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Document 52019DC0455

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN über die Umsetzung von Freihandelsabkommen 1. Januar 2018 - 31. Dezember 2018

COM/2019/455 final

Brüssel, den 14.10.2019

COM(2019) 455 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

über die Umsetzung von Freihandelsabkommen







1. Januar 2018 - 31. Dezember 2018

{SWD(2019) 370 final}


Inhaltsverzeichnis

1.Einleitung

2.Überblick über die wichtigsten Feststellungen

2.1Allgemeiner Überblick

2.2Erzielte Fortschritte und wesentliche offene Fragen

3.Freihandelsabkommen der „neuen Generation“

3.1Freihandelsabkommen EU-Südkorea

3.2EU-HANDELSABKOMMEN MIT KOLUMBIEN, ECUADOR UND PERU

3.3Assoziierungsabkommen der EU mit Zentralamerika

3.4Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada (CETA)

4.Vertiefte und umfassende Freihandelszonen

4.1Georgien

4.2Moldau

4.3Ukraine

5.Freihandelsabkommen der „ersten Generation“

5.1Schweiz

5.2Norwegen

5.3Mittelmeerländer und Länder des mittleren Ostens

5.4Mexiko

5.5Chile

5.6Zollunion mit der Türkei

5.7Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit den westlichen Balkanländern

6.Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten)

6.1Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der Entwicklungsgemeinschaft Südliches Afrika (SADC)

6.2Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit dem östlichen und südlichen Afrika (ESA)

6.3Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Côte d‘Ivoire

6.4Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit Ghana

6.5Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit Zentralafrika (Kamerun)

6.6Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit dem Forum der karibischen AKP-Staaten (CARIFORUM)

6.7Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit Staaten im Pazifischen Ozean

7.Handel und nachhaltige Entwicklung: jüngste Aktivitäten

8.Handel mit Agrarlebensmitteln im Rahmen von EU-Abkommen: Stand der Entwicklung

9.Laufende Arbeiten in einzelnen Bereichen

9.1Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

9.2Dienstleistungen

9.3Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU-Japan – Vorbereitungsarbeiten

9.4Verbesserung der Nutzung von EU-Handelsabkommen

10.Rechtliche Durchsetzung

10.1Streitbeilegung mit Südkorea

10.2Streitbeilegung mit der Ukraine

10.3Streitbeilegung mit der Südafrikanischen Zollunion

11.Schlussfolgerungen

Anhang 1: Präferenznutzungsraten in Bezug auf EU-Einfuhren

Anhang 2: Präferenznutzungsraten in Bezug auf EU-Ausfuhren

Überblick über die in diesem Bericht erfassten Abkommen



Präferenzhandelsabkommen der „neuen Generation“

Partnerland

Angewendet seit

Freihandelsabkommen EU-Südkorea

1. Juli 2011

Freihandelsabkommen EU-Kolumbien-Peru-Ecuador

1. März 2013: Peru; 1. August 2013: Kolumbien; 1. Januar 2017: Ecuador

Assoziierungsabkommen EU-Zentralamerika

1. August 2013: Handelssäule gilt für Honduras, Nicaragua und Panama; 1. Oktober 2013: Costa Rica und El Salvador; 1. Dezember 2013: Guatemala

Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada (CETA)

21. September 2017

Vertiefte und umfassende Freihandelszonen

EU-Georgien

1. September 2014, trat am 1. Juli 2016 in Kraft

EU-Moldau

1. September 2014, trat am 1. Juli 2016 in Kraft

EU-Ukraine

1. Januar 2016, trat am 1. September 2017 in Kraft

Präferenzhandelsabkommen der „ersten Generation“

Partnerland

Angewendet seit

Zollunion EU-Türkei

Assoziierungsabkommen 1963 unterzeichnet; Endphase der Zollunion am 1. Januar 1996 abgeschlossen

EU-Schweiz

1972

EU-Norwegen

1. Juli 1973

EU-Israel

1. Januar 1996

EU-Jordanien

1. Mai 2002

EU-Palästina 1

1. Juli 1997

EU-Tunesien

1. März 1998

EU-Marokko

18. März 2000

EU-Libanon

1. März 2003

EU-Ägypten

21. Dezember 2003

EU-Algerien

1. September 2005

Globalabkommen EU-Mexiko

für Waren angewendet seit 1. Juli 2000, für Dienstleistungen seit 1. März 2001

Assoziierungsabkommen EU-Chile

1. Februar 2003

SAA 2 EU-Nordmazedonien

Interimsabkommen über Handel 1. Juni 2001

SAA EU-Albanien

Interimsabkommen über Handel 1. Dezember 2006

SAA EU-Montenegro

Interimsabkommen über Handel 1. Januar 2008

SAA EU-Serbien

Interimsabkommen über Handel für Serbien: 1. Februar 2009, für die EU: 8. Dezember 2009

SAA EU-Bosnien und Herzegowina

Interimsabkommen über Handel 1. Juli 2008

SAA EU-Kosovo 3

1. April 2016

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean

EU-Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC)

10. Oktober 2016: Botswana, Eswatini, Lesotho, Namibia und Südafrika; 4. Februar 2018: Mosambik

Interimsabkommen zwischen der EU und Staaten des östlichen und südlichen Afrika

14. Mai 2012: Madagaskar, Mauritius, Seychellen und Simbabwe 4

EU-Côte d'Ivoire (Interimsabkommen)

3. September 2016

EU-Ghana (Interimsabkommen)

15. Dezember 2016

EU-Zentralafrika (Kamerun)

4. August 2014 für Kamerun

EU-CARIFORUM

29. Dezember 2008: Antigua & Barbuda, Belize, Bahamas, Barbados, Dominica, Dominikanische Republik, Grenada, Guayana, Jamaika, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Suriname, Trinidad und Tobago

EU-Pazifikstaaten (Interimsabkommen)

20. Dezember 2009: Papua-Neuguinea; 28. Juli 2014: Fidschi 5



1.Einleitung

In ihrer Mitteilung „ Handel für alle 6 aus dem Jahr 2015 hat sich die Kommission verpflichtet, jedes Jahr einen Bericht über die Umsetzung der wichtigsten Handelsabkommen der Europäischen Union (EU) vorzulegen. Hiermit liegt nun der dritte Bericht vor. 7

Seit 2015 hat die europäische Handelspolitik einen beträchtlichen Aufschwung erlebt – die EU hat neue Handelsabkommen mit Ecuador, Kanada und Japan, das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC), die Interims-WPA mit Ghana und Côte d’Ivoire und das Abkommen über eine vertiefte und umfassende Freihandelszone (DCFTA) mit der Ukraine geschlossen und begonnen, sie anzuwenden. Die Ratifizierung der mit Singapur (2012) und Vietnam (Dezember 2015) geschlossenen Handelsabkommen steht noch aus. 2018 wurden 31 % des Warenhandels der EU mit der übrigen Welt im Rahmen von Präferenzhandelsabkommen abgewickelt. Einschließlich des Abkommens mit Japan, das am 1. Februar 2019 in Kraft getreten ist, und der Abkommen mit Singapur und Vietnam, die am 19. Oktober 2018 bzw. 30. Juni 2019 unterzeichnet wurden, sind es sogar 39 %. Berücksichtigt man auch noch die politische Vereinbarung EU-Mercosur vom 28. Juni 2019, erhöht sich der Anteil auf 41 %.

Handelsabkommen unterliegen mittlerweile ebenfalls den Grundsätzen der besseren Rechtsetzung und werden insbesondere regelmäßigen Ex-post-Bewertungen unterzogen. Seit 2015 wurden drei Ex-post-Bewertungen der Handelsabkommen der EU mit Mexiko, Chile und Südkorea abgeschlossen. Derzeit werden Ex-post-Bewertungen der Abkommen mit den CARIFORUM-Staaten 8 und mit sechs Mittelmeerländern 9 durchgeführt, und in Kürze wird mit der Bewertung des Abkommens zwischen der EU und Kolumbien, Ecuador und Peru sowie des Abkommens mit Zentralamerika begonnen.

Dieser Bericht enthält eine Bestandsaufnahme der Umsetzung von 35 wichtigen Handelsabkommen mit 62 Partnerländern, einschließlich des ersten vollständigen Jahres des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der EU und Kanada (CETA). Außerdem wird über die Vorarbeiten zum Inkrafttreten des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens EU-Japan berichtet.

Einer Studie über die EU-Ausfuhren in die Welt und ihre Auswirkungen auf die Beschäftigung („ EU Exports to the World: Effects on Employment “) 10 zufolge hängen 36 Millionen Arbeitsplätze in der EU, darunter 13,7 Millionen Arbeitsplätze von Frauen, von Ausfuhren in Länder außerhalb der EU ab. Zwischen 2000 und 2017 hat die Zahl der Arbeitsplätze in der EU, die mit Ausfuhren in die übrige Welt in Verbindung standen, um 66 % zugenommen. Damit wurden 14,3 Millionen zusätzliche Arbeitsplätze von Ausfuhren gestützt. Der Anteil der im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen an die übrige Welt stehenden EU-Arbeitsplätze an der Beschäftigung insgesamt stieg von 10,1 % (2000) auf 15,3 % (2017). Diese Stellen sind durchschnittlich um 12 % besser bezahlt als Arbeitsplätze in der übrigen Wirtschaft. Europäische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Mitgliedstaaten profitieren von EU-Ausfuhren. Die zusätzlichen Stellen werden von Unternehmen angeboten, die direkt am Waren- und Dienstleistungsexport beteiligt sind, sowie von EU-Unternehmen, die ausführende Unternehmen mit Waren und Dienstleistungen beliefern.

Wie in den vorangegangenen Berichten wurden die Abkommen nach Inhalt und Zielen vier Kategorien zugeordnet.

Abkommen der neuen Generation“ wie die mit Südkorea oder Kanada beinhalten Verpflichtungen sowohl zur Liberalisierung des Warenhandels als auch in Bezug auf Dienstleistungen und Investitionen, die öffentliche Auftragsvergabe, den Wettbewerb, Subventionen und rechtliche Fragen. Durch diese Abkommen sollen stärker regel- und wertebasierte Handelssysteme mit den jeweiligen Partnerländern entwickelt werden; sie enthalten u. a. spezielle Bestimmungen zu Handel und nachhaltiger Entwicklung. Die jüngsten dieser Abkommen gehen zudem gezielt auf die Herausforderungen ein, vor denen moderne Volkswirtschaften und Gesellschaften stehen; so enthält beispielsweise das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Japan ein Kapitel zu kleinen und mittleren Unternehmen und spezielle Bestimmungen zu Informations- und Telekommunikationsdiensten und E-Commerce.

Handelsabkommen der ersten Generation“, die überwiegend vor 2006 geschlossen wurden, zielen eher auf Zollerleichterungen ab. Durch „vertiefte und umfassende Freihandelszonen“ (Deep and Comprehensive Free Trade Areas, DCFTA) soll eine Intensivierung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den jeweiligen Nachbarländern und der EU und eine Annäherung ihrer Rechtsvorschriften an EU-Recht, insbesondere auf dem Gebiet des Handels, erreicht werden. Die EU hat DCFTA-Abkommen mit Georgien, Moldau und der Ukraine geschlossen und verhandelt über ein entsprechendes Abkommen mit Tunesien. „Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen“ mit sechs westlichen Balkanstaaten 11 , die zwischen 2001 und 2016 geschlossen wurden, sollen die regionale Integration und Stabilität in der Region stärken und ihre wirtschaftliche Integration in den EU-Markt fördern.

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit Staaten und Regionen in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten) sind auf Entwicklung ausgerichtet. Es sind asymmetrische Handelsabkommen, die aufseiten der AKP-Staaten eine Liberalisierung von etwa 80 % des Handels über einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahren vorsehen, während die EU von Tag eins an zoll- und quotenfreien Zugang zum EU-Markt garantiert. Bisher gelten die meisten dieser Abkommen für den Warenhandel und die Entwicklungszusammenarbeit. Das WPA mit den karibischen Staaten umfasst außerdem Bestimmungen zu Dienstleistungen, Investitionen und anderen handelsbezogenen Bereichen. Im Rahmen von WPA leistet die EU umfangreiche handelsbezogene Hilfe, um die Partnerländer bei der Umsetzung der Abkommen zu unterstützen, indem die Ausfuhrwettbewerbsfähigkeit gestärkt und eine wirtschaftliche Infrastruktur aufgebaut wird. 12

Dieser Bericht wird durch eine umfassendes Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit detaillierten Informationsblättern zu jedem einzelnen Abkommen mit Statistiken, Beschreibungen wichtiger Handelsentwicklungen und Berichten über die Arbeit von Ausschüssen ergänzt. Mit diesem Bericht und der ergänzenden Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen kommt die Kommission ihrer Verpflichtung zur Berichterstattung über die Umsetzung des Verfahrens zur Bekämpfung von Umgehungspraktiken in Bezug auf Südkorea, Georgien und Moldau und über den Stabilisierungsmechanismus für Bananen in Bezug auf Zentralamerika und Kolumbien, Ecuador und Peru nach.



Statistik

Die für diesen Bericht und die beigefügte Arbeitsunterlage über die Entwicklung von Handels- und Investitionsströmen verwendete Handelsstatistik 13 basiert auf Eurostat-Daten, die bis zum 30. März 2019 vorlagen, soweit nicht anders angegeben. Die jüngsten jährlichen Daten zum Warenhandel beziehen sich auf 2018 und die Daten zu Dienstleistungen und Investitionen auf 2017, soweit nicht anders angegeben.

Die Statistiken zu Präferenznutzungsraten basieren auf vom Einfuhrland erhobenen Verwaltungsdaten. Die Präferenznutzungsrate entspricht dem Anteil der Ein- oder Ausfuhren im Rahmen von Handelspräferenzen am Gesamtwert der Ein- oder Ausfuhren, die für Präferenzen im Handel mit einem Partnerland in Betracht kommen, also dem Anteil der tatsächlich im Rahmen der Präferenzregelung erfolgten Ein- oder Ausfuhren, geteilt durch die für die Nutzung von Präferenzen in Betracht kommenden Einfuhren oder Ausfuhren. In Betracht kommende Einfuhren sind gegeben, wenn der angewandte Präferenzzoll niedriger ist als der angewandte Meistbegünstigungszoll (MBZ). Daher geht der zollfreie Handel im Rahmen der Meistbegünstigung nicht mit in die Berechnung ein.

Den Präferenznutzungsraten für Einfuhren der EU aus Partnerländern liegen Eurostat-Daten zugrunde. Eurostat erstellt aus Zöllen und Handelsströmen einen Datensatz, dem die Kommission Informationen darüber entnimmt, welche Behandlung für eine Ware in Betracht kommt und in welchem Umfang diese Präferenzbehandlung genutzt wird. Der harmonisierte, kohärente Datensatz 14 ermöglicht einen Vergleich zwischen Partnerländern und Jahren.

Zur Berechnung der Präferenznutzungsraten für Ausfuhren aus der EU in Partnerländer verwendet die Kommission dagegen von dem betreffenden Einfuhrland erhobene Verwaltungsdaten. Diese Statistiken sind nicht harmonisiert. Daher sollten direkte Vergleiche zwischen Partnerländern bzw. mit EU-Einfuhren lediglich als Richtwert angesehen werden. Präferenznutzungsraten für Ausfuhren aus der EU werden in diesem Bericht nur angegeben, wenn hinreichend zuverlässige Daten zur Verfügung standen.

2.Überblick über die wichtigsten Feststellungen

2.1Allgemeiner Überblick

2018 verzeichnete der Warenhandel 15 in Anbetracht der schwierigen Situation weltweit langsamere Zuwächse als 2017. Der EU-Handel mit der übrigen Welt nahm um 5 % (gegenüber 8 %) und der gesamte EU-Handel im Rahmen von Präferenzabkommen um 3 % (gegenüber 7 %) zu. Die EU-Ausfuhren in Partnerländer, die unter Präferenzregelungen fallen, nahmen 2018 um 2 % zu, etwas weniger als die Ausfuhren in die übrige Welt, die im gleichen Zeitraum um 4 % zunahmen. Die Einfuhren aus Partnerländern im Rahmen des Präferenzhandels nahmen um 4,6 % zu gegenüber einem Zuwachs der EU-Einfuhren insgesamt um 6,6 %.

2018 erfolgten 33 % der EU-Ausfuhren und 29 % der EU-Einfuhren im Rahmen von Präferenzhandelsabkommen. Diese Abkommen sorgten erneut für einen soliden Handelsüberschuss von 84,6 Mrd. EUR, während der EU-Handel mit der übrigen Welt erstmals seit 2014 ein leichtes Handelsdefizit von 24,6 Mrd. EUR verzeichnete.

Wie schon 2017 war die Schweiz der größte Präferenzhandelspartner der EU; auf sie entfielen 24 % der Präferenzausfuhren, gefolgt von der Türkei (12 %) und Norwegen (8 %).

Sieht man sich die EU-Ausfuhren 2018 im Rahmen von Präferenzhandelsabkommen nach Sektoren und Kategorien an, ist festzustellen, dass die Ausfuhren nichtlandwirtschaftlicher Erzeugnisse um 1,9 % zugenommen haben. In diesem Bereich der EU-Ausfuhren blieben Maschinen und Transportausrüstung wertmäßig weiterhin führend (stagnierend), gefolgt von Chemikalien mit einem Anstieg um 2,5 %. Die EU-Ausfuhren von Agrarlebensmitteln nahmen um 2,2 % zu, angeführt von Getränken, Lebensmittelzubereitungen und Zubereitungen aus Getreide.

Bei den EU-Einfuhren im Rahmen von Präferenzhandelsabkommen nahmen die Einfuhren nichtlandwirtschaftlicher Erzeugnisse um 5,2 % zu. Führend waren hierbei Mineralerzeugnisse und Maschinen und Geräte. Die Einfuhren von Agrarlebensmitteln gingen um 0,5 % zurück. An der Spitze der eingeführten Waren standen pflanzliche Erzeugnisse.

Europäische Unternehmen haben die EU-Handelsabkommen im Berichtszeitraum gut genutzt. Erneut sehr gut genutzt wurden Präferenzen bei EU-Ausfuhren in die Schweiz, die Türkei und zunehmend nach Südkorea. Auch im Handel mit Ägypten, Ecuador, Kolumbien und Jordanien hat sich die Präferenznutzung verbessert. 2018 betrug die Präferenznutzungsrate bei den EU-Ausfuhren nach Kanada 37 % gegenüber 30 % nach den ersten neun Monaten der vorläufigen Anwendung. Insgesamt werden die Präferenznutzungsraten für 2018 vermutlich noch steigen, da Präferenzzölle im Rahmen von CETA auch nachträglich (bis zu drei Jahre) noch geltend gemacht werden können. So könnte insbesondere die Nutzungsrate durch eine bessere Präferenznutzung bei den EU-Ausfuhren von Kraftfahrzeugen und Ersatzteilen, deren Zölle nach und nach abgebaut werden, noch steigen; die Präferenznutzungsraten für diesen Bereich, der 41 % der in Betracht kommenden EU-Ausfuhren ausmacht, betrugen 2018 lediglich 10 %. Ohne Kraftfahrzeuge und Ersatzteile würde die durchschnittliche Präferenznutzungsrate der EU-Ausfuhren nach Kanada etwa bei 55 % liegen.

