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Document 52016DC0810

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Jahresbericht 2016 über die Anwendung der Instrumente der Europäischen Union für die Finanzierung des auswärtigen Handelns im Jahr 2015

COM/2016/0810 final

Brüssel, den 19.12.2016

COM(2016) 810 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Jahresbericht 2016 über die Anwendung der Instrumente der Europäischen Union für die Finanzierung des auswärtigen Handelns im Jahr 2015

{SWD(2016) 456 final}


GLOBALES ENGAGEMENT

Im Jahr 2015 sah sich Europa mit neuen und sich weiter verändernden globalen Herausforderungen konfrontiert. Die Europäische Union (EU) hat unter Einsatz aller ihr zur Verfügung stehenden Kooperationsinstrumente in einer Vielzahl von Bereichen – von Diplomatie und Sicherheit über Finanzen und Handel bis hin zu Entwicklungshilfe und humanitärer Hilfe – umfassend und zeitnah auf diese Herausforderungen reagiert

Während des gesamten Jahres spielte die EU weiterhin eine führende Rolle bei den internationalen Bemühungen zur Bewältigung von Krisen – insbesondere in der Ukraine, Syrien, Irak und Libyen. Zudem bemühte sich die EU gemeinsam mit ihren internationalen Partnern unermüdlich um Bekämpfung der Aktivitäten von Da’esh.

Im Jahr 2015 waren die EU und ihre Mitgliedstaaten nach wie vor der weltweit größte Geber von Entwicklungshilfe. Durch die weltweite Förderung europäischer Grundwerte wie Frieden, Sicherheit, nachhaltige Entwicklung, Armutsbekämpfung und Menschenrechte haben sie zur Beseitigung der Grundursachen zahlreicher Krisen beigetragen. 2015 stellte allein die Europäische Kommission mehr als 10,3 Mrd. EUR an öffentlicher Entwicklungshilfe (ODA) bereit. Im Laufe des Jahres wurde der 11. Europäische Entwicklungsfonds 1 (EEF), der den Zeitraum 2014-2020 abdeckt und mit 30,5 Mrd. EUR ausgestattet ist, voll operationell.

Der weltweite Trend zu immer mehr und immer verheerenderen Natur- und vom Menschen verursachten Katastrophen hat sich 2015 fortgesetzt. Die Europäische Kommission leistete Soforthilfe in Höhe von mehr als 1,4 Mrd. EUR. Diese Hilfe, die mehr als 120 Mio. Menschen in über 80 Ländern zugutekam, umfasst u. a. Nahrungsmittel, Unterkünfte, Schutz, Gesundheitsfürsorge und Versorgung mit sauberem Wasser.

Im Rahmen des Konzepts Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung (PCD) berücksichtigt die EU in allen Politikbereichen, die sich auf die Entwicklungsländer auswirken können, auch entwicklungspolitische Ziele. Im Jahr 2015 veröffentlichte die Kommission den fünften EU-Bericht über Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung 2 , in dem sie auf die Erfolge und die noch verbleibenden Herausforderungen in diesem Bereich auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten einging.

Gestaltung einer gemeinsamen Zukunft: von den MDG zu den SDG - die Agenda 2030

Das Jahr 2015 war von wichtigen Entwicklungen in der internationalen Zusammenarbeit in Bezug auf Armutsminderung, nachhaltige Entwicklung und Verringerung des Katastrophenrisikos geprägt. Es markierte auch das Enddatum für die Verwirklichung der Milleniums-Entwicklungsziele (MDG) und bot eine Gelegenheit für Überlegungen über die erzielten Fortschritte und die noch verbleibenden Herausforderungen.

Die EU spielte eine führende Rolle beim Abschluss einer Reihe zukunftsweisender internationaler Übereinkünfte, die zusammen genommen die Grundlage für eine Neuausrichtung der internationalen Zusammenarbeit und Entwicklung in den nächsten 15 Jahren bilden.

Vom 25. bis 27. September 2015 kam die internationale Gemeinschaft bei den Vereinten Nationen in New York zusammen, um ein neues ambitioniertes und richtungsweisendes Konzept für nachhaltige Entwicklung und Armutsbeseitigung zu verabschieden: „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung 3 . Die Agenda umfasst 17 neue Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDG).

Der UN-Gipfel im September war der Schlusspunkt langwieriger zwischenstaatlicher Verhandlungen, bei denen die EU eine führende Rolle spielte. Das konstruktive Engagement der EU wurde in einer Kommissionsmitteilung über eine globale Partnerschaft 4 und in den anschließenden Schlussfolgerungen des Rates 5 bekräftigt.

Noch vor dem Gipfeltreffen fand im Juli 2015 in Addis Abeba die dritte Konferenz der Vereinten Nationen zur Entwicklungsfinanzierung statt, auf der ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Umsetzung der Agenda 2030 verabschiedet wurde. Mit dem Aktionsplan von Addis Abeba wurde ein neues Modell der nachhaltigen Entwicklung geschaffen, bei dem verantwortungsvolles Regieren im Mittelpunkt steht und das Schwergewicht auf gemeinsamer Verantwortung, dem Vorrang nationalen Handelns (einschließlich der Ressourcenmobilisierung), der Schaffung förderlicher politischer Rahmenbedingungen, der Rolle des Privatsektors und einer Verpflichtung zur Politikkohärenz liegt.

