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Document 52018DC0407

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm Irlands 2018 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Irlands 2018

COM/2018/407 final

Brüssel, den 23.5.2018

COM(2018) 407 final

Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum Nationalen Reformprogramm Irlands 2018

mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Irlands 2018


Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum Nationalen Reformprogramm Irlands 2018

mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Irlands 2018

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken 1 , insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte 2 , insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission 3 ,

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments 4 ,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Am 22. November 2017 nahm die Kommission den Jahreswachstumsbericht an, mit dem das Europäische Semester der wirtschaftspolitischen Koordinierung 2018 eingeleitet wurde. Dabei wurde der europäischen Säule sozialer Rechte, die am 17. November 2017 vom Europäischen Parlament, vom Rat und von der Kommission proklamiert wurde, gebührend Rechnung getragen. Die Prioritäten des Jahreswachstumsberichts wurden am 22. März 2018 vom Europäischen Rat gebilligt. Am 22. November 2017 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 auch den Warnmechanismus-Bericht an, in dem sie Irland als einen der Mitgliedstaaten nannte, für die eine eingehende Überprüfung durchzuführen sei. Am selben Tag nahm die Kommission auch eine Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets an, die am 22. März 2018 vom Europäischen Rat gebilligt wurde. Am 14. Mai 2018 nahm der Rat die Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets (im Folgenden „Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet“) an.

(2)Angesichts der engen Verflechtungen zwischen den Volkswirtschaften in der Wirtschafts- und Währungsunion sollte Irland als Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist, die vollständige und fristgerechte Umsetzung der Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets, die in den nachstehenden Empfehlungen, insbesondere in den Empfehlungen 1 und 2, ihren Niederschlag findet, sicherstellen.

(3)Der Länderbericht Irland 2018 5 wurde am 7. März 2018 veröffentlicht. Darin wurden die Fortschritte Irlands bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates vom 11. Juli 2017, bei der Umsetzung der Vorjahresempfehlungen und bei der Verwirklichung seiner nationalen Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 bewertet. Im Länderbericht wurde außerdem eine eingehende Überprüfung nach Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 vorgenommen, deren Ergebnisse ebenfalls am 7. März 2018 6 veröffentlicht wurden. Die Kommission gelangt aufgrund ihrer Analyse zu dem Schluss, dass in Irland makroökonomische Ungleichgewichte bestehen. Insbesondere stellen der hohe private und öffentliche Schuldenstand und hohe Nettoauslandsverbindlichkeiten Schwachpunkte dar. Dennoch sind die Verbesserungen beträchtlich. Das starke Produktivitätswachstum der vergangenen Jahre steigerte die Wettbewerbsfähigkeit und bewirkte eine positive Leistungsbilanz, was einen rapiden Rückgang der hohen Nettoauslandsverbindlichkeiten mit sich brachte. Das kräftige Wirtschaftswachstum fördert weiterhin den privaten Schuldenabbau. Die Verschuldung des Privatsektors bleibt jedoch hoch, wenngleich der starke Einfluss der Tätigkeit multinationaler Konzerne bei der Bewertung der Unternehmensverschuldung berücksichtigt werden muss, während die private Verschuldung weitgehend mit den Fundamentaldaten in Einklang zu stehen scheint. Der gesamtstaatliche Schuldenstand dürfte rückläufig bleiben, während das Defizit gegen null geht. Die Wohnimmobilienpreise ziehen rapide an – obwohl sie zuvor vermutlich unterbewertet waren –, was auch den Bilanzen der Haushalte zugutekommt. Die Banken sind solide rekapitalisiert, und allmählich steigt ihre Rentabilität. Der Bestand an notleidenden Krediten ist noch hoch, geht aber weiter zurück. Es wurden politische Maßnahmen ergriffen, um diese Anfälligkeiten zu beseitigen, doch bei manchen Maßnahmen werden sich die erwarteten Auswirkungen erst nach einiger Zeit zeigen.

