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Document 52019DC0486

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Das jährliche Arbeitsprogramm 2020 der Union für europäische Normung

COM/2019/486 final

Brüssel, den 28.10.2019

COM(2019) 486 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Das jährliche Arbeitsprogramm 2020 der Union für europäische Normung


1Einführung

Das jährliche Arbeitsprogramm der Union für europäische Normung 2020 1 (im Folgenden „Arbeitsprogramm“) benennt Prioritäten für die europäische Normung. Darin werden die spezifischen Ziele und die politischen Vorgaben für europäische Normen und Normungsprodukte für den kommenden Planungszeitraum dargelegt und die Art der Maßnahmen aufgezählt, die die Kommission zu ergreifen gedenkt. 2 Diese Maßnahmen zur europäischen Normung sind eingebettet in die politischen Maßnahmen der Union, die u. a. den (digitalen) Binnenmarkt, Energieeffizienz, Klimaschutz und internationalen Handel umfassen. Normen dienen der Unterstützung dieser politischen Maßnahmen und gewährleisten, dass europäische Produkte und Dienstleistungen weltweit wettbewerbsfähig und im Hinblick auf Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz auf dem neuesten Stand der Technik sind.

Das Arbeitsprogramm legt außerdem die Maßnahmen dar, die die Kommission im Verlauf des Jahres 2020 einzuleiten beabsichtigt, um die Regierungsführung, Inklusivität und die internationale Wirkung des Europäischen Normungssystems (ESS) zu verbessern.

Das Arbeitsprogramm hat keine Auswirkungen auf den Haushalt, die über den bereits vorhandenen Haushaltsentwurf 2020 hinausgehen.

2Prioritäten für die europäische Normung 

Normen haben erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen. Unternehmen und Verbraucher im Binnenmarkt profitieren täglich von ihnen. Dank eines gut funktionierenden Normungssystems kann Europa seine Vorreiterrolle auf dem Markt besser verteidigen und mit Änderungen und Chancen, die sich durch Marktentwicklungen ergeben, besser Schritt halten. Gleichzeitig garantieren Normen ein hohes Maß an Sicherheit, sowie Gesundheits-, Verbraucher- und Umweltschutz zum Wohle der europäischen Bürger.

Normen spielen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, Herstellern eine stabile Grundlage für Investitionen in neue Technologien und für die Digitalisierung ihrer Produktionsverfahren zu bieten.

In diesem Abschnitt werden Aufträge zur Entwicklung und/oder Überarbeitung harmonisierter europäischer Normen 3 als Ergänzung zu den Rechtsvorschriften der Union behandelt und es wird auf die erweiterten strategischen Prioritäten der Kommission bei der europäischen Normung eingegangen. Die Kommission wird die Arbeitsprogramme der europäischen Normungsorganisationen sorgfältig überwachen, um sicherzustellen, dass die im Folgenden behandelten Aufträge ordnungsgemäß entwickelt und die strategischen Prioritäten der Kommission berücksichtigt werden.

2.1Harmonisierte europäische Normen zur Unterstützung der EU-Rechtsvorschriften

Das europäische Normungssystem basiert auf einer öffentlich-privaten Partnerschaft zwischen der Kommission und der Normungsgemeinschaft. Seine Einzigartigkeit liegt in der Verwendung harmonisierter europäischer Normen. Diese Normen werden auf der Grundlage eines Auftrags der Kommission zur Anwendung von EU-Rechtsvorschriften zur Harmonisierung entwickelt (oder gegebenenfalls überarbeitet). 4 Nach ihrer Annahme gehen die Normen in Unionsrecht über; durch ihre Anwendung können Hersteller im gesamten Binnenmarkt davon ausgehen, dass ihre Produkte die Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften erfüllen.

Auf diese Weise wird Rechtssicherheit und Stabilität geschaffen, was für die Anwender der harmonisierten Normen von hoher Bedeutung ist. Für die Hersteller ergeben sich geringere Kosten, was wiederum wichtig für Investoren ist, und wodurch kleine und mittlere Unternehmen in der Lage sind, Produkte unter Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften ohne zusätzliche Kosten auf den Markt zu bringen. Des Weiteren wird die Zuständigkeit der mit der entsprechenden Aufsicht über diese harmonisierten Normen betrauten Regulierungsbehörden gestärkt. Die Kommission beabsichtigt, im Jahr 2020 die Weiterentwicklung und/oder Überarbeitung dieser harmonisierten Normen in verschiedenen Schlüsselbereichen wie Umweltschutz oder dem Binnenmarkt für Waren zu beauftragen.

