EUROPÄISCHE KOMMISSION
Straßburg, den 13.6.2017
COM(2017) 323 final
BERICHT DER KOMMISSION
AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT
Sechster Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei
Sechster Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei
Einleitung
In dem von diesem sechsten Bericht abgedeckten Zeitraum hat die Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016 weiterhin zu einer wirksamen Steuerung der Migrationsströme auf der östlichen Mittelmeerroute beigetragen, so dass sich der in den vorangegangenen Berichten beschriebene Trend weiter fortgesetzt hat.
Die Zahl der irregulären Grenzübertritte blieb (mit durchschnittlich 52 pro Tag seit dem fünften Bericht) niedrig. Trotz einiger aktueller tragischer Vorfälle ging auch die Zahl der Todesfälle in der Ägäis deutlich zurück.
Einige Herausforderungen verbleiben jedoch, insbesondere da die Zahl der von den griechischen Inseln in die Türkei rückgeführten Personen nach wie vor deutlich unter der Zahl der Neuankömmlinge liegt und der Druck auf die Hotspots auf den Inseln somit steigt. Eine rasche Steigerung der Effizienz des Rechtsbehelfsverfahrens für Asylbewerber und der Kapazitäten für Rückführungen von den Inseln ist daher weiterhin eine vorrangige Aufgabe, auch da die Zahl der Grenzübertritte mit Sommerbeginn wieder zunehmen könnte.
Hinsichtlich aller anderen Elemente der Erklärung waren weitere Fortschritte zu verzeichnen. Dazu zählte u. a. die raschere Neuansiedlung syrischer Flüchtlinge aus der Türkei. Auch die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei wurde kontinuierlich weiter genutzt. Von den für den Zeitraum 2016-2017 zur Verfügung gestellten Mitteln in Höhe von 3 Mrd. EUR wurden inzwischen insgesamt 2,9 Mrd. EUR zugewiesen (2,2 Mrd. EUR zum Zeitpunkt des letzten Berichts) und 1,572 Mrd. EUR (zuvor 1,495 Mrd. EUR) für 47 Projekte vertraglich vergeben, die alle bereits angelaufen sind. Die Auszahlungen stiegen von 750 Mio. EUR auf 811 Mio. EUR.
Bei ihrem Treffen vom 25. Mai 2017 haben Kommissionspräsident Juncker, Ratspräsident Tusk und der türkische Präsident Erdoğan die zentrale Bedeutung der Erklärung EU-Türkei für die gemeinsame Bewältigung der Flüchtlingsfrage hervorgehoben und ihre Entschlossenheit betont, die weitere erfolgreiche Umsetzung gemeinsam zu unterstützen.
1.Derzeitige Lage
Seit Vorlage des fünften Berichts (27. Februar bis 8. Juni 2016) sind insgesamt 5303 Menschen aus der Türkei kommend auf den griechischen Inseln eingetroffen, durchschnittlich also etwa 52 Personen pro Tag. Diese Zahlen sind weiterhin sehr viel niedriger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres (ca. 40 000 seit dem 27. Februar) oder im Monat vor der Annahme der Erklärung, als durchschnittlich mehr als 1700 Neuankünfte pro Tag verzeichnet wurden. Allerdings gibt es Anzeichen, dass mit besseren Wetterbedingungen auch die Schleusertätigkeiten wieder zunehmen könnten. Dies zeigt sich sowohl an der steigenden Zahl der Neuankünfte auf griechischen Inseln als auch an der Zunahme der von den türkischen Behörden auf dem türkischen Festland unterbundenen Fälle. Seit Beginn der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei wurden in der Ägäis 105 Tote und Vermisste verzeichnet. Dies ist nach wie vor eine menschliche Tragödie, doch handelt es sich dabei um einen erheblichen Rückgang gegenüber dem Jahr vor der Erklärung, als noch rund 1150 Tote und Vermisste zu verzeichnen waren.
Die Unterbringung von drei Millionen Flüchtlingen aus Syrien, Irak und anderen Ländern zählte weiterhin zu den vorrangigen Aufgaben der türkischen Behörden, die enorme Anstrengungen unternahmen, um angemessene Aufnahme- und Lebensbedingungen zu gewährleisten. Auch dies hat zur Verringerung der Zahl illegaler Grenzübertritte durch syrische Flüchtlinge beigetragen.
Verbesserte Koordinierung und Zusammenarbeit
Der EU-Koordinator arbeitet weiterhin eng mit allen relevanten Partnern zusammen, um die tägliche Umsetzung der Erklärung und die Ausführung des Gemeinsamen Aktionsplans zur Umsetzung der Erklärung EU-Türkei, der mit den griechischen Behörden ausgearbeitet wurde, sicherzustellen. Der Europäische Rat hat den Gemeinsamen Aktionsplan im Dezember gebilligt und Griechenland sowie alle anderen Mitgliedstaaten zur Gewährleistung seiner Umsetzung aufgerufen. Besondere Anstrengungen galten seit dem vorangegangenen Bericht einer Beschleunigung des Asylverfahrens, vor allem was die zweite Instanz betrifft, sowie dem Ausbau der Abschiebe- und Gewahrsamkapazitäten auf den Inseln. Gleichzeitig unterstützte die Kommission die griechischen Behörden hinsichtlich der Koordinierung, Verwaltung und Sicherheit auf den Inseln, der Verbesserung der dortigen Aufnahmeeinrichtungen und Lebensbedingungen sowie einer beschleunigten Verlegung von Migranten, die in das ordentliche Asylverfahren übernommen werden, (einschließlich gefährdeter Gruppen) in besondere Einrichtungen auf dem griechischen Festland. Unterstützt wurden die Bemühungen um eine Erhöhung der Rückführungsquote auch durch die Umsetzung der Empfehlung der Kommission für eine wirksamere Gestaltung der Rückkehr im Rahmen der Durchführung der Rückführungsrichtlinie. Besonderes Augenmerk galt zudem Maßnahmen für einen wirksamen Schutz gefährdeter Gruppen. Dazu wurde unter anderem erneut auf die Notwendigkeit der Ernennung von Kinderschutz-Beamtinnen und -Beamten in den Aufnahmeeinrichtungen hingewiesen, einschließlich aller Hotspots, in denen Kinder aufgenommen werden.
Für eine wirksame Unterstützung der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei durch die EU-Agenturen ist es weiterhin unverzichtbar, dass die Mitgliedstaaten rasche und umfangreiche Maßnahmen treffen, um den vom Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen und der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache ermittelten Bedarf zu decken. Dazu ist es unter anderem erforderlich, Beamtinnen und Beamte für einen ausreichend langen Zeitraum im Einklang mit den entsprechenden Vorgaben zu entsenden.
Die in den vorhergehenden Berichten aufgezeigten Engpässe sind jedoch noch nicht ganz beseitigt. Bis zum 9. Juni hatte das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen 101 Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie 100 Sachverständige aus den Mitgliedstaaten nach Griechenland entsandt, von denen 99 in den Hotspots im Einsatz sind, 85 davon als Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter. Es fehlen also derzeit 50 Sachverständige. Für die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache sind im Rahmen der Gemeinsamen Aktion Poseidon 891 Beamtinnen und Beamte im Einsatz; davon leisten 88 Unterstützung bei der Rückübernahme im Rahmen der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei. Bis Ende Juni fehlen für die Gemeinsame Aktion Poseidon und das Rückübernahmeprogramm im Rahmen der Erklärung EU-Türkei 13 Sachverständige; im Zeitraum Juli bis Mitte August beträgt diese Zahl 43.