(4)Am 18. April 2018 übermittelte Irland sein Nationales Reformprogramm 2018 und am 30. April 2018 sein Stabilitätsprogramm 2018. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

(5)Die einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen wurden bei der Programmplanung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds für den Zeitraum 2014-2020 berücksichtigt. Gemäß Artikel 23 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates 7 kann die Kommission einen Mitgliedstaat zur Überarbeitung seiner Partnerschaftsvereinbarung und der jeweiligen Programme und zur Unterbreitung von Änderungsvorschlägen auffordern, wenn dies für die Förderung der Umsetzung der einschlägigen Empfehlungen des Rates notwendig ist. In den Leitlinien für die Anwendung von Maßnahmen zur Schaffung einer Verbindung zwischen der Wirksamkeit der europäischen Struktur- und Investitionsfonds und der ordnungsgemäßen wirtschaftspolitischen Steuerung 8 hat die Kommission erläutert, wie sie diese Bestimmung anzuwenden gedenkt.

(6)Irland befindet sich zurzeit in der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts und in der Übergangsregelung für den Schuldenabbau. In ihrem Stabilitätsprogramm 2018 erwartet die Regierung, dass das Gesamtdefizit im Jahr 2018 leicht auf 0,2 % des BIP zurückgeht, anschließend weiter schrittweise sinkt und im Jahr 2021 ein Überschuss von 0,4 % des BIP verzeichnet werden kann. Das mittelfristige Haushaltsziel – ein strukturelles Defizit von 0,5 % des BIP – wird voraussichtlich ab 2019 erreicht. Dem Stabilitätsprogramm zufolge wird die gesamtstaatliche Schuldenquote im Jahr 2018 auf 66 % des BIP sinken und 2021 weiter auf 58,7 % des BIP zurückgehen. Das makroökonomische Szenario, das diesen Haushaltsprojektionen zugrunde liegt, ist plausibel. Gleichzeitig wurden die Maßnahmen, die zur Erreichung der ab 2019 anvisierten Defizitziele erforderlich sind, nicht ausreichend spezifiziert.

(7)Am 11. Juli 2017 empfahl der Rat Irland sicherzustellen, dass die nominale Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben im Jahr 2018 2,4 % nicht überschreitet, was einer jährlichen strukturellen Anpassung von 0,6 % des BIP entspricht. Gleichzeitig empfahl der Rat, bei politischen Maßnahmen die Erreichung eines haushaltspolitischen Kurses zu berücksichtigen, der sowohl die laufende Erholung fördert als auch die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen Irlands gewährleistet. Die Kommission geht in ihrer Frühjahrsprognose 2018 davon aus, dass im Jahr 2018 und in den Jahren 2017 und 2018 zusammengenommen das Risiko einer gewissen Abweichung von der empfohlenen Haushaltsanpassung besteht.

(8)Im Jahr 2019 dürfte Irland sein mittelfristiges Haushaltsziel erreichen. Dies entspricht einer nominalen Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben 9 von höchstens 5,3 % 10 , was einer jährlichen strukturellen Anpassung von 0,1 % des BIP gleichkommt. Ausgehend von der Frühjahrsprognose 2018 der Kommission dürfte der strukturelle Saldo 2019 bei einem Defizit von 0,4 % des BIP liegen, womit das mittelfristige Haushaltsziel übertroffen würde. Den Prognosen zufolge wird Irland die Übergangsregelung für den Schuldenabbau im Jahr 2018 und die Schuldenregel im Jahr 2019 einhalten. Insgesamt ist der Rat der Auffassung, dass Irland bereit sein muss, im Jahr 2018 weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der Vorgaben zu gewährleisten, und dass es die Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Jahr 2019 einhalten dürfte. Angesichts der unterschiedlichen Messung von BIP und Inlandsproduktion in Irland und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Schuldenquote, der gegenwärtigen Konjunkturbedingungen des Landes und der erhöhten externen Risiken wäre die Verwendung unerwarteter Mehreinnahmen zum weiteren Abbau der gesamtstaatlichen Schuldenquote eine umsichtige Reaktion.

