EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 30.6.2016
COM(2016) 435 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
Zusammenfassung der jährlichen Durchführungsberichte über die im Jahr 2014 aus dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen kofinanzierten operationellen Programme
Zusammenfassung der jährlichen Durchführungsberichte über die im Jahr 2014 aus dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen kofinanzierten operationellen Programme
I. Einleitung
Der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (Fund for European Aid to the Most Deprived – FEAD) wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 223/2014 eingerichtet mit dem Ziel, einen Beitrag zur Linderung der schlimmsten Formen der Armut in der EU, wie Obdachlosigkeit, Kinderarmut und Nahrungsmangel, zu leisten. Gemäß der genannten Verordnung kann der FEAD in Anspruch genommen werden, um die am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen zu unterstützen, indem Nahrungsmittel und grundlegende Konsumgüter, wie etwa Bekleidung, Schuhe und Körperpflegeartikel, bereitgestellt oder Maßnahmen zur Förderung der sozialen Inklusion organisiert werden. Der FEAD kann auch genutzt werden, um die Sammlung und Verteilung gespendeter Nahrungsmittel als Maßnahme gegen die Lebensmittelverschwendung zu finanzieren.
Insgesamt stehen für den FEAD Mittel in Höhe von 3 813 Mio. EUR (in jeweiligen Preisen) zur Verfügung, und die jedem Mitgliedstaat zugewiesenen Mittel sind in Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 festgehalten.
Der FEAD wird im Programmplanungszeitraum 2014-2020 in allen EU-Mitgliedstaaten über von der Kommission genehmigte operationelle Programme durchgeführt. Die Mitgliedstaaten können entscheiden, wie die Mittel am besten eingesetzt werden können, und ein operationelles Programm für Nahrungsmittelhilfe und/oder materielle Basisunterstützung (OP I) und/oder ein operationelles Programm zur sozialen Inklusion der am stärksten benachteiligten Personen (OP II) entwickeln. Außerdem steht es den Mitgliedstaaten frei, die Zielgruppen, die spezifischen Arten der Unterstützung und den geografischen Geltungsbereich ihrer Programme festzulegen.
Die soziale Inklusion der am stärksten benachteiligten Personen ist von zentraler Bedeutung für ein OP II, jedoch auch ein wesentlicher Bestandteil eines OP I. Die materielle Unterstützung muss durch flankierende Maßnahmen ergänzt werden, die auf die Förderung der sozialen Inklusion der Endempfänger abstellen (z. B. Verweisung an die zuständigen Dienste, Beratung für eine ausgewogene Ernährung und Ratschläge zur Haushaltsführung). Mit einem OP I wird somit auf die grundlegenden materiellen Bedürfnisse der am stärksten benachteiligten Personen reagiert und zudem dazu beigetragen, dass sie einen Schritt in Richtung Wiedereingliederung in die Gesellschaft machen.
Bei der Durchführung der FEAD-Programme arbeiten die Mitgliedstaaten mit Partnerorganisationen zusammen. Diese Organisationen, bei denen es sich um öffentliche Stellen oder gemeinnützige Organisationen handeln kann, stellen die materielle Basisunterstützung (OP I) bereit oder konzipieren die Maßnahmen zur sozialen Inklusion (OP II) und führen diese durch, wie in den Programmen beschrieben. Aus dieser Zusammenarbeit ergibt sich, dass der Fonds auch den Kapazitätsaufbau bei den Partnerorganisationen im Bereich der Sozialpolitik unterstützt.
Entsprechend den Fonds-Bestimmungen über die Begleitung müssen die Mitgliedstaaten der Kommission bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres einen jährlichen Bericht über die Durchführung ihrer Programme übermitteln. Die Kommission überprüft die Durchführungsberichte und fordert den betroffenen Mitgliedstaat gegebenenfalls auf, Änderungen vorzunehmen. Die Kommission ist außerdem verpflichtet, dem Europäischen Parlament und dem Rat zu gegebener Zeit eine Zusammenfassung der Berichte vorzulegen.
Die vorliegende Zusammenfassung gibt die Informationen aus den Durchführungsberichten für 2014 wieder, und zwar in der Form, in der sie von der Kommission angenommen wurden. Sie gibt einen allgemeinen Überblick über die Entwicklungen in Bezug auf den FEAD auf EU-Ebene und präsentiert die von den Mitgliedstaaten vorgelegten Informationen entsprechend dem Aufbau der Berichte. Die Werte für die gemeinsamen Indikatoren finden sich im Anhang.