Der Pool der von den Mitgliedstaaten abgestellten und von Europol geschulten Beamtinnen und Beamten, die überall dort Unterstützung leisten sollen, wo dies erforderlich ist, wurde vor kurzem auf 278 aufgestockt. Sie werden im Drei-Monats-Rhythmus in den fünf griechischen Hotspots eingesetzt und führen dort Sicherheitsüberprüfungen in der zweiten Kontrolllinie durch. Die Zahl der abgestellten Beamtinnen und Beamten unterliegt wöchentlichen Schwankungen: derzeit werden 15 in den Hotspots eingesetzt. Darüber hinaus nehmen zwei Beamtinnen und Beamte Koordinierungsaufgaben innerhalb der regionalen Task-Force der EU in Piräus wahr.
Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache führte in Zusammenarbeit mit der NATO weiterhin Frühwarn- und Überwachungsmaßnahmen durch und tauschte auch mit der griechischen und der türkischen Küstenwache operative Informationen aus. Auf türkischer Seite setzte die Küstenwache ihre aktiven Patrouillen und Maßnahmen zur Verhinderung von Abfahrten aus der Türkei fort. Zudem führte die Türkei am 29. April 2017 in ihrem Gesetz über Ausländer und internationalen Schutz Maßnahmen zur Beschlagnahmung von Fahrzeugen ein, die für Schleusertätigkeiten genutzt werden. Einige Anzeichen weisen daher darauf hin, dass es Schleusern nun erst nach mehreren Anläufen gelingt, Migranten über die Ägäis zu bringen.
Informationsmaßnahmen
Mitte Mai 2017 wurde das mehrsprachige Online-Informationsportal „InfoMigrants.net“ eröffnet. Es soll potenzielle Migranten in aller Welt erreichen und diese über die Risiken der Migration und die tatsächlichen Umstände vor Ort informieren.
Auf Chios und Lesbos wurden Informationsstellen eingerichtet, in denen Migranten und Asylsuchende über ihre Rechte, ihre Pflichten und die ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, u. a. in Bezug auf Asyl und Rückkehr, unterrichtet werden. Die Kommission hat den griechischen Aufnahme- und Identifizierungsdienst darauf hingewiesen, dass solche Informationsstellen an allen Hotspots eingerichtet werden müssen. Der Aufnahme- und Identifizierungsdienst richtet gegenwärtig eine Informationsstelle auf der Insel Kos ein. Die Mitarbeiter dieser Informationsstelle und alle sonstigen Kommunikationsbeteiligten auf den Inseln sind gehalten, sich bei ihrer Tätigkeit nach einem gemeinsamen Informationsdokument zu richten. Die Kommission hat in Zusammenarbeit mit den griechischen Behörden, dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen, der Internationalen Organisation für Migration und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen unlängst die Erstellung eines Informationspakets abgeschlossen, das für Personen bestimmt ist, die irregulär auf den griechischen Inseln ankommen. Diese Informationsunterlagen wurden dem Aufnahme- und Identifizierungsdienst für die Verwendung an den Hotspots übermittelt.
Wichtigste Herausforderungen und nächste Schritte
·Die Mitgliedstaaten müssen dringend das erforderliche Personal für das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen und die Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache zur Verfügung stellen.
·Die gemeinsamen Anstrengungen zur Durchführung des gemeinsamen Aktionsplans zur Umsetzung der Erklärung EU-Türkei sollten fortgesetzt werden.
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2.Rückführung aller neuen irregulären Migranten aus Griechenland in die Türkei
Die Erklärung sieht die Rückführung aller neuen irregulären Migranten und Asylsuchenden vor, die nach dem 20. März 2016 aus der Türkei auf den griechischen Inseln ankommen und deren Asylanträge für unzulässig oder unbegründet erklärt wurden. Die Maßnahmen werden unter vollständiger Einhaltung der Bestimmungen des EU-Rechts und des Völkerrechts und unter uneingeschränkter Achtung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung durchgeführt.
Aktueller Stand
Seit dem Stand des vorangegangenen Berichts bis zum 9. Juni wurden 311 Personen, die aus der Türkei nach Griechenland gelangt waren, auf der Grundlage der Erklärung EU-Türkei in die Türkei rückgeführt, darunter 42 Syrer. Zu den weiteren Herkunftsländern der rückgeführten Personen zählten Pakistan (163), Algerien (37), Bangladesch (35), Marokko (8), Nepal (7), Ghana (5), Nigeria (3), Kamerun (3), Irak (1), Afghanistan (1), Ägypten (1), Kongo (1), Côte d‘Ivoire (1), Haiti (1), Senegal (1) und Palästina (1). Seit Verabschiedung der Erklärung EU-Türkei wurden insgesamt 1798 Migranten in die Türkei rückgeführt.
Da die Zahl der Rückführungen von den griechischen Inseln in die Türkei nach wie vor deutlich unter der Zahl der Neuankömmlinge liegt, hält der Druck auf die Hotspots auf den Inseln an. Dies ist in erster Linie auf den aufgelaufenen Rückstand bei der Bearbeitung der Asylanträge in zweiter Instanz auf den griechischen Inseln, die unzureichenden Kapazitäten für die administrative Vorbereitung der Rückführung und die Abschiebehaft sowie die nachstehend dargelegten rechtlichen Aspekte zurückzuführen. Allerdings hat sich das Tempo der Rückführungen im Vergleich zum vorangegangenen Zeitraum erhöht, und dieser Trend dürfte sich in den kommenden Monaten dank der wachsenden Kapazitäten des Asylsystems (wodurch es zu mehr zweitinstanzlichen Entscheidungen kommen dürfte), mehr Festnahme-Einsätzen und wachsender Kapazitäten zur Vorbereitung der Rückführung fortsetzen.
Zur Verbesserung der Rückführungsmaßnahmen fand am 5. Mai in Athen ein zweites trilaterales Treffen zwischen Vertretern der Kommission, Griechenlands und der Türkei statt. Bei der Zusammenkunft ging es unter anderem um die Straffung der Rückübernahmemaßnahmen im Hinblick auf größtmöglichen Effizienz, einen Informationsaustausch zu Migranten, die sich als unbegleitete Minderjährige ausgeben, und zu vorgeschlagenen oder abgelehnten Rückkehrern, Möglichkeiten zur Bewältigung der wachsenden Zahl von Rückführungsmaßnahmen und die Schaffung wirksamer Kommunikationskanäle für den Informationsaustausch zu Kandidaten für die Rückführung, die aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung abgelehnt werden. Das nächste Treffen ist für Anfang Juli 2017 vorgesehen.
