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Document 52018DC0046

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT Auf dem Weg zu einer wirksamen und echten Sicherheitsunion - Dreizehnter Fortschrittsbericht

COM/2018/046 final

Brüssel, den 24.1.2018

COM(2018) 46 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

Auf dem Weg zu einer wirksamen und echten Sicherheitsunion - Dreizehnter Fortschrittsbericht


I.    EINLEITUNG

Dies ist der dreizehnte Monatsbericht über die Fortschritte auf dem Weg zu einer wirksamen und echten Sicherheitsunion. Er beleuchtet die Entwicklungen in zwei der wichtigsten Bereiche: „Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität sowie der Instrumente zu ihrer Unterstützung“ und „Stärkung der Abwehrbereitschaft und Widerstandsfähigkeit gegen diese Bedrohungen“.

In der am 14. Dezember 2017 abgegebenen Gemeinsamen Erklärung über die gesetzgeberischen Prioritäten der EU für den Zeitraum 2018-2019, die vom Präsidenten des Europäischen Parlaments, vom amtierenden Präsidenten des Rates und vom Präsidenten der Kommission im Namen der drei Organe unterzeichnet wurde, wird erneut die zentrale Bedeutung eines besseren Schutzes der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger 1 hervorgehoben, indem dieser in den Mittelpunkt der gesetzgeberischen Tätigkeit der Union gestellt wird. Priorität erhalten Initiativen, die gewährleisten sollen, dass die Behörden der Mitgliedstaaten wissen, wer die gemeinsame Außengrenze der EU überschreitet, die die Einrichtung interoperabler EU-Informationssysteme in den Bereichen Sicherheit, Grenzmanagement und Migrationssteuerung zum Ziel haben und die der Stärkung der Instrumente zur Bekämpfung von Terrorismus und Geldwäsche dienen.

In diesem Bericht sind die Fortschritte dargelegt, die bei den gesetzgeberischen Prioritäten in Bezug auf die Sicherheitsunion erzielt wurden. Die Kommission wird die Fortschritte in diesem Bereich in enger Zusammenarbeit mit allen Organen und im Einklang mit dem Arbeitsprogramm der Kommission 2018 2 , in dem dieser Arbeit ebenfalls Priorität eingeräumt wird, weiter vorantreiben. Diese Arbeit wird auch Thema des informellen Treffens der Entscheidungsträger der EU zur inneren Sicherheit sein, das nach der Agenda der EU-Führungsspitzen 3 im September 2018 in Wien stattfinden soll.

In diesem Bericht wird ferner eine Reihe von Maßnahmen vorgestellt, die die Kommission treffen wird, um die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der Radikalisierung sowohl offline als auch online zu verstärken, insbesondere durch Folgemaßnahmen zu den vorläufigen Feststellungen und Empfehlungen der hochrangigen Expertengruppe zum Thema Radikalisierung 4 und durch eine intensivere Zusammenarbeit mit Internetplattformen beim Vorgehen gegen terroristische Inhalte im Internet. Die Prävention und Bekämpfung der Radikalisierung stellt nach wie vor eine zentrale Herausforderung für die Mitgliedstaaten dar und erfordert einen gemeinsamen Ansatz der Regierungen und der lokalen Ebene. Die Expertengruppe, die im Juli 2017 eingesetzt wurde, um Empfehlungen für die künftige Arbeit abzugeben, hat eine Reihe vorrangiger Themenbereiche ermittelt, bei denen noch Handlungsbedarf besteht.

Außerdem ist in diesem Bericht dargelegt, welche Fortschritte bei anderen Prioritäten der Sicherheitsunion erzielt wurden, nämlich CybersicherheitSchutz des öffentlichen RaumsSicherheitsforschung und externe Dimension der Terrorismusbekämpfung.

II.    GESETZGEBERISCHE PRIORITÄTEN

In der Gemeinsamen Erklärung über die gesetzgeberischen Prioritäten der EU für den Zeitraum 2018-2019 kommen die drei Organe überein, 31 neuen Initiativen für eine enger vereinte, stärkere und demokratischere Union im Gesetzgebungsverfahren Vorrang einzuräumen, damit deutliche Fortschritte erzielt und die Initiativen nach Möglichkeit vor der Europawahl im Jahr 2019 umgesetzt werden können. Besserer Schutz der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger ist der erste Bereich, der in der der Gemeinsamen Erklärung beigefügten Arbeitsunterlage genannt ist.

Zu den aufgeführten gesetzgeberischen Prioritäten gehören die Vorschläge der Kommission zur Interoperabilität 5 von Informationssystemen in den Bereichen Sicherheit, Grenzmanagement und Migrationssteuerung, die im Dezember 2017 angenommen wurden. Inzwischen haben das Europäische Parlament und der Rat mit ihrer Arbeit begonnen. Die Kommission hat die Vorschläge am 15. Januar 2018 dem Ausschuss des Europäischen Parlaments für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) vorgelegt. Erste Beratungen in den Arbeitsgruppen des Rates haben bereits stattgefunden. Angesichts der hohen Priorität, die dieser Initiative eingeräumt wird, arbeitet die Kommission mit dem Europäischen Parlament und dem Rat zusammen, um so schnell wie möglich voranzukommen. Um Informationslücken zu schließen, sind Triloge zwischen den gesetzgebenden Organen über den Vorschlag der Kommission für die Einrichtung eines Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (European Travel Information and Authorisation System ETIAS) 6 im Gange. Angesichts der Bedeutung dieses Vorschlags, auch im Kontext des gemeinsamen Ziels, rasch Fortschritte bei der Interoperabilität zu erzielen, fordert die Kommission die beiden gesetzgebenden Organe nachdrücklich auf, in den kommenden Wochen zu einer Einigung zu gelangen.