II. Allgemeine Entwicklungen
Die FEAD-Verordnung wurde im März 2014 veröffentlicht. Die Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission über den Inhalt der Programme erstreckten sich über den Großteil des Jahres. Datum für den Beginn der Förderfähigkeit war der 1. Dezember 2013, allerdings waren bereits vor der Annahme einiger operationeller Programme Maßnahmen angelaufen.
Die meisten operationellen Programme wurden der Kommission Anfang September 2014 vorgelegt. Insgesamt wurden bis Ende des Jahres 25 Programme genehmigt, die übrigen drei (DE, SE, UK) wurden Anfang 2015 genehmigt. Bei Genehmigung jedes Programms zahlte die Kommission dem betreffenden Mitgliedstaat einen Vorschuss in Höhe von 11 % des Budgets des jeweiligen Programms. Dies erleichterte die Soforthilfe für die am stärksten benachteiligten Personen.
Aus der Programmplanung geht hervor, dass sich 24 Mitgliedstaaten für die Umsetzung eines OP I und vier für die Umsetzung eines OP II entschieden haben. Nachstehend ein Überblick über die verschiedenen Arten von Unterstützung, für die sich die Mitgliedstaaten entschieden haben:
Art des OP
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Art der Unterstützung
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Mitgliedstaaten
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OP I
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Nahrungsmittelhilfe
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BG, EE, ES, FR, MT, PL, SI, FI, UK (9)
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OP I
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Materielle Basisunterstützung
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AT, CY (2)
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OP I
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Nahrungsmittelhilfe und materielle Basisunterstützung
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BE, CZ, IE, EL, HR, IT, LV, LT, LU, HU, PT, RO, SK (13)
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OP II
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Maßnahmen zur sozialen Inklusion
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DE, DK, NL, SE (4)
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III. Stand der Durchführung der operationellen Programme
Im Einklang mit den oben dargelegten Entwicklungen gaben die meisten Mitgliedstaaten in ihren Berichten an, dass das Jahr 2014 der Programmausarbeitung, den Konsultationen mit den betroffenen Parteien und den Verhandlungen mit der Kommission gewidmet war. Die Vorbereitung der Programmdurchführung umfasste auch die Benennung der zuständigen Behörden (Verwaltungsbehörde und Bescheinigungsbehörde). Außerdem leiteten einige Mitgliedstaaten die Arbeiten an ihren Informationssystemen ein und führten erste Gespräche mit den relevanten Interessenträgern über die Art der mit den Fondsmitteln zu leistenden Unterstützung.
Da die Ausgaben ab dem 1. Dezember 2013 im Rahmen des FEAD förderfähig sind, ging aus den Berichten einiger Mitgliedstaaten, die sich für OP I entschieden haben, hervor, dass die Programmdurchführung 2014 zusammen mit den Vorarbeiten eingeleitet wurde. Positive Werte wurden daher für die gemeinsamen Input-, Output- und Ergebnisindikatoren gemeldet.
Insgesamt 13 Mitgliedstaaten (BE, CY, ES, FR, IT, LT, LU, LV, NL, PL, PT, RO und SI) nahmen Mittelbindungen für Vorhaben vor. Ende 2014 belief sich der Gesamtbetrag der für Vorhaben gebundenen Mittel auf 330,7 Mio. EUR. Acht Mitgliedstaaten (BE, ES, FR, LT, RO, PL, PT und SI) hatten bereits im Jahr 2014 damit begonnen, Unterstützung bereitzustellen. Ein Gesamtbetrag von 95,9 Mio. EUR wurde in fünf Mitgliedstaaten (BE, ES, FR, LT, RO) für Vorhaben im Zusammenhang mit der Versorgung mit Nahrungsmitteln ausgezahlt. In IT wurden 2014 ebenfalls Güter zur Unterstützung gekauft, mit deren Verteilung jedoch erst 2015 begonnen wurde.
Das frühe Datum für den Beginn der Förderfähigkeit und der hohe Satz der Vorschusszahlung gemäß der Fonds-Verordnung ermöglichten es diesen acht Mitgliedstaaten, sehr rasch Ergebnisse zu erzielen. Ein weiterer Faktor, der zum frühen Start der Programme beitrug, war die Erfahrung, die die Mitgliedstaaten bereits mit dem Programm für die Abgabe von Nahrungsmitteln an Bedürftige, das Ende 2013 auslief, gesammelt hatten.
