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Document 52019DC0217

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT über die Anwendung der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 495/77 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1945/2006 des Rates (über den Bereitschaftsdienst), der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 858/2004 des Rates (über besonders beschwerliche Arbeit) und der Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 300/76 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1873/2006 des Rates (über den Schichtdienst), durch die Organe im Jahr 2017

COM/2019/217 final

Brüssel, den 8.5.2019

COM(2019) 217 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

über die Anwendung der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 495/77 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1945/2006 des Rates (über den Bereitschaftsdienst), der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 858/2004 des Rates (über besonders beschwerliche Arbeit) und der Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 300/76 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1873/2006 des Rates (über den Schichtdienst), durch die Organe im Jahr 2017


BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

über die Anwendung der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 495/77 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1945/2006 des Rates (über den Bereitschaftsdienst), der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 858/2004 des Rates (über besonders beschwerliche Arbeit) und der Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 300/76 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1873/2006 des Rates (über den Schichtdienst), durch die Organe im Jahr 2017

1.Einleitung

Gemäß den Verordnungen des Rates über den Bereitschaftsdienst (Nr. 495/77) und über besonders beschwerliche Arbeit (Nr. 858/2004) unterbreitet die Kommission dem Rat jedes Jahr einen Bericht über die Anzahl der Beamten und sonstigen Bediensteten, nach Laufbahngruppen, die die in diesen Verordnungen genannten Vergütungen erhalten, sowie über die Höhe der entsprechenden Gesamtausgaben.

Der vorliegende Bericht betrifft das Jahr 2017. Er stützt sich auf die zur Zeit seiner Erstellung vorliegenden vollständigen Jahresangaben. Er bezieht sich auf alle Organe und Einrichtungen und enthält aus Gründen der Vollständigkeit auch die Angaben zur Schichtarbeit (Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 300/76 des Rates).

2.Vergütung für Bereitschaftsdienst

Rechtsgrundlage für diese Vergütung sind Artikel 55 und 56b des Statuts und die Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 495/77 des Rates vom 8. März 1977, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1945/2006 des Rates vom 11. Dezember 2006.

Die Vergütung wird ausschließlich an Beamte und sonstige Bedienstete gezahlt, die aus Forschungsmitteln besoldet werden und

in einem Institut der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) oder

im Rahmen indirekter Maßnahmen dienstlich verwendet werden oder

aus Verwaltungsmitteln besoldet werden und

zur Bedienung oder Überwachung technischer Anlagen,

bei einem Sicherheitsdienst,

bei einer Dienststelle für Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT),

in einer Abteilung, die Unterstützung für Maßnahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) oder für Regelungen zur Koordinierung in Krisen und Notfällen leistet oder

bei Regelungen zur Bereitstellung von Hilfsdiensten für die Mitgliedstaaten im Rahmen der Koordinierung in Krisen oder Notfällen rund um die Uhr („MS 24/7“) oder bei Diensten mit einem bestätigten Bedarf an regelmäßigen Bereitschaftsdiensten für die Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen einer Regelung zur Bereitstellung von Hilfsdiensten für die Mitgliedstaaten dienstlich verwendet werden.

Die Vergütung für Bereitschaftsdienste wird in Punkten ausgedrückt. Die Zahl der Punkte für jede tatsächlich geleistete Stunde Bereitschaftsdienst wird wie folgt festgelegt:

Bereitschaftsdienst zu Hause an Werktagen: 2,15 Punkte;

Bereitschaftsdienst zu Hause am Wochenende und an Feiertagen: 4,3 Punkte;

Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz an Werktagen: 11 Punkte;

Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz am Wochenende und an Feiertagen: 22 Punkte.

Jeder Punkt entspricht 0,032 % des Grundgehalts eines Beamten der Besoldungsgruppe 1, Dienstaltersstufe 1 (= 0,92 EUR im Jahr 2017).

Die folgende Aufstellung enthält die Anzahl der gewährten Vergütungen pro Organ/Einrichtung für das Jahr 2017.