Die Kommission wird in diesem Zusammenhang die Entwicklung von Normen für das Recycling und die Wiederverwendung von Kunststoff-Fanggeräten verlangen. 5 Diese harmonisierten Normen werden die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt ergänzen.

Gemäß den Zielen der Verordnung (EU) 2017/1369 zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung und der Richtlinie 2009/125/EG über die umweltgerechte Gestaltung wird die Kommission die Entwicklung von Normen zur Messung der Energieeffizienz von Elektromotoren, Wasserkochern, Waschmaschinen und Haushalts-Wasch-Trockenautomaten vorschlagen. Diese Normen ergänzen die zu den spezifischen Produktkategorien gehörenden Durchführungsrechtsakte. 6

Eine der Schlüsselinitiativen in diesem Zusammenhang wird die Aktualisierung der derzeitigen harmonisierten Normen durch die europäischen Normungsorganisationen sein, welche die Kommission zu beauftragen beabsichtigt, um den Anforderungen der Richtlinie 2013/29/EU über pyrotechnische Gegenstände und den jüngsten technologischen Entwicklungen Rechnung zu tragen. 7 Diese Aktualisierung verbessert die Sicherheit von pyrotechnischen Gegenständen und die Qualität von Konformitätsbewertungen solcher Gegenstände durch Angleichung der bestehenden Normen in diesem Bereich an geltende Gesetze und sicherheitstechnische Anforderungen sowie an neueste Technologien.

Im medizinischen Bereich beabsichtigt die Kommission gemäß den Anforderungen der Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen die Beauftragung harmonisierter Normen für die Auslegung, die Herstellung, Einrichtung, Verwendung und Leistungsüberprüfung von Radionuklid-Kalibratoren. 8 Diese Normen verbessern den Dosis-Optimierungsprozess durch Überprüfung der verabreichten Strahlendosis bei der Patientenbehandlung mit von Radionuklid-Kalibratoren.

Des Weiteren beabsichtigt die Kommission, die europäischen Normungsorganisationen aufzufordern, die harmonisierten Normen zu überarbeiten, die zur Unterstützung der Richtlinie 2014/34/EU über Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet werden, um technologischen Weiterentwicklungen Rechnung zu tragen. 9  

Die neu verabschiedete Verordnung (EU) 2019/1009 über Düngeprodukte gilt nicht nur für Düngemittel, die aus bergmännisch gewonnenen oder mit chemischen Verfahren gewonnenen anorganischen Ausgangsstoffen bestehen, sondern auch für Düngemittel aus recycelten oder organischen Stoffen. Die Harmonisierung von analytischen Testmethoden zur Überprüfung der Konformität von Düngeprodukten aus Sekundärrohstoffen ermöglicht eine einheitliche Praxis bei der Inspektion und Prüfung auf Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und einen vereinfachten Handel auf dem Binnenmarkt. 10  

Im Kontext der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, beabsichtigt die Kommission, die europäischen Normungsorganisationen zur Entwicklung von Migrationsgrenzwerten für die beschränkten Stoffe (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) in für Verbrauchsartikel verwendeten Gummi- und Plastikmaterialien aufzufordern 11 .

Eine einheitliche Fachsprache ist Voraussetzung für das ordnungsgemäße Funktionieren des Harmonisierungssystems, welches in bzw. durch die Bauprodukte-Verordnung (EU) Nr. 305/2011 geschaffen wurde. Die Kommission beabsichtigt die Entwicklung einer Reihe von Normen in dieser Hinsicht in Auftrag zu geben. 12  

Angesichts der Bedeutung von Konformitätsbewertungsstellen innerhalb des Binnenmarkts und insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, ist unbedingt zu gewährleisten, dass bei der Akkreditierung und Konformitätsbewertung in allen Mitgliedstaaten gleich strenge Maßstäbe angelegt werden. Die Kommission wird deshalb zur Entwicklung von harmonisierten Normen 13 zur Unterstützung der Akkreditierungsverordnung (EG) Nr. 765/2008 und der Marktüberwachungsverordnung (EG) Nr. 1221/2009 auffordern.

Zu guter Letzt werden harmonisierte Normen zur Unterstützung der Einhaltung von Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen gemäß der Richtlinie (EU) 2019/882 benötigt. 14 Diese Normen werden dabei helfen, die derzeit von Herstellern und Dienstleistern verwendeten Ansätze zur Einhaltung von Anforderungen bei der Herstellung von Produkten bzw. der Erbringung von Dienstleistungen mit bestimmten Merkmalen der Barrierefreiheit zu harmonisieren, und Menschen mit Behinderungen einen verbesserten Zugang zu Produkten und Dienstleistungen im Binnenmarkt zu ermöglichen.

