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Document 52016DC0435

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT Zusammenfassung der jährlichen Durchführungsberichte über die im Jahr 2014 aus dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen kofinanzierten operationellen Programme

COM/2016/0435 final

Brüssel, den 30.6.2016

COM(2016) 435 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

Zusammenfassung der jährlichen Durchführungsberichte über die im Jahr 2014 aus dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen kofinanzierten operationellen Programme


Zusammenfassung der jährlichen Durchführungsberichte über die im Jahr 2014 aus dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen kofinanzierten operationellen Programme

I. Einleitung

Der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (Fund for European Aid to the Most Deprived – FEAD) wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 223/2014 1 eingerichtet mit dem Ziel, einen Beitrag zur Linderung der schlimmsten Formen der Armut in der EU, wie Obdachlosigkeit, Kinderarmut und Nahrungsmangel, zu leisten. Gemäß der genannten Verordnung kann der FEAD in Anspruch genommen werden, um die am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen zu unterstützen, indem Nahrungsmittel und grundlegende Konsumgüter, wie etwa Bekleidung, Schuhe und Körperpflegeartikel, bereitgestellt oder Maßnahmen zur Förderung der sozialen Inklusion organisiert werden. Der FEAD kann auch genutzt werden, um die Sammlung und Verteilung gespendeter Nahrungsmittel als Maßnahme gegen die Lebensmittelverschwendung zu finanzieren.

Insgesamt stehen für den FEAD Mittel in Höhe von 3 813 Mio. EUR (in jeweiligen Preisen) zur Verfügung, und die jedem Mitgliedstaat zugewiesenen Mittel sind in Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 festgehalten.

Der FEAD wird im Programmplanungszeitraum 2014-2020 in allen EU-Mitgliedstaaten über von der Kommission genehmigte operationelle Programme durchgeführt. Die Mitgliedstaaten können entscheiden, wie die Mittel am besten eingesetzt werden können, und ein operationelles Programm für Nahrungsmittelhilfe und/oder materielle Basisunterstützung (OP I) und/oder ein operationelles Programm zur sozialen Inklusion der am stärksten benachteiligten Personen (OP II) entwickeln. Außerdem steht es den Mitgliedstaaten frei, die Zielgruppen, die spezifischen Arten der Unterstützung und den geografischen Geltungsbereich ihrer Programme festzulegen.

Die soziale Inklusion der am stärksten benachteiligten Personen ist von zentraler Bedeutung für ein OP II, jedoch auch ein wesentlicher Bestandteil eines OP I. Die materielle Unterstützung muss durch flankierende Maßnahmen ergänzt werden, die auf die Förderung der sozialen Inklusion der Endempfänger abstellen 2 (z. B. Verweisung an die zuständigen Dienste, Beratung für eine ausgewogene Ernährung und Ratschläge zur Haushaltsführung). Mit einem OP I wird somit auf die grundlegenden materiellen Bedürfnisse der am stärksten benachteiligten Personen reagiert und zudem dazu beigetragen, dass sie einen Schritt in Richtung Wiedereingliederung in die Gesellschaft machen.

Bei der Durchführung der FEAD-Programme arbeiten die Mitgliedstaaten mit Partnerorganisationen zusammen. Diese Organisationen, bei denen es sich um öffentliche Stellen oder gemeinnützige Organisationen handeln kann, stellen die materielle Basisunterstützung (OP I) bereit oder konzipieren die Maßnahmen zur sozialen Inklusion (OP II) und führen diese durch, wie in den Programmen beschrieben. Aus dieser Zusammenarbeit ergibt sich, dass der Fonds auch den Kapazitätsaufbau bei den Partnerorganisationen im Bereich der Sozialpolitik unterstützt.

Entsprechend den Fonds-Bestimmungen über die Begleitung müssen die Mitgliedstaaten der Kommission bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres einen jährlichen Bericht über die Durchführung ihrer Programme übermitteln. 3 Die Kommission überprüft die Durchführungsberichte und fordert den betroffenen Mitgliedstaat gegebenenfalls auf, Änderungen vorzunehmen. 4 Die Kommission ist außerdem verpflichtet, dem Europäischen Parlament und dem Rat zu gegebener Zeit eine Zusammenfassung der Berichte vorzulegen. 5

Die vorliegende Zusammenfassung gibt die Informationen aus den Durchführungsberichten für 2014 wieder, und zwar in der Form, in der sie von der Kommission angenommen wurden. 6 Sie gibt einen allgemeinen Überblick über die Entwicklungen in Bezug auf den FEAD auf EU-Ebene und präsentiert die von den Mitgliedstaaten vorgelegten Informationen entsprechend dem Aufbau der Berichte. Die Werte für die gemeinsamen Indikatoren finden sich im Anhang.

