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Document 52018DC0424

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm der Slowakei 2018 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm der Slowakei 2018

COM/2018/424 final

Brüssel, den 23.5.2018

COM(2018) 424 final

Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum Nationalen Reformprogramm der Slowakei 2018

mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm der Slowakei 2018


Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum Nationalen Reformprogramm der Slowakei 2018

mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm der Slowakei 2018

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken 1 , insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission 2 ,

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments 3 ,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Am 22. November 2017 nahm die Kommission den Jahreswachstumsbericht an, mit dem das Europäische Semester der wirtschaftspolitischen Koordinierung 2018 eingeleitet wurde. Dabei wurde der europäischen Säule sozialer Rechte, die am 17. November 2017 vom Europäischen Parlament, vom Rat und von der Kommission proklamiert wurde, gebührend Rechnung getragen. Die Prioritäten des Jahreswachstumsberichts wurden am 22. März 2018 vom Europäischen Rat gebilligt. Am 22. November 2017 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 auch den Warnmechanismus-Bericht an, in dem sie die Slowakei nicht als einen der Mitgliedstaaten nannte, für die eine eingehende Überprüfung durchzuführen sei. Am selben Tag nahm die Kommission auch eine Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets an, die am 22. März 2018 vom Europäischen Rat gebilligt wurde. Am 14. Mai 2018 nahm der Rat die Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets (im Folgenden „Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet“) an.

(2)Angesichts der engen Verflechtungen zwischen den Volkswirtschaften in der Wirtschafts- und Währungsunion sollte die Slowakei als Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist, die vollständige und fristgerechte Umsetzung der Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets, die in den nachstehenden Empfehlungen, insbesondere in Empfehlung 1, ihren Niederschlag findet, sicherstellen.

(3)Der Länderbericht 2018 für die Slowakei 4 wurde am 7. März 2018 veröffentlicht. Darin wurden die Fortschritte der Slowakei bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates vom 11. Juli 2017, bei der Umsetzung der Vorjahresempfehlungen und bei der Verwirklichung ihrer nationalen Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 bewertet.

(4)Am 25. April 2018 übermittelte die Slowakei ihr Nationales Reformprogramm 2018 und ihr Stabilitätsprogramm 2018. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

(5)Die einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen wurden bei der Programmplanung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds für den Zeitraum 2014-2020 berücksichtigt. Gemäß Artikel 23 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates 5 kann die Kommission einen Mitgliedstaat zur Überarbeitung seiner Partnerschaftsvereinbarung und der jeweiligen Programme und zur Unterbreitung von Änderungsvorschlägen auffordern, wenn dies für die Förderung der Umsetzung der einschlägigen Empfehlungen des Rates notwendig ist. In den Leitlinien für die Anwendung von Maßnahmen zur Schaffung einer Verbindung zwischen der Wirksamkeit der europäischen Struktur- und Investitionsfonds und der ordnungsgemäßen wirtschaftspolitischen Steuerung 6 hat die Kommission erläutert, wie sie diese Bestimmung anzuwenden gedenkt.

(6)Die Slowakei befindet sich derzeit in der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Laut Stabilitätsprogramm 2018 plant die Regierung, das Gesamtdefizit im Jahr 2018 auf 0,8 % des BIP und bis 2021 weiter schrittweise auf 0,0 % des BIP zurückzuführen. Das mittelfristige Haushaltsziel – ein strukturelles Defizit von 0,5 % des BIP – soll im Jahr 2020 erreicht werden. Nach dem Stabilitätsprogramm 2018 soll die gesamtstaatliche Schuldenquote von 49,3 % im Jahr 2018 bis 2021 allmählich auf 43,3 % des BIP zurückgehen. Das makroökonomische Szenario, das diesen Haushaltsprojektionen zugrunde liegt, ist plausibel. Allerdings wurden die Maßnahmen, die zur Erreichung der ab 2019 anvisierten Defizitziele erforderlich sind, nicht vollständig spezifiziert. Mit den sogenannten Haushaltsreserven enthält der Haushalt eine nicht spezifizierte Ausgabenkategorie, auf die ein nicht unerheblicher Anteil entfällt (0,7 % des BIP) und die für Ad-hoc-Maßnahmen verwendet werden können; dadurch wird der Haushaltsvollzug weniger vorhersehbar.