2.1.Anzahl der Begünstigten (Beamte/Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete) 1 :

Organ/Einrichtung

AD

AST/SC

AC

Insgesamt

FG I

FG II

FG III

FG IV

Kommission

110,33

205,33

49,33

10

16

3

394

- davon JRC

43

88

17

1

2

1

152

Rat

11

57

3

0

0

0

71

Parlament

0

0

0

0

0

0

0

Gerichtshof

7

16

1

0

0

0

24

Rechnungshof

0

0

14

0

0

0

14

EWSA

0

2

0

0

0

0

2

AdR

0

0

0

0

0

0

0

EDSB

0

0

0

0

0

0

0

Bürgerbeauftragter

0

0

0

0

0

0

0

EAD

6

9

0

0

0

0

15

Insgesamt

134,33

292,33

67,33

10

17

3

524

2.2.Anzahl der Begünstigten nach Art des Bereitschaftsdienstes

Organ/Einrichtung

Zu Hause

Zu Hause und am Arbeitsplatz

Am Arbeitsplatz

Insgesamt

Kommission

379

0

15

394

- davon JRC

138

0

14

152

Rat

71

0

0

71

Parlament

0

0

0

0

Gerichtshof

24

0

0

24

Rechnungshof

14

0

0

14

EWSA

2

0

0

2

AdR

4

0

0

4

EDSB

0

0

0

0

Bürgerbeauftragter

0

0

0

0

EAD

15

0

0

15

Insgesamt

509

0

15

524

2.3.Anzahl der Begünstigten nach Tätigkeit

Organ/Einrichtung

JRC

Indirekte Maßnahmen

Technische Anlagen

Sicherheit

IKT

GASP/ESVP

MS 24/7

Insgesamt

Kommission

152

3

72

39

83

0

45

394

- davon JRC

152

0

0

0

0

0

0

152

Rat

0

0

0

19

45

7

0

71

Parlament

0

0

0

0

0

0

0

0

Gerichtshof

0

0

14

10

0

0

0

24

Rechnungshof

0

0

0

14

0

0

0

14

EWSA

0

0

0

2

0

0

0

2

AdR

0

0

0

4

0

0

0

4

EDSB

0

0

0

0

0

0

0

0

Bürgerbeauftragter

0

0

0

0

0

0

0

0

EAD

0

0

0

3

9

3

0

15

Insgesamt

152

3

86

91

137

10

45

524

3.Entschädigung für besonders beschwerliche Arbeit

Rechtsgrundlage für die Entschädigung sind Artikel 56c des Statuts und die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 858/2004 des Rates vom 29. April 2004, mit der die Verordnung (Euratom) Nr. 1799/72 des Rates ersetzt wurde.    

Die Entschädigungen für besonders beschwerliche Arbeit werden in Punkten für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde ausgedrückt, wobei zu unterscheiden ist zwischen besonderen Arbeitsbedingungen aufgrund des „Personenschutzes“, des „Arbeitsplatzes“ und der „Art der Arbeit“. Die Zahl der Punkte variiert zwischen 2, z. B. für einen durchschnittlichen Lärmpegel von über 85 Dezibel, und 50 für das Tragen eines autonomen Feuerschutzanzuges. Jeder Punkt entspricht 0,032 % des Grundgehalts eines Beamten der Besoldungsgruppe 1, Dienstaltersstufe 1 (= 0,92 EUR im Jahr 2017).

3.1.Anzahl der Begünstigten (Beamte/Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete)

Organ/Einrichtung

AD

AST/SC

Vertragsbedienstete (AC)

Insgesamt

FG I

FG II

FG III

FG IV

Kommission

33

155

25

1

0

8

222

- davon JRC

33

149

16

1

0

8

207

Rat

0

0

0

0

0

0

0

Parlament

0

0

0

0

0

0

0

Gerichtshof

0

0

0

0

0

0

0

Rechnungshof

0

0

0

0

0

0

0

EWSA

0

0

0

0

0

0

0

AdR

0

0

0

0

0

0

0

EDSB

0

0

0

0

0

0

0

Bürgerbeauftragter

0

0

0

0

0

0

0

EAD

0

0

0

0

0

0

0

Insgesamt

33

155

25

1

0

8

222

4.Vergütung für Schichtarbeit

Rechtsgrundlage für die Vergütung sind Artikel 56a des Statuts und die Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 300/76 des Rates vom 9. Februar 1976, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1873/2006 des Rates vom 11. Dezember 2006.