Im Hinblick auf die optimale Nutzung der Vorteile der bestehenden Informationssysteme, sind ferner Triloge zwischen den gesetzgebenden Organen über die drei Gesetzgebungsvorschläge zur Stärkung des Schengener Informationssystems (SIS) 7 im Gange. Die Kommission fordert die beiden gesetzgebenden Organe nachdrücklich auf, rasch zu einer Einigung über diese Vorschläge zu gelangen, die einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu solideren und intelligenteren Informationssystemen für das Grenzmanagement und mehr Sicherheit und zu ihrer Interoperabilität darstellt. 8  Was den ergänzenden Vorschlag der Kommission zur Erleichterung des Austauschs von Strafregistereinträgen von Drittstaatsangehörigen in der EU über das Europäische Strafregisterinformationssystem (European Criminal Records Information System ECRIS) 9 anbelangt‚ so stimmt der Ausschuss des Europäischen Parlaments für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) am 25. Januar 2018 über sein Verhandlungsmandat ab. Die Kommission fordert die beiden gesetzgebenden Organe auf, unverzüglich zu einer Einigung über die Vorschläge zur Reform des Europäischen Strafregisterinformationssystems zu gelangen. Parallel zu dieser gesetzgeberischen Tätigkeit werden bereits Ergebnisse der praktischen Anstrengungen zur Intensivierung des Informationsaustauschs verzeichnet. So berichtet Europol, dass im Laufe des Jahres 2017 mehr als eine Million SIENA-Nachrichten zwischen Europol, den Mitgliedstaaten und Dritten ausgetauscht wurden. 10 Die Kommission arbeitet weiter mit allen Mitgliedstaaten an der vollständigen Umsetzung und Anwendung der bestehenden Informationssysteme zusammen, insbesondere mit den Mitgliedstaaten, die bei der Umsetzung der EU-Richtlinie über Fluggastdatensätze 11 ‚ die bis zum 25. Mai 2018 abgeschlossen sein muss, noch nicht weit genug vorangekommen sind.

Im Juni 2017 hat die Kommission einen Gesetzgebungsvorschlag 12 zur Erweiterung des Auftrags von eu-LISA 13 vorgelegt‚ die der Agentur die technische Umsetzung des neuen Konzepts für die Verwaltung grenz- und sicherheitsrelevanter Daten ermöglicht. In der Plenarsitzung vom Januar 2018 hat das Europäische Parlament sein Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen über den Vorschlag der Kommission verabschiedet und damit den Beginn der interinstitutionellen Beratungen ermöglicht.

Im Bereich der Aufdeckung und Verhinderung von Terrorismusfinanzierung haben der Rat der EU und das Europäische Parlament am 13. Dezember 2017 eine politische Einigung über den Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der vierten Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche (sogenannte fünfte Geldwäscherichtlinie) 14 erzielt. Der endgültige Kompromisstext muss noch von beiden Organen förmlich gebilligt werden. Die geänderte Richtlinie dürfte bis Mitte 2018 im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und würde dann 18 Monate nach ihrer Veröffentlichung, also spätestens Ende 2019, in Kraft treten. Die Richtlinie enthält mehrere neue Maßnahmen, die den nationalen Behörden dabei helfen sollen, illegale Finanzströme besser zu verfolgen. Ein zentrales Anliegen dieser Richtlinie ist es, für mehr Transparenz hinsichtlich der tatsächlichen Eigentümer von Gesellschaften und Trusts sowie anderen Rechtsvereinbarungen zu sorgen, indem die Anforderungen an die Register wirtschaftlicher Eigentümer verschärft werden. Das Register der wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften wird in vollem Umfang öffentlich sein, während das Register für Trusts und andere Rechtsvereinbarungen für zuständige Behörden und Verpflichtete (wie Banken) sowie für Bürger, die ein berechtigtes Interesse am Zugang zu den betreffenden Informationen nachweisen können, uneingeschränkt zugänglich sein wird. Zudem wird mit der Richtlinie der Zugang der zentralen Meldestellen (Financial Intelligence Units – FIUs) zu einschlägigen Informationen, etwa in Grundbüchern, und zu den neu eingerichteten zentralen Bankkontenregistern verbessert. Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit zwischen den Finanzaufsichtsbehörden in der EU verstärkt und der Informationsaustausch zwischen ihnen erleichtert. Ein weiteres zentrales Anliegen der Richtlinie ist es, die Anonymität im Zusammenhang mit Produkten wie Guthabenkarten (Prepaid-Karten) und virtuellen Währungen erheblich zu verringern. Und schließlich werden mit der Richtlinie zusätzliche Kriterien, darunter Transparenz, für die Aufnahme von Drittländern mit hohem Risiko in die Liste eingeführt, um strenge Sicherheitsvorkehrungen für Finanzströme aus Drittländern mit hohem Risiko zu gewährleisten.