(7)Am 11. Juli 2017 empfahl der Rat der Slowakei sicherzustellen, dass die nominale Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben 7 im Jahr 2018 2,9 % nicht überschreitet, was einer jährlichen strukturellen Anpassung von 0,5 % des BIP entspricht. Gleichzeitig wurde festgehalten, dass das Ziel, einen haushaltspolitischen Kurs zu erreichen, der sowohl zur Stützung der derzeitigen Erholung als auch zur Gewährleistung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen beiträgt, bei der Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung 2018 und der anschließenden Bewertung der Haushaltsergebnisse 2018 berücksichtigt werden muss. Auf der Grundlage der von der Kommission vorgenommenen Bewertung der Solidität der Erholung in der Slowakei und unter gebührender Berücksichtigung der Herausforderungen hinsichtlich der Tragfähigkeit muss in diesem Zusammenhang keinen weiteren Elementen Rechnung getragen werden. Die Kommission geht in ihrer Frühjahrsprognose 2018 davon aus, dass 2018 die Gefahr einer erheblichen Abweichung von dieser empfohlenen Korrektur besteht.

(8)Angesichts der für die Slowakei prognostizierten Produktionslücke von 1,2 % darf im Jahr 2019 die nominale Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben 4,1 % nicht überschreiten; dies steht im Einklang mit der strukturellen Anpassung von 0,5 % des BIP nach der gemeinsam vereinbarten Anforderungsmatrix des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Unter Annahme einer unveränderten Politik besteht im Jahr 2019 für die Slowakei – aufgrund der Abweichung im Gesamtzeitraum 2018-2019 – die Gefahr einer erheblichen Abweichung von dieser Anforderung. Insgesamt ist der Rat der Auffassung, dass die erforderlichen Maßnahmen ab 2018 ergriffen werden sollten, um die Einhaltung der Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts sicherzustellen.

(9)Für die öffentlichen Finanzen der Slowakei bestehen auf lange Sicht nach wie vor Risiken. Die Gesundheitsausgaben gefährden weiterhin die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, da sich die Erhöhung der Kosteneffizienz im Gesundheitswesen der Slowakei immer noch schwierig gestaltet. Auf lange Sicht dürften die öffentlichen Gesundheitsausgaben um 1,2 Prozentpunkte des BIP ansteigen und damit über dem geschätzten durchschnittlichen Anstieg in der EU von 0,9 Prozentpunkten liegen. Die langfristige Tragfähigkeit des Rentensystems hat sich infolge der automatischen Anhebung des Rentenalters, durch die der prognostizierte Anstieg der alterungsbedingten Ausgaben langfristig gedrosselt wurde, allmählich verbessert.

(10)Wenngleich einige Schritte unternommen worden sind, um die Kosteneffizienz im Gesundheitswesen zu verbessern, insbesondere mit der Durchführung von Ausgabenüberprüfungen unter Anwendung des Preis-Leistung-Prinzips, besteht nach wie vor signifikantes Potenzial, die Mittelverwendung zu rationalisieren. Bei den Plänen für eine weitreichende Gesundheitsreform, die auf eine Rationalisierung von Diensten, eine bessere Mittelverwaltung in den Krankenhäusern und eine effizientere Gesundheitsversorgung ausgerichtet ist, gibt es keine Anzeichen für Fortschritte. Die Inanspruchnahme von Krankenhausdienstleistungen ist weiterhin hoch; dies belegen die hohe Anzahl von Krankenhausaufenthalten bei chronischen Erkrankungen und die über dem EU-Durchschnitt liegenden Entlassungsquoten in Verbindung mit verhältnismäßig geringen Quoten für die Bettenbelegung. Durch eine Stärkung der Primärversorgung könnte die hohe Belastung der Krankenhäuser verringert werden, doch wird das System durch einen Mangel an Allgemeinmedizinern belastet, der sich durch deren ungleichmäßige geografische Verteilung noch verschärft. Auch die Alterszusammensetzung bei den Allgemeinmedizinern gibt im Hinblick auf die künftige Versorgung Anlass zu Sorge. Schließlich befinden sich mehrere Bestimmungen, die darauf abzielen, die Kostenwirksamkeit des Gesundheitswesens zu erhöhen, etwa durch die vollständige Einführung eines auf leistungsorientierten Diagnosefallgruppen beruhenden Vergütungssystems und die wirksame Inbetriebnahme des elektronischen Gesundheitssystems, noch in der Entwicklungsphase. In diesem Zusammenhang dürften künftig weitere Verzögerungen sowie Herausforderungen hinsichtlich der Umsetzung der Bestimmungen zu erwarten stehen.