II. Allgemeine Entwicklungen

Die FEAD-Verordnung wurde im März 2014 veröffentlicht. Die Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission über den Inhalt der Programme erstreckten sich über den Großteil des Jahres. Datum für den Beginn der Förderfähigkeit war der 1. Dezember 2013 7 , allerdings waren bereits vor der Annahme einiger operationeller Programme Maßnahmen angelaufen.

Die meisten operationellen Programme wurden der Kommission Anfang September 2014 vorgelegt. Insgesamt wurden bis Ende des Jahres 25 Programme genehmigt, die übrigen drei (DE, SE, UK) wurden Anfang 2015 genehmigt. Bei Genehmigung jedes Programms zahlte die Kommission dem betreffenden Mitgliedstaat einen Vorschuss in Höhe von 11 % des Budgets des jeweiligen Programms. Dies erleichterte die Soforthilfe für die am stärksten benachteiligten Personen.

Aus der Programmplanung geht hervor, dass sich 24 Mitgliedstaaten für die Umsetzung eines OP I und vier für die Umsetzung eines OP II entschieden haben. Nachstehend ein Überblick über die verschiedenen Arten von Unterstützung, für die sich die Mitgliedstaaten entschieden haben:

Art des OP

Art der Unterstützung

Mitgliedstaaten

OP I

Nahrungsmittelhilfe

BG, EE, ES, FR, MT, PL, SI, FI, UK (9)

OP I

Materielle Basisunterstützung 8

AT, CY (2)

OP I

Nahrungsmittelhilfe und materielle Basisunterstützung

BE, CZ, IE, EL, HR, IT, LV, LT, LU, HU, PT, RO, SK (13)

OP II

Maßnahmen zur sozialen Inklusion

DE, DK, NL, SE (4)

III. Stand der Durchführung der operationellen Programme

Im Einklang mit den oben dargelegten Entwicklungen gaben die meisten Mitgliedstaaten in ihren Berichten an, dass das Jahr 2014 der Programmausarbeitung, den Konsultationen mit den betroffenen Parteien und den Verhandlungen mit der Kommission gewidmet war. Die Vorbereitung der Programmdurchführung umfasste auch die Benennung der zuständigen Behörden (Verwaltungsbehörde und Bescheinigungsbehörde). 9 Außerdem leiteten einige Mitgliedstaaten die Arbeiten an ihren Informationssystemen ein und führten erste Gespräche mit den relevanten Interessenträgern über die Art der mit den Fondsmitteln zu leistenden Unterstützung.

Da die Ausgaben ab dem 1. Dezember 2013 im Rahmen des FEAD förderfähig sind, ging aus den Berichten einiger Mitgliedstaaten, die sich für OP I entschieden haben, hervor, dass die Programmdurchführung 2014 zusammen mit den Vorarbeiten eingeleitet wurde. Positive Werte wurden daher für die gemeinsamen Input-, Output- und Ergebnisindikatoren gemeldet. 10

Insgesamt 13 Mitgliedstaaten (BE, CY, ES, FR, IT, LT, LU, LV, NL, PL, PT, RO und SI) nahmen Mittelbindungen für Vorhaben vor. Ende 2014 belief sich der Gesamtbetrag der für Vorhaben gebundenen Mittel auf 330,7 Mio. EUR. Acht Mitgliedstaaten (BE, ES, FR, LT, RO, PL, PT und SI) hatten bereits im Jahr 2014 damit begonnen, Unterstützung bereitzustellen. Ein Gesamtbetrag von 95,9 Mio. EUR wurde in fünf Mitgliedstaaten (BE, ES, FR, LT, RO) für Vorhaben im Zusammenhang mit der Versorgung mit Nahrungsmitteln ausgezahlt. In IT wurden 2014 ebenfalls Güter zur Unterstützung gekauft, mit deren Verteilung jedoch erst 2015 begonnen wurde.

Das frühe Datum für den Beginn der Förderfähigkeit und der hohe Satz der Vorschusszahlung gemäß der Fonds-Verordnung ermöglichten es diesen acht Mitgliedstaaten, sehr rasch Ergebnisse zu erzielen. Ein weiterer Faktor, der zum frühen Start der Programme beitrug, war die Erfahrung, die die Mitgliedstaaten bereits mit dem Programm für die Abgabe von Nahrungsmitteln an Bedürftige, das Ende 2013 auslief, gesammelt hatten.