Von den Handelspartnern der EU wurden die Präferenzen auch 2018 gut genutzt mit einer durchschnittlichen Nutzungsrate von 87 %. Weitere Angaben zur Präferenznutzung sind Anhang 1 (EU-Einfuhren) bzw. Anhang 2 (EU-Ausfuhren) zu entnehmen.

Anhand von Präferenznutzungsraten lässt sich feststellen, in welchem Umfang Zollpräferenzen im Berichtszeitraum von Unternehmen auf beiden Seiten genutzt worden sind (siehe Kasten auf Seite 6). Auch wenn die Präferenznutzungsraten für EU-Ausfuhren lediglich Näherungswerte sind, um das Funktionieren von Handelsabkommen zu bewerten, liefern sie einen groben Hinweis darauf, wie die EU-Handelsabkommen von EU-Ausführern und Partnerländern genutzt werden. Hierbei ist anzumerken, dass Veränderungen in den Präferenznutzungsraten unterschiedliche Gründe haben können, beispielsweise eine Senkung der Präferenzmargen, veränderte Marktbedingungen oder das Auftreten neuer Marktteilnehmer, die nicht zwingend im Zusammenhang mit der Umsetzung des betreffenden Handelsabkommens stehen.

2.2Erzielte Fortschritte und wesentliche offene Fragen

Über den neuesten Stand der gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen und der geografischen Angaben 16 wird in Abschnitt 8 (Handel mit Agrarlebensmitteln) berichtet. Weitere Informationen über Handelshindernisse enthält der Bericht der Kommission von 2019 über Handels- und Investitionshindernisse . 17  

Beseitigung technischer und administrativer Handelshindernisse

Im Kraftfahrzeugsektor haben insbesondere Ägypten und Südkorea 2018 einige größere Hindernisse aus dem Weg geräumt. Außerdem haben die Textil- und die Lederindustrie der EU nach einer Lockerung von Kennzeichnungsbestimmungen jetzt leichteren Zugang zum ägyptischen Markt.

In einigen Partnerländern, mit denen die EU Handelsabkommen geschlossen hat, wird der Zugang von EU-Erzeugnissen zu verschiedenen Märkten aber nach wie vor behindert. Erhebliche Probleme bereiten die von einigen Mittelmeerländern gegen Einfuhren aus der EU verhängten Beschränkungen.

Außerdem werden alkoholische Getränke aus Europa, insbesondere Wein, Bier und Spirituosen, weiterhin von einigen EU-Handelspartnern wie Costa Rica, Ecuador, Kanada und Peru benachteiligt. Die EU setzt sich weiter mit diesen Partnerländern auseinander, damit solche diskriminierenden Praktiken aufgehoben werden.

2018 berichtete die Kommission über das von der Ukraine verhängte Ausfuhrverbot für unverarbeitetes Holz. Im Januar 2019 beantragte die EU wegen ausbleibender Fortschritte bilaterale Konsultationen mit der Ukraine und löste damit den Streitbeilegungsmechanismus im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine aus (siehe Abschnitt 10 „Rechtliche Durchsetzung“).

Öffentliche Aufträge

Im Rahmen der vorläufigen Anwendung des Abkommens mit Kanada (CETA) ist eine beträchtliche weitere Öffnung des kanadischen Beschaffungswesens vorgesehen, auch auf der Provinzebene und der lokalen Ebene, die einen erheblichen Anteil des öffentlichen Beschaffungswesens in Kanada ausmachen.

In Bezug auf mehr Transparenz bei öffentlichen Ausschreibungen und auf die Angleichung an den rechtlichen und institutionellen Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens in der EU waren auch in der Ukraine und einigen westlichen Balkanstaaten Fortschritte festzustellen. Auf diesem Gebiet bleibt aber noch einiges zu tun.

Die wichtigsten von Handelspartnerländern der EU angesprochenen Fragen

Einige EU-Handelspartnerländer haben Aspekte der Umsetzung aufseiten der EU angesprochen. Dabei ging es insbesondere um die Entscheidung der EU vom Juli 2018, Schutzmaßnahmen gegenüber Stahleinfuhren einzuführen, um die EU-Industrie vor den Folgen US-amerikanischer Zölle zu schützen. 18 Verschiedene gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen der EU, insbesondere die Pestizidpolitik, aber auch die erst kürzlich erlassene Verordnung über Tierarzneimittel, wurden von einigen EU-Handelspartnerländern ebenfalls kritisch hinterfragt, obwohl diese Maßnahmen keineswegs diskriminierend sind und ein hohes Maß an Lebensmittelsicherheit in der EU sicherstellen sollen.

3.Freihandelsabkommen der „neuen Generation“ 

3.1Freihandelsabkommen EU-Südkorea

Entwicklung des Handels

Das Abkommen ist seit Juli 2011 in Kraft. 2018 ging der Warenhandel zwischen der EU und Südkorea insgesamt um 1,5 % zurück (Rückgang der EU-Einfuhren um 1,2 % und der EU-Ausfuhren um 2,2 %); das entspricht dem verlangsamten Wirtschaftswachstum in Südkorea 2018 und der generellen Abschwächung des Welthandels. Der leichte Rückgang der EU-Ausfuhren wurde vor allem durch die um 7 % verringerte Ausfuhr von Maschinen und mechanischen Geräten verursacht, die an der Spitze der Ausfuhrgüter der EU nach Südkorea stehen. Dabei sind die Ausfuhren in dieser Kategorie seit 2010 um 31 % gestiegen. Die EU-Ausfuhren von Transportausrüstungen, der zweitgrößten Gruppe von Ausfuhrgütern, gingen 2018 leicht zurück, während die EU-Ausfuhren von Personenkraftwagen die robuste Wachstumsentwicklung mit einer Zunahme um mehr als 9 % fortsetzten. Transportausrüstungen sind seit Inkrafttreten des Abkommens nach wie vor der wachstumsstärkste Sektor (+187 %).

2018 verzeichnete die EU im zweiten Jahr in Folge ein Warenhandelsdefizit von 1,8 Mrd. EUR. Gleichzeitig behielt der Handel mit Agrarlebensmitteln trotz eines schwierigen rechtlichen Umfelds seine Dynamik; die EU-Ausfuhren stiegen um fast 5 %, was zu einem Handelsüberschuss der EU von mehr als 2,8 Mrd. EUR führte, bedingt vor allem durch Nahrungsmittel und Getränke.

Der Handel mit Dienstleistungen hat weiter zugenommen (2017 um 8,3 %); der Handelsbilanzüberschuss der EU belief sich auf 5,6 Mrd. EUR. Seit Inkrafttreten des Abkommens ist der Dienstleistungsverkehr in beiden Richtungen stetig gewachsen. Die ein- und ausgehenden Ströme von Direktinvestitionen zwischen den beiden Partnern blieben positiv.

Erste Fünfjahresbewertung

Im März 2019 legte die Kommission ihre erste Fünfjahresbewertung des Abkommens vor. 19 Daraus geht hervor, dass das Abkommen insgesamt wirksam war und die angestrebte Liberalisierung des Handels mit Waren, Dienstleistungen und Investitionen erreicht wurde. Die wirtschaftlichen Gewinne des Abkommens verteilten sich gleichmäßig auf die EU und Südkorea. In den ersten fünf Jahren seiner Umsetzung wuchs das Bruttoinlandsprodukt (BIP) der EU infolge des Abkommens um 4,4 Mrd. EUR. Der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums wurde gefördert, insbesondere die Durchsetzung und der Schutz geografischer Angaben. Außerdem wurden die durch nichttarifäre Hemmnisse bedingten Kosten des Handels gesenkt, doch es bedarf weiterer Anstrengungen in Bezug auf Standardisierung, Konformitätsbewertung und Kennzeichnung sowie gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen. Die Bewertung ergab auch, dass das Abkommen zu einem stärkeren Anstieg der Bestände an ausländischen Direktinvestitionen geführt hat. Einer der unerwarteten Effekte des Abkommens, den die Bewertung aufgezeigt hat, war eine zwar begrenzte, aber doch beachtliche Reduzierung der globalen CO2-Emissionen infolge von Handelsumlenkungen. 20

Offene Fragen

Die komplexen, intransparenten gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, die Südkorea auf Einfuhren landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus EU-Mitgliedstaaten anwendet, bereiten weiterhin Probleme. Beispielsweise stehen Genehmigungen für Rindfleischeinfuhren aus einigen EU-Mitgliedstaaten seit mehr als zehn Jahren aus.

Auf dem Gebiet des geistigen Eigentums muss Südkorea noch ein wirksames Vergütungssystem für die Nutzungsrechte für die Aufführung urheberrechtlich geschützter Musik an öffentlichen Orten, z. B. für Karaoke, entwickeln. Bedenken bestehen zudem wegen zunehmender Unterstützung des Schiffbaus durch Südkorea.

Handel und nachhaltige Entwicklung

Die größten Probleme bestehen jedoch weiterhin darin, dass die Reform des Arbeitsmarktes nicht vorankommt und dass das Kapitel Handel und nachhaltige Entwicklung des Abkommens nicht eingehalten wird. 2018 beantragte die EU Konsultationen auf der Grundlage des im Abkommen enthaltenen Kapitels über Handel und nachhaltige Entwicklung (siehe dazu Abschnitt 10.1 „Rechtliche Durchsetzung“).

Ethisch produzierte Kleidung aus der EU wird überall auf der Welt getragen

ASKET, eine schwedische Marke für Männerbekleidung, die ausschließlich online vertrieben wird, kennt wie viele andere moderne Unternehmen nur eine Welt ohne Grenzen und kommuniziert nahtlos mit Kunden weltweit. Handelsabkommen können beim Abbau von Zollschranken helfen, damit auch die Waren dieses Unternehmens ungehindert verschickt werden können.

„Da unser Unternehmen wächst, sehen wir uns zunehmend außerhalb des europäischen Marktes um. Auf Kleidung erhobene Zölle machen das Einkaufen für unsere Kunden jedoch schwierig und teuer. Handelsabkommen bewirken durch die Öffnung von Auslandsmärkten wie Kanada, Südkorea und Japan, dass unsere Produkte dort konkurrenzfähiger werden.“

August Bard Bringéus
Mitbegründer

3.2EU-HANDELSABKOMMEN MIT KOLUMBIEN, ECUADOR UND PERU

Entwicklung des Handels

Zwischen 2017 und 2018 ging der Warenhandel zwischen der EU und ihren drei Handelspartnerländern im Andenraum um 2,4 % zurück. Die Ausfuhren aus der EU und die Einfuhren in die EU verringerten sich um 1 % (140 Mio. EUR) bzw. 3 % (ca. 500 Mio. EUR). Ursache dafür war in erster Linie ein Rückgang der Ausfuhren aus Kolumbien in die EU um 9 % infolge der international rückläufigen Preise für Kaffee, eines der wichtigsten Exportprodukte Kolumbiens.

Sieht man sich die Handelsströme nach Sektoren an, machen Maschinen, Chemikalien und Transportausrüstung nach wie vor mehr als 50 % der EU-Ausfuhren aus. Landwirtschaftliche Erzeugnisse (vor allem tropische Früchte wie Bananen), Mineralien und Erze machten fast 50 % der Einfuhren der EU aus diesen drei Ländern aus. 2018 gingen die EU-Einfuhren von Mineralien am stärksten zurück (um 700 Mio. EUR), ebenso die Ausfuhr von Maschinen (um 350 Mio. EUR).

Dagegen nahmen die EU-Ausfuhren von Agrarlebensmitteln 2018 um 8,5 % zu. Dies ist aber immer noch wenig im Vergleich zu den Einfuhren von Agrarlebensmitteln.

Das EU-Handelsdefizit von etwa 2 Mrd. EUR ist seit 2016 zurückgegangen. Gegenüber Kolumbien verzeichnet die EU einen Handelsüberschuss.

Fortschritte und offene Fragen

Fortschritte wurden u. a. beim Marktzugang für einige landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der EU erzielt, vor allem für Molkereiprodukte in Peru und einige tierische Erzeugnisse in Kolumbien. Verschiedene Hindernisse müssen aber noch ausgeräumt werden. Dazu zählen:

-Kolumbien: die de facto nicht stattfindende Inländerbehandlung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge auf subnationaler Ebene, die 2018 eingeführten Antidumping-Maßnahmen gegen gefrorene Kartoffeln, Einfuhrbeschränkungen für Lkw, einige noch verbliebene diskriminierende Maßnahmen in Bezug auf alkoholische Getränke (Bier und Spirituosen), die widerrechtliche Aneignung geografischer Angaben der EU und die nicht erfolgte Anerkennung der Regionalisierung in Bezug auf Tierseuchen;

-Ecuador: steuerliche Benachteiligung eingeführter alkoholischer Getränke sowie das umständliche, den Handel behindernde System von Einfuhrlizenzen und der Verwaltung der der EU gewährten Zollkontingente;

-Peru: anhaltend diskriminierende Maßnahmen in Bezug auf den Handel mit alkoholischen Getränken, laufende Vorbereitungen zum Vorgehen gegen die widerrechtliche Aneignung geografischer Angaben der EU, technische Hindernisse für die Einfuhr von pharmazeutischen Produkten und medizinischem Gerät.

Außerdem halten alle drei Andenstaaten ihr Einfuhrverbot für Rinder und Rindfleisch aus der EU aus Sorge vor BSE 21 weiter aufrecht.

Kolumbien, Ecuador und Peru ihrerseits haben Bedenken hinsichtlich der Maßnahmen der EU geäußert, die Höchstgrenzen für Cadmium in Kakaoprodukten und für Pestizidrückstände festgelegt hat, was nach Auffassung unserer Handelspartnerländer deren Ausfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse behindern könnte.

Handel und nachhaltige Entwicklung

Ungeachtet der bestehenden Herausforderungen in allen drei Andenstaaten (in Bezug auf den informellen Arbeitsmarkt, die Vereinigungsfreiheit, die Arbeitsaufsicht und den Umweltschutz) sind die drei Partnerländer 2018 bei der Umsetzung der Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung vorangekommen. Die positive Dynamik war ein Ergebnis der energischeren und gezielteren Anstrengungen der EU, basierend auf einer engeren Partnerschaft mit den EU-Mitgliedstaaten und der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) sowie der stärkeren Einbindung der Zivilgesellschaft im Einklang mit dem 15-Punkte-Aktionsplan 22 . Die Beratungen der EU mit Peru waren besonders intensiv; die Einigung der beiden Parteien über das weitere Vorgehen wurde im Protokoll der Sitzung des Unterausschusses für Handel und nachhaltige Entwicklung festgehalten. Damit sollte der Weg geebnet werden, um neuen Schwung in die Umsetzung der Bestimmungen zu Handel und nachhaltiger Entwicklung mit Peru zu bringen. Gute Fortschritte wurden auch hinsichtlich der Einbindung der Zivilgesellschaft erzielt, u. a. durch entsprechende Beratungsmechanismen in Kolumbien und Ecuador.

3.3Assoziierungsabkommen der EU mit Zentralamerika

Entwicklung des Handels

2018 war das sechste Jahr der Umsetzung der Handelssäule des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und sechs zentralamerikanischen Staaten (Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama).

Mit einem Anstieg von rund 11,4 Mrd. EUR im Jahr 2014 auf 12 Mrd. EUR im Jahr 2018 hat sich der Handel zwischen den beiden Handelsblöcken gut entwickelt. 2018 verzeichneten die zentralamerikanischen Partnerländer einen leichten Handelsüberschuss von ca. 100 Mio. EUR. Panama ist in der Region nach wie vor das wichtigste Partnerland für die EU, gefolgt von Costa Rica.

An der Spitze der zentralamerikanischen Ausfuhren lagen weiterhin Agrarlebensmittel (die etwa zwei Drittel ihrer Ausfuhren in die EU ausmachen), vorwiegend Obst mit einem Anstieg 2018 gegenüber dem Vorjahr um 3,6 % (1,9 Mrd. EUR, davon entfielen 1,2 Mrd. EUR auf Bananen). Bananen sind nach wie vor die wichtigste Exportware der zentralamerikanischen Partner in die EU; sie unterliegen bis Ende 2019 einem Stabilisierungsmechanismus. 2018 überstiegen die Ausfuhren aus Guatemala und Nicaragua in die EU die Auslöseschwelle, aber der Anteil an den EU-Einfuhren insgesamt blieb unter 6 %. Da die Wirkung dieser Einfuhren auf den Bananenmarkt der EU als vernachlässigbar eingestuft wurde, wurden keine Stabilisierungsmaßnahmen eingeleitet.

2018 nahmen die EU-Ausfuhren gegenüber dem Vorjahr um 11 % zu. An der Spitze lagen nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse. Der Handelsüberschuss der EU in dieser Kategorie betrug etwa 7,4 Mrd. EUR.

2017 war wie bereits in den Vorjahren mit einem Anteil von rund 40 % am Gesamtvolumen des Handels zwischen der EU und Zentralamerika erneut ein starker Handel mit Dienstleistungen zu verzeichnen. Dank des Abkommens profitieren EU-Unternehmen von einem verbesserten Marktzugang zu Dienstleistungen und Investitionen und zur öffentlichen Auftragsvergabe. Die EU setzt ihre enge Kooperation mit ihren zentralamerikanischen Partnerländern fort, um sicherzustellen, dass alle Verpflichtungen, auch hinsichtlich transparenter Verfahren, eingehalten werden.

Handel und nachhaltige Entwicklung  

Die Umsetzung des Kapitels über Handel und nachhaltige Entwicklung wurde im Einklang mit dem 15-Punkte-Aktionsplan vom Februar 2018 weiterverfolgt. Die Maßnahmen umfassten u. a. eine Zusammenarbeit mit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und mit Regierungen der Partnerländer in Bezug auf die Situation von Arbeitnehmern in einigen zentralamerikanischen Staaten, insbesondere Guatemala, sowie Maßnahmen zu verantwortungsvollem unternehmerischen Handeln einschließlich eines Workshops mit der IAO und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in Guatemala. Außerdem wurde in Costa Rica die Entwicklung des nationalen Plans für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln unterstützt, und mit Costa Rica und Panama wurde ein Programm für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln gestartet.