Die Vergütung wird ausschließlich an Beamte und sonstige Bedienstete gezahlt, die aus Forschungsmitteln besoldet werden und

in einem Institut der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) oder

im Rahmen indirekter Maßnahmen dienstlich verwendet werden oder

aus Verwaltungsmitteln besoldet werden und

bei einer Dienststelle für Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT),

bei einem Sicherheitsdienst,

in einer Telefonzentrale oder einem Informationsdienst, einer Rezeption,

in einer Abteilung, die Unterstützung für Maßnahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) oder für Regelungen zur Koordinierung in Krisen und Notfällen leistet,

bei einem Dienst, der Unterstützung im Rahmen der Koordinierung in Krisen und Notfällen leistet, oder

zur Bedienung oder Überwachung technischer Anlagen dienstlich verwendet werden.

Die folgende Aufstellung enthält die Anzahl der gewährten Vergütungen pro Organ/Einrichtung für das Jahr 2017.

4.1.Anzahl der Begünstigten (Beamte/Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete)

Organ/Einrichtung

AD

AST/SC

AC

Insgesamt

FG I

FG II

FG III

FG IV

Kommission

2

75

18

10

8

1

114

- davon JRC

0

22

6

0

0

1

29

Rat

0

76

0

9

0

0

85

Parlament

1

45

516

10

7

2

581

Gerichtshof

0

0

0

0

0

0

0

Rechnungshof

0

0

16

0

0

0

16

EWSA

0

2

0

0

0

0

2

AdR

0

3

0

0

1

0

4

EDSB

0

0

0

0

0

0

0

Bürgerbeauftragter

0

0

0

0

0

0

0

EAD

0

37

0

1

0

0

38

Insgesamt

3

238

550

30

16

3

840


Für die monatliche Vergütung sind vier Sätze vorgesehen (Zahlen von 2017):

Satz 1: Zweischichten-Dienst, mit Ausnahme der Wochenenden und der Feiertage: 413,61 EUR;

Satz 2: Zweischichten-Dienst, einschließlich nachts, an Wochenenden und Feiertagen: 624,28 EUR;

Satz 3: 24-stündiger Schichtdienst, mit Ausnahme der Wochenenden und der Feiertage: 682,57 EUR;

Satz 4: 24-stündiger Schichtdienst, 7 Tage pro Woche: 930,56 EUR.

4.2.Anzahl der Begünstigten nach Sätzen

Organ/Einrichtung

Satz 1

Satz 2

Satz 3

Satz 4

Insgesamt

413,61 EUR 

624,28 EUR

682,57 EUR 

930,56 EUR 

Kommission

23

0

8

83

114

- davon JRC

0

0

8

21

29

Rat

32

0

0

53

85

Parlament

307

205

0

69

581

Gerichtshof

0

0

0

0

0

Rechnungshof

2

0

0

14

16

EWSA

2

0

0

0

2

AdR

4

0

0

0

4

EDSB

0

0

0

0

0

Bürgerbeauftragter

0

0

0

0

0

EAD

27

0

0

11

38

Insgesamt

397

205

8

230

840

4.3.Anzahl der Begünstigten nach Tätigkeit

Organ/Einrichtung

JRC

Koord.

Krise/
Notfall

IKT

Sicherheit

Telefonzentrale/
Rezeption

GASP/
ESVP

Techn. Anlagen

Indirekte Maßnahmen

Insgesamt

Kommission

29

8

22

54

0

0

1

0

114

- davon JRC

29

0

0

0

0

0

0

0

29

Rat

0

0

0

85

0

0

0

0

85

Parlament

0

0

0

417

164

0

0

0

581

Gerichtshof

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Rechnungshof

0

0

0

13

3

0

0

0

16

EWSA

0

0

0

2

0

0

0

0

2

AdR

0

0

0

4

0

0

0

0

4

EDSB

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Bürgerbeauftragter

0

0

0

0

0

0

0

0

0

EAD

0

0

11

16

0

11

0

0

38

Insgesamt

29

8

33

591

167

11

1

0

840

5.Betroffene Dienststellen und Begründung

Der Rat, die Kommission, der EAD, das Europäische Parlament, der Gerichtshof und der Rechnungshof greifen auf den Bereitschaftsdienst und/oder die Schichtarbeit zurück und vergüten diese gemäß den geltenden Rechtsvorschriften.

