung in der Übernahmeempfehlung hervorgehoben wurden. Die EFRAG nahm die vom Parlament ermittelten Fragestellungen in ihren Arbeitsplan auf, um sie dann im Rahmen des Entwurfs der Übernahmeempfehlung zu berücksichtigen.

Im ursprünglichen Zeitplan der EFRAG war die Übergabe der Empfehlung an die Kommission bis Ende 2018 vorgesehen; seither hat das Projekt jedoch einen anderen Verlauf genommen. In der Fallstudie und den Befragungsaktivitäten der EFRAG wurde eine Reihe von Bedenken ermittelt und der Vorstand der EFRAG (Board) beschloss, in einem Schreiben an das IASB auf einige Aspekte des IFRS 17 hinzuweisen, die nach Ansicht der EFRAG weiterführende Überlegungen rechtfertigen. Im Anschluss daran beschloss das IASB vorläufig eine Änderung des Standards und gab im Juni 2019 einen Entwurf heraus, in dem einige der von der EFRAG ermittelten Bedenken angesprochen werden. Die EFRAG nahm im Juli 2019 ihre schriftliche Stellungnahme an und leitete eine öffentliche Konsultation zur Einholung der Meinungen der europäischen Mitglieder ein. In dem Entwurf der schriftlichen Stellungnahme wird insbesondere hervorgehoben, dass die Übergangsvorschriften des IFRS 17 und der zur Bewertung von Versicherungsverträgen angewendete Aggregationsgrad nach wie vor die Ursache für bedeutende betriebliche Herausforderungen sind. Beide Bedenken wurden auch im Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments zum IFRS 17 aus dem Jahr 2018 zur Sprache gebracht.

Im Laufe des Jahres 2018 nahm die EFRAG am Konsultationsverfahren des IASB teil und gab nach der öffentlichen Konsultation zu allen Vorschlägen des IASB Stellungnahmen ab (Exposure Drafts und Diskussionspapiere). Im Juni 2019 gab die EFRAG ihre endgültige Stellungnahme zur Reform der Benchmarks für Zinssätze ab; in der Stellungnahme wird hervorgehoben, wie dringend die Auseinandersetzung mit den Folgen der Reform für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehen stattfinden muss, damit die Reform von der Europäischen Union rechtzeitig anerkannt werden kann. Andere Schwerpunktgebiete waren die Projekte des IASB im Zusammenhang mit preisregulierten Geschäftsvorfällen und primären Abschlussbestandteilen.

3.1.2.Andere Ersuchen um technische Stellungnahme

In Nachgang zu einer Entschließung des Europäischen Parlaments zum IFRS 9 und in Beantwortung der Ersuchen der Kommission um eine Prüfung der möglichen Auswirkungen des IFRS 9 auf langfristige Investitionen in Kapitalbeteiligungsinstrumente (die auch im Aktionsplan der Kommission zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums hervorgehoben werden) veröffentlichte die EFRAG ein Diskussionspapier mit dem Titel Equity InstrumentsImpairment and Recycling (Eigenkapitalinstrumente – Wertminderungen und Recycling) zur öffentlichen Konsultation. Die EFRAG unternahm auch eine Auswertung wissenschaftlicher Literatur zum Thema IFRS 9 und langfristige Investitionen. Im November 2018 übergab die EFRAG ihre Empfehlung zur buchmäßigen Erfassung von Kapitalbeteiligungsinstrumenten nach dem IFRS 9, in der sie zu dem Schluss gelangt, dass sie nicht genügend Beweise für eine nachteilige Wirkung auf Entscheidungen über (langfristige) Kapitalbeteiligungen gesammelt habe, um kurzfristig eine Änderung des Standards anzuraten. Die EFRAG begann jedoch auch mit der Arbeit an dem zweiten Ersuchen der Kommission, nämlich der Untersuchung potenzieller alternativer Bilanzierungsmethoden zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts für langfristige Investitionsportfolios mit Eigenkapital und eigenkapitalähnlichen Instrumenten.

Ebenfalls auf Ersuchen der Kommission und im Einklang mit dem im März 2018 aufgestellten Zeitplan für den Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigem Wachstums gründete die EFRAG das europäische Labor für Unternehmensberichterstattung (European Corporate Reporting Lab@EFRAG( (Europäisches Labor). Das Europäische Labor hat den Auftrag, mittels Weitergabe von Beispielen guter Praxis Innovationen in der Unternehmensberichterstattung anzuregen. Die Lenkungsgruppe des Europäischen Labors trat im November 2018 zu ihrer ersten Sitzung zusammen und bestätigte das erste Produkt zur klimabezogenen Berichterstattung. Nach einer Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen im Dezember wurde die erste Projektarbeitsgruppe zu klimabezogener Berichterstattung gegründet und nahm im Februar 2019 ihre Arbeit auf. Entscheidungen zur Aufnahme eines Projekts in die Agenda des Europäischen Labors werden von der Lenkungsgruppe des Europäischen Labors unter Berücksichtigung der Beiträge von Interessenträgern einer in öffentlichen Konsultation getroffen, die im Juli mit einer Frist bis zum 30. September 2019 veröffentlicht worden ist.

3.1.3.Forschungstätigkeiten

Im Jahr 2018 führte die EFRAG eine öffentliche Konsultation zu ihrer Forschungsagenda durch, um sicherzustellen, dass sie Forschungsprojekte mit höchster Relevanz für Europa durchführt. In der öffentlichen Konsultation wurden Einblicke in die Prioritäten gewonnen, die bei den europäischen Mitgliedern hinsichtlich dieses wesentlichen Teils der Tätigkeiten der EFRAG bestehen. Als Ergebnis dieser Konsultation leitete die EFRAG Ende 2018 drei neue Forschungsprojekte zu den Themen „Bessere Informationen über immaterielle Vermögenswerte“ „Krypto-Vermögenswerte“ und „Variable und bedingte Zahlungen“ ein. Im Rahmen ihrer Forschungsarbeit veröffentlichte die EFRAG außerdem ein Diskussionspapier zum Thema „Transferleistungen ohne Leistungsaustausch: eine Rolle für den gesellschaftlichen Nutzen?“ und führte mit Unterstützung ihrer Beratergruppe für Altersversorgungspläne ihre Arbeit an Altersversorgungsplänen fort. Über ihr wissenschaftliches Forum und ihr wissenschaftliches Netz verbesserte die EFRAG ihre Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern.

Hinsichtlich des Einflusses der EFRAG in der Debatte über Internationale Rechnungslegungsstandards (IFRS) ist zu erwähnen, dass das Sekretariat der EFRAG bereits vor dem Diskussionspapier des IASB über Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital (Financial Instruments with Characteristics of Equity – FICE) als Pilotprojekt eine Frühphasenanalyse zur Weiterverfolgung ihres Aufrufs durchführte, Wirkungsanalysen während des gesamten Standardsetzungsprozesses durchzuführen und nicht nur an dessen Ende. Die EFRAG führte im Rahmen ihrer Konsultation zum Entwurf ihrer Stellungnahme mehrere ausführliche Befragungen bei nationalen Standardsetzungseinrichtungen sowie nutzerorientierte Befragungen durch, die dem Zweck der Bewertung der weitreichenderen Wirkungen und möglichen unbeabsichtigten Folgen von Änderungen an Vorschriften zur Rechnungslegung über Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital dienten, um das Risiko von in der Übernahmephase auftretenden Problemen für den Fall zu senken, dass das IASB in die nächste Phase eines Standards eintritt. Das EFRAG-Sekretariat veröffentlichte Ende Februar 2019 ein Arbeitspapier über die Frühphasenanalyse.

3.2.Organisationsstruktur, Transparenz und öffentliche Rechenschaftspflicht

3.2.1.Organisationsstruktur der EFRAG nach der Empfehlung des Maystadt-Berichts

Mit der Umsetzung der Reform der EFRAG-Organisationsstruktur am 31. Oktober 2014 wurde die Legitimität und Repräsentativität der Organisation verbessert und ein kohärenteres Verfahren für die Beteiligung der EU am Standardsetzungsverfahren des IASB geschaffen.

Ihren Abschluss fand die Reform der Organisationsstruktur im Juli 2016 mit der offiziellen Ernennung von Jean-Paul Gauzès, ehemaliges Mitglied des Europäischen Parlaments, zum Vorsitzenden des EFRAG-Boards durch die Generalversammlung der EFRAG. Er war zuvor von der Kommission nominiert und seine Nominierung war vom Europäischen Parlament und dem Rat gebilligt worden. Das Mandat von Herrn Gauzès ist für eine weitere dreijährige Amtszeit ab 1. Juli 2019 verlängert worden.

Die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden und die Europäische Zentralbank haben beschlossen, offizielle Beobachter mit Rederecht im EFRAG-Board werden. Ihre Anregungen wurden von der EFRAG bei der Ausarbeitung ihrer Standpunkte sorgfältig geprüft und haben einen wichtigen Beitrag zur Wirkungsanalyse der EFRAG geleistet, vor allem im Bereich der Finanzstabilität.

Besondere Erwähnung verdient es, dass das EFRAF-Board 2018 sämtliche Schlussfolgerungen im Konsens erzielte und nicht auf das Abstimmungsverfahren zurückgreifen musste. 2017 fand der erste Wechsel des EFRAG-Boards statt und es wurde ein neues Board ernannt. Im Sinne des Maystadt-Berichts 11 wurde ein Beobachterposten für Europäische Organisationen geschaffen, die private Investoren („Endnutzer“) vertreten.

Das EFRAG-Board führt unter der Aufsicht der Generalversammlung der EFRAG jährlich eine Leistungs- und Wirksamkeitsüberprüfung bei seinen eigenen Mitgliedern durch. Die Überprüfung im Jahr 2018, in der verschiedene strategische, organisatorische und operative Themen abgedeckt wurden, erbrachte den Nachweis, dass die Organisationsstruktur unter dem Strich gut funktionierte; dies wiederum erhöhte die Glaubwürdigkeit der Organisation. Um die Effektivität der Arbeit der EFRAG in Zukunft noch weiter verbessern zu können, wurden verschiedene Empfehlungen angenommen.

Im Jahr 2017 beauftragte die EFRAG die unabhängige Agentur FleishmanHillard mit einem Audit, in dem festgestellt werden sollte, wie externe Interessenträger die Sichtbarkeit und Wirksamkeit der EFRAG wahrnehmen. Der im März 2018 veröffentlichte Abschlussbericht bestätigte den positiven Einfluss der Arbeit der EFRAG auf die Interessenträger und die Fortschritte, die das unter der Führung des Präsidenten des EFRAG-Boards gegründete Kommunikationsteam bei der Sichtbarkeit und Glaubwürdigkeit der EFRAG erzielte; ferner benannte der Bericht die Sichtbarkeit als eines der Gebiete für kontinuierliche Verbesserungen.

Hinsichtlich möglicher Situationen mit Interessenkonflikten sind keine Probleme zu nennen. In den internen Vorschriften der EFRAG sind Anforderungen in Bezug auf Interessenkonflikte enthalten. Außerdem verfügt das EFRAG-Board über Grundsätze zur Vermeidung von Interessenkonflikten für Board-Mitglieder, die auf der Website der EFRAG veröffentlicht worden sind. Ihr Ziel ist es, die Glaubwürdigkeit der EFRAG als eine im europäischen öffentlichen Interesse handelnde Organisation sicherzustellen. Mit diesen Grundsätzen sollen Situationen vermieden werden, in denen ein Konflikt oder der Eindruck von Konflikten entstehen könnte, der von einer freien Diskussion abhalten und zu Entscheidungen oder Handlungen führen könnte, die nicht im besten Interesse der breiten europäischen Öffentlichkeit bzw. der EFRAG sind, oder den Anschein erweckt, dass die EFRAG nicht ordnungsgemäß gehandelt hat. Die Mitglieder des EFRAG-Boards und die Mitarbeiter der EFRAG unterzeichnen jährlich eine entsprechende Erklärung.

3.2.2.Transparenzregeln

Seit ihrer Gründung hat die EFRAG einen transparenten, öffentlichen, ordnungsgemäßem Prozess (Due Process) eingeführt, der sich im Laufe der Zeit weiterentwickelt hat. Dieser Due Process ermöglicht es allen europäischen Mitgliedern, ihre Auffassungen zur Berücksichtigung durch die EFRAG vorzubringen, und stellt sicher, dass die in Europa herrschende Vielfalt an Rechnungslegungs- und Wirtschaftsmodellen sowie Auffassungen bei der Festlegung der Standpunkte der EFRAG berücksichtigt wird. Dies ist von wesentlicher Bedeutung, um sicherzustellen, dass neue IFRS den Bedürfnissen Europas gerecht werden.

Transparenz, Organisationsstruktur, der Due Process (der Feldtests, Wirkungsanalysen und Befragungen umfassen kann), öffentliche Rechenschaftspflicht und Vordenkerschaft bilden das Fundament für die Legitimität der EFRAG. Im Rahmen ihres Due Process veröffentlicht die EFRAG Standpunktentwürfe zur öffentlichen Konsultation, führt Feldtests und andere Formen der Wirkungsanalyse durch, organisiert Befragungen (von denen sich einige direkt an die Nutzer von Jahresabschlüssen richten), unternimmt besondere Erhebungen, veröffentlicht die Ergebnisse in Rückmeldungsaufstellungen und gibt endgültige Standpunkte bekannt. Durch quantitative Untersuchungen, die Informationen für die Diskussion über die schriftlichen Stellungnahmen und Übernahmeempfehlungen der EFRAG liefern und als Bestandteil der Forschungsarbeit der EFRAG zunehmend an Bedeutung gewinnen, trägt die EFRAG zur evidenzbasierten Standardsetzung bei.

Sitzungen des EFRAG Boards, des EFRAG Expertenausschusses (Technical Expert Group - EFRAG TEG) und des Beratenden Forums der Standardsetzer der EFRAG (Consultative Forum of Standard Setters – EFRAG CFSS) finden öffentlich statt und können seit März 2018 auch mittels Webcast verfolgt werden. Die Tagesordnung und die Zusammenfassungen der Sitzungen werden auf der Website der EFRAG veröffentlicht. Darüber hinaus sind auch die unterstützende Unterlagen zu den Tagesordnungen der Sitzungen von EFRAG Board, EFRAG TEG und EFRAG CFSS öffentlich zugänglich. Seit März 2018 sind diese öffentlichen Sitzungen per Webcast zugänglich, was den Interessenträgern ermöglicht, die Diskussionen nicht nur in Echtzeit sondern auch nach Beendigung der Sitzungen zu beobachten. Die Diskussionen der EFRAG TEG werden durch Beiträge des EFRAG CFSS (Forum nationaler Organisationen für die Setzung von Rechnungslegungsstandards) sowie der Facharbeitsgruppen und Beratergremien der EFRAG unterstützt.

