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Document 52017DC0323

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT Sechster Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei

COM/2017/0323 final

Straßburg, den 13.6.2017

COM(2017) 323 final

BERICHT DER KOMMISSION

AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT


Sechster Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei


Sechster Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei

Einleitung

In dem von diesem sechsten Bericht abgedeckten Zeitraum 1 hat die Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016 2 weiterhin zu einer wirksamen Steuerung der Migrationsströme auf der östlichen Mittelmeerroute beigetragen, so dass sich der in den vorangegangenen Berichten beschriebene Trend weiter fortgesetzt hat.

Die Zahl der irregulären Grenzübertritte blieb (mit durchschnittlich 52 pro Tag seit dem fünften Bericht) niedrig. Trotz einiger aktueller tragischer Vorfälle ging auch die Zahl der Todesfälle in der Ägäis deutlich zurück.

Einige Herausforderungen verbleiben jedoch, insbesondere da die Zahl der von den griechischen Inseln in die Türkei rückgeführten Personen nach wie vor deutlich unter der Zahl der Neuankömmlinge liegt und der Druck auf die Hotspots auf den Inseln somit steigt. Eine rasche Steigerung der Effizienz des Rechtsbehelfsverfahrens für Asylbewerber und der Kapazitäten für Rückführungen von den Inseln ist daher weiterhin eine vorrangige Aufgabe, auch da die Zahl der Grenzübertritte mit Sommerbeginn wieder zunehmen könnte.

Hinsichtlich aller anderen Elemente der Erklärung waren weitere Fortschritte zu verzeichnen. Dazu zählte u. a. die raschere Neuansiedlung syrischer Flüchtlinge aus der Türkei. Auch die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei wurde kontinuierlich weiter genutzt. Von den für den Zeitraum 2016-2017 zur Verfügung gestellten Mitteln in Höhe von 3 Mrd. EUR wurden inzwischen insgesamt 2,9 Mrd. EUR zugewiesen (2,2 Mrd. EUR zum Zeitpunkt des letzten Berichts) und 1,572 Mrd. EUR (zuvor 1,495 Mrd. EUR) für 47 Projekte vertraglich vergeben, die alle bereits angelaufen sind. Die Auszahlungen stiegen von 750 Mio. EUR auf 811 Mio. EUR.

Bei ihrem Treffen vom 25. Mai 2017 haben Kommissionspräsident Juncker, Ratspräsident Tusk und der türkische Präsident Erdoğan die zentrale Bedeutung der Erklärung EU-Türkei für die gemeinsame Bewältigung der Flüchtlingsfrage hervorgehoben und ihre Entschlossenheit betont, die weitere erfolgreiche Umsetzung gemeinsam zu unterstützen.

1.Derzeitige Lage

Seit Vorlage des fünften Berichts (27. Februar bis 8. Juni 2016) sind insgesamt 5303 Menschen aus der Türkei kommend auf den griechischen Inseln eingetroffen, durchschnittlich also etwa 52 Personen pro Tag. Diese Zahlen sind weiterhin sehr viel niedriger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres (ca. 40 000 seit dem 27. Februar) oder im Monat vor der Annahme der Erklärung, als durchschnittlich mehr als 1700 Neuankünfte pro Tag verzeichnet wurden. Allerdings gibt es Anzeichen, dass mit besseren Wetterbedingungen auch die Schleusertätigkeiten wieder zunehmen könnten. Dies zeigt sich sowohl an der steigenden Zahl der Neuankünfte auf griechischen Inseln als auch an der Zunahme der von den türkischen Behörden auf dem türkischen Festland unterbundenen Fälle. Seit Beginn der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei wurden in der Ägäis 105 Tote und Vermisste verzeichnet 3 . Dies ist nach wie vor eine menschliche Tragödie, doch handelt es sich dabei um einen erheblichen Rückgang gegenüber dem Jahr vor der Erklärung, als noch rund 1150 Tote und Vermisste zu verzeichnen waren.

Die Unterbringung von drei Millionen Flüchtlingen aus Syrien 4 , Irak und anderen Ländern zählte weiterhin zu den vorrangigen Aufgaben der türkischen Behörden, die enorme Anstrengungen unternahmen, um angemessene Aufnahme- und Lebensbedingungen zu gewährleisten. Auch dies hat zur Verringerung der Zahl illegaler Grenzübertritte durch syrische Flüchtlinge beigetragen. 

Verbesserte Koordinierung und Zusammenarbeit

Der EU-Koordinator arbeitet weiterhin eng mit allen relevanten Partnern zusammen, um die tägliche Umsetzung der Erklärung und die Ausführung des Gemeinsamen Aktionsplans zur Umsetzung der Erklärung EU-Türkei 5 , der mit den griechischen Behörden ausgearbeitet wurde, sicherzustellen. Der Europäische Rat hat den Gemeinsamen Aktionsplan im Dezember gebilligt und Griechenland sowie alle anderen Mitgliedstaaten zur Gewährleistung seiner Umsetzung aufgerufen. Besondere Anstrengungen galten seit dem vorangegangenen Bericht einer Beschleunigung des Asylverfahrens, vor allem was die zweite Instanz betrifft, sowie dem Ausbau der Abschiebe- und Gewahrsamkapazitäten auf den Inseln. Gleichzeitig unterstützte die Kommission die griechischen Behörden hinsichtlich der Koordinierung, Verwaltung und Sicherheit auf den Inseln, der Verbesserung der dortigen Aufnahmeeinrichtungen und Lebensbedingungen sowie einer beschleunigten Verlegung von Migranten, die in das ordentliche Asylverfahren übernommen werden, (einschließlich gefährdeter Gruppen) in besondere Einrichtungen auf dem griechischen Festland. Unterstützt wurden die Bemühungen um eine Erhöhung der Rückführungsquote auch durch die Umsetzung der Empfehlung der Kommission für eine wirksamere Gestaltung der Rückkehr im Rahmen der Durchführung der Rückführungsrichtlinie 6 . Besonderes Augenmerk galt zudem Maßnahmen für einen wirksamen Schutz gefährdeter Gruppen. Dazu wurde unter anderem erneut auf die Notwendigkeit der Ernennung von Kinderschutz-Beamtinnen und -Beamten in den Aufnahmeeinrichtungen hingewiesen, einschließlich aller Hotspots, in denen Kinder aufgenommen werden.

Für eine wirksame Unterstützung der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei durch die EU-Agenturen ist es weiterhin unverzichtbar, dass die Mitgliedstaaten rasche und umfangreiche Maßnahmen treffen, um den vom Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen und der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache ermittelten Bedarf zu decken. Dazu ist es unter anderem erforderlich, Beamtinnen und Beamte für einen ausreichend langen Zeitraum im Einklang mit den entsprechenden Vorgaben zu entsenden.

Die in den vorhergehenden Berichten aufgezeigten Engpässe sind jedoch noch nicht ganz beseitigt. Bis zum 9. Juni hatte das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen 101 Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie 100 Sachverständige aus den Mitgliedstaaten nach Griechenland entsandt, von denen 99 in den Hotspots im Einsatz sind, 85 davon als Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter. Es fehlen also derzeit 50 Sachverständige. Für die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache sind im Rahmen der Gemeinsamen Aktion Poseidon 891 Beamtinnen und Beamte im Einsatz; davon leisten 88 Unterstützung bei der Rückübernahme im Rahmen der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei. Bis Ende Juni fehlen für die Gemeinsame Aktion Poseidon und das Rückübernahmeprogramm im Rahmen der Erklärung EU-Türkei 13 Sachverständige; im Zeitraum Juli bis Mitte August beträgt diese Zahl 43.

Der Pool der von den Mitgliedstaaten abgestellten und von Europol geschulten Beamtinnen und Beamten, die überall dort Unterstützung leisten sollen, wo dies erforderlich ist, wurde vor kurzem auf 278 aufgestockt. Sie werden im Drei-Monats-Rhythmus in den fünf griechischen Hotspots eingesetzt und führen dort Sicherheitsüberprüfungen in der zweiten Kontrolllinie durch. Die Zahl der abgestellten Beamtinnen und Beamten unterliegt wöchentlichen Schwankungen: derzeit werden 15 in den Hotspots eingesetzt. Darüber hinaus nehmen zwei Beamtinnen und Beamte Koordinierungsaufgaben innerhalb der regionalen Task-Force der EU in Piräus wahr.

Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache führte in Zusammenarbeit mit der NATO weiterhin Frühwarn- und Überwachungsmaßnahmen durch und tauschte auch mit der griechischen und der türkischen Küstenwache operative Informationen aus. Auf türkischer Seite setzte die Küstenwache ihre aktiven Patrouillen und Maßnahmen zur Verhinderung von Abfahrten aus der Türkei fort. Zudem führte die Türkei am 29. April 2017 in ihrem Gesetz über Ausländer und internationalen Schutz Maßnahmen zur Beschlagnahmung von Fahrzeugen ein, die für Schleusertätigkeiten genutzt werden. Einige Anzeichen weisen daher darauf hin, dass es Schleusern nun erst nach mehreren Anläufen gelingt, Migranten über die Ägäis zu bringen.

Informationsmaßnahmen

Mitte Mai 2017 wurde das mehrsprachige Online-Informationsportal „InfoMigrants.net“ eröffnet. Es soll potenzielle Migranten in aller Welt erreichen und diese über die Risiken der Migration und die tatsächlichen Umstände vor Ort informieren.

Auf Chios und Lesbos wurden Informationsstellen eingerichtet, in denen Migranten und Asylsuchende über ihre Rechte, ihre Pflichten und die ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, u. a. in Bezug auf Asyl und Rückkehr, unterrichtet werden. Die Kommission hat den griechischen Aufnahme- und Identifizierungsdienst darauf hingewiesen, dass solche Informationsstellen an allen Hotspots eingerichtet werden müssen. Der Aufnahme- und Identifizierungsdienst richtet gegenwärtig eine Informationsstelle auf der Insel Kos ein. Die Mitarbeiter dieser Informationsstelle und alle sonstigen Kommunikationsbeteiligten auf den Inseln sind gehalten, sich bei ihrer Tätigkeit nach einem gemeinsamen Informationsdokument zu richten. Die Kommission hat in Zusammenarbeit mit den griechischen Behörden, dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen, der Internationalen Organisation für Migration und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen unlängst die Erstellung eines Informationspakets abgeschlossen, das für Personen bestimmt ist, die irregulär auf den griechischen Inseln ankommen. Diese Informationsunterlagen wurden dem Aufnahme- und Identifizierungsdienst für die Verwendung an den Hotspots übermittelt.

Wichtigste Herausforderungen und nächste Schritte

·Die Mitgliedstaaten müssen dringend das erforderliche Personal für das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen und die Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache zur Verfügung stellen.

·Die gemeinsamen Anstrengungen zur Durchführung des gemeinsamen Aktionsplans zur Umsetzung der Erklärung EU-Türkei sollten fortgesetzt werden.

2.Rückführung aller neuen irregulären Migranten aus Griechenland in die Türkei

Die Erklärung sieht die Rückführung aller neuen irregulären Migranten und Asylsuchenden vor, die nach dem 20. März 2016 aus der Türkei auf den griechischen Inseln ankommen und deren Asylanträge für unzulässig oder unbegründet erklärt wurden. Die Maßnahmen werden unter vollständiger Einhaltung der Bestimmungen des EU-Rechts und des Völkerrechts und unter uneingeschränkter Achtung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung durchgeführt. 7  

Aktueller Stand

Seit dem Stand des vorangegangenen Berichts bis zum 9. Juni wurden 311 Personen, die aus der Türkei nach Griechenland gelangt waren, auf der Grundlage der Erklärung EU-Türkei in die Türkei rückgeführt, darunter 42 Syrer. Zu den weiteren Herkunftsländern der rückgeführten Personen zählten Pakistan (163), Algerien (37), Bangladesch (35), Marokko (8), Nepal (7), Ghana (5), Nigeria (3), Kamerun (3), Irak (1), Afghanistan (1), Ägypten (1), Kongo (1), Côte d‘Ivoire (1), Haiti (1), Senegal (1) und Palästina (1). Seit Verabschiedung der Erklärung EU-Türkei wurden insgesamt 1798 Migranten in die Türkei rückgeführt. 8

Da die Zahl der Rückführungen von den griechischen Inseln in die Türkei nach wie vor deutlich unter der Zahl der Neuankömmlinge liegt, hält der Druck auf die Hotspots auf den Inseln an. Dies ist in erster Linie auf den aufgelaufenen Rückstand bei der Bearbeitung der Asylanträge in zweiter Instanz auf den griechischen Inseln, die unzureichenden Kapazitäten für die administrative Vorbereitung der Rückführung und die Abschiebehaft sowie die nachstehend dargelegten rechtlichen Aspekte zurückzuführen. Allerdings hat sich das Tempo der Rückführungen im Vergleich zum vorangegangenen Zeitraum erhöht, und dieser Trend dürfte sich in den kommenden Monaten dank der wachsenden Kapazitäten des Asylsystems (wodurch es zu mehr zweitinstanzlichen Entscheidungen kommen dürfte), mehr Festnahme-Einsätzen und wachsender Kapazitäten zur Vorbereitung der Rückführung fortsetzen.