(9)Die öffentlichen Finanzen haben sich dank des robusten Produktionswachstums weiter verbessert, dennoch bleiben Risiken schwankender Einnahmen bestehen, und es gibt noch Spielraum, um die Widerstandsfähigkeit der Einnahmen gegen wirtschaftliche Schwankungen und negative Schocks zu erhöhen. Eine Begrenzung des Umfangs und der Zahl der Steuervergünstigungen und eine Erweiterung der Steuerbemessungsgrundlage würden bei wirtschaftlichen Schwankungen die Einnahmenstabilität verbessern. Einige der jüngsten Maßnahmen im Steuerbereich konzentrierten sich jedoch auf Steuersenkungen und -erleichterungen und haben offenbar die Abhängigkeit von hochgradig prozyklischen Einnahmequellen weiter verstärkt. Zudem besteht in Irland noch weiteres Potenzial, die Umweltziele durch das Steuersystem des Landes stärker zu fördern.

(10)Wie bereits in der Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet 2018 erwähnt, ist die Bekämpfung aggressiver Steuerplanung unerlässlich, um Verzerrungen des Wettbewerbs zwischen Unternehmen zu verhindern, eine faire Behandlung der Steuerzahler sicherzustellen und die öffentlichen Finanzen zu schützen. Da aggressive Steuerplanungsstrategien der Steuerzahler auch Rückwirkungen auf andere Mitgliedstaaten haben können, ist ergänzend zu den EU-Rechtsvorschriften auch ein koordiniertes Vorgehen auf einzelstaatlicher Ebene erforderlich. Der hohe Anteil von Lizenzgebühren und Dividenden am BIP lässt darauf schließen, dass Unternehmen die Steuervorschriften des Landes zu aggressiver Steuerplanung nutzen. Die begrenzte Erhebung von Quellensteuern auf ins Ausland fließende (also von EU-Ansässigen an in Drittstaaten Ansässige geleistete) Lizenzgebühr- und Dividendenzahlungen von in Irland ansässigen Unternehmen kann dazu führen, dass diese Zahlungen vollständig durch das Steuerraster fallen, falls sie auch im Empfängerland nicht besteuert werden. Darüber hinaus könnten Unternehmen bestimmte Regelungen in bilateralen Steuerabkommen zwischen Irland und anderen Staaten dazu nutzen, die auf der Insel seit 2015 geltenden neuen Vorschriften zum Steuersitz auszuhebeln. Das Ergebnis der von Irland im Nachgang zu einer unabhängigen Überprüfung des Gesellschaftssteuerrechts durchgeführten Konsultation ist für die Gestaltung der angekündigten Steuerreformen relevant. Die Kommission nimmt die unlängst angekündigten bzw. beschlossenen positiven Schritte (nationale Maßnahmen zur Bekämpfung aggressiver Steuerplanung sowie mögliche Abwehrmaßnahmen gegen eine Reihe unkooperativer Länder) zur Kenntnis. Auf der Grundlage des jüngsten Austauschs wird die Kommission ihren konstruktiven Dialog in Bezug auf die Eindämmung aggressiver Steuerplanungsstrategien von Steuerzahlern fortsetzen.

(11)Langfristige Risiken für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in Zusammenhang mit den Alterungskosten bleiben bestehen. Irland hat einige bemerkenswerte Maßnahmen zur Effizienzsteigerung eingeführt wie beispielsweise eine Sparvereinbarung mit der pharmazeutischen Industrie, ein Finanzmanagement-System und maßnahmenbezogene Finanzierung. Es wurden auch einige Maßnahmen ergriffen, um den Zugang zur medizinischen Grundversorgung zu verbessern. Allerdings ist das irische Gesundheitssystem teuer und mit zahlreichen Problemen konfrontiert, die durch die rapide alternde Bevölkerung noch verschärft werden. Darüber hinaus sind die Einrichtungen der medizinische Grundversorgung und des Gesundheitswesens vor Ort derzeit noch nicht in der Lage, den wachsenden Kapazitäts- und Kostendruck in der Krankenhausversorgung zu mindern. Der geplante Schritt hin zu einer allgemeinen Gesundheitsversorgung muss durch eine mehrjährige Haushaltsplanung und eine bessere Ausgabenkontrolle gestützt werden. Zudem müssen auch die Ergebnisse einer umfassenden Ausgabenüberprüfung zur Wirksamkeit und Effizienz des Gesundheitssektors berücksichtigt werden. Es sollte außerdem erwogen werden, die Rolle von Einrichtungen der medizinischen Grundversorgung als erste Anlaufstelle zu stärken, um die überforderten Krankenhäuser des Landes zu entlasten. Trotz diverser Reformen, um die Rentenausgaben in Schach zu halten, dürfte das Gesamtdefizit des Rentensystems langfristig erheblich steigen. Die zeitnahe Umsetzung des schon vorgelegten Fahrplans zur Rentenreform ist die Grundlage zur Stärkung der finanziellen Tragfähigkeit des irischen Rentensystems.