Das EFRAG Board erhält regelmäßig Berichte über sämtliche Zusammenkünfte zwischen Personal der EFRAG und anderen Beteiligten (außer administrativen Routinesitzungen). Diese Berichte fließen in geraffter Form in die abschließenden Projektberichte ein, die die EFRAG der Kommission übermittelt.

Die EFRAG veröffentlicht einen Jahresbericht, der für vollständige Transparenz hinsichtlich ihrer Organisations- und Finanzstruktur und der Haupttätigkeiten im betreffenden Jahr sorgt. Die Jahresübersicht 2018 wurde am 25. April 2019 herausgegeben.

Die Organisationsstruktur der EFRAG zeichnet sich insgesamt durch eine hohe Transparenz der Informationsflüsse zwischen den Hauptinteressenträgern aus. Die EFRAG zeigte auch ihre Entschlossenheit, mit der Kommission zusammenzuarbeiten, um bei der Transparenz noch höhere Standards zu erreichen als dies in der Vergangenheit der Fall war. Als Beweis für sein entschlossenes Engagement für diese Aufgabe genehmigte das EFRAG Board am 9. Juli 2019 eine Strategie zum öffentlichen Transparenzregister der EFRAG, die darin besteht, dass sämtliche Sitzungen und Konferenzen, an denen der Board-Präsident, der TEG-Vorsitzende und der Hauptgeschäftsführer der EFRAG beteiligt sind, auf ihrer Website veröffentlicht werden. Das Transparenzregister nahm am 1. September die Arbeit auf und die erste Ausgabe wird später im Herbst 2019 in die Website eingestellt werden. Die EFRAG verpflichtete sich der Kommission gegenüber, auf ihrer Website ein öffentliches Register zu führen, das regelmäßig aktualisiert wird und sich über das Kalenderjahr erstreckt.

3.2.3.Weit gefächerte Vertretung und öffentliche Rechenschaftspflicht der Organisationsstruktur der EFRAG

Insgesamt gesehen war der mit der Organisationsstruktur der EFRAG verfolgte Ansatz zur Förderung einer weit gefächerten Interessenvertretung und öffentlichen Rechenschaftspflicht positiv.

Das EFRAG Board erhält regelmäßig Berichte über sämtliche Zusammenkünfte zwischen Personal der EFRAG und anderen Beteiligten (außer administrativen Routinesitzungen). Diese Berichte fließen in geraffter Form in die abschließenden Projektberichte ein, die die EFRAG der Kommission übermittelt. Die EFRAG ist bereit, sich gemeinsam mit der Kommission um noch höhere Transparenzstandards zu bemühen, als sie derzeit anwendet, um im Kontext des Auftrags der EFRAG zur Wahrung des öffentlichen Interesses noch weitergehende Einblicke in Zusammenkünfte zu bieten, die zwischen der Führungsebene der EFRAG und externen Interessenträgern stattfinden.

Die EFRAG strebt ein angemessenes Gleichgewicht des geografischen und beruflichen Hintergrundes und der Geschlechter im Board, im Expertenausschuss (EFRAG TEG), in den Arbeitsgruppen und Beratergremien sowie der Lenkungsgruppe für das Europäische Labor und dessen Projektarbeitsgruppen an. Die internen Vorschriften der EFRAG enthalten Anforderungen an die Höchstzahl an Mitgliedern gleicher Staatsangehörigkeit im EFRAG Board und EFRAG TEG und auch bei der Gründung der ersten Lenkungsgruppe des Europäischen Labors wurden diese Anforderungen angewendet. Darüber hinaus bestehen Anforderungen an ein ausgewogenes Verhältnis des beruflichen Hintergrunds und Geschlechts.

Die Mitglieder des EFRAG Boards werden von den Mitgliedsorganisationen der EFRAG nach einem System nominiert, bei dessen Einführung die Empfehlungen Maystadts befolgt wurden. Für die Besetzung des EFRAG TEG und dessen Arbeitsgruppen und Beratergremien sowie der Lenkungsgruppe des Europäischen Labors und deren Projektarbeitsgruppen werden Aufforderungen zur Einreichung von Bewerbungen herausgegeben und in weiten Kreisen bekannt gegeben.

Bei der Zahl der Bewerbungen gibt es erhebliche Schwankungen, wobei insbesondere ein Mangel an weiblichen Kandidaten und an Kandidaten und Kandidatinnen aus Mittel- und Osteuropa besteht. Der EFRAG ist es jedoch gelungen, für die Lenkungsgruppe des Europäischen Labors und deren Projektarbeitsgruppen eine höhere Zahl an weiblichen Kandidaten und an Kandidaten und Kandidatinnen aus Mittel- und Osteuropa zu gewinnen (Einzelheiten zur Lage zum 31. Dezember 2018 sind Anhang 4 zu entnehmen).

Obwohl die Gesamtergebnisse dieser Maßnahmen sehr positiv sind, besteht nach wie vor ein gewisser Vorbehalt in Bezug auf die Fähigkeit, die volle Bandbreite der Standpunkte der Interessenträger in Europa zu erfassen. Die EFRAG sollte sich weiterhin aktiv um Rückmeldungen von Interessenträgern, die weniger eng in die Arbeit der EFRAG eingebunden aber von ihr betroffen sind, sowie von Interessengruppen außerhalb des unmittelbaren Wirkungskreises der EFRAG bemühen.

3.2.4.Frühzeitige Einbeziehung des Europäischen Parlaments und des Rates

Die EFRAG führt einen Gedankenaustausch mit dem ständigen IFRS-Team des ECON des Europäischen Parlaments, um Mitgliedern den Europäischen Parlaments Gelegenheit zur Äußerung zu den Tätigkeiten der EFRAG zu geben und sie hinsichtlich der Haupttätigkeiten der EFRAG in allen Verfahrensstadien auf den neuesten Stand zu bringen. Eine Zusammenkunft zum Gedankenaustausch über die Tätigkeiten der EFRAG, insbesondere dem IFRS 17, fand im März 2018 statt. Das Europäische Parlament gab am 3. Oktober 2018 eine Entschließung zum IFRS 17 heraus. Ein Gedankenaustausch des Präsidenten des EFRAG Boards und des Vorsitzenden des EFRAG-Expertenausschusses (EFRAG TEG) mit dem ECON erfolgte auf dessen öffentlicher Sitzung am 17. Mai 2018.

Die EFRAG wird von der Kommission stets zu Sitzungen des Regelungsausschusses für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee – ARC) eingeladen und hält auf Ersuchen der Kommission auf jeder dieser Sitzungen Vorträge über die laufende Arbeit und ihre Meinung zu bestimmten Themen. Dies erlaubte es dem ARC, sich direkt mit der EFRAG auszutauschen und frühzeitig einen Beitrag zu leisten. Der Regelungsausschuss (ARC) erörtert die schriftlichen Ersuchen um Übernahmeempfehlungen vor ihrer Übermittlung an die EFRAG, um sicherzustellen, dass sämtliche europäischen Interessen angesprochen werden.

Da sie schon in der Anfangsphase Rückmeldungen vom Parlament und dem ARC erhält, kann die EFRAG die betreffenden Fragen in ihren Stellungnahmeentwurf oder in den Entwurf der Übernahmeempfehlung zur öffentlichen Konsultation aufnehmen.

3.2.5.Diversifizierung und Gleichgewicht der Finanzierungsstruktur der EFRAG

Die EFRAG ist eine öffentlich und privat finanzierte Organisation, die im europäischen öffentlichen Interesse arbeitet. Sie hat die Rechtsform einer AISBL (internationale Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht nach belgischem Recht).

Zu den Mitgliedsorganisationen der EFRAG zählen acht europäische Interessenverbände, neun nationale Organisationen und die Europäische Kommission.

Eine Aufschlüsselung der finanziellen Beiträge von den Mitgliedsorganisationen befindet sich in Anhang 3. 

Zusätzlich zu Finanzierungsmitteln erhält die EFRAG von den Mitgliedern des Technischen Ausschusses der EFRAG, des EFRAG-Boards, der Arbeitsgruppen und der Beratergremien Beiträge in Form von Sachleistungen sowie in Form von Abordnungen ohne Anfall von Kosten.

Für das Jahr 2019 strebt die EFRAG eine Erweiterung ihrer Mitgliederbasis und Ausdehnung ihrer geografischen Vertretung an. Nach einem Ersuchen von Accountancy Europe um eine Senkung des Mitgliedsbeitrags ab 2019 und in Anbetracht der möglichen finanziellen Implikationen eines Ausscheidens des Financial Reporting Council, der Aufsichtsbehörde für Abschlussprüfer, Buchhalter und Versicherungsmathematiker im Vereinigten Königreich und in Irland, aufgrund des Brexit wird die EFRAG ihre Finanzstruktur insbesondere mit dem Ziel überprüfen, sie langfristig nachhaltig zu gestalten.

1.Public Interest Oversight Board

4.1.Übersicht über die Tätigkeiten

Die globale Architektur der Standardsetzung auf dem Gebiet der Abschlussprüfung, Versicherung, Ethik und Ausbildung baut sich aus drei Ebenen auf, die aus den durch den Internationalen Abschlussprüferverband (International Federation of Accountants – IFAC) unterstützten Standardsetzungsgremien, dem unabhängigen Aufsichtsgremium (Public Interest Oversight Board – PIOB) und der Rechenschaftspflicht gegenüber einem Überwachungsgremium der Behörden ( Monitoring Group ) bestehen.

Das PIOB ist eine unabhängige externe Stelle mit zehn Mitgliedern einschließlich des oder der Vorsitzenden (die Kommission ernannte zwei EU-Mitglieder der zehn Mitglieder), die die Standardsetzung auf dem Gebiet der Abschlussprüfung, Versicherung, Ethik und Ausbildung beaufsichtigt. Die einschlägigen Standards sind die International Standards on Auditing (ISA, internationale Grundsätze für die ordnungsgemäße Durchführung von Abschlussprüfungen), die ethischen Grundsätze für Wirtschaftsprüfer und die International Education Standards (IES, internationale Ausbildungsstandards). Die Struktur der Standardsetzung ist das Ergebnis der IFAC-Reformen 12 im Jahr 2003, die als Reaktion auf Zusammenbrüche renommierter Unternehmen und das Versagen bei der Rechnungslegung und Abschlussprüfung in einer Reihe von Ländern erarbeitet wurden. Eine entscheidende Reform bestand in der Gründung des PIOB mit dem Ziel, das Vertrauen von Investoren und anderen Personenkreisen zu stärken, indem die Tätigkeiten der Standardsetzungsgremien im Zusammenhang mit Abschlussprüfungen unter dem Aspekt der angemessenen Wahrung des öffentlichen Interesses beaufsichtigt werden.

Die allgemeine Aufgabe des PIOB besteht darin, zu gewährleisten, dass das ordnungsgemäße Verfahren (Due Process) sowie Aufsicht und Transparenz beachtet und das öffentliche Interesse im Zusammenhang mit dem Standardsetzungsprozess gewahrt wird, wobei sich dieser Prozess aus Vorschlag, Ausarbeitung und Annahme internationaler Standards für Abschlussprüfer im Rahmen der IFAC (Internationaler Verband der Buchsachverständigen) zusammensetzt. Dass dies nach wie vor von entscheidender Bedeutung ist, bewiesen unter anderem Prüfungsskandale aus jüngster Zeit (beispielsweise der Zusammenbruch von Carillion im Vereinigten Königreich).

Das PIOB genehmigt ferner die Ernennung der Mitglieder der Standardsetzungsgremien, stimmt ihren Strategien und Arbeitsplänen zu, überwacht die Entwicklung der Standards und stellt sicher, dass alle Elemente, die in den öffentlichen Konsultationen genannt werden, ordnungsgemäß berücksichtigt werden. Bei Bedarf empfiehlt das PIOB Schritte zur Sicherstellung dessen, dass die Standards dem öffentlichen Interesse wirksam gerecht werden.

Im Jahr 2018 hat das PIOB 13 regelmäßig mit den unter seiner Aufsicht stehenden Standardsetzungsgremien (dem International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB), dem International Accounting Education Standards Board (IAESB) und dem International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA)) sowie mit ihren drei Beratergruppen (dem Compliance Advisory Panel, dem Nominierungsausschuss und dem Führungsgremium der IFAC) kommuniziert.

Das PIOB nahm darüber hinaus aktiv an den Diskussionen der Monitoring-Gruppe über die Reform der derzeitigen Organisationsstruktur und des geltenden Aufsichtsmodells für internationale prüfungsbezogene Standards teil und trug zur Entwicklung eines Rahmens für das öffentliche Interesse („Public Interest Framework“) bei, dessen Ziel die Bereitstellung eines besseren Mechanismus zur Beurteilung dessen, wie das öffentliche Interesse im gesamten Verlauf des Standardsetzungsverfahren erfasst wird, ist. Die geplante Reform war Gegenstand einer umfassenden öffentlichen Konsultation 14 durch die Monitoring-Gruppe und die Rückmeldungen 15 zeigen seitens der Interessenträger eine breite Unterstützung für Reformen mit dem Ziel, Rechenschaftspflicht und Transparenz in der prüfungsbezogenen Standardsetzung zu erhöhen. Darüber hinaus unterstützen alle Interessengruppen die Schaffung eines in das gesamte Standardsetzungsverfahren eingebetteten „Public Interest Framework“.

Die wichtigsten, im Jahresverlauf erzielten Leistungen waren die Genehmigung des ISA 540 „Prüfung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, einschließlich Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts, und zugehöriger Angaben“, die Veröffentlichung des neu strukturierten und überarbeiteten Ethik-Kodexes und die Fertigstellung dessen letzten Teils „Anreize“. Sämtliche vom PIOB 2018 genehmigten Standards werden in der folgenden Tabelle aufgeführt.

PIOB BOARD SITZUNG

Standardsetzungsgremium

STANDARD

März

IESBA

„International Code of Ethics for Professional Accountants (including International Independence Standards)” (Internationaler Ethik-Kodex für ausgebildete Buchhalter (einschließlich internationaler Unabhängigkeitsstandard))– („neu strukturierter und überarbeiteter Kodex”)

März

IESBA

„Revisions pertaining to Safeguards in the Code” (Überarbeitungen bezüglich der im Kodex vorgesehenen Schutzmaßnahmen)

Juni

IESBA

„Revisions to the Code pertaining to the Offering and Accepting of Inducements” (Überarbeitungen des Kodex hinsichtlich des Angebots und der Annahme von Anreizen)

September

IAASB

„International Standards on Auditing - ISA 540 (Revised) – Auditing Accounting Estimates and Related Disclosures” (internationale Grundsätze für die ordnungsgemäße Durchführung von Abschlussprüfungen – ISA 540 (überarbeitet) – Prüfung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, einschließlich Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts, und zugehöriger Angaben)

September

IAESB

„International Education Standard - IES 7 (Revised) – Continuing Professional Development” (internationaler Ausbildungsstandard - IRS 7 (überarbeitet) – berufliche Fort- und Weiterbildung)

4.2.Organisationsstruktur und Rechenschaftspflicht

Die Mitglieder des PIOB werden von der Monitoring-Gruppe ernannt, die letztendlich für die Gesamtheit der Steuerungsmechanismen im Bereich der internationalen Standards für Abschlussprüfung, Versicherung, Ethik und Ausbildung zuständig ist.