2.2Strategische Prioritäten für das europäische Normungssystem

Die Kommission beabsichtigt, die Zusammenarbeit mit ihren Partnern im europäischen Normungssystem in strategisch wichtigen Feldern fortzusetzen, um die Unterstützung ihrer erweiterten politischen Prioritäten für einen voll funktionsfähigen Binnenmarkt durch die entwickelten Normen zu gewährleisten.

Künstliche Intelligenz (KI) wird weitreichende Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Gesellschaft als Ganzes haben. Im Jahr 2018 hat die Kommission die Bedeutung von KI für den Binnenmarkt in ihrer Mitteilung „Künstliche Intelligenz für Europa“ anerkannt. 15 In der Mitteilung wird eine europäische Initiative für KI als Teil des digitalen Binnenmarktes beschrieben und die Bedeutung der KI für die Wirtschaftszweige der Union im kompetitiven Weltmarkt betont. Die Normung hilft bei der Bewältigung der Herausforderungen, die diese Schlüsseltechnologie mit sich bringt, insbesondere im Hinblick auf Sicherheit, Haftung und ethische Gesichtspunkte. Europäische Normungsorganisationen sollten der Entwicklung von Normen, welche den europäischen Ansatz für den Betrieb von KI-basierten Systemen widerspiegeln, hohe Priorität einräumen.

Normung ist wichtig für die Entwicklung des Internet der Dinge (IoT), da Sicherheit, Zuverlässigkeit und Interoperabilität in einer Welt, in der sich alles um intelligente Geräte dreht, unerlässlich sind. Die europäischen Normungsorganisationen sollten sich daher auf die Entwicklung von Normen zur Verbesserung von Sicherheitsprotokollen, zur Früherkennung und Eindämmung von Cyberangriffen und zur Gewährleistung der Interoperabilität unterschiedlicher IoT-Netzwerke konzentrieren.

Der Schutz von Technologien vor Cyberbedrohungen durch Cybersicherheit ist Voraussetzung für ihre Einführung und Nutzung. Dies ist nicht nur für den Datenschutz von Bedeutung, sondern auch für den Schutz der kritischen europäischen Infrastruktur, zu der u. a. Kraftwerke sowie Übertragungs- und Telekommunikationsnetze gehören. Mit dem EU-Rechtsakt zur Cybersicherheit 16 wurde ein Zertifizierungsrahmen für die Cybersicherheit von IKT-Produkten, Dienstleistungen und Prozessen eingerichtet. Die Normung spielt innerhalb des neuen Rahmens eine wichtige Rolle. Die Kommission erwartet deshalb eine enge Zusammenarbeit zwischen den europäischen Normungsorganisationen und der ENISA 17 bei Angelegenheiten der Cybersicherheit, damit der europäische Binnenmarkt weiter ausgebaut wird, mit der raschen Veränderung und den Herausforderungen im Bereich Privatsphäre Schritt gehalten wird, und sich die Cybersicherheit in der EU insgesamt verbessert.

Die Kommission hat eine Empfehlung über ein „europäisches Austauschformat für elektronische Patientenakten“ 18 angenommen. Die Empfehlung unterstützt die Digitalisierung des Gesundheitswesens in der EU, indem die grenzüberschreitende Übertragung von Gesundheitsdaten erleichtert wird und die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen zur Bereitstellung eines sicheren Zugangs zu Gesundheitsdaten und zur Gewährleistung eines sicheren Austauschs von Gesundheitsdaten überall in der EU unterstützt werden. Mithilfe dieser Technologie können Menschen schnell auf ihre Gesundheitsdaten zugreifen und sie mit Angehörigen der Gesundheitsberufe teilen, wenn sie z. B. einen Facharzt konsultieren oder eine notfallmedizinische Behandlung in einem anderen EU-Land in Anspruch nehmen.

Die europäischen Normungsorganisationen sollten die Einführung des empfohlenen Formats für den Austausch von elektronischen Patientenakten unterstützen, indem sie modernste Normen zum Schutz von Gesundheitsdaten entwickeln und die Sicherheit der Netzwerk- und Informationssysteme gewährleisten, auf die sich derartige elektronische Patientenakten stützen. So können Datenschutzverstöße besser verhindert und die Risiken von Sicherheitsvorkommnissen möglichst gering gehalten werden.