Nachdem das Europäische Parlament am 11. Dezember 2017 seinen Standpunkt zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Harmonisierung der Definition und der strafrechtlichen Ahndung der Geldwäsche 15 angenommen hatte, haben die interinstitutionellen Beratungen am 17. Januar 2018 begonnen.

Im Bereich der Cybersicherheit prüfen die gesetzgebenden Organe zurzeit den Vorschlag der Kommission 16 für eine Verordnung zur Festlegung eines neuen Mandats für die Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit (European Union Agency for Network and Information Security – ENISA) und eines europäischen Zertifizierungsrahmens („Rechtsakt zur Cybersicherheit“). In den Arbeitsgruppen des Rates haben bereits mehrere Beratungsrunden stattgefunden. Der Ausschuss des Europäischen Parlaments für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) hat am 27. November 2017 eine erste Anhörung abgehalten. Angesichts der sich rasch ändernden Cyberbedrohungen fordert die Kommission die beiden gesetzgebenden Organe nachdrücklich auf, der weiteren Arbeit an dem Vorschlag Vorrang einzuräumen, damit bis Ende des Jahres eine Einigung erzielt werden kann.

III.    PRÄVENTION DER RADIKALISIERUNG

1.Hochrangige Expertengruppe zum Thema Radikalisierung

Die hochrangige Expertengruppe zum Thema Radikalisierung, die eingesetzt wurde, um die Anstrengungen zur Prävention und Bekämpfung der Radikalisierung zu verstärken und die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen allen maßgeblichen Interessenträgern zu verbessern, hat im November 2017 ihren Zwischenbericht 17 vorgelegt. Der Rat (Justiz und Inneres) hat am 7. Dezember 2017 über die Feststellungen und Empfehlungen der Expertengruppe beraten. In ihrem Zwischenbericht hebt die Expertengruppe die Arbeit zur Radikalisierungsprävention hervor, die auf EU-Ebene geleistet wird, vor allem durch Initiativen wie das Aufklärungsnetzwerk gegen Radikalisierung (Radicalisation Awareness Network – RAN), das EU-Internetforum und das Europäische Netzwerk für strategische Kommunikation (European Strategic Communications Network – ESCN). Im Zwischenbericht werden ein systematischerer Austausch über die Bekämpfung der Radikalisierung zwischen Mitgliedstaaten, Praktikern und Forschern sowie stärkere Unterstützungsstrukturen auf EU-Ebene gefordert. Dies entspricht den Ergebnissen der umfassenden Bewertung der EU-Sicherheitspolitik, die gezeigt hat, dass die Präventionsarbeit der EU besser koordiniert werden muss. 18

Im Anschluss an den Zwischenbericht arbeitet die Kommission zurzeit daran, die bestehenden Initiativen zur Bekämpfung der Radikalisierung zu verstärken, die Beteiligung der Mitgliedstaaten zu intensivieren und einen Mechanismus für die Zusammenarbeit auf EU-Ebene einzurichten. Die Kommission wird dabei schrittweise vorgehen und zunächst die Präventionsarbeit auf EU-Ebene stärker koordinieren.

Die Kommission wird auch die Empfehlungen der Expertengruppe für weitere Maßnahmen in einer Reihe vorrangiger Bereiche befolgen, um dem Umfang und Tempo der von der Radikalisierung ausgehenden Herausforderungen gewachsen zu sein. Diese Empfehlungen werden vor allem vom Exzellenzzentrum des Aufklärungsnetzwerks gegen Radikalisierung umgesetzt werden, wie sich in seinem Jahresarbeitsplan für 2018 zeigt. Zur Förderung gemeinsamer Werte durch Bildung hat die Kommission zudem die Mitgliedstaaten am 17. Januar 2018 in einer besonderen Empfehlung 19 aufgefordert, weitere Schritte zu unternehmen, um kritisches Denken, Medienkompetenz und gemeinsame Werte zu fördern, um das Gefühl der Zugehörigkeit auf lokaler und nationaler Ebene zu stärken.