Insgesamt wurden im Jahr 2014 von den acht oben genannten Mitgliedstaaten 228 707 Tonnen Nahrungsmittel verteilt, wobei auf RO, FR und ES jeweils 42,3 %, 28,8 % bzw. 21,3 % der verteilten Menge entfielen. Die Outputindikatoren zeigen, dass die Auswahl der ausgegebenen Produkte je nach Mitgliedstaat unterschiedlich war: während sich einige Mitgliedstaaten auf eine kleine Anzahl von Produktgruppen konzentrierten, entschieden sich andere für eine breitere Palette von Nahrungsmitteln. FR war der einzige Mitgliedstaat, der Produkte aus allen sieben von den gemeinsamen Fonds-Indikatoren abgedeckten Kategorien verteilte. Alle acht Mitgliedstaaten verteilten Nahrungsmittel in Form von Paketen, zwei Länder (BE, ES) boten den Endempfängern auch Mahlzeiten an.

Beispiele für ein Nahrungsmittelpaket:

BE: Teilentrahmte Milch, Lachskonserven, Makrelenfilets in Tomatensauce, Rindfleisch, Makkaroni, Kartoffelflocken, geschälte Tomaten, Erbsen und Karotten, Pilze, Fruchtcocktail in leichtem Sirup, Erdnussöl, Konfitüre, Frühstückscerealien, Vanillepudding-Pulver

ES: Nahrungsmittel für Erwachsene – 2 kg Reis, 2 kg Linsen, 2 Liter Milch, 1 kg Teigwaren, eine 800-g-Packung Kekse, eine 780-g-Dose grüne Bohnen, eine 500-g-Dose frittierte Tomaten; Babynahrung – vier Dosen Folgemilch (800 g), Säuglings- und Kleinkindernahrung in Gläsern (acht Packungen zu 250 g)

RO: 3 kg Mehl, 3 kg Maismehl, Teigwaren, 2 Liter Öl, 2 kg Zucker, zwölf Fleischkonserven

In den meisten Mitgliedstaaten wird der Kauf der Produkte zentral organisiert, die Lieferung und Verteilung übernehmen dann Partnerorganisationen. Da beim Ankauf die Bestimmungen über öffentliche Aufträge einzuhalten sind, wird die Fähigkeit der nationalen Behörden, die Vergabeverfahren schnell und effizient in die Wege zu leiten, für eine regelmäßige Verteilung der Unterstützung wesentlich sein.

Im Jahr 2014 ist die Unterstützung aus dem FEAD schätzungsweise 10 964 726 Personen, darunter 5 612 926 Frauen, zugutegekommen. Etwa ein Viertel der Empfänger (3 092 695 Personen) waren Schätzungen zufolge Kinder bis 15 Jahre und 1 220 615 ältere Menschen ab 65 Jahren. Von den Empfängern waren schätzungsweise 621 979 Menschen mit Behinderung, 719 708 Migranten, Menschen mit Migrationshintergrund (einschließlich Flüchtlinge) und Angehörige von Minderheiten sowie 69 451 Obdachlose.

Die Zahl der im Jahr 2014 aus dem FEAD unterstützten Personen liegt bereits erheblich über dem ursprünglichen Ansatz. In der Folgenabschätzung zu dem Vorschlag für eine Verordnung über den FEAD 11 wurde davon ausgegangen, dass der Fonds zwischen 1,96 und 2,13 Millionen Personen pro Jahr unterstützen könnte. Es sei darauf hingewiesen, dass entsprechend der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1255/2014 der Kommission die gemeldeten Werte für die gemeinsamen Indikatoren für die Anzahl der Personen, die aus dem FEAD unterstützt werden, auf Schätzungen der Partnerorganisationen basieren.

Die Mitgliedstaaten berichten, dass sie neben der Verteilung von Nahrungsmitteln vielfältige flankierende Maßnahmen durchgeführt haben, u. a.

Beratung bei der Zubereitung und Lagerung von Nahrungsmitteln, Beratung im Bereich der persönlichen Hygiene (LT);

Verweisung an die zuständigen sozialen Dienste (BE und FR);

persönliche Beratung und Workshops zu für die Endempfänger verfügbaren Programmen zu den Themen gesunde Lebensweise und Stressbewältigung (SI);

psychologische und therapeutische Unterstützung, Koch-Workshops, Bildungsmaßnahmen in den Bereichen Ernährung, Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung sowie Verwaltung des Haushaltsgeldes (PL).