(12)Da nach der Wirtschaftskrise über Jahre nur wenig investiert wurde, mangelt es nun an einer angemessenen Infrastruktur in den Bereichen Verkehr, saubere Energie, Wasserversorgung, Wohnraum und Telekommunikation. Das anhaltend knappe Angebot, gekoppelt mit einer steigenden Nachfrage, befeuert den Anstieg der Immobilienpreise weiter. Obwohl die Preise im Jahr 2016 nicht überbewertet zu sein schienen, besteht Anlass zur Sorge, was die Bezahlbarkeit betrifft. Wenn dieses Problem nicht angegangen wird, könnten die Engpässe beim Wohnraumangebot zur Entstehung von Ungleichgewichten beitragen. Eine bessere Infrastruktur ist in Verbindung mit Raumplanung entscheidend für die Entstehung eines angemessenen Wohnraumangebots, für mehr private Investitionen, Produktionswachstum und eine ausgewogene regionale Wirtschaftsentwicklung. Darüber hinaus sind Investitionen in saubere Energie, eine umweltfreundliche öffentliche Verkehrs- und Wasserinfrastruktur sowie ein intensiveres Engagement im Bereich erneuerbare Energien und Kreislaufwirtschaft unerlässlich, damit Irland der Übergang hin zu einer CO2-armen und ökologisch widerstandsfähigen Wirtschaft gelingt. Mit dem nationalen Entwicklungsplan 2018-2027 und dem nationalen Planungsrahmen – beide sind Teil der Strategie „Irland 2040“ – werden wichtige Schritte in die richtige Richtung unternommen, sobald sie in enger Abstimmung mit Interessenträgern beherzigt und umgesetzt werden.

(13)Mit den gegenwärtigen Klimaschutzbemühungen wird Irland seine inländischen Europa-2020-Klimaziele nicht erreichen. Bislang wurden nur begrenzte Fortschritte bei der Senkung der Kohlendioxid-Emissionen in wirtschaftlichen Schlüsselbereichen erzielt, dies vor allem in der Landwirtschaft, beim Straßentransport und im Wohnsektor. Das macht es für Irland erforderlich, verfügbare Flexibilitätsspielräume zu nutzen, um die Lastenteilungsentscheidung einzuhalten – etwa, indem es Zuweisungen von anderen Mitgliedstaaten aufkauft. Anhand nationaler Prognosen lässt sich ablesen, wie groß der Umfang der erforderlichen zusätzlichen Anstrengungen ist: Mit der bestehenden Politik dürften Emissionen gemäß der Lastenteilungsentscheidung (die den Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2013-2020 verbindliche jährliche Emissionsziele für den Ausstoß von klimaschädlichen Gasen vorschreibt) bis zum Jahr 2025 weiter steigen, bevor sie sich auf einem Niveau etwas unterhalb der Emissionen des Jahres 2005 stabilisieren. Kürzlich wurde in Irland ein nationaler Klimaschutzplan mit einem Fahrplan hin zu einer CO2-armen Wirtschaft und einem kohärenten Rahmen zum Vorgehen gegen die anhaltenden Probleme im Energiebereich angenommen. Nach jetzigem Stand werden in dem Dokument allerdings nur wenige konkrete neue Maßnahmen zum Klimaschutz vorgestellt. Auch der nationale Planungsrahmen hat eine Klimaschutzkomponente. Darin wird der Tatsache Rechnung getragen, dass eine angemessene Raumplanung für mehr Klimaschutz unerlässlich ist, da die Bevölkerung so weit verstreut ist und Irland nur wenige große städtische Zentren hat, die allesamt mit massiver Verkehrsüberlastung und Problemen mit dem öffentlichen Nahverkehr zu kämpfen haben. Ferner werden der nationale Entwicklungsplan 2018-2027 und seine wirksame Umsetzung eine wichtige Rolle für die Verringerung des CO2-Ausstoßes der Wirtschaft spielen. Tatsächlich wird dieser Plan über das Ausmaß bestimmen, in dem zusätzliche Mittel zur Senkung der CO2-Emissionen im Stromsektor, zum Einsatz erneuerbarer Energiequellen und zu einer Optimierung des öffentlichen Nahverkehrs und der Energieeffizienz mobilisiert werden.