Zur Verbesserung der Rückführungsmaßnahmen fand am 5. Mai in Athen ein zweites trilaterales Treffen zwischen Vertretern der Kommission, Griechenlands und der Türkei statt. Bei der Zusammenkunft ging es unter anderem um die Straffung der Rückübernahmemaßnahmen im Hinblick auf größtmöglichen Effizienz, einen Informationsaustausch zu Migranten, die sich als unbegleitete Minderjährige ausgeben, und zu vorgeschlagenen oder abgelehnten Rückkehrern, Möglichkeiten zur Bewältigung der wachsenden Zahl von Rückführungsmaßnahmen und die Schaffung wirksamer Kommunikationskanäle für den Informationsaustausch zu Kandidaten für die Rückführung, die aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung abgelehnt werden. Das nächste Treffen ist für Anfang Juli 2017 vorgesehen.

Es müssen weiterhin Anstrengungen unternommen werden, um den Migranten die Möglichkeit einer Rückkehr – entweder in die Türkei oder in ihre Herkunftsländer – zu bieten. Seit dem vorangegangenen Bericht sind im Rahmen des Programms für die unterstützte freiwillige Rückkehr und Reintegration mit Unterstützung Griechenlands 579 Migranten freiwillig von den Inseln (sowie 1147 vom Festland) aus in ihre Herkunftsländer zurückgekehrt. Damit ist die Zahl der Migranten, die dieses Programm seit seiner Einführung im Jahr 2016 in Anspruch genommen haben, auf rund 8700 gestiegen. Griechenland wird aufgefordert, sich durch enge und proaktive Zusammenarbeit mit den wichtigsten Durchführungsstellen und größtmögliche Inanspruchnahme der verfügbaren finanziellen und technischen Unterstützung in vollem Umfang an den von der EU finanzierten gemeinsamen Rückkehrprogrammen (insbesondere am Europäischen Netz zur Wiedereingliederung) zu beteiligen.

Nicht-syrische Migranten werden auf dem Seeweg von den griechischen Inseln in die Türkei rückgeführt und anschließend in das Abschiebezentrum in Kayseri gebracht, wo sie über ihre Rechte, einschließlich der Möglichkeit, in der Türkei Schutz zu beantragen, aufgeklärt werden. Bislang 9 haben 56 Menschen internationalen Schutz bei den türkischen Behörden beantragt: Zwei Personen wurde der Flüchtlingsstatus zuerkannt, 38 Anträge werden noch bearbeitet und neun Personen haben einen abschlägigen Bescheid erhalten. 10 707 Personen sind in ihr Herkunftsland zurückgekehrt. Bei einem kürzlichen Besuch in der Türkei stellten Vertreter der EU-Behörden fest, dass die Verhältnisse im Abschiebezentrum den einschlägigen Standards entsprechen. Syrische Migranten werden auf dem Luftweg von den griechischen Inseln rückgeführt und in einem Flüchtlingslager im vorübergehenden Aufnahmezentrum İslahiye 2 nahe der syrischen Grenze untergebracht. Vertreter der EU haben das Zentrum unlängst besucht und festgestellt, dass es die einschlägigen Standards erfüllt. Die Syrer dürfen vorübergehenden Schutz beantragen und haben nach einer zügigen Erstregistrierung zwecks vorübergehenden Schutzes die Möglichkeit, das Zentrum zu verlassen und sich in einer Provinz ihrer Wahl niederzulassen oder, wenn sie es bevorzugen, im Zentrum zu bleiben. Bis auf 16 Personen, die sich für die freiwillige Rückkehr nach Syrien entschieden, haben bislang alle rückgeführten Syrer die Erstregistrierung durchlaufen; acht Syrer beschlossen, die von den türkischen Behörden bereitgestellten Unterkünfte in Anspruch zu nehmen, und 168 Syrer entschieden sich für eine andere Unterbringung.

Rechtliche Schritte

Derzeit gibt es 12 Rechtsbehelfsausschüsse, die über Rechtsbehelfe gegen erstinstanzliche Entscheidungen des griechischen Asyldienstes entscheiden. Darüber hinaus steht ein Rechtsbehelfsausschuss als Ersatz für den Fall bereit, dass einer der anderen Rechtsbehelfsausschüsse seine Aufgabe (wegen fehlender Mehrheit der Ausschussmitglieder) nicht wahrnehmen kann.

Was die auf den griechischen Inseln bearbeiteten Fälle betrifft, so wurden gegen insgesamt 3554 11 der 4418 bisherigen erstinstanzlichen Negativentscheidungen 12 des Asyldiensts über Zulässigkeit und Begründetheit Rechtsbehelfe eingelegt. Bei 2088 (d. h. 59 %) dieser 3554 Rechtsbehelfsverfahren erging inzwischen eine zweitinstanzliche Entscheidung. Von den 477 bisherigen Rechtsbehelfsentscheidungen zur Zulässigkeit haben 57 die erstinstanzliche Unzulässigkeitsentscheidung bestätigt; in 420 Fällen wurde die erstinstanzliche Unzulässigkeitsentscheidung in zweiter Instanz aufgehoben. 13 Von den 1416 Rechtsbehelfsentscheidungen zur Begründetheit haben 1399 die abschlägigen erstinstanzlichen Entscheidungen in zweiter Instanz bestätigt; in 17 Fällen 14 wurde die negative erstinstanzliche Entscheidung aufgehoben. Während des Berichtszeitraums wurden 195 Rechtsbehelfsverfahren wegen anderen Gründen als einer Entscheidung über die Begründetheit des Rechtsbehelfs eingestellt (nicht rückgängig gemachte stillschweigende oder ausdrückliche Rücknahmen).

Am 15. März 2017 verabschiedete das griechische Parlament rechtliche Bestimmungen, die vorsehen, dass die Rechtsbehelfsausschüsse Berichterstatter einsetzen können und das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen Berichterstatter entsenden darf. Unbeschadet der Unabhängigkeit der Mitglieder der Rechtsbehelfsausschüsse unterstützen die Berichterstatter sie bei der Entscheidungsfindung, indem sie den Sachverhalt des Falls, die Argumente des Rechtsbehelfsführers und Angaben zu seinem Herkunftsstaat zusammenstellen. Gegenwärtig gibt es insgesamt bereits 22 Berichterstatter 15 , die die Rechtsbehelfsausschüsse unterstützen. Die Umsetzung dieser Bestimmungen soll den Rechtsbehelfsausschüssen ihre Arbeit erleichtern. In der Folge müssen Rechtsbehelfsführer nicht mehr so lange auf den Inseln auf die zweitinstanzliche Entscheidung warten, sodass die Behörden irreguläre Migranten dem Rückführungsverfahren zuführen und den schutzbedürftigen Personen internationalen Schutz gewähren können.

Wenngleich die Zahl der Rechtsbehelfsausschüsse steigt und sie durch die Berichterstatter unterstützt werden, geht die Entscheidungsfindung der neuen Rechtsbehelfsausschüsse nach wie vor nur langsam vonstatten (seit dem letzten Bericht im Durchschnitt ca. 47 pro Woche). Bisher haben die neuen Rechtsbehelfsausschüsse 1447 Entscheidungen im Zusammenhang mit der Erklärung EU-Türkei gefällt – 54 zur Zulässigkeit und 1393 16 zur Begründetheit. Die griechischen Behörden erkennen die Bedeutung und Dringlichkeit der Angelegenheit an. Die Rechtsbehelfsbehörde wird mit den erforderlichen Mitteln (d. h. Büromaterial und Ausrüstung) ausgestattet, auf den Inseln eingereichte Rechtsbehelfe werden vorrangig geprüft und die Arbeitsabläufe werden weiter verbessert, z. B. durch die Einführung einer vorübergehenden IT-Anwendung für die Planung von Anhörungsterminen sowie durch Prüfung der Möglichkeit, dass sich die Berichterstatter und die Rechtsbehelfsausschüsse auf die Bearbeitung der Fälle betreffend bestimmte Herkunftsländer spezialisieren. Durch diese Maßnahmen dürften sich die Entscheidungsfindungen und somit auch die tatsächlichen Rückführungen von den griechischen Inseln in die Türkei beschleunigen.

Am 10. März 2017 fanden im Plenum des griechischen Staatsrates Anhörungen in mehreren Verfahren statt, die die Verfassungsmäßigkeit der Zusammensetzung der Rechtsbehelfsausschüsse sowie die Frage betrafen, ob die Türkei für die Rückführung von zwei syrischen Asylbewerbern als sicherer Drittstaat angesehen werden kann, die gegen die zweitinstanzlichen Entscheidungen, mit denen die erstinstanzlich festgestellte Unzulässigkeit ihrer Anträge bestätigt worden war, Rechtbehelfe eingelegt hatten. In seiner Entscheidung vom 8. Mai 2017, die sich auf zwei der vier betreffenden Verfahren bezog, bestätigte das Plenum, dass die derzeitige Zusammensetzung der Rechtsbehelfsausschüsse mit der Verfassung im Einklang steht. Die Entscheidung des Plenums des Staatsrates zu den beiden anderen Fällen – in Bezug auf die Frage, ob die Türkei ein sicherer Drittstaat ist – steht noch aus, und bislang wurde für den Erlass der Entscheidung kein Datum festgesetzt.

Operative Schritte

Nach Angaben der griechischen Behörden stehen für die derzeit 13 968 17 auf den Inseln anwesenden Migranten nur 7450 Plätze in offiziellen Aufnahmezentren und weitere 1223 Plätze im Rahmen des Mietprogramms des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge zur Verfügung. Aufgrund der starken Belastung der griechischen Behörden gestaltet sich auch die Beherrschung der Lage in den Hotspots schwierig.

Die griechischen Behörden haben mit Unterstützung der Kommission weiter an der Verbesserung der Bedingungen in den Hotspots und auf den Inseln gearbeitet, indem sie im Einklang mit dem gemeinsamen Aktionsplan zur Umsetzung der Erklärung EU-Türkei die Einrichtungen modernisiert und die Verfahren effizienter gestaltet haben.

Um die Rückführungen zu unterstützen, wurde auf Kos am 30. März 2017 ein neues Abschiebezentrum eröffnet, das derzeit 224 Plätze umfasst und bis Juli 2017 seine volle Kapazität von 500 Plätzen erreichen soll. Die Arbeiten an den Abschiebehafteinrichtungen in den Hotspots auf Lesbos und Samos sollen im Juni abgeschlossen werden und bis Ende Juli insgesamt 996 Plätze umfassen. Auf Chios wurde beschlossen, außerhalb der Stadt ein Abschiebezentrum einzurichten.

Im Rahmen der regionalen Task-Force der EU ist eine für Sicherheit zuständige Ständige Arbeitsgruppe eingerichtet worden, die Sicherheitsexperten der Kommission und der EU-Agenturen zusammenbringt, um die griechischen Behörden in Bezug auf die größten Risikobereiche zu beraten. Zu den aktuellen gemeinsamen Herausforderungen auf den Inseln gehören die verspätete förmliche Veröffentlichung der von den griechischen Behörden fertiggestellten Evakuierungspläne für die Standorte und die Evakuierungsübungen für die Mitarbeiter. Die ständigen griechischen Koordinatoren, die im Februar in allen Hotsports ihren Dienst angetreten haben, sind nach wie vor für die allgemeine Verwaltung der Hotspots zuständig und befassen sich insbesondere mit Fragen der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung.

Um die Rückführungsmaßnahmen zu erleichtern, hat die griechische Regierung einen Stichtag für die Einreichung von Anträgen im Rahmen des Programms für die unterstützte freiwillige Rückkehr und Reintegration eingeführt, um einen möglichen Missbrauch des Programms, insbesondere direkt vor Durchführung einer Rückführungsmaßnahme, zu verhindern. 18 Um eine effiziente Durchführung des Programms zu ermöglichen und allen abgelehnten Asylbewerbern die Frist für die Einreichung der Anträge mitzuteilen, wird den betroffenen Migranten von der Internationalen Organisation für Migration eine diesbezügliche Informationsbroschüre ausgehändigt. Die Internationalen Organisation für Migration sorgt weiterhin für eine ständige Präsenz auf den fünf Hotspot-Inseln, wo sie das Programm fördert und eine individuelle Beratung anbietet.

Trotz der ergriffenen Maßnahmen bleibt noch viel zu tun, um die Situation auf den Inseln zu verbessern. Wie bereits zuvor berichtet wurde, sollte zudem die Frist zwischen Antragstellung und förmlicher Antragstellung im Einklang mit Artikel 6 Absatz 2 der Asylverfahrensrichtlinie, nach der sichergestellt werden muss, dass eine Person, die einen Asylantrag gestellt hat, tatsächlich die Möglichkeit hat, diesen so bald wie möglich förmlich zu stellen, verkürzt werden. Der von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache kofinanzierte Einsatz von 280 griechischen Polizeibeamten in den Hotspots muss noch besser koordiniert und wirksamer gestaltet werden, um weiter für ein Höchstmaß an Sicherheit an diesen Standorten zu sorgen.

Finanzielle Unterstützung der EU für Griechenland

Griechenland hat Fortschritte bei der Durchführung seiner nationalen Programme im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und des Fonds für die innere Sicherheit gemacht. Die Kommission unterstützt die griechischen Behörden weiter, um die Umsetzung dieser Programme zu beschleunigen, damit die in deren Rahmen bereitgestellten Finanzmittel (509 Mio. EUR für den Zeitraum 2014-2020) vollumfänglich für die Deckung der in Griechenland im Zusammenhang mit der Migrationssteuerung bestehenden Bedürfnisse eingesetzt werden können. Zu diesem Zweck sollten die griechischen Behörden alle einschlägigen legislativen, administrativen und operativen Maßnahmen ergreifen, die Koordinierung zwischen den beteiligten Interessenträgern verbessern, die operativen Kapazitäten ausbauen und die Durchführungsmechanismen, u. a. durch Straffung der Vergabeverfahren, optimieren. Zusätzlich zu den im Rahmen der nationalen Programme zur Verfügung stehenden Finanzmitteln ist seit Beginn der Migrationskrise im Jahr 2015 eine substanzielle Soforthilfe aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und dem Fonds für die innere Sicherheit in Höhe von rund 356,8 Mio. EUR bereitgestellt worden, um Griechenland beim Ausbau seiner Aufnahmeeinrichtungen und seiner Kapazitäten für die Migrationssteuerung, die Bearbeitung von Asylanträgen und für das Grenzmanagement zu unterstützen.