Flankierende Maßnahmen sind wesentlicher Bestandteil der Durchführung der OP I; daher erwartet die Kommission von allen Mitgliedstaaten, dass sie in ihren Berichten für 2015 ausführliche Angaben zu den ergriffenen Maßnahmen machen.

Aus den Berichten der Mitgliedstaaten, die sich für OP II entschieden haben, geht hervor, dass die Durchführung im Jahr 2014 nur in begrenztem Umfang erfolgt ist. Dies ist u. a. durch die relativ späte Annahme der Programme in SE und DE (erst im Jahr 2015) bedingt.

IV. Bereichsübergreifende Grundsätze

Koordinierung mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und mit anderen einschlägigen Politikbereichen 12

Die Frage der Koordinierung zwischen den Maßnahmen des FEAD und denjenigen des ESF wurde bereits in der Vorbereitungsphase der Programme erörtert. Jeder Mitgliedstaat musste in seinem Programm darlegen, wie er eine wirksame Koordinierung zu gewährleisten gedenkt. Während einige Mitgliedstaaten den Schwerpunkt auf die Vermeidung von Doppelfinanzierung legen, gehen andere einen Schritt weiter und loten die Möglichkeiten von ergänzenden Tätigkeiten aus. Dieser Ansatz wird von der Kommission nachdrücklich begrüßt.

Im Allgemeinen besteht eine klare Trennung zwischen den Maßnahmen, die für eine Finanzierung im Rahmen der einzelnen Fonds in Frage kommen (AT und LT). Darüber hinaus haben die Mitgliedstaaten eine Vielzahl von Koordinierungsmechanismen entwickelt, wie etwa die gemeinsame Nutzung von Verwaltungs- und Kontrollsystemen für beide Fonds, paritätische Auswahlausschüsse für Projekte (LU) und beratende Gruppen, die vorschlagen, wie die Empfängereinrichtungen zusammenarbeiten könnten (PL). In Spanien werden die Endempfänger der FEAD-Programme ermutigt, an den ESF-Maßnahmen zur sozialen Inklusion teilzunehmen.

Gleichstellung der Geschlechter, Einbeziehung der Geschlechterperspektive und Verhinderung von Diskriminierung 13

Die meisten Mitgliedstaaten legen in ihren Berichten dar, wie sie die Aspekte der Gleichstellung der Geschlechter und der Nichtdiskriminierung in die Bestimmungen zur Programmdurchführung einbezogen haben. In den meisten Fällen werden die am stärksten benachteiligten Personen auf der Grundlage wirtschaftlicher Kriterien ermittelt, wodurch beim Zugang zur Unterstützung aus dem Fonds eine Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Ausrichtung verhindert wird. Einige Mitgliedstaaten (BG und MT) legen bei der Gewährung von Unterstützung auch soziale Kriterien an (z. B. Familien mit Kindern und Alleinerziehende). Darüber hinaus haben die Länder ihre Unterstützung so gestaltet, dass die Bedürfnisse unterschiedlicher Gruppen der am stärksten benachteiligten Personen berücksichtigt werden (so wird AT eine Auswahl von Schultaschen für Jungen und Mädchen bereitstellen). In CZ und PT ist das Verfahren zur Auswahl der Vorhaben eigens so konzipiert, dass die Gleichstellung der Geschlechter und die Nichtdiskriminierung gewährleistet sind. Schließlich spielen die Partnerorganisationen bei der Gewährleistung der Gleichstellung der Geschlechter und der Nichtdiskriminierung bei der Bereitstellung der Unterstützung eine zentrale Rolle. In LV können die Partnerorganisationen Nahrungsmittel und materielle Basisunterstützung am Wohnort zur Verfügung stellen, wenn der Empfänger dies beantragt.

Klimatische und Umweltaspekte zwecks Vermeidung von Lebensmittelverschwendung 14

Zu den Kriterien, die die Mitgliedstaaten bei der Auswahl der Produkte anwenden, um die Verschwendung von Lebensmitteln zu reduzieren, gehören u. a. Unverderblichkeit, leichte Lagerung sowie Haltbarkeitsdauer. In LU werden Kampagnen zur Sensibilisierung von Lebensmittelgeschäften durchgeführt, um Spenden zu fördern. PL fördert den Kauf von in umweltfreundlichem Papier verpackten Lebensmitteln, da dieses schnell biologisch abbaubar und wiederverwertbar ist. Auch das Programm für die Abgabe von Nahrungsmitteln in RO unterstützt die Verringerung des Papierverbrauchs und die Wiederverwendung von Material.