(14)In Irland bleibt es eine Herausforderung, inklusives Wachstum zu gewährleisten. Zwar sank die Arbeitslosenquote im Jahr 2017 auf 6,7 %, doch bestimmte Gruppen sind nach wie vor weit entfernt vom Arbeitsmarkt und sozial ausgegrenzt. Das Sozialschutz- und das Steuersystem dämmen Armut und Ungleichheit sehr effektiv ein, und Irland hat Maßnahmen ergriffen, um Erwerbsanreize durch einen allmählichen Wegfall von Sozialleistungen und zusätzlichen Zahlungen zu setzen. Irlands anhaltend hohe Quote von Menschen, die armutsgefährdet oder von sozialer Ausgrenzung bedroht sind, steht mit dem hohen Anteil an Menschen in Zusammenhang, die in Haushalten mit niedriger Erwerbsintensität leben (fast doppelt so viele wie im EU-Durchschnitt und damit EU-Höchststand – 18,2 % im Vergleich zu 10,5 % im Jahr 2016). Dies gilt vor allem für Haushalte von Alleinerziehenden. Knapp drei Viertel der nicht arbeitenden Bevölkerung in Irland nehmen nicht an Aktivierungsmaßnahmen teil. Im Jahr 2016 sind sowohl für die Gesamtbevölkerung als auch für Kinder die Quoten der Gefährdung durch Armut oder soziale Ausgrenzung zwar leicht gesunken, liegen aber weiter über dem EU-Durchschnitt. Daher muss Irland den Aktionsplan für Erwerbslosenhaushalte vollständig umsetzen – auch durch eine verbesserte integrierte Unterstützung von Menschen, die dem Arbeitsmarkt am fernsten stehen. Das Sozialwohnungsangebot muss weiter im Auge behalten werden, damit ehrgeizige Ziele erreicht und der große Bedarf gedeckt werden können.

(15)Der Zugang zu bezahlbarer, hochwertiger Kinderbetreuung in Vollzeit bleibt eine Herausforderung. Im EU-Vergleich waren nach Angaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Jahr 2015 in Irland die Kinderbetreuungskosten im Verhältnis zu den Löhnen für Alleinerziehende am höchsten und für Paare am zweithöchsten. Die teure Kinderbetreuung kann sich als Hürde für die Aufnahme einer bezahlten Beschäftigung erweisen, vor allem in Haushalten mit geringem Einkommen, darunter Haushalte von Alleinerziehenden. Dies wirkt sich negativ auf die Beschäftigungsquote von Frauen auf, die sich 2016 auf 65,4 % belief und damit nah am EU-Durchschnitt rangierte. Ein Gesetz zum Programm für die bezahlbare Kinderbetreuung für Alleinerziehende wird derzeit im Parlament beraten. Die Umsetzung wird für 2018 erwartet, doch schon jetzt zeichnen sich Verzögerungen ab. Auch die Qualität der Kinderbetreuung wurde gefördert, dies geschah insbesondere durch Initiativen, um entschlossen die Qualifizierung des Personals zu gewährleisten.

(16)Die Unterschiede zwischen den Beschäftigungsquoten Gering-, Mittel- und Hochqualifizierter waren im Jahr 2016 in der EU mit am gravierendsten; die Beschäftigungsquote gering qualifizierter Menschen liegt 10 Prozentpunkte unter dem Niveau vor der Wirtschaftskrise. In der Folge und in Zusammenhang mit dem Wandel in der wirtschaftlichen Tätigkeit wird ein Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage in mehreren Bereichen augenfälliger. Das unterstreicht die Notwendigkeit, Strategien und Maßnahmen zur Weiter- und Neuqualifikation voranzubringen. In Irland beteiligen sich insbesondere geringqualifizierte Beschäftigte selten am lebenslangen Lernen, was sie bei einer Veränderung der Arbeitskräftenachfrage angreifbar macht. Insgesamt hat das Land EU-weit mit das niedrigste Niveau bei den digitalen Kompetenzen, was in klarem Kontrast zu dem hohen Anteil an Absolventen in den Bereichen Wissenschaft, Technologie, Ingenieurwesen und Mathematik steht, die die irischen Hochschulen verlassen. Zugleich ist in Irland die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung so niedrig wie fast nirgends sonst in der Union.