Im Februar 2017 haben die griechischen Behörden ihre Finanzplanung für die Einrichtung und den Betrieb der Aufnahmeeinrichtungen für 2017 aufgestellt. Damit soll ein koordinierter Ansatz für eine zeitnahe, wirksame und effiziente Deckung der dringendsten Bedürfnisse bei der Aufnahme von Migranten in Griechenland sichergestellt werden, wobei alle möglichen Synergien aus allen zur Verfügung stehenden Quellen genutzt werden sollen (dazu zählen von der EU finanzierte nationale Programme und Soforthilfe im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und des Fonds für die innere Sicherheit, Soforthilfe im Rahmen des Soforthilfeinstruments innerhalb der EU sowie der Staatshaushalt).

Bis zum 6. Juni 2017 sind 249 Mio. EUR an Soforthilfe innerhalb der EU an 14 humanitäre Partnerorganisationen vergeben worden, um die humanitären Bedürfnisse von Flüchtlingen und Migranten in Griechenland zu decken. Bisher hat sich diese Hilfe auf die Bereitstellung von Unterkünften und Bargeld für Lebensmittel und andere Hilfsgüter sowie auf die Unterstützung unbegleiteter Minderjähriger und die Bildung konzentriert. Auch im Bereich der Gesundheitsversorgung sind entscheidende Maßnahmen gefördert worden. Es stehen noch immer 196 Mio. EUR für eine weitere Unterstützung der Flüchtlingshilfe im Einklang mit den geltenden Kriterien zur Verfügung. Was die Unterkünfte betrifft, so liegt der Schwerpunkt nun darauf, nach und nach bis zu 30 000 Personen von Flüchtlingslagern in Mietunterkünfte zu verlegen. Was die Bereitstellung von Bargeld betrifft, so deckt das Mehrzweck-Bargeldprogramm auf dem Festland seit dem 1. Mai 2017 sowohl Lebensmittel als auch andere Hilfsgüter ab, um menschenwürdige Lebensbedingungen für die Hilfebedürftigen zu garantieren.

Wichtigste Herausforderungen und nächste Schritte

·Dringende Beschleunigung der Bearbeitung der Asylanträge und Erhöhung der Zahl der von den einzelnen Rechtsbehelfsausschüssen gefällten Entscheidungen, Priorisierung der auf den Inseln eingelegten Rechtsbehelfe und verstärkte Rückführung in die Türkei im Rahmen der Erklärung EU-Türkei;

·Bereitstellung der benötigten Aufnahme- und Abschiebekapazitäten auf den Inseln;

·Durchführung aller erforderlichen Maßnahmen, um unverzüglich eine zeitnahe, wirksame und effiziente Verwendung der im Rahmen der nationalen Programme Griechenlands verfügbaren EU-Mittel zu gewährleisten.

3.„Eins-zu-eins“-Neuansiedlung von Syrern aus der Türkei in der EU

Aktueller Stand

Bis zum 9. Juni wurden im Rahmen der 1:1-Regelung insgesamt 6254 Syrer aus der Türkei in der EU neu angesiedelt. Während des Berichtszeitraums wurden 2689 Syrer in zehn Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Rumänien, Schweden, Spanien, Niederlande, Österreich) neu angesiedelt. 19 Derzeit warten insgesamt 1458 Personen mit positivem Bescheid auf ihre Neuansiedlung. Das Tempo der Neuansiedlungen hat sich im Vergleich zu den Rückübernahmen von den griechischen Inseln beträchtlich erhöht. Dieses konstante Tempo bei den Neuansiedlungen 20 muss beibehalten werden.

Die Mitgliedstaaten kommen bei der Vorbereitung weiterer Neuansiedlungen auch weiterhin gut voran. Zu den Vorbereitungen gehören auch Missionen in die Türkei, um Gespräche mit Neuansiedlungskandidaten zu führen. Die türkischen Behörden bemühen sich, Kandidatenlisten vorzulegen. Seit Beginn des Jahres haben sie dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) Listen mit den Namen von über 20 000 Personen vorgelegt. Es ist wichtig, an der Vorlage der Kandidatenlisten festzuhalten, um das Tempo der Neuansiedlungen beizubehalten. Parallel dazu haben die EU-Mitgliedstaaten dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge ihre Neuansiedlungszusagen für dieses Jahr mitgeteilt, die sich 2017 auf fast 25 000 belaufen.

Operative Schritte

Um die Neuansiedlungen gemäß der Erklärung EU-Türkei zu unterstützen, hielt die EU-Delegation in Ankara weiterhin wöchentliche Sitzungen mit den einschlägigen türkischen Behörden, den Mitgliedstaaten, dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) und der Internationalen Organisation für Migration ab, um statistische Daten zu vergleichen und operative Aktualisierungen zu erörtern.

Die EU-Delegation erstellte einen Entwurf für einen Fragebogen zur Neuansiedlung und übermittelte ihn den Mitgliedstaaten und dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge. Mit dem Fragebogen sollen syrische Neuansiedlungskandidaten umfassende Informationen über die einzelnen Aufnahmemitgliedstaaten erhalten. Dadurch dürfte sich die Zahl der Absagen verringern. Der Fragebogen wurde vom Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge und den meisten Mitgliedstaaten positiv aufgenommen. Er dürfte schon bald vom Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge bei den Gesprächen mit Kandidaten aus Syrien eingesetzt werden.

Wichtigste Herausforderungen und nächste Schritte

·Aufrechterhaltung des konstanten Tempos bei der Neuansiedlung.

4.Verhinderung der Entstehung von Ausweichrouten für die irreguläre Migration

Es gibt keine Anzeichen dafür, dass die Bemühungen zur Regulierung der Migrationsströme auf der östlichen Mittelmeerroute zur Entstehung neuer Routen von der Türkei aus geführt haben. Allerdings gelangten seit dem fünften Bericht trotz der kontinuierlichen Beteiligung der Türkei an den Operationen „Aegean Hope“ und „Safe Med“ 21 von der Türkei aus 20 Boote mit insgesamt 1389 Migranten an Bord nach Italien und zwei Boote mit insgesamt 116 Migranten nach Zypern, allesamt Syrer.

Die Zahl der festgestellten irregulären Grenzübertritte an den Landgrenzen der Türkei mit Bulgarien und Griechenland blieb in den vergangenen sechs Monaten offenbar niedrig: Im Tagesdurchschnitt wurden rund fünf irreguläre Grenzübertritte nach Griechenland und zwei nach Bulgarien registriert. Derzeit sind 105 Beamte der Europäischen Grenz- und Küstenwache an der bulgarisch-türkischen Grenze im Einsatz.

5.Regelung über die freiwillige Aufnahme aus humanitären Gründen

Die Kommission setzt ihre Bemühungen um eine rasche Fertigstellung der Standardverfahren für die freiwillige Aufnahme aus humanitären Gründen mit den teilnehmenden Staaten und mit der Türkei fort. Die Erklärung EU-Türkei sieht vor, dass die Regelung aktiviert wird, sobald die irregulären Grenzübertritte zwischen der Türkei und der EU enden oder zumindest ihre Zahl erheblich und nachhaltig zurückgegangen ist. Auf der Grundlage einer neue Fassung des Entwurfs der Standardverfahren, die der Türkei Ende Mai übermittelt worden war, fanden am 8. Juni konstruktive Gespräche zwischen der Kommission und der Türkei statt, in deren Rahmen erhebliche Fortschritte auf dem Weg zu einer Einigung über den Entwurf erzielt wurden. Eine rasche Einigung über die Standardverfahren und ein Beschluss über ihre Aktivierung würde die Umsetzung der Erklärung beschleunigen, da Syrern eine sichere und legale Alternative zur irregulären Migration in die EU geboten wird.

6.Visaliberalisierung

Hinsichtlich der Umsetzung des Fahrplans für die Visaliberalisierung wurde in den vorherigen Berichten festgestellt, dass sieben Vorgaben noch zu erfüllen sind:

·Ausstellung biometrischer Reisedokumente, die in vollem Umfang den geltenden EU-Vorschriften entsprechen,

·Verabschiedung der im Fahrplan vorgesehenen Maßnahmen zur Korruptionsprävention,

·Abschluss einer Vereinbarung über die operative Zusammenarbeit mit Europol,

·Überarbeitung der Rechtsvorschriften und praktischen Verfahren zur Terrorismusbekämpfung gemäß den europäischen Standards,

·Angleichung der Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten an die EU-Standards,

·Übermittlung eines Angebots zur wirksamen justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen an alle EU-Mitgliedstaaten,

·Umsetzung sämtlicher Bestimmungen des Rückübernahmeabkommens zwischen der EU und der Türkei.

Wie bisher hat die Kommission die Türkei weiterhin darin bestärkt, ihre Anstrengungen fortzusetzen, um alle noch ausstehenden Vorgaben des Fahrplans für die Visaliberalisierung so bald wie möglich zu erfüllen. Die Kommission und die Türkei haben ihren intensiven Dialog fortgeführt, um Lösungen zu finden und u. a. die zur Erfüllung aller noch ausstehenden Vorgaben erforderlichen gesetzlichen und verfahrenstechnischen Änderungen vorzunehmen.

Die geänderte Verordnung (EG) Nr. 539/2001, mit der der bestehende Mechanismus zur Aussetzung der Visumbefreiung für die Bürger einzelner Länder gestärkt wird, ist am 28. März 2017 in Kraft getreten. 22

7.Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei

Seit dem vorangegangenen Bericht hat die Kommission ihre Bemühungen fortgesetzt, dem dringenden Bedarf der Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften in der Türkei Rechnung zu tragen. Von den 3 Mrd. EUR für 2016-2017 wurden mittlerweile insgesamt 2.9 Mrd. EUR (gegenüber 2,2 Mrd. EUR zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Vorläuferberichts) bereitgestellt, u. a. für die Veröffentlichung des Humanitären Durchführungsplans 2017. Von den 2,9 Mrd. EUR wurden 1,572 Mrd. EUR (gegenüber letztmals 1,495 Mrd.) für 47 Projekte vertraglich gebunden, die alle bereits angelaufen sind. Insgesamt wurden bislang 811 Mio. EUR (gegenüber letztmals 750 Mio. EUR) für humanitäre und nicht humanitäre Hilfe ausgezahlt. 23

Auf der letzten Sitzung des Lenkungsausschusses vom 31. März 2017 wurde anerkannt, dass die im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei („Fazilität“) zusammengelegten Mittel weiterhin eine erhebliche unmittelbare Wirkung vor Ort erzielen. Die Kommission arbeitet eng mit den türkischen Behörden und anderen Partnern zusammen, um Auftragsvergabe, Durchführung und Auszahlungen weiter zu beschleunigen. Im Zuge der Umsetzung der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei werden die Rechte von Kindern sowie die Menschenrechte von Flüchtlingen im Allgemeinen unterstützt, einschließlich der Gleichstellung der Geschlechter.

Der Ergebnisrahmen der Fazilität wurde im März 2017 abgeschlossen, und die Überwachung der Fazilitäts-Projekte hat begonnen.

Humanitäre Hilfe

Die Kommission hat ihre humanitäre Strategie im Rahmen der Fazilität weiter umgesetzt. 24 Die Summe der vertraglich gebundenen Mittel ist auf 593 Mio. EUR gestiegen. Es geht dabei um 35 humanitäre Hilfsprojekte mit 19 Partnern, mit denen die Deckung der Grundbedürfnisse, Schutzmaßnahmen, Bildungsangebote, Gesundheitsversorgung, Nahrungsmittel und Unterkunft finanziert werden. Von den vertraglich gebundenen 593 Mio. EUR wurden bis jetzt 463 Mio. EUR ausgezahlt.

Die Umsetzung des sozialen Sicherheitsnetzes für Notsituationen, der Leitinitiative für humanitäre Hilfe, nimmt ebenfalls Fahrt auf. Mit einer Mittelausstattung von zunächst 348 Mio. EUR, die im Rahmen des Welternährungsprogramm vertraglich gebunden wurden, unterstützt es die schutzbedürftigsten Flüchtlinge durch direkte Bargeldauszahlungen an Familien mittels einer Debitkarte. Bis Ende Mai 2017 wurden aus dem sozialen Sicherheitsnetz für Notsituationen mehr als 600 000 Flüchtlinge in der Türkei unterstützt. Im vorliegenden Berichterstattungszeitraum hat die Kommission einen neuen Auszahlungswert und neue Auswahlkriterien festgelegt, sodass für eine Unterstützung in Frage kommende Familien nun monatlich 120 Türkische Lira pro Person sowie zusätzliche vierteljährliche Aufschläge erhalten. Hierdurch werden mehr Begünstigte schneller unterstützt werden können. Mit diesen Änderungen, die im Juni 2017 in Kraft treten sollen, beabsichtigt die Kommission, ihr aktuelles Unterstützungsziel auf 1,3 Millionen Flüchtlinge aufzustocken.