Es müssen weiterhin Anstrengungen unternommen werden, um den Migranten die Möglichkeit einer Rückkehr – entweder in die Türkei oder in ihre Herkunftsländer – zu bieten. Seit dem vorangegangenen Bericht sind im Rahmen des Programms für die unterstützte freiwillige Rückkehr und Reintegration mit Unterstützung Griechenlands 579 Migranten freiwillig von den Inseln (sowie 1147 vom Festland) aus in ihre Herkunftsländer zurückgekehrt. Damit ist die Zahl der Migranten, die dieses Programm seit seiner Einführung im Jahr 2016 in Anspruch genommen haben, auf rund 8700 gestiegen. Griechenland wird aufgefordert, sich durch enge und proaktive Zusammenarbeit mit den wichtigsten Durchführungsstellen und größtmögliche Inanspruchnahme der verfügbaren finanziellen und technischen Unterstützung in vollem Umfang an den von der EU finanzierten gemeinsamen Rückkehrprogrammen (insbesondere am Europäischen Netz zur Wiedereingliederung) zu beteiligen.
Nicht-syrische Migranten werden auf dem Seeweg von den griechischen Inseln in die Türkei rückgeführt und anschließend in das Abschiebezentrum in Kayseri gebracht, wo sie über ihre Rechte, einschließlich der Möglichkeit, in der Türkei Schutz zu beantragen, aufgeklärt werden. Bislang haben 56 Menschen internationalen Schutz bei den türkischen Behörden beantragt: Zwei Personen wurde der Flüchtlingsstatus zuerkannt, 38 Anträge werden noch bearbeitet und neun Personen haben einen abschlägigen Bescheid erhalten. 707 Personen sind in ihr Herkunftsland zurückgekehrt. Bei einem kürzlichen Besuch in der Türkei stellten Vertreter der EU-Behörden fest, dass die Verhältnisse im Abschiebezentrum den einschlägigen Standards entsprechen. Syrische Migranten werden auf dem Luftweg von den griechischen Inseln rückgeführt und in einem Flüchtlingslager im vorübergehenden Aufnahmezentrum İslahiye 2 nahe der syrischen Grenze untergebracht. Vertreter der EU haben das Zentrum unlängst besucht und festgestellt, dass es die einschlägigen Standards erfüllt. Die Syrer dürfen vorübergehenden Schutz beantragen und haben nach einer zügigen Erstregistrierung zwecks vorübergehenden Schutzes die Möglichkeit, das Zentrum zu verlassen und sich in einer Provinz ihrer Wahl niederzulassen oder, wenn sie es bevorzugen, im Zentrum zu bleiben. Bis auf 16 Personen, die sich für die freiwillige Rückkehr nach Syrien entschieden, haben bislang alle rückgeführten Syrer die Erstregistrierung durchlaufen; acht Syrer beschlossen, die von den türkischen Behörden bereitgestellten Unterkünfte in Anspruch zu nehmen, und 168 Syrer entschieden sich für eine andere Unterbringung.
Rechtliche Schritte
Derzeit gibt es 12 Rechtsbehelfsausschüsse, die über Rechtsbehelfe gegen erstinstanzliche Entscheidungen des griechischen Asyldienstes entscheiden. Darüber hinaus steht ein Rechtsbehelfsausschuss als Ersatz für den Fall bereit, dass einer der anderen Rechtsbehelfsausschüsse seine Aufgabe (wegen fehlender Mehrheit der Ausschussmitglieder) nicht wahrnehmen kann.
Was die auf den griechischen Inseln bearbeiteten Fälle betrifft, so wurden gegen insgesamt 3554 der 4418 bisherigen erstinstanzlichen Negativentscheidungen des Asyldiensts über Zulässigkeit und Begründetheit Rechtsbehelfe eingelegt. Bei 2088 (d. h. 59 %) dieser 3554 Rechtsbehelfsverfahren erging inzwischen eine zweitinstanzliche Entscheidung. Von den 477 bisherigen Rechtsbehelfsentscheidungen zur Zulässigkeit haben 57 die erstinstanzliche Unzulässigkeitsentscheidung bestätigt; in 420 Fällen wurde die erstinstanzliche Unzulässigkeitsentscheidung in zweiter Instanz aufgehoben. Von den 1416 Rechtsbehelfsentscheidungen zur Begründetheit haben 1399 die abschlägigen erstinstanzlichen Entscheidungen in zweiter Instanz bestätigt; in 17 Fällen wurde die negative erstinstanzliche Entscheidung aufgehoben. Während des Berichtszeitraums wurden 195 Rechtsbehelfsverfahren wegen anderen Gründen als einer Entscheidung über die Begründetheit des Rechtsbehelfs eingestellt (nicht rückgängig gemachte stillschweigende oder ausdrückliche Rücknahmen).
Am 15. März 2017 verabschiedete das griechische Parlament rechtliche Bestimmungen, die vorsehen, dass die Rechtsbehelfsausschüsse Berichterstatter einsetzen können und das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen Berichterstatter entsenden darf. Unbeschadet der Unabhängigkeit der Mitglieder der Rechtsbehelfsausschüsse unterstützen die Berichterstatter sie bei der Entscheidungsfindung, indem sie den Sachverhalt des Falls, die Argumente des Rechtsbehelfsführers und Angaben zu seinem Herkunftsstaat zusammenstellen. Gegenwärtig gibt es insgesamt bereits 22 Berichterstatter, die die Rechtsbehelfsausschüsse unterstützen. Die Umsetzung dieser Bestimmungen soll den Rechtsbehelfsausschüssen ihre Arbeit erleichtern. In der Folge müssen Rechtsbehelfsführer nicht mehr so lange auf den Inseln auf die zweitinstanzliche Entscheidung warten, sodass die Behörden irreguläre Migranten dem Rückführungsverfahren zuführen und den schutzbedürftigen Personen internationalen Schutz gewähren können.
Wenngleich die Zahl der Rechtsbehelfsausschüsse steigt und sie durch die Berichterstatter unterstützt werden, geht die Entscheidungsfindung der neuen Rechtsbehelfsausschüsse nach wie vor nur langsam vonstatten (seit dem letzten Bericht im Durchschnitt ca. 47 pro Woche). Bisher haben die neuen Rechtsbehelfsausschüsse 1447 Entscheidungen im Zusammenhang mit der Erklärung EU-Türkei gefällt – 54 zur Zulässigkeit und 1393 zur Begründetheit. Die griechischen Behörden erkennen die Bedeutung und Dringlichkeit der Angelegenheit an. Die Rechtsbehelfsbehörde wird mit den erforderlichen Mitteln (d. h. Büromaterial und Ausrüstung) ausgestattet, auf den Inseln eingereichte Rechtsbehelfe werden vorrangig geprüft und die Arbeitsabläufe werden weiter verbessert, z. B. durch die Einführung einer vorübergehenden IT-Anwendung für die Planung von Anhörungsterminen sowie durch Prüfung der Möglichkeit, dass sich die Berichterstatter und die Rechtsbehelfsausschüsse auf die Bearbeitung der Fälle betreffend bestimmte Herkunftsländer spezialisieren. Durch diese Maßnahmen dürften sich die Entscheidungsfindungen und somit auch die tatsächlichen Rückführungen von den griechischen Inseln in die Türkei beschleunigen.