Die Monitoring-Gruppe, in der die Europäische Kommission Mitglied ist, überwacht, wie das PIOB seine Rolle hinsichtlich des öffentlichen Interesses ausführt und legt dabei ihr besonderes Augenmerk auf die Aufsicht des PIOB über das Standardsetzungsverfahren.

Was mögliche Situationen mit Interessenskonflikten betrifft, so müssen die Mitglieder des PIOB die Verhaltensrichtlinie des PIOB einhalten. Der erste Grundsatz der PIOB-Verhaltensrichtlinie besagt, dass Board-Mitglieder und Mitarbeiter nicht in Angelegenheiten tätig werden dürfen, in deren Zusammenhang ihr Urteil durch einen Interessenkonflikt beeinträchtigt werden könnte. Jedes Jahr unterschreibt jedes Board-Mitglied eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten. Im Jahr 2018 wurden von den Board-Mitgliedern des PIOB keine Interessenkonflikte gemeldet.

Die Verhaltensrichtlinie schreibt den Board-Mitgliedern und Mitarbeitern auch vor, sich in einer Weise zu verhalten, die ihrem Status als Mitglieder einer internationalen Organisation, deren Hauptaugenmerk auf dem Schutz des öffentlichen Interessen liegt, nützt und die im Einklang mit den Grundsätzen der Integrität, Unparteilichkeit und Diskretion steht.

4.3.Entwicklungen bei der Diversifizierung von Finanzierungsmitteln im Jahr 2018

Die Finanzierung des PIOB ist so ausgelegt, dass seine Unabhängigkeit gewährleistet, und zwar nicht nur dem Anschein nach, sondern auch tatsächlich. Um das Ziel des öffentlichen Interesses zu erreichen, würde eine angemessene Diversifizierung stabiler Finanzierungsquellen nicht nur zum Erhalt der Kontinuität des PIOB, sondern auch zur Gewährleistung seiner Unabhängigkeit beitragen. Die Bedeutung der Diversifizierung von Finanzierungsmitteln wurde bereits im Rahmen der Reform der IFAC (International Federation of Accountants) im Jahr 2003 anerkannt, die die Grundlage für das derzeitige internationale Standardsetzungssystem, einschließlich des PIOB, bildete.

Das PIOB wurde seit seiner Einrichtung im Jahr 2005 bis zum Jahr 2010, als das durch den Beschluss Nr. 716/2009/EG aufgelegte Finanzierungsprogramm in Kraft trat, ausschließlich durch die IFAC finanziert – mit Ausnahme einiger Sachleistungen Spaniens (d. h. die Miete des Büros in Madrid, die 2018 mit 128 154 EUR bewertet wurde).

Die von der IFAC in einem bestimmten Jahr bereitgestellten Finanzmittel stellen einen garantierten Höchstbeitrag dar, der dem PIOB ohne weitere Beeinflussung durch die IFAC zur Verfügung gestellt wird. Die Beiträge außerhalb der IFAC ersetzen den IFAC-Beitrag für das bestimmte Jahr und verringern ihn somit. Der Anteil der IFAC-Finanzierung an den jährlichen Gesamtausgaben des PIOB sollte idealerweise weniger als die Hälfte der Gesamtsumme betragen; allerdings stellt die Suche nach anderen öffentlichen Trägern eine große Herausforderung dar.

Die EU ist der zweitgrößte Geber für das PIOB. Im Jahr 2017 beliefen sich die Einnahmen des PIOB (Geld- und Sachleistungen) auf 1 784 154 EUR. Die IFAC stellte 1 059 807 EUR oder 59,40 % bereit, während der Beitrag der EU 325 000 EUR oder 18,21 % betrug.

2018 beliefen sich die Einnahmen des PIOB (Geld- und Sachleistungen) auf 1 825 620 EUR und der Beitrag der EU betrug 331 000 EUR oder 18,13 %. Die IFAC leistete einen Beitrag von 1 135 302 EUR oder 62,18 %.

Die Aufschlüsselung der monetären Beiträge der verschiedenen Organisationen ist Anhang 5 zu entnehmen.

Beläuft sich die Finanzierung durch die IFAC laut Artikel 9 Absatz 5 der Verordnung in einem bestimmten Jahr auf mehr als zwei Drittel der gesamten jährlichen Mittel des PIOB, muss die Kommission vorschlagen, ihren Jahresbeitrag für das betreffende Jahr auf 300 000 EUR zu beschränken. Im Jahr 2018 (genau wie in den Jahren 2014 – 2016) war dies nicht der Fall. Da die in der Verordnung festgelegte kritische Schwelle von 66,66 % für die IFAC-Finanzierung nicht erreicht wurde, muss die Kommission ihren Beitrag von 2018 für das PIOB daher nicht überprüfen.

5.Schlussfolgerungen

Auch im Jahr 2018 war das Finanzierungsprogramm der Union im Kontext der Bemühungen der EU, eine Kapitalmarktunion zu schaffen und Finanzstabilität zu gewährleisten, in jeder Hinsicht gerechtfertigt. Die drei Empfänger (EFRAG, IFRSF und PIOB) haben ihr im Anhang zum Durchführungsbeschluss der Kommission dargelegtes Arbeitsprogramm 2018 erfüllt. Derzeit bestehen keine Gründe, die Relevanz des Programms für den verbleibenden Zeitraum der aktuellen finanziellen Vorausschau in Frage zu stellen.

Was die EFRAG betrifft, so schätzte die Kommission insbesondere die von der EFRAG eingeleitete umfassende Wirkungsanalyse, mit der sie ihre künftige Übernahmeempfehlung zum IFRS 17 Versicherungsverträge untermauern will; besonders geschätzt wird auch die Schlüsselrolle der EFRAG im Hinblick auf die Einflussnahme auf die IASB-interne Diskussion über Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital. Darüber hinaus stellt die auf Ersuchen der Kommission erfolgte Einrichtung des europäischen Labors für Unternehmensberichterstattung (European Corporate Reporting Lab) eine logische Erweiterung ihres Auftrags dar, der Europäischen Kommission wertvolle Inputs zu empfehlenswerten Verfahren für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen zu geben.

Was die IFRS-Stiftung betrifft, so unternahm das International Accounting Standards Board (IASB) Maßnahmen zur Ausräumung der Bedenken, die in der Phase vor der Umsetzung des IFRS 17 aufgetreten waren, indem sie das Einführungsdatum verschob und gezielte Änderungen an diesem Standard vornahm. Hinsichtlich der Angaben zur Nachhaltigkeit und Steuertransparenz neigt die Stiftung zu einem unverbindlichen Ansatz als Bestandteil ihres Projekts im Zusammenhang mit dem Lagebericht zum Jahresabschluss. Aus der Aufschlüsselung der Finanzierungsmittel der Stiftung von 2018 wird ersichtlich, dass sich die Schere zwischen den Finanzbeiträgen und der Vertretung der Länder im Treuhänderausschuss und im Board des IASB gegenüber der schon zuvor unausgewogenen Lage noch weiter geöffnet hat, wobei ein besonders niedriger, 2018 um zusätzliche 10 % gesunkener Finanzierungsanteil Nord-, Mittel- und Südamerikas auffällt.

Die Funktion des PIOB als unabhängige Aufsichtsstelle existiert, damit Investoren und andere Personenkreise Gewissheit erhalten, dass die prüfungsbezogene Standardsetzung im öffentlichen Interesse stattgefunden hat. Die Zusammensetzung und Rolle des PIOB wird sich zwar voraussichtlich dem von der Monitoring-Gruppe angestoßenen Reformprozess entsprechend in den kommenden Jahren weiterentwickeln, aber die unabhängige Aufsicht wird eines der Schlüsselmerkmale jedes künftigen Governance-Modells bleiben. Darüber hinaus sollten in der Zwischenzeit die Anstrengungen zur Diversifizierung der Finanzierungsmittel des PIOB fortgeführt werden.

Anlage 1 – Zusammenfassung der Tätigkeiten der IFRS im Jahr 2018

Standard

Datum der Herausgabe durch das IASB

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt

Änderungen an IFRS 2 – Klarstellung der Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung

20.6.2016

1.1.2018

27.2.2018

Jährliche Verbesserungen der IFRS-Standards 2014–2016

8.12.2016

1.1.2017

8.2.2018

IFRIC 22 Fremdwährungstransaktionen und im Voraus erbrachte oder erhaltene Gegenleistungen

8.12.2016

1.1.2018

3.4.2018

Änderungen an IAS 40: Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien

8.12.2016

1.1.2018

15.3.2018

IFRS 17 - Versicherungsverträge

18.5.2017

1.1.2021

IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung

7.6.2017

1.1.2018

24.10.2018

Änderungen an IFRS 9 Finanzinstrumente – Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung

12.10.2017

1.1.2019

26.3.2018

Änderungen an IAS 28 – Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures

12.10.2017

1.1.2019

11.2.2019

Jährliche Verbesserungen 2015–2017

12.12.2017

1.1.2019

15.3.2019

Änderungen an IAS 19 – Planänderung, ‑kürzung oder ‑abgeltung

7.2.2018

1.1.2019

14.3.2019

Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS-Standards

29.3.2018

Änderungen an IFRS 3 – Definition von „Geschäftsbetrieb“

22.10.2018

Änderungen an IAS 1 und IAS 8 – Definition von „wesentlich“

31.10.2018

Projekte, die in Finanzhilfeanträgen genannt werden

2017

2018

2019

Bemerkungen

Projekt zur Verbesserung der Kommunikation

Primäre Abschlussbestandteile

Arbeitsplan

Arbeitsplan

Arbeitsplan

Gezielte Verbesserung der Struktur und des Inhalts der primären Abschlussbestandteile

Angabeninitiative – Grundsätze der Offenlegung

Arbeitsplan

Diskussionspapier – 30.3.2017

Die Projektauswertung wurde im März 2019 veröffentlicht

Forschungsprojekt mit dem Ziel, die Angabepflichten zu verbessern.

Angabeninitiative – Definition von Wesentlichkeit (Änderung an IAS 1 und 8)

Exposure Draft – 14.9.2017

Herausgegeben am 31.12.2018

Projekt abgeschlossen.

Angabeninitiative – Gezielte Überprüfung der Angaben auf Standardebene

Arbeitsplan

Projekt mit dem Ziel, die Angabepflichten des IFRS 13 „Bemessung des beizulegenden Zeitwerts“ und des IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“ anhand der neuen, vom IASB festgelegten Leitprinzipien zu prüfen.

Angabeninitiative – Rechnungslegungsmethoden

Arbeitsplan

Projekt zur Verbesserung der Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden mittels Anwendung des Wesentlichkeitsprinzips

Forschungsprojekte

Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Kontrolle

Arbeitsplan

Arbeitsplan

Arbeitsplan

Ziel ist die Reduzierung der bilanziellen Unterschiede bei Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle.

Überprüfung nach der Einführung des IFRS 13

Arbeitsplan

Die Projektauswertung wurde im Dezember 2018 veröffentlicht.

Die Überprüfung zielte darauf ab, die Auswirkungen des IFRS 13 „Bemessung des beizulegenden Zeitwerts“ auf die Rechnungslegung zu bewerten. Sie begann im Jahr 2017 mit einem Auskunftsersuchen.

Abzinsungssatz

Arbeitsplan

Arbeitsplan

Die Projektauswertung wurde im Februar 2019 veröffentlicht.

Forschungsplan zur Verwendung von Abzinsungssätzen in sämtlichen IFRS-Standards. Das Projekt wurde im März 2017 beendet. Eine Zusammenfassung der Forschungsergebnisse ist für 2018 anvisiert.

Dynamisches Risikomanagement

Arbeitsplan

Arbeitsplan

Arbeitsplan

Makro-Hedging-Forschungsplan mit dem Ziel, ein Rechnungslegungsmodell zur Meldung der Auswirkungen von Hedging und dynamischem Risikomanagement zu entwickeln. Die Herausgabe eines Diskussionspapiers ist für 2019 anvisiert.

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital

Arbeitsplan

Arbeitsplan

Diskussionspapier 6/2018

Klarstellung bezüglich der Darstellung von Finanzinstrumenten mit sowohl Fremd- als auch Eigenkapitalmerkmalen. Ziel ist die Präzisierung der Anforderungen von IAS 32 Finanzinstrumente – Darstellung.

Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderungen

Arbeitsplan

Arbeitsplan

Arbeitsplan

Forschungsprojekt zur Sicherstellung der rechtzeitigen Erkennung von Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwerts. Ziel ist die Verbesserung der Anforderungen des IAS 36.

Anteilsbasierte Vergütung

Arbeitsplan

Abgeschlossen

Projektauswertung 10/2018

Projekt abgeschlossen.

Preisregulierte Geschäftsvorfälle

Arbeitsplan

Arbeitsplan

Arbeitsplan

Ziel des Projekts ist die Bilanzierung der Auswirkungen eventueller Regulierungen der Preispolitik von Unternehmen.

Rahmenkonzept

Exposure Draft – 28.5.2015

Läuft

Herausgegeben im März 2018

Projekt abgeschlossen.

Mineralgewinnende Tätigkeiten

Arbeitsplan

Forschungsprojekt zur Erwägung einer Erweiterung von IFRS 6 – Exploration und Evaluierung von Bodenschätzen

Überarbeitungsprojekte – begrenzte Änderungen

Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogene Schätzungen (Änderungen an IAS 8)

Exposure Draft – 12.9.2017

Arbeitsplan

Klarstellung des Unterschieds zwischen Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen.

Änderungen der Rechnungslegungsmethoden (Änderung an IAS 8)

Arbeitsplan

Exposure Draft – 26.3.2018

Ziel ist die Senkung der Undurchführbarkeitsschwelle für die rückwirkende Anwendung freiwilliger Änderungen an Rechnungslegungsmethoden.

Verfügbarkeit einer Erstattung (Änderungen an IFRIC 14)

Arbeitsplan

Arbeitsplan

Klarstellung, wann Dritte das Recht haben, bestimmte Entscheidungen über den leistungsorientierten Versorgungsplan eines Unternehmens zu treffen

Klassifizierung von Schulden (Änderungen an IAS 1)

Exposure Draft – 10.2.2015

Arbeitsplan

Klarstellung der Klassifizierung von Schulden mit Verlängerungsoption. Eine Änderung ist für 2019 anvisiert.

