EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 12.1.2018
COM(2018) 11 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
über die Ausübung der Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte, die der Kommission gemäß derVerordnung (EG) Nr. 1921/2006 betreffend die Übermittlung von statistischen Daten über die Anlandungen von Fischereierzeugnissen in den Mitgliedstaaten übertragen wurde
1.Hintergrund
Die Verordnung (EG) Nr. 1921/2006 vom 18. Dezember 2006 betreffend die Übermittlung von statistischen Daten über die Anlandungen von Fischereierzeugnissen in den Mitgliedstaaten wurde mit der Verordnung (EU) Nr. 1350/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Änderung bestimmter Gesetzgebungsakte im Bereich Agrar- und Fischereistatistik geändert, um die Durchführungsbefugnisse dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union anzupassen
In Artikel 9 der Verordnung wird der Kommission die Befugnis übertragen, in Bezug auf technische Änderungen der Anhänge I bis IV delegierte Rechtsakte zu erlassen.
Sie muss sicherstellen, dass delegierte Rechtsakte für die Mitgliedstaaten oder die Auskunftgebenden keinen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeuten.
Nach Artikel 10a Absatz 2 wird der Kommission die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem 10. Januar 2014 übertragen. Diese Befugnis verlängert sich stillschweigend um einen Zeitraum von fünf Jahren, es sei denn, das Europäische Parlament oder der Rat erheben Einwände.
Die Kommission ist verpflichtet, spätestens neun Monate vor Ablauf des Fünfjahreszeitraums, d. h. vor dem 10. April 2018, einen Bericht über die Befugnisübertragung zu erstellen.
Dieser Verpflichtung wird mit dem vorliegenden Bericht nachgekommen.
2.Ausübung der nach der Verordnung (EG) Nr. 1921/2006 übertragenen Befugnisse durch die Kommission
Die Kommission hat die ihr durch die Verordnung (EU) Nr. 1921/2006 übertragene Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte noch nicht ausgeübt.
Die Verordnung (EG) Nr. 1921/2006 betrifft die jährliche Erhebung statistischer Daten über die Gesamtmengen und die Erlöspreise für die in Mitgliedstaaten von EG- und EFTA-Fischereifahrzeugen angelandeten Fischereierzeugnisse, die nach Handelsform und Verwendungszweck der Fischereierzeugnisse aufgeschlüsselt werden. Die Daten wurden erstmals 2007 erhoben und der Kommission (Eurostat) Ende Juni 2008 übermittelt.
Zum Zeitpunkt der Vorlage dieses Berichts war die Datenerhebung nach der Verordnung (EG) Nr. 1921/2006 stabil und die internationalen Definitionen haben sich nicht geändert. Die Kommission hat es daher noch nicht als notwendig erachtet, die ihr übertragenen Befugnisse auszuüben.
3.Schlussfolgerungen
Die Kommission hat die ihr durch die Verordnung (EU) Nr. 1921/2006 übertragene Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte noch nicht ausgeübt.
Die Kommission ist der Ansicht, dass sie weiterhin über diese übertragenen Befugnisse verfügen sollte, da sie in der Zukunft möglicherweise delegierte Rechtsakte erlassen muss, um die Listen der Kodes für die Handelsform und den Verwendungszweck in den Anhängen der genannten Verordnung zu ändern, um dem Bedarf der Datennutzer im Zusammenhang mit der zukünftigen gemeinsamen Fischereipolitik gerecht zu werden.