(11)Die Steuereinnahmen sind infolge des raschen Wirtschaftswachstums gestiegen, und es werden weitere Anstrengungen unternommen, um die Einhaltung der Steuervorschriften zu verbessern und die große Mehrwertsteuerlücke in der Slowakei zu schließen. Während stärkere steuerliche Anreize zur Förderung von Forschung und Entwicklung gesetzt worden sind, bleibt die Immobiliensteuer nach wie vor eine schwache Einnahmequelle. Ein fortlaufendes Programm für Ausgabenüberprüfungen in allen wichtigen öffentlichen Ausgabenbereichen hat sich als wirksames und belastbares Instrument zur Verbesserung der Kosteneffizienz der öffentlichen Ausgaben erwiesen.

(12)Die positiven Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt, der durch eine steigende Beschäftigung und historisch niedrige Arbeitslosenzahlen gekennzeichnet ist, setzen sich fort. Gleichwohl ist die Langzeitarbeitslosigkeit weiterhin eine der höchsten in der EU und betrifft vor allem benachteiligte Gruppen wie Geringqualifizierte, junge Menschen und marginalisierte Roma. Infolge der verbesserten Arbeitsmarktbedingungen zeichnet sich in einigen Sektoren der Wirtschaft ein Mangel an qualifizierten Arbeitskräften ab. Es bestehen ausgeprägte regionale Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt, mit einer höheren Arbeitslosigkeit in der östlichen Slowakei und einem Arbeitskräftemangel, der sich vor allem im westlichen Teil des Landes konzentriert. Die Slowakei hat mit der Umsetzung ihres Aktionsplans zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen begonnen, der durch den Europäischen Sozialfonds unterstützt wird. Der Plan sieht personalisierte Dienstleistungen, soziale Beratung und ein neues grundlegendes Profiling-System vor. Die Umsetzung hat jedoch noch keine strukturellen Veränderungen gezeitigt. Bei der Zusammenarbeit mit privaten Partnern und nichtstaatlichen Organisationen, durch die die Arbeitsbelastung der öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen geschmälert werden soll, gibt es immer noch Lücken, und die individualisierte Beratung befindet sich noch in einem frühen Stadium. Darüber hinaus ist die Kategorisierung von Langzeitarbeitslosen nicht differenziert genug, um vollumfänglich als Instrument für die anschließende Vermittlung von Aktivierungsmaßnahmen zu dienen. Die Programme zur Fortbildung und Umschulung wurden ausgebaut, sind aber nach wie vor unzureichend und bleiben nur in begrenztem Maße auf Langzeitarbeitslose und benachteiligte Bevölkerungsgruppen zugeschnitten. Des Weiteren ist die Beteiligung von Erwachsenen an Bildungsmaßnahmen weiterhin sehr niedrig, und die Angebote des zweiten Bildungswegs für benachteiligte Gruppen sind unterentwickelt. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Arbeitslosenunterstützung sind streng und die Dauer der Leistungsgewährung ist kurz. Dies führt dazu, dass der Abdeckungsgrad bei Kurzzeitarbeitslosen, die Arbeitslosenunterstützung erhalten, gering ist.

(13)Der geschlechtsspezifische Unterschied bei der Beschäftigung und das geschlechtsspezifische Lohngefälle liegen weit über dem EU-Durchschnitt. Die niedrige Beschäftigungsquote von Frauen im gebärfähigen Alter ist auf die lange Elternzeit, die nur selten von Männern in Anspruch genommen wird, den mangelnden Rückgriff auf flexible Arbeitszeitregelungen und die begrenzte Erschwinglichkeit und Zugänglichkeit von Kinderbetreuungseinrichtungen zurückzuführen. Vor allem bei den unter Dreijährigen ist die Quote der Kinder in Betreuungseinrichtungen äußerst gering.