Die Mitteilung „Auf dem Weg zur automatisierten Mobilität: eine EU-Strategie für die Mobilität der Zukunft“ 19 wurde im Jahr 2018 verabschiedet; sie macht vor allem deutlich, dass vernetzte und automatisierte Mobilität die Art und Weise verändern wird, wie Menschen von A nach B kommen und welche Fahrzeuge verwendet, verkauft und angeschafft werden. Die Strategie wird außerdem neue Bereiche für die geschäftliche Entwicklung eröffnen und den Weg für neue Mobilitätsdienste in einem sich wandelnden Energiemarkt ebnen. Der Erfolg einer solchen Verkehrswende hängt von der Leistungsfähigkeit, Erschwinglichkeit und Nachhaltigkeit des neuen Systems ab. Die Rolle der Normung besteht in der Förderung der Interoperabilität und Interkonnektivität zwischen den verschiedenen Subsystemen, z. B. Fahrzeugsysteme, Straßennetze und Energiesysteme. Die europäischen Normungsorganisationen sollten eng mit der Automobilindustrie, den Energieversorgern und dem ICT-Sektor zusammenarbeiten und Normen im Zusammenhang mit der Interoperabilität von kooperativen Systemen entwickeln, die sämtliche Fahrzeugklassen grenz- und markenübergreifend erfassen; die Normung von Kommunikationsprotokollen für das markenübergreifende Platooning sind dabei besonders wichtig.

Gleichsam ist die Entwicklung von Normen für die Digitalisierung, die Automatisierung und die Cybersicherheit entscheidend für den Eisenbahnsektor. Solche Normen 20 werden die Integration der verschiedenen Eisenbahn-Subsysteme in einem multimodalen Verkehrssystem erleichtern und potenzielle Schwachstellen bzw. Komponenten gegen unbefugten Zugriff absichern.

Die Stahlindustrie konnte ihre Treibhausgasemissionen in den letzten Jahrzehnten durch die Verbesserung der Energieeffizienz und den Einsatz neuer Technologien deutlich reduzieren. Trotzdem haben die derzeit eingesetzten Verfahren ihre Grenzen erreicht und es besteht Bedarf an der Entwicklung neuer Technologien zur weiteren Verringerung von Treibhausgasemissionen, um die Ziele des Klima- und Energierahmens für das Jahr 2030 zu erreichen und die Langzeitstrategie für das Jahr 2050 einzuhalten. Die Berücksichtigung von Normen bereits in der Erforschungsphase neuer, innovativer Produktionsverfahren hilft bei der Gewährleistung eines reibungslosen Übergangs zu einer CO2-armen Wirtschaft. Darüber hinaus können europäische Normen eine harmonisierte Umsetzung von innovativen Technologien bei der Stahlherstellung im Binnenmarkt fördern.

Ziel des Europäischen Programms zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich (EDIDP) 21 ist die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovation in der Verteidigungsindustrie der Union. Es handelt sich um ein Pilotprojekt im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds (EDF), aus dem den Mitgliedstaaten finanzielle Anreize bereitgestellt werden, damit sie sich an der gemeinsamen Forschung im Bereich Verteidigungsausrüstung und Verteidigungstechnik innerhalb der EU unter dem kommenden mehrjährigen Finanzrahmen (2021-2027) beteiligen. Als Teil des Europäischen Aktionsplans im Verteidigungsbereich soll das EDIDP der europäischen Verteidigungsindustrie während der Entwicklungsphase neuer Produkte und Technologien in ausgewählten Bereichen finanzielle Mittel bereitstellen. Das EDIDP-Arbeitsprogramm für 2020-2021 wurde am 19. März 2019 verabschiedet und die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für 2019 wurden am 4. April 2019 veröffentlicht. Durch eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Verteidigungssektor entstehen Skaleneffekte, die zu geringeren Kosten für die Produktion und Beschaffung von Militärgütern führen. Normen sollten diese Zusammenarbeit durch eine einheitliche Nomenklatur für den Entwurf, die Entwicklung und die Beschaffung von entsprechendem Material unterstützen.

3Internationale Zusammenarbeit

Das Treffen zwischen den Präsidenten Juncker und Trump im Juli 2018 und die anschließende gemeinsame Erklärung 22 , in der ausdrücklich eine Zusammenarbeit bei der Normung als Priorität bei der Ausweitung von Handel und Wachstum in beiden Regionen erwähnt wird, führte zur Einrichtung einer hochrangigen Arbeitsgruppe der EU und der Vereinigten Staaten, in der die Zusammenarbeit bei der Normung eines der wichtigsten Gesprächsthemen darstellt.