(17)Das Produktivitätswachstum in Irland wird überwiegend von multinationalen Konzernen getrieben. Die Kluft bei der Produktivität zwischen diesen und originär irischen Firmen – bei denen es sich meist um kleine und mittlere Unternehmen handelt – wird größer. Auf längere Sicht könnten die große internationale Mobilität einiger multinationaler Konzerne und die gegenwärtigen Unsicherheiten die Tragfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der irischen Wirtschaft gefährden. Aktuelle Forschungsergebnisse zeigen, dass sich durch die Aktivitäten multinationaler Konzerne in Irland für einheimische Firmen nur in begrenztem Maße Spill-over-Effekte und Vorteile in Sachen Produktivitätswachstum, Innovation und Exportleistung ergeben. Firmen in irischer Hand, die Forschung und Entwicklung betreiben, profitieren jedoch sehr wohl von den Spill-over-Effekten der multinationalen Konzerne. Öffentliche Anreize für Forschung und Entwicklung und eine größere Verfügbarkeit von Fachkräften für irische kleine und mittlere Unternehmen würden die Verbreitung neuer Technologien in diesen Firmen fördern. Zudem – wie auch vom irischen nationalen Rat für Wettbewerbsfähigkeit wiederholt angemerkt – ist es für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit irischer Unternehmen notwendig, den Zuwachs an bestimmten Einsatzfaktoren und insbesondere an Verfahrenskosten einzudämmen. Hürden am Markt für juristische Dienstleistungen bleiben eine Herausforderung, die den Wettbewerb behindert und die Kosten für Dienstleistungsempfänger in die Höhe treibt. Betroffen sind überwiegend kleine Unternehmen, da sie die Verfahrenskosten erhöhen. Derzeit existieren noch keine Durchführungsverordnungen für das neue Gesetz für juristische Dienstleistungen. Die öffentlichen Konsultationen, Vorbedingung für die Umsetzung von Rechtsvorschriften, verzögern sich erheblich.

(18)Auch wenn der irische Finanzsektor sich auf einem nachhaltigen Erholungskurs befindet, sorgen Altlasten noch immer für Einschränkungen. Obwohl Irland beim Abbau notleidender Kredite weiter Fortschritte machte, gehört ihr Anteil gemessen an den Gesamtbruttokrediten (11,2 % im September 2017) zu den höchsten in der EU. Schuldenüberhang, Markkonzentration und eine erhöhte Unsicherheit in einigen Exportsektoren drücken auf die Kreditnachfrage kleiner und mittlerer Unternehmen, die weiterhin verhalten ist. Es ist unerlässlich, langfristige Zahlungsrückstände abzubauen. Im Jahr 2017 waren rund 60 % aller Hypothekendarlehen mit Zahlungsrückstand seit mehr als 2 Jahren überfällig. Der Abbau langfristiger Zahlungsrückstände könnte auch dazu beitragen, gegen das Problem des Schuldenüberhangs anzugehen, der den Anreiz für Unternehmen – und insbesondere für kleine und mittlere Firmen – senkt, Kredite zu produktiveren Zwecken einzusetzen. Jüngste Erkenntnisse der irischen Zentralbank zeigen, dass Umstrukturierungslösungen, die eine vorübergehende Zahlungskürzung beinhalten, besonders anfällig für wiederholte Ausfälle sind. Die Realisierbarkeit von Zwangsenteignungen und Abschreibungen könnte bei unverändertem Bestand von Lösungen zur Kreditumstrukturierung verbessert und durch einen stabileren Verbraucherschutzrahmen für Kreditverkäufe am Sekundärmarkt ergänzt werden.