Definition von „Geschäftsbetrieb“ (Änderung an IFRS 3)

Arbeitsplan

Herausgegeben am 22.10.2018

Klarstellung der Definitionen von „Geschäftsbetrieb“ und „Gruppe von Vermögenswerten“

Gebühren im „10-Prozent-Test“ zum Zweck der Ausbuchung (Änderung an IFRS 9)

Arbeitsplan

Arbeitsplan

Klarstellung der Gebühren und Kosten, die bei der Bewertung der Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit berücksichtigt werden müssen

Verbesserungen am IFRS 8 – Geschäftssegmente

Exposure Draft – 29.3.2017

Projektauswertung 2/2019

Das Projekt wurde im Anschluss an die Rückmeldungen aus der Konsultation zum Exposure Draft beendet.

IAS 16 – Erzielung von Erlösen vor zweckbestimmter Nutzung

Exposure Draft – 20.6.2017

Arbeitsplan

Änderung, mit der der Abzug von Umsatzerlösen von den Kosten einer Sachanlage verboten wird

Besteuerung der Bemessungen des beizulegenden Zeitwerts (Änderungen an IAS 41)

Arbeitsplan

Änderung zur Einengung des Anwendungsbereichs einer bestehenden Ausnahmeregelung im IAS 12, beim erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit keine latenten Steuern anzusetzen.

IBOR-Reform und Auswirkungen auf die Rechnungslegung

Arbeitsplan

Projekt zur Bewältigung der Folgen der IBOR-Reform für die Rechnungslegung.

Belastende Verträge – Kosten der Vertragserfüllung (Änderung an IAS 37)

Exposure Draft – 13.12.2018

Projekt zur Klarstellung der Definition „unvermeidbarer Kosten“ bei der Feststellung, ob ein Vertrag belastend ist

Ertragsabhängige Altersversorgungsleistungen

Arbeitsplan

Forschungsprojekt zur Prüfung der Möglichkeit einer Änderung des IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“ im Hinblick auf ertragsabhängige Altersversorgungsleistungen.

Tochterunternehmen als erstmaliger Anwender (Änderungen an IFRS 1)

Arbeitsplan

Klarstellung des IFRS 1 hinsichtlich der Berechnung der kumulativen Umrechnungsdifferenz bei der erstmaligen Anwendung von IFRS durch ein Tochterunternehmen.

Anlage 2 – Aufschlüsselung der Finanzierungsmittel der IFRS-Stiftung im Jahr 2018

Aufschlüsselung der Finanzierungsmittel der IFRS-Stiftung

Beitragszahler

Beitrag 2018

Beitrag 2017

Beitrag 2016

Anzahl der Treuhänder

Entwicklung bei konstantem Wechselkurs

2018/2017

2017/2016

Internationale Wirtschaftsprüfungsunternehmen

24,0 %

34,7 %

31,3 %

-31,8 %

-0,3 %

Europäische Kommission

18,5 %

16,5 %

15,6 %

2,0 %

2,0 %

EU-Mitgliedstaaten

17,3 %

15,9 %

15,4 %

7

-4,0 %

1,0 %

Asien/Ozeanien

32,7 %

25,6 %

29,0 %

8

7,4 %

-2,4 %

Nord-, Mittel- und Südamerika

6,1 %

5,8 %

6,6 %

6

-10,8 %

-17,0 %

Afrika

0,6 %

0,5 %

1,2 %

1

0,0 %

-53,3 %

Sonstige

0,8 %

0,9 %

0,9 %

0

-15,7 %

-2,4 %

Insgesamt

22

-9,7 %

-2,1 %

Quelle: IFRS-Stiftung

Anlage 3 – Aufschlüsselung der Finanzierungsmittel der EFRAG im Jahr 2018

BEITRÄGE IN Tsd: EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

2018

2017

2016

European Stakeholder Organisations

 

 

 

Accountancy Europe

300

300

300

BUSINESSEUROPE

125

125

125

INSURANCE EUROPE

75

75

75

European Banking Federation (EBF)

75

75

75

European Savings and Retail Banking Group (ESBG)

75

75

75

European Association of Co-operative Banks (EACB)

75

75

75

European Federation of Accountants and Auditors for SMEs (EFAA)

25

25

25

European Federation of Financial Analysts Societies (EFFAS)

15

15

15

Insgesamt

765

765

765

Nationale Organisationen

 

 

 

Frankreich

350

350

350

Deutschland

350

350

350

Vereinigtes Königreich

350

350

350

Italien

290

290

290

Schweden

100

100

100

Dänemark

50

50

50

Niederlande

50

50

50

Spanien

50

50

0

Luxemburg

10

15

15

Insgesamt

1600

1605

1555

Europäische Kommission 16

2885

2593

2432

BEITRÄGE INSGESAMT

 5250

4963

4752

Quelle: EFRAG



Anlage 4: Angaben zur Geschlechterparität in der EFRAG zum 31. Dezember 2018

Gruppe

Prozentsatz männlich

Prozentsatz weiblich

Prozent-satz Mittel- und Ost-europa

Anzahl der Staatsangehörigkeiten

EFRAG Board

76 %

24 %

0 %

EFRAG TEG

87 % (81 % ab 1. April 2019)

13 % (19 % ab 1. April 2019)

6 % (0 % ab 1. April 2019)

10 (8 ab 1. April 2019)

Arbeitsgruppen und Beratergremien der EFRAG TEG

79 %

21 %

2 %

Zwischen 6 und 14

Lenkungsgruppe des Europäischen Labors

59 %

41 %

12 %

13

Projektarbeitsgruppe des Europäischen Labors

52 %

48 %

13 %

13

Quelle: EFRAG

Anlage 5

Diversifizierung des PIOB-Haushalts

Im Jahr 2012 führte das PIOB in enger Abstimmung mit der Monitoring-Gruppe und der IFAC Maßnahmen zur Mittelbeschaffung durch. Somit konnte sich das PIOB in den folgenden Jahren auf eine diversifizierte Basis von Finanzierungsmitteln stützen, die nicht nur von der IFAC stammen. Im Jahr 2018 erhielt das PIOB Beiträge in Höhe von 1 636 302 EUR von folgenden Beitragszahlern:

·International Federation of Accountants:: 1 135 302 EUR

·Europäische Kommission: 331 000 EUR

·Internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO): 100 000 EUR

·Financial Reporting Council: 40 000 EUR

·Bank für Internationalen Zahlungsausgleich: 30 000 EUR

Anhang

Zwischenbewertung des Programms

1.Zusammenfassung

In diesem Anhang wird eine Zwischenbewertung des Finanzierungsprogramms zur Unterstützung spezieller Tätigkeiten im Bereich Rechnungslegung und Abschlussprüfung vorgenommen. Bewertet werden die Fortschritte des Förderprogramms bei der Erreichung seiner Ziele im Zeitraum 2014-2019.

Gegenstand der Bewertung ist die allgemeine Zweckmäßigkeit und Kohärenz des Programms, die Wirksamkeit seiner Durchführung sowie die Wirksamkeit des Arbeitsprogramms der Begünstigten bei der Erreichung der in Artikel 2 der Verordnung Nr. 258/2014 genannten Ziele sowohl für das Programm insgesamt als auch für seine einzelnen Maßnahmen, die Rahmenbedingungen für einen effizient funktionierenden Binnenmarkt mittels Unterstützung einer transparenten und unabhängigen Ausarbeitung hochwertiger internationaler Rechnungslegungs- und Abschlussprüfungsstandards zu verbessern.

Im Rahmen der Bewertung wird festgestellt, dass das Finanzierungsprogramm während des Prüfungszeitraums zum angestrebten Ziel beitrug und dass es in Anbetracht der Änderungen am europäischen Rahmen für die Unternehmensberichterstattung einerseits weiterhin relevant und andererseits mit anderen, von der Europäischen Union verfolgten politischen Prioritäten kohärent ist.

In der Zwischenbewertung werden aber auch neue Herausforderungen festgestellt, die im Rahmen des europäischen Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums zutage traten und erfordern werden, dass eine strengere Prüfung von Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit Bestandteil der Tätigkeiten der EFRAG im Zusammenhang mit Anerkennung und Befürwortung wird. Damit soll ein Ausgleich für den Umstand geschaffen werden, dass die IFRS-Stiftung ihre Erwägungen zur IFRS-Standardsetzung auf die Berichterstattung über die Finanz- und Ertragslage beschränkt, ohne obligatorische Bewertung der weiterreichenden Auswirkungen von IFRS auf die Wirtschaft bzw. die Nachhaltigkeit.

In der Zwischenbewertung wird festgestellt, dass dieses neue politische Ziel den Anwendungsbereich der Übernahme- und Forschungstätigkeiten der EFRAG bereits erweitert hat, denn die EFRAG führte kürzlich auf Ersuchen der Kommission zwei große Ad-hoc-Projekte zur Bewertung der Folgen der IFRS-Standards auf langfristige Beteiligungsinvestitionen und zur Ermittlung möglicher Verbesserungen zur Förderung der Langfristigkeit im Investitionsverhalten durch. Hinsichtlich des PIOB erinnern die Dienststellen der Kommission an die Notwendigkeit, zu einer stärker diversifizierten Mittelausstattung zu gelangen.

Zusammenfassend stellten die Dienststellen der Kommission fest, dass die derzeitige Kofinanzierung durch die EU bisher die Erwartungen erfüllte und im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 fortgesetzt werden sollte. Sie sollte insbesondere eine angemessene Finanzierung sicherstellen, um die EFRAG zu befähigen, ihren neuen, zusätzlichen Auftrag bezüglich der Nachhaltigkeit zu erfüllen.

2.Einleitung

2.1.Zweck der Zwischenbewertung

Artikel 9 Absatz 8 der Verordnung Nr. 258/2014 schreibt der Kommission vor, dem Europäischen Parlament und dem Rat für den Zeitraum 2014-2020 einen Bericht über die Erreichung der Ziele des Unionsprogramms zur Unterstützung spezieller Tätigkeiten im Bereich Rechnungslegung und Abschlussprüfung vorzulegen. In diesem Bericht werden zumindest die allgemeine Zweckmäßigkeit und Kohärenz des Programms, die Wirksamkeit seiner Durchführung sowie die Wirksamkeit des Arbeitsprogramms der Begünstigten bei der Unterstützung der transparenten und unabhängigen Ausarbeitung hochwertiger internationaler Rechnungslegungs- und Abschlussprüfungsstandards bewertet.

2.2.Das Programm der Europäischen Union zur Unterstützung spezieller Tätigkeiten im Bereich Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Im Rahmen des Programms werden drei Organisationen kofinanziert: Die Stiftung für internationale Rechnungslegungsstandards (IFRS-Stiftung), die Europäische Beratergruppe für Rechnungslegung (EFRAG) und das Public Interest Oversight Board (PIOB). Es trägt zur Erreichung der politischen Ziele der Union auf dem Gebiet der Rechnungslegung und Abschlussprüfung bei. Die IFRS-Stiftung arbeitet über ihr International Accounting Standards Board (IASB) Internationale Rechnungslegungsstandards (IFRS) aus, während die EFRAG der Europäischen Kommission Übernahmeempfehlungen zu neuen oder geänderten Standards übermittelt und die vom IASB unternommenen Standardsetzungstätigkeiten überwacht, um die Wahrung europäischer Interessen sicherzustellen. Das PIOB führt die Aufsicht über drei vom International Federation of Accountants (Internationaler Verband der Buchsachverständigen - IFAC) unterstützte Standardsetzungsgremien auf den Gebieten der Abschlussprüfung, Versicherung, Ausbildung und Ethik.

Auf dem Gebiet der Rechnungslegung ergänzt das Programm die IAS-Verordnung, nach der Unternehmen mit auf einem geregelten Markt der EU zugelassenen Wertpapieren ihre konsolidierten Jahresabschlüsse nach Internationale Rechnungslegungsstandards erstellen müssen.

Das Programm verfügt über eine Finanzausstattung von 57 007 000 EUR für den Zeitraum 2014-2020, die sich wie folgt aufschlüsselt:

IFRS-Stiftung:    31 632 000 EUR

EFRAG:        23 134 000 EUR

PIOB:            2 241 000 EUR

Den drei Begünstigten werden die Finanzmittel als Beiträge zu den Betriebskosten zur Verfügung gestellt; die Ausführung erfolgt im Wege der direkten Mittelverwaltung mit Jahresarbeitsprogrammen.

2.3.Programmziele

Zu den wichtigsten operationellen Zielen auf dem Gebiet der Rechnungslegung, wie sie in den Erwägungsgründen der Verordnung Nr. 258/2014 zur Gründung des Programms umrissen werden, zählen:

§Gewährleistung der unionsweiten Vergleichbarkeit und Transparenz von Unternehmensabschlüssen;

§Förderung der Annäherung bestehender und künftiger Rechnungslegungsstandards an das letztendliche Ziel, ein einheitliches Normenwerk von Rechnungslegungsstandards zu erreichen;

§Gewährleistung, dass die Interessen der Union beim internationalen Standardsetzungsprozess gebührend berücksichtigt werden. Diese Interessen sollten das Vorsichtsprinzip und die Aufrechterhaltung des Erfordernisses, wonach ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt werden muss, umfassen und die Auswirkungen von Standards auf die Finanzmarktstabilität und die Wirtschaft berücksichtigen.

§Vergrößerung der finanziellen Unabhängigkeit der Begünstigten vom privaten Sektor und von Ad-hoc-Mitteln und somit Erhöhung ihrer Kapazitäten und ihrer Glaubwürdigkeit;

§Überwachung des Prozesses, der zur Annahme der internationalen Rechnungslegungsstandards führt, und sonstige, im öffentlichen Interesse liegende Tätigkeiten der International Federation of Accountants.

§Förderung der Transparenz und der Beteiligung von Interessenträgern am Standardsetzungs- und Übernahmeverfahren 17 .

2.4.Durchführung des Unionsprogramms

Die Kommission ist für den Inhalt der Arbeitsprogramme des Programms der Europäischen Union zur Unterstützung spezieller Tätigkeiten im Bereich Rechnungslegung und Abschlussprüfung verantwortlich.

Nach der Satzung der IFRS-Stiftung kann das International Accounting Standards Board seine technische Agenda jedoch nach eigenem Ermessen entwickeln und verfolgen, sofern es die Treuhänder und den Beirat der Stiftung zu Rate zieht und alle fünf Jahre eine öffentliche Konsultation durchführt. Dies bringt es mit sich, dass die Europäische Kommission nur dem vom IASB festgelegten Arbeitsprogramm folgen kann.

Die Kommission überwacht in jedem Jahr die Durchführung der Unionsprogramme und die Verwendung der bewilligten Finanzhilfen, indem sie:

(I)Jahresberichte über die Tätigkeiten der Begünstigten, nämlich der IFRS-Stiftung, der EFRAG und des PIOB, erstellt und

(II)jährliche Finanzierungsbeschlüsse erlässt, nach denen eine Bewertung der Arbeitsprogramme der Begünstigten auf der Grundlage der in Artikel 110 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 (Haushaltsordnung:) festgelegten, ausführlichen Vorschriften vorgesehen ist.