3.4Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada (CETA)

2018 war das erste vollständige Kalenderjahr der Umsetzung von CETA. Alle Verwaltungsinstrumente wie die Verfahrensregeln für die verschiedenen Ausschüsse wurden geschaffen, und fast alle Ausschüsse traten erstmals zusammen. 23 Die neue Transparenzpolitik der EU wurde vollständig umgesetzt; die Tagesordnungen und die gemeinsamen Berichte der Ausschüsse und Arbeitsgruppen mit Kanada können auf der Website der Kommission 24 eingesehen werden. Die Ausschusssitzungen haben zu einem besseren Verständnis der jeweiligen Sichtweise der Gegenpartei beigetragen, was wichtig ist für die Umsetzung des Abkommens.

Entwicklung des Handels

Der bilaterale Handel belief sich 2018 auf insgesamt 72 Mrd. EUR, was einem Anstieg um 4,5 % gegenüber 2017 entsprach. Bei den EU-Ausfuhren verzeichneten Chemikalien mit 1,5 Mrd. EUR den stärksten Zuwachs (um 23 %), gefolgt von Maschinen und Geräten mit 850 Mio. EUR (Anstieg um 10 %). Auch die Ausfuhren von Agrarlebensmitteln nahmen um 4 % zu; sie machten damit 9 % der EU-Ausfuhren nach Kanada aus. Der Handelsüberschuss stieg 2018 auf mehr als 10 Mrd. EUR (von 6 Mrd. EUR im Jahr 2017).

2018 gingen die kanadischen Ausfuhren in die EU gegenüber 2017 um 1,7 % (521 Mio. EUR) leicht zurück, was in erster Linie durch rückläufige Exporte von Ölsaaten (um 300 Mio. EUR) verursacht wurde. Gegenüber dem Zeitraum 2015-2017 haben die kanadischen Exporte in die EU aber um 5 % zugenommen.

Fortschritte im ersten Jahr der Umsetzung

Auf seiner ersten Sitzung im September 2018 fand im Gemischten CETA-Ausschuss ein formeller Meinungsaustausch über die Umsetzung von CETA statt. Die Sitzung bot auch eine Gelegenheit zur Beurteilung der Fortschritte im Zusammenhang mit der frühen Überprüfung des Kapitels „Handel und nachhaltige Entwicklung“ gemäß der im Oktober 2016 geschlossenen Vereinbarung über das Gemeinsame Auslegungsinstrument 25 . Der Ausschuss nahm drei wichtige Empfehlungen zu folgenden Themen an:

(I) Handel, Klimaschutz und das Pariser Übereinkommen , 26

(II) Handel und Gleichstellung der Geschlechter , 27

(III) kleine und mittlere Unternehmen 28 .

Die Empfehlungen ebneten den Weg für eine verstärkte Zusammenarbeit an diesen Schlüsselthemen im Rahmen von CETA. Der Gemischte Ausschuss hat auch die Arbeit der verschiedenen Sonderausschüsse überprüft, darunter Fragen, die weiter thematisiert werden müssen, für die EU beispielsweise die Verwaltung der Zollkontingente für Käse, der Zugang zum kanadischen Markt für Wein und Spirituosen und die Durchsetzung der CETA-Bestimmungen zu geografischen Angaben.

Im Rahmen des CETA-Forums für Regulatorische Zusammenarbeit vereinbarten Kanada und die EU einen Arbeitsplan, der Kooperationsaktivitäten in den Bereichen Cybersicherheit, Tierschutz, Kosmetika und Arzneimittel sowie Sicherheit von Konsumgütern umfasst. Im Ausschuss für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen einigten sich Kanada und die EU auf eine Stärkung der Zusammenarbeit zum Kampf gegen Antibiotikaresistenzen.

Mit der infolge von CETA vorgenommenen Änderung des kanadischen Markengesetzes zum Schutz der geografischen Angaben für Lebensmittelerzeugnisse wurde ein Verfahren zur direkten Anwendung des Gesetzes durch Rechteinhaber in der EU zum Schutz geografischer Angaben festgelegt. Das neue System lieferte 2018 sein erstes Ergebnis mit dem Schutz der Bezeichnung „Prosciutto di Carpegna“. Für europäische Erzeuger, die nach Kanada exportieren möchten, steht jetzt ein wirksamer, einfacher Mechanismus zum Schutz ihrer geografischen Angaben zur Verfügung. Zur Unterstützung der Unternehmen hat die Kommission einen praktischen Leitfaden zu geografischen Angaben in Kanada 29 aufgelegt.

Die Arbeit am Aufbau der Investitionsgerichtsbarkeit im Rahmen von CETA wurde fortgesetzt, auch wenn die dafür geltenden Bestimmungen noch nicht angewandt werden können, bis die Ratifizierung durch alle EU-Mitgliedstaaten erfolgt ist. In seinem Gutachten 1/17 30 vom 30. April 2019 bestätigte der Gerichtshof der EU die Vereinbarkeit der CETA-Bestimmungen zur Investitionsgerichtsbarkeit mit dem EU-Recht.

Handel und nachhaltige Entwicklung

Im ersten Jahr der Umsetzung haben beide Seiten ihre Bemühungen zur Umsetzung der Bestimmungen zu Handel und nachhaltiger Entwicklung intensiviert. Nach der Vorbereitung der drei oben genannten Empfehlungen (zu Handel und Klima, Handel und Gleichstellung sowie kleinen und mittleren Unternehmen) haben die EU und Kanada erste Schritte zu ihrer Umsetzung unternommen. Dazu zählten der gemeinsame Arbeitsplan der EU und Kanadas zu Handel und Geschlechtergleichstellung sowie die Konferenz „CETA: Maßnahmen für Handel und Klima“, die am 24. Januar 2019 stattfand. Auf der Konferenz wurde mit Interessenträgern wie GreenTech-Unternehmen untersucht, wie der institutionelle und rechtliche Rahmen von CETA am besten genutzt werden kann, um die Umsetzung des Pariser Abkommens zu unterstützen. Kanada und die EU haben sich weiter für gemeinsame Prioritäten für die in der ersten Sitzung des Ausschusses für Handel und nachhaltige Entwicklung vereinbarte Zusammenarbeit eingesetzt und die Errichtung zivilgesellschaftlicher Strukturen auf beiden Seiten erleichtert, um die Umsetzung überwachen zu können.

Offene Fragen

Das erste vollständige Jahr der Umsetzung war für beide Seiten erfolgreich; negative Auswirkungen waren nicht festzustellen. Es sind aber noch einige Fragen zu klären.

Dazu gehört das von Kanada für die Käsekontingente eingerichtete Verwaltungssystem. Obwohl die Ausschöpfungsraten für Käsekontingente 2018 mit 99,1 % und 71,1 % für Premiumkäse bzw. Industriekäse hervorragend waren, stellt sich für die EU immer noch die Frage, wie die Kontingente ausgeschöpft werden, da dies erhebliche Auswirkungen auf den Wert der Kontingente für EU-Ausführer haben wird. Richtig genutzt wurden die Kontingente erst gegen Ende mit einer beträchtlichen Zunahme der Einfuhren nach Kanada in den letzten beiden Monaten des Jahres 2018. Nach Einschätzung der Kommission hat die Zuweisung von 50 % des Kontingents für hochwertigen Käse an kanadische Käseerzeuger einen erheblichen Verzerrungseffekt auf die Ausschöpfung und den Wert des Kontingents und ist mit den CETA-Bestimmungen nicht vereinbar. Im Rahmen von CETA sollten „die Quoten jenen Personen zugeteilt werden, die sie am ehesten nutzen werden 31 . Im April 2019 verlangte die EU eine Halbzeitbewertung des Verwaltungssystems für Käsequoten im Rahmen von CETA.

Ebenfalls bedenklich aus Sicht der EU sind Benachteiligungen im Handel mit Wein und Spirituosen aus der EU. Nach Einschätzung der EU sind einige kanadische Praktiken auf Bundes- und Provinzebene mit den von Kanada im Rahmen von CETA eingegangenen Verpflichtungen nicht vereinbar.

Dagegen hat Kanada Bedenken wegen der Umsetzung des CETA-Protokolls über die gegenseitige Anerkennung der Ergebnisse von Konformitätsbewertungen durch die EU und der Verwaltung von Zollkontingenten durch die EU vorgebracht. Außerdem äußerte sich Kanada besorgt darüber, dass seine Möglichkeiten, von CETA zu profitieren, durch die geforderte Kennzeichnung mit dem Ursprungsland auf nationaler Ebene und auf EU-Ebene und durch einige gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Standards der EU beeinträchtigt werden.

Keramik von Porcelanosa (Spanien) überquert den Atlantik

Porcelanosa ist ein Keramikunternehmen, das hochwertige Fliesen für Küchen und Bäder herstellt und von den verbesserten Geschäftsmöglichkeiten in Kanada profitiert.

Porcelanosa nutzt die erleichterten Ausfuhrbedingungen, die eine erhebliche Öffnung des kanadischen Marktes einschließlich des großen kanadischen öffentlichen Beschaffungsmarktes auf Bundes- und Provinzebene bewirkt haben.

„Wir setzen große Hoffnung in den kanadischen Markt. So haben wir kürzlich einen neuen Laden in einem der exklusivsten Geschäftsviertel Torontos eröffnet. CETA hat es uns ermöglicht, unsere Produkte preisgünstiger anzubieten und konkurrenzfähiger zu werden. Außerdem hat sich der bürokratische Aufwand für EU-Ausfuhren nach Kanada verringert. Für Porcelanosas Geschäfte in Kanada ist das Abkommen auf jeden Fall von Vorteil.“

Silvestre Segarra Soriano,
Export-Manager der Porcelanosa-Gruppe

Stella Milano 1952 – Italienischer Schmuck, der eine Geschichte erzählt

Stella Milano 1952 hat eine lange Tradition als Schmuckhersteller. 1952 gründeten vier Brüder zu Füßen des Mailänder Doms das Unternehmen, das Schmuck herstellt und verkauft.

Vor CETA erhob Kanada Einfuhrzölle von bis zu 8,5 % auf Schmuck. Durch die Zollsenkungen konnte Stella Milano seine Ausfuhren nach Kanada um 30 % steigern.

„Dank CETA konnten wir unseren Umsatz in Kanada um fast ein Drittel erhöhen. Da immer mehr kanadische Importeure auf uns zukommen, können wir mit weiterem Wachstum rechnen.“

Dimitri Stella, 
CEO von Stella Milano 1952

4.Vertiefte und umfassende Freihandelszonen

4.1Georgien

Die vertiefte und umfassende Freihandelszone (DCFTA) mit Georgien ist seit September 2014 in Kraft, und ihre Umsetzung ist auf einem guten Weg. Insgesamt nahm der bilaterale Warenhandel 2018 um 3 % zu, doch die Ausfuhren aus Georgien gingen um 1,6 % zurück, sodass von einem leichten Anstieg des EU-Handels mit Georgien auszugehen ist.

Georgien ist 2017 mit der Umsetzung seiner gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Strategie vorangekommen. Es hat aber noch immer keine Genehmigung zur Ausfuhr von Fleisch und Molkereierzeugnissen in die EU, und georgische Unternehmen haben nach wie vor Schwierigkeiten, europäische Sicherheitsstandards bei Erzeugnissen wie Haselnüssen einzuhalten. Die EU unterstützt Georgien beim Ausbau seines gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Systems.

Im öffentlichen Beschaffungswesen muss Georgien noch eine unabhängige Stelle für die öffentliche Auftragsvergabe einrichten und sein Beschaffungsrecht an das geltende EU-Recht angleichen.

Das Unterstützungsprogramm von 2018-2019 für kleine und mittlere Unternehmen wird weiter umgesetzt. Es wird ergänzt durch ein Projekt zur Marktüberwachung, 32 um Georgien bei der Angleichung seines Regelwerks an die EU-Rechtsvorschriften zu unterstützen. Die EU unterstützt auch weiterhin die georgische Wettbewerbsagentur.

2018 hat Georgien einen Arbeitsplan für Handel und nachhaltige Entwicklung für den Zeitraum 2018-2020 angenommen; er umfasst Schlüsselelemente, die zur Umsetzung des Kapitels über Handel und nachhaltige Entwicklung (mit den Bereichen Arbeitsaufsicht und sozialer Dialog, Handel mit Wildtieren, nachhaltiges Forstmanagement, Bekämpfung des Handels mit Produkten aus illegalem Holzeinschlag sowie wirksame Umsetzung von Klimaschutzverpflichtungen) erforderlich sind.

4.2Moldau

Das DCFTA-Abkommen wird seit September 2014 angewendet. Seitdem hat der Handel stetig zugenommen. 2018 erhöhte sich das Handelsvolumen um 14 %, und für die EU ist die Handelsbilanz nach wie vor positiv.

2018 wurde weiter auf eine Rechtsangleichung hingearbeitet; in Bezug auf gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen, den Energiesektor, das öffentliche Beschaffungswesen und technische Vorschriften wurden Fortschritte erzielt. Moldau bereitet auch einen neuen Zollkodex vor. Damit das Land seine Verpflichtung hinsichtlich staatlicher Beihilfen einhalten kann, müssen noch nationale Rechtsvorschriften geändert werden. Die EU will ein neues Projekt in die Wege leiten, um die zivilgesellschaftlichen Beratungsmechanismen, die im Rahmen der Kapitel seiner Handelsabkommen über Handel und nachhaltige Entwicklung der einheimischen Beratungsgruppen eingerichtet worden sind und die sowohl der EU als auch Moldau nützen werden, in ihrer Funktionsweise zu unterstützen.

4.3Ukraine

Der Handel zwischen der Ukraine und der EU ist seit der vorläufigen Anwendung des Abkommens 2016 gewachsen. 2018 erreichte der bilaterale Handel einen Umfang von 40 Mrd. EUR; damit erhöhte er sich gegenüber 2017 um 9 %. 2018 gingen 42 % der weltweiten Ausfuhren der Ukraine in die EU. Die EU erzielte einen Handelsüberschuss von 4 Mrd. EUR.

Die Ukraine hat in verschiedenen Bereichen Fortschritte erzielt. Die EU begrüßt insbesondere den neuen Gesetzentwurf zum öffentlichen Beschaffungswesen, den die ukrainische Regierung 2019 im Parlament einbringen will. Mit der Angleichung ihres Rechtsrahmens und ihrer Standards an EU-Recht kommt die Ukraine voran, und die Angleichung an gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen, die Zusammenarbeit im Zollbereich und die Handelserleichterungen entwickeln sich weiter. Verbessert werden muss die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, und es müssen Rechtsvorschriften erlassen werden, die internationalen Standards entsprechen. Außerdem muss die Ukraine ihre Rechtsvorschriften stärker an die Beihilfevorschriften der EU angleichen.

Die Kommission hat auf die seit 2016 erhebliche Zunahme an Einfuhren von nicht den Standards genügenden Teilen von Geflügel aus der Ukraine reagiert. Um das Risiko unbegrenzter Einfuhren auszuschließen, verhandelte die Kommission nach Genehmigung durch den Rat mit der Ukraine über eine Änderung des Assoziierungsabkommens mit dem Ziel, diese Einfuhren zu begrenzen und den Meistbegünstigungszoll für Einfuhren, die die Höchstgrenzen überschreiten, wieder einzuführen. Der förmliche Abschluss dieser Änderung steht bevor.

Die EU setzt ihre Überwachung fort und berät mit der Ukraine über verschiedene andere Handelsbeeinträchtigungen wie das im Jahr 2018 von der Ukraine erlassene neue Mehrwertsteuergesetz, mit dem die Erstattung der Mehrwertsteuer auf Ausfuhren von Raps und Sojabohnen ausgeschlossen wird.

Da in Bezug auf das Holzausfuhrverbot keine Fortschritte erzielt werden konnten, beantragte die EU bilaterale Streitbeilegungskonsultationen im Rahmen des Assoziierungsabkommens (siehe Abschnitt 10 „Rechtliche Durchsetzung“).

Rechtzeitig vor der zweiten Sitzung des Ausschusses „Handel und nachhaltige Entwicklung“ EU-Ukraine am 13. November 2018, der am 14. November 2018 ein offenes zivilgesellschaftliches Forum folgte, wurde die Beratende Gruppe der Ukraine eingesetzt, um Diskussionen und konkrete Arbeiten mit der Beratungsgruppe der EU aufzunehmen.

Gemäß dem 15-Punkte-Aktionsplan vom Februar 2018 über Handel und nachhaltige Entwicklung und insbesondere seinen „Länderprioritäten“ konzentrierten sich die Diskussionen im Unterausschuss „Handel und nachhaltige Entwicklung“ auf die Schlüsselbereiche der Maßnahmen zur Umsetzung von Handel und nachhaltiger Entwicklung in der EU und der Ukraine wie Handel und Beschäftigung (Arbeitsaufsicht, Modernisierung von Arbeitsbeziehungen und sozialer Dialog) sowie Handels- und Umweltfragen (nachhaltige Forstbewirtschaftung in Verbindung mit Holzproduktion, Holzverkauf, Holzverarbeitung und Holzhandel). Nach der Sitzung des Unterausschusses veröffentlichten die EU und die Ukraine operationelle Schlussfolgerungen und eine gemeinsame Erklärung an die Zivilgesellschaft. 33

5.Freihandelsabkommen der „ersten Generation“

5.1Schweiz

Die Schweiz als drittgrößtes Handelspartnerland der EU (7 % des Warenhandels der EU mit Nicht-EU-Staaten) war auch 2018 wieder führend unter den Handelspartnern der EU mit Präferenzhandelsabkommen. 2018 verzeichnete die EU gegenüber der Schweiz einen hohen Handelsüberschuss von 48 Mrd. EUR.

Im Dienstleistungsverkehr ist die Schweiz der zweitwichtigste Handelspartner der EU. Der Wert der von der EU in der Schweiz erbrachten Dienstleistungen ist in den vergangenen fünf Jahren stetig gestiegen; 2017 erreichte er 119 Mrd. EUR, 2 % mehr als 2016. Die Schweiz erbrachte 2017 in der EU Dienstleistungen im Wert von 72 Mrd. EUR, 23 % weniger als im Jahr zuvor. Die EU verzeichnete im Dienstleistungsbereich erneut einen Handelsüberschuss.

Auch hinsichtlich der ausländischen Direktinvestitionen (ADI) ist die Schweiz mit einem Anteil von 13 % ein wichtiger Partner der EU. Die ADI-Bestände der Schweiz in der EU erreichten 2017 einen Wert von 802 Mrd. EUR; in den vergangenen vier Jahren nahmen sie jährlich um 15 % zu. Die ADI-Bestände der EU in der Schweiz beliefen sich 2017 auf 979 Mrd. EUR mit einem durchschnittlichen jährlichen Anstieg von 10 % im genannten Zeitraum.