(19)Im Rahmen des Europäischen Semesters 2018 hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Irlands umfassend analysiert und diese Analyse im Länderbericht 2018 veröffentlicht. Sie hat auch das Stabilitätsprogramm 2018 und das Nationale Reformprogramm 2018 sowie die Maßnahmen zur Umsetzung der an Irland gerichteten Empfehlungen der Vorjahre bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Irland berücksichtigt, sondern angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt durch auf Unionsebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken, auch deren Übereinstimmung mit Unionsvorschriften und -leitlinien beurteilt.

(20)Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm 2018 geprüft; seine Stellungnahme 11 hierzu spiegelt sich insbesondere in der Empfehlung 1 wider.

(21)Vor dem Hintergrund der eingehenden Überprüfung durch die Kommission und dieser Bewertung hat der Rat das Nationale Reformprogramm und das Stabilitätsprogramm geprüft. Seine Empfehlungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 3 wider –

EMPFIEHLT, dass Irland 2018 und 2019 Maßnahmen ergreift und

1.sein mittelfristiges Haushaltsziel im Jahr 2019 erreicht; unerwartete Mehreinnahmen nutzt, um die Rückführung der gesamtstaatlichen Schuldenquote zu beschleunigen; den Umfang und die Zahl der Steuervergünstigungen begrenzt und die Steuerbemessungsgrundlage erweitert; auf den erwarteten Anstieg der alterungsbedingten Ausgaben reagiert, indem es die Wirtschaftlichkeit des Gesundheitssystems erhöht und die geplanten Rentenreformen umsetzt;

2.die zügige und effektive Umsetzung des nationalen Entwicklungsplans auch in den Bereichen saubere Energie, Verkehr, Wohnraum, Wasserversorgung und bezahlbare hochwertige Kinderbetreuung gewährleistet; der Weiterqualifizierung der erwachsenen Erwerbsbevölkerung mit Schwerpunkt auf den digitalen Kompetenzen Priorität verleiht;

3.das Produktivitätswachstum irischer Firmen und insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen fördert, indem Forschung und Innovation mit gezielter Politik, direkteren Finanzierungsformen und intensiverer strategischer Zusammenarbeit mit multinationalen Konzernen aus dem Ausland, öffentlichen Forschungseinrichtungen und Universitäten stimuliert werden; einen schnelleren und dauerhaften Abbau langfristiger Zahlungsrückstände fördert und dabei auf Initiativen für gefährdete Haushalte setzt und die Abschreibung uneinbringlicher Forderungen anregt.

Geschehen zu Brüssel am […]

   Im Namen des Rates

   Der Präsident

(1)    ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.
(2)    ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.
(3)    COM(2018) 407 final.
(4)    P8_TA(2018)0077 und P8_TA(2018)0078.
(5)    SWD(2018) 206 final.
(6)    COM(2018) 120 final.
(7)    Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320).
(8)    COM(2014) 494 final.
(9)    Die gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben umfassen die Gesamtheit der Staatsausgaben ohne Zinsaufwendungen, Ausgaben für Unionsprogramme, die vollständig durch Einnahmen aus Fonds der Union ausgeglichen werden, und nichtdiskretionäre Änderungen der Ausgaben für Arbeitslosenunterstützung. Von der öffentlichen Hand finanzierte Bruttoanlageinvestitionen werden über einen Zeitraum von 4 Jahren geglättet. Diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen oder gesetzlich vorgeschriebene Einnahmensteigerungen werden eingerechnet. Einmalige Maßnahmen sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite werden saldiert. Der Ausgabenrichtwert für Irland spiegelt eine Anpassung wider, um die Verzerrung der 10-Jahres-Referenzrate des Potenzialwachstums zu korrigieren, die durch das außergewöhnlich starke Wachstum des realen BIP im Jahr 2015 verursacht wurde. Im Einklang mit dem Ansatz der irischen Behörden bei ihren Berechnungen des Haushaltsplans 2017 hat die Kommission den Durchschnittswert der potenziellen Wachstumsraten in den Jahren 2014 und 2016 zugrunde gelegt.
(10)    2018 spiegelt der Ausgabenrichtwert eine Anpassung wider, um die Verzerrung der 10-Jahres-Referenzrate des Potenzialwachstums zu korrigieren, die durch das außergewöhnlich starke Wachstum des realen BIP im Jahr 2015 verursacht wurde.
(11)    Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates.
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