Das 21. Gipfeltreffen EU-China am 9. April 2019 23 verlieh den Beziehungen zwischen den beiden Handelspartnern neue Impulse. Die Normung wird nunmehr als ein Schlüsselindikator für die Öffnung des chinesischen Marktes genau überwacht, insbesondere unter den Gesichtspunkten des Zugangs von EU-Unternehmen/Tochtergesellschaften zu chinesischen Normungsverfahren und der Geschwindigkeit, mit der sich China an internationale Normen anpasst. Um europäische Normen effektiver zu fördern, wird eine systematische Bestandsaufnahme der chinesischen Normungslandschaft entwickelt werden. In diesem Kontext stellt die Arbeitsgruppe EU-China für den Bereich „Normung“ eine wichtige Plattform für Dialog und Zusammenarbeit dar.

In jedem Freihandelsabkommen (FTA) bildet die Normung stets einen entscheidenden Teil des Kapitels „technische Handelshemmnisse“ (TBT), und das wird auch zukünftig so bleiben. Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur tritt Anfang 2020 in Kraft und die Verhandlungen über FTA mit Australien, Neuseeland, Indonesien und den Mercosur-Staaten werden fortgesetzt, was das Interesse der EU an der globalen Bühne im Rahmen ihres Bestrebens nach Förderung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit, Arbeitsplätze und Wachstum unterstreicht.

4Öffentlich-private Partnerschaft

4.1Governance

Die rechtzeitige Bereitstellung von hochwertigen Normen bleibt vorrangiges Ziel der Kommission. Diesbezüglich sollte harmonisierten Normen besondere Beachtung zukommen, um der jüngsten Rechtsprechung des Gerichtshofs Rechnung zu tragen. Als Teil des europäischen Rechts müssen harmonisierte Normen die festgelegten Qualitätskriterien im Hinblick auf Form und technische Merkmale erfüllen.

Insbesondere die Qualität der harmonisierten Normen, welche die Konformitätsvermutung als Rechtsfolge auslösen, bedarf der besonderen Aufmerksamkeit beider Seiten. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission am 22. November 2018 die Mitteilung über „Harmonisierte Normen: Verbesserte Transparenz und Rechtssicherheit für einen uneingeschränkt funktionierenden Binnenmarkt“ 24 verabschiedet. Die Mitteilung enthält eine Übersicht über die Funktionsweise des europäischen Normungssystems und es werden spezifische Maßnahmen definiert, welche die Kommission ergreifen wird, um die Umsetzung der Verordnung über die europäische Normung 25 zu unterstützen.

In dieser Hinsicht wird die Kommission nach Konsultation außerdem einen Leitfaden über die praktischen Aspekte der Umsetzung der Verordnung über die europäische Normung herausgeben, in dem besonders auf die Verteilung der Rollen und Verantwortlichkeiten im Prozess der Entwicklung von harmonisierten Normen eingegangen wird und in dem es auch ganz besonders um die Effizienz, Inklusivität und Geschwindigkeit des Normungsprozesses geht. In diesem Leitfaden wird die Kommission die jüngste Rechtsprechung und insbesondere notwendige Bedingungen für die Einhaltung der Verordnung über die europäische Normung berücksichtigen sowie den Normungsprozess in der Praxis verbessern. Im Anschluss an diese Schritte wird die Kommission ihre Verfahren in Absprache mit allen beteiligten Interessenträgern neu beurteilen.

Die Kommission empfiehlt den europäischen Normungsorganisationen, den Leitfaden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere im Hinblick auf die zeitnahe Bereitstellung aller Dokumente, welche für die Beurteilung von Entwürfen harmonisierter Normen notwendig sind, um einen reibungslosen Verlauf des Bewertungsverfahrens zu gewährleisten.

Die Kommission wird den Governance-Prozess weiterhin mit allen ihr in diesem Zusammenhang zur Verfügung stehenden Mittel unterstützen, nämlich durch den Ausschuss für Normen (CoS), die Multi-Stakeholder-Plattform (MSP) zur Normung im ICT-Bereich und die strukturellen Dialoge mit den europäischen Normungsorganisationen. In diesem Kontext ermutigt die Kommission die europäischen Normungsorganisationen zur aktiven Teilnahme an diesen Plattformen, um bei der weiteren Gestaltung der europäischen Politik im industriellen und digitalen Bereich zu helfen.