(14)Das Bildungssystem leistet keinen hinreichenden Beitrag zur sozioökonomischen Entwicklung der Slowakei und ist auf allen Ebenen unterfinanziert. Die Qualität der Bildungsergebnisse, die Teilnahme von Roma an der inklusiven allgemeinen Bildung und die wirksame Integration von Schülerinnen und Schülern aus sozioökonomisch benachteiligten Schichten in die allgemeine und berufliche Bildung sind drängende Herausforderungen. Die Bildungsergebnisse und das Niveau der Grundkompetenzen sind im internationalen Vergleich nach wie vor schwach und in hohem Maße vom sozioökonomischen Hintergrund der Schülerinnen und Schüler abhängig. Die Quote der frühen Schul- und Ausbildungsabgänger ist gering, nimmt jedoch zu, wobei ausgeprägte regionale Unterschiede bei den Abbruchquoten bestehen. Trotz der geplanten Erhöhung der Lehrergehälter um jährlich 6 % bis 2020 ist der Lehrberuf weiterhin wenig attraktiv, was zum Teil den begrenzten Möglichkeiten für die berufliche Erstausbildung und Weiterbildung zuzuschreiben ist. Maßnahmen, die die Teilhabe von Roma-Schülerinnen und -Schülern an der inklusiven allgemeinen Bildung stärken sollen, werden aufgrund der inadäquaten finanziellen Unterstützung und Überwachung sowie der unzureichenden Weiterbildung von Lehrkräften in interkulturellen Fragen nur mangelhaft umgesetzt.

(15)Die öffentliche Verwaltung hat nach wie vor mit Ineffizienzen und Engpässen zu kämpfen, die durch eine unzureichende Zusammenarbeit der Ministerien und die mangelnde politische Neutralität des öffentlichen Dienstes bedingt sind. Die Umsetzung des Gesetzes über den öffentlichen Dienst geht langsam voran, doch eine Verbesserung des Personalmanagements ist noch nicht spürbar. Hinsichtlich der Verwaltung von EU-Mitteln sind die Verwaltungskapazitäten und -effizienz nach wie vor gering, und die Personalfluktuation bleibt hoch, was teilweise dem politischen Zyklus geschuldet ist. Auf diese Situation wurde allerdings mit der Stärkung der Koordinierungsrolle des Amts des stellvertretenden Ministerpräsidenten reagiert, das die Kontinuität und die institutionelle Kompetenz der durchführenden Organisationen stabilisieren soll.

(16)Die europäischen Struktur- und Investitionsfonds sind für die Bewältigung wesentlicher Herausforderungen bei der Steigerung von Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum und der Schaffung von Arbeitsplätzen in der Slowakei von entscheidender Bedeutung. Die Slowakei verzeichnete im Jahr 2017 Einbußen in Höhe von 26 Mio. EUR bei den Mitteln für Forschung und Innovation, was – wie aus den durchgeführten Überprüfungen hervorgeht – in erster Linie auf Probleme bei der Anwendung von Auswahlkriterien und der Auswahl von Bewertern zurückzuführen war. Werden keine angemessenen Maßnahmen ergriffen, um die Durchführung zu beschleunigen, besteht ein hohes Risiko, dass weitere Mittel verloren gehen. Ausgehend von der Projektauswahlquote dürften nun mehr als die Hälfte der Gesamtmittel für den laufenden Programmplanungszeitraum zugewiesen werden, doch die Umsetzung vor Ort hat bislang Auszahlungen an Begünstigte in Höhe von lediglich 11 % der Mittel nach sich gezogen.

(17)Dass die öffentliche Verwaltung wenig effektiv ist, lässt sich auch in anderen Sektoren feststellen, etwa in den Bereichen Energie und Umwelt. Die Recyclingquoten sind sehr niedrig, und die Luftqualität ist nach wie vor relativ schlecht. Eine wachsende Herausforderung liegt in der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder. Der Energiesektor wird durch Überregulierung belastet, und die Energiepolitik steht nicht vollständig im Einklang mit den klima- und energiepolitischen Zielen der EU.