Im Mai 2017 erfolgten die ersten Zahlungen an Flüchtlingsfamilien im Rahmen der an bestimmte Bedingungen geknüpften Geldzuweisungen für Bildungsleistungen (Conditional Cash Transfer for Education). Aufbauend auf dem sozialen Sicherheitsnetz für Notsituationen bietet das Programm Bargeldauszahlungen an schutzbedürftige Familien, mit denen die Einschulung von Flüchtlingskindern sowie deren regelmäßige Teilnahme am Schulunterricht gefördert werden sollen. Es wird umgesetzt durch eine Vereinbarung mit dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen im Volumen von 34 Mio. EUR und stellt somit das größte jemals durchgeführte Programm der Kommission für Bildung in Notsituationen dar. Die Kommission geht davon aus, dass die an bestimmte Bedingungen geknüpften Geldzuweisungen für Bildungsleistungen im ersten Jahr des Programms 230 000 Kindern unmittelbar zugutekommen werden.

Die Kommission setzt die vertragliche Zusammenarbeit mit Partnern in den Bereichen Schutz und Gesundheit fort. Verträge im Bereich des Schutzes dienen u. a. der Unterstützung der schutzbedürftigsten Flüchtlinge, einschließlich behinderter Flüchtlinge. Zugleich sollen Flüchtlinge bestimmten Schutzleistungen zugeordnet und bei der Integration in der Türkei unterstützt werden. Im Hinblick auf die Gesundheit zielen die Projekte darauf ab, den Zugang zu spezialisierten Diensten für vom Konflikt betroffene Flüchtlinge zu verbessern und schutzbedürftigen Flüchtlingen, darunter Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, lebensrettende medizinische Versorgung, Maßnahmen zur körperlichen Rehabilitation, psychische Betreuung sowie Unterstützung und Schutz zu bieten. Der jüngste mit der Weltgesundheitsorganisation am 3. Mai 2017 unterzeichnete Vertrag dient der Ausbildung von syrischem Gesundheitspersonal mit dem Ziel, sie in das türkische Gesundheitssystem zu integrieren.

Am 3. Mai 2017 veröffentlichte die Kommission den Humanitären Durchführungsplan 2017 für die Türkei. Darin sind die Prioritäten für die Ausführung von 714 Mio. EUR an humanitärer Hilfe festgelegt. Im Rahmen dieses Humanitären Durchführungsplans wird die Kommission auch weiterhin Unterstützung für die schutzbedürftigsten Flüchtlinge in der Türkei leisten und sie Regierungsdiensten zuweisen. Dabei wird zur Durchführung des Plans insbesondere in den Bereichen Grundbedürfnisse, Gesundheit, Bildung und Schutz vor allem auf das soziale Sicherheitsnetz für Notsituationen zurückgegriffen. Der Schwerpunkt bleibt nach wie vor auf Flüchtlingen außerhalb der Lager, die die überwältigende Mehrheit der Flüchtlinge in der Türkei und die am meisten gefährdete Gruppe darstellen.

Nichthumanitäre Hilfe

Im Rahmen der nichthumanitären Komponente der Fazilität wurden inzwischen 1,577 Mrd. EUR zugewiesen. Die vertraglich gebundenen Mittel haben sich auf 979 Mio. EUR erhöht, und die Auszahlungen an die Durchführungspartner haben mittlerweile einen Stand von 348 Mio. EUR erreicht.

Am 31. März 2017 wurde ein weiterer Vertrag über 33 Mio. EUR im Rahmen des regionalen Treuhandfonds der Europäischen Union als Reaktion auf die Syrien-Krise (im Folgenden „Regionaler Treuhandfonds der EU“) unterzeichnet. Mit diesem Projekt, das vom der dänischen Roten Kreuz mit dem türkischen Roten Halbmond umgesetzt wird, werden in einer Reihe von Städten zehn Gemeindezentren eingerichtet, die mehr als 200 000 syrischen Flüchtlingskindern zugutekommen. Darüber hinaus sollten dem Exekutivausschuss des Regionalen Treuhandfonds der EU am 13. Juni 2017 drei Maßnahmendokumente (d. h. Finanzierungsvorschläge im Rahmen des Regionalen Treuhandfonds der EU) im Wert von mehr als 120 Mio. EUR zur Annahme vorgelegt werden. Ziel dieser Vorschläge ist es, den Zugang zu Gesundheitsleistungen für syrische Flüchtlinge zu verbessern und die Widerstandsfähigkeit der syrischen Flüchtlinge und der Aufnahmegemeinschaften sowie die Lebenskompetenzen nichtsyrischer Flüchtlinge zu stärken.

Auch die im Rahmen der im Juli 2016 angenommen Sondermaßnahme in Höhe von 1,4 Mrd. EUR geförderten Aktivitäten haben erhebliche Auswirkungen vor Ort. Am 23. Mai 2017 wurde in Kilis die erste Klinik für Migranten eröffnet, um den zusätzlichen Druck auf das lokale Gesundheitssystem zu verringern 25 , eine zweite ist im Juni für Ankara geplant: Insgesamt sind 220 Gesundheitszentren für Migranten vorgesehen. Im Bildungsbereich wurden insgesamt rund 5500 Türkisch-Sprachlehrer in 23 Provinzen angestellt, um den Flüchtlingen beim Spracherwerb und bei der Integration zu helfen. Fast 44 000 Personen sollen Förderunterricht erhalten, mehr als 33 000 Schülern wird eine Beförderung zum Schulunterricht ermöglicht und fast 500 Orientierungskräfte und Beratungslehrer leisten Unterstützung. Die Fazilität unterstützt auch die Arbeit der türkischen Regierung bei der Verbesserung der Qualität der Bildung: Rund 20 000 ehrenamtliche syrische Lehrer wurden in verbesserten Unterrichtsmethoden geschult, und 18 000 haben die schriftlichen Prüfungen abgelegt und offizielle Abschlussbescheinigungen erhalten. Angesichts der spezifischen Bedürfnisse der syrischen Kinder erhalten mehr als 7500 Mädchen und Jungen psychosoziale Unterstützung, und fast 5000 Jugendliche und junge Menschen in 20 Provinzen werden mittels Peer-Support-Maßnahmen von Jugendbetreuern unterstützt. Die Fazilität hat auch dazu beigetragen, mehr als 310 000 syrischen Kindern den Schulbesuch zu ermöglichen, 280 Studierende zu unterstützen, 120 Studierenden Englischunterricht zu geben und 70 Schüler über die Möglichkeiten im Bereich der weiterführenden Bildung und der Hochschulbildung zu beraten.

Wie beim letzten Lenkungsausschuss erörtert, wird diese Sondermaßnahme von Juli 2016 geändert 26 und ihr Gesamtbudget um 10 Mio. EUR aufgestockt. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den türkischen Behörden und auf der Grundlage der Bedarfsbewertung von Juni 2016, wobei der Notwendigkeit der raschen, effizienten und wirksamen Mobilisierung der Fazilität Rechnung getragen wird. Da die Zahl der rückgeführten Personen geringer ist als angenommen, wird die Sondermaßnahme über Rückführungen ebenfalls geändert, um die Kapazität der türkischen Generaldirektion für Migrationssteuerung im Hinblick auf die Verwaltung und Aufnahme von Migranten und Rückkehrern – insbesondere in Bezug auf Humanressourcen und Infrastruktur – zu verbessern. Bis dato wurden die Kosten für die Rückführung von Syrern und Nicht-Syrern sowie die Anschaffung logistischer Ausrüstung durch die Generaldirektion für Migrationssteuerung sowie der Bau einer Abschiebeeinrichtung für 750 Personen aus dem Projekt finanziert.

Die Kommission arbeitet auch in enger Zusammenarbeit mit den türkischen Behörden an zusätzlichen Maßnahmen im Bereich der sozioökonomischen Unterstützung und der städtischen Infrastruktur, die noch vor der Sommerpause unterzeichnet und von den internationalen Finanzinstitutionen umgesetzt werden sollten.

Wichtigste Herausforderungen und nächste Schritte

·Rasche vertragliche Bindung aller verbleibenden Maßnahmen im Rahmen der Sondermaßnahmen und Sicherstellung ihrer wirksamen Umsetzung im Einklang mit den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung;

·rascher Abschluss der Verträge im Rahmen des Humanitären Durchführungsplans 2017;

·Annahme der geänderten Sondermaßnahmen in den Bereichen Bildung, Gesundheit, kommunale Infrastruktur und sozioökonomische Unterstützung sowie Rückführung noch vor der Sommerpause.

8.Ausbau der Zollunion

Seit dem letzten Bericht hat der Rat weiterhin aktiv an dem Vorschlag der Kommission zur Eröffnung von Verhandlungen mit der Türkei über einen erweiterten bilateralen Handelsrahmen gearbeitet 27 . Die Kommission ersucht den Rat, diese Arbeiten so bald wie möglich abzuschließen, um mit den Verhandlungen über ein wichtiges Abkommen beginnen zu können, das bei Anwendung auf alle Mitgliedstaaten noch ungenutztes Potenzial in den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und der Türkei freisetzen würde.

9.Beitrittsprozess

Im Rahmen der Beitrittsverhandlungen wurden bislang 16 Kapitel eröffnet und eines davon vorläufig abgeschlossen.

Wie bereits berichtet, wurden dem Rat bei der letzten Frühjahrstagung unbeschadet der Standpunkte der Mitgliedstaaten im Einklang mit den geltenden Bestimmungen die vorbereitenden Dokumente zu den Kapiteln Energie (Kapitel 15), Bildung und Kultur (Kapitel 26) sowie Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik (Kapitel 31) vorgelegt. Die technischen Arbeiten in den Schlüsselbereichen Justiz und Grundrechte sowie Justiz, Freiheit und Sicherheit (Kapitel 23 und 24) wurden fortgesetzt.

Die EU erwartet, dass die Türkei in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Grundrechte, einschließlich der freien Meinungsäußerung, höchste Standards erfüllt.

10.Die humanitäre Lage in Syrien

Die humanitäre Lage in Syrien ist mit 6,3 Mio. in vielen Fällen mehrfach Binnenvertriebenen und 13,5 Mio. Menschen, die dringend Hilfe benötigen, nach wie vor äußerst besorgniserregend. Der Hilfsappell der Vereinten Nationen für 2017 für Syrien beläuft sich auf etwa drei Mrd. EUR; davon wurden bisher 20 % zugesagt. Auf der Brüsseler Konferenz hat die internationale Gemeinschaft allein für 2017 eine noch nie dagewesene Summe von 5,6 Mrd. EUR an humanitärer und nichthumanitärer Hilfe mobilisiert, um die Bedürfnisse der syrischen Bevölkerung in Syrien und den benachbarten Aufnahmeländern zu decken, sowie einen zusätzlichen Betrag von 3,5 Mrd. EUR für den Zeitraum 2018-2020 28 .

Eine zentrale Herausforderung stellt weiterhin der Zugang für Hilfseinsätze dar, die durch die anhaltenden Kämpfe und sonstigen Beschränkungen durch alle Konfliktparteien in Syrien behindert werden. Dies erschwert die Bereitstellung humanitärer Hilfe für die schätzungsweise 3,9 Mio. Menschen an schwer zugänglichen Orten und fast 625 000 Menschen in den belagerten Gebieten. Die lokalen Behörden genehmigen die Unterstützung auch in Kurdisch kontrollierten Gebieten im Nordosten Syriens verspätet, und der Zugang für humanitäre Hilfseinsätze grenzüberschreitend tätiger Partner von der Türkei aus in den nordwestlichen Teil Syriens ist Berichten zufolge weiterhin problematisch. Nichtstaatliche bewaffnete oppositionelle Gruppen und vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ausgewiesene Terrorgruppen erhöhen ihre Forderungen auf nichtstaatliche Organisationen, von denen einige gezwungen wurden, ihre Einsätze vorübergehend auszusetzen oder einzuschränken. Im April und Mai 2017 konnten nur 10 % der Menschen in Not in den belagerten Gebieten von Hilfskonvois der Vereinten Nationen erreicht werden.

Vor diesem Hintergrund hat die grenzübergreifende Hilfe ständig an Bedeutung gewonnen. Die meisten grenzüberschreitenden Lieferungen erfolgen aus der Türkei und Jordanien, die den Zugang weiterhin konstruktiv auf allen möglichen Routen erleichtern. Die EU unterstützt lebensrettende grenzüberschreitende Einsätze durch humanitäre Partnerorganisationen von der Türkei aus, um Menschen im Norden Syriens zu erreichen und Nahrungsmittel, Wasser, Unterkünfte, Gesundheitsfürsorge und Schutz für die Bevölkerung bereitzustellen, die diese am dringendsten benötigt.

Angesichts der anhaltenden Gewalt und des immensen humanitären Bedarfs fordert die EU alle Parteien weiterhin nachdrücklich auf, ihren Verpflichtungen im Rahmen des humanitären Völkerrechts nachzukommen und dafür zu sorgen, dass der Schutz der Zivilbevölkerung von allen sich bietenden Zugangswegen aus – einschließlich aus der Türkei und Jordanien – oberste Priorität hat. Dies gilt auch für die Deeskalationszonen in Syrien, die von der Türkei, dem Iran und Russland – den Garanten der am 30. Dezember 2016 vereinbarten Waffenruhe – eingerichtet wurden. Damit sollten Bereiche geschaffen werden, in denen keine Kampfhandlungen stattfinden und der Schutz der Zivilbevölkerung gewährleistet ist. Die EU begrüßt alle Bemühungen in dieser Hinsicht, solange das humanitäre Völkerrecht geachtet wird.