Im September 2018 nahm das Schweizer Parlament die seit Langem erwartete Unternehmenssteuerreform zur Änderung des kantonalen Steuerstatus an, der Gesellschaften begünstigt hatte und auch unter dem Aspekt staatlicher Beihilfen problematisch war. Die neue Rechtsvorschrift soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Verhandlungen zwischen der EU und der Schweiz über ein Abkommen über einen institutionellen Rahmen mit Bestimmungen für eine unabhängige Streitbeilegung, Beihilfevorschriften und der Zusage, das Freihandelsabkommens von 1972 und andere handelsbezogene Abkommen zu modernisieren, wurden auf politischer Ebene im November 2018 abgeschlossen. Der Schweizer Bundesrat hat die Vereinbarung, die von der EU als Voraussetzung für den Abschluss künftiger Abkommen über die Teilnahme der Schweiz am EU-Binnenmarkt und als wichtigen Aspekt bei der Entscheidung über weitere Fortschritte auf dem Weg zu einem für beide Seiten vorteilhaften Marktzugang betrachtet wird, jedoch immer noch nicht unterzeichnet.

5.2Norwegen

Norwegen ist das drittgrößte Partnerland der EU mit einem Präferenzabkommen. Der bilaterale Handel war auch 2018 robust mit einem Anstieg um fast 11 % im Vergleich zum Vorjahr. Das Handelsdefizit der EU gegenüber Norwegen erreichte fast 30 Mrd. EUR. Der Anstieg des allgemeinen Defizits wurde vor allem durch höhere Einfuhren von Mineralprodukten verursacht, die sich um fast 6 Mrd. EUR erhöht haben.

Die EU-Ausfuhren nichtlandwirtschaftlicher Erzeugnisse nahmen um mehr als 3 Mrd. EUR zu, was einem Anstieg von 6,3 % gegenüber 2017 entspricht. Die EU-Ausfuhren von Agrarlebensmitteln blieben ebenfalls auf einem hohen Niveau und erbrachten einen Handelsüberschuss von fast 4 Mrd. EUR.

Eine neue Vereinbarung über die weitere Liberalisierung des Handels mit einigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen trat 2018 in Kraft. Jetzt sollte eine Überprüfung der Handelsregelung für verarbeitete Agrarerzeugnisse vorgenommen werden. Außerdem ist die EU zu Verhandlungen über den Schutz geografischer Angaben bereit.

Norwegen ist der sechstgrößte Handelspartner der EU im Bereich Dienstleistungen. 2017 war der Dienstleistungsverkehr stabil mit einem Gesamtvolumen von 44 Mrd. EUR und einem geringfügig höheren Handelsüberschuss für die EU als 2016, d. h. mehr als 13 Mrd. EUR. Die Dienstleistungsbilanz für die EU war wie in den vergangenen Jahren positiv.

5.3Mittelmeerländer und Länder des mittleren Ostens

Die EU ist ein besonders wichtiger Handelspartner für die meisten Länder im südlichen Mittelmeerraum und im mittleren Osten. Die Präferenzhandelsabkommen der EU mit acht Partnerländern in der Region (Ägypten, Algerien, die besetzten palästinensischen Gebiete, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko und Tunesien) sind seit vielen Jahren in Kraft. Die Abkommen beinhalten asymmetrische Elemente für die meisten Länder, um die wirtschaftliche Entwicklung in der Region und ihre engere Einbindung in den EU-Binnenmarkt zu fördern; dazu zählen auch Wettbewerbsbestimmungen und Beihilferegelungen.

2018 erreichte das Gesamthandelsvolumen der EU und der acht Partnerländer 175 Mrd. EUR (4 % des EU-Handels mit der übrigen Welt) und damit 2 % mehr als 2017. Die EU erzielt einen Handelsüberschuss gegenüber den acht Ländern des südlichen Mittelmeerraums und des mittleren Ostens insgesamt, der aber im Vergleich zu 2017 um 10 % geschrumpft ist (etwas weniger als der Rückgang um 13 % im vorangegangenen Berichtszeitraum). Dieser Trend erklärt sich durch die steigenden Ausfuhren aus diesen Ländern in die EU, aber auch durch die Wirkung der Handelsbeschränkungen, die einige von ihnen in den vergangenen Jahren verhängt haben, um ihre Handelsbilanz zu verbessern. Da die EU der wichtigste Ausführer in die Region ist, sind ihre Exporte häufig davon betroffen.

Im Handel mit Agrarlebensmitteln verzeichnete die EU 2018 einen Überschuss gegenüber der Region von fast 5 Mrd. EUR. Gleichzeitig verzeichneten einige Partnerländer einen Anstieg ihrer Ausfuhren von Agrarlebensmitteln, etwa Tunesien (+44 %, vor allem durch Olivenöl), die besetzten palästinensischen Gebiete (+25 %) und Marokko (+5 %). Marokko und Tunesien erzielten gegenüber der EU einen Handelsüberschuss im Agrar- und Lebensmittelsektor.

Die EU äußerte gegenüber ihren Handelspartnerländern Bedenken hinsichtlich der vermehrten Handelsbeschränkungen, die einige von ihnen, insbesondere Algerien, Ägypten und zuletzt auch Tunesien 34 , erlassen haben. Die EU spricht diese Fragen auch weiterhin bei jeder sich bietenden Gelegenheit gegenüber ihren Partnerländern im südlichen Mittelmeerraum und im mittleren Osten an, da in Handelsbeziehungen Regeln eingehalten werden müssen und die EU von ihren Partnern erwartet, dass sie ihren Verpflichtungen nachkommen.

Die EU ist bereit, die Reformen ihrer Handelspartner weiter zu unterstützen, um die Wettbewerbsfähigkeit und die Exportkapazität der Region im südlichen Mittelmeerraum und im mittleren Osten zu unterstützen. Verhandlungen über eine Erweiterung und Modernisierung der Handelsabkommen werden mit Tunesien geführt und könnten in Kürze auch mit Marokko aufgenommen werden. Die Modernisierung und Vertiefung bestehender Abkommen sollte zur Verbesserung der wirtschaftlichen Integration mit den Ländern der südlichen Nachbarschaft der EU beitragen, bei denen es sich um überaus wichtige Partner für die EU handelt. Darüber hinaus werden im Zuge der laufenden Überarbeitung des Pan-Europa-Mittelmeer-Übereinkommens über Ursprungsregeln flexiblere Regeln eingeführt und die wirtschaftliche Integration und der Handel innerhalb der Region erleichtert.

5.4Mexiko

Mexiko ist nach Brasilien das zweitgrößte Handelspartnerland der EU in Lateinamerika. Ein umfassendes Handelsabkommen trat 2000 für Waren und 2001 für Dienstleistungen in Kraft. In der fast 20-jährigen Anwendung des Abkommens hat sich der bilaterale Warenhandel zwischen der EU und Mexiko mehr als verdreifacht. 2018 nahm der Handel zwischen der EU und Mexiko um fast 6 % zu, und die EU verzeichnete einen Handelsüberschuss von 13 Mrd. EUR, etwas weniger als 2017. Die EU-Ausfuhren nach Mexiko nahmen um 4 % zu. Die Einfuhren aus Mexiko erhöhten sich um fast 9 %, insbesondere durch nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse.

Der Dienstleistungsverkehr nahm 2017 um 7 % zu, und die EU verzeichnete einen Leistungsüberschuss von knapp 5 Mrd. EUR.

In den vergangenen Jahren haben die EU und Mexiko verstärkt über eine Modernisierung des Abkommens verhandelt; deshalb trat der Gemischte Ausschuss 2018 nicht zusammen. Dennoch wurden einige Fortschritte hinsichtlich der Eröffnung neuer Marktchancen erzielt, insbesondere im Agrarsektor mit der Zulassung weiterer EU-Mitgliedstaaten für die Ausfuhr von Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnissen. Eine Sitzung des Gemischten Ausschusses ist für 2019 vorgesehen.

Es wird damit gerechnet, dass das modernisierte Abkommen nach seiner Ratifizierung den Handelsbeziehungen mit Mexiko neuen Auftrieb geben und neue Marktzugangschancen eröffnen wird.

Den Mexikanern Lust auf belgische Schokolade machen

Galler firmiert auf den Namen seines Gründers Jean Galler und ist ein bekannter Schokoladenhersteller.

Seit Kurzem ist das Unternehmen auch auf dem mexikanischen Markt vertreten, wo es mit Belimport, einem mittelständischen Unternehmen mit Sitz in San Miguel de Allende im Bundesstaat Guanajuato, zusammenarbeitet. Dank des günstigen Standorts kann Galler jetzt problemlos Geschäfte und Hotels in ganz Mexiko beliefern, insbesondere in den Zentren von Querétaro und in der Hauptstadt Mexiko-Stadt.

„Aufgrund der hohen Zölle, die wir auf unsere aus Belgien eingeführten Waren entrichten müssen, sind unsere Kosten derzeit höher als die der mexikanischen Schokoladenhersteller. Durch das neue Handelsabkommen zwischen der EU und Mexiko werden die mexikanischen Zölle auf Schokolade aus der EU wegfallen, sodass wir konkurrenzfähiger werden können.“

Thibaud Mariage,
Vertreter von Galler in Mexico, Direktor von Belimport

5.5Chile

Seit 15 Jahren wird die Handelssäule des Assoziierungsabkommens EU-Chile angewandt, und seitdem arbeiten beide Seiten kontinuierlich und gemeinsam an der Umsetzung.

2018 wuchs der Handel zwischen Chile und der EU um mehr als 8 % mit einem starken Anstieg der EU-Ausfuhren um 13 %, insbesondere von Maschinen und Geräten (+14 %) sowie Transportausrüstungen, vor allem Flugzeugen und Flugzeugteilen 35 (+27 %). Im gleichen Zeitraum nahmen die EU-Einfuhren aus Chile um 3 % zu. Die EU verzeichnete einen Handelsüberschuss von mehr als 1,5 Mrd. EUR.

Im Handel mit Agrarlebensmitteln erzielte Chile 2018 einen Handelsüberschuss von über 1,7 Mrd. EUR, 4 % mehr als 2017. Den größten Anteil an den chilenischen Ausfuhren von Agrarlebensmitteln in die EU hatten Früchte (vor allem gegensaisonale Erzeugnisse) und Wein mit 40 % bzw. 24 %.

2018 wurde die seit Langem ausstehende Schwertfischfrage geklärt. Nachdem Chile im Juli 2017 der Interamerikanischen Kommission für tropischen Thunfisch als kooperierende Nichtvertragspartei beigetreten ist, gelten für mit Schwertfisch beladene EU-Fangschiffe in chilenischen Häfen keine Beschränkungen mehr.

Während einige EU-Mitgliedstaaten nach wie vor Probleme mit der Ausfuhr von Obst und Gemüse nach Chile und Verzögerungen bei der Zulassung von Erzeugnissen tierischen Ursprungs haben, hat das Land seine Märkte für Molkereierzeugnisse und Fleisch weiteren EU-Mitgliedstaaten gegenüber geöffnet, insbesondere für Rind- und Schweinefleisch. Chile hat auch die Bescheinigung für Bruteier und Eierzeugnisse harmonisiert, seine Zulassungsverfahren für den Zugang zu seinen Märkten vereinfacht und erkennt jetzt an, dass die EU-Mitgliedstaaten einem strengen, harmonisierten EU-System für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit unterliegen.

Das Abkommen EU-Chile über den Handel mit ökologischen/biologischen Erzeugnissen trat am 1. Januar 2018 in Kraft. Auch wenn es nicht an das Assoziierungsabkommen geknüpft ist, wird die gegenseitige Anerkennung ökologischer/biologischer Erzeugnisse beiden Parteien neue Chancen für den Handel mit solchen Produkten eröffnen.

Seit November 2017 führen die EU und Chile Verhandlungen über ein ehrgeiziges, umfassendes und progressives modernisiertes Abkommen.

5.6Zollunion mit der Türkei

Die Türkei ist das zweitgrößte Handelspartnerland der EU mit einem Präferenzabkommen. Nach einer Periode starken Wirtschaftswachstums seit 2013 hat sich die Wirtschaftsentwicklung der Türkei 2018 drastisch verlangsamt. Der starke Abfall der türkischen Lira und die darauffolgende hohe Inflation hatten erhebliche Auswirkungen auf die EU-Ausfuhren, die um fast 9 % zurückgegangen sind. Andererseits nahmen die EU-Einfuhren aus der Türkei im gleichen Zeitraum um 9 % zu, was zu einer fast ausgewogenen Handelsbilanz geführt hat: Der Überschuss der EU ging von 15 Mrd. EU (2017) auf 1 Mrd. EUR (2018) zurück. Der Handel mit nichtlandwirtschaftlichen Erzeugnissen war wertmäßig am stärksten betroffen.

Die vertraglichen Beziehungen zwischen der EU und der Türkei reichen bis ins Jahr 1963 zurück, als die Parteien den schrittweisen Aufbau einer Zollunion vereinbarten, die 1996 vollendet war. Die Union soll den freien Verkehr aller Industriegüter und bestimmter verarbeiteter Agrarerzeugnisse zwischen der EU und der Türkei gewährleisten. Mehrere Jahre lang wurde sie allerdings durch immer mehr Handelshemmnisse auf türkischer Seite eingeschränkt. Beispielsweise ist die Türkei vom allgemeinen Zolltarif für Einfuhren aus Nicht-EU-Staaten abgerückt und erhebt zusätzliche Zölle auf immer mehr Produkte; außerdem werden Ursprungsnachweise für Waren aus der EU verlangt. Die Kommission fordert auch weiterhin die nichtdiskriminierende Umsetzung des Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen gegenüber allen Mitgliedstaaten, einschließlich der Republik Zypern, ein.

Im Dezember 2016 nahm die Kommission einen Vorschlag zur Modernisierung der Zollunion an. Die Vorbereitungen in diesem Bereich sind jedoch derzeit ausgesetzt, da der Rat zu dem Schluss gekommen ist, dass keine weitere Arbeit an der Modernisierung der Zollunion zwischen der EU und der Türkei vorgesehen ist. Sofern die Umstände dies zulassen, bleibt diese Modernisierung nach wie vor eine wichtige Priorität für die Handelsagenda der EU.

Am 2. April 2019 beantragte die EU WTO- Konsultationen mit der Türkei; sie reagierte damit auf Maßnahmen der Türkei, die zur Folge hatten, dass ein immer höherer Anteil der in die Türkei ausgeführten Produkte in der Türkei produziert werden musste. Diese Maßnahmen stehen im Widerspruch zu den Verpflichtungen der Türkei im Rahmen der Zollunion. Die Lösung des Problems steht noch aus.

5.7Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit den westlichen Balkanländern

2018 war die EU für Albanien, Bosnien und Herzegowina, das Kosovo 36 , Montenegro, Nordmazedonien und Serbien nach wie vor die führende Handelspartnerregion. Das Gesamthandelsvolumen zwischen der EU und den fünf westlichen Balkanländern nahm um 10 % zu. Der Handelsüberschuss der EU blieb mit knapp über 9 Mrd. EUR stabil.

2017 war die EU auch ein wichtiger Geber ausländischer Direktinvestitionen in der Region, während die gesamten Abgänge mit rund 25 Mrd. EUR stabil blieben.

Probleme im Zusammenhang mit Schattenwirtschaft und Korruption beeinträchtigen aber nach wie vor das wirtschaftliche Umfeld. Das Fehlen wirksamer Beihilferegeln bleibt problematisch, und generell muss das Wettbewerbsrecht verbessert werden. Die EU ist der Überzeugung (und vertritt diese Überzeugung auch in ihrem politischen Dialog mit den Partnerländern auf dem westlichen Balkan), dass Fortschritte bei den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, der regulatorischen Konvergenz und der Korruptionsbekämpfung in engem Zusammenhang mit Verbesserungen der Rechtsstaatlichkeit stehen. Verbessert werden müssen auch die Transparenz und die Rechenschaftspflicht bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Andererseits begrüßt die Kommission das von Nordmazedonien Anfang 2019 erlassene neue Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge, das zu mehr Transparenz und Wettbewerb führen soll, sowie die Anstrengungen Serbiens und Montenegros zur Modernisierung ihres Vergaberechts im Einklang mit den Anforderungen der EU.

Obwohl weitere Fortschritte bei der regionalen Integration angestrebt werden sollten, dient die Unterzeichnung eines regionalen Roaming-Abkommens im April 2019 als gutes Beispiel; bis 2021 soll dadurch eine roamingfreie Zone in der gesamten Region entstehen, sodass der Weg frei wird für eine Reduzierung der regionalen Telekommunikationskosten.

6.Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten)

6.1Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der Entwicklungsgemeinschaft Südliches Afrika (SADC) 

2018 war das erste Jahr, in dem alle Parteien das WPA EU-SADC 37 vollständig angewandt haben, nachdem am 4. Februar 2018 mit der vorläufigen Anwendung des Abkommens für Mosambik begonnen wurde. Alle am WPA EU-SADC beteiligten Länder haben jetzt mit der Umsetzung der vereinbarten Zollsenkungen begonnen.

Das Warenhandelsvolumen zwischen der EU und den am WPA beteiligten SADC-Staaten hat sich 2018 insgesamt um 2,7 % erhöht. Entscheidend für dieses Wachstum war ein Anstieg der EU-Einfuhren aus diesen Staaten um 5,5 %, während die EU-Ausfuhren leicht zurückgingen. Die am WPA beteiligten SADC-Länder verzeichneten einen Handelsbilanzüberschuss. Der Anstieg der Ausfuhren aus diesen Ländern betraf in erster Linie Kraftfahrzeuge aus Südafrika sowie Diamanten und Edelmetalle aus Südafrika und Lesotho. Die Ausfuhr von Wein und Zucker aus Südafrika, von Cashewnüssen aus Mosambik, Trauben aus Namibia und Rum aus Eswatini hat ebenfalls zugenommen.

Auf seiner ersten Sitzung im Februar 2019 nahm der Gemeinsame Rat die institutionellen Strukturen des Abkommens mit institutionellen Bestimmungen zur Streitbeilegung und der Liste von Schlichtern an. Sie sollen helfen, künftige Herausforderungen im Zusammenhang mit der Umsetzung zu bewältigen. Der Gemeinsame Rat hat auch die Grundlagen für einen gemeinsamen Überwachungsmechanismus und für die vollständige Einbindung nichtstaatlicher Akteure in die Umsetzung des Abkommens geschaffen.