Am 10. März 2017 fanden im Plenum des griechischen Staatsrates Anhörungen in mehreren Verfahren statt, die die Verfassungsmäßigkeit der Zusammensetzung der Rechtsbehelfsausschüsse sowie die Frage betrafen, ob die Türkei für die Rückführung von zwei syrischen Asylbewerbern als sicherer Drittstaat angesehen werden kann, die gegen die zweitinstanzlichen Entscheidungen, mit denen die erstinstanzlich festgestellte Unzulässigkeit ihrer Anträge bestätigt worden war, Rechtbehelfe eingelegt hatten. In seiner Entscheidung vom 8. Mai 2017, die sich auf zwei der vier betreffenden Verfahren bezog, bestätigte das Plenum, dass die derzeitige Zusammensetzung der Rechtsbehelfsausschüsse mit der Verfassung im Einklang steht. Die Entscheidung des Plenums des Staatsrates zu den beiden anderen Fällen – in Bezug auf die Frage, ob die Türkei ein sicherer Drittstaat ist – steht noch aus, und bislang wurde für den Erlass der Entscheidung kein Datum festgesetzt.
Operative Schritte
Nach Angaben der griechischen Behörden stehen für die derzeit 13 968 auf den Inseln anwesenden Migranten nur 7450 Plätze in offiziellen Aufnahmezentren und weitere 1223 Plätze im Rahmen des Mietprogramms des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge zur Verfügung. Aufgrund der starken Belastung der griechischen Behörden gestaltet sich auch die Beherrschung der Lage in den Hotspots schwierig.
Die griechischen Behörden haben mit Unterstützung der Kommission weiter an der Verbesserung der Bedingungen in den Hotspots und auf den Inseln gearbeitet, indem sie im Einklang mit dem gemeinsamen Aktionsplan zur Umsetzung der Erklärung EU-Türkei die Einrichtungen modernisiert und die Verfahren effizienter gestaltet haben.
Um die Rückführungen zu unterstützen, wurde auf Kos am 30. März 2017 ein neues Abschiebezentrum eröffnet, das derzeit 224 Plätze umfasst und bis Juli 2017 seine volle Kapazität von 500 Plätzen erreichen soll. Die Arbeiten an den Abschiebehafteinrichtungen in den Hotspots auf Lesbos und Samos sollen im Juni abgeschlossen werden und bis Ende Juli insgesamt 996 Plätze umfassen. Auf Chios wurde beschlossen, außerhalb der Stadt ein Abschiebezentrum einzurichten.
Im Rahmen der regionalen Task-Force der EU ist eine für Sicherheit zuständige Ständige Arbeitsgruppe eingerichtet worden, die Sicherheitsexperten der Kommission und der EU-Agenturen zusammenbringt, um die griechischen Behörden in Bezug auf die größten Risikobereiche zu beraten. Zu den aktuellen gemeinsamen Herausforderungen auf den Inseln gehören die verspätete förmliche Veröffentlichung der von den griechischen Behörden fertiggestellten Evakuierungspläne für die Standorte und die Evakuierungsübungen für die Mitarbeiter. Die ständigen griechischen Koordinatoren, die im Februar in allen Hotsports ihren Dienst angetreten haben, sind nach wie vor für die allgemeine Verwaltung der Hotspots zuständig und befassen sich insbesondere mit Fragen der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung.
Um die Rückführungsmaßnahmen zu erleichtern, hat die griechische Regierung einen Stichtag für die Einreichung von Anträgen im Rahmen des Programms für die unterstützte freiwillige Rückkehr und Reintegration eingeführt, um einen möglichen Missbrauch des Programms, insbesondere direkt vor Durchführung einer Rückführungsmaßnahme, zu verhindern. Um eine effiziente Durchführung des Programms zu ermöglichen und allen abgelehnten Asylbewerbern die Frist für die Einreichung der Anträge mitzuteilen, wird den betroffenen Migranten von der Internationalen Organisation für Migration eine diesbezügliche Informationsbroschüre ausgehändigt. Die Internationalen Organisation für Migration sorgt weiterhin für eine ständige Präsenz auf den fünf Hotspot-Inseln, wo sie das Programm fördert und eine individuelle Beratung anbietet.
Trotz der ergriffenen Maßnahmen bleibt noch viel zu tun, um die Situation auf den Inseln zu verbessern. Wie bereits zuvor berichtet wurde, sollte zudem die Frist zwischen Antragstellung und förmlicher Antragstellung im Einklang mit Artikel 6 Absatz 2 der Asylverfahrensrichtlinie, nach der sichergestellt werden muss, dass eine Person, die einen Asylantrag gestellt hat, tatsächlich die Möglichkeit hat, diesen so bald wie möglich förmlich zu stellen, verkürzt werden. Der von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache kofinanzierte Einsatz von 280 griechischen Polizeibeamten in den Hotspots muss noch besser koordiniert und wirksamer gestaltet werden, um weiter für ein Höchstmaß an Sicherheit an diesen Standorten zu sorgen.
Finanzielle Unterstützung der EU für Griechenland
Griechenland hat Fortschritte bei der Durchführung seiner nationalen Programme im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und des Fonds für die innere Sicherheit gemacht. Die Kommission unterstützt die griechischen Behörden weiter, um die Umsetzung dieser Programme zu beschleunigen, damit die in deren Rahmen bereitgestellten Finanzmittel (509 Mio. EUR für den Zeitraum 2014-2020) vollumfänglich für die Deckung der in Griechenland im Zusammenhang mit der Migrationssteuerung bestehenden Bedürfnisse eingesetzt werden können. Zu diesem Zweck sollten die griechischen Behörden alle einschlägigen legislativen, administrativen und operativen Maßnahmen ergreifen, die Koordinierung zwischen den beteiligten Interessenträgern verbessern, die operativen Kapazitäten ausbauen und die Durchführungsmechanismen, u. a. durch Straffung der Vergabeverfahren, optimieren. Zusätzlich zu den im Rahmen der nationalen Programme zur Verfügung stehenden Finanzmitteln ist seit Beginn der Migrationskrise im Jahr 2015 eine substanzielle Soforthilfe aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und dem Fonds für die innere Sicherheit in Höhe von rund 356,8 Mio. EUR bereitgestellt worden, um Griechenland beim Ausbau seiner Aufnahmeeinrichtungen und seiner Kapazitäten für die Migrationssteuerung, die Bearbeitung von Asylanträgen und für das Grenzmanagement zu unterstützen.
Im Februar 2017 haben die griechischen Behörden ihre Finanzplanung für die Einrichtung und den Betrieb der Aufnahmeeinrichtungen für 2017 aufgestellt. Damit soll ein koordinierter Ansatz für eine zeitnahe, wirksame und effiziente Deckung der dringendsten Bedürfnisse bei der Aufnahme von Migranten in Griechenland sichergestellt werden, wobei alle möglichen Synergien aus allen zur Verfügung stehenden Quellen genutzt werden sollen (dazu zählen von der EU finanzierte nationale Programme und Soforthilfe im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und des Fonds für die innere Sicherheit, Soforthilfe im Rahmen des Soforthilfeinstruments innerhalb der EU sowie der Staatshaushalt).