Seit 2017 haben der Ausschuss der Regionen und der Wirtschafts-und Sozialausschuss einen gemeinsamen Bereitschaftsdienst und Schichtdienst eingerichtet.

Nur die Kommission wendet die Vergütung für besonders beschwerliche Arbeit innerhalb der JRC und des Amtes für Gebäude, Anlagen und Logistik in Brüssel (OIB) an.

5.1.Begründung für den Bereitschaftsdienst

Kommission:        
2017 gewährte die Kommission 394 Mitarbeitern Vergütungen für Bereitschaftsdienste (2016 waren es 350). Ca. 40 % (152) sind in einem der Forschungszentren beschäftigt. Der Bereitschaftsdienst war wie in den Vorjahren im Allgemeinen sicherheitsbedingt (Brandbekämpfung, Strahlenschutz, Strahlenüberwachung usw.). Meistens wird der Bereitschaftsdienst für die Gemeinsame Forschungsstelle zu Hause geleistet. Eine Ausnahme bilden Ispra und Karlsruhe, wo der Bereitschaftsdienst aufgrund der spezifischen Aufgaben am Arbeitsplatz oder zu Hause geleistet wird.

In den anderen Generaldirektionen der Kommission ist die Situation im Vergleich zu 2016 fast unverändert. Der Bereitschaftsdienst fällt vor allem in die Bereiche Sicherheit, technische Anlagen und IT-Dienstleistungen. Dennoch ist eine Erhöhung der Anzahl der Begünstigten zur Bereitstellung von Hilfsdiensten für die Mitgliedstaaten rund um die Uhr zu bemerken (45 für 2017 gegenüber 32 für 2016), insbesondere in der GD ECHO zur Überwachung von Vorfällen in Echtzeit und als unmittelbare Reaktion auf Katastrophen, weltweit und jederzeit.

Rat: 2017 gewährte der Rat 71 Mitarbeitern Vergütungen für Bereitschaftsdienste (2016 waren es 62). Es gibt drei Dienste, um folgende Bereiche abzudecken: 1) Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zur Gewährleistung von Diensten zum Schutz und zum ordnungsgemäßen Funktionieren der Informations- und Kommunikationsnetze, 2) Sicherheitsdienste zur unmittelbaren Reaktion auf alle Arten von Zwischenfällen, die das Personal des Generalsekretariats des Rates und die Aktivitäten des Rates und des Europäischen Rates betreffen könnten und zur Unterstützung (24/7) der im Einsatz befindlichen Sicherheitsbeamten, 3) Dienste für rasche redaktionelle Tätigkeiten und Veröffentlichungen im Internet und die Verbreitung unmittelbarer und dringender Erklärungen des rotierenden Ratsvorsitzes und des Präsidenten des Europäischen Rates im Rahmen der GASP/ESVP. Der Bereitschaftsdienst wurde 2017 ausschließlich zu Hause geleistet.

Rechnungshof: Die 2011 eingeführte monatliche Planung des Sicherheitsdienstes umfasste im Jahr 2017 Bereitschaftsdienste von zu Hause aus für 14 Bedienstete (2016 waren es 10). Diese Bediensteten sorgen ununterbrochen und während des gesamten Jahres für die Sicherheit der Gebäude und ihrer Benutzer.

EAD: 2017 erhielten 15 Mitarbeiter Vergütungen für Bereitschaftsdienste zu Hause (2016 waren es 16). Betroffen waren drei Arbeitsbereiche: 1) die Sicherheitsdienste zum permanenten Schutz des Personals des EAD, der Besucher, der Gebäude und der materiellen Güter in Brüssel sowie der Verschlusssachen (in der Zentrale sowie in den Delegationen),  2) die Unterstützung der GASP/ESVP zur permanenten Überwachung (24/7) der Ereignisse weltweit, zur Reaktion auf Krisen, kritische Vorfälle, besondere Situationen oder Notfälle, zur Unterstützung der Hohen Vertreterin und anderer Akteure der EU sowie zur Erleichterung der Abhaltung von Sitzungen der Krisenplattform des EAD außerhalb der normalen Arbeitszeiten, 3) der Informations- und Kommunikationstechnologiedienst über das Kommunikationszentrum COMCEN, der Verschlusssachen an alle Bediensteten des EAD übermittelt und auch für das Generalsekretariat des Rates tätig ist, um eine rasche Behandlung von dringenden Verschlusssachen zu garantieren.