4.2Integration

Integration und Transparenz sind die Schlüsselmerkmale des europäischen Normungssystems. Die Kommission wird deshalb weiterhin die Beteiligung von Interessenträgern unterstützen, welche kleine und mittlere Unternehmen, Verbraucher, Umweltschutzinteressen und Gewerkschaften im Normungsverfahren vertreten (nachfolgend als Organisationen gemäß Anhang III 26 bezeichnet 27 ).

Die finanzielle Unterstützung für die Vertreterorganisationen kleiner und mittlerer Unternehmen, sozialer und gesellschaftlicher Interessen auf europäischer Ebene hat den Weg für die schrittweise Einbeziehung der Mitglieder in die Normungsmaßnahmen geebnet. Dennoch gibt es noch immer gewisse Herausforderungen auf dem Weg zur wirksamen Teilhabe am Normungsprozess.

Die Kommission wird sorgfältig überwachen, wie die europäischen Normungsorganisationen die Anforderungen an die wirksame Teilhabe der im Anhang III genannten Organisationen gemäß Artikel 5 der Verordnung über die europäische Normung umsetzen.

Die europäischen Normungsorganisationen CEN und CENELEC sowie die internationalen Normungsorganisationen basieren auf dem Prinzip der nationalen Delegationen. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die Teilnahme von Fachleuten an der Ausarbeitung von Normen jedermann offensteht. Die Kommission fordert die in Anhang III genannten Organisationen dazu auf, in ihren Jahresberichten sämtliche Fälle zu melden, in denen Interessenträger an Normungsmaßnahmen teilnehmen wollten, es aber nicht dazu gekommen ist; diese Berichte sollten auch die internationale Ebene erfassen (ISO, IEC).

4.3Finanzierung der europäischen Normung

Die derzeitigen Partnerschaftsrahmenvereinbarungen, die den Rechtsrahmen für die Finanzierung der europäischen Normung durch die Union bilden, laufen im Dezember 2020 aus. Die zukünftige Finanzierung der europäischen Normung ist Teil des „Binnenmarktprogramms“ 28 . Die Auswirkungen dieses Programms werden im Rahmen von Halbzeit- und Abschlussbewertungen sowie durch die kontinuierliche Überwachung einer Reihe von übergeordneten wichtigen Leistungsindikatoren bewertet. Der für die europäische Normung festgelegte Indikator ist der „Anteil der durch Mitgliedstaaten als nationale Normen eingeführten europäischen Normen an der Gesamtzahl geltender europäischer Normen“.



Studie über die wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Auswirkungen der Normung

Europäische Normen stellen unverzichtbare Instrumente für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts dar. Sie fördern u. a. das Wirtschaftswachstum, indem sie die Hindernisse für den Markteintritt innovativer, wettbewerbsfähiger Produkte und Dienstleistungen in vorhandenen Märkten beseitigen und die Ausweitung des Handels auf neue Märkte erleichtern. Doch ihr Potenzial und die tatsächlichen Auswirkungen und Funktionen sind noch nicht ausreichend untersucht worden erfordern ein tiefer gehendes Verständnis.

Vor diesem Hintergrund startet die Kommission nach einer Aufforderung des Rates und im Einklang mit der Gemeinsamen Normungsinitiative im Jahr 2019 eine Studie über die Funktionen und Auswirkungen der Normung und Normierung in der EU. Die Ergebnisse der Studie sollen 2021 vorliegen.

(1)

Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012.

(2)

Eine umfassendere Liste der Maßnahmen finden Sie im Anhang dieser Mitteilung.

(3)

Die europäischen Normen, welche die Einhaltung der Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit gewährleisten, sind dabei nicht ausgenommen.

(4)

Siehe Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012.

(5)

Siehe Maßnahmen im Hinblick auf Fanggeräte in der europäischen Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft - COM(2018) 28 final und Maßnahme 13 im Anhang dieser Mitteilung.

(6)

Siehe Einzelheiten in den Maßnahmen 1 bis 3 im Anhang dieser Mitteilung.

(7)

Siehe Maßnahme 7 im Anhang dieser Mitteilung.

(8)

Siehe Maßnahme 8 im Anhang dieser Mitteilung.

(9)

Siehe Maßnahme 6 im Anhang dieser Mitteilung.

(10)

Siehe Maßnahme 5 im Anhang dieser Mitteilung.

(11)

Siehe Maßnahme 4 im Anhang dieser Mitteilung.

(12)

Siehe Maßnahme 9 im Anhang dieser Mitteilung.

(13)

Siehe Maßnahme 11 im Anhang dieser Mitteilung.