Insgesamt wurden im Jahr 2014 von den acht oben genannten Mitgliedstaaten 228 707 Tonnen Nahrungsmittel verteilt, wobei auf RO, FR und ES jeweils 42,3 %, 28,8 % bzw. 21,3 % der verteilten Menge entfielen. Die Outputindikatoren zeigen, dass die Auswahl der ausgegebenen Produkte je nach Mitgliedstaat unterschiedlich war: während sich einige Mitgliedstaaten auf eine kleine Anzahl von Produktgruppen konzentrierten, entschieden sich andere für eine breitere Palette von Nahrungsmitteln. FR war der einzige Mitgliedstaat, der Produkte aus allen sieben von den gemeinsamen Fonds-Indikatoren abgedeckten Kategorien verteilte. Alle acht Mitgliedstaaten verteilten Nahrungsmittel in Form von Paketen, zwei Länder (BE, ES) boten den Endempfängern auch Mahlzeiten an.
Beispiele für ein Nahrungsmittelpaket:
BE: Teilentrahmte Milch, Lachskonserven, Makrelenfilets in Tomatensauce, Rindfleisch, Makkaroni, Kartoffelflocken, geschälte Tomaten, Erbsen und Karotten, Pilze, Fruchtcocktail in leichtem Sirup, Erdnussöl, Konfitüre, Frühstückscerealien, Vanillepudding-Pulver
ES: Nahrungsmittel für Erwachsene – 2 kg Reis, 2 kg Linsen, 2 Liter Milch, 1 kg Teigwaren, eine 800-g-Packung Kekse, eine 780-g-Dose grüne Bohnen, eine 500-g-Dose frittierte Tomaten; Babynahrung – vier Dosen Folgemilch (800 g), Säuglings- und Kleinkindernahrung in Gläsern (acht Packungen zu 250 g)
RO: 3 kg Mehl, 3 kg Maismehl, Teigwaren, 2 Liter Öl, 2 kg Zucker, zwölf Fleischkonserven
In den meisten Mitgliedstaaten wird der Kauf der Produkte zentral organisiert, die Lieferung und Verteilung übernehmen dann Partnerorganisationen. Da beim Ankauf die Bestimmungen über öffentliche Aufträge einzuhalten sind, wird die Fähigkeit der nationalen Behörden, die Vergabeverfahren schnell und effizient in die Wege zu leiten, für eine regelmäßige Verteilung der Unterstützung wesentlich sein.
Im Jahr 2014 ist die Unterstützung aus dem FEAD schätzungsweise 10 964 726 Personen, darunter 5 612 926 Frauen, zugutegekommen. Etwa ein Viertel der Empfänger (3 092 695 Personen) waren Schätzungen zufolge Kinder bis 15 Jahre und 1 220 615 ältere Menschen ab 65 Jahren. Von den Empfängern waren schätzungsweise 621 979 Menschen mit Behinderung, 719 708 Migranten, Menschen mit Migrationshintergrund (einschließlich Flüchtlinge) und Angehörige von Minderheiten sowie 69 451 Obdachlose.
Die Zahl der im Jahr 2014 aus dem FEAD unterstützten Personen liegt bereits erheblich über dem ursprünglichen Ansatz. In der Folgenabschätzung zu dem Vorschlag für eine Verordnung über den FEAD wurde davon ausgegangen, dass der Fonds zwischen 1,96 und 2,13 Millionen Personen pro Jahr unterstützen könnte. Es sei darauf hingewiesen, dass entsprechend der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1255/2014 der Kommission die gemeldeten Werte für die gemeinsamen Indikatoren für die Anzahl der Personen, die aus dem FEAD unterstützt werden, auf Schätzungen der Partnerorganisationen basieren.
Die Mitgliedstaaten berichten, dass sie neben der Verteilung von Nahrungsmitteln vielfältige flankierende Maßnahmen durchgeführt haben, u. a.
─Beratung bei der Zubereitung und Lagerung von Nahrungsmitteln, Beratung im Bereich der persönlichen Hygiene (LT);
─Verweisung an die zuständigen sozialen Dienste (BE und FR);
─persönliche Beratung und Workshops zu für die Endempfänger verfügbaren Programmen zu den Themen gesunde Lebensweise und Stressbewältigung (SI);
─psychologische und therapeutische Unterstützung, Koch-Workshops, Bildungsmaßnahmen in den Bereichen Ernährung, Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung sowie Verwaltung des Haushaltsgeldes (PL).
Flankierende Maßnahmen sind wesentlicher Bestandteil der Durchführung der OP I; daher erwartet die Kommission von allen Mitgliedstaaten, dass sie in ihren Berichten für 2015 ausführliche Angaben zu den ergriffenen Maßnahmen machen.