Die öffentliche Entwicklungshilfe wird weiterhin eine wichtige Rolle spielen, und im Mai 2015 ging die EU eine ehrgeizige kollektive Verpflichtung ein, das von den Vereinten Nationen für den Umfang der öffentlichen Entwicklungshilfe festgelegte Ziel (0,7 % des Bruttonationaleinkommens) innerhalb des Zeitrahmens der Agenda 2030 zu verwirklichen. Dazu gehört auch eine spezifische Verpflichtung, kurzfristig den Anteil der am wenigsten entwickelten Länder an der ODA auf 0,15-0,20 % des BNE anzuheben und den Zielwert von 0,20 % ebenfalls innerhalb des Zeitrahmens der Agenda 2030 zu erreichen 6 . Die öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) macht jedoch nur einen kleinen Teil der Entwicklungsfinanzierung aus. Im Einklang mit dem Aktionsplan von Addis Abeba reichen die Maßnahmen der EU über die öffentliche Entwicklungshilfe hinaus und tragen dazu bei, die Entwicklungshilfe mit anderen Bereichen wie Investitionen, Handel, Mobilisierung inländischer Ressourcen und guter Regierungsführung zu verknüpfen.

Auch der Privatsektor wird eine unverzichtbare Rolle bei der erfolgreichen Umsetzung der Agenda 2030 spielen. Die Kommission fördert die Beteiligung des Privatsektors am Entwicklungsprozess seit 2014 auf der Grundlage der Mitteilung „Stärkung der Rolle des Privatsektors im Hinblick auf die Schaffung von inklusivem und nachhaltigem Wachstum in den Entwicklungsländern“ 7 .

Im Jahr 2015 unterstützte die Kommission einen strukturierten Dialog mit dem Privatsektor durch wichtige Veranstaltungen wie das Politische Forum zu Entwicklung, eine Nebenveranstaltung zum Thema Privatsektor im Rahmen der Konferenz über Entwicklungsfinanzierung in Addis Abeba und eine gemeinsam mit den Mitgliedstaaten eingerichtete Expertengruppe.

Katastrophenvorsorge

Im März 2015 nahmen die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen auf der dritten Weltkonferenz für Katastrophenvorsorge den Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge 2015-2030 an, der anschließend von der Generalversammlung der Vereinten Nationen gebilligt wurde. Als erste in einer Reihe von neuen Übereinkünften für die Zeit nach 2015 bildet der Sendai-Rahmen die Grundlage für eine auf Katastrophenvorsorge und Resilienz ausgerichtete Agenda für nachhaltige Entwicklung.

Eine überarbeitete Europäische Nachbarschaftspolitik:

Die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik nahmen eine gemeinsame Mitteilung „Auf dem Weg zu einer neuen Europäischen Nachbarschaftspolitik“ an, in der aufgezeigt wird, wie die EU und ihre Nachbarn noch wirksamere Partnerschaften in der EU-Nachbarschaft aufbauen können. Der neue Strategierahmen ist vor allem auf Stabilisierung ausgerichtet.

Mittelfristige Strategie für die Erweiterungspolitik der EU

Die feste Aussicht auf Mitgliedschaft in der EU dient nach wie vor als Motor für Veränderungen und als Anker der Stabilität und Sicherheit in den Ländern Südosteuropas. Am 10. November 2015 legte die Europäische Kommission eine mittelfristige Strategie für die EU-Erweiterungspolitik vor, die die Amtszeit der jetzigen Kommission abdeckt. Darin werden klare Orientierungen geboten und sowohl der Rahmen als auch die Instrumente für die Unterstützung der betroffenen Länder bei der Bewältigung zentraler Fragen und Anforderungen des Beitrittsprozesses beschrieben.

Nachfolgeregelung zum Cotonou-Abkommen

Die EU und ihre Mitgliedstaaten pflegen seit langem enge Beziehungen zu den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten). Das derzeitige Abkommen mit den 78 AKP-Partnern, das Abkommen von Cotonou, läuft von 2000 bis 2020 und deckt die folgenden Bereiche ab: politische Zusammenarbeit, Entwicklungszusammenarbeit sowie wirtschaftliche und handelspolitische Zusammenarbeit.

Im Jahr 2015 legten die Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik ein gemeinsames Konsultationspapier über die Durchführung des derzeitigen Abkommens und über das mögliche weitere Vorgehen nach 2020 8 vor. Die öffentliche Konsultation endete im Dezember 2015 und die Ergebnisse werden in die künftige Gestaltung dieser wichtigen Partnerschaft einfließen.

Gleichstellung der Geschlechter

Der neue Aktionsplan für die Gleichstellung (GAP) „Veränderung des Lebens von Mädchen und Frauen mithilfe der EU-Außenbeziehungen (2016-2020)“ 9 wurde im Oktober 2015 vom Rat gebilligt. Ziel dieser ehrgeizigen Initiative ist es, die Führungsrolle der Kommission zu stärken und einen strategischen Ansatz zu fördern, bei dem verstärkte Investitionen, verbesserte Koordinierung und gemeinsame Rechenschaftspflicht miteinander verknüpft werden.