11.Schlussfolgerung

Die Erklärung EU-Türkei zeitigt weiter konkrete Ergebnisse. Der Trend hin zu bedeutend weniger irregulären und gefährlichen Überfahrten sowie viel weniger Todesfällen in der Ägäis – in Verbindung mit den praktischen Auswirkungen von Projekten zur Unterstützung der syrischen Flüchtlinge und der Aufnahmegemeinschaften in der Türkei im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei – wurde konsolidiert. Während sich die Überfahrten auf niedrigem Niveau stabilisiert haben, bleiben die wesentlichen Auslöser für die Migration nach Europa bestehen. Die Erklärung EU-Türkei spielt nach wie vor eine wichtige Rolle, um zu gewährleisten, dass die Herausforderungen der Migration im östlichen Mittelmeerraum von der EU und der Türkei wirksam und gemeinsam bekämpft werden, wie von den Präsidenten Juncker und Tusk und Präsident Erdoğan bei ihrem Treffen am 25. Mai betont.

Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die Erklärung EU-Türkei auf der Grundlage kontinuierlicher politischer Entschlossenheit von allen Seiten vollständig und nachhaltig umzusetzen.

Das Tempo der Auftragsvergabe und der Projektdurchführung im Rahmen der Fazilität sollte sowohl von der EU als auch der Türkei beschleunigt werden, um schneller konkrete Unterstützung für syrische Flüchtlinge und deren Aufnahmegemeinschaften in der Türkei zu leisten.

Die derzeitigen Zusagen der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Neuansiedlung syrischer Flüchtlinge aus der Türkei nach Europa belaufen sich für 2017 auf 25 000 Plätze. Darüber hinaus sollte die Regelung über die freiwillige Aufnahme aus humanitären Gründen rasch zwischen der EU und der Türkei vereinbart und zügig über ihre Aktivierung entschieden werden, um Neuansiedlungen aus der Türkei zu erleichtern.

Es bedarf ferner zusätzlicher Anstrengungen seitens der griechischen Behörden, der EU-Agenturen und der Mitgliedstaaten, die im vom Europäischen Rat gebilligten gemeinsamen Aktionsplan empfohlenen Maßnahmen durchzuführen, mit denen eine Verbesserung der Kapazität des Migrations- und Asylmanagements der griechischen Verwaltung und letztlich eine Verbesserung der Situation auf den griechischen Inseln herbeigeführt werden soll. Vor diesem Hintergrund ist es von entscheidender Bedeutung, dass rasche und erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um die Rückführung derjenigen, die nicht berechtigt sind, in Griechenland zu bleiben, in die Türkei unter voller Einhaltung der Vorschriften der EU und der internationalen Bestimmungen durchzuführen.

Die Türkei sollte die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die verbleibenden Vorgaben für die Visaliberalisierung so bald wie möglich zu erfüllen, damit die EU die Visumpflicht für türkische Staatsbürger rasch aufheben kann.

Der Rat sollte die Beratungen über das Verhandlungsmandat über den Ausbau der Zollunion abschließen, um so bald wie möglich mit den Verhandlungen über ein wichtiges Abkommen zu beginnen, das bisher ungenutztes Potenzial in den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und der Türkei freisetzen könnte.

Die Kommission wird die Arbeit weiter voranbringen und ihren nächsten Bericht über die erzielten Fortschritte im Oktober 2017 vorlegen.

(1)

     Nach COM(2016) 231 final vom 20. April 2016, COM(2016) 349 final vom 15. Juni 2016, COM(2016) 634 final vom 28. September 2016, COM(2016) 792 final vom 8. Dezember 2016 und COM(2017) 204 final vom 2. März 2017 („fünfter Bericht“).

(2)

     http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2016/03/18-eu-turkey-statement/.

(3)

     Nach der „Missing Migrants Database“ der Internationalen Organisation für Migration; Zeitraum April 2016 bis 7. Juni 2017.

(4)

     Nach offiziellen türkischen Angaben gewährte die Türkei bis zum 25. Mai 2017 3 020 654 Menschen aus Syrien vorübergehenden Schutz. Die neun Provinzen mit der höchsten Zahl syrischer Flüchtlinge sind Istanbul, Şanliurfa, Hatay, Gaziantep, Adana, Mersin, Kilis, İzmir und Mardin.

(5)

     COM(2016) 792 final vom 8. Dezember 2016.

(6)

     COM(2017) 1600 final vom 7. März 2017.

(7)

     Jede Person, die seit dem 20. März auf den griechischen Inseln angekommen ist, hat das Recht, Asyl zu beantragen. Jeder Antrag wird auf Einzelfallbasis unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse des Antragstellers gemäß der Asylverfahrensrichtlinie bearbeitet. Damit ist jegliche Art von Kollektivausweisung ausgeschlossen. Die Antragsteller haben das Recht auf Rechtsmittel und das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine ablehnende Entscheidung zu ihrem Asylantrag. Sowohl Griechenland als die Türkei unternehmen geeignete rechtliche Schritte, um die uneingeschränkte Achtung des EU- und des Völkerrechts zu gewährleisten.

(8)

     Die rückgeführten Personen hatten entweder abschlägige Asylentscheidungen (darunter auch negative Entscheidungen in zweiter Instanz) erhalten oder ihren Antrag auf internationalen Schutz zurückgezogen oder keinen Asylantrag gestellt. Seit dem 20. März 2016 wurden 1210 Menschen auf der Grundlage der Erklärung EU-Türkei und 588 Menschen im Rahmen des bilateralen Protokolls zwischen Griechenland und der Türkei in die Türkei rückgeführt.

(9)

     Nach Angaben der türkischen Behörden.

(10)

     Sieben weitere Anträge wurden der Kategorie „Sonstige“ (zurückgezogen usw.) zugeordnet.

(11)

     Bis zum 4. Juni 2017.

(12)

     Seit Unterzeichnung der Erklärung bis zum 4. Juni 2017 wurden auf den griechischen Inseln insgesamt 19 624 Asylanträge eingereicht. Seit dem 20. März 2016 hat der griechische Asyldienst zu 17 804 von diesen 19 624 Anträgen gemäß den auf den Inseln geltenden Verfahren Entscheidungen gefällt, davon 12 581 zur Zulässigkeit und 5223 zur Begründetheit.

(13)

     Diese Gesamtzahl schließt zweitinstanzliche Entscheidungen zur Aufhebung erstinstanzlicher Unzulässigkeitsentscheidungen und zur Zuerkennung des Flüchtlingsstatus ein.

(14)

     Diese Gesamtzahl schließt keine zweitinstanzlichen Entscheidungen zur Aufhebung erstinstanzlicher Unzulässigkeitsentscheidungen oder zur Zuerkennung des Flüchtlingsstatus ein.

(15)

     Zehn davon sind bei der Rechtsbehelfsbehörde angestellt und zwölf wurden vom Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen an die Rechtsbehelfsbehörde entsandt.

(16)

     In 1377 Fällen wurden die negativen erstinstanzlichen Entscheidungen bestätigt, in 16 Fällen wurde die erstinstanzliche Entscheidung aufgehoben.

(17)

     Stand: 9. Juni 2017. Da einige Berichte diese Zahlen infrage stellen, bittet die Kommission die griechischen Behörden, die genaue Zahl der sich auf den Inseln und in den Hotspots aufhaltenden Migranten anzugeben. Eine derartige Klarstellung würde bei der Planung und Durchführung helfen.

(18)

     Irreguläre Migranten, die einen Asylantrag in einem der Aufnahme- und Identifizierungszentren gestellt haben, dürfen zu jedem beliebigen Zeitpunkt bis zu fünf Tage, nachdem der Asyldienst sie von der ablehnenden Entscheidung zu ihrem Asylantrag (erstinstanzliche Asylentscheidung) in Kenntnis gesetzt hat, einen Antrag auf unterstützte freiwillige Rückkehr und Reintegration stellen. Die Möglichkeit der unterstützten freiwilligen Rückkehr und Reintegration steht – unabhängig von dem oben genannten Stichtag – auch Migranten offen, die für eine Rückkehr in die Türkei vorgeschlagen wurden, deren Aufnahme die Türkei jedoch abgelehnt hat. Diejenigen Asylbewerber, die bereits vor Einführung des Stichtags von einer ablehnenden erstinstanzlichen Asylentscheidung unterrichtet worden waren, erhielten die Möglichkeit, bis zum 9. April einen Antrag im Rahmen des Programms für die unterstützte freiwillige Rückkehr und Reintegration zu stellen.

(19)

     Darüber hinaus hat Norwegen seit dem 4. April 2016 bisher 563 Syrer aus der Türkei neu angesiedelt. Obwohl Norwegen die Standardverfahren für die mit der Türkei vereinbarte Neuansiedlung im Rahmen der 1:1-Regelung anwendet, wird die Zahl der Neuansiedlungen in Norwegen im Rahmen der 1: 1-Regelung nicht mit der Zahl der aus Griechenland rückgeführten Syrer verrechnet.

(20)

     COM(2017) 212 final vom 12. April 2017, COM(2017) 260 final vom 16. Mai 2017 und COM(2017) 330 final vom 13. Juni 2017.

(21)

     Bei diesen Operationen sind 2500 Personen, 65 Boote der Küstenwache, zwei Rettungsboote, zehn Hubschrauber und drei Starrflügelflugzeuge im Einsatz.

(22)

     Verordnung (EU) Nr. 2017/371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 1. März 2017 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (Überarbeitung des Aussetzungsmechanismus).

(23)

     Im Einklang mit den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung werden die Mittel in Tranchen und nur bei Abschluss der Projekte vollständig ausgezahlt. Um einen besseren Überblick über die Maßnahmen der Fazilität zu bieten, können Standort und erwartete Ergebnisse der jeweiligen Projekte über eine interaktive Landkarte abgerufen werden: http://ec.europa.eu/enlargement/news_corner/migration/index_en.htm.

(24)

     Die humanitäre Hilfe im Rahmen der Fazilität erfolgt im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften über humanitäre Hilfe und den im Europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe festgelegten Grundsätzen.

(25)

     Dies stellt auch die erste Infrastruktur-Leistung im Gesundheitswesen im Rahmen der Fazilität und ein gutes Beispiel für die gleichzeitige Bereitstellung von Unterstützung im Rahmen der nichthumanitären und der humanitären Komponente der Fazilität dar, wobei die operativen Kosten des Baus der Klinik und ihre Ausrüstung aus der ersten und die Ausbildung und Qualifizierung der syrischen Ärzte aus der zweiten Komponente finanziert werden.

(26)

     Die wichtigsten Änderungen betreffen einen Wechsel des Durchführungspartners im Bereich der kommunalen Infrastruktur, die Aufnahme einer Bestimmung für den Bau von Fertigbau-Schulen und eines zusätzlichen Krankenhauses und eine Neudefinition der Art der sozioökonomischen Unterstützung, wobei der Schwerpunkt auf die Integration in den Arbeitsmarkt und Beschäftigungsmöglichkeiten von Flüchtlingen gelegt wird.

(27)

     Die Kommission hat ihren Vorschlag für die Verhandlungsrichtlinien im Dezember 2016 angenommen.

(28)

     Internationale Konferenz in Brüssel zum Thema „Unterstützung der Zukunft Syriens und der Region“ vom 5. April 2017, ausgerichtet von der EU und unter gemeinsamem Vorsitz der EU, der Vereinten Nationen, Deutschland, Katar, Kuwait, Norwegen und dem Vereinigten Königreich.

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Straßburg, den 13.6.2017

COM(2017) 323 final

ANHANG

zum

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

Sechster Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei


Gemeinsamer Aktionsplan zur Umsetzung der Erklärung EU-Türkei

Prioritäre Maßnahmen

Aktueller Stand und noch ausstehende Maßnahmen 1

Aufstockung des für die Bearbeitung von Asylanträgen zuständigen Personals auf den Inseln

Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) sorgt für die Erhöhung der Zahl der auf die Inseln entsandten Sachbearbeiter bzw. Dolmetscher auf jeweils 100; der griechische Asyldienst erhöht die Zahl seiner Mitarbeiter auf den Inseln ebenfalls auf 100.

Seit dem 9. Juni kommen auf den Inseln 85 EASO-Sachbearbeiter und 97 EASO-Dolmetscher zum Einsatz. Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, sich noch stärker darum zu bemühen, die Zielvorgabe von 100 EASO-Sachbearbeitern, die auf den Inseln eingesetzt werden, zu erreichen und dauerhaft einzuhalten (im März 2017 lag die Anzahl bei 107 Sachbearbeitern).

117 Mitglieder des griechischen Asyldienstes befinden sich derzeit auf den Inseln im Einsatz.

Bearbeitung der Familienzusammenführungen auf der Grundlage der Dublin-Verordnung

Der griechische Asyldienst prüft auf Einzelfallbasis und unter uneingeschränkter Achtung des Artikels 7 der EU-Grundrechtecharta die Anwendung des Unzulässigkeitsverfahrens im Zusammenhang mit Dublin-Familienzusammenführungen im Hinblick auf eine mögliche Rückkehr in die Türkei, sofern er vom EASO und den Mitgliedstaaten einschlägige Informationen erhalten hat.

Der griechische Asyldienst hat eine Rechtsvorschrift ausgearbeitet, die die Möglichkeit schafft, Asylbewerber, die eine Familienzusammenführung im Rahmen der Dublin-III-Verordnung beantragen, nicht vom Grenzverfahren auszunehmen. Die Übermittlung des entsprechenden Entwurfs an das Parlament steht aus.

Parallel dazu hat das EASO eine zweite Anfrage an die Mitgliedstaaten gerichtet, die dem griechischen Asyldienst mehr Informationen über Familienzusammenführungen aus der/in die Türkei und die von den Antragstellern zur Anwendung dieses Verfahrens verlangten Unterlagen bereitstellen sollen.