3.Umfang der Zwischenbewertung

Die Zwischenbewertung befasst sich nach Artikel 9 Absatz 8 der Verordnung Nr. 258/2014 mit den folgenden Fragen:

·Wirksamkeit: Wie erfolgreich war jeder einzelne Begünstigte bei der Erreichung seiner Ziele sowohl für das Programm insgesamt als auch für die einzelnen Arbeitsprogramme?

·Zweckmäßigkeit: Sind die Programmziele im Hinblick auf ihre Vollständigkeit (neue Bedürfnisse) oder im Hinblick auf ihre Genauigkeit (Veränderungen oder Verschwinden von Bedürfnissen) noch relevant?

·Kohärenz: In welchem Umfang ist das Programm mit anderen unionspolitischen Zielen kohärent oder bestehen zwischen den von den Begünstigten durchgeführten Tätigkeiten Inkohärenzen?

Der Bewertung lagen folgende Datenquellen zugrunde:

·Jahresberichte und Begleitunterlagen, die die Begünstigten der Europäischen Kommission jährlich übermitteln;

·Daten und Inputs, die die Kommission auf den verschiedenen Aufsichtsratssitzungen, an denen sie als Beobachterin teilnimmt, zur Erörterung und Klärung von Finanzierungsfragen sammelt;

·Jahresabschlüsse und die Bestätigungsvermerke der Abschlussprüfer der Begünstigten;

·vereinbarte Besuche in den Räumlichkeiten der Begünstigten zur Verifizierung der Finanzsysteme und Kontrollen;

·bevorstehende Eignungsprüfung (Fitness Check) des EU-Vorschriftenrahmens im Bereich der Unternehmensberichterstattung im Jahr 2019;

·Evaluierung der Verordnung Nr. 1606/2002 („IAS-Verordnung“) im Jahr 2015 18 ;

·Ex-ante-Evaluierung des Unionsprogramms im Jahr 2012 19 .

Ansatz

In der vorliegenden Bewertung werden die Anforderungen von Artikel 9 Absatz 8 der Verordnung Nr. 258/2014 befolgt. Sie erfasst den Zeitraum vom 2014 bis 2019, nicht aber den verbleibenden Zeitraum (d. h. bis Ende 2020).

In dem Bericht wird ein rückblickender Ansatz angewendet. Mögliche politische Alternativen werden nicht erwogen. Dies ist im Rahmen der Folgenabschätzung zur Unterstützung des Kommissionsvorschlags für ein Binnenmarktprogramm 2021-2027 20 erfolgt.

4.Ergebnisse der Bewertung

4.1.Wirksamkeit des Programms insgesamt

Während in den Jahresberichten der Kommission in die Einzelheiten gehende Fortschrittsbewertungen vermittelt werden, besteht das Ziel dieses Abschnitts darin, Erkenntnisse darüber zu liefern, ob die Tätigkeiten der IFRS-Stiftung, der EFRAG und des PIOB im Verlauf des Bewertungszeitraums weiterhin zur Erreichung der Programmziele beitrugen.

Wichtigste Erkenntnisse

Das Finanzierungsprogramm versetzte die drei Begünstigten in die Lage, Standards auszuarbeiten, mit denen die Transparenz und Vergleichbarkeit von Finanzinformationen über Finanzierungsinstrumente, Umsatzrealisierung und Leasingverträge verbessert werden. Das derzeit laufende Projekt der IFRS-Stiftung für „Bessere Kommunikation“ ist ein Beispiel für die weitere Erhöhung der Vergleichbarkeit durch eine Stärkung der Kohärenz bei der Definition wesentlicher Leistungsindikatoren und der Darstellung des Jahresabschlusses.

Das Programm trug zur weltweiten Akzeptanz der IFRS als Referenzen für hochwertige Rechnungslegungsstandards bei.

Die EFRAG übermittelte der Europäischen Kommission qualitative Übernahmeempfehlungen zu neuen oder geänderten Standards; darüber hinaus überwacht sie die Standardsetzungstätigkeiten des IASB mit dem Ziel, europäische Interessen zu schützen. Diesbezüglich trug das Unionsprogramm zur Stärkung der Fähigkeiten der EFRAG bei, EU-weite Folgenabschätzungen der weiterreichenden wirtschaftlichen Folgen neuer IFRS-Standards durchzuführen.

Was die finanzielle Unabhängigkeit der Begünstigten angeht, so hat die Diversifizierung ihrer Finanzierung ihre Glaubwürdigkeit und ihre technischen Fähigkeiten gesteigert. Allerdings ist das Ziel der Sicherung von in einem angemessenen Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt der jeweiligen Länder stehenden nationalen Regelungen zur Finanzierung der IFRS-Stiftung nicht erreicht worden. Mit der Umsetzung der Maystadt-Reform wurde der Kreis der EFRAG-Mitglieder erweitert und ein Beitrag zu einer besseren Koordination zwischen europäischen Interessenträgern auf dem Gebiet der Rechnungslegung geleistet.

Die Begünstigten IFRS und EFRAG haben robuste Verfahrensregeln eingeführt und liegen bei der Einrichtung von Transparenzregistern im Plan.

Was das PIOB betrifft, so hat die Finanzhilfe der EU einen Beitrag zur Gewinnung anderer öffentlicher Träger und zur Gewährleistung eines Mindestniveaus an Unabhängigkeit von der IFAC und dem Berufsstand des Abschlussprüfers geleistet.

4.2.Wirksamkeit der Begünstigten im Einzelnen

IFRS-Stiftung

4.2.1.Die wichtigsten Arbeitsergebnisse der IFRS-Stiftung

Das im Anschluss an eine öffentliche Konsultation vom International Accounting Standards Board für den Zeitraum 2015-2020 festgelegte Arbeitsprogramm verfolgt das Ziel, die Umsetzung bestehender Standards zu verstärken und zu fördern und die Art und Weise, wie Informationen im Jahresabschluss offengelegt werden, zu verbessern. Im Zeitraum 2014-2018 gab die IFRS-Stiftung mit dem IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden, dem IFRS 9 Finanzinstrumente, dem IFRS 16 Leasingverhältnisse und dem IFRS 17 Versicherungsverträge vier wichtige Standards heraus. Im Dezember 2018 nahm die Europäische Kommission darüber hinaus auf Basis der von der IFRS-Stiftung gepflegten Taxonomie einen technischen Regulierungsstandard zur Spezifikation eines einheitlichen europäischen elektronischen Berichtsformats (ESEF) an, nach dem Emittenten von an einem geregelten EU-Markt notierten Wertpapieren ab 2020 ihre IFRS-Jahresabschlüsse im iXBRL-Format erstellen müssen.

4.2.2.Wie effektiv war die IFRS-Stiftung bisher bei der Erreichung der gesetzten Ziele bzw. welche Fortschritte wurden dabei gemacht?

Wichtigste Erkenntnisse

Gewährleistung der unionsweiten Vergleichbarkeit und Transparenz von Unternehmensabschlüssen

In dem aus dem Jahr 2015 stammenden Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat bezüglich der Bewertung der Verordnung Nr. 1606/2002 („IAS-Verordnung“) wird festgestellt, dass die Einführung der IFRS in der Europäischen Union die Transparenz der Abschlüsse durch verbesserte Rechnungslegungsqualität und -angaben erhöht hat und zu einer größeren brancheninternen und -übergreifenden Vergleichbarkeit der Abschlüsse führte.

Im Zeitraum 2014-2018 gab die IFRS-Stiftung vier wichtige Standards heraus und verfolgte Forschungsprojekte mit dem Ziel der Verbesserung der Vergleichbarkeit und Transparenz von nach IFRS erstellten Jahresabschlüssen.

Der IFRS 15 Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden wurde im Mai 2014 veröffentlicht und 2015 zur weiteren Klarstellung und Erleichterung der betrieblichen Umsetzung geändert. Der ursprüngliche Standard war gemeinsam mit dem US Financial Accounting Standard Board in der Absicht ausgearbeitet wurden, ein verschlanktes, für alle Verträge mit Kunden gültiges Modell zur Umsatzrealisierung zu erstellen und durch die Einführung zusätzlicher Umsetzungsleitlinien die Anforderungen der früheren IAS 8 Umsatzerlöse und IAS 11 Fertigungsaufträge klarzustellen. Der Standard gilt in Europa seit 1. Januar 2018 und wird voraussichtlich die Vergleichbarkeit zwischen den IFRS und den US GAAP steigern und zugleich mit Hilfe der Umsetzungsleitlinien die kohärente Umsetzung durch Unternehmen verbessern.

Der IFRS 9 Finanzinstrumente wurde darauf ausgelegt, die buchmäßige Erfassung von Darlehensinstrumenten zu verbessern und durch die Einführung eines zukunftsorientierten Wertminderungsmodells einen zeitnahen Ansatz erwarteter Kreditverluste sicherzustellen. Ein weiteres Ziel besteht in der Angleichung der Anforderungen an die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften an die Risikomanagementpraktiken der Unternehmen, wobei gleichzeitig auch die Angaben verbessert werden sollen. Dadurch wird voraussichtlich die Menge nicht GAAP-konformer Informationen zurückgehen und die Transparenz hinsichtlich der Verwendung von Finanzinstrumenten für Zwecke der Risikominderung erhöht. Der Standard ist für nach dem 1. Januar 2018 beginnende Zeiträume anzuwenden.

Mit dem IFRS 16 Leasingverhältnisse wird der Umfang der Leasingverträge, bei denen ein separater Ansatz von Leasinggegenständen und Leasingverbindlichkeiten im Jahresabschluss des Leasingnehmers erforderlich ist, erheblich ausgedehnt. Der Standard wurde im Hinblick darauf konzipiert, die Vergleichbarkeit der finanziellen Hebelwirkung zwischen Unternehmen und die Transparenz der aus Leasingverträgen entstehenden Cashflows zu erhöhen. Die verpflichtende Anwendung in Europa begann am 1. Januar 2019.

Das Ziel des IFRS 17 Versicherungsverträge besteht darin, eine harmonisierte Bilanzierungsmethode für Versicherungsverträge bereitzustellen und somit die Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen zwischen Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen zu verbessern. In der Absicht, die Transparenz im Hinblick auf die in Versicherungsverträgen enthaltenen versicherungstechnischen und finanziellen Risiken zu erhöhen, schreibt der Standard zudem den Einsatz aktueller Schätzungen und den zeitnahen Ansatz erwarteter Verluste vor. Ein weiteres Ziel besteht in der Verschlankung eines mit dem IFRS 15 vergleichbaren Modells zur Umsatzrealisierung, um die Vergleichbarkeit zwischen unterschiedlichen Branchen zu verbessern.

Und schließlich erwägt die IFRS-Stiftung im Rahmen ihres Projekts Bessere Kommunikation mögliche Verbesserungen an der Darstellung von IFRS-konformen Jahresabschlüssen mit dem Ziel, die Vergleichbarkeit von Leistungsindikatoren zu erhöhen. Mit einer öffentlichen Konsultation, bei der die Vorschläge des IASB dargelegt werden sollen, wird für 2019 gerechnet.

Die Dienststellen der Kommission gelangen daher zu dem Urteil, dass die Standardsetzungstätigkeiten der IFRS-Stiftung zu einer Erhöhung der Transparenz und Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen geführt und damit die effiziente Funktionsweise des EU-Kapitalmarktes verbessert haben.

Förderung der Angleichung von bestehenden und künftigen Rechnungslegungsstandards mit dem letztendlichen Ziel, ein einheitliches Normenwerk von Rechnungslegungsstandards zu erreichen

In der Zeit von 2014 bis 2018 schritt die internationale Nutzung und Akzeptanz von IFRS weiter voran und dreißig weitere Hoheitsgebiet, überwiegend in Afrika, verlangen nun die Verwendung der IFRS. Aus der 2018 von der IFRS-Stiftung durchgeführten Erhebung zur weltweiten Verwendung der IFRS-Standards geht klar hervor, dass 87 % der 166 in der Erhebung erfassten Hoheitsgebiete die Verwendung von IFRS zumindest für öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen vorschreiben. Allerdings werden in einer Reihe wichtiger Kapitalmärkte (Japan, Vereinigte Staaten) die IFRS nicht verlangt, sondern nur für in- oder ausländische Emittenten zugelassen, während andere wichtige Hoheitsgebiete wie China und Indien nur Programme zur Angleichung nationaler Rechnungslegungsstandards an die IFRS durchgeführt haben, die eventuell keine vollständige Kohärenz mit den vom IASB veröffentlichten Standards gewährleisten. Darüber hinaus wurde das gemeinsame Standardsetzungsprogramm von IASB und FASB im Hinblick auf Finanzinstrumente und Versicherungsverträge eingestellt, obwohl bei der Umsatzrealisierung und bei Leasingverträgen wesentliche Annäherungen erreicht worden waren.

Das Unionsprogramm hat folglich trotz gewisser Einschränkungen zur internationalen Akzeptanz der IFRS als weltweitem Referenzmodell für die Rechnungslegung beigetragen.

Gewährleistung, dass die Interessen der Union beim internationalen Standardsetzungsprozess gebührend berücksichtigt werden. Diese Interessen sollten das Vorsichtsprinzip und die Aufrechterhaltung des Erfordernisses, wonach ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt werden muss, umfassen und die Auswirkungen von Standards auf die Finanzmarktstabilität und die Wirtschaft berücksichtigen.

Nach der Satzung der IFRS-Stiftung kann das International Accounting Standards Board seine technische Agenda nach eigenem Ermessen entwickeln und verfolgen, sofern es die Treuhänder und den Beirat der Stiftung zu Rate zieht und alle fünf Jahre eine öffentliche Konsultation durchführt. Die Europäische Union ist in der IFRS-Stiftung nur als Mitglied des Monitoring Boards und Beobachterin des Standards Advisory Council vertreten, mit der Folge, dass sie keinen unmittelbaren Einfluss auf die bei der Standardsetzung getroffenen Entscheidungen hat.

Demzufolge müssen die Ansichten europäischer Interessenträger nach den im Handbuch für ordnungsgemäße Verfahren (Due Process Handbook – DPH) der IFRS-Stiftung festgelegten Verfahren dargelegt werden, wobei das Handbuch vom International Accounting Standards Board speziell verlangt, sich Einblick in die voraussichtlichen Auswirkungen seiner Standardsetzungsvorschläge zu verschaffen und für jedes Exposure Draft und jeden endgültigen Standard eine Wirkungsanalyse zu veröffentlichen. Die Anforderungen des Due Process Handbook stellen jedoch Verbesserungen an der Rechnungslegung und an der Bewertung der voraussichtlichen Befolgungskosten für Nutzer und Ersteller in den Mittelpunkt und lassen die weiterreichenden Auswirkungen der IFRS auf die finanzielle Stabilität, die Wirtschaft bzw. die Nachhaltigkeit außer Acht.