Bis zum 6. Juni 2017 sind 249 Mio. EUR an Soforthilfe innerhalb der EU an 14 humanitäre Partnerorganisationen vergeben worden, um die humanitären Bedürfnisse von Flüchtlingen und Migranten in Griechenland zu decken. Bisher hat sich diese Hilfe auf die Bereitstellung von Unterkünften und Bargeld für Lebensmittel und andere Hilfsgüter sowie auf die Unterstützung unbegleiteter Minderjähriger und die Bildung konzentriert. Auch im Bereich der Gesundheitsversorgung sind entscheidende Maßnahmen gefördert worden. Es stehen noch immer 196 Mio. EUR für eine weitere Unterstützung der Flüchtlingshilfe im Einklang mit den geltenden Kriterien zur Verfügung. Was die Unterkünfte betrifft, so liegt der Schwerpunkt nun darauf, nach und nach bis zu 30 000 Personen von Flüchtlingslagern in Mietunterkünfte zu verlegen. Was die Bereitstellung von Bargeld betrifft, so deckt das Mehrzweck-Bargeldprogramm auf dem Festland seit dem 1. Mai 2017 sowohl Lebensmittel als auch andere Hilfsgüter ab, um menschenwürdige Lebensbedingungen für die Hilfebedürftigen zu garantieren.
Wichtigste Herausforderungen und nächste Schritte
·Dringende Beschleunigung der Bearbeitung der Asylanträge und Erhöhung der Zahl der von den einzelnen Rechtsbehelfsausschüssen gefällten Entscheidungen, Priorisierung der auf den Inseln eingelegten Rechtsbehelfe und verstärkte Rückführung in die Türkei im Rahmen der Erklärung EU-Türkei;
·Bereitstellung der benötigten Aufnahme- und Abschiebekapazitäten auf den Inseln;
·Durchführung aller erforderlichen Maßnahmen, um unverzüglich eine zeitnahe, wirksame und effiziente Verwendung der im Rahmen der nationalen Programme Griechenlands verfügbaren EU-Mittel zu gewährleisten.
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3.„Eins-zu-eins“-Neuansiedlung von Syrern aus der Türkei in der EU
Aktueller Stand
Bis zum 9. Juni wurden im Rahmen der 1:1-Regelung insgesamt 6254 Syrer aus der Türkei in der EU neu angesiedelt. Während des Berichtszeitraums wurden 2689 Syrer in zehn Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Rumänien, Schweden, Spanien, Niederlande, Österreich) neu angesiedelt. Derzeit warten insgesamt 1458 Personen mit positivem Bescheid auf ihre Neuansiedlung. Das Tempo der Neuansiedlungen hat sich im Vergleich zu den Rückübernahmen von den griechischen Inseln beträchtlich erhöht. Dieses konstante Tempo bei den Neuansiedlungen muss beibehalten werden.
Die Mitgliedstaaten kommen bei der Vorbereitung weiterer Neuansiedlungen auch weiterhin gut voran. Zu den Vorbereitungen gehören auch Missionen in die Türkei, um Gespräche mit Neuansiedlungskandidaten zu führen. Die türkischen Behörden bemühen sich, Kandidatenlisten vorzulegen. Seit Beginn des Jahres haben sie dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) Listen mit den Namen von über 20 000 Personen vorgelegt. Es ist wichtig, an der Vorlage der Kandidatenlisten festzuhalten, um das Tempo der Neuansiedlungen beizubehalten. Parallel dazu haben die EU-Mitgliedstaaten dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge ihre Neuansiedlungszusagen für dieses Jahr mitgeteilt, die sich 2017 auf fast 25 000 belaufen.
Operative Schritte
Um die Neuansiedlungen gemäß der Erklärung EU-Türkei zu unterstützen, hielt die EU-Delegation in Ankara weiterhin wöchentliche Sitzungen mit den einschlägigen türkischen Behörden, den Mitgliedstaaten, dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) und der Internationalen Organisation für Migration ab, um statistische Daten zu vergleichen und operative Aktualisierungen zu erörtern.
Die EU-Delegation erstellte einen Entwurf für einen Fragebogen zur Neuansiedlung und übermittelte ihn den Mitgliedstaaten und dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge. Mit dem Fragebogen sollen syrische Neuansiedlungskandidaten umfassende Informationen über die einzelnen Aufnahmemitgliedstaaten erhalten. Dadurch dürfte sich die Zahl der Absagen verringern. Der Fragebogen wurde vom Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge und den meisten Mitgliedstaaten positiv aufgenommen. Er dürfte schon bald vom Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge bei den Gesprächen mit Kandidaten aus Syrien eingesetzt werden.
Wichtigste Herausforderungen und nächste Schritte
·Aufrechterhaltung des konstanten Tempos bei der Neuansiedlung.
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4.Verhinderung der Entstehung von Ausweichrouten für die irreguläre Migration
Es gibt keine Anzeichen dafür, dass die Bemühungen zur Regulierung der Migrationsströme auf der östlichen Mittelmeerroute zur Entstehung neuer Routen von der Türkei aus geführt haben. Allerdings gelangten seit dem fünften Bericht trotz der kontinuierlichen Beteiligung der Türkei an den Operationen „Aegean Hope“ und „Safe Med“ von der Türkei aus 20 Boote mit insgesamt 1389 Migranten an Bord nach Italien und zwei Boote mit insgesamt 116 Migranten nach Zypern, allesamt Syrer.
Die Zahl der festgestellten irregulären Grenzübertritte an den Landgrenzen der Türkei mit Bulgarien und Griechenland blieb in den vergangenen sechs Monaten offenbar niedrig: Im Tagesdurchschnitt wurden rund fünf irreguläre Grenzübertritte nach Griechenland und zwei nach Bulgarien registriert. Derzeit sind 105 Beamte der Europäischen Grenz- und Küstenwache an der bulgarisch-türkischen Grenze im Einsatz.
5.Regelung über die freiwillige Aufnahme aus humanitären Gründen
Die Kommission setzt ihre Bemühungen um eine rasche Fertigstellung der Standardverfahren für die freiwillige Aufnahme aus humanitären Gründen mit den teilnehmenden Staaten und mit der Türkei fort. Die Erklärung EU-Türkei sieht vor, dass die Regelung aktiviert wird, sobald die irregulären Grenzübertritte zwischen der Türkei und der EU enden oder zumindest ihre Zahl erheblich und nachhaltig zurückgegangen ist. Auf der Grundlage einer neue Fassung des Entwurfs der Standardverfahren, die der Türkei Ende Mai übermittelt worden war, fanden am 8. Juni konstruktive Gespräche zwischen der Kommission und der Türkei statt, in deren Rahmen erhebliche Fortschritte auf dem Weg zu einer Einigung über den Entwurf erzielt wurden. Eine rasche Einigung über die Standardverfahren und ein Beschluss über ihre Aktivierung würde die Umsetzung der Erklärung beschleunigen, da Syrern eine sichere und legale Alternative zur irregulären Migration in die EU geboten wird.
6.Visaliberalisierung
Hinsichtlich der Umsetzung des Fahrplans für die Visaliberalisierung wurde in den vorherigen Berichten festgestellt, dass sieben Vorgaben noch zu erfüllen sind:
·Ausstellung biometrischer Reisedokumente, die in vollem Umfang den geltenden EU-Vorschriften entsprechen,
·Verabschiedung der im Fahrplan vorgesehenen Maßnahmen zur Korruptionsprävention,
·Abschluss einer Vereinbarung über die operative Zusammenarbeit mit Europol,
·Überarbeitung der Rechtsvorschriften und praktischen Verfahren zur Terrorismusbekämpfung gemäß den europäischen Standards,
·Angleichung der Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten an die EU-Standards,
·Übermittlung eines Angebots zur wirksamen justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen an alle EU-Mitgliedstaaten,
·Umsetzung sämtlicher Bestimmungen des Rückübernahmeabkommens zwischen der EU und der Türkei.