Ein von der Expertengruppe genannter vorrangiger Bereich ist die Radikalisierung in Gefängnissen‚ die nach wie vor ein großes Problem darstellt. Die Kommission wird den Austausch bewährter Methoden und die gezielte Forschung verstärken und gemeinsam mit den Mitgliedstaaten prüfen, ob im Rahmen des Aufklärungsnetzwerks gegen Radikalisierung eine gegenseitige Begutachtung von Deradikalisierungsprogrammen organisiert werden kann. Am 27. Februar 2018 wird die Kommission in Zusammenarbeit mit dem bulgarischen Ratsvorsitz, der Europäischen Organisation der Justizvollzugsanstalten (EuroPris) und der Europäischen Organisation für Bewährungshilfe eine Konferenz veranstalten, bei der Richter, Staatsanwälte, Justizvollzugskräfte und Bewährungshelfer bewährte Methoden für die Prävention der Radikalisierung in Gefängnissen austauschen können. Ferner wird die Kommission im Rahmen ihres Programms „Justiz“ weiter maßnahmenbezogene Finanzhilfen zur Unterstützung von Projekten in diesem Bereich bereitstellen, darunter Projekte zur Aus- und Fortbildung von Richtern, Staatsanwälten, Justizvollzugskräften und Bewährungshelfern. Aufbauend auf dem Austausch mit Praktikern, politischen Entscheidungsträgern der Mitgliedstaaten und öffentlichen Akteuren arbeitet das Exzellenzzentrum des Aufklärungsnetzwerks gegen Radikalisierung an einer neuen Ausgabe seines Handbuchs für die Bekämpfung der Radikalisierung in Gefängnissen und die Bewährungshilfepraxis, in der neue Methoden vorgestellt werden.

Auch die Anstrengungen zur Bekämpfung terroristischer Propaganda müssen verstärkt werden. Neben der Arbeit zur Bekämpfung der Radikalisierung über das Internet (siehe Abschnitt unten) leisten das Europäische Netzwerk für strategische Kommunikation und das Exzellenzzentrum des Aufklärungsnetzwerks gegen Radikalisierung den Mitgliedstaaten Unterstützung in Form eines Austausches bewährter Methoden für alternative und Gegendiskurse und eines Ausbaus ihrer Kapazitäten für strategische Reaktionen auf terroristisches Gedankengut im Wege der Kommunikation.

Um die Unterstützung von Maßnahmen auf lokaler Ebene zu verstärken, wird die Kommission die bestehenden Unterstützungsstrukturen und behördenübergreifenden Ansätze untersuchen, um bewährte Verfahren für die lokale Zusammenarbeit in Bereichen wie Informationsaustauschprotokolle oder Überprüfung von Partnern aus der Zivilgesellschaft zu ermitteln. Die Erfahrungen, die mit EU-finanzierten Projekten, Studienbesuchen und speziellen Workshops der lokalen Arbeitsgruppe des Aufklärungsnetzwerks gegen Radikalisierung gesammelt wurden, werden in diese Übersicht einfließen. Das Aufklärungsnetzwerk gegen Radikalisierung ist bereit, gezielte Beratungsdienste anzubieten, um die Anstrengungen zur Bekämpfung der Radikalisierung auf lokaler und nationaler Ebene zu unterstützen.

Ein weiterer vorrangiger Bereich ist die Rückkehr ausländischer terroristischer Kämpfer aus Konfliktgebieten. Seit den Gebietsverlusten von Da'esh in Syrien und Irak wird unter Fachleuten und in der breiten Öffentlichkeit viel darüber diskutiert, wie die Herausforderungen zu bewältigen sind, die etwa von Familien und Kindern ausgehen‚ die aus Konfliktgebieten zurückkehren bzw. in einem radikalisierten Umfeld aufgewachsen sind. Im April 2018 wird die Kommission zusammen mit dem bulgarischen Ratsvorsitz eine Konferenz in Sofia veranstalten, bei der die Mitgliedstaaten bewährte Methoden und Erkenntnisse austauschen können, die sie im Umgang mit Rückkehrern, einschließlich Frauen und Kindern, gewonnen haben. Da auf die Lage zurückkehrender Kinder mit maßgeschneiderten Lösungen reagiert werden muss, wird die Kommission zudem eine vergleichende Analyse der vorhandenen Ansätze für Risikobewertung, Bedarfsermittlung und Früherkennung vornehmen. Gleichzeitig ist die Zusammenarbeit mit Drittländern, insbesondere der Türkei, und internationalen Gremien, einschließlich der Vereinten Nationen und des Globalen Forums „Terrorismusbekämpfung“, unverzichtbar.

In Anerkennung des Zusammenhangs zwischen innerer und äußerer Sicherheit wird die Kommission in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst ihre Unterstützung für Präventionsstrategien und Kooperationsmechanismen in Partnerländern außerhalb der EU verstärken. Sie wird einen Pool von EU-Experten und Partnern für Auslandseinsätze einrichten und den Aufbau einer Plattform für Organisationen der Zivilgesellschaft unterstützen, die als Drehscheibe für Maßnahmen zur Radikalisierungsprävention außerhalb der EU fungieren wird. Im Jahr 2018 wird die Kommission mehrere Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die Unterstützung der lokalen Forschung zu den treibenden Kräften des gewaltsamen Extremismus in vorrangigen Regionen veröffentlichen.