Bearbeitung der Fälle besonderer Schutzbedürftigkeit

Der griechische Asyldienst prüft auf Einzelfallbasis und unter uneingeschränkter Achtung der Artikel 6 und 7 der EU-Grundrechtecharta die Anwendung des Unzulässigkeitsverfahrens im Zusammenhang mit Antragstellern, die besonderen Schutz benötigen, im Hinblick auf deren mögliche Rückkehr in die Türkei, sofern er vom EASO die für diese Prüfung erforderlichen einschlägigen Informationen erhalten hat, insbesondere in Bezug auf den Umgang mit schutzbedürftigen Personen in der Türkei.

Der griechische Asyldienst vertritt die Auffassung, dass schutzbedürftige Gruppen vom Grenzverfahren ausgenommen bleiben sollten und verweist diesbezüglich auf die einschlägigen Bestimmungen der Asylverfahrensrichtlinie sowie die Tatsache, dass die Prüfung von Asylanträgen schutzbedürftiger Personen im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach anwendbarem nationalen Recht die für schutzbedürftigen Gruppen anzuwendenden besonderen Verfahrensgarantien (z. B. objektive Unzulänglichkeit der medizinischen und psychiatrischen Dienste) nicht hinreichend gewährleistet.

Allerdings teilt der griechische Asyldienst mit, dass für einige schutzbedürftige Antragsteller die Zulässigkeit – unter Einhaltung der Fristen des regulären Verfahrens – auf den Inseln geprüft werden könnte, sobald die verschiedenen Kategorien der Schutzbedürftigkeit genauer definiert sind und der griechische Registrierungs- und Identifizierungsdienst die Schutzbedürftigkeit mithilfe eines standardisierten Formats bewertet, das konkrete Angaben zum medizinischen Profil des Antragstellers liefern wird.

Der griechische Registrierungs- und Identifizierungsdienst und das griechische Gesundheitsministerium werden eine endgültige Fassung des Formats für die Schutzbedürftigkeit erstellen, das in Kürze bei der Überprüfung der Schutzbedürftigkeit verwendet werden wird.

Beschleunigung der Befragungen und Verfahren für die Prüfung von Asylanträgen

Der griechische Asyldienst führt mit Unterstützung des EASO die Unterscheidung nach Fallkategorien sowie Hilfsmittel für die Befragung und Entscheidungsfindung ein. Der griechische Aufnahme- und Identifizierungsdienst wird mit der Unterstützung des EASO weiterhin Migranten mit den erforderlichen Informationen versorgen. Die Behörden sorgen dafür, dass die vorgesehenen Konsequenzen einer etwaigen Verweigerung der Zusammenarbeit im Asylverfahren strenger durchgesetzt werden. Die griechischen Behörden verkürzen mit Unterstützung des EASO die Zeitspanne zwischen der Äußerung des Asylwunsches und der Einreichung des Asylantrags.

Instrumente zur Unterstützung der Asylverfahren:

Das EASO hat dem griechischen Asyldienst am 31. März die endgültige Fassung der Standardverfahren für das Grenzverfahren zusammen mit einem aktualisierten Format für Befragungen (gemeinsame Befragung), die Schutzbedürftigkeitsbewertung und abschließende Bemerkungen übermittelt.

Gemeinsame Befragungen von Migranten aus Ländern mit hoher Asylanerkennungsrate finden derzeit in allen regionalen Asylstellen/Asylstellen statt.

Das EASO hat drei Dokumente mit allgemeinen Leitlinien für die Durchführung von Befragungen der drei wichtigsten Nationalitäten außer Syrern (d. h. Personen aus Pakistan, dem Irak und Afghanistan) erstellt und dem griechischen Asyldienst zur Verfügung gestellt.

Informationen für Migranten:

Die Informationsstelle auf Lesbos ist seit dem 22. Mai nach mehrmonatiger Pause aufgrund von Bauarbeiten im Moria-Hotspot wieder in Betrieb. Die Informationsstelle auf Chios hat ihre Arbeit Ende September 2016 aufgenommen. Beide Stellen leisten gute Arbeit und bieten den Menschen in den Hotspots Zugang zu wichtigen Informationen.

Auf Samos, Kos und Leros muss der griechische Aufnahme- und Identifizierungsdienst so bald wie möglich ähnliche Dienste anbieten.

Zeitspanne zwischen der Äußerung des Asylwunsches und der Einreichung des Asylantrags:

Die durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Äußerung des Asylwunsches und der tatsächlichen Einreichung des Asylantrags beträgt aktuell in keinem Hotspot mehr als zwei Wochen.

Verweigerung der Zusammenarbeit im Asylverfahren:

Die Ausgabe automatisierter Berichte für die relevanten Stellen ermöglicht jetzt eine Umsetzung der vorgesehenen Konsequenzen einer Verweigerung der Zusammenarbeit im Asylverfahren (siehe Abschnitt „Verringerung des Risikos, dass Personen untertauchen“).

Beibehaltung und weitere Beschleunigung des Verfahrens zur Prüfung der Begründetheit von Asylanträgen von Antragstellern aus Herkunftsländern mit geringer Anerkennungsquote.

Die Fertigstellung der Standardverfahren für das oben genannte Grenzverfahren wird die Planung weiter verbessern und die Bearbeitung beschleunigen. Darüber hinaus fand am 12. Mai ein gemeinsames operatives Treffen zwischen dem EASO und dem griechischen Asyldienst statt, bei dem über verschiedene prozessuale Fragen, einschließlich Fragen der Planung und des Tempos der Bearbeitung, gesprochen wurde.

Verbesserung der Sicherheitsvorkehrungen auf den Inseln

Die griechische Polizei baut die Rund-um-die Uhr-Präsenz von Polizeibeamten in den Hotspots aus. Der griechische Aufnahme- und Identifizierungsdienst verstärkt mit Unterstützung der griechischen Polizei die Kontrollen an den Eingängen der Hotspots und die Patrouillen in den Hotspots und verbessert die Sicherheitsinfrastruktur. Die griechische Polizei erstellt und erprobt in Zusammenarbeit mit dem griechischen Aufnahme- und Identifizierungsdienst Sicherheits- und Evakuierungspläne für die Hotspots. Der griechische Aufnahme- und Identifizierungsdienst verstärkt die Sicherheitsinfrastruktur der Hotspots. Die griechischen Behörden sorgen weiterhin für sichere Bereiche für schutzbedürftige Gruppen.

Auf Leros und Kos sind Einheiten der Bereitschaftspolizei nun außerhalb der Hotspots im Einsatz.

Auf Lesbos nehmen griechische Polizeibeamte Sicherheitskontrollen an den Eingängen des Hotspots vor und führen Patrouillen durch.

Nichtsdestotrotz würde eine höhere Anzahl griechischer Polizeibeamte die Kontrolle der Ein-/Ausgänge und die Patrouillen innerhalb der Hotspots verbessern helfen. Der griechische Aufnahme- und Identifizierungsdienst prüft in Zusammenarbeit mit dem EASO Möglichkeiten für die Einführung elektronischer Ein- und Ausgangskontrollsysteme in allen Hotspots.

Auch die Überwachung und Sicherheit in den Bereichen, die in den Hotspots für unbegleitete Minderjährige ausgewiesen sind, muss – insbesondere auf Samos – verbessert werden.

Die griechische Polizei hat Evakuierungspläne für alle Inseln fertiggestellt. Diese werden der Kommission zur amtlichen Übersetzung übermittelt und danach an die wichtigsten Akteure auf den Inseln verteilt.

Benennung ständiger Koordinatoren für die Hotspots

Die griechischen Behörden benennen ständige Koordinatoren und legen Standardverfahren für die Hotspots fest.

Die ständigen Koordinatoren wurden am 18. Februar offiziell eingesetzt und haben am 20. Februar 2017 offiziell ihre Arbeit aufgenommen.

Nach Konsultation der beteiligten Stellen wurde der Entwurf von Standardverfahren fertig gestellt und wird nach der Übersetzung an alle betroffenen Akteure weitergeleitet.

Erhöhung der Zahl der Rechtsbehelfsausschüsse

Derzeit sind 12 Rechtsbehelfsausschüsse im Einsatz, die durch einen Ausschuss, der diese Aufgaben stellvertretend übernimmt, ergänzt werden.

Erhöhung der Zahl pro Rechtsbehelfsausschuss gefällten Entscheidungen

Die Gesetzesänderung, die die Inanspruchnahme juristischen Beistands bei der Abfassung von Entscheidungsentwürfen gestattet, wurde vom griechischen Parlament am 15. März angenommen und am 29. März im Staatsanzeiger veröffentlicht. Die Rechtsbehelfsausschüsse werden derzeit durch 22 Berichterstatter unterstützt: 10 Mitarbeiter der Rechtsbehelfsbehörde nehmen ihren Aufgaben seit Anfang April wahr, und 12 Berichterstatter wurden vom EASO entsandt und haben ihre Arbeit nach einer entsprechenden Ausbildung Mitte April aufgenommen.

Am 8. Mai bestätigte das Plenum des Staatsrates die Verfassungsmäßigkeit der Rechtsbehelfsausschüsse.

Allerdings ist die Anzahl zweitinstanzlicher Entscheidungen von Rechtsbehelfsausschüssen trotz dieser Entwicklungen nach wie vor gering.

Verringerung der Anzahl der Stufen des Rechtsbehelfs im Rahmen des Asylverfahrens

Die griechischen Behörden prüfen die Möglichkeit, die Anzahl der Stufen des Rechtsbehelfs zu begrenzen.

Nach den jüngsten Entscheidungen des Staatsrates zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit der derzeitigen Zusammensetzung der Rechtsbehelfsausschüsse werden die griechischen Behörden die rechtlichen Möglichkeiten und praktischen Vorteile einer Verringerung der Anzahl der Stufen des Rechtsbehelfs prüfen.

Aufrechterhaltung der Einsätze der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache auf dem erforderlichen Niveau

Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache ist in der Lage, rasch zu reagieren, wenn auf der Grundlage einer genauen Bedarfsbewertung der griechischen Behörden infolge des Anstiegs der Zahl von Rückführungsaktionen zusätzliche Einsätze oder Transportmittel erforderlich sind.

Die Mitgliedstaaten und die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache sind in der Lage, angemessen auf Ersuchen um Einsätze und Transportmittel für laufende Rückführungsaktionen zu reagieren.

Rückführungen per Fähre sind von Lesbos, Chios und Kos aus technisch möglich. Beamte aus dem Einsatzpool der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache für Begleitpersonen bei Rückführungen werden nur auf Lesbos dauerhaft eingesetzt (etwa 50 bis 60). Nach einem offiziellen Ersuchen Griechenlands, das mindestens 21 Arbeitstage vor Beginn der Entsendung/der Maßnahme eingehen muss, können Begleitbeamte für Rückführungen nach Chios und Kos entsandt werden. Zur Gewährleistung einer wirtschaftlichen Verwaltung der zur Verfügung stehenden Ressourcen ist der regelmäßige Einsatz von Begleitbeamten aus den Mitgliedstaaten bei direkten Rückübernahmen von den anderen griechischen Inseln in enger Zusammenarbeit mit den griechischen Behörden und unter Berücksichtigung der Zahl etwaiger Migranten und der erwarteten Häufigkeit der Einsätze sorgfältig zu prüfen.

Der Leiter der Einheit für die Unterstützung von Rückführungen der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache hat am 25. Mai mit der Wiederaufnahmestelle der griechischen Polizei gesprochen, um sich über die künftige Unterstützung des Transports von Migranten von Insel zu Insel zu verständigen.

Verringerung des Risikos, dass Personen untertauchen

Die griechischen Behörden erfassen alle irregulären Migranten in einem klaren und präzisen Registrierungs- und Verfahrensstandsystem, um die Planung und Durchführung von Rückführungsverfahren zu erleichtern, führen ein elektronisches System zur Erfassung des individuellen Verfahrensstands ein und setzen weiterhin aktiv die Gebietsbeschränkungen für Migranten auf den Inseln mit Hotspots durch.

Die griechischen Behörden setzen derzeit Gebietsbeschränkungen für alle neu ankommenden Migranten und Asylbewerber durch, denen folglich nicht gestattet ist, die Insel, auf der sie angekommen sind, zu verlassen.

Automatisierte Berichte, die die IT-Abteilung der griechischen Polizei in Zusammenarbeit mit dem griechischen Asyldienst ausgearbeitet hat, können nun genutzt werden. Die einschlägigen Akteure (griechische Polizei, griechischer Aufnahme- und Identifizierungsdienst, griechischer Asyldienst und EASO) erhalten je nach ihren Aufgaben folgende Berichte: 1) tägliche Liste der geplanten Befragungen, 2) tägliche Liste der Termine für Registrierungen, 3) wöchentliche Liste des Nichterscheinens bei Befragungen, 4) wöchentliche Liste des Nichterscheinens bei Registrierungsterminen, 5) tägliche Liste der Entscheidungen im Falle nicht erfolgter Notifikationen, 6) tägliche Liste abschiebbarer Fälle, 7) tägliche Liste eingestellter Fälle und 8) tägliche Liste archivierter Fälle. Eine sinnvolle Nutzung dieser Berichte ermöglicht die rasche Lokalisierung von Migranten, um eine angemessene Weiterverfolgung und den Abschluss des Asylverfahrens sicherzustellen oder gegebenenfalls ein Rückführungsverfahren einzuleiten.

Darüber hinaus arbeitet die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache zusammen mit der griechischen Polizei an der Einführung eines vollelektronischen Systems für die Bearbeitung von Rückführungen.