2018 hob Südafrika das Einfuhrverbot für Geflügelfleisch aus zwei von acht EU-Mitgliedstaaten auf, ohne jedoch anzugeben, wie es mit den übrigen sechs Mitgliedstaaten, für die das Verbot nach wie vor gilt, weiter verfahren will. Nach Auffassung der EU sollten die verbleibenden Einfuhrverbote unverzüglich aufgehoben werden. Die Südafrikanische Zollunion (SACU) hat ebenfalls ihre Schutzmaßnahmen in Bezug auf die Einfuhr von Geflügelerzeugnissen aus der EU und Zölle auf bestimmte Textileinfuhren beibehalten, über die die EU immer wieder mit der Gegenseite verhandelt, da diese Maßnahmen ihrer Einschätzung nach mit dem Abkommen nicht vereinbar sind. Am 14. Juni 2019 beantragte die EU Konsultationen mit der SACU über die Schutzmaßnahme gegen gefrorene Geflügelerzeugnisse (siehe dazu Abschnitt 10.3).

Die Möglichkeit einer Ursprungskumulierung für am WPA beteiligte SADC-Staaten, ein ganz wesentlicher Pluspunkt des Abkommens, wurde von den WPA-Partnerländern noch nicht aktiviert. Die Ursprungskumulierung würde es den am WPA beteiligten SADC-Staaten erlauben, Ursprungsanforderungen gemeinsam zu erfüllen und dadurch regionale Wertschöpfungsketten stärken. Die EU ermutigt ihre Partner, diesen Aspekt voranzutreiben.

Winzerinnen in Südafrika

Seit mehr als drei Jahrhunderten wird in Südafrika Wein hergestellt. Doch bis zur Abschaffung der Apartheid gab es keine qualifizierten schwarzen Winzer. Junge Frauen überwinden jetzt diese Hürden und nutzen das WPA (das Südafrika hohe Zollkontingente für Weine garantiert), um ihre Erzeugnisse in die EU zu exportieren.

Thokozani Wines ist ein Black-Empowerment-Unternehmen, das vor 15 Jahren von Diemersfontein Wines gegründet wurde, um die Arbeiter auf ihrer Farm zu Anteilseignern zu machen und zum breit angelegten Black Economic Empowerment beizutragen. 85 der 115 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind jetzt Anteilseigner und vor allem Anteilseignerinnen von Thokozani; sie werden beraten und in unternehmerischen Kompetenzen und Lebenshilfe geschult. Thokozani exportiert Wein in die Niederlande, nach Deutschland, Schweden, Dänemark und Tschechien.

„Die Ausfuhr von Thokozani-Wein in die EU hat nach Inkrafttreten des WPA mit dem SADC zugenommen, aber wir müssen uns noch sehr viel stärker ins Zeug legen, wenn wir richtig davon profitieren wollen. Die Unterstützung der EU für historisch benachteiligte Erzeuger ist überaus wichtig und willkommen.“

Denise Stubbs, Direktorin von Thokozani Wines

6.2Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit dem östlichen und südlichen Afrika (ESA) 

2018 war bereits das siebte Jahr der vorläufigen Anwendung des Interims-WPA zwischen der EU und Madagaskar, Mauritius, den Seychellen und Simbabwe. Die Komoren wenden das Abkommen seit dem 7. Februar 2019 an. Die vier ursprünglichen ESA-Partnerländer werden ihre Verpflichtung zur Liberalisierung bis 2022 vollständig umsetzen, so wie es der jeweilige Zeitplan im Rahmen des Abkommens vorsieht.

2018 wurde das Gesamthandelsvolumen zwischen der EU und den ESA4 von Madagaskar (1,9 Mrd. EUR) und Mauritius (1,8 Mrd. EUR) angeführt, gefolgt von Simbabwe (689 Mio. EUR) und den Seychellen (596 Mio. EUR). Die EU-Einfuhren aus den vier Partnerländern gingen 2018 um 3,5 % zurück. Hauptursache dafür war das stark rückläufige Einfuhrvolumen von Zucker aus Mauritius und Simbabwe.

Die Diversifizierung der Ausfuhren ist im Fall von Madagaskar und Mauritius bereits gut vorangekommen, im Fall von Simbabwe und den Seychellen ist sie jedoch noch sehr gering.

Nachdem die ESA-Partner Interesse an einer Vertiefung des Abkommens über den Warenhandel hinaus bekundet haben, wurde 2018 eine entsprechende Sondierung eingeleitet, die im Mai 2019 abgeschlossen wurde. Die Verhandlungen über eine Vertiefung des Abkommens sollen Ende 2019 beginnen; dabei geht es um Dienstleistungen, Investitionen und andere handelsbezogene Themen.

6.3Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Côte d‘Ivoire 

Das Interims-WPA mit Côte d‘Ivoire wird seit September 2016 vorläufig angewandt. Es ist ein eigenständiges Handelsabkommen, das durch das regionale WPA EU-Westafrika ersetzt wird, sobald das WPA in Kraft tritt. Mit Gambia und Mauretanien haben mittlerweile 15 von 16 westafrikanischen Partnerländern 38 das regionale WPA EU-Westafrika unterzeichnet.

2018 verzeichnete Côte d‘Ivoire eine positive Handelsbilanz; die EU ist weiterhin die wichtigste Handelspartnerregion des Landes. Die EU-Einfuhren aus Côte d‘Ivoire gingen 2018 jedoch um 5 % zurück; dies war auf einen wertmäßigen Rückgang bei Rohkakao und verarbeitetem Kakao und auf Gummieinfuhren zurückzuführen. Rohkakao und verarbeiteter Kakao hatten 2018 einen Anteil von 64 % an den gesamten EU-Einfuhren aus Côte d‘Ivoire. Die EU-Ausfuhren nach Côte d‘Ivoire waren stabil; sie umfassen vor allem Maschinen und mechanische Geräte, Elektrogeräte und Kraftfahrzeuge.

Côte d‘Ivoire hat mit Unterstützung der EU eine Studie durchgeführt, um die Wirkung der Interims-WPA (Côte d‘Ivoire und Ghana) auf die regionale Integration zu untersuchen. Festgestellt wurde, dass mögliche Störungen (z. B. durch liberalisierte Ausgangsmaterialien der EU in verarbeiteten Erzeugnissen, die in der Region verwendet werden) nur ganz wenige gehandelte Produkte und Länder betreffen werden. Die Studie liefert außerdem pragmatische Lösungen, um das Risiko eventueller Verzerrungen zu mindern.

Im Rahmen des Interims-WPA hat Côte d‘Ivoire damit begonnen, seinen Markt für EU-Einfuhren vom 1. Januar 2019 an zu liberalisieren; bis 2029 sind weitere Zollsenkungen vorgesehen.

6.4Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit Ghana

Das Interims-WPA mit Ghana wird seit Dezember 2016 vorläufig angewandt; es befindet sich noch im Frühstadium. Ghana hat angekündigt, dass es seinen Markt für Einfuhren aus der EU ab 2020 liberalisieren will. Wie das Interims-WPA mit Côte d‘Ivoire wird auch dieses Interims-WPA durch das Westafrika-WPA ersetzt werden, sobald es in Kraft tritt.

Die EU-Einfuhren aus Ghana haben 2018 um fast 50 % zugenommen und einen Wert von 3,1 Mrd. EUR erreicht, vor allem durch die steigenden Mineralölexporte Ghanas in die EU. Ghanas Ausfuhren von Kakao, Aluminium, pflanzlichen Fetten und Ölen, Thunfischkonserven sowie Kokos und Bananen sind 2018 ebenfalls gestiegen. Die EU-Ausfuhren nach Ghana (vor allem Maschinen, Mineralöl und Fleisch) waren 2018 leicht rückläufig, Die Handelsbilanz für landwirtschaftliche und für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse fällt für Ghana positiv aus.

Da Ghana sich daran macht, seine Verpflichtungen zur Marktöffnung umzusetzen, wird sehr genau auf die Auswirkungen des Interims-WPA auf Ghanas Wirtschaft in Bezug auf Handels- und Investitionsströme, Staatseinnahmen und nachhaltige Entwicklung geachtet werden.

6.5Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit Zentralafrika (Kamerun)

Das Abkommen, das allen zentralafrikanischen Staaten offensteht, wird von Kamerun seit August 2014 vorläufig angewandt. Kamerun will 80 % seiner Einfuhren aus der EU über einen Zeitraum von 15 Jahren bis 2029 liberalisieren. Die ersten Zollsenkungsrunden fanden bereits 2016 und 2017 statt. Liberalisiert wurde vor allem der Handel mit Industriemaschinen und Geräten, Baumaterial und industriellen Zwischenprodukten, die nicht lokal produziert, aber von der Industrie in Kamerun verwendet werden.

2018 gingen die EU-Einfuhren aus Kamerun um 7 % zurück und fielen damit nach einem Spitzenwert 2017 wieder auf das Niveau von 2016 ab. Grund dafür war ein Rückgang der Ausfuhren von Mineralöl, Kakaobohnen, Bananen und Gummi aus Kamerun in die EU. Die Aluminium- und Holzausfuhren in die EU haben 2018 zugenommen. Kamerun verzeichnet wieder eine positive Handelsbilanz. Mineralöl ist das wichtigste Exportprodukt.

Preisgünstigere Ausgangsmaterialien tragen zur Stärkung der lokalen Produktion und Beschäftigung bei

La Société Anonyme des Brasseries du Cameroun (SABC) ist eine Brauerei in Kamerun, die auch alkoholfreie Getränke herstellt. Sie ist die größte privatwirtschaftliche Arbeitgeberin des Landes mit mehr als 10 000 Beschäftigten im Konzern und in seinen Tochterunternehmen. Auf die Brasseries du Cameroun entfallen 75 % des Kamerun-Marktes für Bier und Erfrischungsgetränke.

Bisher profitiert in erster Linie die SABC von WPA-Präferenzen. Sie führt verschiedene Produkte aus der EU ein wie Getränkeabfüllanlagen sowie Zutaten wie Hefe, Hopfen, Aroma- und Farbstoffe für ihre Produktion.

Während die SABC die WPA-Präferenzen nutzt, orientiert sie sich gleichzeitig verstärkt auf dem lokalen Markt. Zum Konzern gehört ein lokales Tochterunternehmen, in dem Flaschen hergestellt werden, und jedes Jahr werden 100 % der Maisernte von Maiscam (einem der größten Agrarindustrieunternehmen des Landes) aufgekauft (10 000 t).

6.6Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit dem Forum der karibischen AKP-Staaten (CARIFORUM)

2018 war das zehnte Jahr der vorläufigen Anwendung des CARIFORUM-Abkommens zwischen der EU und 14 karibischen Staaten. Im Februar 2019 begann die Kommission mit einer Ex-post-Bewertung des Abkommens, die 2020 abgeschlossen sein soll. Die Ergebnisse werden in die gemeinsame Überprüfung des Abkommens zwischen der EU und den CARIFORUM-Staaten einfließen; darüber wird auf der nächsten Sitzung des gemeinsamen Rates EU-CARIFORUM berichtet.

2018 stieg das Gesamthandelsvolumen zwischen der EU und dem CARIFORUM um 7 % auf 9 Mrd. EUR. Die EU-Einfuhren aus CARIFORUM-Staaten erhöhten sich um 11 % auf 3,9 Mrd. EUR, in erster Linie durch die gestiegenen Einfuhren von Mineralöl und Chemikalien. Auch die EU-Einfuhren von Fisch und Krustentieren, von Tabak, Getränken und Spirituosen aus CARIFORUM-Staaten haben 2018 zugenommen, während die Einfuhren von Zucker und Bananen zurückgingen. Die EU-Ausfuhren in CARIFORUM-Staaten erhöhten sich um 4,6 % auf 5,1 Mrd. EUR.

Aus dem 11. Europäischen Entwicklungsfonds stellt die EU 102 Mio. EUR zur Unterstützung der regionalen wirtschaftlichen Kooperation und Integration einschließlich Entwicklung des Privatsektors, des handelsbezogenen Kapazitätsaufbaus und der Umsetzung von WPA in den Karibikstaaten bereit. Die Unterstützung umfasst beispielsweise Minizuschüsse für kleine und mittlere karibische Unternehmen als Starthilfe für Ausfuhren in die EU.

In Anbetracht des besonderen Interesses der CARIFORUM-Partner am Dienstleistungsverkehr mit der EU haben die Parteien 2018 einen Sonderausschuss für Dienstleistungen eingerichtet.

Vorangekommen sind auch die Verhandlungen über ein Abkommen über geografische Angaben im Rahmen des WPA EU-CARIFORUM.

6.7Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit Staaten im Pazifischen Ozean

2018 war das achte Jahr der Anwendung des Abkommens zwischen der EU und Papua-Neuguinea. Fidschi startete im Juli 2014 mit der vorläufigen Anwendung des Abkommens, und Samoa wendet es seit dem 31. Dezember 2018 vorläufig an.

2018 nahm der Handel zwischen der EU und Fidschi und Papua-Neuguinea insgesamt um 9 % ab. Die beiden Pazifikstaaten verzeichneten aber immer noch einen Handelsüberschuss gegenüber der EU von 700 Mio. EUR.

Die Zuckereinfuhren der EU aus Fidschi gingen ebenso wie aus mehreren anderen AKP-Staaten weiter zurück. Papua-Neuguineas Palmölexporte in die EU, die den weitaus größten Teil der Ausfuhren von Agrarlebensmitteln in die EU ausmachen, gingen um 16 % zurück.

Bisher war kaum eine Diversifizierung der Ausfuhren aus den Pazifikstaaten in die EU festzustellen.

Das Abkommen steht auch anderen pazifischen Inselstaaten offen. Samoa trat 2018 bei, und mit den Salomonen und Tonga laufen beitrittsvorbereitende Verfahren.

7.Handel und nachhaltige Entwicklung: jüngste Aktivitäten

Seit der Veröffentlichung des Berichts von 2018 hat die Kommission ihre Bemühungen und Aktionen erheblich ausgeweitet, um die Kapitel der EU-Handelsabkommen über Handel und nachhaltige Entwicklung in Verfolgung ihres 15-Punkte-Aktionsplans vom Februar 2018 umzusetzen. Der Plan zielt auf eine effektivere und entschlossenere Umsetzung und Durchsetzung der Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung ab. Mit der Ausführung des Aktionsplans zeigen sich die ersten Ergebnisse. Die wichtigsten Initiativen in den vier Hauptfeldern des Aktionsplans:

1.Zusammenarbeit (mit EU-Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und internationalen Organisationen)

Die Kommission hat ihre Arbeit mit den Mitgliedstaaten intensiviert. Die Expertengruppe für Handel und nachhaltige Entwicklung trat 2018 viermal zusammen. Ergänzt wurde ihre Tätigkeit durch die Arbeit der EU-Delegationen und Botschaften der Mitgliedstaaten in den Partnerländern. Dadurch konnten Synergien mit Mitgliedstaaten bei bestimmten Umsetzungsmaßnahmen gefördert werden wie eine Partnerschaft mit Schweden, um in Ecuador den Prozess der Umsetzung seiner Verpflichtungen in Bezug auf Handel und nachhaltige Entwicklung zu begleiten.

Die Kommission hat weiter mit dem Europäischen Parlament zusammengearbeitet, u. a. durch Überwachungsgruppen, Tagesordnungspunkte des Ausschusses für internationalen Handel, fachliche Nachbesprechungen und persönliche Kontakte. Unter anderem haben diese Kontakte geholfen, dass Informationen für den Besuch von Mitgliedern des Europäischen Parlaments in Japan im September 2018 bereitgestellt werden konnten.

Die Kommission hat ihre Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen verstärkt. Die Kommission und die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) haben eine strategischere und flexiblere Kooperation in die Wege geleitet und dazu insbesondere Ende 2018 das Rahmenprojekt „Trade for Decent Work“ (Handel für anständige Arbeit) unterzeichnet. Damit sollen Maßnahmen zur besseren Anwendung der grundlegenden IAO-Übereinkommen in Handelspartnerländern der EU unterstützt werden. Die Kommission hat auch ihre bisherige Zusammenarbeit mit der IAO in verschiedenen Partnerländern fortgesetzt. In Bezug auf die Umwelt hat die Kommission mit ihren handelspolitischen Partnerländern im Rahmen der multilateralen Umweltübereinkommen zusammengearbeitet und deren Umsetzung unterstützt, unter anderem durch die spezielle Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen.

2.Befähigung der Zivilgesellschaft einschließlich der Sozialpartner, aktiv an der Durchführung mitzuwirken

Die Kommission und jede der EU-internen Beratungsgruppen, die im Rahmen der Handelsabkommen mit einem Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung eingesetzt worden sind, fanden sich im Laufe des Jahres regelmäßig zu Sitzungen zusammen, um Vertreter der Zivilgesellschaft über Fortschritte und Herausforderungen in der Umsetzung des Bereichs Handel und nachhaltige Entwicklung zu informieren und etwas über deren Meinungen und Einschätzungen zu erfahren.

Die Kommission hat durch ein neues von einem Partnerschaftsinstrument finanziertes Projekt 3 Mio. EUR mobilisiert: „Support to civil society participation in the implementation of EU trade agreements“ (Unterstützung für die Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Umsetzung von EU-Handelsabkommen). Seit November 2018 leistet das Projekt logistische und technische Unterstützung für interne Beratungsgruppen in der EU und in einigen Handelspartnerländern 39 . Außerdem erleichtert es gemeinsame Diskussionen in Form von jährlichen Workshops zu Fragen des Handels und nachhaltiger Entwicklung.

Die Kommission hat sich auch an die Zivilgesellschaft in Ländern mit Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) gewandt, um auf die Abkommen aufmerksam zu machen und zur Beteiligung und zu Diskussionen anzuregen. Im November 2018 veranstalteten nichtstaatliche Akteure aus der EU und SADC-Ländern mit einem WPA einen zweiten zivilgesellschaftlichen Dialog in Namibia. Im April 2019 traf das in Côte d‘Ivoire gegründete zivilgesellschaftliche Beratungsgremium mit beiden am Abkommen beteiligten Parteien zusammen. Diskussionen wurden auch mit der Kommission und mit dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss geführt, um die Möglichkeit des Aufbaus einer zivilgesellschaftlichen Plattform unter Beteiligung der ivorischen und der europäischen Zivilgesellschaft auszuloten.

Die verstärkte Beteiligung von Unternehmen an der Umsetzung der Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung ist ein weiteres wichtiges Ziel. Um die Übernahme von sozialer Verantwortung durch Unternehmen und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln zu fördern und zu unterstützen, haben die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst zusammen mit der IAO, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) durch das Partnerschaftsinstrument 40 ein Programm im Umfang von 9 Mio. EUR aufgelegt. Das Programm soll Öffentlichkeitsarbeit und Kapazitätsaufbau in Lateinamerika finanzieren und ähnliche, bereits laufende Aktionen in Asien ergänzen. Die Kommission hat auch eine regionale Veranstaltung zu diesem Thema in Guatemala unter Beteiligung der IAO, der OECD und verschiedener Interessenträger aus der Region organisiert.