2.Bekämpfung terroristischer Inhalte im Internet

Wie im Arbeitsprogramm der Kommission für 2018 und in früheren Berichten zur Sicherheitsunion dargelegt, fördert die Kommission die Zusammenarbeit mit Plattformen bei der Erkennung und Entfernung terroristischer und sonstiger illegaler Inhalte im Internet und wird erforderlichenfalls Rechtsvorschriften zur Entfernung terroristischer Inhalte vorschlagen. Für den 9. Januar 2018 hatte die Kommission hochrangige Vertreter von Online-Plattformen zu einem Gespräch am runden Tisch eingeladen, um die beim Vorgehen gegen die Verbreitung illegaler Inhalte im Internet erzielten Fortschritte zu erörtern. Die Kommission forderte die Plattformen nachdrücklich zu weiteren, rascheren Fortschritten und zum Einsatz zusätzlicher Mittel auf, um die Bürgerinnen und Bürger in der EU besser zu schützen. Die Kommission zählt darauf, dass die Online-Plattformen ihre Anstrengungen verstärken und beschleunigen, unter anderem im Hinblick auf eine engere Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Strafverfolgungsbehörden, die verstärkte Weitergabe von Know-how zwischen den Online-Akteuren, weitere Maßnahmen gegen das Wiederauftauchen entfernter illegaler Inhalte, die Schnelligkeit der Entfernung und weitere Investitionen in automatische Erkennungstools im Einklang mit der Mitteilung der Kommission vom September 2017 20 . Die Kommission arbeitet an neuen Möglichkeiten, Fortschritte mithilfe bestimmter Indikatoren zu verfolgen und die bestehenden Dialoge zielorientierter und konkreter zu gestalten. Das EU-Internetforum entwickelt einen besonderen Berichterstattungsmechanismus mit Indikatoren für die Entfernung terroristischer Inhalte, auf dessen Grundlage die Internetplattformen gebeten wurden, mit Blick auf das im Februar 2018 stattfindende nächste Treffen hoher Beamter im Rahmen des Forums Informationen zu übermitteln.

Die Kommission prüft derzeit auch, welche konkreteren Schritte rasch unternommen werden könnten, um die Reaktion auf terroristische Inhalte im Internet zu verbessern, bevor die Kommission entscheidet, ob Rechtsvorschriften erforderlich sind.

IV.    ANDERE PRIORITÄTEN IM BEREICH DER SICHERHEIT

1.    Cybersicherheit

In Zusammenarbeit mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst setzt die Kommission weiter die Maßnahmen um, die in der Gemeinsamen Mitteilung „Abwehrfähigkeit, Abschreckung und Abwehr: die Cybersicherheit in der EU wirksam erhöhen“ 21 vom September 2017 dargelegt sind. Die Kommission konsultiert derzeit die Interessenträger und arbeitet an einer Folgenabschätzung zum Legislativvorschlag für den Aufbau eines Netzes von Kompetenzzentren für Cybersicherheit, dessen Mittelpunkt ein Europäisches Kompetenzzentrum für Cybersicherheitsforschung bilden soll. Dies steht mit den Schlussfolgerungen des Rates vom November 2017 zu der Gemeinsamen Mitteilung im Einklang, in denen die Kommission aufgefordert wird, den Legislativvorschlag bis Mitte 2018 vorzulegen. Die Kommission hat auch mit einer Bestandsaufnahme der Kompetenzen in der ganzen EU begonnen. Die Untersuchung der Kommission wird durch die Ergebnisse einer am 10. Januar 2018 eingeleiteten Umfrage zur Selbstregistrierung 22 ergänzt. Die Kommission fordert alle interessierten Cybersicherheitszentren in der EU auf, Informationen über ihre Kompetenzen und Tätigkeiten zu übermitteln. Entsprechend ihrer Zusage hat die Kommission außerdem auf der Grundlage des Rahmenprogramms Horizont 2020 ein mit 50 Mio. EUR ausgestattetes Pilotprojekt auf den Weg gebracht, um den Aufbau des Netzes von Kompetenzzentren zu unterstützen. Die Kommission hat den Mitgliedstaaten einen Vorschlag für eine Änderung des Arbeitsprogramms 2018-2020 unterbreitet und plant, im ersten Quartal 2018 eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu veröffentlichen.

Im September 2017 hat die Kommission eine wirksamere Abschreckung durch neue Maßnahmen zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln vorgeschlagen 23 . Mit der vorgeschlagenen Richtlinie werden die Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden für die Bekämpfung dieser Form der Kriminalität erweitert, gemeinsame Vorschriften über die Höhe der Sanktionen eingeführt und die Zuständigkeiten der Gerichte der Mitgliedstaaten für die Ahndung dieser Straftaten präzisiert. Die Kommission fordert die beiden gesetzgebenden Organe auf, ihre Verhandlungsmandate zu verabschieden und so den Beginn der interinstitutionellen Beratungen über den Vorschlag zu ermöglichen, damit bis Ende des Jahres eine Einigung erzielt werden kann.