Intensivierung des Programms für die unterstützte freiwillige Rückkehr und die Reintegration:

Die IOM intensiviert mit EU-Unterstützung Kampagnen zur Förderung der Bereitschaft zur unterstützten freiwilligen Rückkehr und Reintegration unter den Migranten und die griechischen Behörden beseitigen administrative Hindernisse, die einer raschen freiwilligen Rückkehr entgegenstehen.

Der Minister für Migrationspolitik Mouzalas hat am 29. März einen Stichtag für die Anwendung des Programms für die unterstützte freiwillige Rückkehr und Reintegration auf den Inseln festgesetzt. Dem zufolge verfügen Asylbewerber, die erstinstanzlich einen abschlägigen Bescheid erhalten haben, künftig über eine Frist von fünf Tagen für die Beantragung der unterstützten freiwilligen Rückkehr und Reintegration (dieser Antrag kann bis zum Stichtag jederzeit gestellt werden). Nach Verstreichen des Stichtags gibt es keine Möglichkeit zur Beantragung der unterstützten freiwilligen Rückkehr und Reintegration, es sei denn, der Migrant wird für eine Rückführung in die Türkei vorgeschlagen und abgelehnt.

Seit Anfang 2017 wurden durchschnittlich rund 130 Personen pro Monat im Rahmen des Programms für die unterstützte freiwillige Rückkehr und Reintegration verbracht; im Zeitraum Juni-Dezember 2016 lag diese Zahl monatlich im Durchschnitt bei rund 70 Personen.

Ausstellung von Rückführungsbescheiden in einem früheren Stadium des Rückführungsprozesses

Die griechische Polizei stellt Rückführungsbescheide gleichzeitig mit der Notifikation einer negativen erstinstanzlichen Asylentscheidung aus.

Die griechische Polizei prüft technische und IT-Anpassungen zur Umsetzung der betreffenden Maßnahme.

Schaffung zusätzlicher Aufnahmekapazitäten auf den Inseln und Ausbau der bestehenden Einrichtungen

Die griechischen Behörden schaffen mit Unterstützung der EU zusätzliche Aufnahmekapazitäten und verbessern die vorhandenen Einrichtungen, wo immer möglich in Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden.

Die Arbeiten zur Verbesserung der Unterkünfte in Moria auf Lesbos laufen noch. Die Einebnungsarbeiten sind inzwischen abgeschlossen, und es wurden Unterkünfte, Container und Mehrzweckhallen aufgestellt. Es gibt keine Unterbringung mehr in dürftigen Sommerzelten: Alle Migranten sind in angemessenen Unterkünften untergebracht. Die Kapazitäten in Karatepe sind um weitere 1000 auf nunmehr 1500 verfügbare Plätze erhöht.

Auf Samos wurde die Zahl der provisorischen Zelte seit Februar erheblich verringert; diese wurden durch „Lifeshelters“ ersetzt.

Der jüngste Zustrom von Menschen auf Chios stellt für diese Insel, deren Aufnahmekapazitäten bereits erschöpft sind, derzeit eine Herausforderung dar. Neue Migranten müssen in Zelten am Strand untergebracht werden.

Schaffung ausreichender Kapazitäten für die Ingewahrsamnahme auf den Inseln

Die griechischen Behörden schaffen mit Unterstützung der EU ausreichende Kapazitäten für die Ingewahrsamnahme, wo immer möglich in Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden.

Dank großer Anstrengungen konnten die Kapazitäten der Abschiebeeinrichtungen auf Kos (224 Mitglieder) und in Moria (74 Plätze) erhöht werden.

Auf Kos wurden zusätzliche Fertigkonstruktionen geliefert, die bei voller Nutzung Platz für 500 Personen bieten; die Installation soll im Juli 2017 abgeschlossen werden. Auch die Arbeiten für den Abschiebebereich innerhalb des Hotspots auf Lesbos, der auf 200 Plätze ausgebaut werden soll, schreiten voran und werden voraussichtlich im Juni 2017 abgeschlossen.

Der Abschiebebereich auf Samos, der im oberen Bereich des Hotspots eingerichtet werden soll, dürfte bis Ende Juni 2017 fertig sein.

Für Chios wurde auf politischer Ebene entschieden, die Abschiebeeinrichtung an einem Standort außerhalb der Stadt zu errichten.

Sofern erforderlich, Ergänzung der nationalen AMIF- und ISF-Programme

Die Kommission stellt weiterhin zusätzliche Mittel (Soforthilfe, humanitäre Hilfe usw.) und technische Unterstützung für Griechenland bereit, um die Umsetzung der Erklärung EU-Türkei zu unterstützen, wo dies erforderlich ist.

Die Kommission arbeitet bei der Durchführung des gemeinsam vereinbarten Finanzierungsplans für 2017 eng mit den griechischen Behörden zusammen; etwaige Engpässe werden erforderlichenfalls mit zusätzlichen Mittel angegangen.

(1)

     Eine kurze Zusammenfassung der einschlägigen Maßnahmen ist in Kursivschrift wiedergegeben. Spezifische Einzelheiten sind dem gemeinsamen Aktionsplan im Anhang zum Vierten Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei (COM(2016) 792 final vom 8. Dezember 2016) zu entnehmen.

Top

Straßburg, den 13.6.2017

COM(2017) 323 final

ANHANG

zum

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

Sechster Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei



Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei: zugewiesene/beschlossene, unter Vertrag vergebene und ausgezahlte Vorhaben – Stand 9.6.2017

1,572 Mrd. EUR wurden vertraglich zugewiesen, davon rund 811 Mio. EUR ausgezahlt. Der für die Durchführung nach der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei für humanitäre und nicht humanitäre Maßnahmen zugewiesene Gesamtbetrag beläuft sich auf 2,9 Mrd. EUR.

Finanzierungs-instrument

Name des Antragstellers

Schwerpunktbereich

Beschreibung

Zugewiesener Betrag beschlossen in EUR

Betrag unter Vertrag in EUR

Ausgezahlter Betrag in EUR

ECHO

Humanitärer Durchführungs-plan für die Türkei (HIP) 2017

Vorbehaltlich vom humanitären Partner zu unterbreitender Vorschläge

Humanitäre Hilfe

Restliche vertraglich zu bindende Mittel nach dem Humanitären Durchführungsplan für die Türkei 2017

714 038 000

0

0

ECHO

HIP Türkei 2016 1

Dänischer Flüchtlingsrat

Humanitäre Hilfe

Schutz

Verringerung der Schwachstellen beim Schutz vertriebener Bevölkerungsgruppen durch eine integrierte gemeinschaftsorientierte Schutzlösung

8 000 000

8 000 000

4 000 000

ECHO

HIP Türkei 2016

CARE

Humanitäre Hilfe

Schutz

Minderung von Risiken bei grundlegenden Schutzanliegen der Flüchtlingsbevölkerung mittels gezielter Sensibilisierung, des Ausbaus von Überweisungssystemen und der Bereitstellung eines spezialisierten Schutzbeistands

4 650 000

4 650 000

3 720 000

ECHO

HIP Türkei 2016

World Vision

Humanitäre Hilfe

Schutz

Bereitstellung von Informationen und Schutzbeistand für bedürftige Flüchtlinge und ihre Verweisung an

Schutzdienste

4 000 000

4 000 000

1 200 000

ECHO

HIP Türkei 2016

International Medical Corps (IMC)

Humanitäre Hilfe

Gesundheit, Schutz

Bereitstellung einer lebensrettenden medizinischen Grundversorgung für die schutzbedürftigsten Bevölkerungsgruppen und Stärkung ihrer Widerstandskraft durch psychische und psychologische Unterstützung, Rehabilitationstätigkeiten und Schutzausbau für Überlebende geschlechtsspezifischer Gewalt

8 000 000

8 000 000

2 400 000

ECHO

HIP Türkei 2016

Médecins du monde (MDM)

Humanitäre Hilfe

Gesundheit

Erleichterung des Zugangs zu Gesundheits- und psychosozialen Dienstleistungen für Flüchtlinge

3 000 000

3 000 000

2 400 000

ECHO

HIP Türkei 2016

Weltgesundheits-organisation

Humanitäre Hilfe

Gesundheit

Unterstützung angepasster und kulturell abgestimmter Gesundheitsdienste für syrische Flüchtlinge

10 000 000

10 000 000

8 000 000

ECHO

HIP Türkei 2016

Relief International

Humanitäre Hilfe

Gesundheit

Stärkung des Zugangs zu spezialisierten Gesundheitsdiensten für Flüchtlinge

4 000 000

4 000 000

3 200 000

ECHO

HIP Türkei 2016

Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF)

Humanitäre Hilfe

Schulunterricht in Notsituationen

Bereitstellung an bestimmte Bedingungen geknüpfter Geldzuweisungen für Bildungsleistungen mit dem Ziel, Einschulung und Unterrichtsteilnahme von Flüchtlingskindern zu verbessern

34 000 000

34 000 000

27 200 000

Finanzierungs-instrument

Name des Antragstellers

Schwerpunktbereich

Beschreibung

Zugewiesener Betrag beschlossen in EUR

Betrag unter Vertrag in EUR

Ausgezahlter Betrag in EUR

ECHO

HIP Türkei 2016

Mercy Corps

Schutz humanitärer Hilfe

Bereitstellung von Schutzbeistand für Flüchtlinge und Asylsuchende

5 000 000

5 000 000

4 000 000

ECHO

HIP Türkei 2016

Welternährungs-programm

Humanitäre Hilfe

Grundbedürfnisse

Beim „Sozialen Sicherheitsnetz für Notsituationen“ (Emergency Social Safety Net – ESSN) handelt es sich um ein Mehrzweck-Bargeldüberweisungssystem zur Handhabung der alltäglichen Bedürfnisse von Flüchtlingen.

348 000 000

348 000 000

278 400 000

ECHO

HIP Türkei 2016

Dänischer Flüchtlingsrat

Humanitäre Hilfe

Schutz, Gesundheit

Proaktive Maßnahmen zur Verhinderung sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt im Südosten der Türkei

1 000 000

1 000 000

800 000

ECHO

HIP Türkei 2016

Diakonie

Humanitäre Hilfe

Schutz und Vorbereitung auf den Winter

Verbesserter Zugang zu wirksamen Dienstleistungen und Schutz bedürftiger Menschen

4 000 000

4 000 000

3 200 000

ECHO

HIP Türkei 2016

International Medical Corps

Humanitäre Hilfe

Gesundheit

Bereitstellung einer lebensrettenden medizinischen Versorgung und eines Schutzumfelds für bedürftige Flüchtlinge

3 500 000

3 500 000

1 750 000

ECHO

HIP Türkei 2016

Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF)

Humanitäre Hilfe

Kinderschutz, Vorbereitung auf den Winter, Grundbedürfnisse

Verbesserter Zugang zu Schutz und Unterstützung bei der Abdeckung der Grundbedürfnisse von bedürftigen Flüchtlingskindern und -familien

8 000 000

8 000 000

6 400 000

ECHO

HIP Türkei 2016

Federation Handicap

Humanitäre Hilfe

Gesundheit, Schutz

Verbesserter Zugang zu inklusiven und qualitativ hochwertigen Diensten für die schutzbedürftigsten Flüchtlinge, einschließlich Menschen mit Behinderungen (Izmir und Istanbul/Stadt)

2 500 000

2 500 000

2 000 000

ECHO

HIP Türkei 2016

Concern Worldwide

Humanitäre Hilfe

Schulunterricht in Notsituationen, Schutz

Antwort auf humanitäre Notsituationen für syrische Flüchtlinge

3 000 000

3 000 000

2 400 000

ECHO

HIP Türkei 2016

Hohes Flüchtlings-kommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR)

Humanitäre Hilfe

Schutz

Bereitstellung von Schutz und nachhaltigen Lösungen für Flüchtlinge und Asylsuchende

35 000 000

35 000 000

28 000 000

ECHO

HIP Türkei 2016

Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA)

Humanitäre Hilfe

Schutz, Gesundheit

Unterstützung für die schutzbedürftigsten Flüchtlingsfrauen und -mädchen beim Zugang zu Diensten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit (SRH) und sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt (SGBV)

9 000 000

9 000 000

7 200 000

ECHO

HIP Türkei 2016

Internationale Organisation für Migration (IOM)

Humanitäre Hilfe

Vorbereitung auf den Winter, Spezial- und Grundbedürfnisse, Schutz, Schulunterricht in Notsituationen

Verbesserter Schutz mittels besserer Abdeckung der Grundbedürfnisse, Unterstützung des Zugangs zu Bildung und integrierter Dienstleistungserbringung

8 000 000

8 000 000

6 400 000

ECHO

HIP Regional Syria Crisis 2

Welternährungs-programm

Humanitäre Hilfe

Sicherheit und Existenzsicherung

Lebensmittelhilfe für bedürftige Syrier, die in Aufnahmegemeinschaften leben, und derzeit in Lagern lebende Begünstigte

40 000 000

40 000 000

32 000 000

Finanzierungs-instrument

Name des Antragstellers

Schwerpunktbereich

Beschreibung

Zugewiesener Betrag beschlossen in EUR

Betrag unter Vertrag in EUR

Ausgezahlter Betrag in EUR

ECHO

HIP Regional Syria Crisis

Diakonie

Humanitäre Hilfe

Schutz, Lebensmittelsicherheit\Existenz-sicherung

Mehrzweck-Bargeldzuwendungen und Schutz von nicht in Lagern untergebrachten Flüchtlingen und neuen Flüchtlingen