Aus den Berichten der Mitgliedstaaten, die sich für OP II entschieden haben, geht hervor, dass die Durchführung im Jahr 2014 nur in begrenztem Umfang erfolgt ist. Dies ist u. a. durch die relativ späte Annahme der Programme in SE und DE (erst im Jahr 2015) bedingt.
IV. Bereichsübergreifende Grundsätze
Koordinierung mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und mit anderen einschlägigen Politikbereichen
Die Frage der Koordinierung zwischen den Maßnahmen des FEAD und denjenigen des ESF wurde bereits in der Vorbereitungsphase der Programme erörtert. Jeder Mitgliedstaat musste in seinem Programm darlegen, wie er eine wirksame Koordinierung zu gewährleisten gedenkt. Während einige Mitgliedstaaten den Schwerpunkt auf die Vermeidung von Doppelfinanzierung legen, gehen andere einen Schritt weiter und loten die Möglichkeiten von ergänzenden Tätigkeiten aus. Dieser Ansatz wird von der Kommission nachdrücklich begrüßt.
Im Allgemeinen besteht eine klare Trennung zwischen den Maßnahmen, die für eine Finanzierung im Rahmen der einzelnen Fonds in Frage kommen (AT und LT). Darüber hinaus haben die Mitgliedstaaten eine Vielzahl von Koordinierungsmechanismen entwickelt, wie etwa die gemeinsame Nutzung von Verwaltungs- und Kontrollsystemen für beide Fonds, paritätische Auswahlausschüsse für Projekte (LU) und beratende Gruppen, die vorschlagen, wie die Empfängereinrichtungen zusammenarbeiten könnten (PL). In Spanien werden die Endempfänger der FEAD-Programme ermutigt, an den ESF-Maßnahmen zur sozialen Inklusion teilzunehmen.
Gleichstellung der Geschlechter, Einbeziehung der Geschlechterperspektive und Verhinderung von Diskriminierung
Die meisten Mitgliedstaaten legen in ihren Berichten dar, wie sie die Aspekte der Gleichstellung der Geschlechter und der Nichtdiskriminierung in die Bestimmungen zur Programmdurchführung einbezogen haben. In den meisten Fällen werden die am stärksten benachteiligten Personen auf der Grundlage wirtschaftlicher Kriterien ermittelt, wodurch beim Zugang zur Unterstützung aus dem Fonds eine Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Ausrichtung verhindert wird. Einige Mitgliedstaaten (BG und MT) legen bei der Gewährung von Unterstützung auch soziale Kriterien an (z. B. Familien mit Kindern und Alleinerziehende). Darüber hinaus haben die Länder ihre Unterstützung so gestaltet, dass die Bedürfnisse unterschiedlicher Gruppen der am stärksten benachteiligten Personen berücksichtigt werden (so wird AT eine Auswahl von Schultaschen für Jungen und Mädchen bereitstellen). In CZ und PT ist das Verfahren zur Auswahl der Vorhaben eigens so konzipiert, dass die Gleichstellung der Geschlechter und die Nichtdiskriminierung gewährleistet sind. Schließlich spielen die Partnerorganisationen bei der Gewährleistung der Gleichstellung der Geschlechter und der Nichtdiskriminierung bei der Bereitstellung der Unterstützung eine zentrale Rolle. In LV können die Partnerorganisationen Nahrungsmittel und materielle Basisunterstützung am Wohnort zur Verfügung stellen, wenn der Empfänger dies beantragt.
Klimatische und Umweltaspekte zwecks Vermeidung von Lebensmittelverschwendung
Zu den Kriterien, die die Mitgliedstaaten bei der Auswahl der Produkte anwenden, um die Verschwendung von Lebensmitteln zu reduzieren, gehören u. a. Unverderblichkeit, leichte Lagerung sowie Haltbarkeitsdauer. In LU werden Kampagnen zur Sensibilisierung von Lebensmittelgeschäften durchgeführt, um Spenden zu fördern. PL fördert den Kauf von in umweltfreundlichem Papier verpackten Lebensmitteln, da dieses schnell biologisch abbaubar und wiederverwertbar ist. Auch das Programm für die Abgabe von Nahrungsmitteln in RO unterstützt die Verringerung des Papierverbrauchs und die Wiederverwendung von Material.