3.Ergebnislieferung

Die Kommission hat für jeden Partner prioritäre Ziele für Handel und nachhaltige Entwicklung (vor und bei der Umsetzung) entwickelt, die angestrebt werden sollen. Diese Prioritäten wurden durch die Expertengruppe für Handel und nachhaltige Entwicklung an die Mitgliedstaaten und durch die internen Beratungsgruppen an die Zivilgesellschaft weitergegeben. Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen.

Die Kommission hat ihre Überwachung und Analyse der Einhaltung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit Handel und nachhaltiger Entwicklung bei einigen Handelspartnern, insbesondere Peru und Südkorea, verschärft. Im Fall von Peru führte die Kommission intensive Gespräche mit Behörden und Vertretern der Zivilgesellschaft, u. a. anlässlich einer nach Lima entsandten Sondierungsmission im Oktober 2018. Die EU und Peru erzielten Einigung darüber, wie die im Protokoll der Sitzung des Unterausschusses für Handel und nachhaltige Entwicklung vom Dezember 2018 41 zum Ausdruck gebrachten Bedenken ausgeräumt werden können. Im Fall von Südkorea beantragte die Kommission im Dezember 2018 förmliche Konsultationen im Rahmen des im Abkommen vorgesehenen Streitbeilegungsmechanismus für Handel und nachhaltige Entwicklung, da die EU seit Langem wegen der von Südkorea im Rahmen des Freihandelsabkommens eingegangenen, jedoch nicht eingehaltenen Verpflichtungen in Bezug auf multilaterale Arbeitsstandards und Arbeitsverträge besorgt ist (siehe Abschnitt 10.1).

Die Kommission hat sich verstärkt um Unterstützung der Partnerländer in der Anfangsphase der Umsetzung ihrer Verpflichtungen in Bezug auf Handel und nachhaltige Entwicklung bemüht. In diesem Zusammenhang hat sie gemeinsam mit der schwedischen Außenhandelsbehörde (Kommerskollegium) für Ecuador ein Handbuch für die Umsetzung von Handel und nachhaltiger Entwicklung erarbeitet. In Vietnam und Singapur lag der Fokus auf der Einhaltung der grundlegenden Arbeitnehmerrechte durch Arbeitsmarktreformen und durch die Ratifizierung grundlegender IAO-Übereinkommen. Vietnam hat das IAO-Übereinkommen Nr. 98 kürzlich ratifiziert und neue arbeitsrechtliche Vorschriften unter Berücksichtigung der grundlegenden Prinzipien angekündigt. Im September 2018 hat Mexiko das IAO-Übereinkommen Nr. 98 über das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tariffreiheit ratifiziert und damit eine seiner Verpflichtungen aufgrund des Kapitels über Handel und nachhaltige Entwicklung im künftigen Handelsabkommen EU-Mexiko erfüllt. Weitere Vorbereitungsarbeiten betrafen die institutionellen Strukturen staatlicher Gremien und zivilgesellschaftliche Strukturen.

Um Ressourcen für die Umsetzung der Verpflichtungen in Bezug auf Handel und nachhaltige Entwicklung zu mobilisieren und Komplementaritäten und Synergien freizusetzen, hat die Kommission damit begonnen, eine Übersicht über alle relevanten Projekte für die Mitgliedstaaten in den Hauptstädten der EU und ihre Botschaften in den Partnerländern zu erstellen.

Am 23. Januar 2019, nach der Annahme der Empfehlung zu Handel und Klima im Rahmen von CETA, veranstaltete die Kommission einen Workshop zum Thema Handel und Klima unter Beteiligung der Zivilgesellschaft und von Unternehmen, um über den Zusammenhang zwischen Handel und Klima zu diskutieren und mögliche weitere Initiativen in diesem Bereich auszumachen.

Die Kommission konnte schärfere Bestimmungen zu Handel und Klima (einschließlich Verpflichtungen zur Umsetzung des Paris-Abkommens und von Kooperationen und gemeinsamen Aktionen unter Einhaltung der Ziele der UN-Rahmenkonvention zum Klimawandel (UNFCCC)) in die Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung der mit Mexiko, Vietnam, Japan und Singapur geschlossenen Abkommen aufnehmen. Ähnliche Bestimmungen sind Bestandteil laufender Verhandlungen.

Die EU propagierte die Kreislaufwirtschaft gegenüber Chile, Japan, Kolumbien, Mexiko, Marokko, Peru und Singapur, um ökologische Geschäfts- und Investitionspartnerschaften zu fördern und Wissen über Maßnahmen und bewährte Praktiken im Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaft weiterzugeben. Diese Aktivitäten haben dazu beigetragen, dass spezielle Bestimmungen zur Kreislaufwirtschaft in das modernisierte Abkommen mit Mexiko aufgenommen wurden. Außerdem wurden zwei regionale Projekte zu Plastik finanziert, die auf Südostasien und auf lateinamerikanische Länder ausgerichtet sind.

4.Transparenz und Kommunikation

Die Kommission arbeitet an der Verbesserung ihrer Websites zu Handel und nachhaltiger Entwicklung, um wichtige Informationen leichter zugänglich zu machen. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss ist in Bezug auf die Arbeit der internen Beratungsgruppen in ähnlicher Weise tätig.

Nachdem zivilgesellschaftliche Organisationen im Oktober 2017 ihre Besorgnis wegen der von Peru nicht eingehaltenen Verpflichtungen in Bezug auf Handel und nachhaltige Entwicklung geäußert hatten, führte die Kommission in technischen Sitzungen Gespräche mit den peruanischen Behörden und Vertretern der Zivilgesellschaft. Die geäußerten Bedenken waren auch Gegenstand der Diskussionen, die im Dezember 2018 in der Sitzung des Unterausschusses für Handel und nachhaltige Entwicklung geführt wurden. Im März 2019 informierte die Kommission die zivilgesellschaftlichen Organisationen, die ihre Besorgnis geäußert hatten, über das Ergebnis der intensivierten Gespräche mit den peruanischen Behörden über die zur Sprache gebrachten Themen.

8.Handel mit Agrarlebensmitteln im Rahmen von EU-Abkommen: Stand der Entwicklung

Entwicklung der Handelsströme

2018 nahm der Handel mit Agrarlebensmitteln im Rahmen von EU-Präferenzhandelsabkommen weiter zu, im Gegensatz zum weltweiten Handel der EU mit Agrarlebensmitteln, der leicht rückläufig war. Die EU-Ausfuhren von Agrarlebensmitteln im Rahmen von Präferenzabkommen erhöhten sich um 2,2 % (+1 Mrd. EUR) und trugen damit zum Erfolg der EU-Ausfuhren von Agrarlebensmitteln bei. Die EU-Einfuhren von Agrarlebensmitteln gingen um 0,6 % leicht zurück.

Im Berichtszeitraum machte der EU-Handel mit Agrarlebensmitteln mit Präferenzhandelspartnern 30 % der EU-Ausfuhren und 40 % der EU-Einfuhren von Agrarlebensmitteln insgesamt aus. Mit einem Überschuss von 11 Mrd. EUR machten die Handelsabkommen der „ersten Generation“ mehr als die Hälfte des gesamten Handelsüberschusses mit Agrarlebensmitteln aus, den die EU gegenüber der übrigen Welt erzielte. Spirituosen, Wein, Teigwaren und Gebäck hatten den größten Anteil am Zuwachs der EU-Ausfuhren. Gleichzeitig ging die Einfuhr von Weizen, nicht geröstetem Kaffee und Zucker zurück.

Die stärksten Exportzuwächse wurden gegenüber Partnerländern mit Handelsabkommen der „zweiten Generation“ (+5 %) und mit vertieften und umfassenden Freihandelszonen (+11 %) erzielt. CETA hat im ersten vollständigen Jahr seiner Umsetzung mit einer Zuwachsrate der Ausfuhren nach Kanada von 4 % dazu beigetragen (vor allem mit Zitrusfrüchten, Käse und Schokolade).

Die drei Hauptziele für EU-Ausfuhren von Agrarlebensmitteln unter den Handelspartnerländern mit Präferenzabkommen waren 2018 die Schweiz, Norwegen und Kanada; auf sie entfielen 12 % der Ausfuhren von Agrarlebensmitteln. Etwa 47 % der Ausfuhren waren Lebensmittelzubereitungen wie Schokolade, Säuglingsnahrung und Teigwaren (22 %), verarbeitete Lebensmittel wie Käse und Wein (15 %) und andere Getränke (9 %).

Französische Konditorei führt erfolgreich Süßwaren nach Kanada aus

Die 1920 gegründete Confiserie du Roy René ist eine französische Konditorei, die sich auf „Calissons“ spezialisiert hat – ein Konfekt aus kandierten Früchten und Mandeln. Seit 2014 verfolgt das Unternehmen eine Strategie der Internationalisierung, indem es von EU-Handelsabkommen mit Partnern in der ganzen Welt profitiert.

Der Ausfuhrumsatz des Unternehmens hat sich seit 2015 bereits verdoppelt und macht nun mehr als 9 % seines Gesamtumsatzes aus.

Die Ratifizierung des EU-Handelsabkommens mit Kanada ermöglicht es dem Konditoren, seine Calissons dank der Zollsenkungen zu wettbewerbsfähigeren Preisen anzubieten.

Die drei führenden Präferenzhandelspartnerländer, aus denen Agrarlebensmittel eingeführt wurden, waren die Ukraine, die Schweiz und die Türkei mit 13 % der gesamten EU-Einfuhren von Agrarlebensmitteln. Primärprodukte machten den Hauptanteil der EU-Einfuhren von Agrarlebensmitteln aus (ca. 63 %), vor allem tropische Früchte (18 %), frische und getrocknete Früchte (13 %) und nicht gerösteter Kaffee (5,6 %).

Die EU-Handelsabkommen beinhalten Bestimmungen zum Schutz von EU-Erzeugern sensibler Erzeugnisse wie Rindfleisch, Geflügel oder Zucker. Diese sind entweder vollständig vom Präferenzhandel ausgeschlossen oder aber teilweise eingeschlossen, dann jedoch mit sorgfältig abgestimmten Zollkontingenten. Für sensibles Obst und Gemüse gilt während der Haupterntezeit in der EU ein Einfuhrpreissystem.

Zwar werden die EU-Handelsabkommen während der Verhandlungen häufig kritisch gesehen, doch sie erschließen ein großes Potenzial für EU-Ausfuhren von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. So sind beispielsweise Japan und Südkorea der zweit- und drittgrößte Absatzmarkt für Schweinefleisch aus der EU mit einem beträchtlichen Wachstumspotenzial. Auf diese Märkte entfallen 42 % der Schweinefleischausfuhren aus der EU. Die Ausfuhren nach Südkorea sind seit der Einführung des Handelsabkommens gestiegen, 2018 um weitere 12 %, obwohl die Ausfuhren aus drei EU-Mitgliedstaaten wegen der dort aufgetretenen afrikanischen Schweinepest gestoppt wurden.

Sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der EU profitieren nach wie vor von Handelsabkommen. Beispielsweise lieferte die EU 2018 knapp 162 000 Tonnen Rindfleisch an Präferenzpartnerländer und damit 20 % mehr als 2017. Auf Präferenzhandelspartner entfallen zwei Drittel der gesamten Rindfleischausfuhren aus der EU, die in erster Linie in die Türkei, nach Bosnien und Herzegowina, nach Israel und in die Schweiz gehen. Daran wird deutlich, dass europäisches Rindfleisch auf den wichtigen Exportmärkten geschätzt wird, solange der Handel nicht durch unfaire und ungerechtfertigte gesundheitspolizeiliche Maßnahmen oder unangemessene Einfuhrzölle behindert wird.

Auch die europäischen Zuckererzeuger erzielten 2018 ein gutes Ergebnis mit über 3 Mio. Tonnen Zuckerausfuhren (+48 % gegenüber 2017) und erreichten damit ein Rekordniveau seit 2014. Die Zuckerausfuhren der EU wurden vor allem durch die abgeschlossene Reform der EU-Zuckerordnung gefördert, doch auch die bilateralen Handelsabkommen haben zu dem guten Ergebnis beitragen. Zum Vergleich: Ägypten war 2018 der wichtigste Exportmarkt für Zucker aus der EU. Dank des Handelsabkommens EU-Ägypten führte das Land mehr als 500 000 Tonnen europäischen Zucker zollfrei ein. 42

Nach Japan wurden schon 2018 verstärkt Agrarlebensmittel aus der EU ausgeführt (Anstieg der Geflügelfleischausfuhren um 78 %), was teilweise der beschleunigten Kooperation zur Lösung verschiedener Fragen im Zusammenhang mit gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen zu verdanken war. Die Zölle auf Schweinefleisch und Rindfleisch werden nach und nach vollständig beseitigt oder erheblich reduziert. 43

Geografische Angaben

2018 kam der Schutz geografischer Angaben der EU in einigen Partnerländern voran, z. B. durch die Eintragung von „Prosciutto di Carpegna“ in Kanada. Mexiko erklärte sich einverstanden, eine Kurzliste von 340 geografischen Angaben der EU in das modernisierte Abkommen aufzunehmen. Anfang 2019 erließ Singapur ein neues Gesetz über geografische Angaben und eröffnete damit Rechteinhabern aus der EU die Möglichkeit, ihre Anträge vor Inkrafttreten des Abkommens einzureichen.

Die Kommission hat eine Studie über den Wert von Ausfuhren mit geografischen Angaben der EU in Auftrag gegeben. Damit soll eine Studie 44 von 2013 aktualisiert werden, die damals zu dem Ergebnis kam, dass 20 % der europäischen Erzeugnisse mit geografischen Angaben mit einem Wert von rund 11,5 Mrd. EUR pro Jahr aus der EU ausgeführt wurden.

Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen

Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen stellen nach wie vor beträchtliche Hindernisse für EU-Ausfuhren von Agrarlebensmitteln dar, und Handelsabkommen sind ein wichtiges Instrument, um diese Hindernisse zu beseitigen. Manchmal werden schon während der Verhandlungen Fortschritte erzielt, wenn die Handelspartner ihre jeweiligen Systeme besser verstehen lernen. Ein gutes Beispiel dafür ist die Zustimmung Mexikos zu Obstausfuhren aus einigen EU-Mitgliedstaaten, ohne dass eine vorgezogene Abfertigung verlangt wird. 45 Auch in Bezug auf Japans landesweites Verbot für Geflügeleinfuhren, das gegen mehrere EU-Mitgliedstaaten wegen der aufgetretenen Fälle von Vogelgrippe verhängt worden war, wurden Fortschritte erzielt. Japan hat das Verbot für die Einfuhr von Geflügelfleischerzeugnissen aus 27 Mitgliedstaaten schließlich aufgehoben. Darüber hinaus hat Vietnam die Einfuhr von Rindfleisch aus zwei weiteren EU-Mitgliedstaaten zugelassen.

Einige Problemfelder bestehen aber nach wie vor. So bleibt der südkoreanische Markt für Rindfleisch aus der EU verschlossen, und die Bearbeitung von Anträgen von EU-Mitgliedstaaten, die teilweise schon seit 2014 vorliegen, kam 2018 kaum voran. Ähnliches gilt auch für andere Handelspartnerländer der EU wie Kolumbien oder Peru. Die EU nutzt jede Gelegenheit, die ungerechtfertigte Sperrung des Marktzugangs für europäisches Rindfleisch anzusprechen.

Ein weiteres Problem ist, dass einige Handelspartnerländer das Prinzip der Regionalisierung und der Regionalisierungsmaßnahmen der EU noch immer nicht anerkennen. Das wäre aber eine Voraussetzung, damit europäische Landwirte, insbesondere im europäischen Geflügel- und Schweinefleischsektor, von den EU-Handelsabkommen uneingeschränkt profitieren können. Als Reaktion auf die 2018 aufgetretenen Fälle von afrikanischer Schweinepest unter belgischen Wildschweinen haben zudem 16 Staaten, darunter Japan, Südkorea und Mexiko, landesweite Einfuhrverbote verhängt, von denen auch andere EU-Mitgliedstaaten betroffen sind. Die EU hat diese Länder aufgefordert, die Beschränkungen aufzuheben, die internationalen Standards und Grundsätzen widersprechen.

Die EU ist der bei Weitem größte Schweinefleischexporteur weltweit. Der Ausbruch der afrikanischen Schweinepest bei Wild- und Hausschweinen in einigen EU-Mitgliedstaaten hatte erhebliche Auswirkungen auf Schweineerzeuger in der EU, da viele Handelspartnerländer landesweite Verbote gegen die betroffenen EU-Mitgliedstaaten verhängt haben. Diese Handelsbeschränkungen verstoßen jedoch gegen WTO-Vorschriften, sind aus Risikogesichtspunkten nicht gerechtfertigt und außerdem unnötig, da die Kontrollmaßnahmen der EU die Ausbreitung der Seuche durch den Handel wirksam verhüten. Bisher haben die betroffenen EU-Mitgliedstaaten einen Anteil von ca. 18 % an den Schweinefleischausfuhren der EU vor Ausbruch der Seuche, was bisher noch ausgeglichen werden kann. Seuchenausbrüche bei den größten Schweinefleischerzeugern unter den EU-Mitgliedstaaten ließen sich jedoch kaum ausgleichen, sollte sich an der Einfuhrpolitik der wichtigsten Handelspartnerländer nichts ändern.

Tierschutz

2018 hat die Kommission einen Bericht an das Europäische Parlament und den Rat über die Auswirkungen internationaler Tierschutzaktivitäten auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Tierproduzenten in einer globalisierten Welt 46 angenommen. Der Bericht gibt einen Überblick über die Kooperation der Kommission mit dem Ziel, den Tierschutz international voranzubringen. Er kommt zu dem Schluss, dass die weltweite Förderung der EU-Normen im Bereich Tierschutz zum langfristigen Ziel beiträgt, den Tierschutz in der Welt zu verbessern und unfaire Handelspraktiken zu verringern. Bestätigt wird außerdem die wichtige Rolle der internationalen Zusammenarbeit für den Tierschutz, auch im Rahmen von Präferenzhandelsabkommen.

Förderung von Agrarlebensmitteln

Damit EU-Unternehmen die Exportchancen im Rahmen von EU-Handelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelsektor richtig nutzen können, wurden zu ihrer Unterstützung im EU-Haushalt 179 Mio. EUR für Werbung für EU-Erzeugnisse, u. a. in Kanada, Kolumbien, Mexiko und Südkorea, bereitgestellt. Die Programme decken ganz unterschiedliche Bereiche ab, von allgemeinen Kampagnen zu gesunder Ernährung bis hin zu einzelnen Marktsektoren. Zu den Fördermaßnahmen gehört auch die Veranstaltung von Seminaren (z. B. in Südkorea), um für die hohen gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Standards, die geografischen Angaben oder die ökologische Landwirtschaft der EU zu werben.