Beitrag zu einer ausgewogenen Ernährung der am stärksten benachteiligten Personen 15

Die Mitgliedstaaten haben in die Spezifikationen für den Kauf von Nahrungsmitteln Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit und den Gesundheitsschutz aufgenommen. Sie beraten sich mit den Partnerorganisationen, Sozialpartnern, zuständigen Behörden und Sachverständigen über die Auswahl der Nahrungsmittel, die verteilt werden sollen. BE hat seine Produktliste nach Konsultation von Gesundheitsexperten aktualisiert. LU hat eine Plattform eingerichtet, auf der Fragen der Ernährung, Lebensmittelsicherheit, Gleichstellung und Nichtdiskriminierung mit den Partnerorganisationen erörtert werden können. IT hat die Liste der Nahrungsmittel an regionale Ernährungsweisen angepasst, während ES seine Liste der Nahrungsmittelhilfe unter Berücksichtigung der nationalen Strategie für Ernährung, körperliche Betätigung und Vorbeugung von Fettleibigkeit ausgearbeitet hat. Das Vergabeverfahren in FR sieht Kostproben bestimmter Produkte vor, um zu gewährleisten, dass die Qualität den geforderten Standards für die Verteilung entspricht. In BG ist eines der Kriterien für die Auswahl von Suppenküchen für die Teilnahme an dem Programm deren Fähigkeit, die Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit zu erfüllen und zu einer ausgewogenen Ernährung der Endempfänger beizutragen.

Während des Programmplanungszeitraums müssen die Mitgliedstaaten und die Kommission die Möglichkeit prüfen, den FEAD zur Finanzierung der Bereitstellung frischer Nahrungsmittel für die am stärksten benachteiligten Personen in Anspruch zu nehmen, und die potenzielle Kapazität des Fonds diesbezüglich zu bewerten.

V. Schlussfolgerung

Die FEAD-Programme wurden entwickelt, um im Rahmen der Unterstützung, die aus dem Fonds bereitgestellt werden kann, zur Erreichung des Einzelziels beizutragen, die schlimmsten Formen der Armut zu lindern. Die Programme richten sich gezielt an die Bevölkerungsgruppen, die am schwierigsten zu erreichen sind, und sollen ihnen Soforthilfe anbieten. Zudem trägt der in den Programmen vorgesehene Aspekt der sozialen Inklusion zur gesellschaftlichen Eingliederung benachteiligter Menschen bei. Diese Merkmale der FEAD-Programme verdeutlichen auch den besonderen Wert des Fonds: er leistet gezielte Unterstützung für eine Gruppe von Personen, die unter Umständen nicht in der Lage sind, direkt auf andere EU-Finanzierungsinstrumente, wie die europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds), zuzugreifen und diese in Anspruch zu nehmen.

Die Outputindikatoren des FEAD belegen, dass die Unterstützung aus dem Fonds bereits 2014 eine große Zahl von Menschen erreicht hat. Gleichzeitig ist der Beitrag des FEAD zu den Bemühungen, die Armut in der EU zu verringern, angesichts seiner relativ geringen Mittelausstattung im Verhältnis zu der großen Zahl von Menschen, die in der EU von Armut bedroht sind (122,3 Millionen im Jahr 2014 16 ), begrenzt. Daher ist die Komplementarität mit anderen Instrumenten und Maßnahmen auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene wesentlich.

Es wird erwartet, dass die Berichte für 2015 zeigen, dass weitere FEAD-Programme in immer mehr Mitgliedstaaten in die Wege geleitet worden sind. Dies wird sich auch in der Vorlage von Zahlungsanträgen bei der Kommission und der Durchführung der OP II widerspiegeln. Ziel der Kommission ist es sicherzustellen, dass die Berichte für 2015 umfassende und angemessene Angaben zur Durchführung der FEAD-Programme in allen Mitgliedstaaten enthalten. Dies ist von entscheidender Bedeutung, um einen genauen Überblick über die Durchführung des Fonds auf EU-Ebene zu gewinnen.

Der FEAD ist von Anfang an als ein Instrument mit einer einfachen Verwaltung konzipiert worden, mit dem auf soziale Notlagen reagiert werden kann. Aus diesem Grund sind die Regeln für die Verwendung der FEAD-Mittel im Vergleich zu denjenigen der ESI-Fonds vereinfacht worden. Der Erfolg der FEAD-Maßnahmen hängt davon ab, dass die Mitgliedstaaten während des Programmplanungszeitraums die Durchführungsbestimmungen nicht komplizieren und keine administrativen Zwänge einführen, die über die Anforderungen des Rechtsrahmens des FEAD hinausgehen.