Im Jahr 2013 gründete die IFRS-Stiftung ein Beratungsgremium, die Beratergruppe zur Wirkungsanalyse (Effects Analysis Consultative Group), um das IASB bei der Verbesserung seiner Methodik zur Wirkungsanalyse zu unterstützen. In dieser Hinsicht wurden bei der Wirkungsanalyse zur Unterstützung der Herausgabe des IFRS 16 Leasingverhältnisse gewisse Fortschritte erzielt, denn in dieser Analyse wurden die wirtschaftlichen Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen des Standards auf die Fremdkapitalkosten von Unternehmen, auf Kreditvereinbarungen (wobei man sich die Ergebnisse einer Studie der EFRAG zunutze machte), auf die Anforderungen an die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel von Banken und auf den Zugang zu Finanzmitteln für kleinere Unternehmen besonders berücksichtigt. 2019 leitete die IFRS-Stiftung eine öffentliche Konsultation ein, die Bestandteil der Überprüfung des Due Process Handbook war und ergab, dass die Wirkungsanalyse ausdrücklich in den gesamten Verlauf des Standardsetzungsprozesses des IASB eingebettet werden und die voraussichtlichen Vorteile neuer IFRS-Standards für die langfristige finanzielle Stabilität berücksichtigen sollte. Vom Board wird allerdings nicht verlangt, die möglichen weiterreichenden wirtschaftlichen oder sonstigen Folgen einer Änderung in der Rechnungslegung zu bewerten.

Was den Grundsatz der Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bildes betrifft, so veröffentlichte das IASB im März 2018 das überarbeitete Rahmenkonzept für die Rechnungslegung, in dem das Board unverbindliche Leitlinien für die Ausarbeitung von IFRS-Standards erhält. Das Rahmenkonzept wurde zwar von der Europäischen Union nicht übernommen, definiert aber die qualitativen Merkmale nützlicher Finanzinformationen und bietet damit einen dem Grundsatz der Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bildes förderlichen konzeptionellen Hintergrund. Im überarbeiteten Rahmenkonzept wird klargestellt, dass die bereitgestellten Informationen den Nutzern dabei helfen sollen, zu beurteilen, wie gut die wirtschaftlichen Ressourcen eines Unternehmens durch das Management verwaltet werden; außerdem wird dort ausgeführt, dass die Anwendung des Vorsichtsprinzips, nach dem bei Entscheidungen unter Unsicherheit verfahren wird, die Genauigkeit der Rechnungslegung gefördert.

Vergrößerung der finanziellen Unabhängigkeit der Begünstigten vom privaten Sektor und von Ad-hoc-Mitteln und somit Erhöhung ihrer Kapazitäten und ihrer Glaubwürdigkeit.

Entwicklung der Mittel der IFRS-Stiftung

Beträge in Mio. GBP

2018

2017

2016

2015

2014

Empfangener Finanzierungsbeitrag

22,0

25,1

24,1

21,3

22,6

Einnahmen aus Veröffentlichungen

8,6

6,6

6,1

5,8

5,5

Reinertrag

2,9

8,7

3,2

2,7

3,7

Beiträge internationaler Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

5,4

8,7

7,7

7,0

6,4

Durchschnittlicher Personalbestand

142

134

137

139

136

Aufschlüsselung der Finanzierungsmittel der IFRS-Stiftung

 

Beitragszahler

2018

2017

2016

2015

2014

 

Internationale Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

24,0 %

34,7 %

31,3 %

33,0 %

28,5 %

Europäische Kommission

18,5 %

16,5 %

15,6 %

15,4 %

13,6 %

EU-Mitgliedstaaten (ohne Vereinigtes Königreich)

13,6 %

12,4 %

11,9 %

12,6 %

12,7 %

Vereinigtes Königreich

3,6 %

3,5 %

3,5 %

4,1 %

3,8 %

Europäische Union insgesamt

35,8 %

32,4 %

31,0 %

32,2 %

30,2 %

Asien/Ozeanien

32,7 %

25,6 %

29,0 %

25,2 %

24,5 %

Nord-, Mittel- und Südamerika

6,1 %

5,8 %

6,6 %

7,9 %

15,0 %

Afrika

0,6 %

0,5 %

1,2 %

0,9 %

0,8 %

Sonstige

0,8 %

0,9 %

0,9 %

0,8 %

1,0 %

Die Finanzierung der IFRS-Stiftung erfolgt in erster Linie durch freiwillige Beiträge aus Hoheitsgebieten (die normalerweise als Prozentanteil des Bruttoinlandsprodukts berechnet werden) und von internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Durch diesen Mechanismus entstehen Schwankungen bei den Einnahmen der Stiftung. Dementsprechend verschleiert die Stabilität der im Zeitraum von 2014 bis 2018 gemeldeten Beitragssummen einen erheblichen Rückgang der Beiträge aus den Vereinigten Staaten (von 15 % der gesamten Finanzmittel im Jahr 2014 auf 6,1 % im Jahr 2018), der durch die gestiegene finanzielle Unterstützung durch die Europäische Union (von 13,5 auf 18,5 %) und durch China (von 8 auf 11 %) teilweise ausgeglichen wurde.    Im Zeitraum von 2014 bis 2018 meldete die Stiftung konstant positive Erträge und stärkte ihre Finanzlage durch kumulierte Rücklagen in Höhe von 21 Mio. GBP. Zudem steigerte sie ihre aus eigenen Veröffentlichungen und Lizenzvergaben erzielten Einnahmen erheblich. Um eine ausgeglichene Finanzlage erreichen zu können, stützt sie sich jedoch nach wie vor auf Beiträge internationaler Wirtschaftsprüfungsnetze.

Förderung der Transparenz und der Beteiligung von Interessenträgern am Standardsetzungs- und Übernahmeverfahren

In der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen aus dem Jahr 2015, die eine Grundlage für den Bericht über die Evaluierung der Verordnung Nr. 1606/2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards bildet, wird festgestellt, dass die IFRS-Stiftung in Bezug auf ihre Standardsetzungstätigkeiten nach gut entwickelten, transparenten Verfahren arbeitet. 21 Eine Übersicht über die Verfahren wird im jährlichen Bericht der Kommission über die Tätigkeiten der IFRS-Stiftung aufgeführt. Im Februar 2013 wurde eine umfassende Überarbeitung des Due Process Handbook der Stiftung angenommen.

Im Zeitraum 2014-2018 blieben die Anforderungen an das Verfahren im Wesentlichen unverändert. Das IASB schloss jedoch seine zweite und dritte, nach der Einführung von IFRS-Standards vorgesehene Überprüfung ab; diese Überprüfungen betrafen den IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und den IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts. Die Überprüfungen zeigten eine Reihe von Herausforderungen auf, die im Zusammenhang mit dem IFRS 3 hinsichtlich der Komplexität der buchmäßige Erfassung des Geschäfts- oder Firmenwerts (Goodwill) entstanden waren, und hoben außerdem Bedenken hinsichtlich der im IFRS 13 vorgesehenen Angabepflichten hervor. Diese Feststellungen werden derzeit mit Hilfe gezielter Forschungsprojekte angegangen, die Bestandteil des Arbeitsplans der Stiftung sind. Im Jahr 2017 gaben die Treuhänder der IFRS-Stiftung eine externe Studie über die Wahrnehmung der Stiftung durch Interessenträger in Auftrag. Aus den Ergebnissen ging eine sehr positive Bewertung ihrer Unabhängigkeit und Transparenz hervor. 22  

Was Transparenzregister betrifft, wird die IFRS-Stiftung ab Dezember 2019 vierteljährlich ein Register über das Engagement von Interessenträgern veröffentlichen. In dem Register werden alle Kontakte von Board-Mitgliedern des IASB mit externen Parteien erfasst, die länger als 30 Minuten dauerten.

EFRAG

4.2.3.Die wichtigsten Arbeitsergebnisse der EFRAG

In der Zeit von 2014 bis 2018 führte die EFRAG ihre interne Reform durch und entsprach damit den Empfehlungen des Maystadt-Berichts vom Oktober 2013; abgeschlossen wurde die Reform im Juli 2016 mit der Bestellung von Jean-Paul Gauzes zum Präsidenten des EFRAG-Boards. Die EFRAG setzte außerdem ihre Übernahmebewertungen im Hinblick darauf, ob IFRS die technischen Kriterien der IAS-Verordnung einschließlich des Grundsatzes der Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bildes erfüllen, fort und verstärkte ihre Arbeit an Stellungnahmen zu der Frage, ob neue oder geplante Berichtspflichten für das öffentliche Interesse förderlich sind oder nicht. Die folgenden wichtigen Arbeitsergebnisse sind besonders zu erwähnen:

·die Arbeit der EFRAG an der Übernahmeempfehlung zum IFRS 17 Versicherungsverträge, die durch eine eingehende Wirkungsanalyse mit einer umfassenden Fallstudie mit 11 Versicherungsunternehmen, einer vereinfachten Fallstudie mit 49 Versicherungsunternehmen sowie einer Nutzerbefragung untermauert wurde;

·die Übernahmeempfehlung zum IFRS 16 Leasingverhältnisse im Jahr 2017;

·die Wirkungsanalyse der EFRAG (als Pilotstudie angelegt) des IASB-Diskussionspapiers zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital;

·ein Forschungsprojekt zu den Folgen des IFRS 9 für langfristige Investitionen und

·die im September 2018 erfolgte Gründung eines Europäischen Labors (European Lab), das ihre Tätigkeiten und Implikationen bei den Entwicklungen auf den Gebieten der Unternehmensberichterstattung, der Digitalisierung und der nachhaltigen Finanzwirtschaft prüfen soll.

Im Jahr 2019 wurde das Arbeitsprogramm der EFRAG bisher weitgehend durch die Standardsetzungsagenda des IASB bestimmt. Die Tätigkeit der EFRAG im Zusammenhang mit der Übernahme von Standards spielt weiterhin eine wichtige Rolle; dies trifft insbesondere in Anbetracht der Entscheidung des IASB zu, Änderungen am IFRS 17 zu erwägen, was für die EFRAG bedeutet, dass sie eine schriftliche Stellungnahme zu den Änderungen herausgeben und dabei die Implikationen für den Entwurf ihrer Übernahmeempfehlung zu diesem Standard berücksichtigen muss. Darüber hinaus leistet sie durch ihre Forschungsarbeit an den Bilanzierungsmethoden für Eigenkapitalinstrumente im Hinblick auf die Ermittlung möglicher alternativer Bilanzierungsmethoden zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von Portfolios mit Eigenkapital und eigenkapitalähnlichen Instrumenten weiterhin einen aktiven Beitrag zum Aktionsplan für nachhaltiges Wachstum. Und schließlich verfolgt die EFRAG die Forschungsarbeit des IASB im Zusammenhang mit dem Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderungen, der Darstellung von Jahresabschlüssen und Angabepflichten genau.

Das 2018 gegründete European Corporate Reporting Lab wird Innovationen auf dem Gebiet der Unternehmensberichterstattung auf der Grundlage des Aktionsplans der Europäischen Kommission zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums anregen. Nach einer Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen im Dezember 2018 wurde die erste Projektarbeitsgruppe gegründet und nahm im Februar 2019 ihre Arbeit auf.

4.2.4.Wie effektiv war die EFRAG bisher bei der Erreichung ihrer Ziele bzw. welche Fortschritte wurden dabei gemacht?

Auch wenn eine vollständige Umwandlung in messbare Indikatoren schwierig ist, sind die Fortschritte der EFRAG bei der Erfüllung ihres Auftrags, der Europäischen Kommission respektierte Empfehlungen zu geben und die europäische Sichtweise der Rechnungslegung in der internationalen Arena zu vertreten, real.

Wichtigste Erkenntnisse

Wahrung der Unionsinteressen

Betrachtet man Wert und Einfluss der bisher von der EFRAG hervorgebrachten Arbeitsergebnisse, so ist die hohe Qualität der durchgeführten Tätigkeiten zu erkennen. In den vergangenen fünf Jahren hat die EFRAG umfassende Bewertungen des öffentlichen Interesses sowie Wirkungsanalysen für wichtige Standards abgegeben. Durch die Berücksichtigung der Prioritäten der Interessenträger war die Forschungsarbeit der EFRAG von entscheidender Bedeutung für den europäischen Beitrag zur Ausarbeitung internationaler Rechnungslegungsstandards. Im Verlauf der letzten zehn Jahre veröffentlichte die EFRAG über 700 Dokumente zur Verbesserung der IFRS. Interessenträger haben Wert und Wirksamkeit der EFRAG bestätigt.

Der Einfluss der EU auf die Standardsetzung des IASB

Die Qualität des ordnungsgemäßen Verfahrens (Due Process) der EFRAG, dessen Fundament von Anfang an ihre evidenzbasierte Forschungsagenda, ihr Engagement für Konsultationen und ihre Sensibilität bei allen IASB-Projekten bildete, hat ihren Einfluss in den Debatten über die internationale Rechnungslegung im Beurteilungszeitraum sicherlich erhöht. Über ihre Beiträge zur Agenda des IASB hinausgehend führte die EFRAG mehr Arbeit auf eigene Initiative aus und bot somit Gelegenheit, über die künftige Richtung der Standardsetzung und Rechnungslegung nachzudenken. Der EFRAG gelang es, dafür zu sorgen, dass für Europa spezifische Umstände angemessen berücksichtigt wurden, bevor das IASB Schlüsselentscheidungen traf. Die Arbeitsprojekte der EFRAG zu den Themen dynamisches Risikomanagement 23 und buchmäßige Erfassung des Geschäfts- oder Firmenwerts 24 sind gute Beispiele für den Einfluss der EFRAG auf das IASB (auch wenn die Projekte noch nicht zu konkreten Standardsetzungsaktivitäten des IASB geführt haben).

Unabhängigkeit der EFRAG

Die Finanzierungsstruktur der EFRAG basiert auf einem öffentlich-privaten Finanzierungsmodel, wobei der größte Teil des Beitrags von der Europäischen Kommission stammt. Im Verlauf von fünf Jahren traten nur bei den Finanzmitteln der Europäischen Kommission geringfügige Veränderungen ein. Er beträgt höchstens 60 % der förderfähigen Ausgaben, wobei die von der EFRAG gemeldeten Kosten jedoch jedes Jahr anders ausfallen und sich folglich auch die gesamte Finanzierung ändert. Die Beiträge nationaler Organisationen machen etwa ein Drittel der gesamten Finanzmittel der EFRAG aus. 82 % dieses Betrags stammen von vier Mitgliedstaaten, was aber nicht zu einem dominierenden Einfluss auf die EFRAG geführt hat. Unter dem Strich haben die neue Organisationsstruktur und die Diversifizierung der Finanzierung, die aus der Maystadt-Reform entstanden, gut funktioniert und führten zu höherer Glaubwürdigkeit und größerem Ansehen ohne Beeinträchtigung der Unabhängigkeit der Organisation.