(18)Die Slowakei hat bedeutende Schritte unternommen, um ein gut funktionierendes System des öffentlichen Auftragswesens aufzubauen. Es wurden Anstrengungen unternommen, um qualitative Vergabekriterien einzuführen. Im Oktober 2018 sollen verbindliche elektronische Instrumente für die Durchführung von Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge bereit stehen. Bei sämtlichen der im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds finanzierten Projekte wurden umfassende, wenn auch nicht optimal effiziente, Vorabprüfungen vorgenommen. Gleichwohl sind die Leistungen in den Bereichen interne Kontrolle, Transparenz, Digitalisierung, Professionalisierung und strategisches öffentliches Auftragswesen noch nicht zufriedenstellend. Dies spiegelt sich in den Ergebnissen der Slowakei bei der Bekämpfung wettbewerbswidriger Verhaltensweisen wider, die trotz einiger Verbesserungen nach wie vor etwas häufiger als im EU-Durchschnitt festzustellen sind. Darüber hinaus gibt es weiterhin nur wenige Anzeichen für ein engagiertes Vorgehen gegen die Korruption. Mehr als die Hälfte der Unternehmen ist der Auffassung, dass Korruption bei der öffentlichen Auftragsvergabe durch nationale Behörden weitverbreitet ist.

(19)Korruption, komplexe Verwaltungsverfahren, übermäßige und sich rasch ändernde Vorschriften für Unternehmen sowie die schlechte Qualität der Regulierungsstellen beeinträchtigen in hohem Maße das qualitative Unternehmensumfeld in der Slowakei. Im internationalen Vergleich ist die Slowakei etwas nach unten gerutscht, hat aber eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der qualitativen Rahmenbedingungen für Unternehmen und zur Investitionsförderung ermittelt. Darüber hinaus hat die Slowakei ihren Rahmen für die Folgenabschätzung von Rechtsvorschriften gestärkt und dessen Anwendungsbereich in den letzten Jahren erweitert. Schließlich wurde kürzlich eine neue Strategie für eine bessere Rechtsetzung verabschiedet. Im Dienstleistungssektor bestehen immer noch hohe regulierungsbedingte Hindernisse; so sind die Vorschriften für Architekten, Ingenieure, Steuerberater, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Immobilienmakler und Fremdenführer restriktiver als im EU-Durchschnitt. In der Mitteilung der Kommission vom Januar 2017 8 wurden Empfehlungen zur Beseitigung dieser Hindernisse gegeben. Die Slowakei hat jedoch diesbezüglich keine Fortschritte vermeldet.

(20)Bei der Intensivierung der Korruptionsbekämpfung wurden insgesamt keine Fortschritte erzielt. Die Korruption wird nach wie vor als hoch wahrgenommen, und die Strafverfolgung in diesem Bereich hat weiter nachgelassen. Nach der Ermordung eines Enthüllungsjournalisten und in Anbetracht seiner Recherchen im Zusammenhang mit verschiedenen Fällen von Korruption auf hoher Ebene wird die Korruption als noch stärker verbreitet wahrgenommen. Der Anteil der Korruptionsfälle auf hoher Ebene, die strafrechtlich verfolgt werden, ist äußerst gering. Das Problem der fehlenden Rechenschaftspflicht für Polizei und Staatsanwälte, das die Korruptionsbekämpfung und die Untersuchung heikler Korruptionsfälle erschwert, wurde noch nicht gelöst.

(21)Trotz einiger Verbesserungen bleibt es für die Slowakei eine Herausforderung, das Justizwesen effizienter zu gestalten und zudem dessen Unabhängigkeit zu stärken. Nach wie vor bestehen Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz, unter anderem aufgrund der Ernennungsverfahren von Richtern auf allen Ebenen des Justizwesens.

(22)Auch wenn die Stimulierung von Innovation die Wettbewerbsfähigkeit ankurbeln und den Übergang zu einer wissensbasierten Wirtschaft fördern kann, fällt die Innovationsfähigkeit der Slowakei weiterhin moderat aus, und die Forschungs- und Entwicklungsintensität der Unternehmen ist sehr niedrig (0,40 % des BIP im Jahr 2016). Trotz der Größe des Sektors des verarbeitenden Gewerbes mit hohem und mittlerem Technologieniveau bleibt das Interesse der marktbeherrschenden multinationalen Unternehmen an der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten bislang begrenzt, und der prozentuale Anteil der kleinen und mittleren Unternehmen mit interner Innovation lag im Jahr 2016 in der Slowakei deutlich unter dem Anteil in der EU insgesamt (13,9 % gegenüber 28,8 %).