EU-Maßnahmen: Gleichstellung der Geschlechter

Rund 6,5 Mrd. EUR aus dem von diesem Bericht abgedeckten Teil des Jahreshaushalts der EU fließen in Maßnahmen, bei denen ein wesentliches oder das Hauptziel in der Förderung der Gleichstellung besteht. Auf der ganzen Welt unterstützt die Kommission eine Reihe von Maßnahmen mit einem direkten Bezug zu Fragen der Geschlechterungleichheit. Dazu zählen Programme zur Beseitigung der weiblichen Genitalverstümmelung, zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, zur Verbesserung des Zugangs von Frauen zu produktiven Ressourcen wie Land sowie zur Verringerung der Kinderheirat.

Nachhaltige Energie und Klimawandel

Im Rahmen ihrer ehrgeizigen Agenda für nachhaltige Entwicklung erkennen die Vereinten Nationen den Klimawandel als „eine der größten Herausforderungen unserer Zeit“ an und stellen fest, dass seine nachteiligen Auswirkungen die Fähigkeit aller Länder untergraben, eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen 10 . Die Agenda 2030 enthält ein besonderes Ziel in Bezug auf dringende Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen.

Auf der Pariser Klimakonferenz (COP21) im Dezember 2015 haben 195 Länder das allererste universelle und für alle teilnehmenden Länder rechtsverbindliche weltweite Klimaschutzübereinkommen unterzeichnet. Im Pariser Übereinkommen 11 wird ein weltweiter Aktionsplan zur Verhinderung eines gefährlichen Klimawandels durch Begrenzung der Erderwärmung auf weniger als 2 °C dargelegt. Die EU spielte eine führende Rolle bei den internationalen Bemühungen um ein derartiges Übereinkommen und teilte bereits im März 2015 als erste große Wirtschaftsmacht seinen beabsichtigten Beitrag zur Erreichung der Ziele des neuen Übereinkommens mit.

Die EU hat sich dazu verpflichtet, in den Jahren 2014-2020 mindestens 20 % ihres Haushalts für Maßnahmen mit einem Bezug zum Klimawandel auszugeben 12 , und eine Verdopplung der biodiversitätsbezogenen Ausgaben für Entwicklungsländer beschlossen.

EU-Maßnahmen: nachhaltige Energie für alle

Energie ist ein wichtiger Motor für inklusives und nachhaltiges Wachstum. Zwischen 2014 und 2020 wird die EU Mittel in Höhe von 3,5 Mrd. EUR mit Mitteln aus anderen Finanzierungsquellen kombinieren, um durch Hebelwirkung Investitionen in nachhaltige Energie in den Partnerländern in Höhe von bis zu 30 Mrd. EUR zu mobilisieren.

Menschenrechte und gute Regierungsführung

Im Juli 2015 bekräftigte die EU ihre politische Verpflichtung zur Umsetzung des 2012 verabschiedeten Strategischen Rahmens für Menschenrechte und Demokratie 13 und verabschiedete einen neuen Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie für den Zeitraum 2015–2019 14 . Mit diesem Aktionsplan werden die allgemeinen Ziele zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte sowie zur Unterstützung demokratischer Prozesse weltweit in konkrete Zielvorgaben und gezielte Maßnahmen umgemünzt.

WELTWEITE MASSNAHMEN

Der enge Zusammenhang zwischen Entwicklung und Migration wurde durch die Aufnahme des Themenkomplexes Migration in die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung bestätigt. In der Agenda 2030 wird zudem die Vertreibung als Schlüsselfaktor genannt, der die jüngsten Entwicklungsfortschritte zunichtezumachen droht.

Auf dem Migrationsgipfel in Valletta im November 2015 kamen die europäischen und afrikanischen Staats- und Regierungschefs im Bemühen zusammen, die Zusammenarbeit zu stärken und auf der Grundlage eines ausgewogenen Ansatzes und im Rahmen einer engen Partnerschaft zwischen Herkunfts-, Transit- und Zielländern die Herausforderungen und Chancen von Migration und Mobilität anzugehen.

Der Nothilfe-Treuhandfonds der EU (1,8 Mrd. EUR) zur Unterstützung der Stabilität und zur Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibungen in Afrika 15 wurde auf dem Gipfel von Valletta ins Leben gerufen. Beim Treuhandfonds handelt es sich um ein flexibles Instrument zur Ergänzung der bisherigen Entwicklungszusammenarbeit der EU in der Region. Im Rahmen dreier regionaler Komponenten (Sahel/Tschadseebecken, Horn von Afrika, Nordafrika) soll er die wirksame Umsetzung der in Valletta eingegangenen Verpflichtungen unterstützen.

Im Jahr 2015 wurden verstärkt Anstrengungen unternommen, um die Länder zu unterstützen, die die Hauptlast der durch den anhaltenden Konflikt in Syrien ausgelösten Flüchtlingskrise tragen. Dazu gehörten u. a. die Aufstockung des regionalen Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die Krise in Syrien und die Ausarbeitung zielgerichteter Kooperationsabkommen („Migrationspakte“) mit Jordanien und Libanon. Der Fonds zählt inzwischen zu den wichtigsten Instrumenten der EU zur Bewältigung der durch Vertreibungen verursachten Krise in der Region.