Die Transparenz der EFRAG voranbringen und ihre Organisationsstruktur verbessern

Dies ist ein Gebiet der kontinuierlichen Verbesserung. Insgesamt fielen die Ergebnisse der von der EFRAG bezüglich Transparenz und Organisationsstruktur durchgeführten Maßnahmen äußerst positiv aus.

Wichtigste Erkenntnisse

aDas EFRAG Board erzielte sämtliche Schlussfolgerungen im Konsens und musste nicht auf das Abstimmungsverfahren zurückgreifen.

aDie Transparenz des öffentlichen Due Process hat sich weiterentwickelt.

aEine stärker diversifizierte Zusammensetzung des Benutzergremiums sowie des EFRAG-Boards und des Technischen Ausschusses der EFRAG (TEG) in geografischer und fachlicher Hinsicht stellt sicher, dass viele unterschiedliche Ansichten in ihrer Gesamtheit von der EFRAG gebührend berücksichtigt werden.

aDie unter der Aufsicht der Generalversammlung der EFRAG jährlich bei seinen eigenen Mitgliedern durchgeführte Leistungs- und Wirksamkeitsüberprüfung zeigte, dass die Organisationsstruktur insgesamt gesehen gut funktionierte.

aIm Hinblick auf Interessenkonflikte wurden keine Probleme festgestellt.

aAlle Sitzungen des EFRAG Boards, des EFRAG Expertenausschusses (Technical Expert Group - EFRAG TEG) und des Beratenden Forums der Standardsetzer der EFRAG (Consultative Forum of Standard Setters – EFRAG CFSS) finden öffentlich statt und können seit März 2018 mittels Webcast verfolgt werden.

aDie Tagesordnungen und Zusammenfassungen der Sitzungen sowie unterstützende Unterlagen zu den Tagesordnungen für wichtige Sitzungen werden auf der Website der EFRAG veröffentlicht.

aDie EFRAG veröffentlicht Standpunktentwürfe zur öffentlichen Konsultation, führt Feldtests und andere Formen der Wirkungsanalyse durch und organisiert Befragungen.

·Zwei Vorbehalte bleiben jedoch bestehen:

oEiner betrifft die Fähigkeit zur Erfassung der vollen Bandbreite der Ansichten von Interessenträgern in Europa (z. B. kleinen Nutzer);

oEin obligatorisches Transparenzregister für Zusammenkünfte mit externen Interessenträgern besteht noch nicht, ist aber auf gutem Wege.

Das PIOB

4.2.5.Die wichtigsten Arbeitsergebnisse des PIOB

Während des gesamten betrachteten Zeitraums pflegte das PIOB enge Kontakte zu den von ihm beaufsichtigten Standardsetzungsgremien sowie zu deren drei Beratergruppen, dem Compliance Advisory Panel, dem Nominierungsausschuss und dem Führungsgremium der IFAC. Die kritischen Beiträge des PIOB schärften die Diskussion über die Ausarbeitung neuer internationaler Standards für Abschlussprüfungen und trugen auf diese Weise zu Standards bei, die stärker auf das öffentliche Interesse eingehen als es sonst der Fall gewesen wäre.

4.2.6.Wie effektiv war das PIOB bisher bei der Erreichung seiner Ziele bzw. welche Fortschritte wurden dabei gemacht?

Die Finanzhilfe der EU an die PIOB war für die Gewährleitung eines Mindestniveaus an Unabhängigkeit gegenüber der IFAC und dem Berufsstand des Abschlussprüfers im Allgemeinen unverzichtbar.

4.3. Sind die Programmziele im Hinblick auf ihre Vollständigkeit (neue Bedürfnisse) oder im Hinblick auf ihre Genauigkeit (Veränderungen oder Verschwinden von Bedürfnissen) noch relevant?

Wichtigste Erkenntnisse

Die Ziele des Programms bleiben im Großen und Ganzen gültig, obgleich die Erreichung eines einheitlichen Normenwerks internationaler Rechnungslegungsstandards auf kurze und mittlere Sicht nicht mehr realisierbar zu sein scheint. Nach dem Urteil der Dienststellen der Kommission ist die Sicherstellung der internationalen Akzeptanz von IFRS-Standards aber weiterhin für Unternehmen von Nutzen, die in ausländischen Hoheitsgebieten Kapital aufnehmen wollen oder über bedeutende grenzüberschreitende Aktivitäten verfügen. Darüber hinaus belegt die Notwendigkeit einer Verbesserung der Effizienz der Kapitalmärkte bei der Zuweisung von Mitteln für die Finanzierung nachhaltigen Wachstums, dass die langfristige Finanzierung der EFRAG sichergestellt werden sollte, damit sie Nachhaltigkeitsbewertungen von IFRS-Standards durchführen und empfehlenswerte Verfahren auf den Gebieten der Unternehmensberichterstattung und der nichtfinanziellen Informationen voranbringen kann.

Gewährleistung der unionsweiten Vergleichbarkeit und Transparenz von Unternehmensabschlüssen;

Die Relevanz des Finanzierungsprogramms ist in erster Linie auf die 2002 als Teil der Rechnungslegungsstrategie der EU angenommene IAS-Verordnung zurückzuführen. In der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament aus dem Jahr 2000 25 wurde betont, dass die derzeit bestehenden Richtlinien zur Rechnungslegung den Bedürfnissen solcher Unternehmen nicht gerecht werden, die auf europäischen oder internationalen Wertpapiermärkten Kapital aufnehmen wollen, wobei dies auf die Unterschiede in der Rechnungslegung zurückzuführen ist, die aufgrund der zahlreichen, in den Rechnungslegungsrichtlinien enthaltenen Optionen und des innerhalb der EU herrschenden, unterschiedlichen Niveaus bei der Durchsetzung von Rechnungslegungsvorschriften bestehen.

Diesbezüglich wurde in der Evaluierung der Verordnung Nr. 1606/2002 aus dem Jahr 2015 hervorgehoben, dass die Kapitalmärkte in der EU durch die IFRS an Effizienz gewannen, weil die Abschlüsse von Unternehmen aufgrund dieser Standards transparenter und leichter vergleichbar wurden. Darüber hinaus sind die Rechnungslegungsrichtlinien seit 2013 nicht geändert worden, während die EU im Rahmen der IAS-Verordnung die neuen IFRS-Standards IFRS 15 Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden, IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 16 Leasingverhältnisse annahm. Infolgedessen nahm die Relevanz der IFRS-Standards als einheitliches Normenwerk internationaler Rechnungslegungsstandards für Unternehmen, die an einem geregelten Markt zugelassen sind, gegenüber den Rechnungslegungsrichtlinien weiter zu. Die Dienststellen der Kommission gehen daher davon aus, dass die Ziele des europäischen Finanzierungsprogramms ihre Gültigkeit behalten.

Förderung der Angleichung von bestehenden und künftigen Rechnungslegungsstandards mit dem letztendlichen Ziel, ein einheitliches Normenwerk von Rechnungslegungsstandards zu erreichen

In Anbetracht der im vorstehenden Abschnitt umrissenen Einschränkungen der Wirksamkeit und insbesondere in Anbetracht der Einstellung des gemeinsamen Standardsetzungsprogramms des International Accounting Standard Board und des US Financial Accounting Standard Board erscheint das Ziel, ein einheitliches Normenwerk von Rechnungslegungsstandards zu erreichen, in absehbarer Zukunft nicht realisierbar zu sein. Im Jahr 2016 erlaubte die Börsenaufsichtsbehörde der Vereinigten Staaten jedoch rund 525 ausländischen Emittenten (davon etwa 125 Emittenten aus der EU 26 ), gemäß IFRS erstellte Jahresabschlüsse einzureichen; dies trägt zur internationalen Akzeptanz der IFRS in anderen Hoheitsgebieten bei. Relevant bleibt das Ziel der Förderung der Angleichung von Rechnungslegungsstandards darüber hinaus für Hoheitsgebiete, die sich für eine wesentliche Angleichung ihrer nationalen Rechnungslegungsstandards an die IFRS entschieden haben, beispielsweise die Volksrepublik China.

Dementsprechend erkennen die Dienststellen der Kommission an, dass mit weiteren Fortschritten bei der Nutzung von IFRS kurzfristig nicht zu rechnen ist. Die Sicherstellung der internationalen Akzeptanz von IFRS-Standards ist aber weiterhin für Unternehmen von Nutzen, die in ausländischen Hoheitsgebieten Kapital aufnehmen wollen oder über bedeutende ausländische Betriebe in Hoheitsgebieten verfügen, die die Verwendung von IFRS vorschreiben oder erlauben.

Gewährleistung, dass die Interessen der Union beim internationalen Standardsetzungsprozess gebührend berücksichtigt werden.

Dieses politische Ziel ergibt sich unmittelbar aus der Wahlmöglichkeit, die Zuständigkeit für die Festlegung von Anforderungen an die Rechnungslegung einer unabhängigen Nicht-Regierungsorganisation ohne unmittelbare Rechenschaftspflicht gegenüber der Europäischen Union zu übertragen. Die Organisationsstruktur der IFRS-Stiftung stützt sich auf eine streng paritätische Verteilung der Mitglieder des Treuhänderausschusses und des International Accounting Standard Board nach geografischen Kriterien. 2015 führte die Stiftung eine öffentliche Konsultation über die in ihrer Organisationsstruktur herrschende geografische Verteilung durch. Manche Interessenträger, darunter die Europäische Kommission, merkten an, dass die Zusammensetzung der Mitgliedschaft die Verpflichtung zur Annahme der IFRS und den relativen Anteil am Finanzierungsbeitrag an die Stiftung widerspiegeln sollte. Die Stiftung bekräftigte jedoch erneut, dass die Mitgliedschaft für die Kapitalmärkte der Welt repräsentativ sein und den Anforderungen des geografischen Gleichgewichts unterliegen sollte, um eine gleichwertige Vertretung von Asien-Ozeanien, Europa und Amerika zu gewährleisten.

Demzufolge gelangen die Dienststellen der Kommission in Anbetracht der mangelnden Fortschritte bei der Festlegung einer Organisationsstruktur, in der sich die tatsächliche Nutzung der IFRS durch Hoheitsgebiete und deren Beiträge zur Finanzierung der Stiftung widerspiegeln, zu dem Urteil, dass das politische Ziel, eine angemessenere Beaufsichtigung der Tätigkeiten der Stiftung sicherzustellen, weiterhin wesentliche Bedeutung hat, und zwar sowohl vor der Annahme von Standards als auch während des gesamten Standardsetzungsprozesses. Dies impliziert insbesondere, dass der Auftrag der EFRAG, auf vorgelagerter Ebene die Debatte über Internationale Rechnungslegungsstandards zu beeinflussen, im Hinblick auf die Leistung von Beiträgen zur evidenzbasierten Standardsetzung durch quantitative Folgenabschätzungen weiterhin einen Eckpfeiler des Programms darstellt.

Vergrößerung der finanziellen Unabhängigkeit der Begünstigten vom privaten Sektor und von Ad-hoc-Mitteln und somit Erhöhung ihrer Kapazitäten und ihrer Glaubwürdigkeit.

Im Verlauf des Bewertungszeitraums meldete die IFRS-Stiftung konstant Gewinne und kumulierte Rücklagen, die zur Deckung der Betriebskosten von fünfzehn Monaten ausreichen. 27 Sie steigerte ferner ihre wiederkehrenden, aus Lizenzverträgen erzielten eigenen Einnahmen. Den Treuhändern der IFRS-Stiftung gelang es jedoch nicht, eine stabile Beitragsregelung auf der Grundlage des Bruttoinlandsprodukts von Hoheitsgebieten einzuführen. Demzufolge ist die Stiftung beim größten Teil ihrer Finanzmittel nach wie vor auf freiwillig geleistete jährliche Finanzierungen angewiesen. Darüber hinaus stellte die US Securities Exchange Commission während des erfassten Zeitraums ihre finanzielle Unterstützung der Stiftung ein, so dass sich der relative Anteil internationaler Wirtschaftsprüfungsnetze an den Finanzmitteln erhöhte und zwischen 2015 und 2017 fast ein Drittel der gesamten Finanzmittel der Stiftung umfasste; im Jahr 2018 betrug er 24 %. 28

Bei der EFRAG haben die Diversifizierung der Finanzierung und die auf die Maystadt-Reform zurückzuführende Organisationsstruktur die Glaubwürdigkeit der EFRAG als im öffentlichen Interesse Europas arbeitende Organisation erhöht. Bisher hat sich dies positiv auf die Art der von der EFRAG ausgeübten Einflussnahme auf IFRS ausgewirkt. Heute stützt sich die Finanzstruktur vor allem auf Beiträge der EU und nationaler Organisationen, die insgesamt 85 % ihrer Finanzmittel darstellen. Mit dem Brexit und dem möglichen Ausscheiden der Aufsichtsbehörde des Vereinigten Königreichs (FRC) wird die finanzielle Unabhängigkeit der EFRAG eine noch höhere Relevanz für die Gewährleistung ihrer Fähigkeit zur Erfüllung ihres Auftrags annehmen.

Was das PIOB betrifft, so besteht eine Diversifizierung der Finanzquellen, wobei ein erheblicher Beitrag von der IFAC stammt, der jedoch den Bestimmungen der Satzung entsprechend unter der Schwelle von zwei Dritteln liegt.

Die Dienststellen der Kommission gelangen dementsprechend zu dem Urteil, dass die Sicherstellung der finanziellen Unabhängigkeit der Begünstigten weiterhin ein bedeutendes Ziel bleibt.

Überwachung des Prozesses, der zur Annahme der internationalen Rechnungslegungsstandards führt, und sonstige im öffentlichen Interesse liegende Tätigkeiten der International Federation of Accountants.

Das PIOB ist für die Überwachung des ordnungsgemäßen Verfahrens (Due Process) im internationalen Standardsetzungsprozesses auf den Gebieten der Abschlussprüfung, Versicherung, Ausbildung und Ethik zuständig.

Die IAS werden – mittel- oder unmittelbar – in allen EU-Mitgliedstaaten genutzt. Ein gut funktionierendes PIOB ist für die Beaufsichtigung der Standardsetzungsgremien erforderlich, damit sichergestellt werden kann, dass neue oder geänderte Standards unter Wahrung des öffentlichen Interesses ausgearbeitet werden; das bedeutet, dass sie sensibel für die Bedürfnisse der Interessenträger, rechenschaftspflichtig und transparent sein und die Prioritäten des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfen mit denen sämtlicher Interessenträger (darunter auch Investoren und andere Nutzer von Abschlüssen) in Einklang bringen müssen.

Förderung der Transparenz und der Beteiligung von Interessenträgern am Standardsetzungs- und Übernahmeverfahren.

Die Dienststellen der Kommission gelangen zu dem Urteil, dass die Sicherstellung einer fairen, transparenten Konsultation der interessierten Kreise nach wie vor ein Eckpfeiler der Standardsetzungs- und Übernahmeverfahren ist, damit gewährleistet werden kann, dass die Ansichten aller europäischen Interessenträger in sämtlichen Stadien des ordnungsgemäßen Verfahrens (Due Process) der Begünstigten angemessen berücksichtigt werden.