(14)

Siehe Maßnahme 12 im Anhang dieser Mitteilung.

(15)

COM(2018) 237.

(16)

COM(2017) 477 final.

(17)

Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit.

(18)

C(2019) 800 vom 6. Februar 2019.

(19)

COM(2018) 283 final.

(20)

Siehe Maßnahme 10 im Anhang dieser Mitteilung.

(21)

Verordnung (EU) 2018/1092.

(22)

ERKLÄRUNG/18/4687.

(23)

https://www.consilium.europa.eu/media/39020/euchina-joint-statement-9april2019.pdf.

(24)

COM(2018) 764.

(25)

Verordnung (EU) Nr. 1025/2012.

(26)

Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 über die europäische Normung.

(27)

  Small Business Standards (SBS) , Europäische Verbraucherstimme in der Normung (ANEC) , Europäischer Gewerkschaftsbund (EGB) und Europäische Vertretung der Umweltverbände in der Normung (ECOS).

(28)

COM(2018) 441 final.

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Brüssel, den 28.10.2019

COM(2019) 486 final

ANHANG

der

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Das jährliche Arbeitsprogramm 2020 der Union für europäische Normung


Ref.:

Titel der Maßnahme

Politische Maßnahme/rechtlicher Rahmen

Ziel

Auswirkungen der Maßnahme

Normungsaufträge zur Entwicklung/Überarbeitung von harmonisierten europäischen Normen in Ergänzung zu den Rechtsvorschriften der Union

1

Umweltgerechte Gestaltung/Ökodesign

Überprüfung der Verordnung (EU) Nr. 640/2009 im Hinblick auf die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Elektromotoren.

Beurteilung der in den vor- und nachgelagerten Bereichen von Regelantrieben über die bereits von der Norm IEC 61800-9-2 erfassten Antriebsverluste hinaus entstehenden Energieverluste.

Beurteilung der Auswirkungen von Regelantrieben in einem Systemansatz zur Förderung von Regelantrieben, die Energieverluste minimieren.

2

Umweltgerechte Gestaltung/Ökodesign

Umweltgerechte Gestaltung und Energieeffizienzkennzeichnung von Warmwasserbereitern (Überprüfung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 812/2013 der Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU im Hinblick auf die Energieeffizienzkennzeichnung von Warmwasserbereitern, Warmwasserspeichern und Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen und der Verordnung (EU) Nr. 814/2013 zur Umsetzung der Richtlinie 2009/125/EG im Hinblick auf die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Warmwasserbereitern und Warmwasserspeichern).

Beurteilung der Energieeffizienz von Warmwasserbereitern, ihrer Emissionen und möglichen anderen Umweltauswirkungen.

Verbesserung der Umweltverträglichkeit von Warmwasserbereitern und Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für der Verordnung unterliegende Hersteller.

3

Umweltgerechte Gestaltung/Ökodesign

Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltsgeschirrspülern, Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrocknern; Energieeffizienzkennzeichnung von Haushaltsgeschirrspülern, Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrocknern; vier Verordnungen der Kommission sollen im Jahr 2019 verabschiedet werden.

Überarbeitung harmonisierter Prüfnormen zur Messung der Leistung von Haushaltsgeschirrspülern, Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrocknern im Anschluss an die Überarbeitung der entsprechenden Verordnungen über die umweltgerechte Gestaltung/Ökodesign und Energieeffizienzkennzeichnung.

Erleichterung der Markteinführung von Geräten, welche den überarbeiteten Verordnungen entsprechen, Energie, Wasser und andere Ressourcen sparen, und gleichzeitig Kundenbedürfnisse und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie berücksichtigen.

4

Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe

Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 über

die Registrierung, Bewertung, Zulassung und

Beschränkung chemischer Stoffe, Anhang XVII Eintrag 50.

Umsetzung von Beschränkungseintrag 50 Absätze 5 und 6 (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, PAK), für den eine Überprüfung möglicherweise die Einführung eines Migrationshöchstwertes in Gummi und Plastik nahelegt.

Gewährleisten der freien Produktion bzw. des freien Verkehrs von Plastik-/Gummiprodukten im Binnenmarkt.

5

Düngemittel

Verordnung (EU) 2019/1009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 mit Vorschriften für die Bereitstellung von EU-Düngeprodukten auf dem Markt und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003.

Harmonisierung von analytischen Testmethoden zur Überprüfung der Konformität von Düngeprodukten aus Sekundärrohstoffen mit den wesentlichen Anforderungen der neuen Verordnung über Düngeprodukte.