Wie bisher hat die Kommission die Türkei weiterhin darin bestärkt, ihre Anstrengungen fortzusetzen, um alle noch ausstehenden Vorgaben des Fahrplans für die Visaliberalisierung so bald wie möglich zu erfüllen. Die Kommission und die Türkei haben ihren intensiven Dialog fortgeführt, um Lösungen zu finden und u. a. die zur Erfüllung aller noch ausstehenden Vorgaben erforderlichen gesetzlichen und verfahrenstechnischen Änderungen vorzunehmen.
Die geänderte Verordnung (EG) Nr. 539/2001, mit der der bestehende Mechanismus zur Aussetzung der Visumbefreiung für die Bürger einzelner Länder gestärkt wird, ist am 28. März 2017 in Kraft getreten.
7.Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei
Seit dem vorangegangenen Bericht hat die Kommission ihre Bemühungen fortgesetzt, dem dringenden Bedarf der Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften in der Türkei Rechnung zu tragen. Von den 3 Mrd. EUR für 2016-2017 wurden mittlerweile insgesamt 2.9 Mrd. EUR (gegenüber 2,2 Mrd. EUR zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Vorläuferberichts) bereitgestellt, u. a. für die Veröffentlichung des Humanitären Durchführungsplans 2017. Von den 2,9 Mrd. EUR wurden 1,572 Mrd. EUR (gegenüber letztmals 1,495 Mrd.) für 47 Projekte vertraglich gebunden, die alle bereits angelaufen sind. Insgesamt wurden bislang 811 Mio. EUR (gegenüber letztmals 750 Mio. EUR) für humanitäre und nicht humanitäre Hilfe ausgezahlt.
Auf der letzten Sitzung des Lenkungsausschusses vom 31. März 2017 wurde anerkannt, dass die im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei („Fazilität“) zusammengelegten Mittel weiterhin eine erhebliche unmittelbare Wirkung vor Ort erzielen. Die Kommission arbeitet eng mit den türkischen Behörden und anderen Partnern zusammen, um Auftragsvergabe, Durchführung und Auszahlungen weiter zu beschleunigen. Im Zuge der Umsetzung der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei werden die Rechte von Kindern sowie die Menschenrechte von Flüchtlingen im Allgemeinen unterstützt, einschließlich der Gleichstellung der Geschlechter.
Der Ergebnisrahmen der Fazilität wurde im März 2017 abgeschlossen, und die Überwachung der Fazilitäts-Projekte hat begonnen.
Humanitäre Hilfe
Die Kommission hat ihre humanitäre Strategie im Rahmen der Fazilität weiter umgesetzt.
Die Summe der vertraglich gebundenen Mittel ist auf 593 Mio. EUR gestiegen. Es geht dabei um 35 humanitäre Hilfsprojekte mit 19 Partnern, mit denen die Deckung der Grundbedürfnisse, Schutzmaßnahmen, Bildungsangebote, Gesundheitsversorgung, Nahrungsmittel und Unterkunft finanziert werden. Von den vertraglich gebundenen 593 Mio. EUR wurden bis jetzt 463 Mio. EUR ausgezahlt.
Die Umsetzung des sozialen Sicherheitsnetzes für Notsituationen, der Leitinitiative für humanitäre Hilfe, nimmt ebenfalls Fahrt auf. Mit einer Mittelausstattung von zunächst 348 Mio. EUR, die im Rahmen des Welternährungsprogramm vertraglich gebunden wurden, unterstützt es die schutzbedürftigsten Flüchtlinge durch direkte Bargeldauszahlungen an Familien mittels einer Debitkarte. Bis Ende Mai 2017 wurden aus dem sozialen Sicherheitsnetz für Notsituationen mehr als 600 000 Flüchtlinge in der Türkei unterstützt. Im vorliegenden Berichterstattungszeitraum hat die Kommission einen neuen Auszahlungswert und neue Auswahlkriterien festgelegt, sodass für eine Unterstützung in Frage kommende Familien nun monatlich 120 Türkische Lira pro Person sowie zusätzliche vierteljährliche Aufschläge erhalten. Hierdurch werden mehr Begünstigte schneller unterstützt werden können. Mit diesen Änderungen, die im Juni 2017 in Kraft treten sollen, beabsichtigt die Kommission, ihr aktuelles Unterstützungsziel auf 1,3 Millionen Flüchtlinge aufzustocken.
Im Mai 2017 erfolgten die ersten Zahlungen an Flüchtlingsfamilien im Rahmen der an bestimmte Bedingungen geknüpften Geldzuweisungen für Bildungsleistungen (Conditional Cash Transfer for Education). Aufbauend auf dem sozialen Sicherheitsnetz für Notsituationen bietet das Programm Bargeldauszahlungen an schutzbedürftige Familien, mit denen die Einschulung von Flüchtlingskindern sowie deren regelmäßige Teilnahme am Schulunterricht gefördert werden sollen. Es wird umgesetzt durch eine Vereinbarung mit dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen im Volumen von 34 Mio. EUR und stellt somit das größte jemals durchgeführte Programm der Kommission für Bildung in Notsituationen dar. Die Kommission geht davon aus, dass die an bestimmte Bedingungen geknüpften Geldzuweisungen für Bildungsleistungen im ersten Jahr des Programms 230 000 Kindern unmittelbar zugutekommen werden.
Die Kommission setzt die vertragliche Zusammenarbeit mit Partnern in den Bereichen Schutz und Gesundheit fort. Verträge im Bereich des Schutzes dienen u. a. der Unterstützung der schutzbedürftigsten Flüchtlinge, einschließlich behinderter Flüchtlinge. Zugleich sollen Flüchtlinge bestimmten Schutzleistungen zugeordnet und bei der Integration in der Türkei unterstützt werden. Im Hinblick auf die Gesundheit zielen die Projekte darauf ab, den Zugang zu spezialisierten Diensten für vom Konflikt betroffene Flüchtlinge zu verbessern und schutzbedürftigen Flüchtlingen, darunter Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, lebensrettende medizinische Versorgung, Maßnahmen zur körperlichen Rehabilitation, psychische Betreuung sowie Unterstützung und Schutz zu bieten. Der jüngste mit der Weltgesundheitsorganisation am 3. Mai 2017 unterzeichnete Vertrag dient der Ausbildung von syrischem Gesundheitspersonal mit dem Ziel, sie in das türkische Gesundheitssystem zu integrieren.
Am 3. Mai 2017 veröffentlichte die Kommission den Humanitären Durchführungsplan 2017 für die Türkei. Darin sind die Prioritäten für die Ausführung von 714 Mio. EUR an humanitärer Hilfe festgelegt. Im Rahmen dieses Humanitären Durchführungsplans wird die Kommission auch weiterhin Unterstützung für die schutzbedürftigsten Flüchtlinge in der Türkei leisten und sie Regierungsdiensten zuweisen. Dabei wird zur Durchführung des Plans insbesondere in den Bereichen Grundbedürfnisse, Gesundheit, Bildung und Schutz vor allem auf das soziale Sicherheitsnetz für Notsituationen zurückgegriffen. Der Schwerpunkt bleibt nach wie vor auf Flüchtlingen außerhalb der Lager, die die überwältigende Mehrheit der Flüchtlinge in der Türkei und die am meisten gefährdete Gruppe darstellen.