Der regionale Treuhandfonds der EU steht auch allen anderen internationalen Gebern offen. Durch eine Änderung des Gründungsbeschlusses wurde einerseits klargestellt, dass auch Binnenvertriebene in Irak, die infolge der regionalen Krise geflohen sind, für Hilfe aus Mitteln des Fonds in Betracht kommen, und andererseits mehr Flexibilität im Hinblick auf die Unterstützung betroffener Länder außerhalb der unmittelbaren Nachbarschaft Syriens geschaffen. Dies umfasst auch die Ausweitung der Unterstützung auf Drittländer im westlichen Balkan.

Auf dem EU-Türkei-Gipfel vom 29. November 2015 nahmen die Türkei und die EU eine gemeinsame Erklärung an, die auch einen Plan für die Mobilisierung erheblicher Finanzmittel zur Unterstützung der umfangrechen Bemühungen der Türkei um Aufnahme syrischer Flüchtlinge umfasste. In diesem Zusammenhang richtete die Europäische Kommission die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei ein, die zur Koordinierung der Bereitstellung von 3 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt und aus Beiträgen der Mitgliedstaaten dient.

EU-Maßnahmen: Syrien

Im Rahmen eines Projekts zur Förderung einer frühzeitigen Erholung von der Krise wurde beispielsweise der Zugang zum Schulunterricht für rund zwei Millionen Kinder an 3000 Schulen in sechs Provinzen Syriens (Schuljahr 2013/14 und 2014/2015) verbessert. An 180 Schulen erhielten die Kinder Zugang zu Gesundheitserziehung und psychosozialer Betreuung; 100 Schulen wurden renoviert und 200 000 Kinder bekamen die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Selbstlernprogramm. 1 500 Lehrkräfte wurden in der Arbeit mit Kindern mit besonderen Bedürfnissen geschult.

Migration und Mobilität

Am 13. Mai 2015 nahm die Europäische Kommission die Europäische Agenda für Migration 16  an und legte damit wesentliche Grundsätze und Maßnahmen in diesem Bereich für den Zeitraum 2015-2020 fest. Diese Agenda, die zu den zehn politischen Prioritäten von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker zählt, bietet einen ehrgeizigen und umfassenden Plan für eine bessere Migrationssteuerung, sowohl kurz- als auch längerfristig. Sie beruht auf vier Säulen, nämlich einer starken gemeinsamen Asylpolitik, der Bekämpfung des Menschenhandels und der Prävention irregulärer Migration, einem wirksamen Grenzmanagement an den EU-Außengrenzen und einer neuen Politik im Hinblick auf die legale Migration.

Migration ist ein wichtiges Thema in den Beziehungen der EU zu ihren unmittelbaren Nachbarn, insbesondere im Osten und im Süden, von denen viele entweder Herkunfts- oder Transitländer sind. In diesen Ländern liegt der Schwerpunkt der EU-Hilfe auf Migrationsmanagement, Förderung von Stabilität und Bekämpfung der Ursachen von Migration durch Stärkung der Resilienz gefährdeter Bevölkerungsgruppen sowie auf wirtschaftlicher Entwicklung und besserer Regierungsführung.

Die Migrationsdialoge mit den afrikanischen Partnerländern wurden verstärkt und vertieft, vor allem im Rahmen des Rabat- und des Khartum-Prozesses sowie im Rahmen des Dialogs EU-Afrika über Migration und Mobilität.

Entwicklung, Frieden und Sicherheit

Es kann keine nachhaltige Entwicklung ohne Frieden und Sicherheit und keinen dauerhaften Frieden ohne Entwicklung geben. Die Bewältigung der Herausforderungen im Hinblick auf Sicherheit und Entwicklung erfordert den Einsatz aller Instrumente der EU und ist ein wichtiger Bestandteil des EU-Gesamtkonzepts.

Im Verlauf des Jahrs 2015 arbeitete die EU an einer gemeinsamen Mitteilung über einen EU-weiten Strategierahmen zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors 17 , der einen umfassenden und auf Synergien ausgerichteten Ansatz für kurz- und mittelfristige Maßnahmen wie Missionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) einerseits und langfristige entwicklungspolitische Maßnahmen der EU im Sicherheitsbereich andererseits bieten soll.

2015 wurde auch eine Gemeinsame Mitteilung „Kapazitätsaufbau zur Förderung von Sicherheit und Entwicklung“ 18 angenommen. Kurzfristig werden konkrete Pilotprojekte auf den Weg gebracht; längerfristig werden besondere Politikrahmen und Finanzierungsregelungen für alle relevanten Akteure (sowohl im zivilen als auch im militärischen Bereich) ausgearbeitet werden.

Ende 2015 waren im Rahmen der GSVP 18 zivile und militärische Mission und Operationen der EU zu verzeichnen, darunter zwei militärische Operationen, die 2015 aufgelegt wurden: die EUNAVFOR MED Operation SOPHIA, die einen Beitrag zur Zerschlagung des Geschäftsmodells der Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetze im südlichen zentralen Mittelmeer leistet, und die Operation EUMAM CAR, bei der der Schwerpunkt auf Militärberatung und Unterstützung der Behörden der Zentralafrikanischen Republik liegt.

2015 hat die EU weiterhin in den Ausbau der Kapazitäten in den Bereichen Konfliktprävention und Frühwarnung investiert. Solche Investitionen sind erheblich kostenwirksamer als Interventionen nach dem Ausbruch von Krisen.