(1)

Verordnung (EU) Nr. 223/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zum Europäischen Fonds für die am stärksten benachteiligten Personen (ABl. L 72 vom 12.3.2014, S. 1).

(2)

Gemäß Artikel 7 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 sind flankierende Maßnahmen jedoch nicht erforderlich, wenn Nahrungsmittel und/oder materielle Basisunterstützung ausschließlich für die am stärksten benachteiligten Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen oder vergleichbaren Einrichtungen bereitgestellt werden.

(3)

Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014.

(4)

Die Kommission konnte den letzten Bericht der Mitgliedstaaten für 2014 am 11. April 2016 annehmen. Damit war der Zeitpunkt der Annahme des vorliegenden Kommissionsberichts vorgegeben.

(5)

Artikel 13 Absatz 9 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014.

(6)

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Zusammenfassung hatte das Vereinigte Königreich noch keinen jährlichen Durchführungsbericht übermittelt.

(7)

Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014.    

(8)

Gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 bezeichnet der Ausdruck „materielle Basisunterstützung“ grundlegende Konsumgüter von geringem Wert, die zum persönlichen Ge- oder Verbrauch der am stärksten benachteiligten Personen bestimmt sind wie Bekleidung, Schuhe, Hygieneartikel, Schulartikel, Schlafsäcke.

(9)

Artikel 31 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014.

(10)

Siehe Anhang der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1255/2014 der Kommission vom 17. Juli 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Fonds für die am stärksten benachteiligten Personen durch Festlegung des Inhalts der jährlichen Durchführungsberichte und der Schlussberichte einschließlich der Liste gemeinsamer Indikatoren (ABl. L 337 vom 25.11.2014, S. 48).

(11)

 SWD(2012) 350 final.

(12)

Artikel 5 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014.

(13)

Artikel 5 Absatz 11 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014.

(14)

Artikel 5 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014.

(15)

Artikel 5 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014.

(16)

Datenquelle: Eurostat.

Top

Brüssel, den 30.6.2016

COM(2016) 435 final

ANHANG

Im Rahmen des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen für 2014 gemeldete Werte für die gemeinsamen Indikatoren

des

BERICHTS DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

Zusammenfassung der jährlichen Durchführungsberichte über die im Jahr 2014 aus dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen kofinanzierten operationellen Programme


I. Gemeinsame Inputindikatoren (OP I und OP II)

Mitglied-staat

1

2

2a

2b

3

Gesamtbetrag der förderfähigen öffentlichen Ausgaben wie in dem Dokument, das die Bedingungen für die Unterstützung für die Vorhaben enthält, genehmigt

(in EUR)

Gesamtbetrag der von den Begünstigten getätigten und bei der Durchführung der Vorhaben gezahlten förderfähigen öffentlichen Ausgaben

(in EUR)

Gesamtbetrag der von den Begünstigten getätigten und bei der Durchführung der Vorhaben gezahlten förderfähigen öffentlichen Ausgaben im Zusammenhang mit Nahrungsmittelhilfe

(in EUR)

Gesamtbetrag der von den Begünstigten getätigten und bei der Durchführung der Vorhaben gezahlten förderfähigen öffentlichen Ausgaben im Zusammenhang mit der Gewährung materieller Basisunterstützung (in EUR)

Gesamtbetrag der gegenüber der Kommission geltend gemachten förderfähigen öffentlichen Ausgaben (in EUR)