Arbeitsplätze und Handel mit Agrarlebensmitteln

Die Kommission hat auf ihrem Datenportal für agrarwirtschaftliche Modelle (DataM) ein interaktives Tool 47 veröffentlicht, mit dem errechnet werden kann, wie viele Arbeitsplätze der Handel mit Agrarlebensmitteln in der EU generiert. Das Tool ist für die Öffentlichkeit zugänglich; es soll helfen, den Zusammenhang zwischen der Ausfuhr von Agrarlebensmitteln und der Beschäftigung in den einzelnen Wirtschaftssektoren zu bestimmen.

9. Laufende Arbeiten in einzelnen Bereichen

9.1Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Zwar liegen der Kommission keine genauen Statistiken über die Teilnahme von KMU am EU-Handel vor 48 , doch Untersuchungsergebnisse zeigen, dass sie eine immer größere Rolle im internationalen Handel spielen. Einer Erhebung des Chefökonomen der GD HANDEL von 2016 49 ist zu entnehmen, dass KMU einen Anteil von schätzungsweise 30 % der Warenausfuhren aus der EU in die übrige Welt verzeichneten und dass 86 % aller EU-Ausführer KMU waren. 50 Im Zeitraum 2012 bis 2016 stieg der Wert der Ausfuhren von KMU um fast 20 % und damit etwas schneller als der Gesamtmehrwert, den KMU zur Wirtschaft der EU beitrugen. 2016 stammten 80 % aller Einfuhren aus Nicht-EU-Staaten in die EU von KMU; sie hatten damit einen Anteil von 38 % am Gesamtwert der EU-Einfuhren.

Die Kosten für den Eintritt in einen neuen Markt belasten KMU stärker als größere Unternehmen. Keinem Unternehmen fällt es leicht, Handels- und Investitionshindernisse zu bewältigen, doch für KMU können solche Barrieren unüberwindlich sein. Die Handelspolitik der EU nimmt sich der besonderen Erfordernisse von KMU an, insbesondere im Hinblick auf stärkere Transparenz und nutzerfreundlichere und besser zugängliche Informationen über Handelsabkommen.

Um die Handelsbedingungen KMU-freundlicher zu machen, erstellt die Kommission Leitfäden, in denen erläutert wird, wie Handelsabkommen funktionieren, z. B. in Bezug auf:

-Ursprungsregeln,

-öffentliche Ausschreibungen,

-den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums,

-die Akzeptanz internationaler Standards,

-die Anerkennung von Berufsqualifikationen,

-Visaerleichterung.

Ein einziges Regelbuch für den internationalen Handel wäre die beste Lösung, um gleiche Voraussetzungen für KMU zu schaffen, doch die multilateralen Anstrengungen kommen nur sehr schleppend voran. Daher sind Handelsabkommen ein wichtiges Instrument für KMU, die sich am internationalen Handel beteiligen wollen.

Seit der Mitteilung „ Handel für alle “ hat die EU Bestimmungen zu KMU in alle neuen Handelsabkommen aufgenommen, und sie schlägt vor, durch ein spezielles KMU-Kapitel sicherzustellen, dass das gesamte Abkommen für KMU besser funktioniert. Dieses Kapitel verpflichtet die EU und die Partnerländer üblicherweise, Informationen über den Inhalt des betreffenden Handelsabkommens auf einer speziellen Website bereitzustellen; in einer Datenbank können dort anhand von Zollcodes Informationen über Zolltarife, Einfuhrbestimmungen, Ursprungsregeln usw. abgefragt werden. Außerdem sieht das Kapitel auf beiden Seiten eine KMU-Kontaktstelle vor, um die bilaterale Zusammenarbeit auf staatlicher Ebene und Interaktionen mit den im Rahmen des Abkommens eingerichteten Ausschüssen zu erleichtern und damit zu gewährleisten, dass den Erfordernissen von KMU angemessen Rechnung getragen wird. Darüber hinaus führt die Kommission bei neuen Handelsabkommen und bei solchen, die modernisiert werden, Verhandlungen über vereinfachte und ähnliche Vorschriften, beispielsweise im Bereich der Ursprungsregeln.

Das Partnerschaftsabkommen EU-Japan ist das erste mit einem speziellen Kapitel zu KMU 51 . Verhandlungen über KMU-Kapitel wurden 2018 auf technischer Ebene auch mit Mexiko und Mercosur geführt. Es laufen Verhandlungen mit Indonesien, Australien, Neuseeland, Chile und Tunesien. CETA enthält kein spezielles Kapitel zu KMU; dafür vereinbarten die EU und Kanada am 26. September 2018 eine spezielle KMU-Empfehlung 52 . Sie verlangt von beiden Parteien, Marktzugangsinformationen bereitzustellen und Kontaktstellen für KMU einzurichten.

Die Kommission, die EU-Mitgliedstaaten und Unternehmensverbände bemühen sich weiter darum, über die mit EU-Handelsabkommen verbundenen Möglichkeiten aufzuklären. Die Kommission stellt auf ihrer Website Informationen über Präferenzhandelsabkommen bereit. Ein neueres Beispiel ist die KMU-spezifische Website zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU-Japan . 53 Gemäß seinen Verpflichtungen im KMU-Kapitel hat das japanische Außenministerium ebenfalls Informationen auf seiner Website veröffentlicht. Außerdem bietet die Datenbank zum Marktzugang 54 der EU Informationen für KMU, die Ausfuhren aus der EU planen, während der Trade Helpdesk 55 wichtige Informationen für Einführer in die EU enthält. Derzeit entwickelt die Kommission ein neues Web-Portal als zentrale Anlaufstelle, die KMU bessere Leistungen bieten soll.

Deutscher Hersteller steigert seine Ausfuhren im Welthandel

Das Handelsabkommen zwischen der EU und Südafrika trat im Jahr 2000 in Kraft. Einem kleinen schwäbischen Maschinenhersteller ermöglichte es, neue Exportchancen zu nutzen, Arbeitsplätze zu schaffen und technische Innovation zu seinen Handelspartnern im Ausland zu bringen.

AERO-LIFT exportiert Vakuumheber nach Südafrika, von Bauteilen bis zu kompletten Maschinen. Diese werden beispielsweise in der Industrie zum Heben schwerer Lasten eingesetzt. Seit Abschluss des Handelsabkommens ist der Ausfuhrwert eines einzigen Produkttyps von 15 000 EUR auf 100 000 EUR gestiegen. Gleichzeitig profitiert das Unternehmen von gesenkten Zöllen und Verwaltungskosten, die ca. 5 % des Produktwertes ausmachen.

Ohne ein Handelsabkommen wären wir nicht in Südafrika“, sagt Tobias Pauli, CEO der AERO-LIFT Vakuumtechnik GmbH, eines kleinen Familienunternehmens im schwäbischen Binsdorf.

9.2Dienstleistungen 

Um den Handel mit Dienstleistungen zu erleichtern, müssen mengenmäßige Beschränkungen und Benachteiligungen in der inländischen Gesetzgebung beseitigt werden. Durch Verhandlungen auf diesem Gebiet soll erreicht werden, dass Anbieter aus der EU ihre Dienstleistungen auf ausländischen Märkten anbieten dürfen und gegenüber anderen Unternehmen im gleichen Sektor nicht benachteiligt werden.

Alle Handelsabkommen der „neuen Generation“ und Abkommen über vertiefte und umfassende Freihandelszonen beinhalten Bestimmungen zu Dienstleistungen, um ein Regelwerk zu erstellen und zu festigen, das die Bereitstellung von Dienstleistungen unter Berücksichtigung des Verbraucherschutzes erleichtert. Von den bestehenden Abkommen mit AKP-Staaten erstreckt sich nur das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit den karibischen Staaten auch auf Dienstleistungen, während die anderen WPA entsprechende Verhandlungen durch Überprüfungsklauseln aufgeschoben haben.

Mit den kürzlich ausgehandelten Abkommen (z. B. mit Japan oder Mexiko) wurden erhebliche Fortschritte erzielt – ihre Bestimmungen zu Dienstleistungen und zum Digitalhandel sind auf dem neuesten Stand. Es wird erwartet, dass die Abkommen, über die zurzeit verhandelt wird (z. B. mit Australien und Neuseeland), an diese ehrgeizigen Bestimmungen anknüpfen werden.

Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU-Japan beinhaltet umfassende Verpflichtungen in Bezug auf Dienstleistungen und Investitionen mit einer reinen Negativliste (d. h. die Parteien haben nur die Sektoren aufgeführt, die vollständig ausgeklammert sind oder für die Beschränkungen gelten). Das Abkommen beinhaltet zudem Regulierungsbestimmungen, die über das Allgemeine Abkommen der Welthandelsorganisation über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) hinausgehen. EU-Unternehmen, die auf dem japanischen Markt Fuß fassen wollen, aber auch solchen, die dort bereits tätig sind, werden diese zusätzlichen Verbesserungen helfen, zügig die erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen zu bekommen. Außerdem bietet das Abkommen mit Japan einen Rahmen für eine engere Zusammenarbeit in Regulierungsfragen in Bezug auf Finanzdienstleistungen und hat eine Einigung zwischen der EU und Japan über Personenverkehr aus geschäftlichen Gründen ermöglicht.

Ein anderes gutes Beispiel in diesem Bereich ist die Aufnahme des Digitalhandels in moderne Handelsabkommen. Fragen des Digitalhandels wurden auch in früheren Abkommen angesprochen, doch umfassendere Bestimmungen enthält erst das Abkommen EU-Kanada (CETA), und weitere Verbesserungen wurden im Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU-Japan vorgenommen. In den kürzlich abgeschlossenen Verhandlungen mit Mexiko wurden Disziplinen festgelegt, die für alle unter das Abkommen fallenden Sektoren gelten, die sich den Herausforderungen der digitalen Wirtschaft stellen und für das reibungslose Funktionieren des Online-Handels mit Waren und Dienstleistungen unerlässlich sind. Das Abkommen enthält Regelungen, die das Erheben von Zöllen auf elektronische Übertragungen oder die zwangsweise Offenlegung von Quellcodes verbieten, sowie vertrauensfördernde Maßnahmen wie elektronische Vertrauensdienste, elektronische Verträge, Spamschutz und Verbraucherschutz.

Die Auswirkungen von Handelsabkommen auf den Dienstleistungsverkehr der EU mit Drittstaaten sind nicht ohne Weiteres zu beziffern, aber soweit Daten verfügbar sind, weisen sie auf einen Anstieg der Dienstleistungsausfuhren aus der EU hin. So haben beispielsweise die Dienstleistungsexporte nach Südkorea und Chile von 2016 auf 2017 um 7 % bzw. 17 % und die Ausfuhren nach Kanada im gleichen Zeitraum um 7 % zugenommen. 2017 betrug der Anteil des Dienstleistungshandels am Gesamthandelswert zwischen der EU und Kanada knapp 35 %, zwischen der EU und CARIFORUM mehr als 50 % und zwischen der EU und Panama fast 65 % (für EU-Zentralamerika waren es um die 30 %).

9.3Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU-Japan – Vorbereitungsarbeiten 56

Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU-Japan trat am 1. Februar 2019 in Kraft. 2018 erstellte die Kommission zur Vorbereitung der Anwendung dieses wichtigen neuen Handelsabkommens Informationspakete für einzelne EU-Mitgliedstaaten, für Unternehmen und für die breite Öffentlichkeit mit allgemeinen Beschreibungen des Inhalts des Abkommens, maßgeschneiderten Infografiken für jeden EU-Mitgliedstaat und mehreren Leitfäden zu Zollfragen und den Auswirkungen für die Landwirtschaft. Praktische Informationen speziell für KMU wurden in die EU- Datenbank zum Marktzugang aufgenommen. Die Kommission beteiligte sich an einer ganzen Reihe von Sensibilisierungsveranstaltungen, um die EU-Staaten in ihren Kommunikationsaktivitäten zu unterstützen.

Vom EU-Japan Centre for Industrial Cooperation 57 (einer von der EU und Japan gemeinsam finanzierten Plattform) wurde ein Helpdesk zur Unterstützung der Umsetzung des Abkommens eingerichtet. Der Helpdesk ist ein praktisches Instrument vor allem für KMU. Er beantwortet individuelle Anfragen zum Abkommen und bietet KMU Zugang zu weiteren Informationsquellen und anderen kostenlosen Diensten. Das EU-Japan Centre veranstaltet Schulungs-Webinare zu bestimmten Themen und legt regelmäßig sektorbezogene Informationspakete („Factsheets“) zu den Veränderungen und Ausfuhrchancen vor, die das WPA EU-Japan eröffnet. Der Helpdesk ist mit anderen Aktivitäten des Zentrums wie dem Helpdesk zur öffentlichen Auftragsvergabe oder dem Helpdesk zum geistigen Eigentum eng verbunden.

Bevor das Abkommen in Kraft trat, haben die EU und Japan gemeinsam am Abschluss der für die Umsetzung erforderlichen Verwaltungsstrukturen gearbeitet. Dazu gehören:

-der Informationsaustausch über das anfängliche Verfahren zur Verwaltung von Zollkontingenten;

-Zulassungsverfahren für verschiedene önologische Praktiken, um die Ausfuhr von Wein aus der EU zu erleichtern;

-einige technische Aspekte der Zollanforderungen zur Gewährung von Zollpräferenzen (beispielsweise der Umgang mit vertraulichen Geschäftsdaten);

-der Aufbau staatlicher Strukturen für die Umsetzung des Kapitels über Handel und nachhaltige Entwicklung;

-die Entwicklung von Verfahrensregeln und anderen Regelungen für gemeinsame Ausschüsse sowie des Streitbeilegungssystems im Rahmen des Abkommens.

Die Arbeit an einigen der oben genannten Aspekte und anderen Kernfragen zur Stärkung der wirtschaftlichen Partnerschaft zwischen der EU und Japan wird fortgesetzt.

Bord Bia – Irish Food Board (Irland)

Die irische Lebensmittelbehörde Bord Bia (Irish Food Board) hat Zuschüsse zur Absatzförderung von EU-Rindfleisch erhalten; das Projekt im Umfang von 3,7 Mio. EUR wird zu 80 % von der EU kofinanziert 58 . Zwischen 2017 und 2019 hat Bord Bia in Japan an mehreren Werbekampagnen teilgenommen, mit denen die hohen Standards hervorheben werden sollten, die in der EU für Lebensmittelsicherheit, Qualität und Nachhaltigkeit gelten.

„Dass wir diese EU-Kampagne führen dürfen, bedeutet die Anerkennung Irlands als Exportland, das seit Langem nachhaltig produziertes Qualitätsrindfleisch bewirbt und verkauft. Das Programm ermöglicht uns, unsere Aktivitäten gerade jetzt auszuweiten, wo die Diversifizierung in internationale Märkte wichtiger ist als je zuvor … Diese Kampagne gibt uns die Möglichkeit, all das zum Nutzen der irischen und der EU-Erzeuger einzusetzen.“

Tara McCarthy, CEA, Bord Bia

9.4Verbesserung der Nutzung von EU-Handelsabkommen

Die Unternehmen in der EU und ihren Partnerländern können von den EU-Handelsabkommen nur dann richtig profitieren, wenn sie hinreichend über den Inhalt der Abkommen informiert sind und verstehen, wie sie praktischen Nutzen daraus ziehen können. Nach den in den vorangegangenen Berichten beschriebenen Aktivitäten hat sich die Kommission 2018 verstärkt darum bemüht, die EU-Handelsabkommen ins Bewusstsein zu rücken und ihre Nutzung zu erleichtern.

Die Kommission hat u. a. weiter an einem Online-Portal gearbeitet, das als zentrale Anlaufstelle für Ausführer und Einführer in der EU dienen soll. Für Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, soll es dadurch einfacher werden, die Anforderungen an den Marktzugang in Partnerländern (insgesamt über 120 Ausfuhrziele) und auf dem EU-Markt zu verstehen. Durch die angestrebte Zusammenführung der Datenbank zum Marktzugang und des Trade Helpdesk werden die Unternehmen besseren Zugang zu Informationen über im Rahmen eines bestimmten Handelsabkommens für ihre Produkte geltende Zollpräferenzen und regulatorische Anforderungen sowie über Ursprungsregeln haben. Das neue Portal wird mit Informationen über eine erste Gruppe von Handelsabkommen beginnen und soll dann nach und nach erweitert werden.

Die Kommission hat 2018 ihre Zusammenarbeit mit dem Unternehmensnetzwerk Enterprise Europe Network (EEN) 59 und mit Organisationen für Absatzförderung in den EU-Mitgliedstaaten verstärkt, um kleine und mittlere Unternehmen zu erreichen und ihre Sensibilisierungs- und Informationskampagnen gezielter auszurichten. Die Kommission setzte eine neue EEN-Arbeitsgruppe zur Umsetzung von Freihandelsabkommen ein, die Informationsmaterial zu Handelsabkommen erarbeitet hat. Das Netzwerk wird Kontakte für Handelsabkommen benennen und Schulungen für EEN-Partner in allen EU-Mitgliedstaaten anbieten, in denen es darum geht, wie europäische Unternehmen weiter über die Vorteile von Handelsabkommen aufgeklärt werden können.

10.Rechtliche Durchsetzung

Seit der Veröffentlichung des Berichts von 2018 hat die EU Streitbeilegungsmechanismen im Rahmen der Abkommen mit Südkorea, der Ukraine und der Südafrikanischen Zollunion genutzt. Der Stand dieser Streitigkeiten im August 2019 wird nachfolgend erläutert. Darüber hinaus beantragte die EU am 2. April 2019 WTO- Konsultationen 60 mit der Türkei wegen der von der Türkei eingeleiteten Maßnahmen, die dazu führen, dass die Herstellung eines erheblichen Teils der in die Türkei ausgeführten pharmazeutischen Produkte zunehmend in der Türkei stattfinden muss. Diese Maßnahmen dürften auch im Widerspruch zu den Verpflichtungen der Türkei im Rahmen der Zollunion stehen. Die Lösung des Problems steht noch aus.

Die Kommission führt eine enge Überwachung der Umsetzung der EU-Handelsabkommen durch und wird auch eine rechtliche Durchsetzung in Betracht ziehen, insbesondere wenn es um Fragen von erheblicher wirtschaftlicher oder systemischer Bedeutung geht. Die Präferenzhandelsabkommen der EU sehen eine robuste Durchsetzung der Verpflichtungen und eine effiziente und zeitnahe Beilegung von Streitigkeiten vor, auch in Angelegenheiten, die über das WTO-Abkommen hinausgehen (ein Beispiel ist der Streit mit Südkorea über Arbeitnehmerrechte). Wenn die fragliche Maßnahme sowohl gegen das WTO-Abkommen als auch gegen ein Handelsabkommen zwischen der EU und dem Partnerland verstößt, ist die WTO als gut eingespielter und transparenter Mechanismus zur Streitbeilegung die erste Wahl; damit ist eine einheitliche Auslegung der betreffenden Verpflichtungen gewährleistet.