Im Oktober 2017 hat die Kommission eine Reihe von Maßnahmen festgelegt, die den Strafverfolgungs- und Justizbehörden helfen sollen, wenn diese mit der Nutzung von Verschlüsselung durch Straftäter konfrontiert sind. Dementsprechend hat die Kommission im 12. Fortschrittsbericht zur Sicherheitsunion 24 zugesagt, über die Mittel Bericht zu erstatten, die bereitgestellt werden, um die Strafverfolgungsbehörden zu unterstützen, wenn sie bei strafrechtlichen Ermittlungen auf Verschlüsselung stoßen. Angesichts der auf der Tagung des Rates (Justiz und Inneres) vom Dezember 2017 erhobenen Forderung der Mitgliedstaaten nach weiterer Unterstützung wird die Kommission den Europol-Haushalt für 2018 um 5 Mio. EUR erhöhen, um die Fähigkeit von Europol zu verbessern, Informationen zu entschlüsseln, die bei strafrechtlichen Ermittlungen rechtmäßig erlangt wurden. Wie im Oktober 2017 angekündigt, müssen die technischen und rechtlichen Aspekte der Rolle der Verschlüsselung bei strafrechtlichen Ermittlungen angesichts der ständigen Weiterentwicklung der Verschlüsselungstechniken, ihrer zunehmenden Nutzung durch Straftäter und der Auswirkungen auf strafrechtliche Ermittlungen kontinuierlich bewertet werden. Die Kommission wird diese wichtige Arbeit fortsetzen.

Im vergangenen Herbst hat der Europäische Auswärtige Dienst in Zusammenarbeit mit der Kommission Cyberdialoge mit China, Indien, den USA und Brasilien abgehalten, in denen die Umsetzung von Cybernormen, vertrauensbildende Maßnahmen zur Cybersicherheit, die Anwendung des geltenden internationalen Rechts im Cyberspace und die interne Cybersicherheitspolitik der EU und der Partner erörtert wurden. Darüber hinaus wurden Fortschritte beim Aufbau von Cyberkapazitäten in Drittländern erzielt. Im Bereich der Cyberabwehr wurde der Bericht über die Umsetzung des Politikrahmens für die Cyberabwehr vom Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee gebilligt. Am 8. Dezember 2017 fanden die jährlichen hochrangigen Arbeitsgespräche zwischen EU und NATO über Cyberfragen statt, bei denen die Umsetzung der Cybermaßnahmen nach der Gemeinsamen Erklärung im Mittelpunkt standen. Ebenfalls im Dezember 2017 hat der Europäische Auswärtige Dienst eine Übung mit den Mitgliedstaaten durchgeführt, um die Umsetzungsleitlinien zum EU-Rahmen für eine gemeinsame diplomatische Reaktion auf Cyberangriffe durch staatliche und nichtstaatliche Akteure zu operationalisieren.

2.    Schutz des öffentlichen Raums

Die Kommission ist dabei, den Aktionsplan für einen besseren Schutz des öffentlichen Raums 25 im Einklang mit dem Arbeitsprogramm der Kommission 2018 vorrangig umzusetzen. Am 20. Dezember 2017 hat die Kommission das erste Treffen des EU-Forums der Betreiber veranstaltet, bei dem Behörden und private Betreiber verschiedener öffentlicher Räume aus Bereichen wie Verkehr, Messen und Ausstellungen, Stadien, Krankenhäuser, Einkaufszentren und Unterhaltung zusammenkamen. Ziel des Forums ist die Förderung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Stellen beim Schutz des öffentlichen Raums durch Weitergabe von Erkenntnissen und bewährten Methoden, Informationsaustausch, Förderung sektorübergreifenden Lernens und Erarbeitung von Orientierungshilfen. Behandelt werden unter anderem die Erkennung von Gefahren, die Erprobung neuer Technologien und Sicherheitslösungen, die Erarbeitung von Normen und die Durchführung von Risiko- und Schwachstellenbewertungen. Alle Teilnehmer hoben hervor, wie wichtig der Aufbau einer echten öffentlich-privaten Partnerschaft sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene ist und dass die Arbeit im Rahmen besonderer Treffen fortgesetzt werden muss, die sich mit einzelnen Bereichen wie Verkehr, Massenveranstaltungen und Unterhaltung, Gastgewerbe oder Handel befassen. Im direkten Anschluss an das erste Treffen des EU-Forums der Betreiber hat die Kommission angesichts der Tatsache, dass mehrere Terroranschläge mit Mietwagen begangen wurden, am 21. Dezember 2017 ein Treffen mit der Autovermietungsbranche veranstaltet. Die Betreiber und die Mitgliedstaaten waren sich über die Bedeutung einer weiteren Sensibilisierung einig, damit das Personal über die Instrumente und Fähigkeiten verfügt, um aus der Perspektive der Terrorismusbekämpfung verdächtige Vermietungen erkennen zu können. Die Kommission wird ein Portal einrichten, um den Austausch bewährter Methoden in diesem Bereich zu erleichtern.

Im Aktionsplan wird zur Einleitung eines engen Dialogs mit regionalen und lokalen Behörden aufgerufen. Um den Austausch über den Schutz des öffentlichen Raums zu erleichtern, veranstalten die Kommission und der Ausschuss der Regionen daher am 8. März eine Konferenz in Brüssel, zu der Bürgermeister aus zahlreichen europäischen Städten zusammenkommen werden, darunter die Städte, die Ziel von Terroranschlägen waren. Auf der Konferenz sollen Erkenntnisse aus den jüngsten Anschlägen gewonnen und vorbildliche Vorgehensweisen ermittelt werden, die sich in Städten in der ganzen Union herausgebildet haben. Ferner soll eine Bestandsaufnahme der laufenden und geplanten Pilotprojekte vorgenommen und festgestellt werden, wie diese Anstrengungen am besten mit EU-Mitteln unterstützt werden können.