Gerichtshof: 2017 gewährte der Gerichtshof 24 Bediensteten Vergütungen für Bereitschaftsdienst zu Hause. Dieser Dienst wurde im November 2014 in der Generaldirektion Infrastrukturen eingeführt. Die Direktion Gebäude ist für den Schutz des Organs, die Verhütung von Bränden und die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zuständig. Sie umfasst drei Referate, die mit neuen Arbeiten, der Gebäudeverwaltung und der Sicherheit betraut sind.

AdR-EWSA: Zum 1. März 2017 wurde beim AdR und beim EWSA ein gemeinsamer Bereitschaftsdienst im Sicherheitsdienst eingerichtet, um zu garantieren, dass das Sicherheitspersonal in der Lage ist, jederzeit im Falle von Vorfällen zu reagieren, die ein Eingreifen erfordern, wenn die Organe geschlossen sind. 2017 umfasste der Bereitschaftsdienst zu Hause 4 Bedienstete des AdR und 2 Bedienstete des EWSA.

5.2.Begründung für die Entschädigung für besonders beschwerliche Arbeit

Kommission: Die Kommission ist das einzige Organ, das diese Art der Vergütung 2017 in Anspruch genommen hat. Das Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik in Brüssel (OIB) hat diese Möglichkeit 2008 in einer ihrer Dienststellen (dem Vervielfältigungsdienst) eingeführt – in der Gemeinsamen Forschungsstelle war bereits vorher davon Gebrauch gemacht worden.

2017 verteilte sich die Gesamtzahl der unter beschwerlichen Bedingungen geleisteten Arbeitsstunden wie folgt:

Ø63 598,72 Stunden im Zusammenhang mit Personenschutz (z. B. Tragen unbequemer Schutzkleidung),

Ø115 068,21 Stunden im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz (z. B. hoher Lärmpegel, gefährliche Bereiche) und

Ø12 803,10 Stunden im Zusammenhang mit der Art der Arbeit (z. B. Handhabung gefährlicher Stoffe).

5.3.Begründung für die Schichtarbeit

Kommission: Innerhalb der Kommission haben die Gemeinsame Forschungsstelle (aufgabenbedingt) und die GD HR (Sicherheitsdienst und Prävention) den größten Bedarf an dieser Art von Arbeitsorganisation (29 bzw. 46 Personen im Jahr 2017).

In den übrigen Generaldirektionen (Verwaltungsmittel) wurde 2017 von 39 Personen Schichtdienst in folgenden Bereichen geleistet:

Sicherheit und Prävention: 8 (OIL)

Technische Anlagen: 1 (OP)

Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT): 22 (GD COMM)

Unterstützung der Mitgliedstaaten: 8 (GD ECHO)

Der Schichtdienst in der GD COMM wurde 2015 eingerichtet, um den Pressespiegel für den Präsidenten, das Kollegium und den Sprecherdienst sicherzustellen.

In der GD ECHO besteht der Schichtdienst seit 2013 aufgrund der Schaffung eines Monitoring- und Informationszentrums mit der Aufgabe, die Mitgliedstaaten und die Kommission bei Katastrophen zu unterstützen.

In der Kommission kommen die vier Vergütungssätze zur Anwendung, wobei der Satz 4 (Schichtdienst) vor allem bei den Sicherheitsdiensten anfällt.

Rat: Der Rat verfügt über einen Schichtdienst, der unabdingbar dafür ist, die Kontinuität der Dienste für die Prävention und die Sicherheit der Gebäude und Personen in den beiden Gebäuden des Organs sicherzustellen.

In der Generaldirektion A gab es eine Umstrukturierung, um eine optimale Effizienz des vorhandenen Personals zu erzielen. Das Referat Prävention wurde in die Direktion Sicherheit eingegliedert, die während des gesamten Jahres 2017 Schichtdienst (Satz 4) benötigte, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Wie zuvor benötigten die anderen Referate, die mit verschiedenen Sicherheitsaspekten betraut sind, Schichtdienst (Satz 1 und Satz 4).

Die Umstrukturierung dieser Dienste, die Beamte der Funktionsgruppe AST und Vertragsbedienstete (FG II) umfassen, hat 2017 zu keinem Anstieg der Zahl der Vergütungen geführt (85 gegenüber 86 im Jahr 2016).