Beitrag zu einer ausgewogenen Ernährung der am stärksten benachteiligten Personen
Die Mitgliedstaaten haben in die Spezifikationen für den Kauf von Nahrungsmitteln Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit und den Gesundheitsschutz aufgenommen. Sie beraten sich mit den Partnerorganisationen, Sozialpartnern, zuständigen Behörden und Sachverständigen über die Auswahl der Nahrungsmittel, die verteilt werden sollen. BE hat seine Produktliste nach Konsultation von Gesundheitsexperten aktualisiert. LU hat eine Plattform eingerichtet, auf der Fragen der Ernährung, Lebensmittelsicherheit, Gleichstellung und Nichtdiskriminierung mit den Partnerorganisationen erörtert werden können. IT hat die Liste der Nahrungsmittel an regionale Ernährungsweisen angepasst, während ES seine Liste der Nahrungsmittelhilfe unter Berücksichtigung der nationalen Strategie für Ernährung, körperliche Betätigung und Vorbeugung von Fettleibigkeit ausgearbeitet hat. Das Vergabeverfahren in FR sieht Kostproben bestimmter Produkte vor, um zu gewährleisten, dass die Qualität den geforderten Standards für die Verteilung entspricht. In BG ist eines der Kriterien für die Auswahl von Suppenküchen für die Teilnahme an dem Programm deren Fähigkeit, die Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit zu erfüllen und zu einer ausgewogenen Ernährung der Endempfänger beizutragen.
Während des Programmplanungszeitraums müssen die Mitgliedstaaten und die Kommission die Möglichkeit prüfen, den FEAD zur Finanzierung der Bereitstellung frischer Nahrungsmittel für die am stärksten benachteiligten Personen in Anspruch zu nehmen, und die potenzielle Kapazität des Fonds diesbezüglich zu bewerten.
V. Schlussfolgerung
Die FEAD-Programme wurden entwickelt, um im Rahmen der Unterstützung, die aus dem Fonds bereitgestellt werden kann, zur Erreichung des Einzelziels beizutragen, die schlimmsten Formen der Armut zu lindern. Die Programme richten sich gezielt an die Bevölkerungsgruppen, die am schwierigsten zu erreichen sind, und sollen ihnen Soforthilfe anbieten. Zudem trägt der in den Programmen vorgesehene Aspekt der sozialen Inklusion zur gesellschaftlichen Eingliederung benachteiligter Menschen bei. Diese Merkmale der FEAD-Programme verdeutlichen auch den besonderen Wert des Fonds: er leistet gezielte Unterstützung für eine Gruppe von Personen, die unter Umständen nicht in der Lage sind, direkt auf andere EU-Finanzierungsinstrumente, wie die europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds), zuzugreifen und diese in Anspruch zu nehmen.
Die Outputindikatoren des FEAD belegen, dass die Unterstützung aus dem Fonds bereits 2014 eine große Zahl von Menschen erreicht hat. Gleichzeitig ist der Beitrag des FEAD zu den Bemühungen, die Armut in der EU zu verringern, angesichts seiner relativ geringen Mittelausstattung im Verhältnis zu der großen Zahl von Menschen, die in der EU von Armut bedroht sind (122,3 Millionen im Jahr 2014), begrenzt. Daher ist die Komplementarität mit anderen Instrumenten und Maßnahmen auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene wesentlich.
Es wird erwartet, dass die Berichte für 2015 zeigen, dass weitere FEAD-Programme in immer mehr Mitgliedstaaten in die Wege geleitet worden sind. Dies wird sich auch in der Vorlage von Zahlungsanträgen bei der Kommission und der Durchführung der OP II widerspiegeln. Ziel der Kommission ist es sicherzustellen, dass die Berichte für 2015 umfassende und angemessene Angaben zur Durchführung der FEAD-Programme in allen Mitgliedstaaten enthalten. Dies ist von entscheidender Bedeutung, um einen genauen Überblick über die Durchführung des Fonds auf EU-Ebene zu gewinnen.
Der FEAD ist von Anfang an als ein Instrument mit einer einfachen Verwaltung konzipiert worden, mit dem auf soziale Notlagen reagiert werden kann. Aus diesem Grund sind die Regeln für die Verwendung der FEAD-Mittel im Vergleich zu denjenigen der ESI-Fonds vereinfacht worden. Der Erfolg der FEAD-Maßnahmen hängt davon ab, dass die Mitgliedstaaten während des Programmplanungszeitraums die Durchführungsbestimmungen nicht komplizieren und keine administrativen Zwänge einführen, die über die Anforderungen des Rechtsrahmens des FEAD hinausgehen.