Nichthumanitäre Hilfe
Im Rahmen der nichthumanitären Komponente der Fazilität wurden inzwischen 1,577 Mrd. EUR zugewiesen. Die vertraglich gebundenen Mittel haben sich auf 979 Mio. EUR erhöht, und die Auszahlungen an die Durchführungspartner haben mittlerweile einen Stand von 348 Mio. EUR erreicht.
Am 31. März 2017 wurde ein weiterer Vertrag über 33 Mio. EUR im Rahmen des regionalen Treuhandfonds der Europäischen Union als Reaktion auf die Syrien-Krise (im Folgenden „Regionaler Treuhandfonds der EU“) unterzeichnet. Mit diesem Projekt, das vom der dänischen Roten Kreuz mit dem türkischen Roten Halbmond umgesetzt wird, werden in einer Reihe von Städten zehn Gemeindezentren eingerichtet, die mehr als 200 000 syrischen Flüchtlingskindern zugutekommen. Darüber hinaus sollten dem Exekutivausschuss des Regionalen Treuhandfonds der EU am 13. Juni 2017 drei Maßnahmendokumente (d. h. Finanzierungsvorschläge im Rahmen des Regionalen Treuhandfonds der EU) im Wert von mehr als 120 Mio. EUR zur Annahme vorgelegt werden. Ziel dieser Vorschläge ist es, den Zugang zu Gesundheitsleistungen für syrische Flüchtlinge zu verbessern und die Widerstandsfähigkeit der syrischen Flüchtlinge und der Aufnahmegemeinschaften sowie die Lebenskompetenzen nichtsyrischer Flüchtlinge zu stärken.
Auch die im Rahmen der im Juli 2016 angenommen Sondermaßnahme in Höhe von 1,4 Mrd. EUR geförderten Aktivitäten haben erhebliche Auswirkungen vor Ort. Am 23. Mai 2017 wurde in Kilis die erste Klinik für Migranten eröffnet, um den zusätzlichen Druck auf das lokale Gesundheitssystem zu verringern, eine zweite ist im Juni für Ankara geplant: Insgesamt sind 220 Gesundheitszentren für Migranten vorgesehen. Im Bildungsbereich wurden insgesamt rund 5500 Türkisch-Sprachlehrer in 23 Provinzen angestellt, um den Flüchtlingen beim Spracherwerb und bei der Integration zu helfen. Fast 44 000 Personen sollen Förderunterricht erhalten, mehr als 33 000 Schülern wird eine Beförderung zum Schulunterricht ermöglicht und fast 500 Orientierungskräfte und Beratungslehrer leisten Unterstützung. Die Fazilität unterstützt auch die Arbeit der türkischen Regierung bei der Verbesserung der Qualität der Bildung: Rund 20 000 ehrenamtliche syrische Lehrer wurden in verbesserten Unterrichtsmethoden geschult, und 18 000 haben die schriftlichen Prüfungen abgelegt und offizielle Abschlussbescheinigungen erhalten. Angesichts der spezifischen Bedürfnisse der syrischen Kinder erhalten mehr als 7500 Mädchen und Jungen psychosoziale Unterstützung, und fast 5000 Jugendliche und junge Menschen in 20 Provinzen werden mittels Peer-Support-Maßnahmen von Jugendbetreuern unterstützt. Die Fazilität hat auch dazu beigetragen, mehr als 310 000 syrischen Kindern den Schulbesuch zu ermöglichen, 280 Studierende zu unterstützen, 120 Studierenden Englischunterricht zu geben und 70 Schüler über die Möglichkeiten im Bereich der weiterführenden Bildung und der Hochschulbildung zu beraten.
Wie beim letzten Lenkungsausschuss erörtert, wird diese Sondermaßnahme von Juli 2016 geändert und ihr Gesamtbudget um 10 Mio. EUR aufgestockt. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den türkischen Behörden und auf der Grundlage der Bedarfsbewertung von Juni 2016, wobei der Notwendigkeit der raschen, effizienten und wirksamen Mobilisierung der Fazilität Rechnung getragen wird. Da die Zahl der rückgeführten Personen geringer ist als angenommen, wird die Sondermaßnahme über Rückführungen ebenfalls geändert, um die Kapazität der türkischen Generaldirektion für Migrationssteuerung im Hinblick auf die Verwaltung und Aufnahme von Migranten und Rückkehrern – insbesondere in Bezug auf Humanressourcen und Infrastruktur – zu verbessern. Bis dato wurden die Kosten für die Rückführung von Syrern und Nicht-Syrern sowie die Anschaffung logistischer Ausrüstung durch die Generaldirektion für Migrationssteuerung sowie der Bau einer Abschiebeeinrichtung für 750 Personen aus dem Projekt finanziert.
Die Kommission arbeitet auch in enger Zusammenarbeit mit den türkischen Behörden an zusätzlichen Maßnahmen im Bereich der sozioökonomischen Unterstützung und der städtischen Infrastruktur, die noch vor der Sommerpause unterzeichnet und von den internationalen Finanzinstitutionen umgesetzt werden sollten.
Wichtigste Herausforderungen und nächste Schritte
·Rasche vertragliche Bindung aller verbleibenden Maßnahmen im Rahmen der Sondermaßnahmen und Sicherstellung ihrer wirksamen Umsetzung im Einklang mit den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung;
·rascher Abschluss der Verträge im Rahmen des Humanitären Durchführungsplans 2017;
·Annahme der geänderten Sondermaßnahmen in den Bereichen Bildung, Gesundheit, kommunale Infrastruktur und sozioökonomische Unterstützung sowie Rückführung noch vor der Sommerpause.
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8.Ausbau der Zollunion
Seit dem letzten Bericht hat der Rat weiterhin aktiv an dem Vorschlag der Kommission zur Eröffnung von Verhandlungen mit der Türkei über einen erweiterten bilateralen Handelsrahmen gearbeitet
. Die Kommission ersucht den Rat, diese Arbeiten so bald wie möglich abzuschließen, um mit den Verhandlungen über ein wichtiges Abkommen beginnen zu können, das bei Anwendung auf alle Mitgliedstaaten noch ungenutztes Potenzial in den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und der Türkei freisetzen würde.
9.Beitrittsprozess
Im Rahmen der Beitrittsverhandlungen wurden bislang 16 Kapitel eröffnet und eines davon vorläufig abgeschlossen.
Wie bereits berichtet, wurden dem Rat bei der letzten Frühjahrstagung unbeschadet der Standpunkte der Mitgliedstaaten im Einklang mit den geltenden Bestimmungen die vorbereitenden Dokumente zu den Kapiteln Energie (Kapitel 15), Bildung und Kultur (Kapitel 26) sowie Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik (Kapitel 31) vorgelegt. Die technischen Arbeiten in den Schlüsselbereichen Justiz und Grundrechte sowie Justiz, Freiheit und Sicherheit (Kapitel 23 und 24) wurden fortgesetzt.