EUROPÄISCHES JAHR FÜR ENTWICKLUNG 2015

Unter dem Motto „Unsere Welt, unsere Würde, unsere Zukunft“ erwies sich das Europäische Jahr für Entwicklung 2015 (EYD2015) als eine erfolgreiche Informationskampagne zu aktuellen Themen. Dieses Europäische Jahr, das erstmals außenpolitischen Themen gewidmet war, fand in einer Zeit wichtiger globaler Entscheidungen statt.

Das Europäische Jahr für Entwicklung 2015 trug dazu bei, die europäischen Bürger besser darüber aufzuklären, wie die Hilfe der EU in der ganzen Welt das Leben der Menschen und ihrer Gemeinschaften verändert. Im Rahmen des Europäischen Jahres 2015 fanden in der gesamten EU insgesamt 3 828 Veranstaltungen mit mehr als 1,9 Millionen Teilnehmern statt.

RECHENSCHAFTSPFLICHT UND ERGEBNISSE

Mit jedem Euro, der zur Unterstützung unserer Partnerländer ausgegeben wird, muss die größtmögliche Wirkung erzielt werden. Am 26. März 2015 19 veröffentlichten die Dienststellen der Europäischen Kommission den Internationalen Ergebnisrahmen der EU für Entwicklung und Zusammenarbeit, der die Kommission besser in die Lage versetzt, die konkreten Ergebnisse der von der EU finanzierten Maßnahmen vor Ort zu überwachen und darüber zu berichten. Er fügt sich in die allgemeine Politik der Kommission zur Stärkung der Ergebnisorientiertheit der EU-Maßnahmen ein. Die Dienststellen der Kommission haben 2016 zum ersten Mal einen Bericht auf der Grundlage des Ergebnisrahmens vorgelegt 20 . Bei dem der vorliegenden Mitteilung beigefügten Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen handelt es sich um den zweiten solchen Bericht. Von nun an wird die Kommission jährlich über die Ergebnisse der von der EU finanzierten Maßnahmen in den Bereichen Zusammenarbeit und Entwicklung berichten und sie dabei in den Gesamtzusammenhang der allgemeinen Entwicklungsergebnisse stellen.

EU-Maßnahmen: Wichtigste Ergebnisse im Jahr 2015

Zu den wichtigsten Ergebnissen der zwischen Mitte 2014 und Mitte 2015 abgeschlossenen Projekte und Programme zählten u. a.:

Gute Regierungsführung: Unterstützung von vier freien und fairen Wahlen. 

Konfliktverhütung, Friedenskonsolidierung und Sicherheit: Programme zur Konfliktprävention und/oder zur Unterstützung der zivilen Friedenskonsolidierung nach Konfliktende kamen insgesamt 404 000 Menschen zugute.

Nachhaltige Landwirtschaft, Ernährungssicherheit und Ernährung: 5 025 000 Frauen und Kinder unter 5 Jahren nahmen an Ernährungsprogrammen zur Verringerung der Kindersterblichkeit teil.

Energie: Stromleitungen mit einer Gesamtlänge von 2 600 km wurden gebaut oder modernisiert.

Bildung: 10 635 000 Kinder wurden in der Primar-, 7 603 000 Kinder in der Sekundarstufe eingeschult und 175 000 Lehrer wurden ausgebildet.

Gesundheit: 8 104 000 Mio. Geburten wurden durch qualifiziertes Gesundheitspersonal begleitet, um die Müttersterblichkeit zu verringern.

Natürliche Ressourcen, Umwelt und Klimawandel: Schutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 3 951 000 Hektar wurden mit dem Ziel bewirtschaftet, die biologische Vielfalt sicherzustellen und das natürliche Erbe zu erhalten.

Verkehr: 8 905 000 Menschen erhielten Zugang zu Allwetterstraßen.

Beschäftigung und sozialer Schutz: 195 000 Personen nahmen an Programmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung bzw. Qualifizierung teil, die einen Beitrag zur Erhöhung von Beschäftigung, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit leisten sollten.

Entwicklung des Handels und des Privatsektors: 10 000 Unternehmen erhielten Zugang zur Kreditfinanzierung als Beitrag zur Förderung von Investitionen und zur Vermeidung von Risiken.

Globale Ergebnisse

Ausbau der Partnerschaft zwischen der EU und Afrika

Neben der Zusammenarbeit im Rahmen des Abkommens von Cotonou wurden auch auf der Grundlage der Gemeinsamen Strategie Afrika-EU bei einem gemeinsamen Treffen der beiden Kollegien der Kommission der Afrikanischen Union und der Europäischen Kommission am 22. April 2015 in Brüssel Fortschritte beim Ausbau der Beziehungen zwischen der EU und Afrika erzielt. Bei dieser siebten gemeinsamen Sitzung wurde eine ganze Reihe von Themen erörtert, darunter Frieden und Sicherheit, Demokratie, gute Regierungsführung und Menschenrechte, menschliche Entwicklung, nachhaltige und inklusive Entwicklung, Wachstum und kontinentale Integration sowie globale und neu aufkommende Themen.

2015 war ebenfalls ein wichtiges Jahr im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit der Kommission der Afrikanischen Union vor Ort. So wurde die finanzielle Unterstützung im Rahmen der Friedensfazilität für Afrika (APF) und des Panafrikanischen Programms verstärkt.