10.1Streitbeilegung mit Südkorea

Südkorea hat sich im Rahmen des Kapitels über Handel und nachhaltige Entwicklung im Freihandelsabkommen mit der EU verpflichtet, die grundlegenden Rechte der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), insbesondere die Vereinigungsfreiheit und das Tarifrecht, „in seinen Gesetzen und Praktiken einzuhalten und zu verwirklichen“. Außerdem hat Südkorea sich verpflichtet, „kontinuierliche und nachhaltige Anstrengungen“ zur Ratifizierung der noch nicht ratifizierten IAO-Übereinkommen zu unternehmen. 61  

Da Fortschritte ausblieben, hat die EU am 17. Dezember 2018 beschlossen, im Rahmen der bilateralen Streitbeilegung mit Südkorea Konsultationen zu beantragen . 62 Da keine ausreichenden Bemühungen zur Ratifizierung des betreffenden IAO-Übereinkommens unternommen wurden, beantragte die EU am 2. Juli 2019 die Einrichtung eines Panels . 63

10.2Streitbeilegung mit der Ukraine

Im Januar 2019 beschloss die EU, wegen der ukrainischen Ausfuhrbeschränkungen für Holz im Rahmen der im Assoziierungsabkommen EU-Ukraine vorgesehenen bilateralen Streitbeilegung Konsultationen mit der Ukraine zu beantragen. Die Ausfuhrbeschränkungen betrafen zunächst Bauholz und gesägtes Holz von zehn Arten und wurden dann ab 2015 auf sämtliches unbearbeitetes Holz (ab 2017 auch Kiefernholz) ausgeweitet.

Die EU hat die Ukraine immer wieder auf diese Problematik angesprochen, da die Ausfuhrbeschränkungen mit dem Assoziierungsabkommen nicht vereinbar sind. Im Februar 2019 fanden Konsultationen statt, ohne dass die Frage gelöst werden konnte. Im Juni 2019 beschloss die EU deshalb, die Einrichtung eines Schlichtungspanels 64 zu beantragen, das die Angelegenheit prüfen und klären soll.

10.3Streitbeilegung mit der Südafrikanischen Zollunion

Am 14. Juni 2019 beantragte die EU Konsultationen 65 mit der Südafrikanischen Zollunion (SACU) im Rahmen der im Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU-SADC (WPA EU-SADC) enthaltenen Regelung zur Streitvermeidung und -beilegung. Der Antrag betraf die Schutzmaßnahme gegenüber gefrorenen, nicht entbeinten Teilen von Junghennen, die aus der EU ausgeführt werden. Nach Auffassung der EU hat die SACU mit dieser Maßnahme gegen die Grundsätze und Regeln des WPA EU-SADC verstoßen.

Die EU hat wiederholt auf verschiedenen Ebenen und bei verschiedenen Gelegenheiten gegenüber der SACU ihre Bedenken geäußert. Da nicht zufriedenstellend darauf reagiert wurde, hat die EU beschlossen, die Angelegenheit durch Beantragung von Konsultationen zu beschleunigen, die innerhalb von 40 Tagen nach Bekanntgabe des Antrags stattfinden müssen.

11.Schlussfolgerungen

Während sich das Wachstum des weltweiten Handels 2018 verlangsamt hat und der Protektionismus auf dem Vormarsch war, haben die Präferenzhandelsabkommen der EU den Handel weiter erleichtert. Über vollständige oder teilweise Zollerleichterungen hinaus fördern die Abkommen nach wie vor die Entwicklung eines regelbasierten Handelssystems, und sie verbessern den Marktzugang für Erzeugnisse und Investitionen der EU in den Partnerländern. Außerdem tragen sie zu wirtschaftlicher Diversifizierung und Wachstum in aufstrebenden Partnerländern bei. Andere positive Effekte der EU-Handelsabkommen waren mehr Rechtssicherheit beispielsweise im Handel mit Dienstleistungen und bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sowie ein besserer Schutz wesentlicher EU-Interessen (z. B. Rechte des geistigen Eigentums einschließlich geografischer Angaben).

Darüber hinaus sind die Präferenzhandelsabkommen der „neuen Generation“ ein wichtiges Instrument zur Förderung europäischer Werte in Bezug auf Arbeitnehmerrechte, Umweltschutz und Klimawandel.

Aber noch immer behindern zahlreiche Handelsbarrieren die Nutzung der mit den EU-Handelsabkommen eröffneten Möglichkeiten, und 2018 kamen sogar neue Hindernisse hinzu. Die EU wird weiterhin die notwendigen Schritte unternehmen, um diese Hindernisse zu beseitigen und zu diesem Zweck gegebenenfalls auch bilaterale oder multilaterale Durchsetzungsinstrumente anwenden.

In ihrem Bemühen um mehr Transparenz und verstärkte Rechenschaftspflicht wird die Kommission auch künftig jährlich über die Umsetzung der EU-Präferenzhandelsabkommen mit Nicht-EU-Staaten Bericht erstatten.



Anhang 1: Präferenznutzungsraten in Bezug auf EU-Einfuhren

Ausfuhrland

2015

2016

2017

2018

Freihandelsabkommen der „neuen Generation“

Kolumbien

97 %

97 %

97 %

98 %

Costa Rica

96 %

97 %

96 %

96 %

Ecuador

89 %

88 %

97 %

99 %

El Salvador

82 %

74 %

90 %

91 %

Guatemala

95 %

95 %

93 %

97 %

Honduras

91 %

92 %

92 %

91 %

Nicaragua

94 %

94 %

93 %

88 %

Panama

70 %

61 %

82 %

82 %

Peru

98 %

97 %

96 %

96 %

Südkorea

85 %

87 %

88 %

88 %

Kanada

28,7 %

49,6 %

Vertiefte und umfassende Freihandelsabkommen

Georgien

83 %

80 %

77 %

76 %

Moldau

91 %

88 %

85 %

85 %

Ukraine

87 %

89 %

87 %

80 %

Freihandelsabkommen der „ersten Generation“

Partnerländer im Mittelmeerraum

Algerien

97 %

95 %

97 %

96 %

Ägypten

95 %

96 %

97 %

96 %

Israel

89 %

90 %

91 %

90 %

Jordanien

68 %

79 %

75 %

76 %

Libanon

76 %

71 %

70 %

74 %

Marokko

97 %

97 %

97 %

98 %

Besetztes palästinensisches Gebiet

78 %

81 %

77 %

65 %

Tunesien

95 %

96 %

94 %

93 %

Westlicher Balkan

Albanien

87 %

86 %

86 %

84 %

Bosnien und Herzegowina

93 %

94 %

94 %

94 %

Nordmazedonien

97 %

95 %

94 %

92 %

Kosovo

85 %

89 %

92 %

92 %

Montenegro

81 %

83 %

90 %

73 %

Serbien

93 %

90 %

92 %

91 %

Lateinamerikanische Partnerländer

Chile

95 %

95 %

96 %

94 %

Mexiko

52 %

58 %

70 %

74 %

EFTA-Staaten

Norwegen

71 %

66 %

69 %

69 %

Schweiz

86 %

83 %

85 %

85 %

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA)

CARIFORUM (Durchschnittswert)

91 %

92 %

91 %

86 %

SADC (Durchschnittswert)

87 %

83 %

82 %

88 %

Östliches und südliches Afrika (Durchschnittswert)

97 %

97 %

96 %

96 %

Côte d'Ivoire

99 %

98 %

98 %

98 %

Ghana

98 %

98 %

96 %

99 %

Zentralafrika (Kamerun)

91 %

97 %

99 %

98 %

Pazifik (Durchschnittswert)

92 %

99 %

81 %

Quelle: Eurostat.

Anhang 2: Präferenznutzungsraten in Bezug auf EU-Ausfuhren 66  

Einfuhrland

2015

2016

2017

2018

Freihandelsabkommen der „neuen Generation“

Kolumbien

63 %

71 %

70 %

72 %

Peru

28 %

47 %

52 %

56 %

Costa Rica

-

38 %

-

59 %

El Salvador

21 %

26 %

27 %

33 %

Guatemala

21 %

32 %

31 %

33 %

Honduras

40 %

56 %

55 %

55 %

Ecuador

-

-

57 %

68 %

Südkorea

68 %

71 %

74 %

81 %

Kanada

-

-

-

37 %

Vertiefte und umfassende Freihandelsabkommen

Georgien

72 %

81 %

83 %

83 %

Ukraine

-

-

70 %

74 %

Freihandelsabkommen der „ersten Generation“

Partnerländer im Mittelmeerraum

Türkei

-

95 %

94 %

90 %

Ägypten

36 %

66 %

64 %

67 %

Israel

-

89 %

86 %

-

Libanon

74 %

74 %

58 %

-

Marokko

-

76 %

77 %

77 %

Jordanien

-

78 %

72 %

76 %

Westlicher Balkan

Albanien

77 %

80 %

78 %

80 %

Bosnien und Herzegowina

91 %

88 %

88 %

86 %

Nordmazedonien

-

90 %

89 %

-

Kosovo

-

44 %

60 %

66 %

Montenegro

86 %

85 %

86 %

86 %

Serbien

89 %

91 %

91 %

90 %

Lateinamerikanische Partnerländer

Chile

77 %

87 %

88 %

85 %

Mexiko

76 %

76 %

75 %

70 %

EFTA-Staaten

Schweiz

79 %

79 %

78 %

77 %

WPA

Dominikanische Republik

46 %

49 %

62 %

58 %

Mauritius

-

-

-

28 %

Südafrika

60 %

63 %

60 %

64 %

Quellen: Partnerländer.

(1)      Diese Bezeichnung ist nicht als Anerkennung eines Staates Palästina auszulegen und lässt die Standpunkte der einzelnen Mitgliedstaaten zu dieser Frage unberührt.
(2)    Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen.
(3)    Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.
(4)      Das Abkommen gilt seit dem 7. Februar 2019 auch für die Komoren.
(5)      Das Abkommen gilt seit dem 31. Dezember 2018 auch für Samoa.
(6)       http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2015/october/tradoc_153846.pdf  
(7)      Der erste Bericht wurde am 9. November 2017 , der zweite am 31. Oktober 2018 veröffentlicht.
(8)      Antigua und Barbuda, Belize, Bahamas, Barbados, Dominica, Dominikanische Republik, Grenada, Guayana, Jamaika, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Suriname, Trinidad und Tobago.
(9)      Ägypten, Algerien, Jordanien, Libanon, Marokko und Tunesien.
(10)       http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2018/november/tradoc_157516.pdf  
(11)      Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien.
(12)      Weitere Informationen zu einzelnen Abkommen finden Sie in der begleitenden Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen.
(13)    Allgemeine Statistiken über Handelsströme mit Waren und Dienstleistungen und über ausländische Direktinvestitionen für jedes Partnerland finden Sie in der begleitenden Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen.
(14)    Eine gewisse Fehlerquote ist dennoch möglich, da manche Änderungen des Präferenzstatus von Einfuhren in den Daten nicht erfasst werden, beispielsweise wenn Einführer erst nach Anmeldung der Waren bei den Zollbehörden Präferenzen beanspruchen, oder wenn die Zollbehörden nach Überprüfung und nachträglicher Kontrolle der Waren Präferenzen verweigern.
(15)      Alle nachfolgenden Statistiken betreffen nur den Warenhandel, soweit nicht anders angegeben.
(16)      Geografische Angaben schützen die Namen von Erzeugnissen, um ihren besonderen Charakter in Verbindung mit ihrem geografischen Ursprung hervorzuheben. Produktnamen können durch eine „geografische Angabe“ (g. A.) geschützt werden, wenn eine spezifische Verbindung zu dem Ort besteht, an dem die Erzeugnisse hergestellt werden. Durch die Anerkennung als geistiges Eigentum spielen geografische Angaben eine immer wichtigere Rolle in Handelsverhandlungen zwischen der EU und anderen Staaten.
(17)      COM(2019) 271 final vom 17.6.2019.
(18)      Ausführlich behandelt wird dieses Thema im 37. Jahresbericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Antidumping-, Antisubventions- und Schutzmaßnahmen der EU und die Anwendung handelspolitischer Schutzinstrumente durch Drittländer gegen die EU im Jahr 2018 (COM(2019) 158 final vom 27.3.2019).
(19)      SWD(2019) 103 final vom 7.3.2019.
(20)      Siehe Kapitel 9 des Final Evaluation Report (IFO Institute and Civic Consulting, Mai 2018), http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2019/march/tradoc_157716.pdf .
(21)      Bovine spongiforme Enzephalopathie, umgangssprachlich als Rinderwahn bezeichnet.
(22)      Der Aktionsplan ist ein Fahrplan; er ist das Ergebnis einer achtmonatigen Debatte mit dem Europäischen Parlament, den Mitgliedstaaten und der Zivilgesellschaft über eine energischere Durchsetzung der Verpflichtungen zu Handel und nachhaltiger Entwicklung im Rahmen bilateraler Handelsabkommen, In Abschnitt 7 wird genauer auf die Umsetzung der Bestimmungen zu Handel und nachhaltiger Entwicklung in bilateralen Handelsabkommen eingegangen.     http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2018/february/tradoc_156618.pdf .
(23)      2018 trat nur der Ausschuss für die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen noch nicht zusammen. Die erste Sitzung dieses Ausschusses fand im April 2019 statt.
(24)       http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1811  
(25)       https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:22017X0114(01)&from=EN  
(26)       http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2018/september/tradoc_157415.pdf  
(27)       http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2018/september/tradoc_157419.pdf  
(28)       http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2018/september/tradoc_157417.pdf  
(29)       http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2019/april/tradoc_157873.pdf  
(30)       https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:62017CV0001(02)  
(31)      CETA, Anhang 2B.
(32)      1,5 Mio. EUR für den Zeitraum von Januar 2018 bis Dezember 2018.
(33)      http://trade.ec.europa.eu/doclib/cfm/doclib_section.cfm?sec=144
(34)      Im Juli 2019 wurde die Kommission darüber informiert, dass die von Tunesien im November 2018 verhängten Einfuhrbeschränkungen aufgehoben worden waren. Die Kommission wird auch weiterhin die Situation überwachen, um sicherzustellen, dass dieses Hindernis tatsächlich beseitigt ist.
(35)      Selbst wenn der Absatz von Flugzeugen und Flugzeugteilen nicht zugenommen hätte, wären die EU-Ausfuhren immerhin noch um 6 % gestiegen; diese Entwicklung ist Ausdruck der Diversifizierung der EU-Ausfuhren in den vergangenen fünf Jahren.
(36)      Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.
(37)      Abkommen zwischen der EU und sechs (von 15) Mitgliedern der Entwicklungsgemeinschaft Südliches Afrika (SADC): Botswana, Eswatini, Lesotho, Namibia, Südafrika (die zusammen die Südafrikanische Zollunion SACU bilden) und Mosambik.
(38)      Nigeria ist das einzige Land in Westafrika, das das Abkommen noch nicht unterzeichnet hat.
(39)      Derzeit CARIFORUM, Georgien, Kolumbien-Ecuador-Peru, Moldau, SADC, Ukraine und Zentralamerika.
(40)       https://ec.europa.eu/fpi/what-we-do/partnership-instrument-advancing-eus-core-interests_de  
(41)       http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2019/february/tradoc_157701.pdf  
(42)    Da es kein Präferenzhandelsabkommen gibt, erhebt Ägypten auf Rohzucker einen Zoll von 20 %.
(43)      Siehe „EU-Japan EPA Factsheet Meat Products“, https://www.eubusinessinjapan.eu/sites/default/files/meat-factsheet.pdf .
(44)       https://ec.europa.eu/agriculture/newsroom/106_en  
(45)      Einige Handelspartnerländer verlangen eine vorgezogene Abfertigung; dazu stationieren sie ihre Inspektoren im Ausfuhrland, um Sendungen vor dem Versand auf europäischem Boden zu kontrollieren. Die Kosten werden üblicherweise dem Ausführer auferlegt, sodass sich der Handel häufig gar nicht mehr lohnt. Mexiko hat sich in dem modernisierten Abkommen verpflichtet, keine vorgezogene Abfertigung vor der Versendung aus der EU mehr zu verlangen.
(46)      COM(2018) 42 final vom 26.1.2018.
(47)       https://data.jrc.ec.europa.eu/collection/datam  
(48)      Die EU-Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet, Einfuhr- und Ausfuhrdaten nach Unternehmensgröße gegliedert vorzulegen.
(49)       https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/International_trade_in_goods_by_enterprise_size
(50)      Dass andere Quellen höhere Zahlen für KMU angeben, liegt daran, dass die Eurostat-Statistiken eine Kategorie von Unternehmen „unbekannter“ Größe enthalten. Einem Bericht des Chefökonomen der GD HANDEL zufolge exportierten 2012 schätzungsweise mindestens 619 000 KMU in Länder außerhalb der EU ( http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2015/april/tradoc_153348.pdf ).
(51)       http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2018/august/tradoc_157228.pdf#page=503  
(52)       http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2018/september/tradoc_157417.pdf  
(53)       http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/eu-japan-economic-partnership-agreement/index_de.htm  
(54)       https://madb.europa.eu/madb/  
(55)       https://trade.ec.europa.eu/tradehelp/  
(56)      Siehe Abschnitt zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU-Japan auf der Website der Kommission.
(57)       https://www.eu-japan.eu/  
(58)      Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 3/2008 des Rates.
(59)      Das vom EU- Programm COSME kofinanzierte Netzwerk ist in über 60 Ländern aktiv und bringt 3000 Experten aus 600 Mitgliedverbänden zusammen. Es soll kleine und mittlere Unternehmen bei ihren internationalen Aktivitäten unterstützen.
(60)       http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2019/april/tradoc_157821.pdf  
(61)      Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit, Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen, Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit und Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit.
(62)       http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2018/december/tradoc_157586.pdf  
(63)       http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2019/july/tradoc_157992.pdf  
(64)       http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=2034  
(65)       http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=2031  
(66)      Einige Daten in diesem Bericht und in den beiden vorangegangenen Berichten zu den Präferenznutzungsraten in Bezug auf EU-Ausfuhren in bestimmte Handelspartnerländer für die Jahre 2015, 2016 und 2017 weichen voneinander ab. Wo das der Fall ist, hat die Kommission von dem betreffenden Partnerland aktualisierte Daten erhalten und die Zahl entsprechend geändert.
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