Europäisches Parlament: 2017 hat das Europäische Parlament Vergütungen für Schichtdienst gezahlt, die Folgendes abdeckten: 1) Sicherheitsdienste an den drei Dienstorten  Brüssel, Straßburg und Luxemburg; 2) Dienste, die mit dem Empfang, der Sicherheit und der Kontrolle von Besuchern zusammenhängen (Parlamentarium, Haus der europäischen Geschichte (seit 2017), Sportzentrum (seit 2017)) und Kommunikation über die Vermittlung, die eine Reihe von Diensten in mehreren Sprachen anbietet, z. B. Weiterleitung von ankommenden und ausgehenden Anrufen, Kontaktinformationen (Telefon- und Faxnummern, E-Mail- und Büroadressen), Informationen über Sitzungen und Gebäude des Europäischen Parlaments. 

Es gibt den Zweischichten-Dienst (Satz 1), den Zweischichten-Dienst nachts, an Wochenenden und an Feiertagen (Satz 2) sowie den durchlaufenden Schichtbetrieb (Satz 4). Im Jahr 2017 erhielten 581 Personen Vergütungen für Schichtdienst (570 im Jahr 2016).

Rechnungshof: Seit 2011 gibt es beim Rechnungshof Schichtdienst in den Bereichen Sicherheit und Telefon/Empfang. Es gibt den Zweischichten-Dienst (Satz 1) und den durchlaufenden Schichtbetrieb (Satz 4). Im Jahr 2017 erhielten 16 Personen Vergütungen für Schichtdienst (14 im Jahr 2016).

EAD: 2017 hat der EAD 38 Vergütungen für Schichtdienst gezahlt, um die tägliche ununterbrochene Überwachung, Evaluierung und Alarmbereitschaft im Falle von bedeutenden politischen Ereignissen oder Situationen sicherzustellen und dem gesamten Personal des EAD sowie der Hohen Vertreterin und den anderen Akteuren der EU (Europäische Kommission, Generalsekretariat des Rates, Agenturen der EU, EU-Mitgliedstaten) Kommunikationsdienste für Verschlusssachen bereitzustellen.

Im EAD gibt es zwei Arten von Vergütungen, hauptsächlich Satz 1 und Satz 4. Die Anzahl der Begünstigten ist stabil.

AdR-EWSA: Der allgemeine Schichtdienst wurde im AdR und im EWSA am 1.3.2017 zur Abdeckung der Notwendigkeit einer ständigen Bereitschaft im Sicherheitsdienst eingerichtet. Der AdR zahlt Vergütungen an 4 Personen (Satz 1), der EWSA an 2 Personen (Satz 1).

6.Haushaltsausgaben, aufgeschlüsselt nach Organ/Einrichtung und Vergütung/Entschädigung (in EUR)

Organ/Einrichtung

Schichtarbeit

Bereitschaftsdienst

Besonders beschwerliche Arbeit

Insgesamt

Kommission

1 016 105,21

1 357 562,14

622 521,54

2 996 188,89

- davon JRC

260 638,58

543 164,63

595 924,90

1 399 728,11

Rat

672 443,72

201 886,92

0

874 330,64

Parlament

3 717 011,75

0

0

3 717 011,75

Gerichtshof

0

60 811,47

0

60 811,47

Rechnungshof

149 853,04

14 806,32

0

164 659,36

EWSA

8223,32

0

0

8223,32

AdR

16 446,64

11 773,65

0

28 220,29

EDSB

0

0

0

0

Bürgerbeauftragter

0

0

0

0

EAD

211 538,69

57 982,14

0

269 520,83

Insgesamt

5 791 622,37

1 704 822,64

622 521,54

8 118 966,55

Die Ausgaben für diese drei Arten von Vergütungen beliefen sich 2017 für alle EU-Organe/Einrichtungen auf 8 118 966,55 EUR (im Jahr 2016 waren es 7 364 776,86 EUR).

(1)

Beim OLAF wird der Bereitschaftsdienst rund um die Uhr (24 Stunden pro Tag, sieben Tage die Woche) von 0,33 AD/ 0,33 SC-AST/ 0,33 FG I (= insgesamt 1 Begünstigter) des Sicherheitsdienstes wahrgenommen.

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