AT

0

0

-

0

0

BE

11 871 000

9 687 088

9 687 088

0

0

BG

0

0

0

-

0

CY

5 922

0

-

0

0

CZ

0

0

0

0

0

DE

0

0

-

-

0

DK

0

0

-

-

0

EE

0

0

0

-

0

ES

40 000 000

37 708 503

37 402 963

-

0

FI

0

0

0

-

0

FR

76 877 831

38 230 231

38 230 231

-

0

GR

0

0

0

0

0

HR

0

0

0

0

0

HU

0

0

0

0

0

IE

0

0

0

0

0

IT

40 000 000

0

0

0

0

LT

11 606 522

3 395 723

3 395 723

0

0

LU

12 420

0

0

0

0

LV

6 492 096

78 864

0

0

0

MT

0

0

0

-

0

NL

49 604

0

-

-

0

PL

9 299 521

0

0

-

0

PT

10 000 000

0

0

0

0

RO

122 997 381

7 178 050

7 178 050

0

0

SE

0

0

-

-

0

SI

1 500 000

1 806

0

-

0

SK

0

0

0

0

0

Insgesamt

330 712 298

96 280 265

95 894 055

0

0



II. Gemeinsame Outputindikatoren in Bezug auf die Verteilung von Nahrungsmittelhilfe (OP I)

Mitgliedstaat

4

5

6

7

8

9

10

11

11a

11b

12

13

Menge Obst und Gemüse

Menge Fleisch, Eier, Fisch, Meeresfrüchte

Menge Mehl, Brot, Kartoffeln, Reis und andere stärkehaltige Erzeugnisse

Menge Zucker

Menge Milcherzeugnisse

Menge Fette und Öle

Menge zubereitete Lebensmittel, sonstige Lebensmittel (die in keine der anderen Kategorien fallen)

Gesamtmenge verteilte Lebensmittel

Anteil Lebensmittel, für die nur Beförderung, Verteilung und Lagerung aus dem OP gezahlt wurden

Anteil der aus dem FEAD kofinanzierten Lebensmittelerzeugnisse am Gesamtvolumen der von den Partnerorganisationen verteilten Lebensmittel

Gesamtzahl ausgeteilte Mahlzeiten, die teilweise oder ganz aus dem OP finanziert wurden

Gesamtzahl ausgeteilte Lebensmittelpakete, die teilweise oder ganz aus dem OP finanziert wurden

AT

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

BE

516

582

776

0

2 154

132

449

4 609

0

50

1 570 522

1 377 488

BG

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

CY

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

CZ

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

EE

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

ES

5 628

0

16 285

0

9 588

0

17 278

48 779

0

100

18 322 800

4 240 000

FI

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

FR

6 231

2 369

10 239

2 603

37 146

2 939

4 334

65 860

0

28

0

72 781 897

GR

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

HR

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

HU

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

IE

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

IT

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

LT

0

143

2 389

371

0

427

0

3 330

0

72

0

755 660

LU

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

LV

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

MT

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

PL

0

498

927

1 247

1 241

620

0

4 533

0

10

0

613 158

PT

1 217

859

1 758

442

364

1

0

4 641

0

0

0

473 941

RO

0

22 210

45 854

14 329

0

14 329

0

96 722

0

0

0

7 179 209

SI

0

0

71

0

149

15

0

235

0

4

0

21 125

SK

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Insgesamt

13 592

26 661

78 298

18 992

50 641

18 462

22 061

228 707

0

-

19 893 322

87 442 478



III. Gemeinsame Ergebnisindikatoren in Bezug auf die Verteilung von Lebensmittelhilfe (OP I)

Mitgliedstaat

14

14a

14b

14c

14d

14e

14f

Anzahl Personen, die Lebensmittelhilfe erhalten

Anzahl Kinder bis 15 Jahre

Anzahl Personen ab 65 Jahren

Anzahl Frauen

Anzahl Migranten, Teilnehmer ausländischer Herkunft, Angehörige von Minderheiten

Anzahl Menschen mit Behinderungen

Anzahl Obdachlose

AT

-

-

-

-

-

-

-

BE

225 549

61 168

14 892

69 589

87 018

5 013

21 349

BG

0

0

0

0

0

0

0

CY

-

-

-

-

-

-

-

CZ

0

0

0

0

0

0

0

EE

0

0

0

0

0

0

0

ES

2 187 986

634 145

150 875

1 164 009

626 883

40 915

40 618

FI

0

0

0

0

0

0

0

FR

4 347 812

1 471 148

250 801

2 419 290

0

0

0

GR

0

0

0

0

0

0

0

HR

0

0

0

0

0

0

0

HU

0

0

0

0

0

0

0

IE

0

0

0

0

0

0

0

IT

0

0

0

0

0

0

0

LT

272 113

57 273

0

67 208

996

13 693

0

LU

0

0

0

0

0

0

0

LV

0

0

0

0

0

0

0

MT

0

0

0

0

0

0

0

PL

374 889

130 890

20 854

200 843

4 474

54 475

7 466

PT

473 941

117 799

47 575

253 418

0

0

0

RO

3 061 311

617 234

733 324

1 427 853

0

507 681

0

SI

21 125

3 038

2 294

10 716

337

202

18

SK

0

0

0

0

0

0

0

Insgesamt

10 964 726

3 092 695

1 220 615

5 612 926

719 708

621 979

69 451



IV. Gemeinsame Output- und Ergebnisindikatoren in Bezug auf die Gewährung materieller Basisunterstützung (OP I)

Mitglied-staat

15

15a

15b

15c

19

19a

19b

19c

19d

19e

19f

Gesamtwert verteilter Güter

(in EUR)