Die Finanzierung ist ein wichtiger Aspekt der Unterstützung für den Schutz des öffentlichen Raums. Gleichzeitig mit der Veröffentlichung des Aktionsplans wurden über den Fonds für die innere Sicherheit (Polizei) Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Gesamtvolumen von 18,5 Mio. EUR eingeleitet und längerfristig zusätzliche Mittel in Höhe von bis zu 100 Mio. EUR für die Initiative Innovative Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung 26 im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung angekündigt. Nach Abschluss der am 15. September 2017 eingeleiteten öffentlichen Konsultation fand am 18. Januar 2018 in Brüssel ein von der Kommission organisierter Workshop mit Interessenträgern über die städtische Perspektive der Sicherheit im öffentlichen Raum statt. Die Teilnehmer erörterten die wichtigsten Sicherheitsfragen in Städten und die auf lokaler Ebene zu gebenden Antworten mit Vertretern nationaler und lokaler Regierungen, europäischen Netzen, Wissenschaftlern und Forschern, nichtstaatlichen Organisationen und anderen internationalen Einrichtungen. Die Ergebnisse dieses Workshops werden dazu beitragen, den Umfang der Aktionen im Zusammenhang mit den Innovativen Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung und der EU-Städteagenda festzulegen.

Darüber hinaus hat die Kommission Maßnahmen getroffen, um die Sicherheitsrisiken für den gewerblichen Straßenverkehr anzugehen. Im Januar 2018 wird ein Sicherheitsleitfaden („Security Toolkit“) veröffentlicht, um den europäischen Lastkraftwagenfahrern, Verkehrsunternehmen und anderen zentralen Interessenträgern eine praktische Orientierungshilfe für den Umgang mit Frachtdiebstahl, blinden Passagieren und möglichen terroristischen Bedrohungen an die Hand zu geben. Außerdem werden die derzeitigen bewährten Sicherheitsverfahren aktualisiert und verbessert, die angesichts einer sich ständig ändernden Bedrohung, neuer Technologien und geänderter Regelungen schnell veralten.

3.    Sicherheitsforschung

Mit einem Budget für Forschung und Innovation in Höhe von 1 Mrd. EUR ist die Sicherheitsunion einer von vier Schwerpunktbereichen des Arbeitsprogramms 2018-2020 für Horizont 2020, auf den 50 % der gesamten öffentlichen Mittel für die Sicherheitsforschung in der EU entfallen. Forschung zu Sicherheitsbedrohungen unterstützt eine koordinierte Reaktion der EU und mindert Risiken im Zusammenhang mit Terrorismus, schwerer Kriminalität, Grenzsicherheit, Cyberkriminalität, hybriden Bedrohungen und anderen Bereichen.

Im Rahmen der Community of Users on Safe, Secure and Resilient Societies hat die Kommission im Dezember 2017 zwei Workshops über Projekte zum Thema Radikalisierung und über Projekte zum Thema Cyberkriminalität veranstaltet. Beim Workshop zum Thema Radikalisierung kamen Teilnehmer einschlägiger Forschungsprojekte des Rahmenprogramms 7, des Rahmenprogramms Horizont 2020 (Sicherheitsforschung) und des Programms Fonds für die innere Sicherheit (Polizei) sowie Mitglieder des Aufklärungsnetzwerks gegen Radikalisierung zusammen. Es konnten Bereiche ermittelt werden, in denen Synergien möglich sind und in denen die Sicherheitsforschung EU-Maßnahmen zur Bekämpfung der Radikalisierung unterstützen kann. Beim Workshop zum Thema Cyberkriminalität trafen sich Teilnehmer einschlägiger Forschungsprojekte, das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (EC3) bei Europol und Vertreter der beiden Strafverfolgungsnetze von Praktikern, die im vergangenen Jahr auf der Grundlage von Horizont 2020 eingerichtet worden waren, um die Umsetzung der Forschungsergebnisse in die Praxis zu verbessern. Im Rahmen des Workshops wurden die Ergebnisse einer Reihe von Projekten in verschiedenen Bereichen der Cyberkriminalität vorgestellt, z. B. digitale Forensik und elektronische Beweismittel, finanziell motivierte Schadsoftware, virtuelle Währungen, Erkennung terroristischer Inhalte im Internet oder Auswertung von Big Data.