Frieden und Sicherheit stellen wichtige Herausforderungen für die Entwicklung und Zusammenarbeit in Afrika dar. In diesem Zusammenhang hat die Kommission große Anstrengungen unternommen, um eine politische Lösung in Burundi zu fördern. Inzwischen wurden nach Artikel 96 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens Konsultationsverfahren eingeleitet.

Am 24. November 2015 fand in Kigali, Ruanda der 11. Menschenrechtsdialog zwischen der Afrikanischen Union und der EU statt. Beide Seiten bekräftigten ihr Engagement für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und für die Zusammenarbeit bei der wirksamen Anwendung kontinentaler und internationaler Menschenrechtsinstrumente.

Ebola

Die EU setzte ihre Bemühungen um Bekämpfung der Ebola-Epidemie über das gesamte Jahr 2015 hinweg fort. Zusätzliche Budgethilfe wurde für Liberia (31 Mio. EUR) und Sierra-Leone (43 Mio. EUR) bereitgestellt, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Epidemie abzufedern und den Ländern die zur Stabilisierung der Staatsfinanzen notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. Eine Reihe strategischer Projekte im Rahmen eines Programms zur Verknüpfung der humanitären Hilfe mit der Entwicklungszusammenarbeit wurden eingeleitet, um u. a. in Guinea die Gesundheitssysteme zu verbessern und die Resilienz der Existenzgrundlagen zu stärken und in Liberia die Wasserversorgung von Schulen zu verbessern. Außerdem wurden die ersten Erholungsprogramme in Guinea (Gesundheit) und Liberia (Bildung und Energie) aufgelegt.

Auf globaler Ebene richteten die Dienststellen der Europäischen Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst am 3. März 2015 eine internationale Ebola-Konferenz aus. Die Konferenz hat dazu beigetragen, die Dynamik und Konzentration bei der weiteren Bekämpfung der Seuche aufrechtzuerhalten. Bis Ende des Jahres waren die drei betroffenen Länder auf gutem Weg, für Ebola-frei erklärt zu werden.

Die Generaldirektion Forschung und Innovation und die Initiative Innovative Arzneimittel haben im Rahmen dringender Aufrufe zur Einreichung von Projekten zur Bekämpfung von Ebola rund 240 Mio. EUR bereitgestellt 21 . Sämtliche Projekte wurden zwischen Ende 2014 und Anfang 2015 eingeleitet.

Unterstützung Somalias

Am 21. Oktober 2015 fand in Brüssel eine gemeinsam von der EU und dem UNHCR veranstaltete Geberkonferenz für Somalia statt. Mit 1,1 Millionen Binnenvertriebenen und fast einer Million Flüchtlingen in anderen Ländern am Horn von Afrika weist Somalia eine der weltweit größten Flüchtlings- und Vertriebenenbevölkerungen auf. Die Konferenz diente zur Mobilisierung internationaler Unterstützung bei der Verbesserung der Lebensbedingungen somalischer Flüchtlinge und Vertriebener. Die Zusagen beliefen sich auf 94 Mio. EUR, davon entfallen 60 Mio. EUR auf zwei gezielte Maßnahmen.

EU-Maßnahmen: Flüchtlinge - Somalia

Ein mit 50 Mio. EUR ausgestattetes Programm wurde im Jahr 2015 eingeleitet, um die freiwillige Rückkehr aus Kenia, Jemen und Europa nach Somalia zu unterstützen, den Rechtsrahmen für Binnenvertriebene, Flüchtlinge und Rückkehrer und den Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen zu verbessern und realistische Möglichkeiten zur Sicherung des Lebensunterhalts zu schaffen.

Parallel hierzu wird die EU ein mit 10 Mio. EUR ausgestattetes Programm in Nord-Kenia finanzieren, um Flüchtlingen, die nicht in ihre Heimat zurückkehren können, sowie ihren Aufnahmegemeinschaften Hilfe zu leisten und neue Lebensperspektiven zu eröffnen.

Hoffnung für die Zentralafrikanische Republik

Am 26. Mai 2015 fand eine internationale Konferenz zur Zentralafrikanischen Republik statt, auf der die Europäische Union ihre Hilfe um 72 Mio. EUR aufstockte und eine Reihe von Ländern neue Beiträge zum EU-Treuhandfonds „Bêkou“ 22  in Höhe von 29 Mio. EUR zusagten.

Der Treuhandfonds „Bêkou“, der als erster EU-Treuhandfonds dieser Art eingerichtet wurde, hat sich als wirksames Instrument zur schnellen und effizienten Bereitstellung von Mitteln erwiesen. Sechs neue Projekte wurden auf den Weg gebracht.

EU-Maßnahmen: Gesundheitsprojekt im Rahmen des Treuhandfonds „Bêkou“

Ziel des aus Mitteln des Treuhandfonds „Bêkou“ finanzierten Gesundheitsprojekts ist es, in einem Land, in dem das Gesundheitswesen größtenteils zusammengebrochen ist, den Zugang von einer Million Menschen zu grundlegenden Gesundheitsdiensten sicherzustellen. Im Laufe des Jahres 2015 erhielt 450 000 Menschen durch dieses Projekt Zugang zur medizinischen Grundversorgung.

