EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 18.6.2019
COM(2019) 280 final
ANHANG
der
Empfehlung
für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Kommission, im Namen der Europäischen Union Verhandlungen über den Abschluss eines Protokolls zum partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei mit der Republik Senegal aufzunehmen
{SWD(2019) 207 final} - {SWD(2019) 208 final}
ANHANG
–Verhandlungsrichtlinien
–Ziel der Verhandlungen ist der Abschluss eines Protokolls zum partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Senegal, im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik und den Schlussfolgerungen des Rates vom 19. März 2012 zu der Mitteilung der Kommission vom 13. Juli 2011 über die externe Dimension der Gemeinsamen Fischereipolitik.
–Um eine nachhaltige und verantwortungsvolle Fischerei zu fördern und gleichzeitig durch dieses neue Protokoll Vorteile sowohl für die EU als auch für die Republik Senegal zu gewährleisten, zielen die Verhandlungen der Kommission auf Folgendes ab:
·Gewährleistung des Zugangs zur Fischereizone der Republik Senegal und der erforderlichen Genehmigungen zur Fischerei in dieser Zone für Schiffe der EU-Flotte, wodurch unter anderem das Netz der für EU-Wirtschaftsteilnehmer verfügbaren partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei in Westafrika ausgebaut wird;
·Berücksichtigung der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten und der einschlägigen von den regionalen Fischereiorganisationen festgelegten Bewirtschaftungspläne, um die ökologische Nachhaltigkeit der Fischereitätigkeiten zu gewährleisten und die Meerespolitik auf internationaler Ebene zu fördern. Die Fischereitätigkeiten sollten ausschließlich auf verfügbare Ressourcen ausgerichtet werden, wobei den Fangkapazitäten der lokalen Flotten Rechnung zu tragen und besonderes Augenmerk auf das ausgeprägte Wanderverhalten der betroffenen Bestände zu legen ist;
·Anstreben eines angemessenen, mit den Interessen der EU-Flotten umfassend übereinstimmenden Anteils an den überschüssigen Fischereiressourcen, wenn andere ausländische Flotten ebenfalls an diesen Beständen interessiert sind, sowie Anwendung derselben technischen Bedingungen auf alle ausländischen Flotten;
·Gewährleistung, dass der Zugang zu den Fischereiressourcen auf der Grundlage der vergangenen und künftig erwarteten Fangtätigkeit der EU-Flotte in der Region erfolgt, wobei den neuesten und besten vorliegenden wissenschaftlichen Gutachten Rechnung zu tragen ist;
·Einrichtung eines Dialogs zur Verstärkung der sektorbezogenen Politik, um die Verwirklichung einer verantwortungsvollen Fischereipolitik im Einklang mit den Entwicklungszielen des Landes voranzutreiben, insbesondere hinsichtlich der Fischereipolitik, der Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei, der Kontrolle und Überwachung von Fischereitätigkeiten sowie der Bereitstellung wissenschaftlicher Gutachten; Förderung der wirtschaftlichen Tätigkeit und der Beschäftigungsmöglichkeiten, um unter anderem zur Beseitigung der Ursachen der irregulären Migration aus dem Senegal beizutragen;
·Gewährleistung, dass das Protokoll zur Förderung von Wachstum und menschenwürdiger Arbeit im Zusammenhang mit der maritimen Wirtschaft beiträgt, wobei die einschlägigen Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zu berücksichtigen sind;
·Aufnahme einer Klausel über die Folgen etwaiger Verletzungen der Menschenrechte und der Grundsätze der Demokratie.
–In dem Protokoll sollte insbesondere Folgendes festgelegt werden:
·die den Schiffen der Europäischen Union einzuräumenden Fangmöglichkeiten nach Kategorien;
·die finanzielle Gegenleistung und die Bedingungen für deren Auszahlung und
·die Mechanismen zur Unterstützung des Fischereisektors.