4.    Externe Dimension der Terrorismusbekämpfung

Die EU verfügt derzeit über ein Netzwerk von Experten für Terrorismusbekämpfung/Sicherheit, die an 13 EU-Delegationen in Drittländern entsandt sind. Dieses Netz bietet einen echten Mehrwert, da es als unverzichtbares Bindeglied zwischen der äußeren und der inneren Sicherheit der EU fungiert und einen wichtigen Teil der Unterstützung der EU für Drittländer im Kampf gegen den Terrorismus darstellt. In den Schlussfolgerungen des Rates vom Juni 2017 zum auswärtigen Handeln der EU in diesem Bereich wurde der Wert der von den EU-Experten vor Ort geleisteten Arbeit anerkannt und dazu aufgerufen, den geografischen und praktischen Geltungsbereich des Netzes zu erweitern. Ein entsprechender Beschluss wurde am 18. Januar 2018 von der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission gefasst. Vier neue Experten werden in Kürze an die folgenden EU-Delegationen entsandt: die EU-Mission beim ASEAN in Jakarta mit geografischer Zuständigkeit für Südostasien, die EU-Delegation in Bischkek (Kirgisistan) mit geografischer Zuständigkeit für die zentralasiatischen Länder, die EU-Delegation in Nairobi (Kenia) mit geografischer Zuständigkeit für das Horn von Afrika und die EU-Delegation in Addis Abeba (Äthiopien) zur Pflege der Kontakte zur Afrikanischen Union und ihren regionalen und funktionalen Institutionen.

V.    FAZIT

In diesem Bericht sind die Fortschritte bei der Umsetzung der Initiativen im Sicherheitsbereich dargelegt, die in der Gemeinsamen Erklärung über die gesetzgeberischen Prioritäten der EU für den Zeitraum 2018-2019 festgelegt wurden. Die Umsetzung dieser Initiativen ist von zentraler Bedeutung für die Vollendung einer wirksamen und echten Sicherheitsunion, in der die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger besser geschützt ist.

Ferner enthält diese Bericht aktuelle Informationen über eine Reihe von Maßnahmen, die auf EU-Ebene in verschiedenen Politikbereichen getroffen wurden, um die innere Sicherheit zu erhöhen, insbesondere die Maßnahmen zur Unterstützung der Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung der Radikalisierung auf lokaler und nationaler Ebene, mit denen den vorläufigen Empfehlungen der hochrangigen Expertengruppe zum Thema Radikalisierung Rechnung getragen wird. Die Kommission ruft alle Beteiligten auf, diese Arbeit vorrangig zu fortzusetzen, sektor- und politikübergreifend zusammenzuarbeiten und bewährte Verfahren auszutauschen, um Radikalisierung als gemeinsame Herausforderung anzugehen.

Die Kommission wird weiter regelmäßig über die Fortschritte Bericht erstatten, die auf dem Weg zu einer wirksamen und echten Sicherheitsunion erzielt werden.

(1)     https://ec.europa.eu/commission/publications/joint-declaration-eus-legislative-priorities-2018_de
(2)    COM(2017) 650 final vom 24.10.2017.
(3)     http://www.consilium.europa.eu/media/21576/leadersagenda_de02.pdf
(4)     http://ec.europa.eu/transparency/regexpert/index.cfm?do=groupDetail.groupDetail&groupID=3552
(5)    COM(2017) 793 final und COM(2017) 794 final vom 12.12.2017.
(6)    COM(2016) 731 final vom 16.11.2016.
(7)    COM(2016) 881 final, 882 final und 883 final vom 21.12.2016.
(8)    Siehe die Mitteilung „Solidere und intelligentere Informationssysteme für das Grenzmanagement und mehr Sicherheit“ vom April 2016 (COM(2016) 205 final vom 6.4.2016) und das Konzept der Kommission für die Verwaltung grenz- und sicherheitsrelevanter Daten, das in der Mitteilung „Auf dem Weg zu einer wirksamen und echten Sicherheitsunion – Siebter Fortschrittsbericht“ (COM(2017) 261 final vom 16.5.2017) dargelegt ist.
(9)    COM(2017) 344 final vom 29.6.2017.
(10)     https://www.europol.europa.eu/newsroom/news/more-one-million-operational-messages-shared-between-europol-member-states-and-third-parties-in-2017 . SIENA (Secure Information Exchange Network Application) ist die von Europol verwaltete Netzanwendung für sicheren Datenaustausch, die eine schnelle und sichere Kommunikation sowie den Austausch operativer und strategischer Informationen im Zusammenhang mit Kriminalität ermöglicht.
(11)    Richtlinie (EU) 2016/681 vom 27. April 2016.
(12)    COM(2017) 352 final vom 29.6.2017.
(13)    Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.
(14)    COM(2016) 450 final vom 5.7.2016.
(15)    COM(2016) 826 final vom 21.12.2016.
(16)    COM(2017) 477 final vom 13.9.2017.
(17)     http://ec.europa.eu/transparency/regexpert/index.cfm?do=groupDetail.groupDetailDoc&id=36235&no=1
(18)    Siehe den Neunten Bericht über die Fortschritte auf dem Weg zu einer wirksamen und nachhaltigen Sicherheitsunion (COM(2017) 407 final vom 26.7.2017) und die beigefügte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen (SWD(2017) 278 final).
(19)    COM(2018) 23 final vom 17.1.2018.
(20)     COM(2017)  555 final vom 28.9.2017.
(21)    JOIN(2017) 450 final vom 13.9.2017.
(22)     https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/cybersecurity-survey
(23)    COM(2017) 489 final vom 13.9.2017.
(24)    COM(2017) 779 final vom 12.12.2017.
(25)    COM(2017) 612 final vom 18.10.2017.
(26)     http://www.uia-initiative.eu/en
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