Gesamtwert an Kinder verteilter Güter

(in EUR)

Gesamtwert an Obdachlose verteilter Güter

(in EUR)

Gesamtwert an andere Zielgruppen verteilter Güter

(in EUR)

Gesamtzahl Personen, denen materielle Basisunterstützung gewährt wird

Anzahl Kinder bis 15 Jahre

Anzahl Personen ab 65 Jahren

Anzahl Frauen

Anzahl Migranten, Teilnehmer ausländischer Herkunft, Angehörige von Minderheiten

Anzahl Menschen mit Behinderungen

Anzahl Obdachlose

AT

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

BE

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

BG

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

CY

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

CZ

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

EE

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

ES

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

FI

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

FR

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

GR

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

HR

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

HU

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

IE

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

IT

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

LT

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

LU

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

LV

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

MT

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

PL

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

PT

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

RO

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

SI

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

SK

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Insgesamt

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0



(16)

Kategorien an Kinder verteilter Güter

AT

BE

BG

CY

CZ

EE

ES

FI

FR

GR

HR

HU

IE

IT

LT

LU

LV

MT

PL

PT

RO

SI

SK

16a

Babyausstattung

N

N

-

N

N

-

-

-

-

N

N

N

N

N

N

N

N

-

-

N

N

-

N

16b

Schultaschen

N

N

-

N

N

-

-

-

-

N

N

N

N

N

N

N

N

-

-

N

N

-

N

16c

Schreibwaren, Schulbücher, Stifte, Malzubehör und sonstige Schulausstattung (keine Kleidung)

N

N

-

N

N

-

-

-

-

N

N

N

N

N

N

N

N

-

-

N

N

-

N

16d

Sportausrüstung (Turnschuhe, Trikot, Badeanzug usw.)

N

N

-

N

N

-

-

-

-

N

N

N

N

N

N

N

N

-

-

N

N

-

N

16e

Kleidung (Wintermäntel, Schuhe, Schuluniformen usw.)

N

N

-

N

N

-

-

-

-

N

N

N

N

N

N

N

N

-

-

N

N

-

N

(17)

Kategorien an Obdachlose verteilter Güter

AT

BE

BG

CY

CZ

EE

ES

FI

FR

GR

HR

HU

IE

IT

LT

LU

LV

MT

PL

PT

RO

SI

SK

17a

Schlafsäcke/Decken

N

N

-

N

N

-

-

-

-

N

N

N

N

N

N

N

N

-

-

N

N

-

N

17b

Küchenausrüstung (Töpfe, Pfannen, Besteck usw.)

N

N

-

N

N

-

-

-

-

N

N

N

N

N

N

N

N

-

-

N

N

-

N

17c

Kleidung (Wintermäntel, Schuhe usw.)

N

N

-

N

N

-

-

-

-

N

N

N

N

N

N

N

N

-

-

N

N

-

N

17d

Haushaltswäsche (Handtücher, Bettzeug)

N

N

-

N

N

-

-

-

-

N

N

N

N

N

N

N

N

-

-

N

N

-

N

17e

Hygieneartikel (Erste-Hilfe-Ausrüstung, Seife, Zahnbürste, Einwegrasierer usw.)

N

N

-

N

N

-

-

-

-

N

N

N

N

N

N

N

N

-

-

N

N

-

N

V. Gemeinsame Outputindikatoren in Bezug auf Unterstützung zur Vermeidung sozialer Ausgrenzung (OP II)

Mitgliedstaat

20

20a

20b

20c

20d

20e

20f

Gesamtzahl Personen, denen Unterstützung zur Vermeidung sozialer Ausgrenzung gewährt wird

Anzahl Kinder bis 15 Jahre

Anzahl Personen ab 65 Jahren

Anzahl Frauen

Anzahl Migranten, Teilnehmer ausländischer Herkunft, Angehörige von Minderheiten

Anzahl Menschen mit Behinderungen

Anzahl Obdachlose

DE

0

0

0

0

0

0

0

DK

0

0

0

0

0

0

0

NL

0

0

0

0

0

0

0

SE

0

0

0

0

0

0

0

Insgesamt

0

0

0

0

0

0

0

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