Die EU erwartet, dass die Türkei in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Grundrechte, einschließlich der freien Meinungsäußerung, höchste Standards erfüllt.
10.Die humanitäre Lage in Syrien
Die humanitäre Lage in Syrien ist mit 6,3 Mio. in vielen Fällen mehrfach Binnenvertriebenen und 13,5 Mio. Menschen, die dringend Hilfe benötigen, nach wie vor äußerst besorgniserregend. Der Hilfsappell der Vereinten Nationen für 2017 für Syrien beläuft sich auf etwa drei Mrd. EUR; davon wurden bisher 20 % zugesagt. Auf der Brüsseler Konferenz hat die internationale Gemeinschaft allein für 2017 eine noch nie dagewesene Summe von 5,6 Mrd. EUR an humanitärer und nichthumanitärer Hilfe mobilisiert, um die Bedürfnisse der syrischen Bevölkerung in Syrien und den benachbarten Aufnahmeländern zu decken, sowie einen zusätzlichen Betrag von 3,5 Mrd. EUR für den Zeitraum 2018-2020.
Eine zentrale Herausforderung stellt weiterhin der Zugang für Hilfseinsätze dar, die durch die anhaltenden Kämpfe und sonstigen Beschränkungen durch alle Konfliktparteien in Syrien behindert werden. Dies erschwert die Bereitstellung humanitärer Hilfe für die schätzungsweise 3,9 Mio. Menschen an schwer zugänglichen Orten und fast 625 000 Menschen in den belagerten Gebieten. Die lokalen Behörden genehmigen die Unterstützung auch in Kurdisch kontrollierten Gebieten im Nordosten Syriens verspätet, und der Zugang für humanitäre Hilfseinsätze grenzüberschreitend tätiger Partner von der Türkei aus in den nordwestlichen Teil Syriens ist Berichten zufolge weiterhin problematisch. Nichtstaatliche bewaffnete oppositionelle Gruppen und vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ausgewiesene Terrorgruppen erhöhen ihre Forderungen auf nichtstaatliche Organisationen, von denen einige gezwungen wurden, ihre Einsätze vorübergehend auszusetzen oder einzuschränken. Im April und Mai 2017 konnten nur 10 % der Menschen in Not in den belagerten Gebieten von Hilfskonvois der Vereinten Nationen erreicht werden.
Vor diesem Hintergrund hat die grenzübergreifende Hilfe ständig an Bedeutung gewonnen. Die meisten grenzüberschreitenden Lieferungen erfolgen aus der Türkei und Jordanien, die den Zugang weiterhin konstruktiv auf allen möglichen Routen erleichtern. Die EU unterstützt lebensrettende grenzüberschreitende Einsätze durch humanitäre Partnerorganisationen von der Türkei aus, um Menschen im Norden Syriens zu erreichen und Nahrungsmittel, Wasser, Unterkünfte, Gesundheitsfürsorge und Schutz für die Bevölkerung bereitzustellen, die diese am dringendsten benötigt.
Angesichts der anhaltenden Gewalt und des immensen humanitären Bedarfs fordert die EU alle Parteien weiterhin nachdrücklich auf, ihren Verpflichtungen im Rahmen des humanitären Völkerrechts nachzukommen und dafür zu sorgen, dass der Schutz der Zivilbevölkerung von allen sich bietenden Zugangswegen aus – einschließlich aus der Türkei und Jordanien – oberste Priorität hat. Dies gilt auch für die Deeskalationszonen in Syrien, die von der Türkei, dem Iran und Russland – den Garanten der am 30. Dezember 2016 vereinbarten Waffenruhe – eingerichtet wurden. Damit sollten Bereiche geschaffen werden, in denen keine Kampfhandlungen stattfinden und der Schutz der Zivilbevölkerung gewährleistet ist. Die EU begrüßt alle Bemühungen in dieser Hinsicht, solange das humanitäre Völkerrecht geachtet wird.
11.Schlussfolgerung
Die Erklärung EU-Türkei zeitigt weiter konkrete Ergebnisse. Der Trend hin zu bedeutend weniger irregulären und gefährlichen Überfahrten sowie viel weniger Todesfällen in der Ägäis – in Verbindung mit den praktischen Auswirkungen von Projekten zur Unterstützung der syrischen Flüchtlinge und der Aufnahmegemeinschaften in der Türkei im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei – wurde konsolidiert. Während sich die Überfahrten auf niedrigem Niveau stabilisiert haben, bleiben die wesentlichen Auslöser für die Migration nach Europa bestehen. Die Erklärung EU-Türkei spielt nach wie vor eine wichtige Rolle, um zu gewährleisten, dass die Herausforderungen der Migration im östlichen Mittelmeerraum von der EU und der Türkei wirksam und gemeinsam bekämpft werden, wie von den Präsidenten Juncker und Tusk und Präsident Erdoğan bei ihrem Treffen am 25. Mai betont.
Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die Erklärung EU-Türkei auf der Grundlage kontinuierlicher politischer Entschlossenheit von allen Seiten vollständig und nachhaltig umzusetzen.
Das Tempo der Auftragsvergabe und der Projektdurchführung im Rahmen der Fazilität sollte sowohl von der EU als auch der Türkei beschleunigt werden, um schneller konkrete Unterstützung für syrische Flüchtlinge und deren Aufnahmegemeinschaften in der Türkei zu leisten.
Die derzeitigen Zusagen der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Neuansiedlung syrischer Flüchtlinge aus der Türkei nach Europa belaufen sich für 2017 auf 25 000 Plätze. Darüber hinaus sollte die Regelung über die freiwillige Aufnahme aus humanitären Gründen rasch zwischen der EU und der Türkei vereinbart und zügig über ihre Aktivierung entschieden werden, um Neuansiedlungen aus der Türkei zu erleichtern.
Es bedarf ferner zusätzlicher Anstrengungen seitens der griechischen Behörden, der EU-Agenturen und der Mitgliedstaaten, die im vom Europäischen Rat gebilligten gemeinsamen Aktionsplan empfohlenen Maßnahmen durchzuführen, mit denen eine Verbesserung der Kapazität des Migrations- und Asylmanagements der griechischen Verwaltung und letztlich eine Verbesserung der Situation auf den griechischen Inseln herbeigeführt werden soll. Vor diesem Hintergrund ist es von entscheidender Bedeutung, dass rasche und erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um die Rückführung derjenigen, die nicht berechtigt sind, in Griechenland zu bleiben, in die Türkei unter voller Einhaltung der Vorschriften der EU und der internationalen Bestimmungen durchzuführen.
Die Türkei sollte die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die verbleibenden Vorgaben für die Visaliberalisierung so bald wie möglich zu erfüllen, damit die EU die Visumpflicht für türkische Staatsbürger rasch aufheben kann.
Der Rat sollte die Beratungen über das Verhandlungsmandat über den Ausbau der Zollunion abschließen, um so bald wie möglich mit den Verhandlungen über ein wichtiges Abkommen zu beginnen, das bisher ungenutztes Potenzial in den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und der Türkei freisetzen könnte.
Die Kommission wird die Arbeit weiter voranbringen und ihren nächsten Bericht über die erzielten Fortschritte im Oktober 2017 vorlegen.