Sind neue Bedürfnisse entstanden?

Die Dienststellen der Kommission ermittelten zwei neue wichtige Bedürfnisse mit Relevanz für das Unionsprogramm. Diese sind die steigende Nachfrage nach einem elektronischen Zugang zu Finanzinformationen und die Notwendigkeit einer Verbesserung der Effizienz der Kapitalmärkte bei der Zuweisung von Mitteln für die Finanzierung nachhaltigen Wachstums.

Die Nachfrage nach einem elektronischen Zugang zu Finanzinformationen

Im Jahr 2013 wurde die Transparenzrichtlinie dahingehend geändert, dass zur Erleichterung grenzübergreifender Investitionen und um Investoren einen einfachen Zugang zu vorgeschriebenen Informationen zu ermöglichen ab 1. Januar 2020 die Erstellung der jährlichen Finanzberichte in einem einheitlichen elektronischen Berichtsformat vorgeschrieben wurde. Der technische Regulierungsstandard für das europäische einheitliche elektronische Berichtsformat wurde am 29. Mai 2019 von der Europäischen Kommission angenommen und bestimmt, dass die für die Darstellung von IFRS-Konzernabschlüssen verwendete Taxonomie eine Erweiterung der von der IFRS-Stiftung gepflegten IFRS-Taxonomie sein soll.

Die IFRS-Taxonomie spiegelt die in den IFRS festgelegten Darstellungs- und Angabepflichten wider und wird jedes Jahr von der Stiftung aktualisiert. In Anschluss an eine 2015 durchgeführte öffentliche Konsultation gaben die Treuhänder im Juni 2016 einen Anhang zum Due Process Handbook der Stiftung heraus, in dem die erforderliche Pflege der IFRS-Taxonomie dargestellt wird. In ihm wird insbesondere vorgesehen, dass Aktualisierungen der Taxonomie bei der Annahme eines neuen Standards oder einer Änderungen durchgeführt werden, wobei spätestens nach der Veröffentlichung des endgültigen Standards eine öffentliche Konsultation eingeleitet wird.

 Verbesserung der Effizienz der Kapitalmärkte bei der Zuweisung von Mitteln für die Finanzierung nachhaltigen Wachstums

Im Laufe des bei der Bewertung berücksichtigten Zeitraums rückten die Vereinbarung über die nachhaltigen Entwicklungsziele der UN (2015) und das Pariser Klimaschutzübereinkommen (2016) den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft an die Spitze der politischen Tagesordnung und trugen dazu bei, das sich der Schwerpunkt der Aufmerksamkeit immer stärker auf die Nachhaltigkeit von Unternehmen und Investitionen verlagerte. Dies wiederum unterstrich die Notwendigkeit einer Verbesserung der Transparenz von Unternehmen im Hinblick auf Fragen der Nachhaltigkeit und gab Anlass zu neuen Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen von IFRS-Standards. Insbesondere der Bericht der Hochrangigen Expertengruppe aus dem Jahr 2018 über die Finanzierung einer nachhaltigen europäischen Wirtschaft hob hervor, dass die IFRS-Standards für langfristige Investitionen eventuell nicht förderlich sind.

Die Europäische Kommission bat die EFRAG demzufolge im Rahmen ihres Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums aus dem Jahr 2018 darum, mögliche Verbesserungen an der buchmäßigen Erfassung langfristiger Investitionen in Eigenkapitalinstrumente in Erwägung zu ziehen; zugleich verpflichtete sie sich, soweit zweckdienlich eine Bewertung der Auswirkungen neuer oder überarbeiteter IFRS-Standards auf nachhaltige Investitionen anzufordern. Das Ziel dieser Initiative besteht darin, zu verhindern, dass Bilanzierungsmethoden nach IFRS Negativanreize für die Zuweisung langfristiger, für den Übergang auf eine nachhaltige Wirtschaft benötigter Finanzmittel setzen helfen.

Der Vorsitzende des IASB machte 2019 darauf aufmerksam, dass die IFRS-Stiftung nicht für ein Engagement auf dem Gebiet der Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgestattet sei und sich auf den Bedarf der Investoren an Finanzinformationen konzentrieren sollte. Er erkannte jedoch an, dass Nachhaltigkeitsfragen Einfluss auf die Rechnungslegung haben könnten, und schlug vor, dass Überlegungen zur Nachhaltigkeit, sofern sie finanziell wesentlich sind, mittels Aktualisierung und Anpassung der Erklärung zur Vorgehensweise beim Lagebericht Rechnung getragen werden könnte. Die Erklärung zur Anwendungspraxis vermittelt unterverbindliche Leitlinien zu den Hintergrundinformationen, die den Rahmen für die Interpretation von Jahresabschlüssen setzen. Hierzu zählen insbesondere Einblicke in die Strategie des Unternehmens und die bei ihrer Umsetzung erzielten Fortschritte.

Aus der Entscheidung des IASB, bei der Ausarbeitung von IFRS-Standards Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit nicht zu berücksichtigen, folgt, dass der Umfang der Tätigkeiten der EFRAG im Zusammenhang mit der Übernahme dieser Standards zunehmen wird, um einen angemessenen Schutz dieser Dimension des europäischen öffentlichen Interesses zu gewährleisten. Diesbezüglich hat die EFRAG 2018 bereits zwei technische Stellungnahmen zu möglichen Verbesserungen an den Anforderungen des IFRS 9 Finanzinstrumente in Bezug auf langfristige Investitionen in Eigenkapitalinstrumente herausgegeben; auch wird sie ihre Arbeit an möglichen alternativen Bilanzierungsmethoden für die künftige Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von Eigenkapital und eigenkapitalähnlichen Instrumenten fortsetzen.

Da die Tätigkeiten der EFRAG hinsichtlich der Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen künftig eine logische Erweiterung ihres künftigen Auftrags darstellen werden, sollte sie finanziell angemessen ausgestattet werden. Daher ist es sinnvoll, dass das künftige Binnenmarktprogramm, das von den Verhandlungen über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen abhängig ist, flexible Finanzierungsregelungen enthält, die sicherstellen, dass diese Tätigkeiten ebenfalls gedeckt sind.

4.4.In welchem Umfang ist das Programm mit anderen unionspolitischen Zielen kohärent oder bestehen zwischen den von den Begünstigten durchgeführten Tätigkeiten Inkohärenzen (Kohärenz)?

Wichtigste Erkenntnisse

Die Tätigkeiten der Begünstigten sind kohärent und stehen vollständig im Einklang mit dem Ziel der EU, die Kapitalmarktunion zu stärken.

Kohärenz zwischen den Tätigkeiten der Begünstigten

Auf dem Gebiet der Rechnungslegung stellt das EU-Finanzierungsprogramm darauf ab, die Förderung eines einzigen Satzes internationaler Rechnungslegungsstandards sicherzustellen und die Interessen der europäischen Bürgerinnen und Bürger sowie die politischen Ziele der EU zu wahren. Bezüglich der Kohärenz zwischen diesen beiden potenziell widersprüchlichen Zielen ist man daher auf die Fähigkeit der EFRAG angewiesen, zu einem möglichst frühen Zeitpunkt im Standardsetzungsprozess Kontakt mit dem IASB aufzunehmen, um die Bedenken europäischer Interessenträger auszuräumen. Diesbezüglich gelangt der Bericht zu dem Urteil, dass die EFRAG ihren Auftrag, rechtzeitig vor der Übernahme eines neuen Standards Einfluss auf das IASB auszuüben, erfolgreich erfüllt hat. Er hebt jedoch auch hervor, dass der Auftrag der EFRAG künftig eine zunehmend größere Herausforderung darstellen könnte, weil das IASB Nachhaltigkeitsfragen bei der Ausarbeitung von IFRS-Standards nicht ausdrücklich berücksichtigt und die Folgen der Einführung eines neuen Rechnungslegungsstandards über die Verbesserung der Rechnungslegung und die voraussichtlichen Durchführungskosten hinaus nicht systematisch bewerten muss.

Von unserer Analyse ausgehend sollte die unterschiedliche Schwerpunktsetzung zwischen der Vorstellung des weiterreichenden „öffentlichen Interesses“, wie es die Union in der IAS-Verordnung darlegt, und dem engeren Fokus des IASB auf eine qualitative Verbesserung finanzieller Informationen angemessen berücksichtigt werden, insbesondere im Hinblick auf das weitergehende EU-Ziel eines Übergangs zu einer nachhaltigeren Wirtschaft. Dies könnte eine gewisse zusätzliche Flexibilität im Übernahmeverfahren für vom IASB herausgegebene IFRS-Standards rechtfertigen, indem unter genau festgelegten Umständen bestimmte, den umfassenderen Zielen der Politik der EU widersprechende Bestimmungen eines neuen Standards oder einer Interpretation geändert werden können.

Kohärenz mit anderen politischen Zielen

Auf dem Gebiet der Rechnungslegung soll das Unionsprogramm die IAS-Verordnung ergänzen und sicherstellen, dass neue, von der IFRS-Stiftung herausgegebene Rechnungslegungsstandards die Übernahmekriterien erfüllen, bevor sie von der Europäischen Union angenommen werden. Daraus folgt, dass es außerdem indirekt zu den weiterreichenden Zielen der Gewährleistung einer wirksamen und kostengünstigen Funktionsweise der Kapitalmärkte der Union und zur Stärkung des freien Kapitalverkehrs im Binnenmarkt beiträgt. Die Analyse im Abschnitt über Relevanz zeigt darüber hinaus deutlich, dass das Programm weiterhin vollständig im Einklang mit der Architektur des EU‑Vorschriftenrahmens im Bereich der Unternehmensberichterstattung steht, der auf einer grundlegenden Unterscheidung zwischen den für börsennotierte und nicht börsennotierte Unternehmen geltenden Anforderungen basiert. Einen harmonisierten Vorschriftenrahmen im Bereich der Rechnungslegung für kapitalmarktorientierte Unternehmen tatsächlich zu erreichen und aufrechtzuerhalten stellt weiterhin eine wesentliche Voraussetzung für die Verwirklichung des integrierten Marktes für Finanzdienstleistungen im Kontext der Kapitalmarktunion dar.

Das Bestehen einer unabhängigen Stelle zur Beaufsichtigung von Wirtschaftsprüfern vermittelte Investoren (und der allgemeinen Öffentlichkeit) die Gewissheit, dass die Prüfungsstandards von hoher Qualität sind und im öffentlichen Interesse ausgearbeitet wurden. Die Finanzhilfe der EU wird durch die umfassende Nutzung der internationalen Prüfstandards in den EU-Mitgliedstaaten gerechtfertigt. Trotz anfänglicher Fortschritte und einer größeren Vielfalt bei der Finanzierung des PIOB ist es bedenklich, dass die Zahl anderer öffentlicher Träger immer noch begrenzt und in jüngster Zeit sogar zurückgegangen ist. Die Sicherstellung eines diversifizierten Finanzierungsmodells für das PIOB, das sich auf Mittel stützen kann, die nicht nur von Wirtschaftsprüfern, sondern auch von Nutzern und Investoren, Aufsichtsbehörden und internationalen Organisationen stammt, bleibt im Hinblick auf die Nachhaltigkeit des PIOB auf mittlere und lange Sicht also weiterhin eine Herausforderung. Zugleich würde das PIOB ohne die fortgesetzte Hilfe der EU und anderer öffentlicher Träger wieder in die Lage vor 2010, als es finanziell vollständig von der IFAC abhängig war, zurückkehren. Dies wäre ein schwerwiegender Rückschritt, der die Glaubwürdigkeit der gesamten Organisationsstruktur und des Aufsichtssystems untergraben und das öffentliche Vertrauen in die Prüfungsstandards des IAASB gefährden würde.

(1)

ABl. L 105 vom 8.4.2014, S. 1.

(2)

ABl. L 129 vom 19.5.2017, S. 24.

(3)

A8-0172/2016 Bericht zu der Bewertung der internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS) und zu den Tätigkeiten der Stiftung für internationale Rechnungslegungsstandards (IFRS-Stiftung), der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (EFRAG) und des Public Interest Oversight Board (PIOB).

(4)

Mit den von der Europäischen Union bereitgestellten Mitteln wird auch die zeitnahe Aktualisierung der IFRS-Taxonomie gefördert, die ihrerseits als Input für das europäische einheitliche elektronische Format (European Single Electronic Format) dient.

(5)

Erwägungsgrund 7.

(6)

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragssteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen, 2016/0107/COD.

(7)

Richtlinie 2014/95/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen.

(8)

C/2017/4234.

(9)

C/2019/4490.

(10)

Seit 2015 leistet die Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchanges Commission) keine Beiträge mehr zur Finanzierung der IFRS-Stiftung. Die Mittel aus den Vereinigten Staaten stammen ausschließlich aus freiwilligen Beiträgen privater Organisationen.

(11)

Sollten IFRS-Standards „europäischer“ sein? Bericht von Philippe Maystadt – Oktober 2013 (auf Englisch).

(12)

Der IFAC ist ein privater Verband, der weltweit Buchhalter und Abschlussprüfer vertritt.

(13)

14. öffentlicher Bericht des PIOB, 2018 genehmigt:
http://www.ipiob.org/media/files/attach/2018PIOB_Report.pdf

(14)

https://www.iosco.org/

(15)

  https://www.iosco.org/about/monitoring_group/pdf/2018-05-31-Monitoring-Group-Summary-of-Feedback.pdf

(16)

Zuschussbeiträge zum 31. Juli 2019 (vorläufig für den Zuschussbeitrag 2018).

(17)

Erwägungsgrund 15 der Verordnung Nr. 258/2014.

(18)

COM(2015) 301 final.

(19)

COM (2012) 782 final.

(20)

SWD(2018) 320 final, Anhang 8.

(21)

SWD(2015) 120 letzte Seite 58.

(22)

  https://www.ifrs.org/-/media/feature/groups/trustees/ifrs-reputation-research-report-jul-2017.pdf?la=en

(23)

Dynamic Risk Management – How do banks manage interest rate risks? (Dynamisches Risikomanagement – Wie gehen Banken mit Zinsänderungsrisiken um?), Januar 2017

(24)

Goodwill impairment test: Can it be improved? (Werthaltigkeitstest für den Geschäfts- oder Firmenwert: lässt er sich verbessern?). Feedback-Stellungnahme vom März 2018.

(25)

KOM(2000) 359 endg.

(26)

https://www.sec.gov/divisions/corpfin/internatl/foreigngeographic2015.pdf

(27)

Laut ihres Jahresabschlusses 2018.

(28)

Dieser Rückgang im Jahr 2018 ergibt sich zu einen wesentlichen Teil aus einer neuen Lizenzvereinbarung, die zum Ansatz von Lizenzeinnahmen anstatt freiwilligen Finanzbeiträgen führte.

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