Ermöglichen einer einheitlichen Praxis bei der Inspektion und Überprüfung auf Konformität mit den gesetzlichen Anforderungen, Handelserleichterung im Binnenmarkt.

6

Explosionsgefährdete Bereiche

Richtlinie 2014/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen.

Entwicklung technischer Spezifikationen, welche in Übereinstimmung mit den wesentlichen Anforderungen der Richtlinie die technologischen Neuerungen bei Geräten und Schutzsystemen zur Verwendung in potenziell explosionsgefährdeten Bereichen berücksichtigen.

Gestaltung und Bau von Geräten nach aktualisiertem Stand der Technik in sektorbezogenen Technologien und Eröffnung der Möglichkeit für die Nutzer, von der erhöhten Sicherheit zu profitieren.

7

Sicherheit pyrotechnischer Gegenstände

Richtlinie 2013/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände auf dem Markt (Neufassung).

Normungstätigkeit zur Verbesserung der Sicherheit pyrotechnischer Gegenstände: Aktualisierung derzeitiger Normen für pyrotechnische Gegenstände, um den Anforderungen der geltenden Richtlinie 2013/29/EU und den jüngsten Entwicklungen in der Technologie Rechnung zu tragen.

Diese Maßnahme verbessert die Sicherheit von pyrotechnischen Gegenständen und die Qualität von Konformitätsbewertungen solcher Gegenstände durch Angleichung der bestehenden Normen in diesem Bereich an geltende Gesetze und sicherheitstechnische Anforderungen sowie an neueste Technologien.

8

Radionuklid-Kalibratoren

Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte; Grundlegende Sicherheitsnormen (BSS), Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates.

Auslegung, Herstellung, Montage, Verwendung und Leistungsüberprüfung von Radionuklid-Kalibratoren zur Messung der Aktivität von Radiopharmazeutika vor der Verabreichung an den Patienten.

Verbesserung der Dosis-Optimierung und des Optimierungsprozesses durch Überprüfung der den Patienten verabreichten Strahlendosis.

9

Bauprodukte

Bauprodukte-Verordnung (EU) Nr. 305/2011.

Entwicklung von Methoden und Kriterien zur Beurteilung der Leistung von Bauprodukten.

Einheitliche Fachsprache, notwendig für das ordnungsgemäße Funktionieren des Harmonisierungssystems, welches in bzw. durch diese Verordnung geschaffen wurde.

10

Eisenbahn

Richtlinie (EU) 2016/797 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union (Neufassung).

Ergänzung der technischen Spezifikationen für die Interoperabilität und die Architektur des Eisenbahnsystems, einschließlich Digitalisierung für einen effizienten Eisenbahnbetrieb, Vorteile für die Benutzer, Automatisierung und Cybersicherheit.

Vorbereitung der weiteren Harmonisierung des Eisenbahnsektors und seiner Integration in den Binnenmarkt als Rückgrat des zukünftigen multimodalen und digitalen europäischen Verkehrsnetzes.

11

Akkreditierung und Konformitätsbewertung

Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009.

Harmonisierung der Kriterien für die Beurteilung unter Gleichrangigen zwischen nationalen Akkreditierungsstellen. Harmonisierung der Akkreditierungskriterien für Konformitätsbewertungsstellen durch die nationalen Akkreditierungsstellen in den Mitgliedstaaten.

Gewährleistung einer Akkreditierung und Konformitätsbewertung mit gleich strengen Maßstäben in allen Mitgliedstaaten, Sicherstellen einer hohen Kompetenz der Akkreditierungs- und Konformitätsbewertungsstellen und somit gleicher Wettbewerbsbedingungen für Betreiber (insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen).

12

Zugänglichkeit für Personen mit Behinderungen

Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen.

Harmonisierung der Vorgehensweise, die Hersteller und Dienstleister weltweit nutzen, um die Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen, wenn sie Produkte und Dienstleistungen mit Barrierefreiheitseigenschaften herstellen, anbieten bzw. erbringen.

Sicherstellen, dass Personen mit Behinderungen Zugang zu Produkten und Dienstleistungen im Binnenmarkt haben.

13

Wiederverwendung von Fanggerät

Richtlinie 2019/904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt.

Entwicklung harmonisierter Normen im Hinblick auf die für die Kreislaufwirtschaft geeignete Bauweise von Fanggerät, um die Eignung für eine Wiederverwertung und das Recycling am Ende der Lebensspanne des Produkts zu fördern.

Förderung von Bauweisen, durch die sich Produkte für die Wiederverwertung und das Recycling am Ende der Lebensspanne des Produkts eignen.

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