(23)Die öffentlichen Investitionen in Forschung und Innovation sind im Zeitraum von 2009 bis 2015 infolge der Verwendung von Mitteln der europäischen Struktur- und Investitionsfonds stark angestiegen. Das volle Potenzial dieser Investitionsmittel wurde aufgrund von Unzulänglichkeiten des Forschungsumfelds in der Slowakei nicht ausgeschöpft. Wenngleich die Rolle des Amts des stellvertretenden Ministerpräsidenten bei der Koordinierung von Forschung, Entwicklung und Innovation gestärkt wurde, bleibt der allgemeine Gestaltungswille in diesem Politikbereich schwach. Das uneinheitliche System und der schwache ordnungspolitische Rahmen, in dem Zuständigkeiten auf mehrere Ministerien und Durchführungsstellen, die oft unzureichend koordiniert werden, verteilt sind, führen regelmäßig zu Reformverzögerungen. Maßnahmen zur Förderung des Wissenstransfers, zur Stärkung von Forschungskapazitäten in der Industrie und zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen kommen nur langsam voran.

(24)Im Rahmen des Europäischen Semesters 2018 hat die Kommission die Wirtschaftspolitik der Slowakei umfassend analysiert und diese Analyse im Länderbericht 2018 veröffentlicht. Sie hat auch das Stabilitätsprogramm 2018 und das Nationale Reformprogramm 2018 sowie die Maßnahmen zur Umsetzung der an die Slowakei gerichteten Empfehlungen der Vorjahre bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in der Slowakei berücksichtigt, sondern angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt durch auf Unionsebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken, auch deren Übereinstimmung mit Unionsvorschriften und -leitlinien beurteilt.

(25)Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm 2018 geprüft; seine Stellungnahme 9 hierzu spiegelt sich insbesondere in der Empfehlung 1 wider —

EMPFIEHLT, dass die Slowakei 2018 und 2019

1.sicherstellt, dass die nominale Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben im Jahr 2019 4,1 % nicht überschreitet, was einer jährlichen strukturellen Anpassung von 0,5 % des BIP entspricht; Maßnahmen zur Steigerung der Kostenwirksamkeit im Gesundheitswesen umsetzt und eine wirksamere Strategie für die Fachkräfte des Gesundheitssektors entwickelt;

2.Aktivierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen stärkt, einschließlich qualitativ hochwertiger gezielter Ausbildungsmaßnahmen und individualisierter Dienstleistungen für benachteiligte Gruppen, insbesondere durch die Umsetzung des Aktionsplans für Langzeitarbeitslose; die Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen fördert, insbesondere durch den Ausbau von erschwinglichen und hochwertigen Kinderbetreuungsangeboten; die Qualität und Inklusivität der Bildung verbessert, einschließlich durch eine Erhöhung der Beteiligung von Roma-Kindern an der allgemeinen Bildung von frühester Kindheit an;

3.im öffentlichen Auftragswesen zunehmend qualitative Vergabekriterien und Kriterien im Zusammenhang mit den Lebenszykluskosten verwendet; die Korruption bekämpft, auch indem die Durchsetzung der geltenden Rechtsvorschriften sichergestellt und die Rechenschaftspflicht auf der Ebene der Polizei und Strafverfolgungsbehörden gestärkt werden; die Wirksamkeit des Justizsystems verbessert, insbesondere durch die Gewährleistung der Unabhängigkeit bei Ernennungsverfahren im Justizwesen; die Fragmentierung des öffentlichen Forschungssystems abbaut und die Innovation stimuliert, auch bei kleinen und mittleren Unternehmen.

Geschehen zu Brüssel am […]

   Im Namen des Rates

   Der Präsident

(1)    ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.
(2)    COM(2018) 424 final.
(3)    P8_TA(2018)0077 und P8_TA(2018)0078.
(4)    SWD(2018) 223 final.
(5)    Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320).
(6)    COM(2014) 494 final.
(7)    Die gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben umfassen die Gesamtheit der Staatsausgaben ohne Zinsaufwendungen, Ausgaben für Unionsprogramme, die vollständig durch Einnahmen aus Fonds der Union ausgeglichen werden, und nichtdiskretionäre Änderungen der Ausgaben für Arbeitslosenunterstützung. Staatlich finanzierte Bruttoanlageinvestitionen werden über einen Zeitraum von vier Jahren geglättet. Diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen oder gesetzlich vorgeschriebene Einnahmensteigerungen werden eingerechnet. Einmalige Maßnahmen sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite werden saldiert.
(8)    COM(2016) 820 final.
(9)    Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates.
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