Sahelzone

Im Jahr 2015 stellte die EU Mittel in Höhe von 216 Mio. EUR zur Bewältigung der Nahrungsmittel- und Ernährungskrise in den neun Ländern der Sahelzone bereit. Wiederkehrende Ernährungskrisen in der Sahelzone haben die Resilienz der ärmsten Haushalte erheblich geschwächt, die sich bisweilen gezwungen sehen, anderswo bessere Lebensbedingungen zu suchen.

Der Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika, die im Anschluss an das Gipfeltreffen von Valletta im Jahr 2015 eingerichtet wurde, dient zur Unterstützung einiger der schwächsten und am meisten gefährdeten Länder in ganz Afrika, einschließlich der Sahelzone und der Tschadseeregion.

Westlicher Balkan und Türkei

Am 10. November 2015 nahm die Europäische Kommission ihre mittelfristige Erweiterungsstrategie an 23 . Dabei bekräftigte sie, dass im Beitrittsprozess der Schwerpunkt weiterhin auf dem Grundsatz „Wesentliches zuerst“ liegt. Demnach stehen zunächst die Themen Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte, Stärkung der demokratischen Institutionen, einschließlich der Reform der öffentlichen Verwaltung, sowie wirtschaftliche Entwicklung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit im Mittelpunkt. Die Kommission ist nach wie vor insbesondere darum bestrebt, zu gewährleiten, dass die Erweiterungsländer den Reformen in diesen Schlüsselbereichen Vorrang einräumen.

Westlicher Balkan: Konnektivitätsagenda

Im westlichen Balkan steht die Konnektivität im Mittelpunkt der Bemühungen der Kommission um Förderung der Integration der einzelnen Länder untereinander und mit der EU. Im Zeitraum 2014-2020 wird die EU bis zu einer Milliarde Euro für Investitionsvorhaben und technische Hilfe im Bereich der Konnektivität bereitstellen. Im Jahr 2015 hat die EU 200 Mio. EUR zur Kofinanzierung von zehn vorrangigen Projekten im Gesamtumfang von 600 Mio. EUR bereitgestellt. Sie betreffen u. a. den Bau eines intermodalen Terminals und zweier Brücken, drei Eisenbahnprojekte, den Zusammenschluss von Stromnetzen sowie den Ausbau des regionalen Stromübertragungsnetzes.

Europäische Nachbarschaft

Am 18. November 2015 wurde die Gemeinsame Mitteilung „Auf dem Weg zu einer neuen Europäischen Nachbarschaftspolitik“ angenommen 24 . Dem waren die Vorlage eines gemeinsamen Konsultationspapiers 25 am 4. März 2015 und eine anschließende öffentliche Konsultation vorausgegangen, bei der über 250 Beiträge bei der Kommission eingingen.

Zu den Prioritäten von beiderseitigem Interesse für die EU und ihre Partner zählen u. a.: gute Regierungsführung, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, wirtschaftliche Entwicklung im Interesse der Stabilisierung, Konnektivität, Energie und Klimawandel, Sicherheit sowie Migration und Mobilität.

Ukraine: Stärkung der Rechtsstaatlichkeit

Im Jahr 2015 hat die Ukraine durch die Verabschiedung neuer Gesetze, darunter das Gesetz über das Recht auf ein faires Verfahren und das Gesetz über die Staatsanwaltschaft, beträchtliche Fortschritte im Bereich Justiz und Korruptionsbekämpfung erzielt. Mit Unterstützung der EU hat die Ukraine mit der Umsetzung der Justizreformstrategie 2015-2020 begonnen und ein nationales Amt für Korruptionsbekämpfung eingerichtet, für das bereits 70 Kriminalbeamte im Rahmen allgemeiner Auswahlverfahren eingestellt wurden.

Asien, Zentralasien und pazifischer Raum

Am 25. April 2015 wurde Nepal von einem verheerenden Erdbeben der Stärke 7,8 heimgesucht. Ein weiteres größeres Erdbeben folgte im Mai. Die Europäische Union hat umgehend auf die Katastrophe reagiert und 6 Mio. EUR für Nothilfemaßnahmen bereitgestellt. Gleich im Anschluss daran wurde Budgethilfe in Höhe von 16,6 Mio. EUR gewährt, um die Regierung von Nepal in die Lage zu versetzen, weitere Soforthilfe- und Wiederaufbaumaßnahmen durchzuführen.

EU-Maßnahmen: Erholung und Wiederaufbau in Nepal

Als Reaktion auf das verheerende Erdbeben legte die EU anlässlich der Internationalen Konferenz über den Wiederaufbau in Nepal im Juni 2015 das Erholungs- und Wiederaufbauprogramm EU-Nepal (NEARR) auf. Das Programm ist mit 100 Mio. EUR in Form von Budgethilfe und 5 Mio. EUR für ergänzende Maßnahmen ausgestattet. Das Programm wurde in Rekordzeit vorbereitet und dient zur Unterstützung der Regierung von Nepal bei der Durchführung von Rehabilitierungs- und Wiederaufbaumaßnahmen („New Nepal Building Campaign“).