5 500 000

5 500 000

4 400 000

ECHO

HIP Regional Syria Crisis

GOAL

Humanitäre Hilfe

Gesundheit, Schutz

Verhinderung der Verschlechterung der Gesundheit und des Wohlbefindens syrischer Flüchtlinge und marginalisierter Migranten und Stärkung ihres Schutzes

1 500 000

1 500 000

1 200 000

ECHO

HIP Regional Syria Crisis

Dänischer Flüchtlingsrat

Humanitäre Hilfe

Schutz

Schutz syrischer Flüchtlinge und marginalisierter Migranten

4 500 000

4 500 000

3 600 000

ECHO

HIP Regional Syria Crisis

World Vision

Humanitäre Hilfe

Schutz

Bereitstellung von lebensrettender Nahrung und Bedarfsartikeln sowie Unterstützung beim Schutz bedürftiger Flüchtlinge und Aufnahmefamilien

2 000 000

2 000 000

1 600 000

ECHO

HIP Regional Syria Crisis

Weltgesundheits-organisation

Humanitäre Hilfe

Gesundheit/ Ausbildung

Unterstützung angepasster und kulturell abgestimmter Gesundheitsdienste für syrische Flüchtlinge

2 000 000

2 000 000

1 600 000

ECHO

HIP Regional Syria Crisis

International Medical Corps

Humanitäre Hilfe

Gesundheit/Psychische Gesundheit und psychologische Unterstützung/Behinderungen

Unterstützung syrischer Flüchtlinge und bedürftiger Gemeinschaften

3 000 000

3 000 000

1 500 000

ECHO

HIP Regional Syria Crisis

CARE

Humanitäre Hilfe

Schutz, Lebensmittelsicherheit, Informationsmanagement

Bereitstellung dringend benötigter grundlegender humanitärer Hilfe für syrische Flüchtlinge

4 600 000

4 600 000

3 680 000

ECHO

HIP Regional Syria Crisis

Internationale Föderation der Rotkreuzgesellschaften

Humanitäre Hilfe

Schutz, Erziehung, Lebensmittelsicherheit und Grundbedürfnisse

Bereitstellung von Lebensmittelhilfe und Hilfe bei den Grundbedürfnissen und -dienstleistungen sowie Unterstützung im Erziehungsbereich für syrische Flüchtlinge

8 000 000

8 000 000

6 400 000

ECHO

HIP Regional Syria Crisis

Relief International

Humanitäre Hilfe

Gesundheit/Psychische Gesundheit und psychologische Unterstützung/Behinderungen

Umfassende Bereitstellung von Gesundheitsdiensten für syrische Flüchtlinge in Gaziantep und Sanliurfa

2 000 000

2 000 000

1 000 000

ECHO

HIP Regional Syria Crisis

Federation Handicap

Humanitäre Hilfe

Gesundheit/Psychische Gesundheit und psychologische Unterstützung/Behinderungen

Notmaßnahmen für die bedürftigsten syrischen Flüchtlinge

3 000 000

3 000 000

2 400 000

ECHO

HIP Regional Syria Crisis

Deutsche Welthungerhilfe

Humanitäre Hilfe

Schutz, Lebensmittelsicherheit/Existenz-sicherung

Verbesserung der Existenzgrundlagen und des Schutzes syrischer Flüchtlinge durch Mehrzweck-Bargeldkartenhilfe und Fallmanagement

2 600 000

2 600 000

2 080 000

ECHO

HIP Regional Syria Crisis

Mercy Corps Scotland

Humanitäre Hilfe, Schutz, Lebensmittelsicherheit, Wasser-, Sanitär- und Hygieneversorgung, Unterkunft

Verbesserung des geschützten Umfelds mit angepasster Hilfe für die Flüchtlinge, die niedergelassen, erreichbar, umherreisend oder Opfer fehlgeschlagener Überfahrten über das Meer sind

3 000 000

3 000 000

2 400 000

ECHO

HIP Regional Syria Crisis

Internationale Organisation für Migration (IOM)

Humanitäre Hilfe

Schutz, Informationsmanagement

Humanitäre Hilfe für bedürftige Syrier und andere Flüchtlinge sowie auf See geretteter Migranten

1 900 000

1 900 000

1 520 000

ECHO

HIP Regional Syria Crisis

Médecins du monde (MDM)

Humanitäre Hilfe

Gesundheit/Psychische Gesundheit und psychologische Unterstützung

Bereitstellung von Gesundheitsdiensten für Flüchtlinge und Migranten

3 000 000

3 000 000

2 400 000

Finanzierungs-instrument

Name des Antragstellers

Schwerpunktbereich

Beschreibung

Zugewiesener Betrag beschlossen in EUR

Betrag unter Vertrag in EUR

Ausgezahlter Betrag in EUR

ECHO

HIP Regional Syria Crisis

Concern Worldwide

Humanitäre Hilfe

Lebensmittelsicherheit und Existenzsicherung

Antwort auf humanitäre Notsituationen für syrische Flüchtlinge

3 400 000

3 400 000

2 720 000

Zwischensumme humanitäre Hilfe

1 306 688 000

592 650 000

463 170 000

Regionaler Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die Syrienkrise (EUTF) 3

Verschiedene

Bildung, Gesundheit und sozioökonomische Unterstützung

Beiträge aus IPA-Sondermaßnahme 4 März 2016 (55 Mio. EUR), IPA- Sondermaßnahme Juli 2016 (250 Mio. EUR), Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) (10 Mio. EUR) und ECHO (3 Mio. EUR)

318 000 000

99 235 336

50 996 218

Instrument für Heranführungs-hilfe (IPA)

Sonder-maßnahme April 2016

Türkische Generaldirektion für Migrationssteuerung (DGMM)

Migrationssteuerung: Unterbringung, Transfers, Gesundheit

Unterstützung von Migranten bei ihrer Rückkehr aus Griechenland in die Türkei - Abdeckung von Aufwendungen für Nahrung, Gesundheitsfürsorge, Transport und Unterbringung zurückgekehrter Migranten seit dem 4. April 2016

60 000 000

60 000 000

12 000 000

IPA

Sonder-maßnahme Juli 2016

Türkisches Ministerium für nationale Bildung

Bildung

Zugang für fast eine halbe Million syrischer Kinder zu Bildung

300 000 000

300 000 000

90 000 000

IPA

Sonder-maßnahme Juli 2016

Türkisches Gesundheitsministerium

Gesundheit

Bereitstellung des Zugangs von zwei Millionen Flüchtlingen zur medizinischen Grundversorgung und bis zu einer Million Flüchtlingen zur rehabilitativen psychologischer Betreuung

300 000 000

300 000 000

120 000 000

IPA

Sonder-maßnahme Juli 2016

Europäische Investitionsbank (EIB), Weltbank (WB), International Finanz-Corporation, Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Sozioökonomische Unterstützung

Sondermaßnahme Juli 2016

100 000 000

0

0

IPA

Sonder-maßnahme Juli 2016

Europäische Investitionsbank (EIB), Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

Kommunale Infrastruktur

Sondermaßnahme Juli 2016

200 000 000

0

0

IPA

Sonder-maßnahme Juli 2016

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Bildung

Infrastruktur

Bau und Ausstattung neuer Schulen in Gegenden mit einer hohen Konzentration syrischer Flüchtlinge

50 000 000

50 000 000

15 000 000

IPA

Sonder-maßnahme Juli 2016

World Bank

Bildung

Infrastruktur

Bau und Ausstattung neuer Schulen in Gegenden mit einer hohen Konzentration syrischer Flüchtlinge

150 000 000

150 000 000

53 000 000

Finanzierungs-instrument

Name des Antragstellers

Schwerpunktbereich

Beschreibung

Zugewiesener Betrag beschlossen in EUR

Betrag unter Vertrag in EUR

Ausgezahlter Betrag in EUR

IPA

Sonder-maßnahme Juli 2016

Entwicklungsbank des Europarates

Gesundheit

Infrastruktur

Sondermaßnahme Juli 2016

40 000 000

0

0

IPA

Sonder-maßnahme Juli 2016

Verschiedene Internationale Finanzinstitutionen (IFI)

Projektvorbereitungsfazilität

Sondermaßnahme Juli 2016

25 000 000

0

0

IPA-Unterstützungsmaßnahmen-fazilität

Verschiedene Dienste für Überwachung und Bewertung, Audit und Kommunikation

Unterstützungsmaßnahme

Unterstützungsmaßnahme

14 300 000

0

0

Zu Stabilität und Frieden beitragendes Instrument

Internationale Organisation für Migration (IOM)

Migrationssteuerung

Ausbau der Kapazitäten der türkischen Küstenwache bei Such- und Rettungsmaßnahmen

20 000 000

20 000 000

7 240 198

Zwischensumme nicht humanitäre Hilfe

1 577 300 000

979 235 336

348 236 416

INSGESAMT

2 883 988 000 5

1 571 885 336 6

811 406 416 7

Zugewiesene/beschlossene, unter Vertrag vergebene und ausgezahlte Beträge nach Schwerpunktbereich: 

 

Regionaler Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die Syrienkrise (EUTF) 8 im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei

Name des Antragstellers

Schwerpunktbereich

Beschreibung

in EUR zugewiesener/beschlossener Betrag

Betrag unter Vertrag in EUR

in EUR ausgezahlter Betrag

Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF)

Bildung

Unterstützung der Ausbildung syrischer Flüchtlingskinder

36 950 286

36 950 286

33 255 257

Deutscher Akademischer Austauschdienst

(DAAD)

Bildung

Hochschulbildung

Schaffung von Möglichkeiten und Perspektiven für syrische Flüchtlinge in der Hochschulbildung und weiterführenden Bildung (Stipendien, auf Studiennachweisen basierte Kurse, persönliche und virtuelle Ausbildung und Sprachkurse)

2 700 000

2 700 000

1 500 000

Search for Common Ground

Sozioökonomische Unterstützung und Infrastruktur

Existenzsicherung, Sozialleistungen

Unterstützung der Existenzsicherung und Förderung der sozialen Stabilität zwischen syrischen Flüchtlingen und Aufnahmegemeinschaften

569 566

569 566

250 000

Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GiZ)

Sozioökonomische Unterstützung und Infrastruktur

Existenzsicherung, Kapazitätsaufbau, Gemeinschaftszentren

Ausbau der Widerstandsfähigkeit von Ländern, die Flüchtlinge aufnehmen, im Bereich Bildung und Soziales

18 207 812

18 207 812

4 741 960

Stichting SPARK

Bildung

Hochschulbildung

Bereitstellung von Hochschul- und Berufsausbildung sowie Fernunterricht

5 969 655

5 969 655

1 791 819

Dänisches Rotes Kreuz

Gesundheit und sozioökonomische Unterstützung

Verbesserung des Wohlbefindens, der Widerstandsfähigkeit und der friedlichen Koexistenz schutzbedürftiger Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften

34 838 017

34 838 017

9 457 182

Concern Worldwide

Bildung und sozioökonomische Unterstützung

Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Integration schutzbedürftiger syrischer Flüchtlinge mittels Unterstützung im Bereich Bildung und Existenzsicherungsmöglichkeiten

17 280 000

0

0

World Vision

Bildung

Hochschulbildung

Verstärkte Beteiligung und gleichberechtigter Zugang zur weiterführenden und höheren Bildung für schutzbedürftige syrische Flüchtlinge

3 902 451

0

0

Médecins du monde (MDM)

Gesundheit

Gewährleistung des Zugangs zu Gesundheitsdiensten für Flüchtlinge, Migranten und Aufnahmegemeinschaften

30 000 000

0

0

Zwischensummen

150 417 787

99 235 336

50 996 218

Verbleibende Mittel, die nach Genehmigung durch die türkischen Behörden zuzuweisen sind

167 582 213

0

0

GESAMTBETRAG (Teil der oben genannten Gesamtsumme)

318 000 000

99 235 336

50 996 218

(1)

  http://ec.europa.eu/echo/sites/echo-site/files/hip_turkey_2016.pdf

(2)

     Die humanitäre Finanzierung im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei stand ursprünglich ebenfalls nach der HIP Syria Regional Crisis 2015 Fassung 4 und der HIP Syria Regional Crisis 2016 Fassung 1 zwecks Durchführung ab dem 1. Januar 2016 zur Verfügung: http://ec.europa.eu/echo/files/funding/decisions/2016/HIPs/HIP%20V2%20FINAL.pdf  

(3)

     Für eine Aufschlüsselung nach Vorhaben siehe gesonderte nachfolgende Tabelle.

(4)

     In der Verordnung (EU) Nr. 236/2014 sind die Regeln und Bedingungen für Sondermaßnahmen nach dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA II) festgelegt. Mit diesen Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass die einschlägige Finanzierung auf allgemeine und spezifische Ziele beschränkt wird, die in den Durchführungsbeschlüssen der Kommission festgelegt sind. 

(5)

     Einschließlich Beiträge, für die die Kommission einen Finanzierungsbeschluss verabschiedet hat, für die aber noch keine Mittelbindung getroffen wurde.

(6)

     Einschließlich vom Regionalen Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die Syrien-Krise (EUTF) in Vorwegnahme aus dem EU-Haushalt eingebundener Mittel ('Vorvertrag'). Aus dem EU-Haushalt übertragene (zugewiesene) Mittel, die vom EUTF noch nicht abgerufen wurden, sind nicht erfasst.

(7)

     Einschließlich Auszahlungen im Rahmen vom EUTF durchgeführter Vorhaben, die im EU-Haushalt noch nicht verbucht sind.

(8)

     Für weitere Informationen über den Regionalen Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die Syrienkrise siehe: http://ec.europa.eu/enlargement/neighbourhood/countries/syria/madad/index_en.htm

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