In Afghanistan finanzierte die EU im Jahr 2015 Maßnahmen in folgenden Bereichen: medizinische Notversorgung, Nahrungsmittel und Trinkwasser, Schutz, Unterbringung, Sanitärversorgung und Hygiene sowie Existenzsicherung für die Opfer von Konflikten und Naturkatastrophen im Allgemeinen und für Vertriebene im Besonderen. Am 26. Oktober erschütterte ein Erdbeben der Stärke 7,5 die Hauptstadt der Provinz Badakhshan im Nordosten des Landes. Insgesamt 12 Provinzen im ganzen Land waren betroffen. 2015 belief sich die humanitäre Hilfe der EU für Afghanistan auf insgesamt 40 Mio. EUR. Davon wurden 12 Mio. EUR im Dezember zusätzlich bereitgestellt, um den steigenden humanitären Bedarf zu decken. Hintergrund war eine drastische Verschärfung des Konflikts in diesem Land.

EU-Maßnahmen: Ernährungssicherung in Afghanistan

In den Jahren 2014 und 2015 hat die EU dazu beigetragen, 540 Frauen im Gemüseanbau zu schulen und damit durch Steigerung des Konsums heterogener und gesunder Lebensmittel die Unter- und Mangelernährung zu verringern. Rund 900 Familien in den Provinzen Bamiyan und Ghor wurden unterstützt und erwarben neue Fähigkeiten, die sie weit über die Laufzeit des Projekts hinaus behalten werden.

Lateinamerika und Karibik

Am 10./11. Juni 2015 fand in Brüssel das zweite Gipfeltreffen zwischen der EU und der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten unter dem allgemeinen Motto „Gestaltung unserer gemeinsamen Zukunft: für eine prosperierende, durch Zusammenhalt geprägte und nachhaltige Gesellschaft für unsere Bürger“ statt. Auf dem Gipfeltreffen wurde das regionale Richtprogramm EU-Karibik für den Zeitraum 2014-2020 unterzeichnet. Der biregionale Aktionsplan wurde aktualisiert und um zwei neue Kapitel (Hochschulbildung und Sicherheit der Bürger) ergänzt.

Parallel zu dem Gipfeltreffen fand der Wirtschaftsgipfel EU-CELAC unter dem Motto „Europa, Lateinamerika und die Karibik: Förderung eines nachhaltigen und breitenwirksamen Wachstums durch Stärkung der Rolle von kleinen und mittleren Unternehmen“ statt. Die EU ist der wichtigste ausländische Investor in der CELAC-Region und auch der zweitwichtigste Handelspartner der Region.

Wissenschaft, Forschung, Innovation und Technologie bilden den ersten Punkt des Aktionsplans EU-CELAC 26 , der im Anschluss an das Gipfeltreffen 2015 erstellt wurde. Der Dialog über Wissenschaft, Forschung, Technologie und Innovation im Rahmen der „Gemeinsamen Initiative EU-LAK für Forschung und Innovation“, die im März 2011 eingerichtet wurde, wird zur Konsolidierung der Zusammenarbeit zwischen der EU und der CELAC beitragen.

(1)

  https://ec.europa.eu/europeaid/funding/about-funding-and-procedures/where-does-money-come/european-development-fund_en

(2)

SWD(2015) 159 final vom 3.8.2015.

(3)

  https://sustainabledevelopment.un.org/post2015/transformingourworld  

(4)

  http://ec.europa.eu/europeaid/communication-global-partnership-poverty-eradication-and-sustainable-development-after-2015_en

(5)

  http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/05/26-fac-dev-council-conclusions-global-partnership/  

(6)

  http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9144-2015-INIT/de/pdf  

(7)

COM(2014) 263 final vom 13.5.2014.

(8)

JOIN(2015)33 final vom 6.10.2015.

(9)

SWD(2015)182 final vom 21.9.2015.

(10)

  https://sustainabledevelopment.un.org/post2015/transformingourworld  Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“, Ziffer 14.

(11)

Annahme des Übereinkommens von Paris: https://unfccc.int/resource/docs/2015/cop21/eng/l09r01.pdf  

(12)

KOM (2011) 500 endg. vom 29.6.2011 und Ratsschlussfolgerungen 37/13 vom 8.2.2013

(13)

  http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/foraff/131181.pdf  

(14)

  https://eeas.europa.eu/human_rights/docs/eu_action_plan_on_human_rights_and_democracy_en.pdf  

(15)

  C(2015)7293 final vom 20.10.2015.

(16)

COM(2015) 240 final vom 13.5.2015

(17)

JOIN(2016) 31 final vom 5.7.2016

(18)

JOIN(2015) 17 final vom 28.4.2015 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/en/TXT/?uri=CELEX:52015JC0017  

(19)

SWD(2015) 80 final, „Launching the EU International Cooperation and Development Results Framework“

(20)

SWD (2016) 255, „EU International Cooperation and Development First Report on Selected Results“

(21)

http://ec.europa.eu/research/health/index.cfm?pg=area&areaname=ebola

(22)

Auf Sango, der von den meisten Menschen in der Zentralafrikanischen Republik gesprochenen Sprache, bedeutet „Bêkou“ Hoffnung.

(23)

COM(2015) 611 final vom 10.11.2015

(24)

JOIN(2015) 50 final vom 18.11.2015.

(25)

JOIN(2015) 6 final vom 4.3.2015.

(26)

http://ec.europa.eu/research/iscp/pdf/policy/eu-celac_action_plan_2015.pdf

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